Schwangerschaft. und Elternzeit. Sie haben Fragen? Wir wollen helfen!

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1 Schwangerschaft und Elternzeit Sie haben Fragen? Wir wollen helfen!

2 Liebe Frau, Sie haben uns mitgeteilt, dass Sie schwanger sind. Der Martinsclub Bremen e. V. gratuliert Ihnen herzlich zu Ihrer Schwangerschaft. Schwangerschaft und Arbeit: Was ist zu bedenken? Wann ist der richtige Zeitpunkt für was? Wie muss das erledigt werden? Welche besonderen Rechte haben Sie als Schwangere im Berufsleben? Wenn Sie Fragen haben, melden Sie sich gern in der Personalabteilung. Wir helfen Ihnen dabei, den Überblick zu behalten. Diese Broschüre soll Sie durch das Labyrinth der Gesetze führen. So können Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren: Ihre Schwangerschaft. Mutterschutz Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle berufstätigen Frauen und Auszubildenden. Es gilt ab dem Tag, an dem Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft informieren. Der Martinsclub ist dazu verpflichtet, Ihre Schwangerschaft dem Gewerbeaufsichtsamt mitzuteilen. Die Meldung geschieht in Ihrem Interesse. Sie dient dazu, dass das Mutterschutzgesetz bei Ihnen angewendet wird. Entbindungstermin In Ihrem Mutterpass ist unter der Überschrift Terminbestimmung ihr Entbindungstermin vermerkt. Bitte senden Sie uns eine Kopie der unten abgebildeten Seite aus Ihrem Mutterpass per an: Geben Sie bitte zusätzlich Ihren Namen an. Rund um die Geburt sind sie durch den Mutterschutz besonders geschützt. Wann, das hängt vom Entbindungstermin ab. Kinder erfrischen das Leben und erfreuen das Herz. (Friedrich Schleiermacher, Theologe) Was bedeutet Mutterschutz? Der Mutterschutz schützt Sie vor: Kündigung Lohnminderung Gefahren am Arbeitsplatz 2 3

3 Wir bestätigen Ihnen den Eingang Ihrer . Dadurch dokumentieren wir Ihnen, dass wir über Ihre Schwangerschaft informiert wurden. Manchmal verändert sich der berechnete Geburtstermin im Verlauf einer Schwangerschaft. Wenn sich der Geburtstermin ändert, teilen Sie uns das bitte schnell mit. Mutterschutz und Kündigung Im Mutterschutz sind Sie vor Kündigung geschützt. Bis zum Ablauf des vierten Monats nach der Geburt dürfen wir Ihnen nicht kündigen. Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigungsverbot Manchmal kann die Arbeit für Sie oder das Kind gefährlich sein. Dann dürfen Sie während der Schwangerschaft nicht mehr arbeiten. Es wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. In einigen Fällen hängt das Beschäftigungsverbot davon ab, was und wie Sie arbeiten. Für manche Berufe gibt es aber auch grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Mutterschutz und Krankschreibung? Wenn Sie im Mutterschutz krank werden, sollten Sie sich nicht krankschreiben lassen. Sie würden dadurch finanziell schlechter gestellt werden. Im Falle einer Krankschreibung übernimmt die Krankenkasse nach 6 Wochen die Lohnfortzahlung. Diese beträgt nur rund 70 Prozent Ihres Krankengeldes. Das ist weniger, als Sie an Mutterschutzgeld erhalten. Halten Sie im Zweifel Rücksprache mit uns. Vereinbaren Sie beim Betriebsarzt innerhalb einer Woche einen Termin. Kontakt Betriebsarzt: Am Waller Freihafen 1 A Bremen Telefon: Bei längeren Wartezeiten melden Sie sich bitte bei unserer Präventionsbeauftragten Frau Zornhagen unter Damit das Beschäftigungsverbot gültig ist, müssen Sie unseren Betriebsarzt aufsuchen. Der Betriebsarzt stellt Ihnen ein ärztliches Beschäftigungsverbot aus, wenn er eine Gefahr für Sie oder Ihr Kind erkennen kann. Während des Beschäftigungsverbotes haben Sie Anspruch auf Ihr volles Gehalt. 4 5

4 Ihr Gehalt wird für die Zeit des Mutterschutzes gesondert berechnet. Es ergibt sich aus dem durchschnittlichen Einkommen der letzten 3 Monate. Auch Zulagen werden mit eingerechnet. Beispiel: Januar: Euro Brutto-Entgelt Februar Euro Brutto-Entgelt März Euro Brutto-Entgelt Durchschnitt Euro Brutto-Entgelt während des Beschäftigungsverbots. Ihr monatlicher Verdienst im Beschäftigungsverbot beträgt also brutto Euro. Ihr Kind kommt früher zur Welt als geplant? Keine Sorge, Ihnen geht keine Mutterschutzzeit verloren. Die entgangenen Tage vor der Geburt werden ans Ende der Frist gehängt. Die Mutterschutzfrist beträgt also insgesamt immer mindestens 14 Wochen. Die Mutterschutzfrist nach der Geburt kann in bestimmten Fällen länger werden. Bis zu 12 Wochen Mutterschutzfrist haben Sie in diesen Fällen: Ihr Kind kommt vor der 37. Schwangerschaftswoche zur Welt, ist also ein Frühchen. Ihr Kind wiegt bei der Geburt weniger als Gramm. Ihr Kind wird mit einer Behinderung geboren. Sie bekommen mehr als ein Kind. Mutterschutzfrist Die Mutterschutzfrist kann sich nur verlängern! Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt. Sie endet 8 Wochen nach der Entbindung. Insgesamt beträgt die Mutterschutzfrist 14 Wochen. Für die Zeit nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot. 6 Wochen 8 Wochen Berechneter Geburtstermin = Geburtstermin Wenn sich Ihr Kind etwas mehr Zeit lässt, verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt. Möchten Sie Ihre genauen Daten errechnen? Dann schauen Sie einfach im Internet nach. Zum Beispiel hier: Ob Beschäftigungsverbot oder Verschiebungen in den Schutzfristen alle Zeiten gelten als Beschäftigungszeit. 6 7

5 Ihr Urlaub verfällt nicht durch den Mutterschutz. Er steht Ihnen in vollem Umfang zur Verfügung. Mutterschaftsgeld Als gesetzlich Versicherte erhalten Sie während der Mutterschutzfrist kein Gehalt sondern Mutterschaftsgeld. Ab der siebten Woche vor dem errechneten Geburtstermin müssen Sie das Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Arbeitgeber informieren Informieren Sie uns bitte über die Geburt Ihres Kindes. Wenn Sie mögen, schicken Sie uns ein Foto für unsere Babywand. Das freut uns sehr! Möchten Sie, dass die Geburt Ihres Kindes in der Mitarbeiter- Information intern veröffentlicht wird? Dann benötigen wir eine schriftliche Erlaubnis. Eine genügt. Damit Sie Mutterschaftsgeld kriegen können, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Arztes. Diese Bescheinigung lassen Sie sich eine Woche vor Beginn der errechneten Schutzfrist ausstellen. Das entspricht der siebten Woche vor dem errechneten Geburtstermin. Das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse beträgt höchstens 13 Euro pro Tag. Vielleicht war Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen in den letzten drei Monaten höher. Dann stockt der Martinsclub das Mutterschaftsgeld auf. Ihnen entstehen also keine finanziellen Einbußen. 8 9

6 Elternzeit Die Elternzeit beginnt frühestens nach dem Mutterschutz. Insgesamt haben sie das Recht auf 3 Jahre Elternzeit. Beide Eltern haben gleichermaßen ein Recht auf Elternzeit. Während der Elternzeit besteht Kündigungsschutz. Die Elternzeit müssen Sie schriftlich in der Personalabteilung beantragen. Dies sollte so früh wie möglich passieren. Die Elternzeit müssen Sie spätestens eine Woche nach der Geburt beantragen. Der Arbeitgeber darf laut Gesetz dem Antrag nicht widersprechen. Wichtig: Auf dem Antrag muss Ihre Originalunterschrift stehen. Eine ist hier nicht erlaubt. Wenn Sie uns einen Brief schicken, bestätigen wir Ihnen diesen. Senden Sie uns bitte auch die Kopie der Geburtsurkunde. Ihre Elternzeit kann erst bestätigt werden, wenn wir die Geburtsurkunde bekommen haben. Bei Mehrlingsgeburten stehen den Eltern ebenfalls für jedes Kind 3 Jahre Elternzeit zu. Elternzeit bei befristetem Arbeitsverhältnis Auch bei einem befristeten Arbeitsvertrag haben Sie einen Anspruch auf Elternzeit. Läuft der Vertrag während dieser Zeit aus, endet der Anspruch. Sie haben dann kein Anrecht auf Rückkehr an Ihren Arbeitsplatz. Elternzeit in der Ausbildung Bei Auszubildenden verlängert sich der Auszubildendenvertrag um die Elternzeit. Arbeiten während der Elternzeit Wichtig für die Planung der Elternzeit: Das erste Jahr Elternzeit müssen Sie bis zum 2. Geburtstag Ihres Kindes nehmen! Weitere 24 Monate können Sie flexibel bis zum 8. Geburtstag verteilen. Bitte stimmen Sie sich hierfür mit Ihrem jeweiligen Leistungsbereich ab. Überlegen Sie schon für den ersten Antrag, ob Sie ein oder zwei Jahre Elternzeit nehmen möchten. Wenn Sie ein genaues Datum für Beginn und Ende angeben, ist dies von Vorteil. Während der Elternzeit müssen Sie nicht ganz mit der Arbeit aufhören. Sie können dann in Teilzeit arbeiten. Allerdings müssen Sie vor Ihrer Schwangerschaft mindesten 6 Monate im Martinsclub gearbeitet haben. Sie können während der Elternzeit beim Martinsclub oder bei einem anderen Arbeitgeber arbeiten. Für die Beschäftigung in Teilzeit gibt es diese Regeln: Die regelmäßige Arbeitszeit muss für mindestens 2 Monate vereinbart werden. Ihre Arbeitszeit muss zwischen 15 und höchstens 30 Stunden pro Woche liegen

7 Während Ihrer Elternzeit darf Ihr Jahresurlaub vom Arbeitgeber gekürzt werden. Dabei verringert sich der Jahresurlaub für jeden vollen Monat um ein Zwölftel. Nach dem Ablauf der Elternzeit haben Sie ein Anrecht, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren. Arbeitszeiten und Einkommen müssen so wie vor der Elternzeit sein. Auch die Art der Arbeit muss vergleichbar sein. Elterngeld Während der Elternzeit haben Sie Anspruch auf Elterngeld. Ihr reguläres Gehalt wird dann nicht gezahlt. Das Elterngeld beantragen Sie beim zuständigen Amt: Amt für Soziale Dienste, Elterngeldstelle, Hans-Böckler-Str. 9, 3. Stock, Bremen Telefon: , Wir wünschen Ihnen von Herzen eine gute Schwangerschaft und eine glückliche Elternzeit! Haben Sie noch Fragen? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Kontakt: Rotraud John Sara Sackbrook Nadine Strobach Kirsten Wragge Stephan Kniese Telefon: Fanden Sie diese Informationen hilfreich? Haben Sie weitere Anregungen oder Fragen? Helfen Sie uns, uns zu verbessern. Dann geben Sie uns doch bitte eine kurze Rückmeldung

8 Schwangerschaft und Elternzeit: Das ist zu tun 1. Januar Sie melden uns Ihre Schwangerschaft. Nennen Sie uns den Geburtstermin (Auszug Mutterpass). Sie machen einen Termin beim Betriebsarzt. 5. Januar Termin beim Betriebsarzt: Ausstellung eines generellen Beschäftigungsverbots. 13. April Antrag des Mutterschaftsgeldes (Krankenkasse) 20. April Beginn Mutterschutzfrist 1. Juni Berechneter Geburtstermin 8. Juni Geburt Ihres Kindes (Verlängerung des Mutterschutzes!) 11. Juni Sie melden uns die Geburt Ihres Kindes. Zwingend benötigen wir die Geburtsurkunde! bis 14. Juni Wenn Sie mögen, schicken Sie uns ein Foto. Wenn wir die Geburt im intern veröffentlichen sollen, benötigen wir eine Einverständniserklärung. Sie stellen einen Antrag auf Elternzeit. Gut wäre, wenn Sie uns schon vorher ansprechen! Diese Broschüre ist in verständlicher Sprache formuliert. Die Texte sind so geschrieben und gestaltet, dass möglichst Viele sie verstehen. Der Martinsclub nutzt dazu sein wissenschaftliches Projekt Verso. Kontakt: Telefon: Martinsclub Bremen e. V. Fax: Buntentorsteinweg 24/ Bremen 14

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