Förderung der Nahmobilität durch eine Kommunale Stellplatzsatzung

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1 Förderung der Nahmobilität durch eine Kommunale Stellplatzsatzung Andreas Falkowski Geschäftsstelle Zukunftsnetz Mobilität NRW c/o Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH Träger:

2 Zukunftsnetz Mobilität NRW Ziel: Förderung einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung Kommunales Netzwerk mit vier regionalen Koordinierungsstellen Angebote: Vernetzung Beratung Qualifizierung Praxisangebote 2 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

3 Fachgruppen 3 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

4 4 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität" Mitgliedskommunen

5 Mitgliedschaft Ziel: Qualitätsnetzwerk Vorstellung des Ansatzes MM auf Leitungsebene(Verwaltungsvorstand) Benennung eines kommunalen Ansprechpartners Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung Beginn der Mitgliedschaft Ziel: Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Aufbau der Organisationsstruktur für ein kommunales MM Verwaltungsinterner fachgebiets-übergreifender Workshop Durchführung MM- Maßnahmen 5 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

6 Die Verkehrswende schaffen Notwendigkeit der Verkehrswende definieren Planungsroutinen schaffen Rathaus Bildqu Jan Gehl Quelle netdoktor Regionale Kooperation stärken Mobilitätsroutinen schaffen Quelle: VM Baden Württemberg 6 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

7 Kommunales Mobilitätsmanagement Wenn wir Orte für Menschen statt für Autos wollen, dann brauchen wir ein kommunales Planen und Handeln, das den Menschen attraktive Alternativen anbietet. Ziel: Nachhaltige Mobilitätsentwicklung Abgestimmte Strategie Infrastruktur, Bau- und Planungsrecht, Information und Öffentlichkeitsarbeit Einbindung von Interessengruppen und Bürgern Mobilitäts- Konzept inter-disziplinär maßnahmenorientiert Mehr Mobilität mit weniger Kfz-Verkehrsbelastung -> Potenziale: 50% der Kfz-Fahrten sind nicht länger als 5 km. 7 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

8 Kommunales Mobilitätsmanagement Chefsache Mobilitätsmanagement 8 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

9 Teilnehmer_innen der Lehrgänge 4 Lehrgänge mit inzwischen 75 Teilnehmer_innen Städte und Gemeinden Kreise 9 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

10 Handlungsansätze ÖPNV - Rückgrat für alle weiteren Angebote - Attraktives Angebot - Fläche: Flexible oder alternative Bedienformen Fußverkehr - Sicheres und lückenloses Wegenetz - Barrierefreiheit - Attraktive Aufenthaltsqualität Auto veröffentlichen - Carsharing - Mitfahrsysteme Öffentliche Räume gestalten - Verkehrsberuhigung - Parkraummanagement Fahrradverkehr - Lückenloses Wegenetz - Radschnellwege - Fahrradverleihsysteme - Pedelecs - Sichere Abstellanlagen Information, Beratung, Kampagnen - Betriebliches und schulisches Mobilitätsmanagement - Neubürgerinfo - Wohnstandortberatung - Beratung, Kampagnen, Aktionen - Vorbildfunktion - Informations- und Kommunikationstechnologie Mobilstationen Verkehrsvermeidung - Stadt der kurzen Wege - Regionale Versorgung - Home Office - Nahversorgung 10 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

11 Wie wollen wir leben? Wem gehört der öffentliche Raum? Bildquelle: Stadt Krefeld Quelle: MobilWandel.de Bildquelle: Jan Gehl 11 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

12 BauO NRW: 50 Neue BauO NRW nach dem Landtagsbeschluss vom Stellplätze und Garagen, Abstellplätze für Fahrräder (1) Die Gemeinden können durch Satzung regeln, dass bei Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung baulicher Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeug oder Fahrrad zu erwarten ist, Stellplätze oder Garagen und Abstellplätze für Fahrräder hergestellt werden müssen. Sie können auch bestimmen, dass an Stelle der Stellplätze oder Garagen ein Geldbetrag an die Gemeinde zu zahlen ist, wenn die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich ist oder aus städtebaulichen Gründen untersagt wurde. 12 (2) Bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen nach 48 Absatz 2 und 54 Absatz 1 müssen geeignete Stellplätze für Menschen mit Behinderungen in ausreichender Zahl und Größe hergestellt werden. Diese Stellplätze sollen in der Nähe der barrierefreien Eingänge angeordnet werden. Übergangsfrist bis AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

13 Chance zur Radverkehrsförderung Einfache, aber effektive Förderung des Radverkehrs: Platzierung von Fahrradabstellanlagen in Wohngebieten Quelle: mobil in potsdam 13 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

14 Entlastung des öffentlichen Raums 14 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

15 Musterbeispiel für Mobilitätsmanagement in der Bauleitplanung 15 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

16 Landesweiter Experten-Workshop Landesweiter Experten-Workshop Kommunale Fachexperten AGFS Städtetag NRW Landkreistag NRW Städte- und Gemeindebund NRW Musterstellplatzsatzung NRW und ein begleitender Leitfaden 16 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

17 Inhalte der Musterstellplatzsatzung Konkretisierung der Inhalte Verpflichtung zum Stellplatzbau Differenzierte Richtzahlentabelle für KFZ-Stellplätze und Fahrradabstellplätze inkl. Reduzierungstatbestände Stellplätze für Fahrräder (Quantität und Qualität) Ablösebeträge (Höhe und Verwendung) 17 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

18 Mobilitätsmanagement in der Stellplatzsatzung Bisher: Stellplatzbau oder Ablöse Zukünftig: Bau Fahrradabstellplätze und Stellplatzbau oder Ablöse oder Mobilitätsmanagement Anlage einer Carsharing-Station Carsharing- Mitgliedschaft ÖPNV- Mieter-/Jobtickets = Stundung der Ablöse 18 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

19 19 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität" Mobilitätsmanagement in der Stellplatzsatzung

20 Richtzahlentabelle Empfehlungen für die kommunalen Richtzahlentabellen für KFZ-Stellplätze und Fahrradabstellanlagen 20 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

21 Qualität der Fahrradabstellanlagen Fahrradabstellplätze müssen: 1. von der öffentlichen Verkehrsfläche aus ebenerdig oder über Rampen verkehrssicher und leicht erreichbar sein, 2. einzeln leicht zugänglich sein, 3. eine Fläche von mindestens x m² haben, 4. eine Anschließmöglichkeit für den Fahrradrahmen haben und 5. dem Fahrrad durch einen Anlehnbügel einen sicheren Stand ermöglichen; sofern Anlehnbügel beidseitig nutzbar sind, sind diese im Abstand von x m zueinander anzuordnen; dienen sie nur zum Anschließen eines Fahrrades, ist ein Abstand von x m ausreichend. 21 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

22 Qualität der Fahrradabstellanlagen Zusätzliche Empfehlungen im begleitenden Leitfaden zur Qualität von Fahrradabstellanlagen: 1. Entfernung zum Gebäudeeingang 2. Überdachung / Einhausung 3. E-Ladeinfrastruktur 4. Lastenfahrräder / Kinderanhänger / Behindertenfahrräder 5. Hinweis auf AGFS-Broschüre und wo steht Ihr Fahrrad? 6. Hinweis auf FGSV-Broschüre Hinweise Fahrradparken 22 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

23 Verwendung der Ablösebeträge Der Geldbetrag ist zu verwenden: a) für die Herstellung zusätzlicher oder Aufwertung bestehender Parkeinrichtungen im [Stadt-/Gemeindegebiet], b) für die Herstellung von Parkleitsystemen, c) für Maßnahmen zur Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, d) für Maßnahmen zur Verbesserung des Fahrradverkehrs oder e) für Maßnahmen des Mobilitätsmanagements. Die Verwendung des Geldbetrages muss für die Erreichbarkeit des Bauvorhabens, das die Zahlungspflicht auslöst, einen Vorteil bewirken. 23 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

24 Verwendung der Ablösebeträge Fahrradstraßen Fahrradabstellanlagen Fahrradschutzstreifen 24 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

25 Inhalte Leitfaden: Beschreibung des Regelungssachverhalts um was geht es? Regelungsmöglichkeiten Ausgestaltung, weitere Optionen? Wirkmechanismen Wirkung auf Stadt- und Mobilitätsentwicklung Interessen/Wirkungen auf Stakeholder wie Sozialverwaltung und Investoren) Good Practice-Beispiele was war andernorts erfolgreich (unter Berücksichtigung landesspezifischer Rechtsgrundlagen) Realisierung und Umsetzung im Verwaltungsalltag Empfohlene Textbausteine - wie kann konkret eine Formulierung aussehen, die sich als Modul in die Muster-Stellplatzsatzung einfügt? Weiterführende Quellen wo sind vertiefende Informationen erhältlich? 25 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

26

27 Ausblick Monatliche Experten-Workshops (Oktober 2016 bis Sommer 2017) Musterstellplatzsatzung NRW und begleitender Leitfaden bis Sommer 2017 Workshops mit den Kommunen in den 4 Koordinierungsstellen im Herbst 2017 Konkretisierung der Stellplatzsatzungen in den Kommunen jederzeit gern Beratung durch die Koordinierungsstellen und Vorträge vor Ort Beschlussfassung in den Kommunen bis Ende 2018 Inkrafttreten möglichst spätestens zum Januar AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

28 Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit! Kontakt: Andreas Falkowski Zukunftsnetz Mobilität NRW c/o Verkehrsverbund Rhein-Sieg GmbH Tel.: 0221 / Andreas.Falkowski@vrsinfo.de 28 AGFS-Fachtagung "Fördermöglichkeiten für die Nahmobilität"

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