Vertrag. zwischen. der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit - im Folgenden BIG direkt gesund - und. dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v.
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- Dieter Huber
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1 Vertrag zwischen der BundesInnungskrankenkasse Gesundheit - im Folgenden BIG direkt gesund - und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v. und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt - Im Folgenden KVSA - über eine besondere ambulante ärztliche Versorgung nach 73c SGB V als Ergänzung zum Hausarztvertrag vom Vertrag nach 73c SGB V BIG Sachsen-Anhalt ab Seite 1 von 6
2 1 Ziel der Vereinbarung Diese Vereinbarung ergänzt den Versorgungsauftrag für die an der hausarztzentrierten Versorgung der BIG direkt gesund teilnehmenden Hausärzte. Um seine Funktion als Koordinator effektiver wahrzunehmen, soll der Hausarzt einerseits die Betreuung für am Hausarztprogramm teilnehmende Versicherte bedarfsgerecht organisieren können sowie andererseits durch das Angebot einer erweiterten Gesundheitsuntersuchung für alle volljährige Versicherte der BIG direkt gesund die Nutzung präventiver Maßnahmen durch die Versicherten ausbauen und so ein eigenverantwortliches und gesundheitsbewusstes Verhalten fördern. 2 Teilnahme der Versicherten Grundsätzlich steht die Teilnahme an dieser Vereinbarung allen Versicherten der BIG direkt gesund ab Vollendung des 18. Lebensjahres offen. Die besonderen Leistungen einer bedarfsgerechten Patientenbetreuung gemäß 4 und 5 dieser Vereinbarung werden im Zusammenhang mit einer Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung der BIG direkt gesund erbracht. 3 Teilnahme der Hausärzte An dieser Vereinbarung nehmen Hausärzte teil, die ihre Teilnahme nach 3 des Hausarztvertrages vom erklärt haben. 4 Arztentlastendes Praxismanagement (1) Die Vertragspartner streben an, dass in größeren hausärztlichen Praxen unabhängig vom Versorgungsgrad Aufgaben der Patientenbetreuung durch eine speziell ausgebildete Praxisassistentin übernommen werden (VERAH = Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis). Dies bezieht sich sowohl auf die Aufgaben der Patientenbetreuung als auch auf Aufgaben bei der Praxisorganisation außerhalb und innerhalb der Praxis. (2) Praxisassistentin im Sinne von Absatz 1 ist eine andere Person nach 28 Abs. 1 S. 2 i. V. m. 87 Abs. 2b S. 5 SGB V. Für diesen Vertrag gelten die Regelungen aus der Vereinbarung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV- Spitzenverband im Rahmen des Beschlusses des Erweiterten Bewertungsausschusses vom , in welcher der Versorgungsinhalt und Geltungsbereich, der Versorgungsauftrag, die Qualifikationsvoraussetzungen und die Genehmigungsverfahren geregelt sind (Anlage 8 BMV-Ä). Abweichend hiervon gilt 2 Abs. 2 der Anlage 8 BMV-Ä für diese Vereinbarung nicht. Vertrag nach 73c SGB V BIG Sachsen-Anhalt ab Seite 2 von 6
3 (3) Der Versorgungsauftrag nach Abs. 2 umfasst a) die Ausführung von durch den Arzt angeordneten Hilfeleistungen, soweit diese an die nichtärztliche Praxisassistentin delegiert werden können, b) die standardisierte Dokumentation der Patientenbeobachtung einschließlich standardisierter Erfassung der verschriebenen und der selbst erworbenen freiverkäuflichen Medikamente und des Einnahmeverhaltens mit dem Ziel der Verbesserung der Patientencompliance, c) die Ermittlung von kognitiven, physischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten, Ressourcen und Defiziten von Patienten mit Hilfe standardisierter Testverfahren (z.b. Durchführung von Uhrentests, von Timed up- and go-test, Esslinger Sturzrisikoassessment), d) Testverfahren bei Demenzverdacht; Erfassung von Hirnleistungsstörungen mittels standardisierter Testverfahren bei Patienten mit Demenzverdacht (Durchführung von DemTet-Test, Test zur Früherkennung von Demenz mit Depressionsabgrenzung (TFDD), Syndrom Kurztest (SKT), Mini-Mental-Status-Tests (MMST), e) Anlegen einer Langzeitblutdruckmessung, f) Anlegen der Elektroden für die Aufzeichnung eines Langzeit-EKG, g) Bestimmung von Laborparametern vor Ort (z. B. Glucose, Gerinnung), h) Arztunterstützende Abstimmung mit Leistungserbringern (4) Zusätzlich zu dem in Absatz 3 beschriebenen Versorgungsauftrag soll die Praxisassistentin im Rahmen dieser Hausarztversorgung folgende Leistungen in der Hausarztpraxis erbringen: Durchführung eines Terminmanagements Durchführung eines Recall-Systems Telefonmonitoring Qualifizierung des Selbstmanagements der Patienten und Angehörigen. (5) Der Nachweis einer angestellten bzw. in Ausbildung befindlichen Praxisassistentin ist gegenüber dem Hausärzteverband zu führen. Der Nachweis ist bis zum des jeweiligen Jahres zu führen. (6) Die KVSA ergänzt die Datei nach 3 Abs. 2 des HzV-Vertrags vom der teilnehmenden Ärzte um die Beschäftigung einer Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis. (7) Es wird eine jährliche Vergütung (VERAH) in Höhe von 5,00 pro in die HzV der BIG direkt gesund eingeschriebenen Versicherten der Praxis gezahlt, wenn in der Praxis eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis gemäß dieses Vertrags tätig bzw. in Ausbildung ist. 5 Betreuung chronisch kranker Patienten Für den erhöhten Betreuungsaufwand chronisch kranker Patienten (C1) erhält der an der HzV der BIG direkt gesund teilnehmende Hausarzt zusätzlich 5,00 je abgerechneter Erstbzw. Folgedokumentation im Rahmen der strukturierten Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten nach 137f SGB V für in die HzV der BIG direkt gesund eingeschriebene Versicherte. Der Zuschlag wird bei Abrechnung der Pseudo-Ziffern 96019, 96023, 96319, 96323, 99819, 99823, und für die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Versicherten gewährt. Vertrag nach 73c SGB V BIG Sachsen-Anhalt ab Seite 3 von 6
4 6 Erweiterte Gesundheitsuntersuchung (Check-up plus und Überprüfung Impfstatus) (1) Die an der HzV der BIG direkt gesund teilnehmenden Hausärzte bieten allen Versicherten der BIG direkt gesund, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine erweiterte Gesundheitsuntersuchung an. Die Versicherten können die erweiterte Gesundheitsuntersuchung alle zwei Jahre in Anspruch nehmen. (2) Darüber hinaus besteht Anspruch auf eine Beratung über das Ergebnis der erweiterten Gesundheitsuntersuchung. Dabei soll der Hausarzt insbesondere das individuelle Risikoprofil des Versicherten ansprechen, sowie diesen auf Möglichkeiten und Hilfen zur Vermeidung und zum Abbau gesundheitsschädlicher Verhaltensweisen hinweisen. (3) Ergeben die Untersuchungen den Verdacht auf das Vorliegen einer Krankheit, so hat der teilnehmende Hausarzt dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fällen der Versicherte unverzüglich im Rahmen der Krankenbehandlung einer weitergehenden, gezielten Diagnostik und ggf. Therapie zugeführt wird. (4) Für den Fall, dass das Ergebnis des Check-up plus auf das Vorliegen einer chronischen Krankheit hinweist, wirkt der Hausarzt darauf hin, den Versicherten in ein bei der BIG direkt gesund bestehendes strukturiertes Behandlungsprogramm einzuschreiben. (5) Ärztlich notwendige Maßnahmen der Therapie und Nachsorge, die mit dieser Untersuchung aufgezeigt werden, sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. (6) Für die Leistungen der erweiterten Gesundheitsuntersuchung bzw. die Überprüfung des Impfstatus gemäß dieses Vertrags zahlt die BIG direkt gesund an die KVSA eine Vergütung je abgerechneter Leistung zusätzlich und außerhalb der budgetierten Gesamtvergütung wie folgt: Leistung SNR EBM Klartext EUR Komplexleistung GU gemäß Richtlinie, inklusive folgender obligater Bestandteile: Bestimmung Blutkörpersenkungsgeschwindigkeit HDL-Cholesterin LDL-Cholesterin Triglyceride Harnsäure Kreatinin (Jaffé-Methode) GOT GPT Gamma-GT TSH fakultativ bei auffälligem GOT und GPT: GLDH Bestimmung von mind. 2 der folgenden Parameter: Erythrozytenzahl, Leukozytenzahl (...), Thrombozytenzahl, Hämoglobin, Hämatokrit, mechanisierte Retikulozytenzählung, insgesamt Vollständiger Blutstatus mittels automatisierter Verfahren Vertrag nach 73c SGB V BIG Sachsen-Anhalt ab Seite 4 von 6
5 Inhalt VP und GP Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der EBM-Nr unter Nutzung eines Teststreifens. Obligater Inhalt: Orientierende Untersuchung auf Eiweiß, Glukose. Erythrozyten. Leukozyten und Nitrit im Urin Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der EBM-Nr Obligater Inhalt: Quantatitive Bestimmung von Glukose Laborpauschale für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Erbringung der EBM-Nr Obligater Inhalt: Quantitative Bestimmung von Cholesterin gesamt EKG Check-up plus 46,11 Zusatzmodul B Zusatzmodul B Sonographische Untersuchung der Schilddrüse mittels B-Mode-Verfahren Sonographische Untersuchung des Abdomens oder dessen Organe und/oder des Retroperitoneums oder dessen Organe einschl. der Nieren mittels B-Mode-Verfahren 8,41 15,60 Zusatzmodul B Belastungs-Elektrokardiographie 19,80 Überprüfung Impfstatus Erhebung Impfstatus einschließlich ausführlicher Beratung und Hinwirken auf das Erreichen eines vollständigen, altersgerechten Impfstatus 10,00 (7) Diese Pauschalen sind für die Durchführung des erweiterten Check-up bzw. der Überprüfung des Impfstatus bei denselben Versicherten im gleichen und im folgenden Kalenderjahr nicht wiederholt abrechenbar. (8) Die Pauschalen 33012B, 33042B und 03321B sind nur im Zusammenhang mit der Durchführung des erweiterten Check-up abrechenbar. (9) Neben den Pseudo-Ziffern und ist der nach 25 Abs. 1 SGB V geregelte Check-up (EBM 01732) bei denselben Versicherten im gleichen und im folgenden Kalenderjahr nicht abrechenbar. 7 Abrechnung und Statistik (1) Die Abrechnung der Leistungen nach 6 dieses Vertrags gegenüber der BIG direkt gesund erfolgt durch die KVSA nach 6 Abs. 6. Die Abrechnung wird im Formblatt 3 unter Konto 409 ausgewiesen. (2) Grundlage für die Abrechnung der Leistungen nach den 4 und 5 dieses Vertrags ist die gemäß 4 Abs. 3 der Anlage 4 des HzV-Vertrags vom von der BIG direkt gesund an die KVSA übermittelte Liste der beim Arzt gemäß 5 des HzV-Vertrags eingeschriebenen Versicherten. Die Abrechnung der Leistungen der 4 und 5 dieses Vertrags gegenüber der BIG direkt gesund erfolgt durch die KVSA mittels Rechnungslegung. Vertrag nach 73c SGB V BIG Sachsen-Anhalt ab Seite 5 von 6
6 8 Laufzeit und Kündigung (1) Dieser Vertrag tritt mit dem unter Vorbehalt einer Nicht-Beanstandung durch die zuständige Aufsichtsbehörde gemäß 73b Abs. 9 SGB V stehenden Inkrafttreten des Vertrags zwischen der BIG direkt gesund und dem Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e. V. unter Beauftragung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt über die Umsetzung der hausarztzentrierten Versorgung nach 73b SGB V ( Hausarztvertrag ) vom in Kraft. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, erstmalig mit Wirkung zum (2) Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. (3) Sollte die BIG direkt gesund mit einer anderen Kasse fusionieren, so kann dieser Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden. (4) Vor Erklärung einer außerordentlichen Kündigung haben alle Vertragspartner soweit möglich und zumutbar auf eine Beseitigung des zur Kündigung berechtigenden Umstandes hinzuwirken. Hierzu wird zur Beseitigung der Kündigungsgründe eine angemessene Frist eingeräumt, bevor die Kündigung ausgesprochen wird. (5) Die Kündigung hat schriftlich an die übrigen Vertragspartner zu erfolgen. 9 Schlussbestimmungen (1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder durch gesetzliche Neuregelungen oder höchstrichterliche Rechtsprechung ganz oder teilweise unwirksam werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Tritt ein solcher Fall ein, verständigen sich die Vertragspartner unverzüglich über notwendige Neuregelungen. Berlin, Magdeburg den BIG direkt gesund Hausärzteverband Sachsen-Anhalt e.v.... Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt Vertrag nach 73c SGB V BIG Sachsen-Anhalt ab Seite 6 von 6
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