REVISION ENERGIEVERORDNUNG ÜBERSICHT WEITERENTWICKLUNG CAPO-FAMILIE

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1 AUS DEM HAUSE GASSER CERAMIC BEILAGE 1 ÜBERSICHT WEITERENTWICKLUNG CAPO-FAMILIE Die Capo-Familie wächst Die neue Verordnung mit ihren neuen Grenzwerten ist Herausforderung und Chance gleichermassen. Wir nehmen diese Herausforderung gerne an und werden bereits im Frühjahr 2017 mit der Weiterentwicklung unseres Capo-Mauerwerks parat sein. Capo 365 P U-Wert W/m2K Capo 365 T U-Wert < 0.17 W/m2K Capo 425 P U-Wert < 0.17 W/m2K Capo 425 T U-Wert wird Sie begeistern Wir halten Sie auf dem Laufenden. Unter anderem auch mit weiteren technischen Werten rund um das Capo-Sortiment. SCHWEIZER QUALITÄT CAPO 365 SACKSTARK

2 BEILAGE 2 DIE WICHTIGSTEN ECKPUNKTE Wesentliche Ziele der neuen Energiepolitik Energiesparen und die zweckmässige Verwendung der Energie fördern die einseitige Abhängigkeit der Energieversorgung vom Erdöl und von anderen Energieträgern mindern eine wirtschaftliche, vielseitige, ausreichende und umweltschonende Energieversorgung fördern die Verwendung erneuerbarer Energien fördern Relevante Punkte (in Anlehnung an die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) aus dem Jahre 2014) 1. Verbesserung des Wärmeschutzes bei Neubauten (Steigerung um ca. 15 Prozent) 2. Anforderungen an die Deckung des Wärmebedarfs bei Neubauten (Ausweitung um ca. 25 Prozent) 3. Verpflichtung, neue Nichtwohnbauten ab einer Energiebezugsfläche von m² mit einer Gebäudeautomation auszurüsten 4. Verpflichtung der Betriebsoptimierung in Nichtwohnbauten mit einem Energieverbrauch von mehr als kwh/a Umsetzung der MuKEn 2014 in den Kantonen Mit der Revision des Kantonalen Energiegesetzes (KEnG) will der Kanton Bern verschiedene Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn, Ausgabe 2014) auf den 1. April 2018 in Kraft setzen. Momentan läuft die Vernehmlassung dazu (bis 22. Dezember 2016). Der Kanton Bern ist Vorreiter in der Umsetzung der MuKEn Er hat als erster Kanton bereits einen Teil auf den 1. September 2016, mit der Revision der Kantonalen Energieverordnung (KEnV), umgesetzt. Viele andere Schweizer Kantone beraten ebenfalls die Übernahme der MuKEn 2014 in ihre kantonalen Energiegesetze. Ziel der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren (EnDK) ist, dass die neuen Vorschriften, mindestens das Basismodul der MuKEn 2014, bis 2020 in allen Kantonen in Kraft gesetzt wird.

3 BEILAGE 3 BEDEUTUNG FÜR ARCHITEKTEN, PLANER, BAUMEISTER Von grosser Bedeutung der neuen Verordnung sind die erhöhten Anforderungen an die Gebäudehülle und die Gebäudetechnik (Heizung, Lüftung, Klima, Sanitär, Beleuchtung), die beheizte oder gekühlte Bauten erfüllen müssen. Die entsprechenden Nachweise zur Einhaltung dieser Anforderungen können mit dem Einzelbau teilnachweis oder durch eine globale Energiebilanz, den Systemnachweis, erfolgen. Beim Einzelbauteilnachweis werden lediglich die Wärmedurchgangskoeffizienten der einzelnen Bauteile betrachtet. Der Nachweis als globale Energiebilanz berücksichtigt sowohl die passiven Wärmegewinne als auch die Wärme verluste durch die Gebäudehülle und ermittelt damit ganz heitlich den Wärmebedarf für Heizung und Warmwasser. Das Capo-Mauerwerk kann weiterhin als technisch und finanziell optimale Fassadenkonstruktion eingesetzt werden. Selbstverständlich ist das bewährte 2-schalige Mauerwerk weiterhin eine Option für eine wirtschaftliche und nachhaltige Wandkonstruktion, ganz im Sinne der Verordnung. VERKAUFSLEITER SILVIO MÜLLER JEAN-PIERRE JACQUIER Verkaufsleiter Deutschschweiz Verkaufsleiter Genf M s.mueller@ T M jp.jacquier@ F H ROBERTO RICCIUTI Verkaufsleiter Westschweiz M r.ricciuti@ B TECHNISCHE BERATER DANIEL FREI FILIPE LEITE M d.frei@ M f.leite@ N J C L STÉPHANE LANG URS FÜRLING Fragen Sie Ihren Ansprechpartner vor Ort und auch unser Produkt M s.lang@ management. M u.fuerling@ Wir sind gerne für Sie da. J L I M E I STÉPHANE LIECHTI DIDIER TÂCHE M s.liechti@ M d.tache@ M A MATTEO ALBERTINI URS TENÜD Tecnopartners SA T M info@tecnopartners.ch M u.tenued@ K D C G B PRODUKTMANAGER E H A K F D EMIL ENGEL ALAIN TORRENTÉ Produktmanager Berater Promotion Tonprodukte T M e.engel@ CLAUDE REBETEZ Berater Bauphysik und Akustik T M c.rebetez@ M a.torrente@

4 BEILAGE 4 EINZELBAUTEILENACHWEIS UND GLOBALE ENERGIEBILANZ IM VERGLEICH (KANTON BERN) Einzelbauteilnachweis Der Einzelbauteilnachweis ist grundsätzlich einfacher zu erstellen als eine globale Energiebilanz. Die neuen Grenzwerte der Einzelbauteilanforderungen ermöglichen im Allgemeinen die Einhaltung der globalen Energiebilanz. Die neuen Grenzwerte betreffen die Gebäudehülle unter Berücksichtigung des gewählten Heizsystems. Je nach Wahl des Heizsystems sind im Falle von Einzelbauteilnachweisen verschärfte Grenzwerte für die Wärme durchgangskoeffizienten (U-Werte) der Einzelbauteile (Dach, Wand, Decke, Boden, ) einzuhalten. Die Verordnung enthält als Vorgabe eine Tabelle mit Standardlösungskombinationen: Grenzwerte U [W/m2K] (gültig seit 1. September 2016) Bauteil Bauteil gegen Opake Bauteile (Dach, Decke, Wand, Boden) Aussenklima oder weniger als 2 m im Erdreich Unbeheizte Räume oder mehr als 2 m im Erdreich , türen Türen Tore ab 6 m Storenkasten Standardlösungskombinationen Wärmeerzeugung A B C D E F G Anforderungen Elektr. WP, Erdsonde, Wasser autom. Holzfeuerung Elektr. WP Aussenluft Fernwärme aus Verbrennungsanlagen Stückholzfeuerung Gas WP Fossile Erzeuger Öl, Gas W/m2K X X X X für WW mit 2 % der EBF 0.17 W/m2K 0.80 W/m2K X X X X X X X X X X X X 5 6 für WW mit 2 % der EBF für WW mit 7 % der EBF 0.80 W/m2K X X X X X X X X X X X X X Die Grenzwerte für die Gebäudehülle sind derart verschärft worden, dass die massiven Bauweisen, mit den bekannten Wanddicken, an ihre Grenzen stossen. Mit der Erweiterung unserer Capo-Familie haben wir sinnvolle Produktlösungen für diese Herausforderung. 1/2

5 Globale Energiebilanz Anstelle des Einzelbauteilnachweises ist es immer möglich, den Nachweis durch eine globale Energiebilanz zu führen. Die Ermittlung des Heizwärmebedarfs ermöglicht eine Optimierung des Projektes. Auf diese Weise vergrössert sich der Spielraum für wirtschaftliche Lösungen. Für die Ermittlung des Heizwärmebedarfs sind die Lage und Ausrichtung des Gebäudes, die genaue Zusammensetzung der Gebäudehülle, sowie die wesentlichen konstruktiven Details erforderlich: Wandaufbau Wahl der (exakte Definition nach U-Wert Glas und Rahmen sowie Energiedurchlassgrad G-Wert Glas) stürze (z.b. Ausbildung der Storenkasten) Wärmebrücken (z.b. Deckenränder) Beheizte und unbeheizte Räume Dachdämmung Bei der globalen Energiebilanz dürfen Grenzwerte einzelner Bauteile überschritten werden; dafür ist ein Grenzwert für den sogenannten «gewichteten Energiebedarf» einzuhalten, der gesondert ermittelt wird. Berechnungsformel Qh,eff Qww Ehwlk = g + g + ELK g ƞ ƞ Die Ermittlung des gewichteten Energiebedarfs berücksichtigt sowohl den Energiebedarf des Gebäudes für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung als auch den Wirkungsgrad des gewählten Heizsystems und den nationalen Gewichtungsfaktoren für die Energieträger (Elektrizität, fossile Brennstoffe, Biomasse, Fernwärme, Sonne, Geothermie). Nutzungsgrad der Energieträger Heizung / WW Geothermie mit Erdsonde Wärmepumpe Luft / Wasser Öl-/Gasheizung Holzheizung 0.75 Holz-Pellets-Ofen 0.85 Fernwärmenetz 1.00 Gebäudekategorie Grenzwerte für Neubauten Ehwkl [kwh/m2] I Wohnen MFH 35 II Wohnen EFH 35 III Verwaltung 40 IV Schulen 35 V Verkauf 40 VI Restaurants 45 VII Versammlungslokale 40 VIII Spitäler 70 IX Industrie 20 X Lager 20 Energieträger Elektrizität 2.0 Heizöl, Gas, Kohle 1.0 Biomasse (Holz, Biogas, Klärgas) 0.5 Fernwärme (inkl. Abwärme, 25 % aus KVA, ARA, Industrie) 50 % Anteil aus fossil erzeugter 75 % Wärme: > 75 % Nationale Gewichtungsfaktoren Sonne, Umweltwärme, Geothermie 0 Das bedeutet: Eine Ausführung mit dem Capo-Mauerwerk ist auch nach neuer Verordnung möglich. XI Sportbauten 25 XII Hallenbäder keine Anforderung an E hwkl 2/2

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