Radar Bulletin Februar 2018
|
|
- Caroline Vogel
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 2 Mt 1 Mt 1 Akt. Radar Bulletin Februar 2018 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikationswege des Ereignismanagements innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz. Gesichtete Quellen: ADNS, AHO, BLV, Defra, PAFF Committee, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED, DISCONTOOLS und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist gross, oder sie tritt bereits auf. Es werden konkrete Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. d1 Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. Es werden situativ Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist klein. Die Situation ist jedoch auffällig und muss im Auge behalten werden. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände sind noch nicht notwendig. Neue Meldungen ASP BT - - TB HPAI/LPAI Afrikanische Schweinepest (ASP): Situation in Tschechien, Polen, den baltischen Staaten und der Ukraine. Bluetongue (BT): Neue Fälle in Frankreich (BTV-8 und BTV-4). Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): H5N6 bei Wildvögeln in Grossbritannien, Irland und Schweden. Niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI): Neue Fälle in Italien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Tuberkulose (TB): Neue Fälle in Italien und Frankreich. Situation in Österreich. Kurzmeldungen und Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 Kleiner Kleiner Beutenkäfer: Keine neuen Fälle in Italien. Beutenkäfer Maul- und Klauenseuche (MKS): Keine neuen Fälle in Europa und dem Nahen MKS Osten. Lumpy skin disease (LSD): Keine neuen Fälle in der Türkei und Rückblick LSD LSD-Geschehen in Süd-Ost-Europa IBR Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR): Neue Fälle in Deutschland. Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz 1/10
2 Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) Tschechien, Polen, Baltische Staaten (Estland, Lettland und Litauen) und Ukraine Im Februar 2018 wurden aus den EU-Mitgliedstaaten keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet, die Ukraine meldete aber vier neue Ausbrüche. Aus den Baltischen Staaten, Tschechien, Polen und der Ukraine wurden in diesem Zeitraum 354 ASP-Fälle bei Wildschweinen mit insgesamt 716 betroffenen Tieren gemeldet. Situation Abbildung ASP_1: Seit 1. Februar 2018 im ADNS gemeldete ASP-Fälle bei Wild- und Hausschweinen (Stand ). Die Karte zeigt die in den Durchführungsbeschlüssen 2014/709/EU (letzte Änderung 2018/263/EU) geregelten Gebiete. Situation bei Hausschweinen Die Ukraine meldete insgesamt vier Ausbrüche, einen davon in einer Kleinsthaltung (6 Tiere) und einen weiteren in einem Großbestand (720 Tiere). Zwei weitere Ausbrüche wurden in Kadavern von ASP-infizierten Hausschweinen festgestellt, welche wenig ausserhalb der nächstgelegenen Ortschaften aufgefunden worden waren. Situation bei Wildschweinen Die Anzahl der ASP-Meldungen bei Wildschweinen sank von 842 (1'646 Individuen) im Januar 2018 auf 354 (716 Individuen) im Februar Im Berichtszeitraum wurde folgende Anzahl Meldungen (in Klammern die Anzahl betroffener Wildschweine) an ADNS übermittelt: Polen 163 (356); Tschechien 3 (3); Litauen 69 (197); Lettland 60 (79); Estland 47 (59); Ukraine 12 (22). Zwei der drei ASP-positiven Wildschweine in Tschechien stammten aus dem 58 km² großen Kerngebiet in der Region Zlín, ein weiteres Tier wurde 1.7 km südlich des Kerngebiets gefunden, wo bereits zuvor sechs Fälle aufgetreten waren. Diese Befunde stammen somit alle aus den Restriktionszonen gemäß Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU (letzte Änderung 2018/263/EU). In der Pufferzone wurden bislang keine ASP-infizierten Wildschweine gefunden. 2/10
3 Kommentar Fälle von offensichtlich illegalen Entsorgungen infizierter Hausschweinkadaver in der Ukraine bedeuten eine zusätzliche Gefahr für die Seuchenverbreitung, da die Kadaver eine Infektionsquelle darstellen. Eine Zuordnung zu den betroffenen Herkunftshaltungen und das Nachverfolgen der Infektionsketten ist extrem schwierig. Ein Ausbruch von ASP in der Schweiz hätte verheerende Folgen für die Tiergesundheit und den Handel. Präventive Massnahmen sind deshalb sehr wichtig, um die Gefahr einer Einschleppung zu verringern. Folgen für die Schweiz Gegenwärtig geht für die Schweiz die grösste Gefahr von viruskontaminiertem Schweine- oder Wildschweinefleisch bzw. deren Erzeugnisse (Schinken, Salami, usw.) aus ASP-betroffenen Ländern aus. Durch den sorglosen Umgang mit diesen Produkten kann das Virus in Schweinehaltungen oder in die Wildschweinpopulation geraten. Genauso bergen Jagdreisen in die betroffenen Länder das Risiko, dass mit kontaminierten Jagdgeräten, Stiefeln, Kleidern und Jagdtrophäen etc. infektiöses Virus in die Schweiz eingeschleppt werden könnte. Das BLV veröffentlicht einen Informationsflyer und Faltblätter mit den wichtigsten Verhaltensregeln zu ASP in verschiedenen Sprachen. Diese werden aktuell auch als Poster und Faltblätter an die wichtigsten Grenzstellen der Schweiz verteilt. Um eine Einschleppung von ASP bei Wildschweinen in die Schweiz möglichst früh zu erkennen, ist der Veterinärdienst Schweiz aktuell daran, ein nationales Früherkennungsprogramm zu erarbeiten und umzusetzen. Zur Stärkung der Prävention sind Tierhalter aufgefordert, die nötigen Hygienemassnahmen auf ihrem Schweinebetrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Bestandestierärzte haben die Möglichkeit, Schweinebetriebe mit unklaren Gesundheitsproblemen durch Ausschlussuntersuchungen auf ASP abzuklären. Seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurden auf fünf Betrieben und bei einem Wildschwein Ausschlussuntersuchungen auf ASP durchgeführt. Quellen / Links In der EU legt der Durchführungsbeschluss 2014/709/EU (letzte Änderung 2018/263/EU) die in den baltischen Staaten, Polen und Sardinien geltenden Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Verschleppung der Seuche (Teile I-IV) fest. Die in Rumänien geltenden Schutz- und Überwachungszonen sind im Durchführungsbeschluss 2018/86/EU festgelegt. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. OIE, Empres-i, ADNS, PAFF Committee, EU-Kommission Für weitere Informationen siehe BLV. FLI: Qualitative Risikobewertung des FLI (Stand 12. Juli 2017) ASP-Früherkennung (Stand 10. Oktober 2017) Maßnahmen im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen (Stand 10. Oktober 2017) Exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im ASP- Ausbruchsfall (Stand 10. Oktober 2017) 3/10
4 Krankheit Bluetongue (BT) Frankreich (BTV-8 und -4) Frankreich meldete im Februar 2018 insgesamt 17 Fälle von BTV-8. Die überwiegende Mehrzahl dieser Fälle trat im Departement Saône-et-Loire auf. Des weiteren wurden aus den an die Schweiz grenzenden Departementen Ain, Jura und Doubs Fälle von BTV-8 gemeldet. Zudem wurden im gleichen Zeitraum zwei BTV-4-Fälle im Süd- Westen des Landes (Departement Vendée) gemeldet. Situation Abbildung BT_1: Vom 1. Januar bis 20. Februar 2018 in ADNS gemeldete BT-Ausbrüche sowie deren 150 km-radien. Kommentar Frankreich hat am 1. Januar 2018 alle Departemente des Festlandes zur Restriktionszone für BTV-8 und -4 erklärt. Innerhalb dieser Zone unterliegt der Tierverkehr keinen Beschränkungen in Bezug auf die beiden Serotypen und die Impfung ist freiwillig. Aufgrund der zwei im Rahmen des jährlichen Überwachungsprogrammes festgestellten BTV-8-positiven Rinder hat die Schweiz ab dem 10. November 2017 eine nationale und für das Fürstentum Lichtenstein geltende Blauzungen-Zone für den Serotyp 8 errichtet (vgl. Radar Bulletin Oktober 2017). Alle seither getesteten Tiere waren negativ für BTV-8 und -4. Innerhalb dieser Zone unterliegt der Tierverkehr keinen Beschränkungen aufgrund von BTV-8. Für die aktuelle BTV-Situation in der Schweiz wird auf die Kommunikation im Rahmen des Ereignismanagements des BLV verwiesen. Folgen für die Schweiz Aufgrund der Sömmerung von Tieren im Departement Haute-Savoie 2017 oder wegen der Nähe zum Departement wurden in der Schweiz in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis Rinder von ausgewählten Betrieben auf BTV-4 untersucht. Insgesamt wurden 685 Rinder und 32 Schafe von 40 Betrieben untersucht. Alle Resultate waren negativ, weshalb zur Zeit keine Restriktionszone für BTV-4 eingerichtet wird. Präventiv können Rinder und Schafe gegen BTV-8- und -4 geimpft werden. Die Impfung ist freiwillig und kann (ohne Auflagen) durch den Bestandestierarzt durchgeführt werden. Für den Export von Tieren gelten die Bestimmungen und Anforderungen gemäss Verordnung (EG) 1266/2007. Für die weitere Einschätzung und Überwachung der BTV-8 und -4 Situation ist das Erkennen von klinischen Verdachtsfällen von grosser Bedeutung. Deshalb ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft angezeigt, um mögliche Verdachtsfälle rasch diagnostisch abzuklären. Stellen Tierhalter verdächtige Symptome fest (Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmassen sowie respiratorische Symptome), ist umgehend der Bestandstierarzt zu kontaktieren, welcher die Probenahme veranlasst. Quellen / Links ADNS, OIE, ESA Für weitere Informationen siehe BLV und FLI. Aktuelle Karte und Liste der Restriktionsgebiete der EU. 4/10
5 Krankheit Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N6 bei Wildvögeln in Großbritannien, Irland und Schweden Niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI) in Italien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz Situation Abbildung AI_1: In ADNS vom bis gemeldete HPAI-Ausbrüche bei Geflügel und Fälle bei Wildvögeln. HPAI H5N6 in Europa Seit dem 1. Februar 2018 wurde HPAI H5N6 in drei europäischen Ländern und ausschließlich bei Wildvögeln nachgewiesen. Die in Europa zirkulierende neue HPAIV H5N6-Reassortante scheint für den Menschen nicht pathogen zu sein. In Großbritannien wurden im Februar 2018 an sechs Orten HPAI H5N6 bei tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen. Fünf Orte befanden sich im Großraum London. Betroffen waren sieben Höckerschwäne, eine Reiherente und zwei nicht weiter spezifizierte Wildvögel. Ein weiterer Nachweis bei einem Höckerschwan erfolgte in Warwickshire und damit in unmittelbarer Nähe des Vogelsterbens mit HPAI H5N6-Nachweis im Januar In Irland wurde am 31. Januar 2018 ein junger Seeadler an einem See in der zentral gelegenen Grafschaft Tipperary tot aufgefunden und positiv auf H5N6 getestet. Telemetriedaten zeigten, dass sich der Vogel seit dem 23. Januar 2018 in der Nähe des Fundortes am Nordufer des Sees aufgehalten hat. In diesem Gebiet sammeln sich im Winter viele Wasservögel. Im Süden Schwedens wurde bereits Ende Januar 2018 ein Seeadler krank aufgefunden, bei welchem HPAI H5N6 bestätigt wurde. HPAI H5N6 außerhalb von Europa Seit Mitte November 2017 zirkuliert auch in Japan, Südkorea und Taiwan eine Reassortante des HPAI-Subtyps H5N6, die von dem dort in der Vergangenheit in Erscheinung getretenen H5N6 verschieden ist. Phylogenetische Analysen ergaben Ähnlichkeiten mit den 2016/2017 in Europa zirkulierenden HPAI-Subtypen H5N8 und H5N6. Auch diese Reassortante scheint für Menschen nicht pathogen zu sein. Zoonotisches Potential zeigt hingegen das seit längerem in China zirkulierende HPAIV H5N6. Seit 2014 sind 19 Personen an diesem Subtyp erkrankt darunter sechs mit Todesfolge (WHO). 5/10
6 Kommentar Folgen für die Schweiz Quellen / Links LPAI in Europa Seit dem 1. Februar 2018 meldete Italien einen Ausbruch und Frankreich neun Ausbrüche von LPAI H5 jeweils in Entenhaltungen, die überwiegend im Rahmen der aktiven Überwachung erkannt wurden. Bei fünf Stämmen handelt es sich um H5N3, die weiteren sind noch nicht abschließend typisiert. Deutschland meldete eine H11N9- Infektion bei einem verendeten Nandu einer Zoohaltung. In der Schweiz wurde im Kanton Bern ein tot aufgefundener Höckerschwan positiv auf Influenza A getestet. Es handelt sich um ein LPAI-Virus, nicht von den Subtypen H5, H7, N6 oder N8. Eine genauere Typisierung ist noch ausstehend. Im Februar 2018 wurden weder bei Nutzgeflügel noch bei Wildvögeln neue HPAI H5N8-Fälle gemeldet. In Europa ist aktuell HPAI H5N6 vorherrschend. Zurzeit halten sich viele Zugvögel in ihren Winterstandorten auf. Aufgrund der hohen Wildvogeldichte und dem Vermischen von Populationen verschiedener Herkunft in Überwinterungsgebieten wird die Übertragung von aviären Influenzaviren begünstigt und die Umweltkontamination mit Erregern möglicherweise verstärkt. Somit muss mit weiteren Nachweisen von aviären Influenzaviren bei Wildvögeln gerechnet werden. Es besteht nach wie vor erhöhtes Eintragsrisiko für Geflügelhaltungen. Die Untersuchung von toten und kranken Wildwasservögeln ist von zentraler Bedeutung für die Früherkennung von Viruseinträgen. Die Bevölkerung wird gebeten, kranke oder tot aufgefundene Wildvögel dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Eine aktuelle Liste der in der Schweiz untersuchten Wildvögel ist auf der Internetseite des BLV zu finden. Ebenso ist es sehr wichtig, dass Geflügelhalter ein hohes Biosicherheitsniveau in allen Geflügelhaltungen umsetzen bzw. aufrechterhalten (siehe Dokument mit Beispiel einer Hygieneschleuse im Stallvorraum). Erste klinische Anzeichen einer AI-Infektion sind häufig unspezifisch und können in allen Altersklassen und Arten von Geflügel auftreten. Bei den folgenden Symptomen sind umgehend labordiagnostische Untersuchungen angezeigt: Teilnahmslosigkeit, Appetitlosigkeit, Durchfall, geringere Legeleistung, Störungen des zentralen Nervensystems und erhöhte Sterblichkeit. Bei unklaren Gesundheitsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. Seit dem letzten Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurden keine Ausschlussuntersuchungenauf AI durchgeführt. In der EU regelt der Durchführungsbeschluss 2017/247/EU (letzte Änderung 2017/2412/EU) die Schutz- und Überwachungszonen in den betroffenen Mitgliedstaaten. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. EU-Kommission, EFSA, ADNS, IZSV, FAO, WHO Für weitere Informationen siehe BLV, FLI: Risikobewertung des FLI vom 8. November Defra: Risikoabschätzung (Stand: 22. Januar 2018) 6/10
7 Krankheit Tuberkulose (TB) Italien, Frankreich und Österreich Situation Kommentar Folgen für die Schweiz Quellen / Links Ende Januar 2018 meldete Italien einen Fall von TB (Mycobacterium caprae) in einem Rinderbetrieb in der Provinz Verona, einer TB-freien Region. Es handelt sich dabei um den ersten im Jahr 2018 gemeldeten Fall des Landes. Frankreich meldete im Januar und Februar 2018 insgesamt 13 Fälle von TB (Mycobacterium bovis) in Betrieben aus TB-freien Departementen im Süd-Westen des Landes und auf Korsika. In Österreich sind zurzeit insgesamt acht Rinderbetriebe in Vorarlberg - fünf im Tal Montafon sowie drei im Klostertal - aufgrund des Verdachtes auf TB gesperrt. Im Rahmen der Untersuchungen der Sömmerungstiere wurden bis Mitte Februar 2018 bereits 8'000 Rinder in Vorarlberg auf TB untersucht, insgesamt sollen dieses Jahr 9'000 Tiere untersucht werden. 97 % der Ergebnisse dieser Untersuchungen sind bereits ausgewertet - Bei keiner der untersuchten Proben konnte TB festgestellt werden. Während Ende Januar 2018 sechs Betriebe von einer Sperrung betroffen waren, erhöhte sich die Zahl im Februar nun auf acht. In Vorarlberg und im Tirol gilt das Rotwild als Hauptquelle der TB (M. caprae). Bei den Wildtierfütterungen, bei denen sich im Winter bis zu mehreren Hundert Tieren sammeln, kann die TB durch den engen Kontakt von erkrankten Tieren auf gesundes Wild übertragen werden. Die Nutzung desselben Lebensraumes von Hirschen und Rindern auf Sömmerungsweiden wird hauptsächlich als Ursache für die TB-Fälle bei Rindern in Vorarlberg gesehen. Für die Schweiz besteht eine konkrete Einschleppungsgefahr von TB im Zusammenhang mit den Sömmerungen in Österreich, bei Importen empfänglicher Tierarten aus allen betroffenen Ländern sowie über die Rotwildpopulation, die von Vorarlberg in die Schweiz wandern kann. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) des Kantons Graubünden verbietet seit Herbst 2016 private Schalenwildfütterungen (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) im Grenzgebiet zu Österreich. Zudem müssen Futtervorräte und Futterreste auf wirksame Art vor dem Zugriff von Schalenwild geschützt werden. Dieses Verbot wurde als wichtige vorbeugende Massnahme gegen die Gefahr einer Einschleppung von Tuberkulose durch Wild aus dem Vorarlberg in die heimischen Wild- und Nutzviehbestände erlassen. Seit 2013 intensiviert die Schweiz die TB-Überwachung sowohl bei den Rindern als auch in der Wildtierpopulation. Im Rahmen der Tuberkulose-Überwachung beim Wild wurden 2017 im Überwachungsgebiet der Ostschweiz (St. Gallen und Graubünden) und des Fürstentums Liechtenstein insgesamt 237 Stück Rotwild diagnostisch auf TB abgeklärt. Bei keiner der untersuchten Proben konnte TB festgestellt werden. Mit dem Lymphknoten-Monitoring (LyMON) werden diffuse Lymphknotenveränderungen bei Rindern gezielt am Schlachthof auf TB untersucht wurden insgesamt 105 Einsendungen von veränderten Rinder-Lymphknoten auf TB untersucht (Jahresbericht 2017). Im selben Zeitraum wurden zusätzlich drei TB-Verdachtsuntersuchungen bei Rindern durchgeführt. Bei keiner Probe wurde labordiagnostisch das Vorliegen von TB bestätigt. Die Tuberkulose-Überwachung beim Wild in den Grenzgebieten zu Vorarlberg sowie die verstärkte Überwachung von Rinder-Lymphknoten in den Schlachtbetrieben werden 2018 weitergeführt. ADNS, VOL.AT, ALT Für weitere Informationen siehe BLV. 7/10
8 Kurzmeldungen und aktualisierte Meldungen vom Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) Die Situation bezüglich des Kleinen Beutenkäfers ist seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 unverändert. Maul- und Klauenseuche (MKS) Lumpy Skin Disease (LSD) Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) Aus Europa und dem Nahen Osten wurden im Februar keine neuen Fälle gemeldet. Die Gefahrenlage für die Schweiz ist unverändert, siehe Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018, Reisehinweis und Fachinformation des BLV. Seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurde in der Schweiz auf zwei Betrieben eine Ausschlussuntersuchungen auf MKS durchgeführt. Seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurde kein neuer Fall in der Türkei gemeldet. Sowohl die EFSA als auch die FAO haben umfangreiche Berichte des LSD-Geschehens in Süd-Ost-Europa und der Türkei publiziert. In einer Video-Darstellung wird der zeitliche Verlauf der Fälle und der Impfabdeckung dargestellt. Ein Erfolg der Bekämpfung von LSD ist am besten mit vorbeugenden Impfkampagnen mit hoher Impfabdeckung realisierbar. Dies zeigt sich an den isolierten Fällen von 2017 in Griechenland und Mazedonien, wo mithilfe von erfolgreich beendeten Impfkampagnen eine weitere Ausbreitung jeweils verhindert werden konnte. Diese Fälle heben jedoch gleichzeitig auch die Tatsache hervor, dass das Virus weiterhin zirkuliert und in nichtimmunisierten Tieren wieder auftreten kann. Die Analysen der EFSA zeigen auf, dass die Verbreitung von LSD hauptsächlich über kurze Distanzen (z.b. mittels Vektoren wie Moskitos, Stechfliegen und Zecken) geschieht. Die Tierseuche kann jedoch auch durch Tiertransporte über weite Distanzen weiterverbreitet werden. In der Schweiz und den umliegenden Ländern ist das Virus bisher noch nicht aufgetreten. Damit Verdachtsfälle bei Rindern schnell erkannt und abgeklärt werden können, müssen Rinderhaltenden und die Tierärzteschaft die Krankheitszeichen von LSD kennen. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von LSD aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 5. Juli 2017 besitzt nach wie vor Gültigkeit. Für weitere Informationen siehe BLV. In Deutschland wurden im Februar 2018 auf vier weiteren Betrieben BHV-1 (IBR Virus) nachgewiesen. Während im Dezember 2017 das Bundesland Nordrhein-Westfalen betroffen war, waren es im Februar zwei unterschiedliche Regionen in Schleswig-Holstein. Seit dem 22. Mai 2017 ist ganz Deutschland gemäss den Anforderungen der EU anerkannt IBR frei. Wegen der noch nicht vollständig erloschenen Restzirkulation des Virus auf tiefem Niveau muss in den nächsten zwei bis drei Jahren mit sporadischen Ausbrüchen gerechnet werden. Diese Ausbrüche gefährden den Freiheitsstatus und müssen rigoros bekämpft werden. Die Schweiz ist seit vielen Jahren frei von IBR. 8/10
9 Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Aviäre Influenza (AI). Weitere Informationen zu den Ausschlussuntersuchungen finden Sie auf der BLV-Webseite: ASP, KSP, MKS, AI und ND. Abbildung AUS_1: Geographische Verteilung der Betriebe, von welchen im Zeitraum 1. Januar Februar 2018 Proben für Ausschlussuntersuchungen eingesandt wurden. Tabelle AUS_1: Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen seit dem Radar Dezember 2017_Januar Im Rahmen des Programms PathoPig durchgeführte Ausschlussuntersuchungen werden in der Spalte Einsender entsprechend gekennzeichnet. Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ AG KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ TI KSP PathoPig Schwein 1 negativ AI ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ AG KSP PathoPig Schwein 2 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 2 negativ VD KSP PathoPig Schwein 4 negativ ZH KSP PathoPig Schwein 2 negativ 9/10
10 Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis BE ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ TG KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ BE MKS Labor Rind 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 3 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU ASP/KSP Labor Wildschwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ BL KSP PathoPig Schwein 2 negativ LU KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ TG KSP PathoPig Schwein 2 negativ SG KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ SG MKS Labor Schaf 1 negativ SO KSP PathoPig Schwein 1 negativ TG KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ SG ASP/KSP Labor Schwein 4 negativ Redaktionelle Mitteilungen Das Radar Bulletin wird vom BLV in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler Institut (FLI) erstellt. Das Radar Bulletin erscheint in der Schweiz und in Deutschland in zwei unterschiedlichen Ausgaben. Die Beurteilungen der Risiken durch die Tierseuchenereignisse und die Folgen werden länderspezifisch dargestellt. Das BLV und FLI tragen jeweils die redaktionelle Gesamtverantwortung für die Ausgabe des Radar Bulletins ihres Landes. Bei der hier vorliegenden Version handelt es sich um die Schweizer Ausgabe. Die im Radar Bulletin verwendeten Länderbezeichnungen entsprechen den Kurzformen der Staatenbezeichnungen gemäss der Liste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Frühere Ausgaben des Radar Bulletins können auf der BLV-Webseite unter folgendem Link nachgelesen werden: BLV - Radar Bulletin. Möchten Sie künftig benachrichtigt werden, wenn das Radar Bulletin erscheint? Hier können Sie sich für den elektronischen Newsletter Nutztiere des BLV anmelden. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter radar@blv.admin.ch zur Verfügung. 10/10
Radar Bulletin März 2018
d1 1 Radar Bulletin März 2018 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz
MehrNeue Meldungen. Maul- und Klauenseuche (MKS): Neue Fälle in der Türkei.
d1 1 Radar Bulletin Dezember 2017 / Januar 2018 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten,
MehrRadar Bulletin Oktober 2017
d1 1 Radar Bulletin Oktober 2017 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die
MehrRadar Bulletin Januar 2017
1 Radar Bulletin Januar 2017 Zeitraum 17. Dezember 2016 24. Januar 2017 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen,
MehrAfrikanische Schweinepest beim Schwarzwild
Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild Erfurt, Forum Wald, Wild und Menschen in Thüringen, 21. März 2014 Dr. Monika Bedrich, TMSFG Afrikanische Schweinepest (ASP) Gliederung Ätiologie Klinik Verbreitung
Mehrvom 10. April 2017 Zweck und Gegenstand disease) in die Schweiz verhindern.
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Dermatitis nodularis (Lumpy skin disease) aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 10. April 2017 Das Bundesamt
MehrAn alle Jagdpächter und Jäger im Stadtkreis Heilbronn
Stadt Heilbronn Postfach 34 40 74024 Heilbronn An alle Jagdpächter und Jäger im Stadtkreis Heilbronn Ordnungsamt -Veterinärwesen und Le- bensmittelüberwachung- Bahnhofstr. 2 74072 Heilbronn Ansprechpartner/in
MehrInformationen zur Aviären Influenza: H5N8
Informationen zur Aviären Influenza: H5N8 Dr. Antonie Neubauer-Juric 14.11.2016 Influenza A H5N8 aktuelles Krankheitsbild? (Hohe) Mortalität bei Wildvögeln: Über hundert tote Wasservögel an Seen rund um
MehrLANDESPRESSE- KONFERENZ
LANDESPRESSE- KONFERENZ Hochpathogene Geflügelpest H5N8 in Baden-Württemberg im Winter 2016/2017 Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden- Württemberg Stand 20.04.2017 INHALT 1. Sachstand
MehrInformationen für Tierhalter
Informationen für Tierhalter Bluetongue (BT) - Blauzungenkrankheit Die Blauzungenkrankheit ist eine Erkrankung von Schafen und anderen Wiederkäuern, die bis vor wenigen Jahren in Europa nur im Mittelmeerraum
MehrGeflügelgrippe Ursprung Entwicklung - Ausblick
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Geflügelgrippe Ursprung Entwicklung - Ausblick Zollikofen, 27. März 2007 Lukas Perler, Dr.med.vet., MscVPH Leiter Fachbereich
Mehr- Afrikanische Schweinepest (ASP) - Aktuelles Seuchengeschehen Schutzmaßnahmen Bekämpfungsmaßnahmen
- Afrikanische Schweinepest (ASP) - Aktuelles Seuchengeschehen Schutzmaßnahmen Bekämpfungsmaßnahmen Informationsveranstaltung des Bayerischen Bauernverbandes am 24. Juli 2017 in Deggendorf ASP_Info_BBV_DEG
MehrTOP Klassische Schweinepest - Status und Rechtsrahmen
Fortbildungsveranstaltung der für Tierseuchenbekämpfung zuständigen obersten Landesbehörden und der Tierärztekammern der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen 1. Falldefinition 2. Problemkreis vor
MehrBlauzungenkrankheit Monitoring und Surveillance in Deutschland
Blauzungenkrankheit Monitoring und Surveillance in Deutschland Jörn Gethmann, Franz Conraths, Christoph Staubach, Mario Ziller, Andreas Fröhlich Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für
MehrAfrikanische Schweinepest. 1. September 2017 Christin Hesse Amtliche Tierärztin
Afrikanische Schweinepest 1. September 2017 Christin Hesse Amtliche Tierärztin Afrikanische Schweinepest - ASP Krankheitsbild der ASP Aktuelle Seuchensituation in Europa Maßnahmen im Ausbruchsfall Diskussion
MehrAktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Aktuelle Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) - gekürzte Version - Altötting, 29. März 2014 Landesjägertag 2014 Afrikanischen Schweinepest (ASP) virale Infektionskrankheit Erreger: Asfivirus
MehrInterpretationshilfe für den Tierverkehr zwischen Österreich und den Nachbarstaaten sowie für Verbringungen innerhalb Österreichs Stand
Verordnung (EG) Nr. 1266/2007 der Kommission vom 26. Oktober 2007 mit Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2000/75/EG des Rates hinsichtlich der Bekämpfung, Überwachung und Beobachtung der Blauzungenkrankheit
MehrTask Force Tierseuchen. Afrikanische Schweinepest (ASP)
Task Force Tierseuchen Afrikanische Schweinepest (ASP) 1.Informationen zur Erkrankung 2.Aktuelle Lage 3.Rechtsvorschriften 4.Was erwartet uns im Fall des Ausbruchs beim Schwarzwild? 2 ASP Informationen
MehrInformationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015
Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion
MehrTechnischen Weisungen über Mindestmassnahmen zur. Bekämpfung der Schweinepest bei freilebenden Wildschweinen
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tiergesundheit 8. Oktober 2004 Information über die Technischen Weisungen über Mindestmassnahmen zur
MehrGeflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8
Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8 Information FLI Stand 21.12.2016 Im Zuge der Fälle von Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde in
MehrBekämpfung der PRRS. Gesetzliche Vorgaben. Auszurottende Seuche. Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995
7.0.0 Bekämpfung der PRRS Gesetzliche Vorgaben TVL-Frühjahrstagung Luzern, 8. April 0 Auszurottende Seuche Tierseuchenverordnung vom 7. Juni 995 Art. Auszurottende Seuchen Als auszurottende Seuchen gelten
MehrGeflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8
Geflügelpest: Herkunft und Verbreitung des Virus H5N8 Empfehlungen FLI Stand 21.12.2016 Im Zuge der Fälle von Geflügelpest durch das hochpathogene aviäre Influenzavirus vom Typ H5N8 (HPAIV H5N8) wurde
MehrAktuelle und zukünftige Anforderungen an die Tierseuchendiagnostik in den Untersuchungsämtern
Martin Beer, Sandra Blome, Bernd Haas, Timm Harder, Bernd Hoffmann, Thomas Mettenleiter Aktuelle und zukünftige Anforderungen an die Tierseuchendiagnostik in den Untersuchungsämtern O.I.E. and National
MehrTierseuchenbekämpfung wozu?
Inhalt Tierseuchenbekämpfung wozu?.......................... 4 Allgemeine Erläuterungen zum Tierseuchenrecht............... 6 Meldepflicht.......................................... 7 Ansteckende Metritis
MehrInfluenza-Wochenbericht
Influenza-Wochenbericht Buda S, Schweiger B, Buchholz U, Köpke K, Prahm K, Haas W und die AGI-Studiengruppe 1 47 (15.11. bis 21.11.214) Zusammenfassende Bewertung der epidemiologischen Lage Die Aktivität
Mehrin es Beständen - Ausnahme - die negatives oder Anforderungen C Nummer
Informationenn für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion
MehrInfluenza-Wochenbericht
Influenza-Wochenbericht Buda S, Schweiger B, Buchholz U, Köpke K, Prahm K, Jäkel S, Haas W und die AGI-Studiengruppe 1 5 (6.12. bis 12.12.214) Der nächste Influenza-Wochenbericht mit den Ergebnissen aus
MehrBundesamt für Veterinärwesen Schweiz
Bundesamt für Veterinärwesen Schweiz www.bvet bvet.admin.ch Elektronisches Melde- system für Tierseuchen- Untersuchungen in anerkannten Diagnostiklaboratorien der Schweiz Daniel Bernet Mitarbeiter: J.
MehrAujeszkysche Krankheit Status und Rechtsrahmen
Tierseuchenrisiko Wildschwein Aujeszkysche Krankheit, Schweinepest, Brucellose und Co. Aujeszkysche Krankheit Status und Rechtsrahmen Dr. Andreas Tyrpe Status: Anzeigepflichtige Tierseuche (Deutschland,
MehrInformationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015
Informationen für Rinderhalter Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 Veterinäramt BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen
MehrBlauzungenkrankheit. Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren
Blauzungenkrankheit Verbringen von Schlacht-, Zucht- und Nutztieren (Rinder, Schafe und Ziegen) Regelungen während der Flugzeit der Vektoren 20km Zone Gefährdungsgebiet Verbringen von Schlacht-, Zuchtund
MehrInformationen für Landwirte und Schweinehalter
Niedersächsisches Früherkennungs- und Monitoring- Programm für Klassische Schweinepest (KSP) und Afrikanische Schweinepest (ASP) 1 Informationen für Landwirte und Schweinehalter Einleitung Effektive Früherkennungs-
MehrÖsterreich erklärt sich ab 28. September 2008 als frei von Tollwut
Österreich erklärt sich ab 28. September 2008 als frei von Tollwut Einleitung Die Bedingungen, unter denen ein Land sich für frei für Tollwut erklären kann, sind in Artikel 2.2.5.2. des Terrestrial Animal
MehrGeflügelpest; Aktuelle Lage und Schutzmaßnahmen in Bayern N. Rehm
Geflügelpest; Aktuelle Lage und Schutzmaßnahmen in Bayern N. Rehm 4. Geflügelforum des Verbandes Bayerischer Rassegeflügelzüchter am 4. März 2017 in Georgensgmünd Folie: 1 Geflügelpest-Steckbrief Gliederung
MehrInhalt. Tierseuchenbekämpfung wozu?... 4 Allgemeine Erläuterungen zu den Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung... 6
Inhalt Tierseuchenbekämpfung wozu?... 4 Allgemeine Erläuterungen zu den Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung.... 6 Affenpocken.... 13 Afrikanische Pferdepest.... 14 Afrikanische Schweinepest.... 16 Amerikanische
MehrSchmallenberg-Virus. Möglichkeiten zur Früherkennung und Überwachung in der Schweiz. Informationsveranstaltung Bern, 09.
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Veterinärwesen BVET Schmallenberg-Virus Möglichkeiten zur Früherkennung und Überwachung in der Schweiz Bern, 09. Februar 2012 Früherkennung
MehrEingangsformel. 1 Monitoring
Verordnung zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wild- und Hausschweinen (Schweinepest- Monitoring-Verordnung - SchwPestMonV) V. v. 09.12016
MehrVom 11. November 2016 Az.:
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Ortenaukreis zur Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken Vom 11. November 2016 Az.: 522-9122.20
MehrAfrikanische Schweinepest: Überblick und aktuelle Risikobewertung
Afrikanische Schweinepest: Überblick und aktuelle Risikobewertung Franz J. Conraths, Klaus Depner, Carolina Probst, Carola Sauter-Louis, Martin Beer, Thomas Mettenleiter, Sandra Blome Friedrich-Loeffler-Institut,
MehrAktuelles zum Tierseuchenrecht und zur Tiergesundheit. Hans-Joachim Bätza
1 Aktuelles zum Tierseuchenrecht und zur Tiergesundheit Hans-Joachim Bätza 1. Tiergesundheitsrecht Auf dem Gebiet des Tiergesundheitsrechts werden derzeit folgende Rechtsetzungsvorhaben beraten: 1.1 Verordnung
MehrGZ: BMGF-11001/0057-I/A/5/2017 Wien, am 31. März 2017
11213/AB vom 31.03.2017 zu 11744/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Pamela Rendi-Wagner, MSc Bundesministerin GZ: BMGF-11001/0057-I/A/5/2017 Wien,
MehrPandemische Grippe (H1N1) 2009: Wöchentlicher Situationsbericht des BAG Kalenderwoche 48 (23. November 29. November 2009)
BAG Pandemische Grippe (HN) 29: Wöchentlicher Situationsbericht des BAG Kalenderwoche 48 (23. November 29. November 29) Stand Mittwoch, 2. Dezember 29, 7: Uhr Das Wichtigste in Kürze Lage in der Schweiz:
MehrBluetongue (BTV-4) Blauzungenkrankheit. Bluetongue Blauzungenkrankheit
Bluetongue (BTV-4) Blauzungenkrankheit Bluetongue Blauzungenkrankheit Dr. Karl Bauer, Gesundheitsausschuss RZ-Steiermark, 6.8.2015 Steckbrief Virus (Orbivirus) der Hauswiederkäuer Keine Übertragung von
MehrAfrikanische Schweinepest in Europa was erwartet uns?
Afrikanische Schweinepest in Europa was erwartet uns? Referent: Dr. Joachim Wiedner Was ist die ASP, wo kommt sie vor? ASP (Afrikanische Schweinepest) ist eine Viruserkrankung. Nur Schweine sind für ASP
MehrAfrikanische Schweinepest
Afrikanische Schweinepest Erste Informationsveranstaltung Referent: Dr. Joachim Wiedner Aktuelle Situation Folgen eines ASP-Nachweises Bisherige vorbereitende Maßnahmen des LK Verschiedenes 2 Quelle: BMEL
MehrEinschleppung von Infektionskrankheiten
Einschleppung von Infektionskrankheiten Dr. med. vet. Jenny Markov SGD Zürich-Ostschweiz Infektionen im Schweinestall Parasiten: Würmer (Spul- und Peitschenwürmer, Trichinen, u.a.) Kokzidien Räudemilben
MehrTuberkulose-Überwachung beim Wild in der Ostschweiz und im Fürstentum Liechtenstein
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Risikobewertung Früherkennung Tuberkulose-Überwachung beim Wild in der Ostschweiz und im Fürstentum
MehrLANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/ Wahlperiode Aktuelle Situation bei der Abwehr der Afrikanischen Schweinepest (ASP)
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 7/233 7. Wahlperiode 27.02.2017 KLEINE ANFRAGE des Abgeordneten Dr. Wolfgang Weiß, Fraktion DIE LINKE Aktuelle Situation bei der Abwehr der Afrikanischen Schweinepest
MehrProtokoll
Übersetzung 1 0.916.443.966.312 Protokoll über die Anwendung von Artikel II des Veterinärabkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Rumänischen Volksrepublik Abgeschlossen am 28.
MehrAus dem Ausland importierte Tollwutfälle bei Haustieren wurden in diesem Jahr in Hundetollwut-freien Ländern in Europa nicht verzeichnet.
Jahresbericht der Schweizerischen Tollwutzentrale 2006 Im Jahr 2006 wurden der Schweizerischen Tollwutzentrale am Institut für Veterinär-Virologie insgesamt 104 Tiere resp. einzelne andere Proben zur Untersuchung
MehrMündlicher Bericht von Herrn Minister Hauk zum Vogelgrippe-Geschehen am Bodensee; aktuelle Situation und Maßnahmen
Pressekonferenz am 17. November 2016 Mündlicher Bericht von Herrn Minister Hauk zum Vogelgrippe-Geschehen am Bodensee; aktuelle Situation und Maßnahmen I. Aktuelle Lage (Stand 16.11.2016 17:00 Uhr) Derzeit
Mehr4. Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung wird hiermit gemäß 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung im öffentlichen Interesse angeordnet.
Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der aviären Influenza (Geflügelpest) (Aufstallungspflicht, Verbot der Durchführung von Veranstaltungen, auf denen Vögel gehandelt oder ausgestellt
MehrAfrikanische Schweinepest - Ausbreitung Richtung Europäische Union Information der betroffenen Öffentlichkeit
Siehe Verteiler Kaiser-Friedrich-Straße 1 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-4646 Poststelle@mulewf.rlp.de http://www.mulewf.rlp.de 10.09.2012 Mein Aktenzeichen Ihr Schreiben vom Ansprechpartner/-in
MehrAntworten auf Fragen zur hoch pathogenen Aviären Influenza ( HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe ) (Friedrich-Loeffler-Institut Stand
Antworten auf Fragen zur hoch pathogenen Aviären Influenza ( HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe ) (Friedrich-Loeffler-Institut Stand 26.02.2006) 1. Was versteht man unter Geflügelpest und Vogelgrippe? Die
MehrAfrikanische Schweinepest (ASP)
Afrikanische Schweinepest (ASP) Informationen FLI Stand 16.10.2014 Erreger Verbreitung Der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist ein großes, komplexes DNA-Virus. Es ist der einzige Vertreter
Mehrzu Punkt der 931. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015
Bundesrat Drucksache 5/1/15 20.02.15 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse AV - Fz - G zu Punkt der 931. Sitzung des Bundesrates am 6. März 2015 Verordnung zur Durchführung eines Monitorings zur atypischen
MehrNur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.
Geflügelinfluenza: Antworten auf häufig gestellte Fragen Stand 16.11.2016 Was ist Geflügelpest / aviäre Influenza (AI)? Die Geflügelpest wird auch aviäre Influenza (AI) oder Geflügelgrippe genannt. Bei
MehrInformation für Kindergärten & Schulen
Information für Kindergärten & Schulen Was ist die Vogelgrippe Das Wort Vogelgrippe (der richtige wissenschaftliche Name lautet aviäre Influenza ) bezeichnet eine Erkrankung des Geflügels (Hühner, Puten,
MehrMettlenmatte 7 Littauerboden 1. Nach Massgabe neuer Sachverhalte erlauben wir uns, Sie über die aktuellen Situationen zu informieren:
Fischer Eier GmbH FOU GmbH Mettlenmatte 7 Littauerboden 1 CH-6102 Malters CH-6014 Luzern www.fischereier.ch www.fou-gmbh.ch Kundeninformation Malters/Dielsdorf, 27. Januar 2017 Status Vogelgrippe: Stand
MehrInhalt. Tierseuchenbekämpfung wozu?... 4 Allgemeine Erläuterungen zu den Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung... 6
Inhalt Tierseuchenbekämpfung wozu?... 4 Allgemeine Erläuterungen zu den Grundlagen der Tierseuchenbekämpfung.... 6 Affenpocken.... 13 Afrikanische Pferdepest.... 14 Afrikanische Schweinepest.... 16 Amerikanische
MehrAntworten auf Fragen zur hoch pathogenen Aviären Influenza ( HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe )
Antworten auf Fragen zur hoch pathogenen Aviären Influenza ( HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe ) (Friedrich-Loeffler-Institut Stand 31.01.2006) 1. Was versteht man unter Geflügelpest und Vogelgrippe? Die
MehrTierseuchenverhütung und bekämpfung
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen, die Lebensmittel- und die Futtermittelüberwachung des Landes Brandenburg A Tierseuchenverhütung
MehrBezirksamt Pankow von Berlin
Bezirksamt Pankow von Berlin Abteilung Umwelt und Öffentliche Ordnung Bezirksstadtrat N.N. Bezirksamt Pankow, Postfach 730 113, 13062 Berlin (Postanschrift) An die Geflügelhalter im Bezirk Pankow von Berlin
MehrAmtsblatt des Main-Taunus-Kreises MITTEILUNGSBLATT FÜR ALLE BEHÖRDEN DES KREISES Herausgeber Kreisverwaltung: Kreisausschuss und Landrat
Amtsblatt des Main-Taunus-Kreises MITTEILUNGSBLATT FÜR ALLE BEHÖRDEN DES KREISES Herausgeber Kreisverwaltung: Kreisausschuss und Landrat Nr. 60 15. November 2016 Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung
MehrMedien-Information. 16. November 2016
Medien-Information 16. November 2016 Landwirtschaftsminister Robert Habeck zum Stand Geflügelpest: Die Bekämpfung der Seuche braucht die gemeinsamen Kraft und Koordination aller Beteiligten Rede des Ministers
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 106/23 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2018/642 R KOMMISSION vom 25. April 2018 zur Änderung des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2017/247 betreffend Maßnahmen zum Schutz vor Ausbrüchen der hochpathogenen
MehrEinschätzung des Robert Koch-Instituts zur Situation der Schweinegrippe
Einschätzung des Robert Koch-Instituts zur Situation der Schweinegrippe Stand 27.04.2009, 09:00 Uhr In den USA sind 20 Fälle von Schweine-Influenza A/H1N1 beim Menschen entdeckt worden: New York 8 Fälle,
MehrAnzeigepflicht und Meldung von Wildtierkrankheiten. Amtstierärztliche Weiterbildung, Mag. Simon Stockreiter
Anzeigepflicht und Meldung von Wildtierkrankheiten Amtstierärztliche Weiterbildung, 14.11.2013 Mag. Simon Stockreiter National Tierseuchengesetz; RGBl 1909/177 1 (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes
MehrMerkblätter Geflügelpest. Allgemeines: Derzeitige Situation (Stand ):
Allgemeines: Die Vogelgrippe (aviäre Influenza, avian influenza, bird flu ) tritt weltweit auf. Sie wird durch Viren ausgelöst und befällt normalerweise nur Vögel, selten Schweine. Geflügel scheint besonders
MehrLANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Öffentliche Bekanntgabe nach 41 Abs. 4 ThürVwVfG LANDRATSAMT HILDBURGHAUSEN Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Landratsamt Hildburghausen, Wiesenstraße 18, 98646 Hildburghausen An alle Geflügelhalter
MehrBHV 1 -Bekämpfung ist Pflicht
Niedersächsisches Ministerium für den ländlichen Raum, Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Calenberger Str. 2 30169 Hannover Niedersächsische Tierseuchenkasse - Anstalt des öffentlichen Rechts
MehrVom Az.:
Allgemeinverfügung des Landratsamtes Biberach zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken Vom 15.11.2016 Az.: 9122.20 Auf
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen
2007D0025 DE 02.12.2015 007.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen B ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 22. Dezember
MehrInstitut für Epidemiologie
Institut für Epidemiologie Institut für Epidemiologie Epidemiologie beschäftigt sich dem Auftreten von Krankheiten und Krankheitsfolgen in Populationen sowie den Faktoren befasst, welche die Verteilung
MehrKammerversammlung der Tierärztekammer Bremen am
Kammerversammlung der Tierärztekammer am 10.12.2014 Dr. Bärbel Schröder Amtsleiterin 1 Neuerungen zum EU-Heimtierausweis Aktuelle Tierseuchenlage AI ASP Aktuelles aus dem Tierschutz 10.12.2014 Dr. Bärbel
MehrAnerkennung von BHV1-freien Regionen nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG Stand und Ausblick
9. Stendaler Symposium Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und Tierarzneimittel bei der Tierart Rind Stendal 6. bis 8. Mai 2015 Anerkennung von BHV1-freien Regionen nach Artikel 10 der Richtlinie 64/432/EWG
MehrTierseuchenverhütung und bekämpfung
Nur die Originaltexte sind rechtsverbindlich! Zusammenstellung rechtlicher Regelungen für das Veterinärwesen, die Lebensmittel- und die Futtermittelüberwachung des Landes Brandenburg A Tierseuchenverhütung
MehrGeneralversammlung des Eringerzuchtverbandes. Dr. Jérôme Barras, Kantonstierarzt
Generalversammlung des Eringerzuchtverbandes Dr. Jérôme Barras, Kantonstierarzt Tuberkulose - Die Krankheit Rindertuberkulose : ansteckend, chronisch, subklinisch Potentiel übertragbar auf den Menschen
MehrVerordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten TKrMeldpflV 1983 Ausfertigungsdatum: 09.08.1983 Vollzitat:
MehrHelen Wojcinski DVM DVSc ACPV Bereichsleitung Wissenschaft und Nachhaltigkeit
Helen Wojcinski DVM DVSc ACPV Bereichsleitung Wissenschaft und Nachhaltigkeit AVIÄRE INFLUENZA (AI) Alle wichtigen Informationen AVIÄRE INFLUENZA (AI) Alle wichtigen Informationen Das Wichtigste auf einen
MehrHochpathogene Aviäre Influenza
FAQ Hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, Vogelgrippe ) FAQ FLI Stand 06.12.2016 Was versteht man unter Geflügelpest und Vogelgrippe? Die Klassische Geflügelpest ist eine tödlich verlaufende
MehrEmpfehlungen für Gesundheitsbehörden veröffentlicht
Schweinegrippe: Empfehlungen für Gesundheitsbehörden veröffentlicht Berlin (27. April 2009) - In den USA und vor allem in Mexiko sind insgesamt mehrere hundert Menschen an Schweine-Influenza erkrankt,
MehrAfrikanische Schweinepest Aktuelle Situation, Früherkennung und Überwachung beim Schwarzwild
Afrikanische Schweinepest Aktuelle Situation, Früherkennung und Überwachung beim Schwarzwild D. Soike LUGV, Task Force Tierseuchenbekämpfung ASP-Restriktionsgebiete Ende Juli 2014 Restriktionsgebiete Stand
MehrAfrikanische Schweinepest Vorsicht bei Jagdreisen
Afrikanische Schweinepest Vorsicht bei Jagdreisen he ierseuc T r e d eiden! eppung Einschl tschland verm eu nach D bmel.de/asp AFRIKANISCHE SCHWEINEPEST JAGDREISENDE HABEN VERANTWORTUNG Julia Klöckner
MehrAllgemeinverfügung des Kreises Unna zur Anordnung der Aufstallung 791 von Geflügel in Risikogebieten vom
Sonderausgabe 49 Amtsblatt des Kreises Unna 21.11.2016 Inhalt Seite Allgemeinverfügung des Kreises Unna zur Anordnung der Aufstallung 791 von Geflügel in Risikogebieten vom 18.11.2016 Allgemeinverfügung
MehrRisikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland
Risikoeinschätzung zum Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland Hintergrund Epidemiologische Lage in Deutschland Am Montag, den 7. November 2016, wurde erstmals über ein Entensterben unklarer Ursache am
MehrARE - / Influenza - Sentinel im Freistaat Sachsen 2017 / Wochenbericht KW 17
ARE - / Influenza - Sentinel im Freistaat Sachsen 2017 / 2018 Wochenbericht KW 17 Proben aus der 17. Kalenderwoche - Nachweis von Influenza mittels PCR in den Laboren der LUA nach Kreisen (die Zuordnung
MehrTierseuchenverordnung
Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom 16. Mai 2007 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 2 Bst. i Betrifft nur den französischen
MehrVogelgrippe und Influenza. Allgemeines
Vogelgrippe und Influenza Allgemeines Wann sollte man an eine Influenza A/H5N1 Infektion denken Welche Maßnahmen sollten im Verdachtsfall ergriffen werden Erregernachweis - Labor Enders Allgemeines Die
MehrLandratsamt Konstanz Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen
Landratsamt Konstanz Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen Allgemeinverfügung des Landratsamtes Konstanz, Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen zur Aufstallung von Geflügel und Einhaltung
MehrGenossenschaftsversammlung Alpe Gritsch
A M T FÜ R LEB EN S M ITTELK O N TR O LLE U N D V ETER IN Ä R W ES EN FÜ R S TEN TU M LIEC H TEN S TEIN Genossenschaftsversammlung Alpe Gritsch Pfarreizentrum Schaan, 3. April 2014 Information zur Tuberkulose
Mehrvom 9. April 2014 Zweck und Gegenstand Schweiz verhindern. solcher Tiere aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU).
Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 9. April 2014 Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit
MehrHandlungshilfe. zur Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes
Handlungshilfe zur Verordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes Informationen des FLI Stand 05.08.2014 Nationales veterinärmedizinisches Referenzlabor für Tuberkulose Die Rindertuberkulose ist
MehrAfrikanische Schweinepest (ASP)
Afrikanische Schweinepest (ASP) Erreger, Übertragung, Klinik Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche eine Virusinfektion, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind.
MehrDie neue Variante der Viruserkrankung RHD
Die neue Variante der Viruserkrankung RHD Die neue Variante der Viruserkrankung RHD Was ist RHDV-2? Wo ist die Erkrankung bisher aufgetreten? Wie äußert sich die Erkrankung? Weitere wichtige Fakten Wie
Mehr