Radar Bulletin Februar 2018

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1 2 Mt 1 Mt 1 Akt. Radar Bulletin Februar 2018 Zweck des Radar Bulletins: Im Radar Bulletin werden Informationen zur internationalen Lage und Ausbreitung der bedeutendsten Tierseuchen und Tierkrankheiten, die für die Schweiz relevant sind, bewertet und zusammengestellt. Dadurch können mögliche Risiken für die Schweiz früh erkannt und kommuniziert werden. Das Radar Bulletin erscheint monatlich. Hinweis: Bei einem drohenden oder bestehenden Tierseuchenereignis in der Schweiz gelten die etablierten Kommunikationswege des Ereignismanagements innerhalb des Veterinärdienstes Schweiz. Gesichtete Quellen: ADNS, AHO, BLV, Defra, PAFF Committee, FLI, Healthmap, MediSYS, OIE, ProMED, DISCONTOOLS und weitere. Definitionen der Ampelsymbole: Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist gross, oder sie tritt bereits auf. Es werden konkrete Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. d1 Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist mittel. Erhöhte Aufmerksamkeit ist angezeigt. Es werden situativ Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände getroffen. Die Gefahr, dass die Tierseuche/-krankheit in der Schweiz auftreten kann, ist klein. Die Situation ist jedoch auffällig und muss im Auge behalten werden. Massnahmen zum Schutz der Schweizer Tierbestände sind noch nicht notwendig. Neue Meldungen ASP BT - - TB HPAI/LPAI Afrikanische Schweinepest (ASP): Situation in Tschechien, Polen, den baltischen Staaten und der Ukraine. Bluetongue (BT): Neue Fälle in Frankreich (BTV-8 und BTV-4). Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI): H5N6 bei Wildvögeln in Grossbritannien, Irland und Schweden. Niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI): Neue Fälle in Italien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz. Tuberkulose (TB): Neue Fälle in Italien und Frankreich. Situation in Österreich. Kurzmeldungen und Aktualisierung der Meldungen vom Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 Kleiner Kleiner Beutenkäfer: Keine neuen Fälle in Italien. Beutenkäfer Maul- und Klauenseuche (MKS): Keine neuen Fälle in Europa und dem Nahen MKS Osten. Lumpy skin disease (LSD): Keine neuen Fälle in der Türkei und Rückblick LSD LSD-Geschehen in Süd-Ost-Europa IBR Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR): Neue Fälle in Deutschland. Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz 1/10

2 Krankheit Afrikanische Schweinepest (ASP) Tschechien, Polen, Baltische Staaten (Estland, Lettland und Litauen) und Ukraine Im Februar 2018 wurden aus den EU-Mitgliedstaaten keine weiteren ASP-Ausbrüche bei Hausschweinen gemeldet, die Ukraine meldete aber vier neue Ausbrüche. Aus den Baltischen Staaten, Tschechien, Polen und der Ukraine wurden in diesem Zeitraum 354 ASP-Fälle bei Wildschweinen mit insgesamt 716 betroffenen Tieren gemeldet. Situation Abbildung ASP_1: Seit 1. Februar 2018 im ADNS gemeldete ASP-Fälle bei Wild- und Hausschweinen (Stand ). Die Karte zeigt die in den Durchführungsbeschlüssen 2014/709/EU (letzte Änderung 2018/263/EU) geregelten Gebiete. Situation bei Hausschweinen Die Ukraine meldete insgesamt vier Ausbrüche, einen davon in einer Kleinsthaltung (6 Tiere) und einen weiteren in einem Großbestand (720 Tiere). Zwei weitere Ausbrüche wurden in Kadavern von ASP-infizierten Hausschweinen festgestellt, welche wenig ausserhalb der nächstgelegenen Ortschaften aufgefunden worden waren. Situation bei Wildschweinen Die Anzahl der ASP-Meldungen bei Wildschweinen sank von 842 (1'646 Individuen) im Januar 2018 auf 354 (716 Individuen) im Februar Im Berichtszeitraum wurde folgende Anzahl Meldungen (in Klammern die Anzahl betroffener Wildschweine) an ADNS übermittelt: Polen 163 (356); Tschechien 3 (3); Litauen 69 (197); Lettland 60 (79); Estland 47 (59); Ukraine 12 (22). Zwei der drei ASP-positiven Wildschweine in Tschechien stammten aus dem 58 km² großen Kerngebiet in der Region Zlín, ein weiteres Tier wurde 1.7 km südlich des Kerngebiets gefunden, wo bereits zuvor sechs Fälle aufgetreten waren. Diese Befunde stammen somit alle aus den Restriktionszonen gemäß Anhang des Durchführungsbeschlusses 2014/709/EU (letzte Änderung 2018/263/EU). In der Pufferzone wurden bislang keine ASP-infizierten Wildschweine gefunden. 2/10

3 Kommentar Fälle von offensichtlich illegalen Entsorgungen infizierter Hausschweinkadaver in der Ukraine bedeuten eine zusätzliche Gefahr für die Seuchenverbreitung, da die Kadaver eine Infektionsquelle darstellen. Eine Zuordnung zu den betroffenen Herkunftshaltungen und das Nachverfolgen der Infektionsketten ist extrem schwierig. Ein Ausbruch von ASP in der Schweiz hätte verheerende Folgen für die Tiergesundheit und den Handel. Präventive Massnahmen sind deshalb sehr wichtig, um die Gefahr einer Einschleppung zu verringern. Folgen für die Schweiz Gegenwärtig geht für die Schweiz die grösste Gefahr von viruskontaminiertem Schweine- oder Wildschweinefleisch bzw. deren Erzeugnisse (Schinken, Salami, usw.) aus ASP-betroffenen Ländern aus. Durch den sorglosen Umgang mit diesen Produkten kann das Virus in Schweinehaltungen oder in die Wildschweinpopulation geraten. Genauso bergen Jagdreisen in die betroffenen Länder das Risiko, dass mit kontaminierten Jagdgeräten, Stiefeln, Kleidern und Jagdtrophäen etc. infektiöses Virus in die Schweiz eingeschleppt werden könnte. Das BLV veröffentlicht einen Informationsflyer und Faltblätter mit den wichtigsten Verhaltensregeln zu ASP in verschiedenen Sprachen. Diese werden aktuell auch als Poster und Faltblätter an die wichtigsten Grenzstellen der Schweiz verteilt. Um eine Einschleppung von ASP bei Wildschweinen in die Schweiz möglichst früh zu erkennen, ist der Veterinärdienst Schweiz aktuell daran, ein nationales Früherkennungsprogramm zu erarbeiten und umzusetzen. Zur Stärkung der Prävention sind Tierhalter aufgefordert, die nötigen Hygienemassnahmen auf ihrem Schweinebetrieb zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Bestandestierärzte haben die Möglichkeit, Schweinebetriebe mit unklaren Gesundheitsproblemen durch Ausschlussuntersuchungen auf ASP abzuklären. Seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurden auf fünf Betrieben und bei einem Wildschwein Ausschlussuntersuchungen auf ASP durchgeführt. Quellen / Links In der EU legt der Durchführungsbeschluss 2014/709/EU (letzte Änderung 2018/263/EU) die in den baltischen Staaten, Polen und Sardinien geltenden Gebiete mit erhöhtem Risiko einer Verschleppung der Seuche (Teile I-IV) fest. Die in Rumänien geltenden Schutz- und Überwachungszonen sind im Durchführungsbeschluss 2018/86/EU festgelegt. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der afrikanischen Schweinepest aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. OIE, Empres-i, ADNS, PAFF Committee, EU-Kommission Für weitere Informationen siehe BLV. FLI: Qualitative Risikobewertung des FLI (Stand 12. Juli 2017) ASP-Früherkennung (Stand 10. Oktober 2017) Maßnahmen im Falle eines ASP-Ausbruchs bei Wildschweinen (Stand 10. Oktober 2017) Exemplarische Anwendung jagdlicher Maßnahmen im ASP- Ausbruchsfall (Stand 10. Oktober 2017) 3/10

4 Krankheit Bluetongue (BT) Frankreich (BTV-8 und -4) Frankreich meldete im Februar 2018 insgesamt 17 Fälle von BTV-8. Die überwiegende Mehrzahl dieser Fälle trat im Departement Saône-et-Loire auf. Des weiteren wurden aus den an die Schweiz grenzenden Departementen Ain, Jura und Doubs Fälle von BTV-8 gemeldet. Zudem wurden im gleichen Zeitraum zwei BTV-4-Fälle im Süd- Westen des Landes (Departement Vendée) gemeldet. Situation Abbildung BT_1: Vom 1. Januar bis 20. Februar 2018 in ADNS gemeldete BT-Ausbrüche sowie deren 150 km-radien. Kommentar Frankreich hat am 1. Januar 2018 alle Departemente des Festlandes zur Restriktionszone für BTV-8 und -4 erklärt. Innerhalb dieser Zone unterliegt der Tierverkehr keinen Beschränkungen in Bezug auf die beiden Serotypen und die Impfung ist freiwillig. Aufgrund der zwei im Rahmen des jährlichen Überwachungsprogrammes festgestellten BTV-8-positiven Rinder hat die Schweiz ab dem 10. November 2017 eine nationale und für das Fürstentum Lichtenstein geltende Blauzungen-Zone für den Serotyp 8 errichtet (vgl. Radar Bulletin Oktober 2017). Alle seither getesteten Tiere waren negativ für BTV-8 und -4. Innerhalb dieser Zone unterliegt der Tierverkehr keinen Beschränkungen aufgrund von BTV-8. Für die aktuelle BTV-Situation in der Schweiz wird auf die Kommunikation im Rahmen des Ereignismanagements des BLV verwiesen. Folgen für die Schweiz Aufgrund der Sömmerung von Tieren im Departement Haute-Savoie 2017 oder wegen der Nähe zum Departement wurden in der Schweiz in den Kantonen Genf, Waadt und Wallis Rinder von ausgewählten Betrieben auf BTV-4 untersucht. Insgesamt wurden 685 Rinder und 32 Schafe von 40 Betrieben untersucht. Alle Resultate waren negativ, weshalb zur Zeit keine Restriktionszone für BTV-4 eingerichtet wird. Präventiv können Rinder und Schafe gegen BTV-8- und -4 geimpft werden. Die Impfung ist freiwillig und kann (ohne Auflagen) durch den Bestandestierarzt durchgeführt werden. Für den Export von Tieren gelten die Bestimmungen und Anforderungen gemäss Verordnung (EG) 1266/2007. Für die weitere Einschätzung und Überwachung der BTV-8 und -4 Situation ist das Erkennen von klinischen Verdachtsfällen von grosser Bedeutung. Deshalb ist eine erhöhte Aufmerksamkeit bei Tierhaltenden und der Tierärzteschaft angezeigt, um mögliche Verdachtsfälle rasch diagnostisch abzuklären. Stellen Tierhalter verdächtige Symptome fest (Fieber, Entzündung der Schleimhäute, Ulzerationen und Nekrose von Haut und Maulschleimhaut, an Lippen, Nase, Zitzen und Euter, Ödeme im Kopfbereich und an den Gliedmassen sowie respiratorische Symptome), ist umgehend der Bestandstierarzt zu kontaktieren, welcher die Probenahme veranlasst. Quellen / Links ADNS, OIE, ESA Für weitere Informationen siehe BLV und FLI. Aktuelle Karte und Liste der Restriktionsgebiete der EU. 4/10

5 Krankheit Hochpathogene aviäre Influenza (HPAI) H5N6 bei Wildvögeln in Großbritannien, Irland und Schweden Niedrigpathogene aviäre Influenza (LPAI) in Italien, Frankreich, Deutschland und der Schweiz Situation Abbildung AI_1: In ADNS vom bis gemeldete HPAI-Ausbrüche bei Geflügel und Fälle bei Wildvögeln. HPAI H5N6 in Europa Seit dem 1. Februar 2018 wurde HPAI H5N6 in drei europäischen Ländern und ausschließlich bei Wildvögeln nachgewiesen. Die in Europa zirkulierende neue HPAIV H5N6-Reassortante scheint für den Menschen nicht pathogen zu sein. In Großbritannien wurden im Februar 2018 an sechs Orten HPAI H5N6 bei tot aufgefundenen Wildvögeln nachgewiesen. Fünf Orte befanden sich im Großraum London. Betroffen waren sieben Höckerschwäne, eine Reiherente und zwei nicht weiter spezifizierte Wildvögel. Ein weiterer Nachweis bei einem Höckerschwan erfolgte in Warwickshire und damit in unmittelbarer Nähe des Vogelsterbens mit HPAI H5N6-Nachweis im Januar In Irland wurde am 31. Januar 2018 ein junger Seeadler an einem See in der zentral gelegenen Grafschaft Tipperary tot aufgefunden und positiv auf H5N6 getestet. Telemetriedaten zeigten, dass sich der Vogel seit dem 23. Januar 2018 in der Nähe des Fundortes am Nordufer des Sees aufgehalten hat. In diesem Gebiet sammeln sich im Winter viele Wasservögel. Im Süden Schwedens wurde bereits Ende Januar 2018 ein Seeadler krank aufgefunden, bei welchem HPAI H5N6 bestätigt wurde. HPAI H5N6 außerhalb von Europa Seit Mitte November 2017 zirkuliert auch in Japan, Südkorea und Taiwan eine Reassortante des HPAI-Subtyps H5N6, die von dem dort in der Vergangenheit in Erscheinung getretenen H5N6 verschieden ist. Phylogenetische Analysen ergaben Ähnlichkeiten mit den 2016/2017 in Europa zirkulierenden HPAI-Subtypen H5N8 und H5N6. Auch diese Reassortante scheint für Menschen nicht pathogen zu sein. Zoonotisches Potential zeigt hingegen das seit längerem in China zirkulierende HPAIV H5N6. Seit 2014 sind 19 Personen an diesem Subtyp erkrankt darunter sechs mit Todesfolge (WHO). 5/10

6 Kommentar Folgen für die Schweiz Quellen / Links LPAI in Europa Seit dem 1. Februar 2018 meldete Italien einen Ausbruch und Frankreich neun Ausbrüche von LPAI H5 jeweils in Entenhaltungen, die überwiegend im Rahmen der aktiven Überwachung erkannt wurden. Bei fünf Stämmen handelt es sich um H5N3, die weiteren sind noch nicht abschließend typisiert. Deutschland meldete eine H11N9- Infektion bei einem verendeten Nandu einer Zoohaltung. In der Schweiz wurde im Kanton Bern ein tot aufgefundener Höckerschwan positiv auf Influenza A getestet. Es handelt sich um ein LPAI-Virus, nicht von den Subtypen H5, H7, N6 oder N8. Eine genauere Typisierung ist noch ausstehend. Im Februar 2018 wurden weder bei Nutzgeflügel noch bei Wildvögeln neue HPAI H5N8-Fälle gemeldet. In Europa ist aktuell HPAI H5N6 vorherrschend. Zurzeit halten sich viele Zugvögel in ihren Winterstandorten auf. Aufgrund der hohen Wildvogeldichte und dem Vermischen von Populationen verschiedener Herkunft in Überwinterungsgebieten wird die Übertragung von aviären Influenzaviren begünstigt und die Umweltkontamination mit Erregern möglicherweise verstärkt. Somit muss mit weiteren Nachweisen von aviären Influenzaviren bei Wildvögeln gerechnet werden. Es besteht nach wie vor erhöhtes Eintragsrisiko für Geflügelhaltungen. Die Untersuchung von toten und kranken Wildwasservögeln ist von zentraler Bedeutung für die Früherkennung von Viruseinträgen. Die Bevölkerung wird gebeten, kranke oder tot aufgefundene Wildvögel dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Eine aktuelle Liste der in der Schweiz untersuchten Wildvögel ist auf der Internetseite des BLV zu finden. Ebenso ist es sehr wichtig, dass Geflügelhalter ein hohes Biosicherheitsniveau in allen Geflügelhaltungen umsetzen bzw. aufrechterhalten (siehe Dokument mit Beispiel einer Hygieneschleuse im Stallvorraum). Erste klinische Anzeichen einer AI-Infektion sind häufig unspezifisch und können in allen Altersklassen und Arten von Geflügel auftreten. Bei den folgenden Symptomen sind umgehend labordiagnostische Untersuchungen angezeigt: Teilnahmslosigkeit, Appetitlosigkeit, Durchfall, geringere Legeleistung, Störungen des zentralen Nervensystems und erhöhte Sterblichkeit. Bei unklaren Gesundheitsproblemen ohne genügende Hinweise auf einen Verdachtsfall wird die Durchführung von Ausschlussuntersuchungen empfohlen. Seit dem letzten Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurden keine Ausschlussuntersuchungenauf AI durchgeführt. In der EU regelt der Durchführungsbeschluss 2017/247/EU (letzte Änderung 2017/2412/EU) die Schutz- und Überwachungszonen in den betroffenen Mitgliedstaaten. Für die Schweiz gilt die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der aviären Influenza aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union. EU-Kommission, EFSA, ADNS, IZSV, FAO, WHO Für weitere Informationen siehe BLV, FLI: Risikobewertung des FLI vom 8. November Defra: Risikoabschätzung (Stand: 22. Januar 2018) 6/10

7 Krankheit Tuberkulose (TB) Italien, Frankreich und Österreich Situation Kommentar Folgen für die Schweiz Quellen / Links Ende Januar 2018 meldete Italien einen Fall von TB (Mycobacterium caprae) in einem Rinderbetrieb in der Provinz Verona, einer TB-freien Region. Es handelt sich dabei um den ersten im Jahr 2018 gemeldeten Fall des Landes. Frankreich meldete im Januar und Februar 2018 insgesamt 13 Fälle von TB (Mycobacterium bovis) in Betrieben aus TB-freien Departementen im Süd-Westen des Landes und auf Korsika. In Österreich sind zurzeit insgesamt acht Rinderbetriebe in Vorarlberg - fünf im Tal Montafon sowie drei im Klostertal - aufgrund des Verdachtes auf TB gesperrt. Im Rahmen der Untersuchungen der Sömmerungstiere wurden bis Mitte Februar 2018 bereits 8'000 Rinder in Vorarlberg auf TB untersucht, insgesamt sollen dieses Jahr 9'000 Tiere untersucht werden. 97 % der Ergebnisse dieser Untersuchungen sind bereits ausgewertet - Bei keiner der untersuchten Proben konnte TB festgestellt werden. Während Ende Januar 2018 sechs Betriebe von einer Sperrung betroffen waren, erhöhte sich die Zahl im Februar nun auf acht. In Vorarlberg und im Tirol gilt das Rotwild als Hauptquelle der TB (M. caprae). Bei den Wildtierfütterungen, bei denen sich im Winter bis zu mehreren Hundert Tieren sammeln, kann die TB durch den engen Kontakt von erkrankten Tieren auf gesundes Wild übertragen werden. Die Nutzung desselben Lebensraumes von Hirschen und Rindern auf Sömmerungsweiden wird hauptsächlich als Ursache für die TB-Fälle bei Rindern in Vorarlberg gesehen. Für die Schweiz besteht eine konkrete Einschleppungsgefahr von TB im Zusammenhang mit den Sömmerungen in Österreich, bei Importen empfänglicher Tierarten aus allen betroffenen Ländern sowie über die Rotwildpopulation, die von Vorarlberg in die Schweiz wandern kann. Das Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit (ALT) des Kantons Graubünden verbietet seit Herbst 2016 private Schalenwildfütterungen (Hirsch, Reh, Gämse, Steinwild) im Grenzgebiet zu Österreich. Zudem müssen Futtervorräte und Futterreste auf wirksame Art vor dem Zugriff von Schalenwild geschützt werden. Dieses Verbot wurde als wichtige vorbeugende Massnahme gegen die Gefahr einer Einschleppung von Tuberkulose durch Wild aus dem Vorarlberg in die heimischen Wild- und Nutzviehbestände erlassen. Seit 2013 intensiviert die Schweiz die TB-Überwachung sowohl bei den Rindern als auch in der Wildtierpopulation. Im Rahmen der Tuberkulose-Überwachung beim Wild wurden 2017 im Überwachungsgebiet der Ostschweiz (St. Gallen und Graubünden) und des Fürstentums Liechtenstein insgesamt 237 Stück Rotwild diagnostisch auf TB abgeklärt. Bei keiner der untersuchten Proben konnte TB festgestellt werden. Mit dem Lymphknoten-Monitoring (LyMON) werden diffuse Lymphknotenveränderungen bei Rindern gezielt am Schlachthof auf TB untersucht wurden insgesamt 105 Einsendungen von veränderten Rinder-Lymphknoten auf TB untersucht (Jahresbericht 2017). Im selben Zeitraum wurden zusätzlich drei TB-Verdachtsuntersuchungen bei Rindern durchgeführt. Bei keiner Probe wurde labordiagnostisch das Vorliegen von TB bestätigt. Die Tuberkulose-Überwachung beim Wild in den Grenzgebieten zu Vorarlberg sowie die verstärkte Überwachung von Rinder-Lymphknoten in den Schlachtbetrieben werden 2018 weitergeführt. ADNS, VOL.AT, ALT Für weitere Informationen siehe BLV. 7/10

8 Kurzmeldungen und aktualisierte Meldungen vom Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 Kleiner Beutenkäfer (Aethina tumida) Die Situation bezüglich des Kleinen Beutenkäfers ist seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 unverändert. Maul- und Klauenseuche (MKS) Lumpy Skin Disease (LSD) Infektiöse bovine Rhinotracheitis (IBR) Aus Europa und dem Nahen Osten wurden im Februar keine neuen Fälle gemeldet. Die Gefahrenlage für die Schweiz ist unverändert, siehe Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018, Reisehinweis und Fachinformation des BLV. Seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurde in der Schweiz auf zwei Betrieben eine Ausschlussuntersuchungen auf MKS durchgeführt. Seit dem Radar Bulletin Dezember 2017_Januar 2018 wurde kein neuer Fall in der Türkei gemeldet. Sowohl die EFSA als auch die FAO haben umfangreiche Berichte des LSD-Geschehens in Süd-Ost-Europa und der Türkei publiziert. In einer Video-Darstellung wird der zeitliche Verlauf der Fälle und der Impfabdeckung dargestellt. Ein Erfolg der Bekämpfung von LSD ist am besten mit vorbeugenden Impfkampagnen mit hoher Impfabdeckung realisierbar. Dies zeigt sich an den isolierten Fällen von 2017 in Griechenland und Mazedonien, wo mithilfe von erfolgreich beendeten Impfkampagnen eine weitere Ausbreitung jeweils verhindert werden konnte. Diese Fälle heben jedoch gleichzeitig auch die Tatsache hervor, dass das Virus weiterhin zirkuliert und in nichtimmunisierten Tieren wieder auftreten kann. Die Analysen der EFSA zeigen auf, dass die Verbreitung von LSD hauptsächlich über kurze Distanzen (z.b. mittels Vektoren wie Moskitos, Stechfliegen und Zecken) geschieht. Die Tierseuche kann jedoch auch durch Tiertransporte über weite Distanzen weiterverbreitet werden. In der Schweiz und den umliegenden Ländern ist das Virus bisher noch nicht aufgetreten. Damit Verdachtsfälle bei Rindern schnell erkannt und abgeklärt werden können, müssen Rinderhaltenden und die Tierärzteschaft die Krankheitszeichen von LSD kennen. Die Verordnung des BLV über Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung von LSD aus bestimmten Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 5. Juli 2017 besitzt nach wie vor Gültigkeit. Für weitere Informationen siehe BLV. In Deutschland wurden im Februar 2018 auf vier weiteren Betrieben BHV-1 (IBR Virus) nachgewiesen. Während im Dezember 2017 das Bundesland Nordrhein-Westfalen betroffen war, waren es im Februar zwei unterschiedliche Regionen in Schleswig-Holstein. Seit dem 22. Mai 2017 ist ganz Deutschland gemäss den Anforderungen der EU anerkannt IBR frei. Wegen der noch nicht vollständig erloschenen Restzirkulation des Virus auf tiefem Niveau muss in den nächsten zwei bis drei Jahren mit sporadischen Ausbrüchen gerechnet werden. Diese Ausbrüche gefährden den Freiheitsstatus und müssen rigoros bekämpft werden. Die Schweiz ist seit vielen Jahren frei von IBR. 8/10

9 Ausschlussuntersuchungen auf hochansteckende Tierseuchen in der Schweiz Eine Zusammenstellung der Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen auf die hochansteckenden Tierseuchen Afrikanische und Klassische Schweinepest (ASP bzw. KSP), Maul- und Klauenseuche (MKS) und Aviäre Influenza (AI). Weitere Informationen zu den Ausschlussuntersuchungen finden Sie auf der BLV-Webseite: ASP, KSP, MKS, AI und ND. Abbildung AUS_1: Geographische Verteilung der Betriebe, von welchen im Zeitraum 1. Januar Februar 2018 Proben für Ausschlussuntersuchungen eingesandt wurden. Tabelle AUS_1: Ergebnisse der durchgeführten Ausschlussuntersuchungen seit dem Radar Dezember 2017_Januar Im Rahmen des Programms PathoPig durchgeführte Ausschlussuntersuchungen werden in der Spalte Einsender entsprechend gekennzeichnet. Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ AG KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ TI KSP PathoPig Schwein 1 negativ AI ASP/KSP PathoPig Schwein 1 negativ AG KSP PathoPig Schwein 2 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 2 negativ VD KSP PathoPig Schwein 4 negativ ZH KSP PathoPig Schwein 2 negativ 9/10

10 Kanton Tierseuche Datum Probenahme Einsender Tierart Anzahl Tiere Ergebnis BE ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ TG KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ BE MKS Labor Rind 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 3 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU ASP/KSP Labor Wildschwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ BL KSP PathoPig Schwein 2 negativ LU KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE ASP/KSP Labor Schwein 1 negativ TG KSP PathoPig Schwein 2 negativ SG KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ SG MKS Labor Schaf 1 negativ SO KSP PathoPig Schwein 1 negativ TG KSP PathoPig Schwein 2 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ BE KSP PathoPig Schwein 1 negativ LU KSP PathoPig Schwein 1 negativ SG ASP/KSP Labor Schwein 4 negativ Redaktionelle Mitteilungen Das Radar Bulletin wird vom BLV in Zusammenarbeit mit dem Friedrich-Loeffler Institut (FLI) erstellt. Das Radar Bulletin erscheint in der Schweiz und in Deutschland in zwei unterschiedlichen Ausgaben. Die Beurteilungen der Risiken durch die Tierseuchenereignisse und die Folgen werden länderspezifisch dargestellt. Das BLV und FLI tragen jeweils die redaktionelle Gesamtverantwortung für die Ausgabe des Radar Bulletins ihres Landes. Bei der hier vorliegenden Version handelt es sich um die Schweizer Ausgabe. Die im Radar Bulletin verwendeten Länderbezeichnungen entsprechen den Kurzformen der Staatenbezeichnungen gemäss der Liste des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA). Frühere Ausgaben des Radar Bulletins können auf der BLV-Webseite unter folgendem Link nachgelesen werden: BLV - Radar Bulletin. Möchten Sie künftig benachrichtigt werden, wenn das Radar Bulletin erscheint? Hier können Sie sich für den elektronischen Newsletter Nutztiere des BLV anmelden. Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter radar@blv.admin.ch zur Verfügung. 10/10

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