F. Städtebauliche Ziele der gesamtstädtischen Entwicklung

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1 F. Städtebauliche Ziele der gesamtstädtischen Entwicklung 1. Wohnbauflächenentwicklung 1.1 Wohnbauflächenreserven Nachfolgend werden unterschiedliche Wohnbauflächenreserven stadtteilbezogen dargestellt, die potenziell für eine Wohnbauflächenentwicklung zur Verfügung stehen: 1. Es werden diejenigen Flächen aufgeführt, die bereits im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt sind, jedoch bis heute nicht durch eine Wohnbebauung in Anspruch genommen sind. Diese Flächen sind durch eine eigenständige Erschließung gekennzeichnet (siehe nachfolgende Tabelle 1) 2. Zu den Wohnbauflächenreserven zählen auch Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung,). Diese Flächen werden über ein vorhandenes Grundstück erschlossen. (siehe nachfolgende Tabelle 2) 1. In Tabelle 3 werden Wohnbauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten als Baulücken dargestellt. 2. Darüber hinaus werden in Tabelle 4 die Wohnbauentwicklungsflächen aus dem rechtskräftigen Regionalplan Südhessen dargestellt. 3. Abschließend werden in den Tabellen 5 und 6 die in den vorherigen Tabellen aufgezeigten Wohnbauflächenreserven zusammenfassend dargestellt. Bei der Erarbeitung der Stadtteilentwicklungskonzepte werden diese Wohnbauflächenreserven genau untersucht und entschieden, ob sie als Wohnbauflächenentwicklung in den RFNP aufgenommen werden. Nicht alle Flächen (z.b. 2. Reihe Bebauung) eignen sich für eine Nachverdichtung. Eine genaue Abgrenzung der bebaubaren Flächen und damit die Quantifizierung der tatsächlich entwickelbaren Bauflächen (= Wohneinheiten(WE)) werden in den jeweiligen Abschnitten für die Stadtteilentwicklung unter den Gliederungspunkten Flächenbilanz aufgeführt.

2 Tabelle 1: Wohnbauflächen, die im rechtskräftigen FNP dargestellt sind Stadtteil Bruttobauland (qm) Nettobauland (qm) Anzahl der WE bei einer Anzahl der WE bei einer 30% Abzug für durchschn. Größe der durchschn. Größe der Verkehrsflächen u.a Baugrundstücke:400 qm) öffentliche Flächen Baugrundstücke:500 qm) Eschbach E WE 13 WE E WE 2 WE E WE 7 WE E WE 3 WE E WE 2 WE E WE 7 WE E WE 1 WE E WE 7 WE E WE 7 WE E WE 3 WE E WE 4 WE E WE 11 WE E WE 15 WE E WE 3 WE Gesamtsumme WE 85 WE Michelbach Mi WE 3 WE Mi WE 5 WE Mi WE 9 WE Mi WE 25 WE Mi WE 5 WE Mi WE 2 WE Mi WE 10 WE Mi WE 3 WE Gesamtsumme WE 62 WE

3 Merzhausen M WE 13 WE M WE 9 WE M WE 30 WE Gesamtsumme Wilhelmsdorf W WE 33 WE W WE 2 WE W WE 8 WE W WE 2 WE W WE 2 WE Gesamtsumme Kernstadt Usingen U (Planung Planung Schleichenbach II 615 WE 615 WE Schleichenbach II) U WE 17 WE Gesamtsumme WE 632 WE Kransberg K WE 24 WE K WE 5 WE K WE 9 WE K WE 5 WE K WE 3 WE K WE 7 WE Gesamtsumme Gesamtsumme Die Wohnbauflächenreserven im rechtskräftigen FNP verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Stadtteile: Eschbach: 105 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 85 WE (bei 500 qm Baugrundstück)

4 Michelbach: Merzhausen: Wilhelmsdorf: Kernstadt: Kransberg: 78 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 62 WE (bei 500 qm Baugrundstück) 65 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 52 WE (bei 500 qm Baugrundstück) 58 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 47 WE (bei 500 qm Baugrundstück) 637 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 632 WE (bei 500 qm Baugrundstück) 61 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 53 WE (bei 500 qm Baugrundstück) Gesamtsumme: 1004 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 931 WE (bei 500 qm Baugrundstück) Übersichtspläne: Wohnbauflächen, die im rechtskräftigen FNP dargestellt sind (zur Zeit nicht verfügbar) Tabelle 2: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung) Stadtteil Bruttobauland (qm) Nettobauland (qm) 10 % Abzug für Verkehrsflächen Anzahl der WE bei einer durchschn. Größe der Baugrundstück:400 qm) Eschbach E 1* E 2 * E 3 * Gesamtsumme Michelbach Mi 1* Gesamtsumme Anzahl der WE bei einer durchschn. Größe der Baugrundstück:500 qm)

5 Merzhausen M 1* M 2* M 3* M 4 * Gesamtsumme Wilhelmsdorf W 1* W 2* Gesamtsumme Kernstadt Usingen U 1* U 2* U 3* U 4* U 5* U 6* U 7* U 8* U 9* U 10* U 11* U 12* U 13* U 14* Gesamtsumme Gesamtsumme Die Wohnbauentwicklungsflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung, ohne eigenständige Erschließung) verteilen sich folgendermaßen auf die einzelnen Stadtteile: Eschbach: 34 WE (bei 400 qm Baugrundstück)

6 29 WE(bei 500 qm Baugrundstück) Michelbach: Merzhausen: 11 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 8 WE (bei 500 qm Baugrundstück) 20 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 15 WE (bei 500 qm Baugrundstück) Wilhelmsdorf: 17 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 14 WE (bei 500 qm Baugrundstück) Kernstadt: 111 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 98 WE (bei 500 qm Baugrundstück) Gesamtsumme: 193 WE (bei 400 qm Baugrundstück) 164 WE (bei 500 qm Baugrundstück)

7 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung - Kernstadt)

8 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung - Eschbach)

9 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung - Merzhausen)

10 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung - Michelbach)

11 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (2. Reihe Bebauung - Wilhelmsdorf) Tabelle 3: Wohnbauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken) Stadtteil Anzahl der Baulücken /Anzahl WE Eschbach 14 Michelbach 4 Merzhausen 8 Wilhelmsdorf 5

12 Kernstadt Usingen 71 (davon 7 im Gewerbegebiet) Kransberg 15 Gesamtsumme 117 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken Kernstadt)

13 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken Eschbach)

14 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken Kransberg)

15 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken Merzhausen)

16 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken Michelbach)

17 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken Wernborn)

18 Übersichtspläne: Bauflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Baulücken Wilhelmsdorf) Tabelle 4: Wohnbauflächen, die im Regionalplan Südhessen ausgewiesen sind Stadtteil Bruttobauland (qm) Nettobauland Anzahl der WE bei einer durchschn. Größe der Baugrundstück:400 qm) Kernstadt Usingen Anzahl der WE bei einer durchschn. Größe der Baugrundstück:500 qm)

19 Usi WE 58 WE Usi WE 41 WE Gesamtsumme WE 99 WE Übersichtsplan: Wohnbauflächen, die im Regionalplan Südhessen ausgewiesen sind (Kernstadt)

20 Tabelle 5: Wohnbauentwicklungsflächen in der Gesamtstadt (Innenentwicklung und Außenentwicklung) Wohnbauentwicklungsflächen rechtskräftigen FNP (Tabelle 1) Wohnbauentwicklungsflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Tabelle 2, Zweite Reihe Bebauung) Wohnbauentwicklungsflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Tabelle 3 Baulücken) Wohnbauentwicklungsflächen im Regionalplan Südhessen (Tabelle 4) Wohnbauentwicklungsflächen insgesamt im 1004 WE (a 400 qm) 931 WE (a 500 qm) 193 WE (a 400 qm) 164 WE (a 500 qm) 117 WE 124 WE (bei 400 qm) 99 WE (bei 500 qm) 1438 WE (bei 400 qm, incl. Baulücken) 1311 WE (bei 500 qm, incl. Baulücken)

21 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in der Kernstadt (Innenentwicklung und Außenentwicklung)

22 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Eschbach (Innenentwicklung und Außenentwicklung)

23 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Kransberg (Innenentwicklung und Außenentwicklung)

24 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Merzhausen (Innenentwicklung und Außenentwicklung)

25 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Michelbach (Innenentwicklung und Außenentwicklung)

26 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Wilhelmsdorf (Innenentwicklung und Außenentwicklung) Tabelle 6: Wohnbauentwicklungsflächen in der Gesamtstadt (nur Innenentwicklung) Wohnbauentwicklungsflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Tabelle 2, Zweite Reihe Bebauung, ohne eigenständige 193 WE (a 400 qm) 164 WE (a 500 qm)

27 Erschließung) Wohnbauentwicklungsflächen in bereits erschlossenen Baugebieten (Tabelle 4, Baulücken) Gesamtsumme 117 WE 310 WE (a 400 qm, incl. Baulücken) 281 WE (a 500 qm, incl. Baulücken) Übersichtspläne: Wohnbauflächen in der Kernstadt (nur Innenentwicklung)

28 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Eschbach (nur Innenentwicklung)

29 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Kransberg (nur Innenentwicklung)

30 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Merzhausen (nur Innenentwicklung)

31 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Michelbach (nur Innenentwicklung)

32 Übersichtspläne: Wohnbauflächen in Wilhelmsdorf (nur Innenentwicklung)

33 1.2. Wohnbauflächenbedarf Bezugnehmend auf die Aussagen der Forschungs- und Entwicklungsgesellschaft Hessen (FEH), die sich auf die 10. koordinierten Bevölkerungsvorausschätzung des Bundes und der Länder stützen, wird die Bevölkerung im HTK von Einwohnern im Jahre 1995 auf Einwohner bis zum Jahr 2020 anwachsen. Danach geht die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 auf Einwohner zurück. Von dem geringfügigen, mittelfristigen Anstieg der Bevölkerung im HTK von Einwohnern in den nächsten 15 Jahren (bis 2020) wird auch Usingen profitieren. Angenommen wird eine Zunahme von ca Einwohnern. Bei diesen Annahmen muss berücksichtigt werden, dass Usingen mit dem derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Schleichenbach II in den nächsten 10 Jahren ca Einwohner hinzugewinnen kann. Insofern ist die prognostizierte Bevölkerungsentwicklung durch die vorhandene Flächenausweisung in bezug auf das Baugebiet Schleichenbach II im FNP bereits jetzt abgedeckt. Langfristig (bis 2050) wird die zurückgehende Bevölkerungsentwicklung auch den HTK und somit auch Usingen betreffen. Demnach müssen bei den Überlegungen zu der Neuausweisung von Wohnbauflächen auch die langfristigen Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs berücksichtigt werden. Neben den Aspekten des Bevölkerungsrückgangs sind bei der Frage nach der Quantifizierung des Wohnflächenbedarfs Aspekte wie z.b. der steigende Wohnflächenverbrauch pro Einwohner, die Veränderungen bei den Haushaltsgrößen, die Veränderungen in der Alterstruktur u.s.w. zu berücksichtigen. Hierzu wurden bereits Aussagen in einer durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Usingen am beschlossenen Stellungnahme zur Erarbeitung des Vorentwurfs des RFNP getroffen, die nachfolgend dargestellt werden: Auszug aus der Stellungnahme der Stadt Usingen zu der Erarbeitung des Vorentwurfs des Regionalen Flächennutzungsplans für den Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (informelles Verfahren), Usingen 2003 : Trotz stagnierender Bevölkerungszahlen und in Zukunft prognostiziertem Bevölkerungsrückgang besteht ein Bedarf nach Flächenzuwachs in den Gemeinden. Dies ist vor allem auf den steigenden Wohnflächenverbrauch pro Einwohner zurückzuführen und aufgrund des seit Jahren ungebrochenen Trends zu kleineren Haushalten. Große Bevölkerungsschichten haben nach wie vor den Wunsch nach dem eigenen Haus und größerer individueller Wohnfläche. Hinzu kommt der erhebliche Aufwand für Erschließung, Anbindung und Infrastruktur. Die Siedlungsentwicklung ist überwiegend durch flächenintensive, gering - geschossige und offene Bauformen geprägt. Flächensparendes Bauen wird jedoch durch die hohen Grundstückspreise erzwungen. Der benötigte Flächenumfang orientiert sich insbesondere an einem Wohnflächenzuwachs pro Einwohner. Statistische Daten belegen seit Jahren einen anhaltenden Zuwachs an Wohnfläche / Einwohner. Dieser sogenannte Innere Bedarf macht den Hauptanteil an den zukünftigen Flächenerfordernissen aus und nicht etwa eine Zunahme an neuen Bürgern. Es wird von einer bestehenden Flächennachfrage von 0,5 qm / Jahr / Einwohner ausgegangen. Der Umfang des inneren Bedarfs ist unmittelbar abhängig von der Haushaltsstruktur und vom allgemeinen Wohlstand der Bevölkerung. Selbst bei einer Abnahme der Bevölkerung werden noch immer Flächen aufgrund des inneren Bedarfs erforderlich. Im Umkehrschluss muss daher festgestellt werden, dass bei einer Entscheidung, keine Flächen auszuweisen, ein enormer Druck auf dem Wohnungsmarkt entstehen würde, mit der Konsequenz von Bevölkerungsabwanderungen aus Usingen.

34 Neben einer stabilen Wohlstands- und Einkommenssituation, die sich insbesondere in der Zunahme der Wohnfläche pro Einwohner darstellt, liegen die Ursachen für den Flächenzuwachs insbesondere bei den überproportional vielen Ein- Personen- Haushalten und Zwei- Personen Haushalten. Diese benötigen heute wesentlich mehr Fläche als der ermittelte Durchschnittsflächenkonsum von rund 40 qm / Einwohner. Es wird heute als völlig normal angesehen, wenn Alleinstehende bis 80 qm oder mehr Fläche bewohnen. der wachsenden Zahl von älteren Menschen, welche statistisch gesehen deutlich länger als bisher in ihren Wohnungen verbleiben den jungen Erwachsenen, welche heute deutlich früher als bisher die elterliche Wohnung verlassen, wenn sie eine eigene Wohnung finanzieren können. den regionalen Wanderungsbewegungen ( Zu- und Fortzug) Auf der Grundlage statistischer Daten auf Bundesebene können darüber hinaus noch folgende grundsätzliche Aussagen getroffen werden: Die Durchschnittswohnfläche beträgt ca 84 qm / Wohnung Durchschnittlich werden 39 qm Wohnfläche / Einwohner benötigt (In Usingen werden laut Aussagen des Planungsverbandes 44,8 qm Wohnfläche / Einwohner benötigt) In einer Wohnung leben 2,2 Einwohner (In Usingen wird laut Aussagen des Planungsverbandes von einer Belegungsdichte von 2,3 Personen / Wohnung ausgegangen) Im Jahr 2020 wird von einer Belegungsdichte von 2,0 Einwohner pro Wohnung ausgegangen Privathaushalte bestehen zu ca 36% aus 1 Person, zu 32% aus 2 Personen, 27% aus 3-4 Personen und ca. 5% aus 5 und mehr Personen 1.3. Erforderliche Neuausweisungen In der Städtebaulichen Untersuchung zur Ermittlung von Baulandpotenzialen in Usingen, die als Bestandteil der Stellungnahme der Stadt Usingen zum Regionalen Flächennutzungsplan im Jahr 2003 erarbeitet wurde, wurden alle potentielle Entwicklungsflächen in den Stadtteilen von Usingen untersucht und Aussagen zu den Entwicklungsmöglichkeiten getroffen. Ziel war es, die maximalen Ausdehnungsspielräume für die Stadt Usingen zu ermitteln, d.h. den Spielraum abzugrenzen, der planerisch für die Ausweisung von Bauland überhaupt in Usingen noch in Frage kommt. Eine Aussage, wie viel Baufläche, an welcher Stelle entwickelt werden soll, sollte im Stadtentwicklungskonzept getroffen werden. Dies bedeutet, dass die Festlegungen zur Neuausweisung von Bauland von den städtebaulichen Zielsetzungen abhängig sind, die für die Entwicklung der Gesamtstadt und der Stadtteile getroffen werden. Die Städtebaulichen Zielsetzungen sind in Abschnitt D ausführlich beschrieben. Zur Siedlungsentwicklung werden folgende Aussagen getroffen: - Beschränkung auf eine maßvolle Siedlungsentwicklung in den Stadtteilen - Qualitative statt quantitativer Siedlungsentwicklung - Erhalt des Siedlungsgefüges in den Stadtteilen: Begrenzung der Siedlungsentwicklung auf kleinere Arrondierungen, 2. Reihe Bebauung und Baulückenschließung - Verzicht auf die Ausweisung von großflächigen Siedlungserweiterungsflächen an den Siedlungsrändern zugunsten der Innenentwicklung - Berücksichtigung der Siedlungs- und Freiraumstruktur, insbesondere an den Ortsrändern

35 Wie bereits im Abschnitt C.5. Handlungsstrategie für die Nachverdichtung im Innenbereich dargelegt wurde, ist bei den Nachverdichtungsmaßnahmen (Bauen in 2. Reihe und Baulückenschließung) zu berücksichtigen, dass die Umsetzung abhängig ist von der Bereitschaft der Grundstückseigentümer die Flächen zu entwickeln. Dies bedeutet, dass bei den zur Verfügung stehenden Wohnbauentwicklungsflächen erst einmal nicht unbedingt angenommen werde kann, dass alle Nachverdichtungsflächen auch entwickelt werden können. Im Flächennutzungsplan geht man in der Regel von einer sog. Mobilisierbarkeit dieser Flächen in einer Größenordnung von max. 50% aus. Berücksichtigt man die Annahme, dass nur ein gewisser Anteil der Flächen mobilisierbar ist, dann können drei unterschiedliche Berechnungen mit verschiedenen Annahmen durchgeführt werden: Berechnung A: Annahme, dass in den nächsten 15 bis 20 Jahre max. 80% der Nachverdichtungsflächen mobilisierbar sind: Es wird von einer Gesamtsumme (incl. der Regionalplanflächen) von 1374 Wohneinheiten (bei 400 qm Grundstücksgrößen) / alternativ von 1250 Wohneinheiten (bei 500 qm Grundstücksgrößen) ausgegangen.. Dies entspricht einem Einwohnerzuwachs von 4110 Einwohnern / alternativ von 3750 Einwohnern (unter der Annahme von 3 Personen pro Wohneinheit). Berechnung B: Annahme, dass in den nächsten 15 bis 20 Jahren max 50% der Nachverdichtungsflächen mobilisierbar sind: Es wird von einer Gesamtsumme (incl. der Regionalplanflächen) von 1278 Wohneinheiten (bei 400 qm Grundstücksgrößen) / alternativ von 1167 Wohneinheiten (bei 500 qm Grundstücksgrößen) ausgegangen.. Dies entspricht einem Einwohnerzuwachs von 3834 Einwohnern / alternativ von 3501 Einwohnern (unter der Annahme von 3 Personen pro Wohneinheit). Berechnung C: Annahme, dass in den nächsten 15 bis 20 Jahren max. 20% der Nachverdichtungsflächen mobilisierbar sind: Es wird von einer Gesamtsumme (incl. der Regionalplanflächen) von 1186 Wohneinheiten (bei 400 qm Grundstücksgrößen) / alternativ von 1083 Wohneinheiten (bei 500 qm Grundstücksgrößen) ausgegangen.. Dies entspricht einem Einwohnerzuwachs von 3558 Einwohnern / alternativ von 3249 Einwohnern (unter der Annahme von 3 Personen pro Wohneinheit). Demgegenüber steht auf der Grundlage der vorangegangenen Berechnungen ein prognostizierter Zuwachs an Einwohnern von ca Personen bis 2020 in Usingen. Danach werden keine weiteren Einwohnerzuwächse im Hochtaunuskreis erwartet, so dass auch Usingen nicht von den Zuwächsen des HTK weiter profitieren wird. Die Berechnungen gehen eher von einer Stagnation bzw. von einem geringen Rückgang bis in das Jahr 2050 aus. Die Zahlen zeigen deutlich auf, dass Usingen mit den vorhandenen Flächenpotenzialen, die im Innenbereich vorhanden sind und im FNP derzeit ausgewiesen sind bei weitem über den prognostizierten Einwohnerzuwachszahlen liegt. Als Konsequenz ist aufgrund der vorausgegangenen Berechnungen der Wohnbauflächenreserven, den Aussagen zu dem Wohnbauflächenbedarf und den städtebaulichen Entwicklungszielen festzustellen, dass der Bedarf nach Wohnbauland durch die vorhandenen Flächenreserven im Innenbereich und den bestehenden Flächenreserven des Flächennutzungsplans langfristig und mit ausreichenden Flexibilitätsspielräumen gedeckt sind. Für eine Neuausweisung von Bauflächen im

36 RFNP, über die bestehenden Flächenreserven hinaus, besteht zukünftig kein Erfordernis. Die bestehenden Flächenreserven werden bis auf die Entwicklung in Eschbach beibehalten; sie werden jedoch aufgrund der städtebaulichen Zielsetzungen in ihren Abgrenzungen verändert oder an anderer Stelle ausgewiesen. Die städtebaulichen Begründungen für die Änderungen in der Flächenausweisung werden in den jeweiligen Stadtteilentwicklungskonzepten erläutert. 2. Gewerbeflächenentwicklung Bezugnehmend auf die durchgeführte Stärken- und Schwächenanalyse (Stadtentwicklungskonzept, Teil 1) sind die festzustellenden Arbeitsplatzrückgänge (10,2%) und die hohe Arbeitslosenquote (8,7%) zentrale Handlungsfelder für die wirtschaftliche Entwicklung in den nächsten Jahren. Dies bedeutet, dass zukünftig ein besonderes Augenmerk auf einen erforderlichen Wandel in der Usinger Wirtschaftsstruktur gelegt werden muss. Häufig bedeuten Arbeitsplatzverluste in dieser Größenordnung, dass die Rationalisierung von Arbeitsplätzen im Produktionssektor. durch die gleichzeitig neu geschaffenen Arbeitsplätze im Bereich Dienstleistungen: Informations- und Kommunikationstechnik nicht ausgeglichen werden konnten. Deshalb ist die Schaffung von neuen qualifizierten Arbeitsplätzen das wichtigste Ziele einer zukunfts- und sozialorientierten Wirtschaftspolitik. Dabei steht die Stärkung der innovativen Wachstumsbranchen dabei im Vordergrund. Es wird daher empfohlen, auf der Grundlage der vom Planungsverband definierten Branchen, die in Usingen zukunftsorientiert in Bezug auf den wirtschaftlichen Strukturwandel angesiedelt werden sollten, die Gewerbeflächen zu entwickeln. Ziel ist es, insbesondere durch eine angebotsorientierte Ausweisung bzw. Vermarktung von Gewerbeflächen (und nicht nur durch eine nachfrageorientierte Ausweisung/Vermarktung) eine zielgerichtete Flächenbereitstellung zu betreiben, um die Wirtschaftsstrukturdefizite zu beheben. Ausgewählte Zielgruppen für die Ansiedlung können innovative Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, der Einzelhandel und der Fremdenverkehr sein. Folgende Branchen sind aufgrund der Empfehlung des Planungsverbandes vordringlich zu berücksichtigen: a) High- Tech- Produktion (inkl. Forschung, Entwicklung, Produktzulieferungen, Beratung, Vertrieb), Service, Handwerk - Informations- und Kommunikationstechnik - Umwelttechnik - Mikro- und Optoelektronik - Produktions- und Verfahrenstechnik - Energietechnik - Verkehrs- und Transporttechnik - Sensorik, Mess- und Regeltechnik - Biotechnologie - Neue Werkstoffe b) Unternehmensbezogene Dienstleistungen - Informations- und Kommunikationsberatung (Software, Mobilfunk, Netze, Multi- Media, Internet) - Umweltberatung und management, Ökosystemforschung

37 - Allg. Unternehmensberatung (Finanzen, Organisation, Planung, Geschäftsprozesse, Management) - Marketing, PR,TV,Printmedien - Verkehrsdienstleistungen (Flughafen, Logistik, Vertrieb) - Sicherheits- und Reinigungsgewerbe - Konstruktion, Forschung und Entwicklung - Technische und wirtschaftliche Aus- und Weiterbildung - Qualitätssicherung und Zertifizierung c) Personenbezogene Dienstleistungen - allg. Beratung (Recht, Steuern, Finanzen, Versicherungen) - Liegenschafts-/ Vermögensverwaltung - Sozialdienste (für Kinder, Jugendliche und Alte) - Gesundheitsdienste, Haushaltsdienste - Freizeitdienste (Tourismus, Naherholung, Sport, Kultur, Entertainement, Gastronomie) - Aus- und Weiterbildung - Zeitarbeit und Arbeitsvermittlung - Film, TV, Multi- Media, Printmedien d) Produktion, Handwerk, Ver- und Entsorgung (Quelle: Entwicklungsplan 2015 für das Gebiet des Umlandverbandes Frankfurt) Diese Vorgaben sollten bei dem Ansiedlungs- bzw. Vermarktungskonzepts für das geplante Gewerbegebiet Südtangente im Sinne einer angebotsorientierten Vorgehensweise berücksichtigt werden. Auf der Grundlage der o.g. Branchen müssen zukünftig Flächen für 3 verschiedene Nachfragergruppen ausgewiesen werden: Dienstleistungen / Kommunikation- und technologieorientierte Betriebe mit hohen Anforderungen an sogenannte weiche Standortfaktoren. Dies bedeutet eine hohe Qualität bei dem städtebaulichen und landschaftsräumlichen Umfeld des Gewerbegebietes, so dass eine repräsentative Lage entstehen kann (eine sogenannte Adressbildung ). Kleinflächiges Gewerbe (z.b. Handwerksbetrieb) mit geringen Standortanforderungen, niedrigem Störpotenzial, die in der Regel auf günstige Bodenpreise angewiesen sind. Hier liegen die benötigten Flächengrößen bei ungefähr qm. Mittlere und größere Gewerbe- und produzierende Betriebe mit zumeist hohen Anforderungen an die äußere Erschließung, ausgeprägterem Störpotenzial, höherem Flächenbedarf und Erfordernis nach günstigen Bodenpreisen. Diese Stanortanforderungen sind in der Planung des Gewerbegebietes Südtangente durch die Dreiteilung des Gebietes mit unterschiedlichen Festsetzungen zur Art der Nutzung, den Festsetzungen zur Begrünung des Baugebietes und dem flexiblem Erschließungssystem berücksichtigt worden und sollten auch bei weiteren Neuausweisungen von Gewerbeflächen konsequent weiterverfolgt werden. Ein weiterer Aspekt von erheblicher Bedeutung für die Gewerbeflächenentwicklung ist neben der Neuansiedlung von Betrieben auch die Stärkung der ansässigen Betriebe in Usingen. Die Erweiterung der bestehenden Betriebe des örtlichen Klein- und Mittelstands sollte vorrangig verfolgt werden. Es sind Gewerbeflächen für örtliche Auslagerungen und Existenzgründungen zu sichern.

38 Neben der Neuausweisung von Gewerbeflächen ist die Innenentwicklung im gewerblichen Bereich zu intensivieren, um an vorhandenen Standorten Entwicklungs- und Nachnutzungsbzw. Umnutzungspotenziale zu nutzen und minder- oder ungenutzte Flächen wieder einer gewerblichen Nutzung zuzuführen. Zur Erfassung dieser Innenentwicklungspotenziale ist ein Gewerbeflächenkataster anzulegen und regelmäßig zu aktualisieren. Die Neuausweisung muss sich an den Festlegungen des Regionalplans orientieren, der den Schwerpunkt der gewerblichen Entwicklung am süd-westlichen Rand der Kernstadt festlegt. Ein großer Teil dieser Flächen ist bereits in Planung (Gewerbegebiet Südtangente ). Diese Flächen knüpfen an ein bestehendes Gewerbegebiet an. Eine noch nicht beplante Entwicklungsfläche liegt südlich angrenzend zwischen der Südtangente und der Bahn. Die Gewerbefläche sind über die Südtangente ideal an das übergeordnete Straßennetz angebunden. Diese Standortvorteile begünstigen auch eine weitere Entwicklung von Gewerbeflächen westlich der Südtangente. 3. Einzelhandelsentwicklung Attraktive Städte zeichnen sich durch eine Funktionsvielfalt aus, die sich unter anderem aus der Zusammenführung von Wohn-, Arbeits-, Kultur-, Freizeit- und Handelsangeboten ergibt. Die Rolle des Einzelhandels gewinnt dabei an Bedeutung, denn eine funktionierende Einzelhandelslandschaft trägt wesentlich zur Attraktivität von Städten bei. Festzustellen ist, dass in Bezug auf die Einzelhandelsentwicklung in der Usinger Innenstadt sich Handlungserfordernisse geradezu aufdrängen (siehe Abschnitt C 1 Zusammenfassung der Stärken- und Schwächenanalyse ). Die Stadt Usingen muss zu Behebung dieser Missstände eng mit dem lokalen Einzelhandel bzw. dessen Vertreter, dem Gewerbeverein Usingen, zusammenarbeiten. Dies geschieht bereits in dem Arbeitskreis Stadtmarketing, der sich mit verschiedenen Themen der Innenstadtentwicklung und Einzelhandelsentwicklung beschäftigt und konkrete Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Attraktivität und Zentralität der Innenstadt und der Erhöhung der Attraktivität als Einkaufsstadt erarbeitet und durch die politischen Gremien beschlossen hat. Aufgabe der Stadt ist es, diesen Prozess weiter voranzubringen und in enger Abstimmung mit den politischen Gremien langfristige Planungssicherheit zu schaffen. In den Stadtteilen von Usingen ist die Sicherung der Nahversorgung aufgrund des zunehmenden Wegfalls von kleineren Läden ein wesentliches Ziel der Einzelhandelsentwicklung in Usingen. Ziele der Einzelhandelsentwicklung - Keine Ansiedlungen von Einzelhandelseinrichtungen mit zentrenrelevanten Sortimente an nicht integrierten Standorten, abseits der Innenstadt und der Wohngebiete. - Innerhalb der integrierten Lagen sollen sich neue Betriebe in die städtebaulichen Strukturen einfügen. - Die Standortbedingungen für vorhandene Nahversorgungseinrichtungen in integrierten Lagen sind zu sichern. Die Stadt Usingen ist im Regionalplan Südhessen als Mittelzentrum ausgewiesen und soll damit zentralörtliche Versorgungsfunktionen für den Umlandbereich übernehmen und gleichzeitig dem Versorgungsinteresse der Usinger Bürger Rechnung tragen. In dem Einzelhandelsgutachten der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA) aus dem Jahr 2002 wurden auf der Grundlage einer marktwirtschaftlichen Analyse folgende Stärken und Schwächen ermittelt:

39 - Usingen ist ein Einzelhandelsstandort mit überdurchschnittlicher Kaufkraft; Usingen wird jedoch insgesamt ihrer mittelzentralen Versorgungsfunktion nicht gerecht; es sind Kaufkraftabflüsse aus Usingen in das Rhein- Main- Gebiet, in die Oberzentren Giessen und Wetzlar und das Unterzentrum Neu Anspach zu verzeichnen - Der Geschäftsbestand in der Kernstadt betrug zum Zeitpunkt der Erhebung 119 Betriebe des Ladeneinzelhandels und handwerks. - Die Verkaufsfläche umfasst ca m 2 - Die Kaufkraftbindungsquote beträgt ca %. - Es besteht ein breiter Branchenmix - Es bestehen Sortimentslücken - Es besteht eine geringe Professionalität in der Warenpräsentation - Es existiert eine hohe Leestandsquote (insbesondere bei den Betrieben des Nicht- Lebensmittelsektors) - Ca die Hälfte aller Einzelhandelsbetriebe besitzen eine Verkaufsfläche kleiner als 50 qm, dahingegen weisen nur 4% aller Betriebe eine Verkaufsfläche von mehr als 700 qm aus Als Zielprognose für das Jahr 2010 ist ein Verkaufsflächenbedarf für den Einzelhandel von qm bis 8450 qm ermittelt worden. Davon sind für Nahrungs- und Genussmittel im Food Bereich qm bis qm und im Non Food Bereich qm bis qm ermittelt worden. Das ermittelte Verkaufsflächenpotenzial ging von einer Steigerung des Kaufkraftvolumens von dem Wert aus dem Jahr 2002 von 73,5 Millionen bis zum Jahr 2010 von 92,7 Millionen aus. Die nachfolgende Übersicht zeigt die von GMA empfohlene Branchenentwicklung auf. Übersicht 2: Potenzielle Leitbetriebe des Usinger Einzelhandels und Empfehlungen zur Branchenentwicklung Warengrupp Betriebstyp Standort Bewertung e Nahrungsund Genussmittel Gesundheit/ Körperpflege SB-Warenhaus / größerer Verbrauchermar kt Drogeriefachma rkt dezentraler Standort; in integrierter Lage ist derzeit kein Flächenspielrau m verfügbar Innenstadt / Innenstadt erweiterung - Dieser Betriebstyp fehlt z.z. völlig; könnte in erheblichem Maße zur Kaufkraftbindung in Usingen sowie zur Anziehung von Kaufkraft aus dem Umland beitragen (vgl. GMA-Gutachten März 2002): - Der Betriebstyp SB-Warenhaus könnte als modernes Kaufhaus ein innerstädtisches Kaufhaus ersetzen, welches in Usingen nicht ansiedelbar ist. - Die Nonfood-Sortimente eines SB- Warenhauses /Verbrauchermarktes beeinträchtigen den innerstädtischen Facheinzelhandel i.d.r. nur in geringem Maße, da sie meist aus dem Niedrigpreissektor stammen und die Qualitätsansprüche der Fachgeschäfte nicht erreichen. - Aufgrund zunehmender Pro-Kopf-Ausgaben im Bereich Gesundheit / Körperpflege und der steigenden Bevölkerung im Einzugsgebiet besteht zukünftig Potenzial für einen gut sortierten Drogeriefachmarkt,

40 Übersicht 2: Potenzielle Leitbetriebe des Usinger Einzelhandels und Empfehlungen zur Branchenentwicklung Warengrupp e Blumen/ Pflanzen/ zoolog. Bedarf Bücher/PBS/ Spielwaren Bekleidung/ Schuhe/Sport Betriebstyp Standort Bewertung Fachgeschäfte Innenstadt; teilweise dezentrale Lage (Topfpflanzen, Gartenbedarf) der eine Leitbetriebsfunktion in der Innenstadt übernehmen kann, aber nicht die Magnetfunktion eines Kaufhauses oder SB- Warenhauses erreicht. - Fachgeschäfte dieser Sortimente sind klein- bis mittelflächig. - Das Segment Schnittblumen wird durch die vorhandenen Fachgeschäfte gedeckt; der Bereich Topfpflanzen / Gartenbedarf durch den Gartenmarkt. - Potenzial für einen Zoofachmarkt besteht nicht, ein Zoofachgeschäft würde den Branchenmix der Innenstadt gut ergänzen Fachgeschäfte Innenstadt - Mit zwei Buchhandlungen ist dieses Segment in Usingen gut vertreten. - Spielraum im qualifizierten Fachhandel Papier/Bürobedarf/Schreibwaren vorhanden. - Spielwarensegment derzeit noch zufriedenstellend, Angebotsabrundung und Verkaufsflächenerweiterung möglich. Kaufhaus Textil- und Sportfachmarkt mit Schwerpunkt Junge Mode/Freizeit Fachgeschäft Herrenoberbekl eidung Innenstadt Innenstadt / Innenstadterweit erung Innenstadt - Für diesen klassischen Innenstadtmagneten sind in Usingen weder ausreichendes Bevölkerungspotenzial (ca EW im Einzugsbereich; Usingen: ca ) noch die städtebaulichen Rahmenbedingungen (z.b. ausreichende Flächengröße ab minimal m² VK) vorhanden; tendenziell siedeln sie heute in Oberzentren an. Die Magnetfunktion eines Kaufhauses mit einem breiten Spektrum vieler Sortimente an einem Platz kann im Mittelzentrum Usingen an dezentraler Lage von einem SB-Warenhaus übernommen werden (Nahrungs- und Genussmittel als Hauptsortiment statt Textil). - Derzeitige Betriebe in Usingen sind klein- bis mittelflächig, moderne Anbieter gehen heute üblicherweise auf Flächen von mindestens m² VK, Leitbetriebsfunktion in der Innenstadt möglich; Erweiterung bestehender Betriebe - keine Leitbetriebsfunktion, aber sinnvolle Abrundung des innerstädtischen Textilangebotes

41 Übersicht 2: Potenzielle Leitbetriebe des Usinger Einzelhandels und Empfehlungen zur Branchenentwicklung Warengrupp Betriebstyp Standort Bewertung e Elektrowaren Hausrat/ Einrichtung/ Möbel Optik/Foto/ Uhren/ Schmuck Bau- und Heimwerkerbedarf/ Gartenbedarf Fahrrad/ Kfz-Zubehör Elektrofachmark Innenstadterweit - Ein moderner Elektrofachmarkt würde t erung/ die Attraktivität des dezentraler Einzelhandelsstandortes Usingen Standort erhöhen, aber auch zu erheblichen wettbewerblichen Auswirkungen bei bestehenden Anbietern führen - Fachgeschäft/ Innenstadt - Ein modernes Fachgeschäft im Bereich Fachmarkt Haushaltswaren / Geschenke fehlt in Usingen; allerdings ist die Leitbetriebsfunktion nur begrenzt - Für einen größeren Fachmarkt im dezentraler Bereich Einrichtung / Möbel ist kein Standort ausreichendes Potenzial im Usinger Einzugsgebiet vorhanden Fachgeschäft Innenstadt - Sortiment in Kernstadt Usingen ausreichend vertreten - keine Leitbetriebsfunktion Fachmarkt Fachmarkt Quelle: GMA-Zusammenstellung 2002 dezentraler Standort dezentraler Standort - derzeitiger Anbieter zu klein; Erweiterung steigert die mittelzentrale Versorgungsfunktion Usingens, zu Auswirkungen s.o. und Gutachten GMA 2002 Leitbetriebsfunktion - keine Leitbetriebsfunktion - dieses Segment ist bereits zufriedenstellend in Usingen vorhanden - Abrundungen des Sortiments durch das SB-Warenhaus und den Baumarkt möglich Die Unterscheidung der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente ist in der nachfolgenden Tabelle, aus dem Gutachten der GMA entnommen, dargestellt. Übersicht 3: Der GMA-Gliederungsvorschlag für Usingen nach zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimenten Zentrenrelevante Sortimente Nicht-zentrenrelevante Sortimente - Nahrungs- und Genussmittel inkl. Lebensmittelhandwerk* - Reformwaren - Papier- und Schreibwaren, Schulbedarf, Zeitschriften, Bücher, Briefmarken - Drogeriewaren (inkl. Wasch- und Putzmittel) Kosmetika, Apothekerwaren - Schnittblumen - Baustoffe, Bauelemente, Installationsmaterial, Beschläge, Eisenwaren und Werkzeuge, Badeeinrichtungen und -ausstattung, Sanitär/Fliesen, Rollläden, Gitter, Rollos, Markisen - Möbel/Küchen/Büromöbel - Beleuchtungskörper - Teppiche/Bodenbeläge, Farben, Lacke,

42 - zoologischer Bedarf, lebende Tiere, Tiernahrung - Oberbekleidung, Wäsche, Kürschnerwaren, Wolle, Kurzwaren/Handarbeiten, Stoffe, sonstige Textilien - Schuhe, Lederbekleidung, Lederwaren, Modewaren inkl. Hüte, Accessoires und Schirme, Orthopädie - Spiel- und Schreibwaren, Bücher, Bastelartikel - Sportartikel - Nähmaschinen und Zubehör - Hausrat, Glas/Porzellan/Keramik, Kunstgewerbe, Geschenkartikel, Stahlwaren - Uhren, Schmuck, Silberwaren Tapeten, Malereibedarf - Elektrogroßgeräte, Herde, Öfen, Elektroeinbaugeräte, Haushaltstechnik - Holz, Bauelemente wie z.b. Fenster, Türen - Pflanzen und Zubehör, Pflege- und Düngemittel, Torf und Erde, Pflanzengefäße, Gartenmöbel, Gartenwerkzeuge, Zäune, Gartenhäuser, Gewächshäuser, Naturhölzer - Campingartikel - Brennstoffe/Mineralölerzeugnisse - Kfz/Motorräder/Mopeds//Kfz-Zubehör/Rasenmäher, Motorrad- und Fahrradzubehör - Antennen/Satellitenanlage - Fotogeräte, Videokameras, Fotowaren - Musikalienhandel, Ton- und Bildträger - optische und feinmechanische Erzeugnisse - Telekommunikations- und EDV-Bedarf - Unterhaltungs- und Haushaltselektronik, Kleinelektronikgeräte sowie Geräte der Telekommunikation - Heimtextilien, Bettwaren, Gardinen und Zubehör * Nahrungs- und Genussmittel sind grundsätzlich zentrenrelevante bzw. nahversorgungsrelevante Sortimente, dennoch werden sie oft in ortsuntypischen Betriebsformen (SB-Warenhäuser, Verbrauchermärkte) angeboten, die auf Großmengeneinkäufe ausgelegt sind. Im Falle von An- bzw. Umsiedlungsgesuchen sind daher Einzelfallentscheidungen notwendig. Quelle: GMA-Empfehlungen auf Grundlage der erhobenen Standortverteilung 2002 Die Empfehlung zur Branchenentwicklung, mit geeigneten Betriebstypen und Standorten, sind nachfolgend dargestellt. Übersicht 4: Sortiments- und Betriebstypenempfehlungen für die abgegrenzten Einzelhandelslagen in der Usinger Kernstadt* Standort Sortimente / Branchen Betriebstyp Innenstadt zentrenrelevante Sortimente gemäß Übersicht 3 Innenstadterweiterung (z.b. Neuer Marktplatz ) - Fachgeschäfte - Fachmärkte (bei ausreichender Flächenverfügbarkeit) zentrenrelevante Sortimente - Fachmärkte auf Großflächen, z.b.

43 Drogeriewaren, Textil, Schuhe, Sport dezentrale Standorte: - nicht-zentrenrelevante Am Riedborn; Achtzehn-Morgen-Weg/ Sortimente gemäß Übersicht 3; Am gebackenen Stein - Nahrungs- und Genussmittel in Einzelfallentscheidung; - Begrenzung von Verkaufsflächen für zentrenrelevante Randsortimente - Bestandsschutz für bestehende Betriebe Nahversorgungslagen Sortimente des täglichen Bedarfs: Nahrungs- und Genussmittel; Drogerie-, Apothekenwaren; Blumen, Pflanzen, zoologischer Bedarf * vgl. Karte 2 Quelle: GMA-Zusammenstellung Fachmärkte; - SB-Warenhaus - Verbrauchermarkt - Supermärkte, Lebensmittelhandwerk - Fachgeschäfte Zusammengefasst stellt die Sortimentsabgrenzung, die Betriebsempfehlung und die Zuordnung zu potenziellen Standorten in der Kernstadt Usingen, die Handlungsbasis für ein Zentrenkonzept dar. Fazit: Die Kaufkraftprognose lässt eine Steigerung und Kaufkraftbindung für die Stadt Usingen erwarten. Das Verkaufsflächenentwicklungspotenzial bis 2010 beträgt für Food 1, m 2 Non-Food m 2 Angebotsergänzungsempfehlungen auf Grund festgestellter Angebotslücken dienen als aktives Ansiedlungskonzept (Tabelle 2) Sortimentsabgrenzung dient als Handlungsleitfaden für zentral und integrierte Standorte oder dezentral und nicht oder teil-integrierte Standorte (Tabelle 3) Betriebstypen- und Standortempfehlung bieten die städtebauliche Strukturgrundlage für ein Zentrenkonzept (Tabelle 4) 4. Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur Usingen ist ein wichtiger Knotenpunkt im regionalen Straßennetz. Daraus ergibt sich einerseits eine gute verkehrliche Erreichbarkeit, andererseits ist dies auch mit erheblichen Verkehrsbelastungen vor allem im Innenstadtbereich verbunden. Die verkehrlichen Probleme der Stadt Usingen resultieren in der Kernstadt aus den Belastungen der Bundes- und Landesstraßen, die sich hier kreuzen.

44 Zur Entlastung der Innenstadt von Usingen verfolgt die Stadt seit Jahrzehnten die Planung einer Umgehungsstraße (sog. Nordumgehung ). Seit 2003 ist die Umgehungsstraße in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen worden. Somit sollte die Realisierung dieser für die (Innen-)Stadtentwicklung besonders wichtigen Planung in den nächsten 8 bis 10 Jahren möglich sein. Durch die geplante Umgehungsstraße wird gleichzeitig eine Umgestaltung der wichtigsten innerstädtischen Straßenzüge, die derzeit als Bundes- und Landesstraßen genutzt werden, und Knotenpunkte möglich sein. Eine Gesamtkonzeption wurde bereits im Jahr 2002 durch das Ing.- Büro IMB- Plan erarbeitet. Die Vorschläge zur Umgestaltung der Innenstadtstraßen sind Grundlage für die Förderung durch das Land Hessen, die für 2006 in Aussicht gestellt wurde. Laut Beschluss der Stadtverordnetenversammlung soll mit der Umgestaltung der Wilhelmjstraße bereits 2006 begonnen werden. Weitere Handlungsschwerpunkte im Verkehrsbereich sind insbesondere der Neubau der L3270. Die Realisierung ist für 2006 geplant. Im Zusammenhang mit der Planung der L3270 steht die Planung eines Kreisels im Bereich Westerfelderweg / L3270. Die Planung wird 2005 abgeschlossen sein und die Umsetzung parallel zur Realisierung der L3270 erfolgen. Ein weiteres Projekt ist die Planung einer Bahnunterführung in dem Bereich des Bahnhofes Usingen mit dem Ziel der Sicherung der Fußwegebeziehungen zwischen der Innenstadt und dem Gewerbegebiet. Derzeit werden Vorplanungen durchgeführt. Bereits im Jahr 2004 wurde der Bahnhofsvorplatz mit dem dazugehörigen Busaufstellbereich und der Parkplatz umgestaltet. Geplant ist weiterhin die Umgestaltung des Bahngebäudes in Verbindung mit der Aufwertung des gastronomischen Angebotes. Ein weiterer Baustein der Entwicklung im Verkehrsbereich ist der Ausbau und die Optimierung eines attraktiven, durchgängigen Radwegenetzes mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit. In Verbindung mit der Radwegeplanung wird auch an einem Gesamtkonzept für die Beschilderung der Fuß- und Radwege gearbeitet. Zur Entschärfung von Gefahrenpunkten und zur Aufwertung der Ortseingänge hat die Stadt Usingen im Jahre 1991 an das Büro Prof. Mensebach eine Untersuchung in Auftrag gegeben, um Maßnahmen zur Umgestaltung der Ortseingänge zu entwickeln ( Flächendeckendes Verkehrsberuhigungskonzept der Stadt Usingen ). Die Maßnahmen wurden in die Maßnahmenpläne der Stadtteile aufgenommen. In den Stadtteilen ist in Merzhausen eine Umgehungsstraße (K740) am westlichen Ortsrand geplant. Darüber hinaus gibt es Aussagen zur Verkehrsberuhigung von Hauptstraßen in den Stadtteilen, die im Zusammenhang mit den erarbeiteten Dorfentwicklungsplänen, getroffen wurden (so z.b. in den Dorfentwicklungsplänen Eschbach und Wernborn). Die Anbindung der Stadtteile über den öffentlichen Nahverkehr ist nicht in ausreichendem Maße gewährleistet. Zur Verbesserung der Erreichbarkeit mit dem ÖPNV wurde vor Jahren das sog. AST- System (Anrufsammeltaxi) eingeführt. Nach Aussagen der Beteiligten in den Planungswerkstätten in den Stadtteilen wird dieses System jedoch nicht in ausreichendem Maße angenommen. Es stellt sich nun die Frage, ob dieses System beibehalten werden soll, oder ob nach Alternativen gesucht wird. In Bezug auf die Optimierung des ÖPNV- Angebotes ist die Einrichtung einer Stadtbuslinie vertiefend zu betrachten. Hierbei sind Erfahrungswerte von anderen Kommunen in die Betrachtung einzubeziehen. 5. Entwicklung des Natur- und Landschaftsraumes / Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs Usingen bzw. der Landschaftsraum Usinger Becken verfügt über eine Vielzahl von Vorrangflächen, z.b. für Natur- und Landschaftsschutz, Naturdenkmale,

45 Wasserschutzgebiete, hochwertige landwirtschaftliche Flächen und Waldbereiche sowie aus der Sicht des Arten- und Biotopschutzes wertvollen Landschaftsräumen mit hoher ökologischer Wertigkeit. Diese intakte und hochwertige natürliche Umwelt von Usingen ist bei allen Entwicklungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Darüber hinaus sollte die Förderung der Landwirtschaft sowie die Erhöhung der ökologischen Vielfalt eine besondere Zielsetzung der Stadtentwicklung sein. Die Erhaltung der Kulturlandschaft ist hierbei besonders zu berücksichtigen. Auf großen Teilen der ackerbaulich genutzten Flächen sind Maßnahmen zum Schutz des Bodens vor Erosion erforderlich. Usingens Stadtteile haben sich im Laufe ihrer Entwicklung harmonisch in die landschaftliche Umgebung im Taunus eingefügt. Für die weitere Entwicklung bedeutet dies, sensibel mit den Naturraumpotenzialen umzugehen. Dies betrifft insbesondere die charakteristischen Bachtäler, die als markante naturräumliche Gestaltmerkmale weiter akzentuiert und erlebbar gestaltet werden sollten. Sie bilden das Grundgerüst des Biotopverbundsystems. In den Auenbereiche wird eine Offenhaltung und ein Erhalt der natürlichen Standortbedingungen durch extensive Grünlandbewirtschaftung angestrebt. Diese Bereiche sollen jedoch für die ruhige Erholungsnutzung weiterhin erlebbar und zugänglich bleiben. Im Zentrum des Landschaftsraums Usinger Becken befindet sich das großflächige Naturschutzgebiet Röllbachtal, das mit der Usa- Aue verknüpft ist. Entlang des Röllbaches und der Usa soll eine naturnahe Ufervegetation erhalten bzw. entwickelt werden. Die Rücknahme der Nutzungsintensität und damit die Schaffung zusammenhängender, extensiver Grünlandbereiche ist hierbei ein wichtiges Entwicklungsziel. Die reich strukturierten Hangbereiche in Eschbach und Wernborn mit Streuobst, Feldgehölzen und Obstbaumreihen sind zu erhalten. In den waldreicheren Flächen gibt es Eichenwaldbestände auf Trockenstandorten, die ebenfalls erhalten und weiterentwickelt werden sollen. Nachfolgend werden Auszüge aus dem kommunalen Leitbild des Landschaftsplanes (UVF) aufgeführt: - Die weiträumige Landschaft des nördlichen Usinger Beckens soll in ihrer agrarischen Nutzungsstruktur erhalten bleiben. - Der Waldanteil im Usinger Becken soll nicht weiter erhöht werden. - Die typische Mittelgebirgs- Kulturlandschaft um die auf Hochflächen liegenden Stadtteile Wilhelmsdorf und Merzhausen soll in ihrem Landschaftsbild erhalten bleiben. - Entlang der Fließgewässer soll generell eine naturnahe Ufergehölzvegetation erhalten werden. An Usa, Stockheimer Bach, unterem Eschbach und oberem Michelbach ist stellenweise eine Überführung von standortfremden in heimische Ufergehölze notwendig. Für die Auenbereiche wird eine generelle Rücknahme der Nutzungsintensität und damit die Schaffung zusammenhängender, extensiv bewirtschafteter Grünlandzonen gefordert. Vorrangiger Handlungsbedarf wird dabei in den Auen von Usa, Schleichenbach und Eschbach gesehen. Die damit verbundene Ausweitung des Grünlandanteils auf ein standortangepasstes Maß soll die Existenzgrundlage der wenigen, aber leistungsstarken milchviehhaltenden Betriebe sichern und für di Versorgung der Pferdehaltung genutzt werden. Feuchtere Standorte in den Auen sollen vor Beweidung, insbesondere Pferdeweidung, ausgespart werden. - Auf den Waldstandorten um Wernborn und Kransberg sind Nadelwaldbestände in Laubwald zu überführen. Die ehemalige Niederwaldnutzung soll, aufgrund der kulturhistorischen Bedeutung und als interessanter Lebensraum, an geeigneten Standorten wieder aufgenommen werden.

46 - Die in Eschbach und Wernborn vorkommenden, reich strukturierten Hangbereiche mit Streuobstwiesen, Feldgehölzen und z.t. magerem Grünland sollen erhalten und gepflegt werden. - In den offenen Feldfluren zwischen Usingen, Eschbach und Wernborn und auch östlich Wernborn ist entlang der bestehenden Rad-und Fußwege eine Aufwertung des Landschaftsbildes durch Vernetzungselemente, wie Baumreihen, Feldhecken oder Ackerrandstreifen vorzunehmen. - Im Bereich der breiten Grünlandzonen auf staunassen Standorten bei Merzhausen und Wilhelmsdorf, um den Meerpfuhl, an den Oberläufen des Sattelbaches bis zum Ortsrand von Merzhausen sowie in den Wiesengründen bei Wilhelmsdorf wird ein vorrangiger Handlungsbedarf für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen gesehen, hier vor allem die Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Grünland. - Die im Bereich der Erdfunkstelle bei Merzhausen großflächig auftretenden mageren Gründlandwiesen sind durch angepasste Beweidung, z.b. durch Schafe, zu erhalten. - Die hoch erosionsgefährdeten, vorwiegend lehmigen Böden im Ackerland, insbesondre im Raum Eschbach und Michelbach sowie östlich Werborn und nördlich Kransberg, sind durch verstärkte Erosionsschutzmaßnahmen vor weiterem Bodenabtrag zu schützen. Dauergrünland ist in diesen bereichen zu erhalten. - Strukturelle Defizite, Verrohrungen oder kanalähnlicher Ausbau der Gewässer sollen an geeigneten Stellen behoben und Renaturierungsmaßnahmen vorangetrieben werden. Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs bis 2020 / Ausgleichskonzept Das Ausgleichskonzept ist eng mit der Entwicklung von Natur- und Landschaftsräumen verzahnt. Ziel ist die Nutzung des ökologischen Ausgleichs zur Umsetzung der Ziele zur Entwicklung von Natur- und Landschaftsräumen. Hierbei sollen die Ziele in definierten Prioritätenräumen umgesetzt werden. Hierfür hat der Landschaftsplan des Umlandverbandes Frankfurt Biotopverbundflächen vorgesehen. Diese Biotopverbundflächen stellen für die Stadtentwicklungsplanung die prioritär zu entwickelnden Natur- und Landschaftsräume dar. 6. Entwicklung der historischen Baustruktur Nach wie vor liegt der Handlungsbedarf in der Sanierung der Altstadt, wo die Verbesserung der Wohnqualität (Modernisierung und Wohnumfeldaufwertung) im Vordergrund steht. Oberste Priorität sollten die prägenden Straßenräume und Plätze der Altstadt haben. Hierbei handelt es sich um die Gestaltung des Alten Marktplatzes, der Hospitalgasse, Gartenfeldgasse, Pfarrgasse, Kirchhofgasse, dem Platzbereich hinter dem Goldschmidthaus, Verbindung der Brauhofgasse und Weihergasse sowie den Fußweg in Verlängerung der Vorderen Erbisgasse zur Talaue des Stockheimer Baches. Die im Zusammenhang mit der Sanierungsplanung erarbeiteten Einzelmaßnahmen, die noch größtenteils umgesetzt werden sollten, sind dem nachfolgenden Übersichtsplan zu entnehmen. Die Förderung durch das Land ist seit den 90er Jahren ausgelaufen. Die Stadt Usingen hat bisher jährlich rund für die Umsetzung von Maßnahmen im Sanierungsgebiet, insbesondere für Maßnahmen im öffentlichen Raum, bereitgestellt.

47 Übersichtsplan: Darstellung der im Zusammenhang mit der Sanierungsplanung erarbeiteten Einzelmaßnahmen 7. Entwicklung der sozialen, kulturellen und Freizeitinfrastruktur Ziele und Maßnahmen zur Entwicklung der sozialen, kulturellen und Freizeitinfrastruktur sind in Abschnitt C 5 Vorschläge für Visionen/ programmatische Ziele/ Projekte und Maßnahmen für die städtische Gesamtentwicklung aufgeführt. Weitere Maßnahmen werden in dem noch durchzuführenden Leitbildworkshop entwickelt. 8. Entwicklungsschwerpunkte im Bereich von Flächen im städtischen Eigentum Bei den Flächen in städtischem Eigentum bilden sich insbesondere in der Kernstadt Bereiche heraus, die größere Planungs- bzw. Handlungsoptionen für die Stadtentwicklung darstellen. Insbesondere handelt es sich um die nachfolgenden Flächen in der Kernstadt, die in den nachfolgenden Übersichtsplänen dargestellt sind: - Schlossgarten - Neuer Marktplatz / Festplatz/ sog. Schorn-Gelände - Eiskaut - Im Bereich des geplanten Gewerbegebietes Südtangente. Hier beabsichtigt die Stadt alle Flächen aufzukaufen. Weitere wichtige Planungsschwerpunkte in der Kernstadt sind die Flächen, die sich im Eigentum der Hochtaunuskreises und des Landes befinden. Planungs- und Handlungsoptionen für die Kommune als Trägerin der Planungshoheit entstehen insbesondere bei denjenigen Flächen, die bereits nicht mehr genutzt werden bzw. die untergenutzt sind oder für die Nutzungsänderungen kurzfristig zu erwarten sind: - ehem. Landratsamt - Kreiskrankenhaus - Konrad- Lorenz- Schule - Forstamt

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