Aktuelles für örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden - der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium

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1 Aktuelles für örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden - der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium Margrit Kania Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen Bremen - Überörtliche Betreuungsbehörde Erkner, Mai

2 Zeitraum, Zusammensetzung Beschlüsse der Justizministerkonferenz (JuMiKo) von 2005 und 2009 zur Einrichtung einer interdisziplinären AG Dezember 2009 bis Oktober 2011 insgesamt 9 Sitzungen 23 Mitglieder Benennung als Experten, nicht als Gremienvertreter

3 Auftrag, Ziel der AG Vorschläge zur Weiterentwicklung und Verbesserung des BtR auch unter dem Blickwinkel der Behindertenrechts- konvention der Vereinten Nationen (VN-BRK) Prüfung der Frage einer etwaigen Strukturreform Prüfung, ob sich aus den Ergebnissen des ISG- Endberichts und den Empfehlungen der B-L-AG B Betreuungskosten ein konkreter Gesetzgebungs-/ / Handlungsbedarf ergibt

4 Dialog mit Betroffenen und Verbändeanhörung Verbändeanhörung u.a. Betreuungsgerichtstag e.v. Deutscher Verein (Stellungnahme der Geschäftsstelle- Modell der Eingangsinstanz ohne rechtliche Entscheidungskompetenz) Berufsverbände BAG der Freien Wohlfahrtspflege Lebenshilfe e.v.

5 Abschlussbericht vom 20.Oktober 2011 Beschluss der JuMiKo vom : - Weiterleitung des Berichts an die Sozial- und Innenministerkonferenzen der Länder - Erarbeitung eines Gesetzentwurfs -Auftrag an das BMJ - Rechtstatsachenforschung ISG - Modellprojekte ermöglichen

6 VN- Behindertenrechtskonvention Betreuungsrecht ist mit VN-BRK konform VN-BRK muss ständiger Maßstab bei der Anwendung des Rechts sein Verbesserungen im strukturellen Bereich

7 Struktur Beibehaltung des bisherigen Systems der rechtlichen Betreuung Beibehaltung der rechtlichen Vertretungnicht Sozialfürsorge Stärkung der Betreuungsbehörden, aber für Modell Eingangsinstanz keine Mehrheit

8 Empfehlungen Vorschläge zu den Betreuungsbehörden Regelungen zur Fachlichkeit der Behörde aufnehmen Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde sowohl im Vorfeld als auch im gerichtlichen Verfahren Optimierung ohne Aufgabenverlagerung Obligatorische Anhörung im Verfahren klarere Festlegung der Aufgaben Institutionalisierung örtlicher Arbeitsgemeinschaften 8

9 Vorschläge zur Gesetzesänderung Obligatorische Anhörung der Behörde qualifizierter Bericht E 279 FamFG: Das Gericht hat die zuständige Behörde frühzeitig vor Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehaltes anzuhören. Vor der Bestellung eines Betreuers hat die Behörde im Rahmen der Anhörung insbesondere zu folgenden Kriterien zu berichten: Persönliche, gesundheitliche und soziale Situation des Betroffenen, Erforderlichkeit, einschließlich geeigneter anderer Hilfen und Umfang der Betreuung Betreuerauswahl unter Berücksichtigung des Vorrangs der Ehrenamtlichkeit, 9 Sichtweise des Betroffenen

10 Vorschläge zur Gesetzesänderung E 8 BtBG:.. dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: die Erstellung eines Berichts im Rahmen der gerichtlichen Anhörung ( 279 FamFG)... weitere Sachverhaltsaufklärung die Gewinnung geeigneter Betreuer Keine Vorgaben zur Form des Berichts und der Anhörung (auch telefonisch möglich) E 280 FamFG Verknüpfung zwischen dem Bericht der Behörde und dem Sachverständigengutachten der Sachverständige hat den Bericht der Behörde zu berücksichtigen, aber keine zeitliche Festlegung zur Reihenfolge

11 Vorschläge zur Gesetzesänderung Stärkung der Behörde im Vorfeld rechtl. Betreuung E 4 BtBG: Beratungsangebote an betroffene Personen Information und Beratung über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen, insbesondere über eine Vorsorgevollmacht oder über andere Hilfen Beratung betroffener Personen umfasst auch die Vermittlung betreuungsvermeidender Hilfen (bei Einverständnis) die Behörde arbeitet mit den zuständigen Sozialleistungsträgern zusammen (Kooperationspflicht zwischen Betreuungsbehörde und den zuständigen Trägern sozialer Hilfen) E 5 BtBG Einbeziehung von Bevollmächtigten Angebot zur Einführung und Fortbildung 11

12 Vorschläge zur Gesetzesänderung Stärkung der Behörde Regelung zur Fachlichkeit in das BtBG aufnehmen (kein konkreter Formulierungsvorschlag) Die praktische Wirksamkeit der Vorschläge der AG setzen eine angemessene Ausstattung und personelle Qualifikation der Behörde voraus. Die angemessene Ausstattung der Behörde wird als eine selbstverständliche Aufgabe angesehen.

13 Betreuungsvereine Empfehlung bei erfolgreicher Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben Verbesserung der finanziellen Förderung und verlässliche Ausgestaltung Gesetzliche Regelung Konkretisierung der Anerkennungsvoraussetzungen E 1908f BGB Gewinnung ehrenamtlicher Betreuer, Begleitung ehrenamtlicher Betreuer und Bevollmächtigter 13

14 Empfehlungen / Aussagen im Bericht Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung Maßnahmen der Würdigung Verbesserung des Umgangs mit ehrenamtlichen Betreuern keine Festlegung auf Indikatoren zur Bestimmung der Qualität einer Betreuung keine Schaffung neuer Angebotsstrukturen neben Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen Assistenzen nicht im Bereich der rechtlichen Betreuung ansiedeln Sozialrecht 14

15 keine Festlegung von Eignungskriterien des Betreuers (weder ehrenamtlich noch beruflich), aber es wird empfohlen, in die Gesetzesbegründung Kriterien aufzunehmen, die in die Beurteilung der Eignung einfließen. Wünsche des Betroffenen beachten, z.b. vorheriges Kennenlernen

16 untergesetzliche Empfehlungen wie Anpassung des Personalberechnungssystems PEBB Y-Quote Fort- und Weiterbildungsangebote in der Justiz, interdisziplinäre Tagungen Bereitstellung von Anleitungsmaterial für ehrenamtliche Betreuer durch das Gericht Fortführung der Sondererhebung im Betreuungsrecht Fortführung und Erweiterung der vorhandenen Justizstatistik (Erweiterung zumindest um den Bestand an ehrenamtlichen und beruflichen Betreuungen, Betreuungskosten)

17 Empfehlung: Netzwerkarbeit stärken Empfehlung: Einrichtung örtlicher Arbeitsgemeinschaften Initiative durch die örtlichen Behörden, Beteiligung der Gerichte als ständige Partner Empfehlung: Einrichtung landesweiter Arbeitsgemeinschaften Aufgaben: Kooperation zwischen den betroffenen Ressorts Koordination interdisziplinärer Fortbildungsveranstaltungen Steuerung des Austauschs zwischen Betreuungsbehörden und -vereinen, Entwicklung von Handlungsempfehlungen 17

18 Empfehlung: Modellprojekte der Länder fortsetzen und entwickeln Projekte abgeschlossen: Mecklenburg Vorpommern Beops I und II Hessen: Betreuung im Tandem und Regionale Fachkreise Baden-Württemberg: vor dem Abschluss KVJS Forschungsvorhaben "Strukturen der rechtlichen Betreuung in Baden-Württemberg und Chancen der Weiterentwicklung"

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