Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt in der Pflegekinderhilfe
|
|
- Magdalena Schmid
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Kooperation im Kinderschutz 6. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales, des Justizministeriums und des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden- Württemberg 10. März 2014, Tagungszentrum Gültstein Arbeitsgruppe IV: Zusammenwirken von Familiengericht und Jugendamt in der Pflegekinderhilfe Diana Eschelbach, Volljuristin, Max-Planck-Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik, München 1
2 Akteure der Pflegekinderhilfe Vormund/Pflegerin PKD im Jugendamt oder freier Träger Familiengericht ASD Verfahrensbeistand, Umgangspflegerin, Sachverständige Herkunftsfamilie (Pflege)Kind Pflegefamilie 2
3 Stolpersteine und Ressourcen unterschiedliche... gesetzliche Vorgaben Professionen Sprache Wahrnehmung Wirkung 3
4 Rechtliche Anknüpfungspunkte Kindeswohl: 1666 BGB Perspektivklärung in der Hilfeplanung versus familiengerichtliches Verfahren Kontinuitätssicherung versus regelmäßige Überprüfung von Sorgerechtsentscheidungen zwei Familien statt professionelle Leistungserbringung: 37 SGB VIII Umgang Sorgerechtsübertragung auf die Pflegeeltern Verbleibensanordnung: 1632 Abs. 4 SGB VIII 4
5 Hilfeplanung 36 SGB VIII Hilfe auf längere Zeit: Entscheidung in der Regel im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte auf der Grundlage eines Hilfeplans gemeinsam gestalteter, kooperativer Beratungs-, Planungs- und Hilfegestaltungsprozess: gemeinsam mit den Personensorgeberechtigten und dem Kind Pflegeeltern zu beteiligen Hilfegewährung durch das Jugendamt: keine Verpflichtung durch das Familiengericht möglich 5
6 Überprüfung der Hilfe 36 Abs. 2 S. 2 SGB VIII auf der Grundlage des Hilfeplans ist regelmäßig zu überprüfen, ob die gewählte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist sinnvoll: hilfespezifische Zeitabstände zur Prüfung unter Berücksichtigung des Alters des Kindes Praxis: bei Dauerpflege halbjährlich oder jährlich 6
7 Der Hilfeplan......erhält über die Steuerung des Hilfeprozesses hinaus besondere Bedeutung in Verfahren nach 1666 BGB Grundlage für die Unterrichtung des Familiengerichts über angebotene und erbrachte Leistungen Beleg, warum zur Abwendung der Gefahr Jugendhilfeleistungen nicht (mehr) ausreichen und ein Entzug der Personensorge notwendig Information über die aus fachlicher Sicht geeigneten und notwendigen Hilfen zur Bestimmung des Umfangs des Sorgerechtsentzugs 7
8 Perspektivklärung, 37 Abs. 1 S. 2 4 SGB VIII Jugendamt soll innerhalb eines vertretbaren Zeitraums darauf hinwirken, dass sich die Bedingungen in der Herkunftsfamilie so weit verbessern, dass die Eltern das Kind wieder selbst erziehen können Praxis: häufig werden vorherige ambulante Hilfen eingestellt bzw keine neu installiert, wenn das Kind erst einmal fremd untergebracht ist 8
9 Perspektivklärung, 37 Abs. 1 S. 2 4 SGB VIII Rückführung kommt nicht (mehr) in Betracht: Entwicklung einer dauerhaften Lebensperspektive Kontakt zur Herkunftsfamilie jedoch in der Regel wichtig für die Entwicklung und Identitätsfindung Praxis: Jugendämter teilweise zögerlich oder unklar Problem: grundsätzliche Vorläufigkeit von familiengerichtlichen Entscheidungen zum Sorgerecht ( 166 FamFG, 1696 BGB) Ungewissheit große Belastung für alle Beteiligten, insbesondere die Pflegekinder 9
10 Umgangsrecht Familiengerichtliches Verfahren gerichtliches Hinwirken auf einvernehmliche Regelung, 156 FamFG keine Verpflichtung des Jugendamts zur Durchführung des Umgangs möglich Familiengericht kann Umgang regeln, Umgangspflegschaft anordnen, Wohlverhaltensanordnungen erlassen, 1684 Abs. 3 BGB Familiengericht kann Umgang einschränken, begleiteten Umgang anordnen, soweit dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist, 1684 Abs. 4 BGB
11 Sorgerechtsübertragung auf die Pflegeeltern zusätzlich zur Alltagssorge nach 1688 BGB durch familiengerichtliche Entscheidung: Übertragung von Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson ( 1630 Abs. 3 BGB) Bestellung der Pflegeeltern zu Vormund/Pflegerin 11
12 Verbleibensanordnung 1632 Abs. 1 BGB: Die Personensorge umfasst das Recht, die Herausgabe des Kindes von jedem zu verlangen, der es den Eltern oder einem Elternteil widerrechtlich vorenthält. Aufenthaltsbestimmungsrecht 1632 Abs. 4 BGB: Kind seit längerer Zeit in Familienpflege Kindeswohl durch die Wegnahme gefährdet Problem: keine dauerhafte Absicherung des Verbleibs bei unterschiedlicher Beurteilung der Geeignetheit 12
Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem
Fachtagung LVR Rechtsverhältnisse im Pflegekinderwesen am 01. und 02.09.2010 in Hennef Rechtsverhältnis zwischen Jugendamt und Personensorgeberechtigtem - Diana Eschelbach - 1 Das jugendhilferechtliche
MehrVerantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit
Verantwortungsgemeinschaft von Jugendamt und Familiengericht beim Kinderschutz Schärfung der Rollen, Abgrenzung und Zusammenarbeit Reform des familiengerichtlichen Verfahrens und Kindeswohl im Familienrecht
MehrMitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung)
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt Mitwirkung des Jugendamtes/ASD in Verfahren vor dem Familiengericht (Schwerpunkt Trennung/Scheidung) Aufgaben des J/ASD im Kontext Familienrecht I.
MehrVollzeitpflege. Voraussetzungen. Ziel ( 33, 44 SGB VIII)
Vollzeitpflege ( 33, 44 SGB VIII) Die Vollzeitpflege gehört zu den familienersetzenden Maßnahmen der Jugendhilfe. Ein Kind wird dabei auf eine unbestimmte Zeit oder sogar auf Dauer von seiner Herkunftsfamilie
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort 5. Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17. Literaturverzeichnis 19. Teill Kommentarteil
Vorwort 5 Autoren- und Bearbeiterverzeichnis 17 Literaturverzeichnis 19 Teill Kommentarteil 1 Der Anwalt des Kindes": Vom Verfahrenspfleger" zum Verfahrensbeistand" - Grundlagen und Grundlegung 21 I. Einleitende
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrKinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014
Kinderschutz im Gesundheitswesen Fachveranstaltung Ärztekammer Schleswig-Holstein Bad Segeberg, 10. September 2014 Workshop 2: Das Jugendamt: Handeln ohne Not oder mal wieder nichts unternommen Möglichkeiten
MehrEntscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Entziehung der elterlichen Sorge und ihre Auswirkungen auf die Arbeit der Jugendämter
LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Jugend Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Entziehung der elterlichen Sorge und ihre Auswirkungen auf die Arbeit
MehrPsychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe
Viola Harnach Psychosoziale Diagnostik in der Jugendhilfe Grundlagen und Methoden für Hilfeplan, Bericht und Stellungnahme 5., überarbeitete Auflage 2007 Juventa Verlag Weinheim und München Inhalt 1. Aufgaben
MehrZur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht
Zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht Präambel Aufgrund einer Initiative des Landesjugendhilfeausschusses hat eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und
MehrPflegeeltern gesucht!
Pflegeeltern gesucht! Inhaltsverzeichnis In welchen Situationen werden Pflegefamilien für Kinder und Jugendliche benötigt?... 5 Formen der Familienpflege: Bereitschaftspflege... 6 Kurzzeitpflege... 6 Vollzeitpflege...
MehrDas BGB enthält für das Pflegekind weder eine Definition noch eine Umschreibung. Der Begriff könnte wie folgt definiert werden:
INFORMATION DES SACHGEBIETS JUGEND UND FAMILIE ZUR VOLLZEITPFLEGE STAND: NOVEMBER 2011 I. WAS IST EIN PFLEGEKIND / DER BEGRIFF PFLEGEKIND: Das BGB enthält für das Pflegekind weder eine Definition noch
MehrInobhutnahme und Unterbringung: Was brauchen kleine Kinder? Durch Kooperation und Abstimmung zu einer kürzeren Verfahrensdauer Möglichkeiten des FamFG
Inobhutnahme und Unterbringung: Was brauchen kleine Kinder? Durch Kooperation und Abstimmung zu einer kürzeren Verfahrensdauer Möglichkeiten des FamFG Erfahrungen mit der Warendorfer Praxis in Sorgerechtsund
MehrFamilienrechtliche Begutachtung
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und Jugendalter mit Poliklinik Familienrechtliche Begutachtung Prof. Dr. med. Michael Günter Abteilung Psychiatrie und Psychotherapie im Kindes- und
MehrZwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt. Am Beispiel:
Seite 1 Zwischen Wächteramt und Hilfeleistungsauftrag sitzt das Jugendamt Am Beispiel: Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Getrenntleben bei gemeinsamer elterlicher Sorge Arbeitsgemeinschaft
MehrVerbleib eines Pflegekindes in der Bereitschaftspflegefamilie Von Rechtsanwalt Steffen Siefert, Köln
1 Verbleib eines Pflegekindes in der Bereitschaftspflegefamilie Von Rechtsanwalt Steffen Siefert, Köln Häufig werden Pflegekinder nach einer Herausnahme bei den leiblichen Eltern zunächst in einer Bereitschaftspflegefamilie
MehrKinderschutz macht Schule. Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen
Kinderschutz macht Schule Kindeswohlgefährdung im Kontext rechtlicher Rahmenbedingungen Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung als unbestimmte Rechtsbegriffe Auslegung ist abhängig von Kulturell Historisch
MehrPflegekinder. Eine Informationsbroschüre der Jugendämter in Niedersachsen
Pflegekinder Eine Informationsbroschüre der Jugendämter in Niedersachsen Vorwort Verschiedene Formen der Familienpflege Wie werden Sie Pflegeeltern? Was ist ein Pflegkind? Vermittlung des Pflegekindes
MehrUnbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien
Unbegleitete minderjährige Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Begriffe: Familienzusammenführung Verwandtenpflege Gastfamilien 1. Familienzusammenführung Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung,
MehrTherapie und Beratung in der Pflegefamilie. Karo Babelscheck, Fachzentrum für Pflegefamilien
Therapie und Beratung in der Pflegefamilie Karo Babelscheck, Fachzentrum für Pflegefamilien Besonderheiten in der Beratung und Therapie von Pflegefamilien Einbindung Pflegefamilie in System Pflegekinderwesen
MehrFallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse
Fallbearbeitung Klausur WiSe 2010/11 Fr. Busse Jens und Anika sind nicht verheiratet und haben 3 Kinder. Marc, Yvonne und Gabriele. Beide Elternteile haben Sorgeerklärungen abgegeben. Sie beziehen seit
MehrUnd bist Du nicht (frei-)willig, dann brauch ich Gewalt? -Prinzipien des helfenden Handelns-
Und bist Du nicht (frei-)willig, dann brauch ich Gewalt? -Prinzipien des helfenden Handelns-...Eltern als Adressaten des ASD Fachtagung des Deutschen Kinderschutzbundes Landesverband NRW e.v. Freitag,
MehrRechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Pflegekindern
Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen für die Aufnahme von Pflegekindern DIE PERSÖNLICHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN PFLEGEFAMILIE UND JUGENDAMT: Als Pflegeeltern werden Sie einem fremden Kind
MehrLokale Netzwerke Kinderschutz aus familiengerichtlicher Sicht
Lokale Netzwerke Kinderschutz aus familiengerichtlicher Sicht Von Thomas Krille Familienrichter am Amtsgericht Zerbst Vorsitzender des Verbandes Anwalt des Kindes (VAK) Mitglied des Expertenrates Allianz
MehrMagistrat der Universitätsstadt Marburg, Jugendamt. Thesen zum Thema
1. Das Thema der Tagung zeigt, dass es zumindest Diskussionen und wahrscheinlich auch Realitäten im Kinderschutz gibt, dass sozialpädagogische Handlungen nicht um der Sache willen, sondern aus Selbstschutz
MehrQualitätsstandards des Jugendamtes -Soziale Dienste- bei Trennungs- und Scheidungskonflikten
Qualitätsstandards desjugendamtes -SozialeDienste- bei Trennungs-und Scheidungskonflikten 1.Auflage2009 Impressum Herausgeber: StadtEssen DerOberbürgermeister Jugendamt Arbeitsgruppe BeateGötzen Standardsnach
MehrModellstandort Stadt Düsseldorf
Professionalität im Pflegekinderwesen Modellprojekt zur Steigerung der Wirksamkeit der Pflegekinderdienste Auftaktveranstaltung am 24.06.2009 in Düsseldorf Präsentation Modellstandort Stadt Düsseldorf
MehrProf. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie. Sommersemester 2014
Familienrechtliche Begutachtung Prof. Dr. med. Michael Günter Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie Sommersemester 2014 Forensische Kinder- und Jugendpsychiatrie Strafrecht Begutachtung
MehrAG 8 - Die Arbeit mit Pflegefamilien finanzieren
AG 8 - Die Arbeit mit Pflegefamilien finanzieren vorgestellt am Beispiel des Stadtjugendamtes Düsseldorf Referent: Andreas Sahnen, Jugendamt Düsseldorf Sachgebietsleiter, Pflegekinderdienst Vom Pflegekinderwesen
MehrRechtsverhältnis zwischen Herkunftsfamilie und sorgeberechtigter Pflegefamilie
Rechtsverhältnis zwischen Herkunftsfamilie und sorgeberechtigter Pflegefamilie 1. Grundfragen Bei der Rechtsbeziehung zwischen Herkunftsfamilie und Pflegefamilie sind die unterschiedlichsten Konstellationen
MehrZuständigkeits-, Abgrenzungs- und Kooperationsregeln zwischen der Amtsvormundschaft (Abt. 51.2) und den Sozialen Diensten (Abt. 51.
STADTJUGENDAMT MANNHEIM Mannheim, den 01. August 2008 AMTSLEITUNG 51.2 / Herr Kohler Zuständigkeits-, Abgrenzungs- und Kooperationsregeln zwischen der Amtsvormundschaft (Abt. 51.2) und den Sozialen Diensten
MehrStellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei der Gefährdung
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.v. DV 38/07 AF VII 19. Dezember 2007 Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Gesetzentwurf zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei
MehrBundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe
Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe - ein Überblick - 1 Artikelgesetz (BGBl 2011, Teil I, Nr. 70 vom 28.12.2011, S. 2975 ff.) Art. 1 KKG Art.
MehrSystematik des SGB VIII
Skriptergänzung1 SoSe 2009 Prof. Dr. Benner Systematik des SGB VIII Allgemeine Regelungen 1 10 Aufgaben d. Jugendhilfe 11 60 Datenschutz 61 68 Träger Zus.arbeit Gesamtverantwortung 69 81 Zentrale Aufgaben
MehrUnterhalt und Sorgerecht
Veröffentlicht auf Landkreis Osnabrück (https://www.landkreis-osnabrueck.de) Unterhalt und Sorgerecht Unterhalt, Sorgerecht und Co. können schwierige Themen sein. Wer bekommt das Sorgerecht? Auf wie viel
MehrPflegeeltern. eine Aufgabe für Sie? Informationen für interessierte Eltern und Paare. Landratsamt Karlsruhe Jugendamt. 2. Auflage, Oktober 2008
Pflegeeltern werden eine Aufgabe für Sie? 2. Auflage, Oktober 2008 Herausgegeben vom Landratsamt Karlsruhe Jugendamt Diese Broschüre erhalten Sie beim Landratsamt Karlsruhe Jugendamt Kriegsstraße 23/25
Mehrs neue ndeskinderschutzgesetz
homas Meysen sches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. F), Heidelberg a Eschelbach sches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e.v. F), Heidelberg s neue ndeskinderschutzgesetz Vorwort
MehrJunge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe
Junge Kinder in Einrichtungen der stationären Erziehungshilfe Eine Studie des Forschungsverbundes TU Dortmund/DJI gefördert durch die Landesjugendämter Rheinland und Westfalen Lippe Junge Kinder in Einrichtungen
MehrBegleitete Elternschaft - Assistenz für Eltern mit geistiger Behinderung
Landesjugendamt Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Begleitete Elternschaft - Assistenz für Eltern mit geistiger Behinderung Beratungsgrundlage zur Erteilung der Betriebserlaubnis
MehrVerhinderung von Zwangsehen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Herausgegeben vom: Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2 D-30159
MehrBeschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität
Beschwerden in der Kinder- und Jugendhilfe Chancen und Herausforderungen für die Professionalität 4. Berufskongress des DBSH und der KHSB, 09.09.2016 Stefan Anacker, DRK-Kreisverband Berlin-Nordost e.v.
MehrWie können sich Pflegeeltern gegen die Herausnahme ihres Pflegekindes aus ihrer Familie wehren?
Wie können sich Pflegeeltern gegen die Herausnahme ihres Pflegekindes aus ihrer Familie wehren? Immer wieder werden Pflegeeltern mit der Situation konfrontiert, dass ihr Pflegekind aus der Pflegefamilie
MehrKonzeption Vollzeitpflege
1 Anlage zur Drucksache 030/2012 Konzeption Vollzeitpflege im Landkreis Heidenheim 2 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1. Rechtliche und fachliche Grundlagen 4 1.1 Rechtliche Grundlagen (nicht abschließend)
MehrFachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung. Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin 25.03.13
Fachberatung im Kontext Kindeswohlgefährdung Kita - Fachberatung Angelika Stroh-Purwin 25.03.13 Gliederung Gesetzliche Grundlagen Fachberatung im Kontext Kinderschutz Die Rolle der Kinderschutzfachkraft
MehrWORKSHOP. Berlin Sept.2015
WORKSHOP Berlin 21.- 23. Sept.2015 35a SGB VIII -Prüfungsebene Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende 05.10.2015 1 Der Weg durch den Vortrag 1. Organisatorische
MehrFachtagungen/Weiterbildung 2011 (Angaben ohne Gewähr)
Fachtagungen/Weiterbildung 2011 (Angaben ohne Gewähr) Zeit Ort Thema Anbieter/Informationen 28.3.- 01.04.11 Fraueninsel/ Chiemsee Hochschule für Säuglinge und Kleinkinder Was kann die Krippe leisten? Wege
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 22. Januar 2014. in der Familiensache
BUNDESGERICHTSHOF XII ZB 68/11 BESCHLUSS vom 22. Januar 2014 in der Familiensache Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja ja ja BGB 1666 Abs. 1, 1666 a, 1632 Abs. 4 Lebt ein Kind in einer Pflegefamilie und verlangen
Mehreine Aufgabe für Sie?
...gut miteinander leben. Pfl egeeltern sein... eine Aufgabe für Sie? eine Broschüre für Pfl egeeltern und solche, die es werden wollen Fachdienst Jugend Herausgeber: Landkreis Diepholz Fachdienst Jugend
MehrHilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (Standards, Kriterien und Finanzierung von Vollzeitpflege)
Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege (Standards, Kriterien und Finanzierung von Vollzeitpflege) 1. Gesetzliche Grundlagen und Geltungsbereich SGB VIII KJHG in der jeweils geltenden Fassung, insbesondere:
MehrZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang
ZKJF Konzept zum Begleiteten Umgang Zentrum für Kinder,- Jugend, und Familienhilfe Main-Kinzig e. V., Hanau Dörnigheimer Str. 1 63452 Hanau Tel.: 06181/906860 Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
MehrZusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
MehrHandlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung
Handlungsleitfaden zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung Vorwort Die Stadt Brandenburg an der Havel ist geprägt durch ihr Leitbild: Brandenburg an der Havel - die Stadt im Fluss
MehrDie Rolle des Amtsvormunds im Kinderschutz. der fachlichen Deba e gerückt. Nicht allein vor dem Hintergrund. sondern auch im Zuge der
Info aktuell Ausgabe 19 Juli 2011 Die Rolle des Amtsvormunds im Kinderschutz Amtsvormundscha und Kinderschutz: Zwei abgrenzbare Aufgaben zur Sicherung des Kindeswohls? Ein Vormund wird nicht nur für Waisen
MehrNach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am und dem Jugendhilfeausschuss am in Kraft getreten.
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Vollzeitpflege für junge Volljährige ( 41, 33 SGB VIII) Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 23.03.2015 und dem Jugendhilfeausschuss am 13.04.2015
MehrInhaltliche Anforderungen an Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen
Inhaltliche Anforderungen an Sachverständigengutachten in Kindschaftssachen Empfehlungen einer Arbeitsgruppe von Richterinnen und Richtern der Familiensenate des Oberlandesgerichts Celle 1 Stand: 1. August
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 14.08.2014 Artikelnummer: 5225123137004 Ihr Kontakt zu uns: www.destatis.de/kontakt Telefon:
MehrHZE. Statistik der Kinder- und Jugendhilfe. Erläuterungen zum Fragebogen A Beginn der Hilfegewährung. B Art der Hilfe
Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Teil I: Erzieherische Hilfe, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige 2016 Erläuterungen zum Fragebogen A Beginn der
MehrZurück zu den Eltern?! Rückkehrprozesse von Pflegekindern und die Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien als Feld der konsensualen Zusammenarbeit
Fakultät Bildung Architektur Künste Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) Zurück zu den Eltern?! Rückkehrprozesse von Pflegekindern und die Zusammenarbeit mit Herkunftsfamilien als
MehrKinder brauchen eine Familie! Was Pflegeeltern wissen müssen
www.delmenhorst.de Kinder brauchen eine Familie! Was Pflegeeltern wissen müssen Vorwort Die Entscheidung, ein Pflegekind für einen begrenzten Zeitraum oder auf Dauer aufzunehmen und damit einem Kind Geborgenheit,
MehrKleine Kinder in Not Herausforderungen für die Jugendhilfe
Kleine Kinder in Not Herausforderungen für die Jugendhilfe Was brauchen kleine Kinder von der Jugendhilfe? Hilfe bei der Interessenvertretung Hilfe zur Überwindung von Entwicklungsdefiziten und zur Lösung
MehrBundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft Die insoweit erfahrene Fachkraft Bedeutung/Aufgaben/Rolle/Anforderungen
MehrModellprojekt Rückführung
Modellprojekt Rückführung Fachtag Rückkehr in die Herkunftsfamilie - Erkenntnisse über Chancen und Gefahren Berlin 19.11.2014 www.gebit-ms.de GEBIT Münster GmbH & Co KG IT-Unterstützung Sozialer Arbeit
MehrAnhänge. Musterverträge Übersicht rechtliche Grundlagen. Anhang 1. Handbuch Pflegekinderhilfe
Anhänge Musterverträge Übersicht rechtliche Grundlagen Handbuch Pflegekinderhilfe 1 Pflegevertrag zwischen Personensorgeberechtigten und Pflegeeltern Anhang 1 Muster Pflegevertrag zwischen Personensorgeberechtigten
MehrDatenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch?
Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch? Gelingende Kooperation im Kinderschutz Fachtagung des JA Mannheim Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF)
MehrHandeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1
Handeln bei Anzeichen für eine mögliche Kindeswohlgefährdung (Umsetzung des 8a SGB VIII) Verfahrensablauf für Jugendeinrichtungen 1 Ebene Handlungsschritt Hinweise Einrichtung/ Team 1. Beobachtung/Verdacht
MehrZur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht
Zur Kooperation von Jugendamt und Familiengericht Präambel Aufgrund eines Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses vom 4. Dezember 2006 hat eine interdisziplinär besetzte Arbeitsgruppe, bestehend aus
MehrStatistiken der Kinder- und Jugendhilfe
Statistisches Bundesamt Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe Pflegschaften, Vormundschaften, Beistandschaften Pflegeerlaubnis, Sorgerechtsentzug, Sorgeerklärungen 2011 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen
MehrJugendamt Friedrichshain-Kreuzberg & PiK - Pflegekinder im Kiez
Qualifizierung der Hilfen zur Erziehung durch wirkungsorientierte Ausgestaltung der Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen nach 78a ff SGB VIII Ziele des Bundesmodellprogramms wirkungsorientierte
MehrFortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen
Fortschreibung des Konzeptes der Fachberatung für den Bereich der kommunalen Kindertageseinrichtungen Inhaltsverzeichnis I. Einleitung II. Definition von Fachberatung und gesetzliche Bestimmungen III.
MehrExpertise zu den Forderungen nach rechtlichen Reformen
Diana Eschelbach Expertise zu den Forderungen nach rechtlichen Reformen Stand: 29.02.2016 Erarbeitet für das Dialogforum Pflegekinderhilfe Dialogforum Pflegekinder Galvanistraße 30 60486 Frankfurt am Main
MehrAkteure in und neben dem familiengerichtlichen. Rollendefinition und Profilschärfung zur Förderung von Einvernehmlichkeit
Akteure in und neben dem familiengerichtlichen Streitverfahren Rollendefinition und Profilschärfung zur Förderung von Einvernehmlichkeit RA Prof. Dr. Roland Proksch Köln, 10. November 2014 1 Worum geht
MehrSozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext
Kooperativer Kinderschutz Sozialpädagogische Diagnostik im interdisziplinären Kontext Britta Discher Erfahrungen und Erkenntnisse Fehler Kooperativer im Kinderschutz In der Kinderschutzpraxis stehen sich
MehrGeschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen
Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen 1 1 Trägervereinbarungen 8 a, 72 a SGB VIII Tagesordnung 1. Begrüßung und Einführung in
MehrForum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe
Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Der Schutzauftrag als Herausforderung Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe Fachkongress Qualitätsentwicklung
MehrDer Begriff Kindeswohl 1
Der Begriff Kindeswohl 1 Claudia Marquardt, Fachanwältin für Familienrecht, Köln 1. Einleitung Der Rechtsbegriff Kindeswohl prägt in Deutschland schon seit über einhundert Jahren Gesetzgebung und Rechtsprechung
MehrVollzeitpflege. Unterbringung auf lange Zeit. Landratsamt München. Konzeption des Pflegekinderdienstes
Landratsamt München Vollzeitpflege Unterbringung auf lange Zeit Konzeption des Pflegekinderdienstes Landratsamt München Kreisjugendamt Pflegekinderdienst Mariahilfplatz 17 81541 München 2 3 1. Präambel.................................................................
MehrBezirksamt von Berlin 1 Abteilung Jugend und
Bezirksamt von Berlin 1 Abteilung Jugend und Anlage 7 Pflegevertragsmuster (der Begleit-AG zur AV-Pflege Stand 08.02.2007) Vertrag über Leistungen nach 33 Sozialgesetzbuch VIII in stationärer Vollzeitpflege
MehrÄnderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch
Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage zur Vorbereitung eines Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch Das Achte Buch Sozialgesetzbuch Kinder- und Jugendhilfe
MehrRichtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines
Richtlinie Förderung der ergänzenden Angebote in der Kindertagesbetreuung im Landkreis Teltow-Fläming Teil 1 Allgemeines Ergänzend zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten
MehrAchtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe. 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Kinder- und Jugendhilfe 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung
MehrHinweise und Umsetzungsempfehlungen zu folgenden Änderungen/Neuerungen des KICK
Kommunalverband für Jugend und Soziales Stuttgart, 10.04.2006 Baden-Württemberg Landesjugendamt Landkreistag Baden-Württemberg Städtetag Baden-Württemberg Hinweise und Umsetzungsempfehlungen zu folgenden
Mehr22.10 Elterliches Sorgerecht und die Weitergabe von Informationen an Dritte
Teil 2 Rechte des Kindes 22 Elterliches Sorgerecht und die Weitergabe von Informationen an Dritte 22.10 22.10 Elterliches Sorgerecht und die Weitergabe von Informationen an Dritte Wem darf bzw. muss die
MehrHilfeplan nach 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe)
Hilfeplan nach 36 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) FACHBEREICH JUGEND AZ:... ORT UND DATUM DES HILFEPLANGESPRÄCHES:... FACHKRAFT IM FB JUGEND UND... Name des Mädchens oder Jungen/Jugendliche(r):... geboren
MehrErziehungsberatung wird in der
Inanspruchnahme von Erziehungsberatung bei gemeinsamer elterlicher Sorge nach Trennung und Scheidung 1 Erziehungsberatung wird in der Regel von beiden Eltern eines Kindes aufgrund einer einvernehmlichen
MehrDiagnoseinstrument bei Kindeswohlgefährdungen
Diagnoseinstrument bei Kindeswohlgefährdungen - Funktionsübersicht der Weblösung - Das browserbasierte Anwendungssystem DKWG als Diagnoseinstrument zur Gefährdungseinschätzung für Jugendämter ist eine
MehrKonzept des Fachdienstes Vollzeitpflege im Jugendamt der Landeshauptstadt Potsdam
Konzept des Fachdienstes Vollzeitpflege im Jugendamt der Landeshauptstadt Potsdam Präambel 2 1 Gesetzliche und fachliche Grundlagen 3 1.1 Rechtliche Grundlagen 3 1.2 Begriff und Ziele der Vollzeitpflege
Mehr2. Ringvorlesung Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege. Lost in Translation: ASD und Pflegekinderhilfe
2. Ringvorlesung Hilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege Lost in Translation: ASD und Pflegekinderhilfe Ines Benne, Fachdienst Jugendhilfe, Landkreis Lüneburg Christian Erzberger, Gesellschaft für Sozialforschung
MehrDer Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
Der Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung - 8a SGB VIII - 1. Zum gesetzlichen Rahmen Zunächst stellt sich die Frage ob und in welcher Art und Weise sich die Neufassung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
MehrEmpfehlung zur Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie - 33 SGB VIII (Vollzeitpflege)
Sächsisches Empfehlung zur Ausgestaltung der Hilfe zur Erziehung in einer anderen Familie - 33 SGB VIII (Vollzeitpflege) - verabschiedet vom Landesjugendhilfeausschuss am 06.09.2007 - September 2007 Reichsstraße
MehrZwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht
Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe Fachgespräch des Diakonie Bundesverbands Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und
MehrIm Mittelpunkt und doch aus dem Blick? Das Kind im familiengerichtlichen Verfahren bei Kindeswohlgefährdung
Im Mittelpunkt und doch aus dem Blick? Das Kind im familiengerichtlichen Verfahren bei Kindeswohlgefährdung Positionspapier 7. Gemeinsamer Kinderschutztag für Jugendämter und Familiengerichte Baden- Wür=emberg
MehrSo viel wie notwendig so wenig wie möglich
So viel wie notwendig so wenig wie möglich Eingriffe in das Sorgerecht und die Erwartungen des Gerichts an die Fachkräfte Wie lässt sich unter zunehmendem Zeitdruck eine zufriedenstellende Vormundschaft
MehrKinderschutz in der Schule
Kinderschutz in der Schule Informationsveranstaltung für Beratungslehrkräfte und Schulsozialarbeiter/innen zu rechtlichen Grundlagen und Umsetzung des Kinderschutzes in der Sekundarstufe 1 Kindeswohlgefährdung
MehrNeuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz. Lösungen im SGB VIII
Neuregelung oder Vereinheitlichung der Systeme: Bundesteilhabegesetz und Inklusive Lösungen im SGB VIII Rechtsanwalt Prof. Dr. Christian Bernzen Würzburg, 20.11.2015 Gliederung 1. Der Plan des SGB VIII
MehrTHEMA EINE INFORMATIONSBROSCHÜRE PFLEGEKINDER DER STADT CELLE. Pflegekinder
THEMA EINE INFORMATIONSBROSCHÜRE PFLEGEKINDER DER STADT CELLE Pflegekinder Inhaltsverzeichnis Thema Seite Vorwort 2 Verschiedene Formen der Familienpflege 4 Wie werden Sie Pflegeeltern? 6 Persönliche Eignung
MehrINFORMATIONEN FÜR PFLEGEFAMILIEN
INFORMATIONEN FÜR PFLEGEFAMILIEN Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Die freien Träger - Rummelsberger Dienste für junge Menschen - SOS-Jugendhilfen Nürnberg-Fürth-Erlangen - Sozialdienst Katholischer Frauen
MehrDIJuF Interaktiv Stand:
DIJuF Interaktiv www.kijup-sgbviii-reform.de Stand: 12.9.2016 GESAMTSYNOPSE (2017) zur Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage (23.8.2016) (aktualisiert durch Arbeitsfassung/Diskussionsgrundlage für Fachgespräche,
MehrHESSISCHER STÄDTETAG HESSISCHER LANDKREISTAG
HESSISCHER STÄDTETAG HESSISCHER LANDKREISTAG Empfehlungen zur Übernahme von Beiträgen zu einer Unfallversicherung in der Vollzeitpflege in Hessen vom 20.03.2008 Ergänzungen ab 01.01.2010, 01.01.2011, 01.01.2013,
MehrHilfeplanung und Zielvereinbarung
Hilfeplanung und Zielvereinbarung Ein Vorschlag zur Strukturierung des Hilfeplanungsprozesses Klaus Wessiepe e/l/s-institut www.els-institut.de 36 KJHG: Mitwirkung, Hilfeplan Als Grundlage für die Ausgestaltung
Mehr