R+V/VTV Bedingungsheft Agrar. Gesamt-Inhaltsverzeichnis

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "R+V/VTV Bedingungsheft Agrar. Gesamt-Inhaltsverzeichnis"

Transkript

1 R+V/VTV Bedingungsheft Agrar Gesamt-Inhaltsverzeichnis Seite AgrarPolice Teil F - Besonderer Teil zur Transportversicherung 2 KFA0115 Seite 1 von 7

2 Stand Seite 1 Teil F - Besonderer Teil zur Transportversicherung Inhaltsverzeichnis F 1 Versicherte Güter, Transporte und Risiken 2 F 2 Nicht versicherte Güter und Transporte 2 F 3 Geltungsbereich 2 F 4 Versicherte Gefahren und Schäden sowie Klauseln für bestimmte Güter 2 F 5 Nicht versicherte Gefahren und Schäden 3 F 6 Versicherte Aufwendungen und Kosten 4 F 7 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers 4 F 8 Dauer der Versicherung 4 F 9 Versicherungs- und Ersatzwert 5 F 10 Höchsthaftungssummen 5 F 11 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall 5 F 12 Sonderkündigungsrecht 6 F 13 Beitrag und Beitragsanpassung 6 Seite KFA0115 Seite 2 von 7

3 Stand Seite 2 Teil F - Besonderer Teil zur Transportversicherung F 1 Versicherte Güter, Transporte und Risiken Versichert sind F 1.1 Sämtliche Transporte von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Handelswaren einschließlich lebender Tiere sowie landwirtschaftlichen Bedarfsartikeln und anderen Bedarfsgütern eines landwirtschaftlichen Betriebs des Versicherungsnehmers einschließlich Rohstoffen und Halbfabrikaten sowie der dazugehörenden Verpackungen und Transportbehältnisse mit allen verkehrsüblichen Transportmitteln, soweit der Versicherungsnehmer diese Transporte nach kaufmännischen Grundsätzen für eigene oder fremde Rechnung zu versichern hat. F 1.2 Transporte von Arbeitsgeräten (Maschinen, Apparate, Werkzeuge), die auf eigenen oder gemieteten Fahrzeugen des Versicherungsnehmers oder seiner Mitarbeiter zu betrieblichen Zwecken verladen transportiert werden; nicht versichert sind landwirtschaftliche Geräte während des bestimmungsgemäßen Einsatzes, selbstfahrende Arbeitsmaschinen sowie am Fahrzeug anmontierte Geräte bzw. Zubehör. PC's, Notebooks etc. sowie tragbare Telefone und dergleichen sind bis zu den in der Deklaration genannten Entschädigungsgrenzen mitversichert. F 1.3 Transporte von lebenden Pferden bis zur genannten Entschädigungsgrenze, soweit diese Tiere F 1.4 im Vertrag mit aufgeführt werden. Zur Reparatur, Wartung, Reinigung oder sonstigen Bearbeitung übernommene Güter der Kunden, die auf eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers oder seiner Mitarbeiter zu betrieblichen Zwecken mitgeführt werden bis zur genannten Entschädigungsgrenze; Transporte dieser Güter durch Dritte sind ebenfalls bis zur genannten Entschädigungsgrenze versichert, soweit der Versicherungsnehmer für diese Transporte die Gefahr trägt. F 1.5 Gelegentliche Transporte für Dritte, soweit diese unter die Ausnahmebestimmungen des 2, (1), Nr. 6. und 7. Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) fallen. Die Versicherung von gewerblichen Güterbeförderungen, die der Erlaubnispflicht des 3 GüKG unterliegen, bedarf einer besonderen Vereinbarung. F 2.1 F 2.2 F 2.3 F 2.4 F 2.5 F 2 Nicht versicherte Güter und Transporte Gültige Telefonkarten, Wertpapiere, Bargeld, Sachen aus Edelmetallen, Edelsteinen, Perlen sowie andere Bank- und Bijouterievaloren; Kunstgegenstände und Antiquitäten; Transporte von Kühl- und Gefriergut per Seeschiff; Importe von Frischfrüchten, Gewürzen, Rohbaumwolle, Faserstoffen; Transporte von Land-, Luft- und Kraftfahrzeugen. Transporte von Land- und Kraftfahrzeugen sind jedoch versichert, soweit es sich um landwirtschaftliche Arbeitsgeräte gemäß F 1.2 handelt. F 3 Geltungsbereich Versichert sind Transporte innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Gelegentliche Transporte aus und nach Anrainerstaaten sind ebenfalls mitversichert. F 4.1 F 4.2 F 4 Versicherte Gefahren und Schäden sowie Klauseln für bestimmte Güter Eigene Erzeugnisse und Handelsgüter gemäß F 1.1, soweit nicht in F 4.2 etwas anderes bestimmt ist: Versichert sind alle Gefahren des Verlusts und der Beschädigung, denen die versicherten Güter während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind, ausgenommen jedoch Schäden durch Abhandenkommen, Nicht- und Falschauslieferung bei Transporten mit eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers oder seiner Mitarbeiter. Besondere Bedingungen für bestimmte Güter und Risiken 1. Gebrauchte Güter, Arbeitsgeräte, Reparaturgüter, Pflanzen, Erzeugnisse des Sonderkulturanbaus einschließlich Wein. Für Transporte gebrauchter Güter, von in F 1.2 und F 1.4 aufgeführten Gütern sowie für Transporte von Pflanzen, Erzeugnissen des Sonderkulturanbaus einschließlich Wein gilt folgender Versicherungsschutz: KFA0115 Seite 3 von 7

4 Stand Seite 3 Versichert sind Verlust und Beschädigung versicherter Güter, verursacht durch die Gefahren Transportmittelunfall, höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen, Beraubung ( 249 ff StGB), Diebstahl mit dem ganzen Fahrzeug, Einbruchdiebstahl in ein allseitig fest umschlossenes und ordnungsgemäß gesichertes Fahrzeug. Der Begriff "Transportmittelunfall" umfasst auch das Abkommen von der Fahrbahn mit anschließend unumgänglich werdender Schlepp- und Bergehilfe, Achsenbruch und Platzen der Reifen. Mitversichert sind auch Schäden, verursacht durch mechanische Einwirkungen auf die versicherten Güter durch Gegenstände außerhalb des Fahrzeugs. 2. Klausel für Transporte von Kühl-, Tiefkühl- und Gefriergut (gilt nur für Transporte auf dem Landweg) Bei Transporten von Kühl-, Tiefkühl- und Gefriergut bezieht sich die Versicherung auch auf Verlust und Beschädigung versicherter Güter, verursacht durch technisches Versagen der maschinellen Kühleinrichtung a) während der versicherten Transporte; b) wenn das beladene Fahrzeug vor Beginn oder nach Beendigung eines versicherten Transports am Domizil des Versicherungsnehmers abgestellt ist sowie durch fehlerhafte Temperatureinstellung durch den mit der Beförderung beauftragten Frachtführer oder Spediteur. Der Stromausfall und die unvorhergesehene Unterbrechung der Stromzufuhr wird dem technischen Versagen der maschinellen Kühleinrichtung gleichgestellt, vorausgesetzt, dass die Kühlung durch ein strombetriebenes Aggregat erfolgt, das ordnungsgemäß an das Stromnetz angeschlossen ist, und dass die Einhaltung der erforderlichen Kühltemperatur mindestens alle 12 Stunden durch eine damit beauftragte Person kontrolliert wird. Ausgeschlossen sind über die in F 5 genannten Gefahren und Schäden hinaus auch Schäden a) durch gewöhnliche Abnutzung der maschinellen Kühleinrichtung des im Werkverkehr eingesetzten Fahrzeugs; b) durch Schwund oder natürlichen Verderb der Waren; c) durch angekündigte Stromabschaltung; d) die dadurch entstehen, dass der Treibstoffvorrat des im Werkverkehr eingesetzten Fahrzeugs und/oder seiner Kühlanlage erschöpft ist oder weil eine für die betreffende Ware ungeeignete Temperatur vorgeschrieben oder eingestellt wurde. 3. Klausel für den Transport lebender Tiere Bei Transporten lebender Tiere bezieht sich die Versicherung lediglich auf folgende Gefahren: a) Diebstahl mit dem ganzen Fahrzeug; b) Tod oder Nottötung als unmittelbare Folge von Transportmittelunfall, höhere Gewalt im Sinne von Naturereignissen, Bruch des Zwischenbodens bei doppelbödigen Fahrzeugen bzw. Abrutschen des Zwischenbodens von Hubdächern, Hebebühnen oder Ladebordwänden. Nottötung im Sinne dieser Bedingungen ist die Schlachtung oder andersartige Tötung des Tieres, weil dessen Leidenszustand durch bewährte tierärztliche Behandlungsmethoden nicht behebbar und dessen Tod als Folge des Leidenszustands mit Sicherheit zu erwarten ist, nicht jedoch Schlachtung oder andersartige Tötung aus wirtschaftlichen Gründen. F 5.1 F 5 Nicht versicherte Gefahren und Schäden Ausgeschlossen sind die Gefahren 1. des Krieges, Bürgerkrieges oder kriegsähnlicher Ereignisse und solche, die sich unabhängig vom Kriegszustand aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeugen sowie aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen als Folge einer dieser Gefahren ergeben; 2. aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen mit gemeingefährlicher Wirkung, und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen; 3. der Beschlagnahme, Entziehung oder sonstiger Eingriffe von hoher Hand; KFA0115 Seite 4 von 7

5 Stand Seite 4 F 5.2 F der Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung. Schäden an den versicherten Gütern sind jedoch versichert, wenn sie durch radioaktive Isotope (außer Kernbrennstoff) entstanden sind, soweit solche Isotope für kommerzielle, landwirtschaftliche, medizinische, wissenschaftliche oder andere ähnliche friedliche Zwecke bereit gestellt, transportiert, gelagert oder genutzt werden. Nicht versichert sind Schäden 1. verursacht durch inneren Verderb oder natürliche Beschaffenheit der Güter sowie durch Abnutzung und Verschleiß; 2. verursacht durch nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder mangelhafte oder unsachgemäße Verladeweise sofern der Versicherungsnehmer sie verschuldet hat; 3. verursacht durch mangelhafte Sicherung beladen abgestellter Fahrzeuge, sofern dieser Umstand vom Versicherungsnehmer oder seinen Mitarbeitern verschuldet ist; 4. verursacht durch Abhandenkommen, Diebstahl, Unterschlagung und Veruntreuung bei Transporten mit eigenen Fahrzeugen; 5. durch handelsübliche Mengen-, Maß- und Gewichtsdifferenzen oder -verluste; 6. bei Transporten mit Paketdiensten, soweit vom Paketdienst im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Transportversicherung oder der von ihm gebotenen Haftung Schadenersatz erlangt werden kann; 7. verursacht durch eine Verzögerung der Reise; 8. für die Versicherungsschutz im Rahmen eines anderen Teils dieser Versicherungsbedingungen (z. B. Feuer, EC) besteht. Nicht versichert sind ferner mittelbare Schäden aller Art. F 6 Versicherte Aufwendungen und Kosten Der Versicherer ersetzt auch F 6.1 Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens bei Eintritt des Versicherungsfalls; F 6.2 die Kosten der Schadenfeststellung durch im Einverständnis mit dem Versicherer beauftragte Dritte; F 6.3 Beiträge zur großen Haverie aufgrund einer gesetzlich aufgemachten Dispache; F 6.4 aufgrund behördlicher oder gesetzlicher Vorschriften aufzuwendende Aufräumungs- und Beseitigungskosten im Anschluss an einen versicherten Schadenfall, soweit diese Kosten nicht durch eine andere Versicherung (insbesondere Kraftfahrzeug- oder Betriebshaftpflicht-Versicherung) übernommen werden. Die Haftung des Versicherers für derartige Kosten ist pro Schadenfall mit dem in der Deklaration genannten Maximum begrenzt. F 7.1 F 7.2 F 8.1 F 8.2 F 7 Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers Zu Schäden bei Transporten mit eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers oder seiner Mitarbeiter sowie bei Selbstverladung durch den Versicherungsnehmer gilt die in der Deklaration genannte Selbstbeteiligung vereinbart. Für Schäden, die bei Transporten mit eigenen Fahrzeugen des Versicherungsnehmers oder seiner Mitarbeiter durch Diebstahl mit dem Fahrzeug oder Einbruchdiebstahl in das verschlossene Fahrzeug während der Nachtzeit (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) eintreten, gilt die in der Deklaration genannte Selbstbeteiligung. F 8 Dauer der Versicherung Die Versicherung beginnt sobald die Güter am Absendungsort zur Beförderung von der Stelle entfernt werden, an der sie bisher aufbewahrt wurden. Die Versicherung endet, je nachdem, welcher Fall zuerst eintritt, 1. mit dem Beginn vom Versicherungsnehmer veranlasster Lagerungen; 2. sobald die Güter am Ablieferungsort an die Stelle gebracht sind, die der Empfänger bestimmt hat. KFA0115 Seite 5 von 7

6 Stand Seite 5 F 8.3 F 9.1 F 9.2 F 9.3 F 9.4 Versicherungsschutz im vertraglich vereinbarten Umfang besteht auch für die zum Zwecke der Beförderung aufgeladenen Güter, wenn das Fahrzeug die Reise nicht unverzüglich antritt oder nach beendeter Reise nicht unverzüglich entladen wird, sondern am Domizil des Versicherungsnehmers abgestellt ist. Domizil des Versicherungsnehmers bedeutet, dass das Fahrzeug auf oder in unmittelbarer Nähe des eigenen oder dauerhaft zu Betriebszwecken angemieteten Grundstücks abgestellt wurde. Der Aufenthalt des beladenen Fahrzeugs am Domizil des Fahrers oder Beauftragten wird dem Aufenthalt am Domizil des Versicherungsnehmers gleichgestellt. Domizil des Fahrers oder Beauftragten bedeutet, dass das Fahrzeug in räumlicher Nähe zur Wohnung des Fahrers oder Beauftragten abgestellt wurde. Wird das beladene Fahrzeug außerhalb einer durch Verschluss gesicherten, allseitig baulich umschlossenen Garage oder Halle bzw. außerhalb eines allseitig umfriedeten und verschlossenen Grundstücks abgestellt, ist die Entschädigung pro Schadenfall auf den in der Deklaration genannten Betrag begrenzt. Die im Versicherungsvertrag niedergelegte Selbstbeteiligung für Nachtzeitrisiken findet Anwendung. Sie entfällt jedoch, wenn das Fahrzeug mit den versicherten Gütern in einer durch Verschluss gesicherten, allseitig baulich umschlossenen Garage oder Halle oder auf einem allseitig umfriedeten und verschlossenen Grundstück abgestellt war. F 9 Versicherungs- und Ersatzwert Als Versicherungswert gilt bei Handelsgütern der fakturierte Einkaufs- bzw. Verkaufspreis des Versicherungsnehmers einschließlich der von ihm zu tragenden Beförderungskosten. Im Falle des Totalschadens ist dieser Wert der Ersatzwert. Im Falle des Teilverlusts oder der teilweisen Zerstörung versicherter Güter wird der darauf entfallende Anteil des Versicherungswerts ersetzt. Im Falle der Beschädigung versicherter Güter kann der Versicherungsnehmer den Ersatz der Wiederherstellungskosten bis zur Höhe des Versicherungswerts verlangen. Bei nicht fakturierten Gütern ersetzt der Versicherer die Kosten der Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung, höchstens jedoch den Zeitwert der Güter. Abzüge "neu für alt" werden dabei berücksichtigt. F 10 Höchsthaftungssummen Für die einzelnen Transport- bzw. Risikoarten ist die Entschädigungsleistung mit den in der Deklaration genannten Entschädigungsgrenzen (Maxima) begrenzt. F 11 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall Der Versicherungsnehmer hat F 11.1 die Weisungen des Versicherers zu befolgen, insbesondere den vom Versicherer genannten Havarie-Kommissar hinzuzuziehen; F 11.2 die Rückgriffsrechte gegen Dritte, die für den Schaden ersatzpflichtig sind oder sein können, zu wahren und zu sichern sowie bei der Regressnahme zu unterstützen; F 11.3 Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Beraubung, Brand und Explosion unverzüglich auch der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen; der Polizeidienststelle unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen; F 11.4 dem Versicherer auf dessen Verlangen unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen vorzulegen. F 11.5 Hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Verletzung einer Obliegenheit wird auf Abschnitt A 10.2 verwiesen. KFA0115 Seite 6 von 7

7 Stand Seite 6 F 12.1 F 12.2 F 12.3 F 13.1 F 13.2 F 13.3 F 12 Sonderkündigungsrecht Die Mitversicherung der Risiken Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, Terrorismus, Aufruhr oder sonstige bürgerliche Unruhen kann der Versicherer weltweit mit einer Frist von 48 Stunden kündigen, sofern die versicherten Transporte und Lagerungen noch nicht begonnen haben. Die Kündigung wird wirksam mit Ablauf der oben genannten Frist, beginnend Mitternacht des Tages, an dem die Kündigung beim Versicherungsnehmer eingegangen ist. Die Kündigung des führenden Versicherers gilt gleichzeitig für alle Mitbeteiligten. Für mitversicherte Lagerungen, die vor Zugang der Kündigung begonnen haben, besteht Versicherungsschutz für höchstens weitere 30 Tage. F 13 Beitrag und Beitragsanpassung Beitragsberechnung Der Tarifbeitrag ergibt sich aus der Multiplikation der 1. beitragsrelevanten Merkmale mit dem jeweiligen Beitragswert 2. Versicherungssumme mit dem jeweiligen Beitragssatz für die einzelne Risikoart, einschließlich jeweils erforderlicher Zuschläge für besondere Gefahrenverhältnisse. Für individuelle Einschlüsse erhöht sich entweder der Beitragssatz oder es werden feste Beitragszuschläge erhoben. Anpassung des Beitrags an die Schaden- und Kostenentwicklung 1. Der jeweilige Beitragswert/-satz ist kalkuliert unter Berücksichtigung des erwarteten Schadenbedarfs der Risikoart, der Kosten für Vertrieb, Verwaltung, Rückversicherung und des Gewinnansatzes. Der erwartete Schadenbedarf wird unter anderem unter Berücksichtigung von Statistiken ermittelt, die nur in mehrjährigen Abständen zur Verfügung stehen. Dabei können auch statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) berücksichtigt werden. Der bei Antragstellung geltende Tarif basiert daher auf dem zu diesem Zeitpunkt aktuellen Zahlenmaterial. 2. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitragswert/-satz für bestehende Verträge mindestens alle fünf Jahre neu zu kalkulieren. Bei der Neukalkulation werden die Versicherungen im Rahmen der R+V-AgrarPolice nach Teil F, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst. Für die Neukalkulation werden außer der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung einer ausreichend großen Anzahl gleichartiger Risiken auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung sowie Änderungen der Feuerschutzsteuer berücksichtigt. Dabei haben wir die anerkannten Grundsätze der Versicherungstechnik und -mathematik zu beachten. Eine eventuelle Erhöhung des Gewinnansatzes bleibt außer Betracht. Die sich auf Grund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten mit Wirkung ab Beginn der nächsten Versicherungsperiode für bestehende Verträge. Die Beiträge nach dem neu kalkulierten Tarif für bestehende Verträge dürfen nicht höher sein als die Beiträge nach den Tarifen für neu abzuschließende Verträge mit entsprechenden Angaben für die Beitragsermittlung, Deckungsumfang und Versicherungsbedingungen. Ergibt die Kalkulation einen niedrigeren Tarifbetrag, sind wir verpflichtet, den Versicherungsbeitrag mit Wirkung vom Beginn der nächsten Versicherungsperiode an auf die Höhe des neuen Tarifbeitrags zu senken. Individuell vereinbarte Zuschläge oder Nachlässe bleiben von der Neukalkulation unberührt. Wirksamkeit Beitragserhöhungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Beginn der nächsten Versicherungsperiode mitgeteilt. Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Beitragserhöhung des Versicherers mit sofortiger Wirkung - frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung - kündigen oder wahlweise die Umstellung des Vertrags auf Neugeschäftstarif und -bedingungen verlangen. Über das Kündigungs- und Wahlrecht wird in der Mitteilung zur Beitragserhöhung ebenfalls informiert. KFA0115 Seite 7 von 7

Leistungsübersicht Transportversicherung

Leistungsübersicht Transportversicherung Leistungsübersicht Transportversicherung R+V-UnternehmensPolice (Warentransportversicherung und/oder Werkverkehrsversicherung) Warentransportversicherung inklusive Werkverkehrsversicherung 3 Sämtliche

Mehr

Transport - Versicherung Polizze Nr. w _

Transport - Versicherung Polizze Nr. w _ GESCHRIEBENE BEDINGUNGEN Diese Geschriebenen Bedingungen gehen den Klauseln und Besonderen Bedingungen, diese den Allgemeinen Bedingungen und jene den gesetzlichen, überall wo sie voneinander abweichen,

Mehr

BVSV Standard 0580 Werkverkehrsversicherung / Autoinhaltsversicherung (Entwurf)

BVSV Standard 0580 Werkverkehrsversicherung / Autoinhaltsversicherung (Entwurf) 1 BVSV - Standard 0580 Werkverkehrsversicherung / Autoinhaltsversicherung (Entwurf) Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung: Anwendung des Standards 1. Teil: Versicherungsbedingungen und deren Bewertung 1.1. Definition

Mehr

Feuerwehrversicherungsvertrag

Feuerwehrversicherungsvertrag Feuerwehrversicherungsvertrag Als Zusatzvertrag zum Feuerwehrversicherungsvertrag für die Feuerwehrvereinigungen in Hessen und Thüringen, wird zwischen dem Landesfeuerwehrverband Hessen e.v. Kölnische

Mehr

Transportversicherung

Transportversicherung Visionär, Fotolia #31600898 Transportversicherung Eine Extra-Ladung Sicherheit. Beratung durch: Schäfer Assekuranz Versicherungsmakler GmbH & Co. KG Fasanenstr. 5 56073 Koblenz Tel.: 02606 / 963 9730 Fax:

Mehr

Versicherung. für eine Transport-General-Versicherung Versicherungsnehmer: Firma Isarfoto e.k., Münchner Str. 1, Icking

Versicherung. für eine Transport-General-Versicherung Versicherungsnehmer: Firma Isarfoto e.k., Münchner Str. 1, Icking Versicherung für eine Transport-General-Versicherung Versicherungsnehmer: Firma Isarfoto e.k., Münchner Str. 1, 82057 Icking 1 GRUNDLAGE DER VERSICHERUNG 1.1 Folgende Bedingungen gelten vereinbart: T 51.5

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen zur Elektronikversicherung (ABE) Klausel TK1408 Erweiterter Geltungsbereich für bewegliche Sachen 1. Für die im Versicherungsvertrag als beweglich bezeichneten Sachen

Mehr

Transportversicherung

Transportversicherung Transportversicherung Allgemeine Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen Spediteurhaftpflicht (ABVH Spediteure 2008) Ausgabe 01.2008 Schweizerischer Versicherungsverband SVV C. F. Meyer-Strasse

Mehr

Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV f.

Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV f. Sonderbedingungen für die Gleitende Neuwertversicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen Gebäuden (SGlN 79 - VerBAV 1979 389 f.) Zur Versicherung von Wohn-, Geschäfts- und landwirtschaftlichen

Mehr

Klauseln zu den. Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung. (PK AGlB 2010) Version GDV 0510

Klauseln zu den. Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung. (PK AGlB 2010) Version GDV 0510 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (PK AGlB 2010) Version 01.01.2013 GDV 0510 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)

Mehr

FAIRsicherungsladen Freiburg - Thomas Götz-Basten Goethestr Freiburg Telefon Fax Vermittlernummer:

FAIRsicherungsladen Freiburg - Thomas Götz-Basten Goethestr Freiburg Telefon Fax Vermittlernummer: Beitragszusage und Bedingungszusage zum Elektronikkonzept FotoFairSicherung Dieses Konzept wurde gemeinsam entwickelt mit und wird exklusiv betreut von FAIRsicherungsladen Freiburg - Thomas Götz-Basten

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008)

Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen (VHB 2008) 7100 Versicherte Gefahren und Schäden PK 7110 PK 7111 PK 7112 PK 7113 Fahrraddiebstahl Überspannung Übersicht Datenrettungskosten

Mehr

Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung.

Bei dem angebotenen Versicherungsvertrag handelt es sich um eine Reiserücktritts- und - abbruchskostenversicherung. Produktinformationsblatt für die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung Travel Protect Reiseversicherung (AVB TP Reise 2010) (Stand Dezember 2010) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir

Mehr

(PK VGB 2010 Wert 1914)

(PK VGB 2010 Wert 1914) Klauseln zu den Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (PK VGB 2010 Wert 1914) Version 01.01.2013 GDV 0721 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni

ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni ZUSATZBEDINGUNGEN (ZB) FÜR DIE MONTAGEVERSICHERUNG Ausgabe 2010 der unverbindlichen Musterbedingungen

Mehr

Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB Versicherungssummenmodell) vereinbart werden?

Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen (VHB Versicherungssummenmodell) vereinbart werden? Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Was kann zusätzlich zu den Allgemeinen

Mehr

Event 360 Das Rundum-Paket für Veranstaltungen

Event 360 Das Rundum-Paket für Veranstaltungen Haftpflichtversicherung Betriebs-Haftpflichtversicherung, Produktinformation und Vertragsbedingungen, Ausgabe 2013 Anzahl Veranstaltungstage Die Grundversicherung deckt die Haftpflicht: - wegen Tötung,

Mehr

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew)

Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Anlage 3 Allgemeine Bedingungen der Vertrauensschadenversicherung (Personenkautionsversicherung) für Gewerbetreibende - ABV (PkautV/Gew) Für die Sicherheitsleistung gemäß 34c der Gewerbeordnung in Verbindung

Mehr

Widerrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde

Widerrufsrecht. Widerrufsfolgen. Aufsichtsbehörde Schülerkombischutz Sachschadenversicherung (AVB SA-S 2017) Produktinformationsblatt zur Sachschadenversicherung Die Versicherung bietet Aufwendungsersatz aus der Beschädigung und dem Zerstören von dem

Mehr

Die Fotoapparate-Versicherung

Die Fotoapparate-Versicherung Die Fotoapparate-Versicherung Lassen wir erst einmal die Fakten für sich sprechen: Welche Gegenstände sind versichert? Versichert sind die in der eingereichten oder noch einzureichenden Wertaufstellung

Mehr

Transportversicherung

Transportversicherung Transportversicherung Zusatzbedingungen (ZB) zu den Allgemeinen Bedingungen für die Versicherung von Verkehrshaftungen (Spediteurhaftpflicht gemäss ABVH Spediteure 2008) Frachtführerhaftpflicht Ausgabe

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Camping-Versicherung 1985/2008

Allgemeine Bedingungen für die Camping-Versicherung 1985/2008 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Allgemeine Bedingungen für die Camping-Versicherung

Mehr

Versicherungs Grundwissen Montageversicherung

Versicherungs Grundwissen Montageversicherung Versicherungs Grundwissen Montageversicherung Montageversicherung Das Wichtigste ist hier übersichtlich zusammengefasst. - Für Detail-Informationen schauen Sie bitte in die Bedingungen. 11.04.2007 Karin

Mehr

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis Stand 2009 Seite 1 Allgemeiner Teil zur Police (AT) Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsgrundlagen 2 2. Beginn des Versicherungsschutzes, Vertragsdauer 2 3. Beitrag 2 4. Änderung der Beitragsbemessungsgrundlagen

Mehr

Flex Protect. Die Werkverkehrsversicherung.

Flex Protect. Die Werkverkehrsversicherung. Flex Protect. Die Werkverkehrsversicherung. Ihre Waren - mit Sicherheit gut transportiert. der fels in der brandung Ihre Ladung ist bei uns in guten Händen. Fahrzeug versichert! Haben Sie dabei auch an

Mehr

Die alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003

Die alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003 Die alte und neue ADSp im Vergleich... was hat sich geändert! ADSp 2002 ADSp 2003 2. 2.3 3. 3.3 3.4 3.5 3.6 nf Anwendungsbereich Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben

Mehr

Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung

Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung Produktinformationsblatt für eine Kfz-Versicherung Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Ihnen angebotene Versicherung geben. Diese Informationen sind jedoch

Mehr

Angebot zur WIFO-Transport-General-Police

Angebot zur WIFO-Transport-General-Police Versicherungsnehmer Mitversicherte Firmen Keine Firma Mustermann GmbH 76287 Rheinstetten, Musterstrasse 1 Versicherte Güter Verpackung Versicherter Geltungsbereich Gegenstand der Versicherung Baumaterialien,

Mehr

ARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug

ARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug ARAG Brillenversicherung simplesurance GmbH Produktinformation-Auszug Stand 07.2014 Produktinformationsblatt ARAG Brillenversicherung 07.2014 nach 4 VVG-Informationspflichtenverordnung Mit den nachfolgenden

Mehr

DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 Volle Deckung (DTV-Güter 2000/2008) Stand: 01.01.2008. T407a-1. Inhaltsverzeichnis

DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 Volle Deckung (DTV-Güter 2000/2008) Stand: 01.01.2008. T407a-1. Inhaltsverzeichnis DTV-Güterversicherungsbedingungen 2000 in der Fassung 2008 Volle Deckung (DTV-Güter 2000/2008) Stand: 01.01.2008 T407a-1 Inhaltsverzeichnis 1 Interesse / Gegenstand der Versicherung...1 2 Umfang der Versicherung...1

Mehr

Besondere Vereinbarungen zum Versicherungsschein Nr. 351.xxx.xxx.xxx vom xx.xx.xxxx zur Rahmenvereinbarung für e-bikes - Pedelecs

Besondere Vereinbarungen zum Versicherungsschein Nr. 351.xxx.xxx.xxx vom xx.xx.xxxx zur Rahmenvereinbarung für e-bikes - Pedelecs Inhaltsverzeichnis 1.... Allgemeiner Teil 2 1.1. Vertragsgrundlagen... 2 1.2. Besondere Vereinbarungen... 2 1.3. Änderung von Versicherungsbedingungen... 2 1.4. Repräsentanten... 2 1.5. Vertragsänderungen...

Mehr

Klauseln Transportversicherung 2006

Klauseln Transportversicherung 2006 Klauseln Transportversicherung 2006 Maschinen, Apparate, Instrumente, Möbel und Fahrzeuge (Klausel TR 1/2006) 1. Bei Beschädigung - soweit versichert - vergütet der Versicherer die Kosten der Instandstellung:

Mehr

Musterbedingungen des GDV (Stand: Januar 2015)

Musterbedingungen des GDV (Stand: Januar 2015) Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) Zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen

Mehr

Deutschland fair select

Deutschland fair select Deutschland fair select 16.2.1 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Fahrradversicherung in der Fassung 2008 (AVB Fahrrad 2008)

Allgemeine Bedingungen für die Fahrradversicherung in der Fassung 2008 (AVB Fahrrad 2008) Fassung 2008 (AVB Fahrrad 2008) 1 Versicherte Gefahren und Schäden 1.1 Die Versicherung umfasst die Beschädigung, die Zerstörung und den Verlust des im Versicherungsschein bezeichneten Fahrrades, seiner

Mehr

ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni

ASA SVV Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni Schweizerischer Versicherungsverband Association Suisse d Assurances Associazione Svizzera d Assicurazioni ZUSATZBEDINGUNGEN (ZB) FÜR DIE EDVA-VERSICHERUNG Ausgabe 2010 der unverbindlichen Musterbedingungen

Mehr

53C - HANDEL & SERVICE, MONTAGE- UND REPARATUR-PAKET (HAFTPFLICHT)

53C - HANDEL & SERVICE, MONTAGE- UND REPARATUR-PAKET (HAFTPFLICHT) 53C - HANDEL & SERVICE, MONTAGE- UND REPARATUR-PAKET (HAFTPFLICHT) 1. BAHNMÄSSIGE ANLAGEN Der Bestand und Betrieb von Materialbahnen (auch Feldbahnen, Materialseilbahnen und Materialseilaufzüge) sowie

Mehr

MWV 2015 Übungsaufgabe Wording. Allgemeine Bedingungen für die MWV Industrie - Sachversicherung

MWV 2015 Übungsaufgabe Wording. Allgemeine Bedingungen für die MWV Industrie - Sachversicherung MWV 2015 Übungsaufgabe Wording Allgemeine Bedingungen für die MWV Industrie - Sachversicherung 1 Feuerversicherung a) Brand, b) Blitzschlag, c) Explosion, d) Implosion, e) Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen,

Mehr

(PK VHB 2008 Quadratmetermodell)

(PK VHB 2008 Quadratmetermodell) Klauseln zu den Allgemeinen Hausrat Versicherungsbedingungen Version 01.01.2008 GDV 621 Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur fakultativen

Mehr

Instandhaltungspflicht als Versicherungsnehmer

Instandhaltungspflicht als Versicherungsnehmer Instandhaltungspflicht als Versicherungsnehmer Instandhaltunspflicht und Obliegenheitsverletzungen als Versicherungsnehmer Damit Sie bei Schäden Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden haben wir Ihnen

Mehr

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015

Allgemeine Regelungen Bedingungen 04/2015 Index I. Prämienzahlung 3 II. Anpassung des Prämiensatzes 3 III. Anzeigepflichten vor Vertragsschluss 4 IV. Dauer des Versicherungsvertrages 4 V. (Teilweise) Kündigung des Versicherungsvertrages 4 VI.

Mehr

TRANSPORT- UND LAGERVERSICHERUNGEN

TRANSPORT- UND LAGERVERSICHERUNGEN TRANSPORT- UND LAGERVERSICHERUNGEN Versicherungen, die der Spediteur nach Ziff. 21 ADSp zu besorgen hat Warum beschäftigen wir uns mit Transport- und Lagerversicherungen? Lernziele: Sie sollten einen Kunden

Mehr

Reiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland

Reiseversicherung. Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Unternehmen: AWP P&C S.A., Niederlassung für Deutschland Produkt: ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz Der ELVIA Reiserücktritt-Vollschutz ist ein Reiserücktritt-Schutz und beinhaltet folgende Leistungen:,,, und. Reise-antritt erstattungsfähigen Schadens, mindestens

Mehr

Besondere Vereinbarung für die Versicherung von Drohnen

Besondere Vereinbarung für die Versicherung von Drohnen Besondere Vereinbarung für die Versicherung von Drohnen A. Allgemeiner Teil 1. Annahmevoraussetzungen a) Versichert werden können nur gewerblich genutzte Drohnen mit einem Gesamtfluggewicht bis 25kg und

Mehr

Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung,

Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung, ADSp 2002 ADSp 2003 2. Anwendungsbereich 2.3 3. 3.3... Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung,

Mehr

ERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER

ERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER ERLÄUTERUNGEN ZUR VERSICHERUNG FÜR GOLFSPIELER HAFTPFLICHT-VERSICHERUNG STAND: 01.01.2016... 2 1. Versicherte Personen... 2 2. Gegenstand der Versicherung... 2 3. Umfang des Versicherungsschutzes... 2

Mehr

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN

VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN 1/6 VERÄNDERUNGEN DER YACHT-KASKO-BEDINGUNGEN In den vergangenen Jahren haben wir unsere Yacht-Kasko-Bedingungen den Wünschen unserer Kunden und den gesetzlichen Erfordernissen angepasst. Sie erhalten

Mehr

ARAG Zahn-Zusatzversicherung

ARAG Zahn-Zusatzversicherung ARAG Zahn-Zusatzversicherung Informationsblätter zu den Tarifen Dent70, Dent90, Dent90+ und Dent100 Stand 01.2018 A 899 Stand 1.2018 Inhalt Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Tarif Dent70...

Mehr

Transportversicherung IT-Tools, Verhalten im Schadenfall Verein der Lehrkräfte für Spedition und Logistik e.v

Transportversicherung IT-Tools, Verhalten im Schadenfall Verein der Lehrkräfte für Spedition und Logistik e.v Transportversicherung IT-Tools, Verhalten im Schadenfall Verein der Lehrkräfte für Spedition und Logistik e.v. 23.04.2016 Peter Faupel Präsentation vom 25.04.2016 SCHUNCK GROUP Inhalt Grundlagen der Transportversicherung

Mehr

Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und -kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk. KfzSBHH Stand

Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und -kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk. KfzSBHH Stand Sonderbedingungen zur Kfz-Haftpflicht- und -kaskoversicherung für Kfz-Handel und -Handwerk KfzSBHH Stand 03.08.2017 Verfasser: Projektgruppe Kfz-Handel und -Handwerk der Kommission Kraftfahrt Betrieb (KKB)

Mehr

Übersicht...2. Abschnitt B Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes Artikel 1 Welche Gefahren und Schäden sind versichert?...

Übersicht...2. Abschnitt B Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes Artikel 1 Welche Gefahren und Schäden sind versichert?... Allgemeine Bedingungen für die Sturmversicherung (AStB); Fassung 2009 Inhalt Seite Übersicht...2 Abschnitt A Begriffsbestimmungen...3 Was ist ein Sturm?... 3 Was ist Hagel?... 3 Was ist Schneedruck?...

Mehr

Besondere Vertragsbeilage Nr. 109940

Besondere Vertragsbeilage Nr. 109940 Besondere Vertragsbeilage Nr. 109940 (ABG); Fassung 2015 Inhalt Seite Übersicht... 2 Abschnitt A: Begriffsbestimmungen... 3 Was ist der Versicherungswert?... 3 Was ist eine Unterversicherung?... 3 Was

Mehr

Bei Unklarheiten oder Fragen bzgl. der Ladungssicherung wenden Sie sich bitte an unseren Ladungssicherungsbeauftragten Herrn Tel.

Bei Unklarheiten oder Fragen bzgl. der Ladungssicherung wenden Sie sich bitte an unseren Ladungssicherungsbeauftragten Herrn Tel. Auftrags Nr. Sonstige Dokumentation Ladungssicherung! Einverständniserklärung Beim Verladen von Gütern sind alle am Verladeprozess Beteiligten Personen für die ordnungsgemäße Ladungssicherung verantwortlich.

Mehr

AGB bei Inanspruchnahme der Sicherungsleistung "Safety First"

AGB bei Inanspruchnahme der Sicherungsleistung Safety First LogoiX GmbH Wasserburgerstr. 50a, D-83395 Freilassing Tel. DE: +49 8654 773016, Tel. AT: +43 660 1229080 Fax: +49 8654 773017 Internet: www.logoix.com E-Mail: office@logoix.com AGB bei Inanspruchnahme

Mehr

Versicherungsbedingungen zur R+V-TransportPolice

Versicherungsbedingungen zur R+V-TransportPolice R+V-TransportPolice Seite 1 Versicherungsbedingungen zur R+V-TransportPolice Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeiner Teil zur Police (AT) 2 Bündelnachlassklausel 6 Sanktionsklausel 7 Versicherungsbedingungen

Mehr

1. Art der ange- Es handelt sich um eine Versicherung mit den Modulen Veranstaltungshaftpflichtbotenen Versicherung

1. Art der ange- Es handelt sich um eine Versicherung mit den Modulen Veranstaltungshaftpflichtbotenen Versicherung Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über den Inhalt des Versicherungsvertrages. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschließend sind und die genannten

Mehr

Hausrat-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige

Hausrat-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Hausrat-Police OPTIMAL Vergleich zwischen den Tarifen Smart, Komfort, Prestige Leistungen Smart* Komfort** Prestige*** Die Top-Vorteile: Bedingungsupdate Ja Ja Ja Hausschutzbrief (Assistance-Leistungen)

Mehr

Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen von Schmuckwaren, Uhren und Bijouterien

Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen von Schmuckwaren, Uhren und Bijouterien Besondere Bedingungen für Reiselagerversicherungen von Schmuckwaren, Uhren und Bijouterien Unverbindliche Musterbedingungen des Verbandes der Versicherungsunternehmen Österreichs. Die Möglichkeit durch

Mehr

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH)

Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) Allgemeine Bedingungen der deutschen Möbelspediteure für Beförderungen von Handelsmöbeln (ABBH) in der Fassung der Bekanntmachung 63/98, veröffentlicht im Bundesanzeiger Jahrgang 50 Nr. 135, S.10371 Konditionenempfehlung

Mehr

Schadenanzeige-Einbruchdiebstahl

Schadenanzeige-Einbruchdiebstahl Formular drucken Schadenanzeige-Einbruchdiebstahl Gesellschaft: Versicherungsnehmer: Versicherungs-Nr.: 1. Wann ist der Schaden eingetreten? Datum: Uhrzeit: 2. Schadenort: Strasse, Haus-Nr.: PLZ, Ort:

Mehr

Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung

Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung Pauschaldeklaration für die Gewerbliche Gebäudeversicherung Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die unter A - R genannten Kosten und Sachen für die beantragten Gefahren summarisch, d. h. in einer

Mehr

Geschriebene Bedingungen zur Spediteur-General-Police-Nr.

Geschriebene Bedingungen zur Spediteur-General-Police-Nr. Geschriebene Bedingungen zur Spediteur-General-Police-Nr. 1. Grundlagen der Versicherung 1.1 Die geschriebenen Bedingungen gehen den Besonderen Bedingungen, Allgemeinen Bedingungen, den gedruckten und

Mehr

Hörgerätekonzept für Akustiker als Kundenbindungsmittel und Marketinginstrument für Probetragen

Hörgerätekonzept für Akustiker als Kundenbindungsmittel und Marketinginstrument für Probetragen ACC Assecuranz-Contor-Cöln Versicherungsmakler GmbH Im Hilgersfeld 59, 51427 Bergisch Gladbach Telefon: 02204-960410, Telefax: 02204-960412 E-Mail: info@acc-makler.de Internet: www.hörgeräteversicherung.de

Mehr

bis 100 % Überspannung nach einem bis 50 % Versicherungssumme Blitzeinschlag entstehen Versicherungssumme bis 3000 und Schmelzwasser entstehen

bis 100 % Überspannung nach einem bis 50 % Versicherungssumme Blitzeinschlag entstehen Versicherungssumme bis 3000 und Schmelzwasser entstehen Versicherungen Hausratversicherung Leistungen Hausratversicherung Highlights bis 50 % bis 100 % bis 100 % Überspannung nach einem Blitzeinschlag Einbeziehung künftiger Leistungsverbesserungen im jeweiligen

Mehr

Fragebogen für eine Transportversicherung

Fragebogen für eine Transportversicherung Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, St.Gallen Fragebogen für eine Transportversicherung 1. Ist-Aufnahme 1.1 Versicherungsnehmer Name: Strasse / Nr.: PLZ / Ort: Zuständige Person: Versicherte

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Welche Bedingungen und Vertragsformen Sie vereinbaren können 37.

Inhaltsverzeichnis. Welche Bedingungen und Vertragsformen Sie vereinbaren können 37. Seite Vorwort 5 1 Auswahl der richtigen Versicherungen fürdenbetrieb 19 Versicherungszweige 20 Versicherbare Betriebsrisiken 21 Koordinatensystem Versicherbare Betriebsrisiken/ Versicherungszweige" 23

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung in der Fassung (HGI Travelsafe AVB Reiserücktrittskosten 2013)

Allgemeine Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung in der Fassung (HGI Travelsafe AVB Reiserücktrittskosten 2013) Allgemeine Bedingungen für die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung in der Fassung 2013.1 (HGI Travelsafe AVB Reiserücktrittskosten 2013) Stand 11/2013 Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen für

Mehr

Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung Deutschland fair select 2016 Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen finden Sie

Mehr

Kundeninformation zur Schließfachversicherung Schule

Kundeninformation zur Schließfachversicherung Schule Kundeninformation zur Schließfachversicherung Schule Informationen zum Versicherer Versicherer ist die ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf Sitz: Düsseldorf. Handelsregister: Amtsgericht

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Filmapparate-Versicherung 1995 in der Fassung 2008 (HG-FP - AVB Filmapparate 1995/2008)

Allgemeine Bedingungen für die Filmapparate-Versicherung 1995 in der Fassung 2008 (HG-FP - AVB Filmapparate 1995/2008) Allgemeine Bedingungen für die Filmapparate-Versicherung 1995 in der Fassung 2008 (HG-FP - AVB Filmapparate 1995/2008) 03.17 1 Gegenstand der Versicherung 2 Geltungsbereich 3 Beginn und Ende der Versicherung

Mehr

Deckungskonzept. zur. Musikinstrumenten-Versicherung. für. Mitglieder. des

Deckungskonzept. zur. Musikinstrumenten-Versicherung. für. Mitglieder. des Deckungskonzept zur Musikinstrumenten-Versicherung für Mitglieder des Sächsische Posaunenmission e.v. ================================================= Erläuterungen, Bedingungen und Informationen Folgende

Mehr

Klauseln zu den VHB 2000

Klauseln zu den VHB 2000 Klauseln zu den VHB 2000 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt folgendes: 7100 (VHB 2000) Versicherte Gefahren und Schäden 7110 (VHB 2000) Fahrraddiebstahl 1. Für Fahrräder erstreckt sich der

Mehr

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte

Mehr

Kundeninformation zur Schließfachversicherung Schule PLUS

Kundeninformation zur Schließfachversicherung Schule PLUS Kundeninformation zur Schließfachversicherung Schule PLUS Information zum Versicherer Versicherer ist die ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf Sitz: Düsseldorf, Handelsregister: Amtsgericht

Mehr

FREIES VERSICHERUNGSBÜRO KELLERT Versicherungsmakler

FREIES VERSICHERUNGSBÜRO KELLERT Versicherungsmakler FREIES VERSICHERUNGSBÜRO KELLERT Versicherungsmakler Produktinfoblatt zur Inhaltsversicherung für Wohnmobile & Wohnwagen Warum ist diese Inhaltsversicherung sinnvoll: Viele Hausratversicherungen schließen

Mehr

TALENSIA. Transportierte Waren und Material. Spezifische Bestimmungen

TALENSIA. Transportierte Waren und Material. Spezifische Bestimmungen TALENSIA Transportierte Waren und Material Spezifische Bestimmungen Die Einleitung und Vorstellung des Versicherungsplans Unternehmen Die gemeinsamen Bestimmungen Das Lexikon sind gleichfalls anwendbar.

Mehr

Versicherungsvergleiche-1a.de. Merkblatt: Versicherungen richtig kündigen. Ordentliche Kündigung

Versicherungsvergleiche-1a.de. Merkblatt: Versicherungen richtig kündigen. Ordentliche Kündigung Merkblatt: Versicherungen richtig kündigen Dieses Merkblatt gibt Ihnen die wichtigsten Informationen. Die Erläuterungen sollen Ihnen ein allgemeiner Ratgeber zum Thema Versicherungen richtig kündigen sein.

Mehr

VGB 2000 Klauseln (Wohnfläche)

VGB 2000 Klauseln (Wohnfläche) VGB 2000 Klauseln (Wohnfläche) Inhaltsübersicht 1. 7100 (VGB 2000 - Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 1.1 7160 (VGB 2000 - Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1.2 7161 (VGB 2000 - Wohnfläche)

Mehr

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrer JimDrive Mitgliedschaft Basis

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrer JimDrive Mitgliedschaft Basis Wichtige Informationen für Ihren Vertrag Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrer JimDrive Mitgliedschaft Basis I. Versicherer und ladungsfähige Anschrift: Versicherer ist die Europ Assistance

Mehr

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014)

Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) TK MGar 2014 GDV 0862 Klauseln zu den Allgemeinen Bedingungen für die Garantieversicherung (TK MGar 2014) Version 01-2014 GDV 0862 MGar Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft

Mehr

Pflegemonatsgeldversicherung

Pflegemonatsgeldversicherung Pflegemonatsgeldversicherung Kurzübersicht Nachfolgende Kurzübersicht gibt einen groben Überblick über den Versicherungsschutz des Tarifs EPM Pflegemonatsgeld in gestaffelter Höhe - 10 % des vereinbarten

Mehr

Zusatz-Info / SOLARVERSICHERUNG. Solarversicherung Wissenswertes

Zusatz-Info / SOLARVERSICHERUNG. Solarversicherung Wissenswertes Zusatz-Info / SOLARVERSICHERUNG Solarversicherung Wissenswertes Solarstromanlagen (netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen) werden technisch immer zuverlässiger, dennoch stellen von außen auf die Solaranlage

Mehr

Der Mannheimer Transportleitfaden

Der Mannheimer Transportleitfaden Der Mannheimer Transportleitfaden Mit zwei Mausklicks zur richtigen Transportversicherung Transportversicherung. Mannheimer AG Holding 2 Transport ist ein schwieriges Geschäft. Das muss aber nicht bedeuten,

Mehr

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (Landwirtschaft) (BBeProdH LW)

Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen für die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung (Landwirtschaft) (BBeProdH LW) Gemeinnützige Haftpflicht-Versicherungsanstalt Darmstadt Anstalt des öffentlichen Rechts Bartningstraße 59 Tel.: 06151 3603-0 64289 Darmstadt Fax: 06151 3603-135 www.ghv-darmstadt.de info@ghv-darmstadt.de

Mehr

Kostenlose SOLON-Solarversicherung

Kostenlose SOLON-Solarversicherung 2 Jahre Vollkasko-Deckung für Ihre Auf- und Indach-Photovoltaikanlage ab 1. Januar 2010 für sämtliche Länder der Europäischen Union und die Schweiz. SOLON hat eine SOLON-Solarversicherung über einen auf

Mehr

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung

Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Produktinformationsblatt der Europäische Reiseversicherung AG zur Incoming-Kranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ohne Selbstbeteiligung Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte

Mehr

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge

SCHADENANZEIGE für Kraftfahrzeuge Wichtige Daten: Versicherungsschein-Nr. Schadendatum Schadenzeit (Uhrzeit) Schadennummer Meldedatum Land des Schadenseintritts Schadenort ohne Selbstbeteiligung mit Selbstbeteiligung EUR Es besteht eine

Mehr

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe

Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Bedingungen 04/2015 für Gewerbebetriebe Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Sach-Betriebsunterbrechung by Hiscox Index Abschnitt A Was ist versichert? 3 I. Versicherte Risiken/Versicherungsfall 3 II. Risikoausschlüsse 3 III. Leistungen des

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Versicherung von Verkehrshaftungen

Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Versicherung von Verkehrshaftungen Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) für die Versicherung von Verkehrshaftungen Transportversicherung Grundbestimmungen (GB-ABVH 2006) Ausgabe 06.2006 8001448 10.09 Inhaltsübersicht Dauer der Versicherung................

Mehr

Allgemeine Bedingungen für die Fotoapparate-Versicherung 1985/2008. (AVB Fotoapparate 1985/2008)

Allgemeine Bedingungen für die Fotoapparate-Versicherung 1985/2008. (AVB Fotoapparate 1985/2008) Unverbindliche Bekanntgabe des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) zur fakultativen Verwendung. Abweichende Vereinbarungen sind möglich. Allgemeine Bedingungen für die Fotoapparate-Versicherung

Mehr

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personen- und KFZ-Schutzbrief Basis

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personen- und KFZ-Schutzbrief Basis Wichtige Informationen für Ihren Vertrag Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personen- und KFZ-Schutzbrief Basis I. Versicherer und ladungsfähige Anschrift: Versicherer ist

Mehr

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ

Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Produktinformationsblatt für die Privathaftpflichtversicherung HELDEN SCHUTZ Stand 04/2016 Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Dir einen ersten Überblick über die Dir angebotene Privathaftpflichtversicherung

Mehr

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personenund KFZ-Schutzbrief Basis

Wichtige Informationen für Ihren Vertrag. Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personenund KFZ-Schutzbrief Basis Wichtige Informationen für Ihren Vertrag Nachfolgend finden Sie wesentliche Informationen zu Ihrem JimDrive Personenund KFZ-Schutzbrief Basis I. Versicherer und ladungsfähige Anschrift: Versicherer ist

Mehr

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz.

1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000 ersetzt der Versicherer auch Überspannungsschäden durch Blitz. Klauseln zu den VGB 2000 (Wohnflächenmodell) 7100 (VGB 2000 Wohnfläche) Versicherte Gefahren und Schäden 7160 (VGB 2000 Wohnfläche) Überspannungsschäden durch Blitz 1. Abweichend von 5 Nr. 6 b) VGB 2000

Mehr

Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand

Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand D-Rundschreiben 10 / 2017 Hannover, 11.08.2017 Haftpflichtversicherung Verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht 10/2017 Produktverbesserungsgarantie im Bestand Zum 01.10.2017 wird die verbesserte Sorglos-Privathaftpflicht

Mehr

Der jeweils abgeschlossene Versicherungsschutz ist in den jeweiligen besonderen Bestimmungen geregelt.

Der jeweils abgeschlossene Versicherungsschutz ist in den jeweiligen besonderen Bestimmungen geregelt. Allgemeine Bedingungen für die Reiserücktrittskosten-Versicherung in der Fassung 2013.1 (HDI Travelsafe AVB Reiserücktritts-/Mehrkosten & Reiseabbruch 2013) Stand 11/2013 Allgemeiner Teil der Versicherungsbedingungen

Mehr

Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung,

Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, dessen Lagerung, ADSp 2002 ADSp 2003 2. Anwendungsbereich 2.3 3. 3.3... Die ADSp gelten nicht für Geschäfte, die ausschließlich zum Gegenstand haben - Verpackungsarbeiten, - die Beförderung von Umzugsgut oder dessen Lagerung,

Mehr

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend BHTC genannt - Seite: 1/4 zwischen der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeugeigentum 1.1 Sämtliche im beigefügten

Mehr