Fragen zum Umgang mit den Empfehlungen beantwortet Ihnen das Projektteam ReHaTOUR (0385/ oder 0385/ ).
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- Gudrun Frei
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1 1 NEWSLETTER Nr. 11 vom Handlungsempfehlung zum Landesrahmenvertrag Mecklenburg- Vorpommern für stationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen nach 75 SGB XI beschlossen Auf einer gemeinsamen Beratung des Kommunalen Sozialverbandes Mecklenburg- Vorpommern (KSV) mit den Pflegekassen und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe ist den vom Projekt ReHaTOUR in Abstimmung mit dem KSV entwickelten Handlungsempfehlungen zur Flexibilisierung des Mitteleinsatzes für Praktikanten, Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und Zivildienstleistende (Zivi) zugestimmt worden. Damit sind Möglichkeiten der Nutzung dieser Mittel für die betriebliche Hauswirtschaftsausbildung in Pflegeeinrichtungen geschaffen worden. Im September/ Oktober werden wir alle relevanten Akteure und Einrichtungen über die Neuerungen informieren. Wir erhoffen uns durch diese Empfehlungen eine deutliche Zunahme betrieblicher Hauswirtschaftsausbildungen im Pflegebereich. Die Handlungsempfehlungen sind auf der Projekt Homepage ( unter Aktuelles hinterlegt. Fragen zum Umgang mit den Empfehlungen beantwortet Ihnen das Projektteam ReHaTOUR (0385/ oder 0385/ ). 2. Fachkräftebedarf im Gesundheits- und Sozialwesen wächst weiter ten_juli2009.pdf Unter den Top TEN der meistgesuchten Arbeitnehmer in Deutschland im Juni 2009 finden sich mit Köchen (Platz 10), den Kellnern (Platz 6), den Krankenschwestern, Sprechstundenhilfen und Masseuren (Platz 3) sowie den Altenpflegern, Sozialarbeitern und Erzieherinnen (Platz 1) vier Berufsgruppen mit Schnittstellen zur Hauswirtschaft. Insbesondere die Nachfrage im Gesundheits- und Sozialwesen ist deutlich angestiegen, z.b. bei Altenpflegern, Sozialarbeitern und Erzieherinnen um 45% gegenüber dem Vorjahr.
2 2 3. Ab 1. Oktober 2009 tritt das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft Das Heimgesetz dient dem Schutz und der Partizipation der Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen. Neben ordnungsrechtlichen Vorschriften enthält es zivilrechtliche Regelungen über die zwischen Heimträger und Heimbewohnerin oder Heimbewohner jeweils zu schließenden Verträge. Nachdem die Gesetzgebungszuständigkeiten für das Heimrecht durch die Föderalismusreform 2006 neu verteilt worden sind, kann jedes Land für seinen Bereich die ordnungsrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes durch eigene Regelungen ersetzen. Der Bund ist für die zivilrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes zuständig geblieben und hat diese mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz weiterentwickelt. Die Neuregelung tritt zum 1. Oktober 2009 in Kraft. Für alle bis zum 30. September 2009 geschlossenen Heimverträge gilt eine Übergangsvorschrift. Kernpunkte des Heimgesetzes des Bundes sind: A. Heimverträge Die Entgelte für Betreuung einschließlich Pflege, für Unterkunft, Verpflegung sowie für weitere Leistungen müssen gesondert angegeben werden. Die Entgelterhöhungen durch die Heimträger müssen 4 Wochen vor ihrem Wirksamwerden mitgeteilt und begründet werden. Eine Differenzierung der Heimentgelte nach Kostenträgern ist unzulässig. B. Mitwirkungsmöglichkeit des Heimbeirats In den Heimbeirat können Angehörige und andere Vertrauenspersonen neben den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt werden. Der Heimbeirat ist an den Vergütungsverhandlungen sowie an den Verhandlungen über Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen zu beteiligen. Der Heimbeirat wird in die Qualitätssicherung und in die Überwachung durch die Heimaufsicht einbezogen. C. Prüfungen durch die Heimaufsicht Die Heimaufsicht prüft jedes Heim im Jahr grundsätzlich mindestens ein Mal. Die Prüfungen können jederzeit angemeldet oder unangemeldet erfolgen. D. Zusammenarbeit von Heimaufsicht, Medizinischem Dienst der Krankenversicherung (MDK), Pflegekassen und Trägern der Sozialhilfe Zur Verbesserung der Zusammenarbeit bilden Heimaufsicht, MDK, Pflegekassen und Sozialhilfeträger Arbeitsgemeinschaften, in denen sie ihre Arbeit miteinander abstimmen. 4. Hier Lernen Schüler das wahre Leben- neues Unterrichtsfach Verbraucherbildung (VB) in Schleswig Holstein Die Komplexität von Lebensbereichen wie Wohnen, Finanzen, Gesundheit und Ernährung durchschaut man als Verbraucher nur schwer. Wir müssen deshalb den Schülern Strategien vermitteln, die ihnen selbstbewusste Entscheidungen ermöglichen, sagte Prof. Ines Heindl von der Universität Flensburg in der
3 3 Gemeinschaftsschule Süderbrarup bei der Vorstellung des neuen Schulfaches Verbraucherbildung, das Schleswig-Holstein ab den Schuljahr 2009/ 2010 als erstes Bundesland praktiziert. Dafür hat Heindl gekämpft, seit sie auf europäischer Ebene 1990 ein Curriculum für Ernährungsbildung für vier- bis 18-Jährige mit erarbeitet hat. Schon damals war sie überzeugt, dass das Fach Haushaltslehre nicht mehr dem Verbraucheralltag gerecht wird. Zudem wurde es an vielen Schulen nicht ernst genommen. Da meinte so mancher Schulleiter: Frau Kollegin, Sie können doch kochen. Dann übernehmen Sie die Haushaltslehre! Zusammen mit Experten aus Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen entwickelte Heindl daher ein Curriculum für die Klassen 5 bis 10 (ohne Gymnasium) an deutschen Schulen und stellte es 2005 im Kieler Bildungsministerium vor. Gestern erinnerte sich Claudia Schiffler vom Bildungsministerium noch an die Skepsis, mit der man der Idee eines neuen Schulfachs zuerst begegnete: Einerseits kann die Schule nicht der Reparaturbetrieb der Gesellschaft sein und immer mehr Fächer und Lerninhalte verkraften. Andererseits kann sich Schule nicht Problemen wie dem fehlernährter Kinder und hoch verschuldeter Jugendlicher entziehen. So fand man die Lösung darin, das Schulfach Haushaltslehre durch das umfassendere Fach Verbraucherbildung zu ersetzen. Die ersten 18 Studenten machen gerade ihren Master am Institut für Ernährung & Verbraucherbildung der Uni Flensburg und gehen ab Februar ins Referendariat an die Schulen. Der Lehrplan für das Unterrichtsfach kann unter eingesehen werden. 5. Das aktuelle Zitat Hauswirtschaft ist heute zu einem bedeutenden Marketingfaktor in den Unternehmen geworden. Man leistet es sich heute, eine biozertifizierte Großküche bei der Versorgung der Mitarbeiter im Unternehmen anzubieten; Schulverpflegung ist ein entscheidender Faktor bei der Schulwahl geworden und sichern den Schulen zumindest für eine begrenzte Zeit ihr Überleben; hotelähnliche Serviceleistungen sind heute das A und O bei der Auswahl von Krankenhäusern, und die eigene Oma will man DIN-ISO-zertifiziert im Pflegeheim untergebracht wissen. Die Entwicklung von Leitlinien und Expertenstandards sind hauswirtschaftliche Aufgaben, bei denen Ihre Kompetenz gefragt ist. Dipl. Oeocotrophologin Ute Krützmann, 2. Vorsitzende Berufsverbandes Hauswirtschaft am 25. April 2009 an der Fachhochschule Neumünster
4 4 6. Aufruf zum Nationalen Verbändetag der BAG- HW am 19. März 2010 in Berlin Bei dieser Tagung haben Schülerinnen, Auszubildende sowie Teilnehmerinnen an hauswirtschaftlichen Qualifizierungsmaßnahmen wieder die Möglichkeit im Rahmen eines eigenen Forums Projekte zu präsentieren. Auf das Tagungsthema abgestimmt, lautet das diesjährige Motto: bewegt sich Gemeinsames Merkmal aller Projekte sind daher innovative Ansätze und zukunftsweisende Erfahrungen, die die Hauswirtschaft voranbringen, z.b. durch:. > Neue Ausbildungs- und Qualifizierungsmodelle (Praxisbeispiele wie Ausbildungsverbünde, Konzepte von Fachschulen, Meisterausbildung, betriebliche Fortbildungen) > Innovative Unterrichtskonzepte wie e-learning, Arbeiten mit Lernplattformen, selbstorganisiertes Lernen, > Erschließung von hauswirtschaftlichen Handlungsfeldern mit neuen Zielgruppen in heilpädagogischen, pflegerischen und pädagogischen Bereichen. > Projekte mit ausländischen Partnern (EU-Programme, Schulpartnerschaften, EURO Pass). Bewerbungen mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Projektes sind bis zum 15. Januar 2010 bei der Geschäftsstelle der Berufsverbandes Hauswirtschaft einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Berufsverband Hauswirtschaft e.v., Frau Beate Imhof- Gildein, Waiblinger Str. 11/3, Weinstadt, Tel /43770, Mail: 7. ReHaTOUR auf der MELA 2009 Die 19. Fachausstellung für Landwirtschaft und Ernährung, Fischwirtschaft, Forst, Jagd und Gartenbau (MELA) September 2009 Mühlengeez war auch in diesem Jahr mit einer großen Berufeshow verbunden. Vor gut gefüllten Rängen stellten sich im großen Vorführring auch zwei Hauswirtschaftsauszubildende ( u.a. Angie Grunberg aus dem Hotel Gutshaus Stellshagen in Nordwestmecklenburg) sowohl persönlich als auch mit ihren
5 5 Kenntnissen und Fähigkeiten vor. Auch das war wieder ein Baustein zur Verbesserung des Images der Berufsausbildung. Eine Auszubildende berichtete, wie wichtig ihre Arbeit im Hotel genommen wird und die andere Auszubildende erzählte über ihre internationalen Erfahrungen während der Ausbildung. Abschließend überreichten sie dem Abteilungsleiter Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Fischerei im Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg- Vorpommern noch einen Korb mit Produkten ihrer Ausbildungspraxis. 8. Veranstaltungsinformation Mit Leistungsvergleichen auf Ebene der Bundesländer im Oktober/ November 2009 wird der 21. Bundesleistungsvergleich für Hauswirtschafts- Azubis vom März 2010 in Hildburghausen vorbereitet. 9. Vorankündigung Am veranstaltete der Deutsche LandFrauenverband e.v. in Berlin einen Kongress zum Thema Profession HausWirtschaft- Quo vadis? Fragestellungen sind u.a: Welche Perspektiven gibt die HausWirtschaft als Beruf oder steht die HausWirtschaft gar vor dem Aus? Muss es eine Novellierung der Berufsausbildung geben? Sind die Inhalte des Berufsprofils noch up to date bzw. zukunftsorientiert? Sollten wir den Begriff HausWirtschaft als Professionsbezeichnung noch beibehalten? Wir werden über die Ergebnisse des Kongresses im nächsten Newsletter berichten. Newsletter Nr. 12 erscheint voraussichtlich im November 2009
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