Hinweis zur Erscheinung des Amtsblatts
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- Gerda Wolf
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1 Nr. 51 Freitag, 20. Dezember 2013
2 Hinweis zur Erscheinung des Amtsblatts Am 27. Dezember 2013 und am 3. Januar 2014 erscheint kein Amtsblatt. Die erste Ausgabe (Nr. 1/2) des Jahres 2014 erscheint am Freitag, 10. Januar Erscheint jeden Freitag. Jahresabonnement Fr Es werden nur Jahresabonnemente abgegeben. Einrückungsgebühr für Inserate: Per mm 60 Rappen. Letzte Inseraten-Annahme: Jeweils Dienstag 15 Uhr. Redaktion: Kantonskanzlei. Druck und Verlag: Appenzeller Medienhaus AG, 9101 Herisau. Einzelverkaufspreis: Fr. 1..
3 Verhandlungen des Regierungsrates Sitzung vom 17. Dezember 2013 in Herisau Spitalliste 2014 Psychiatrie. Der Regierungsrat erlässt die Spitalliste Appenzell Ausserrhoden 2014 Psychiatrie mit Befristung vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2015 (Art. 7 Abs. 1 lit. c bis) Gesundheitsgesetz; bgs 811.1) (Text siehe Anhang). Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Organisationsverordnung); Teilrevision. Der Regierungsrat beschliesst eine Teilrevision der Organisationsverordnung (Text siehe Anhang). Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Organisationsverordnung); Teilrevision (Delegation von Finanzkompetenzen). Der Regierungsrat beschliesst eine Teilrevision der Organisationsverordnung (Delegation von Finanzkompetenzen) (Text siehe Anhang). Verordnung zum Steuergesetz (Steuerverordnung); Teilrevision. Der Regierungsrat beschliesst eine Teilrevision der Steuerverordnung (Text siehe Anhang). Stationäre Spitaltarife 2014; Festlegung vorsorgliche Tarife. Der Regierungsrat beschliesst: 1. Für die Dauer des Verfahrens betreffend Genehmigung oder Festsetzung der Tarife in der obligatorischen Krankenversicherung für die Augenklinik Dr. med. A. Scarpatetti, Teufen, werden, mit Wirkung ab 1. Januar 2014, folgende Fallpauschalen (allgemeine Abteilung) als vorsorgliche Tarife festgelegt: tarifsuisse AG Fr Einkaufsgemeinschaft HSK Fr Versicherergemeinschaft Assura und Supra Fr Für die Dauer des Verfahrens betreffend Genehmigung oder Festsetzung der Tarife in der obligatorischen Krankenversicherung für die Berit Paracelsus-Klinik AG, Niederteufen, werden im Bereich Akutsomatik, mit Wirkung ab 1. Januar 2014, folgende Fallpauschalen (allgemeine Abteilung) als vorsorgliche Tarife festgelegt: Einkaufsgemeinschaft HSK Fr Versicherergemeinschaft Assura und Supra Fr Für die Dauer des Verfahrens betreffend Genehmigung oder Festsetzung der Tarife in der obligatorischen Krankenversicherung für die Berit Paracelsus-Klinik AG, Niederteufen, wird im Bereich Rehabilitation, mit Wirkung ab 1427
4 1. Januar 2014, folgende Tagesvollpauschale (allgemeine Abteilung) als vorsorglicher Tarif festgelegt: Versicherergemeinschaft Assura und Supra Fr Für die Dauer des Verfahrens betreffend Genehmigung oder Festsetzung der Tarife in der obligatorischen Krankenversicherung für die Hirslanden Klinik Am Rosenberg AG, Heiden, werden, mit Wirkung ab 1. Januar 2014, folgende Fallpauschalen (allgemeine Abteilung) als vorsorgliche Tarife festgelegt: Einkaufsgemeinschaft HSK Fr Versicherergemeinschaft Assura und Supra Fr Für die Dauer des Verfahrens betreffend Genehmigung oder Festsetzung der Tarife in der obligatorischen Krankenversicherung für die Rheinburg-Klinik AG, Walzenhausen, werden, mit Wirkung ab 1. Januar 2014, folgende Tagesvollpauschalen (allgemeine Abteilung) als vorsorgliche Tarife festgelegt: Versicherergemeinschaft Assura und Supra Neurologische Rehabilitation Fr Muskuloskelettale Rehabilitation Fr Für die Dauer des Verfahrens betreffend Genehmigung oder Festsetzung der Tarife in der obligatorischen Krankenversicherung für den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden, Herisau, werden im Bereich der Akutsomatik, mit Wirkung ab 1. Januar 2014, folgende Fallpauschalen (allgemeine Abteilung) als vorsorgliche Tarife festgelegt: tarifsuisse AG Fr Einkaufsgemeinschaft HSK Fr Versicherergemeinschaft Assura und Supra Fr Für die Dauer des Verfahrens betreffend Genehmigung oder Festsetzung der Tarife in der obligatorischen Krankenversicherung für den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden, Herisau, wird im Bereich der Psychiatrie, mit Wirkung ab 1. Januar 2014, folgende Tagesvollpauschale (allgemeine Abteilung) als vorsorglicher Tarif festgelegt: Versicherergemeinschaft Assura und Supra Fr Eine allfällige rückwirkende Geltendmachung der Tarifdifferenz zwischen dem vorsorglichen Tarif und dem später genehmigten oder festgesetzten Tarif bleibt den Parteien vorbehalten. 1428
5 Stationärer Spitaltarif für die Psychiatrie ab 2014 (Tagespauschale): Tarifverträge zwischen dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR), Herisau, einerseits und der Helsana Versicherungen AG, der Sanitas Grundversicherungen AG und der KPT Krankenkasse AG andererseits; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt die Tarifverträge über den Tarif in Höhe von Fr für stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich der Psychiatrie in der allgemeinen Abteilung, gültig ab 1. Januar 2014 (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Stationärer Spitaltarif für die Psychiatrie ab 2014 (Tagespauschale): Tarifvertrag zwischen dem Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR), Herisau, und der tarifsuisse AG; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag über den Tarif in Höhe von Fr für stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich der Psychiatrie in der allgemeinen Abteilung, gültig ab 1. Januar 2014 (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Stationärer Spitaltarif für die Rehabilitation ab 2014 (Tagespauschale): Tarifverträge zwischen der Berit Paracelsus-Klinik AG, Niederteufen, einerseits und der Helsana Versicherungen AG, der Sanitas Grundversicherungen AG und der KPT Krankenkasse AG andererseits; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag über den Tarif in Höhe von Fr für stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich der muskuloskelettalen Rehabilitation inklusive Frührehabilitation in der allgemeinen Abteilung, gültig ab 1. Januar 2014 (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Stationärer Spitaltarif für die Rehabilitation ab 2014 (Tagespauschale): Tarifvertrag zwischen der Berit Paracelsus-Klinik AG, Niederteufen, und der tarifsuisse AG; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag über den Tarif in Höhe von Fr für stationäre Patienten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung im Bereich der muskuloskelettalen Rehabilitation inklusive Frührehabilitation in der allgemeinen Abteilung, gültig ab 1. Januar 2014 (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Stationäre Spitaltarife für die Rehabilitation ab 2013 (Tagespauschalen): Tarifvertrag zwischen der Klinik Gais AG, Gais, und der Versicherergemeinschaft Assura und Supra; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag über die Tarife in der Höhe von Fr für die kardiale Rehabilitation inklusive Frührehabilitation, in der Höhe von Fr für die psychosomatische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation und in der Höhe von Fr für die internistisch-onkologische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). 1429
6 Stationäre Spitaltarife für die Rehabilitation ab 2013 (Tagespauschalen): Tarifvertrag zwischen der Klinik Gais AG, Gais, einerseits und der Helsana Versicherungen AG, der Sanitas Grundversicherungen AG und der KPT Kranken-kasse AG andererseits; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt die Tarifverträge über die Tarife in der Höhe von Fr für die kardiale Rehabilitation inklusive Frührehabilitation, in der Höhe von Fr. 85. für die psychosomatische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation und in der Höhe von Fr für die internistisch-onkologische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation, gültig ab 1. Januar 2013 (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Stationäre Spitaltarife für die Rehabilitation ab 2013 (Tagespauschalen): Tarifvertrag zwischen der Klinik Gais AG, Gais, und der tarifsuisse AG; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag über den Tarif in der Höhe von Fr für die kardiale Rehabilitation inklusive Frührehabilitation, in der Höhe von Fr für die psychosomatische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation und in der Höhe von Fr für die internistischonkologische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation, gültig ab 1. Januar 2013, mit Ausnahme der Art. 6 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 9 des Tarifvertrages zwischen der Klinik Gais AG, Gais, und der tarifsuisse AG, welche mit dem KVG nicht vereinbar sind (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Stationärer Spitaltarif für die Rehabilitation 2012 und 2013 (Tagespauschalen): Tarifvertrag zwischen der Rheinburg-Klinik AG, Walzenhausen, und der Versicherergemeinschaft Assura und Supra; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag über die Tarife in der Höhe von Fr für die neurologische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation und in Höhe von Fr für die muskuloskelettale Rehabilitation inklusive Frührehabilitation in der allgemeinen Abteilung, gültig ab 1. Januar 2012 bis 31. Dezember 2013 (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Stationärer Spitaltarif für die Rehabilitation ab 2014 (Tagespauschale): Tarifvertrag zwischen der Rheinburg-Klinik AG, Walzenhausen, einerseits und der Helsana Versicherungen AG, der Sanitas Grundversicherungen AG und der KPT Krankenkasse AG andererseits; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt die Verträge über den Tarif in der Höhe von Fr für die neurologische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation und in der Höhe von Fr für die muskuloskelettale Rehabilitation inklusive Frührehablitation in der allgemeinen Abteilung, gültig ab 1. Januar Abschnitt D des Anhangs I der Tarifverträge zwischen der Rheinburg-Klinik AG, Walzenhausen, einerseits und der Helsana Versicherungen AG, der Sanitas Grundversicherungen AG und der KPT Krankenkasse AG andererseits ist mit dem KVG nicht vereinbar und wird vom Regierungsrat nicht genehmigt (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). 1430
7 Stationäre Spitaltarife für die Rehabilitation ab 2012 (Tagespauschalen): Tarifvertrag zwischen der Rheinburg-Klinik AG, Walzenhausen, und der tarifsuisse AG; Genehmigung. Der Regierungsrat genehmigt den Tarifvertrag über den Tarif von Fr für die neurologische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation und Fr für die muskuloskelettale Rehabilitation inklusive Frührehabilitation in der allgemeinen Abteilung, gültig vom 1. Januar 2012 bis 31. August 2012, sowie über die ab 1. September 2012 geltenden Tarife von Fr für die neurologische Rehabilitation inklusive Frührehabilitation und Fr für die muskuloskelettale Rehabilitation inklusive Frührehabilitation. Ziffer 3.1 des Anhangs 5 zum Tarifvertrag zwischen der Rheinburg-Klinik AG, Walzenhausen, und der tarifsuisse AG ist mit dem KVG nicht vereinbar und wird vom Regierungsrat nicht genehmigt (Art. 46 Abs. 4 KVG; SR ). Flurgenossenschaft Rütistrasse, Speicher; Genehmigung der Statutenänderung. Der Regierungsrat genehmigt die totalrevidierten Statuten der Flurgenossenschaft Rütistrasse, Speicher (Art. 170 EG zum ZGB; bgs 211.1). 1431
8 Spitalliste Appenzell Ausserrhoden 2014 Psychiatrie (gültig vom ) Spitalliste Appenzell Ausserrhoden 2014 Psychiatrie (gültig vom ) Kinder und Jugendliche (0 bis 17 J.) Erwachsene (>18 J.) Spezialisierte Angebote Leistungserbringer Psychiatrisches Zentrum Appenzell AR Ausserrhoden (Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden) alle Diagnosen F0 organische Störungen F10 Alkohol F11-19 Drogen F2 Schizophrenie F3 affektive Störungen F4 neurotische Störungen F6 Persönlichkeitsstörungen F5, F7-9 übrige Forensische Psychiatrie Gerontopsychiatrie Eltern-Kind-Behandlung Akut-Psychotraumatologie Klinik Beverin (Psychiatrische Dienste GR Graubünden) Alkoholkurzzeittherapie PSA am Spital SG Wattwil (Spitalregion Fürstenland Toggenburg) SG Klinik Sonnenhof, Ganterschwil Psychiatrische Klinik Wil (St. Gallische SG Kantonale Psychiatrische Dienste Sektor Nord) Romerhuus (Stiftung Ostschweizerisches SG Säuglings- und Kinderspital) Privatklinik für Psychiatrie und TG Psychotherapie, Littenheid (Clienia Littenheid AG) Psychiatrische Klinik Münsterlingen (Spital 2 TG 1 F5, F9 Thurgau AG) ZH Forel Klinik, Ellikon an der Thur ZH Zentrum für Integrative Psychiatrie, Rheinau (Psychiatrische Universitätsklinik Zürich) F Im Bereich Erwachsenenpsychiatrie können auch adoleszente Patientinnen und Patienten ab 16 Jahren behandelt werden. 2 F5, F9: Aus dem Leistungsbereich "F5, F7-9 übrige" kann die Psychiatrische Klinik Münsterlingen (Spital Thurgau AG) nur stationäre Kapazitäten für F5 und F9 (ab 16 Jahren) anbieten. Der Leistungsbereich "F5, F7-9 übrige" wird auf die Diagnosen F5 sowie F9 eingeschränkt. 3 F13: Zusätzlich zu "F10 Alkohol" kann das Zentrum für Integrative Psychiatrie, Rheinau (Psychiatrische Universitätsklinik Zürich) die Diagnose "F13 Psychische- und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen" behandeln. Der Leistungsbereich "F11-19 Drogen" wird auf die Diagnose F13 eingeschränkt. 1 Im Bereich Erwachsenenpsychiatrie können auch adoleszente Patientinnen und Patienten ab 16 Jahren behandelt werden. 2 F5, F9: Aus dem Leistungsbereich «F5, F7-9 übrige» kann die Psychiatrische Klinik Münsterlingen (Spital Thurgau AG) nur stationäre Kapazitäten für F5 und F9 (ab 16 Jahren) anbieten. Der Leistungsbereich «F5, F7-9 übrige» wird auf die Diagnosen F5 sowie F9 eingeschränkt. 3 F13: Zusätzlich zu «F10 Alkohol» kann das Zentrum für Integrative Psychiatrie, Rheinau (Psychiatrische Universitätsklinik Zürich) die Diagnose «F13 Psychische- und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen» behandeln. Der Leistungsbereich «F11-19 Drogen» wird aufdie Diagnose F13 eingeschränkt. 1432
9 Anhang 1262 Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Organisationsverordnung, OrV) Änderung vom 17. Dezember 2013 Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden beschliesst: I. Der Erlass bgs (Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; Organisationsverordnung, OrV), Stand 1. Januar 2013, wird wie folgt geändert: Art. 42 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 7 1 Den Stabsstellen des Regierungsrates sind folgende Aufgaben zugeteilt: b) Stabsstelle Controlling: 1. Aufgehoben. 2. Aufgehoben. 3. Aufgehoben. 4. Aufgehoben. 5. Aufgehoben. 2 Dem Departement Finanzen sind folgende Aufgaben zugeteilt: v) Aufgehoben. w) Aufgehoben. 7 Dem Departement Sicherheit und Justiz sind folgende Aufgaben zugeteilt: af) (neu) betrieblicher Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit Art. 44 Abs. 2, Abs. 4, Abs. 8 2 Departement Finanzen 1433
10 1262 Organisationsverordnung b) Dem Departement Finanzen sind zugeordnet: 1. (geändert) Pensionskasse AR 4 Departement Gesundheit a) Das Departement Gesundheit ist wie folgt gegliedert: 3. (geändert) Amt für Gesundheit: Kantonsärztlicher Dienst; Kantonszahnärztlicher Dienst; Beratungsstelle für Suchtfragen; Fachstelle Gesundheitsfachpersonen und Heilmittelkontrolle 5. (geändert) Amt für Soziale Einrichtungen: Fachstelle Alter und Spitex b) Dem Departement Gesundheit ist zugeordnet: 1. (geändert) Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden 8 Departement Inneres und Kultur b) Dem Departement Inneres und Kultur sind zugeordnet: 1. Aufgehoben. II. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2014 in Kraft. 1434
11 Anhang 1263 Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz (Organisationsverordnung, OrV) Änderung vom 17. Dezember 2013 Der Regierungsrat von Appenzell Ausserroden beschliesst: I. Der Erlass bgs (Verordnung zum Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz; Organisationsverordnung, OrV), Stand 1. Januar 2013, wird wie folgt geändert: Art. 44a (neu) Finanzkompetenzen 1 Die Departemente und die Kantonskanzlei haben, sofern im Voranschlag ein Kredit bewilligt ist und soweit keine besondere Regelung besteht, eine Finanzkompetenz für: a) neue Ausgaben einmalig bis Fr. 100'000 und wiederkehrend bis Fr. 50'000; b) gebundene Ausgaben bis zur Höhe des Voranschlagkredits. 2 Die Departemente können die Finanzkompetenzen nach Abs. 1 vollständig oder teilweise an die unterstellten Ämter delegieren. II. Diese Änderung tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. 1435
12 1264 Anhang 1264 Verordnung zum Steuergesetz (Steuerverordnung) Änderung vom 17. Dezember 2013 Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden beschliesst: I. Der Erlass bgs (Verordnung zum Steuergesetz; Steuerverordnung), Stand 1. Januar 2013, wird wie folgt geändert: Art. 30c Vereinfachtes Abrechnungsverfahren (Art. 39b StG) (Überschrift geändert) Titel nach Titel 1.3. (geändert) A. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Art. 44 Abs. 1 (geändert), Abs. 2 (geändert), Abs. 3 (neu) Tarifarten (Art. 99 Abs. 1, 101, 107 StG) (Überschrift geändert) 1 Für den Steuerabzug an der Quelle werden die folgenden Tarifcodes den nachstehend aufgeführten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zugewiesen: a) (geändert) Tarifcode A: ledigen, geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden und verwitweten Personen, die nicht mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben; b) (geändert) Tarifcode B: in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten, bei welchen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist; 1436
13 1264 Steuerverordnung 1264 c) (geändert) Tarifcode C: in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebenden Ehegatten, bei welchen beide Ehegatten erwerbstätig sind; d) (geändert) Tarifcode D: 1. Personen, die eine Nebenerwerbstätigkeit ausüben, für die Nebenerwerbseinkünfte; 2. Personen, für die vom Versicherer bezahlten Ersatzeinkünfte, die neben dem ordentlichen Erwerbseinkommen oder nicht nach Massgabe des versicherten Verdienstes ausgerichtet werden; e) (geändert) Tarifcode E: Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Art. 39b StG besteuert werden; f) (neu) Tarifcode F: Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach der Vereinbarung vom 3. Oktober 1974 zwischen der Schweiz und Italien über die Besteuerung der Grenzgänger und den finanziellen Ausgleich zugunsten der italienischen Grenzgemeinden, die in einer italienischen Grenzgemeinde leben und deren Ehemann oder Ehefrau ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist; g) (neu) Tarifcode H: ledigen, geschiedenen, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebenden und verwitweten Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten; h) (neu) Tarifcode L: Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem Abkommen vom 11. August 1971 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-D), welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen; i) (neu) Tarifcode M: Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen; j) (neu) Tarifcode N: Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen; k) (neu) Tarifcode O: Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode D erfüllen; l) (neu) Tarifcode P: Grenzgängerinnen und Grenzgängern nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen. 2 In den Fällen nach Abs. 1 lit. d beträgt der Steuersatz 9 Prozent. 3 Als Nebenerwerb gemäss Abs. 1 lit. d gelten sämtliche Erwerbstätigkeiten, welche eine quellensteuerpflichtige Person neben einer Haupterwerbstätigkeit ausübt. Als Haupterwerb gilt die Tätigkeit, bei welcher das grösste Bruttoeinkommen erzielt wird. Art. 45 Abs. 1 (geändert) 1 Die Tarife gemäss Art. 44 Abs. 1 lit. a c und g enthalten die Feuerwehrersatzabgabe. 1437
14 1264 Steuerverordnung Steuerverordnung 1264 Art. 46 Abs. 2 (neu), Abs. 3 (neu) Nachträgliche Gewährung von Abzügen (Überschrift geändert) 2 Auf Gesuch von steuerpflichtigen Personen nach Art. 44 Abs. 1 mit dem Tarifcode A, B, C oder H, die Unterhaltsbeiträge leisten, kann die Kantonale Steuerverwaltung zur Milderung von Härtefällen bei der Anwendung der Tarife Kinderabzüge bis höchstens zur Höhe der Unterhaltsbeiträge berücksichtigen. 3 Wurden Unterhaltsbeiträge bei der Anwendung der Tarife nach Absatz 2 berücksichtigt, so wird im Folgejahr die effektive Steuerschuld von steuerpflichtigen Personen mit dem Tarifcode A, B, C oder H von Amtes wegen nachberechnet. Titel nach Art. 46 (neu) 1.3.1a. B. Natürliche Personen mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Titel nach Art. 48 (geändert) C. Gemeinsame Bestimmungen Art. 49 Abs. 3 (neu) 3 Die Steuerbehörde kann in begründeten Fällen nach Abs. 1 lit. a eine Abrechnungsperiode von einem Kalendermonat anordnen. II. Diese Änderung tritt per 1. Januar 2014 in Kraft. 1438
15 Mitteilungen aus den Departementen Departement Gesundheit Referenztarife für ausserkantonale stationäre Spitalbehandlungen 1. Das Departement Gesundheit des Kantons Appenzell Ausserrhoden legt, gestützt auf Art. 8 Abs. 3 lit. f des Gesundheitsgesetzes vom 25. November 2007 (bgs 811.1), für ausserkantonale stationäre Spitalbehandlungen nach Art. 41 Abs. 1 bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vom 18. März 1994 (SR ) die folgenden Referenztarife mit Wirkung ab 1. Januar 2014 fest: Referenztarife Akutsomatik Kategorie Leistungserbringer Basisfallpreis 100 % inkl. Anlagenutzungskosten Kostengewicht 1.0 Angaben in Fr. Erwachsene Leistungen, die ein Spital der Grundversorgung erbringen kann (inkl. Basispaket, Basispaket elektiv) Leistungen, die einer Behandlung in einem Zentrumsspital bedürfen Leistungen, die einer Behandlung in einem Universitätsspital bedürfen Kinder und Jugendliche Leistungen in einem Kinderspital
16 Referenztarife Rehabilitation Kategorie Leistungen Tagesvollpauschale 100 % inkl. Anlagenutzungskosten Angaben in Fr. Erwachsene Neurologische Rehabilitation 729 Rehabilitation Querschnittgelähmter 1207 Muskuloskelettale Rehabilitation 500 Kardiovaskuläre Rehabilitation 375 Pulmonale Rehabilitation 593 Internistisch-onkologische Rehabilitation 375 Psychosomatisch-sozialmedizinische Rehabilitation 375 Kinder und Jugendliche Neurologische und neuroorthopädische Rehabilitation 771 Allgemeine pädiatrische Rehabilitation 771 Referenztarife Psychiatrie Kategorie Leistungserbringer Tagesvollpauschale 100 % inkl. Anlagenutzungskosten Angaben in Fr. Erwachsene Stationäre Psychiatrie 625 Kinder und Jugendliche Stationäre Psychiatrie Gegen die vorliegende Allgemeinverfügung kann gestützt auf Art. 30 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 9. September 2002 (bgs 143.1) innert 20 Tagen ab Eröffnung schriftlich Rekurs beim Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden erhoben werden. Der Rekurs hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Er ist der Kantonskanzlei Appenzell Ausserrhoden, 9102 Herisau, zuzustellen. Die angefochtene Verfügung ist dem Rekurs beizulegen. Einem Rekurs gegen diese Allgemeinverfügung wird die aufschiebende Wirkung entzogen. 1440
17 Ausschreibung 1. Auftraggeber Appenzeller Bahnen AG, Infrastruktur, zu Hdn. von Beat Senti, St. Gallerstrasse 53, 9101 Herisau, Schweiz, Telefon: , Angebote sind an folgende Adresse zu schicken: Appenzeller Bahnen AG, Infrastruktur, zu Hdn. von Beat Senti, St. Gallerstrasse 53, 9101 Herisau, Schweiz, Telefon: , Frist für die Einreichung des Angebotes Datum: , Spezifische Fristen und Formvorschriften: Poststempel A-Post (CH-Poststelle) 1.7 Verfahrensart: Offenes Verfahren 1.8 Auftragsart: Bauauftrag 2. Beschaffungsobjekt 2.2 Projekttitel der Beschaffung Umbau Haltestelle Gonten 2.5 Detaillierter Projektbeschrieb Bau einer neuen Perronanlage, Entwässerung, Werkleitungen, Schächten, Zäune 2.6 Ort der Ausführung: 9108 Gonten 2.10 Ausführungstermin Beginn: und Ende: Bemerkungen: Der Abschluss der Baustelle kann aber auch im 2015 sein. 3. Bedingungen 3.12 Gültigkeit des Angebotes: Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen: unter oder zu beziehen von folgender Adresse: Appenzeller Bahnen AG, Infrastruktur, zu Hdn. von Beat Senti, St.Gallerstrasse 53, 9101 Herisau, Schweiz, Telefon: , Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: bis Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
18 Gemeinde Heiden im Appenzellerland über dem Bodensee Friedhof Heiden Folgende Urnennischen werden ab Mai 2014 geräumt: Nischen mit Rauchglasabdeckung: Angehörige, welche die Urne behalten oder umbetten möchten, melden sich bitte bis spätestens Nach diesem Termin wird darüber verfügt und Schadensersatzansprüche werden abgelehnt. Für weitere Auskünfte steht das Bestattungsamt Heiden, Tel , gerne zur Verfügung Heiden, 17. Dezember 2013 Bestattungsamt Heiden
19 Gemeinde Wolfhalden Grabräumungen 2014 Auf unserem Friedhof sind im Frühjahr 2014 infolge Ablauf der 20-jährigen Grabruhezeit sämtliche Gräber des Sterbejahres 1993 (Erd- und Urnenbestattungen inkl. Urnennischen) zu räumen. Bezüglich der Urnennischen werden die Angehörigen ersucht, den Bedarf nach der Urne bis spätestens 30. April bei Mesmer Johannes Züst (Tel ) anzumelden. Grabmäler und Pflanzen sind von den Angehörigen ab Ostern (20. April) bis spätestens 30. April zu entfernen. Anschliessend wird darüber unter Ablehnung jeglicher Entschädigungsansprüche verfügt (Art. 22 Bestattungs- und Friedhofreglement). 20. Dezember 2013 Friedhofkommission Wolfhalden
20 Gemeinde Rehetobel Planauflage/Bauanzeige gem. Art. 103 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) Bauherrschaft: Désirée und Marc Schöni, Wolfsbachstrasse 6, 9436 Balgach Bauobjekt: Einbau Wohnung in Scheune, Neubau Doppelgarage Abbruch der landwirtschaftlichen Ökonomiegebäude, Parz. 458, Assek. 403, Neuschwendi 1, Rehetobel Zonenzugehörigkeit: ausserhalb Bauzone Die Bauvisiere sind nicht erforderlich. Die öffentliche Planauflagefrist dauert bis Die Projektpläne sind im Eingang der Gemeindeverwaltung (1. Obergeschoss) angeschlagen und können dort innert dieser Frist eingesehen werden Rehetobel, 11. Dezember Baubewilligungskommission Rehetobel Grub AR Baugesuch für Bauten ausserhalb Bauzonen gem. Art. 103 Gesetz über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz) Bauherrschaft: Baulage: Bauprojekt: Urs Fuchs, Dorf 44, 9035 Grub AR Parz. Nr. 273, Schwantelen, Grundbuch Grub AR Abbruch und Neubau Gebäude «Sommerhöck» Besondere Hinweise: Das aufgeführte Baugesuch liegt auf der Gemeindeverwaltung Grub AR öffentlich vom 20. Dezember 2013 bis 9. Januar 2014 zur Einsicht auf. Allfällige Einsprachen sind innert der Auflagefrist an den Gemeinderat, Dorf 60, 9035 Grub AR, zu richten. 905 Grub AR, 20. Dezember 2013 Gemeindekanzlei Grub AR 1444
21 Bauplanauflage Gemeinde Urnäsch Baugesuch für Bauten ausserhalb der Bauzonen Bauherrschaft: Flurgenossenschaft Oberdorf, c/o Peter Kürsteiner, Bindlistrasse 7, 9107 Urnäsch Bauvorhaben: Asphaltierung bestehende Kiesstrasse Standort: Oberdorf, GB-Nrn. 1/ 2 / 3 / 5 / 6 / 7 / 8 / 9 / 10 / 11 Koordinaten: / Zonenzugehörigkeit: Kernzone K, Grünzone im Baugebiet und Wohnzone W2 Die Pläne liegen beim Bausekretariat Urnäsch, vom bis zur Einsichtnahme auf. Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an die Baubewilligungskommission Urnäsch, Postfach 161, 9107 Urnäsch, zu richten Dezember 2013 Baubewilligungskommission Urnäsch 1445
22 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Teufen Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 230, 230a Publikationsdatum SHAB: Schuldnerin: COLIMER AG, Rütihofstrasse 2, c/o Sturzenegger Textil GmbH, 9052 Niederteufen AR (Gmde Teufen AR) Datum des Auflösungsentscheids: Datum der Einstellung: Frist für Kostenvorschuss: Kostenvorschuss: CHF Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung der Kosten den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Das Kantonsgerichtspräsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 909 Konkursamt Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Teufen, Fredy Schläpfer, Konkursbeamter 9053 Teufen AR 1446
23 Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Teufen Einstellung des Konkursverfahrens SchKG 230, 230a Publikationsdatum SHAB: Schuldnerin: WepfAir Holding Schweiz AG in Liquidation, zuletzt Hauptstrasse 19, 9042 Speicher AR Datum des Auflösungsentscheids: Datum der Einstellung: Frist für Kostenvorschuss: Kostenvorschuss: CHF Hinweis: Das Konkursverfahren wird als geschlossen erklärt, falls nicht ein Gläubiger innert der obgenannten Frist die Durchführung verlangt und für die Deckung den erwähnten Vorschuss leistet. Die Nachforderung weiterer Kostenvorschüsse bleibt vorbehalten. Bemerkungen: Das Kantonsgerichtspräsidium von Appenzell Ausserrhoden hat mit Entscheid vom bezüglich der genannten Gesellschaft in Anwendung von Art. 731b OR die Auflösung verfügt und gleichzeitig die Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 910 Konkursamt Appenzell Ausserrhoden Zweigstelle Teufen, Fredy Schläpfer, Konkursbeamter 9053 Teufen AR Konkursamt des Kantons St. Gallen, Hauptsitz Schluss des Konkursverfahrens SchKG 268 Publikationsdatum SHAB: Schuldner: Breu Beat, Vertreter, von Diepoldsau SG, geboren am , Hauptstrasse 97, 9430 St. Margrethen Datum des Schlusses: Bemerkungen: vorher wohnhaft: 9037 Speicherschwendi, Rehetobelstr. 4 (Gemeinde Speicher AR) 911 Konkursamt Hauptsitz, Arthur Kollegger 9001 St. Gallen 1447
24 Verfügung Der Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden hat am 12. Dezember 2013 in Sachen Aaron Radman gegen Roland Wielnig, geb. 4. März 1961, wohnhaft gewesen Gibelhalde 5, 9100 Herisau, jetzt unbekannten Aufenthalts, betreffend Rechtsöffnung die folgende Verfügung erlassen: 1. Das Doppel des Gesuchs vom 7. November 2013 und das Doppel der Beilagen act. 1 bis 7 werden dem Gesuchsgegner zugestellt. Es wird ihm eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme eingeräumt. 2. Die Stellungnahme ist schriftlich und im Doppel einzureichen. Die Beilagen sind ebenfalls im Doppel einzureichen. Fax-Schreiben und s sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. 3. Eingaben an das Gericht müssen die Verfahrensnummer enthalten. Die Nummer dieses Verfahrens lautet: ER Nach unbenutztem Ablauf der Frist wird der Endentscheid aufgrund der eingereichten Akten getroffen. Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt. Die Verfügung kann bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden. Kantonsgerichtspräsidium Trogen Verfahren Nr. ER
25 Verfügung Der Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden hat am 12. Dezember 2013 in Sachen Stadt Chur gegen Roland Wielnig, geb. 4. März 1961, wohnhaft gewesen Gibelhalde 5, 9100 Herisau, jetzt unbekannten Aufenthalts, betreffend Rechtsöffnung die folgende Verfügung erlassen: 1. Das Doppel des Gesuchs vom 7. November 2013 und das Doppel der Beilagen act. 1 bis 6 werden dem Gesuchsgegner zugestellt. Es wird ihm eine Frist von 10 Tagen zur Stellungnahme eingeräumt. 2. Die Stellungnahme ist schriftlich und im Doppel einzureichen. Die Beilagen sind ebenfalls im Doppel einzureichen. Fax-Schreiben und s sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. 3. Eingaben an das Gericht müssen die Verfahrensnummer enthalten. Die Nummer dieses Verfahrens lautet: ER Nach unbenutztem Ablauf der Frist wird der Endentscheid aufgrund der eingereichten Akten getroffen. Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt. Die Verfügung kann bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden. Kantonsgerichtspräsidium Trogen Verfahren Nr. ER
26 Entscheid Der Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden hat am 9. Dezember 2013 in Sachen Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegen Deutsche Policen Aufwertung AG in Liquidation betreffend Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven den folgenden Entscheid erlassen: 1. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt. 2. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Heiden, bezogen. 3. Innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids kann beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, schriftlich eine Begründung verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax- Schreiben und s sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt. 904 Der Entscheid kann bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden. Kantonsgerichtspräsidium 9043 Trogen Verfahren Nr. ER
27 Entscheid Der Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden hat am 13. Dezember 2013 in Sachen Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden gegen WepfAir Holding Schweiz AG betreffend Einstellung des Verfahrens mangels Konkursvermögen den folgenden Entscheid erlassen: 1. Das Konkursverfahren wird eingestellt und gilt als geschlossen, sofern nicht ein Gläubiger oder eine Gläubigerin innert 10 Tagen seit Publikation der Einstellungsverfügung die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich zur Übernahme der ungedeckten Verfahrenskosten verpflichtet und diese sicherstellt. 2. Die Entscheidgebühr im Betrag von CHF wird zu Lasten der Schuldnerin vom Konkursamt des Kantons Appenzell Ausserrhoden, Zweigstelle Teufen, bezogen. 3. Innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids kann beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, schriftlich eine Begründung verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax- Schreiben und s sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt. 906 Der Entscheid kann bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden. Kantonsgerichtspräsidium 9043 Trogen Verfahren Nr. ER
28 Entscheid Der Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden hat am 11. Dezember 2013 in Sachen Bruno Egger und Monika Egger gegen Marija Hafner, wohnhaft gewesen Alpsteinstrasse 78, 9100 Herisau, jetzt unbekannten Aufenthalts, betreffend Rechtsschutz in klaren Fällen (Mieterausweisung) den folgenden Entscheid erlassen: 1. Dem Gesuch wird entsprochen und die Gesuchsgegnerin angewiesen, die von ihr gemietete 2-Zimmer-Wohnung, Alpsteinstrasse 78, 9100 Herisau, bis Montag, 6. Januar 2014, Uhr, zu räumen und sie in ordnungsgemäss gereinigtem Zustand an die Gesuchsteller zu übergeben. 2. Falls die Gesuchsgegnerin das Mietobjekt nicht fristgerecht und ordnungsgemäss räumt, wird die Kantonspolizei von Appenzell Ausserrhoden beauftragt, auf entsprechendes schriftliches Begehren der Gesuchsteller (unter Beilage des vollstreckbaren Entscheids) die Räumung durch unmittelbaren Zwang bis längstens 6. April 2013 zu vollstrecken. Die Gesuchsteller haben die Vollzugskosten vorzuschiessen, doch sind ihnen diese von der Gesuchsgegnerin zu ersetzen. 3. Die Entscheidgebühr von CHF (bei Begründungsverzicht CHF ) wird der Gesuchsgegnerin auferlegt, unter Verrechnung mit dem von den Gesuchstellern geleisteten Vorschuss von je CHF Die Gesuchsgegnerin hat den Gesuchstellern den Vorschuss von je CHF zu ersetzen. 4. Allfällige Vertretungs- und Umtriebskosten trägt jede Partei selbst. 5. Innert 10 Tagen seit der Zustellung dieses Entscheids kann beim Einzelrichter des Kantonsgerichts Appenzell Ausserrhoden, 9043 Trogen, schriftlich eine Begründung verlangt werden. Wird keine Begründung verlangt, gilt dies als Verzicht auf die Anfechtung des Entscheids mit Berufung oder Beschwerde und die Entscheidgebühr ermässigt sich um einen Drittel. Wird eine Begründung verlangt, beginnt die Frist zur Berufung oder Beschwerde ab Zustellung des begründeten Entscheids. Fax-Schreiben und s sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. 6. Die Fristen in diesem Verfahren stehen während der Gerichtsferien nicht still. Die Zustellung gilt am Tag der Publikation als erfolgt. 907 Der Entscheid kann bei der unterzeichnenden Stelle bezogen werden. Kantonsgerichtspräsidium 9043 Trogen Verfahren Nr. ER
29 Gemeinde Heiden im Appenzellerland über dem Bodensee Arbeiten, wo andere Ferien machen! Unsere Gemeinde bildet das Zentrum des Appenzeller Vorderlandes. Wir bieten die Gelegenheit, Teilzeit zu arbeiten und gleichzeitig ein kleines Team zu führen. Wir suchen per 1. Februar 2014 oder nach Vereinbarung eine/n Leiter/in Einwohnerdienste (50 Stellen-Prozent) Zu den Hauptaufgaben dieser anspruchsvollen und abwechslungsreichen Stelle gehören die Administration und Sachbearbeitung in sämtlichen Gebieten der Einwohnerdienste. Das Bestattungsamt, AHV-Zweigstelle, Arbeitsamt, Sektionschef sowie die Ausbildung der Lernenden runden das Pflichtenheft ab. Wir erwarten eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung idealerweise in einer Gemeindeverwaltung, Führungserfahrung, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen, Organisationstalent, Verschwiegenheit sowie Freude im Umgang mit Kundinnen und Kunden. Wir bieten eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit in einem kollegialen Team, einen modernen, gut ausgestatteten Arbeitsplatz sowie eine der Verantwortung entsprechende Entlöhnung. Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen an den Gemeinderat Heiden, Kirchplatz 6, 9410 Heiden. Bei Fragen stehen Ihnen Norbert Näf, Gemeindepräsident, Tel , oder Rita Tobler, Gemeindeschreiberin, Tel , bzw. gerne zur Verfügung Unentgeltliche Rechtsberatung des Appenzellischen Anwaltsverbandes Mittwoch, 8. Januar 2014, ab Uhr Heiden: Gemeindehaus, Kirchplatz 6, Sitzungszimmer 0.1 Teufen: Gemeindehaus, Dorf 9, Sitzungszimmer Nr.16 (1. Stock) Herisau: Poststrasse 5, Warteraum: Sitzungszimmer Nr. 43 Appenzell: Gebäude neue Kanzlei, Sitzungszimmer, Parterre 1453
30 Handelsregister An kana Te AG, in Lutzenberg, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 107 vom , Publ ). Löschungsgrund: Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Ziefen im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr vom Aqua-Trade GmbH, in Urnäsch, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 36 vom , S. 3, Publ ). Eingetragene Personen neu oder mutierend: Eugster, Roman, von Oberegg, in Marbach SG, Geschäftsführer, mit Einzelunterschrift; Depner Vögeli, Wolfgang, von Zürich und Basel, in St. Peterzell (Neckertal), Gesellschafter und Vorsitzender der Geschäftsführung, mit Einzelunterschrift, mit 100 Stammanteilen zu je CHF [bisher: Gesellschafter und Geschäftsführer]. Tagesregister-Nr vom Gesundheitspraxis Vo Thai Ngoc, in Herisau, CHE , Einzelunternehmen (SHAB Nr. 21 vom , Publ ). Löschungsgrund: Das Einzelunternehmen (Firma neu: Gesundheitscenter Vo Thai Ngoc) wird infolge Verlegung des Sitzes nach Weinfelden im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr vom Interpool Wohnbau AG, in Herisau, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 171 vom , S. 2, Publ ). Löschungsgrund: Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Wangen-Brüttisellen im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr vom JGS International GmbH, in Herisau, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 170 vom , Publ ). Domizil neu: Bahnhofstrasse 19, 9100 Herisau. Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Britt, Doris, von Mosnang und Glarus Nord, in Degersheim, mit Einzelunterschrift. Tagesregister-Nr vom König Entertainment AG, bisher in Cham, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 118 vom , S. 30, Publ ). Statutenänderung: Sitz neu: Reute AR. Domizil neu: Schachen 150, 9414 Schachen bei Reute. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Betrieb von Unterhaltungs- und Gastronomiebetrieben sowie den Betrieb einer Werbeagentur. Die Gesellschaft kann Immaterialgüterrechte schaffen, erwerben, verwerten und veräussern. Die Gesellschaft kann auch die Beteiligung an und die Finanzierung von Unternehmungen aller Art im In- und Ausland vornehmen, Grundstücke erwerben, halten und veräussern. Die Gesellschaft kann im übrigen 1454
31 alle Geschäfte tätigen, welche geeignet sind, die Entwicklung des Unternehmens und die Erreichung des Gesellschaftszweckes zu fördern oder zu erleichtern. Mitteilungen neu: Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen durch Publikation im SHAB. Eingetragene Personen neu oder mutierend: König, Günter, österreichischer Staatsangehöriger, in Root, Mitglied, mit Einzelunterschrift [bisher: in Schachen bei Reute Oberegg]. Tagesregister-Nr vom Lucrosa AG, in Heiden, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 64 vom , Publ ). Domizil neu: Schützengasse 28, 9410 Heiden. Tagesregister-Nr vom MR Vertrieb und Service GmbH, in Wald AR, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 106 vom , Publ ). Statutenänderung: Firma neu: Création Moulin Rouge GmbH. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt den Handel mit Konsumgütern aller Art, insbesondere unter der Marke Moulin Rouge oder der Bezeichnung Création Moulin Rouge. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, sich an anderen Unternehmungen im In- und Ausland beteiligen, gleichartige oder verwandte Unternehmungen erwerben oder errichten sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft zu fördern. Sie kann ferner auch Liegenschaften kaufen, belehnen oder verkaufen. Tagesregister-Nr vom QuiRrl-iT GmbH, in Teufen AR, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 157 vom , Publ ). Löschungsgrund: Die Gesellschaft wird infolge Verlegung des Sitzes nach Pfungen im Handelsregister des Kantons Appenzell Ausserrhoden von Amtes wegen gelöscht. Tagesregister-Nr vom Säntis Heiden GmbH, in Heiden, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 233 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Rossatti, Mario, von Heiden, in Mantello (IT), Gesellschafter, ohne Zeichnungsberechtigung, mit 20 Stammanteilen zu je CHF Eingetragene Personen neu oder mutierend: Rossatti, Dr. Maria, von Heiden, in Heiden, Gesellschafterin und Geschäftsführerin, mit Einzelunterschrift, mit 20 Stammanteilen zu je CHF [bisher: Geschäftsführerin mit Einzelunterschrift, ohne Stammanteil]. Tagesregister-Nr vom Stilo AG, in Bühler, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 67 vom , Publ ). Ausgeschiedene Personen und erloschene Unterschriften: Vetter, Hermann, österreichischer Staatsangehöriger, in Lustenau (AT), Delegierter, mit Kollektivunterschrift zu zweien. Tagesregister-Nr vom SUISSE VERMÖGENSVERWALTUNG AG in Liquidation, in Herisau, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 77 vom , Publ ). Diese infolge Konkurses im Sinne von Art. 159 Abs. 5 HRegV am von Amtes wegen gelöschte Gesellschaft wird wieder als durch Konkurs aufgelöst in das Handelsregister eingetragen, 1455
32 AZA 9100 Herisau 1 nachdem die Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden mit Entscheid vom die Wiedereröffnung eines summarischen Verfahrens angeordnet hat. Tagesregister-Nr vom SWISS TOPINVEST AG in Liquidation, in Herisau, CHE , Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 77 vom , Publ ). Diese infolge Konkurses im Sinne von Art. 159 Abs. 5 HRegV am von Amtes wegen gelöschte Gesellschaft wird wieder als durch Konkurs aufgelöst in das Handelsregister eingetragen, nachdem die Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden mit Entscheid vom die Wiedereröffnung eines summarischen Verfahrens angeordnet hat. Tagesregister-Nr vom GAZA-Immobilien GmbH, in Wolfhalden, CHE , Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SHAB Nr. 189 vom , Publ ). Firma neu: GAZA- Immobilien GmbH in Liquidation. Auflösung der Gesellschaft durch Konkurs gemäss Entscheid der Einzelrichterin des Kantonsgerichts von Appenzell Ausserrhoden vom , mit Wirkung ab dem , 9.00 Uhr. Tagesregister-Nr vom
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