Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) der geplanten PV-Anlage Buch bei Tiefenbach
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1 DGS Gesellschaft für Solarenergie Berlin mbh Erich-Steinfurth-Str Berlin Phone +49 (030) Fax +49 (030) Web dgs@dgs-berlin.de Fachgutachten zur Bewertung der Blendwirkung durch Reflexion an PV-Modulen (Blendgutachten) der geplanten PV-Anlage Buch bei Tiefenbach Anlage: PV-Anlage Buch Buch Tiefenbach Auftraggeber: ENVALUE GmbH Herr Stefan Engstler Gewerbepark Garham Hofkirchen Projektnummer: A88.316/002 Gutachter: Dipl.-Ing. Ralf Haselhuhn Bearbeiter: M. Sc. Lorenz Groß Berlin, Handelsregister: Bankverbindung: U-ID-Nr.: DE Amtsgericht Bank für Sozialwirtschaft Steuer-Nr.: 37/259/32257 Charlottenburg BLZ BIC: BFSWDE33BER HRB B Konto IBAN: DE Seite 1 von 22
2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Einleitung Beschreibung der PV-Anlage Grundlagen der Strahlengeometrie Geometrische Reflexionssituation Reflexionseigenschaften des vorgesehenen Modultyps Reflexion von gerichteter Strahlung an den Glasflächen der Module Methodik der Untersuchung Bewertungsbasis Sonnenposition Bewertung der Reflexionen Rahmenbedingungen der Simulation Simulationsergebnisse Fazit Anlagen Literaturverzeichnis
3 Zusammenfassung Anhand von Minutenwerten der Sonnenstände am Anlagenstandort, wird die Reflexion der gerichteten Sonnenstrahlung (Direktstrahlung) an den Glasflächen der Module auf Grundlage der geometrischen Optik berechnet. Die PV-Module sind in Richtung 200 (d.h. Süd-Süd-West) ausgerichtet und mit einem Winkel von 18 gegenüber der Horizontale geneigt. Auf Basis der vorliegenden Geländehöhen sowie dem Aufstellungsplan der PV-Anlage wird bewertet, ob es zu Reflexionen an den Modulen, verursacht durch eintreffende Sonnenstrahlen, kommen kann, die den Straßenverkehr auf der nördlich verlaufenden Autobahn A3 gefährden könnten. Ergebnis: Auf Grundlage der Strahlengeometrie, der Geländehöhen, der Modulausrichtung und -anordnung entstehen durch die beschriebene keine unzulässigen zusätzlichen Blendwirkungen auf den Straßenverkehr der angrenzenden Autobahn A
4 1 Einleitung Im folgenden Gutachten wird die durch Blendung verursachte Lichtemission einer geplanten PV- Freiflächenanlage und die damit einhergehende Beeinträchtigung der Umgebung untersucht. Gelegen ist die PV-Anlage in der Gemeinde Tiefenbach im Landkreis Passau. Die beplante Fläche liegt zwischen der nördlich verlaufenden Autobahn A3 und der südöstlich gelegenen Ortschaft Buch (siehe Abbildung 1). Die ungefähren Koordinaten des Mittelpunktes der Freifläche sind 48,6228 N und 13,3412 O. Abbildung 1: Aktueller beplanter Bereich der PV-Anlage Gelb-Schraffiert hinterlegt (Quelle: Google Earth, Auftraggeber) Das vorliegende Blendgutachten analysiert anhand der Planungsunterlagen und Simulationen, ob durch die Module der Photovoltaikanlage Lichtreflexionen, verursacht durch gerichtete direkte Sonneneinstrahlung, entstehen können, welche zu Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs auf der Autobahn A3 führen können. So soll jegliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmenden in beiden Fahrtrichtungen der BAB 3 erkannt und ausgeschlossen werden
5 2 Beschreibung der Umgebung Die Beschaffenheit der Anlagenfläche und deren Umgebung wurde anhand von Planungsunterlagen und Kartenmaterial mit Höhendaten des Auftraggebers und durch Daten aus Google Earth Pro festgestellt. Außerdem liegen Fotos der beplanten Fläche, die wiederum vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, vor. In Abbildung 2 ist zum einen die beplante Anlagenfläche (gelb schraffiert hinterlegt) mit der Anlagenumgebung zu sehen und zum anderen eine Auswahl an markanten Höhenpunkten. Die Höhenangaben wurden GoogleEarth entnommen und zusätzlich mit Fotos der Anlagenfläche (Abbildung 3 und Abbildung 4) abgeglichen. 419 m 426 m 419 m 418 m 422 m 416 m 427 m Abbildung 2: Anlagen- und Umgebungsplan mit Höhenangaben ausgewählter Punkte (Rot) (Quelle: Google Earth, Auftraggeber) Wie in Abbildung 2 zu erkennen ist, liegt die Anlagenfläche im nördlichen Bereich nahezu auf gleicher Höhe bzw. etwas erhöht als die Fahrbahnoberfläche und steigt nach Süden hin leicht an. Die Autobahn fällt in Richtung Passau (Süd-Ost) leicht ab und steigt in Richtung Regensburg (Nord-West) leicht an. Die Umgebung ist nach Süden von Ackerflächen und nach Osten und Westen von Waldflächen gekennzeichnet. Zwischen der Anlagenfläche und der Autobahn befindet sich ein Grünstreifen, der in Abbildung 2 sowie in Abbildung 3 zu sehen ist. Dieser wird in diesem Gutachten nicht berücksichtigt. Eine Nutzung dieses sog. Begleitgrüns darf laut Bebauungsplan nicht als Blendschutz gewertet werden
6 Blendgutachten 04/2018 Abbildung 3: beplante Fläche mit Blickrichtung Nord-West (Quelle: Auftraggeber) Abbildung 4: Beplante Fläche mit Blickrichtung West (Quelle: Auftraggeber) -6-
7 3 Beschreibung der PV-Anlage Im folgenden Kapitel werden der Aufbau und die verwendeten Komponenten der PV-Anlage, welche für eine Bewertung der Blendemissionseigenschaften notwendig sind, näher erläutert. Abbildung 5: Auszug aus Anlagenplan der PV-Anlage (Quelle: Anlagenplan Anhang 1; Auftraggeber) Abbildung 5 zeigt den Aufbau der zu errichtenden Photovoltaikanlage. Die Module sind sechsreihig quer auf Modultischen angeordnet und nach 200 Süd-Südwest ausgerichtet. Nördlich verläuft die Autobahn 3, östlich die Kreisstraße nach Buch. Die Anlagenfläche weißt eine mäßige Steigung auf, was in Abbildung 3 und Abbildung 4 erkennbar ist
8 Die Module sind mit einem Anstellwinkel von 18 aufgeständert. Darüber hinaus kann der Abbildung 6 der Abstand zwischen Geländeoberkante (GOK) und der Modulreihenunterkante mit 0,9 m und der Abstand zwischen Modulreihenoberkante und GOK mit 3,31 m entnommen werden. Aufgrund von Geländeunebenheiten kann es zu Abweichungen von diesen Höhen kommen. Abbildung 6: Modulaufständerung (Quelle: Anlagenplan Anhang 1; Auftraggeber) - 8 -
9 4 Grundlagen der Strahlengeometrie In diesem Abschnitt werden die Grundlagen zur Berechnung der Lichtemission erläutert. 4.1 Geometrische Reflexionssituation Nach dem Reflexionsgesetz ist der Winkel des einfallenden Lichtstrahls bezogen auf die Flächennormale (Senkrechte, Lot zur Fläche) gleich dem Winkel des reflektierten Strahls zur Normalen ( = ). Abbildung 7: Reflexion eines Lichtstrahls Das Reflexionsgesetz gilt grundsätzlich bei der Reflexion von Lichtstrahlen, auch wenn die reflektierende Oberfläche nicht eben ist oder diffuses Licht einfällt. Dann gilt für jeden einzelnen Lichtstrahl am jeweiligen Auftreffpunkt auf der Oberfläche individuell das Reflexionsgesetz. Trifft das Licht auf eine schwarze und undurchsichtige Oberfläche, so wird es (zum größten Teil) absorbiert. Es wird nur ein sehr geringer Teil des Lichts reflektiert. So erscheint ein Modul, das mit schwarzen (monokristallinen) bzw. blauen (polykristallinen) Zellen bestückt ist, als dunkle Fläche. Abbildung 8: (a) Ideale spekulare Reflexion, (b) Reale spekulare Reflexion, (c) Ideale diffuse Reflexion Quelle: (Linz, Kunst Universität) - 9 -
10 Die Streuung der reflektierten Strahlung ist relativ hoch, so dass eine Blendwirkung durch gerichtete (Sonnen-)Strahlung mit zunehmendem Abstand im Allgemeinen nicht als Blendung, sondern als Aufhellung ( heller Fleck ) der bestrahlten Oberfläche wahrgenommen wird. Der Kernbereich eines Strahlbündels (von der Sonne kommende parallele Lichtstrahlen) ist als helle Fläche auf dem im übrigen Bereich dunklen Modul wahrzunehmen, die zu keiner Blendung führt. Verschmutzung durch Staub etc. kann zu einer zusätzlichen Streuung des reflektierten Lichtes führen. Neben der idealen Reflexion (a) entsprechend des Brechungsgesetzes ergeben sich durch strukturierte Glasoberflächen weitere Strahlrichtungen. Dabei bildet sich nach dem Lambertzschen Gesetz ein weiterer Schwerpunkt in Richtung der Normalen, d.h. senkrecht zur Glasoberfläche aus. Im Falle von aufgeständerten PV-Anlagen ist diese Strahlrichtung nicht relevant, da in den Himmel gerichtet. (b) beschreibt die nichtideale Reflexion in Form einer Bündelaufweitung. Mit steigendem Differenzwinkel zwischen Reflexionswinkel und Richtung des Betrachters nimmt die Intensität der reflektierten Strahlung stark ab. Für die Untersuchung der Blendwirkung ist daher nur die Richtung der ideal reflektierten Strahlung relevant. Im Rahmen der vorliegenden Analyse wird die Moduloberfläche entsprechend den Vorgaben der Licht-Leitlinie (Ministerium für Umwelt, 2012) als ideal reflektierend betrachtet
11 4.2 Reflexionseigenschaften des vorgesehenen Modultyps Zum Aufbau des Deckmaterials der PV-Module liegen keine gesonderten Informationen vor. Typischerweise kommen bei kristallinen Modulen leicht strukturierte (matt/matt) Einscheibensicherheitsgläser als Frontabdeckung zum Einsatz. Abbildung 9: Mikrostrukturierte (matt/matt) Oberfläche (Solarglass (matt/matt) SILK) Abbildung 10: Streuung der gerichteten Strahlung/Sonnenstrahlung Ziel der Module ist es, einen möglichst hohen Anteil des Sonnenlichtes zu nutzen, so dass Gläser mit möglichst hoher Transmission und niedriger Reflexion verwendet werden. Die Transmission der Solargläser liegt typischerweise bei 90-96%, so dass die Reflexions- und Streuungsverluste max. 10% betragen. Allerdings kommt es bei Einfallswinkeln von mehr als 50 zu höheren Reflexionen bis hin zur vollständigen Reflexion bei mehr als
12 4.3 Reflexion von gerichteter Strahlung an den Glasflächen der Module θ Abbildung 11: Reflexion von gerichteter Reflexion an der Glasfläche des Moduls (Darstellung anhand eines Strahls) Zur Untersuchung der Reflexionssituation an den Modulen sind demnach die geometrischen Daten von Bedeutung, die sich aus der Sonnenbahn und der Modulausrichtung ergeben. Die Lage der Modulfläche ist definiert durch die Geländeneigung und die Orientierung und Neigung der Module. Diese geometrischen Daten werden in einem Berechnungsprogramm eingegeben und für den Standort die Sonnenstände von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in Ein-Minutenschritten über den Modulen ermittelt. Anhand des Azimut- und Höhenwinkels der Sonne über der Modulfläche wird der Azimut- und Höhenwinkel der reflektierten gerichteten Strahlung berechnet. Folgende Winkeldefinitionen werden verwendet: Azimut: 0 (Norden) 90 (Osten) 180 (Süden) 270 (Westen) Höhe: (Horizontlinie) 90 Beispiele: Eine Reflexion in Richtung 260 bedeutet eine Reflexion in Richtung Südwesten Eine Reflexion aus Richtung 70 bedeutet eine Reflexion aus Richtung Nordosten Ein Reflexionshöhenwinkel von -2 bedeutet dabei eine Reflexion unterhalb der Horizontalen (z.b. bei an einer höher gelegenen PV-Anlage in Richtung eines tiefer liegenden Objektes
13 5 Methodik der Untersuchung 5.1 Bewertungsbasis Um die betroffenen örtlich aufgelösten Bereiche bestimmen zu können und eine qualitative Aussage über die Reflexionsimmissionen zu treffen wird ein Simulationstool verwendet. Dieses soll darstellen, ob schutzwürdige Räume, einer potenziellen Blendung ausgesetzt sind. Schutzwürdige Räume sind laut LAI-Richtlinie (Ministerium für Umwelt, 2012): Wohnräume Schlafräume einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen Büroräume, Praxisräume, Arbeitsräume, Schulungsräume und ähnliche Arbeitsräume Sollte mindestens einer dieser Räume von Blendung betroffen sein, wird überprüft ob die Beeinträchtigung/Belästigung in einem übermäßigen Maße stattfindet. Derzeit gibt es dafür in Deutschland keine gesetzlichen Regelungen, bzw. Grenzwerte. Allerdings leitet die LAI-Richtlinie (Ministerium für Umwelt, 2012) Bewertungsgrößen aus einem Hinweispapier für Windenergieanlagen (Immisionsschutz, 2002) ab. Die LAI-Richtlinie definiert diese Bewertungsgrößen wie folgt: [Gegenwärtig wird davon ausgegangen, dass ] eine erhebliche Belästigung im Sinne des BImSchG durch die maximal mögliche astronomische Blenddauer unter Berücksichtigung aller umliegenden Photovoltaikanlagen vorliegt, wenn diese mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr beträgt. (Ministerium für Umwelt, 2012) Liegt die Blenddauer unterhalb dieser Grenzwerte ist die Belästigung allgemein hinnehmbar. Auch der Österreichische Verband für Elektrotechnik veröffentlichte im November 2016 eine Richtlinie mit identischen Richtwerten für die Ermittlung von durch Blendung verursachte Belästigung (OVE, Österreichischer Verband für Elektrotechnik, 2016). Zusätzlich zu den schutzwürdigen Räumen muss überprüft werden, ob die auftretende Blendung die Sicherheit von folgenden Bereichen gefährdet: Straßenverkehr Schienenverkehr Schifffahrtsverkehr Verkehrssicherheit (Luft) Tritt in einem dieser Arbeitsbereiche Blendung auf, kann selbst eine kurzzeitige Blendung schwerwiegend Folgen haben (OVE, Österreichischer Verband für Elektrotechnik)
14 5.1 Sonnenposition Der Verlauf der Sonne, beschrieben durch den Azimut- und den Höhenwinkel, ist die Eingangsgröße für die Simulation und von der geografischen Lage abhängig. Für Tiefenbach in Bayern sind die Sonnenbahnen für verschiedene Tage in Abbildung 12 dargestellt. Den Jahreshöchststand von 64,8 erreicht die Sonne am um 12:00 (wahre Ortszeit), im Vergleich dazu erreicht die Sonne am lediglich einen Höchststand von 17,9. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Polarkoordinaten (Sonnenhöhe und Azimut) abhängig von Uhrzeit und Datum sind. Aus diesem Grund wird ein Simulationszeitraum von einem Kalenderjahr angesetzt. Sonnenbahndiagramm für verschiedene Tage Standort: Tiefenbach 60,00 Höhenwinkel in 50,00 40,00 30,00 20,00 10,00 0,00 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 Azimutwinkel in Abbildung 12: Sonnenbahndiagramm für verschiedene Tage, Standort: Tiefenbach (Quelle: eigene Darstellung)
15 6 Bewertung der Reflexionen Im folgenden Kapitel werden die potentiell von der PV-Anlage ausgehenden Blendemissionen in Richtung der nördlich verlaufenden Autobahn A3 bewertet. Das in Abbildung 13 dargestellte Reflexionsdiagramm gibt Auskunft über die Orientierung der aus der Modulebene austretenden Reflexionsvektoren (durch direkte Reflexion von Sonneneinstrahlung). Der Azimutwinkel folgt dem Uhrzeigersinn dabei bedeuten 0 bzw. 360, dass die Austrittsrichtung Norden ist. Dementsprechend steht ein Azimutwinkel von 180 für eine südliche Orientierung. Reflexionswinkel PV-Anlage Buch Höhenwinkel in 90,00 70,00 50,00 30,00 10,00-10,00-30,00 0,00 50,00 100,00 150,00 200,00 250,00 300,00 350,00 Azimut in Abbildung 13: Dargestellt ist der Austrittswinkel des Reflexionsvektors für beliebige Reflexionspunkte auf Modulebene (bei einem Anstellwinkel von 18 ) vom (d.h. dem längsten Tag des Jahres) bis zum (d.h. dem kürzesten Tag des Jahres). Aufgrund der Symmetrie des Sonnenbahnverlaufes ist der Zeitraum vom bis in etwa deckungsgleich (Quelle: eigene Darstellung) Um das Gefahrenpotential der von der PV-Anlage ausgehenden Reflexionen zu bewerten, werden zunächst Bereiche ausgemacht, in denen potentiell Reflexionen auf den Straßenverkehr treffen könnten. Die Autobahn wird von PKWs, Motorrädern und LKWs befahren. Der Kopf eines LKW-Fahrers, im Sitzen, hat eine Höhe von 2,5 m bis 3 m über der Fahrbahnoberfläche. Um alle möglichen Höhen von verschiedenen Gefährten zu berücksichtigen wird die komplette Höhe von 3 m, ausgehend von der Fahrbahnoberfläche, als Referenzhöhe für auftreffende Reflexionsstrahlen herangezogen. Zunächst wird bewertet, welcher Höhenwinkelbereich der Reflexionen in Frage kommt um diese Referenzhöhe erreichen zu können. Da die beplante Fläche ein bis neun Meter über der Fahrbahnoberfläche liegt (siehe Abbildung 2) können negative Höhenwinkel in Betracht gezogen werden. Zudem liegt die PV
16 Anlage mindestens 30 m von der nächsten Fahrbahn entfernt, wodurch Reflexionen dort bei einem Höhenwinkel von 5 bereits eine Höhe von 2,6m erreichen. Zusammen mit der Modultischhöhe von 0,9m und der Höhendifferenz zwischen Anlagenfläche und Fahrbahn von mindestens einem Meter, ist die Referenzhöhe von 3 m bereits weit überschritten. Zusammenfassend werden also nur Höhenwinkel unter 5 sowie alle negativen Höhenwinkel näher untersucht. Daraus resultiert, unter Berücksichtigung des Reflexionsdiagramms (Abbildung 13), ein Azimut-Winkelbereich von 100 bis 125 und 240 bis 290. Diese Bereiche sind für Reflexionen in östliche Richtung in Abbildung 14 und für westliche Richtung in Abbildung 15 dargestellt. Diesen Abbildungen ist zu entnehmen, dass es in westliche Richtung keine Überschneidung mit den Fahrbahnen der Autobahn 3 gibt. Daraus resultiert, dass der betreffende Straßenverkehr in Richtung Passau (Süd-Ost) nicht durch Reflexionen gefährdet wird. In Richtung Osten und somit den Verkehr in Richtung Regensburg (Nord-West) betreffend, liegt im Randbereich bei 100 eine Überschneidung vor, weshalb dieser Bereich durch eine Simulation in Kapitel 7 und 8 gesondert ausgewertet wird. Abbildung 14: Bereich möglicher Blendeinwirkung auf Flächen südöstlich der PV-Anlage
17 Abbildung 15: Bereich möglicher Blendeinwirkung auf Flächen südwestlich der PV-Anlage
18 7 Rahmenbedingungen der Simulation In diesem Kapitel werden die Simulationsparameter hergeleitet. Ziel ist es, die Blendwirkung durch direkte Reflexion der Sonneneinstrahlung, ausgehend von der PV-Anlage, auf die nördlich gelegene Autobahn 3 und dort speziell den Verkehr in Fahrtrichtung Regensburg (Nord-West) zu bewerten. Aufgrund der Gegebenheiten wurden in Kapitel 6 potentiell von Blendung gefährdete Bereiche der Autobahn A3 ermittelt, die einer quantitativen Bewertung (Simulation) unterzogen wurden. Es ergibt sich somit eine sensible Fläche entlang der linken Spur der Fahrtrichtung Regensburg (Nord-West). Sie richtet sich nach dem in Kapitel 6 eingegrenzten Bereich (siehe Abbildung 15) und beginnt bei der Brücke nordöstlich der PV-Anlage, verläuft entlang der linken Spur nach Osten und endet nach 200 Metern (Abbildung 16). Ab dort ist die Sicht definitiv durch den östlich der PV-Anlage gelegenen Wald verdeckt. Die Simulationsergebnisse sollen zeigen, ob und in welchem Ausmaß der Straßenverkehr in diesen Bereichen durch direkte Reflexion des Sonnenlichts an den PV-Modulen, betroffen ist. Hierbei wird vom ungünstigsten Fall ausgegangen. Das bedeutet, dass die der PV-Anlage naheliegendere Seite der Straße als Referenz genutzt wird. Darüber hinaus werden die Straßen von PKWs, Motorrädern und LKWs befahren. Der Kopf eines LKW-Fahrers, im Sitzen, hat eine Höhe von 2,5 m bis 3 m über der Fahrbahnoberfläche. Um alle möglichen Höhen von verschiedenen Gefährten zu berücksichtigen wird die komplette Höhe von 3 m, ausgehend von der Fahrbahnoberfläche, als Referenzhöhe für auftreffende Reflexionsstrahlen herangezogen. Da die eventuell eintreffenden Reflexionen einen negativen Höhenwinkel haben können und somit der weiter entfernt liegende Fahrstreifen von Reflexionen betroffen sein könnte, die noch über den linken Fahrstreifen hinweg gehen (oberhalb 3 m), wurde eine Gesamthöhe von 4 m angenommen. Die Simulation erfolgt daher mit einem pauschalen Ansatz, welcher sehr konservative Ergebnisse liefert und somit mögliche Blendintervalle tendenziell überbewertet. Des Weiteren werden nur Einfallswinkel im Bereich von ±30, ausgehend von einem nach vorne gerichtetem Blick in Fahrtrichtung, berücksichtigt. Abbildung 16: Anlagen- und Umgebungsplan mit zu untersuchender sensibler Fläche (grün)
19 8 Simulationsergebnisse Die Simulation hat ergeben, dass im untersuchten Bereich für die Fahrtrichtung Regensburg (Nord- West) zu keiner Zeit Reflexionen durch direkte Sonneneinstrahlung auf die PV-Module auf Verkehrsteilnehmende eintreffen können. Eine Gefährdung des Straßenverkehrs kann somit quantitativ ausgeschlossen werden
20 9 Fazit Fahrtrichtung Regensburg (Nord-West) Für die Fahrtrichtung Regensburg wird eine mögliche Gefährdung des Verkehrs durch Reflexion direkter Sonnenstrahlung an der Moduloberfläche qualitativ und quantitativ ausgeschlossen. Fahrtrichtung Passau (Süd-Ost) Für die Fahrtrichtung Passau wird eine mögliche Gefährdung des Verkehrs durch Reflexion direkter Sonnenstrahlung an der Moduloberfläche qualitativ ausgeschlossen
21 10 Anlagen Anhang 1: Anlagenplan 1 Seiten
22 11 Literaturverzeichnis Immisionsschutz, L. f. (2002). Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immission von Windnergieanlagen (WEA-Schattenwurf-Hinweise), verabschiedet auf der 103. Sitzung. Linz, Kunst Universität. (kein Datum). Linz, Kunst Universität. Ministerium für Umwelt, K. u.-w.-a. (2012). Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmisonen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immisionsschutz (LAI). OVE, Österreichischer Verband für Elektrotechnik. ( ). Blendung durch Photovoltaikanlagen. Wien. Reichenbach H.-D., D. K. (kein Datum). Blendung durch optische Strahlungsquellen. Bericht der BAUA, Forschung Projekt : BAUA. Schierz, C. (2012). Über die Blendbewertung von reflektierenden Sonnenlich bei Solaranlagen. Ilmenau: TU Ilmenau, FG Lichttechnik. Sjerps-Koomen E.A., A. T. (1996). A simple model for PV module reflection losses under field conditions. Solar Energy V57 N6 P Solarglass (matt/matt) SILK. (kein Datum). GMB Solarglas. Yamada T., N. H. (kein Datum). Reflection loss analysis by optical modeling of PV module. Solar Energy Materials ans Solar Cells V67 P
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