Analyse der Blendwirkung einer Photovoltaikanlage

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1 Solarpraxis AG Zinnowitzer Straße Berlin, Germany Solarpark Kleiweg Analyse der Blendwirkung einer Photovoltaikanlage Auftraggeber Solar-Finance 27 GmbH Frau Irka Wolff Heiligengeiststr Quedlinburg erstellt von Wolfgang Rosenthal Solarpraxis AG Zinnowitzer Straße Berlin Germany Tel. 030/ Fax. 030/ Wolfgang.Rosenthal@solarpraxis.de Internet: Datum: Solarpraxis AG Zinnowitzer Straße Berlin, Germany Tel: +49 (0) Fax: +49 (0) info@solarpraxis.de Aufsichtsratsvorsitzender: Kay Neubert, Vorstand: Karl-Heinz Remmers (Vorsitzender), Oliver Ludwigs Sitz: Berlin, Amtsgericht Charlottenburg, HRB Erfüllungsort und Gerichtsstand: Berlin USt-ID DE St-Nr.: 37/128/20420

2 Solarpark Kleiweg Seite 2 / 22 Inhalt 1 Zweck und Gegenstand des Gutachtens Zusammenfassung der Ergebnisse Einleitung Gesetzliche Grundlagen Normativer Rahmen für die Bewertung von Lichtreflexionen photovoltaischer Anlagen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans Nichtanwendbarkeit der Licht-Richtlinie Nichtanwendbarkeit der Schattenwurf-Richtlinie Nutzung erneuerbarer Energien als ein explizites Ziel von Baurecht und Raumordnung Aktuelle politische Zielsetzung der Energiewende Blendung Entstehung von Reflexionen bei Photovoltaikanlagen Situation vor Ort Der Solarpark Die umliegende Wohnbebauung Berechnungen Methodik der Berechnung Eingrenzung potenziell blendender Reflexionsrichtungen Untersuchung der einzelnen räumlichen Bereiche Wohngebiet Kleiweg/Friedrich-Jahn-Straße Wohnhäuser südlich der Westerhäuser Straße Gebäude östlich der Anlage Bewertung der auftretenden Reflexionen Verwendete Materialien Abbildungsverzeichnis... 22

3 Solarpark Kleiweg Seite 3 / 22 1 Zweck und Gegenstand des Gutachtens Es soll untersucht werden, ob Reflexionen des Sonnenlichts an den Photovoltaikmodulen des geplanten Solarparks am Kleiweg in Quedlinburg störende Blendwirkungen auf die Gebäude in der Umgebung ausüben können. In Abbildung 1 sind die geplanten Modulreihen als Balken erkennbar. Abbildung 1: Lageplan der Modulreihen

4 Solarpark Kleiweg Seite 4 / 22 In Abbildung 2 ist die räumliche Lage des Plateaus, auf dem die Anlage errichtet werden soll, im Stadtgebiet zu erkennen (Messpunkt 1). Abbildung 2: Lage des geplanten Solarparks innerhalb des Stadtgebietes; abschirmende Vegetation grün markiert Die Analyse erfolgt auf Grundlage der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten, Fotos und Pläne. Abschließend sind gegebenenfalls Maßnahmen zur Vermeidung etwaiger Blendung zu erarbeiten.

5 Solarpark Kleiweg Seite 5 / 22 2 Zusammenfassung der Ergebnisse Es wurde festgestellt, dass in einem sehr weiten Bereich südlich der geplanten Photovoltaikanlage, der in Abbildung 9 durch violette Einfärbung gekennzeichnet ist, aus geometrischen Gründen keinerlei Reflexionen auftreten können. Es wurde weiterhin festgestellt, dass außerhalb dieses Bereichs südwestlich oder südöstlich der Anlage Reflexionen auf einzelne Fenster allenfalls sehr kurzzeitig im Minutenbereich fallen können und damit nirgends eine nennenswerte Belästigung auftreten kann. Dabei wurde abschirmende Vegetation noch gar nicht berücksichtigt Gesonderte Blendschutzmaßnahmen sind somit auch nicht erforderlich.

6 Solarpark Kleiweg Seite 6 / 22 3 Einleitung 3.1 Gesetzliche Grundlagen Aussagen über den Einfluss von Lichteinwirkung im Außenbereich sind in 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB 1 und 3 Abs. 1 und 2 BImSchG 2 nur indirekt getroffen. 35 BauGB macht die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich u.a. davon abhängig, dass keine öffentlichen Belange entgegenstehen, und zählt in Abs. 3 S. 1 Beispiele für entgegenstehende öffentliche Belange auf. Als Nr. 3, 1. Alt. wird dort das Hervorrufen schädlicher Umwelteinwirkungen genannt. 3 Abs. 2 BImSchG definiert: Immissionen im Sinne dieses Gesetzes sind auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen. In Wohngebieten erfolgt die Beurteilung von Reflexionen durch eine Photovoltaikanlage nur auf Grundlage der Bauordnung. Es wird vor allem das allgemeine Rücksichtnahmegebot in Betracht gezogen. Hierbei sind stets alle Aspekte des Einzelfalles zu berücksichtigen. So muss im Einzelfall geprüft werden, für welchen Zeitraum im Tagesverlauf Reflexionen auftreten und mit welcher Häufigkeit im Jahresverlauf. Generell ist auch die staatlich gewünschte verstärkte Nutzung regenerativer Energien zu berücksichtigen. Bei gewöhnlicher Wohnbebauung wird eine erhebliche Belastung regelmäßig ausgeschlossen sein, da Reflexionen, sei es von Fensterscheiben oder anderen Flächen, meist nicht als bauordnungsrechtlich relevante Belästigungen eingestuft werden. Bisherige Gerichtsentscheidungen zu der Frage von störender Blendung durch Photovoltaikanlagen konnten in den meisten Fällen keine Anzeichen für solche Beeinträchtigungen erkennen. (VGH München 15 CS , ). Geht es um Verkehrssicherheit, so ist entscheidend, dass Verkehrsteilnehmer zu keinem Zeitpunkt durch zu große Leuchtdichtekontraste im Blickfeld beim Erkennen von potenziellen Gefahren im Verkehrsraum behindert werden können. 1 Baugesetzbuch 2 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz-BImSchG)

7 Solarpark Kleiweg Seite 7 / Normativer Rahmen für die Bewertung von Lichtreflexionen photovoltaischer Anlagen bei der Aufstellung eines Bebauungsplans Im Rahmen der gem. 1 Abs. 7 BauGB zwingend vorgeschriebenen Abwägung von öffentlichen und privaten Belangen sind auch Lichtreflexionen als Immissionen zu betrachten und zu bewerten. Es gibt aber keine gesetzlichen Maßstäbe dafür, ob oder unter welchen Umständen reflektiertes Sonnenlicht im Wohnbereich als Belästigung einzustufen ist und ob bzw. gegebenenfalls ab welcher Intensität oder Dauer eine Belästigung unzumutbar ist Nichtanwendbarkeit der Licht-Richtlinie Die "Hinweise zur Messung und Beurteilung von Lichtimmissionen" (häufig abgekürzt als Licht-Richtlinie) stellen in der Vorbemerkung klar, dass auch Licht zu den Emissionen und Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutz-Gesetzes gehört, schließen aber in Nr. 2 "statische technische oder bauliche Einrichtungen, die das Sonnenlicht reflektieren" aus ihrem Anwendungsbereich aus und verweisen auf das Baurecht. Im Baurecht aber finden sich keine expliziten Vorschriften für Sonnenlichtreflexionen außer dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot Nichtanwendbarkeit der Schattenwurf-Richtlinie In Ermangelung von einheitlichen Richtlinien zur Beurteilung von Reflexionen an Photovoltaikmodulen hat sich seit einiger Zeit quasi eine analoge Anwendung der sogenannten Schattenwurf-Richtlinie verbreitet. Danach wird häufig eine tägliche Einwirkzeit von 30 Minuten als Zulässigkeistsobergrenze für Sonnenlichtreflexionen auf Fenster oder Balkone angesetzt, mitunter kombiniert mit der ebenfalls in dieser Schattenwurf-Richtlinie festgelegten jährlichen Obergrenze von 30 Stunden. Eine analoge Anwendung dieser Richtlinie auf die Beurteilung von Reflexionen von Sonnenlicht an fest montierten, also statisch reflektierenden Photovoltaikmodulen verbietet sich aber allein schon deshalb, weil in Nr. 1.1 dieser Richtlinie explizit als Anwendungsbereich der durch einen Windenergieanlagen-(WEA)-Rotor verursachte periodische Schattenwurf sowie seine Lichtreflexe ("Disco-Effekt") genannt werden. Unter Nr. 3.2 wird dann noch ausgeführt, dass die tägliche 30-Minutengrenze vorsorglich eingeführt wird, da in Labormessungen festgestellt wurde, dass bereits ab einem einmaligen 60-minütigen Einwirken periodischen Schattenwurfs Stressreaktionen auftreten können.

8 Solarpark Kleiweg Seite 8 / 22 Beruft sich eine Behörde in einem ablehnenden Bescheid bezüglich einer fest installierten Photovoltaikanlage darauf, dass ihr Ermessensspielraum bei der Beurteilung der Blendwirkung durch diese Schattenwurf-Richtlinie eingeschränkt sei, so müsste der Bescheid demzufolge ohne weiteres anfechtbar sein, da sie dann ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat Nutzung erneuerbarer Energien als ein explizites Ziel von Baurecht und Raumordnung Als öffentliche Belange sind in jedem Fall mindestens die gesetzlich normierten Zielsetzungen zu beachten. Schon vor der Havarie in Fukushima enthielten die Grundsätze der Raumordnung in 2 Abs. 1 ROG unter Nr. 1 die Sicherung der nachhaltigen Daseinsvorsorge und der Entwicklungspotenziale sowie den Ressourcenschutz, und unter Nr. 3 die Versorgung mit Infrastrukturen der Daseinsvorsorge. Unter Nr. 6 wird explizit genannt: "Den räumlichen Erfordernissen des Klimaschutzes ist Rechnung zu tragen, sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen. Dabei sind die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien, für eine sparsame Energienutzung sowie für den Erhalt und die Entwicklung natürlicher Senken für klimaschädliche Stoffe und für die Einlagerung dieser Stoffe zu schaffen." In 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe f BauGB ist die Nutzung erneuerbarer Energien ebenfalls explizit aufgeführt als ein öffentlicher Belang, der besonders zu berücksichtigen ist Aktuelle politische Zielsetzung der Energiewende Nach den dramatischen Ereignissen in Japan und dem von weiten Teilen der Bevölkerung mitgetragenen Entschluss der Regierung, aus der nuklearen Stromerzeugung baldmöglichst auszusteigen und umgehend die Weichen für eine nachhaltigere Energie- und damit auch Stromversorgung zu stellen, basierend auf unbefristet verfügbaren erneuerbaren Energiequellen, wurde das Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden ( BGBl. I S. 1509) erlassen, das Städten und Gemeinden eine stärkere Rolle in der klimagerechten Bodennutzung zuschreibt. Zu diesem Zweck wurden durch dieses Gesetz Festsetzungsmöglichkeiten zum Einsatz und zur Nutzung erneuerbarer Energien ins Baugesetz eingefügt und die Nutzung insbesondere auch von Photovoltaikanlagen an oder auf Gebäuden erleichtert.

9 Solarpark Kleiweg Seite 9 / 22 U.a. wurden in 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB die Ausstattung des Gemeindegebietes mit Anlagen zur dezentralen Stromerzeugung explizit aufgenommen in die möglichen Inhalte eines Flächennutzungsplans; in 9 Abs. 1 Nrn. 12 und 23 Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungsplan aufgenommen für Flächen und Gebiete, die der dezentralen Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien dienen sollen; in 35 Abs. 1 als Nr. 8 eine Privilegierung von gebäudeintegrierten Solaranlagen im Außenbereich aufgenommen. In der Gesetzesbegründung wird als Ziel genannt, den Handlungsspielraum der Gemeinden zu erweitern. Als beabsichtigte Gesetzesfolge wird unter dem Punkt 5. Nachhaltigkeit ausgeführt: "Das Gesetz weitet den Planungsspielraum der Gemeinden zur Stärkung der klimagerechten Stadtentwicklung aus. Es fördert die Nutzung erneuerbarer Energien, spart Rohstoffe und Ressourcen und unterstützt die schnellere Erreichung der Klimaschutzziele Deutschlands. Erneuerbare Energien reduzieren den Verbrauch fossiler Brennstoffe und tragen damit zur Verbesserung der Luftqualität bei. Die Nutzung erneuerbarer Energien und die damit verbundene Schonung von Rohstoffen, die damit künftigen Generationen erhalten bleiben, tragen dazu bei, dass diese Generation ihre Aufgaben selbst löst und sie nicht kommenden Generationen aufbürdet." War also schon vor dieser Gesetzesänderung die verstärkte Nutzung erneuerbarer Energie als politische Zielsetzung in einer Abwägung gem. 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen, so ist nunmehr die politische Verantwortung der Städte und Gemeinden zur Forcierung dieser Politik hervorgehoben. 3.3 Blendung In der bereits unter erwähnten Licht-Richtlinie wird zum Begriff der Blendung ausgeführt: "Bei der Blendung durch Lichtquellen wird zwischen der physiologischen und psychologischen Blendung unterschieden. Bei der physiologischen Blendung wird das Sehvermögen durch Streulicht im Glaskörper des Auges vermindert. Dieser Aspekt steht jedoch bei der Immissionssituation im Wohnbereich nicht im Vordergrund der Betrachtung. Die Störempfindung durch Blendung wird als psychologische Blendung bezeichnet und kann auch ohne Minderung des Sehvermögens auftreten und zu

10 Solarpark Kleiweg Seite 10 / 22 erheblicher Belästigung führen. Durch starke Lichtquellen in der Nachbarschaft kann dadurch die Nutzung eines inneren oder äußeren Wohnbereichs erheblich gestört werden, auch wenn aufgrund großer Entfernung der Lichtquelle keine übermäßige Aufhellung erzeugt wird. Die Belästigung entsteht u. a. durch die ständige und ungewollte Ablenkung der Blickrichtung zur Lichtquelle hin, die bei großem Unterschied der Leuchtdichte der Lichtquelle zur Umgebungsleuchtdichte eine ständige Umadaptation des Auges auslöst." Unabhängig davon, dass die Licht-Richtlinie für künstliche Lichtquellen erarbeitet wurde und ausdrücklich nicht auf reflektiertes Sonnenlicht anwendbar ist, so dass sich damit auch eine analoge Anwendung verbietet, kann natürlich diese Erklärung von Blendung und ihrer möglichen Wirkung auf Menschen zum grundsätzlichen Verständnis genutzt werden. So bleibt festzuhalten, dass die psychologische Blendung, um die es hier ausschließlich geht, eine Belästigung darstellen kann. Aus den Beurteilungsgrundsätzen der Licht-Richtlinie können darüber hinaus begrenzt Rückschlüsse auf die Erheblichkeit psychologischer Blendung gewonnen werden. Die als Erheblichkeitskriterien genannten Aspekte Gebietsnutzung, Tageszeit und Zeitdauer der Einwirkung erscheinen plausibel, unabhängig von der Unterschiedlichkeit zwischen reflektiertem Sonnenlicht und künstlicher Lichtquelle. Dabei zählt ein Wohngebiet, um das es im vorliegenden Fall geht, zu den zweitschutzwürdigsten Gebieten nach Kurgebieten, Krankenhäusern und Pflegeanstalten. Die Tageszeit dagegen, die des größten Schutzes bedarf, ist die Nacht und nicht der Tag. Hinsichtlich der zeitlichen Dauer wird zeitlich konstantes Licht, das mehrmals in der Woche jeweils länger als eine Stunde angeschaltet wird, als Standard gesetzt. Bei geringerer Einschaltdauer oder häufigkeit sind nach Licht- Richtlinie höhere Blendleuchtdichten tolerabel als unter Standardbedingungen. Bei besonders auffälligem Wechsellicht (großen Schwankungen der Leuchtdichte, schnellen Hell-Dunkel-Übergängen, blitzlichtartigen Vorgängen, schneller Folgefrequenz des Wechsellichts) werden die Standardwerte mit einem Faktor 2 bis 5 multipliziert. Dieser letzte Punkt ist interessant im Hinblick auf die Werte aus der WEA- Schattenwurf-Richtlinie. Da es dabei eindeutig um eine solche Art von besonders auffälligem Wechsellicht geht, können die dort festgelegten zeitlichen Maximalwerte von 30 Minuten mit einem Faktor 2 bis 5 multipliziert werden, um einen sachlich

11 Solarpark Kleiweg Seite 11 / 22 korrekteren Maximalwert für konstant einfallendes reflektiertes Sonnenlicht näherungsweise anzunehmen. Danach würde eine erhebliche Belästigung durch statisch reflektiertes Sonnenlicht frühestens ab einer regelmäßigen täglichen Einwirkzeit von 1 bis 2,5 Stunden Dauer einsetzen und da Reflexionen nur bei klarem Himmel auftreten können und hier etwa 50% der Zeit kein klarer Himmel herrscht, können auch diese Werte noch erhöht werden. 3.4 Entstehung von Reflexionen bei Photovoltaikanlagen Eine Photovoltaikanlage besteht aus den Komponenten Montagegestell, Wechselrichter und Photovoltaik-Modul (PV-Modul). Komponenten, an denen ggf. relevante Reflexionen entstehen können, sind die Deckgläser der PV-Module. Da die PV-Module nach Süden geneigt sind, ergibt sich nach Norden unterhalb der durch die Moduloberfläche festgelegten geometrischen Ebene ein Raum, in den mit Sicherheit nie Strahlung von der Oberfläche reflektiert werden kann, wie Abbildung 3 verdeutlicht. Abbildung 3: Die Moduloberfläche beschreibt eine geometrische Ebene, unterhalb derer keine von der Oberfläche her reflektierte Strahlung auftreten kann Potenziell belendende Lichtreflexionen an den Gläsern der PV-Module können nur zu Zeiten direkter Sonneneinstrahlung auftreten. Bei diffusem Licht mit ungerichteter Strahlung kann keine gerichtete Reflexion auftreten. Deckgläser, die für PV-Module verwendet werden, bestehen im Allgemeinen aus unstrukturiertem eisenarmen Weißglas. Es wird ein spezielles Glas verwendet, um die

12 Solarpark Kleiweg Seite 12 / 22 Transmission zu erhöhen, also den Lichteinfall des gesamten Strahlungsspektrums auf die solar aktive Fläche der PV-Module zu maximieren. So werden ein hoher energetischer Wirkungsgrad, ein hoher Ertrag und eine geringe Reflexion gesichert. Dies hat nach heutigem Stand der Technik zur Folge, dass weniger als 9 % des gesamten eingestrahlten sichtbaren Lichtes reflektiert werden. Die Reflexionseigenschaften von Glas variieren mit dem Einfallswinkel der Sonnenstrahlen, wie Abbildung 4 verdeutlicht. Abbildung 4: Auswirkung des Einfallwinkels auf den Transmissionsgrad für Modulgläser Ein Einfallwinkel von 0 bedeutet in dieser Grafik einen senkrechten Lichteinfall auf die Modulverglasung. Mit zunehmender Abweichung des Einfallwinkels von 0 sinkt die Transmission und die Reflexion steigt. Bis zu einer Abweichung von etwa 65 vom senkrechten Lichteinfall werden also weniger als 20% der Einstrahlung reflektiert.

13 Solarpark Kleiweg Seite 13 / 22 4 Situation vor Ort 4.1 Der Solarpark Auf dem Flurstück. 344 in Flur: 42 der Gemarkung Quedlinburg befindet sich eine ehemalige und jetzt brachliegende Bauschuttdeponie, auf deren Plateau der Solarpark Kleiweg errichtet werden soll. Das Plateau weist eine Höhe von 149,7 m ünn auf. Die Module werden mit einem Abstand von 3 m zur Plateaukante aufgeständert und mit einer Neigung von 20 nach Süden ausgerichtet. Die Modulunterkante liegt 30 cm über dem Gelände, ihre Oberkante erreicht 1,16 m. Abbildung 5: Lage der Modulreihen (blau eingezeichnet) im räumlichen Umfeld 4.2 Die umliegende Wohnbebauung In der näheren Umgebung befinden sich, wie Abbildung 5 ebenfalls zeigt, viele einzelne Häuser. Sie liegen durchweg auf niedrigerer Geländehöhe mit Ausnahme einiger weiter entfernter Gebäude südlich der Westerhäuser Straße. Soweit ersichtlich, handelt es sich durchweg um Ein- oder Zweifamilienhäuser. Hohe Gebäude sind nicht darunter.

14 Solarpark Kleiweg Seite 14 / 22 5 Berechnungen 5.1 Methodik der Berechnung Zunächst wird eine Aufstellung mit sämtlichen Sonneneinfallswinkeln im Jahresverlauf am Standort des geplanten Solarparks in Quedlinburg (geografische Länge 11,13, Breite 51,8 ) in 6-minütiger Auflösung für 12 Tage im Jahr erstellt (jeweils der 21. jeden Monats); die sich daraus ergebenden Reflexionsrichtungen werden bestimmt. Jedem Einfallswinkel des Sonnenlichts entspricht nach dem Reflexionsgesetz ( Einfallswinkel = Ausfallswinkel ) genau ein Ausfallswinkel reflektierter Strahlung bei gegebener reflektierender Ebene. Die danach physikalisch möglichen Reflexionsrichtungen lassen sich wiederum anschaulich in einem Diagramm darstellen, das über dem Horizont, aus Sicht eines beliebigen Reflexions- oder potenziellen Blendpunktes heraus, alle möglichen Reflexionsrichtungen durch die Koordinaten Azimut- und Höhenwinkel beschreibt (siehe Abbildung 6). Abbildung 6: Darstellung des Reflexionsstrahls anhand von Azimut und Höhenwinkel wie im Reflexionsdiagramm verwendet Für einen beliebigen Punkt ergibt sich das in Abbildung 7 dargestellte Diagramm.

15 Solarpark Kleiweg Seite 15 / 22 Abbildung 7: Reflexionsdiagramm aus Sicht eines beliebigen potenziellen Blendpunktes der südlich ausgerichteten und um 20 geneigten Modulebene am Standort Quedlinburg; waagerecht aufgetragen sind die Azimutwinkel von Norden (0 ) über Osten (90 ), Süden (180 ) nach Westen (270 ), senkrecht die Höhenwinkel Anschließend werden auf potenzielle Blendung zu überprüfende Blickpunkte im selben Koordinatensystem bestimmt und in das Diagramm eingetragen. Liegt der zu überprüfende Blickpunkt außerhalb des betroffenen Bereichs (d.h. nicht zwischen den Kurven für den 21. Juni und den 21. Dezember), so kann zu keinem Zeitpunkt des Jahres Sonnenlicht zu diesem Blickpunkt hin reflektiert werden. Liegt ein Blickpunkt innerhalb des betroffenen Bereichs (d.h. zwischen oder oberhalb der Kurven für den 21. Juni und den 21. Dezember) im Reflexionsdiagramm, so kann anhand des Diagramms die Dauer und Jahreszeit potenzieller Reflexionen abgeschätzt werden (der Abstand zwischen zwei Markierungspunkten eines Tages entspricht 6 Minuten). Sofern es auf konkrete Uhr- und Jahreszeiten oder die jeweilige Dauer potenzieller Reflexion ankommt, erlauben die Datentabellen eine noch genauere Ermittlung. 5.2 Eingrenzung potenziell blendender Reflexionsrichtungen Wie das Reflexionsdiagramm in Abbildung 8 zeigt, können potenziell blendende Reflexionen je nach möglichem Höhenwinkel in sehr verschiedenen Richtungen

16 Solarpark Kleiweg Seite 16 / 22 auftreten. Zunächst kann festgestellt werden, dass von Südost bis Südwest, zwischen den Azimutwinkeln 116 und 244, Reflexionen ausschließlich mit großen Höhenwinkeln von über 60 auftreten können. Abbildung 8: Zwischen den Azimutwinkeln 116 und 244 werden Sonnenstrahlen steil nach oben reflektiert mit Höhenwinkeln über 60 In der betrachteten Umgebung südlich des Solarparks ist kein derart hohes Gebäude, dass so große Höhenwinkel aus Sicht eines potenziell reflektierenden Punktes des Solarfeldes zu einem möglichen Blickpunkt führen könnten. So ergibt sich ein von vornherein reflexionsfreier Bereich, der in Abbildung 9 gekennzeichnet ist.

17 Solarpark Kleiweg Seite 17 / 22 Abbildung 9: Bereiche, die auf mögliche Blendung zu untersuchen sind (gelb eingefärbt), und lila eingefärbter Bereich, der von keinerlei Reflexionen betroffen sein kann 5.3 Untersuchung der einzelnen räumlichen Bereiche Zunächst werden potenziell belendende Reflexionen nur auf Basis von Höhen und Entfernungen gesucht, ohne abschirmende Bäume oder Sträucher zu berücksichtigen. Erst anschließend wird untersucht, ob derartige Reflexionen durch vorhandene Vegetation bereits abgeschirmt werden Wohngebiet Kleiweg/Friedrich-Jahn-Straße Das nächstgelegene Wohngebiet westlich der geplanten Anlage liegt in seinem südlichen Bereich mit unter 140 m ünn etwa 10 m unterhalb des Plateaus (149,7 m), auf dem die Anlage errichtet werden soll, und steigt nach Norden hin leicht an bis etwa 144 m. Als maximale Fensterhöhe werden hier 8 m über dem Boden angenommen, so dass positive Höhenwinkel aus Sicht potenzieller Blendpunkte nur im nördlichen Teil des Wohngebiets überhaupt auftreten können und auch dort nur in höher gelegenen Fenstern. Negative Höhenwinkel, bei denen Blickpunkte unterhalb von potenziellen Blendpunkten liegen, können bei der Betrachtung unberücksichtigt bleiben, wie Abbildung 10 grafisch verdeutlicht. Denn Blickpunkte unterhalb der Anlage kann reflektierte Strahlung allenfalls aus einem schmalen Randstreifen erreichen.

18 Solarpark Kleiweg Seite 18 / 22 Abbildung 10: Großflächig kann reflektierte Strahlung nur oberhalb der Anlage wahrgenommen werden Die nächstgelegenen Gebäude westlich der Anlage haben minimale Abstände von den nächstgelegenen Modulen von 55 bis 77 m. Mit den jeweiligen Entfernungen und Höhendifferenzen errechnen sich Höhenwinkel zwischen 0 und 2,08. Werden diese mit den jeweiligen Azimutrichtungen ins Reflexionsdiagramm eingetragen (Abbildung 11), so kann die maximale Einwirkzeit von wenigen Minuten abgeschätzt werden, da zwischen je zwei Markierungspunkten eines Tages eine Zeitspanne von 6 Minuten liegt. Abbildung 11: Reflexionsdiagramm für westlich der Anlage befindliche Häuser Wohnhäuser südlich der Westerhäuser Straße Weiter südlich, im zu betrachtenden Azimutwinkelbereich über 244 aus Sicht potenzieller Blendpunkte, ist mit positiven Höhenwinkeln zu potenziellen Blickpunkten erst südlich der Westerhäuser Straße zu rechnen, wo das Gelände wieder ansteigt. Der Abstand zwischen Anlage und Häusern in dem Bereich beträgt mindestens 622 m.

19 Solarpark Kleiweg Seite 19 / 22 Wird eine große Höhendifferenz von 20 m angenommen, so errechnet sich ein Höhenwinkel von 1,84. Im Reflexionsdiagramm Abbildung 12 kann abgelesen werden, dass die maximale Einwirkzeit von Reflexionen in diesem gesamten Bereich bei etwa 10 Minuten liegt. Auf ein einzelnes Haus oder gar ein einzelnes Fenster treffen damit Reflexionen maximal 2 Minuten. Abbildung 12: Reflexionsdiagramm für südwestlich der Anlage befindliche Häuser südlich der Westerhäuser Straße Gebäude östlich der Anlage Soweit ersichtlich, liegen im gesamten östlichen Bereich, der von Reflexionen getroffen werden könnte, also zwischen den Azimutwinkeln von 90 bis 116 aus Sicht potenzieller Blendpunkte, keine Gebäude auf einer Geländehöhe über 142 m ünn. So ergeben sich hier keinerlei positive Höhenwinkel unter der Annahme, dass Fenster nicht höher als 8 m über dem Boden sind. Sollte diese Annahme etwas zu restriktiv sein, so können sich wegen der relativ großen Entfernungen doch nur sehr kleine Höhenwinkel mit der Folge von sehr kurzzeitigen Reflexionseinwirkungen ergeben, da jedenfalls in der näheren Umgebung keine sehr hohen Häuser stehen,

20 Solarpark Kleiweg Seite 20 / 22 6 Bewertung der auftretenden Reflexionen Es wurde festgestellt, dass in einem sehr weiten Bereich südlich der geplanten Photovoltaikanlage, der in Abbildung 9 durch violette Einfärbung gekennzeichnet ist, aus geometrischen Gründen keinerlei Reflexionen auftreten können. Es wurde weiterhin festgestellt, dass außerhalb dieses Bereichs westlich der Anlage kurzzeitig im Minutenbereich Reflexionen auf einzelne Fenster fallen können. Reflexlichteinfall von derart kurzer Dauer wird aber in den meisten Fällen gar nicht wahrgenommen und kann keineswegs zu nennenswerter Belästigung führen. Östlich der Anlage könnten Lichtreflexionen allenfalls vom Rand der Anlage kurzfristig wahrgenommen werden, da die Geländehöhe der Wohnbebauung hier um mehr als 8 m unter den potenziell reflektierenden Modulen liegt. Der dichte Bewuchs mit Bäumen an der östlichen Seite des Solarparks ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt. Somit kann zusammengefast werden, dass die Errichtung der geplanten Photovoltaikanlage zu keinerlei nennenswerten Belästigungen durch reflektiertes Sonnenlicht führen kann.

21 Solarpark Kleiweg Seite 21 / 22 7 Verwendete Materialien Basis der Berechnungen sind: Topografische Karte zusätzliche Höhen- und Entfernungsmessungen sowie Lageplan der Modulreihen von Herrn Bauingenieur Lutz Wilkerling ergänzende Entfernungsangaben aus Google Earth

22 Solarpark Kleiweg Seite 22 / 22 8 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lageplan der Modulreihen... 3 Abbildung 2: Lage des geplanten Solarparks innerhalb des Stadtgebietes; abschirmende Vegetation grün markiert... 4 Abbildung 3: Die Moduloberfläche beschreibt eine geometrische Ebene, unterhalb derer keine von der Oberfläche her reflektierte Strahlung auftreten kann Abbildung 4: Auswirkung des Einfallwinkels auf den Transmissionsgrad für Modulgläser Abbildung 5: Lage der Modulreihen (blau eingezeichnet) im räumlichen Umfeld Abbildung 6: Darstellung des Reflexionsstrahls anhand von Azimut und Höhenwinkel wie im Reflexionsdiagramm verwendet Abbildung 7: Reflexionsdiagramm aus Sicht eines beliebigen potenziellen Blendpunktes der südlich ausgerichteten und um 20 geneigten Modulebene am Standort Quedlinburg; waagerecht aufgetragen sind die Azimutwinkel von Norden (0 ) über Osten (90 ), Süden (180 ) nach Westen (270 ), senkrecht die Höhenwinkel Abbildung 8: Zwischen den Azimutwinkeln 116 und 244 werden Sonnenstrahlen steil nach oben reflektiert mit Höhenwinkeln über Abbildung 9: Bereiche, die auf mögliche Blendung zu untersuchen sind (gelb eingefärbt), und lila eingefärbter Bereich, der von keinerlei Reflexionen betroffen sein kann Abbildung 10: Großflächig kann reflektierte Strahlung nur oberhalb der Anlage wahrgenommen werden Abbildung 11: Reflexionsdiagramm für westlich der Anlage befindliche Häuser Abbildung 12: Reflexionsdiagramm für südwestlich der Anlage befindliche Häuser südlich der Westerhäuser Straße... 19

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