Forum Betreuungszahlen Bildung Ausbau der Weiterbildungsangebote

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Forum Betreuungszahlen Bildung Ausbau der Weiterbildungsangebote"

Transkript

1 Heft 60/06 Juni 2006 ISSN bdbaspekte Zeitschrift für Betreuungsmanagement Titelthema Potsdam 2006: 95 Prozent sagen Ja zum BdB-Qualitätsregister Forum Betreuungszahlen 2004 Bildung Ausbau der Weiterbildungsangebote Fokus Mehrwertsteuererhöhung: Aktion für Mitglieder Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen: Auf dem Weg zur Staatsbetreuung? BdB e.v. Brodschrangen Hamburg PVSt Deutsche Post AG Entgelt bezahlt C 46306

2 Sie vertreten Menschen. Der BdB vertritt sie. Friedhelm Hantusch (50) und Ulrike Bleckmann (46), Betreuungsbüro Essen Fachlich. Politisch. Servicestark. Der Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen ist mit mehr als Mitgliedern die größte Interessenvertretung für den Berufsstand. Wir unterstützen unsere Mitglieder, damit sie vor Ort professionell arbeiten können und sind an ihrer Seite: Fachlich, indem wir den Beruf Betreuung entwickeln und prägen. Politisch, indem wir die Anliegen unserer Mitglieder parteilich vertreten. Servicestark, indem wir umfangreiche Dienstleistungen bieten. Viele gute Gründe, Mitglied im BdB zu sein. Info-Coupon Ich bin interessiert an einer Mitgliedschaft im BdB e.v.. Bitte senden Sie mir weiteres Informationsmaterial zu. Name, Vorname Straße PLZ, Ort Einfach per Post oder Fax an: Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.v. Brodschrangen Hamburg Tel. (040) Fax (040) BUNDESVERBAND DER BERUFSBETREUER/-INNEN E.V.

3 editorial inhalt bdbtitelthema Tagung und Mitgliederversammlung in Potsdam: 95 Prozent sagen Ja zum Qualitätsregister bdbintern BAG Vereine: Workshop Controlling BdB-Landesgruppentreffen im Juni BdB-Mitgliederentwicklung: Neuer Höchststand bdbinside forum Zur Entwicklung der Verbandspolitik Betreuungszahlen 2004 Landesgruppe Bremen recht Rechtsprechung zum VBVG Gewerbeanmeldung Eigenhaftung des Betreuers für Schulden des Betreuten? Neues Formblatt für Steuererklärung Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht bildung Ausbau der Weiterbildungsangebote Übersicht über Kooperationspartner service BdB at work 2006 Voranmeldung zum Qualitätsregister kontakt Bundesgeschäftsstelle Ansprechpartner/innen der Landesgruppen bdbfokus Mehrwertsteuererhöhung: BdB-Aktion für alle Mitglieder BdB-Mitgliederbefragung: Veränderungen seit Einführung der Pauschalen Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen: Auf dem Weg zur Staatsbetreuung? bdbaufgelesen Buch- und Online-Tipps von Karin Evers-Meyer impressum HERAUSGEBER: Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.v. VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT: Anette Reinders KONZEPT UND KOORDINATION: ah PR & Unternehmensberatung REDAKTION: Susanne Harder, Anne Heitmann, Anette Reinders, Susanne Wehowsky LAYOUT: PART:M DRUCK: mediamor FOTOS: Heike Günther, Dirk Lässig, Charles Yunck, Als Teilbeilage dieser Ausgabe liegt ein Prospekt der Fürst Donnersmarck-Stiftung bei. Wir bitten um freundliche Beachtung. LIEBE LESERINNEN, LIEBE LESER, zunächst gibt es einen Grund zur Freude: Die Mitgliederversammlung hat das Qualitätsregister mit 95 Prozent Ja-Stimmen verabschiedet, die Zahl der Voranmeldungen hat die 300 überschritten und die Tagung in Potsdam war geprägt von konstruktiven Diskussionen und niveauvollen inhaltlichen Gesprächen. Kurz: Intern sind wir auf einem sehr, sehr guten Weg und haben eine neue Stufe unserer Professionalisierung erreicht. Allerdings: Wir ruhen uns auf dem Erfolg nicht aus. Ob der anstehenden Aufgaben ist vielmehr strammes Arbeiten angesagt. Im Herbst wird der offizielle Startschuss für das Qualitätsregister fallen. Zudem haben wir den Protest gegen die geplante Mehrwertsteuererhöhung zu gestalten und müssen uns mit den Daten der Mitgliederbefragung auseinandersetzen. Unsere bisherige Kritik an der Gesetzesänderung wird bestätigt: Fast 90 Prozent der Mitglieder sagen aus, psychisch kranke Menschen nicht mehr adäquat betreuen zu können. Mit den Ergebnissen der Befragung haben wir jetzt eine Basis, auf der wir unsere Argumente für die weiteren politischen Auseinandersetzungen formulieren können. Wie nötig das ist, zeigen Vorfälle in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen. In beiden Bundesländern werden derzeit Modellprojekte durchgeführt, die unter anderem vorsehen, Beamte ohne Aufgabengebiet als Betreuer einzusetzen. Wir berichten ausführlich darüber, weil wir in Sorge sind. Wenn diese Beispiele Schule machen, werden die Erfolge der letzten 14 Jahre Berufsentwicklung in Frage gestellt. Wir nehmen das Geschehen um uns herum als Herausforderung an. Deswegen arbeiten wir als Vorstand intensiv daran, den Verband weiter zu stärken, um nach draußen eine noch höhere Wirksamkeit entwickeln zu können. Das gelingt uns auf zwei Wegen: Zum einen werden die Landesgruppensprecher/-innen noch stärker in die Verbandsarbeit einbezogen und durch Schulungen unterstützt. Zum anderen sind wir auf das Engagement jedes einzelnen Mitglieds angewiesen zum Beispiel im Rahmen der Protestaktion gegen die geplante Mehrwertsteuererhöhung und bei der Stärkung des Qualitätsregisters. Machen Sie mit und setzen Sie sich aktiv für unsere gemeinsamen Ziele ein! In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine anregende und informative Lektüre Ihr Klaus Förter-Vondey bdbaspekte_60/2006_3

4 bdbtitelthema Christian Lang Tagung und Mitgliederversammlung in Potsdam 95 Prozent sagen Ja zum Qualitätsregister Zwischendurch gingen sogar die Anmeldeformulare zum Qualitätsregister aus. Christian Lang war ein viel beschäftigter Mann auf der diesjährigen BdB-Jahrestagung. Als Referent für Qualitätsentwicklung hatte er den Stand zum Qualitätsregister unter sich und nahm die Voranmeldungen entgegen. Zu Beginn der Tagung zählte er 210 Eintragungen, am Ende waren es genau 300. Ursprünglich hatten wir uns 150 Anmeldungen zum Ziel gesetzt, die doppelte Zahl haben wir erreicht. Das ist ein Riesenerfolg!, freute sich BdB-Vorsitzender Klaus Förter-Vondey nach drei Tagen Potsdam. Die logische Konsequenz: Die Mitgliederversammlung verabschiedete das Qualitätsregister mit 95 Prozent aller Stimmen. Klaus Förter-Vondey Alfred Hartenbach Prof. Dr. Wolfgang Schütte Jens-Peter Finkhäuser Die Tagung begann launig und mit klaren Vorgaben. Wir haben uns viel vorgenommen für die kommenden Tage und wollen unser berufliches und berufspolitisches Profil weiter schärfen. Und wir sind auf einem guten Weg, begrüßte BdB-Vorsitzender Klaus Förter-Vondey die rund 300 Teilnehmer/-innen. Und fügte mit einem Augenzwinkern hinzu: Diese Tagung findet in einer berufspolitisch historischen Situation statt. Allerdings: Wir hatten fast nur historische Situationen. bdbaspekte_60/2006_4

5 bdbtitelthema Wie wahr. Das Treffen in Potsdam fällt in eine Zeit, die gezeichnet ist von tiefen Umbrüchen im Betreuungswesen, ja von einem Paradigmenwechsel. Nicht nur bezogen auf Auswirkungen des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes, sondern ebenso auf den Prozess des gesamtgesellschaftlichen sozialen Umbaus. Betreuung als einen Teil des Ganzen zu begreifen und sich hierin zu positionieren, darum rankte sich alles in Potsdam. Wir können nicht auf der Stelle treten, sondern müssen immer wieder Neues wagen, warf Förter-Vondey in die Runde. Auch vor dem Hintergrund, dass die ersten Auswirkungen der Gesetzesänderungen jetzt sichtbar werden. Ein Beispiel: Vor 2005 hatten berufliche Betreuer/-innen im Schnitt 25 Betreute, seit Einführung der pauschalierten Vergütung sind es knapp 30. Wer Betreuung vollberuflich ausführt, braucht aber rund 50 Betreuungen. Wir haben es jetzt mit Konkurrenz untereinander zu tun und die ersten Berufsaufgaben haben wir auch schon zu verzeichnen. Hinzukommt, dass die Kernpunkte,Wille und Wohl des Betreuten gefährdet sind, denn 90 Prozent der Berufsinhaber betrachten die Pauschale bei Patienten mit Psychosen etc. als bei weitem nicht angemessen. Wir müssen also langfristige Lösungen entwickeln, um die Klientenrechte und das Ansehen des Berufsstandes zu sichern. Kurzfristig müssen wir die Chancen der Berufsinhaber erhalten und verbessern, so Förter-Vondey. Indes, die äußeren Umstände könnten besser sein. Thema: Mehrwertsteuererhöhung. Staatssekretär Alfred Hartenbach hatte diesbezüglich keine gute Kunde im Gepäck: Der Inklusivstundensatz ist in der politischen Diskussion von Beginn an sehr kritisch Beate Blechinger, Justizministerin in Brandenburg betrachtet worden und ist jetzt aktuell noch einmal heftig in die Diskussion geraten. Wenn die Erhöhung kommt, dann wird dies zu einer Kürzung der Nettoeinnahmen führen. Die Länder wollen sich zunächst einen Überblick über die Kosten unter den neuen Bedingungen verschaffen. Die Stundensätze werden also erst nach der Evaluation zur Diskussion stehen. Das ist eine klare Aussage, die uns aber natürlich in keiner Weise zufrieden stellt, kommentiert Geschäftsführerin Anette Reinders die Ausführungen Hartenbachs. Wir werden Das Thema Ihrer Tagung ist hoch aktuell. Effizienz und Qualität gewinnen in allen Bereichen des öffentlichen Lebens an Bedeutung. Ich begrüße das Qualitätsregister, vor allem weil es vielfältige Anreize zur Weiterbildung schafft. Fachliches Wissen und Kommunikation ist im Umgang mit kranken Menschen unabdingbar. Trotz unterschiedlicher Interessenslage zwischen den Berufsverbänden und der Justiz gibt es viele Übereinstimmungen. Vor allem: die Verbesserung der Betreuungsqualität. Ich bedanke mich bei Ihnen für Ihre gute Arbeit vor Ort! politisch weiter agieren und auch eine Aktion für alle Mitglieder initiieren, denn ein mit der Mehrwertsteuererhöhung verbundener Einkommensverlust ist schlicht nicht hinnehmbar. Den fachlichen Einstieg in die Tagung leistete Prof. Dr. Wolfgang Schütte mit seinem Eröffnungsvortrag Humandienstleistungen im Wandel. Er präsentierte interessante Zahlen und machte unmissverständlich deutlich: Betreuung hat von dem großen Kuchen der humanen Dienstleistungen gerade mal einen Anteil von einem Prozent. Die anstehenden Veränderungen hingegen treffen alle Bereiche gleich: Wir werden uns zukünftig darauf einstellen müssen, dass die Fallzahlen steigen. Kein Feld der Humandienstleistungen ist hiervon ausgenommen. Bei gedeckelten Ausgaben und bleibendem Kostenrahmen rückt das Wie des Umgangs mit kranken und behinderten Menschen noch weiter in den Vordergrund. Denn immer mehr müssen in kürzerer Zeit behandelt oder betreut werden. Sein gewähltes Bild ist anschaulich: Im Topf brodelt es und der Deckel wackelt gewaltig. Aber der Topf selber bewegt sich nicht. Will sagen: Zukünftig wird es stärker als zuvor um die Frage gehen: Wie viel Sozialstaat will und kann Deutschland sich leisten? Der Bedarf an Leistungen steigt weiter an: Demografischer Wandel und die zunehmendes Zahl von Singles sind nur zwei Parameter, die diese Entwicklung stark begünstigen. Dagegen steht eine in astronomische Höhen reichende Staatsverschuldung; der Bundeshaushalt hat bereits im dritten Jahr in Folge den Maastrichter Kriterien nicht genügt. Die Entwicklung weg vom Sozialstaat betrachten wir ja seit Jahren, sagt der Hamburger Berufsbetreuer Jens-Peter Finkhäuser. Es ist deutlich wahrzunehmen, dass die Bereitschaft steigt, Menschen aus dem sozialen System herausfallen zu lassen. Wo früher vereinzelte Bettler saßen, gehört das Bild des Bettelns doch mittlerweile zum alltäglichen Bild, an das wir uns immer mehr gewöhnen. Die Konsequenz der beschriebenen Szenarien: Die Anforderungen an den Beruf Betreuung wachsen. Nicht wenige haben den Eindruck, dass sie auffangen müssen, was in anderen Bereichen nicht mehr geleistet werden kann. Betreuung wird immer mehr zum Kitt zwischen den einzelnen Dienstleistungsbereichen. Wir Christian Kästner müssen uns dieser Rolle stärker bewusst werden und zukünftig noch selbstbewusster auftreten, sagt BdB- Vorstandsmitglied Christian Kästner. Volker Lindemann, Vorsitzender des VGT Wir stehen der Idee der Berufsverbände ein Berufsregister einzurichten, grundsätzlich positiv gegenüber. Als VGT verfolgen wir allerdings den Ansatz, das Register unabhängig von einem Verband zu führen. Als Diskussionsplattform kann der VGT dienen. bdbaspekte_60/2006_5

6 bdbtitelthema Angela Roder Gleichzeitig erfordert diese Entwicklung Qualität in der Betreuungsarbeit. Angela Roder, Berufsbetreuerin aus Hamburg, gelernte Case Managerin und Mitglied in der BAG Qualität, leistete mit dem Vortrag Qualität und Effizienz in der Betreuungsarbeit ihren Beitrag dazu. Nach Einführung der Pauschalen haben wir es mit einem abfallenden Zeitbudget zu tun und wir müssen unsere Tätigkeiten so organisieren, dass sie passen, so Roder. Zehn Prozent hat die persönliche Betreuung seit Einführung der Pauschalen abgenommen, die Verwaltung in gleichem Maße zugenommen. Schreibtischarbeit statt Betreuungsarbeit birgt die Gefahr von Qualitätsverlust. Mit der Methode des Case Managements können wir unsere Wirtschaftlichkeit und unsere Qualität sichern, ist Angela Roder überzeugt. Die Ablauforganisation des Case Management ist an den Abläufen in der Wirtschaft orientiert und bildet den roten Faden für den Fallverlauf. Das ermöglicht ein überlegtes Vorgehen. Qualität stand auch für Wolfgang Rüting im Vordergrund, als er den Tagungsteilnehmer/-innen mit seinem Vortrag Weiterentwicklung der beruflichen Handlungsperspektiven des Berufsbetreuers alternative Tätigkeitsfelder aufzeigte. Er stellte die Frage, was Berufsbetreuer/-innen für die Aufgabenbearbeitung verwandter Tätigkeiten denn qualifiziere um sie sogleich zu beantworten: Berufsbetreuer betrachten ihre Klienten als Partner in einem prozessualen Kontext. Die klientenorientierte Tätigkeit findet statt im Spannungsfeld zwischen Wohl und Wille und es sind Qualifikationen vorhanden, um sich in einem konfliktreichen Feld behaupten zu können. Berufsbetreuer/-innen sind den anderen oft einen Schritt voraus und eilen ihnen nicht hinterher. Genau diese Fertigkeiten würden Berufsbetreuer/-innen befähigen, Vormundschaften für Minderjährige, Verfahrenspflegschaften und den begleiteten Umgang in hervorragender Weise anzugehen. Sagt Rüting. Die Prinzipien des Case Managements Kundenorientierung (Verhältnis auf Augenhöhe) Beteiligung der Klienten Ressourcenorientierung Hilfe zur Selbsthilfe Kooperation und Vernetzung Transparenz durch Dokumentation Das Fazit der Potsdamer Tagung blieb dem BdB-Vorsitzenden vorbehalten. Klaus Förter-Vondey zeigte sich zufrieden: Die Tagung hat uns einen Riesenschritt weiter gebracht. Wir haben das Qualitätsregister und die Berufsordnung verabschiedet. Das heißt, wir haben die nächste Stufe auf unserem Weg zur Professionalisierung genommen. Jetzt werden wir weiter für Akzeptanz werben und Überzeugungsarbeit zu leisten haben. Zudem stellen wir die verbandspolitischen Weichen ein wenig um, so dass die Fachlichkeit eine größere Rolle spielen wird. Denn auch die politischen Argumente liegen in der Fachlichkeit! Verwandte Tätigkeitsfelder Fallzahlenentwicklung Verfahrenspflegschaften Berufsbetreuungen Vormundschaft für Minderjärige 1791b BGB Verfahrenspflegschaften 50 FGG Berufsbegleiter Umgang 1684 BGB 18SGB VIII Rüting Rüting Anzahl der Bestellungen bdbaspekte_60/2006_6

7 bdbtitelthema Mitgliederversammlung Nägel mit Köpfen Das 10-Punkte-Programm des Vorstands Und das ist er, der historische Moment, ließ Tagungsleiter und Präsidiumsmitglied Hennes Göers die versammelte Mitgliedschaft wissen, als er um genau Uhr den Antrag von Vorstand und Verbandsrat zur Einführung des Qualitätsregisters aufrief. Wenige Sekunden später gab es anhaltenden Beifall, die Versammlung feierte sich selbst: Mit einer Quote von fast 95 Prozent fiel die Zustimmung zum Qualitätsregister so deutlich aus, wie es wohl niemand vorherzusagen gewagt hätte. Zumal Ebenfalls mit überwältigender Mehrheit wurde die Berufsordnung verabschiedet. Damit sind auch die formale Absicherung des Qualitätsregisters und Beschwerdemöglichkeiten geregelt. Zudem beauftragte die Mitgliedschaft den Vorstand, ein neues Vergütungsmodell zu entwickeln, das sich am Einzelfall und an der fachlichen Notwendigkeit orientiert. Hintergrund: Der BdB will in der Diskussion über die Evaluation des neuen Betreuungsrechts mit eigenen Ansätzen punkten. 1. Im Herbst 2006 fällt der Startschuss für das Qualitätsregister. 2. Der Verband entwickelt die Inhalte des Berufsfeldes Betreuung fort. Im Mittelpunkt steht die Fallsteuerung. 3. Der BdB und seine Mitglieder führen eine Aktion zum Thema Mehrwertsteuer durch. 4. Der Vorstand entwickelt ein neues Vergütungsmodell, das sich an Fallgruppen orientiert. 5. Ein Beirat für Qualitätsentwicklung wird einberufen, um die Akzeptanz für den Beruf zu erhöhen. Das ist doch keine Bibel, die wir hier beschließen. Und selbst die wurde ja gelegentlich umgeschrieben. Peter Marckwardt (im Rahmen der Diskussion um das Qualitätsregister) der Abstimmung eine kontroverse, in Teilen hitzige Diskussion vorausging. Die Qualifikationsvoraussetzungen wurden ebenso unter die Lupe genommen wie die direkte Angliederung des Qualitätsregisters an den BdB und die Beitragsgestaltung für Vereine. Letztlich bleibt alles wie gehabt. Mit einer Ausnahme: Die Vereinsbeiträge werden auf Antrag der Versammlung erhöht. Der Vorstand wurde beauftragt, einen Vorschlag hierzu zu entwickeln. Viele zeigten sich ob des eindeutigen Abstimmungsergebnisses erleichtert. Andrea Winsel, Rostock: Wenn hier und heute kein Ergebnis pro Qualitätsregister erzielt worden wäre, hätte ich das in der Landesgruppe nicht mehr kommunizieren können. Ich bin froh, dass wir Nägel mit Köpfen gemacht haben, jetzt können wir endlich loslegen. Einig war sich die Mitgliedschaft auch im Vorgehen in Sachen Mehrwertsteuer. Sie fordert, den Stundensatz von der Umsatzsteuer zu entkoppeln und als reinen Nettostundensatz festzulegen. Zugleich fordert die Versammlung, die Pauschalen in einem ersten Schritt auf 45 Euro netto, später auf 60 Euro anzuheben. Der Vorstand wird eine Aktion zum Thema Mehrwertsteuer entwickeln (siehe S. 46) Last but not least: Die Wahl der Schiedskommission stand auf der Tagesordnung. Wiedergewählt wurden Katrin Lübsen, Elisabeth Nehrdich, Gerda Helfer, Helmut Lundius und Wolfgang Beyer. Stellvertreter/-innen sind Anna Mulder, Hans Hartmann und Thorsten Müller-Vetterkind. 6. Der Vorstand führt das Konzept zur Erweiterung der beruflichen Tätigkeiten fort. 7. Die Evaluation des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes wird durch politische Gespräche und Aktivitäten sowie die Auswertung der vom BdB durchgeführten Mitgliederbefragung begleitet. Verhindert werden soll, dass die Evaluation zu Ungunsten der Berufsbetreuer/- innen ausgelegt wird. 8. Der BdB setzt seine Linie der Professionalisierung fort. Unter anderem wird ein umfangreiches Konzept zur Aus- und Weiterbildung erstellt. 9. Die Struktur des Verbandes wird weiter entwickelt. 10. Durch eine weiterhin offensive Öffentlichkeitsarbeit soll ein positives Bild des Verbandes, des Berufes und der Berufsinhaber/-innen gezeichnet werden. bdbaspekte_60/2006_7

8 bdbintern BAG Vereine plant Workshop Controlling in Betreuungsvereinen Wie viel Controlling ist möglich, wie viel Controlling ist nötig? Dieser spannenden Frage geht derzeit die BAG Vereine nach und widmet sich damit verstärkt dem Thema Haftung. Eine brennende Frage ist, ob es zum Beispiel eine Dienstaufsicht seitens des Vereins gibt und wie diese konkret aussehen kann. Und wenn das so ist: Wie kontrolliere ich denn, dass ein Vereinsbetreuer Widerspruch gegen einen Bescheid einlegt, wenn dies angezeigt ist, um Schaden zu vermeiden? fragt Hennes Göers, 2. BdB-Vorsitzender und BAG-Vorsitzender. Und er will Antworten finden. Deswegen ist ein Workshop für alle Betreuungsvereine geplant, auf dem Systeme und Konzepte für internes Controlling entwickelt werden sollen. Die BAG wird sich in ihrer kommenden Sitzung mit der Thematik beschäftigen. Alle Vereine werden in Kürze gesondert zu dieser Fortbildung eingeladen, die im Herbst 2006 stattfinden soll. BdB-Landesgruppentreffen Politik und Präsentation Noch vor der Sommerpause werden die Landesgruppensprecher/-innen in Gießen zusammenkommen. Am 23. und 24. Juni stehen die Themen Qualitätsregister, Mehrwertsteuer und Präsentationstechniken auf dem Programm. Ziel ist zum einen, die Landesgruppen zu stärken und ihnen Möglichkeiten der Eigendarstellung aufzuzeigen, zum anderen verbandspolitische Aktionen voranzutreiben. BdB-Mitgliederentwicklung Neuer Höchststand erreicht Stetig zunehmende Mitgliedszahlen: Mit Mitgliedern hat der BdB im Mai 2006 einen neuen Höchststand erreicht! Mit Stand waren es sogar Mitglieder dann setzte die übliche Fluktuation zum Jahreswechsel ein. Im Jahr 2005 sind 494 neue Mitglieder dem BdB beigetreten. Berücksichtigt man die 328 Austritte zum Jahresende, so bedeutet das insgesamt einen Zuwachs von 166 Mitgliedern. Noch nicht mal ein Prozent nannten die Beitragserhöhung als Grund für ihren Austritt. Und nur sieben Prozent der ehemaligen Mitglieder waren unzufrieden mit dem BdB. Als häufigster Grund für das Ausscheiden wurde mit 73 Prozent hingegen Berufsaufgabe genannt. Gesundheitliche oder wirtschaftliche Gründe spielten mit rund zehn oder neun Prozent eine Rolle für Austritt. Seit Januar sind inzwischen schon BdB-Mitgliederentwicklung Jan 02 Jan 03 Jan 04 Mai 05 Mai 06 wieder 171 neue Mitglieder dem BdB beigetreten. Als größtes Bundesland hat NRW auch als Landesgruppe den größten Zuwachs zu verzeichnen. Im Süden Deutschlands haben die Landesgruppen Bayern und Baden-Württemberg ordentlich Die Mitglieder verteilen sich wie folgt in den einzelnen Landesgruppen: Bundesland Mai 06 Nordrhein-Westfalen Bayern 740 Niedersachsen 557 Baden Württemberg 497 Hessen 399 Berlin 279 Hamburg 272 Sachsen 247 Schleswig-Holstein 206 Sachsen-Anhalt 184 Rheinland-Pfalz 178 Thüringen 166 Brandenburg 152 Mecklenburg-Vorp. 149 Saarland 45 Bremen 29 Gesamt zugelegt. In Brandenburg hat sich die Mitgliederzahl seit 2002 fast verdoppelt. Und selbst in den kleinen Landesgruppen Bremen und Saarland ist das Wachstum zu spüren! bdbaspekte_60/2006_8

9 inside F A C H I N F O R M A T I O N E N F Ü R B E R U F S B E T R E U E R / I N N E N A U S G A B E 6 0 / 0 6 forum recht bildung service kontakt Zur Entwicklung der Verbandspolitik Betreuungszahlen 2004 Landesgruppe Bremen gegründet Rechtsprechung zum VBVG Gewerbeanmeldung Eigenhaftung des Betreuers für Schulden des Betreuten Neues Formblatt für Steuererklärung Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Ausbau der Weiterbildung BdB at work 2006 Informationsmaterial Absichtserklärung zur Aufnahme in das BdB-Qualitätsregister Bundesgeschäftsstelle Ansprechpartner/innen der Landesgruppen

10 forum JAHRESBERICHT DES BDB-BUNDESVORSTANDES Zur Entwicklung der Verbandspolitik Rede von Klaus Förter-Vondey auf der Mitgliederversammlung 2006 Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Vorstand hat der Mitgliederversammlung über die geleistete Tätigkeit zu berichten. Der Bericht des Vorstandes sollte Grundlage der anschließenden Aussprache und der politischen Entlastung des Vorstandes sein. Wir bitten für die Aussprache und die politische Entlastung des Vorstands auch den schriftlich vorliegenden Geschäftsbericht zu berücksichtigen. Grundlage der finanziellen Entlastung ist der später erstattete Bericht der Kassenprüfung. Der nun zu erstattende Bericht des Vorstandes beschäftigt sich mit den Tätigkeiten des Verbandes und des Vorstandes im vergangen Jahr vor dem Hintergrund der auf der letzten Mitgliederversammlung getroffenen Beschlüsse, mit den Wirkungen, die wir mit unserer Politik erzielt haben, und mit einem Ausblick auf die kommenden Anforderungen, da auch die Planung der zukünftigen Arbeit Bestandteil der bisherigen Tätigkeit war. In dem vorgetragenen Bericht geht es nicht um Details eines Geschäftsberichts. Der Geschäftsbericht liegt Ihnen wie gesagt schriftlich vor. Hier geht es um die Entwicklung der Verbandspolitik. Denn die Einschätzung der Verbandstätigkeit ist Grundlage für die weitere Arbeit und die Beschlüsse, die auf dieser MV zu fassen sind. Werten wir unsere Arbeit als erfolgreich, sollte uns das veranlassen, die eingeschlagene politische Linie weiter zu verfolgen. Bewerten wir unsere bisherige Arbeit als nicht erfolgreich, sollten wir uns um eine andere Politik bemühen. Die Behandlung folgender Punkte soll die Politik und Arbeit des letzten Jahres beleuchten: 1. Die Ausgangslage zur Zeit der letzten MV und die gefassten Beschlüsse 2. Die Aktivitäten des BdB im vergangenen Jahr und die erzielten Wirkungen unseres politischen Handelns 3. Die Verbandsentwicklung 4. Ein Ausblick 1. Die politische Situation zur Zeit der letzten MV und unsere gefassten Beschlüsse Die letzte MV fand kurz nach den Beschlüssen über die Änderung des BtG statt. Damit hatten wir uns auseinanderzusetzen. Darüber hinaus sollte über die Berufsethik, Leitlinien und eine Satzungsänderung entschieden werden, was dann auch geschah. Das war eine sehr komplizierte Situation: Die Gesetzesänderung entsprach nicht unseren Forderungen, auch wenn wir einige Forderungen durchsetzen konnten. Von daher hatten wir uns mit den Folgen der Änderung zu beschäftigen. Wir wollten gleichzeitig an unserer Line der Berufsentwicklung festhalten und von daher die Berufsethik, die Leitlinien und notwendige Satzungsänderungen beschließen. Für dieses volle Programm war Zuversicht in die Zukunft nach der Gesetzesänderung verlangt. Es war also ein nicht nur volles Programm, sondern auch eine risikoreiches Unternehmen. Warum haben wir uns für das volle Programm entschieden? War es richtig, uns so viel vorzunehmen? Der Gesetzgeber versuchte mit der Einführung der Pauschalen, Kosten zu begrenzen und zu reduzieren. In der Auseinandersetzung darum haben wir erreichen können, dass die Vorstellungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe über Pauschalen und Stundensätze nicht in vollem Umfang zur Geltung kamen, sondern deutlich nachgebessert werden mussten. Die Ergebnisse sind bekannt. Die geplante Evaluation, die eigentlich ein Entgegenkommen für uns sein sollte, da der BGH zur Zeit der Verabschiedung des BtÄndG seine Entscheidung zur Gewerbesteuerveranlagung für BetreuerInnen fasste, wurde in der Argumentation der Justizminister schnell zum neuen Instrument für eine weitere Sparrunde für Betreuerinnen umgemünzt. Mit den Ergebnissen der Evaluation müssen wir uns also später intensiv auseinander setzen. Mit unseren massiven Aktionen gegen die Gesetzesänderung haben wir somit einerseits dazu beigetragen, die Bedingungen für unsere Arbeit nicht gänzlich auszuhöhlen. Aber andererseits haben wir auch dazu beigetragen, dass die Länder versuchen werden, diese Ergebnisse in ihrem Sinne wieder zu verändern. Wir wussten also schon in Vorbereitung der letzten MV, dass wir uns weiter auf die Verteidigung unserer Arbeits- und Lebensbedingungen einzustellen haben. Die Länder waren gescheitert mit dem Versuch grundlegende strukturelle Veränderungen am Betreuungsrecht vorzunehmen, in dem die gesetzliche Vertretungsmacht für Angehörige und die ambulante Zwangsbehandlung um nur die schlimmsten Änderungswünsche zu nennen eingeführt werden sollten. Wir haben es erreichen können, dass diese Vorschläge keinen Niederschlag fanden und die Kernbestandteile des Gesetzes, die persönliche Betreuung und die Berücksichtung des Wohls und des Willen der KlientInnen verteidigen können. Bereits damals wurde von den Ländern geäußert, dass eine strukturelle Änderung des BtG weiter auf der Agenda steht. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe wurde wieder eingesetzt, dann aber bis nach der Evaluation vertagt. Wir konnten auch erreichen, dass in der Gesetzgebung nicht Kontrolle mit Qualität verwechselt wurde. Es fanden nicht nur unangemessene bdbaspekte _10

11 forum Kontrollmaßnahmen keinen gesetzlichen Niederschlag, sondern es wurde die Entwicklung um die Qualitätssicherung bewusst offen gelassen. Der Berufsverband wurde zu Aktivitäten in dieser Richtung ermuntert. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an die anerkennenden Beiträge in der Debatte um die Gesetzesänderung im Bundestag. Unsere Zielstellung in der Auseinandersetzung um die Gesetzesänderung war so haben wir es auf der letzten MV ausgewertet richtig. Wir formulierten im letzten Bericht: Als entscheidendes Ziel haben wir die Verteidigung des Erreichten, gegen eine Zerschlagung des BtG, in Verbindung mit dem Offenhalten der Möglichkeit einer Weiterentwicklung von Betreuung, formuliert. Zusammenfassend können wir feststellen: wir haben uns für das stramme Programm auf der letzten MV entschieden, da wir davon ausgingen, dass die Auseinandersetzung um das Thema Betreuung mir voller Härte weitergehen würde. Dagegen mussten wir uns aufstellen mit einer Politik, die in den vorangegangenen Jahren erfolgreich war. Was war und ist das für eine Verbandspolitik? 1. Hatten wir eine realistische Zielsetzung, die davon ausging, dass unsere Kräfte nur reichen würden zur Abwehr von deutlichen Einschnitten bei der Wahrung der Option auf weitere Professionalisierung. 2. Deswegen haben wir sowohl den Widerstand gegen die Bund Länder AG organisiert als auch an der Professionalisierung weitergearbeitet. 3. Wir haben also unsere Bemühungen der Professionalisierung nicht als Widerspruch und zusätzliche Belastung zum Kampf gegen die Gesetzesänderung verstanden, sondern als inhaltlichen Teil der Kampagne. 4. Wir sind mit der Beschreibung unseres Berufs in der Berufsethik und den Leitlinien gegen das Kernargument der Bund-Länder-Arbeitsgruppe angetreten, es würde zu viel soziale statt rechtliche Betreuungsarbeit geleistet. 5. Das hat unsere Kräfte potenziert, da wir in der Auseinandersetzung nicht nur gegen Änderungen antraten, sondern auch Alternativen zu bieten hatten. 6. Damit konnten wir ein weiteres positives Ergebnis erzielen, nämlich wir haben ein deutlich höheres Ansehen errungen, für den Beruf, für den Verband und für jedes einzelne Mitglied. 7. Deswegen war es uns möglich im Unterschied zu anderen Mitstreitern trotz des Beschlusses zur Gesetzesänderung in der vorliegenden Form auf der vergangenen MV nicht nur zu jammern, sondern unsere Linie der Professionalisierung weiter zu verfolgen. Wir haben also die Berufsethik und die Leitlinien beraten und zustimmend zur Kenntnis genommen, Änderungen an der Satzung beschlossen und damit die Grundlagen für die nun anstehende Entscheidung zur Qualitätsentwicklung gelegt. 8. Wegen unseres aktiven Umgangs mit der Situation und der Zukunft hat sich auf der letzten Tagung und MV keine resignative, sondern eher eine Aufbruchstimmung ergeben. 9. Erlebten wir auf der Grundlage der zuvor geführten ernsthaften Auseinandersetzung um unsere Zukunft auf der Mitgliederversammlung eine offene Diskussion über die weiteren gemeinsamen Vorhaben und Strategien. In dem Zusammenhang erinnere ich mich noch genau an das Bild von Bernd Tetera, dem rasenden politischen Zug namens Vorstand, der drohte, an Mitgliedern vorbeizufahren. Ja, die Gefahr besteht. Ich behaupte aber, das hohe Tempo war und ist angemessen. Es hat darüber hinaus den Vorteil, Lokomotive zu sein und nicht hinterher gezogene Draisine. Und wir haben auch auf unserer letzten MV dafür gesorgt, dass alle in den Zug einsteigen konnten: Wir haben von der Einführung eines Delegiertenprinzips für die Mitgliederversammlung in gemeinsamer Entscheidung abgesehen. Ich erinnere mich weiter an die Diskussion um die Ethik und Leitlinien, die in der Tiefe für viele kaum nachvollziehbar waren, aber dennoch zustimmend zur Kenntnis genommen wurden, womit dem Vorstand viel Vertrauen entgegen gebracht wurde. Zusammenfassend können wir zur politischen Situation und zur Beschlussfassung der letzten Mitgliederversammlung feststellen: Die Einschätzung der Ausgangslage und die beschlossenen weiteren Schritte waren richtig. Wir haben uns weiter gegen ungünstige Veränderungen im Betreuungswesen zu wehren, wie wir an der Auseinandersetzung um die Mehrwertsteuer erleben. Wir haben weiter um unsere Anerkennung zu kämpfen. Dafür waren die Beschlüsse über die Berufsethik, die Leitlinien und die Satzungsänderung als Voraussetzung für eine Qualitätsentwicklung eine wichtige Voraussetzung. Auf der Grundlage sind wir heute in der Lage, einen Antrag zur Einführung eines Qualitätsregisters vorzulegen. Deswegen befinden wir uns weiter in Übereinstimmung mit unserer langfristigen strategischen Zielstellung, den Beruf Betreuung zur Profession zu machen und damit eine langfristige Existenzsicherung und ein besseres Einkommen zu erzielen. 2. Wie haben wir agiert, was haben wir im letzten Jahr erreicht? Gemäß der Beschlusslage haben wir sowohl an der materiellen Interessenvertretung als auch an der Weiterentwicklung unseres Berufes gearbeitet. Die Ausarbeitung des Qualitätsregisters nahm dabei eine wichtige Rolle ein. Zunächst zur materiellen Interessenvertretung: Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine auskömmliche und leistungsorientierte Vergütung ist sowohl Grundlage einer Professionalisierung als auch deren Ziel. Das trifft selbstverständlich für Freiberufler wie für Vereine zu. Deswegen sage ich gleich vorweg: Die Justizminister werden nicht erreichen, dass sich der BdB wegen der Schaffung von unterschiedlichen Vergütungsregelungen zwischen Vereinen und Freiberuflern auseinander dividieren lässt. Ich bleibe noch bei den Vereinen, um die Doppelmoral des Gesetzgebers zu verdeutlichen und unsere Forderung nach gleicher Vergütung und vernünftiger Finanzierung von Querschnittsaufgaben zu unterstützen: Die Vereine haben durch den günstigeren Umsatzsteuersatz einen Vorteil gegenüber den Freiberuflern. Zur Begründung wurde angeführt, sie hätten die groß angelegte Kampagne zur Verbreitung der Vorsorgevollmachten durch Beratungen zu begleiten. Einige Länder aber haben wegen der Steuervergünstigung die Finanzierung für die Querschnittsaufgaben gestrichen. Somit haben viele Vereine eher weniger in der Tasche. Gleichzeitig soll der geringe Steuersatz die Differenzen zwischen Freiberuflern und Ver- inside bdbaspekte _11

12 forum einen nähren. Deswegen haben wir uns entschlossen, in unserer Zeitung den Vereinen mehr Raum zur Verfügung zu stellen. Wir gehen davon aus, dass eine Interessenvertretung der Vereine im Berufsverband richtig aufgehoben ist. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wiederhole unsere Feststellung: Die gesetzlich geregelten Fallstundenpauschalen entsprechen nicht den fachlichen Anforderungen an den Beruf. Eine Differenzierung nach Häuslichkeit, oder Heim, nach Vermögen und Mittellosigkeit und nach zeitlichem Fortschritt der Betreuung haben nichts mit den praktischen Erfordernissen der Betreuungsarbeit zu tun. Sie sind eher geeignet, der persönlichen Betreuung und der Berücksichtigung des Wohls und des Willens der KlientInnen zu widersprechen. Wir bleiben bei unserer Feststellung: Zu enge Pauschalen und ein wenig differenziertes Modell ohne eine Verbindung zur Qualitätssicherung geht zu Lasten der Klienten, gefährdet die persönliche Betreuung und verschiebt das Haftungsrisiko einseitig zu Lasten der BetreuerInnen. Es trägt zur schlechteren Versorgung der Klienten bei, senkt die Qualität und gestaltet das Betreuungswesen uneffektiv. Die Pauschalen sind was die Bemessung der Stunden pro Fall angeht unakzeptabel. Von daher ist es nicht verwunderlich, wenn in unserer Mitgliederbefragung herauskommt, dass rund 90 % der Befragten mit den Pauschalen für Menschen mit Psychosen und Persönlichkeitsstörungen nicht einverstanden sind, da sie bei weitem nicht ausreichen. Allein die ebenfalls fachlich untaugliche und dem Erforderlichkeitsprinzip zuwiderlaufende so genannte Mischkalkulation ermöglicht das Führen von Betreuungen für eine unserer wichtigsten Klientengruppen: psychisch Kranke und persönlichkeitsgestörte Menschen. Zur Existenzsicherung bleiben wir bei unserer Forderung: Anhebung des oberen Stundensatzes auf 60 Euro. Analoge Anhebung der anderen Stundensätze. Als erster Schritt fordern wir die Anhebung der Stundensätze auf das Niveau von Fachleistungsstunden in Höhe von Euro 45, exklusive Auslagen und Umsatzsteuer und eine jährliche Dynamisierung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, konsequenterweise haben wir uns wegen unserer grundsätzlichen Kritik an dem bestehenden Pauschalierungsmodell Gedanken zu Alternativen gemacht. Die gerechteste Lösung wäre eine Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand. Die Schwierigkeiten mit einem solchem Modell haben wir aber bei der Minutenzählerei kennen gelernt. Deswegen ist es nicht sinnvoll dafür zu streiten und es ist auch nicht durchsetzbar. Wir müssen aber eine Lösung finden, die sich an unserer Fachlichkeit und an den Bedürfnissen der KlientInnen orientiert und wenig Aufwand darstellt. Wir haben uns deswegen mit einem Fallgruppenmodell auseinander gesetzt. In unserer Zeitung aspekte wurde bereits davon berichtet. Auf einer empirisch ermittelten Grundlage sollen Fallgruppen aufgrund von Kriterien wie Komplexität des Falls und Selbständigkeit des Klienten um nur zwei zu nennen - ermittelt werden. Ein solches Modell ist empirisch nachvollziehbar, bereits in anderen Bereichen durchgesetzt und fachlich angemessen. Es orientiert sich am tatsächlichen Aufwand für Klientengruppen. Wir wollen dieses Modell - was darüber hinaus auch kompatibel ist mit unserer Orientierung am Case Management - wissenschaftlich begleitet ausprobieren. Ich verweise auf den entsprechenden Antrag. Sinn der Aktion ist, mit der Erarbeitung eines solchen Modells einen Vorlauf in der Auseinandersetzung um die Evaluation der Pauschalierung mit einem vernünftigen Angebot zu erhalten. Ich verweise in diesem Zusammenhang darauf, dass aufgrund anderer Entscheidungen des BGH (z. B. über die Vergütung von Treuhändern und Insolvenzverwaltern) die Verfassungsmäßigkeit der Auskömmlichkeit mit dem bestehenden Vergütungsmodell für Betreuer geprüft wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Paradigmenwechsel mit dem BtÄndG hat weitere Auswirkungen, die wir im vergangen Jahr erleben konnten. Nach der Einführung der Pauschalen am konnten wir erleben, dass es einerseits hohe Zufriedenheit mit den Pauschalen gab in Bereichen, in denen die Kolleginnen was die Vergütung angeht von RechtspflegerInnen gequält wurden. Es gab andererseits KollegInnen in anderen Bereichen, die aufgrund bisheriger guter Regelungen starke Einbußen zu verzeichnen hatten und sogar ihre Existenz verloren. Insgesamt haben wir es mit einem Prozess der Angleichung der Vergütung und damit auch der Arbeitsbedingungen zu tun. Neben den oft harten Einschnitten entstehen damit auch deutlich günstigere Bedingungen, um einen anerkannten Beruf zu etablieren. Denn ähnliche Arbeitsbedingungen und Vergütungen sind auch Merkmale einer anerkannten Profession. Wir wussten, dass eine so genannte Auskömmlichkeit unter Pauschalierungsbedingungen nur mit mehr Betreuungen pro Betreuer zu realisieren ist. Damit entstehen zwei Probleme: 1. Die größere Fallzahl muss in der oft nicht ausdehnbaren Arbeitzeit bewältigt werden können. Deswegen haben wir als Unterstützung der Mitglieder die Entwicklung der Fallsteuerung (der Vortrag gestern) vorangetrieben. Hier müssen wir an Entwicklungs- und Schulungsarbeit noch deutlich mehr investieren. 2. Es entstand und besteht ein Verteilungsproblem und damit Konkurrenz unter den Berufsinhabern, als Freiberufler oder in Vereinen. Wir erleben häufig, dass Behörden und Gerichte mit dieser Situation völlig überfordert sind. Seit unserer letzen Mitgliederversammlung weisen wir darauf hin, dass ohne Qualitätskriterien eine Entscheidung für den einen oder die andere Betreuerin nicht nachvollziehbar ist und Unmut aufkommen lässt. Wir werben für unser Qualitätsregister als dem bundesweit einzigen einheitlichen Kriterium für den Vorschlag und die Bestellung zum Betreuer. In dem Zusammenhang werden die Notwendigkeit von Ethikrichtlinien, Leitlinien und auch das Qualitätsregister als Grundlage deutlich für eine Regelung und Verbesserung der materiellen Lebens- und Arbeitsbedingungen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben also feststellen können, dass uns auf unserer letzten MV bereits klar war, dass der Kampf um unseren Beruf und unser Einkommen weitergehen würde. Wir stellen auch fest, dass die Evaluation des Gesetztes auch dazu genutzt werden kann, sowohl materielle als auch am inhaltliche Verschlechterungen vorzunehmen. bdbaspekte _12

13 forum Aufgrund der schlechten Erfahrungen mit der letzten Evaluation durch das ISG, beauftragt vom BMJ, haben wir deswegen beschlossen selber eine Befragung in Auftrag zu geben. Der erste Teil der Befragung ist bereits gelaufen. Sie erhielten die Unterlagen und waren sicherlich schwer beschäftigt mit dem umfangreichen Fragenkatalog. Die ersten Ergebnisse der Befragung liegen vor und werden auf unserer Tagung noch vorgestellt. Die Teilnahme von weniger als Mitgliedern an der Befragung war leider nicht berauschend. Wir konnten anscheinend nicht vermitteln, wie wichtig eine eigene Erhebung ist für die politische Auseinandersetzung. Der zweite Teil der Erhebung folgt im kommenden Jahr, damit ein Vergleich vorgenommen werden kann zwischen den Daten, die vor und nach der Pauschalierung erhoben wurden. Wir haben dann deutlich vor der Bundesregierung Material zur Verfügung, um in die politische Auseinandersetzung mit der Auswertung des BMJ einzutreten. Zu der Berichterstattung gehört in diesem Zusammenhang auch, dass wir in dem Beirat der Evaluation des BMJ vertreten sind. Bisher hat ein Treffen stattgefunden. Die Fragebögen wurden diskutiert. Das eigentlich Interessante, die Aufgabenstellung der Untersuchung, stand allerdings nicht zur Diskussion. Über den Sachstand der ersten Befragung des beauftragen Instituts gibt es zurzeit keine aktuelle Rückmeldung. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst mich noch zu weiteren Punkten unserer materiellen Interesservertretung des vergangenen Jahres kommen. Die Entscheidung des BGH zur Gewerbesteuerpflicht hat unsere Rechtsberatung schwer gefordert. Als Folge der Entscheidung des BGH verlangten verschiedene Finanzämter nicht nur die Abgabe der Gewerbesteuererklärung des laufenden Jahres, sondern setzten mehrere Jahre rückwirkend die Steuer fest. Für einige Mitglieder war damit eine Existenzgefährdung verbunden. Zurzeit unterstützen wir Verfahren, die sich gegen dieses Vorgehen von Finanzämtern wehren. Eine Entscheidung liegt noch nicht vor. Politisch haben wir uns für eine Sonderregelung des Finanzministeriums gegen die rückwirkende Festsetzung allerdings ohne Erfolg eingesetzt. Auch die Forderung, uns als Katalogberuf anzuerkennen findet keinen Widerhall. Als Argument wird u. a. angeführt, wir wären eben kein Beruf wie Rechtsanwalt, Arzt oder Steuerberater es sind. Auch diese Reaktion sollte uns für unseren Weg der Professionalisierung weiter motivieren. Zur materiellen Interessenvertretung gehört auch die Auseinandersetzung um die Mehrwertsteuererhöhung. Bekannt ist, dass unsere Stundensätze als Novum in der Bundesrepublik Inklusivstundensätze sind. D.h. sowohl die Aufwendungen für Porto oder Benzin als auch die Mehrwertsteuer sind in den Stundensätzen enthalten. Wird nun die Mehrwertsteuer erhöht, sinkt dadurch unser Einkommen um die entsprechende Steuererhöhung. Für Freiberufler sind es zurzeit 3 %, für die Vereine ist das wegen der Unklarheit der Anhebung der anderen Steuersätze noch nicht klar. Der Einkommensverlust bei den Freiberuflern beträgt bei 3 % Steuererhöhung und 44 Euro Stundensatz pro abrechenbarer Stunde 1,14 Euro. Das sind bei 40 Betreuung im Monat zwischen 130 und 140 Euro. Das BMJ war bemüht, sein Versprechen einzuhalten und die Länder zu bitten, einer Erhöhung der Stundensätze zuzustimmen. Die Länder lehnen das ab. Zur Begründung wird angeführt, man müsse erst einmal die Evaluation abwarten. Das ist nicht anderes als Hinhaltetaktik. Ich jedenfalls benötige keine Evaluation, sondern lediglich einen Taschenrechner, um den Einkommensverlust auszurechnen. Da hilft also nur Druck! Über geeignete Aktionen machen wir uns Gedanken. Lassen Sie mich zu einem weiteren Bereich unserer Politik kommen, mit dem wir uns beschäftigt haben: Die weitere Berufsentwicklung und dort besonders die Qualitätsentwicklung. In der Begründung des vorliegenden Antrages des Verbandsrats und des Vorstandes heißt es: Beginnend mit der Verabschiedung eines Positionspapiers zur Reform des Betreuungsrechts 2001 in Würzburg, der Beauftragung des Vorstandes für eine Erarbeitung eines Berufsbildes 2002, der Verabschiedung des Berufsbildes gemeinsam mit dem VfB, 2003, setzen wir uns mit der Professionalisierung unseres Berufs auseinander. Schon im Berufsbild heißt es: Die zentralen Elemente der zukünftigen Qualitätssicherung in der Berufsbetreuung sind: ( ) Die Einrichtung eines Berufsregisters. Wir haben den Auftrag der Mitgliederversammlungen umgesetzt. Ihnen liegt nun ein Antrag des Verbandsrates und des Vorstandes zur Einführung des Registers vor. Dass der Antrag vom Verbandsrat und vom Vorstand vorgelegt wird, ist eine neue Entwicklung, auf die ich besonders hinweisen möchte. Mit der Einführung eines Qualitätsregisters sind wir auf der vorletzten Stufe eines anerkannten Berufs angekommen. Es fehlt lediglich die Akzeptanz, die sich aber nach den ersten Reaktionen sicher einstellen wird. Das Qualitätsregister hat uns als Vorstand, die BAG Qualität, das Institut für Freie Berufe, den Verbandsrat, alle Landesgruppen, aber auch den VGT, Fachtagungen, Behörden und viele mehr beschäftigt. Viele Veränderungen wurden an den ersten Entwürfen vorgenommen, so dass wir nun behaupten können, dass ein Qualitätsregister eingeführt werden kann, was natürlich nicht perfekt, aber ohne Praxiserprobung kaum verbesserungsfähig ist. Unsere Überlegungen für die Einführung der Qualitätsentwicklung waren: Die Qualitätsentwicklung ist unabdingbare Voraussetzung für die weitere Berufsentwicklung sie liegt in der Kontinuität unserer bisherigen Verbandsarbeit, damit können die Interessen der Mitglieder auf dem veränderten Betreuungsmarkt vertreten werden Es werden neue Kräfte für eine für eine Bündnispolitik, freigesetzt, in dem wir unsere Aufgaben klar definieren wir schaffen eine inhaltliche Grundlage für die Auseinandersetzung um die Evaluation des Gesetzes Wir erarbeiten uns die Grundlage für das Aufgreifen verwandter Arbeitsfelder Wir liefern Orientierung auch in der persönlichen beruflichen Weiterentwicklung und nicht zuletzt sind wir in der Lage, positive Aspekte in der Berichterstattung unterzubringen. Wir möchten Ihnen nicht vorenthalten, mit welcher Kernfrage wir uns im Zusammenhang mit dem Qualitätsregister zuletzt beschäftigt haben. Nämlich: Sollte das Qualitätsregister besser außerhalb vom BdB organisiert sein? Wir haben dazu eine eindeutige Position gefunden: Zunächst konnten wir bemerken, dass die grundsätzlichen Bedenken gegenüber einer Qualitätsentwicklung deutlich weniger geworden sind je ernsthafter wir an die Umsetzung gegangen sind. Auch an der Form inside bdbaspekte _13

14 forum und dem Inhalt gab es fast keine Kritik mehr. Dann konnten wir feststellen, dass Kritik an der Ansiedlung des Registers beim Berufsverband geübt wurde. Es wird angeregt, ein externes Register zu installieren. Mit einem externen Register werden unterschiedliche Vorstellungen verbunden: erstens eine Zertifizierung, an der Behörden, Verbände, Hochschulen usw. beteiligt sein sollen. Zum anderen war mit extern gemeint, ein Register zu schaffen, was von den existierenden Berufsverbänden gemeinsam entwickelt und getragen wird. Wir sind zu der Meinung gelangt, dass es bei der Qualitätsentwicklung für die Berufsinhaber allein um die Berufsinhaber geht und sie selber demzufolge auch über die Form und den Inhalt bestimmen sollten. Ein Arzt lässt sich auch nicht von der Krankenkasse vorschreiben, wie er das Skalpell bei der Blinddarmoperation zu führen hat, obwohl die Kasse die Finanzierung übernimmt. Wie die Operation durchgeführt wird, ist Sache der ärztlichen Standards. Diese Standards oder Leitlinien werden von der Berufsgruppe entwickelt und in Aus- und Fortbildungen vermittelt. Die Akzeptanz gegenüber den Kassen erfolgt über den Nachweis der Notwendigkeit des Operationsverfahrens aufgrund des wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritts. Es bleibt die Frage, warum wir nicht mit anderen Berufsverbänden gemeinsame Sache machen. Wir haben den anderen Berufsverband zum Mitmachen an der Qualitätsentwicklung eingeladen. Dieser hat sich aber nach der Verabschiedung des Gesetzes auch verabschiedet mit der Begründung, nun müsse zunächst eine Regelung durch den Gesetzgeber erfolgen, bevor man selber aktiv werden könne. Damit war die Sache erledigt. Wir sind aber nicht so naiv zu glauben, wir würden ohne Akzeptanz auskommen können. Wir brauchen Akzeptanz bei Behörden und Gerichten. Wir gehen lediglich einen anderen Weg: Wir diskutieren nicht weitere Jahre über die Einführung, sondern beginnen. Wir richten parallel einen Beirat mit eigenen Rechten ein. Wir suchen bereits seit über einem Jahr übrigens erfolgreich den Dialog mit Behörden, Gerichten und allen anderen am Betreuungswesen Beteiligten z.b. in Fachtagungen. Wir erfahren überwiegend Zustimmung. Lassen Sie mich etwas für uns sehr Wichtiges hinzufügen: Wir verstehen unseren Weg auch als emanzipativen Prozess. Dieser Prozess wird von anderen auch so verstanden und ruft mitunter ablehnende Reaktionen hervor, da unser Vorgehen irrtümlicherweise als Konkurrenz zu Behörden verstanden wird. Das ist nicht so. Wir werden durch unseren Weg zu Partnern. Ein partnerschaftliches Verhältnis hat den Vorteil, dass gemeinsam an einer Weiterentwicklung gearbeitet werden kann. Unser Selbstbewusstsein und unsere Verselbständigung zu einem Beruf hat allerdings auch zur Folge, dass wir künftig immer mehr verzichten müssen auf das vertraute Meine Betreuer! 3. Die Verbandsentwicklung Liebe Kolleginnen und Kollegen, kommen wir zur Verbandsentwicklung. Ziel war, dass wir inhaltlich weiterkommen. Dazu haben wir ausführlich berichtet und sind zu einem positiven Ergebnis gekommen. Das weitere Ziel war, dass wir trotz der Ungewissheit durch die Pauschalierung weder organisatorisch noch mitgliedermäßig schwächer werden wollten. Wir können berichten, dass wir unsere Ziele erreicht haben: Wir sind nicht geschrumpft, sondern netto um 166 Mitglieder gewachsen. Betrachten wir die Eintritte von 494 Mitgliedern wird die wahre Dynamik der Entwicklung deutlich. Den Eintritten stehen 328 Austritte gegenüber. Davon äußern lediglich 13 aus Unzufriedenheit mit der Politik aus dem Verband ausgetreten zu sein. Die anderen begründen den Austritt mit persönlichen Motiven wie Berufsaufgabe, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen. Der Vorstand hat fleißig gearbeitet. Die auf der letzten MV neu gewählten Mitglieder wurden gut integriert. Lange haben wir uns neben den geschilderten Aufgabenstellungen mit der Verbandsentwicklung nach der Pauschalierung auch sehr kontrovers auseinander gesetzt. Es ging um Fragen des weiteren Vorgehens. Z.B., ob weitere Arbeitsfelder zur Existenzsicherung in die politische Arbeit mit aufgenommen werden müssen und in welchem Verhältnis diese z.b. zur Qualitätsentwicklung stehen. Wir haben uns aber auch damit beschäftigt, wie die neuen Anforderungen an eine Fachlichkeit nach einer politischen Kampagne zu bewältigen ist. Wir konnten feststellen, dass mit der Größe und der Reife des Verbandes uns nun selber das Problem der Professionalisierung der Verbandsarbeit auf allen Ebenen eingeholt hat. Ein Ergebnis ist, obwohl der Prozess lange nicht abgeschlossen ist, dass viele bisher vom Vorstand wahrgenommene Aufgaben durch die Geschäftstelle umgesetzt werden müssen. Ein weiteres Ergebnis ist, dass die Landesgruppen und der Verbandsrat deutlich mehr in Entscheidungsprozesse eingebunden werden müssen. So haben wir wieder ein extra Forum für LandessprecherInnen ins Leben gerufen. Der Verbandsrat nimmt deutlich mehr politische Verantwortung wahr, wie wir an der gemeinsamen Antragstellung sehen. Ich möchte an dieser Stelle allen Verbandsratsmitgliedern für die sehr solidarische, kritische, fachlich fundierte Arbeit danken. Das ist eine neue Entwicklung im Verband und hat den Verband in den schwierigen Zeiten deutlich gestärkt. Ich möchte auch den LandesgruppensprecherInnen danken, die sich vehement dafür eingesetzt haben, dass die Landesgruppen in den Entscheidungsprozessen im Verband wieder eine wichtigere Rolle spielen. Wir sind mit unseren Bemühungen der Verbandsentwicklung aber lange nicht am Ende, sondern eher am Anfang. Und nicht zum Schluss können wir feststellen, dass alle Landesgruppen LandessprecherInnen gewählt haben und zum Teil hervorragende eigenständige Arbeit entwickeln. Wir wollen die Arbeit zukünftig neben extra Treffen auch durch Schulungen unterstützen und damit auch helfen, die Lücke in der Lobbyarbeit bei den Landesregierungen zu schließen. 4. Ein Ausblick Liebe Kolleginnen und Kollegen, lasst mich zum Schluss einen Ausblick in zehn Punkten wagen: 1. Im Herbst 2006 so wir es beschließen beginnen wir mit dem Qualitätsregister. Weit über 200 haben bereits ihre Mitgliedschaft erklärt und gehören dann zu den Ersten, wenn es beschlossen wird. 150 hatten wir angestrebt. Wir sind begeistert. 2. Wir werden an der inhaltlichen Entwicklung unseres Berufs weiterarbeiten. Die Fallsteuerung steht dabei im Zentrum. Mit bdbaspekte _14

15 forum den Fortbildungsinstituten, die mit uns kooperieren, sollten wir über Angebote zur Fallsteuerung sprechen. 3. Wir werden weiter Druck machen, um einen Ausgleich für die Mehrwertsteuererhöhung zu erhalten. 4. Wir entwickeln ein neues Vergütungsmodell auf der Grundlage von Fallgruppen. 5. Wir werden einen Beirat für Qualitätsentwicklung einberufen und weitere Fachkonferenzen planen, um die Akzeptanz für unseren Beruf zu erhöhen. 6. Wir werden an der Vertretung verwandter Tätigkeiten arbeiten. 7. Über die genannten Aktivitäten werden wir uns in eine Position bringen, die es verhindern hilft, dass die Evaluation zu unseren Lasten oder zu Lasten unserer Klient- Innen erfolgt. 8. Wir werden auch die Arbeit des Verbandes weiter professionalisieren und damit mehr Schlagkraft erhalten. 9. Wir werden den Verband inhaltlich, strukturell und mitgliedermäßig weiter deutlich stärken und 10. mit allen zusammen ein deutlich positiveres Bild von Betreuung in der Öffentlichkeit zeichnen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, machen wir weiter den schnellen Zug und bleiben dabei auf den Schienen. Bestimmen wir das Tempo als Lokomotive und werben um viele Fahrgäste! inside Betreuungszahlen 2004 Zusammengestellt von Horst Deinert Am wurden in der Bundesrepublik Deutschland Menschen rechtlich gem BGB betreut. Dies waren 14,03 Personen auf Einwohner und mehr als ein Jahr zuvor. Während in den Jahren 1995 bis 1999 die Steigerung bei den Betreuungszahlen durchschnittlich bei 9,32 Prozent lag, sank sie in den Folgejahren auf folgende Werte: 2000: 7,82 %, 2001: 6,68 %, 2002: 6,19 %, 2003: 5,08 %, 2004: 5,20 %. Die regionalen Unterschiede bei den Betreuungszahlen bestehen fort: Während in Baden-Württemberg die Zahl der Betreuungen je Einwohner bei 8,37 liegt und damit wie bisher den niedrigsten Wert erreicht (mit weitem Abstand auf Platz 2 und 3: Bremen mit 12,34, Hamburg mit 12,84), sind die Betreuungszahlen im Saarland mit 19,5 gefolgt von Berlin mit 17,3 und Mecklenburg-Vorpommern mit 17,13 % am höchsten. Neue Erstbestellungen von Betreuern erfolgten Mal (Vorjahr ). Das ist eine Steigerung Betreuungen im Bundesgebiet Bundesland gegenüber dem Vorjahr von 1,08 Prozent. Die Zahlen der Neubestellungen sind daher nur noch sehr wenig angestiegen. In den vergangenen Jahren waren erheblich höhere Anstiege zu vermelden. Bei der erstmaligen Bestellung waren insgesamt 68,66 Prozent (Vorjahr: 70,49 %) der Betreuer ehrenamtlich. Die Anteile im Einzelnen bundesweit: Mal wurden Familienangehörige bestellt, das waren 62,38 Prozent (Vorjahr = 63,98 %), Mal wurden sonstige ehrenamtliche Betreuer bestellt, dies ent- Einwohnerzahl Betreuungen Betreute je 1000 Einw Betreuungen Betreute je 1000 Einw Betreuungen Betreute je 1000 Einw Betreuungen Betreute je 1000 Einw Baden-Württ , , , ,37 Bayern , , , ,29 Berlin , , , ,30 Brandenburg , , , ,13 Bremen , , , ,34 Hamburg , , , ,84 Hessen , , , ,96 Mecklenburg-V , , , ,13 Niedersachsen , , , ,11 Nordrhein-W , , , ,66 Rheinland-Pfalz , , , ,97 Saarland , , , ,50 Sachsen , , , ,21 Sachsen-Anh , , , ,40 Schleswig-Holst , , , ,05 Thüringen , , , ,27 Bundesgebiet , , , ,03 Anstieg ggü. Vorjahr ,67% ,19% ,08% ,20% bdbaspekte _15

16 forum spricht 6,28 Prozent (Vorjahr = 6,51 %), Mal wurden Berufsbetreuer bestellt = 24,39 Prozent (Vorjahr = 22,59 %), davon Rechtsanwälte (Vorjahr 7.301), Mal wurden Vereinsbetreuer sowie Betreuungsvereine bestellt = 6,15 Prozent (Vorjahr = 6,01 %), Mal wurden Behördenbetreuer sowie Betreuungsbehörden bestellt = 0,8 Prozent (Vorjahr 2045 = 0,91 %). Damit hat sich ein Trend weg vom Behördenbetreuer (und in geringerem Maße auch weg vom familienfremden Ehrenamtler) hin zum selbstständigen Berufsbetreuer fortgesetzt. Die Betreuungsvereine haben gegenüber den letzten Jahren, in denen auch bei ihnen die Zahlen sanken, wieder etwas Boden wettgemacht. Die höchsten Anteile beruflich geführter Betreuungen bei den Erstbetreuerbestellungen 2004 hatte Berlin mit 54,49 Prozent (Vorjahr 53,10 %), gefolgt von Bremen mit 51,04 Prozent (Vorjahr 49,37 %), die geringsten Berufsbetreueranteile waren im Saarland mit 18,44 Prozent (Vorjahr 15,89 %) und in Bayern mit 26,21 Prozent (Vorjahr Hessen mit 25,22 %) zu verzeichnen. Die Summe der Ausgaben der Staatskasse für Vergütungen und Aufwendungsersatz stieg von Euro im Jahre 2003 auf Euro und somit um 7,15 Prozent. Im Vorjahr waren die Ausgaben um 14,22 Prozent angestiegen, im Jahr 2002 jedoch nur um 2,55 Prozent. Auf die Aufwendungen der Staatskasse für Aufwendungsersatz und Vergütungen in Euro Veränderung 2003 ggü.2002 Veränderung 2004 ggü Bundesland absolut in Prozent absolut in Prozent Baden-Württ ,18% ,68% Bayern ,58% ,41% Berlin ,89% ,55% Brandenburg ,93% ,21% Bremen ,58% ,74% Hamburg ,67% ,79% Hessen ,15% ,58% Mecklenburg-V ,85% ,59% Niedersachsen ,13% ,21% Nordrhein-W ,81% ,68% Rheinland-Pfalz ,26% ,52% Saarland ,95% ,76% Sachsen ,23% ,74% Sachsen-Anhalt ,84% ,43% Schleswig-Holst ,34% ,54% Thüringen ,24% ,58% Bundesgebiet ,22% ,15% Aufwendungen der Staatskasse für Aufwendungsersatz und Vergütung 2003 und 2004 in Relation zu Einwohner- und Betreuterzahlen (in Euro) Bundesland Einwohnerzahl Betreuungen Zahlungen 2003 Vergütung je 1000 Einwoh Zahlungen je Betreuten 2003 Betreuungen Zahlungen 2004 Vergütung je 1000 Einwoh Zahlungen je Betreuten 2004 Baden - Württ ,30 232, ,64 271,38 Bayern ,95 317, ,25 328,15 Berlin ,46 426, ,83 459,67 Brandenburg ,50 248, ,11 291,88 Bremen ,02 410, ,76 310,40 Hamburg ,70 630, ,84 581,92 Hessen ,01 303, ,64 324,57 Mecklenburg-V ,92 510, ,42 495,39 Niedersachsen ,80 364, ,37 383,29 Nordrhein-W ,72 430, ,15 421,82 Rheinland-Pfalz ,69 285, ,69 284,47 Saarland ,70 222, ,49 223,34 Sachsen ,80 314, ,70 338,36 Sachsen-Anhalt ,42 399, ,92 330,05 Schleswig-Hol ,61 311, ,57 336,68 Thüringen ,23 526, ,37 457,80 Bundesgebiet ,76 359, ,45 366,00 bdbaspekte _16

17 forum Zahl der Betreuten umgerechnet, stiegen die Ausgaben von 359,33 Euro im Jahr 2003 auf 366,00 Euro (Steigerung von 1,86 %). Die Pro-Kopf-Belastung je Einwohner für Aufwendungen und Vergütungen lagen im Bundesdurchschnitt 2004 bei 5,14 Euro (Vorjahr 4,79 ). Die geringsten Pro-Kopf-Belastungen hatte Baden-Württemberg mit 2,27 Euro (Vorjahr 1,91 ), gefolgt von Bremen mit 3,83 Euro (Vorjahr Brandenburg 3,83 ), die höchsten Zahlungen je Einwohner waren in Mecklenburg- Vorpommern mit 8,49 Euro (Vorjahr 8,19 ), gefolgt von Berlin mit 7,95 Euro (Vorjahr 6,96 ) zu tragen. Bundesweit bestanden Ende 2004 noch 853 anerkannte Betreuungsvereine (2003: 902), davon wurden jedoch nur noch 548 (2003: 515, 2002: 776) mit Landeszuschüssen von insgesamt Euro (Vorjahr , 2002: ) gefördert hatte NRW wieder mit geringen Landeszuschüssen gefördert, während dort 2003 keine Förderung stattfand; dafür wurden in Bayern und Brandenburg 2004 keine Vereine mehr gefördert. Rechnerisches Mittel je geförderter Verein im Jahr 2004: ,61 Euro (Vorjahr ,03 ). Die Bestellung von Verfahrenspflegern stieg von auf (Erhöhung um 0,65 %). Unter den bestellten Verfahrenspflegern waren Rechtsanwälte (60,6 %). Die Zahl der genehmigten Maßnahmen nach 1904 BGB (Heilmaßnahmen) inside Ausgaben der Staatskasse je Betreuten ,00 600,00 500,00 400,00 300,00 200,00 100,00 0,00 Baden - Württ. Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-V. Niedersachsen Nordrhein-Westf. Rheinland - Pfalz Saarland Sachsen Sachsen - Anhalt Schleswig-Holst. Thüringen Bundesgebiet Gesamtzahlen Betreuungsvereine im Bundesgebiet 2004 Bundesland Einwohnerzahl Betreuungen Betreuungsvereine Einwohner je BtV 2004 Betreute je BtV 2004 Geförderte BtV 2004 Landeszuschüsse an BtV insgesamt 2004 Zuschüsse je Verein im Durchschnitt Landeszuschüsse je 1000 Einw Zuschüsse je betreuter Person 2004 Baden-Württ ,99 1,53 0,11 Bayern ,00 0,00 0,00 Berlin ,08 19,11 0,23 Brandenburg ,00 0,00 0,00 Bremen ,00 46,74 0,23 Hamburg ,67 88,29 0,53 Hessen ,75 2,01 0,11 Mecklenburg-V ,40 6,56 0,11 Niedersachsen ,63 2,43 0,12 Nordrhein-Westf ,19 0,30 0,04 Rheinland-Pfalz ,00 5,66 0,58 Saarland ,09 20,74 0,23 Sachsen ,93 3,27 0,09 Sachsen-Anhalt ,07 1,88 0,03 Schleswig-Holst ,00 10,63 0,21 Thüringen ,56 5,82 0,09 Bundesgebiet ,61 0,21 0,11 In den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie im Saarland ist die Kommunalförderung in den genannten Summen enthalten. Zahlen: Sozialministerien der Länder und überörtliche Betreuungsbehörden. Zusammenstellung: H. Deinert bdbaspekte _17

18 forum sank von im Jahre 2003 auf (Minderung um 6,3 %). Dies verwundert deshalb, da diese sich bereits von 2002 auf 2003 von zuvor um 27,16 Prozent verringert hatten. Somit sind in den letzten zwei Jahren die Genehmigungsverfahren nach 1904 BGB nicht nur relativ (zur Zahl der Betreuten), sondern auch absolut zurückgegangen. Die Sterilisationsgenehmigungen ( 1905 BGB) betrugen 154 statt zuvor 80 (Erhöhung um 92,5 %). Einwilligungsvorbehalte ( 1903 BGB) wurden Mal angeordnet (2003: Erhöhung um 10,53 %) Freiheitsentziehenden Maßnahmen sind 2004 leicht angestiegen. Sie wurden wie folgt genehmigt (Zahlen 2003 in Klammern): 1906 BGB (zivilrechtl. Unterbringung durch Betreuer): (43.383); 1906 Abs. 4 BGB (unterb ringungsähnl.maßnahmen): (74.783). Zum Vergleich: Verfahren nach den Psychisch-Kranken- bzw. Unterbringungsgesetzen der Länder: (59.418). Quellen: Sondererhebungen Verfahren nach dem BtG und GÜ 2 der Amtsgerichte (Bundesministerium der Justiz) sowie ergänzende Mitteilungen der Justiz- und Sozialressorts der Bundesländer sowie überörtlichen Betreuungsbehörden; Einwohnerzahlen: Statistisches Bundesamt. Betreuungsverfahren am des jeweiligen Jahres Betreuungsverfahren am des jeweiligen Jahres Neu eingerichtete Betreuungen im Jahr 2004 Bundesland * Bad-W Bayern Berlin Brand. Bremen Hessen Meck-V. Nieders. NRW RLP Saarl. Sachsen Sachs-A. Schl.-H. Thür. BRD Familienang. Betreuer in Prozent 59,42 67,81 38,21 62,03 46,49 66,31 61,42 62,90 60,61 63,82 75,03 64,84 63,28 58,61 61,91 62,38 sonst. ehrenamtl. Betr in Prozent 9,30 5,98 7,30 5,20 2,47 5,61 6,13 8,54 3,73 6,94 6,53 6,04 5,71 11,34 7,08 6,28 Ehrenamtl. Betr. insg in Prozent 68,72 73,79 45,51 67,24 48,96 71,93 67,54 71,44 64,34 70,76 81,56 70,88 68,99 69,94 68,99 68,66 Berufsbetr. außer RA in Prozent 21,46 17,41 35,59 18,79 20,89 22,23 21,07 20,32 23,48 14,55 13,64 18,26 18,67 21,86 23,66 20,83 Rechtsanw. als Betreuer in Prozent 4,92 4,16 9,80 1,36 16,89 3,80 0,40 2,48 3,41 4,47 2,73 1,06 0,43 4,53 0,57 3,56 Freiberufler insgesamt in Prozent 26,38 21,57 45,40 20,15 37,77 26,03 21,47 22,80 26,90 19,02 16,37 19,32 19,09 26,39 24,23 24,39 Vereinsbetr. ( 1897 II) Betr.verein ( 1900) Verein insgesamt in Prozent 4,04 3,81 6,02 11,72 11,24 1,83 10,77 5,39 7,80 9,84 1,96 8,15 11,70 3,07 6,57 6,15 Beh.betreuer ( 1897 II) Betr.behörde ( 1900) Behörde insgesamt in Prozent 0,86 0,83 3,07 0,89 2,03 0,21 0,22 0,37 0,96 0,37 0,11 1,65 0,22 0,59 0,21 0,80 Berufliche Betr. insg in Prozent 31,28 26,21 54,49 32,76 51,04 28,07 32,46 28,56 35,66 29,24 18,44 29,12 31,01 30,06 31,01 31,34 Neue Betr. insgesamt * Für Hamburg liegen keine Zahlen vor. bdbaspekte _18

19 forum Ausgaben der Staatskasse je Betreuten 2004 (in Euro) 700,00 600,00 500,00 400,00 300,00 200,00 100,00 0,00 Baden - Württ. Bayern Berlin Brandenburg Bremen Hamburg Hessen Mecklenburg-V. Niedersachsen Nordrhein-Westf. Rheinland - Pfalz Saarland Sachsen Sachsen - Anhalt Schleswig-Holst. Thüringen Bundesgebiet inside Verfahrenspflegerbestellungen Verfahrenspflegerbestellungen Anordnung von Einwilligungsvorbehalten ( 1903 BGB) bdbaspekte _19

20 forum Genehmigungsverfahren nach 1904 BGB Genehmigungsverfahren nach 1904 BGB Anträge Genehmigungen BDB KOMPLETT Landesgruppe Bremen gegründet Lange hat es gedauert, doch zwölf Jahre nach Gründung ist der BdB jetzt auch im kleinsten Bundesland Bremen mit einer eigenen Landesgruppe vertreten. Mit tatkräftiger Unterstützung des Bundesvorstandes und der Geschäftsstelle gelang es am 17. Mai 2006, die Landesgruppe aus der Taufe zu heben. Ich freue mich sehr, dass es endlich mit der Gründung der Landesgruppe in Bremen geklappt hat, so das für Bremen zuständige Vorstandsmitglied Christa Martens. Es ist gelungen, drei Kolleginnen und Kollegen zu finden, die den Verband vor Ort und auf Bundesebene vertreten werden. Schön, dass Bremen kein weißer Fleck mehr auf der BdB-Karte ist. Begonnen hatte die Veranstaltung am 17. Mai zunächst mit einer Fortbildung zu aktuellen Rechtsfragen durch den Verbandsjuristen Kay Lütgens. Im Mittelpunkt standen dabei die Rechtsprechung nach VBVG sowie die Auswirkungen des Gewerbesteuerurteils. Nach dem Fortbildungsteil erläuterte Christa Martens zunächst die Verbandsstrukturen und die Aufgaben der Landessprecher und des Verbandsrates. Anschließend berichtete Anette Reinders über die anstehenden aktuellen Aufgaben, wie z.b. das Qualitätsregister, die Mehrwertsteuererhöhung und verschiedene Projekte im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Bei den Wahlen verständigte man sich darauf, zunächst alle Positionen für ein Jahr zu besetzen. Gewählt wurden dann einstimmig folgende BdB- Mitglieder: Landessprecher: Rhett Bitter und Norbert Gerking Verbandsratsmitglied: Rhett Bitter Stellvertr. Verbandsratsmitglied: Marianne Pech Die neu gewählten Funktionäre des BdB in Bremen haben sich gleich im Anschluss an die Landesgruppenversammlung zusammengesetzt, um erste Schritte ihrer Arbeit vor Ort zu planen. bdbaspekte _20

21 recht Rechtsprechung zum VBVG In Ausgabe 58 unserer Verbandszeitung (dort S. 20 ff) haben wir ausführlich über die bisherige Rechtsprechung zum VBVG berichtet. Inzwischen gibt es einige weitere Gerichtsentscheidungen zu den grundsätzlichen Fragen der Neuregelung. 5 VBVG OLG Zweibrücken zum Stundenansatz nach Betreuerwechsel Die Rechtsprechung der Landgerichte zum Thema Stundenansatz nach Betreuerwechsel ist weiterhin unübersichtlich und widersprüchlich. Über die aus Betreuersicht negativen Entscheidungen des OLG München und des OLG Schleswig haben wir bereits in dem o.g. Beitrag berichtet. Etwas anders lautet eine Entscheidung des OLG Zweibrücken (Az.: 3 W 3/06 v ), auf die Betreuer sich in geeigneten Fällen berufen können. Danach ist nach einem Betreuerwechsel von ehrenamtlicher zu beruflicher Betreuung jedenfalls dann von einem Neubeginn der Berechnung des Vergütungszeitraums nach 5 VBVG auszugehen, wenn der bisherige Betreuer nicht nur wegen fehlender Eignung, sondern wegen Pflichtwidrigkeiten entlassen wurde und es zu den Aufgaben des neu bestellten Berufsbetreuers auch gehört, diese Pflichtwidrigkeiten aufzuklären und Regressansprüche gegen den früheren Betreuer geltend zu machen. Zur Begründung führt das OLG im Wesentlichen an:... Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass das Amtsgericht im hier vorliegender Fall den Betreuer ausdrücklich auch für den Wirkungskreis der Geltendmachung von Regressansprüchen der Betroffenen gegenüber dem früheren Betreuer bestellt hat und solche Ansprüche in Höhe von über ,- Euro im Raum stehen, ist der Senat im Gegensatz zu dem Oberlandesgericht München der Auffassung, dass gerade im Falle des durch Pflichtwidrigkeiten des Betreuers veranlassten Betreuerwechsels durchaus die Anwendung des 5 VBVG in Betracht kommt. Denn selbst die Begründung der zunächst durch Einfügung des 1908 in BGB beabsichtigten Gesetzesänderung geht davon aus, dass Ausnahmen von der vorgeschlagenen Pauschalierung nicht grundsätzlich und für alle Fälle ausgeschlossen sind. Dort ist ausgeführt (BT-Drs. 15/2494, Seite 34): Um den mit der Pauschalierung verfolgten Zweit der Vereinfachung und Streitvermeidung nicht zu vereiteln, müssen Ausnahmen von dem vorgeschlagenen Pauschalierungsmodell so weit wie möglich begrenzt werden. Der Entwurf enthalte für den Fall des Betreuerwechsels keine Ausnahme. Vielmehr sei der mit einem Betreuerwechsel regelmäßig einhergehende Mehrbedarf in den vom ISG (Institut für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik) erhobenen Zahlen enthalten. Deshalb sei für die Anwendung der Pauschalen die erstmalige Bestellung eines Betreuers maßgebend. Diese Begründung schließt jedoch zur Überzeugung des Senates nicht von vorneherein jede Ausnahme aus. Eine solche muss insbesondere in Fällen möglich sein, in denen wie hier neben der Vermögenssorge die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen den früheren Betreuer ausdrücklich als Wirkungskreis des Betreuers bestimmt ist. Dies gilt vor allem im Hinblick darauf, dass im vorliegenden Fall ein Regressanspruch in Höhe von etwa , Euro im Raum steht. Gerade in diesem Fall ist der Mehrbedarf, der durch die so erforderlich werdende Kontrolle der Verfügungen des früheren Betreuers und die Geltendmachung von Regressforderungen bedingt ist, nicht als ein mit dem Betreuerwechsel regelmäßig einhergehender Mehrbedarf zu qualifizieren. Eine andere Auslegung des Gesetzes wäre nach Überzeugung des Senates mit Art. 12 GG auch nur schwer vereinbar. Insoweit unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt auch maßgebend von dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig zugrunde liegenden. Denn anders als die bloße mangelnde Eignung des früheren Betreuers verursacht jedenfalls die Prüfung und Geltendmachung von Regressforderungen in Höhe von über Euro einen erheblichen Mehraufwand für den neu bestellten Berufsbetreuer. (...) Die vom Senat vertretene Auffassung nötigt nicht zur Vorlage an den Bundesgerichtshof nach 28 Abs. 2 FGG. Denn Voraussetzung hierfür wäre, dass die Beantwortung der gegenteilig beurteilten Rechtsfrage für beide Entscheidungen erheblich ist und die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München (aao) und Schleswig (aao) auf der anderen Beurteilung der Rechtsfrage beruht (...). An diesem Erfordernis fehlt es hier. Denn in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts München zugrunde liegenden Fall wurde der Wechsel wegen des Todes der früheren Betreuerin, in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig zugrunde liegenden Fall war dar Betreuerwechsel wegen (bloßer) fehlender Eignung des früheren Betreuers notwendig. Hier war der Wechsel dagegen wegen Pflichtverletzungen des früheren Betreuers erforderlich; wesentliche Aufgabe des neuen Betreuers ist die neben der Vermögenssorge als besonderer Wirkungskreis angeordnete Geltendmachung von Regressansprüchen in Höhe von über , Euro gegen den früheren Betreuer... Zur Mittellosigkeit: Tageweise Berechnung? Die meisten Gerichte und Fachbücher gehen davon aus, dass über die Frage der Mittellosigkeit (und damit auch die Frage der gem. 5 Abs. 1,2 zu vergütenden Stundenzahl) nur einheitlich für den gesamten Vergütungszeitraum entschieden werden kann. Abzustellen ist dabei auf die Vermögensverhältnisse des Betreuten am Tag der gerichtlichen Entscheidung. Zur Begründung wird u.a. folgendes angeführt: Aus der Staatskasse kann die Vergütung gem. 1 Abs. 2 VBVG nur dann verlangt werden, wenn Mittellosigkeit vorliegt. Es wäre also widersprüchlich, einerseits bei der Berechnung der Stundenansätze für einen Teil des Vergütungszeitraums von vermögend auszugehen, dann aber die Vergütung komplett aus der Staatskasse zu verlangen. Außerdem: 1836 d BGB besagt, dass der Betreute als mittellos gilt, wenn er die Vergütung nur zum Teil selbst zahlen könnte. Es gibt also keine gesplittete Entscheidung (z.b.: ein Monat Selbstzahler, dann zwei Monate aus der Staatskasse). Siehe dazu inside bdbaspekte _21

22 recht z.b. auch Deinert/Lütgens, Die Vergütung des Betreuers, Rn 1049 ff. Anders sieht es aber das LG München I. Das LG geht von einer tageweisen Berechnung der Mittellosigkeit aus. Zunächst sei so die Höhe der Vergütung zu bestimmen. Erst in einem zweiten Schritt soll dann aufgrund des Sachstands zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Zahlungspflichtigen (Staatskasse oder Betreuter bzw. dessen Erbe) entschieden werden. In seinem Beschluss vom mit Az. 13 T 911/06 führt das Gericht dazu u.a. aus:... Die sofortige Beschwerde ist begründet. 1. Gemäß 5 Abs. 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 VBVG ist der dem Betreuer pauschal zu vergütende Zeitaufwand nach dem zwölften Monat der Betretung mit 4,5 Stunden pro Monat anzusetzen, wenn der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt nicht in einem Heim hat. Ist der Betreute mittellos, beträgt dieser Stundenansatz 3,5 Stunden ( 5 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 VBVG). Andern sich die Umstände, die sich auf die Vergütung auswirken, vor Ablauf eines vollen Monats, so ist der Stundenansatz gemäß 5 Abs. 4 Satz 2 VBVG zeitanteilig nach Tagen zu berechnen; 187 Abs. 1, 188 Abs. 1 des BGB gelten entsprechend. Die sich dabei ergebenden Stundenansätze sind auf volle Zehntel aufzurunden. Nach dieser eindeutigen gesetzlichen Regelung ist bei Prüfung der Frage, welcher Absatz des 5 VBVG anzuwenden ist, die Mittellosigkeit des Betroffenen nicht einheitlich für den gesamten Zeitraum zu beurteilen, sondern zeitabschnittsweise. Der Fall, dass vor Ablauf eines vollen Monats Mittellosigkeit des Betroffenen eintritt, kann insofern nicht anders beurteilt werden, als der Fall, dass ein Betreuter in ein Heim oder von einem Heim in eine anderweitige Wohnform umzieht (so auch z.b. Palandt-Diederichsen, 65. A., Anh zu 1836 VBVG 5 Rnr. 7). Der insoweit anderen Auffassung (vgl. Maier in Jurgeleit, Handkommentar zum Betreuungsrecht, 5 VBVG Rnr. 43) ist nicht zu folgen. Auch wenn Hauptgrund für die Einführung der geringeren Zeitansätze in 5 Abs. 2 VBVG die politisch gewollte Privilegierung der Staatskasse, d.h. die Schonung der Staatsfinanzen war, kann hieraus nicht gefolgt werden, dass die höheren Stundensätze des Abs. 1 immer dann zu gewähren sind, wenn der Anspruch sich gegen den Betreuten selbst richtet und die niedrigeren Stundensätze des Abs. 2 dann, wenn sich der Anspruch gegen die Staatskasse richtet. Die gesetzgeberischen Motive könnten allenfalls bei einer Auslegung der Vorschrift des 5 VBVG, herangezogen werden, aufgrund seines eindeutigen Wortlauts ist 5 Abs. 4 Satz 2 VBVG jedoch insoweit nicht auslegungsfähig. Das Ergebnis widerspräche darüber hinaus der Vergütungsgerechtigkeit. Grund für die Differenzierung nach der wirtschaftlichen Stellung des Betroffenen ist nämlich auch der geringere durchschnittliche Zeitaufwand des Betreuers bei Mittellosigkeit und der höhere bei dem Vorhandensein von Vermögen. Im Ergebnis kann es deshalb nicht zutreffen, dass ein Betreuer eine höhere Stundenanzahl abrechnen kann, wenn der Betroffene während des Vergütungszeitraums mittellos war und vor Festsetzung der Vergütung zu Vermögen kommt als ein Betreuer, der über den gesamten Zeitraum ein Vermögen für den Betroffenen verwaltet hat und dieser vor Festsetzung der Vergütung verarmt. Auch die Tatsache, dass mit dieser Regelung erheblicher Aufwand auf die festsetzenden Gerichte zukommt, die für jeden Tag des Abrechnungszeitraums prüfen müssen, ob die Schongrenze überschritten ist, und die Tatsache, dass damit einem weiteren Ziel des Gesetzgebers, die Festsetzung der Vergütung zu vereinfachen, nicht Rechnung getragen wurde, können aus den genannten Gründen keine Berücksichtigung finden.... Vermutlich wird die Bezirksrevision weitere Beschwerde einlegen und ich glaube aus den eingangs genannten Gründen nicht, dass die Entscheidung Bestand haben wird. Sicher vorhersehen lässt sich das aber nicht. In geeigneten Fällen können Betreuer sich zunächst auf diese betreuerfreundliche Entscheidung berufen und entsprechend abrechnen. Wie die einzelnen Gerichte dann entscheiden werden, bleibt abzuwarten. Betreutes Wohnen Ein Heim i.s.d. 5 VBVG? Ob Betreutes Wohnen unter den Heimbegriff fällt, hängt von vielen Einzelfaktoren ab. Bisher wurde verbreitet angenommen, dass es auf die Vertragsgestaltung im Einzelfall ankommt. Nur dann, wenn die Verpflichtung besteht, bei Bedarf z.b. Verpflegung vom Heimträger oder vorher im Vertrag über das Betreute Wohnen bestimmten Leistungserbringern abzunehmen, könne von einer einem Heimaufenthalt vergleichbaren Situation ausgegangen werden. Ein bloßes entsprechendes Angebot reicht danach aber nicht aus, sofern der Bewohner den Anbieter letztlich frei wählen kann (siehe z.b. Deinert/ Lütgens, Die Vergütung des Betreuers Rn 972 ff; Fröschle, Betreuungsrecht 2005 Rn 295 ff). Enger sieht es jetzt das OLG München (Beschl. v mit Az. 33 Wx 042/06). Das OLG führt dazu u.a. aus:... Der Senat kann dem LG jedoch nicht darin folgen, dass auch die Inanspruchnahme umfangreicher hauswirtschaftlicher und pflegerischer Leistungen des Trägers des Wohnparks durch den Betroffenen keine Aufnahme im Sinne einer Eingliederung bewirkt habe. Hier hat der Betroffene was ja auch Ziel der Träger derartiger Einrichtungen ist von der vertraglichen Möglichkeit einer Inanspruchnahme externer Anbieter keinen Gebrauch gemacht, sondern die Leistungen des Mietvertragspartners gewählt. Betrachtet man die in der als Beispiel vorgelegten Rechnung vom Oktober 2005 aufgeführten Einzelleistungen, so zeigt sich, dass der Betroffene eine Rundumversorgung aus einer Hand erhält. Die rechtlich bestehende Möglichkeit, den Zusatzvertrag zu kündigen und die gleichen Leistungen eines anderen Anbieters in Anspruch zu nehmen, dürfte praktisch nicht häufiger relevant werden als die Kündigung eines Heimvertrages im engeren Sinne, wenn der Bewohner mit den dort erbrachten Leistungen nicht einverstanden ist. Auch die vom Betreuer angeführte Notwendigkeit einer Kontrolle der Rechnungen vermag eine Mehrbelastung nicht zu begründen. Überweisungen fallen nicht an, da der Träger des Wohnparks nicht nur hinsichtlich der Miete, sondern auch für die Zusatzleistungen über eine Einzugsermächtigung verfügt. Diese erteilt der jeweilige Mieter bei Vertragsabschluss gem. 7 Buchst. b von Teil I des Vertrages vorsorglich auch schon für die Wahlleistungen unabhängig davon, ob diese von Anfang an im Leistungsumfang enthalten sind oder später hinzugewährt werden. Die Kontrollaufgaben entsprechen denen für einen privat versicherten Betreuten, bei dem auch bei der Pflegeversicherung nach 23 Abs. 1 S. 3 SGB XI an die Stelle von Sachleistungen die Kostenerstat- bdbaspekte _22

23 recht tung tritt. Der Umstand, dass die für die Wohnung des Betreuten anfallenden Stromkosten direkt mit diesem abgerechnet werden, spricht ebenfalls nicht gegen eine Eingliederung des Betroffenen im heimmäßigen Sinn. Stromkosten werden in der Regel im Wege der Abbuchung aufgrund Einzugsermächtigung erhoben und lediglich einmal im Jahr wird eine Zählerstandskontrolle vorgenommen. Es kann dahingestellt bleiben, ob hierfür die Anwesenheit des Betreuers überhaupt erforderlich ist oder ob die Stromzähler wie häufig in Mietshäusern nicht zentral angebracht und zugänglich sind. Auch im ersteren Fall ist die zusätzliche Belastung des Betreuers von völlig untergeordneter Bedeutung und lässt sich die Kontrolle mit einem Besuch bei dem Betreuten und der Erledigung anderer Aufgaben verbinden. Anders als bei der Inanspruchnahme eventuell mehrerer externer Anbieter fallen bei der hier gegebenen umfassenden Versorgung durch einen Leistungsanbieter keine Koordinierungs- und Abstimmungsaufgaben an. Bemerkt z.b. der Etagenservice ein gesundheitliches Problem des Betroffenen, werden die notwendigen Maßnahmen intern ergriffen. Auch krankheitsbedingte Personalausfälle können intern ausgeglichen werden. Verschiedene Leistungen können durch Absprache der Dienste ohne Einschaltung des Betreuers abgestimmt werden. Der Senat verkennt nicht, dass es sich im hier vorliegenden Fall nicht um eine klassische Heimunterbringung handelt. Durch die dem Betroffenen durch die Hinzubuchung von Hauswirtschafts- und Pflegeleistungen aus einer Hand zuteil werdende Fürsorge liegt der Sachverhalt jedoch bei typisierender Betrachtung unter Berücksichtigung des Gesetzeszwecks so weit von einem typischen häuslichen Aufenthalt entfernt und so nahe an einer klassischen Heimunterbringung, dass die Einstufung als heimmäßiger Aufenthalt richtig ist. Die Entscheidungen der Vorinstanzen waren daher aufzuheben und die Vergütung des Betreuers anhand der niedrigeren Stundenansätze des 5 Abs. 1 S. 1 VBVG festzusetzen... Grundidee der Pauschalierung ist es, dass die Vergütung nicht mehr von der Arbeitsbelastung im Einzelfall, sondern lediglich vom Vorliegen bestimmter Eckdaten abhängen soll. Mit dieser Begründung werden regelmäßig Argumente von Betreuern, die eine höhere Vergütung im Einzelfall rechtfertigen könnten, zurückgewiesen (siehe z.b. Landgericht Arnsberg, Beschluss 6 T 20/06 vom , Vergütung nur nach den niedrigen Stundenansätzen für Heimbewohner, auch, wenn der Betreute gerade erst in das Heim umgezogen ist und der Betreuer noch etliche Arbeiten im Zusammenhang mit der Auflösung der früheren Wohnung des Betreuten zu erledigen hat). Von diesem Grundsatz entfernt sich das OLG, wenn es für die Begründung des niedrigeren Stundenansatzes in dem gegebenen Fall auf die konkreten Umstände, wie z.b. die Auswahl von Leistungsanbietern und die sich daraus für den Betreuer ergebende Arbeitsbelastung, abstellt. Es bleibt zu hoffen, dass daraus nicht eine Praxis folgt, die im Zweifel immer gegen den Betreuer gerichtet ist im Falle von Mehrarbeit ein Verweis auf den Grundgedanken der Pauschalierung, der keine Berücksichtigung der Arbeitsbelastung im Einzelfall zulässt, im Falle von geringerer Arbeitsbelastung aber unter Berufung auf die Umstände des Einzelfalles nur die Bewilligung des niedrigeren Stundenansatzes. Kay Lütgens inside Gewerbeanmeldung Wir haben bereits häufiger über die Frage berichtet, ob Betreuer bei der zuständigen Ordnungsbehörde ein Gewerbe anmelden müssen. Zur Erinnerung: Nach der Entscheidung des BFH. nach der Betreuer der Gewerbesteuerpflicht unterliegen, gibt es einige weitere Folgeprobleme, u.a. ergibt sich gem. 2 IHK-Gesetz aus der Veranlagung zur Gewerbesteuer per Gesetz die Mitgliedschaft in der IHK und eventuell eben auch die Pflicht zur Gewerbeanmeldung. In Bezug auf die Gewerbeanmeldung gibt es kein einheitliches Vorgehen der Ordnungsbehörden. Während einige Behörden auf einer Anmeldung bestehen und dieses auch mit der Androhung von Zwangsgeld durchsetzen wollen, verweigern andere Ordnungsbehörden die Annahme solcher Anmeldungen. Unser eigener Standpunkt ist, dass eine Gewerbeanmeldung nicht erfor- derlich ist. Die Pflicht zur Anmeldung ergibt sich aus 14 GewO. Dort steht aber auch ausdrücklich, dass die Anzeige dazu dient, der zuständigen Behörde die Überwachung zu ermöglichen. In 1837 Abs. 2 i.v.m i BGB ist aber speziell für Betreuer geregelt, dass die Aufsicht über die gesamte Tätigkeit vom Vormundschaftsgericht ausgeübt wird. Spezialgesetzliche Regelungen gehen aber immer der allgemeinen Regelung vor. Eine Aufsicht oder Überwachung durch die Ordnungsbehörden scheidet deshalb neben der Aufsicht durch das Vormundschaftsgericht aus. Dann kann es für Betreuer aber auch keine Pflicht zur Gewerbeanzeige geben, weil das Ziel der Anzeigepflicht dadurch nicht erreicht werden kann. Die Ordnungsbehörden sind - wie dargestellt - nicht zur Überwachung befugt und die Vormundschaftsgerichte wissen ohnehin bereits von selbst, wen sie zum Betreuer bestellt haben. Wie wir bereits mitgeteilt haben, unterstützt der BdB zu dieser Frage ein Verfahren eines Berufsbetreuers vor dem VG Lüneburg. Wie wir unmittelbar vor Redaktionsschluss erfahren haben, ist der Betreuer leider in erster Instanz unterlegen (VG Lüneburg, Urteil mit dem Az. 4 A 482/ 05 vom ). Das Urteil wurde bisher lediglich mündlich verkündet, die schriftliche Fassung in der dann auch die Begründung enthalten sein wird liegt noch nicht vor. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung ausdrücklich zugelassen. Wir hoffen, dass die nächste Instanz eine anders lautende Entscheidung trifft. Eine Einschätzung der Erfolgsaussichten können wir aber erst nach Erhalt und Auswertung der Urteilsbegründung geben. Kay Lütgens bdbaspekte _23

24 recht Eigenhaftung des Betreuers für Schulden des Betreuten? Normalerweise muss ein Betreuer nicht für finanzielle Verpflichtungen des Betreuten einstehen. Wenn er Verträge in Vertretung für den Betreuten abschließt, tut er das gem. 164 BGB üblicherweise nur mit Wirkung für und gegen den Vertretenen. Unterläuft ihm dabei ein Fehler und ist deswegen die Finanzierung der eingegangenen vertraglichen Verpflichtung nicht gegeben (z.b.: Der Betreuer schließt für den Betreuten einen Heimvertrag ab und übersieht es anschließend, die für die Bezahlung notwendigen Sozialleistungen zu beantragen), muss er gegenüber dem Vertragspartner dafür im Regelfall nicht persönlich einstehen (so z.b. der BGH in einer grundlegenden Entscheidung zur Betreuerhaftung, abgedruckt Bt- Prax 1995,103 sowie FamRZ 1995,282, siehe auch Deinert/Lütgens/Meier, Die Haftung des Betreuers, S. 104 ff mit etlichen weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung). Gem BGB haftet der Betreuer nämlich nur gegenüber dem Betreuten, eine darüber hinausgehende Haftung gegenüber dem Vertragspartner kommt nur in wenigen Ausnahmefällen in Frage (Beispiele: Der Betreuer hat ausdrücklich erklärt, persönlich für die Verpflichtungen des Betreuten einstehen zu wollen oder der Betreuer hat den Vertragspartner bewusst über die Zahlungsfähigkeit des Betreuten getäuscht). Betreuer sollten aber darauf achten, dass ihre Unterschrift unter solchen Verträgen durch einen entsprechenden Zusatz - unmissverständlich nur in Vertretung für den Betreuten abgegeben wird. Das Amtsgericht Dortmund (Urteil 125 C 1227/05 vom ) hat jetzt eine Betreuerin persönlich zur Zahlung der Kosten eines Pflegedienstes für den Betreuten verurteilt, weil es in dem Pflegevertrag eben nicht unmissverständlich zum Ausdruck gekommen war, dass sie nur als gesetzliche Vertreterin handeln wollte. Es heißt dort:... Der abgeschlossene Pflegevertrag stellt einen Dienstvertrag i.s.d BGB dar Die Beklagte hat sowohl den Vertrag vom , als auch den Vertrag vom persönlich und im eigenen Namen abgeschlossen. Dabei spielt es keine Rolle, dass die Beklagte im Vertrag vom ihre Unterschrift auf dem Feld ablegte, der für die Pflegebedürftige gedacht war. Sie hat dort nicht mit einem Vertretungszusatz unterzeichnet. Aus dem Vertrag geht ganz deutlich hervor, dass Vertragspartner neben der Betreuten auch deren Betreuer ist. (...) Das Entscheidende für die Einstehungspflicht der Beklagten gründet vielmehr darauf, dass die Beklagte selber durch ihre Unterschrift zur Vertragspartnerin wurde. Dem Vertrag ist nicht zu entnehmen, dass sie bei der Unterzeichnung lediglich als Vertreterin für (...) aufgetreten ist. Dies mag zwar aus den Umständen bzw. der Stellung der Beklagten als Betreuerin naheliegend sein. Die Auslegung der Vertragsformulierung ergibt aber dass Vertragspartner die unter der Nr. 1 und Nr. 2 genannten Personen sind. Dem Kläger kam es darauf an, dass er seine Forderungen gegenüber beiden Vertragspartnern geltend machen kann. Dies ergibt sich aus dem letzten Absatz des Vertrages. Dort ist durch Fettschrift besonders hervorgehoben, dass Leistungen, die grundsätzlich von keinem Kostenträger erstattet werden, gehen immerzu Lasten der Auftraggeber. Da die Beklagte unter diesen Bedingungen den Vertrag unterschrieben hat, hat sie auch deren Folgen zu tragen. Es handelt sich bei dem geltend gemachten Betrag um den Eigenanteil der Betreuten (...) der bisher nicht ausgeglichen wurde. Die Zahlungsverpflichtung ist auch nicht erloschen, weil (...) verstorben ist. Die Beklagte ist selbst Vertragspartner aus dem Vertrag. Die Zahlungsverpflichtung hat mit der Betreuerbestellung nichts zu tun.... In diesem Verfahren ging es um einen Betrag i.h.v. 272,27. Deshalb ist eine Berufung gegen dieses Urteil nicht möglich. Die Summe ist zum Glück relativ gering. Die Zahlungsverpflichtung ist für die Betreuerin deshalb zwar ärgerlich, aber nicht existenzbedrohend. In anderen Fällen könnten aber auch sehr hohe Forderungen. z.b. für Heimkosten, auf einen Betreuer zukommen. In diesem Zusammenhang möchten wir erneut auf die Gefahr einer Bürgschaft hinweisen. Es kommt immer wieder vor, dass z.b. beim Abschluss eines Heimvertrags vom Betreuer die Unterschrift unter einer Klausel verlangt wird, nach der der Betreuer im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Betreuten selbst für die Heimkosten einstehen soll. Wir können nur davor warnen, solche Klauseln zu unterschreiben. Wer ausdrücklich die Bürgschaft für Verbindlichkeiten des Betreuten übernimmt, muss solche Zusagen ggf. auch gegen sich gelten lassen! Es gibt aber keinen Grund für einen Betreuer, selbst für eventuelle Schulden des Betreuten einstehen zu wollen und Heimträger haben keinen Rechtsanspruch auf derartige Zusagen. Wenn eine solche Klausel versteckt im Heimvertrag untergebracht ist, ist sie möglicherweise nach den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen ( 305 ff BGB) unwirksam. Darauf verlassen sollte man sich aber nicht. Neues Formblatt für Steuererklärung Kay Lütgens Weil jetzt die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2005 aktuell wird, noch einmal der Hinweis auf den neu entwickelten Vordruck des Bundesfinanzministeriums für Unternehmer mit geringeren Umsätzen: Wer seinen Gewinn im Wege der so genannten Einnahmeüberschussrechnung ermittelt, muss dafür in Zukunft (für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen) einen amtlichen Vordruck verwenden. Der Vordruck und weitere Informationen können von der Internetseite des Bundesfinanzministeriums heruntergeladen werden. In einem Begleittext weist das Ministerium darauf hin, dass man es aber nicht beanstanden wird, wenn so genannte Kleinunternehmer (Betriebe mit einem Umsatz von weniger als Euro) ihrer Steuererklärung auch in Zukunft eine formlose Gewinnermittlung beilegen werden. bdbaspekte _24

25 recht Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht Wie inzwischen sicherlich allgemein bekannt ist, gibt es seit dem eine neue Regelung für die Befreiung von den Rundfunkgebühren. Danach kommt es für einen Anspruch auf Befreiung nicht mehr auf die Höhe des Einkommens, sondern auf den Empfang bestimmter Sozialleistungen an. Die Einzelheiten sind in 6 Abs. 1 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages geregelt. Was zum Teil übersehen wird, ist die Härtefallregelung des Abs. 3 der genannten Vorschrift. Danach kann in besonderen Härtefällen auch dann, wenn die keine der in Abs. 1 genannten Sozialleistungen bezogen wird, eine Befreiung von der Gebührenpflicht erfolgen. Eine Befreiung nach dieser Ausnahmeregelung ist gem. 6 Abs. 4 allerdings nicht bei der GEZ, sondern bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu beantragen. Grundsätzlich dürfte ein solcher besonderer Härtefall dann gegeben sein, wenn ein Bürger keine höheren Einkünfte erhält, als die Empfänger der in Abs. 1 genannten Sozialleistungen. Nach einer Entscheidung des VG Hannover (Az.: 3 A 7138/05) soll ein solcher Härtefall aber dann nicht vorliegen, wenn ein Bürger es in der Hand hat, zusätzlich zu seinen geringen Einkünften Sozialleistungen zu beantragen. In dem konkreten Fall erhält der Kläger lediglich eine Rente i.h.v. 316,- monatlich. Das Gericht argumentierte, er hätte zusätzlich Leistungen nach dem SGB II beantragen und so die Befreiungsvoraussetzungen herbeiführen können. Wer auf solche Möglichkeiten verzichte, könne nicht die Anerkennung als Härtefall beanspruchen (Fundstelle: Mitteilung auf der Internetseite des Sozialverbandes VdK). Kay Lütgens inside Auszug aus dem Rundfunkgebühren-Staatsvertrag 6 Gebührenbefreiung natürlicher Personen (1) Von Rundfunkgebührenpflicht werden auf Antrag folgende natürliche Personen und deren Ehegatten im ausschließlich privaten Bereich befreit: 1. Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (Sozialhilfe) oder nach den 27 a oder 27 d des Bundesversorgungsgesetzes, 2. Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches), 3. Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II einschließlich von Leistungen nach 22 ohne Zuschläge nach 24 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches, 4. Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, 5. nicht bei den Eltern lebende Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, 6. Sonderfürsorgeberechtigte im Sinne des 27 e des Bundesversorgungsgesetzes, 7. a) blinde oder nicht nur vorübergehend wesentlich sehbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 60 vom Hundert allein wegen der Sehbehinderung; b) hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist, 8. behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 vom Hundert beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können, 9. Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem Siebten Kapitel des Zwölften Buchs des Sozialgesetzbuches oder von Hilfe zur Pflege als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz oder von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften und 10. Empfänger von Pflegezulagen nach 267 Abs. 1 des Lastenausgleichsgesetzes oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit nach 267 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c des Lastenausgleichsgesetzes ein Freibetrag zuerkannt wird. Innerhalb der Hausgemeinschaft wird Gebührenbefreiung gewährt, wenn 1. der Haushaltsvorstand selbst zu dem in Satz 1 aufgeführten Personenkreis gehört, 2. der Ehegatte des Haushalsvorstandes zu dem in Satz 1 auf geführten Personenkreis gehört, 3. ein anderer Haushaltsangehöriger, der zu dem in Satz 1 auf geführten Personenkreis gehört, nachweist, dass er selbst das Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. (2) Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht durch die Vorlage des entsprechenden Bescheides im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen. (3) Unbeschadet der Gebührenbefreiung nach Absatz 1 kann die Rundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf Antrag von der Rundfunkgebührenpflicht befreien. (4) Der Antrag ist bei der für die Erhebung von Rundfunkgebühren zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen, die über den Antrag entscheidet. (5) Der Beginn der Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wird in der Entscheidung über den Antrag auf den Ersten des Monats festgesetzt, der dem Monat folgt, in dem der Antrag gestellt wird; wird der Antrag vor Ablauf der Frist eines gültigen Befreiungsbescheides gestellt, wird der Beginn der neuen Befreiung auf den Ersten des Monats nach Ablauf der Frist festgesetzt. (6) Die Befreiung ist nach der Gültigkeitsdauer des Bescheides nach Absatz 2 zu befristen. Ist der Bescheid nach Absatz 2 unbefristet, so kann die Befreiung auf drei Jahre befristet werden, wenn eine Änderung der Umstände möglich ist, die dem Tatbestand zugrunde liegen. Wird der Bescheid nach Absatz 2 unwirksam, zurückgenommen oder widerrufen, so endet die Befreiung. Umstände nach Satz 3 sind von dem Berechtigten unverzüglich der in Absatz 4 bezeichneten Landesrundfunkanstalt mitzuteilen. bdbaspekte _25

26 bildung Ausbau der Weiterbildung Die Verbesserung des Weiterbildungsangebotes für seine Mitglieder ist eine Voraussetzung der Qualitätsentwicklung des BdB. Ziel ist es, ein flächendeckendes Angebot von inhaltlich anspruchsvollen Weiterbildungen aufzubauen. Nur mit guten Bildungsangeboten kann die Professionalisierung des Berufes weiterentwickelt werden, und auch das Qualitätsregister benötigt eine funktionierende Weiterbildungsinfrastruktur. Für alle Berufsbetreuer gilt: Die konkrete Betreuungsarbeit muss immer wieder an die veränderten Bedingungen angepasst werden. Das hierfür notwendige Wissen und die erforderlichen Kompetenzen lassen sich durch Weiterbildung erwerben. Die ersten Erfolge der Bildungsoffensive können sich sehen lassen: Seit März konnten wir neun neue Kooperationspartner für unsere Weiterbildungen gewinnen. (Eine aktuelle Übersicht unserer Partner finden Sie nebenstehend.) Wichtig: Unsere Partner erfüllen definierte Qualitätskriterien und gewähren den BdB-Mitgliedern zehn bis 20 Prozent Preisnachlass. Mitglieder des Qualitätsregisters bekommen Qualitätspunkte für diese Weiterbildungen. Und BdB-Mitglieder können für die Seminare unserer Kooperationspartner ihre Bildungsgutscheine einlösen! Dafür muss nach dem Besuch eines Seminars der ausgefüllte Gutschein zusammen mit einer Teilnahmebescheinigung an unsere Geschäftsstelle geschickt werden. Daraufhin überweisen wir 25 Euro! Weiterbildungsangebote der Landesgruppen. Alle eingestellten Angebote sind für die Weiterbildungsgutscheine anerkannt und werden für das Qualitätsregister bepunktet. Fast wöchentlich stellen wir neue Seminare ins Netz. Schauen Sie häufiger in unsere Übersicht, es lohnt sich! Ab diesem Sommer wird zudem halbjährlich eine Broschüre mit sämtlichen Weiterbildungsangeboten für das nächste Halbjahr aufgelegt. Neu: Die Seminare auf der BdB-Homepage Die aktuellen Angebote unserer Kooperationspartner sind auf der BdB-Homepage in der Rubrik Weiterbildung zusammengestellt. Mit einer Landkarte wurde hier die Übersichtlichkeit der Weiterbildungsangebote verbessert. Unterteilt in Nord-, Ost-, Südund Westdeutschland kann man sich über die Weiterbildungsveranstaltungen der jeweiligen Region informieren. Aufgeführt werden hier auch die anerkannten bdbaspekte _26

27 bildung Übersicht über die BdB-Kooperationspartner in Sachen Weiterbildung BdB at work Seminare, Betreuungsrecht und Büroorganisation für Betreuer Seminare & Consulting Hans-Bernd Scheil Kirchenstieg 7, Wingst Tel. (04778) o. (04778) Fax (04778) BBS Rems-Murr Berufs-Betreuungsseminare im Rems-Murr-Kreis Trailhof 12, Auenwald Tel. ( ) Fax (071 92) BFW Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB, Susanne Wirth Kleemannstr. 8, Stuttgart Tel. (07 11) Fax (07 11) pflege.stuttgart@bfw.de Bildungswerk Amberg Horst Buhl Kolpingstr.14, Ammerthal Tel. ( ) Fax ( ) info@bw-amberg.de Die Wolfsburg Katholische Akademie Falkenweg Mülheim an der Ruhr Tel. (02 08) Fax (02 08) die.wolfsburg@bistum-essen.de FBB Fortbildung für Betreuerinnen und Betreuer Düsseldorfer Str. 52 a, Nürnberg Tel. (09 11) Fax (09 11) fbb@fbbweb.de Fortbildungsinstitut für Betreuer in München und Oberbayern Jochen Grimm Annette-Kolb-Str. 7, Gauting Tel. (089) Fax (089) fbm@jochengrimm.de FH Münster FB Sozialwesen Sekretariat für Weiterbildung Hüfferstr. 27, Münster Tel: (02 51) Ansprechpartnerin: Susanne Freßdorf, wiss. Mitarbeiterin weiterbildung@fh-muenster.de Graf Recke Stiftung Sozialpsychiatrischer & Heilpädagogischer Verbund Elke Bücher Grafenberger Allee 341/3, Düsseldorf Tel: 0211/ Fax: 0211/ buecher@grsfbb.de Hamburger Institut zur Förderung des Betreuungswesens e.v. Steindamm 91, Hamburg Tel. (0 40) Fax (0 40) info@hifb.de Institut für Kommunikation und Mediation Bereich: Betreuungsrecht Hohe Straße 9-13, Leipzig Tel. (03 41) /50 Fax (03 41) betreuungsrecht@ikome.de Kommunal Akademie Einbecker Straße 71, Berlin Tel. (0 30) , Fax (0 30) buero@kommunal-akademie.de Kommunales Bildungswerk e.v. Gürtelstraße 29a/30, Berlin Tel. (030) , Fax (030) urbich@kbw.de Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Landesverband Brandenburg e.v. Bereich Öffentlichkeit und Weiterbildung Mahlsdorfer Straße 61, Hönow Tel.: (030) Fax: (030) Mittelhessisches Bildungsinstitut für das Betreuungs- und Sozialwesen Bleichstraße 3, Gießen Tel. (06 41) Fax (06 41) info@mbibs.de Paritätisches Bildungswerk Landesverband Thüringen Bergstr. 11, Neudietendorf Tel.( ) Fax ( ) kontakt@pbw-thueringen.de inside bdbaspekte _27

28 service BdB at work 2006 Bald auch auf Ihrem Rechner In wenigen Wochen erscheint die neue Version der Betreuungssoftware BdB at work. Erstmals wird BdB at work in zwei Editionen von verschiedenem Umfang veröffentlicht. Hier möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die Unterschiede zwischen den zwei Editionen vorstellen. mit bleibt Ihre Dokumentation lückenlos. BdB at work übergibt Ihre Ihrem installierten -programm, egal ob dies nun Microsoft Outlook, Thunderbird oder auch Eudora heißt. einfach statt vielfach Die bisherigen Ausgaben von BdB at work wurden in bis zu fünf verschiedenen Fassungen vertrieben. Von der einfachen Ehrenamtsversion bis zu den umfangreichen Vereins- und Behördenversionen gab es stets graduelle Unterschiede in Ausstattung und Umfang. Die größte Anzahl der genutzten Fassungen war die Profi-Version, wie sie von den meisten Berufsbetreuern eingesetzt wird. Mit BdB at work 2006 wird es diese aufwendige Unterscheidung nicht mehr geben. Alle Funktionen von Profi-, Vereins- und Behördenversion verschmelzen zu einer Fassung: BdB at work 2006 Standard Edition. Nutzer der bisherigen Profi-Version erhalten so auch alle Funktionen, die bisher Vereinen oder Behörden vorbehalten waren. Die neue Standard-Edition ist somit keine Light-Version, sondern enthält sogar mehr als wie der normale Profi-Nutzer bisher in seiner Fassung vorgefunden hat. Weiterhin wird es eine Ehrenamtsversion von BdB at work geben. Die Ehrenamtsversion von BdB at work 2006 wird ebenfalls im Umfang deutlich aufgewertet. gibt s da noch mehr? Neu im Programmangebot ist die neue BdB at work 2006 Premium-Edition. Mit der Premium-Edition möchten wir Ihnen ein Paket aus bewährter Betreuungssoftware und wertvollem Zusatz- Knowhow aus dem Bundesanzeiger- Verlag anbieten. Vollständig in die Programmoberfläche der Premium-Edition integriert erhalten Sie u.a. Zugriff auf die folgenden Zusatzmodule: Formulare für Betreuer Die im Bundesanzeiger Verlag erschienenden Arbeitshilfen und Vorlagen inklusive der ausführlichen Anmerkungen sind vollständig in die Dokumentenverwaltung von BdB at work Premium- Edition integriert. So können Sie direkt mit Ihren Daten ohne den Umweg über eine weitere Software diese Vorlagen ausgefüllt mit Ihren Klientendaten nutzen. Betreuungsrechtliche Entscheidungen Die Sammlung betreuungsrechtlicher Entscheidungen ( BtE ), die separat im Bundesanzeiger-Verlag als CD-ROM erscheint, ist ebenfalls vollständig in BdB at work Premium-Edition integriert. Eine leistungsstarke Abfrage- und Suchfunktion ermöglicht Ihnen den direkten Zugriff auf diese wertvolle Arbeits- und Argumentationshilfe direkt aus BdB at work heraus. Vorausgefüllte PDF-Formulare Neu in der Premium-Edition ist die Vorausfüllung von PDF Formularen mit ihren Klientendaten. Neben den gewohnt umfangreichen Dokumentvorlagen, die Sie auch weiterhin Ihren Wünschen und Zwecken anpassen können, liefern wir Ihnen in der Dokumentverwaltung eine Sammlung ebenso umfangreicher PDF-Formulare, die Sie auf Knopfdruck ausgefüllt ausdrucken können. Die vorausgefüllten Daten werden dann ebenfalls in der Ausgangsablage Ihres Klienten gespeichert. Nicht nur GEZ-Anträge werden somit zum Kinderspiel. Mehr Effizienz ist kaum möglich. Schriftverkehr per Ebenfalls in der Dokumentverwaltung finden Sie die neu geschaffene Möglichkeit Ihren Schriftverkehr auch per mit demselben Komfort wie bisher per Ausdruck erledigen zu können. Alle Dokumentvorlagen nebst Text- Makros stehen Ihnen hierfür zur Verfügung. Ausgegangene s werden selbstverständlich in den ausgegangenen Schriftverkehr gespeichert. Auch Formulare für Betreuer Exportieren Sie eine große Anzahl von Listeninhalten in BdB at work über die neue Microsoft Excel Schnittstelle um Ihre Daten z.b. für eigene Auswertungen auch in Microsoft Excel nutzen zu können. In Zusammenarbeit mit den leistungsstarken Listen können Sie selbst sortierte Listen einfach und bequem exportieren. Ob nun Ausschnitte Ihrer Kontakte als Adresstabelle oder Kontenumsätze eines bestimmten Klienten Die neue Excel-Schnittstelle gibt Ihnen die Freiheit Ihre Daten auch in Microsoft Excel für weitergehende Auswertungen zu nutzen. FIBU-Schnittstelle Nutzen Sie Ihre betriebswirtschaftlichen Eckdaten wie z.b. Forderungen und Umsätze nun auch außerhalb von BdB at work. Diese Schnittstelle erlaubt Ihnen den Export dieser Daten zu den meisten handelsüblichen FIBU- Programmen. Eigene Ablagestrukturen Gestalten Sie eigene Ablagestrukturen oder nutzen Sie die neuen automatischen Strukturen über die mitgelieferten Vorlagen. So gestalten Sie Ihre elektronische Ablage genau nach Ihren Vorstellungen. Ihr Vorteil: Einmal angelegte Strukturen stehen dann auch sofort bei neuen Klienten zur Verfügung. Kein umständliches Neuanlegen mehr, sondern sofort effizientes Arbeiten. wozu Premium? Die Premium-Edition bietet dem versierten BdB at work Nutzer eine weitere Möglichkeit der Effizienzsteigerung durch konsequente Nutzung der elektronischen Möglichkeiten. BtE und Formulare für Betreuer kosten einzeln ca. 150,- Euro und sind in der Premium-Edition bereits enthalten und vollständig in BdB at work integriert. bdbaspekte _28

29 forum inside bdbaspekte _29

30 service Alle Mietkunden von BdB at work erhalten die neue Standard-Edition mit dem gewohnten Umfang von BdB at work. Ein Wechsel auf die Premium-Edition ist dabei jederzeit möglich. Alle Nutzer die weiterhin nur die Standard-Edition nutzen möchten erhalten diese Lizenz weiterhin zum unverändert günstigen Preis von 15,- Euro zzgl. Ust. pro Monat für BdB- Mitglieder. Informationsmaterial Folgende Materialien können Sie in unserer Geschäftsstelle bestellen: BETREUUNG ALS BERUF Ein Leitfaden für Einsteiger/-innen. wann? BdB at work 2006 erscheint als Standard- und Premium-Edition in wenigen Wochen. Das Update von der Vorgängerversion erfolgt einfach und mühelos. Alle Kunden und Interessenten erhalten die CD-ROM mit beiden Editionen sowie Informationen über Preise, Update- und Umstiegsmöglichkeiten mit der nächsten Ausgabe der»today«, der Kundenzeitschrift von LOGO Datensysteme. Hotline Wir haben unser Personal im Kundenservice nochmals aufgestockt. Unser neues Teammitglied Herr Günter Glatz ist nun ganztags ebenfalls in der Hotline für Sie tätig. Sie erreichen uns Mo-Fr von 8-16 Uhr: Hotline Fax oder per an: Nutzen Sie für aktuelle Informationen rund um BdB at work und LOGO Datensysteme auch unseren kostenlosen -newsletter. Melden Sie sich an unter: bdb argumente 4 Berufsethik und Leitlinien Beiträge zur Entwicklung von beruflichen Standards im Betreuungswesen Hrsg.: Bundesverband der Berufsbetreuer/innen e.v. BERUFSETHIK UND LEITLINIEN Beiträge zur Entwicklung von beruflichen Standards im Betreungswesen. Argumente Band 4 12 Euro plus Versandkosten für BdB-Mitglieder RECHTLICHE BETREUUNG IM ALTER Ergebnisse eines Forschungsprojekts. Argumente Band 5 12 Euro plus Versandkosten für BdB-Mitglieder BAUSTEINE FÜRS LEBEN Plakat Baden-Württemberg Hans-Jürgen Ernst Andrea Schwin-Haumesser Stefan Stroh Bayern Peter Buchner Alois Krumbachner Bodo Meyner Frieda Nahas Berlin Siegfried Kaufmann Jürgen Wittich Brandenburg Susanne Wolff Bremen Rhett Bitter Hamburg Frauke Feldt-Glenz Iris Peymann Mitglieder des Verbandsrates Hessen Klaus Buxbaum Joachim Gockel Mecklenburg-Vorpommern Andrea Winsel Niedersachsen Hans-Henning Keese Kurt Klose Rainer Sobota Nordrhein-Westfalen Friedhelm Hantusch Heidi Joswig Susanne Klein Eberhard Kühn Tina Schmedt Bernd Tetera Angelika Verhaag Rheinland-Pfalz Constanze Köhler-Zehe Saarland Regina Baldauf Sachsen Myren Häfner Andreas Liebert Sachsen-Anhalt Uta von Wilcke Schleswig-Holstein Monika Cremer Silke Engelbrecht Thüringen Martin Kristen Vorstand Klaus Förter-Vondey Hans-Josef Göers Veronika Barth Roland Wiethüchter Christa Martens Thorten Becker Christian Kästner bdbaspekte _30

31 forum bdbaspekte _31

32 forum Bundesgeschäftsstelle BUNDESVERBAND DER BERUFSBETREUER/-INNEN E.V. Bitte beachten! Unsere neue Adresse: Brodschrangen Hamburg Telefon (040) Telefax (040) Das Büro der Bundesgeschäftsstelle ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 13 und dienstags zusätzlich von 14 bis 17 Uhr besetzt. RECHTLICHE BERATUNG Wenn Sie Fragen zum Betreuungsrecht haben, senden Sie diese bitte schriftlich (per oder per Brief) an unsere Verbandsjuristen. Für telefonische Auskünfte stehen die Juristen zu folgenden Zeiten zur Verfügung: Montag und Mittwoch von 14 bis 19 Uhr, Donnerstag von 10 bis 13 und von bis Uhr. Telefonnummer: (040) SPRECHSTUNDE GESUNDHEITSSORGE Herr Ingo Bäuerle (Arzt und Betreuer) bietet eine telefonische Sprechstunde für BdB-Mitglieder bei Fragen der Gesundheitssorge an. Sie erreichen Herrn Bäuerle montags von 9 13 Uhr unter Tel. (040) MAILINGLISTE Mitglieder des BdB, die an der internen Mailingliste teilnehmen möchten, senden bitte Namen, Mitgliedsnummer und - Adresse an die Geschäftsstelle: liste@bdb-ev.de INFOSERVICE DES BDB Mit dem Newsletter BdB aktuell erhalten Interessierte einmal im Monat die neuesten verbandspolitischen und rechtlichen Infos per . Der Newsletter kann bestellt werden bei: susanne.harder@bdb-ev.de Ansprechpartner/innen der Landesgruppen B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Hans Jürgen Ernst Tel. (0621) Klaus Gölz Tel. (07 11) Sabine Kaiser Tel. (0721) Andrea Schwin-Haumesser Tel. (07 11) Stefan Stroh Tel. (071 31) B AY E R N Elisabeth Habscheid-Knorre Tel. (092 41) Gerda Helfer Tel. (0821) Werner Pasquay Tel. (091 31) Frank Staeck Tel. (0821) Peter Winter Tel. (0941) B E R L I N Thomas Behrendt Tel. (030) Monika Christen Tel. (030) Siegfried Kaufmann Tel. (030) Thorsten Müller-Vetterkind Tel. (030) Brigitte Nelles Tel. (030) Burkhard Peglow Tel. (030) B R A N D E N B U R G Christa Jung Tel. ( ) Matthias Kinzel Tel. (033872) Franka Rump Tel. (033 06) Birgit Schötz Tel. (0331) B R E M E N Rhett Bitter Tel. (0471) Norbert Gerking Tel. (0421) H A M B U R G Frauke Feldt-Glenz Tel. (040) Iris Peymann Tel. (040) Ulf Postel Tel. (040) H E S S E N Thorsten Becker Tel. (0641) Klaus Buxbaum Tel. (06406) Joachim Gockel Tel. (0641) Heidi Stögbauer Tel. (061 95) Wolfgang Wiese Tel. (056 64) M E C K L E N B U R G - V O R P O M M E R N Reiner Bundt Tel. (01 70 ) Peter Marckwardt Tel. (038726) Manfred Schwarz Tel. (0395) Günter Ulbricht Tel. (0381) N I E D E R S A C H S E N Martin Bischof 1 Tel. (051 51) Carola Friedrichs-Heise 1 Tel. (05021) 5040 Kurt Klose 2 Tel. (04456) Rainer Sobota 2 Tel. (04221) N O R D R H E I N - W E S T F A L E N Friedhelm Hantusch Tel. (02 01) Heidi Joswig Tel. (02 09) Susanne Klein Tel. (0231) Eberhard Kühn Tel. (02 21) Tina Schmedt Tel. (021 71) Bernd Tetera Tel. (02 08) Angelika Verhaag Tel. (02 11) R H E I N L A N D - P F A L Z Regine Kreimeier Tel. (06351) Heike Rieck Tel. (06233) Heike Schultz Tel. (02 61) S A A R L A N D Regina Baldauf Tel. ( ) S A C H S E N Michael Kraft Tel. (0375) Manfred Fitzer Tel. (037 21) Ralf Lengling Tel. (0371) Wilfried Schüller Tel. (034322) S A C H S E N - A N H A LT Christian Kästner Tel. (039 04) Renate Perlich Tel. (0345) Jana Puffke Tel. (0345) Michael Rismondo Tel. (0345) Jana Rubner Tel. (0345) S C H L E S W I G - H O L S T E I N Monika Cremer Tel. (045 28) Silke Engelbrecht Tel. (04821) Heinz Ludwig Tel. (0461) Karl-Heinz Schaffer Tel. (045 31) T H Ü R I N G E N Klaus Klinkert Tel. (036 01) Heike Kluge Tel. (0361) Martin Kristen Tel. (036 43) Ansprechpartner für Betreuer/-innen aus Betreuungsvereinen 2 Ansprechpartner für freiberufliche Betreuer/-innen bdbaspekte _32

33 Mehrwertsteuererhöhung sei Dank! bdbfokus Monatlich? BdB-Aktion für alle Mitglieder Jetzt den Druck erhöhen! Zeit ist ein relativer Begriff. Auch, wenn es um die geplante Mehrwertsteuererhöhung geht. Während die Bundesregierung und die Justizminister in den Ländern in dieser Frage derzeit nur wenig Handlungsbedarf sehen, läuft die Zeit für Berufsbetreuer/-innen zunehmend schneller. Zum Jahreswechsel soll die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent angehoben werden. Das bedeutet für berufliche Betreuer/-innen einen Einkommensverlust von rund 150 Euro im Monat, wenn der Inklusivstundensatz in seiner jetzigen Form bestehen bliebe. Natürlich nutzen wir derzeit alle Kanäle, die wir als Vorstand und Geschäftsführung haben und führen viele Gespräche mit Politikerinnen und Politikern. Wir rufen zudem alle unsere Mitglieder auf, dies ebenfalls zu tun und sich an ihre Bundestagsabgeordneten zu wenden. Wir müssen den Druck jetzt erhöhen, sagt BdB-Geschäftsführerin Anette Reinders und ruft zu der Aktion Betreuung ist mehr wert! auf. Der Grund: Alle Signale aus der Politik verweisen auf eine Strategie der Hinhaltetaktik. Einkommensverluste So viel verlieren Betreuer/-innen Derzeitige Vergütung Stundensatz brutto abzgl. 16% Mwst. Stundensatz netto Nettostundensatz bei 19% Mwst. Stufe 1 27,00 3,72 23,28 22,69-0,59 Stufe 2 33,50 4,62 28,88 28,15-0,73 Stufe 3 44,00 6,07 37,93 36,97-0,96 Einkommensverlust bei gleich bleibenden Stundensätzen 120h/Monat 160h/Monat brutto netto brutto netto Stufe 1 84,00-70,80 112,00-94,40 Stufe 2 104,40-87,60 139,20-116,80 Stufe 3 136,80-115,20 182,40-153,60 Notwendiger Bruttostundensatz bei 19% Mwst. derzeitiger Nettostundensatz zzgl. 19% Mwst. angestrebter Bruttostundensatz inkl. 19% Mwst. Stufe 1 23,28 4,42 27,70 0 Stufe 2 28,88 5,49 34,37 0 Stufe 3 37,93 7,21 45,14 0 Indiz Nummer 1: Der Auftritt von Staatssekretär Alfred Hartenbach auf der BdB-Jahrestagung in Potsdam. In seinem Grußwort sagte er: Die Auskömmlichkeit der Vergütung soll im Rahmen der Evaluation des Betreuungsrechtsänderungsgesetzes beurteilt werden. Die eingeführten Pauschalen waren höher als gedacht und die Länder brauchen jetzt einen Überblick über die Kosten unter den neuen Bedingungen. Die Stundensätze werden also erst nach der Evaluation zur Diskussion stehen, so Hartenbach. Im Klartext: Vor 2009 ist mit einer Entscheidung nicht zu rechnen, denn die Befragung der Berufsinhaber findet in drei Phasen statt. Die letzte wird im Spätsommer 2007 durchgeführt. Einkommensverlust Einkommensverlust (netto) Indiz Nummer 2: Nach einer vom Bundesministerium der Justiz durchgeführten Umfrage lehnen die Landesjustizverwaltungen als Kostenträger Änderungen bei der Pauschalvergütung der Berufsbetreuer zum jetzigen Zeitpunkt einhellig ab. Natürlich können wir mit diesen Aussagen überhaupt nicht zufrieden sein. Positiv aber ist, dass die Politik das Thema im Blick hat und die Frage der Inklusivstundensätze zumindest diskutiert, meint BdB-Vorsitzender Klaus Förter-Vondey. Wir werden jetzt unsere Protestaktion starten und dann sehen wir, ob wir bis zum Jahresende Türen aufstoßen können. 19% Die politischen Ziele des BdB sind klar: Die Stundensätze müssen von der Mehrwertsteuer entkoppelt und als reine Nettostundensätze festgelegt werden. Die Stundensätze sind nach wie vor nicht angemessen und müssen in einem ersten Schritt auf 45 Euro netto, später auf 60 Euro angehoben werden. Große BdB-Aktion Betreuung ist mehr wert! Höhere Mehrwertsteuer höhere Pauschalen. Logisch! Das ist geplant: Alle BdB-Mitglieder sind aufgerufen, ihre örtlichen Bundestagsabgeordneten auf das Thema der Mehrwertsteuer in Verknüpfung mit den Inklusivstundensätzen anzusprechen. Die Kernbotschaft lautet: Berufsbetreuer/-innen können und wollen nicht auf einen Teil ihres Einkommens verzichten. Hierfür hat der BdB Aktionsmaterialien (Argumentationsleitfaden, Handzettel, fiktive Geldscheine und Presseinfos) entwickelt, die in Kürze in der Geschäftsstelle abgerufen werden können. Ziel der Aktion ist, eine Anhebung der Pauschalen um einen Euro (1,14 Euro) zu erreichen. Als langfristiges Ziel wird die Erhöhung der Pauschalen auf 60 Euro sowie eine Entkoppelung von Vergütung und Mehrwertsteuer weiter verfolgt. bdbaspekte_60/2006_33

34 bdbfokus BdB-Mitgliederbefragung: erste Ergebnisse Weniger Zeit für betreute Menschen, Angst vor Gewinneinbußen Die persönliche Zeit für betreute Menschen nimmt merklich ab, die Mehrzahl der beruflichen Betreuer/-innen befürchtet Gewinneinbußen von rund 25 Prozent und die Stundenkontingente für Klient/-innen mit Psychosen oder Suchtmerkmalen werden als völlig ungenügend eingestuft. Das sind drei wesentliche Ergebnisse, die eine erste Auswertung der BdB-Mitgliederbefragung ergeben hat Fragebogen wurden Ende 2005 von der BdB- Geschäftsstelle verschickt, 847 sind ausgefüllt zurückgekommen. Für die Experten des IFB (Institut für Freie Berufe) eine gute Grundlage, um bereits jetzt erste Auswertungen vorzulegen und interessante Schlüsse zu ziehen. Auch, wenn der Rücklauf geringer war als bei der vorangegangenen Befragung. Gleichwohl ist die Stichprobe repräsentativ, wie Dr. Walter Funk (IFB) attestiert. Im vergangenen Jahr hatte der BdB etliche Ein- und Austritte zu verzeichnen, was sich auch auf die soziodemographische Zusammensetzung der Mitgliedschaft auswirkt. Die selbstständigen Berufsbetreuer/-innen in der Stichprobe sind überwiegend weiblich (59,3 %), im Schnitt 47,7 Jahre alt und kommen zu rund 82 Prozent aus den alten Bundesländern. Rund die Hälfte der BdB-Mitglieder kann einen Fachhochschulabschluss vorweisen, ein weiteres Viertel der Frauen (24,8 %) und ein Drittel der Männer (33,5 %) nennen sogar einen Hochschulabschluss. Was hat sich für die BdB-Mitglieder bezüglich der ökonomischen Rahmenbedingungen und der Fallgestaltung durch die Einführung der pauschalierten Vergütung geändert? Auffallend ist, dass die Arbeitszeit deutlich anders aufgeteilt wird. Die Zeit für persönliche Gespräche oder Telefonate mit betreuten Menschen hat im Durchschnitt um acht Prozentpunkte abgenommen. Aktenstudium, Schriftverkehr und Sachtelefonate schlagen mit fast sieben Prozentpunkten mehr zu Buche. Mithin: Eine Tendenz zur vermehrten Verwaltung der Betreuungsfälle vom Schreibtisch aus, hin zur Betreuung nach Aktenlage ist bereits jetzt zu erkennen. Walter Funk: Der Kern des Betreuungsrechts, die persönliche Betreuung, steht in Gefahr, ausgehöhlt zu werden. Die diagnoseunabhängigen Fallstundenpauschalen werden von den BdB- Mitgliedern sehr differenziert betrachtet. Rund 80 Prozent der Berufsbetreuer/-innen schätzen den Stundenansatz für im Koma liegende Patienten als ausreichend ein. Das gilt in weiten Teilen auch für körperbehinderte Klient/-innen (68 %) sowie für Klient/-innen mit einer neurologischen Erkrankung (63 %). Als völlig ungenügend erweisen sich nach den bisherigen Erfahrungen jedoch die Stundenkontingente für Patient/- innen mit Psychosen oder Suchtmerkmalen. Diese Menschen bilden die Hauptklientel von Betreuung, erläutert BdB-Vorsitzender Klaus Förter- Vondey. Diese Befragungsergebnisse auf der inhaltlichen Ebene sollten uns alarmieren. Wir werden zukünftig große Probleme haben, unsere Klient/-innen angemessen betreuen zu können. Seine Antwort hierauf: Wir werden den politischen Druck erhöhen. Zumal 65 Prozent der Befragten äußern, dass die Qualität der Betreuungsarbeit unter dem Zeitmangel leidet. Das steht allen Bestrebungen des BdB und seiner Mitglieder entgegen. Als Instrument der Qualitätssicherung, das sowohl eine optimale Betreuung der Klient/-innen als auch eine qualitativ hochwertige und effiziente Betreuung gewährleisten soll, wird seitens des BdB die Methode der Fallsteuerung (Case Management) favorisiert. Die in ihr enthaltenen Elemente lassen sich gut für das Arbeitsfeld der Betreuung adaptieren: Die Umfrage zeigt, dass viele Elemente dieser Methode bereits heute von jeweils mehr als der Hälfte der BdB-Mitglieder praktiziert werden. Dr. Funk: Dies ist ein guter Aus- bdbaspekte_60/2006_34

35 bdbfokus DIE WICHTIGSTEN ERGEBNISSE AUF EINEN BLICK Das hat sich seit Einführung der Vergütungspauschalen verändert Die Zeit für persönliche Kontakte mit betreuten Menschen nimmt ab, die Arbeit nach Aktenlage nimmt zu. Die Diagnose der jeweiligen Klient/-innen ist ausschlaggebend dafür, ob die Fallstundenpauschalen als ausreichend oder nicht ausreichend eingestuft werden. Hier gibt es eklatante Unterschiede. Die große Mehrzahl der Berufsbetreuer/-innen erwartet, dass ihr Gewinn aufgrund der Pauschalierung um durchschnittlich 25 Prozent zurückgehen wird. Betreuer/-innen sehen sich zunehmend mit Arbeiten belastet, die aufgrund des Rückzugs anderer Institutionen aus dem Netz der Hilfedienstleistungen bei ihnen hängen bleiben. Einzelne Elemente der Methodik der Fallsteuerung (Case Management) werden bereits heute von vielen BdB- Betreuer/-innen umgesetzt. Das Engagement des BdB hinsichtlich der Professionalisierung wird von den Mitgliedern breit unterstützt. gangspunkt für die weitere Strukturierung und Institutionalisierung eines Case Managements im Rahmen der Betreuungsarbeit. Einig sind sich die Befragten auch bezüglich der Auswirkungen von Hartz VI auf den Betreuungsalltag. 60 Prozent geben an, aufgrund der neuen Regelungen Mehrarbeit leisten zu müssen. Bei der Frage nach mehr oder weniger Leistungsdruck ist das Meinungsbild nicht eindeutig. 40 Prozent sagen, dass sich diesbezüglich nichts geändert habe. Hingegen: Die Konkurrenz untereinander hat zugenommen. Das behaupten mehr als die Hälfte der Befragten. Geschätzte Gewinnreduzierung im Jahr 2005 aufgrund der Pauschalierung Anzahl Klienten in Euro in % in Euro , , , , , , im Durchschnitt , Reicht die vorgesehene Stundenzahl aus? Nach Diagnosen in % Durchschnittlicher Gewinn aus Betreuertätigkeit 2004 Befürchteter Gewinnrückgang 2005 aufgrund sechs Monate Pauschalierung Koma Körp. Behinderung Neurolog. Erkrankung Demenz Geistige Behinderung HOPS Psychose Folgen Alkohol/Drogen Verhaltensstörung Sonstiges Reicht aus: 81,5 67,8 63,0 58,9 57,6 42,3 15,3 14,8 10,2 31,2 Quelle: IFB 2006 Herr Dr. Funk, rund 17 Prozent der BdB-Mitglieder haben sich an der Mitgliederbefragung beteiligt. Das sind deutlich weniger als noch vor drei Jahren. Woran liegt das? Diese Befragung war sehr viel detaillierter als die erste und von daher aufwendiger und zeitintensiver. Das ist der Hauptgrund, warum wir weniger Rückläufe erhalten haben. Aber: Wir liegen mit 16,6 Prozent im Rahmen der Rücklaufquoten wie wir sie auch aus anderen Professionen kennen. Und das Wichtigste ist, dass sich zwischen Stichprobe und Grundgesamtheit hinsichtlich Alter, Geschlecht und Region kaum Unterschiede feststellen lassen, so dass wir Verzerrungen ausschließen können. Sie weisen darauf hin, dass Patient/- innen mit Suchtproblemen oder Psychosen die wahren Verlierer der letzten Gesetzesänderungen werden könnten. Worauf fußt diese Annahme? Die Stundenkontingente werden für diese Klienten von den BdB-Mitgliedern als völlig ungenügend eingestuft. Sollte sich diese Einschätzung erhärten, wäre es für Berufsbetreuer wirtschaftlich uninteressant und berufsethisch problematisch, eine größere Anzahl von Klienten mit den genannten Diagnosen zu betreuen. Entweder, man muss mehr für sie arbeiten als man bezahlt bekommt oder man kann das eigentlich Notwendige für diese Klienten aus Zeitmangel nicht erledigen. Dr. Walter Funk auf ein Wort Reden wir über das Geld. Die Mehrzahl der BdB-Mitglieder erwartet aufgrund der Einführung der Pauschalen Gewinneinbußen von ca. 25 Prozent Das ist sehr pessimistisch und wäre falls diese Einschätzung sich tatsächlich bewahrheitet wirtschaftlich wirklich fatal! Nun handelt es sich bei diesen Angaben der Befragten jedoch ausdrücklich um Schätzungen. Mit einem weiteren und hoch und heilig versprochen kürzeren Fragebogen will der BdB in ca. einem Jahr erneut die bis dorthin gesammelten Erfahrungen seiner Mitglieder aufgreifen. Dann nämlich, wenn die Wirtschaftsdaten für das Geschäftsjahr 2005 vorliegen, kann überprüft werden, inwieweit die Befürchtungen der Mitglieder tatsächlich Realität geworden sind. Eine politische Frage: Lässt sich aus den Antworten der BdB-Mitglieder eine Bewertung der Verbandsarbeit herauslesen? Ja, und zwar eine positive. Aus den an der Basis des Verbandes erfragten Fakten und Meinungen erfährt der BdB als Verband für seine Politik der Professionalisierung und die verstehe ich hier als Oberbegriff für Berufsbild, Qualitätssicherung, Fallsteuerung etc. eine breite positive Resonanz. Dies ist ein eindrucksvolles Feedback für den in den letzten Jahren zurückgelegten Weg und eine Rückversicherung für weitere Schritte in diese Richtung. bdbaspekte_60/2006_35

36 bdbfokus Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen Auf dem Weg zur Staatsbetreuung? Peter Marckwardt staunte nicht schlecht. Als der Parchimer Berufsbetreuer wegen der Verlängerung einer Betreuung das übliche Schreiben zur Anhörung beim Gericht bekam, stolperte er über einen Satz: Das Schreiben enthielt die Anfrage, ob er als beruflicher Betreuer die Betreuung auch ehrenamtlich weiterführen würde. Ich konnte das erst gar nicht glauben und habe den Satz ein paar Mal hintereinander gelesen, so Marckwardt. In einem kurzen Brief machte er dem zuständigen Amtsrichter Frank Alisch klar, dass er keineswegs gewillt und in der Lage sei, diese Betreuung ehrenamtlich zu führen. Meine Ehrenämter übe ich woanders aus, zum Beispiel beim BdB. Meine Betreuungen aber führe ich beruflich, da kann ich doch auf so einen Peter Marckwardt Vorschlag nicht eingehen. Weder in diesem Fall noch zukünftig, so Marckwardt. Kein Einzelfall übrigens. Es gibt weitere Betreuer/-innen in Mecklenburg-Vorpommern, die ähnliches erleben, zumeist aber von Betreuungsbehörden. Ich halte dies für ein unmoralisches Angebot, so der BdB-Vorsitzende Klaus Förter- Vondey. Wenn so etwas einreißt, dann zieht uns das über kurz oder lang den Boden unter den Füßen weg. Frank Alisch kann die Aufregung nicht verstehen und schildert den oben genannten Fall aus seiner Sicht: Für die Weiterführung der Betreuung, die bislang durch Herrn Marckwardt erfolgte, ist ein ehrenamtlicher Betreuer benannt worden. Laut Gesetz bin ich dazu verpflichtet, diese Betreuung dann in eine ehrenamtliche umzuwandeln. Deswegen habe Frank Alisch ich Herrn Marckwardt gefragt, ob er als Berufsbetreuer bereit ist, diese Betreuung auch ehrenamtlich weiterzuführen. Als Ehrenamtlicher würde er 320 Euro im Jahr bekommen, wenn er sie abgibt, gar nichts. Kleinvieh macht auch Mist. Förter- Vondey attestiert dem Parchimer Richter eine falsche Gesetzesauslegung: Generell soll das Ehrenamt gefördert werden. Das ist richtig. Aber das hat mit diesem Angebot nichts zu tun. Auch wenn ein ehrenamtlicher Betreuer vorgeschlagen wird, muss dieser nicht automatisch dem beruflichen Betreuer vorgezogen und bestellt werden. Es liegt immer im Ermessen des Richters, den beruflichen Betreuer einzusetzen, wenn zum Beispiel der ehrenamtliche Betreuer aufgrund der Schwere des Falles als ungeeignet erscheint. Genauso sei es bei dem Beispiel gewesen, argumentiert Alisch auf Nachfrage. Natürlich sei es vom Einzelfall abhängig, ob eine ehrenamtliche Betreuung eingerichtet bdbaspekte_60/2006_36

37 bdbfokus werde. Hier aber habe es sich um einen geistig Behinderten in einem Heim gehandelt, dessen Betreuung relativ einfach sei. Rein statistisch gesehen hält Alisch die Menge der Fälle, die von einer beruflichen in eine ehrenamtliche übergehen, ohnehin für vernachlässigungswert: Das kommt wirklich nur gelegentlich vor, denn Ehrenamtliche gibt es ja nicht wie Sand am Meer. Eines ist dem Richter ganz wichtig: Erstens: Hier wird keinem die Pistole auf die Brust gesetzt. Zweitens: Wer als beruflicher Betreuer ein Ehrenamt ablehnt, hat keinesfalls irgendeinen Nachteil dadurch. Landesbeamte als Betreuer/-innen Dennoch, Klaus Förter-Vondey warnt: Wir müssen aufpassen, wenn solche Phänomene plötzlich auftauchen. Nicht, dass sich hier wieder Betreuung in der Verwaltung manifestiert, was der Gesetzgeber 1992 explizit abgeschafft hat. Ich bitte alle BdB- Mitglieder sehr sorgsam auf solche Dinge zu achten. Die Mahnung des Vorsitzenden ist nicht ohne Grund. Weitere Vorfälle im nord-östlichen Bundesland haben jüngst für Unruhe gesorgt wurde seitens des Justizministeriums die Losung des Sparens ausgegeben und ein Projekt zur Kostensenkung im Betreuungswesen aus der Taufe gehoben. Schauplatz: Amtsgericht Schwerin. Zwei bis drei Projektmitarbeiter/- innen wurden beauftragt, verschiedene Maßnahmen auf den Prüfstand zu stellen. So wurde die Einrichtung eines justiznahen sozialen Dienstes Beate Wolf erprobt, um Alternativen zur Einrichtung von Betreuungen zu entwickeln. Zudem kamen die Vergütungen der Betreuer/-innen auf den Prüfstand und die Situation von betreuten Menschen in Heimen wurde eingehend untersucht, um herauszufinden, ob berufliche Betreuungen hier wirklich vonnöten sind. Und: Es wurde die Idee geboren, Landesbeamte mit Betreuungen zu betrauen. Hintergrund: Mecklenburg- Vorpommern ist mit zu vielen Stellen ausgestattet, so dass es einen Überhang an Landesbediensteten gibt. In unseren Kreisen hat das natürlich für Aufruhr gesorgt, erinnert sich die Schweriner Betreuerin Beate Wolf. Zumal es runde Tische mit mehreren Beteiligten gab, nur wir als berufliche Betreuer/-innen waren hiervon ausgeschlossen. Aber soweit wir wissen ist das Projekt Ende Februar ausgelaufen und war nur wenig erfolgreich. Fakt ist, dass das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern in diesen Tagen den Bericht fertig gestellt hat Gerd Meuthen und mit seinen Empfehlungen bezüglich des Beamtenmodells tatsächlich sehr zurückhaltend ist. Gerd Meuthen, Leiter des Grundsatzreferates bürgerliches Recht im Ministerium: Die Erfahrung zeigt, dass der Einsatz von Beamten nicht problemlos möglich ist. Sie müssen geschult werden, da sie andere Qualifikationen mitbringen als die, die gebraucht werden. Zudem stellt sich die Frage, von wo aus sie ihre Arbeit machen sollen und wie man sie für die Tätigkeit als Betreuer motivieren kann. Das Projekt hat auch gezeigt, dass diese Idee zu übermäßig viel Arbeit seitens des Amtsgerichts geführt hat. Zudem ist klar, dass wir keine Staatsbetreuung wollen. Auch Peter Winterstein, jetziger Amtsgerichtsdirektor und ehemals im Justizministerium für den Bereich Betreuungen zuständig, sieht die Sache wenig dramatisch. Es stimmt, wir haben Fehler in der Kommunikation gemacht, die vielleicht zu unnötiger Unruhe geführt haben. Die Sache an sich aber ist wirklich undramatisch. Die Idee, Beamte aus dem Stellenpool mit Betreuungen zu betrauen, halte ich persönlich für wenig Erfolg versprechend. Wenn man Beamte einsetzen will, die auf ihren ursprünglichen Stellen nicht mehr gebraucht werden und die keine spezifische Vorbildung mitbringen, dann kann dies nur mit einer entsprechenden Ausbildung einhergehen. Das wäre dann ein Schulungs- Prozess von über zwei Jahren. Und da die Gesamtzahl der beruflichen Betreuungen in Mecklenburg-Vorpommern bei Fällen liegt und die Steigerungsraten jährlich rund 10 Prozent betragen, würden die paar zusätzlichen Betreuer/-innen ohnehin nicht ins Gewicht fallen. Mithin: Diese Idee ist von Einzelfällen abgesehen vermutlich vom Tisch. Was bleibt sind die Aktivitäten auf den anderen Projektfeldern, die im Bericht als positiv bewertet werden. Wir werden auch in Zukunft im Rahmen einer Projektarbeit versuchen, den Erforderlichkeitsgrundsatz stärker in das Bewusstsein der Beteiligten zu rücken. In der Praxis haben sich zu viele Abläufe eingefahren, die als gegeben hingenommen werden. Hier gilt es zu sensibilisieren. Die Unabhängigkeit der Gerichte steht dabei natürlich außer Frage. Ebenso werden wir die Idee eines justiznahen Sozialen Dienstes weiterverfolgen. Ferner könnten Bedienstete des Landes auch Aufgaben der Betreuungsbehörden übernehmen, die diese aufgrund von Arbeitsüberlastungen derzeit nicht leisten können, so Meuthen Wohin mit den Bezirksregenten? Übrigens: Mecklenburg-Vorpommern ist nicht das einzige Land, in dem ein solches Modellprojekt vom Stapel gelaufen ist. In Niedersachsen trat 2003 erstmals die Situation auf, dass Beamte in den Versorgungsämtern Leerläufe hatten, weil die Zahl der Kriegsopfer in Deutschland sinkt. So gaben die Landesministerien für Soziales und Justiz unisono die Anregung, Bedienstete aus den Ämtern als Betreuer/-innen einzusetzen. Umgesetzt wurde das Projekt in bdbaspekte_60/2006_37

38 bdbfokus Osnabrück. Wir haben gute Erfahrungen mit dem Projekt gesammelt und es wird auch weiterlaufen, weiß Jürgen Magnus, Richter in der Betreuungsabteilung des Amtsgerichts. Sechs Bedienstete haben in 2005 das Aufgabenfeld gewechselt und insgesamt 100 Betreuungen geführt. Vom Gericht werden sie wie Ehrenamtliche eingestuft. Magnus: Die Beamten werden nur mit leichten Fällen betraut. Insofern stellen sie auch keine Konkurrenz zu den beruflichen Betreuern dar, die laut Gesetz ja die schweren Fälle übernehmen sollen. Was in Osnabrück angelaufen ist, soll nuanciert landesweit weitergeführt werden so brodelt es zumindest in der Gerüchteküche. Nachdem die neu gewählte CDU-Regierung unter Christian Wulff die Bezirkregierungen im Land aufgelöst hat, stellt sich die Frage: Wohin mit den Bezirksregenten? Der Plan: Auch sie sollen zukünftig Betreuungen übernehmen Interview Herr Förter-Vondey, die Vorkommnisse in Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen können Sie nicht kalt lassen Aus dem Verfahren in beiden Ländern wird die Wertschätzung der Politik und Verwaltung gegenüber der Betreuung und damit auch gegenüber behinderten Menschen deutlich. Ich komme nicht umhin, dies als einen Skandal zu bezeichnen. Ist der Vorschlag, Beamt/-innen zu Betreuer/-innen zu machen, nicht ein Rückschritt in alte Zeiten? Der Gesetzgeber hat sich mit der Jahrhundertreform 1992 bewusst weg von der Verwaltung der Vormundschaften in den Behörden hin zu einer persönlichen Betreuung entschieden und das auch gesetzlich geregelt. Persönliche Betreuung das hat der Berufstand gelernt und in Leitlinien und in einer Qualitätssicherung festgelegt setzt Fachkenntnis, persönliche Eignung und auch Empathie voraus. Sicherlich ist einiges erlernbar: Die Nachqualifizierung verlangt 400 Stunden und vorherige 5-jährige Berufspraxis. Meiner Meinung nach ist das keine Perspektive für Beamt/-innen und auch keine Lösung für die klamme Justizkasse. Apropos klamme Justizkasse: Sie haben die Anfrage an Berufsbetreuer/-innen, einzelne Betreuung ehrenamtlich weiterzuführen, als unmoralisch bezeichnet. Ja! Mir scheint, hier wird das Gesetz je nach Kassenlage ausgelegt. Richter/-innen sind unabhängig in ihren Entscheidungen und haben sich am Gesetz zu orientieren. Im Gesetz wird die Eignung der/des Betreuers/Betreuerin, die Erforderlichkeit der Betreuung und der Vorrang des Ehrenamtes geregelt. Nur bei Berücksichtigung aller Kriterien ist eine Entscheidung eine gute. Deswegen ist nicht in jedem Fall für eine ehrenamtliche Betreuung zu entscheiden. Im Gesetz steht auch nichts zu einer Entscheidung unter Kostengesichtspunkten. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber will eine so genannte Mischkalkulation. Wie soll das umgesetzt werden, wenn Staatsbetreuung? Fünf Fragen an den BdB-Vorsitzenden Klaus Förter-Vondey Richter/-innen keine Mischung der Fälle zulassen? Und wo bleiben die Klient/-innen? Können sie auch mit entscheiden, ob sie einen Betreuer, dem sie vertrauen, behalten möchten, auch wenn er beruflich Betreuungen führt? Was halten Sie von der Überlegung, justiznahe soziale Dienste einzurichten? Die Überprüfung der Betreuung durch einen justiznahen sozialen Dienst hat deutlich anachronistische Züge: Die Justiz will die Betreuung aus Kostengründen mit Hilfe einer Strukturreform eigentlich loswerden. An vielen Stellen wird über Kosteneinsparungen in der Justiz nachgedacht, etwa durch die Privatisierung von Gefängnissen oder der Bewährungshilfe. Da es aber überflüssige Beamte gibt, wird aus der Not eine Tugend gemacht und ein justiznaher Sozialdienst erfunden. Und stellt sich mit dem Vorgehen die Justiz nicht selber ein Armutszeugnis aus? Denn letztendlich wird an den gerichtlichen Entscheidungen für die Einrichtung von Betreuungen gezweifelt. Näher liegend und in die Zukunft gerichtet wäre, Mittel in die Qualitätsentwicklung der Vormundschaftsgerichte zu lenken, z. B. durch mehr Stellen, Fort- und Weiterbildung oder durch eine weitere Qualifizierung von Gutachten. Letztlich geht es ja bei allen Vorschlägen um das Ziel, Kosten zu senken und beruflich geführte Betreuungen zu minimieren. Ist der BdB als Teil des Systems nicht auch gefordert, an dieser Thematik mitzuarbeiten? Doch, das sind wir. Und unsere Vorschläge liegen seit geraumer Zeit auf dem Tisch. Wir plädieren dafür, dauerhafte Tandembetreuungen einzurichten und eine Betreuungsvermeidungsstruktur durch ein Beratungs- und Unterstützungssystem auszubauen selbst wir haben aber nicht im Traum daran gedacht, dass ein solches System bei knappen Staatsfinanzen von Beamten ausgeführt wird. bdbaspekte_60/2006_38

39 bdbaufgelesen In der Rubrik aufgelesen stellen wir Ihnen in jeder Ausgabe Expert/-innen rund um das Thema Betreuung vor, die eigene Buchtipps und Online-Empfehlungen an die aspekte-leserinnen und - Leser weitergeben. Heute: Karin Evers-Meyer, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, SPD-Fraktion. Politik von der Pike auf und mit Herzblut: Vor 20 Jahren ist Karin Evers-Meyer als Kreistagsmitglied im Landkreis Friesland in die Politik eingestiegen. Später wurde sie Landrätin, stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende, stellvertretende Bürgermeisterin der Gemeinde Zetel und niedersächsische Landtagsabgeordnete. Im Bundestag sitzt die 56-Jährige seit Und seit November 2005 ist sie die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen. Der rote Faden ihrer Politik: Mehr Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Bereichen. Ihre Aufgabe ist vielfältig, da die Belange behinderter Menschen in ganz unterschiedlichen Bereichen berührt werden: Gesundheit, Soziales, Justiz, Tourismus, Arbeitsmarkt oder Verkehr und Bauen. Ich habe in all diesen Bereichen darauf zu achten, dass die Bundesregierung bei ihren Gesetzesvorhaben diskriminierungsfrei arbeitet. Dafür stehe ich in engem Kontakt mit den Betroffenen und ihren Interessenvertretungen, so die pragmatische und zielstrebige Politikerin. Auf welche Schwierigkeiten behinderte Menschen und ihre Eltern treffen, weiß sie aus eigener Erfahrung. Für die Friesin fing es mit der Suche nach einem integrativen Kindergarten für ihren Sohn Ulf an. Der schwerbehinderte Sohn der zweifachen Mutter ist vor fünf Jahren im Alter von 24 bei einem Verkehrsunfall mit seinem Rollstuhl ums Leben gekommen. Das Betreuungswesen spielt für Karin Evers-Meyer eine wichtige Rolle. Sie will sich intensiv mit der Betreuungsrechtsreform auseinandersetzen. Der BdB und seine Mitglieder sind ihr dabei ein wichtiger Partner. In der deutschen Öffentlichkeit wird das Bild der Betreuung ja immer wieder von krassen Negativbeispielen verzerrt. Ich denke aber, dass wir in Deutschland berechtigterweise ein im internationalen Vergleich sehr angesehenes Betreuungsrecht haben. Ich weiß auch, dass die absolut überwiegende Zahl der hauptund ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuer eine hervorragende und sehr engagierte Arbeit leistet. Ich will gerne dabei mithelfen, dieses richtige Bild in die Öffentlichkeit zu transportieren. MEIN BUCH-TIPP Das war der Hirbel ist die Geschichte eines Jungen, der wegen eines Ärztefehlers mit einer geistigen Behinderung zur Welt kommt. Seine Mutter gibt ihn in ein Heim ab. Hirbel merkt schnell, dass er anders ist, als die anderen. Er muss mit Psychologen sprechen, Tabletten nehmen und trotzdem geht es ihm schlecht. Er hat das Gefühl, dass ihn niemand versteht. Der einzige Ort, an dem er sich wohl fühlt, ist ein Schrank Die einfühlsame, detailreiche und unvoreingenommene Darstellung des Lebens in einem Heim ist nach über 20 Jahren immer noch aktuell. Ich empfehle die Lektüre, weil man beim Lesen vielleicht einen Eindruck davon bekommt, wie Menschen fühlen, die nicht mehr über sich selbst bestimmen können. Das war der Hirbel von Peter Härtling Herausgeber: Beltz Verlag 7. Aufl. 15. Februar 2002 ISBN: MEIN INTERNET-TIPP Ein aktuelles und unabhängiges Nachrichten- und Informationsportal für alle behinderten und nicht behinderten Menschen, die in Sachen Politik für Menschen mit Behinderungen auf dem Laufenden bleiben wollen. Wichtig ist ihr, dass der Umdenkungsprozess in der Behindertenpolitik auch im Betreuungswesen verwirklicht wird. An erster Stelle steht daher für mich, dass betreute Menschen ein Höchstmaß an Autonomie behalten können. Betreuung muss das Ziel verfolgen, den Betreuten ein möglichst selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Betreuerinnen und Betreuer sollten zum Beispiel darauf hinwirken, dass ihre Klientinnen und Klienten möglichst lange im gewohnten Umfeld leben können. Und privat? Da setzt sie sich als Ehrenpräsidentin für die niederdeutsche Bühne ein. Oder genießt Spaziergänge mit Hündin Jule. bdbaspekte_60/2006_39

40 Viele gute Gründe sprechen für Sie und für uns! Als Mitglied des BdB haben Sie Anspruch auf viele interessante Leistungen. Wir bieten Ihnen: - verbandsinterne fachliche & rechtliche Beratung - at work, die Profi-Software zum günstigen Preis - Fortbildungsveranstaltungen und Seminare - aktuelle Verbandspublikationen und Informationen - günstige Versicherungskonditionen - Vermittlung von Supervision - uvam. Bitte per Fax an den BdB: (040) Ja, ich möchte Mitglied werden. (Bitte alle Angaben in Druckbuchstaben oder mit Schreibmaschine) Name Vorname Straße PLZ/Ort Tel Fax Geb.-Datum: beruflicher Abschluss Betreuer-Typ: 1=selbst., 2=Behörde, 3=Verein Bundesland (Abk.) Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.v. Die Mitgliedschaft beträgt mindestens 12 Monate. Anschließend kann die Mitgliedschaft zum Ende eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden. Mit der Weitergabe meiner Adresse an die Sprecher/-innen der Landesgruppen bin ich einverstanden. Einzugsermächtigung: Hiermit bevollmächtige ich den Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.v., die von mir zu entrichtenden Beiträge bei Fälligkeit zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Sollte mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweisen, besteht seitens der kontoführenden Stelle keine Verpflichtung zur Einlösung. Diese Ermächtigung ist jederzeit schriftlich widerrufbar. Konto-Nr BLZ Geldinstitut Kontoinhaber/-in Ich bitte um Zusendung folgender Publikationen (für Mitglieder kostenfrei, für Nichtmitglieder 5,- Euro pro Heft zzgl. Versand): Sonderausgabe Versicherungen 50/04 Schwerpunkt Hartz IV: Ein Lagebericht 51/04 Schwerpunkt Standards in der Betreuungsarbeit 52/04 Schwerpunkt Das neue Gesetz: Änderungen im Betreuungsrecht 54/05 Schwerpunkt Mitgliederversammlung 55/05 Schwerpunkt Effiziente Fallsteuerung 56/05 Schwerpunkt Kampagne Qualitätsregister 57/05 Schwerpunkt BdB-Qualitätsregister 58/06 letzte Ausgabe der Verbandszeitschrift Datum Unterschrift Beitragsordnung (Stand Juni 2006) 1. Der Mindestjahresbeitrag für natürliche Personen beträgt 150,- Euro 2. Der Jahresbeitrag für juristische Personen beträgt 200,- Euro 3. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 50,- Euro Beim Eintritt in den BdB e.v. im: 1. und 2. Quartal eines Jahres wird der gesamte Jahresbeitrag erhoben. 3. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 25 % ermäßigt. 4. Quartal eines Jahres wird der Jahresbeitrag um 50 % ermäßigt. Der Jahresbeitrag ist jeweils zum Anfang des Jahres fällig. Zusätzlich zum entsprechenden Jahresbeitrag wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 35,- Euro erhoben. Bei denjenigen Mitgliedern, die nicht bereit sind, eine Abbuchungsermächtigung zu erteilen, wird eine zusätzl. Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro erhoben. Sämtliche Rückbuchungs-, Verzugs- und Mahnungskosten gehen zu Lasten des Mitgliedes. Bundesverband der Berufsbetreuer/-innen e.v. BdB Geschäftsstelle Brodschrangen Hamburg Tel. (040)

Begrüßung durch Frau Brigitte Döcker Mitglied des Vorstands, AWO Bundesverband e.v. BAGFW-Fachtagung:

Begrüßung durch Frau Brigitte Döcker Mitglied des Vorstands, AWO Bundesverband e.v. BAGFW-Fachtagung: Begrüßung durch Frau Brigitte Döcker Mitglied des Vorstands, AWO Bundesverband e.v. BAGFW-Fachtagung: Vom Betreuungsverein zum Kompetenzzentrum am 10. Oktober 2013 in Kassel Sehr geehrte Damen und Herren,

Mehr

Ausgangslage und Problematik

Ausgangslage und Problematik Jeder Betreute hat Anspruch auf einen qualifizierten Betreuer: Eignungskriterien und die Angst vor Art. 12 GG Berlin, den 14.05.12 Ausgangslage und Problematik Mit Betreuung ist hohe Verantwortung für

Mehr

EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1

EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 15.11.2017 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 Anteile freiwillig Engagierter im Ländervergleich 2014 42,7 36,0 42,8 42,3 46,2 37,2 Quelle: Freiwilligensurvey 2014 Bundesland Engagementquote Rheinland-Pfalz 48,3 Baden-Württemberg

Mehr

4. Bayerischer Betreuungsgerichtstag Für mehr Qualität im Betreuungsverfahren. Veranstaltung in München am 25. Juli 2013

4. Bayerischer Betreuungsgerichtstag Für mehr Qualität im Betreuungsverfahren. Veranstaltung in München am 25. Juli 2013 Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 4. Bayerischer Betreuungsgerichtstag Für mehr Qualität im Betreuungsverfahren Veranstaltung in München am 25. Juli 2013 Telefon: 089/5597-3111

Mehr

Selbstbestimmtes Leben ohne Religion und Glaube an Gott? Bevölkerung ab 18 Jahre / Bundesländer Dezember 2007

Selbstbestimmtes Leben ohne Religion und Glaube an Gott? Bevölkerung ab 18 Jahre / Bundesländer Dezember 2007 Selbstbestimmtes Leben ohne Religion... Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt Sachsen Niedersachsen 86 81 72 69 Brandenburg Berlin Hamburg 68 67 57 Insgesamt Thüringen Hessen Nordrhein-Westfalen Schleswig-Holstein

Mehr

Aktuelles für örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden - der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium

Aktuelles für örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden - der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium Aktuelles für örtliche und überörtliche Betreuungsbehörden - der Abschlussbericht der interdisziplinären Arbeitsgruppe beim Bundesjustizministerium Margrit Kania Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend

Mehr

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern

Aktuelle Grundgehaltssätze der Besoldungsordnung A im Bund und in den Ländern 1. Bund 2. Baden-Württemberg 3. Bayern 4. Berlin 5. Brandenburg 6. Bremen 7. Hamburg 8. Hessen 9. Mecklenburg-Vorpommern 10. Niedersachsen 11. Nordrhein-Westfalen 12. Rheinland-Pfalz 13. Saarland 14. Sachsen

Mehr

Satzung. Mitteldeutscher Landesverband der Rehabilitationsärzte e.v.

Satzung. Mitteldeutscher Landesverband der Rehabilitationsärzte e.v. Satzung Mitteldeutscher Landesverband der Rehabilitationsärzte e.v. 1 Name und Sitz Der Mitteldeutsche Landesverband der Rehabilitationsärzte e.v. ist ein eingetragener Verein. Seine Geschäftsstelle ist

Mehr

Das trägerübergreifende Persönliche Budget

Das trägerübergreifende Persönliche Budget Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 1 - Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel Vom Objekt der Versorgung

Mehr

Ergebnisauswertungen zu Die Slogans der Bundesländer

Ergebnisauswertungen zu Die Slogans der Bundesländer Ergebnisauswertungen zu Die Slogans der Bundesländer Empirische Erhebung der Universität Hohenheim Scannen Sie einfach diesen Barcode mit Ihrem Smartphone und Sie werden direkt auf unsere Homepage weitergeleitet.

Mehr

AXA DEUTSCHLAND-REPORT 2017 RUHESTANDSPLANUNG UND -MANAGEMENT KERNERGEBNISSE. Köln,

AXA DEUTSCHLAND-REPORT 2017 RUHESTANDSPLANUNG UND -MANAGEMENT KERNERGEBNISSE. Köln, AXA DEUTSCHLAND-REPORT 2017 RUHESTANDSPLANUNG UND -MANAGEMENT KERNERGEBNISSE Köln, 27.04.2017 Untersuchungsdaten: Durch insgesamt 3381 Interviews wurden repräsentativ in allen 16 Bundesländern Erwerbstätige

Mehr

Über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen!

Über unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen! Über 5.500 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2013 in Deutschland angekommen! Im Jahr 2013 sind 5.548 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Deutschland durch die Jugendämter in Obhut genommen worden.

Mehr

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung

Kurarztverträge - Kurärztliche Behandlung GB Abrechnung - Plausibilitätsprüfung Spitzenverband Bund der Krankenkassen Kassenärztliche Bundesvereinigung Seite: 2 1 Die (KÄV) Die (KÄV) betreute im Jahr 2008 bundesweit 1.100 Kurärzte * 373 Kurorte

Mehr

Antrag auf Änderung der Satzung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte

Antrag auf Änderung der Satzung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte Antrag auf Änderung der Satzung der Vereinigung Norddeutscher Augenärzte Antragsteller: Vorstand der Vereinigung Grund der Satzungsänderungen: Um dem Verein die Gemeinnützigkeit zu erhalten sind nach Angaben

Mehr

Titelthema Das Erfolgsmodell Betreuung: Die Gunst der Stunde nutzen. Bildung Befragungsergebnisse zum Thema Weiterbildung

Titelthema Das Erfolgsmodell Betreuung: Die Gunst der Stunde nutzen. Bildung Befragungsergebnisse zum Thema Weiterbildung Heft 66/07 Juni 2007 ISSN 1611-0404 bdbaspekte Titelthema Das Erfolgsmodell Betreuung: Die Gunst der Stunde nutzen Zeitschrift für Betreuungsmanagement Bildung Befragungsergebnisse zum Thema Weiterbildung

Mehr

Wirtschaftliche Wirksamkeit der NEMO-Förderung

Wirtschaftliche Wirksamkeit der NEMO-Förderung Wirtschaftliche Wirksamkeit der NEMO-Förderung Fokus: 4. Förderrunde (2004-2007) NEMO Tag, 30. Juni 2009 in Berlin Axel Braßler, Wolfgang Möller, Ingrid Voigt 1 Gliederung RKW Netzwerk Untersuchungsdesign

Mehr

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G

Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G Verband der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg S A T Z U N G des Verbandes der Mitarbeiter an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg I. NAME, SITZ UND ZWECK DES VERBANDES 1 NAME, SITZ,

Mehr

Betreuungszahlen

Betreuungszahlen Betreuungszahlen 2006 2007 Amtliche Erhebungen des Bundesministeriums der Justiz, der Sozialministerien der Bundesländer und überörtlichen Betreuungsbehörden sowie des Statistischen Bundesamtes Ausgewertet

Mehr

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o.

Betreuungsrecht. Kommentar. von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Betreuungsrecht Kommentar von Dr. Werner Bienwald Professor an der Evangelischen Fachhochschule Hannover Rechtsanwalt in Oldenburg i.o. Susanne Sonnenfeld Professorin an der Fachhochschule für Verwaltung

Mehr

E-Government mit dem neuen Personalausweis

E-Government mit dem neuen Personalausweis CROSS INDUSTRY SOLUTIONS BLUEPOINT E-Government mit dem neuen Personalausweis Entscheider-Befragung im Auftrag des Bundesministeriums des Innern E-Government mit dem neuen Personalausweis Entscheider-Befragung

Mehr

Healthcare-Barometer Februar 2017

Healthcare-Barometer Februar 2017 www.pwc.de Management Summary 2017 h Die Bundesbürger haben weiterhin großes Vertrauen in das deutsche Gesundheitssystem. Die Mehrheit (64%) zählt es in 2016 zu den Top-3 der Welt (2015 59%/2014 60%, S.

Mehr

Betreuungsvereine Garanten für die ehrenamtliche Rechtliche Betreuung!? Problem und Aufgabenstellungen, konzeptionelle und finanzielle Forderungen

Betreuungsvereine Garanten für die ehrenamtliche Rechtliche Betreuung!? Problem und Aufgabenstellungen, konzeptionelle und finanzielle Forderungen Betreuungsvereine Garanten für die ehrenamtliche Rechtliche Betreuung!? Problem und Aufgabenstellungen, konzeptionelle und finanzielle Forderungen Übersicht 1. Allgemeine Entwicklungen und Problemstellungen

Mehr

L e i t b i l d 1. Menschenbild

L e i t b i l d 1. Menschenbild L e i t b i l d 1. Menschenbild Die Würde des Menschen ist unantastbar dies gilt uneingeschränkt für alle Menschen. Das bedeutet, dass jedem Respekt und Achtung, aber auch Toleranz und Akzeptanz entgegen

Mehr

Präsentation der regionalen BGF- Koordinierungsstelle Baden-Württemberg

Präsentation der regionalen BGF- Koordinierungsstelle Baden-Württemberg Präsentation der regionalen BGF- Koordinierungsstelle Baden-Württemberg 09. Oktober 2017 2. Karlsruher Zukunftstagung BGM im KIT, IFSS Gabriela Bartoldus Kooperationspartnerlogos Agenda 1. Ausgangsituation

Mehr

Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland

Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland Aktuelle Bürgel Statistik: Unternehmen mit Führungskräften über 65 Jahre in Deutschland 1 Hintergrund und Zielsetzung Führungskräftemangel, Frauenquoten und demografischer Wandel diese drei Begriffe werden

Mehr

Unterschiede und Gemeinsamkeiten im freiwilligen Engagement von Männern und Frauen. Analyse des Freiwilligensurvey 2009 bezogen auf Baden-Württemberg

Unterschiede und Gemeinsamkeiten im freiwilligen Engagement von Männern und Frauen. Analyse des Freiwilligensurvey 2009 bezogen auf Baden-Württemberg Unterschiede und Gemeinsamkeiten im freiwilligen Engagement von n und. Analyse des Freiwilligensurvey 2009 bezogen auf Baden-Württemberg Silke Marzluff Freiburg, 9. Mai 2011 zze Zentrum für zivilgesellschaftliche

Mehr

14. Form der Berufung 1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Als zulässige Schriftform gilt auch eine .

14. Form der Berufung 1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Als zulässige Schriftform gilt auch eine  . 6 14. Form der Berufung 1. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand schriftlich einzuberufen. Als zulässige Schriftform gilt auch eine E-Mail. 2. Die Einberufung der Versammlung muss den Gegenstand der

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Josef Hecken Wegelystr Berlin

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Josef Hecken Wegelystr Berlin Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Josef Hecken Wegelystr. 8 10623 Berlin Köln, 11.09.2014 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) Berichterstattung der en und der KZBV gemäß der QM-Richtlinie Vertragszahnärztliche

Mehr

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck

Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen

Mehr

TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht

TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht TEEK zur Umsetzung der VN-BRK Persönlichkeitsrechte Betreuungsrecht Margrit Kania Betreuungsrecht, Überörtliche Betreuungsbehörde Die Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen 25. April 2013 1

Mehr

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung

Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung Die Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz beschließt: Zu TOP 1 b) Das Protokoll der 83. Sitzung der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung

Mehr

Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken

Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken MDS und GKV-Spitzenverband Erste Pflegenoten zeigen gute und schlechte Qualität der Heime - Transparenzkriterien wirken Berlin/Essen (8. Oktober 2009) - In der Zeit vom 1. Juli bis Mitte September sind

Mehr

Selbsteinschätzung im Vergleich

Selbsteinschätzung im Vergleich Verglichen werden: Selbsteinschätzung vs. Lehrkräfte Empfänger des Vergleichs: Demoschule Dargestellte Ergebnisse: (ohne Sonderformen) verglichen mit Fragebogen zum Instrument: Schuljahr: 2016/2017 gar...

Mehr

Tätigkeitsbericht 2016

Tätigkeitsbericht 2016 Betreuungsverein Heidenheim e.v. Felsenstr. 36 89518 Heidenheim Tel. 07321 943060/61/62 Fax 07321 9469577 info@btv-hdh.de Tätigkeitsbericht 2016 I. Allgemeine Entwicklung der Vereinsarbeit Personell ergaben

Mehr

Rede. der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, MdB,

Rede. der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, MdB, Rede der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karin Evers-Meyer, MdB, anlässlich der Übergabe der Empfehlungen für eine teilhabeorientierte Pflege an Frau Bundesministerin

Mehr

Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal

Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal Leitlinien Bürgerbeteiligung Wuppertal V.2 / Beraten am 22.2.17 Präambel noch zu beraten Der Rat der Stadt Wuppertal hat 2.3.2016 die Stabsstelle Bürgerbeteiligung beauftragt, Leitlinien für Bürgerbeteiligung

Mehr

21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02)

21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 21 Rentenversicherungsträger scheuen Leistungsvergleiche (Kapitel 1113 Titelgruppe 02) 21.0 Der Gesetzgeber hat die Träger der Deutschen Rentenversicherung verpflichtet, ihren Verwaltungsaufwand zu senken

Mehr

Vom Rand zur Mitte. Rechtsextreme Einstellung in der Mehrheitsgesellschaft Die Mitte -Studien der Universität Leipzig

Vom Rand zur Mitte. Rechtsextreme Einstellung in der Mehrheitsgesellschaft Die Mitte -Studien der Universität Leipzig Vom Rand zur Mitte Rechtsextreme Einstellung in der Mehrheitsgesellschaft Die Mitte -Studien der Universität Leipzig PD Dr. Oliver Decker, Johannes Kiess, MA & Prof. Dr. Elmar Brähler Universität Leipzig

Mehr

Es geht um die Rechte von Frauen mit Behinderungen. Wir wollen mit dem Heft Frauen Mut machen. Denn Frauen in Einrichtungen haben Rechte.

Es geht um die Rechte von Frauen mit Behinderungen. Wir wollen mit dem Heft Frauen Mut machen. Denn Frauen in Einrichtungen haben Rechte. Zu Beginn Es geht um uns! Dieses Heft ist für Frauen in Einrichtungen. Also für Frauen, die in Werkstätten für behinderte Menschen arbeiten. Und für Frauen, die im Wohn-Heim wohnen. Es geht um die Rechte

Mehr

Eingliederungshilfe Steuerung durch Case Management? Anke Rammig Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg

Eingliederungshilfe Steuerung durch Case Management? Anke Rammig Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Eingliederungshilfe Steuerung durch Case Management? Anke Rammig Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Gliederung üvorstellung üentwicklung der Eingliederungshilfe üeinflussfaktoren

Mehr

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014

Wie stehen Sie zur Delegation ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Wie stehen Sie zur ärztlicher Leistungen und zur Telemedizin? Hartmannbund-Umfrage Februar/März 2014 Start der Umfrage: 26. Februar 2014 Ende der Befragung: 20. März 2014 Zielgruppe: Niedergelassene und

Mehr

Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen

Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Mit Energie in die Zukunft! Fachtagung CBP vom 24.04-26.04 in Essen Wie geht es weiter mit den AVR? Aktuelle Entwicklungen in der Arbeitsrechtlichen Kommission und den Unterkommissionen Referent: Marc

Mehr

ZA6620. Einstellungen zur Europäischen Union und zur Digitalisierung. - Fragebogen -

ZA6620. Einstellungen zur Europäischen Union und zur Digitalisierung. - Fragebogen - ZA6620 Einstellungen zur Europäischen Union und zur Digitalisierung - Fragebogen - Europäische Union und Digitalisierung ** = wird nicht vorgelesen, sondern nur vermerkt, wenn spontan genannt [random]

Mehr

Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit

Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit 1 Bremer Erklärung zur Bedeutung von Kinder- und Jugendarbeit Am 16. September 2009 fand zum Thema Kinder- und Jugendarbeit in Zeiten gesellschaftlicher Spaltung an der Hochschule Bremen der 1. Bremer

Mehr

Aufbau eines ambulanten Rehabilitationszentrums- lohnt sich das?

Aufbau eines ambulanten Rehabilitationszentrums- lohnt sich das? Aufbau eines ambulanten Rehabilitationszentrums- lohnt sich das? Vortrag anlässlich des Seminars vom 8. 7. 2011 an der Universität Freiburg Ursula Mootz Geschäftsführerin der Nanz medico GmbH & Co. KG

Mehr

EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1

EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 03.08.2017 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 1 03.08.2017 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 2 03.08.2017 EHRENAMTSSTIFTUNG MV 3 Anteile freiwillig Engagierter im Ländervergleich 2014 42,7 36,0 42,8 42,3 46,2 37,2 Bundesland Engagementquote

Mehr

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK VerbundPlus

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK VerbundPlus Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK VerbundPlus DMP Asthma bronchiale Berichtszeitraum vom 1.7.213 bis 3.6.214 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet... 2 Ihre Versicherten

Mehr

Qualifizierung und Zulassung zum Betreuerberuf

Qualifizierung und Zulassung zum Betreuerberuf Qualifizierung und Zulassung zum Betreuerberuf Vertreter verschiedener Verbände des Betreuungswesens erörterten ein gemeinsames weiteres Vorgehen für die Regelung eines qualifizierten Berufsbildes Bericht

Mehr

SATZUNG. des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben

SATZUNG. des Vereins Kriminologische Initiative Hamburg. Name und Sitz. Aufgaben SATZUNG des Vereins "Kriminologische Initiative Hamburg 1 Name und Sitz Der Verein hat den Namen "Kriminologische Initiative Hamburg - Verein zur Förderung kriminologischer Aus- und Weiterbildung - ".

Mehr

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Pfalz

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Pfalz Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Pfalz DMP COPD Berichtszeitraum vom 1.7.212 bis 3.6.213 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet... 2 Ihre Versicherten zum Zeitpunkt

Mehr

Vereinssatzung Call Center Essen

Vereinssatzung Call Center Essen Vereinssatzung Call Center Essen 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Call Center Essen". Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz "e. V." erhalten. (2)

Mehr

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V.

Satzung des Vereins. 1 Name und Sitz. 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. Satzung des Vereins 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen Log-in MV / Logistikinitiative Mecklenburg- Vorpommern e. V. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Schwerin und ist im Vereinsregister beim

Mehr

Leitbild. des Deutschen Kinderschutzbundes

Leitbild. des Deutschen Kinderschutzbundes Leitbild des Deutschen Kinderschutzbundes Wichtig für Sie, wichtig für uns! Unser Leitbild ist die verbindliche Grundlage für die tägliche Kinderschutzarbeit. Es formuliert, wofür der Deutsche Kinderschutzbund

Mehr

10 Schulzeit und Hausaufgaben

10 Schulzeit und Hausaufgaben 10 Schulzeit und Hausaufgaben Das Thema Schule wurde im diesjährigen Kinderbarometer unter verschiedenen Aspekten betrachtet. Die im folgenden Kapitel umschriebenen Aussagen der Kinder beziehen sich auf

Mehr

Materialien für die interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm

Materialien für die interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm Materialien für die interne Evaluation zum Berliner Bildungsprogramm Aufgabenbereich C1 Pädagoginnen und Pädagogen gestalten eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern. AB C1: Bildungs- und

Mehr

Gesellschaftlicher Zusammenhalt im Saarland

Gesellschaftlicher Zusammenhalt im Saarland Gesellschaftlicher Zusammenhalt im Saarland Gesamtergebnis Die Ergebnisse für alle neun Dimensionen können Werte zwischen null (minimaler Zusammenhalt) und 100 (maximaler Zusammenhalt) annehmen. Für jede

Mehr

SATZUNG. Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsund Familienberatung Rheinland-Pfalz e.v. Gesellschaft für Prävention, Beratung und Therapie

SATZUNG. Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsund Familienberatung Rheinland-Pfalz e.v. Gesellschaft für Prävention, Beratung und Therapie SATZUNG Landesarbeitsgemeinschaft für Erziehungsund Familienberatung Rheinland-Pfalz e.v. Gesellschaft für Prävention, Beratung und Therapie INHALTSVERZEICHNIS Seite 1 Name und Sitz 1 2 Zweck und Aufgaben

Mehr

Menschen mit Behinderung als Teilhaber und Gestalter des Gemeinwesens

Menschen mit Behinderung als Teilhaber und Gestalter des Gemeinwesens Menschen mit Behinderung als Teilhaber und Gestalter des Gemeinwesens von Dr. Michael Spörke Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.v.-isl Menschen mit Behinderung bestimmen mit! Dr.

Mehr

Worldcafé im Rahmen der Fortbildung vor der Mitgliederversammlung am in Berlin

Worldcafé im Rahmen der Fortbildung vor der Mitgliederversammlung am in Berlin Worldcafé im Rahmen der Fortbildung vor der Mitgliederversammlung am 05.05.2017 in Berlin Qualität zeigt sich in Struktur, Prozess- und Ergebnisqualität An welchen Standards sollte sich in den jeweiligen

Mehr

Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh

Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh Satzung für das klinische Ethikkomitee der Missionsärztlichen Klinik gemeinnützige Gesellschaft mbh 1. Präambel Das klinische Ethikkomitee ist eine Einrichtung der Missionsärztlichen Klinik GmbH. Die Bildung

Mehr

Leitbild. Pflegekreis Wilnsdorf e.v.

Leitbild. Pflegekreis Wilnsdorf e.v. Leitbild Pflegekreis Wilnsdorf e.v. Inhalt 1. Leitbildentwicklung 2. Gründung des Pflegekreis Wilnsdorf e.v. Unser Auftrag 3. Die uns anvertrauten Menschen Was sind die Grundlagen und Werte für den Umgang

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr Berlin

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr Berlin Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr. 8 10623 Berlin Köln, 09.07.2015 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) Berichterstattung der en und der KZBV gemäß der QM-Richtlinie

Mehr

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ

Datenschutz-Forum STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ STATUTEN DATENSCHUTZ-FORUM SCHWEIZ Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zweck Mitgliedschaft Art. 3 Grundsatz Art. 4 Einzelmitglieder Art. 5 Kollektivmitglieder Art. 6 Ehrenmitglieder Art.

Mehr

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr Berlin

Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr Berlin Gemeinsamer Bundesausschuss Herrn Prof. Josef Hecken Wegelystr. 8 10623 Berlin Köln, 09.07.2015 Einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) Berichterstattung der en und der KZBV gemäß der QM-Richtlinie

Mehr

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 192 Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung 28. Teurer Kurswechsel beim Landesblindengeld Die zum 01.01.2013 in Kraft getretene Erhöhung des Landesblindengeldes ist willkürlich.

Mehr

Betreuung in Schleswig-Holstein Stellungnahme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP- Fraktion - Drucksache 16/1346 -

Betreuung in Schleswig-Holstein Stellungnahme zur Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der FDP- Fraktion - Drucksache 16/1346 - BdB e.v. Geschäftsstelle Brodschrangen 3-5 20457 Hamburg Schleswig-Holsteinischer Landtag Innen- und Rechtsausschuss Postfach 7121 24171 Kiel BdB e.v. Brodschrangen 3-5 20457 Hamburg Tel 040 / 386 29 03-0

Mehr

Der Mehrwert der kommunalen Doppik aus Sicht von Politikern und Kämmerern

Der Mehrwert der kommunalen Doppik aus Sicht von Politikern und Kämmerern Der Mehrwert der kommunalen Doppik aus Sicht von Politikern und Kämmerern Universität Hamburg Andreas Burth 17.01.2013 1 Das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen 17.01.2013 2 Motivation der Haushaltsreform

Mehr

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Akzo Nobel Bayern

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Akzo Nobel Bayern Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK Akzo Nobel Bayern DMP Diabetes mellitus Typ 1 Berichtszeitraum vom 1.7.212 bis 3.6.213 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet... 2 Ihre

Mehr

Gesamtausgaben Betreuung 2015 umgerechnet auf Einwohnerzahlen (je Einwohner)

Gesamtausgaben Betreuung 2015 umgerechnet auf Einwohnerzahlen (je Einwohner) Übersicht Staatsausgaben: Gesamtausgaben Betreuung 2015 umgerechnet auf zahlen (je 1.000 ) Aufwend.- Aufwandspauschalvergütunpfleger Pauschal- Verfahrens- Justizkasse Landesmittel Gesamt- ersatz insgesamt

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ Wahlperiode SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 15/ 2775 15. Wahlperiode 03-06-26 Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika BIrk und Antwort der Landesregierung Ministerin für Justiz, Frauen, Jugend und Familie

Mehr

Entwicklung von psychiatrischen Diagnosen bei Frauen, Männern, Kindern und Jugendlichen

Entwicklung von psychiatrischen Diagnosen bei Frauen, Männern, Kindern und Jugendlichen Entwicklung von psychiatrischen Diagnosen bei Frauen, Männern, Kindern und Jugendlichen von Matthias Seibt, Bundesverband Psychiatrie Erfahrener Wahr halten die Menschen das, was ständig und immer wiederholt

Mehr

Satzung für die Deutsche Verkehrswacht Verkehrswacht Varel - Friesische Wehde e.v.

Satzung für die Deutsche Verkehrswacht Verkehrswacht Varel - Friesische Wehde e.v. Satzung für die Deutsche Verkehrswacht Verkehrswacht Varel - Friesische Wehde e.v. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand, Geschäftsjahr, Wirkungsbereich (1) Der Verein führt den Namen Deutsche Verkehrswacht - Verkehrswacht

Mehr

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg

Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg Forschungsprojekt Bürgerbeteiligung und Direkte Demokratie in Baden-Württemberg Ergebnisse der Telefonbefragung 13 Prof. Dr. Thorsten Faas Institut für Politikwissenschaft Universität Mainz Prof. Dr. Rüdiger

Mehr

Bessere Bildung trotz Haushaltskonsolidierung Die Chancen des demografischen Wandels nutzen

Bessere Bildung trotz Haushaltskonsolidierung Die Chancen des demografischen Wandels nutzen Pressekonferenz, 19. August 2010 Bildungsmonitor 2010 Bessere Bildung trotz Haushaltskonsolidierung Die Chancen des demografischen Wandels nutzen Statement Hubertus Pellengahr Geschäftsführer Initiative

Mehr

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom

Implementierung von Pflegestützpunkten in den Bundesländern Sachstand vom Baden-Württemberg Die wurde am 22. Januar 2010 unterzeichnet und ist am 31. März 2010 in Kraft Ein ist wegen der guten Beziehungen derzeit nicht geplant. Stattdessen wurde am 15. Dezember 2008 auf Landesebene

Mehr

Rechtstatsächlichkeitsstudie: Außerfamiliäre Unterbringung von Geschwisterkindern getrennt oder gemeinsam?

Rechtstatsächlichkeitsstudie: Außerfamiliäre Unterbringung von Geschwisterkindern getrennt oder gemeinsam? Rechtstatsächlichkeitsstudie: Außerfamiliäre Unterbringung von Geschwisterkindern getrennt oder gemeinsam? FRAGEBOGEN Für Fachkräfte des Allgemeinen Sozialen Dienstes der Jugendämter, die an der Planung

Mehr

Schuldenbarometer 1. Halb jahr 2010

Schuldenbarometer 1. Halb jahr 2010 BÜRGEL Studie Schuldenbarometer 1. Halb jahr 2010 Privatinsolvenzen steigen im gesamten Bundesgebiet - Bürgel geht im laufenden Jahr von 140.000 Fällen aus Kernergebnisse } 12,84 Prozent mehr Privatpleiten

Mehr

Landesverband Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. S A T Z U N G. Name, Sitz und Zweck

Landesverband Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. S A T Z U N G. Name, Sitz und Zweck Landesverband Thüringen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e. V. Stand: November 2015 S A T Z U N G I Name, Sitz und Zweck 1 (1) Die Vereinigung führt den Namen Landesverband

Mehr

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für Wieland BKK

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für Wieland BKK Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für Wieland BKK DMP Diabetes mellitus Typ 2 Berichtszeitraum vom 1.7.213 bis 3.6.214 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet... 2 Ihre Versicherten

Mehr

Freiwilliges Engagement in Sachsen-Anhalt Ergebnisse des Freiwilligensurveys Dr. Julia Simonson Deutsches Zentrum für Altersfragen

Freiwilliges Engagement in Sachsen-Anhalt Ergebnisse des Freiwilligensurveys Dr. Julia Simonson Deutsches Zentrum für Altersfragen Freiwilliges Engagement in Sachsen-Anhalt Ergebnisse des Freiwilligensurveys 2014 Dr. Julia Simonson Deutsches Zentrum für Altersfragen Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen in Sachsen-Anhalt

Mehr

Fachtag. Regionale Netzwerke und Kooperationen in der Rechtlichen Betreuung in Bayern. am Beispiel der Arbeit der LH München.

Fachtag. Regionale Netzwerke und Kooperationen in der Rechtlichen Betreuung in Bayern. am Beispiel der Arbeit der LH München. Fachtag der Rechtlichen Betreuung in Bayern am Beispiel der Arbeit der LH München. Mein Name ist Ursula Ruck-Köthe Sachgebietsleitung der Betreuungsstelle München der Rechtlichen Betreuung in Bayern Qualitätsgesicherte

Mehr

Evangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung. I. Name und Sitz des Vereins

Evangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung. I. Name und Sitz des Vereins Evangelischer Pfarrverein in Westfalen Gemeinschaft Westfälischer Theologinnen und Theologen e. V. Satzung I. Name und Sitz des Vereins 1 (1) Der Verein führt den Namen Evangelischer Pfarrverein in Westfalen

Mehr

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln

Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Satzung des Vereins inklusiv wohnen Köln Aus Gründen der Übersichtlichkeit und Lesbarkeit wird die männliche Schreibweise verwandt. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der am 13. 11. 2013 gegründete Verein

Mehr

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK TEXTILGRUPPE HOF

Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK TEXTILGRUPPE HOF Bericht zur versichertenbezogenen Qualitätssicherung für BKK TEXTILGRUPPE HOF DMP Koronare Herzkrankheit (KHK) Berichtszeitraum vom 1.7.212 bis 3.6.213 INHALTSVERZEICHNIS Datenbestand im BKK InfoNet...

Mehr

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen

1.493 Spielhallenkonzessionen Spielhallenstandorte Geldspielgeräte in Spielhallen Neue Bundesländer 255 von 255 Kommunen Stand: 01.01.2012 1.493 Spielhallenkonzessionen 1.108 Spielhallenstandorte 14.850 Geldspielgeräte in Spielhallen Einwohner pro Spielhallenstandort 2012 Schleswig-

Mehr

Saisonüblicher Beschäftigungsrückgang in den Wintermonaten

Saisonüblicher Beschäftigungsrückgang in den Wintermonaten BAP-Umfrage März 2014 (Welle 64 und 65) IW-Fortschreibung Saisonüblicher Beschäftigungsrückgang in den Wintermonaten Die Zahl der Zeitarbeitnehmer in Deutschland hat sich zwischen September und November

Mehr

AHGZ-Monitor, 2. Quartal 2015

AHGZ-Monitor, 2. Quartal 2015 AHGZ-Monitor, 2. Quartal 2015 Thema: Spezielle Speisenangebote Business Target Group GmbH Veerser Weg 2A 27383 Scheessel BTG AHGZ-Monitor Gastronomie 02/2015 Seite 1 Inhalt 1. Strukturen der Befragungsteilnehmer

Mehr

Statut. Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA)

Statut. Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA) Statut Klinisches Ethik-Komitee (KEK) der Asklepios Klinik Altona (AKA) Präambel 1 Status 2 Aufgaben 3 Zusammensetzung 3 Sitzungen 4 Vorstand 5 Antragstellung / Beratung 6 Leitlinien 7 Beschlüsse Präambel

Mehr

Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Hamburg

Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Hamburg Gesellschaftlicher Zusammenhalt in Hamburg Gesamtergebnis Die Ergebnisse für alle neun Dimensionen können Werte zwischen null (minimaler Zusammenhalt) und 100 (maximaler Zusammenhalt) annehmen. Für jede

Mehr

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode

LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/ Wahlperiode LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 4/2045 4. Wahlperiode 06.02.2006 KLEINE ANFRAGE der Abgeordneten Ilka Lochner-Borst, Fraktion der CDU Mammographie-Screening als Brustkrebsvorsorge und ANTWORT

Mehr

Schuldenbarometer im 1. Halbjahr 2010

Schuldenbarometer im 1. Halbjahr 2010 Schuldenbarometer im 1. Halbjahr 2010 Kernergebnisse 12,84 Prozent mehr Privatpleiten im ersten Halbjahr 2010 2010 droht mit insgesamt 140.000 Privatinsolvenzen zum negativen Rekordjahr zu werden Jede

Mehr

Franchise-Bewerberbogen

Franchise-Bewerberbogen Bitte senden Sie den Fragebogen an: Cup n Go GmbH Neubertstraße 7 22087 Hamburg Franchise-Bewerberbogen Vorname: Nachname: Anlage: Nur mit aktuellem Lichtbild (betreffendes bitte ankreuzen) 1. Lebenslauf

Mehr

Hochschulgruppe für Außen- und Sicherheitspolitik an der Universität Trier (HSG Trier) gegründet am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 zu Trier

Hochschulgruppe für Außen- und Sicherheitspolitik an der Universität Trier (HSG Trier) gegründet am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 zu Trier Hochschulgruppe für Außen- und Sicherheitspolitik an der Universität Trier (HSG Trier) gegründet am Mittwoch, dem 29. Juni 2011 zu Trier Satzung 1 Name, Sitz, Gründungs- und Geschäftsjahr 1. Die Hochschulgruppe

Mehr

Bundespressekonferenz

Bundespressekonferenz Bundespressekonferenz Mittwoch, den 29.Oktober 2014 Erklärung von Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.v. Deutscher Caritasverband e.v. Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hauptvorstand Deutschland braucht

Mehr

COMENIUS-Regio-Partnerschaften Jahrestagung 2012 in Dresden. Bilanz der bisherigen Erfahrungen und Perspektiven Sabine Lioy, PAD

COMENIUS-Regio-Partnerschaften Jahrestagung 2012 in Dresden. Bilanz der bisherigen Erfahrungen und Perspektiven Sabine Lioy, PAD COMENIUS-Regio-Partnerschaften Jahrestagung 2012 in Dresden Bilanz der bisherigen Erfahrungen und Perspektiven Sabine Lioy, PAD Gliederung Was bisher geschah Stand der Dinge / ein wenig Statistik Perspektiven

Mehr

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung Chancen nutzen und Selbsthilfe stärken 29. Mai 2017 in Stuttgart Alfons Polczyk, Leiter des Referats Va3 Prävention, Rehabilitation, Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Mehr

REGELN DER ZUSAMMENARBEIT

REGELN DER ZUSAMMENARBEIT Stand: 17.01.2017 REGELN DER ZUSAMMENARBEIT I Zielsetzung der Landesinitiative Leben mit Demenz in Hamburg Die Landesinitiative Leben mit Demenz in Hamburg hat sich zum Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen

Mehr

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v.

ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. SATZUNG DES VEREINS ERWACHTE WEIBLICHKEIT - Verein zur Förderung der Balance weiblicher und männlicher Prinzipien in unserer Kultur e.v. 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Erwachte

Mehr

Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Stand:

Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt. Stand: Situation der Erziehungs- und Familienberatung in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Bundesdurchschnitt Stand: 31.12. Einwohner pro Beratungsstelle Bevölkerung zum 31.12. für Erziehungsberatun g pro Einrichtung

Mehr

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses

Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Bericht gem. 137 Abs. 4 Satz 2 SGB V auf der Grundlage der DMP-Anforderungen-Richtlinie (DMP-A-RL) des Gemeinsamen Bundesausschusses Keylane GmbH für BKK24 Frau Winterberg Indikation: Diabetes mellitus

Mehr