Sicherheitsanforderungen für Fremdfirmen München

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1 Inhalt 1. Einleitung Sicherheitsunterweisung Grundsätzliche Sicherheitsregeln Arbeitsdurchführung Arbeitszeit Zutrittsberechtigung Kfz-Benutzung & Verkehrswege Arbeitsflächen, -räume und Einrichtungen Sonstiges Brandschutz Verhalten bei Gefahren und Unfällen Arbeitsmittel Gefahrstoffe Persönliche Schutzausrüstung Arbeitsmedizinische Vorsorge Demontageanleitung von abklappbaren Metalllangfeldplatten in den Flurdecken (Fabrikat Fural erkennbar am zylindrischen Drehriegelstift und der Abklapprolle) Demontageanleitung Metallkassetten Klemm-Klappsystem Cincinnatistraße/Fasangarten V 1030/2.18 Seite 1 von 10

2 1. Einleitung Das Deutsche Patent- und Markenamt stellt hohe Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz aller Mitarbeiter. Es wird größter Wert auf Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz gelegt. Gemäß 5 DGUV Vorschrift 1 ist die Behörde verpflichtet, Fremdfirmen schriftlich anzuhalten, die im 2 DGUV Vorschrift 1 bezeichneten Vorschriften und Regeln zu beachten. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass seine Beschäftigten die an dem jeweiligen Einsatzort geltenden Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften genauestens beachten und diese Vorschriften einhalten werden. Mit den "Sicherheitsanforderungen für Fremdfirmen" sind Anforderungen formuliert, die uneingeschränkt für alle Auftragnehmer und deren Unterauftragnehmer sowie deren Beschäftigte gelten. Die "Sicherheitsanforderungen für Fremdfirmen" sind den Unternehmen, an die das DPMA (oder anderen Auftraggebern für das DPMA) Aufträge vergibt, die eine Leistungserbringung in den Dienstgebäuden des DPMA zum Gegenstand haben, im Rahmen des Vergabeverfahrens bzw. der Auftragsvergabe zum Vertragsbestandteil zu machen. Der Auftragnehmer erkennt mit der Auftragsvergabe/-annahme die vorliegenden Forderungen vollständig an. Ihre Einhaltung ist Bestandteil des Vertrages. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle weiteren geltenden gesetzlichen Verordnungen, Vorschriften sowie einschlägige technische Regeln einzuhalten. Die Sicherheitsanforderungen können in speziellen Fällen durch Einzelweisungen ergänzt werden. Die vorliegenden Sicherheitsanforderungen für Fremdfirmen betreffen das Deutsche Patent- und Markenamt in. In den Dienstgebäuden des Deutschen Patent- und Markenamts werden Sicherheits- und Rettungszeichen nach den Normen EN ISO 7010 und DIN verwendet. Die Benutzung des Paternosters im Dienstgebäude Zweibrückenstraße ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen verboten. 2. Sicherheitsunterweisung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, allen Mitarbeitern sowie den Subunternehmen die vorliegenden Sicherheitsanforderungen zur Kenntnis zu bringen und deren Einhaltung sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat die Unterweisung der Mitarbeiter und deren Dokumentation eigenverantwortlich zu organisieren. Der Auftragnehmer hat zu sichern, dass alle zum Einsatz kommenden Mitarbeiter vor Aufnahme der Arbeit von dem Verantwortlichen des Auftragnehmers eingewiesen werden. Für Mitarbeiter mit Beeinträchtigung der Hörfähigkeit oder ohne ausreichende Deutschkenntnisse sind die Unterweisungen in einer verständlichen Form und Sprache durchzuführen. Jede Unterweisung ist schriftlich zu dokumentieren. Seite 2 von 10

3 Aufsichtspersonen des Auftragnehmers haben sich durch regelmäßige Kontrollen zu vergewissern, dass geltende Vorschriften und diese Sicherheitsanforderungen eingehalten werden. 3. Grundsätzliche Sicherheitsregeln Folgende Sicherheitsregeln gelten bei allen Arbeiten im Auftrag des Deutschen Patent- und Markenamts. Sicherheitsschuhe und geeignete Schutzkleidung müssen bei der Durchführung von Arbeiten, bei denen mit Gefährdungen zu rechnen ist, grundsätzlich getragen werden. Erforderliche zusätzliche persönliche Schutzausrüstung (Schutzbrille, Schutzhandschuhe, Absturzsicherungen) müssen benutzt werden. Im Lärmbereich (> 85 db(a)) ist ein Gehörschutz zu tragen. Lärmarbeiten sind beim Sachgebiet Gebäudemanagement anzumelden! Vor der Ausführung bestimmter Arbeiten ist die erforderliche Arbeitserlaubnis (Freigabe ELT, Schweißerlaubnisschein, Lärmarbeiten, u.ä.) einzuholen! Der Aufenthalt ist grundsätzlich nur in den zugewiesenen Arbeitsbereichen zulässig. Generell besteht in allen Gebäuden am Standort Rauchverbot. Dies gilt auch für sog. E-Zigaretten. In den Außenanlagen ist nur in den ausgewiesenen und gekennzeichneten Bereichen das Rauchen erlaubt. In den Liegenschaften des Deutschen Patent- und Markenamts ist der Genuss von Alkohol nicht erlaubt. Für Arbeiten an der Brandschutzdecke in den Fluren in den Dienstgebäuden Haupthaus und Cincinnatistraße/Fasangarten sind die als Anlage beigefügte Bedienungsanleitung zwingend zu beachten, um Gefährdungen für die Beschäftigten in den Gebäuden auszuschließen. Die Abschnitte der Arbeiten und die ordnungsgemäße Montage der Decke sind beim Bewachungsunternehmen vor dem Verlassen des Gebäudes zu bestätigen. In den übrigen Dienstgebäuden ist bei Arbeiten an der Decke eine Absprache mit dem Gebäudemanagement notwendig. Arbeiten bei denen Staub entsteht, sind beim zuständigen Gebäudemanagement (Dienstgebäude Haupthaus oder Dienstgebäude Cincinnatistraße/Fasangarten) zu melden, um die betroffenen Brandmelder zu schützen und Fehlalarme zu vermeiden. Bei Beendigung der Arbeiten ist das Gebäudemanagement oder der Bewachungsdienst zu informieren. Seite 3 von 10

4 Die Benutzung des Paternosters im Dienstgebäude Zweibrückenstraße ist für Externe aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen untersagt. 4. Arbeitsdurchführung Folgende Regelungen gelten in den Liegenschaften des Deutschen Patent- und Markenamts, : 4.1. Arbeitszeit Die für den jeweiligen Einsatzort gültigen Arbeitszeiten sind soweit nichts Anderes vereinbart wurde den Arbeitszeiten im DPMA, weitestgehend anzupassen. Das Betreten des Gebäudes Haupthaus ist von 06:00 Uhr bis 20:00 Uhr grundsätzlich möglich (in den übrigen Gebäuden ist immer eine Absprache notwendig!). Terminvereinbarungen sind aber vor Arbeitsbeginn mit dem Auftragsverantwortlichen abzustimmen und einzuhalten (Regelarbeitszeit: von Montag Donnerstag in der Zeit von 7.30 Uhr bis Uhr sowie am Freitag in der Zeit von 7.30 Uhr bis Uhr) Zutrittsberechtigung Auftragnehmer haben sich unter Angabe des Auftrages und der auszuführenden Arbeit erstmalig beim Pförtner anzumelden. Danach erfolgt eine Meldung beim Auftragsverantwortlichen. Die Überprüfung der Vollzähligkeit von Fremdpersonen im Alarmierungsfall ist durch den anwesenden Verantwortlichen des Auftragnehmers zu sichern. Personen, die sich innerhalb des Geländes aufhalten, müssen sich zu jeder Zeit ausweisen können. Fremdpersonal ist es nicht gestattet, zusätzliche Besucher auf das Gelände mitzunehmen Kfz-Benutzung & Verkehrswege Grundsätzlich sind nur die vorgegebenen Verkehrsflächen zu benutzen. Verkehrswege dürfen, außer zum Be- und Entladen von Material, Arbeits- und Messgeräten nicht verlassen werden. Parken innerhalb und außerhalb des Geländes geschieht auf eigene Gefahr. Das Befahren des Innenhofs im Gebäude Atrium ist nur mit besonderer Erlaubnis des Sachgebietes Gebäudemanagement gestattet. Die ausgewiesenen bzw. reservierten Parkbereiche sind zu beachten. Defekte Maschinen, Werkzeuge und Geräte sind außer Betrieb zu nehmen, zu kennzeichnen und ggf. vom Gelände zu entfernen. Flucht- und Rettungswege, Alarmeinrichtungen, Feuerlöscher, Hydranten und sonstige Rettungsmittel (Evakuierungsstühle, Krankentragen, etc.) sind nicht zu verstellen. Seite 4 von 10

5 4.4. Arbeitsflächen, -räume und Einrichtungen Zur Arbeitsdurchführung auf dem jeweiligen Betriebsgelände werden dem Auftragnehmer die erforderlichen Arbeitsflächen, -räume, Anlagen und Einrichtungen (wie vertraglich vereinbart) übergeben bzw. bereitgestellt. Eine Einweisung in die Örtlichkeiten erfolgt hierzu durch den Auftragsverantwortlichen. Vor Aufnahme der Arbeiten hat sich der Auftragnehmer über Unfallgefahren im Arbeitsbereich zu informieren. Die Bereitstellung der zur Arbeitsdurchführung erforderlichen Ver- und Entsorgungsanschlüsse (Elektroanschluss etc.) werden im Vorfeld geregelt. Abfälle und wieder verwertbare Rohstoffe und Restmaterialien sind durch den Auftragnehmer zu entfernen bzw. in geeigneter Form zwischen zu lagern, bis diese ordnungsgemäß entsorgt bzw. abtransportiert werden Sonstiges Bei Gefährdungen aufgrund herumliegender Gegenstände und Materialien behält sich der Auftraggeber vor, die Ordnung und Sauberkeit des Arbeitsbereiches auf Kosten des Auftragsnehmers herzustellen bzw. herstellen zu lassen. Dies gilt auch für die Sauberkeit der Verkehrswege innerhalb des Deutschen Patent- und Markenamts,. Die Ausführung privater Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Patent- und Markenamts ist untersagt. Über alle Vorgänge des Deutschen Patent- und Markenamts und ggf. anderer Auftragnehmer des Deutschen Patent- und Markenamts ist auch nach Beendigung der Tätigkeit gegenüber Dritten Geheimhaltung zu bewahren. 5. Brandschutz Der Auftragnehmer ist verantwortlich für die Maßnahmen des Brandschutzes im Rahmen der von ihm angewendeten technischen Hilfsmittel und Arbeitsverfahren. Zu diesen Maßnahmen gehört insbesondere die brandschutztechnische Unterweisung der eigenen Mitarbeiter. Bei feuergefährlichen Arbeiten sind eigene geeignete Feuerlöschgeräte mitzuführen. Seite 5 von 10

6 6. Verhalten bei Gefahren und Unfällen Jeder Auftragnehmer hat die gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Forderungen und Vorkehrungen für "Erste-Hilfe-Maßnahmen" zu erfüllen bzw. vorzuhalten. Bei der Durchführung von Arbeiten auf dem Gelände des Deutschen Patent- und Markenamts muss sich der Auftragnehmer bzw. dessen Mitarbeiter gemäß den aushängenden Anweisungen für Brand-, Alarm- bzw. Evakuierungsfall (Brandschutzordnung, Flucht- und Rettungspläne) informieren. Bei Wahrnehmen einer Gefahr (Brand-, Rauchentwicklung, Austritt von Gas oder anderen Stoffen, welche eine Gefahr darstellen könnten) ist die Gefahrenzone unverzüglich zu verlassen und die jeweilige Pforte des Deutschen Patent- und Markenamts zu informieren. Bei Ertönen von Sirenensignalen bzw. optischen Warnsignalen sind unverzüglich alle Arbeitsmaschinen und Geräte abzuschalten und der zugewiesene Sammelplatz aufzusuchen (siehe Brandschutzordnung). Dabei sind Flucht- und Verkehrswege, Feuerwehrzufahrten usw. freizuhalten. Unfälle jeglicher Art sind dem Gebäudemanagement unverzüglich zu melden. In die Unfalluntersuchung ist die Fachkraft für Arbeitssicherheit des Deutschen Patent- und Markenamts mit einzubeziehen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann über die Stabsstelle Gesundheit und Arbeitsschutz kontaktiert werden. 7. Arbeitsmittel Alle eingesetzten Fahrzeuge, Maschinen, Werkzeuge und Hilfsmittel müssen im voll funktionstüchtigen, einwandfreien Zustand sein. Für die Bedienung der Geräte ist nur entsprechend qualifiziertes Personal einzusetzen. Schutzvorrichtungen an Maschinen, Geräten und Anlagen sind bestimmungsgemäß einzusetzen und dürfen nicht beeinflusst, manipuliert oder entfernt werden. Bei Benutzung prüfpflichtiger Anlagen sind Prüfbücher zu führen und kontrollfähig aufzubewahren. 8. Gefahrstoffe Bei Lieferung bzw. Einsatz von Gefahrstoffen und chemischen Arbeitsstoffen ist die Gefahrstoffverordnung einzuhalten. Gleiches gilt für die Entsorgung anfallender umweltgefährdender Stoffe, die nur durch zugelassene Entsorgungsfirmen zu entsorgen sind. Die Einlagerung dieser Stoffe in Umkleide- oder Büroräume ist nicht erlaubt. Seite 6 von 10

7 Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen sind jederzeit zur Einsichtnahme vorzuhalten. Es ist auch sicherzustellen, dass Mitarbeiter des Deutschen Patent- und Markenamts bei der Verarbeitung von Gefahrstoffen nicht gefährdet werden. Im Zweifelsfall sind Rückfragen an den Auftragsverantwortlichen des DPMA zu richten. 9. Persönliche Schutzausrüstung Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Mitarbeiter am Einsatzort mit entsprechender persönlicher Schutzausrüstung (z.b. Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Arbeitsanzug sowie ggf. Wetterschutzkleidung, Schutzhelm) ausgerüstet ist. In gekennzeichneten Lärmbereichen ist Gehörschutz zu tragen. Die persönliche Schutzausrüstung ist bereits vor Arbeitsaufnahme entsprechend den möglichen Gefahren abzustimmen, festzulegen und mitzuführen. Die Aufsichtsperson des Auftragsnehmers ist für die Benutzung der Körperschutzmittel durch seine Mitarbeiter verantwortlich. Der Auftraggeber ist berechtigt, Personen, die nicht die vorgeschriebene Schutzausrüstung tragen, darauf hinzuweisen. Falls keine Nachbesserung erfolgt, ist er berechtigt, Personen ohne Schutzausrüstung vom Gelände des DPMA zu verweisen. Bei Gefahr im Verzuge kann die entsprechende Person auch sofort verwiesen werden. 10. Arbeitsmedizinische Vorsorge Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass der Gesundheitszustand seines Personals durch arbeitsmedizinische Vorsorgemaßnahmen überwacht wird, wenn während der Arbeitsdurchführung mit gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Einwirkungen zu rechnen ist. Der erforderliche Nachweis dazu ist, falls notwendig, auf Anforderung vorzulegen. 11. Demontageanleitung von abklappbaren Metalllangfeldplatten in den Flurdecken (Fabrikat Fural erkennbar am zylindrischen Drehriegelstift und der Abklapprolle) Für Arbeiten an der Brandschutzdecke in den Fluren im Dienstgebäude Haupthaus ist die als Anlage beigefügte Bedienungsanleitung zwingend zu beachten, um Gefährdungen für die Beschäftigten im Seite 7 von 10

8 Gebäude auszuschließen (unkontrollierter Absturz!). Die Abschnitte der Arbeiten und die ordnungsgemäße Montage der Decke sind beim Bewachungsunternehmen vor dem Verlassen des Gebäudes zu bestätigen. In den übrigen Dienstgebäuden ist bei Arbeiten an der Decke eine Absprache mit dem Sachgebiet Gebäudemanagement notwendig. Für die De und Remontage der einzelnen Deckenplatten sind immer 2 Mann erforderlich! Abklappen: Beidseitig die Deckenplatte im Bereich des von unten erkennbaren Verriegelungsstiftes anheben. Den Drehriegel mit einer Spachtel zur Plattenmitte hinbewegen. Bei sichtbarem Drehriegel von der Plattenunterseite her mit einem Imbusschlüssel und bei einem unsichtbaren Drehriegel seitlich mittels Spachtel. Die Deckenplatte muss beim Öffnen immer gehalten und unterstützt werden. Seite 8 von 10

9 Nach dem Entriegeln Deckenplatte nach unten ausklappen. Die Deckenplatte kann auf der Schiene nach Bedarf verschoben werden, wobei das Schieben immer parallel gleichzeitig mit zwei Personen stattfinden muss. Ein schräges Verschieben der Platte ist nicht zulässig und kann zu einem Herausspringen der Abklapprollen von den Auflagerschienen führen. Bei Bedarf kann das Metalldeckenfeld auch großflächig geöffnet werden, wenn mehrere Platten abgeklappt und zusammengeschoben werden, wobei dabei aber maximal nur zwei Platten paarweise aneinander liegen dürfen, um die Schiene nicht zu stark zu belasten. Auf keinen Fall dürfen bei geöffneten Bereichen noch aufliegende Anschlussplatten in geschlossenem Zustand verschoben werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Verriegelung sich unkontrolliert öffnet und die Platte von alleine herunterfällt! Schließen: Beim Schließen der Deckenplatten die Platten jeweils einzeln an ihrem Einbauort senkrecht zu den Auflagerschienen verschieben. Danach die Platte in ihr Endlager hochklappen und die Drehriegel im angehobenen Zustand mit einer Spachtel bis zum Anschlag aufklappen (senkrecht zur Plattenkante stehend). Unbedingt Sichtkontrollen durchführen, dass die Drehriegel auch senkrecht zur Platte stehen! Danach mit der nächsten Platte in gleicher Weise weiterverfahren bis zur letzten Platte. Seite 9 von 10

10 Wichtig bei der Montage ist, dass im Fugenbereich immer ein Riegelprofil und ein Drehauflager abwechseln, damit sich im Bereich immer ein Dichtstreifen befindet. Nach dem Schließen der Deckenfläche noch einmal eine Sichtkontrolle der ausgeklappten Drehriegelstifte im Auflagerbereich beim kompletten Deckenfeld durchführen und auf eine gleichmäßige Fugenbreite achten. Der Arbeitsbereich in denen die Brandschutzdecke geöffnet wurde, ist beim Bewachungsdienst in eine Liste einzutragen. Es ist durch eine Unterschrift zu bestätigen, dass die Decke wieder ordnungsgemäß verschlossen wurde. 12. Demontageanleitung Metallkassetten Klemm-Klappsystem Cincinnatistraße/Fasangarten Seite 10 von 10

11 M E T A L L K A S S E T T E N KLEMM / KLEMM-KLAPPSYSTEM M o n t a g e a n l e i t u n g 1 = Klemmkassette 2 = Klemm-Klappkassette 3 = Klemmprofil 4 = Winkelprofil 5 = Stufen-Winkelprofil (nicht dargestellt) 6 = U-Profil für Niederhaltefedern (nicht dargestellt) 7 = Kreuzverbinder 8 = Doppelfeder m. Hakendraht 125 mm 9 = Abhängedraht 10 = Noniusabhänger (Nonius-Oberteile nicht dargestellt) 11 = Längsverbinder 12 = Klemmfeder 1200 mm max. 500 mm 400 mm max mm + Bauamtlich zugelassene Dübel + Nonius Oberteil (Abstand: ca mm) aus feuerverzinktem Stahlblech 1,0 mm Tragfähigkeit 0,25 kn / 25 kg + Noniusabhänger (Unterteil aus feuerverzinktem Stahlblech 1,0 mm + Sicherungsstift verzinkt (2 St. / Abhänger) oder Splinte + Kreuzverbinder aus elektrolytisch verzinktem Stahlblech 1,0 mm + Klemmprofil (Abstand: 600 mm bzw. 625 mm) aus Stahlblech 0,6 mm + Längsverbinder aus feuerverzinktem Stahlblech 0,6 mm dick Konstruktionshöhe: 88 mm (inkl. der Kassetten) Montagezeit: Min. / m² Deckengewicht (Stahl): ca. 8 kg Deckengewicht (Alu): ca. 5,5 kg Vorbereitung benötigte Werkzeuge: Bohrmaschine (Bohrhammer), Hammer, Schraubenschlüssel, Laser (oder Maßband, Schlagschnur), Blechschere oder Elektroknabber Es dürfen prinzipiell nur bauamtlich zugelassene und geeignete Befestigungsmittel verwendet werden. Den Deckenhohlraum vor zu tiefliegenden Einbauten prüfen, notfalls mit der Bauleitung ggf. erforderliche Maßnahmen absprechen. Montage der Unterkonstruktion Lage der gewählten Abhänger mithilfe von Laser, Maßband oder Schlagschnur an der Rohdecke markieren Bohrungen inkl. der Verdübelungen vornehmen Abhänger befestigen und auf eine Circa-Höhe einstellen Je nach Deckensystem Einfachrost oder Doppelschienenrost montieren, Längsrichtung der unteren Klemmschienenlage im Normalfall immer parallel zur Raumlängsseite, Mindestabhängehöhe 190 mm Die Klemmschienen sauber auf die erforderliche Länge zuschneiden, bei Klemmschienenstößen die nachfolgende Klemmschiene fluchtgerecht durch Einschieben von Längsverbinder. Möglichst die Verbindungstöße über die gesamte Deckenfläche versetzt anordnen, in unmittelbarer Nähe der Stöße (max. 100 mm) ist ein Abhänger zu setzen. bei Verwendung von Doppelschienenrost: B A U S E W E I N M e t a l l d e c k e n GmbH Industriestraße 2 D Germering Tel. 089 / Fax 089 / ( 16) info@bausewein-metalldecken.de

12 M E T A L L K A S S E T T E N KLEMM / KLEMM-KLAPPSYSTEM M o n t a g e a n l e i t u n g Nach dem Ausrichten der oberen Rost-Klemmprofile die Kreuzverbinder aufstecken die unteren Klemmprofile (zur Aufnahme der Kassetten im Rastermaß) an dem Kreuzverbinder aufclipsen Montage der Metallkassetten IMMER mit sauberen Handschuhen (Baumwolle) arbeiten! Beginnend mit der längsten Raumseite die erste ganze Kassettenreihe verlegen, dabei mit Hilfe einer gespannten Schnur (oder Laser) die genaue Kassettenkante (Ecke auf Ecke) in einer Reihe und parallel zur Wand platzieren (Verzahnung der Kassetten unbedingt vermeiden). In die offene Fläche zwischen der verlegten ganzen Kassettenreihe und der Wand die Anschnittkassetten montieren (Zuschnittmaß der Anschnittkassetten = Maß der Kassettenkante zu Vorderkante Randprofil + 15 mm für die Auflage). Anschnittkassetten von unten leicht schräg zwischen Winkelprofiloberkante und der Federleiste-Unterkante einschieben Vorderkante der Kassette ebenfalls leicht schräg zur Winkelvorderkante drehen und einschieben Kassettensteg in die Klemmschiene eindrücken Hinweis: Im Eckbereich des Raumes immer zuerst die zweifachgeschnittene Eckkassette einbauen und erst dann die Anschnittkassette neben der Eckkassette. Mit dem weiteren Einbau der nächsten ganzen Kassettenreihe wie beschrieben fortfahren. Zusätzliche Einbauten, Lüftungskörper oder Sprinkleranlagen etc. müssen separat angehangen werden. Demontage der Metallkassetten Kassetten immer mit einem Demontagewerkzeug am Klemmschienensteg im Kassetteneck abziehen Demontagewerkzeug Edelstahl mit Kunststoffgriff, breit Wir geben bestmögliche, praxisbezogene und den Normen anlehnende Empfehlungen weiter, aus denen keine Rechtsverbindlichkeit abgeleitet werden kann. Wir produzieren unsere Metallkassetten nach TAIM und DIN EN Für die Weitergabe aller notwendiger Informationen (z. Bsp. Gegebenheiten, Anforderungen, etc.) eines Objektes sowie für die Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung der Ware ist allein das ausführende bzw. beauftragte Unternehmen verantwortlich. Werden diese Informationen nicht angegeben, können wir für die Eignung bzw. das Verhalten der angebotenen Ware zu dem vom Kunden beabsichtigten Verwendungszweck, der über den gewöhnlichen Verwendungszweck der Ware hinausgeht, keine Gewährleistung übernehmen. B A U S E W E I N M e t a l l d e c k e n GmbH Industriestraße 2 D Germering Tel. 089 / Fax 089 / ( 16) info@bausewein-metalldecken.de

13 M E T A L L K A S S E T T E N K L E M M - K L A P P S Y S T E M Demontage max. 500 mm 1 = Klemmkassette 2 = Klemm-Klappkassette 3 = Klemmprofil 4 = Winkelprofil 5 = Stufen-Winkelprofil 6 = Winkelprofil m. Klemmlaschen 7 = Kreuzverbinder 8 = Doppelfeder 9 = Abhängedraht 10 = Noniusabhänger 11 = Längsverbinder 12 = Klemmfeder 1200 mm 400 mm max mm IMMER mit sauberen Handschuhen (Baumwolle) arbeiten! Demontage der Metallkassetten: Metallkassetten mit einem Demontagewerkzeug am Klemmschienensteg im Kassetteneck abziehen B A U S E W E I N M e t a l l d e c k e n GmbH Industriestraße 2 D Germering Tel. 089 / Fax 089 / ( 16) info@bausewein-metalldecken.de

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