Sicherheitstechnische Richtlinien
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- Irmela Hertha Schmitt
- vor 6 Jahren
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1 Sicherheitstechnische Richtlinien für den Einsatz von Fremdfirmen in Österreich 1/6
2 1. Einleitung Diese, nicht abschließende, "Sicherheitstechnische Richtlinie für Fremdfirmen" beschreibt grundlegende Informationen und Anforderungen, die für einen sicheren Einsatz Ihres Unternehmens relevant sind. Ziel ist es, einheitliche Vorgaben bzgl. Anforderungen zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt zu schaffen. Wir bitten diese Richtlinie ausgefüllt und unterzeichnet vor Arbeitsaufnahme an unseren Ansprechpartner für den Auftrag zurückzusenden. Diese wird zur Erstinformation unserer Ansprechperson vor Ort weitergeleitet. 2. VERBUND-Ansprechperson vor Ort Sofern es bereits festliegt, jedoch rechtzeitig vor Tätigwerden ihres Unternehmens bei VERBUND wird ihnen eine Ansprechperson vor Ort, genannt. Dies kann unser zuständiger Arbeitsverantwortlicher, Projektleiter oder Koordinator vor Ort sein. VERBUND-Ansprechperson vor Ort: Name: Telefon: Mail: 3. Arbeitsverantwortlicher ihres Unternehmens vor Ort (Aufsichtsperson des AN) Der Mitarbeiter Ihres Unternehmens, der vor Ort die Verantwortung trägt, ist zu benennen. Er ist für die Unterweisung und Einhaltung der Vorschriften, durch ihre Mitarbeiter und Subfirmen, verantwortlich. Er muss während der Auftragsdurchführung vor Ort, zumindest aber schnell erreichbar sein. Sollte ihr Arbeitsverantwortlicher im Laufe der Auftragsabwicklung wechseln (z. B. bei Schichtdienst), so ist dies entweder bereits bei der Planung, spätestens jedoch vor einem Wechsel, der VERBUND- Ansprechperson vor Ort, mitzuteilen. Die Benennung ihres Arbeitsverantwortlichen/Aufsichtsperson (deutschsprachig) muss der zuständigen VERBUND-Ansprechperson vor Ort zeitnah bekanntgegeben werden, spätestens vor Arbeitsantritt ihres Unternehmens. Der benannte Arbeitsverantwortliche ihres Unternehmens hat sich vor Arbeitsantritt bei der VERBUND- Ansprechperson vor Ort zu melden. Eine vorherige Anmeldung bei der zuständigen Dienststelle oder Ansprechperson vor Ort ist notwendig (Zutrittsberechtigung). Zutrittsberechtigungen sind Teil der Unterweisung und werden vor Ort veranlasst. Im Weiteren ist eine tägliche An- und Abmeldung erforderlich. Ihr Arbeitsverantwortlicher vor Ort Name: Telefon: Mail: 4. Unterweisung Von der zuständigen VERBUND-Ansprechperson wird vor Arbeitsbeginn eine nachweisliche Information/Unterweisung, über spezifische örtliche Gefahren, Sicherheitstechnik und Organisatorisches, selbst durchgeführt oder veranlasst. Der Arbeitsverantwortliche ihres Unternehmens ist verantwortlich für Weitergabe dieser Unterweisung an das ihm unterstellte Personal sowie an seine Subfirmen, Lieferanten und Besucher. Diese Unterweisung hat vor Aufnahme der Tätigkeiten und Betreten des Arbeitsbereiches zu erfolgen. Kopien der Unterweisungsnachweise sind auf Verlangen an VERBUND zu übergeben. Der genannte Arbeitsverantwortliche ihres Unternehmens hat alle, für die Durchführung der beauftragten Arbeiten benötigten, Mitarbeiter (incl. ggf. Subfirmen) namentlich unserer Ansprechperson vor Ort zu melden. Eine Veränderung der gemeldeten Mitarbeiter ist anzuzeigen. 2/6
3 5. Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen Je nach Arbeitsaufgabe können Gefährdungen für eigene Mitarbeiter sowie auf für Mitarbeiter anderer Unternehmen entstehen. Es ist daher wichtig dass die Gefährdungsbeurteilung ihrer Tätigkeiten, insbesondere jene mit besonderen Gefahren und gegenseitiger Beeinflussung, vorab der VERBUND-Ansprechperson vor Ort weitergeleitet werden kann. Ergeben sich daraus weitere Fragen oder ist es ein größeres Vorhaben, so müssen bei einem gemeinsamen Ortstermin alle offenen Fragen geklärt und weitere Maßnahmen festgelegt werden. Gegebenenfalls ist ein SiGePlan zu erstellen/ergänzen. Sie haben alle Einrichtungen zu schaffen und Vorkehrungen zu treffen die zur Durchführung der für sie und für uns geltenden Unfallverhütungsvorschriften führen und zum Schutze ihrer und anderer Mitarbeiter erforderlich sind. Arbeiten mit besonderen Gefahren sind z.b.: Absturz, Verschüttung, Arbeiten am Wasser, Flüssiggas unter Niveau, Asbest, Blei, Sand-strahlen von minisierten Bauteilen, Arbeiten an und in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Druckluft- und Taucharbeiten und EX-Bereiche Arbeiten und Maßnahmen Umsetzung von Firma/Person Dauer der Arbeiten von bis Arbeiten und Maßnahmen Umsetzung von Firma/Person Dauer der Arbeiten von bis Arbeiten und Maßnahmen Umsetzung von Firma/Person Dauer der Arbeiten von bis 6. Arbeitsfreigaben, Unfallverhütungsreverse Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Freigabe durch einen VERBUND-Arbeitsverantwortlichen aufgenommen werden. Je nach Tätigkeit kann diese Freigabe durch die Unterweisungsunterlage oder/und mittels eines zusätzlichen Freigabescheines oder Unfallverhütungsrevers erfolgen. Für folgende Arbeiten sind z.b. Freigaben erforderlich: Heißarbeiten Befahrerlaubnis für Behälter Gerüste Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen Taucharbeiten Unfallverhütungsrevers für Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen Unfallverhütungsrevers für Arbeiten an und in der Nähe von Hochspannungsfreileitungen Unfallverhütungsrevers für bodengebundene Arbeiten in elektrischen Freiluftschaltanlagen 7. Arbeitsunfälle Für ausreichend Ersthelfer für ihre Tätigkeit ist zu sorgen. Der AN ist verpflichtet, alle Unfälle seiner Mitarbeiter und der Mitarbeiter seiner Subunternehmer bei Einsätzen auf VERBUND-Standorten unverzüglich dem zuständigen Projektleiter, Bau- oder Ausführungskoordinator des AG zu melden. 3/6
4 8. Allgemeine Regelungen VERBUND Baustellenordnung 1. Jeder Auftragnehmer, im Folgenden kurz AN, hat sich vor Arbeitsbeginn auf der Arbeitsstätte/ Baustelle beim Auftraggeber, im Folgenden kurz AG, anzumelden und nach Arbeitsende abzumelden. 2. Der AN ist verpflichtet und verantwortlich die gesetzlichen und vereinbarten Arbeitnehmerschutzbestimmungen einzuhalten. Dies gilt auch für die Beistellung und Verwendung von geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA), Gerüstungen u. dgl. 3. Der AN hat auf die Eignung seiner eingesetzten Arbeitnehmer zu achten (gesetzl. Untersuchungen) Seine eingesetzten Arbeitsmittel müssen den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften entsprechen. 4. Werden Einrichtungen, Arbeitsmittel usw. nach vom AG erteilter Erlaubnis benutzt, so sind diese bestimmungsgemäß zu verwenden. Vorhandene Mängel sind dem AG zu melden. Für Krane und Stapler muss eine schriftliche Fahrerlaubnis von AG erteilt werden. 5. Einrichtungen, die dem Schutz der Arbeitnehmer dienen, dürfen nur nach Rücksprache, mit dem Baustellen- / Ausführungskoordinator, entfernt werden. Es sind entsprechend wirksame Ersatz-Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Nach Beendigung der Arbeiten ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. Bei allen sicherheitstechnisch relevanten Änderungen ist der Koordinator einzubinden. 6. Es ist strikt verboten Maßnahmen / Einrichtungen, die zum Fernhalten von Unbefugten dienen, zu entfernen. 7. Ergeben sich im Zuge des Arbeitsablaufes Gefahren mit denen nicht gerechnet wurde, sind vom AN entsprechende Maßnahmen im Einvernehmen mit dem AG festzulegen. 8. Bei möglicher Gefährdung, bzw. in gekennzeichneten Bereichen, sind die Arbeitnehmer verpflichtet, die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zu tragen. Dies gilt auch bei gegenseitiger Beeinflussung. 9. Lagerungen haben auf den zugewiesenen Plätzen zu erfolgen. Es darf daraus keine Gefährdung für Arbeitnehmer erfolgen. Auf Lagerplätzen insbesondere in Hallen müssen Fluchtwege von 1m Breite offengelassen werden. 10. Jedes Unternehmen ist für Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle verantwortlich. Regelmäßiges Entfernen des eigenen Abfalles (umweltgerechte Entsorgung). 11. Unterweisung vor Arbeitsbeginn: Die vom AN genannte Aufsichtsperson wird durch den AG über alle relevanten Sicherheitsbestimmungen und Besonderheiten informiert bzw. unterwiesen. Arbeitsbeginn erst nach Freigabe des Arbeitsplatzes durch AG. Der AN hat für die Weiterleitung der Informationen / Unterweisung, an alle seiner Sphäre zugeordneten Mitarbeiter und Subfirmen, zu sorgen. Diese Unterweisungen sind zu Beginn des Einsatzes auf der Arbeitsstätte / Baustelle nachweislich durchzuführen und dem AG vorzulegen. 4/6
5 9. Gefahrstoffe, Abfall und Umwelt UMWELTREVERS für Arbeiten an VERBUND-Standorten VERBUND verpflichtet sich im Umweltleitbild und mit der Zertifizierung von Umweltmanagementsystemen zur Einhaltung der relevanten Umweltvorschriften, sowie zum schonenden Umgang mit Ressourcen und zur Vermeidung von Umweltbeeinträchtigungen. Dies gilt für unsere Mitarbeiter/innen und alle Mitarbeiter/innen der bei uns tätigen Fremdfirmen. Jede/r ist für die Einhaltung der Umweltvorschriften bei der Arbeit verantwortlich. Alle betrieblichen Anordnungen und Unterweisungsinhalte sind zu beachten und einzuhalten. Für alle verwendeten Arbeitsstoffe sind Sicherheitsdatenblätter (SDB) vor Ort aufzulegen. Die umweltrelevanten Angaben sind zu berücksichtigen und in Deutschland bei Gefahrstoffen durch eine Betriebsanweisung zu konkretisieren. Es ist bei unbeabsichtigtem Freisetzen von Flüssigkeiten oder Gasen jedenfalls unverzüglich der Arbeitsverantwortliche zu verständigen. Ausgeflossene Öle oder Chemikalien sind mit laut SDB geeigneten Mitteln zu binden oder zu neutralisieren. Abfälle sind getrennt in Behältern oder auf den dafür vorgesehenen Plätzen zu sammeln und müssen ausnahmslos an einen befugten Abfallsammler/-behandler übergeben werden. Für gefährliche Abfälle ist die Nachweisführung über die Entsorgung gemäß den gesetzlichen Vorgaben in Deutschland bzw. Österreich durchzuführen. Im Brandfall ist gemäß Brandalarmplan und Brandschutzordnung vorzugehen. Generell: Bei jeglichen Unklarheiten ist der/die Arbeitsverantwortliche bzw. der/die Ansprechpartnerin von VERBUND zu kontaktieren. Der/Die Unterzeichnende hat heute diesen Revers in Empfang genommen, an Ort und Stelle durchgelesen und die Kenntnisnahme mit seiner Unterschrift bestätigt. Er/Sie hat alle umweltrelevanten Anordnungen und Maßnahmen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass diese von ihm/ihr bzw. den ihm/ihr Unterstellten beachtet und eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung muss die Arbeit eingestellt werden! 5/6
6 . Fremdfirmeneinsatz Bestätigungsschreiben Hiermit bestätigen wir den Erhalt der Sicherheitstechnischen Richtlinien für Fremdfirmen. Dazu werden wir die Informationen auch an alle betroffenen Stellen in unserem Unternehmen weiterleiten. Wir versichern, dass wir die gesetzlichen als auch die Auftraggeber internen Regelungen zum Arbeits-, Brand- und Unfallschutz einhalten werden. Unsere Vorgesetzten und Mitarbeiter sind bzw. werden bis Arbeitsbeginn unterwiesen. Ort/Datum Unterschrift (Verantwortlicher Fremdfirma) 6/6
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