Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen

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1 Sicherheitstechnische Anforderungen für den Einsatz von Fremdfirmen Allgemeine Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Stefan Köck

2 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Arbeitgeber sind verpflichtet, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer bestehenden Gefahren zu ermitteln und zu beurteilen ( 4 ASchG). => EVALUIERUNGSPFLICHT

3 Evaluierungspflicht Ermittlung aller Gefahren und Belastungen Beurteilung aller Gefahren und Belastungen Festlegen von Maßnahmen Umsetzung der Maßnahmen Dokumentation

4 Mögliche Gefahren und Belastungen Mechanische Gefahren Sturz / Absturz von Personen Elektrizität Chemische Arbeitsstoffe Biologische Arbeitsstoffe Brand- und Explosionsgefahr Heiße und kalte Stoffe Lärm Staub Vibration Strahlung und Felder Klima Sehbedingungen Wahrnehmungs- und Handhabungsfaktoren Physische Belastung Psychische Belastung Besondere Gefährdungen

5 Besondere Gefährdungen können sich z.b. bei Zusammenarbeit ergeben. => KOORDINATIONSPFLICHT

6 Koordinationspflicht besteht wenn an einer Arbeitsstätte mehrere Arbeitnehmer von mehreren Arbeitgebern zusammentreffen. (z.b. eigene AN mit AN einer Fremdfirma)

7 Koordinationspflicht hat folgende Ziele keine gegenseitige Gefährdungen keine Verletzungen keine Toten

8 Hinweis: Sorgfaltspflicht Es ist besondere Sorgfalt angebracht um Gefährdung, Verletzung, Tötung zu vermeiden. Strafrecht Fremdfirmen ( einfache Fahrlässigkeit ) Eigenen Firmen ( grobe Fahrlässigkeit )

9 Koordination bezüglich besonderer Gefährdungen und Belastungen Kanalbetreiber =Auftraggeber =Arbeitgeber Kanaldienstleister =Auftragnehmer =Arbeitgeber Mitarbeiter =Arbeitnehmer Mitarbeiter =Arbeitnehmer

10 Koordination Die (beiden) Arbeitgeber haben nachweislich festzulegen, WER - WAS macht und legen damit die Verantwortungen (vertraglich) fest.

11 Information/Unterweisung bezüglich besonderer Gefährdungen und Belastungen Kanalbetreiber =Arbeitgeber Kanaldienstleister =Arbeitgeber Information / Unterweisung Information / Unterweisung Mitarbeiter =Arbeitnehmer Mitarbeiter =Arbeitnehmer

12 Information/Unterweisung bezüglich besonderer Gefährdungen und Belastungen Kanalbetreiber =Arbeitgeber Kanaldienstleister =Arbeitgeber Information / Unterweisung Information / Unterweisung Mitarbeiter =Arbeitnehmer Mitarbeiter =Arbeitnehmer

13 Informations-/Unterweisungspflicht Arbeitgeber sind verpflichtet für eine ausreichende Information der Arbeitnehmer über die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit sowie über die Maßnahmen zur Gefahrenverhütung zu sorgen ( 12 ASchG). für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheit und Gesundheitsschutz zu sorgen.

14 Pflichten der Arbeitnehmer Kanalbetreiber =Arbeitgeber Beachtung und Umsetzung der Information / Unterweisung Mitarbeiter =Arbeitnehmer Kanaldienstleister =Arbeitgeber Information / Unterweisung Mitarbeiter =Arbeitnehmer

15 Pflichten der Arbeitnehmer Arbeitnehmer haben die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und den dazu erlassenen Verordnungen sowie behördlichen Vorschreibungen gebotenen Schutzmaßnahmen anzuwenden, und zwar gemäß ihrer Unterweisung und den Anweisungen des Arbeitgebers.

16 Pflichten der Arbeitnehmer Die Einhaltung der Vorgaben ist Pflicht der Arbeitnehmer ( 15 ASchG)

17 Koordination Koordination ist für ALLE erforderlich! Lieferanten, Handwerker, Besucher, Schüler, Kunden, Reinigungskräfte, Behörden, etc.

18

19 Was tun bei Missachtung? Wer Gefahr erkennt, MUSS handeln, um Schaden zu verhindern. Gefahr in Verzug statt WEGSCHAUN oder DULDEN (laut ABGB)

20 Was tun bei Missachtung?

21 Danke für die Aufmerksamkeit

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