Konzept Professionelles Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene in Thüringen - (PÜMaS) 2018 / 2019

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1 Konzept Professionelles Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene in Thüringen - (PÜMaS) 2018 / 2019

2 Stand Az.: 4450 / E / 2017 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung Definition Zielgruppe Aufgaben Umsetzung Projektinhalte Entlassungsvorbereitung Nachsorge Ablösung Ende der Betreuung Netzwerkarbeit Qualitätssicherung Ausstattung Evaluation Datenschutz Veröffentlichung/ Öffentlichkeitsarbeit Anlagen

3 1. Einleitung Nach Inkrafttreten des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches (ThürJVollzGB) am , in Anlehnung an die dort gesetzlich geregelte Vorbereitung der Entlassung, Eingliederung und nachgehenden Betreuung von Inhaftierten und den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten - insbesondere im Sinne des Opferschutzes sowie entsprechend der Vorgaben der Koalitionsvereinbarung (S. 97) wurde im Juni 2016 ein professionelles Übergangsmanagement im Thüringer Justizvollzug aufgelegt Im Jahr 2014 führte das Thüringer Justizministerium zusammen mit der Fachhochschule für Soziale Arbeit Jena ein Kooperationsprojekt mit den Zielen durch, ein Übergangsmanagement für (ehemalige) Inhaftierte aufzubauen, die Zusammenarbeit zwischen Justizvollzug, Bewährungshilfe, freien Trägern und der Hochschule zu stärken und den Studierenden ein weiteres Berufsfeld zur Orientierung anzubieten. Zur Verstetigung der Erfahrungen aus dem Kooperationsprojekt und Ausweitung wurde für die Durchführung eines weiteren Pilotprojektes in den Jahren 2016/2017 ein Konzept Professionelles Übergangsmanagement für Strafgefangene und Haftentlassene in Thüringen (PÜMaS) entwickelt und im Juni 2016 an den Standorten Gera und Erfurt umgesetzt. Betreut werden Inhaftierte und Haftentlassene mit (voraussichtlichem) Wohnsitz im Großraum Erfurt bzw. der Region Ostthüringen und ohne Bewährungshilfeunterstellung bzw. Führungsaufsicht nach Haftende. Die Einführung von PÜMaS hat sich bewährt. So belegen die Zahlen bei Haftentlassung, dass PÜMaS in der Lage war, bei mehr als vier Fünftel der Klienten einen Wohnraum zu beschaffen und bei nahezu allen eine gewisse finanzielle Sicherheit herzustellen, hauptsächlich durch entsprechende Nutzung der sozialen Sicherungssysteme. Die Evaluierung des zugrundeliegenden Konzeptes ergab jedoch auch, dass eine strukturelle Neuausrichtung der Konzeption erforderlich ist. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage der 23 und 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, der Richtlinien für die Förderung des Professionellen Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene in Thüringen sowie dieser Konzeption. Die Förderung umfasst Personal- und Sachkosten für Projekte, die sich inhaltlich an dieser Konzeption orientieren. Somit wird effektive Weiterentwicklung von PÜMaS gewährleistet. 3

4 2. Definition Das Professionelle Übergangsmanagement für Inhaftierte und Haftentlassene (PÜMaS) in Thüringern trägt dazu bei, passgenaue Versorgungsleistungen für Gefangene und Haftentlassene unter Berücksichtigung des individuellen Hilfebedarfs zu entwickeln und diese nach der Entlassung weiter zu begleiten, Ergebnisse vollzugsinterner Behandlungs-, Erziehungsund Fördermaßnahmen für die Klienten mit den Angeboten der externen Netzwerkpartner zu verknüpfen, welche für die Resozialisierung und Wiedereingliederung nach Haftentlassung förderlich sind. Die Arbeit im Übergangsmanagement erfolgt vernetzend und ressourcenorientiert auf der Grundlage eines individuellen Hilfe-/Förder- und Zeitplans angelehnt an die Methoden des Case Managements. Das Übergangsmanagement erfordert die systematische Schaffung und Pflege von organisationsübergreifenden Förderketten zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Inhaftierten im beschriebenen Zeitraum. 2.1 Zielgruppe In PÜMaS werden jugendliche, heranwachsende und erwachsene Inhaftierte / Haftentlassene betreut, die eine Freiheitsstrafe, eine Ersatzfreiheitstrafe verbüßen oder eine längere Untersuchungshaft verbüßt haben und die nach Ende der Haft nicht durch die Sozialen Dienste in der Justiz oder das vollzugliche Projekt B.I.S.S. weiter begleitet werden. Mit PÜMaS ist seit dem Jahr 2016 eine Versorgungslücke für Inhaftierte /Haftentlassene geschlossen, die bis dahin ohne nachgehende Unterstützung in Freiheit entlassen wurden. Gerade am Übergang und in der ersten Zeit nach der Haft besteht allerdings ein großer Hilfebedarf, da häufig die bestehenden sozialen Gefüge, wie Wohnraum, Beschäftigung und familiäre Anbindungen im Haftverlauf verloren gegangen sind. Bei kurzen Haftzeiten ist es dem Sozialen Dienste im Vollzug kaum möglich, die häufig multiplen Problemlagen aufzuarbeiten. Aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen und mangelnder personeller Ressourcen scheidet eine Nachbetreuung durch die Sozialen Dienste in der Justiz für diese Klientel ebenfalls aus. Somit besteht ein erhöhtes Risiko der weiteren Verschlechterung der Lebenssituation nach der Haft, was häufig zu erneuter Straffälligkeit führt. Die Teilnahme an PÜMaS ist freiwillig. 4

5 2.2 Aufgaben In Abstimmung mit den Sozialen Diensten im Vollzug erfolgt eine umfassende Entlassungsvorbereitung der Inhaftierten. Hier soll die Grundlage für einen nahtlosen Übergang zwischen dem geregelten Alltag im Justizvollzug in ein eher selbstbestimmtes Leben in Freiheit gelegt werden. Die Nachbetreuung der dann Haftentlassenen stellt einen weiteren Schwerpunkt der Arbeit in PÜMaS dar. Die Dauer der Betreuung umfasst maximal ein Jahr. Aus der Teilnahme am PÜMaS kann der Gefangene/Haftentlassene keinen Anspruch, bspw. auf Vermittlung von Wohnraum, Arbeit usw., ableiten. 3. Umsetzung Nach der Durchführung eines Interessenbekundungsverfahrens und der Bewertung der eingereichten Konzepte der gemeinnützigen Vereine sollen - wenn möglich - mehrere Vereine bezogen auf Thüringen gefördert werden. 3.1 Projektinhalte Das Projekt ist so auszurichten, dass drei Ablaufphasen deutlich und berücksichtigt werden Phase Entlassungsvorbereitung / Übergang, - 2. Phase - Nachsorge - 3. Phase - Ablösung Die Umsetzung erfolgt in allen Vollzugsanstalten (Untermaßfeld, Hohenleuben, JSA Arnstadt, Suhl-Goldlauter, Tonna). Hier ist eine feste Sprechzeit einzurichten. Weiterhin sind mindestens vier Beratungsstellen aufzubauen, die eine aufsuchende Betreuung thüringenweit sicherstellen können. 5

6 3.1.1 Entlassungsvorbereitung / Übergang Durch den zuständigen Mitarbeiter des Sozialen Dienstes im Vollzug ist bereits bei Haftantritt zu prüfen, ob ein Gefangener in die Betreuung von PÜMaS übergeleitet werden kann. Entsprechend ist der Gefangene zu informieren. Unterstützend ist durch die PÜMaS-Managerin monatlich in jeder Vollzugsanstalt bezogen auf die Entlassung ein Soziales Training anzubieten, in dem u.a. die Arbeit und die Aufgaben von PÜMaS vorgestellt und Kompetenzen eingeübt und gefestigt (z.b. Bewerbung, schriftliche und mündliche Kommunikation, Einhalten einer Tagesstruktur, Erledigen administrativer Dinge, Deliktprävention) werden. Die Teilnahme ist nicht auf die Zielgruppe von PÜMaS beschränkt. Unter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen ist vor der Übergabe an die PÜMaS- Managerin eine Entbindung von der Schweigepflicht durch den Mitarbeiter des Sozialen Dienstes zu fertigen. Der zuständige Sozialarbeiter im Vollzug behält die Aufgabe, den Gefangenen im Haftalltag weiter zu unterstützen und zu beraten. Er / sie muss sich regelmäßig mit der PÜMaS- Managerin auszutauschen. Gemeinsame Gespräche zwischen vollzuglichem Sozialarbeiter, PÜMaS-Managerin und Gefangenen können insbesondere am Beginn der Betreuung angezeigt sein. Für die Wiedereingliederung in Arbeit und Wohnen notwendige Dokumente und Unterlagen (z.b. Bundespersonalausweis, Sozialversicherungsausweis, Krankenversicherung etc.) beschafft und beantragt der Klient gemeinsam mit dem zuständigen Sozialen Dienst im Vollzug. Der Aufgabenbereich des Resozialisierungsmanagers umfasst die Vorbereitung auf die anstehende Entlassung. Dies umfasst in der Einzelfallhilfe mindestens: Auf Grundlage einer individuellen Problem- und Ressourcenanalyse, einer fachlichen Einschätzung der Gesamtsituation, der Einschätzung durch den Klienten sowie der Einschätzung durch Dritte, passgenaue und auf den Einzelfall abgestimmte Hilfen im Sinne des Case Managements zu entwickeln. Das Fehlen eines festen Wohnsitzes erschwert das Stellen von Anträgen auf staatliche Unterstützung besonders. Im Rahmen von PÜMaS ist auf Unterstützungsnetzwerke im 6

7 sozialen Raum zurückzugreifen. Die Vernetzung mit Wohnungsunternehmen und Nachsorgeeinrichtungen sowie Betreuten Wohnformen sollte unter Berücksichtigung des sozialen Umfeldes sichergestellt werden, damit der Gefangene nach der Entlassung eine Unterkunft hat und nicht nur unterkommt (deliktpräventiver Ansatz). Sofern erforderlich, werden Bewerbungssituationen und Kommunikation geschult und geprobt, die Rechte und Pflichten von Mietern vermittelt sowie Hinweisen zum Führen eines Haushaltes gegeben. Im Zusammenhang mit Arbeit/Ausbildung oder beruflicher/schulischer Qualifizierung prüft die zuständige PÜMaS-Managerin die vorhandenen Ressourcen des Gefangenen, ermittelt den notwendigen Hilfebedarf und unterstützt anschließend bei der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und weitere berufliche Träger oder Personalvermittlungen. Sofern erforderlich, werden Bewerbungssituationen geprobt und die Erstellung von Unterlagen unterstützt. Hinweis: Eingegangene Integrationsvereinbarungen für die berufliche Eingliederung durch das Projekt B.I.S.S. genießen Vorrang. Nach Absprache zwischen dem B.I.S.S.- Integrationsmanagement und der PÜMaS-Managerin sind Teilvereinbarungen für die übrigen Aufgabenkreise des Projektes möglich und im Jugendstrafvollzug ausdrücklich gewünscht. Innerhalb von PÜMaS ist zu prüfen, ob die Ressourcen im sozialen Empfangsraum für ein förderliches soziales Netzwerk (wieder-)hergestellt werden können/müssen. Die Arbeit mit Angehörigen ist angezeigt. Innerhalb des Projektes ist darauf zu achten, dass die Ressourcen des Gefangenen optimal herausgearbeitet und entsprechen gefördert und genutzt werden. Der Gefangene ist bei allen auftretenden Fragen (Hilfe bei Antragstellungen und Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter (SGB II, III, XII), Meldewesen, Fortführung von in der Haft begonnenen Maßnahmen (Anbindung an Suchthilfe, Schuldnerberatung u. a.) bedarfsgerecht zu beraten und zu unterstützen. Die Fortführung bereits begonnener gesundheitsförderlicher Maßnahmen sowie Suchtbehandlungen sind zu unterstützen. 7

8 Soweit keine Dritte Person zur Verfügung steht, ist der Klient - sein Einverständnis vorausgesetzt - am Entlassungstag möglichst von der Vollzugsanstalt an seinen Wohnort zu begleiten. Diese Aspekte sollen mit dem Ziel der intrinsischen Motivation und Befähigung zu eigenständigem Handeln und zu selbstverantwortlicher Lebensführung verbunden sein Nachsorge Nach der Entlassung des Gefangen aus der Vollzugsanstalt ist eine enge, persönliche und motivierende Betreuung des Haftentlassenen zu gewährleisten. Gerade in den ersten Tagen nach der Entlassung treten Schwierigkeiten und Herausforderungen auf, die über die weitere möglichst straffreie Entwicklung des Entlassenen entscheiden. Daher ist es notwendig, die bereits in der Entlassungsvorbereitung erarbeiteten Ziele und Vereinbarungen nahtlos weiter zu verfolgen. Die Durchführung von Besuchen im häuslichen Umfeld, die Unterstützung bei Behördengängen oder der regelmäßige soziale Kontakt sind hierfür unerlässlich. Der begonnene Hilfeprozess ist an die Gegebenheiten, nach der Entlassung anzupassen. Dies erfolgt immer in Abstimmung mit dem Haftentlassenen. PÜMaS verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz. Haftentlassene können daher auch in anderen Fragen zum Zwecke der alltäglichen Lebensbewältigung um Unterstützung bitten. Eine Beschränkung auf die in der Entlassungsvorbereitung erarbeiteten Zielvorgaben erfolgt nicht. Es ist die Aufgabe der PÜMaS-Managerin, den Haftentlassenen in allen Belangen des Alltages beratend zur Seite zu stehen Ablösung Die PÜMaS-Managerin bespricht in den letzten sechs Wochen vor der Beendigung der Betreuung mit dem Haftentlassenen die erreichten Ziele und welche noch einer weiteren Unterstützung durch Netzwerkpartner bedürfen, Sofern Netzwerkpartner beteiligt werden, erfolgt ein gemeinsames Gespräch zwischen Haftentlassenen, die PÜMaS-Managerin und dem Netzwerkpartner zur Übergabe und Zieldefinition. 8

9 3.2 Ende der Betreuung Das Betreuungsverhältnis endet spätestens sechs Monate nach der Haftentlassung bzw. wenn der Haftentlassene keine Mitwirkungsbereitschaft zeigt. Letzteres sollte nicht zwingend zum unwiderruflichen Ende der Betreuung führen. Sollte der Haftentlassene erneut innerhalb der Betreuungszeit vorstellig werden, klären beide gemeinsam, ob das Betreuungsverhältnis sinnhaft erneut begründet werden kann. Die abschließende Entscheidung trifft die PÜMaS- Managerin. Aufgrund der freiwilligen Teilnahme an PÜMaS ist eine Beendigung jederzeit auf Wunsch des Haftentlassenen möglich. 4. Netzwerkarbeit Für eine gelingende Betreuungsarbeit ist eine Vernetzung mit anderen Unterstützungs- und Hilfeangeboten unabdingbar. Die PÜMaS-Managerin ist dazu angehalten, ein funktionierendes Helfernetzwerk aufzubauen und zu pflegen. Bestehende Kooperationsvereinbarungen werden genutzt und eventuell neue abgeschlossen. Netzwerkpartner sind insbesondere: Justizvollzugseinrichtungen, insbesondere Fachdienste und Anstaltsleitungen, Soziale Dienste in der Justiz, Sozial- und Gesundheitsverwaltungen, Agenturen für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II) sowie Optionskommunen und Sozialämter (SGB XII), Arbeitgeber, Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, Träger und Vereine der freien Straffälligenhilfe, Beratungsstellen und Hilfeeinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege (z.b. Sucht, Schuldenregulierung), Angehörige, Vermieter, Ehrenamtliche und andere gesellschaftlich relevante Gruppen sonstige in Einzelfällen notwendige Kooperationspartnerinnen und -partner. 9

10 5. Qualitätssicherung Die Projektkontrolle sowie die fachliche Begleitung erfolgen durch Abteilung 4, Referat 43, im TMMJV unter Einhaltung der zugrundliegenden Förderrichtlinie sowie dieser Konzeption. Die Fachaufsicht kann an eine andere Stelle delegiert werden. Zur Begleitung und Weiterentwicklung des Projektes wird ein Lenkungskreis gebildet. Dieser setzt sich aus einem Mitarbeiter des TMMJV, Vertretern des geförderten Vereins, einem Mitarbeiter des Kriminologischen Dienstes sowie mindestens zwei Mitarbeitern des Sozialen Dienstes im Vollzug zusammen. Er trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich. 5.1 Ausstattung Im Projekt werden möglichst berufserfahrene Sozialarbeiter eingesetzt. Die fachliche Qualifikation ist im Rahmen der Konzeption nachzuweisen. Weiterhin muss ein mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbares Büro mit einer entsprechenden Ausstattung (PC, Telefon, Fax, Möblierung, Fachliteratur, Arbeitsmaterialien etc.) vorgehalten werden. Aufgrund der notwendigen hohen Mobilität sollte auf eine ausreichende finanzielle Ausstattung bei den Sachmitteln geachtet werden. Die regelmäßige Teilnahme an Aus- und Fortbildungen sowie Supervisionen wird vorausgesetzt Evaluation Der Kriminologische Dienst des Freistaates Thüringen (KD) führt eine begleitende Evaluation durch. Der Betreuungsprozess wird in drei Komplexen betrachtet: N1 (N: nach Entlassung): bei Einstieg in das Übergangsmanagement, N2: bei Fortsetzung nach Haftentlassung, N3: in der Ablösephase. Die Evaluation erfolgt an vier Zielgrößen prozessbegleitend innerhalb von sechs Monaten: 10

11 Re-Inhaftierung in Folge eines Gewaltdelikts Re-Inhaftierung zur Entlassung Vermittlung von Wohnraum# Erhalt von Wohnraum zur Entlassung finanzielle Sicherung zur Entlassung Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Erhalt von Arbeit Integration in ein für die Resozialisierung förderliches Umfeld Fortsetzung von Behandlungsmaßnahmen Anzahl der Projektabbrecher Ziel der Evaluation ist es, anhand geeigneter Kontrollgruppen nachzuweisen, dass durch PÜMaS der Gesellschaft Kosten erspart werden können (u.a. Haftkosten). Die endgültige wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten erfolgt zwei Jahre nach Beginn des Projektes. Zwischenberichte sind auf Anforderung des TMMJV zu fertigen. Die Evaluationsbögen in der Anlage sind anzuwenden. 6. Datenschutz Die Datenschutzbestimmungen des Freistaates Thüringen sowie die entsprechenden Regelungen im Strafgesetzbuches, sowie des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches müssen stets berücksichtigt und eingehalten werden. 7. Veröffentlichungen / Öffentlichkeitsarbeit Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellt eine Veröffentlichung der Konzeption auf ihren Internet- und Intranetseiten sicher und unterrichtet die Öffentlichkeit unterstützt von den Projektträgern regelmäßig über PÜMaS. 11

12 Im Förderrahmen ist darüber eine aktive Presse- und Öffentlichkeitsarbeit unter Beteiligung des TMMJV durchzuführen, um das Projekt noch stärker in der öffentlichen Wahrnehmung zu verankern, potentielle Netzwerkpartner zu gewinnen und nachhaltige Erfolge zu erzielen. Mindestens zweimal pro Jahr legen die Träger dem TMMJV einen Zwischenbericht vor. Hinzu kommen anlassbezogene Berichte auf Anforderung des TMMJV sowie Stellungnahmen zu möglichen Beschwerden. 9. Anlagen Evaluationsbögen PÜMaS 12

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