Professionelles Übergangsmanagement für Strafgefangene und Haftentlassene in Thüringen (PÜMaS)

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1 Professionelles Übergangsmanagement für Strafgefangene und Haftentlassene in Thüringen (PÜMaS) - Konzept zur inhaltlichen Ausgestaltung der Eingliederungsvorbereitung, Entlassung und nachgehenden Betreuung von Strafgefangenen und Haftentlassenen in Thüringen im Rahmen eines Pilotprojektes 2016/ Stand PÜMaS-Pilot - Seite 1 von 16

2 Nach Inkrafttreten des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches (ThürJVollzGB) am und in Anlehnung an die dort gesetzlich geregelte Vorbereitung der Entlassung, Eingliederung und nachgehenden Betreuung von Inhaftierten und den Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten - insbesondere im Sinne des Opferschutzes - wurde im Mai 2015 eine Arbeitsgruppe zur Erstellung eines Konzeptes für ein Professionelles Übergangsmanagement in Thüringen gebildet. Bereits in einem Urteil vom 31. Mai 2006 hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert, die Hilfe zur Entlassung und Nachsorge im Jugendstrafvollzug in einem umfassenden Übergangsmanagement verpflichtend zu regeln. Nach einem Beschluss der Justizministerinnen und Justizminister der Länder vom November 2014 sind sie sich darin einig, dass die Wiedereingliederung von Strafgefangenen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und die Bedingungen für die Resozialisierung und die Verhinderung weiterer Straftaten ressortübergreifend weiterentwickelt werden müssen. Laut Koalitionsvertrag zwischen den Parteien DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 6. Wahlperiode des Thüringer Landtags Thüringen gemeinsam voranbringen - demokratisch, sozial, ökologisch soll ein professionelles Übergangsmanagement im Thüringer Justizvollzug aufgebaut werden. Im Ergebnis der Haushaltsplanung 2016/2017 soll zunächst mit einem Pilotprojekt begonnen werden. Dafür stehen in den Jahren 2016 und 2017 jeweils Haushaltsmittel ausschließlich für Projektpersonal in Höhe von EUR pro Jahr bereit. Die Außenstellen des Übergangsmanagements sollen wegen der Kosten der Unterbringung und für Geschäftsbedarf möglichst an die Sozialen Dienste in der Justiz (Erfurt und Gera) angegliedert werden. In der oben genannten Arbeitsgruppe wirkten mit: Dr. mult. Giebel, Kriminologischer Dienst, Leiter der AG Doreen Tietz, TMMJV, Leiterin Referat 43 Frau Werner, Sozialer Dienst / JVA Hohenleuben, Protokollantin Frau Schüler, Vollzugsabteilungsleiterin / JVA Hohenleuben Frau Stein, Sozialer Dienst / JVA Gera Herr Muth, Vollzugsabteilungsleiter / JSA Arnstadt Frau Landgraf, Sozialer Dienst / JSA Arnstadt Herr Brehmer, Sozialer Dienst / JVA Untermaßfeld Herr Kirsch, Sozialer Dienst / JVA Untermaßfeld Herr Regenspurger, Vollzugsabteilungsleiter / JVA Goldlauter Frau Hendrich, Sozialer Dienst / JVA Goldlauter Frau Herber, Sozialer Dienst / JVA Tonna sowie beratend Dr. Jana Girisch, Sozialer Dienst der JVA Gera und Leiterin der Steuerungsgruppe Standards der Sozialen Arbeit im Thüringer Justizvollzug. PÜMaS-Pilot - Seite 2 von 16

3 Inhalt 1. Überblick Definition Zielgruppe Zielgruppenspezifische Anforderungen an das Übergangsmanagement 7 4. Organisation / Struktur / Methode Akteure / Personal Ausstattung der Projektbüros und Projektmanager Kooperationsverbund / Netzwerkarbeit Ablauf Betreuungsprozess 1 - Entlassungsvorbereitung / Übergang Betreuungsprozess 2 - Nachsorge Betreuungsprozess 3 - Ablösung Ende der Betreuung / Abbruch der Betreuung Qualitätssicherung Evaluation de Behandlungsprozesse Zielgruppenspezifische Anforderungen des Übergangsmanagements Standardaufgaben im Wiedereingliederungs- und Nachsorgeprozess Schweigepflicht / Datenschutz Gleichstellungsbestimmung Veröffentlichung / Öffentlichkeitsarbeit PÜMaS-Pilot - Seite 3 von 16

4 1. Überblick Das Professionelle Übergangsmanagement für Strafgefangene und Haftentlassene (PÜMaS) in Thüringen hat sich zur Aufgabe gesetzt, die Betreuung von Gefangenen bzw. Haftentlassenen sowie den nahtlosen und umfassenden Übergang von dem geregelten Alltag im Justizvollzug in ein eher selbstbestimmtes Leben in Freiheit für die Dauer von einem Jahr sicher zu stellen. Aus der Teilnahme am PÜMaS kann der Gefangene/Klient keinen Anspruch ableiten (bspw. auf Vermittlung von Wohnraum, Arbeit usw.). Das Pilotprojekt PÜMaS soll für Gefangene erprobt werden, die bisher ohne spezifische Betreuung am Übergang und nach der Entlassung waren. Es hat die anschließende bedarfsorientierte Überführung in ein dauerhaftes und thüringenweites PÜMAS zum Ziel. Im Pilotzeitraum konzentriert sich PÜMaS in der nachgehenden Betreuung mit Erfurt auf eine städtische und mit dem Raum Ostthüringen auf eine ländliche Region. Zielgruppe sind Strafgefangene aller Thüringer Justizvollzugseinrichtungen mit Haftzeiten von mindestens einem Jahr, die voraussichtlich nach Erfurt oder den Raum Ostthüringen entlassen werden und ihre Freiheitsstrafe voll verbüßen und nicht der Führungsaufsicht unterstellt werden. Die Projektbüros für die nachgehende Betreuung sollen aus Kosten- und Effizienzgründen in dieser Zeit in Justizgebäuden in Erfurt und in Gera eingerichtet werden. 1 Die Betreuung im PÜMaS umfasst die ganzheitliche Beratung der Klienten in Fragen der Wohnungssuche, Arbeit bzw. Ausbildung, finanziellen Sicherung, Strukturierung von Freizeit, Entwicklung eines für die nachhaltige Resozialisierung förderlichen Umfeldes sowie der Ermutigung und Selbstbefähigung. Die Betreuung nach den Standards des in diesem Konzept definierten Übergangsmanagement beginnt im Justizvollzug grundsätzlich mit Beginn der Haft, in der intensiven Phase jedoch 6 Monate vor der voraussichtlichen Entlassung. Sie endet ein halbes Jahr nach der Entlassung. Ein Wiedereinstieg in das Übergangsmanagement nach den sechs Monaten oder bei vorzeitigem Abbruch ist in Ausnahmefällen möglich. Folgende Bereiche erfüllt das Übergangsmanagement im Detail: Übergangsmanagement für den Justizvollzug beinhaltet Netzwerkarbeit in besonderer Weise. Die im Übergangsmanagement tätigen Mitarbeiter_innen arbeiten ressourcenorientiert in und mit Systemen; sie handeln vernetzt. Sie haben die Verantwortung für den jeweiligen Einzelfall, stehen jedoch ständig in Kontakt mit allen am Fall beteiligten Personen und Organisationen. Sie arbeiten ganzheitlich, demnach klienten- als auch an der Lebenswelt des Klienten orientiert. Beide Aspekte sollen mit dem Ziel der intrinsischen Motivation und Befähigung zu eigenständigem Handeln und zu selbstverantwortlicher Lebensführung verbunden sein. 1 Grundsätzlich wäre es jedoch wünschenswert, die Außenstellen eines Übergangsmanagements für Haftentlassene aus Akzeptanzgründen für die zu betreuende Klientel möglichst niedrigschwellig auszugestalten (z.b. zentral in Ladenlokalen). PÜMaS-Pilot - Seite 4 von 16

5 Übergangsmanagement stellt auf Grundlage einer individuellen Problem- und Ressourcenanalyse, einer fachlichen Einschätzung der Gesamtsituation, der Einschätzung durch den Klienten sowie der Einschätzung durch Dritte, passgenaue und auf den Einzelfall abgestimmte Hilfen im Sinne des Case Managements bereit. Im Zusammenhang mit Arbeit/Ausbildung oder beruflicher/schulischer Qualifizierung prüft der zuständige Mitarbeiter im Übergangsmanagement die vorhandenen Ressourcen des Klienten, ermittelt den notwendigen Hilfebedarf und hilft anschließend bei der Vermittlung durch die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und weitere berufliche Träger oder Personalvermittlungen. Sofern erforderlich, werden Bewerbungssituationen geprobt und die Erstellung von Unterlagen unterstützt. Hinweis: Eingegangene Integrationsvereinbarungen für die berufliche Eingliederung durch das Projekt B.I.S.S. genießen Vorrang. Nach Absprache zwischen dem B.I.S.S.- Integrationsmanagement und dem PÜMaS sind Teilvereinbarungen für die übrigen Aufgabenkreise des PÜMaS möglich. Wohnung (zentrales Element): Das Fehlen eines festen Wohnsitzes erschwert das Stellen von Anträgen auf staatliche Unterstützung. Im Rahmen des Übergangsmanagements wird auf Unterstützungsnetzwerke im sozialen Raum zurückgegriffen. Durch Vernetzung mit Wohnungsunternehmen und Nachsorgeeinrichtungen sowie Betreuten Wohnformen wird frühzeitig sichergestellt, dass der Klient nach der Entlassung eine Unterkunft hat. 2 In diesem Zusammenhang besteht gemäß 53 ThürJVollzGB bei vorhandenen Kapazitäten auch die Möglichkeit des freiwilligen Verbleibs in der JVA. Sozialer Empfangsraum / familiäres Umfeld Das Übergangsmanagement prüft in einem weiteren Schritt die Ressourcen im sozialen Empfangsraum. Sofern für die Resozialisierung förderliche soziale Netzwerke (wieder-)hergestellt werden können/müssen, wird dies von Beginn an zielführend angebahnt (z. B. im Rahmen mehrere begleiteter Ausgänge). Gesundheitliche und psychosoziale Betreuung (auch Therapeuten, Betreuer, psychosoziale Beratungsstellen): Ein weiterer Fokus liegt auf der Fortführung von Behandlungsmaßnahmen, beispielsweise der Suchthilfe, Schuldnerberatung, Substitutionstherapie, Sozial- oder Psychotherapie. Übergangsmanagement informiert den Klienten genau und umfassend und beteiligt ihn an allen für ihn relevanten Entscheidungsprozessen. Vorhandene Ressourcen werden optimal genutzt. Der Klient wird in allen auftretenden Fragen (Hilfe bei Antragstellungen und Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter (SGB II, III, XII), 2 Gemeinsam mit einem Wohnungsunternehmen / -gesellschaft sollen möglichst Vereinbarungen zur Schaffung von Übergangswohnungen (z.b. durch Übernahme von frei werdenden Wohnungen infolge von Inhaftierung) oder zur Bereitstellung von Wohnungen für Haftentlassene getroffen werden. Die Mietzeit in einer Übergangswohnung sollte maximal sechs Monate betragen und intensiv für die Suche einer dauerhaften Wohnung genutzt werden. Ziel eines thüringenweiten PÜMaS wäre die Schaffung eines Übergangswohnheims für Haftentlassene und gegebenenfalls in Kombination mit einem Offenen Vollzug in einer größeren Stadt mit guter Infrastruktur. PÜMaS-Pilot - Seite 5 von 16

6 Meldewesen, Fortführung von in der Haft begonnenen Maßnahmen (Anbindung an Suchtberatung, Schuldnerberatung u. a.) bedarfsgerecht beraten und unterstützt. Bei verfügbarer Kapazität und diagnostiziertem Hilfebedarf wird die Durchführung von sozialen Kompetenztrainings angeboten bzw. weitervermittelt. Das Übergangsmanagement berücksichtigt bereits bestehende Synergieeffekte durch eine standardisierte Zusammenarbeit des Justizvollzuges mit den Sozialen Diensten in der Justiz. 2. Definition Die hier dargelegten Standards sollen die Maßnahmen zur Wiedereingliederung von Strafgefangenen und Haftentlassenen grundsätzlich in den letzten sechs Monaten vor und sechs Monaten nach Haftentlassung beschreiben. Beim durchzuführenden Übergangsmanagement handelt es sich um eine systematisch geplante, fallbezogene und fallübergreifende Verknüpfung von Ergebnissen vollzugsinterner Behandlungs-, Erziehungs- und Fördermaßnahmen für die Teilnehmenden mit den Angeboten der externen Netzwerkpartner, welche für die Resozialisierung und Wiedereingliederung nach Haftentlassung förderlich sind. Das Übergangsmanagement erfordert eine strukturierte Schaffung und Pflege von organisationsübergreifenden Förderketten zur erfolgreichen Wiedereingliederung von Inhaftierten im beschriebenen Zeitraum. Das Übergangsmanagement arbeitet weitgehend mit den Methoden des Case Managements und abhängig von den Fähigkeiten und Kompetenzen in einer Geh-/Komm-Struktur. Die Beschaffung bzw. Sicherung des Wohnraumes genießt Priorität. 3. Zielgruppenspezifische Anforderungen an das Übergangsmanagement Das hier konzipierte Übergangsmanagement soll dazu beitragen, passgenaue Versorgungsleistungen für zu Entlassende bei individuellem Hilfebedarf zu entwickeln. Es kommt zum Einsatz, wenn die bereits beschriebenen Kriterien vorliegen, zudem eine komplexe Problemlage besteht und der Klient einwilligt. Die Arbeit im Übergangsmanagement erfolgt vernetzend und ressourcenorientiert auf der Grundlage eines individuellen Hilfe-/Förder- und Zeitplans. Im PÜMaS-Betreuungsprozess 1 Entlassungsvorbereitung / Übergang werden auf der Grundlage dieses PÜMaS-Konzeptes alle Strafgefangenen von den Mitarbeiter_innen des Sozialen Dienstes in den Anstalten federführend betreut, die in sechs Monaten voraussichtlich nach Erfurt oder nach Ostthüringen entlassen werden. Ausnahmen gelten für Gefangene, die eine Integrationsvereinbarung über das Projekt PÜMaS-Pilot - Seite 6 von 16

7 B.I.S.S. geschlossen haben. Im PÜMaS-Betreuungsprozess 2 - Nachgehende Betreuung / Nachsorge werden grundsätzlich diejenigen Entlassenen aus der Strafhaft von den Projektbüros in Erfurt und Gera bis zu sechs Monate betreut, die in Erfurt oder in Ostthüringen ihren Wohnsitz genommen haben, ihre Freiheitsstrafe von mindestens 1 Jahr voll verbüßt haben und nicht unter Führungsaufsicht stehen. Aufgrund der längeren Haftzeit stehen die Wohnungssuche, Arbeit und Ausbildung nach Entlassung sowie die Wiederherstellung eines sozialen Empfangsraums im Fokus. Die Fähigkeit, einen eigenständigen Haushalt zu führen, ist schrittweise (wieder-)herzustellen. Besonderes Augenmerk gilt auch der Verbesserung der Strategien im Umgang mit Ämtern, Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie der Fähigkeit, (wieder) eigenständig einen Haushalt zu führen. Bei älteren Gefangenen stehen die Wohnungssuche, die Sicherstellung von Sozialleistungen sowie der soziale Empfangsraum im Vordergrund. Frühzeitig sind Kontakte, insbesondere über begleitete Ausgänge, (wieder-)herzustellen. Die Vermittlung in Arbeit ist nachrangig bzw. entfällt. Vielmehr ist die psychische Verfassung zu beachten und somit die dann oft die geriatrische und/oder medizinische Betreuung zu organisieren. Regionale Ansprechpartner sind hier u.a. Hausärzte, Sozialpsychiatrische Dienste der Kommunen, geriatrische Institutsambulanzen, Krankenkassen und spezifische Pflegeeinrichtungen. Darunter fallen auch verschiedene Wohnformen, welche den physischen und psychischen Problemlagen Rechnung tragen. Ersatzfreiheitsstrafer zählen aus Kapazitätsgründen nicht zum originären Adressatenkreis im Pilotprojekt, wenngleich eine Vielzahl von ihnen über multiple Problemlagen verfügt und daher besonders vom sogenannten Drehtüreffekt betroffen ist. Hier wäre es wünschenswert, die Maßnahmen zur Haftvermeidung zu stärken. 4. Organisation / Struktur / Methode Die Organisation bzw. Struktur des Übergangsmanagements gliedert sich in drei Betreuungsprozesse: 1. Entlassungsvorbereitung / Übergang - Erstkontakt, Klärungshilfe/Bestandsaufnahme sowie Assessment (Problem- und Ressourcenanalyse, fachliche Einschätzung auch durch Dritte, Prognosestellung) und Hilfe-Förderplanung, Zielvereinbarung 2. Nachsorge - Überleitung in Hilfemaßnahmen, Festlegung der weitergehenden Interventionen, Einsetzen und Vernetzen der Hilfemaßnahmen, Überprüfung Ziel Wirkung, Überprüfung und Kooperation der Hilfe leistenden Personen und Institutionen 3. Ablösung - Bewertung durch alle Beteiligten, Vermittlung in andere Hilfen, Evaluation PÜMaS-Pilot - Seite 7 von 16

8 Der Betreuungsprozess 1 Entlassungsvorbereitung / Übergang wird für die unter 3. definierten Adressaten federführend von den zuständigen Mitarbeiter_innen des Sozialen Dienstes in der Anstalt und abhängig vom Entlassungsort unter enger Beteiligung der Mitarbeiter_innen in den PÜMaS-Projektbüros Erfurt oder Gera gestaltet. Sechs bis zwei Monate vor der Entlassung wird eine Verlegung in eine heimatnahe Anstalt (JVA Tonna, JVA Gera oder Hohenleuben, JSA Arnstadt) im Einvernehmen zwischen den betroffenen Anstaltsleitungen und unter Einbeziehung des Gefangenen im Sinne des 23 ThürJVollzGB geprüft und gegebenenfalls veranlasst. Die Betreuungsprozesse 2 - Nachsorge und 3 - Ablösung werden in den Projektbüros in Erfurt und Gera umgesetzt. Die Projektbüros für die nachgehende Betreuung sollen aus Kosten- und Effizienzgründen in dieser Zeit in Justizgebäuden in Erfurt und in Gera und dort möglichst bei den Sozialen Diensten in der Justiz eingerichtet werden. Die Dienstaufsicht für alle Mitarbeitenden im PÜMaS-Pilot obliegt der Leitung der JVA Gera. Die Fachaufsicht liegt beim Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Fahrtzeiten der Projektmanager, exklusive der Arbeitswege, werden als Dienstzeit gewertet. PÜMaS arbeitet weitgehend mit den Methoden des Case Managements. Gerade bei schwieriger Klientel mit multiplen Problemlagen hat sich Case Management in der psychosozialen Betreuung durchgesetzt. Wissenschaftliche Studien belegen geringe Abbruchraten. Wichtige Voraussetzungen sind ein realistischer Betreuungsschlüssel sowie aufsuchende Soziale Arbeit. Bei PÜMaS soll mindestens im Betreuungsprozess 2 Nachsorge das Betreuungsverhältnis 30 Klienten pro Projektmanager (Vollzeit) nicht überschreiten. Geringere Fallzahlen in der Nachsorge, z.b. zu Beginn des Projektzeitraums werden effektiv zur Unterstützung des Sozialen Dienstes in den Anstalten im Betreuungsprozess 1 - Entlassungsvorbereitung / Übergang genutzt. 5. Akteure / Personal PÜMaS wird wahrgenommen durch qualifizierte Soziale Arbeit von staatlich anerkannten, berufserfahrenen und kommunikationsstarken Fachkräften. Sie sind möglichst ausgestattet mit feldspezifischen Kompetenzen im Bereich der Resozialisierung. Sie verfügen über die Fähigkeit zur verknüpfenden, begleitenden und koordinierenden Tätigkeit und sind in der Lage, die im Hilfepool vorhandenen Angebote kompetent, passgenau und effektiv mit dem Bedarf des zu Entlassenden zu verbinden. Für das Projekt eingesetzte Mitarbeiter verfügen über methodisches Können, ausgewiesene und anwendungsbereite Kenntnisse im Sozialrecht und eine berufliche Ethik. Professionelles Handeln wird dadurch möglich. Der unterstützende Einsatz von studentischen Hilfskräften ist möglich. Die Projektbüros werden in der Administration von einer Bürofachkraft betreut. Die Dienstzeiten der in den Projektbüros Tätigen gestalten diese dem Konzept entsprechend innerhalb einer Rahmendienstzeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr eigenverantwortlich aus. PÜMaS-Pilot - Seite 8 von 16

9 Jedes Projektbüro richtet einmal wöchentlich eine Spätsprechstunde bis 20 Uhr ein. Zusätzlich richten die Projektmanager mindestens einmal pro Woche ihre Dienstzeit bis 20 Uhr ein. Die Übergangs- bzw. Projektmanager in den Anstalten und in den Projektbüros arbeiten in Abhängigkeit vom jeweiligen Betreuungsprozess eng mit den unter 7. dieser Konzeption aufgeführten Netzwerkpartnern zusammen. 6. Ausstattung der Projektbüros und Projektmanager Die Projektbüros bestehen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit aus 2 möblierten Büroräumen mit mindestens je zwei IT-Arbeitsplätzen (1 PC, 1 Laptop, Telefon, Drucker, ggf. Telefax). Die Projektmanager werden administrativ durch eine Bürofachkraft unterstützt. Jedem Projektmanager wird ein Mobiltelefon zur Verfügung gestellt. Mobilität der Projektmanager ist Voraussetzung für ihre aufsuchende und netzwerkende Tätigkeit. 7. Kooperationsverbund / Netzwerkarbeit Eine multiprofessionelle teambasierte Betreuung trägt nachgewiesen erheblich zu einer nahtlosen und beständigen (Wieder-)Eingliederung bei. Zusammenarbeit ist daher unabdingbare Voraussetzung für ein professionelles Übergangsmanagement. Zu den potentiellen Partnern gehören a) Justizvollzugseinrichtungen, insbesondere Fachdienste und Anstaltsleitungen, b) Soziale Dienste in der Justiz, d) Sozialverwaltungen, e) Agenturen für Arbeit (SGB III) und Jobcenter (SGB II) sowie Optionskommunen, f) Arbeitgeber und Aus- und Weiterbildungseinrichtungen, g) Träger und Vereine der freien Straffälligenhilfe, h) Fachberatungsstellen und Hilfeeinrichtungen der freien Wohlfahrtspflege (z.b. Sucht, Schuldenregulierung), i) Angehörige, Vermieter, Ehrenamtliche und andere gesellschaftlich relevante Gruppen j) und sonstige in Einzelfällen notwendige Kooperationspartnerinnen und -partner. Es sind vom Projektmanagement unter Beteiligung der Fachaufsicht - soweit nicht schon vorhanden - möglichst Kooperationsvereinbarungen zu treffen bzw. vorhandene umfänglich auszufüllen. PÜMaS-Pilot - Seite 9 von 16

10 8. Ablauf 8.1 Betreuungsprozess 1 Entlassungsvorbereitung / Übergang Bereits bei der Aufnahme der Strafgefangenen erfolgt die individuelle Ermittlung von Ressourcen und Hilfebedarfen im Rahmen des Diagnoseverfahrens. Dies geschieht sowohl vor dem Hintergrund der Planung von vollzugsrelevanten Förder- und Behandlungsmaßnahmen als auch im Interesse einer frühzeitigen, strukturierten und individuell angepassten (Wieder-)Eingliederung. Demnach beginnt die Resozialisierung bereits mit dem ersten Tag in Haft. Bei der regelmäßigen Fortschreibung des Vollzugs- und Eingliederungsplans und im Rahmen der sozialpädagogischen Hilfeplanung werden die ermittelten Daten aktualisiert und Maßnahmen gegebenenfalls angepasst. Dies erfolgt schwerpunktmäßig im Hinblick auf das Ziel einer positiven Legal- und Sozialprognose. Die Zuständigkeit für diese Phase des Betreuungsprozesses liegt insbesondere beim Sozialen Dienst. Spätestens sechs Monate vor der voraussichtlichen Entlassung nimmt der Soziale Dienst des Justizvollzuges zu dem unter 3. definierten Adressatenkreis Kontakt auf, informiert ihn umfassend über das PÜMaS-Betreuungsangebot und leistet bei Bedarf Motivationsarbeit. Auch schon vorher können interessierte Gefangene die Unterstützung durch das Übergangsmanagement erhalten, soweit auf sie die pilotprojektbezogenen Voraussetzungen zutreffen. Der PÜMaS-Betreuungsprozess 1 - Entlassungsvorbereitung / Übergang beginnt mit einer Bestandsaufnahme. Der Soziale Dienst stellt dann Arbeitsweise und Unterstützungsmöglichkeiten von PÜMaS vor und erläutert die Rahmenplanung für die bedarfs- und ressourcengerechte Unterstützung (Zuweisungsdauer, Zieldefinition). Das erste strukturierte Gespräch schließt mit der unterzeichneten PÜMaS-Teilnahmerklärung und der Terminierung des nächsten Treffens. Beim zweiten Kontakt wird der individuelle Förder- und Unterstützungsbedarf unter Einbeziehung des Projektmanagements ermittelt und eine Kompetenzanalyse durchgeführt. Das Ergebnis aus beidem fließt in den gemeinsam erarbeiteten Hilfeplan mit spezifischen, messbaren, aktionsorientierten, realistischen und terminierten Zielen ein. Das zweite strukturierte Gespräch schließt mit der unterzeichneten Betreuungsvereinbarung. Die Zusammenarbeit zwischen Sozialem Dienst und Projektmanager erfolgt abgestimmt und gemäß der getroffenen Zielvereinbarung. Projektmanagement und PÜMaS-Teilnehmer lernen sich frühzeitig im Betreuungsprozess persönlich kennen. Abhängig vom Entlassungsort ist dem Projektmanager in Erfurt oder Gera im Betreuungszeitraum die Teilnahme an Konferenzen zu ermöglichen. Voraussetzung ist eine ausreichende Vorlauffrist. Alle Aufgaben, die während des Betreuungsprozesses 1- Entlassungsvorbereitung / PÜMaS-Pilot - Seite 10 von 16

11 Übergang am voraussichtlichen Entlassungsort Erfurt oder in Ostthüringen zu erledigen sind, übernimmt das PÜMaS-Projektbüro in Erfurt oder in Gera. Das Projektmanagement berät den Sozialen Dienst auf Anfrage über die für den Gefangenen / Haftentlassenen relevanten Gegebenheiten am voraussichtlichen Wohnort und über regionale Besonderheiten. Für den PÜMaS-Betreuungsprozess 1 - Entlassungsvorbereitung / Übergang ist der Soziale Dienst in der Anstalt federführend und für den Betreuungsprozess 2 - Nachsorge ein Projektmanager verantwortlich. Folgende Szenarien sind im PÜMaS-Betreuungsprozess 1 - Entlassungsvorbereitung / Übergang denkbar: 1. Gelockerte Gefangene nutzen Ausgänge für Treffen mit dem Projektmanagement Im Projektbüro und/oder am künftigen Wohnort, um entlassungsrelevante Themen zu besprechen und Ortstermine gemeinsam durchzuführen. Ausgänge (z.b. zu Behörden, Vermietern, potentiellen Arbeitgebern und weiteren Netzwerkpartnern) werden nach Möglichkeit vom Projektmanager begleitet. Für die Wiedereingliederung in Arbeit und Wohnen notwendige Dokumente und Unterlagen, wie zum Beispiel Bundespersonalausweis, Sozialversicherungsausweis, Krankenversicherung etc., beschafft und beantragt der Klient gemeinsam mit dem zuständigen Sozialen Dienst. 2. Nicht gelockerte Gefangene sollen die Möglichkeit erhalten, die vereinbarten PÜMaS- Termine im Rahmen von Ausführungen wahrzunehmen, um die Ziele im Hilfeplan schon während der Haft zu erreichen. Bei der Planung der Termine sind organisatorische und vollzugliche Abläufe zu beachten (Bereitstellung von Unterlagen, Kopien usw. wie Punkt 1). 3. Die Verlegung von Gefangenen, die nach Erfurt oder nach Ostthüringen entlassen werden, sollten zur Unterstützung der Eingliederungsziele ( 23 ThürJVollzGB) während des Betreuungsprozesses 1 in die JVA Tonna, (die JSA junge Erwachsene) oder die JVA Gera oder die JVA Hohenleuben verlegt werden. Die Entscheidung darüber wird im Einvernehmen zwischen den betroffenen Anstaltsleitungen und mit dem Gefangenen getroffen(z.b. wegen Kapazität, laufende Behandlungsmaßnahmen, Qualifizierung oder berufliche Tätigkeit) Folgetermine sind analog der eben beschriebenen Vorgehensweise zu gewährleisten und abzusichern. Sie sollen verbindliche Ergebnisse im Rahmen der Hilfeplanung ermöglichen. Konnten die Eingliederungsmaßnahmen trotz intensiver Bemühungen des Übergangsmanagements bis zum Entlassungstag noch nicht abgeschlossen werden (v.a. Beschaffung von Wohnraum), kann hier auf Antrag des Gefangenen die Anwendung des 53 (1) ThürJVollzGB individuell geprüft werden. Durch den Verbleib auf freiwilliger Grundlage in der JVA können die PÜMaS-Maßnahmen zur Reintegration fortgeführt und somit ein nahtloser Übergang in Freiheit gewährleistet werden. PÜMaS-Pilot - Seite 11 von 16

12 8.2 Betreuungsprozess 2 Nachsorge, nachgehende Betreuung Am Entlassungstag soll der Klient in der Regel von einem Projektmanager begleitet werden, insbesondere um das Ankommen zu sichern und die Wahrnehmung von notwendigen Behördengängen zu gewährleisten. Das zu betreuende Klientel ist geprägt durch Vermeidung, Demotivation und Antriebslosigkeit. Stetige Motivation und aufsuchende Soziale Arbeit sind neben der individuellen ressourcenorientierten Hilfeplanung daher immanente Bestandteile der PÜMaS-Betreuung. Die berufliche Eingliederung von Gefangenen, die eine Integrationsvereinbarung mit dem Bildungsträger im Rahmen des Projekt B.I.S.S. abgeschlossen haben, erfolgt in erster Linie über deren Integrationsbeauftragte. Flankierende Maßnahmen (Wohnraumsuche, soziales Umfeld, etc.) werden im Einzelfall abgestimmt und durch PÜMaS übernommen. Auch hierfür sind eine PÜMaS-Teilnahmeerklärung abzuschließen und ein individueller Hilfeplan zu erstellen. Der im Betreuungsprozess 1 Entlassungsvorbereitung / Übergang erstellte Hilfe- resp. Förderplan wird übernommen und fortgeführt. Die entlassenen Klienten werden nach Bedarf durch das PÜMaS-Management in Erfurt bzw. Gera in ihrem persönlichen Umfeld (Wohnung, Wohnheim, Arbeits- oder Ausbildungsstelle) aufgesucht, zum ersten Mal grundsätzlich innerhalb der ersten beiden Wochen nach der Entlassung. Auch im weiteren Betreuungsverlauf sind die Klientenkontakte möglichst persönlich durch aufsuchende Soziale Arbeit und telefonisch auszugestalten. Die Projektmanager sind telefonisch auch mobil erreichbar. Angehörige werden auf Wunsch und bei Bedarf aktiv in den Betreuungsprozess einbezogen. Für Unstimmigkeiten zwischen Projektmanagement und Klienten im Betreuungsprozess 2 - Nachsorge ist die Leitung der JVA Gera zuständig, weitergehend das für Behandlung zuständige Referat in der Fachabteilung Justizvollzug im TMMJV. Da das Übergangsmanagement grundsätzlich einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt, können die Klienten PÜMaS auch in anderen Fragen zum Zwecke der alltäglichen Lebensbewältigung kontaktieren und um Unterstützung bitten. Eine Beschränkung auf die noch im Vollzug festgelegten Zielvorgaben erfolgt nicht, vielmehr ist es erklärte Aufgabe des Übergangsmanagements, in allen Belangen des Alltages beratend zur Seite zu stehen, um das Resozialisierungsziel zu erreichen. Nachträglich im Wiedereingliederungsprozess auftretende Lebensumstände (z. B. Trennung/Scheidung, Arbeitsplatzverlust bzw. Konflikte zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Rückfall in Suchtverhalten, plötzliche Erkrankungen) werden einbezogen und bearbeitet. PÜMaS-Pilot - Seite 12 von 16

13 8.3 Betreuungsprozess 3 - Ablösephase Sechs Wochen vor Ende der PÜMaS-Betreuung beginnt der Betreuungsprozess 3 - Ablösephase. In dieser Zeit gleichen die Beteiligten in einem persönlichen Gesprächs zum letzten Mal ab, welche Ziele erreicht werden konnten, welche Ziele noch einer weiteren Unterstützung durch Netzwerkpartner bedürfen, und welche Bedarfe sich ggf. zusätzlich ergeben haben. Hierbei sollen auch Informationen oder eine Teilnahme aus dem sozialen Nahraum des Entlassenen genutzt werden. Sofern Netzwerkpartner beteiligt werden sollen, erfolgt dies durch PÜMaS zeitnah. Zur Abdeckung vorhandener Sekundärbedarfe wird verstärkt versucht, den Klienten in regional vorhandene soziale Angebote und Strukturen einzubinden. 8.4 Ende der Betreuung, Abbruch der Betreuung Das Betreuungsverhältnis endet spätestens 6 Monate nach der Haftentlassung oder wenn der Klient keine Mitwirkungsbereitschaft zeigt (z.b. er ist dreimal unentschuldigt nicht zum vereinbarten Termin erschienen). Letzteres führt nicht zwingend zum unwiderruflichen Ende der Betreuung. Sollte der Klient erneut innerhalb der Betreuungszeit vorstellig werden, klären beide gemeinsam, ob das Betreuungsverhältnis sinnhaft erneut begründet werden kann. Die abschließende Entscheidung trifft der Übergangsmanager. Eine Beendigung ist jederzeit auch auf Wunsch des Klienten möglich. Ein Wiedereinstieg nach sechs Monaten ist in begründeten Ausnahmefällen und rein beratend möglich. 9. Qualitätssicherung Im Pilotprojekt werden möglichst berufserfahrene Sozialarbeiter/-pädagogen mit einschlägigen Fachkenntnissen tätig (vgl. Kapitel 5. dieser Konzeption). Zur Projektbegleitung und -weiterentwicklung wird ein Steuerkreis gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus mindestens einem Projektmanager, je einem festen Vertreter aus der Abteilung Justizvollzug im TMMJV und aus dem Kriminologischen Dienst sowie mindestens zwei Mitarbeiter_innen des Sozialen Dienstes und trifft sich regelmäßig, mindestens jedoch zweimal jährlich. Den Sozialen Diensten in der Justiz wird die Mitarbeit angeboten. Zu diesem Konzept wird ein Projekt(struktur)plan von den im Pilotprojekt Tätigen unter Beteiligung des Steuerungskreises erstellt und im Projektverlauf ständig auf Wirksamkeit und Änderungsbedarf hin überprüft. Es ist ausdrücklich gewünscht, das Projekt bedarfsgerecht konzeptionell weiterzuentwickeln. Projektkoordinator und Ansprechpartner für das TMMJV ist einer der Projektmanager. Er wird vom TMMJV bestimmt. PÜMaS-Pilot - Seite 13 von 16

14 Die Projektkontrolle und -begleitung liegt bei der Fachaufsicht im TMMJV und kann eine andere geeignete Stelle delegiert werden. Sie sichert die Durchführung dieses Konzeptes. Zur Erhaltung der Fachlichkeit und im Rahmen des Gesundheitsmanagements erhält das im PÜMaS tätige Projektpersonal Gelegenheit, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen und Supervisionen teilzunehmen. Das Pilotprojekt wird (begleitend) evaluiert. Das Übergangsmanagement dokumentiert weitestgehend elektronisch. Dafür wird in den Projektbüros die notwendige Hard- und Software zur Verfügung gestellt. Die Projektmanager und die Sozialen Dienste im Justizvollzug unterstützen sich gegenseitig aktiv im Betreuungsprozess. Dazu gehören insbesondere die kollegiale Beratung, Informationsaustausch und Fallgespräche. Bei Urlaubs- und Krankheitsabwesenheiten unterstützen sich die im Projekt Tätigen in geeigneter Weise. Die in den Projektbüros Tätigen richten während Urlaub, Krankheit und anderen Abwesenheiten sowie für dringende Klientenanliegen eine Telefonbereitschaft ein. 10. Evaluation der Behandlungsprozesse Der Kriminologische Dienst des Freistaates Thüringen (KD) führt eine (begleitende) Evaluation durch. Der Prozess des Übergangsmanagements wird in drei Komplexen ausge- und bewertet: N1 (N: nach Entlassung): bei Einstieg in das Übergangsmanagement N2: bei Fortsetzung nach Haftentlassung N3: in der Ablösephase Die Evaluation erfolgt an vier Zielgrößen prozessbegleitend innerhalb von 6 Monaten: Re-Inhaftierung in Folge eines Gewaltdelikts Re-Inhaftierung zur Entlassung Vermittlung von Wohnraum Erhalt von Wohnraum zur Entlassung finanzielle Sicherung zur Entlassung Integration in den Arbeits- und Ausbildungsmarkt Erhalt von Arbeit Integration in ein für die Resozialisierung förderliches Umfeld Fortsetzung von Behandlungsmaßnahmen PÜMaS-Pilot - Seite 14 von 16

15 Anzahl der Projektabbrecher Ziel der Evaluation ist es, anhand geeigneter Kontrollgruppen nachzuweisen, dass durch ein professionelles Übergangsmanagement der Gesellschaft Kosten erspart werden können (u.a. Haftkosten). Die endgültige wissenschaftliche Auswertung der erhobenen Daten erfolgt zwei Jahre nach Beginn des PÜMaS-Pilot. Die erste Teilauswertung von Wohnung, Arbeit/Qualifizierung, sozialer Empfangsraum und finanzielle Sicherung findet projektbegleitend zu Ende 2016 statt und dient zur Verbesserung und Weiterführung des Übergangsmanagements. Netzwerkpartner sind in geeigneter Weise in die Auswertung und konzeptionelle Weiterentwicklung einzubeziehen. 11. Standardaufgaben im Wiedereingliederungs- und Nachsorgeprozess PÜMaS wird als Komplexleistung in der Resozialisierung von straffälligen Menschen zur interdisziplinär abgestimmten Deckung des jeweils individuellen Behandlungs- und Hilfebedarfs verstanden. PÜMaS erfordert die Koordination verschiedener Dienstleister und die Kooperation aller am Prozess beteiligter Fachdienste. PÜMaS wird wahrgenommen im a) im Rahmen des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches und des Konzepts PÜMaS-Pilot, b) durch qualifizierte Soziale Arbeit (staatl. anerkannte Sozialarbeiter /-pädagogen), c) sozialanwaltlich für die Gefangenen, d) ressourcen- und nachfrageorientiert und e) vernetzend. Sie erfolgt f) im Rahmen der klientenorientierten Einzelfallarbeit g) aufsuchend (Geh- / Komm-Struktur) h) bedarfsweise in Gruppenangeboten und i) in sozialem Training. Zielgruppen- und ablaufunabhängig wird auf einige Aufgaben primärer Wert gelegt. Dazu gehört die nachhaltige Vermittlung in eigenen Wohnraum oder geeignete andere Wohn- und Unterbringungsformen. Die Vermittlung in Nachsorgeeinrichtungen freier Träger (Therapeutische Übergangswohnheime und Betreute Wohnformen) ist im Vorfeld bedarfsgerecht zu prüfen. Die dafür notwendigen Anträge sind rechtzeitig bei den entsprechenden Kostenträgern einzureichen. Hinsichtlich der Vermittlung in Arbeit und/oder Ausbildung sind durch PÜMaS nicht nur konkrete Arbeitgeber des ersten Arbeitsmarktes einzubinden, sondern auch Personaldienstleister und Bildungsträger, die Agentur für Arbeit / Jobcenter und die Rentenversiche- PÜMaS-Pilot - Seite 15 von 16

16 rungsträger etc. zu beteiligen. Fördermöglichkeiten und Angebote sind fallspezifisch mit den jeweiligen Kostenträgern zu prüfen. Da der Anteil Gefangener mit Suchtproblemen und finanziellen Problemen als sehr hoch einzuschätzen ist, gehören Schuldner- und Suchtberatungsstellen u. ä. zu den vornehmlichen Netzwerkpartnern. Die Zusammenarbeit mit diesen orientiert sich an der jeweiligen Zielvereinbarung, die zwischen Übergangsmanagement und PÜMaS-Klienten getroffen wurde. 12. Schweigepflicht / Datenschutz Sofern diese Konzeption nichts anderes zur Schweigepflicht und zum Datenschutz regelt, gelten die entsprechenden Regelungen des Strafgesetzbuches, des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches und des Thüringer Datenschutzgesetzes. Wo es nötig ist, wird mit Schweigepflichtentbindungen gearbeitet. 13. Gleichstellungsbestimmung Soweit keine neutrale Schreibweise gewählt werden konnte, wurde die männliche Form verwendet. Sie soll jedoch explizit als geschlechtsunabhängig verstanden werden. 14. Veröffentlichung / Öffentlichkeitsarbeit Die Konzeption ohne Anlagen ist öffentlich. Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stellt eine Veröffentlichung auf ihren Internet- und Intranetseiten sicher und unterrichtet die Öffentlichkeit regelmäßig über das Projekt. Stand PÜMaS-Pilot - Seite 16 von 16

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