Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Familie Tel.: (9227) II A

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1 Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den Jugend und Familie Tel.: (9227) II A diemut.severin@senbjf.berlin.de An die Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie über den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Haushaltsgesetz 2018/2019 Kapitel 1010 Titel Maßnahmen zur Sprachbildung und -förderung sowie interkulturellen Öffnung 11. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom Berichtsauftrag Nr.: 41 (lfd. Nr. 75) Ansatz 2016: 0 Ansatz 2017: 0 Entwurf Ansatz 2018: Entwurf Ansatz 2019: Ist 2016: 0 Verfügungsbeschränkungen 2017: Aktuelles Ist (Stand: ) 0 Gesamtkosten: Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: SenBildJugFam wird gebeten, dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Familie rechtzeitig zur 2. Lesung des Einzelplans 10 einen Bericht über folgende Fragen vorzulegen. Welche Maßnahmen sollen mit dem Ansatz durchgeführt werden? Nach welcher Systematik werden die Maßnahmen verteilt? Wie viele Maßnahmen können mit den zur Verfügung gestellten Mitteln umgesetzt werden? Werden die Mittel entsprechend der Schülerinnen/Schüler und Kita-Kinderanteile vorgesehen? Wie viele Mittel plant der Senat für die Sprachliche Bildung im Elementarbereich einzusetzen? Werden auch Sprachcamps für den Elementarbereich vorgesehen, z.b. im Zusammenhang mit Angeboten der Familienerholung?

2 Es wird gebeten, mit nachfolgendem Bericht den Beschluss als erledigt anzusehen. 2 Die Anzahl der Kinder und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache steigt ebenso wie die Anzahl der Schülerinnen/Schüler in Willkommensklassen (2.895 im April 2014 auf im Juli 2017). Eine große Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen wird kontinuierlich in das Regelsystem übergehen. Um sie angemessen fördern zu können und so eine gelingende Integration zu gewährleisten, sind Maßnahmen der Sprachförderung sowie der interkulturellen Bildung notwendig. Das pädagogische Personal ist für diese Aufgaben nicht ausreichend ausgebildet, sodass der Bedarf an Beratung und Qualifizierung erheblich ist. Maßnahmen zur Sprachbildung und -förderung sowie interkulturellen Öffnung sind erstmals in einem eigenen Titel im Haushalt abgebildet Die Ausgaben werden im Rahmen des Masterplans Integration und Sicherheit zur Verfügung gestellt. Im Mai 2015 wurde das Zentrum für Sprachbildung (ZeS) eröffnet. Es hat eine wichtige Beratungs- und Qualifizierungsfunktion für das pädagogische Personal an Kindertagesstätten und Schulen. Die Bündelung der zahlreichen Berliner Aktivitäten und die systematische Einbindung der in der Stadt verteilten Expertise sind unabdingbar für eine erfolgreiche Steuerung der Umsetzung eines gesamtstädtischen Konzepts der durchgängigen Sprachbildung und der interkulturellen Bildung. Der Schwerpunkt der Arbeit des Zentrums liegt auf der Qualifizierung und Beratung des pädagogischen Personals in den Schulen. Der Elementarbereich erhält Unterstützung durch das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi), das den Qualitätsentwicklungsprozess in den Berliner Kitas sowie die Implementierung des Berliner Bildungsprogramms begleitet und vom Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg, das für die Qualifizierung im Elementarbereich zuständig ist. Das Zentrum für Sprachbildung kooperiert mit diesen Einrichtungen und übernimmt die Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern der Kitas vor allem zu dem Thema Sprachliche Förderung am Übergang Kita Schule. Es ist daher beabsichtigt, rd. 10 Prozent (rd ) der im Titel vorgesehenen Mittel für den Elementarbereich einzuplanen. Die in dem Ansatz bei Kapitel 1010, Titel im Entwurf des Doppelhaushalts 2018/2019 vorgesehenen Mittel sollen zur Umsetzung von Maßnahmen in acht Bereichen der Sprachbildung/Sprachförderung/Interkulturellen Öffnung verwendet werden: 1. Qualifizierung des pädagogischen Personals 2. Interkulturelle Bildung 3. Sprachliche Bildung im Elementarbereich 4. Langfristige Qualifizierung und Begleitung von Schulen 5. Materialausstattung 6. Umsetzung Modellvorhaben 7. Vorhaben der außerschulischen Sprachförderung 8. Evaluation der Willkommensklassen In diesen Bereichen wird eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt. Da es sich dabei um Einzelmaßnahmen handelt sowie um Maßnahmen, die verschiedene Aktivitäten beinhalten (z. B. die mehrjährige Begleitung und Qualifizierung von Schulen), kann eine genaue Anzahl nicht benannt werden. Folgende konkrete Maßnahmen sind zu den einzelnen Bereichen geplant:

3 3 1. Die Qualifizierung des pädagogischen Personals: Eine zentrale Aufgabe des Zentrums für Sprachbildung ist die Qualifizierung der verschiedenen Gruppen, die im Bereich Sprachbildung tätig sind: Qualifizierung von Pädagoginnen und Pädagogen in Willkommensklassen (Entwurf Teilansatz: p. a.) Die Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse wird in Berlin in den kommenden Jahren bestehen bleiben. Die Lehrkräfte in den Willkommensklassen sind zum Teil Quereinsteigende und haben teilweise keine Erfahrung im Unterrichten von Kindern. Berliner Lehrkräften wiederum fehlen häufig DaF/DaZ- Kenntnisse oder Unterrichtserfahrung in dem Bereich. Der Qualifizierungsbedarf wird perspektivisch groß bleiben. Entsprechend werden folgende Qualifizierungsangebote bereitgestellt: Jahreskurs für Lehrkräfte, die in Willkommensklassen unterrichten: Grundschule/ Sekundarschule und berufliche Schulen (Entwurf Teilansatz GS: 4.000, Entwurf Teilansatz Sek.: für externe Referentinnen/Referenten) Alphabetisierungskurs für Lehrkräfte, die nicht-alphabetisierte Kinder und Jugendliche unterrichten (Entwurf Teilansatz p. a.: für Honorare und wissenschaftliche Begleitung bei der Materialentwicklung) Kompaktkurse zum individuellen Lernen in Willkommensklassen (Entwurf Teilansatz p. a für externe Referentinnen/Referenten) Fachtagung für das pädagogische Personal in Willkommensklassen (Koordination durch die RAA Berlin: Entwurf Teilansatz p. a ) E-Learning-Kurs für Lehrkräfte, die zur Arbeit in Willkommensklasse sowie zur Begleitung des Übergangs ins Regelsystem dienen (Aktualisierung des Kurses, Betreuung der Kursteilnehmenden durch die Universität Hamburg, Entwurf Teilansatz p. a ) Willkommen in der Regelklasse - Fortbildung für Lehrerteams aus Willkommensund Regelklassen, die den Übergang vorbereitet und begleitet (Entwurf Teilansatz p. a für externe Referentinnen/Referenten) Gestaltung von Brückenkursen - sprachliche Förderung nach dem Übergang in die Regelklassen (Entwurf Teilansatz p. a für externe Referentinnen/ Referenten) Fortbildungen, mit dem Schwerpunkt Verknüpfung von sprachlichem und fachlichem Lernen in Willkommensklassen (Entwurf Teilansatz p. a für externe Referentinnen/Referenten) Qualifizierung und Begleitung der Lehrkräfte der Profil-Willkommensklassen im Bildungszentrum in der ehemaligen Teske-Schule (Entwurf Teilansatz 2018: , 2019: ): Zielgruppe der Profil-Willkommensklassen sind Jugendliche mit geringer Alphabetisierung bzw. fehlenden oder geringen schulischen Vorkenntnissen. Ziel der Maßnahme ist die gezielte Förderung, um einen Anschluss an die Regelbildungsgänge und somit Schulabschlüssen zu ermöglichen. Durch eine gezielte, spezifische Förderung, die neben Deutsch insbesondere auch Mathematik beinhaltet, werden die Voraussetzungen geschaffen, um erfolgreich berufsqualifizierende Lehrgänge an Oberstufenzentren zu absolvieren oder in die allgemeinbildenden Schulen überzugehen. Für die Entwicklung und Erprobung einer Gesamtkonzeption werden den Lehrkräften Schulbegleitung, Qualifizierung sowie Materialien zur Verfügung gestellt. (Entwurf Teilansatz für Koordination und Qualifizierung in 2018: , 2019: )

4 4 Maßnahmen zur sprachliche Bildung im Regelunterricht (Entwurf Teilansatz: p. a.): Das Basiscurriculum Sprachbildung im neuen Rahmenlehrplan sowie der kontinuierlich erfolgende Übergang von Schülerinnen und Schülern aus Willkommensklassen in das Regelsystem macht eine Qualifizierung aller Schulen im Bereich sprachlicher Bildung notwendig. Bisher waren Qualifizierungsmaßnahmen vor allem auf Schulen mit zusätzlichen Strukturmitteln für Sprachförderung beschränkt (rd. 50% aller Schulen). Es ist vorgesehen, dass Lehrkräfte zur Erhaltung und Erweiterung ihrer fachlichen und pädagogischen Kompetenzen an Fortbildungsmaßnahmen teilnehmen. Somit ist weiterhin eine hohe Nachfrage an Fortbildungsmaßnahmen zu erwarten. Weiterqualifizierung der rd. 400 Sprachbildungskoordinatorinnen/-koordinatoren der Berliner Schulen (Entwurf Teilansatz p. a.: , davon Mittelbedarf für Fachtagungen in den 4 Fortbildungsverbünden für die Grundschule und die Sekundarstufe p.a. und Qualifizierung in Netzwerktreffen in 12 Regionen pro Netzwerktreffen) Fortbildung u. a. im Rahmen von Studientagen und in Fachkonferenzen zu dem Schwerpunkt Sprachliche Bildung in den Fächern unter Berücksichtigung des Basiscurriculums des neuen Rahmenlehrplans (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Sprachbildung/Sprachförderung für das pädagogische Personal in der ergänzenden Förderung und Betreuung (Entwurf Teilansatz: p. a.): Grundschulen mit einem Anteil an über 40% Schülerinnen/Schüler mit nicht deutscher Herkunftssprache oder mit Lernmittelbefreiung erhalten umfangreiche Stunden für Sprachförderung im Ganztag. Eine Qualifizierung des dort tätigen Personals birgt eine große Chance für die Förderung der Sprachkompetenzen der Kinder. Entwicklung einer modularen Fortbildungsreihe für Tandems (Lehrkräfte/Erzieherinnen); zweimalige Durchführung pro Jahr im Umfang von 5 Modulen für insgesamt 100 Pädagoginnen/Pädagogen (Kosten pro durchgeführtes Modul mit 2 Dozentinnen/Dozenten 1.000, Materialkosten 100 pro Modul) Sprachbildungskoordination in beruflichen Schulen (Entwurf Teilansatz: p. a.): Berufliche Schulen sollen in das System der Sprachbildungskoordination integriert werden. Sprachbildungskoordinatorinnen/-koordinatoren werden für diese Aufgabe qualifiziert und steuern die Schulentwicklung im Bereich Sprachbildung/Sprachförderung an der eigenen Schule. Da eine hohe Anzahl an Jugendliche mit hohem Sprachförderbedarf aus Willkommensklassen in Regelklassen der beruflichen Schulen übergehen, ist der Bedarf an den beruflichen Schulen hoch. Dieses System ist in den allgemeinbildenden Schulen bereits gut etabliert. Entwicklung und Begleitung von e-learning-angeboten zur Qualifizierung von 60 Lehrkräfte im Bereich Grundlagenwissen Spracherwerb, sprachliche Bildung und Sprachförderung (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Weiterqualifizierung der 60 Lehrkräfte in Seminaren zu den Themen sprachsensible Schul- und Unterrichtsentwicklung (Entwurf Teilansatz ). Qualifizierung von Anbietern für Praxislernen in Willkommensklassen (Entwurf Teilansatz: p. a.): Eine nicht unerhebliche Anzahl von teilweise nicht alphabetisierten Jugendlichen zwischen 14 und 16 Jahren kann über berufspraktische Lernangebote an die deut-

5 5 sche Sprache herangeführt werden. Praxislernen bietet große Chancen auch für den Spracherwerb, wenn die Anbieter von Praxislernen Sprachbildung und förderung einbeziehen. Dafür sollen diese in Kooperation mit dem Zentrum für Sprachbildung qualifiziert werden. (Entwurf Teilansatz für die Qualifizierung von 10 Praxisanbietern durch externe Referenten; Konzept- und Materialentwicklung: pro Qualifizierung à 1,5 Tage) 2. Maßnahmen im Bereich interkulturelle Bildung (Entwurf Teilansatz: p. a.): Die Erweiterung des Aufgabengebiets des Zentrums für Sprachbildung um das Themenfeld Interkulturelle Bildung/Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) ist vorgesehen. Den Schulen soll bei Bedarf Trainings zur Verfügung gestellt werden. Schulen erhalten die Möglichkeit einer längerfristigen Begleitung und Qualifizierung durch das Zentrum für Sprachbildung. Externe Anbieter unterstützen das Zentrum bei der Durchführung von Trainings. Zudem erfolgt eine Qualifizierung der Fortbildnerinnen und Fortbildner des Zentrums für Sprachbildung mit dem Ziel, Ansätze der Interkulturellen Bildung und Diversity in bestehende Angebote der Sprachbildung und förderung zu integrieren. (Entwurf Teilansatz Diversity Grundlagentraining für 15 Schulen z. B. durch das Programm Eine Welt der Vielfalt, zwei Tage Honorar: für vier Trainerinnen/Trainer zuzüglich Materialbedarf im Umfang von 600, pro Schule) 3. Sprachliche Bildung im Elementarbereich (Entwurf Teilansatz: p. a.): Der Schwerpunkt der Maßnahmen im Elementarbereich liegt in der Begleitung der durchgängigen sprachlichen Bildung am Übergang Kita/Grundschule. Geplant sind: Qualifizierungen zu Instrumenten der Lernstandsdokumentation im Bereich Sprache (Lerndokumentation, Lernausgangslage Berlin LauBe) und Entwicklung darauf abgestimmte Maßnahmen der Förderung (Entwurf Teilansatz 2018: Entwicklung und Druck von Fördermaterialien , 2019: Qualifizierungsmaßnahmen ) Erhebung zum Umgang mit der Lerndokumentation Sprache: zur Qualität der Dokumentation, zur Frage der Weitergabe von der Kita an die Schule sowie zur Frage der Nutzung in der Schule (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Begleitung von drei Verbünden p. a. (je eine Grundschule und zwei Kindertagesstätten) im Bereich sprachliche Bildung und forschendes Lernen; Ausstattung von einer Lernwerkstatt pro Verbund mit Lernmaterialien u. a. im Rahmen des Bund- Länder-Vorhaben Bildung durch Sprache und Schrift (Entwurf Teilansatz p. a.: ; entspricht je Verbund ) 4. Langfristige Qualifizierung und Begleitung von Schulen zur Qualitätsentwicklung im Bereich sprachliche Kompetenzaufbau im Rahmen des Bund-Ländervorhaben Bildung durch Sprache und Schrift (BiSS) (Entwurf Teilansatz: p. a.): Im Schuljahr 2016/17 wurden 37 Schulen in vier Verbünden zu verschiedenen Schwerpunkten der Sprachbildung und -förderung systematisch begleitet und qualifiziert. Im Schuljahr 2017/18 geht das Programm in dem Verbund Leseförderung in allen Fächern in die Transferphase. 17 neue Schulen haben sich für die Teilnahme beworben und werden in das Programm aufgenommen. Neun ehemalige Leseschulen scheiden aus BiSS aus, sodass ab dem Schuljahr 2017/18 insgesamt 45 Schulen begleitet werden. Neben der Begleitung und Qualifizierung erhalten die Schulen Unterstützung durch die Ausstattung mit Materialien und Evaluationsinstrumenten. Ausstattung der Schulen mit Materialien und Evaluationsinstrumenten (Entwurf Teilansatz p. a.: )

6 6 Qualifizierung der Lehrkräfte an den Schulen und in den Verbünden z. B. im Bereich Qualitätsentwicklung (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Büchershow zur Lesemotion durch eine Literaturvermittlerin und Bereitstellung der vorgestellten Bücher für die 17 Schulen in 2018 und 2019 (Entwurf Teilansatz p. a : entspricht 600 pro Schule für Honorar und Bücher) 5. Ausstattung von Schulen sowie des Zentrums für Sprachbildung mit Materialien (Entwurf Teilansatz: p. a.): Materialien zur Sprachbildung- und -förderung werden vom Zentrum für Sprachbildung entwickelt (u. a. Fachbriefe, Handreichungen) oder es wird auf vorhandene Fachbücher zurückgegriffen. Um die Nutzung dieser Materialien im Schulalltag zu etablieren, wird die Verteilung an Lehrkräfte mit Fortbildungen verknüpft. Zudem wird u. a. die Bibliothek des Zentrums für Sprachbildung mit aktuellen Veröffentlichungen ausgestattet. Bei Bedarf werden auch andere Fortbildungszentren mit Materialien zur Sprachbildung und Interkulturellen Bildung unterstützt. Ein Schwerpunkt der Materialausstattung liegt in den Willkommensklassen (ehemals Starterpaket). (Entwurf Teilansatz p.a.: davon: für Ausstattung der Zentren für Sprachbildung, für Druckaufträge für Flyer und Handreichungen sowie für die Ausstattung der Schulen/Starterpaket) 6. Umsetzung von Modellvorhaben: Alle dargestellten Vorhaben sind mit Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte verknüpft und werden in der Umsetzung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zentrums für Sprachbildung begleitet. Deutsches Sprachdiplom der KMK (DSD) (Entwurf Teilansatz: p. a.): Im Schuljahr 2012/13 wurde DSD I in Willkommensklassen eingeführt und kontinuierlich ausgebaut. Es ermöglicht neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern, mit einer standardisierten Prüfung gemäß dem Gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ein Zertifikat auf verschiedenen Niveaustufen zu erlangen. Die Verleihung der Zertifikate auf einer zentralen Veranstaltung stellt eine große Anerkennung für die Schülerinnen und Schüler dar. Die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler ist kontinuierlich angestiegen, im Jahr 2017 haben 540 Jugendliche die Prüfung abgelegt. Davon haben 371 das Diplom und 169 Teilleistungsbescheinigungen erhalten. Zudem werden rd. 40 Lehrkräfte p.a. im Rahmen des Programms qualifiziert. Weitere Kosten entstehen durch: Materialien zur Qualifizierung von 40 Lehrkräften jährlich (Entwurf Teilansatz p.a.: ) Kosten der Prüfungsgebühren: 900 Prüfungen a 18 Prüfungs- und Zertifikatsgebühr (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Buchpräsente für rd. 900 Schülerinnen und Schüler (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Zwei Diplomfeiern zur Verleihung der Zertifikate mit insgesamt rd Teilnehmenden (Schülerinnen/Schüler, Eltern) (Entwurf Teilansatz p. a.: ) LeseProfis-Peerprojekt zur Leseförderung (Entwurf Teilansatz: p.a.): Schülerinnen und Schüler werden durch vielfältige Leseaktionen für das Lesen an ihrer Schule motiviert und unterstützen Mitschülerinnen und Mitschüler auch aus lesefernen Elternhäusern und aus Willkommensklassen beim Lesen. Jährlich werden rund 100 Lese-Profis gemeinsam mit ihren 20 Lehrkräften für diese Aufgabe im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltung qualifiziert und bei der Arbeit begleitet. Im

7 7 Schuljahr 2017/18 wurde ein spezielles Qualifizierungsprogramm für LeseProfis entwickelt, die in Willkommensklassen tätig sind. Weitere Maßnahmen sind: Je ein zweitägiger Workshop für Grundschulen und Schulen mit Sekundarstufe zur Qualifizierung von rd. 100 LeseProfis und 20 Lehrkräften (Entwurf Teilansatz p. a.: ). Austauschtreffen und eine Abschlussveranstaltung mit Zertifikatsverleihung für jeweils rd. 300 Schülerinnen und Schüler (Entwurf Teilansatz p. a: ) Ausstattung der 40 LeseProfi-Schulen mit Materialien, Gewinne für LeseProfi- Wettbewerben (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Ausstattung von 10 LeseProfi-Schulen mit Büchern für die Arbeit in Willkommensklassen (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Jugend debattiert in Willkommensklassen (Entwurf Teilansatz: p.a.): Das Programm wurde im Schuljahr 2015/16 in Berlin eingeführt und dient der zusätzlichen sprachlichen und demokratischen Bildung Es wird durch Fortbildungen und Veranstaltungen begleitet. Dazu gehören: Workshops als Intensivtraining zur Vorbereitung auf das Finale Jugend debattiert in Willkommensklassen mit rd. 200 Schülerinnen und Schülern (Entwurf Teilansatz p. a.: für Dozentenhonorare) Schulungen für Lehrkräfte an insgesamt 6 Schulungstagen (Entwurf Teilansatz p. a.: für Dozentenhonorar) Ausrichtung des Finales, Honorare für Veranstaltungsmoderation, Juroren, Getränke, Verpflegung, Siegerprämien (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Lehrbücher und Materialien zur Durchführung der Fortbildungen der Lehrkräfte (Entwurf Teilansatz p. a.: 800 ) 7. Vorhaben der außerschulischen Sprachförderung (Entwurf Teilansatz: p. a.): Da die schulische Bildung gerade in der Anfangsphase des Spracherwerbs nur einen Teil des Gesamtangebots an sprachlichem Input und der Vermittlung kommunikativer Kompetenzen abdecken kann, ist eine außerunterrichtliche Unterstützung unabdingbar. Hier gibt es in ganz Berlin zahlreiche gute Projekte verschiedener Anbieter, mit denen das Zentrum für Sprachbildung zukünftig enger zusammenarbeiten wird. So werden die unterrichtlichen Inhalte noch besser mit außerunterrichtlichen verknüpft: Kooperationen mit Anbietern wie Theater, Museen, und sozialen Einrichtungen, Unterstützung bei der Konzeption und Durchführung pädagogischer Angebote (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Vorbereitung von Abschlüssen sowie auf die Präsentationsprüfung (Entwurf Teilansatz p. a.: für die Gelbe Villa : Förderung von rd. 60 Schülerinnen/Schülern über 9 Monate hinweg sowie in einer Ferienwoche, Entwurf Teilansatz p. a.: für die Pumpe : Förderung von rd. 60 Schülerinnen/Schülern in 2 Ferienwochen) Kooperation mit dem Papiertheater zu kreativen Methoden des Spracherwerbs, Qualifizierung der Pädagoginnen/Pädagogen und Begleitung von 5 Grundschulklassen (Entwurf Teilansatz p. a.: ) Qualifizierung zum Thema Poetry Slam und Begleitung von fünf Kooperationen Willkommens- und Regelklassen der Sekundarstufe (Entwurf Teilansatz p. a.: )

8 8 8. Evaluation der Willkommensklassen (Entwurf Teilansatz: 2018: , 2019: ): Zur Evaluation des Erfolgs der Sprachförderbemühungen in Willkommensklassen soll eine Fallstudie als wissenschaftliche Begleitforschung in Auftrag gegeben werden. Für die Umsetzung wird eine Studie in Auftrag gegeben, die vor allem die sprachlichen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Willkommensklassen zu verschiedenen Messzeitpunkten erhebt. Ergänzt werden kann die Evaluation durch Experten-, Eltern- und Schülerinterviews. Besonderes Augenmerk erhält die Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf den Regelunterricht als zentrale Aufgabe der Arbeit in den Willkommensklassen. (Entwurf Teilansatz: 2018: für die Evaluation, 2019: für die Evaluation und den Abschlussbericht) In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

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