DIE AUSWIRKUNGEN DER FAMILIENRECHTSREFORM 2012
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- Mona Gerstle
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1 DIE AUSWIRKUNGEN DER FAMILIENRECHTSREFORM 2012 Im Rahmen eines sozialwissenschaftlichen Projekts der UNI- Klagenfurt, führte Mag. Alexander Sandor, in Zusammenarbeit mit dem V vaterverbot.at eine Befragung zu den Auswirkungen der Familienrechtsreform 2012 durch. Wie die ersten Zwischenergebnisse zeigen, haben bisher nur 25% der Väter, welche einen Antrag gestellt haben, die gemeinsame O zugesprochen bekommen. Mehr als 50% der Antragsteller, welche bereits eine Gerichtsverhandlung hatten, gaben an, dass sie aufgrund ihres Antrags missbräu ohne Grund) mit Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs oder ähnlichem konfrontiert wurden. Obwohl im Rahmen der Familienrechtsreform immer wieder von Rechtssicherheit bei der Antragstellung die Rede war, gab der Großte Befragten an, dass von den Gerichten keine provisorische Umgangsregelung, wie im Gesetz vorgesehen, getroffen wurde. Was dazu nur 33% der befragten Väter ein ihrer Meinung nach ausreichendes Kontaktrecht zu ihren Kindern haben. Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht, was als Hintertüre zum legalen Kindesentzug eingeführt wurde, erfreut sich bei Müttern offensichtlich großer Beliebtheit. So gaben 58% der Befragten an, dass damit ihr Umgangsrecht sabotiert wurde. Fazit: So lange es keine echten Reformen gibt, darf es einen nicht wundern, wenn der Großteil der Befragten keine Verbesserungen Familienrechtsreform erkennen kann. Ergebnisse der Befragten: 426 Alter bis % % % über % Geschlecht weiblich (F) % männlich (M) % keine % Bundesland (Wohnort meines Kindes/ meiner Kinder) Burgenland % Kärnten %
2 Bundesland (Wohnort meines Kindes/ meiner Kinder) Niederösterreich % Oberösterreich % Salzburg % Steiermark % Tirol % Vorarlberg % Wien % Haben Sie einen Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihr Kind gestellt oder haben es noch h vor? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Wann haben Sie einen Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihr Kind/ Ihre Kinder gestellt bzw. haben es noch vo Februar % März % April % Mai % Juni % noch im Jahr % evt. im Jahr 2014 oder später %
3 Wann haben Sie einen Antrag auf gemeinsame Obsorge für Ihr Kind/ Ihre Kinder gestellt bzw. haben es noch vor Warum nicht? Ich habe die alleinige Obsorge % Wir haben bereits die gemeinsame Obsorge % Ich rechne mir keine Chancen auf positive Erledigung meines Antrages aus Ich habe bis jetzt zuwenig bzw. unzureichende Informationen über die Möglichkeit einer Antragsstellung erhalten Um das derzeit (gute) Einvernehmen mit der/ dem obsorgeberechtigten/m Kindesmutter/ Kindesvater nicht zu stören Die Art der Obsorgeregelung hat keinen Einfluss auf die Kontakthäufigkeit oder _qualität zwischen mir und meinem Kind Mein Kind soll auf keinen Fall (wieder) mit dem Gericht konfrontiert werden % % % % % Sonstiges (bitte rechts ergänzen) % Wurde in der Obsorgeverhandlung das Modell der Doppelresidenz angesprochen? ja % nein % hatte noch keine Verhandlung %
4 Wurde in der Obsorgeverhandlung das Modell der Doppelresidenz angesprochen? Wurde das Modell der Doppelresidenz vom Gericht befürwortet? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Haben Sie (aufgrund Ihres Antrages) bereits die gemeinsame Obsorge zugesprochen bekommen? men? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Wurden Sie nach Ihrem Antrag auf gemeinsame Obsorge missbräuchlich (also völlig unbegründet) mit Beschuldigung sexuellem Missbrauch, Kindeswohlgefährdung usw... konfrontiert? ja % nein % hatte noch keine Verhandlung %
5 Wurden Sie nach Ihrem Antrag auf gemeinsame Obsorge missbräuchlich (also völlig unbegründet) mit Beschuldigung sexuellem Missbrauch, Kindeswohlgefährdung usw... konfrontiert? Wurde nach der Antragstellung seitens der Behörden versucht, sofort eine (zumindest) provisorische Kontaktherstellung/regelung zu veranlassen bzw. wurde die aktuelle Situation des Umgangs überprüft? ja % nein % hatte noch kein % Hat ihr Kind/ Haben Ihre Kinder ausreichend Kontakt zu beiden Elternteilen? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Warum nicht?
6 Warum nicht? Keine/ Unzureichende Regelung des Umgangs durch das Jugendamt % Keine/ Unzureichende Regelung des Umgangs durch das Gericht % Getroffene Vereinbarungen werden nicht eingehalten % Nichteinhaltung der Vereinbarungen wird trotz Information an das JuAmt/ Gericht nicht geahndet Persönliche Umstände (Beruf, Wohnort, geringe Motivation für Kontakt, Elternteil nicht verfügbar) % % Wird das Recht der Kinder auf den regelmäßigen Kontakt zu beiden Elternteilen durch das d Recht des betreuenden Elternteils auf Niederlassungsfreiheit (d.h. Wegziehen) quasi sabotiert? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Das neue Familienrecht bedeutet für mein(e) Kind(er)...eine Verbesserung %...keine Veränderung %...eine Verschlechterung %
7 Das neue Familienrecht bedeutet für mein(e) Kind(er) Würden Sie es begrüßen, dass die gemeinsame Obsorge (automatisch) per Gesetz verordnet t werden würde? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Welche Folgen würde eine verordnete gemeinsame Obsorge Ihrer Meinung nach sich ziehen? Unterhaltszahlungen würden pünktlicher erfolgen % eine unnötige Verlängerung der Streitigkeiten % Psychische Entlastung der Elternteile, da sie sich nicht jahrelang mit Rechtsverfahren beschäftigen müssten Wirtschaftliche Entlastung der Eltern durch kurze und schnelle Verfahren Wirtschaftliche Entlastung der Gesellschaft, da die Allgemeinheit nicht mehr über Steuermittel Unterstützungsmaßnahmen wie Verfahrenshilfen und diverse Sozialleistungen finanzieren muss Höhere Motivation bei den Unterhaltspflichtigen, sich für die Familie und (in weiterer Folge) für die Gesellschaft einzubringen % % % %
8 Welche Folgen würde eine verordnete gemeinsame Obsorge Ihrer Meinung nach sich ziehen? Sind Sie der Meinung, dass das neue Familienrecht das von Österreich ratifizierte Recht von Kindern auf regelmäßigen Kontakt zu beiden Eltern (gemäß der UN-Kinderrechtskonvention) garantieren kann? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Ist es Ihrer Meinung nach gerechtfertigt, die entstehenden Fahrtkosten für den Umgang mit dem eigenen Kind nach dem "VerursacherInnenprinzip" (Wer mit dem Kind wegzieht, "verursacht" die große Entfernung zum anderen Elterntei und damit auch die Mehrkosten) aufzuteilen? Ja (Y) % Nein (N) % keine %
9 Welche Verfahrensdauer würden Sie als "rasche Abwicklung" durch die Behörden bezeichnen/ en/ akzeptieren? 1 Monat % 3 Monate % 6 Monate % 12 Monate % 2 Jahre % Wären Sie für eine verpflichtende Mediation zur Lösungsfindung / Versuch für eine außergerichtliche Einigung, wenn selbständig zwischen den Eltern keine Lösung der Obsorgeangelegenheit / Kontaktrechtes s gefunden wird? Ja (Y) % Nein (N) % keine % Auszug / Quelle: Vaterverbot.at
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