Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Elke Sader, SPÖ

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1 Anfrage der Landtagsabgeordneten Dr. Elke Sader, SPÖ Herrn Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, 28. November 2007 Parteipolitisches Schauspiel in der Pflegedebatte Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Vor einiger Zeit wurde im Rahmen von Verhandlungen das Modell der sogenannten 24-Stunden-Betreuung beschlossen. Acht Bundesländer haben inzwischen mit Sozialminister Buchinger auch das Problem der Vermögensgrenze gelöst. Es handelt sich dabei um die Bundesländer Tirol, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Wien, Burgenland, Steiermark und Kärnten. Nicht geeinigt hat man sich nach wie vor mit Vorarlberg. Niederösterreich will im Rahmen der Debatte um die Vermögensgrenze bei der 24- Stunden-Betreuung denselben Weg wie Vorarlberg gehen. Das heißt, dass es keine Vermögensgrenze für die Gewährung des Zuschusses für die 24-Stunden-Betreuung geben soll. Im Gegensatz zu Vorarlberg hat ÖVP-Landesrätin Bohuslav für Niederösterreich offenbar einen Erfolg erringen können. Im Pressedienst der ÖVP- Niederösterreich ist dazu folgendes zu lesen: Der Sozialminister hat einer Aufhebung der Vermögensgrenze in Niederösterreich zugestimmt. Und weiter heißt es sinngemäß, dass nach einem halben Jahr die Maßnahme evaluiert und die Förderhöhe allfällig nachjustiert werden soll. Für die Sozialdemokratische Landtagsfraktion ist es nicht nachvollziehbar, dass einerseits Niederösterreich einen derartigen Erfolg erringen konnte, andererseits laut Ihren Aussagen im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen vereinbart wurde, dass die Vermögensgrenze auch ohne gekürzte Förderungen vom Bund gestrichen werden kann. Die Diskussion rund um Kostenersätze im Rahmen der durch die Pflege angefallenen Kosten hat insofern etwas Unehrliches an sich, da mit zweierlei Maß gemessen wird. Mit gerade unglaublicher Vehemenz setzen Sie sich, Herr Landeshauptmann, dafür ein, dass es beim Zuschuss zur 24-Stunden-Betreuung keinerlei Vermögensgrenze geben soll, während in Vorarlberg Barvermögen bis zu ,-- Euro sofort kassiert werden, wenn sich jemand im Pflegeheim befindet. Selbst im Eigentum des zu Pflegenden befindliche kleine Eigenheime werden von der Behörde vereinnahmt, wenn kein Wohnbedarf des zu Pflegenden, des Ehegatten oder der Kinder besteht. Und schlussendlich werden selbst die Einkommen der

2 Kinder herangezogen, wenn sich Eltern bzw. ein Elternteil in einem Pflegeheim befindet. Nicht selten führt das zu familiären Zerwürfnissen im Familienland Vorarlberg. Ich erlaube mir deshalb gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages folgende, wenngleich auch leider nicht dringliche, an Sie zu richten: A n f r a g e 1.) Stimmt es, dass die niederösterreichische ÖVP-Landesrätin Bohuslav mit Sozialminister Buchinger eine Einigung in Sachen Aufhebung der Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung gefunden hat? a.) Wenn ja, wie sieht diese Einigung aus und warum konnte das Land Vorarlberg diese Einigung noch nicht erzielen? b.) Wenn nein, sind Sie mit uns der Meinung, dass der niederösterreichische ÖVP-Pressedienst Falschmeldungen verbreitet? 2.) Können Sie schriftlich belegen, dass im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen die Zusage gemacht wurde, die Bundesländer können die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung von sich aus streichen und wenn ja, bitte um Übermittlung des entsprechenden Dokumentes? 3.) Stimmt es, dass die zuständigen Behörden in Vorarlberg bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim Barvermögen des zu Pflegenden bis zu ,-- Euro einkassieren können, um die Kosten für das Pflegeheim abzudecken? 4.) Stimmt es, dass kleine Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen von zu Pflegenden von der Behörde verwertet werden können, wenn kein Wohnbedarf des zu Pflegenden bzw. des Ehegatten oder der Kinder besteht? 5.) Stimmt es, dass selbst Einkommen der Kinder des zu Pflegenden für die Pflege in einem Pflegeheim herangezogen werden? 6.) Sind Sie bereit, angesichts Ihrer Haltung zur Vermögensgrenze bei der 24- Stunden-Betreuung die in den Punkten 3 bis 5 angesprochenen Regelungen zu überdenken und wenn nein, warum fordern Sie dasselbe von Vertretern der österreichischen Bundesregierung? LAbg. Dr. Elke Sader

3 Beantwortung durch Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber Frau Landtagsabgeordnete Dr Elke Sader SPÖ-Landtagsklub Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 19. Dezember 2007 Sehr geehrte Frau Landtagsabgeordnete, Ihre gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages an mich gerichtete Anfrage vom 28. November 2007 beantworte ich im Einvernehmen mit Frau Landesrätin Dr Schmid wie folgt: 1.) Stimmt es, dass die niederösterreichische ÖVP-Landesrätin Bohuslav mit Sozialminister Buchinger eine Einigung in Sachen Aufhebung der Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreuung gefunden hat? a) Wenn ja, wie sieht diese Einigung aus und warum konnte das Land Vorarlberg diese Einigung noch nicht erzielen? b) Wenn nein, sind Sie mit uns der Meinung, dass der niederösterreichische ÖVP-Pressedienst Falschmeldungen verbreitet? 2.) Können Sie schriftlich belegen, dass im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen die Zusage gemacht wurde, die Bundesländer können die Vermögensgrenze bei der 24-Stunden-Betreung von sich aus streichen und wenn ja, bitte um Übermittlung des entsprechenden Dokumentes? Ihre Anfrage hat durch das Einlenken des Sozialministers auf das in den Finanzausgleichsgesprächen mündlich Vereinbarte etwas an Aktualität verloren, Ihr Versuch, vereinbarungswidrige Vorbehalte zu rechtfertigen, ebenfalls. In den Finanzausgleichsverhandlungen wurde seitens des Bundes mehrfach ausdrücklich zugesichert, dass die Länder im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stunden-Betreuung gesonderte Vereinbarungen mit dem Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hinsichtlich der Berücksichtigung von Vermögen sowie der Abwicklung der Förderung treffen können und dabei die Forderung Vorarlbergs (und Niederösterreichs) nach Nichtberücksichtigung des Vermögens ohne Nachteil für die Bezahlung von Bundesmitteln akzeptiert werde. Am wurde zwischen Frau Landesrätin Dr Schmid und Bundesminister Dr Buchinger dementsprechend eine weitere, vorerst mündliche Vereinbarung getroffen, dass bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung in Vorarlberg das Vermögen nicht berücksichtigt wird.

4 3.) Stimmt es, dass die zuständigen Behörden in Vorarlberg bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim Barvermögen des zu Pflegenden bis zu ,-- Euro einkassieren können, um die Kosten für das Pflegeheim abzudecken? 4.) Stimmt es, dass kleine Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen von zu Pflegenden von der Behörde verwertet werden können, wenn kein Wohnbedarf des zu Pflegenden bzw. des Ehegatten oder der Kinder besteht? 5.) Stimmt es, dass selbst Einkommen der Kinder des zu Pflegenden für die Pflege in einem Pflegeheim herangezogen werden? Im Unterschied zu dem in Vorarlberg am Beginn der 90er-Jahre entwickelten Pflegegeld, das zur Reduktion von Sozialhilfefällen eingeführt wurde und auch bei der bundesweiten Übernahme bewusst keine Vermögensgrenze und keinen Vermögenszugriff kennt, gibt es im Rahmen der Sozialhilfe als letztem Netz im Sozialgefüge die Pflicht zum Einsatz von Vermögen in allen Bundesländern. Aber auch im Rahmen der Sozialhilfe ist der Zugriff auf Vermögen in Vorarlberg von allen Bundesländern am großzügigsten geregelt. In keinem anderen Land wird eine Wohnung oder ein (kleines) Einfamilienhaus, wenn Ehegatte oder Kinder es bewohnen, gänzlich geschützt, dh im Unterschied zum Schonvermögen nicht einmal einer grundbücherlichen Sicherstellung unterzogen. Nach den mir vorliegenden Informationen wird in allen anderen Ländern das Einfamilienhaus bzw die Wohnung als Schonvermögen der grundbücherlichen Sicherstellung unterzogen, auch wenn Ehegatte oder Kinder im Hause wohnen. Nur wenn im Eigenheim bzw der Eigentumswohnung weder die zu pflegende Person noch deren Ehegatte oder Kinder einen Wohnbedarf befriedigen, ist dieses Eigenheim bzw die Eigentumswohnung wie in allen anderen Bundesländern einzusetzen. Es handelt sich dabei jedoch um ein sogenanntes Schonvermögen, dh die Sozialhilfe wird als Darlehen gewährt und im Grundbuch mittels Höchstbetragshypothek sichergestellt. Es ist nicht richtig, dass die Sozialhilfebehörden in Vorarlberg bei einem Aufenthalt in einem Pflegeheim Barvermögen des zu Pflegenden bis zu ,-- einkassieren können. Vielmehr ist es so, dass seit dem die Freibetragsgrenze auf ,-- erhöht wurde und nur darüber hinaus gehendes Vermögen im Sozialhilfefall einzusetzen ist. Die Grenze ist mit Niederösterreich im Österreichvergleich die großzügigste Regelung. Die Inanspruchnahme von Einkommen von volljährigen Kindern soll mit 1. Jänner 2008 fallen. 6.) Sind Sie bereit, angesichts Ihrer Haltung zur Vermögensgrenze bei der 24- Stunden-Betreuung die in den Punkten 3 bis 5 angesprochenen Regelungen zu überdenken und wenn nein, warum fordern Sie dasselbe von Vertretern der österreichischen Bundesregierung?

5 Das Pflegegeld wurde in Vorarlberg am Beginn der 90er-Jahre entwickelt, um die Häufigkeit von Sozialhilfefällen bei Betreuungs- und Pflegebedarf zurückzudrängen. Deshalb wurde bewusst beim Pflegegeld, das später bundesweit übernommen wurde, im Unterschied zur Sozialhilfe auf einen Vermögenszugriff verzichtet. Das Ziel sollte sein, das Pflegegeld vor allem in den höheren Stufen und bei Demenzfällen so anzuheben, dass im Regelfall mit Pension und Pflegegeld, egal ob Betreuungs- und Pflegehilfe zu Hause organisiert oder ein Heimaufenthalt notwendig ist, leistbar ist, ohne in das letzte Netz der Sozialhilfe mit seinem Vermögenszugriff zu fallen. Daher ist es nicht widersprüchlich, beim Pflegegeld und auch bei der Förderung der 24-Stunden-Betreuung im Rahmen des Pflegegeldes den Vermögenszugriff zu vermeiden, bei der Sozialhilfe als letztem Netz den Einsatz von Vermögen in bestimmten Grenzen zu verlangen. Mit freundlichen Grüßen Landeshauptmann Dr. Sausgruber

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