Anfrage des Landtagsabgeordneten Klubobmann Ing. Fritz Amann, Freiheitliche

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1 Anfrage des Landtagsabgeordneten Klubobmann Ing. Fritz Amann, Freiheitliche Herrn Landesrat Mag Karlheinz Rüdisser Landhaus 6900 Bregenz Bregenz, am 27. Jänner 2009 Betrifft: Anfrage gemäß 54 GO d LT Vorarlberger Lehrlinge fördern Kosten für externe Berufsschüler Sehr geehrter Herr Landesrat! Während die Fahrten zu den Berufsschulen für Lehrlinge im Lande durch den ÖPNV kostenlos oder begünstigt sind, gilt das für jene Berufsschüler nicht, die mangels Angebot zum Besuch von Blockzeitschulen in den anderen Bundesländern gezwungen sind. Für externe Berufsschüler entstehen weiters auch Internatskosten an diesen Schulen. Wollen Vorarlberger Lehrlinge an den Wochenenden heimreisen, so fallen ebenfalls beträchtliche Kosten an, die selbst zu tragen sind. Ein ÖBB-Ticket beispielsweise von Feldkirch nach Freistadt in Oberösterreich (Standort der Berufsschule mit dem Schwerpunkt Bau) kostet mit der VORTEILScard <26 (Kosten jährlich 19,90 Euro) hin und retour 55,40 Euro. Es kommt dadurch zu einer Ungleichbehandlung auf Kosten der Lehrlinge bzw der Eltern und Ausbildungsbetriebe. Im Sinne einer notwendigen finanziellen Gleichbehandlung aller Lehrlinge, erlaube ich mir, an Sie, als für Wirtschaft zuständigen Referenten der Vorarlberger Landesregierung, nachstehende zu richten: A N F R A G E 1. Wie viele Berufsbilder im Land können nicht an Berufsschulen in Vorarlberg ausgebildet werden? 2. Wie viele Vorarlberger Lehrlinge müssen im Rahmen ihrer schulischen Lehrausbildung eine Berufsschule außerhalb des Landes besuchen? Bitte um Aufschlüsselung der Zahlen nach Bundesländern und Schulstandorten.

2 3. Fließen Mittel des Landes in andere Bundesländer für deren Berufsschul- Infrastruktur? 4. Gibt es Ansprüche auf Unterrichtsplätze für Vorarlberger Lehrlinge an Berufsschulen in den anderen Bundesländern? 5. Gibt es von Seiten des Landes eine finanzielle Unterstützung für Lehrlingsfahrten zwischen Hauptwohnort und Zweitunterkunft (Internat) am Ort der Berufsschule? Wenn nicht, werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Land eine kilometerabhängige Fahrtenbeihilfe für den Berufschulbesuch gewährt? 6. Wie gestaltet sich die finanzielle Unterstützung des Landes für die Inanspruchnahme einer Zweitunterkunft an Berufsschulen durch Vorarlberger Lehrlinge? Wie viele Lehrlinge sind im vergangenen Jahr in den Genuss einer Unterstützung gekommen? 7. Welches sind die Kriterien zur Gewährung einer Unterstützung für die Inanspruchnahme einer Zweitunterkunft und aus welchem Jahr stammen diese? Ich bedanke mich im Voraus für die fristgerechte Beantwortung meiner Anfrage und verbleibe mit freundlichen Grüßen KO LAbg. Ing. Fritz Amann FPÖ-Wirtschaftssprecher

3 BEANTWORTUNG DURCH LANDESRAT MAG. KARLHEINZ RÜDISSER Bregenz, am 17. Februar 2009 Herrn Landtagsabgeordneten Klubobmann Ing Fritz Amann FPÖ-Landtagsklub Landhaus 6900 Bregenz Betreff: Vorarlberger Lehrlinge fördern Kosten für externe Berufsschüler; Anfrage vom 27. Jänner 2009, Zl Sehr geehrter Herr Landtagsabgeordneter Amann, Ihre gemäß 54 der Geschäftsordnung des Vorarlberger Landtages an mich gerichtete Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit Schullandesrat Mag Siegi Stemer wie folgt: 1. Wie viele Berufsbilder im Land können nicht an Berufsschulen in Vorarlberg ausgebildet werden? An den Vorarlberger Berufsschulen werden derzeit Lehrlinge in 75 Lehrberufen ausgebildet. Für weitere 70 in Vorarlberger Lehrbetrieben angebotene Lehrberufe gibt es kein Angebot an Vorarlberger Berufsschulen. Es handelt sich dabei um österreichweit zentral eingeschulte Lehrberufe und um Lehrberufe, für die auf Grund zu geringer Lehrlingszahlen keine Fachklassen an den Vorarlberger Berufsschulen gebildet werden können. 2. Wie viele Vorarlberger Lehrlinge müssen im Rahmen ihrer schulischen Lehrausbildung eine Berufsschule außerhalb des Landes besuchen? Bitte um Aufschlüsselung der Zahlen nach Bundesländern und Schulstandorten. Im Schuljahr 2007/08 haben insgesamt 838 Vorarlberger Lehrlinge eine Berufsschule außerhalb von Vorarlberg besucht. Die Schülerzahlen und Berufsschulstandorte außerhalb Vorarlbergs sind der nachfolgenden Aufstellung zu entnehmen:

4 Bundesland Standort der Berufsschule Schülerzahl Wien Wien 81 Niederösterreich Lilienfeld 93 St. Pölten 14 Amstetten 8 Baden 17 Neunkirchen 8 Schrems 1 gesamt 140 Oberösterreich Attnang 35 Freistadt 54 Gmunden 3 Linz 23 Rohrbach 2 Steyr 94 Vöcklabruck 10 Wels 18 Ried 11 gesamt 250 Kärnten Ferlach 27 Villach 3 gesamt 30 Salzburg Salzburg 12 Kuchl 23 St. Johann 24 Wals 5 Zell 1 gesamt 65 Steiermark Aigen 13 Mitterndorf 66 Graz 13 Hartberg 1 Gleinstätten 1 gesamt 94 Tirol Wörgl-Rotholz 8 Absam 13 Innsbruck 65

5 Hall 54 Kramsach 35 Reutte 2 Landeck 1 gesamt 178 GESAMT 838

6 3. Fließen Mittel des Landes in andere Bundesländer für deren Berufsschul- Infrastruktur? Gemäß Artikel 4 Abs. 1 der staatsrechtlichen Vereinbarung betreffend den Landesgrenzen überschreitenden Berufsschulbesuch, LGBl. Nr. 2/1981, idf LGBl. Nr. 25/1993, sind die Vertragsparteien verpflichtet, für jene von ihren Schülern, die auf Grund eines Landesgrenzen überschreitenden Berufschulsprengels eine Berufsschule in einem anderen Land besuchen, diesem Land einen Beitrag zum Personal- und Sachaufwand zu entrichten. Dieser Schulkostenbeitrag betrug im Schuljahr 2006/07 pro Lehrling und Lehrgangswoche 25,20 Euro und im Schuljahr 2007/08 25,70 Euro. Für das Schuljahr 2007/08 hat das Land Vorarlberg für die Lehrlinge, die Berufsschulen außerhalb Vorarlbergs besuchten, Schulkostenbeiträge in Höhe von ca Euro an andere Bundesländer überwiesen. Anlässlich der Tagung am 23. und 24. April 2008 hat die Landesfinanzreferentenkonferenz einer Anpassung des Schulkostenbeitrages ab dem Schuljahr 2008/09 auf 42,50 Euro mit einer jährlichen Valorisierung nach dem Verbraucherpreisindex zugestimmt. 4. Gibt es Ansprüche auf Unterrichtsplätze für Vorarlberger Lehrlinge an Berufsschulen in den anderen Bundesländern? Sofern zwischen einzelnen Bundesländern eine Vereinbarung über den Berufsschulbesuch in einem bestimmten Lehrberuf getroffen wurde, besteht ein Anspruch auf den Schulbesuch im anderen Bundesland. In den Lehrberufen, in denen es keine diesbezügliche Vereinbarung gibt, bedarf es im Einzelfall eines entsprechenden Antrages. Das aufnehmende Bundesland entscheidet im Einzelfall, ob ein Lehrling aufgenommen werden kann oder nicht. Bisher wurde kein Antrag auf Einzelumschulung eines Vorarlberger Lehrlings abgelehnt. 5. Gibt es von Seiten des Landes eine finanzielle Unterstützung für Lehrlingsfahrten zwischen Hauptwohnort und Zweitunterkunft (Internat) am Ort der Berufsschule? Wenn nicht, werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Land eine kilometerabhängige Fahrtenbeihilfe für den Berufschulbesuch gewährt? Im Rahmen des Bildungszuschusses gibt es noch keine finanzielle Unterstützung für Lehrlingsfahrten zwischen Hauptwohnort und Zweitunterkunft am Ort der Berufsschule. Bei der letzten Sitzung des Vorstandes der Aktion Bildungszuschuss am hat der Vorstand folgenden Entschluss gefasst: Falls es bis zu Beginn der nächsten Fördertranche am keine Änderung des bisherigen Status betreffend der Lehrlingsfahrten gibt, soll ein Zuschuss zu den Fahrtkosten in die neuen Förderrichtlinien aufgenommen werden.

7 6. Wie gestaltet sich die finanzielle Unterstützung des Landes für die Inanspruchnahme einer Zweitunterkunft an Berufsschulen durch Vorarlberger Lehrlinge? Wie viele Lehrlinge sind im vergangenen Jahr in den Genuss einer Unterstützung gekommen? Die Förderung beträgt bis zu 50 % der Unterkunftskosten, maximal 2.200, Euro jährlich. Im Jahr 2008 wurden 137 Ansuchen auf Wohnzuschuss für Lehrlinge mit einem lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuch mit einem Gesamtbetrag von ,- genehmigt. Zudem wurden 24 Anträge für den ganzjährigen Zweitwohnsitz mit einem Förderbetrag von ,- positiv entschieden. Die anfallenden Kosten trägt zu 50 % das Land, die restlichen 50 % zu gleichen Teilen die Arbeiterkammer und die Wirtschaftskammer. 7. Welches sind die Kriterien zur Gewährung einer Unterstützung für die Inanspruchnahme einer Zweitunterkunft und aus welchem Jahr stammen diese? Der ganzjährige Zweitwohnsitz wird dann gefördert, wenn die Lehrstelle so weit von zu Hause entfernt ist, dass der Weg mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist oder die Arbeitszeit des Lehrlings so liegt, dass zur erforderlichen Zeit noch keine Verkehrsverbindungen bestehen und der Lehrling für den Zweitwohnsitz keine Wohnbeihilfe oder Sozialhilfe erhält. Die Anträge werden nach den Richtlinien des Bildungszuschusses entschieden, die vom bis gelten. Der Förderzeitraum des Bildungszuschusses betrug bisher immer 2 Jahre, wobei ab Beginn der neuen Tranche jeweils die Richtlinien überarbeitet und angepasst wurden. Eine nennenswerte Änderung der derzeit geltenden Richtlinien gegenüber den vorhergehenden ist, dass seit die Familieneinkommensgrenze gestrichen wurde und somit das Einkommen der Unterhaltspflichtigen nicht mehr relevant ist. Mit freundlichen Grüßen Landesrat Mag. Karlheinz Rüdisser

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