Zusammenfassung der Schwerpunktthemen im Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit vom
|
|
- Jakob Beltz
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AL 1.1 Zukunftsbild Großenhain Zusammenfassung der Schwerpunktthemen im Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit vom Stand: Dorfentwicklung Allgemeine Themen wild abfließendes Regenwasser (insbesondere in den OT Wildenhain, Skäßchen, Uebigau, Krauschütz, Strauch) OT Nasseböhla zentrale Ortsmitte Dorfgemeinschaftshaus Kläranlage Brunnenweg Die Thematik wird kurzfristig konzeptionell durch die Stadtverwaltung aufbereitet. Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen ist in der Regel eher mittel- bis langfristig zu erwarten. Grundsätzlich wird auf die auch notwendigen Maßnahmen zum Eigenschutz hingewiesen. Die zentralen Freiflächen um den Dorfanger sollen als zentrale Mitte für die Ortsgemeinschaft dauerhaft erhalten und mittel- bis langfristig auch weiter aufgewertet werden. Ein Verkauf des Dorfgemeinschaftshauses wird aufgrund der dargelegten Bedeutung und Auslastung des Gebäudes kurzfristig nicht erfolgen. Es wird der Abschluss von befristeten Mietverträgen mit den derzeitigen Nutzern angestrebt, welche möglichst die Nebenkosten abdecken. Mittel- bis langfristig muss die Sachlage erneut geprüft werden. Die Thematik der Kläranlage ist verknüpft mit der mittel- bis langfristigen Entscheidung zur Entwicklung des Dorfgemeinschaftshauses und muss in diesem Zusammenhang mit geklärt werden. Die Forderung zur Befestigung des nördlichen Teilstückes des Brunnenweges wurde bereits durch die Stadt Großenhain geprüft und nicht befürwortet, da die Zufahrt ausschließlich der Agrargenossenschaft Bauda dient. Nunmehr ist zu prüfen, ob dem Vorhabenträger des geplanten Solarparks eine Realisierung zugeordnet werden kann. Hier muss es aber einen kausalen Zusammenhang zwischen den Vorhaben geben. Die Stadt Großenhain steht bezüglich des Ausbaus aktuell mit dem Vorhabenträger des Solarparks in Verhandlung. Nach ersten Aussagen wird die Maßnahme einschl. Kostentragung durch den Vorhabenträger nicht befürwortet OT Stroga Freizeitareal Grundsätzlich strebt die Stadt Großenhain eine vereinsbezogene Nachnutzung an, da somit auch die Verantwortlichkeiten in Bezug auf Fragen der Bewirtschaftung Pflege / Haftung u. Verkehrssicherung eindeutig geregelt
2 Gebäude Kneipverein OT Folbern Dorfgemeinschaftshaus Dorfanger ehem. Bundesstraße B 98 ehem. Leichenhalle werden können. Aktuell bestehen Verträge mit dem Stadtschützen e.v. sowie dem GSV Gorbitz Sektion Volleyball. Vor diesem Hintergrund soll die Zugängigkeit zur Anlage grundsätzlich durch die Vereine gesteuert werden. Inwieweit eine allgemeine Zugängigkeit zur Anlage für die Öffentlichkeit möglich ist, muss im Weiteren mit den Vereinen abgestimmt werden. In Berücksichtigung der Interessenslage der Vereine wird das Gelände hergerichtet. So erfolgt der Erhalt benötigter baulicher Anlagen, nicht benötigte Anlagen werden zurückgebaut. Grundsätzlich werden die Aussagen im DEK im Hinblick auf die zukünftige Nutzung präzisiert. Die Stadt Großenhain behält sich vor, mittel- bis langfristig vor dem Hintergrund einer Einschätzung der derzeitigen Vereinsnutzung weitere konzeptionelle Überlegungen zum Gelände anzustellen. Der Kneipverein hat den Vertrag gekündigt, so dass kurzfristig die weitere Nutzung des Gebäudes geprüft wird. Aktuell wird ein Verkauf des Gebäudes anvisiert. Der Erhalt des Spielplatzes auf dem Gelände wird hierbei aber grundsätzlich angestrebt. Die Maßnahme ist in der Konzeption bereits enthalten. Die Umsetzung der Einzelvorschläge (kursiv) werden im Rahmen der Detaillplanung geprüft. Im Bereich des Kinderspielplatzes wurden bereits neue Geräte angeschafft. Die Aufstellung von weiteren Sitzgelegenheiten wird kurzfristig erfolgen. Die Anlage von Parktaschen ist beitragspflichtig. Vor dem Hintergrund der zukünftigen Verkehrsbelegung ist deren grundsätzliche Notwendigkeit auch in Verbindung mit dem Hinweis auf eine Verkehrsberuhigung fraglich. Nach Abschluss der Abwasserbaumaßnahme wird noch einmal eine Verkehrszählung erfolgen und darauf aufbauend eine abschließende Entscheidung getroffen werden. Derzeit wird davon ausgegangen, dass das Erfordernis nicht besteht und das Abstellen auf der Fahrbahn (ohne Markierung) möglich ist. Die Entscheidung zum Rückbau des Fußweges wird dann in diesem Zusammenhang mit getroffen. Grundsätzlich wird eine Tonnagebegrenzung vor dem Hintergrund der in Naundorf vorhandenen gewerblichen Nutzer und dem hiermit verbundenen Anlieferungserfordernis nicht empfohlen. Die ehem. Leichenhalle (Flst. 80) ist derzeit verpachtet. Sollte der Vertrag auslaufen und kein neuer Pachtvertrag Zustande kommen, kann erwogen werden, dass Gebäude kurz- bis mittelfristig abzureißen. Das ehem. Feuerwehrgerätehaus am Dorfanger ist nicht verpachtet. Mittel- bis langfristig wird ein Abriss angestrebt.
3 OT Weßnitz Grabenberäumung am Weßnitzbach OT Walda verwildertes Flurstück Nr. 622 der Gemarkung Walda (östliche Ortslage / Nasseböhlaer Weg) OT Zabeltitz Fläche gegenüber der Gaststätte Schneider Ausbau Triftweg ruinöses Gebäude Alte Mühle OT Görzig Bolzplatz Jugendclub OT Skäßchen Jugendklub / Dorfgemeinschaftshaus Die Grabenberäumung planmäßig weitergeführt. wird in den nächsten Jahren Eine Teilfläche des städtischen Flst. 622 in östlicher Ortsrandlage wurden dem Landkreis Meißen als naturschutzfachliche Ausgleichsfläche (Maßnahme: Radweg Kleinthiemig - Großenhain) angeboten. Die verbleibende Restfläche wird weiter zu landwirtschaftlichen Zwecken verpachtet. Die weitere Nutzung dieser Fläche wird im Zusammenhang mit der Konzeption zur Gebäudenutzung festgelegt, welche im Stadtrat am beschlossen wurde. In der Konzeption ist dargelegt, dass die Fläche im Eigentum der Stadt Großenhain verbleibt und nach Rückbau mittelfristig eine Fest- und Parkplatznutzung angestrebt wird. Die oben genannte Konzeption einschließlich der Konzeption zum Barockgarten (Freiflächenplanung) und deren Umsetzung stellen die herausragenden Schwerpunkte im OT Zabeltitz dar. Der Ausbau wird derzeitig in der Stadtverwaltung Großenhain vorbereitet. Aufgrund der konkreten Interessen eines potentiellen Vorhabenträgers für den 2. Bauabschnitt (Bebauungsplan Bauerntann) wird der Ausbau voraussichtlich erst 2014 erfolgen. Grundsätzlich wurde festgestellt, dass bei einer Bebauung entlang des Triftweges noch Hausanschlussleitungen sowie die Verlegung von Leitungen weiterer Medienträger erforderlich sind. Die Maßnahmen für die "Alte Mühle" sind nicht Bestandteil des DEK. In der Analyse ist das Problem jedoch enthalten. Aufgrund des Privateigentums ist eine Beseitigung des Missstandes durch die Stadt Großenhain problematisch und obliegt in erster Linie dem Eigentümer. Auf Möglichkeiten der Förderung, z.b. als ILE-Maßnahme, wird hingewiesen. Der Bolzplatz bleibt erhalten und für die Öffentlichkeit zugängig. Kurz- bis mittelfristig ist die Sanierung des Jugendklubs vorgesehen. Eine gemeinschaftliche Nutzung des Jugendklubs ist auch für die Dorfgemeinschaft vorgesehen. Eine gemeinschaftliche Nutzung wird von der Stadt Großenhain meist so geregelt, dass ein Hauptnutzer bestimmt wird (hier der Jugendklub), der gegenüber der Stadtverwaltung Ansprechpartner ist. OT Skaup Wohnbauflächenausweisung In Skaup ist aufgrund seiner relativ stabilen Einwohnerzahlen
4 ruinöses Gebäude am westl. Ortseingang OT Strauch ehem. Backhaus Tempo 30 im Ort und der vergleichsweise überproportional stark vertretenen jungen Altersstrukturen tatsächlich der Bedarf nach Wohnbauland dem Grunde nach nachvollziehbar. Dieser sollte aber durch den Ort konkret dargestellt werden (Größenordnung, Bauwillige, etc.) Für die Ausweisung von neuem Wohnbauland östlich der Ortslage wäre die Aufstellung einer städtebaulichen Satzung / eines Bebauungsplans mit einer Verfahrensdauer von etwa einem Jahr erforderlich. In Berücksichtigung der spezifischen Situation in Skaup wird im DEK am östlichen Ortsrand straßenbezogen eine neue potentielle Entwicklungsfläche (Wohnen) ausgewiesen. Wichtige Voraussetzung für die Realisierung dieser Wünsche ist u. a. die Verfügbarkeit der Grundstücke. Die grundsätzliche Entscheidung zur Wohnbaulandentwicklung sowie zur Einleitung eines Verfahrens obliegt dem Stadtrat der Stadt Großenhain und soll kurzfristig nach Klärung der Grundstücksverfügbarkeit erfolgen. Die Fläche befindet sich in Privateigentum. Aber die Stadt kann den Eigentümer anschreiben. Im Fördergebiet Äußerer Stadtring wurde beispielsweise eine Datenbank aufgebaut, die den Kontakt zwischen Eigentümern und potentiellen Käufern ermöglichen soll. Die Ergebnisse sind aber im Vergleich zum Auwand unbefriedigend, so dass von einer Übertragung dieses Instrumentes auf die dörflichen Ortsteile abgesehen wird. Eine andere effektivere Möglichkeit ist die Unterstützung des Eigentümers beim Rückbau beispielsweise über die ILE- Förderung. Diesbezüglich bleibt die neue Förderperiode ab 2014 abzuwarten und die dann hier gegebenen Möglichkeiten. Die Stadtverwaltung Großenhain behält sich auf der Grundlage der Anliegersatzung vor, an den Grundstückseigentümer heranzutreten. Das stadteigene Gebäude befindet sich in einem relativ guten baulichen Zustand. Vor dem Hintergrund der kulturhistorischen Bedeutung des Gebäudes wird ein dauerhafter Erhalt angestrebt. Der bauliche Zustand wird kurzfristig geprüft und bei Bedarf notwendige Erhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Seitens der Unteren Verkehrsbehörde der Stadt Großenhain wird die Notwendigkeit der Einrichtung einer Tempo 30 Zone nicht gesehen. Eine diesbezüglich Ausweisung hat in der Vergangenheit auch nicht bestanden. Die Möglichkeit der Aufstellung eines Hinweisschildes (Kita) bleibt hiervon unberührt.
5 Radverkehrskonzeption Röderradweg zwischen Wildenhain Skassa / Verbindungsbrücke über die Röder in Höhe der Neumühle fehlt. Rad-/Wanderweg zwischen Zabeltitz und Walda rechtsseitig der Röder / fehlende Brücke am Wehr Radweg nach Priestewitz entlang der B101 Radweg von Rostig nach Großenhain Stadtweg/Nasseböhlaer Weg Aufnahme des Grödener Weges in das Konzept Mit dem Ziel, die Röderradroute kurzfristig zu realisieren, wurden vorrangig verfügbare Verkehrs- und Wegeflächen bei der Netzgestaltung berücksichtigt. Hierdurch konnte für das betrachtete Teilstück auch die Ortslage von Skassa mit einbezogen werden. In Berücksichtigung der o.g. Sachverhalte aber auch aufgrund der nicht mehr vorhandenen Brücke und dem diesbezüglich auch finanziell aktuell nicht darstellbaren Ansatz eines Neubaus wird der Vorschlag nicht berücksichtigt. In diesem Zusammenhang wird auch darauf verwiesen, dass der Bereich naturschutzfachlich als sensibel (Landschaftsschutzgebiet; Flora-Fauna-Habitat etc.) eingeschätzt wird. Der Weg ist im Konzept schon enthalten und als langfristig zu prüfende Alternativroute der Röderradroute beschrieben (Tourismus). Zur Thematik der Brücke ist der Sachstand der, dass seitens der Landestalsperrenverwaltung nach derzeitigem Stand vorgesehen ist, noch in diesem Jahr die Sanierung der beschädigten Wehrschwelle einschließlich der durch die Beschädigung in Mitleidenschaft gezogenen Brücke zu planen und das Vorhaben 2013 umzusetzen. Es wird darauf hingewiesen, dass aktuell das Planfeststellungsverfahren für den gesamten Streckenabschnitt vorbereitet wird. Bei erfolgreichem Abschluss des Planverfahrens und unter der Voraussetzung der Bereitstellung der finanziellen Mittel könnte nach Aussagen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr des Freistaates Sachsen im Jahr 2014 die Realsierung erfolgen. Nach der Abstufung der Straße Großenhain-Rostig zur Gemeindestraße werden eine Tonnagebeschränkung auf 7,5 t sowie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h erfolgen, die das Radfahren sicherer machen. Der Stadtweg/Nasseböhlaer Weg ist zum Großteil im Konzept schon enthalten (Alltagsradverkehr). Im Hinblick auf seine Bedeutung wird er aber stärker hervorgehoben. In seiner Hauptfunktion dient er weiterhin vorrangig dem Alltagsradverkehr. Eine zukünftige Alternative für den Alltagsradverkehr besteht nach der Errichtung des geplanten Radweges entlang der B 101 mit dem Vorteil eines höheren Sicherheitsaspektes. Eine zukünftig verstärkte Funktion des Stadtweges/Nasseböhlaer Weges für den Tourismus wird (u.a. vor dem Hintergrund wegeverbessernder Maßnahmen) nicht ausgeschlossen und bleibt abzuwarten. Im Maßnahmekonzept werden notwendige Erhaltungsmaßnahmen (Einbau von Asphaltrecycling) eingeordnet. Der Grödener Weg wird neu in das Konzept mit aufgenommen. In seiner Hauptfunktion dient er vorrangig (in Anbindung an den
6 Zufahrt von Folbern an Müllers Mühle vorbei zum Röderradweg Verlängerung des Radweges östlich des Gewerbegebietes Zschieschen über den Hopfenbach in Anbindung an den Röderradweg Aufweitung des Durchlasses für den Bach Heiliger Grund im Bereich der Bahnstrecke Dresden Berlin Weg südlich von Zabeltitz kommend nördlich der Torflöcher in Richtung Stroga Weg nördlich der Torflöcher bzw. Elligastbach) dem touristischen Radverkehr, hat aber diesbezüglich eine eher untergeordnete Bedeutung. Seitens der Stadtverwaltung Großenhain wird der Wegezustand derzeit als befahrbar eingeschätzt. Mittel- bis langfristig wird der Zustand erneut geprüft und ggf. wegeverbessernde Maßnahmen durchgeführt. Die Herstellung des Weges erfolgte 2012 durch die Landestalsperrenverwaltung und ist abgeschlossen. Eine nachträgliche Verbesserung des Zustandes für Radfahrer wird derzeit durch die Stadtverwaltung Großenhain geprüft. Der Radweg wird als Querspange zwischen Röderradroute und Radweg Hopfenbach als Netzelement aufgenommen und dient vorrangig dem Alltagsradverkehr. Eine zukünftige verstärkt touristische Funktion wird aber nicht ausgeschlossen. Eine Umsetzung der Maßnahme ist aber erst mittel- bis langfristig zu erwarten. Grundsätzlich wird das Erfordernis einer weiteren zusätzlichen Wegebeziehung in Ertüchtigung des Durchlasses Heiliger Grund sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer nach Priestewitz nicht gesehen. Die Quelle- / Zielbeziehung zw. Großenhain und Priestewitz für Radfahrer ist hauptsächlich durch den Alltagsradverkehr geprägt. Dieser besitzt im Wesentlichen derzeit schon 3 mögliche Routen (über die Merschwitzer Straße, entlang der B 101, über den Zschieschener Weg). Insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Radweg an der B 101 nach aktuellem Sachstand mittelfristig zu erwarten ist (voraussichtlich 2014) und für den Alltagsradverkehr dann eine hinreichend gute Verbindung darstellt, besteht das Erfordernis eines weiteren Weges nicht; zumal neben den Investitionskosten auch die Unterhaltungskosten berücksichtigt werden müssen. Bezüglich der touristischen Bedeutung wird diese Route als nicht bedeutsam eingeschätzt. Das zeigt auch die derzeitige Belegung des Radweges am Gewerbegebiet Zschieschen. Der öffentlich gewidmete Feldweg entlang der Torflöcher wird neu in das Konzept mit aufgenommen. In seiner Hauptfunktion dient er vorrangig dem Tourismus / der Naherholung (hat aber diesbezüglich eine eher untergeordnete Bedeutung). Insbesondere im Zusammenhang mit dem Grödener Weg, der Anbindung an den Heidebergturm und weiter nach Zabeltitz ergibt sich hier auch die Möglichkeit einer attraktiven Rundroute. Eine untergeordnete Bedeutung für den Alltagsradverkehr (Querspange u. Alternative zur Straßenbenutzung) wird ihm hiermit jedoch nicht abgesprochen. Im Maßnahmekonzept werden folglich notwendige Erhaltungsmaßnahmen mittel- bis langfristig eingeordnet.
Vorbemerkungen Durchschnittsalter der Gesamtbevölkerung am 9. Mai 2011 nach Gemeindeteilen 8
Großenhain, Stadt Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Tabellen 1. Bevölkerung, Haushalte, Familien sowie Gebäude und Wohnungen am 9. Mai 2011 nach Gemeindeteilen 5 2. Kennzahlen zur Bevölkerung, Haushalten
Markterkundungsverfahren für die Stadt Großenhain
Stadtverwaltung Großenhain Hauptmarkt 1 01558 Großenhain 04. Juli 2016 Markterkundungsverfahren für die Stadt Großenhain I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner Stadtverwaltung Großenhain Herr Strebe
4.4.8 Großenhain, Stadt 126. Großenhain, Stadt. Einwohner: Einwohner / km²: 202
4.4.8 Großenhain, Stadt 126 Großenhain, Stadt Einwohner: 19566 Fläche: 96,79 km² Einwohner / km²: 202 4.4.7 Großenhain, Stadt Übersicht abgeleiteter statistischer Planungsbüro // Stand der Studie Land-
Zukunftsbild Großenhain 2012
Zukunftsbild Großenhain 2012 Aktuelle Themen der Stadt- und Dorfentwicklung Stand: 01.10.2012 Teil 1 Allgemeine Rahmenbedingungen Teil 2 Kernstadtentwicklung Teil 3 Dorfentwicklung Teil 4 Rad- und Wanderwege
Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain
Satzung über die Schulbezirke der Grundschulen der Stadt Großenhain Aufgrund 25 Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (SchulG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.07.2004 (SächsGVBl. S. 298), zuletzt
Lokale Veranstaltung Herzhausen und Workshop
GEMEINDE DAUTPHETAL INTEGRIERTES KOMMUNALES ENTWICKLUNGSKONZEPT (IKEK) Lokale Veranstaltung Herzhausen und Workshop 07.02.2015/26.02.2015 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE Bearbeitung: Hartmut Kind, Kai Simon
Maßnahmenblatt Radverkehrskonzept Maßnahmennummer: Allgemeine Angaben: Stadt/Gemeinde: Hasel Verbindung 1: B11 Stadt-/Ortsteil: - Verbindung 2:
Maßnahmenblatt Radverkehrskonzept Maßnahmennummer: 11007 Allgemeine Angaben: Stadt/Gemeinde: Hasel Verbindung 1: B11 Stadt-/Ortsteil: - Verbindung 2: Keine Geometrie: Strecke Länge der Strecke: 1700 [m]
Stadt Schleswig. Vorhaben- und Erschließungsplan
Stadt Schleswig Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 10 Wohngebiet zwischen den Grundstücken an der Moltkestraße und Gartenstraße, nördlich der Schubystraße (Bebauungsplan der Innenentwicklung) Auftraggeber: Baugeschäft
Schiedsstellen im Amtsgerichtsbezirk Riesa
Schiedsstellen im Amtsgerichtsbezirk Riesa - Stand: 16.04.2018 Seite 1 Schiedsstellen im Amtsgerichtsbezirk Riesa Gemeinde/Stadt Name des Friedensrichters Anschrift Telefon: Stadt Riesa Friedensrichter:
Wohnlageverzeichnis zum Mietspiegel der Stadt Großenhain Anlage 1 Stand: Mittlere Wohnlage Punkte
Wohnlageverzeichnis zum Mietspiegel der Stadt Großenhain Anlage 1 Stand: 01.01.201 Straße Mittlere Wohnlage Punkte Gute Wohnlage Punkte Albertstraße Alleegäßchen Alter Waidweg 5 Amalienstraße Am Bergweiher
Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof
Stadtplanungsamt 61/2 Anlage 3 Bebauungsplan Nr. 3.08/10 Am Freitagshof Erläuterungen zum Plankonzept Stand Mai 2016 Seite: 2 A. Anlass und Ziele der Planung Die Haus-Hove-Immobilien GmbH & Co. KB hat
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf
Investitionspotentialflächen zur Bebauung durch Investoren Hier: Berliner str. 9 im Ortsteil Hennickendorf Ansicht über den Stienitzsee Richtung Hennickendorf Bebauungsfläche Berliner Str.9, Gemarkung
Lokale Veranstaltung Mauloff
INTEGRIERTES KOMMUNALES ENTWICKLUNGSKONZEPT (IKEK) Lokale Veranstaltung Mauloff 01.11.2014 Dorfgemeinschaftshaus Mauloff ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE Lokale Veranstaltung am 01.11.2014 Ort: Zeit/Dauer:
BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I
STADT OBERKOCHEN OSTALBKREIS BEGRÜNDUNG ZUR TEILAUFHEBUNG DES BEBAUUNGSPLANES 2. VERKEHRSRING I Aufgestellt: Adelmannsfelden, 25.05.2011 / 21.09.2011 Ausfertigung: Die Übereinstimmung der Teilaufhebung
zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Nördlich der Schrankenäcker, Bauabschnitt I" im Stadtteil Auchsesheim
STADT DONAUWÖRTH Landkreis Donau-Ries B e g r ü n d u n g zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Nördlich der Schrankenäcker, Bauabschnitt I" im Stadtteil Auchsesheim Im Stadtteil Auchsesheim
Beschreibung des Vorhabens. Gemeinde Bad Essen
Beschreibung des Vorhabens Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 1 BauGB Gemeinde Bad Essen Landkreis Osnabrück Bebauungsplan Nr. 48 B Maschweg Geschäftsstelle Osnabrück Am Schölerberg 6 Telefon: 0541/957
Begründung zum Bebauungsplan Nr Änderung Peters Osterjork
Gemeinde Jork Begründung zum Bebauungsplan Nr. 5 1. Änderung Peters Osterjork Bearbeitung: Dipl.-Ing. Bauassessor Gerd Kruse Dipl.-Ing. Hannes Korte Falkenried 74 a, 20251 Hamburg Tel. 040 460955-60, Fax
Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf
Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.
Wohngebiet in Eilenburg Am Grünen Fink
Obj.-Nr.: SD30-2800-003816 provisionsfrei Größe: 24.853 m² Orientierungswert (Kauf): 626.000 EUR Objektart: Ausschreibung endet: Bauland am 07.05.2018, um 08:00 Uhr Objektbeschreibung: Lagebeschreibung:
Lesefassung der Vorkaufsrechtsatzung der Ortsgemeinde Waldrohrbach vom 09. Dezember 1999 mit eingearbeiteter Änderung vom 09.
Lesefassung der Vorkaufsrechtsatzung der Ortsgemeinde Waldrohrbach vom 09. Dezember 1999 mit eingearbeiteter Änderung vom 09. Februar 2015 Der Gemeinderat hat auf Grund von 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch
BAUWERKSVERZEICHNIS (Verzeichnis der Wege, Gewässer, Bauwerke und sonstige Anlagen)
Anlage 10 Ausbau der B 42 durch Bau eines Rad- und Gehweges zwischen Kestert und Ehrenthal Von NK 5711/031-5812/022 Station 4,349 NK 5711/031-5812/022 Station 6,768 Landesbetrieb Mobilität Nächster Ort:
Gemeinde Kippenheim. Untersuchung von möglichen Standorten für einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt
Untersuchung von möglichen Standorten für einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt Frühjahr 2010 Untersuchung von möglichen Standorten für einen nicht großflächigen Lebensmittelmarkt 1 Anlass und Zweck
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02
Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND
2. Sitzung Arbeitskreis Berg. Ergebnisse
2. Sitzung Arbeitskreis Berg Handlungsfelder: Wohnen Innenentwicklung Umbau/Sanierung Ergebnisse 1 Abfrage: Thesen zum Wohnen in der Dorfregion Zustimmung Neutral Widerspruch Die Grundstücks- und Immobilienpreise
Das Forum Mürwik Protokoll
Das Forum Mürwik www.forum-muerwik.de Protokoll Treffen am 21.04.2011 im Nachbarschaftszentrum St. Klara Beginn: Ende: 18.30 Uhr 20.00 Uhr Anwesende: 2 Damen und 7 Herren Themen: Fahrensodde: Herr Werft,
S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze
Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz
vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht
Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Zur Interessenbekundung auffordernde Stelle: Stadt Falkensee, Der Bürgermeister, Falkenhagener Straße 43/49, Falkensee
Öffentliches Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung geeigneter Interessenten für den Kauf eines überbauten kommunalen Grundstücks mit Bauverpflichtung für Gebäude mit Wohn- und Geschäftseinheiten
Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017
Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:
Stellungnahme des ADFC zur Markierung von Schutzstreifen und zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer in der Ortslage Nendorf an der K15 und der K38
Kreisverband Nienburg im ADFC-Niedersachsen e.v. Nienburg, den 21. März 2014 Stellungnahme des ADFC zur Markierung von Schutzstreifen und zur Freigabe des Gehweges für Radfahrer in der Ortslage Nendorf
Ergänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 2016
Anlage 1 Bezirk Wandsbek Wohnungsbauprogramm 215 / 216 Entwurf Ergänzung der textlichen Aussagen des Wohnungsbauprogramms 216 Stand 15.1.215 Zur Übersicht, an welcher Stelle im Text das Kapitel: Erhöhung
Unterlage: 11. Regelungsverzeichnis für das Straßenbauvorhaben L 1048 Abzweig Sundremda - Nahwinden. Datum:
01 Achse L 1048 0+584,4 bis 0+893,4 Neubau Linksabbiegespur L 1048 Landesstraße und Nebenanlagen: a) An die bestehende L 1048 wird entsprechend den Darstellungen im Lageplan (Unterlage 5) zwischen den
Dorfentwicklung Reichelsheim Heuchelheim - Blofeld
Dorfentwicklung Reichelsheim Heuchelheim - Blofeld. Unser Leitbild attraktive Wohn- und Lebensorte für Jung und Alt mit dörflichem Charme im Dorfbild einer beruhigten Verkehrssituation belebten öffentlichen
B Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5. Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung:
B 316 - Ausbau mit Anlage eines Radweges Unterlage 10.1 Seite 1 von 5 Von NK-Station 0,000 (8412 009) bis NK-Station 1,068 (8412 017) Nächster Ort: Rheinfelden-Degerfelden Straßenbauverwaltung: Baulänge:
Stadt Haselünne Landkreis Emsland
Landkreis Emsland Begründung zum Bebauungsplan Nr. 40.1 Industriegebiet Lähdener Straße 1. Änderung (Vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Nds. Vermessungs- und
PATTENSEN. Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN
PATTENSEN Kartenmaßstab ca. 1 : 4.500; Vervielfältigungserlaubnis für Karte M. 1 : 5000 erteilt durch Katasteramt Hannover STADT PATTENSEN ORTSTEIL PATTENSEN FLÄCHENNUTZUNGSPLAN 1. BERICHTIGUNG 2015 in
Sitzung des Gemeinsamen Ausschusses der VVG Schwäbisch Hall am
1. Schwäbisch Hall 1.1 Änderungen, die unter Berücksichtigung der vorgebrachten Anregungen, vorgeschlagen werden: Gelbingen 14.13 Ortsmitte Die Entwicklung des innerörtlichen Standorts soll zur Attraktivitätssteigerung
Entwurf Begründung zur 5. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung
Entwurf Begründung zur 5. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung gem. 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB Gemarkung Herbolzheim Markt Markt Nordheim Landkreis Neustadt a.d. Aisch Bad Windsheim Stand: 13.
Kreisradwegewart. Kirchenradweg
Zeitleiste (Übersicht) Mai 2010 - Start/Einweihung - Pfarrer Pepel 2011/2012 - Einrichtung der Fahrradwegweisung Ende 2012 - Gedanken zur Erweiterung März 2013 - Vorlage eines Konzeptes März 2013 - Ablehnung
Stadt Horn-Bad Meinberg Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften
Stadt Horn-Bad Meinberg Stadtentwicklung, Bauen und Liegenschaften Überarbeitung Bebauungsplan H14 Erweiterung Röddepöhlen Im Stadtteil Horn Entwurfsplanung Straßenbau Zusammenstellung Sachstand November
B E G R Ü N D U N G. zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar. Vbg. Nr. 37 Thymoorgan.
B E G R Ü N D U N G zur Satzung über die Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Goslar Vbg. Nr. 37 Thymoorgan Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Stand: 3 (2) u. 4 (2) BauGB 1 Inhaltsverzeichnis
Kurzbegründung zum. Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen. Gemeinde Großenkneten
Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 1 Kurzbegründung zum Bebauungsplan Nr. 124 Feuerwehr Huntlosen Gemeinde Großenkneten Vorentwurf (Stand: 14.12.2016) Seite 2 1. PLANAUFSTELLUNG Aufgrund des 1 Abs. 3
Verkehrskonzept Altstadt Stralsund
Verkehrskonzept Altstadt Stralsund Planungsmaßnahmen Gliederung 1. Straßennetz 2. Ruhender Verkehr 3. Weitere Maßnahmen 4. Zusammenfassung die nächsten Schritte Teil 1 - Straßennetz Straßennetz Funktionalität
Pressemitteilung Nr.:
DER MAGISTRAT Pressemitteilung Nr.: Datum: 19. Januar 2018 Bebauungsplanverfahren für SEWO- Grundstücke am Bahnhof Wohn- und Geschäftshäuser geplant 2,1 Hektar Fläche am Bahnhof Oberursel sind im Eigentum
Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth
Verkehrsberuhigung in den Wohngebieten Millert und Neugreuth Vorlagen-Nr.: Az.: Vorausgegangene Vorlage: GR 102/09-ö-30 112.23 189/96 vom 26.09.1996 Gremium: Zweck: Art: Datum: GR Beschluss Öffentlich
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg
Satzung über das besondere Vorkaufsrecht der Gemeinde Neubiberg, im Bereich des Grundstücks Fl.Nr. 154/6, Gemarkung Unterbiberg (Vorkaufsrechtssatzung) vom 08. April 2014 Gemeinderatsbeschluss: 07. April
Europäisches Expertenseminar über Revitalisierung von Brachflächen. Dresden, 13. Dezember 2010
Europäisches Expertenseminar über Revitalisierung von Brachflächen Dresden, 13. Dezember 2010 Ausgangssituation Nach einer Studie des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)
3. IKEK-Forum zum Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) in Frielendorf
3. IKEK-Forum zum Integrierten Kommunalen Entwicklungskonzept (IKEK) in Frielendorf am 31. Oktober 2012 im Dietrich-Bonhoeffer-Haus, Frielendorf, 19:00 Uhr Heike Brandt, Dipl.-Ing. Stadtplanung, Städtebauarchitektin
Exposé Grundstück ehemaliges Freizeit- Allwetterbad (FAB)
Stadt Schwerte Hansestadt an der Ruhr (Sondervermögen Bäder) Grundstück ehemaliges Freizeit- Allwetterbad (FAB) Auftraggeber: Stadt Schwerte (Sondervermögen Bäder) Rathausstraße 31, 58329 Schwerte Ansprechpartner:
STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping
STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:
Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan. Inhalt des 09. Änderungsverfahrens Schwaig Süd. M 1 : 5000 Planfassung vom September 2003 Stadtplanungsamt
09 ÄndFNPverfverm Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan Inhalt des 09. Änderungsverfahrens Schwaig Süd M 1 : 5000 Planfassung vom September 2003 Stadtplanungsamt Stadt Rosenheim Flächennutzungsplan 9.
Bürgerbeteiligung. Ideenwerkstatt am Gruppe 1a / 1b: Nutzung und Bebauung Umbau, Neubau, Ausbau, Umnutzung
am 30.06.2015 Gruppe 1a / 1b: Nutzung und Bebauung Umbau, Neubau, Ausbau, Umnutzung Gruppe 2a / 2b: Öffentlicher Raum und Verkehr Plätze, Wege, Straßen, Grünflächen ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, Parkplätze
Umlegungsausschuss der Landeshauptstadt Schwerin - Die Geschäftsstelle
INFORMATION FÜR DEN FINANZAUSSCHUSS DER LANDESHAUPTSTADT SCHWERIN In der 47. öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen am Donnerstag dem 16.02.2017, um 18.00 Uhr, im Multifunktionsraum
GEMEINDE SAARWELLINGEN Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept (GEKO) Workshop am
GEMEINDE SAARWELLINGEN Integriertes Gemeindeentwicklungskonzept (GEKO) Workshop am 02.12.2009 GEKO GEMEINDE SAARWELLINGEN Rückblick 1. Workshop am 15.10.2009 Ziel des 1. Workshops war es, Ideen zu sammeln
Lokale Veranstaltung Mornshausen und Workshop
GEMEINDE DAUTPHETAL INTEGRIERTES KOMMUNALES ENTWICKLUNGSKONZEPT (IKEK) Lokale Veranstaltung Mornshausen und Workshop 07.02.2015/26.02.2015 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE Bearbeitung: Hartmut Kind, Kai
Gemeinde Grundhof. Baugebiet Süderfeld 2. Idyllisches Wohnen
Gemeinde Grundhof Baugebiet Süderfeld 2 Idyllisches Wohnen Inhaltsverzeichnis: Lage der Gemeinde Lage des Baugebietes Allgemein - Die Gemeinde Grundhof - Freizeit und Umgebung - Infrastruktur und Schulen
Verkehrskonzept neues Gymnasium. Bürgerbeteiligung Ismaning, 3. April Gemeinde Ismaning Verkehrskonzept neues Gymnasium
Verkehrskonzept neues Gymnasium Bürgerbeteiligung Ismaning, 3. April 2014 Planungsgesellschaft Stadt - Land Verkehr 1 Planung neues Gymnasium - Forderungen aus dem Radverkehrskonzept der Gemeinde Ismaning
INHALTSVERZEICHNIS. Stadt Burg
Herausgeber des Amtsblattes und verantwortlich: Der Bürgermeister der Stadt Burg, Tel. 03921/921-0, Zusammenstellung: Büro des Bürgermeisters / Ratsverwaltung der Stadtverwaltung Burg, Tel.: 03921/921-670.
Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg. Satzung. über die Verpflichtung der. Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen
Bürgermeisteramt Hemmingen Landkreis Ludwigsburg Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) vom 21.11.1989 in der Fassung
S a t z u n g. Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am folgende Satzung beschlossen:
S a t z u n g Satzung der Stadt Gernsbach über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht-Satzung) vom 11. Dez. 1989. Aufgrund von 41 Abs.
Projekttitel: Ortsmitte Clüversborstel. Nr.: C 01 Ortsteil: Clüversborstel
Projekttitel: Ortsmitte Clüversborstel Nr.: C 01 Gestaltung des Dorfmittelpunktes im historischen und (fast) geographischen Zentrum Clüversborstels. Schaffung eines Identifikationsmerkmals für die Einwohner.
Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom öffentlicher Teil -
Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 16.11.2017 -öffentlicher Teil - Tagesordnungspunkt 1.: Genehmigung der Niederschrift zur Sitzung vom 19.10.2017 Der Stadtrat nimmt Kenntnis von der Niederschrift
Der Verkehr wird mit Ampelregelung an der Baustelle vorbeigeführt. Mit Verkehrsbehinderungen ist zu rechnen.
Stand: 13.01.2017 B469 Bahnbrücke Großostheim Auf der B 469 wird seit März 2015 die ehemalige Bahnbrücke bei Großostheim erneuert. Der Verkehr wird für die Dauer der Bauzeit mit Hilfe einer Behelfsbrücke
Glücklich machen oft die kleinen Sachen, oft auch nur ein kleines LACHEN.
21. Jahrgang Jüterbog, den 22. August 2012 Ausgabe 9/2012 Glücklich machen oft die kleinen Sachen, oft auch nur ein kleines LACHEN. 2 Amtsblatt für die Stadt Jüterbog Ausgabe 9/2012 21. Jahrgang 22.08.2012
Satzung der Gemeinde
Satzung der Gemeinde G R O S S I C O R D S H Ä G E N (Kreis Stralsund) über den Bebauungsplan Nr. X F R E X Z E X T UND CABCE? X MTCg-AJMXnJ^GE G R O S S K O R D S H A G E E H T für das Gebiet nördlich
Schutzgegenstand. 2. Ersatzpflanzungen nach 7 der Satzung unabhängig von ihrem Stammumfang.
Satzung zur Festsetzung geschützter Landschaftsbestandteile - Schutz des Baumbestandes auf dem Gebiet der Großen Kreisstadt Großenhain - - Baumschutzsatzung - Auf Grund von 22, 50 Abs. 1 Ziffer 3, 61 Abs.
Europacity / Heidestraße. Bebauungspläne 1-62 und Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63
Europacity / Heidestraße Bebauungspläne 1-62 und 1-63 Bebauungspläne II-201c, 1-62/ 1-63 Beschluss Masterplan Heidestraße 5.5.2009 (BA Mitte, SenStadt) Aufstellungsbeschluss 1-62 18.8.2009 (BA Mitte) Aufstellungsbeschluss
Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
1 Gemeinde Bad Krozingen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald Satzung über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflicht - Satzung) vom 27. November
Drucksachennummer VO/16/12557/61. Berichterstattung. Gegenstand: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 I, Industriegebiet am Ostbahnhof
Beschlussvorlage öffentlich Zuständig Stadtplanungsamt Drucksachennummer VO/16/12557/61 Berichterstattung Planungs- und Baureferentin Schimpfermann Gegenstand: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 215 I,
Anlage 2. Städtebauliche Bestandserfassung. zum SCHRITT 1 des Verfahrens
Beteiligungs- und Mitwirkungsverfahren gemäß 137 BauGB zur Weiterentwicklung der Konzeption Marienkirchplatz, Gotisches Viertel und Sankt Georgenkirche zur Konzeption Marienkirchplatz ENTWURF Stand September
S T A D T Ö S T R I N G E N 3.24
vom 29. November 1989 Seite 1 SATZUNG zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) Aufgrund von 41 Abs. 2 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am
Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm Stand: Juni Untersuchungsstandorte für geplanten Wertstoffhof
Stadt Pfaffenhofen a.d.ilm Stand: Juni 2013 Untersuchungsstandorte für geplanten Wertstoffhof 1 Ausgangssituation und Flächenanforderungen Im Zuge der kleinen Landesgartenschau 2017 in Pfaffenhofen a.d.ilm
Lokale Veranstaltung Ennerich
INTEGRIERTES KOMMUNALES ENTWICKLUNGSKONZEPT (IKEK) Lokale Veranstaltung Ennerich am 04.10.2014 Bürgerhaus Ennerich ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE Lokale Veranstaltung am 04.10.2014 Ort: Zeit/Dauer: Teilnehmer:
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung
Bebauungsplan Gewerbegebiet Kreidler-Süd - Erweiterung Planbereich 20 Begründung Entwurf - Aufstellungsbeschluss - STADTPLANUNGSAMT, 03.07.2012 Entwurf zum Aufstellungsbeschluss Begründung zum Bebauungsplan
EXPOSÉ Baugrundstücke in Staufenberg OT Landwehrhagen, Akazienweg
EXPOSÉ Baugrundstücke in Staufenberg OT Landwehrhagen, Akazienweg Die ev.-luth. Kirchengemeinde Landwehrhagen ist Eigentümerin eines rd. 3 Hektar großen Grundstücks in Staufenberg. Hiervon sind rd. 2.250
F L Ä C H E N W O R K S H O P B U S C H D O R F
F L Ä C H E N W O R K S H O P B U S C H D O R F 19.05.2017 B U S C H D O R F Buschdorf I N F R A S T R U K T U R B E S T A N D LEGENDE Kindergarten Schule Jugend Kirche Feuerwehr V E R S O R G U N G B
Bebauungsplan. Berland 1. Teil - 1. Änderung. gemäß 13a BauGB. Beb.-Plan Nr. Nf 320/16. Begründung
Bebauungsplan Berland 1. Teil - 1. Änderung gemäß 13a BauGB Beb.-Plan Nr. Nf 320/16 Begründung 1 Anlass des Bebauungsplanänderungsverfahrens In Zeiten des wirtschaftlichen Wandels müssen Kommunen bedarfsgerechte
STADT KOLBERMOOR LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 82 "MATTINASTRASSE - NORD" BEGRÜNDUNG. Fertigstellungsdaten: Vorentwurf:
STADT KOLBERMOOR LANDKREIS ROSENHEIM BEBAUUNGSPLAN NR. 82 "MATTINASTRASSE - NORD" BEGRÜNDUNG Fertigstellungsdaten: Vorentwurf: 29.10.2018 Entwurfsverfasser: Huber Planungs-GmbH Hubertusstr. 7, 83022 Rosenheim
Sanierung der Lindemauer in Köln-Sürth. Informationsveranstaltung am
in Köln-Sürth Informationsveranstaltung am 01.09.2016 Inhaltsangabe Sanierung der Lindemauer» Einleitung (Anlass, Ziel, Planungsraum und Umweltrandbedingung)» Planungskonzept einschl. gestalterischen Ansätze»
Lfd. Nr. Name Anregung vom. 1 Günther Heck Reinhold Rosel Bewohner Blätschenäcker
Lfd. Nr. Name Anregung vom 1 Günther Heck 16.12.2011 2 Reinhold Rosel 11.01.2012 3 Bewohner Blätschenäcker 22.01.2012 4 Dr. Thomas Ludwig 23.01.2012 5 Carmen Schroff 23.01.2012 6 Dr. Thomas und Claudia
ORTSENTWICKLUNGSPLAN. Vorrangige Handlungsempfehlungen
ORTSENTWICKLUNGSPLAN Vorrangige Handlungsempfehlungen GLIEDERUNG Vorrangige Handlungsempfehlungen 1. Bauliche Entwicklung 2. Verkehr 3. Freiflächen und Umwelt 4. Soziale Infrastruktur, Freizeit und Kultur
Verkehrsberuhigungskonzept Weiher
Analyse Entwurfsplanung Gemeinderat 27. März 2012 Straßenhierarchieplan Ubstadt-Weiher 26.10.2012 Seite 2 Verkehrsuntersuchung Ubstadt-Weiher - Verkehrsbelastungen Analyse 2010 DTVw Kfz/d 5.900 = Zählung
/ Uhr / Gasthaus Bruns, Wöhle
Protokoll 1 Projekt / AG Gesprächspartner Datum / Uhrzeit / Ort Betreff Info an Anlage C030 ILE Region nette innerste Siehe Teilnehmerliste 02.05.2017 / 18.00-20.00 Uhr / Gasthaus Bruns, Wöhle 1. Sitzung
Zusammenarbeit mit Privaten + Städtebaurecht Zusammenarbeit mit Privaten
Zusammenarbeit mit Privaten 1/32 - 11 städtebaulicher Vertrag - 12 Vorhaben- und Erschließungsplan - 13 Vereinfachtes Verfahren - 13 a Bebauungspläne der Innenentwicklung 2/32 11 Städtebaulicher Vertrag
Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600
Bezirksamt Mitte von Berlin 24.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 327 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 30.01.2018 1. Gegenstand
STADT RAUM PLANUNG STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG DER STADT DORFEN BÜRGERVERSAMMLUNG AM 8.MAI 2018
STÄDTEBAULICHE ENTWICKLUNG DER STADT DORFEN BÜRGERVERSAMMLUNG AM 8.MAI 2018 STADT RAUM PLANUNG Metzstraße 15 81667 München T 089-452465-80 I Fax - 810 www.stadt-raum-planung.de (Quelle: Luftbilddaten:
42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum
42. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Wachtendonk Konzentrationszone für Windenergieanlagen WEA im Bereich Wankum Begründung zum Vorentwurf 1 Stand: Februar 2013 Inhaltsverzeichnis 1 ANLASS,
ENTWURF ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE
ÄNDERUNG BEBAUUNGSPLAN NR. 3 EIGENHEIMSTANDORT GROSSRÖHRSDORFER STRASSE Gemeinde: Landkreis: Stadt Pulsnitz Bautzen Planverfasser: Planungsbüro Schubert Architektur & Freiraum Friedhofstraße 2 01454 Radeberg
Offenau. Ziegelhütte. Entwicklungssatzung. Begründung. Gemeinde. Landkreis Heilbronn. Gemarkung Offenau. Planstand:
Gemeinde Offenau Landkreis Heilbronn Entwicklungssatzung Ziegelhütte Gemarkung Offenau Begründung Planstand: 15.06.2015 KOMMUNALPLANUNG TIEFBAU STÄDTEBAU Dipl.-Ing. (FH) Guido Lysiak Dipl.-Ing. Jürgen
Vernetzung Freizeit / Erholung
Vernetzung Freizeit / Erholung Untermeitingen Graben Obermeitingen Klosterlechfeld Gemeinsame Gemeinderatssitzung 13.05.2013 Ziele und Bestand und Potentiale Leite als Verbindung stärken Aufbau einer mittleren
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth. Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas
Stadt Kemnath, Lkr. Tirschenreuth Vorhabenbezogener Bebauungsplan SO Solarpark Höflas Begründung und Umweltbericht Vorentwurf vom 05.02.2018 Vorhabenträger: Verfasser: NEW Neue Energien West eg Pechhofer
Gemeinde Lilienthal Nachverdichtungskonzept für den Ortskern
Gemeinde Lilienthal Nachverdichtungskonzept für den Ortskern BPUW 17. Februar 2014 Grontmij GmbH Jens Brendler Dr. Monika Nadrowska 1 Anlass / Ziel Positive Impulse für eine städtebauliche Entwicklung
Radlers Höhen und Tiefen in Friedrichshafen. ADFC-Radtour, 6. Juli 2007
Radlers Höhen und Tiefen in Friedrichshafen ADFC-Radtour, 6. Juli 2007 Im Westen nichts Neues Der Bodenseeradweg von Fischbach nach Friedrichshafen MTU Im Westen nichts Neues - der Bodenseeradweg von Fischbach
S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung)
Stadt Bad Saulgau S A T Z U N G über die Verpflichtung der Straßenanlieger zum Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen der Gehwege (Streupflichtsatzung) (Neufassung unter Einbeziehung der 1. Änderungssatzung
Lärmminderungsplan Striesen-Ost und angrenzende Gebiete von Blasewitz
LANDESHAUPTDT DRESDEN Lärmminderungsplan Striesen-Ost und angrenzende Gebiete von Blasewitz Beschluss-Nr. V 0485-SR14-05 Stadtrat, 09.06.2005 Zusammenfassung Der Stadtrat der Landeshauptstadt Dresden hat
Ausschnitt - Waddenhausen - Nord
Stadt Lage Stadtentwicklungskonzept Ausschnitt - Waddenhausen - Nord Radweg wird zugeparkt (Gebrauchtwagenhändler) Flächendecken schlechter Zustand der Straßen (Schlaglöcher etc.) Optimierung Radwegeführung
Stadtplanungsamt Augsburg 1. Planungswerkstatt Predigerberg. Predigerberg Ergebnisse Planungswerkstatt. 10./11. Oktober 2014
Stadtplanungsamt Augsburg 1 10./11. Oktober 2014 Stadtplanungsamt Augsburg 2 Ausgangslage: Das Römische Museum musste 2012 wegen gravierender statischer Mängel geschlossen werden Für ein zeitgemäßes Museumskonzept
Niederschrift über eine Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Munkbrarup am Dienstag, den 02. September 2003 um Uhr im Gasthof Munkbrarup
Niederschrift über eine Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Munkbrarup am Dienstag, den 02. September 2003 um 19.30 Uhr im Gasthof Munkbrarup Tagesordnung: 1. Antrag des Herrn Nissen auf Wohnwagenstellplätze
Großzügiges Anwesen bei Bautzen, weitläufiger Garten u. Ackerland, ruhige Lage am Berge, erbaut übwg. aus Naturstein, auch als Baugrundstück geeignet
Objekt 1811 - Exposé Großzügiges Anwesen bei Bautzen, weitläufiger Garten u. Ackerland, ruhige Lage am Berge, erbaut übwg. aus Naturstein, auch als Baugrundstück geeignet Beschreibung: In ruhiger und verkehrsgünstiger
Begründung zum Entwurf
COMMUNALCONCEPT Wasserwirtschaft Tief- und Straßenbau Vermessungsleistungen Sportanlagen Infrastruktur Bauleitplanung Abrissbegleitung Begründung zum Entwurf Fa. CommunalConcept -Ingenieurbüro Peter Linke