KBV-Konzept zur Reform der ärztlichen Bedarfsplanung. B.Gibis, 27. April 2012

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1 KBV-Konzept zur Reform der ärztlichen Bedarfsplanung B.Gibis, 27. April 2012

2 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 2 Übersicht Einleitung Konzeption Generelle Prämissen und Konzeptvorstellung Planungsgruppeneinteilung Planungsräume Verhältniszahlen/Stichtagsregelung Weitere Aspekte Zusammenfassung

3 Einleitung 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 3 Die Bedarfsplanung sichert das Solidarprinzip. Allerdings ist sie den Herausforderungen der Zukunft kaum gewachsen. "The Inverse Care Law is the principle that the availability of good medical or social care tends to vary inversely with the need of the population served" Status Quo Bedarfsplanung Beplanung von 14 Planungsgruppen Planungsraum Landkreis und kreisfreie Städte Differenzierung nach 10 Regionstypen Heterogene Verhältniszahlen Ergebnisse der Bedarfsplanung Erreichbarkeit von Ärzten ist sehr gut. Der Zuwachs von Ärzten konnte z.t. begrenzt werden. Planungssicherheit Flexibilität über Sonderbedarf Auswirkungen Fortschritt Aktuelle Herausforderungen Veränderte Lebensvorstellungen Wandel Demographischer Geänderte Lebensentwürfe der Ärzten und Psychotherapeuten Verstädterung Starke Verknüpfung der Niederlassungsentscheidung mit Umfeldfaktoren Neue Berufsfelder Familie und Beruf (Über) Spezialisierung und Fragmentierung der Versorgung Zukünftige Stärkung des ambulanten Sektors Neue Analyseinstrumente (GIS) Steigende Lebenserwartung Chronifizierung von Krankheiten / Multimorbidität Steigende Bedeutung der seelischen Gesundheit

4 Einleitung 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 4 Breiter Ansatz zur Verbesserung des chancengleichen Zugangs zur Versorgung für alle GKV-Versicherten im VStG (gemäß Bundestagsbeschluss vom ) Verbesserung Planungsgrundlagen Planungsbezirke neu fassen Anpassung Verhältniszahlen Definition Sonderbedarf durch G-BA Berücksichtigung von ermächtigten Ärzten und Psychotherapeuten Bundesweiter Rahmen, regionale Ausgestaltung Anrechnung 116b-Anteil Multimodaler Ansatz Förderung Sicherstellung Einbezug von Krankenhäusern und anderen Einrichtungen Eigenbetriebe durch KVen/Kommunen Aufkauf von Arztsitzen bei Überversorgung durch KVen Mobile Versorgungsdienste Ausbau Telemedizin Berücksichtigung von Wartezeiten Verantwortung der Länder Aufsichtsfunktion über Entscheidungen des Landesausschusses Mitberatungsfunktion im Landesausschuss und GBA Fakultatives Landesgremium zur sektorenübergreifenden Bedarfsplanung Stärkung Attraktivität Arzt- /Psychotherapeutenberuf Aufhebung Abstaffelung in unterversorgten Gebieten Entlastung Bereitschaftsdienstaufgaben Nutzung Delegationsmöglichkeiten Verbesserung Vereinbarkeit Familie und Beruf Beratung vor Regress Stipendien für Studenten

5 Konzeption 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 5 Ziele des KBV Reformvorschlags zu einer neuen Versorgungsplanung Sicherstellung eines gleichmäßigen Versorgungszugangs für alle GKV-Versicherten Förderung der wohnortnahen Versorgung, insb. im ländlichen Raum NEUE VERSORGUNGS- PLANUNG Feingliedrige Steuerung der hausärztlichen Versorgung auf Ebene der Gemeindeverbände Mitversorgereffekte werden berücksichtigt Vereinfachung der Versorgungsplanungssystematik Soviel zentrale Regelungen wie nötig bei soviel regionalem Gestaltungsspielraum wie möglich

6 Konzeption 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 6 In der zukünftigen Systematik der Bedarfsplanung werden prinzipiell drei Steuerungsebenen unterschieden Instrumente Verhältniszahlen (ggf. differenziert nach Planungsbereichstypen) Altersgewichtete Bevölkerung Arzt einer Planungsgruppe + Korrekturfaktoren z.b. Arzt/Patientenkontakte, Morbidität, soziodemograf. Faktoren + Sonderbedarf z.b. qualitativ oder lokal Regelungsebene bundesweit [Richtlinie] regional (Kven) [Bedarfsplan] lokal (z.b. Kreise) [Sonderbedarf]

7 Planungsgruppen 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 7 1 Einteilung der Planungsgruppen Ambulant Amb./stationär Hausärztlicher Versorgungsbereich Fachärztlicher Versorgungsbereich Hausärztl. Versorgung Wohnortnahe Versorgung Sonderbereich I fachärztl. Versorg. Sonderbereich II fachärztl. Versorgung Hausärzte lokal Kinderärzte* Urologen Augenärzte HNO-Ärzte Chirurgen Hautärzte Nervenärzte Frauenärzte Orthopäden Psychotherapeuten regional Anästhesisten Radiologen Fachinternisten Kinder- und Jugendpsychiater Auftrag nehmende Ärzte z.t. ohne Patientenkontakt** Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Physikal. & Rehab. Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen Kapazitäten aller Bereiche fließen ggf. in 116b Leistungen Abfluss soll in Bedarfsplanung berücksichtigt werden überregional * gemäß 101 SGB V ** Umfasst Biochemiker, Humangenetiker, Immunologen, Laborärzte, Mikrobiologen, Pathologen, Transfusionsmediziner

8 Planungsräume 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 8 2 Neuausrichtung der Planungsräume Hausärztliche Versorgung Hausärzte Ein Raumtyp mind. Gemeindeverbände Eine Verhältniszahl Lokale Korrekturfaktoren (insb. Demographie und ggf. weitere Faktoren) Strukturelle Mindestbedingung Gemeindeverband muss mind Einwohner aufweisen Untergliederung von Städten Bezirke Wohnortnahe Versorgung z. B. Augenärzte & Psychotherapeuten Vier Raumtypen Teilräume der Kreise Vier Verhältniszahlen Lokale Korrekturfaktoren (insb. Demographie und ggf. weitere Faktoren) Untergliederung von Kreisen, die von Mitversorgereffekten profitieren Pendlerkonzept Untergliederung von Städten Bezirke Sonderbereich I z. B. Internisten Ein Raumtyp Raumordnung s-regionen Eine Verhältniszahl Lokale Korrekturfaktoren (insb. Demographie und ggf. weitere Faktoren) Sonderbereich II z. B. Auftrag nehmende Ärzte Ein Raumtyp Kassenärztlich e Vereinigungen Eine Verhältniszahl ggf. Korrekturfaktoren

9 Verhältniszahlen 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 9 3 Neufestlegung der Verhältniszahlen Bisher: Bei Anpassungen oder Neufestlegungen [der Verhältniszahlen] ist die Zahl der Ärzte zum Stand vom 31. Dezember des Vorjahres zu Grunde zu legen. 101 Abs. 2 Satz 2 SGB V Zukünftig: Die Anpassung der Verhältniszahlen nach Satz 1 Nummer 3 hat insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu erfolgen. Fragestellungen bei der Konzeption einer neuen Bedarfsplanung: Wie kann die Zahl der für eine angemessene Versorgung notwendigen Ärzte und Psychotherapeuten bestimmt werden? Gutachten Stichtagsfestlegung Welches Jahr würde bei einer Stichtagsfestlegung als Basis gelten? 1990* (+Demografie) Status Quo 2010 * Das Modell D(emografiefaktor) bezieht sich auf die Arztzahlen des jeweiligen Aufsatzjahres der aktuellen Bedarfsplanung dies ist das Jahr 1990 außer bei Hausärzten und Fachinternisten (1995), Anästhesisten (1997) und Psychotherapeuten (1999).

10 Weitere Regelungen 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S Weitere Regelungen Objektivierung des Sonderbedarfs auf Basis von Versorgungsanalysen Neufestlegung der Versorgungsgrade Rundungsregeln bei der Zahl der Zulassungen Befristungen von Zulassungen Versorgungsbeitrag von Ärzten/Psychotherapeuten

11 Zusammenfassung 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 11 Was ändert sich? Hausärztliche Versorgung Die Sicherstellung erfolgt zielgenauer Der Clusterung von Ärzten wird vorgebeugt Der Zugang verbessert sich Fachärztliche/Psychotherapeutische Versorgung A) Wohnortnahe Versorgung Mitversorgereffekte werden besser abgebildet Planung folgt den raumordnerischen Zielstellungen der Daseinsvorsorge B) Sonderbereich I fachärztliche Versorgung (auch: rheumatologische Versorgung) Sperrung von Bezirken bleibt Neue Zulassungen über Sonderbedarf Steuerung über Nachbesetzung Rolle 116b SGB V noch zu klären Insgesamt C) Sonderbereich II fachärztliche Versorgung Perspektivisch Zulassungssperren Reduktion von Komplexitität; Abbau von Scheingenauigkeiten Der demografischen Entwicklung wird Rechnung getragen Weichenstellung für veränderte Rahmenbedingungen und Lebensmodelle (Feminisierung, Vereinbarkeit Beruf und Familie) Stärkerer regionaler Einfluss beim Aufbau von Versorgungsstrukturen

12 Zusammenfassung 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 12 Der Zeitplan für die Reform der Bedarfsplanung ist relativ knapp Zeitplan Themen Aufgaben in der KBV BPl-RiLi tritt in Kraft Erstellen eines Bedarfsplans Anwendung der neuen Bedarfsplanung Fachliche Betreuung Rechtsberatung Interne und Externe Kommunikation Dez Nov Okt Vorbereitung BPl-RiLi in den KVen Berechnung Versorgungsgrade Berechnung fehlende und überzählige Ärzte Fachliche Betreuung (inkl. Vor-Ort-Besuche) Rechtsberatung Interne und Externe Kommunikation Sept Aug Juli Juni Mai April Vorbereitung BPl-RiLi in der KBV Beschluss BPl-RiLi Verhandlung BPl-RiLi im G-BA Berechnung der Verhältniszahlen in Abstimmung mit KVen Zuordnungstabelle Planungsregionen Vorarbeiten Demografiefaktor Vorarbeiten Sonderbedarf Planungsgruppen Planungsregionen Verhältniszahlen Sonderbedarf Demografie-/Morbiditätsfaktor Versorgungsgrade Rundungseffekte Versorgungsbeitrag Berücksichtigung von Ermächtigte Ärzte, Leistungserbringer 116b, Selektivverträge Vorarbeiten (inkl. ggf. IT-Projekt Sonderbedarf) Interne und Externe Kommunikation Abstimmung mit Aufsicht Administration UA BPl. Modellrechnungen (inkl. Vor-Ort-Besuche) Entwurf Richtlinie Interne und Externe Kommunikation Abstimmung mit den KVen und Berufsverbänden

13 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 13 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

14 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 14 BACKUP

15 Modellrechnungen 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 15 Mithilfe von Modellrechnungen können die Auswirkungen der Bedarfsplanungsreform simuliert werden Vergleich* der überzähligen Ärzte und der Zulassungsmöglichkeiten bei grober oder detaillierter fachlicher Abgrenzung der Arztgruppen (Fachinternisten, ROR, VHZ 2010, 110%, Aufrunden) Arztgruppe (grob) Überzählige Zulassungsmgl. Arztgruppe (detailliert) Überzählige Zulas.mgl. Fachinternisten 306, ,9 Fachärztl. tätige Internisten ohne SP 192,9 471,0 Angiologen 51,7 126,3 Endokrinologen und Diabetologen 33,2 87,1 Gastroentrologen 77,7 213,3 Hämatologen und Onkologen 52,4 158,9 Kardiologen 108,6 319,6 Nephrologen 100,5 269,2 Pneumologen 57,5 203,3 Rheumatologen** 86,6 219,6 SUMME 306, ,9 SUMME 761, ,2 ALT 3380,0 0 ALT 3380,0 0 Die Beplanung der Fachinternisten in Kleingruppen führt aufgrund von Auffülleffekten zu einem Zuwachs der Zulassungsmöglichkeiten um 74 %. In der alten Bedarfsplanung und bei einer gemeinsamen Beplanung auf Basis der VHZ 1995 bestehen keine Zulassungsmöglichkeiten. * Bei diesen und den weiteren im folgenden dargestellten Ergebnisse der Modellrechnung handelt es sich um vorläufige Ergebnisse, deren endgültige Prüfung noch aussteht. ** Orthopädische und internistische Rheumatologen werden in diesem Modell gemeinsam beplant

16 Prämissen und Konzeption 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 16 Bei der Neukonzeption den Versorgungsplanung stehen vier Kernfragen im Vordergrund Stichtag Ärzte/Psychotherapeuten-Soll Festlegung für Planungstypen Neugliederung der Planungsbereiche Einteilung der Planungsgruppen Gesamtkonzept Neufestlegung der Verhältniszahlen 4 Weitere Regelungen Sonderbedarf Versorgungsgrade Versorgungsbeitrag Neue Gruppen? Zuordnung zu Planungsbereichen Augenärzte Kardiologen? Versorgungsbereichsorientiertes Raumgliederungsmodell Erreichbarkeitsanalyse Psychotherapeuten? Hausärztl. Versorgung wohnortnahe FA-Versorgung Sonderbereich FA-Versorgung

17 Modellrechnungen 7.Kongress des Berufsverbands Deutscher Rheumatologen Reform der Bedarfsplanung S. 17 Durch Übergangsregelungen soll der absehbare Zuwachs abgefedert und gesteuert werden 1. Steuerung nach Bedarf 2. Sonderregelung Ruhrgebiet Neue Arztsitze werden nur in jenen 20% der Planungsregionen, die den niedrigsten Versorgungsgrad aufweisen. Die alte Verhältniszahl wird über 10 Jahre schrittweise an die neuen bundeseinheitlichen Verhältniszahlen angepasst. 100% Zahl der Planungsbereiche insgesamt z.b. 50% 20% Offene Planungsbereiche (<110%) Planungsbereiche, in denen neue Arztsitze ausgewiesen werden Verhältniszahl Ruhrgebiet 10 Jahre Bundesweite Verhältniszahl Durch Übergangsregelungen soll die wellenartige Zulassung von neuen Ärzten verhindert werden.

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