Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven

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1 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Gemeinsame Sitzung der Abgeordnetenversammlung der KV Schleswig-Holstein und der Vertreterversammlung der KV Hamburg Hamburg, 18. August 2012 Dr. Köhler, Vorsitzender des Vorstandes der KBV

2 Agenda Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 2 von Allgemeine Trends Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Reformen 2013 a b c Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Vergütung 4 Weitere Themen 2013

3 Agenda Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 3 von Allgemeine Trends Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Reformen 2013 a b c Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Vergütung 4 Weitere Themen 2013

4 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 4 von 58 Trend 1: Demografische Entwicklung In Zukunft geht die Bevölkerung bundesweit weiter zurück, der Anteil Älterer steigt ,4 87, Bevökerung in Tausend ,9 58,3 76,8 79, Altenquotient in % Jahre 0 bis 19 Jahre 20 bis 59 Jahre 60 Jahre und älter Altenquotient in % Quelle: Stat. Bundesamt, 12. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung

5 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 5 von 58 Trend 1: Demografische Entwicklung Die demografische Entwicklung schreitet in Schleswig-Holstein schneller voran als in Hamburg. Abbildung: Anteil der Bevölkerung 65 Jahre und älter in % auf Ebene der Gemeinden 2012 und 2022 (Quelle: BBSR-Daten in egis) Kiel Lübeck HH Der Anteil der Einwohner 65+ liegt für die KVSH (21,8%) leicht über dem Bundeswert (20,9%); HH liegt deutlich darunter (18,9%). Auch 2022 bleibt die KVSH (25,0%) leicht über dem Bundeswert (24,8%) und HH deutlich darunter (19,8%).

6 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 6 von 58 Trend 1: Demografische Entwicklung Gleichzeitig ist die Bevölkerungsprognose für die Region positiv. Abbildung: Veränderung der EW-Zahl in % von 2012 bis 2022 auf Ebene der Gemeinden (Quelle: BBSR-Daten in egis) Kiel Insgesamt wird für die Region SH und HH bis 2022 sogar ein leichter Zuwachs (+ 0,6%) der Bevölkerung erwartet. Dieser speist sich v. a. aus der Stadt Hamburg und den umliegenden Regionen. Lübeck Insbesondere in ländlicheren Regionen wird parallel mit einem Rückgang der Bevölkerung gerechnet. HH

7 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 7 von 58 Trend 2: Entwicklung der Morbidität Die Morbiditätslast nimmt in den kommenden Jahren zu. Anstieg der Morbiditätslast der GKV-Versicherten im gesamten Bundesgebiet im Vergleich zum Basisjahr 2010 Veränderung in % 20% 15% 10% 5% 5% 10% 15% Auch bei rückläufigen Bevölkerungszahlen bleibt der Bedarf an Ärzten hoch. 0% Jahre Quelle: ZI-Studie Auswirkungen der demografischen Entwicklung auf die MGV - Ergebnisse einer Projektion

8 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 8 von 58 Trend 2: Entwicklung der Morbidität Morbiditätsverdichtung am Beispiel ausgewählter Krankheiten Die demografische Entwicklung führt zur Veränderung: 1. des Anteils von Erkrankungen an allen Erkrankungen bei Patienten und 2. der Patientenzahl Die Zunahme dieser Erkrankungen ist im Zusammenhang mit einer Bevölkerungsabnahme mit einem steigenden Versorgungsbedarf pro Patient verbunden. Veränderung der Patientenprävalenz 2025 zu 2007 in Prozentpunkten (PP) TOP Krankheiten Gesamt 1 Hypertonie 3,7 PP 2 Ischämische Herzkrankheiten 1,7 PP 3 Diabetes mellitus 1,6 PP 4 Osteoarthrose der großen Gelenke 1,3 PP 5 Herzinsuffizienz 1,0 PP Veränderung der Patientenanzahl 2025 zu 2007 in Prozent TOP Krankheiten Gesamt 1 Demenz 39,6 % 2 Bösartige Neubildungen der männlichen Genitalorgane 32,5 % 3 Herzinsuffizienz 31,9 % 4 Morbus Parkinson und andere Basalganglienerkrankungen 31,1 % 5 Niereninsuffizienz 27,8 % Fazit: Die demografische Entwicklung dürfte aufgrund der altersspezifischen Prävalenz bestimmter Krankheitsbilder zu regionalen Schwerpunkten des Versorgungsbedarfs führen. Quelle: Abrechnungsdaten von vier KVen des Jahres 2007, Krankheitsabgrenzung gemäß MorbiRSA mit m2q Kriterium, BBSR 2009; eigene Berechnungen

9 Trend 3: Ärztemangel Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 9 von 58 Ersatzbedarf an Ärzten im deutschen Gesundheitssystem Arztgruppe Abgang 2012 bis 2016 Abgang 2012 bis 2021 Krankenhausärzte Vertragsärzte darunter Hausärzte Fachärzte Summe Stichwort Delegation Pflegeberufe können das Defizit nicht kompensieren: Prognose 2025: Bedarf an Vollzeitpflegekräften, bei einem Defizit von ! (vgl. Stat. Bundesamt, Wirtschaft und Statistik, 11/2010, S )

10 Trend 3: Ärztemangel Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 10 von 58 Anteil der Ärzte (Vertragsärzte und angestellte Ärzte, die in der Bedarfsplanung zählen) 65 Jahre und älter in % auf Ebene der Kreise, Stand 2011 (Quelle: Bundesarztregister-Daten in egis) Kiel Ca Ärzte (24,4%), davon ca Ärzte in Hamburg, werden in den kommenden 5 Jahren das Alter von 65 Jahren erreichen. Damit liegt der Anteil dieser Altersgruppe bei den Ärzten für die Region SH und HH über dem Bundesdurchschnitt (22,6%). Lübeck In dem kommenden Jahren ist es erforderlich, relativ viel Nachwuchs für die ambulante Versorgung zu gewinnen. HH

11 Trend 3: Ärztemangel Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 11 von 58 Während die Hausärzte relativ homogen verteilt sind, ist die Spreizung der Arztdichte bei den Fachärzten erheblich höher. Abbildungen: Haus- bzw. Fachärzte je Einwohner auf Ebene der Kreise (Quelle: Bundesarztregister-Daten in egis) Hausärzte Fachärzte Die Arztdichte der Hausärzte bewegt sich um 0,7 Hausärzte je Einwohner (+/- 0,1). Bei den Fachärzten ist eine deutlich stärkere Konzentration in den Kernstädten zu beobachten. Darunter leidet v. a. das westliche SH, da hier keine Kernstädte liegen.

12 Agenda Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 12 von Allgemeine Trends Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Reformen 2013 a b c Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Vergütung 4 Weitere Themen 2013

13 Anteil in % Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 13 von Ungleiche Verteilung der Ärzte a) fachlich: zunehmende Spezialisierung, immer weniger Ärzte stehen für die haus- und fachärztliche Grundversorgung zur Verfügung 65,0 35,0 63,6 36,4 60,8 39,2 58,1 Fachärztliche Versorgung Hausärztliche Versorgung 2 41,9 54,8 45,2 52,2 50,6 50,1 50,1 50,3 50,7 51,2 49,4 49,9 49,9 49,7 49,3 47,8 48,8 48,2 51,8 47,6 52,4 47,1 52, Folie 0133, Jahr 1 ab 2000 einschließlich Partner-Ärzten 2 ab 1996 aufgrund der Entscheidung zur hausärztlichen Versorgung Quelle: Bundesarztregister der KBV, bis 1990 alte Bundesländer

14 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 14 von Ungleiche Verteilung der Ärzte b) räumlich: Eine Umfeldbetrachtung von Einzugsgebieten zeigt die regional unterschiedliche Verfügbarkeit von Ärzten. (Stand 2011) TOP 7 Höchste Arztdichten Planungsbereich EW je Arzt Kiel 367,3 Lübeck 375,9 Hamburg 438,6 Neumünster / Rendsburg-Eckernförde 630,4 Flensburg / Schleswig- Flensburg 641,5 Steinburg 668,7 Ostholstein 694,9 TOP 7 Niedrigste Arztdichten Planungsbereich EW je Arzt Plön 822,4 Dithmarschen 773,1 Nordfriesland 772,9 Segeberg 754,7 Herzogtum Lauenburg 745,9 Stormarn 736,7 Pinneberg 697,1 Bei gleichzeitigem demografischen Wandel der Ärzteschaft und der Bevölkerung muss zusätzlich noch die Versorgung räumlich gesteuert werden.

15 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 15 von Ungleiche Verteilung der Ärzte b) räumlich: Verteilung der Bevölkerung und der Vertragsärzte auf die Stadt- und Gemeindetypen (Bund) Quelle: Bundesarztregister der KBV, Statistisches Bundesamt

16 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 16 von Leistungsverlagerung vom stationären in den ambulanten Sektor 14,4 Verweildauer in Tagen 11,5 9,7 8,6 8,0 6,8* 5,7* * 2020* Entwicklung der Verweildauer im Krankenhaus in Deutschland; Quellen: Destatis.de; * Schätzungen basierend auf Ernst & Young, 2005 Stationäre Aufenthalte werden kürzer. Patienten sind länger und intensiver ambulant behandlungsbedürftig. Aber: Geld folgt nicht der Leistung.

17 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 17 von Finanzierung Grundproblem: Ungebremste Nachfrage stößt auf begrenzte Finanzmittel demografische Entwicklung führt zu steigender Nachfrage finanzielle Deckelung bleibt bestehen Neue bzw. (zeitlich) wachsende Anforderungen an ärztliche Tätigkeit sind nicht oder unzureichend in der Gebührenordnung abgebildet (z. B. Koordination der Versorgung älterer Patienten) Einnahmebasis der GKV langfristig nicht ausreichend bislang keine oder zu wenig Steuerung des Inanspruchnahmeverhaltens (Bsp. Praxisgebühr) mehr Eigenverantwortung der Versicherten (etwa auch i. S. einer prozentualen Eigenbeteiligung) politisch zurzeit nicht gewünscht

18 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 18 von Geänderte Ansprüche an den Arztberuf Berufsmonitoring Medizinstudierende der KBV (2010) Befragung von Medizinstudierenden: Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist wichtig: 96% Zustimmung Kinderwunsch: 89% Arbeitszeit selbst einteilen: 76% Teilzeit: 61% 64 % der Medizinstudierenden sind weiblich. Aber: Erwartungen u. Bedürfnisse der Männer gleichen sich an.

19 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 19 von Geänderte Ansprüche an den Arztberuf Berufsmonitoring Medizinstudierende der KBV (2010) Niederlassung: Einzelpraxis oder Gemeinschaftspraxis? Einzelpraxis: 4% Gemeinschaftspraxis: 40% beide Optionen: 56% nicht attraktiv: hausärztliche Tätigkeit, Landgemeinden Gründe gegen Niederlassung: Top 4 hohes finanzielles Risiko: 63% hohes Maß an Bürokratie: 58% unangemessene Honorierung: 53% drohende Regressforderungen von Krankenkassen: 50%

20 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 20 von Geänderte Ansprüche an den Arztberuf der KBV, des NAV-Virchow-Bundes und der Brendan-Schmittmann-Stiftung (2012), infas-befragung von netto ambulant tätigen Ärzten und PT Wochenarbeitszeit in Stunden: Verwaltung ist der zweithöchste Posten! Angaben in Prozent, Mehrfachnennungen möglich, Auswertung für vorab definierte Kategorien 54,7 57,6 * * 55,3 42,4 Ø Wochenarbeitszeit in SH: 53,3 Std. in HH: 52,8 Std alle befragten Hausärzte Fachärzte Psychotherapeuten Ärzte Patientensprechstunde Hausbesuche Bereitschaft Verwaltung Praxisteam Fortbildung Sonstiges

21 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 21 von Geänderte Ansprüche an den Arztberuf Verwaltungsarbeit: deutlicher Zusammenhang mit Zufriedenheit und Belastung Angaben in Prozent (Bund) im Durchschnitt: Ärzte mit geringem Verwaltungsaufwand Ärzte mit hohem Verwaltungsaufwand Ich bin mit meiner Arbeit zufrieden (Anteil: volle Zustimmung) Einkommenszufriedenheit (Anteil: sehr zufrieden) Am Ende eines Arbeitstages bin ich völlig erledigt (Anteil: volle Zustimmung)

22 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 22 von Geänderte Ansprüche an den Arztberuf Kurzzusammenfassung der Ergebnisse (Bund): hohes Arbeitsethos: 81% sehen ihren Beruf als Berufung überdurchschnittliche Arbeitszufriedenheit (90%) Zufriedenheit mit Einkommen (56%) u. wirtschaftlicher Situation der Praxis (59%) durchschnittliche Patientenzahl aller Ärzte am Tag: 42 (HA: 53, FA: 41, PT: 7) ABER: Verwaltungsarbeit nimmt nach den Patientensprechstunden die meiste Zeit in Anspruch! 57% sagen, dass ihnen für Behandlung der Patienten nicht ausreichend Zeit bleibt! Durchschnittlich 14% seiner Wochenarbeitszeit verbringt ein Arzt mit Verwaltung. Mehrheit sieht Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben als nicht gegeben. Link zum Ärztemonitor:

23 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 23 von 58 Zwischenfazit: Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Auswirkungen Fortschritt Aktuelle Herausforderungen (Über) Spezialisierung und Fragmentierung der Versorgung Zukünftige Stärkung des ambulanten Sektors Neue Analyse-Instrumente (GIS) Veränderte Lebensvorstellungen Geänderte Lebensentwürfe der Ärzten und Psychotherapeuten Starke Verknüpfung der Niederlassungsentscheidung mit Umfeldfaktoren Neue Berufsfelder Familie und Beruf Demografischer Wandel Steigende Lebenserwartung Verstädterung Chronifizierung von Krankheiten / Multimorbidität Steigende Bedeutung der seelischen Gesundheit

24 Agenda Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 24 von Allgemeine Trends Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Reformen 2013 a b c Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Vergütung 4 Weitere Themen 2013

25 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 25 von 58 Reformen 2013: Versorgungsstrukturgesetz Positive Aspekte: VStG ist mehr als ein Landärztegesetz Politik erkennt Ärztemangel als Problem an angestrebter Bürokratieabbau Flexibilisierung der Bedarfsplanung Regionalisierung (insbesondere der Honorarverteilung) 116b (ASV) bietet Chancen und erfüllt langjährige Forderungen der Ärzteschaft (z. B. hinsichtlich Vergütung) Grundsatz Beratung vor Regress Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf (dienen Steigerung der Attraktivität des Arztberufes) ABER: Wirkung noch nicht absehbar, Umsetzung wichtiger Bereiche teilweise erst ab 2013, viele Details noch unklar.

26 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 26 von 58 VStG: Ambulante spezialfachärztliche Versorgung Noch sind viele Fragen offen. Neuer 116b erfordert umfangreiche Arbeiten zur Ausgestaltung der ASV (neuer Unterausschuss im G-BA seit Juli). Dazu gehören: Vergütungsregelungen (vor allem Aufteilung unter teiln. Ärzten) Regelungen zu veranlassten Leistungen Rechtsfragen, insbesondere Übergangsrecht Konkretisierung der Krankheiten und Bestimmung des Behandlungsumfangs sachliche und personelle Voraussetzungen Überweisungsvorbehalte Qualitätssicherung und -darstellung Vorgaben für Kooperationsvereinbarungen Der Zeitplan ist völlig unrealistisch. Leistungen nach 116b werden voraussichtlich frühestens ab Mitte 2013 abgerechnet werden können.

27 Agenda Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 27 von Allgemeine Trends Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Reformen 2013 a b c Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Vergütung 4 Weitere Themen 2013

28 Bedarfsplanung Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 28 von 58 Ziele des KBV-Reformvorschlags: Von der Bedarfs- zur Versorgungsplanung Sicherstellung eines gleichmäßigen Versorgungszugangs für alle GKV-Versicherten Ärzte in freier Praxis werden geschützt NEUE VERSORGUNGS- PLANUNG Förderung der wohnortnahen Versorgung, insb. im ländlichen Raum Feingliedrige Steuerung der hausärztlichen Versorgung auf Ebene der Mittelbereiche Mitversorgereffekte werden berücksichtigt Vereinfachung der Versorgungsplanungssystematik So viel zentrale Regelungen wie nötig bei so viel regionalem Gestaltungsspielraum wie möglich

29 KBV-Konzept Bedarfsplanung Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 29 von 58 In der zukünftigen Systematik der Bedarfsplanung werden prinzipiell drei Steuerungsebenen unterschieden. Instrumente Verhältniszahlen (ggf. differenziert nach Planungsbereichstypen) Altersgewichtete Bevölkerung Arzt einer Planungsgruppe + Korrekturfaktoren z. B. Arzt/Patientenkontakte, Morbidität, soziodemografische Faktoren + Sonderbedarf z. B. qualitativ oder lokal Regelungsebene bundesweit [Richtlinie] regional (KVen) [Bedarfsplan] lokal (z. B. Kreise) [Sonderbedarf]

30 KBV-Konzept Bedarfsplanung 1) Planungsgruppen Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 30 von 58 Ambulant Amb./stationär Hausärztlicher Versorgungsbereich Fachärztlicher Versorgungsbereich Hausärztl. Versorgung Wohnortnahe Versorgung Sonderbereich I fachärztl. Versorg. Sonderbereich II fachärztl. Versorgung Hausärzte lokal Kinderärzte* Urologen Augenärzte HNO-Ärzte Chirurgen Hautärzte Nervenärzte Frauenärzte Orthopäden Psychotherapeuten regional Anästhesisten Radiologen Fachinternisten Kinder- und Jugendpsychiater Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen Physikal. & Rehab. Mediziner Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen Laborärzte** Humangenetiker Pathologen Transfusionsmediziner Kapazitäten aller Bereiche fließen ggf. in 116b Leistungen Abfluss soll in Bedarfsplanung berücksichtigt werden überregional * gemäß 101 SGB V ** Umfasst Biochemiker, Immunologen, Laborärzte, Mikrobiologen

31 KBV-Konzept Bedarfsplanung 1) Planungsgruppen Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 31 von 58 Mit einer zunehmenden Spezialisierung der Ärzte/Psychotherapeuten sollte auch die Größe der Planungsregionen wachsen. klein niedrig z. B. Hausärzte groß Größe des Versorgungsraums Spezialisierungsgrad der Ärzte/Psychotherapeuten Zusammenhang Größe des Versorgungsraums klein groß hoch z. B. Kardiologen Spezialisierungsgrad niedrig hoch der Ärzte/Psychotherap.

32 KBV-Konzept Bedarfsplanung 1) Planungsgruppen Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 32 von 58 Die Beplanung der Gruppen kann in die Breite und/oder in die (fachliche) Tiefe erfolgen. niedrig einige Breite (Zahl der Fachgruppen) alle Tiefe (Spezialisierung der Fachgruppen) hoch Administrativer Aufwand Regionale Entscheidung KBV-Konzept Mit einer zunehmenden Komplexität der beplanten Fachgruppen steigt auch der administrative Planungsaufwand. Das KBV-Konzept erfasst alle Fachgruppen (Breite). Die Beplanung der spezialisierten Fachgruppen (Tiefe) kann regional erfolgen. niedrig hoch

33 KBV-Konzept Bedarfsplanung 2) Neugliederung der Planungsbereiche Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 33 von 58 Hausärztliche Versorgung Hausärzte Ein Raumtyp Gemeindeverbände Eine Verhältniszahl Lokale Korrekturfaktoren (insb. Demographie und ggf. weitere Faktoren) Gemeindeverbände können regional geteilt oder zusammengefasst werden ggf. Untergliederung von Städten Bezirke Wohnortnahe Versorgung z. B. Augenärzte & Psychotherapeuten Vier Raumtypen Teilräume der Kreise Vier Verhältniszahlen Lokale Korrekturfaktoren (insb. Demographie und ggf. weitere Faktoren) Untergliederung von Kreisen, die von Mitversorgereffekten profitieren Pendlerkonzept ggf. Untergliederung von Städten Bezirke Sonderbereich I z. B. Radiologen Ein Raumtyp Raumordnungs -regionen Eine Verhältniszahl Lokale Korrekturfaktoren (insb. Demographie und ggf. weitere Faktoren) Sonderbereich II z. B. Auftrag nehmende Ärzte Ein Raumtyp Kassenärztliche Vereinigungen Eine Verhältniszahl ggf. Korrekturfaktoren

34 KBV-Konzept Bedarfsplanung Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 34 von 58 Die Einteilung der Raumtypen soll die regionalen Verflechtungsbeziehungen (u. a. Mitversorgereffekte) berücksichtigen. Kernstadt Ergänzungsgebiet Engerer Pendlerverflechtungsraum Weiterer Pendlerverflechtungsraum/ Gemeinden außerhalb von Großstadtregionen Vier Verhältniszahlen Kernstadt Ergänzungsgebiet Engerer Pendlerverflechtungsraum Weiterer PVR und ländl. Gemeinden Kernstädte das höchste Angebot vorweisen Ergänzungsgebiete sollen zweithöchste Arzt- /Psychotherapeutendichte vorweisen Der engere Pendlerverflechtungsraum soll aufgrund der Mitversorgereffekte die niedrigste Arzt-/Psychotherapeutendichte aufweisen Im ländlichen Umland soll eine versorgungsadäquate Arzt-/Psychotherapeutenzahl sichergestellt werden Kleinräumige Differenzen bei Arzt- /Psychotherapeutendichte bei Kreisen mit unterschiedlichen Gemeindetypisierungen

35 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 35 von 58 Das Pendlerkonzept bezogen auf die KVen Hamburg und Schleswig-Holstein An die Kernstadt Hamburg grenzen an ausgewählten Stellen Ergänzungsgebiete (z. B. Rellingen, Norderstedt, etc.), die z. T. kernstädtische Funktionen wahrnehmen (Mitversorgung). Auch die anderen Kernstädte (Kiel und Lübeck) haben kleine Ergänzungsgebiete V. a. Hamburg (z. T. auch Kiel und Lübeck) ist von einem sehr weitläufigen engen Pendlerverflechtungsraum umgeben, der direkt durch die Kernstädte mitversorgt wird. Erst in einiger Entfernung beginnt der ländliche Raum mit geringer bzw. keiner Beziehung zur Kernstadt.

36 KBV-Konzept Bedarfsplanung 3) Neufestlegung der Verhältniszahlen Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 36 von 58 Bisher: Bei Anpassungen oder Neufestlegungen [der Verhältniszahlen] ist die Zahl der Ärzte zum Stand vom 31. Dezember des Vorjahres zu Grunde zu legen. 101 Abs. 2 Satz 2 SGB V Zukünftig: Die Anpassung der Verhältniszahlen nach Satz 1 Nummer 3 hat insbesondere unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu erfolgen. Fragestellungen bei der Konzeption einer neuen Bedarfsplanung: Wie kann die Zahl der für eine angemessene Versorgung notwendigen Ärzte und Psychotherapeuten bestimmt werden? Gutachten Stichtagsfestlegung Welches Jahr würde bei einer Stichtagsfestlegung als Basis gelten? 1990* (+Demografie) Status quo 2010 * Das Modell D(emografiefaktor) bezieht sich auf die Arztzahlen des jeweiligen Aufsatzjahres der aktuellen Bedarfsplanung dies ist das Jahr 1990 außer bei Hausärzten und Fachinternisten (1995), Anästhesisten (1997) und Psychotherapeuten (1999).

37 KBV-Konzept Bedarfsplanung 4) Weitere Regelungen Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 37 von 58 Objektivierung des Sonderbedarfs auf Basis von Versorgungsanalysen Neufestlegung der Versorgungsgrade Rundungsregeln bei der Zahl der Zulassungen Berücksichtigung von Ermächtigungen Versorgungsbeitrag von Ärzten/Psychotherapeuten

38 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 38 von 58 Modellierung der Varianten: Aufgrund der starken Unterschiede bei den Verhältniszahlen ist ein deutlicher Anstieg der Zulassungen möglich. KV Hamburg Beispiel Vergleich der überzähligen Ärzte/Psychotherapeuten und der Zulassungsmöglichkeiten auf Basis der Verhältniszahlen Demografie vs (Planung der Gruppen auf entsprechender regionaler Ebene, VSG 110%; Aufrunden) Frauen -ärzte Planungsgruppe Hausärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen HNO- Ärzte Psycho -therap. Hautärzte Fachinternisten Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Radiologen Urologen 1990+D 2010 Überzähl Zulas.mgl Überzähl Zulas.mgl ALT Überzähl Zulas.mgl Auf Basis der Demografie Verhältniszahl (präferierte Variante) steigt die Zahl der überzähligen Ärzte/Psychotherapeuten (in überversorgten Gebieten) im Vergleich zum Status quo deutlich an. Gleichzeitig steigt die Zahl der möglichen Neuzulassungen leicht (insgesamt: 30). Mit den VHZ 2010 sinkt die Zahl der Ärzte/Psychotherapeuten in überversorgten Regionen. Gleichzeitig entstehen umfangreiche Möglichkeiten für Neuzulassungen (insgesamt: 302).

39 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 39 von 58 Modellierung der Varianten: Aufgrund der starken Unterschiede bei den Verhältniszahlen ist ein deutlicher Anstieg der Zulassungen möglich. KV Schleswig-Holstein Beispiel Vergleich der überzähligen Ärzte/Psychotherapeuten und der Zulassungsmöglichkeiten auf Basis der Verhältniszahlen Demografie vs (Planung der Gruppen auf entsprechender regionaler Ebene, VSG 110%; Aufrunden) Frauen -ärzte Planungsgruppe Hausärzte Anästhesisten Augenärzte Chirurgen HNO- Ärzte Psycho -therap. Hautärzte Fachinternisten Kinderärzte Nervenärzte Orthopäden Radiologen Urologen 1990+D 2010 ALT Überzähl Zulas.mgl Überzähl Zulas.mgl Überzähl Zulas.mgl Auf Basis der Demografie Verhältniszahl (präferierte Variante) steigt die Zahl der überzähligen Ärzte/Psychotherapeuten (in überversorgten Gebieten) im Vergleich zum Status quo deutlich an. Gleichzeitig steigt die Zahl der möglichen Neuzulassungen (Insgesamt: 507). Mit den VHZ 2010 sinkt die Zahl der Ärzte/Psychotherapeuten in überversorgten Regionen. Gleichzeitig entstehen umfangreiche Möglichkeiten für Neuzulassungen (Insgesamt: 889).

40 KBV-Konzept Bedarfsplanung Was ändert sich? Hausärztliche Versorgung Die Sicherstellung erfolgt zielgenauer Der ungleichen Verteilung von Ärzten wird vorgebeugt Der Zugang verbessert sich Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 40 von 58 Fachärztliche/Psychotherapeutische Versorgung A) Wohnortnahe Versorgung Mitversorgereffekte werden besser abgebildet Planung folgt den raumordnerischen Zielstellungen der Daseinsvorsorge B) Sonderbereich I fachärztliche Versorgung Planungsperspektive für Ärzte verbessert sich C) Sonderbereich II fachärztliche Versorgung Perspektivisch Zulassungssperren Insgesamt Leitgedanke Keep it simple ; Abbau von Scheingenauigkeiten Der demografischen Entwicklung wird Rechnung getragen Weichenstellung für veränderte Rahmenbedingungen und Lebensmodelle (Feminisierung, Vereinbarkeit Beruf und Familie) Stärkerer regionaler Einfluss beim Aufbau von Versorgungsstrukturen

41 Agenda Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 41 von Allgemeine Trends Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Reformen 2013 a b c Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Vergütung 4 Weitere Themen 2013

42 Vergütung Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 42 von 58 Handlungsfelder zur Anpassung des EBM Hier: 1) Weiterentwicklung Bereich III arztgruppenspezifische GOPen 2) Ausgliederung von Einzelleistungen 3) Differenzierung nach neu aufgetretenen und bekannten Erkrankungen 4) Arztgruppenspezifische zeitgesteuerte Volumenbegrenzung Außerdem: Berücksichtigung telemedizinischer und delegationsfähiger ärztlicher Leistungen im EBM

43 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 43 von 58 1) Mögliche Anpassung des EBM - Hausärzte - Differenzierung nach neu aufgetretener und bekannter Erkrankung neu bekannt Morbiditätsspezifische Zuschläge für den spezifischen Behandlungsaufwand mit obligaten Leistungsinhalten (ärztlicher Leistungsanteil + variable Kosten) Qualitätsgesicherte und/oder besonders förderungswürdige Einzelleistungen (ärztlicher Leistungsanteil + variable Kosten) Zuschlag für die zeitaufwendigere Erstanamnese abgesenkte Versichertenpauschale ohne Fixkostenanteil x Altersklassen statt bisher 3 auf Basis statistischer Kriterien Abschlag bei Überweisung zu von in der Versichertenpauschale enthaltenen Leistungen + COPD + Diabetes + HI NYHA II + III + + Allergologie Behandlung des diabetischen Fußes Behandlung von Hämorrhoiden Chirotherapie Langzeit-RR Spirometrie + Fallbezogene Fixkostenpauschale Bonuszuschlag bei veranlasserbezogenen Überweisungsaufträgen + + Zeitzuschlag bei besonderer und außerordentlicher Inanspruchnahme

44 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 44 von 58 1) Mögliche Anpassung des EBM - fachärztliche Kapitel am Beispiel Innere Medizin/Pneumologie - abgesenkte Grundpauschale ohne Fixkostenanteil x Altersklassen statt bisher 3 auf Basis statistischer Kriterien Differenzierung nach neu aufgetretener und bekannter Erkrankung Indikationsbezogene Zuschläge für den spezifischen Behandlungsaufwand mit obligaten Leistungsinhalten (ärztlicher Leistungsanteil + variable Kosten) + + z. B. für Qualitätsgesicherte und/oder besonders förderungswürdige Einzelleistungen (ärztlicher Leistungsanteil + variable Kosten) z. B. für neu bekannt Zuschlag für die zeitaufwendigere Erstanamnese ggf. Multimorbiditätszuschlag Abschlag für in der Grundpauschale enthaltene Leistungen bei auftragsbezogener fachgleicher Überweisung Fallbezogene Fixkostenpauschale COPD Asthma Interstitielle Lungenerkrankung Tumorerkrankung Kardiorespiratorische Polygrafie / Polysomnografie Bronchoskopie ggf. Zuschlag bei definierten pulmologischen Akutereignissen (z. B. Exacerbation) + Bonuszuschlag bei veranlasserbezogenen Überweisungsaufträgen + Zeitzuschlag bei besonderer und außerordentlicher Inanspruchnahme

45 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 45 von 58 1) Mögliche Anpassung des EBM - auftragnehmende fachärztliche Kapitel - EBM-Kapitel: 11 - Humangenetik 12 - Laboratoriumsmedizin 17 - Nuklearmedizin 19 - Pathologie 24 - Radiologie 25 - Strahlentherapie 32 - Laboratoriumsmedizin, Molekulargenetik und Molekularpathologie + abgesenkte Konsiliarpauschale ohne Fixkostenanteil Keine Differenzierung der Patienten nach neuer und bekannter Erkrankung Kap. 24: x Altersklassen statt bisher 3 auf Basis statistischer Kriterien Fallbezogene Fixkostenpauschale + - Überprüfung der Leistungsbeschreibungen und der Kalkulation nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik ggf. Zuschlag für den zusätzlichen Zeitaufwand bei der Befunderhebung unter Einbeziehung von relevanten Vorbefunden Leistungsrückgang durch Einführung fachgruppenspezifischer, veranlasserbezogener Budgets (ggf. Ausnahme Kapitel 25)

46 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 46 von 58 2) Ausgliederung von Einzelleistungen Das GKV-VStG regelt: Anpassung 87 Abs. 2b und 2c SGB V (Änderungen farblich hervorgehoben) (2b) 1 [...] Leistungen der hausärztlichen Versorgung sollen als Versichertenpauschalen abgebildet werden; für Leistungen, die besonders gefördert werden sollen oder telemedizinisch erbracht werden können, sind Einzelleistungen oder Leistungskomplexe vorzusehen. Bislang geltender Wortlaut: sind als Versichertenpauschalen abzubilden. können Einzelleistungen oder Leistungskomplexe vorgesehen werden. (2c) 1 [...] Leistungen der fachärztlichen Versorgung [...]; Einzelleistungen können vorgesehen werden, soweit dies [...] einschließlich der Möglichkeit telemedizinischer Erbringung gemäß Absatz 2a Satz 6, erforderlich ist. Keine Änderung aktuell geltender Wortlaut.

47 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 47 von 58 3) Differenzierung nach neu aufgetretenen und bekannten Erkrankungen Das GKV-VStG regelt: Anpassung 87 Abs. 2b und 2c SGB V (Änderungen farblich hervorgehoben) (2b) 3 Die Pauschalen nach Satz 1 sollen einerseits nach Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis erstmals diagnostiziert und behandelt werden, sowie andererseits nach Patienten, bei denen eine begonnene Behandlung fortgeführt wird, [ ] insbesondere zur Abbildung des Schweregrads der Erkrankung differenziert werden, um mit dem Gesundheitszustand verbundene Unterschiede im Behandlungsaufwand der Versicherten zu berücksichtigen. (2c) 2 [ ] die Grundpauschalen sollen dabei soweit möglich und sachgerecht einerseits nach Patienten, die in der jeweiligen Arztpraxis erstmals diagnostiziert und behandelt werden, sowie andererseits nach Patienten, bei denen eine begonnene Behandlung fortgeführt wird, [ ] differenziert werden.

48 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 48 von 58 3) Differenzierung nach neu aufgetretenen und bekannten Erkrankungen bekannt neu Zeitaufwand für Diagnose und Therapie: Krankengeschichte Arzneimittelverträglichkeit Familiäre Zusammenhänge Sachgerechte Leistungsabbildung durch differenzierte GOPen

49 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 49 von 58 3) Differenzierung nach neu aufgetretenen und bekannten Erkrankungen Handlungsoptionen nach EBM-Kapiteln: Differenzierung sinnvoll Differenzierung bedingt sinnvoll Differenzierung nicht sinnvoll 3 Hausarzt 4 Kinder-/Jugendmedizin 5 Anästhesie 11 Humangenetik 17 Nuklearmedizin 23 Psychotherapie 6 Augenheilkunde 12 Labormedizin 18 Orthopädie 24 Radiologie 7 Chirurgie 13 Innere Medizin 19 Pathologie 25 Strahlentherapie 8 Gynäkologie 14 Kinder-/Jugendpsychiatrie 20 Phoniatrie/Pädaudiologie 26 Urologie 9 HNO 15 MKG-Chirurgie 21 Psychiatrie 10 Dermatologie 16 Neurologie 22 Psychosomatik 27 Physikalische u. Rehabilitative Medizin

50 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 50 von 58 4) Arztgruppenspezifische zeitgesteuerte Volumenbegrenzung Techn. Leistungsanteil Ärztl. Leistungsanteil Ausnahmen zur Sicherstellung auf Antrag der Praxis Obergrenze je Quartal 51 Std. x 12 Wochen = 612 Stunden = Minuten Ø Fallzahl Ø fixe Kosten der Arztgruppe Variable Kosten der Praxis Überschuss der Praxis Fallbezogene Strukturpauschale GOP spezifische Abrechnung (Kalkulationszeit AL)

51 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 51 von 58 EXKURS: Stand der Beratungen zur Vergütung 2013 im Bewertungsausschuss 1 Anpassung und Festlegung des Orientierungswertes 2013 Absenkung 7,16 % 3,2537 Cent Aufwertung + 11 % 3,8903 Cent Keine Annäherung der Positionen: Erweiterter Bewertungsausschuss wurde angerufen (Sitzungstermin 30. August 2012)

52 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 52 von 58 EXKURS: Stand der Beratungen zur Vergütung 2013 im Bewertungsausschuss 2 Vorgaben zur Ermittlung der Aufsatzwerte der regionalen morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) und Aufteilung auf die Krankenkassen strittige Punkte Empfehlung zur Abgrenzung der MGV Verfahren zur Ein- und Ausdeckelung von Leistungen in die bzw. aus der MGV Berücksichtigung kassenseitiger Prüfanträge bei der Aufteilung auf die Krankenkassen Beratungen im Bewertungsausschuss sind nicht abgeschlossen: Fortsetzung am 30. August 2012

53 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 53 von 58 EXKURS: Stand der Beratungen zur Vergütung 2013 im Bewertungsausschuss 3 Bereinigung der MGV, insbesondere aufgrund von Selektivverträgen Weiterentwicklung des bisherigen komplexen Verfahrens unter Einbezug der aktuellen Anteile der einzelnen Krankenkasse an der MGV einer Kassenärztlichen Vereinigung hin zu einer Fortschreibung der bereinigten MGV des Vorjahres in Bezug auf den Wechsel der Versicherten in bzw. aus der selektivvertraglichen Versorgung Vollständige Bereinigung der für einen am Selektivvertrag teilnehmenden Versicherten vorgesehenen Vergütung aus der MGV und Vergütung der kollektivvertraglichen Versorgung dieses Versicherten außerhalb der MGV Beratungen im Bewertungsausschuss nicht abgeschlossen: Fortsetzung am 30. August 2012

54 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 54 von 58 EXKURS: Stand der Beratungen zur Vergütung 2013 im Bewertungsausschuss 4 Empfehlungen für die regionalen Veränderungsraten der MGV Korrektur der Datengrundlagen hinsichtlich der Identifikation von Selektivvertragsteilnehmern Korrektur der Datengrundlagen hinsichtlich der Identifikation von Selektivvertragsteilnehmern Validierung des Hochrechnungsverfahrens der verwendeten Stichprobe In Bezug auf die Validierung keine Annäherung der Positionen: Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses zur Korrektur der Datengrundlagen, aber Ablehnung der Validierung Beschluss zu den Empfehlungen für die regionalen Veränderungsraten wird am 30. August 2012 im Bewertungsausschuss beraten.

55 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 55 von 58 EXKURS: Stand der Beratungen zur Vergütung 2013 im Bewertungsausschuss 5 Empfehlung zur Messung eines nicht vorhersehbaren Anstiegs des morbiditätsbedingten Behandlungsbedarfs Anstieg liegt nur vor bei Ausnahmeereignissen, wie Pandemien, Epidemien, Naturkatastrophen oder anderen Großschadensereignissen Messung des Anstiegs mittels des eingesetzten Klassifikationsverfahrens bei bestimmten Diagnosen, wie z. B. Atemwegserkrankungen Anstieg liegt zudem vor bei Ausnahmeereignissen Keine Annäherung der Positionen: Erweiterter Bewertungsausschuss wurde angerufen (Sitzungstermin 30. August 2012)

56 Agenda Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 56 von Allgemeine Trends Herausforderungen für die Gesundheitspolitik Reformen 2013 a b c Versorgungsstrukturgesetz Bedarfsplanung Vergütung 4 Weitere Themen 2013

57 Weitere Themen 2013 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 57 von 58 Bürokratieabbau! (Möglicher Paradigmenwechsel: Priorität gegenüber Honorar?!) Stärkung der Aus- u. Weiterbildung (z. B. Pflicht-WB im ambulanten Bereich) Förderung der Prävention, dabei stärkere Einbindung der Niedergelassenen

58 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 58 von 58 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

59 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 59 von 58 BACK-UP

60 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 60 von 58 Bedarfsplanung

61 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 61 von 58 Die Rolle von Zulassungsausschuss und Landesausschuss nach neuer Gesetzeslage

62 Modellrechnungen Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 62 von 58 Durch Übergangsregelungen soll der absehbare Zuwachs abgefedert und gesteuert werden 1. Steuerung nach Bedarf 2. Sonderregelung Ruhrgebiet Neue Arztsitze werden nur in jenen 20% der Planungsregionen, die den niedrigsten Versorgungsgrad aufweisen. Die alte Verhältniszahl wird über 10 Jahre schrittweise an die neuen bundeseinheitlichen Verhältniszahlen angepasst. 100% Zahl der Planungsbereiche insgesamt z.b. 50% 20% Offene Planungsbereiche (<110%) Planungsbereiche, in denen neue Arztsitze ausgewiesen werden Verhältniszahl Ruhrgebiet 10 Jahre Bundesweite Verhältniszahl Durch Übergangsregelungen soll die wellenartige Zulassung von neuen Ärzten verhindert werden.

63 Zusammenfassung Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 63 von 58 Der Zeitplan für die Reform der Bedarfsplanung ist relativ knapp Zeitplan Themen Aufgaben in der KBV BPl-RiLi tritt in Kraft Erstellen eines Bedarfsplans Anwendung der neuen Bedarfsplanung Fachliche Betreuung Rechtsberatung Interne und Externe Kommunikation Dez Nov Okt Vorbereitung BPl-RiLi in den KVen Berechnung Versorgungsgrade Berechnung fehlende und überzählige Ärzte Fachliche Betreuung (inkl. Vor-Ort-Besuche) Rechtsberatung Interne und Externe Kommunikation Sept Aug Juli Juni Mai Vorbereitung BPl-RiLi in der KBV Beschluss BPl-RiLi Verhandlung BPl-RiLi im G-BA Berechnung der Verhältniszahlen in Abstimmung mit KVen Zuordnungstabelle Planungsregionen Vorarbeiten Demografiefaktor Vorarbeiten Sonderbedarf Planungsgruppen Planungsregionen Verhältniszahlen Sonderbedarf Demografie-/Morbiditätsfaktor Versorgungsgrade Rundungseffekte Versorgungsbeitrag Berücksichtigung von Ermächtigte Ärzte, Leistungserbringer 116b, Selektivverträge Vorarbeiten (inkl. ggf. IT-Projekt Sonderbedarf) Interne und Externe Kommunikation Abstimmung mit Aufsicht Administration UA BPl. Modellrechnungen (inkl. Vor-Ort-Besuche) Entwurf Richtlinie Interne und Externe Kommunikation Abstimmung mit den KVen und Berufsverbänden

64 Modellierung der Varianten Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 64 von 58 Die Beplanung aller bislang unbeplanten Arztgruppen führt zur faktischen Sperrung des Planungsbereichs für diese Ärzte KV Hamburg Überzählige Ärzte und Zulassungsmöglichkeiten bei neu in der Bedarfsplanung aufzunehmenden Arztgruppen (KVen, VHZ 2010, 110%, Aufrunden): Physikal. & Rehablitative Mediziner Mund- Kiefer- Gesichtschirurgen Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen Kinder- und Jugendpsychiater Humangenetiker Laborärzte* Pathologen Transfusionsmediziner GESAMT Ärzte in der der Gruppe Überzählige (110%) Zulassungsmgl. (110%) 50,0 31,8 12,5 20,3 20,8 34 9,0 40,0 30,8 5,5 254,5 24,0 12,8 0,0 7,3 6,8 14,8 5,0 19,0 12,8 3,5 105,8 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 Die Zahl der Ärzte in diesen Planungsgruppen steigt faktisch kaum noch Mit der Aufnahme dieser Arztgruppen in die Bedarfsplanung sind dann alle ambulanten Ärzte beplant. * Umfasst Biochemiker, Immunologen, Laborärzte, Mikrobiologen

65 Modellierung der Varianten Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 65 von 58 Die Beplanung aller bislang unbeplanten Arztgruppen führt zu Auffülleffekten von ca. 30 Ärzten KV SH Überzählige Ärzte und Zulassungsmöglichkeiten bei neu in der Bedarfsplanung aufzunehmenden Arztgruppen (KVen, VHZ 2010, 110%, Aufrunden): Physikal. & Rehablitative Mediziner Mund- Kiefer- Gesichtschirurgen Nuklearmediziner Strahlentherapeuten Neurochirurgen Kinder- und Jugendpsychiater Humangenetiker Laborärzte* Pathologen Transfusionsmediziner GESAMT Ärzte in der der Gruppe Überzählige (110%) Zulassungsmgl. (110%) 47,5 19,0 15,0 17,5 19,0 38,0 3,0 33,8 32,3 3,0 228,0 5,5 0,0 0,0 0,0 0,0 13,2 0,0 0,0 3,3 0,0 22,0 0,0 10,0 6,0 2,5 3,0 7,5 3,0 0,3 0,0 0,0 32,3 Die Zahl der Ärzte in diesen Planungsgruppen steigt insgesamt maximal um 14 %. Mit der Aufnahme dieser Arztgruppen in die Bedarfsplanung sind dann alle ambulanten Ärzte beplant. * Umfasst Biochemiker, Immunologen, Laborärzte, Mikrobiologen

66 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 66 von 58 Vergütung

67 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 67 von 58 Vergütung: Berücksichtigung telemedizinscher Leistungen Das GKV-VStG regelt: Ergänzung 87 Abs. 2a SGB V Bei der Überprüfung nach Absatz 2 Satz 2 prüft der Bewertungsausschuss bis spätestens zum 31. Oktober 2012, in welchem Umfang ambulante telemedizinische Leistungen erbracht werden können; auf dieser Grundlage beschließt er bis spätestens zum 31. März 2013, inwieweit der einheitliche Bewertungsmaßstab für ärztliche Leistungen anzupassen ist.

68 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 68 von 58 Mögliche ambulante telemedizinische Leistungen TELEMEDIZIN Tele-Diagnostik und Tele-Therapie Datenübermittlung und Telekommunikation Arzt <> Arzt Arzt <> Patient Arzt <> MFA <> Patient MFA (Arzt) <> Patient Weitere Möglichkeiten der Delegation?!

69 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 69 von 58 Einsatzgebiete für telemedizinische Anwendungen Als Einsatzgebiete für Telemedizin lassen sich derzeit vordringlich die elektronische Versendung von Arztbriefen und Befunden und ggf. Videokonferenzen als Ersatz für Hausbesuche oder als konsiliarische Inanspruchnahme identifizieren. Tele-Radiologie ist bereits seit fast 10 Jahren durch die Röntgenverordnung (RöV) geregelt und wird eingesetzt. Tele-Pathologie ist technisch möglich, Verbreitung und Vergütung sind aber unklar. Es handelt sich vermutlich vor allem um Zweitbefundungen. Telemedizinische Überwachung von Patienten nach Ersteinstellung auf Medikamente mit enger therapeutischer Breite (z.b. Insulin oder Marcumar).

70 Gesundheitswesen 2013: Stand und Perspektiven Seite 70 von 58 Zeitplan zur Anpassung des EBM (Grobplanung) 1. Anpassung der Arztgruppen-Kapitel Datenaufbereitung Strukturierte Gespräche mit den Berufsverbänden Ende Aug. Sept. bis Mai Mai Vertreterversammlung Konzertierte Aktion Vorbereitung der Daten und Fragenkataloge für die BVen Vertreterversammlung Verhandlungsphase Mai bis??? 2014 EBM-Beschluss im Bewertungsausschuss

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