Strategien zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen Baustein >Fahrradverkehr< Ergebnis der Expertenkreise
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- Walther Glöckner
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1 Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Strategien zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen Baustein >Fahrradverkehr< Ergebnis der Expertenkreise
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3 Strategien zur Stärkung der Nahmobilität in Hessen Bei der vorliegenden Broschüre handelt es sich um die Ergebnisdokumentation der Expertenkreissitzungen und nicht um eine abgestimmte Strategie, die die Meinung aller Experten wiederspiegelt. Die Expertenkreissitzungen haben im Zeitraum von September bis November 2015 dreimal getagt. 1
4 Zusammenfassung Die Stärkung der Nahmobilität ist ein zentrales Element der Mobilitätspolitik der Landesregierung. Es wird angestrebt, die Anteile von ÖPNV, Radfahren und Zufußgehen am Modal Split zu erhöhen. Der hier vorgestellte Entwurf der Hessischen Radverkehrsstrategie ist eingebunden in die Strategie zur Förderung der Nahmobilität. Der Ausbau des Radverkehrs dient dazu, die politisch erwünschten Ziele beispielsweise beim Klima- und Lärmschutz oder bei der Gesundheitsförderung zu erreichen. Die Grundlage für eine Verbesserung der infrastrukturellen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen des Radverkehrs in Städten und im ländlichen Raum ist das aufeinander abgestimmte Vorgehen von Bund, Land, den Landkreisen und Kommunen. Dies muss mit ausreichenden finanziellen Mitteln und der Bereitstellung qualifizierter personeller Ressourcen einhergehen. Alle relevanten Bereiche bestehend aus Infrastruktur, Kommunikation, Kultur und Service müssen aufeinander bezogen und erheblich verbessert werden. Wichtige Herausforderungen sind die deutliche Erhöhung des Anteils der mit dem Rad zurückgelegten Kurzstrecken (bis zehn Kilometer) sowie die Verbesserung bei der Kombination des Radverkehrs mit dem Öffentlichen Verkehr. Die Radverkehrsstrategie umfasst drei Handlungsfelder: Angebot, Planung und Infrastruktur, Kommunikation und Netzwerk sowie Innovation und Zukunft. Die Handlungsfelder werden durch jene strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen ergänzt, in die sie eingebettet sind. Eine gute Radverkehrsinfrastruktur muss fachlich fundiert geplant, gebaut und unterhalten werden. Daher ist Qualifizierung und Weiterbildung des Personals von besonderer Bedeutung. Die bauliche Infrastruktur bedarf sowohl bei Neu- und Ausbau, als auch bei der Bestandpflege der Einhaltung bestehender Standards. Die Optimierung von Anlagen muss den aktuellen Verkehrstrends mindestens zeitnah folgen. Bedeutsam ist die regionale und überregionale Vernetzung der Radverkehrsinfrastrukturen. Für eine erfolgreiche Fahrradförderung sind Maßnahmen im Bereich von Kommunikation und Vernetzung unerlässlich. Innerhalb des Verwaltungsapparats muss es selbstverständlich werden, das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel wahrzunehmen und entsprechend in der Kommunikation zu behandeln. Durch eine gezielte Ansprache können mehr Menschen zu einem Umstieg auf das Rad bewegt werden. Bürger nutzen die Radverkehrsinfrastruktur nicht nur sie können zu deren Verbesserung auch als lokale Alltagsexperten eingebunden werden. Die Basis für eine gute Entwicklung des Radverkehrs von morgen wird bereits heute gelegt. Wichtig sind aber auch echte Zukunftsthemen, wie die Kommunikation zwischen Fahrrad ( smart bike ) und Infrastruktur oder eine effektive und kostengünstige Maßnahmenevaluation in kleinräumigen Bereichen. Hessen hat die Chance, Vorreiter einer fortschrittlichen Radverkehrspolitik zu sein. Bei vielen der neuen Themen ist eine wissenschaftliche Begleitforschung sinnvoll, teilweise unabdingbar. Die von der Landespolitik gewünschte strategische Entwicklung des Radverkehrs wird nur dann erfolgreich sein, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden und wenn u.a. auch die rechtlichen Rahmenbedingungen den Radverkehr in nachholender Weise begünstigen. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung sowie die Vernetzung auf überregionaler bzw. auf Landesebene stellen dabei unverzichtbare Elemente einer systematischen und strategischen Radverkehrsförderung dar. Diesem Ziel dienen die Hessische Radverkehrsstrategie und die AGNH. 2
5 Gliederungsverzeichnis 1 Einleitung Angebot, Planung und Infrastruktur Qualifizierung und Weiterbildung Bauliche Infrastruktur Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur Unterhaltung und Betrieb der Radverkehrsinfrastruktur Radverkehrsnetze Kommunikation und Netzwerk Interne Kommunikation Externe Kommunikation und Art der Kommunikation Bürgerbeteiligung Innovation und Zukunft Navigation, Wegweisung und Geodateninfrastruktur Kommunikation Fahrrad < > Infrastruktur (Smart City) Transport und Beförderung Modellprogramme, -projekte und Verkehrsversuche Infrastruktur Verkehrsanalysen und Maßnahmenevaluierung Strukturen und organisatorische Rahmenbedingungen Finanzen Recht Abstimmung Vernetzung Initialprojekte Fazit...15 Impressum Abkürzungsverzeichnis B+R ERA EW FStrG HBO HMWEVL HStrG NRVP LSA ÖPNV OSM RFID RV RVB oder RFB STEP Bike and Ride Empfehlungen für Radverkehrsanlagen, Forschungsgesellschaft für Straßenund Verkehrswesen (FGSV), 2010 Einwohner Bundesfernstraßengesetz Hessische Bauordnung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Hessisches Straßengesetz Nationaler Radverkehrsplan Lichtsignalanlage Öffentlicher Personennahverkehr OpenStreetMap Radio-Frequency Identification Radverkehr Radverkehrsbeauftragter oder Radfahrbeauftragter Stations-Entwicklungsplan (im ÖPNV) 3
6 1. Einleitung Diese Radverkehrsstrategie ist eingebunden in die hessische Strategie zur Förderung der Nahmobilität. Die Stärkung der Nahmobilität ist ein zentrales Element der Mobilitätspolitik der Landesregierung. Es wird angestrebt, die Anteile von ÖPNV, Radfahren und Zufußgehen am Modal Split zu erhöhen. Die Grundlage für eine Verbesserung der infrastrukturellen, rechtlichen und kulturellen Rahmenbedingungen des Radverkehrs in Städten und im ländlichen Raum ist das aufeinander abgestimmte Vorgehen von Bund, Land, den Landkreisen und Kommunen. Dies muss mit ausreichenden finanziellen Mitteln und der Bereitstellung qualifizierter personeller Ressourcen einhergehen. Alle relevanten Bereiche - bestehend aus Infrastruktur, Kommunikation, Kultur und Service müssen aufeinander bezogen und weiterentwickelt werden. Der Ausbau des Radverkehrs dient dazu, die politisch erwünschten Ziele beispielsweise beim Klimaund Lärmschutz oder bei der Gesundheitsförderung zu erreichen. Wichtige Herausforderungen sind die deutliche Erhöhung des Anteils der mit dem Rad zurückgelegten Kurzstrecken (bis zehn Kilometer) sowie die Verbesserung bei der Kombination des Radverkehrs mit dem Öffentlichen Verkehr. Hierbei ist die Barrierefreiheit für alle Menschen sicherzustellen. Im Zuge der Konzipierung einer Gesamtstrategie zur Nahmobilität in Hessen wurde der Expertenkreis Radverkehr mit Fachleuten aus Verbänden, Landkreisen, Kommunen, Fachbehörden, Polizei, Wissenschaft, Wirtschaft und Planungsbüros eingerichtet. Die Arbeitsergebnisse sind im vorliegenden Entwurf einer Radverkehrsstrategie zusammengefasst. Die Strategie umfasst drei Handlungsfelder: Angebot, Planung und Infrastruktur (Kap. 2), Kommunikation und Netzwerk (Kap. 3) sowie Innovation und Zukunft (Kap. 4). Die Handlungsfelder werden durch strukturelle und organisatorische Rahmenbedingungen ergänzt, in die sie eingebettet sind (Kap.5). Dieser Zusammenhang soll durch das nachstehende Schaubild verdeutlicht werden. Innovation und Zukunft Technische Kommunikation Fahrrad < + > Infrastruktur Struktur und organisatorische Rahmenbedingungen Tranport und Beförderung Infrastruktur Navigation, Wegweisung und Geoinfrastruktur Verkehranalysen und Maßnahmenevaluierung Vernetzung Bauliche Infrastruktur Neu- und Ausbau Modellprogramme, Projekte und Verkehrsversuche Bürgerbeteiligung Abstimmung Bauliche Infrastruktur, Unterhaltung Finanzen Nahverkehrsnetze Angebot, Infrastruktur und Planung Recht Qualifizierung und Weiterbildung Interne Kommunikation Kommunikation und Netzwerk Externe Kommunikation 4
7 2. Angebot, Planung und Infrastruktur Damit Mobilität mit dem Rad attraktiv und sicher ist, bedarf es einer guten Radverkehrsinfrastruktur. Sie muss fachlich fundiert geplant, gebaut und unterhalten werden. Daher ist Qualifizierung und Weiterbildung des Personals (2.1) von besonderer Bedeutung. Die bauliche Infrastruktur (2.2) setzt sowohl bei Neu- und Ausbau, als auch bei der Bestandpflege das Einhalten bestehender Standards voraus. Bei der Optimierung von Anlagen sind die jeweils aktuellen Entwicklungen zu berücksichtigen. Bedeutsam ist auch die regionale und überregionale Vernetzung der Radverkehrsinfrastrukturen (2.3). 2.1 Qualifizierung und Weiterbildung Für eine erfolgreiche Förderung des Radverkehrs ist die gute Ausbildung der zuständigen Personen essentiell. Ziel muss die Erweiterung von Kenntnissen und die Anwendung der aktuellen Möglichkeiten und Techniken der Radverkehrsförderung sein, um eine zeitgemäße Planung und bauliche Umsetzung zu ermöglichen. Hierbei sind folgende Aspekte zu beachten: interdisziplinäre Herangehensweise, Identifizierung und Einbeziehung aktueller Entwicklungen (u.a. gesellschaftliche Trends, Demographie, Fahrzeugentwicklung), Kenntnis von nationalen und internationalen Best Practices, Zusammenführung von Verwaltungshandeln und Planung, Verkehrssicherheitsaudits. Die Zielgruppen befinden sich auf allen Verwaltungsebenen, inklusive Hessen Mobil, Regierungspräsidien und Landespolizei. Dazu gehören auch Akteure aus Planung und Politik. Die Formate können vielfältig sein: Die Fahrradakademie bietet hervorragende Fortbildungen an, die es besser zu nutzen gilt, (landes- und regionalspezifische) Angebote sollen ergänzt werden, v. a. über die drei Hessischen Radforen und die Hessische Akademie für Nahmobilität (Kap. 5.4), die Kooperation mit Hochschulen sollte verstärkt werden, Fortbildungen müssen nicht unbedingt face-to-face stattfinden, die modernen Methoden des E-Learnings sind kosteneffiziente Angebote (z. B. die Webinare der Fahrradakademie). 2.2 Bauliche Infrastruktur Der Neu-, Ausbau und Erhalt der Radverkehrsinfrastruktur muss verschiedenen Nutzungsansprüchen und den damit verbundenen unterschiedlichen Anforderungen gerecht werden Neu- und Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur bedarf bzgl. der Themengebiete Fahren der Sicherstellung von Qualitätsstandards mindestens nach den aktuellen Regelwerken, u.a. Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), der Anhebung des Ausstattungsgrades der Landes- und Bundesstraßen mit Radverkehrsanlagen bis 2025 auf das Niveau vergleichbarer Flächenländer, der Etablierung von Radschnellwegen in Ballungsräumen als Netzbestandteile, der Nutzung von Synergien zwischen touristischen Radwegen und Alltagsverbindungen, v. a. im ländlichen Raum, einer nachfrageorientierten Anpassung der Leistungsfähigkeit von Radverkehrsanlagen. 5
8 Parken des umfassenden Ausbaus der Parkinfrastruktur für Fahrräder im öffentlichen Raum im breiten Spektrum von Fahrradbügeln über ADFC-zertifizierte Fahrradabstellanlagen bis hin zu Fahrradgaragen, der stärkeren Berücksichtigung des Fahrradparkens an öffentlichen Gebäuden (Vorbildfunktion durch das Angebot funktionaler Abstellanlagen), in Wohnquartieren und in Unternehmen (bike + business), der Schaffung von sicheren und komfortablen Abstellmöglichkeiten von Lastenrädern und Kleinkindtransport-Rädern im öffentlichen und privaten Raum. Umsteigen einer Ausarbeitung eines landesweiten B&R Konzepts nach standardisiertem Verfahren (vgl. STEP), der Errichtung von intermodal ausgerichteten Mobilitätsstationen, die den Umstieg zu anderen Verkehrssystemen erleichtern, der weiteren Integration von modernen Fahrradverleihsystemen (inkl. Lastenrädern) in das Verkehrssystem, der Errichtung von Radstationen an den Hauptbahnhöfen aller zehn hessischen Oberzentren. Orientieren einer flächendeckenden und aufeinander abgestimmten Wegweisung, der Sicherstellung der Einheitlichkeit der Standards bei der Wegweisung, eines überregionalen Katasters bzw. einer zentralen Wegweisungsdatenbank, der Übertragung der Wegweisungsnetze in digitale Navigationssysteme (Radroutenplaner, OSM etc.) Unterhaltung und Betrieb der Radverkehrsinfrastruktur bedarf eines regelmäßigen Auditierens der Radverkehrsinfrastruktur, inkl. der Wegweisung, um den Bedarf an Instandhaltungs- und Ausbaumaßnahmen zu identifizieren und Verkehrssicherheit herzustellen, der verstärkten Nutzung der Meldeplattform Radverkehr durch die Kommunen, inkl. ihrer kontinuierlichen qualitativen Weiterentwicklung, der verbesserten Schulung des mit dem Beschwerdemanagement betrauten kommunalen Personals (selbstverständlich muss es dafür genügend Personalkapazitäten geben), eines Winter- und Räumdienstnetzes als verbindlicher Vorgabe, der konsequenten Baustellensicherung durch verkehrssichere und deutlich ausgeschilderte Umleitungen für den Radverkehr. 2.3 Radverkehrsnetze Die verschiedenen regionalen Radverkehrsnetze unterschiedlicher Qualität sollen in ein landesweites System hierarchisch abgestufter Radverkehrsnetze mit definierten Qualitätsstandards überführt werden. Die Standards dafür sind: Flächendeckung, Deckungsgleichheit über administrative Grenzen hinaus und Zielgruppenorientierung (Alltag und Freizeit). Landkreise sollen mit Unterstützung des Landes in die Lage versetzt werden, als Koordinierungsstellen zu wirken. 6
9 3. Kommunikation und Netzwerk Für eine erfolgreiche Fahrradförderung sind Maßnahmen im Bereich von Kommunikation und Vernetzung unerlässlich. Innerhalb des Verwaltungsapparats muss es selbstverständlich werden, das Fahrrad als vollwertiges Verkehrsmittel wahrzunehmen und entsprechend in der Kommunikation (3.1) zu behandeln. Nur so lässt sich die gewünschte umfassende Förderung sicherstellen. Durch eine gezielte Ansprache können mehr Menschen zu einem Umstieg auf das Rad bewegt werden (3.2). Bürger nutzen die Radverkehrsinfrastruktur nicht nur sie können zu deren Verbesserung auch als lokale Alltagsexperten eingebunden werden (3.3). 3.1 Interne Kommunikation Der Radverkehr wird von manchen Behörden immer noch nicht gleichberechtigt mit anderen Verkehrsmitteln, sondern nachrangig behandelt. Ziel muss es daher sein, den Radverkehr in den Planungen als mindestens gleichberechtigten Partner anderer Verkehrsmittel zu verankern. Im Vergleich zum motorisierten Individualverkehr sollte der Radverkehr diesem so lange vorgezogen werden, bis die Ergebnisse der historischen Vernachlässigung beseitigt worden sind. Hierfür sind verschiedene Methoden denkbar: Anreize setzen für Kommunen, um beispielsweise die Radverkehrsinfrastruktur auszubauen oder einen kommunalen Radverkehrsbeauftragten/eine kommunale Radverkehrsbeauftragte einzusetzen, Klarheit schaffen über die Form der Einbindung des Radverkehrs (und von Radverkehrsbeauftragten), in Planung, Unterhalt und die Sanierung von Straßen, fahrradbezogene Verkehrsschauen verstärkt durchführen (Sonderverkehrsschauen) und die Ergebnisse zeitnah kommunizieren, Runde Tische Radverkehr auf regionalen und/oder lokalen Ebenen auf- und ausbauen. Das Thema Radverkehr muss gegenüber der Politik bedeutend stärker kommuniziert werden, als dies bislang der Fall war, zum Beispiel in Bürgermeisterdienstversammlungen. 3.2 Externe Kommunikation und Art der Kommunikation Ziel der externen, an die Öffentlichkeit gerichteten, Kommunikation ist es, das Bewusstsein für den Radverkehr und seine Vorteile (gesundheitlich, wirtschaftlich, ökologisch ) zu stärken sowie Anreize zu schaffen, das Rad zu nutzen. Es ist wichtig, Bausteine für Mobilitätsmanagement, Mobilitätsbildung und Maßnahmen zur Stärkung des Radverkehrs zu schaffen, fortzuführen und zu stärken, zum Beispiel: Hessischer Radroutenplaner (Kap. 4), Wegweisungsservice (Beschilderung begleiten durch Broschüren, Apps etc.), Veranstaltungen, bike + business (Fahrradförderung in und durch Unternehmen), Radverkehrskampagnen, wie beispielsweise Offenbach fährt fair, die Aktion Mit dem Rad zur Arbeit, Stadtradeln, Vorbilder Promis aufs Rad, Regeln, Pflichten und Neuerungen kommunizieren, 7. Sinn im hr, Wettbewerb stärken Best for Bike Hessen, Einbeziehung von Verbänden, wie dem ADFC, VCD und FUSS. Die Ansprache sollte dabei zielgruppenspezifisch erfolgen, z.b. Malwettbewerb für Kinder, Hochschulwettbewerbe, Migranten, Vereine, auch an Unternehmen adressiert sein (bike + business), über alle Kanäle laufen: Facebook, Twitter, Internetauftritt, Pressearbeit. 7
10 3.3 Bürgerbeteiligung Die Bürgerbeteiligung dient sowohl dazu, Betroffene zu informieren, als auch ihr Potenzial als lokale Alltagsexperten zu nutzen. Sie kennen den Bedarf, wissen, an welchen Stellen es hakt und sie haben teilweise auch neue kreative Ideen. Hierbei sind auch die relevanten Verbände einzubeziehen. In den Beteiligungsprozess müssen diejenigen integriert werden, die von Veränderungen unmittelbar betroffen sind. Dabei sollten auch temporäre Experimente zugelassen und durch begleitende Forschungen evaluiert werden. Die Einbindung von Bürgern und Bürgerinnen kann in vielerlei Hinsicht erfolgen, beispielsweise über: (regelmäßige) Bürgerversammlungen zum Thema Radverkehr, Planungsspaziergänge, Befahrungen, eine vorgeschriebene Beteiligung im Planfeststellungsverfahren, eine frühzeitige Beteiligung, Vereine als Multiplikatoren, die Meldeplattform Radverkehr sowie die Integration von OSM und Internet-Foren. 8
11 4. Innovation und Zukunft Die Grundlagen für eine erfolgreiche Förderung des Radverkehrs von morgen werden bereits heute gelegt. Dieses Kapitel möchte zeigen, welche langfristigen Ziele aus Sicht der Radfahrenden erreicht werden sollen und welche Schlüsse daraus für das heutige Handeln zu ziehen sind. Es werden Themen weiterentwickelt, die bereits heute auf der Tagesordnung stehen bzw. stehen sollten. Wichtig sind aber auch echte Zukunftsthemen, wie die Kommunikation zwischen Fahrrad ( smart bike ) und Infrastruktur oder eine effektive und kostengünstige Maßnahmenevaluation in kleinräumigen Bereichen. Hierbei hat Hessen die Chance, Vorreiter einer fortschrittlichen Radverkehrspolitik zu sein. Bei vielen dieser Themen ist eine wissenschaftliche Begleitforschung sinnvoll, bei einigen sogar unabdingbar. 4.1 Navigation, Wegweisung und Geodateninfrastruktur Die Themen Wegweisung und Navigation müssen enger verzahnt werden. Mit Hilfe einer umfangreichen Geodateninfrastruktur werden die Bedingungen für Planung und Wissenschaft verbessert. Netzplanung der Verwaltung und die vor Ort ausgewiesenen Strecken sollen für alle öffentlichen und privaten Routinganbieter in elektronischer Form einfach und kostenlos zugänglich gemacht werden (Open Data). Ziel sollte die Erstellung einer öffentlichen Geodateninfrastruktur sein, die Schnittstellen bereitstellt. Die Daten sollen durch Kommunen, aber auch von Radfahrenden eingespeist werden (Tracking / Floating Phone Data). Über Mängelmelder dokumentierte Gefahren und Unfälle können ebenfalls eingebunden werden. Auch die Integration von Informationen über die elektrische Ladeinfrastruktur wäre sinnvoll. Das Land sollte im Bereich der Organisation (Bereitstellung, Aktualisierung) und der rechtlichen Rahmenbedingungen (Datenschutz) federführend aktiv werden. Vorstellbar ist auch eine Datenkoordination über den Mobilitätsdatenmarktplatz des Bundes. 4.2 Kommunikation Fahrrad < > Infrastruktur (Smart City) Die Verknüpfung mit Informationen aus den Systemen anderer Verkehrsmittel bringt neue Mobilitätsoptionen mit sich. Denkbar sind dadurch Lösungen via Informations- und Kommunikationstechnologien, beispielsweise im Sinne von Ist in der nächsten S-Bahn noch Platz für Fahrräder? Lichtsignalanlagen melden an Radfahrende über Smartphone (smart bike), wann die Grünphase beginnen wird, alternativ können farbige Leuchtstreifen im Radweg anzeigen, ob die Grünphase bei aktueller Geschwindigkeit noch erreicht werden kann, Radfahrende können über RFID-Chips bereits weit vor der Ampel eine Grünphase anfordern, um ohne Wartezeiten fahren zu können. Die Kommunikationsrichtung vom Fahrrad zur Infrastruktur ist insbesondere für Radschnellverbindungen interessant. 4.3 Transport und Beförderung Lastenfahrräder Mehrpersonenfahrräder Kindertransport-Räder (Elektronisch unterstützte) Lastenfahrräder und Kindertransporter bieten die Möglichkeit, auch jene Fahrten mit dem Auto, die lange Zeit als alternativlos, galten, auf das Fahrrad zu verlagern. Ein autofreies Leben in Städten kann langfristig zur Regel werden. Auch im Wirtschaftsverkehr liegt insbesondere im Bereich der letzten Meile noch ein erhebliches und bislang bei weitem nicht ausgeschöpftes Potenzial. 9
12 Folgende Ideen und Ansätze sollen daher weiterverfolgt werden: Verbesserung der Abstellmöglichkeiten von Lastenfahrrädern auch im öffentlichen Straßenraum (überdacht, abschließbar, privat und öffentlich, beispielsweise auf ehemaligen Pkw-Stellplätzen), Anpassung der Infrastruktur an neue Fahrzeugbreiten, Lastenrad-Sharing fördern (z. B. durch Wohnungsbaugesellschaften), Modifikation der Hessischen Bauordnung mit einem Fokus auf Stellplätze für Fahrräder, Lastenräder und Kindertransporter, Förderung des Fahrradwirtschaftsverkehrs durch (eine zeitlich beschränkte) Schaffung autofreier Geschäftsbereiche. 4.4 Modellprogramme, -projekte und Verkehrsversuche Viele kreative Ideen scheitern an komplizierten Umsetzungsprozessen und Unsicherheiten bezüglich ihrer Wirkung. Um das Potenzial solcher Ideen aufzuzeigen und auszuschöpfen und um die Innovationskraft des Landes Hessen zu unterstreichen, sollte das Land Modellversuche und Verkehrsexperimente rechtlich ermöglichen und begleitend erforschen bzw. evaluieren lassen. Dabei sollte das Land die Kommunen in ihren Bemühungen finanziell unterstützen. Wünschenswert wäre die Unterstützung kommunaler Innovationen, wie etwa die Einführung eines grünen Rechtsabbiege-Pfeils für den Radverkehr an geeigneten Kreuzungen, Modellversuche zu fahrradfreundlichen Lichtsignalregelungen ( Grüne Welle für grüne Mobilität), Modellversuche zu Tempo 30 in Hauptverkehrsstraßen, Modellversuche zu Schutzstreifen außerorts, Freigabe von außerörtlichen gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie von Forst- und Wirtschaftswegen für S-Pedelecs. 4.5 Infrastruktur Die zunehmende Verbreitung von Pedelecs und der Anstieg der Fahrradnutzung insgesamt führen zu neuen infrastrukturellen Anforderungen. Es besteht daher Bedarf nach einer Definition eines landesweiten Radschnellwegenetzes mit eigenen Zielgrößen, angepassten Infrastruktur und der Überarbeitung rechtlicher Rahmenbedingungen für die flächendeckende Nutzung von Pedelecs und S-Pedelecs, vor allem im ländlichen Raum, inklusive flächendeckender Ladeinfrastruktur, noch zu schaffenden Präsenz von Fahrradparkhäusern bzw. -stationen an allen Bahn-Stationen mit Anschluss an den Fernverkehr. 4.6 Verkehrsanalysen und Maßnahmenevaluierung Die regelmäßige Beobachtung des Radverkehrs und begleitende Evaluation von Maßnahmen (Kap. 4.3) dient einer nutzerorientierten Planung, die auch für künftig erforderlich werdende Anpassungen eine wertvolle Grundlage bildet. Dafür sind u.a. folgende Maßnahmen notwendig: Schaffung einheitlicher Standards zur Evaluierung, Nutzung von Zählstellen mit Referenzstationen, die Einbindung von Tracking- und Floating Phone-Daten (Vorher-/Nachher-Untersuchungen), sowie die Informationsübergabe (telematische Lösungen, z.b. LSA, die teilweise auch für Verkehrszählungen einsetzbar sind). 10
13 5. Strukturen und organisatorische Rahmenbedingungen Aus den vorangegangenen Kapiteln wird deutlich, dass die strategische Entwicklung des Radverkehrs nur dann im gewünschten Maße erfolgreich sein kann, wenn die dafür notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden (5.1) und wenn auch die rechtlichen Rahmenbedingungen den Radverkehr in nachholender Weise begünstigen (5.2). Die ressortübergreifende Zusammenarbeit und Abstimmung (5.3) sowie die Vernetzung auf überregionaler bzw. auf Landesebene stellen dabei unverzichtbare Elemente einer systematischen und strategischen Radverkehrsförderung dar (5.4). 5.1 Finanzen Notwendig ist die Festlegung einer Zielgröße für die finanziellen Aufwendungen zugunsten des Radverkehrs (Euro/EW oder km²/p.a.). Dies verhindert willkürliche Festlegungen und schafft mit Hilfe von Referenzwerten eine klare Orientierung. Sinnvoll sind spezifische Zielgrößen für Kommunen, Landkreise und für das Land. Die Beträge sollten dabei die je unterschiedlichen Bedürfnisse und Möglichkeiten zum Beispiel der ländlichen Räume und der Ballungszentren berücksichtigen. Eine gute Hilfestellung zur Ermittlung eines Referenzwertes bietet die Darstellung aus dem NRVP 2020 (S.63): Die Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen muss auch für kleinere Kommunen möglich sein. Daher sollten sie hinsichtlich der Zugänglichkeit zu Förderkulissen besonders unterstützt werden, beispielsweise durch einfachere Antragsverfahren, gezielte Information über Fördermöglichkeiten und die Unterstützung beim Antragsverfahren, Unterstützung bei der Bündelung von Anträgen mit anderen Kommunen, Anpassung der Förderrichtlinien des Landes an die Bedürfnisse kleinerer Kommunen (Bagatellgrenze) Die Radverkehrsförderung des Landes sollte noch transparenter werden. Dazu müssen ein Fördermittelscreening durchgeführt und die Ergebnisse auf den Homepages des HMWEVL oder von Hessen Mobil übersichtlich dargestellt werden. Eine besondere Herausforderung stellt der ausreichende Unterhalt der Radverkehrsinfrastruktur und der Wegweisung dar. Hilfreich wäre die Auflage eines Förderprogramms Instandhaltung. Die Förderung von innovativen Modellprojekten würde eine wichtige Signalwirkung haben. Dadurch können Projekte vor Ort unterstützt werden, die oft recht einfach und kostengünstig umsetzbar sind. Dies wäre eine gute Alternative zu Leuchtturmprojekten und einer Gießkannen-Förderung. 11
14 I N T E G R A T I O N W I E G E H T D A S? 5.2 Recht Die Weiterentwicklung der Verkehrsregelung und -sicherung hinsichtlich des Radverkehrs sollte vorangetrieben werden mit dem Ziel, sie zeitgemäßen Entwicklungen anzupassen. Hilfreiche Schritte hierfür sind unter anderem: Eine mutigere Durchführung von Modellversuchen im Rahmen der StVO und die bessere Nutzung vorhandener Möglichkeiten und Spielräume (Kap. 4.3). Die Netzplanung sollte als verbindlicher Bestandteil der Bauleitplanung etabliert werden (vgl. Regionaler Flächennutzungsplan des Regionalverbandes FankfurtRheinMain) (Kap. 2.3). Das Fahrradparken (der ruhende Radverkehr) muss in den kommunalen Stellplatzsatzungen verankert werden, dort müssen quantitative und qualitative Kriterien aufgenommen werden. Die geplante Novellierung der HBO muss solche quantitativen und qualitativen Kriterien für das Fahrradparken aufnehmen, die auch die Anforderungen von Pedelecs, Lastenrädern und Kindertransportern berücksichtigen (Kap ). Der Rechtsrahmen für die Sanierung sollte verbessert, das vorhandene Recht entschlossener angewandt werden (FStrG, HStrG). Die Weitergabe von landeseigenen Positionspapieren und Erlassen der obersten Straßenverkehrsbehörde zu Radverkehrsregelungen (Sicherheitstrennstreifen, Verkehrshindernisse, Radwegebenutzungspflicht) sollte verbessert werden. Erstellung eines Handbuchs zur Überprüfung der Radwegebenutzungspflicht wäre ein Mittel, um deren seit langem überfällige Umsetzung voranzutreiben (durch den Bund und/oder das Land). Das Radschnellwegenetz soll dort, wo es sinnvoll ist, d.h. insbesondere außerorts, in der Baulastträgerschaft des Landes liegen, um Finanzierung, Durchführung und Unterhaltung analog zu den Landesstraßen zu sichern. Die Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010) sind in Hessen bislang nicht mit einem Einführungserlass eingeführt worden. Sollte dies (im Gegensatz zu anderen Bundesländern) auch weiterhin nicht gewünscht sein, so sollte die Notwendigkeit der Einhaltung der ERA in alle Verwaltungsbereiche deutlich kommuniziert werden. Die ERA muss als Entscheidungs- und Planungsgrundlage anerkannt werden. Die ERA sollte künftig sofern sie es noch nicht in ausreichendem Ausmaß ist Grundlage für die finanzielle Förderung von Radverkehrsanlagen durch das Land werden. Die Harmonisierung der Förderkriterien zwischen dem Zuwendungsgeber (Hessen Mobil) und den Planungsempfehlungen sollte angestrebt werden. Erarbeitung von Kriterien für die Priorisierung von Infrastrukturmaßnahmen, mit dem Ziel, Entscheidungen transparenter und nachvollziehbarer zu machen. 5.3 Abstimmung Stärkung der ressortübergreifenden Zusammenarbeit und Abstimmung. Vor besonderen Herausforderungen stehen Schutzschirmkommunen. Es sollte angestrebt werden, den Radverkehr zu den Pflichtaufgaben der Kommunen zu machen. Hierzu bedarf es der Abstimmung zwischen Innen- und Verkehrsministerium. 12
15 5.4 Vernetzung Für eine flächendeckende Radverkehrsförderung ist die Vernetzung der Radverkehrsplanung und aller Akteure besonders wichtig. Dazu gehören beispielsweise die Regierungspräsidien, Hessen Mobil, die AGNH, die Hessische Akademie für Nahmobilität sowie die regionalen Radforen (derzeit: Nordhessen, Region Kassel und RheinMain). Aufgaben, die auf regionaler und auf Landesebene liegen und beispielsweise durch die AGNH und/oder die Hessische Akademie für Nahmobilität koordiniert werden können, sind Best Practice-Sammlungen für den Radverkehr, nach Abgleich und in regionaler Ergänzung zum Fahrradportal des NRVP, ämterübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, Auszeichnung von fahrradfreundlichen Kommunen, Mitarbeit bei und Prüfung von regionalen Planungen und Anträgen, Beratung und Unterstützung von Kommunen bei der Radverkehrsförderung und der Beantragung von Fördermitteln, Bündelung von gemeinsamen Förderanträgen, Moderation von Bürgerbeteiligungen, Erstellung und Aufbereitung eines Werkzeugkastens mit Maßnahmen und Materialien für Kommunen, Koordination des Fort- und Weiterbildungsangebotes, landesweites Bike&Ride-Konzept, Verwaltung einer Wegweisungsdatenbank, Förderung des Engagements von Unternehmen in der Radverkehrsförderung durch Betriebliches Mobilitätsmanagement (insb. bike + business, südhessen effizient mobil). 6. Initialprojekte Als mögliche Initialprojekte (Top 10-Liste) wurden im Expertenkreis identifiziert: Festbetrag für finanzielle Aufwendungen für Leuchtturmprojekte Auszeichnung nahmobilitätsfreundliche Kommune Hessische Radschnellverbindungen Fahrradstationen, -parkhäuser Umgestaltung von Hauptverkehrsstraßen Mobilitätsstationen Landesweites Bike + Business Förderschwerpunkt von Leuchtturmprojekten Fahrradbotschafter Promis aufs Rad Kampagnen-Werkzeugkasten 13
16 7. Fazit Die nachfolgende Grafik zeigt jene Schwerpunktaktivitäten, die zur Förderung des Radverkehrs in Hessen zeitnah umgesetzt werden sollten. Diese Aktivitäten gehören zu drei Handlungsfeldern und würden mit ihrer Umsetzung zu einer wünschenswert umfassenden und erfolgreichen Verbesserung der für das Radfahren wichtigen Rahmenbedingungen führen. Sie würden das Radfahren für alle Bevölkerungsgruppen sicherer und attraktiver gestalten und somit eine breitere Nutzung des Verkehrsmittels Fahrrad bewirken. Innovation und Zukunft Strukturen und Rahmenbedingungen Mobilitätsstationen Fahrradstationen, Parkhäuser Förderschwerpunkt Leuchtturmprojekte Festbetrag für finanzielle Aufwendungen für Leuchtturmprojekte Prädikat namobilitätsfreundliche Kommune Angebot, Infrastruktur und Planung Umgestaltung von Hauptverkehrsstraßen Hessiche Radschnellverbindungen Kampagnen- Werkzeugkasten landesweites bike + business Kommunikation und Netzwerk Fahrradbotschafter Promis auf ś Rad Die Grafik gibt einen Überblick über die einzelnen Themenbereiche der hessischen Radverkehrsstrategie und deren inhaltliche Einordnung Unterthema Unterthema Unterthema Unterthema Thema 1: Angebot, Planung und Infrastruktur Thema 2: Kommunikation und Netzwerk Thema 3: Innovation und Zukunft Thema 4: Strukturen und organisatorische Rahmenbedingungen Impressum Herausgeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Kaiser-Friedrich-Ring Wiesbaden Projektbegleitung: Hessen Trade & Invest GmbH Konradinerallee Wiesbaden Fachliche Koordination: ivm GmbH (Integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain) Text: Tilman Bracher, Annika Busch-Geertsema Paul Fremer, Robert Hilligus, Joachim Hochstein, Renate Krause, Norbert Sanden Gestaltung: Druck: Druckerei Ebenhoch Print- und Medien GmbH, Rechtlicher Hinweis: Nachdruck auch auszugsweise und Nutzung von Abschnitten zu gewerblichen Zwecken bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung des Herausgebers. Die Nennung der Quelle ist unbedingt erforderlich. 14
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