Finanzierung und Fördermittel für die Gebäudeenergieeffizienz
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- Friederike Vogt
- vor 6 Jahren
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1 Technische Anforderungen für die erneuerbaren Wärmeerzeuger EnBW Kongress in Rahmen der CEP 2012 Hans Lang EnBW Vertrieb GmbH Energie braucht Impulse
2 Eckpunkte Energieeffizienz der Bundesregierung vom
3 Energie- und Klimafonds Finanzierungsquelle: Ab 2012 alle Einnahmen aus dem Emissionshandel 3
4 Energie- und Klimafonds * * Ursprüngliche Planungen, teilweise wegen Unterfinanzierung überholt, 1,5 Mrd. /a für Gebäudesanierung gesichert 4
5 Energieeffizienzfonds Finanzielle Ausstattung 5
6 Energieeffizienzfonds 6
7 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt BAFA - kombinierbar mit bestimmten KfW Standardförderungen Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus (Kredit, Programmnummer 151) Energieeffizient Sanieren Effizienzhaus (Zuschuss, Programmnummer 430) Energieeffizient Sanieren Kommunen (Programmnummer 218) Sozial Investieren Energetische Gebäudesanierung (Programmnummer 157) nur, soweit eine umfassende Sanierung zum KfW-Effizienzhaus vorliegt. KfW - Premiumförderung 7
8 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt BAFA (fördert in der Regel kleinere Anlagen) Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und - Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina automatisch beschickten Biomasseanlagen besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln effizienten Wärmepumpen die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen 8
9 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt KfW: (fördert in der Regel große Anlagen) Solarkollektoranlagen > 40 Quadratmeter Bruttokollektorfläche große, automatisch beschickte Biomasse-Anlagen > 100 Kilowatt Nennwärmeleistung streng wärmegeführte KWK-Biomasse-Anlagen < 2 Megawatt Nennwärmeleistung Nahwärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden, mit einem Wärmeabsatz von mindestens 500 Kilowattstunden pro Jahr und Meter Trasse große Wärmespeicher mit mehr als 20 Kubikmeter, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden Anlagen zur Aufbereitung von Biogas auf Erdgasqualität große effiziente Wärmepumpen mit einer installierten Nennwärmeleistung > 100 kw (mit Ausnahme von Luft/Wasser-Wärmepumpen) 9
10 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Innovationsförderung Es werden folgende innovative Technologien zur Wärme- und Kälteerzeugung aus erneuerbaren Energien besonders gefördert Große Solarkollektoranlagen von 20 bis 40 m² Bruttokollektorfläche zur Bereitstellung von Prozesswärme zur Warmwasser und/oder Heizungsunterstützung zur solaren Kälteerzeugung die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und Effizienzsteigerung bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis einschließlich 100 kw Nennwärmeleistung 10
11 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt Bonusförderung (2-stufiges Verfahren) Bonusförderungen sind Zuschüsse zu Investitionsmaßnahmen für marktetablierte und entwicklungsoptimierte Technologien für in Betrieb befindliche sowie für neu zu errichtende Anlagen, die das Ziel haben, den Beitrag zum Klimaschutz über die Basisförderung hinaus deutlich zu erhöhen. Förderbar sind: nichtelektrisch angetriebene Kälteanlagen (zum Beispiel mittels Gasmotor, dessen Abwärme zusätzlich genutzt wird) und, Maßnahmen zur Nutzung von Abwärme aus Produktionsprozessen (zum Beispiel mittels Wärmerückgewinnung, Wärmepumpen) mit dem Zweck der Bereitstellung von Prozess- und Heizwärme, die im Zusammenhang mit der nach der Basisförderung geförderten Kälteanlage steht. 11
12 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - Solarthermie EEWärmeG: Wohngebäude bis 2 WE min. 0,04 m² Aperturfläche je m² NF, ab 2 WE 0,03 m² Aperturfläche je m² NF EWärmeG: Wohngebäude min. 0,04 m² Kollektorfläche je m² WF Marktanreizprogramm: Keine Förderung von Anlagen zur reinen Trinkwasserbereitung bis 20 m² Bei Anlagen mit Heizungsunterstützung: Flachkollektor: min. 9 m² und 40 l Pufferspeicher je m² Bruttokollektorfläche Röhrenkollektor: min. 7 m² und 50 l Pufferspeicher je m² Bruttokollektorfläche Bei > 40 m² auf EFH und ZFH 100l Pufferspeicher je m² Bruttokollektorfläche Hydraulischer Abgleich gefordert, Anforderungen an Umwälzpumpen seit 2010 sind nur noch SOLAR KEYMARK-zertifizierte Kollektoren förderfähig! Weitere Infos hierzu unter 12
13 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien Biomasse EEWärmeG: Brennstoffe - Definition von Art und Qualität Technik - Definition von Art, Umsetzung und Umwandlungsgrad Einzuhaltende Randbedingungen (z.b. Einhaltung der BImSchV) EWärmeG: Anforderungen an Brennstoffe werden nicht näher beschrieben Technische Maßnahmen stehen im Fokus Marktanreizprogramm: Nur feste Biomasse ( Pellets / Hackschnitzel / Scheitholz) Technische Anforderungen an Wärmeerzeuger (Leistungsregelung, Lambdasonde, ggf. definierter Pufferspeicher) und Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich, Pumpe Energieeffizienzklasse A, Emissionsgrenzwerte 13
14 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - Wärmepumpen EEWärmeG: Jahresarbeitszahl in Abhängigkeit von Antrieb und Umweltquelle Energie- und Wärmemengenzähler Umweltzeichen: Euroblume, Blauer Engel, European Quality Label for Heat Pumps, oder Anforderungen nach anderer, vergleichbarer, gemeinschaftlichen Normen erfüllt EWärmeG: Vereinfachter Erfüllungsnachweis nach Blatt 2. Ziffer I wenn Geforderte Jahresarbeitszahl größer gleich 3,5 / 1,3 Wärmepumpe den gesamten Wärmebedarf deckt (monovalent) Gebäude bis max. 2 Wohneinheiten Detaillierte Berechnung wenn Geforderte Jahresarbeitszahl größer gleich 3,5 / 1,3 WP mit monoenergetischer, bi- oder multivalenter Nutzung Gebäude größer 2 Wohneinheiten oder Bedingung für vereinfachten Nachweis nicht erfüllt. 14
15 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - Wärmepumpen BAFA : Basis- und Bonusförderung Der für die Berechnung der Jahresarbeitszahl benötigte COP-Wert ist mit einem Prüfbericht eines unabhängigen Prüfinstituts nachzuweisen KfW: Standardförderung nur in Kombination mit Gas- / Ölbrennwert, BHKW oder Nah - / Fernwärme Prämienförderung: größer 100 kw, außer Luft / Wasser 15
16 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - Kälte aus erneuerbaren Energien EEWärmeG (für Neubau und Bestandsbau der öffentlichen Hand) Entnahme aus Erdboden, Grund und Oberflächenwasser oder anderen EE Thermische Erzeugung aus erneuerbaren Energien Deckung Kältebedarfs einschließlich aller Verluste für Übergabe, Verteilung und Speicherung Beste verfügbare Technik Nachweis durch Sachkundigen 16
17 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - Abwärme EEWärmeG Abwärme aus raumlufttechnischen Anlagen mit Wärmerückgewinnung als Ersatzmaßnahme wenn Wärmerückgewinnungsgrad mindestens 70 Prozent Leistungszahl Wärmerückgewinnung genutzter Wärme zu Stromeinsatz soll größer als 10 sein Nachweis durch einen Sachkundigen oder Bescheinigung des Anlagenersteller oder des Fachbetriebs Abwärme durch Wärmepumpen Nachweis bei Wärmepumpen durch Bescheinigung eines Sachkundigen Gerät muss Umweltzeichen Euroblume oder Blauer Engel oder das Prüfzeichen European Quality Label for Heat Pumps oderein anderen, gleichwertiger Nachweis aufweisen 17
18 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - Kraft-Wärme-Kopplung EEWärmeG: Hocheffiziente Anlage nach Richtlinie 2004/8/EG sowie Richtlinie 92/94/EWG; KWK unter sind hocheffizient wenn sie Primärenergieeinsparung nach Richtlinie 2004/8/EG Anh. III erbringen Kälteerzeugung aus Wärme von KWK genutzt wird, Kälte zu erzeugen Nachweis der Erfüllung über EWärmeG: Bescheinigung Anlagenbetreiber (Contracting) Sachkundiger, Anlagenersteller oder Fachbetrieb Forderung Gerät mit Gesamtwirkungsgrad von mindestens 70 Prozent und Stromkennzahl von mindestens 0,1 und überwiegend zur Beheizung verwendet Anschluss an ein Wärmenetz, dass mit Kraft-Wärme-Kopplung oder erneuerbaren Energien betrieben wird. Betrieb mit Bio-Erdgas 10 Prozent KfW: Prämienförderung ab 100 kw Leistung, Standardförderung in Kombination mit Gas- / Ölbrennwert, BHKW oder Nah - / Fernwärme, ohne Luft / Wasser WP größer 100 kw 18
19 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - BAFA Förderungen: Übersicht Solaranlagen 19
20 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - BAFA Förderungen: Übersicht feste Biomasse 20
21 Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - BAFA Förderungen: Übersicht Wärmepumpen 21
22 22 Finanzierung und Fördermittel für die Technische Anforderungen an erneuerbare Energien - Hinweis zu KfW Standardförderungen151, 152, 430 Ab 01. April 2012 wird die Optimierung der Wärmeverteilung bei bestehenden Heizungsanlagen im Programm Energieeffizient Sanieren zukünftig auch als Einzelmaßnahme gefördert. Dabei sind folgende Maßnahmen durchzuführen: die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN die Durchführung des hydraulischen Abgleichs die Umsetzung aller aufgrund beider Analysen erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz am gesamten Heizsystem (z. B. die Optimierung der Heizkurve, die Anpassung der Vorlauftemperatur und der Pumpenleistung sowie der Einsatz von Einzelraumregler) die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand Dazu ergänzend sind förderfähig: Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzpumpen (Effizienzklasse A), hocheffiziente Trinkwasserzirkulationspumpen Einbau voreinstellbarer Heizkörperthermostatventile und von Strangdifferenzdruckreglern Umbau von Ein- in Zweirohrsystemen und in Einrohrsystemen Maßnahmen zur Volumenstromregelung mit dem Ziel der Energieeinsparung.
23 EnBW Förderservice Ihr Angebot: Fördermittel perfekt serviert Unser Service der EnBW Energiegemeinschaft e. V. unter: Stufe 1: QuickCheck Auskunft per Mausklick: > Welche Programme? > Voraussetzungen? > Sonderbedingungen? Stufe 2: InfoService - Kunden- und projektspezifische Profi- Recherche - Zusammenfassung aller relevanten Förderprogramme - Ermittlung Zuschusshöhen und Darlehenskonditionen - Infos zur Beantragung - Infos zu Sonderbedingungen - Daten zur Antragsstellung Stufe 3: AntragService Alle vorausgefüllten Förderanträge: Auftraggeber ergänzt Formulare nur noch um wenige persönliche Daten 23
24 Downloadhinweis Ab dem 02. April 2012 stehen die Vorträge, die uns von den Referenten zur Verfügung gestellt wurden, zum Download auf folgender Internetseite bereit: 24 EnBW Energiegemeinschaft e.v. Thomas Buczkowski
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