PLANERTAG Leistungsmodell Wasserwirtschaft Werkvertragsmuster Ingenieurleistungen im Wasserbau. Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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1 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Leistungsmodell Wasserwirtschaft Werkvertragsmuster Ingenieurleistungen im Wasserbau PLANERTAG 2018 für diese Veranstaltung zur Verfügung gestellt von: BR h.c. Dipl. IngPräsentation. Roland HOHENAUER (Vorsitzender der BFG WW)

2 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Die Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft umfasst folgende Befugnisse: Kulturtechnik und Wasserwirtschaft Bauwesen / Bauingenieurwesen Fachgruppe Wasserwirtschaft bei der Kammer für O.Ö. und SBG Konstituierende Sitzung am Mitglieder Obmann: DI Christian Affenzeller Obmann-Stv.: DI Herbert Prax DI Stefan Hitzfelder ist Vertreter der Länderkammer O.Ö./Sbg. in Bundesfachgruppe WW

3 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

4 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Die Honorarleitlinien der Ziviltechniker wurden mit außer Kraft gesetzt. Damit hat die Bundeskammer dem bereits seit gültigen Kartellgesetz 2005, das keine unverbindlichen Verbandsempfehlungen mehr vorsieht, entsprochen. Bestehende Verträge, die auf die Honorarleitlinien Bezug nehmen, bleiben davon unberührt. Die Weiterverwendung in neuen Verträgen ist bilateral zulässig.

5 Resümee Die Betrachtung der letzten 15 Jahre zeigt, dass die Qualitätsorientierung der Planer aus den 1980er Jahren auf Grund der Preiswettbewerbsorientierung der Vergaberichtlinien stark abgenommen hat, dass technische Planungen stärker unter dem Preisdruck leiden als gestaltungsorientierte und dass dies für die Projekte und die Projektkosten negative Auswirkungen hat. Die Wiedereinführung geordneter Honorarbemessungsgrundlagen ist offensichtlich wesentlich für die Beibehaltung / Fortsetzung qualifizierter Planerleistungen.

6 Maßnahmen die Wasserwirtschaft hat bis 2009 das Leistungsbild der HOB-I angewandt. von Oktober 2008 bis Mai 2010 wurde vom Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft der TU Graz mit der Fachgruppe WW der BAIK ein Leistungsbild mit 9 Leistungsphasen (Grundlagenermittlung etc.) und 1 Vorbereitungsphase für Bestandsanlagen erstellt und im Juni 2010 publiziert.

7 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

8 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Das Ergebnis der Honorargestaltung ist der Werkvertrag auf Basis des Leistungsbildes und Vergütungsmodell Wasserwirtschaft [LM.VM.WW]: Werkverträge für die Beauftragung und Abwicklung von Ingenieurleistungen als geistige Dienstleistungen sind grundsätzlich individuell zu gestalten. Dennoch sollten Werkverträge zwischen den zumeist öffentlichen Auftraggeber(inne)n und den Ingenieur(inn)en als Auftragnehmer(innen) einem weitgehend einheitlichen und allgemein verständlichen Aufbau folgen. Diese Aufgabe soll das vorliegende Werkvertrag-Muster erfüllen. Grundlage dafür ist das aktuelle Leistungsmodell + Vergütungsmodell Wasserwirtschaft. Die Kommunalkredit Public Consulting GmbH, der Österreichische Städtebund, der Österreichische Gemeindebund, die Wirtschaftskammer Österreich (Fachverband Ingenieurbüros) und die Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen als Verfasser des Werkvertrag-Musters haben die Anwendung des [LM.VM.WW] gemeinsam vereinbart.

9 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Der modulare Aufbau der Honorargestaltung ist wie folgt konzipiert: Ziel- und Aufgabenbeschreibung für die WW; legt das Leistungsbild WW dar; Ausarbeitung durch die BFG WW. Grundlagen für die Kalkulation: [LM.VM.WW] Ausgabe 2014* Wurde von dritter Seite, einem Independent Body, erarbeitet und publiziert. Herausgeber für aktuelles [LM.VM.WW] Version 2014 ist das Institut für Baubetrieb, Bauwirtschaft, Projektentwicklung und -management der TU Graz Kalkulationsprogramm* zur Berechnung von büro- und projektindividuellen Stundensätzen* Werkvertrag Ingenieurleistungen im Wasserbau* (Version 2016) Allgemeine Regelungen AR* für Planerverträge (Regie-Stundentarife, Nebenkosten) *) Alle Unterlagen auf der Homepage BAIK mit Zugangsberechtigung zum Download

10 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Phasenmodell der Planungs- und Bauabwicklung

11 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Die Leistungen umfassen die Bearbeitung von Kläranlagen, Kanalanlagen, Flussbau, Wasserkraftwerken, Wasserbehältern, Wasserleitungen sowie jener Sonderbauten, die nicht in anderen Vergütungsmodellen des Bauingenieurwesens erfasst werden. Für private und öffentliche AG, unabhängig von Förderungen Die Gesamtleistung der Wasserwirtschaft umfasst als einheitliches Ganzes u. zw. die aufgezählten Leistungsphasen LPH 1 bis 9. Unterteilung in Grundleistungen und optionale Leistungen + Planungs- und Baustellenkoordination nach dem BauKG in verschiedenen LPHs + Planung und Kontrolle von Kosten u. Terminen nach ÖN B in versch. LPHs

12 Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

13 Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

14 Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

15 Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

16 Leistungsmodell Wasserwirtschaft [LM.WW]

17 Projektleitung Projektsteuerung Projektentwicklung Begleitende Kontrolle Verfahrensbeutreuung BauKG Generalplanung Architektur-Konsumentenprojekte Objektplanung-Architektur Einrichtung + Design Freianlagen Tragwerksplanung Prüfingenieur nach OIB-RL 1 Geotechnik Bauphysik, Brandschutz Technische Ausrüstung Ingenieurbauwerke Planung Brücken - RVS / Eisenbahn Infrastrukturplanung / RVE Bestandsprüfung Tunnel und artverwandte Kunstbauten - RVS / Bestandsprüfung Brücken und Überbauungen RVS / Wasserwirtschaft Raumplanung Umweltplanung Landschaftsplanung/-pflege Vermessungswesen und Geoinformation RVS /

18 Gesamtergebnis

19 Vergütungsmodell Wasserwirtschaft

20 Berechnungswege für die Vergütung Insgesamt 4 Berechnungswege 1. nach objektspezifischen Aufwandswerten (in Std.) 2. Abschätzen des zeitbezogenen Aufwandes (Personaleinsatz) 3. über (fixe) Bauwerksreferenzkosten (standardisierte BE) 4. über Bauwerkskosten (Kosten lt. ÖN B1801-1)

21 Berechnungswege am Beispiel Wasserbau Berechnungsweg 1 nach Zeitaufwandswerten Std Std.satz... Honorar Berechnungsweg 2 Abschätzen des zeitbezogenen Aufwandes (freies Angebot nach Personaleinsatzplan) Berechnungsweg 3 über vereinbarte Bauwerkskosten %Satz... Honorar (objektivierte Herstellkosten zb standardisierte BE) Berechnungsweg 4 Bauwerkskosten (ÖN B1801-1).. %Satz Honorar

22 Berechnungsweg 3+4 Honorarermittlung über Bauwerkskosten Die Bemessungsgrundlage für die Vergütung kann in folgenden Wegen ermittelt werden: Anwendung objektivierter Herstellkosten (Referenzkosten) für Projekte mit ausreichender Wiederholungsrate und konkreter Definition der Projektziele (Standards...). Anwendung der realen anrechenbaren Herstellkosten (vorläufige bis endgültige) Ermittlung lt. ÖN B1801-1

23 Kostentrichter

24 Vergütung - Berechnungsweg 3+4 ABA-Kanal: Vergütung V k = BMGL x p KAN [ ] Prozentsatz [pkan] für LPH 1-9 [%] Sobald die BMGL geschätzt, berechnet oder festgestellt und die Bewertung nach Projektpunkten erfolgt ist, kann [pkan] aus den Nomogrammen abgegriffen, aus der tabellarischen Zusammenstellung abgelesen (interpoliert) oder nach der nachstehenden Formel berechnet werden: pkan = y = 271,6656x -0,22761 * fp fp = Faktor aus Bewertungspunkten

25 Vorgehensweise Befüllung der Matrix Einteilung für Projekte Ermittlung aufgrund von Anforderungsmerkmalen in einem Punktesystem aus Tabellen: Der Gesamtwert von A ergibt sich aus der Addition der Subtabellen Anlage A1-A4.

26 Punkteeinteilung der verschiedenen Bereiche Analoge Vorgehensweise der Punkteermittlung für alle Bereiche (ABA, WVA, Kraftwerk etc. sowie für Berechnungswege 1, 3 und 4)!

27 Subtabelle A1 * + * * * * Weitere Anhaltswerte A2, A3, A4, B, C, D

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29 Vorgehensweise am Beispiel HW-Rückhaltebecken mit Steuerung Für die Ermittlung des Honorars ist die gemäß einer Matrix ermittelte Summe der Bewertungspunkte maßgebend

30 Wasserbau: Bandbreite Prozentsatz [pwba] f. LPH 1-9

31 Vorgehensweise am Beispiel Wasserbau BMGL= 3, => bei Bedarf Interpolieren Bandbreite im Verhandlungsweg

32 Leistungsumfang Die Gesamtleistung umfasst als einheitliches Ganzes die Leistungsphasen LPH 1-9.

33 Vorgehensweise am Beispiel Wasserbau, Rückhaltebecken LPH 3-7 Wasserbau, Rückhaltebecken LPH ÖBA + BauKG (Berechnungsweg 3+4) Leistung Bemessungsgrundlage BMGL Bewertungspunkte 33 10,36% Bei Bedarf lineare Interpolation Honorarsatz interpoliert 10,36% 1 Grundlagenermittlung 3,00% 00 2 Vorentwurf 11,00% 00 3 Entwurf 15,00% ,00 4 Einreichplanung 6,00% ,00 5 Ausführungsplanung 17,00% ,00 6 LV-Erstellung 10,00% ,00 7 Mitwirkung an Vergabe 4,00% ,00 8 örtliche Bauaufsicht 31,00% 00 9 Dokumentation + Objektbetreuung 3,00% ,00% ,00 Zwischensumme Wasserbau, Rückhaltebecken LPH ,00 optionale Leistungen (Stundenpool) 150 Std. 95 /Std ,00 zzgl. Nebenkosten 7% ,00 Summe Wasserbau, Rückhaltebecken LPH 3-7 netto ,00 entspricht einem Honorarsatz bezogen auf ,00 BMGL 6,22%

34 WWAngebot Um die Angebotslegung der ZT für WW optimal zu unterstützen, wurde die Software WWAngebot (Wasser Wirtschaft Angebot) von der Firma sequality software engineering mit Sitz in Hagenberg/Oberösterreich entwickelt. Die Software basiert auf dem öffentlich publizierten Leistungsbild Wasserwirtschaft (Quelle: Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, BFG Wasserwirtschaft) und dem zugehörigen Vergütungsmodell, entwickelt am Institut für Baubetrieb, Bauwirtschaft, Projektentwicklung und Projektmanagement (Univ. Prof. DI Dr. Hans Lechner Bestellhinweis) der TU Graz.

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40 Projekt: Auftraggeber: GZ: Werk xxxxxx - Betriebserweiterung (AW-Druckleitung) xxxxxxxx Austria AG & CoKG NNNN Anlagensystem: ABA-Kanal Bewertung: Prozentsatz Bemessungsgrundlage: Nur GRÜNE Zellen ausfüllen - Berechnung erfolgt automatisch! Bewertungspunkte: A) Vielfalt der Besonderheiten in den Projektinhalten A1) Bauwerkstypen 28 A2) Neubau/Planen im Bestand 2 A3) Geometrie, Topographie, Untergrund 1 A4) Technische Ausrüstung 2 B) Komplexität der Projektorganisation C) Risiko bei der Projektrealisierung Punkte A) 34 Punkte B) 1 Punkte C) 2 D ) Anforderungen an die Termin Kostenvorgabe Punkte D) 3 Summe der Bewertungspunkte 40 fp = 1,152 Honorarsatz: 13,94 Summe Grundleistung: Eingabe der Bewertungspunkte im Blatt "Bewertungsmatrix" - diese Tabelle kann dann auch ins Angebot übernommen werden! Leistungsphasen LM.VM AW-DL Anteil Angebot Honorar 1 Grundlagenermittlung 3,0% nein % -- 2 Vorentwurf 11,0% nein % -- 3 Entwurf 15,0% ja 11% 75% Einreichplanung 6,0% ja 5% 75% Ausführungsplanung 17,0% nein % -- 6 LV-Erstellung (optional) 10,0% ja 5% 50% Mitwirkung an der Vergabe 4,0% nein % -- 8 örtliche Bauaufsicht 31,0% nein % -- 9 Dokumentation und Objektbetreuung 3,0% ja 3% 100% Anteil an der Grundleistung 34,0% 23,8% Zwischensumme ohne Nebenkosten check ,0% Wenn nicht die gesamte Leistung angeboten wird bzw. Vorleistungen vorhanden sind Gesamthonorar A Zwischensumme ohne Nebenkosten B optionale Leistungen B1 UFG - Kollaudierung 95 /h 0 Summe B) optionale Leistungen 0 C Nebenkosten C1 Nebenkosten Planung 10% Summe C) Nebenkosten Gesamthonorar Nachlass -3% Gesamthonorar inkl. Nachlass ohne Mwst Stunden (a' 85 )

41 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft Leistungsbild (neu) in der Wasserwirtschaft Vergütungsmodell, Kalkulation und Angebotslegung Werkvertrag Vorsitzender der BFG WW : BR h.c. Dipl. Ing. Roland HOHENAUER

42 Werkvertrag - Muster Ingenieurleistungen im Wasserbau Version 2016 Präambel Werkverträge für die Beauftragung und Abwicklung von Ingenieurleistungen sind grundsätzlich individuell zu gestalten. Ingenieurleistungen sind geistige Dienstleistungen, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und für die keine allgemein gültigen Regelwerke, wie z.b. Werkvertragsnormen, gelten. Die Beauftragung erfolgt gemäß Bundesvergabegesetz mittels Direktvergabe bzw. im Wege eines Verhandlungsverfahrens unter Anwendung des Bestbieterprinzips.

43 Werkvertrag - Muster Ingenieurleistungen im Wasserbau Planungsphase und Bauausführungsphase Teil 1 - Vertragsbestimmungen abgeschlossen am...zwischen der/dem...x, mit Sitz in... im folgenden Auftraggeber(in) (AG) genannt, und der/dem im folgenden Auftragnehmer(in) (AN) genannt. 1. Vertragsgegenstand...(Planer(in)) Y, mit Sitz in... Gegenstand dieses Werkvertrages sind die gemäß Pkt. 2 und 4 näher definierten Ingenieurleistungen für.. 2. Beschreibung des Bauvorhabens

44 1. Vertragsgrundlagen Es gelten folgende Vertragsgrundlagen in der angegebenen Reihenfolge als vereinbart: 1. Der gegenständliche Werkvertrag zwischen dem AG und dem AN; 2. Das letztgültige Angebot des AN vom... auf Basis Leistungsbild und Vergütungsmodell Wasserwirtschaft [LM.VM.WW], herausgegeben von der TU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage Die Allgemeinen Regelungen für Planerverträge [AR], herausgegeben von der TU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage Dabei gilt als vereinbart, dass der AN Nebenkosten wie in Punkt AR.11 vorgeschlagen verlangen und bei mehrfachen Bearbeitungen wie in AR.21 vorgeschlagen die Vergütung entsprechend ihrem Anteil an den jeweilig betroffenen Leistungsphasen berechnen darf. 4. Die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag zwischen AG und Kommunalkredit Public Consulting GmbH in der derzeit gültigen Fassung; 5. Das Umweltförderungsgesetz und die Förderungsrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Wasserbautenförderungsgesetz sowie das Ökostromgesetz, die darauf basierenden Verordnungen und die Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (für Kleinwasserkraftanlagen) in der derzeit gültigen Fassung; 6. Die einschlägigen Bestimmungen der Landesförderung (oder dbzgl. Regierungsbeschlüsse) in der derzeit gültigen Fassung; 7. Die einschlägigen technischen Normen und technischen Richtlinien in der jeweils gültigen Fassung; 8. Die einschlägigen Bestimmungen des ABGB.

45 Bundesfachgruppe Wasserwirtschaft

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