Landgericht Frankfurt (Oder) Terminvorschauen ab 2016

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1 Landgericht Frankfurt (Oder) Terminvorschauen ab 2016

2 Landgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 14. Dezember 2015 Die Pressesprecherin Aktenzeichen: 1270 E 5 Terminvorschau über ausgewählte Verhandlungstermine am Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Januar Termin am Montag, 11. Januar 2016, Uhr, Saal 007 Az. 22 Ks 5/15 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 54 Jahre alten Angeklagten unter anderem Mord vor. Am soll der Angeklagte den Geschädigten in Ahrensfelde mit einer Pistole mehrfach in den Oberkörper und in Richtung des Kopfes geschossen haben, wodurch es zu einem raschen Todeseintritt gekommen sei. Der Angeklagte soll bei dem Geschädigten Schulden in Höhe von ,00 Euro gehabt haben, die er nicht habe zurückzahlen können. Fortsetzungstermine: 12. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 19. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 21. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 26. Januar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 16. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 18. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 23. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 25. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 1. März 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 3. März 2016, 9.00 Uhr, Saal 007.

3 2. Termin am Montag, 11. Januar 2015, Uhr, Saal 207 Az. 23 Ns 9/15 Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat den heute 19 Jahre alten Angeklagten am wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt heranwachsende Angeklagte in der Nacht vom 03. auf den in erheblich alkoholisiertem Zustand als Führer eines PKW einen Unfall verursachte, bei welchem ein Beifahrer zu Tode kam und die vier weiteren Beifahrer sowie der Angeklagte selbst erheblich verletzt wurden. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. 3. Termin am Freitag, 22. Januar 2016, Uhr, Saal 208 Az.: 27 Ns 61/15 Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat die heute 35 Jahre alte Angeklagte wegen räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte, nachdem sie in einem Supermarkt dabei ertappt wurde, wie sie Waren im Wert von 4,39 Euro in ihren Rucksack gesteckt hatte, um sie zu entwenden, zwei Männer, die sie zur Identitätsfeststellung festhalten wollten, durch Schubsen, Tritte, Schläge und einen Biss in die Hand verletzte. 4. Termin am Montag, 25. Januar 2016, 9:00 Uhr, Saal 207 Az. 23 Ks 1/15 Am 1. Oktober 2014 hat das Landgericht Frankfurt (Oder) den Angeklagten wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von 12 Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der heute 27 Jahre alte Angeklagte im Dezember 2013 in Straus-

4 berg die zum damaligen Zeitpunkt fast zwei Jahre alte Tochter seiner Lebensgefährtin unter anderem längere Zeit sehr kräftig geschüttelt und weiterhin so erheblich körperlich misshandelt hat, dass sie ihren zahlreichen Verletzungen erlag. Auf die Revision des Nebenklägers hob der Bundesgerichtshof das Urteil auf; die damaligen Feststellungen zum Tatgeschehen haben allerdings nach dem Beschluss Bestand. Fortsetzungstermin: 3. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal Termin am Mittwoch, 27. Januar 2016, Uhr, Saal 007 Az.: 23 KLs 29/15 Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-jährigen Beschuldigten im Rahmen eines Sicherungsverfahrens vor, am in Eberswalde im Zustand der Schuldunfähigkeit zunächst mit einer zerschlagenen Flasche auf den Hals des Geschädigten seines Vaters eingestochen zu haben, was zu einer stark blutenden Schnittwunde geführt habe. Der Beschuldigte habe sich dann dazu überreden lassen, mit seinem Handy den Notruf zu verständigen. Als der Geschädigte die Wohnung verlassen habe, um dem herbeigerufenen Krankenwagen entgegenzulaufen, sei ihm wegen des starken Blutverlustes schwindelig geworden, weswegen er sich auf die Straße gelegt habe. Der Beschuldigte sei ihm gefolgt und habe dann noch zwei Mal zielgerichtet in Richtung des Kopfes des am Boden liegenden Geschädigten getreten, wobei es dem Geschädigten gelungen sei, die Wucht der Tritte mittels seines rechten Armes abzumildern. Allgemeine Informationen: Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt.

5 Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt zuzuordnen: 22 Ks 2. Strafkammer 23 Ks 3. Strafkammer 23 KLs 3. Strafkammer 23 Ns 3. Strafkammer 27 Ns 7. Strafkammer Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und Terminaufhebungen sind möglich. Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist. Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte. Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen. Aktuelle Hinweise: 1. Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per unter: pressesprecher@lgff.brandenburg.de mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist.

6 Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der Rubrik Terminvorschau mitgeteilt. 2. Pressesprecher - Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter (Tel.: Raum: 174) - Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer (Tel.: Raum: 431) - Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner (Vertreter, Tel.: Raum 477). Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung (Tel.: Raum 432). Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift: Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder) - pressesprecher@lgff.brandenburg.de.

7 Landgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 19. Januar 2016 Die Pressesprecherin Aktenzeichen: 1270 E 5 Terminvorschau über ausgewählte Verhandlungstermine am Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Februar Termin am Dienstag, 2. Februar 2016, Uhr, Saal 007 Az. 22 Ks 15/13 Das Landgericht Potsdam hat den heute 52 Jahre alten Angeklagten mit Urteil vom 2. Oktober 2008 (Az.: 21 Kls 1/07) unter anderem wegen Vergewaltigung, sexueller Nötigung, versuchter sexueller Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung, schwerer räuberischer Erpressung und versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Am 4. April 2013 beantragte der Angeklagte die Wiederaufnahme des Verfahrens, soweit ihn das Landgericht Potsdam wegen einer am 5. Dezember 2006 begangenen versuchten sexuellen Nötigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt hat. Zur Begründung hat er vorgetragen, die seinerzeit Geschädigte habe später als Zeugin in einem Zivilverfahren ausgesagt, der Angeklagte habe sie lediglich grob am Arm gefasst und sie sonst nicht angerührt. Nachdem das Landgericht den Wiederaufnahmeantrag zunächst als unzulässig und später als unbegründet verworfen hat, hat das Brandenburgische Oberlandesgericht auf die Beschwerde des Angeklagten die Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet. Fortsetzungstermine: 4. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 9. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, 11. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 007,

8 2. Termin am Freitag, 5. Februar 2016, Uhr, Saal 007 Az. 23 Kls 21/15 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 26 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raub vor. Sie legt dem Angeklagten zur Last, er habe den Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht und dann solange weiter auf ihn eingeschlagen, bis dieser zu Boden gegangen sei. Sein unbekannt gebliebener Mittäter habe während dieser Zeit eine Zeugin davon abgehalten, dem Geschädigten zur Hilfe zu kommen. Sodann soll der Angeklagte eine Betonplatte ergriffen und diese mit beiden Händen über seinen Kopf gehoben haben. Nachdem der unbekannt gebliebene Dritte verbal interveniert habe, habe er die Platte zur Seite geworfen. Sodann soll er den Geschädigten unter Drohungen aufgefordert haben, ihm mitzuteilen, wo sich sein Smartphone befinde. Dieses bereits ältere Gerät im Wert von rund 20,00 soll der Angeklagte daraufhin an sich genommen haben. 3. Termin am Montag, 8. Februar 2016, Uhr, Saal 208 Az.: 25 Ns 49/15 Das Amtsgericht Bernau hat den heute 43 Jahre alten Angeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung und Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 25. Juli 2014 den später Geschädigten nach einer Auseinandersetzung mit dessen Ehefrau zunächst beleidigt und es dann zugelassen hat, dass seine beiden - infolge der Auseinandersetzung aggressiv gewordenen - Hunde auf den Geschädigten losgegangen sind und ihn zweimal in die Wade gebissen haben. 4. Termin am Montag, 8. Februar 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Az. 22 Wi Kls 4/15 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft den heute 46, 33 und 32 Jahre alten Angeklagten bandenmäßige Steuerhinterziehung in über 40 Fällen im Zeitraum Oktober 2006 bis März 2008 vor. Die Angeklagten sollen im Tatzeitraum Mitglieder einer Gruppierung gewesen sein, die sich zum Zweck des organisierten Schmuggels von

9 unversteuerten Zigaretten über Polen nach Deutschland und in andere europäische Staaten zusammengeschlossen haben soll. Die Angeklagten sollen unter Mitwirkung weiterer Bandenmitglieder große Mengen an unversteuerten Zigaretten (in Einzelfällen über 2 Millionen Stück) in LKW versteckt von Polen nach Deutschland eingeführt haben. Der Steuerschaden soll sich bei den größeren Schmuggeltransporten auf rund ,00 belaufen haben. Fortsetzungstermine: 10. Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal Februar 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal März 2016, 09:00 Uhr, Landgericht Frankfurt (Oder), Saal Termin am Montag, 8. Februar 2016, Uhr, Saal 207 Az.: 23 KLs 7/15 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat dem heute 25 Jahre alten Angeklagten schweren Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen und ihm zur Last gelegt, am 7. August 2014 in Fürstenwalde den Geschädigten gemeinsam mit seinem Mittäter körperlich misshandelt zu haben. Er soll den Geschädigten mehrfach ins Gesicht geschlagen und dem zu Boden gegangenen sodann 10,00 Bargeld und ein Mobiltelefon entwendet haben. Die 4. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) hat den Angeklagten mit Urteil vom 18. Juni 2015 wegen versuchten (besonders) schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Kammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zurückverwiesen.

10 6. Termin am Dienstag, 16. Februar 2016, Uhr, Saal 207 Az.: 27 Ns 64/15 Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den heute 49 Jahre alten Angeklagten wegen versuchter Hehlerei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte am 4. Oktober 2014 einen auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellten Audi Q 7 übernommen hat, um diesen für einen Lohn von 1.500,00 Zloty nach Polen zu verbringen. Dabei sei ihm bewusst gewesen, dass es sich um ein gestohlenes Fahrzeug gehandelt habe. 7. Termin am Mittwoch, 24. Februar 2016, 9.00 Uhr, Saal 208 Az.: 25 Ns 67/15 Das Amtsgericht Bernau hat den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig befunden, jedoch von der Verhängung einer Strafe abgesehen. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass sich der Angeklagte der Festnahme durch die Polizei widersetzt hat, indem er sich losriss und sodann mit den Armen in der Luft herumruderte, ohne jedoch die Polizeibeamten treffen zu wollen. Als sich eine Polizeibeamtin dem Angeklagten näherte, wurde sie von diesem am Arm getroffen und erlitt ein Hämatom. Grund der Festnahme war ein Haftbefehl zur Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, nachdem der Angeklagte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 20,00 nicht bezahlt hatte. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte in der irrigen Annahme gehandelt, dass die Festnahme durch die Polizei nicht rechtmäßig sei. Der Irrtum sei jedoch vermeidbar gewesen, weil der Angeklagte spätestens nach den Hinweisen der Polizeibeamten auf den Grund der Festnahme deren Rechtmäßigkeit hätte erkennen können. Wegen der geringen Schuld hat das Amtsgericht gemäß 113 Abs. 4 StGB von der Strafe abgesehen. Gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

11 Allgemeine Informationen: Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt. Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt zuzuordnen: 22 Kls und 22 Wi Kls 2. Strafkammer 23 KLs 3. Strafkammer 25 Ns 5. Strafkammer 27 Ns 7. Strafkammer Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und Terminaufhebungen sind möglich. Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist. Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte. Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen.

12 Aktuelle Hinweise: 1. Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per unter: pressesprecher@lgff.brandenburg.de mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der Rubrik Terminvorschau mitgeteilt. 2. Pressesprecher - Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter (Tel.: Raum: 174) - Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer (Tel.: Raum: 431) - Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner (Vertreter, Tel.: Raum 477). Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung (Tel.: Raum 432). Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift: Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder) - pressesprecher@lgff.brandenburg.de.

13 Landgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 18. Februar 2016 Die Pressesprecherin Aktenzeichen: 1270 E 5 Terminvorschau über ausgewählte Termine am Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, März 2016 I. Verhandlungstermine 1. Termin am Freitag, 04. März 2016, Uhr, Saal 208 Az. 27 Ns 97/14 Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat den heute 41 Jahre alten Angeklagten am 10. Juli 2014 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat sich der Angeklagte unter anderem in der Nacht zum 19. Oktober 2013 nach dem Genuss von erheblichen Mengen Alkohols sowie unter dem Einfluss von Kokain und Cannabisprodukten in eine Bar in Fürstenwalde begeben und dort insbesondere die weiblichen Gäste belästigt. Nachdem er zunächst die Bar verlassen hatte, ist er später zurückgekehrt und hat erneut Streit mit den Gästen angefangen. Als ein Gast schlichtend eingreifen wollte, trat er mit dem Fuß in Richtung seines Gesichts, später stach er mit der Klinge eines mit sich geführten Messers in Richtung des Bauchs, ohne zu treffen. Den Gästen gelang es, ihn zu beruhigen und zum Verlassen der Bar zu bewegen. Danach kehrte er noch einmal zurück und griff einen weiteren Gast mit dem Messer an, ohne diesen jedoch zu treffen. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt.

14 2. Termin am Mittwoch, 09. März 2016, Uhr, Saal 208 Az. 25 Ns 9/16 Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den heute 40 Jahre alten Angeklagten am 01. Oktober 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte sowohl in der Nacht zum als auch in der Nacht zum in Discotheken in Frankfurt (Oder) auf je einen Mann einschlug, der sich jeweils mit seiner ehemaligen Lebensgefährtin unterhielt, von welcher der Angeklagte seit dem Frühjahr 2014 getrennt war. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. 3. Termin am Freitag, 11. März 2016, Uhr, Saal 207 Az.: 25 Ns 84/15 Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt hat die heute 45 und 23 Jahre alten Angeklagten am 04. Juni 2015 unter anderem wegen vollendeter und versuchter gemeinschaftlicher Erpressung zu Gesamtfreiheitsstrafen von zwei Jahren beziehungsweise einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten am 21. und am 29. August 2014 den Geschädigten auf dessen Grundstück aufsuchten, sich wahrheitswidrig als Zollbeamte ausgaben und dem Zeugen vorwarfen, dass er auf seinem Grundstück Schwarzarbeiten habe durchführen lassen. Sie drohten ihm mit der Einleitung eines Strafverfahrens, welches er durch die Zahlung von Bargeld an sie abwenden könne. Im ersten Fall hob der Geschädigte Euro von seinem Konto ab und übergab es an die Angeklagten. Im zweiten Fall scheiterte die Geldübergabe daran, dass der Geschädigte an diesem Tag das Bargeld in der gewünschten Höhe (8.000 Euro) nicht mehr abheben konnte. Gegen das Urteil haben beide Angeklagte Berufung eingelegt. Fortsetzungstermin: 15. März 2016, 9.00 Uhr, Saal 203.

15 4. Termin am Mittwoch, 16. März 2016, 9:00 Uhr, Saal 208 Az. 25 Ns 66/15 Das Amtsgericht Bernau bei Berlin hat die heute 37 Jahre alte Angeklagte am 30. März 2015 wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30,00 Euro verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die Angeklagte ab dem Jahre 2007 von der Knappschaft-Bahn-See Pflegegeld der Pflegestufe 2 für eine in ihrem Haushalt lebende pflegebedürftige Person erhielt. Die zu pflegende Person zog allerdings im August 2011 aus dem Haushalt der Angeklagten aus, was die Angeklagte der Knappschaft verschwieg. Der der Knappschaft hierdurch entstandene Schaden beläuft sich auf 8.530,00 Euro. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. 5. Termin am Freitag, 18. März 2016, Uhr, Saal 208 Az.: 27 Ns 91/15 Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den heute 35 Jahre alten Angeklagten am 24. August 2015 wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 10,00 Euro verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der zum Tatzeitpunkt erheblich alkoholisierte Angeklagte am 01. November 2014 im Regionalexpress von Frankfurt (Oder) Richtung Magdeburg dem Geschädigten zwei Mal mit der Faust ins Gesicht schlug, weil er sich von vorherigen Ansprachen des Geschädigten provoziert fühlte. Gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt.

16 6. Termin am Montag, 21. März 2016, Uhr, Saal 207 Az.: 23 KLs 36/15 Die Staatsanwaltschaft legt der heute 34 Jahre alten Angeklagten unter anderem räuberischen Diebstahl zur Last. Die Angeklagte soll im Oktober 2014 in einem Schuhgeschäft in Ahrensfelde ein Paar Schuhe im Wert von 59,95 Euro in eine mitgeführte Tasche gesteckt und das Geschäft ohne Bezahlung verlassen haben. Die Angeklagte sei vor dem Geschäft von der Geschädigten angehalten worden, woraufhin die Angeklagte zunächst nach der Geschädigten geschlagen und sodann heftig in die Finger der rechten Hand der Geschädigten gebissen haben soll. Durch den Biss sei das vordere Stück des rechten Ringfingers der Geschädigten nahezu vollständig abgetrennt worden. Allgemeine Informationen: Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt. Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt zuzuordnen: 23 KLs 3. Strafkammer 25 Ns 5. Strafkammer 27 Ns 7. Strafkammer Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und Terminaufhebungen sind möglich. Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist.

17 Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte. Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen. Aktuelle Hinweise: 1. Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per unter: pressesprecher@lgff.brandenburg.de mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der Rubrik Terminvorschau mitgeteilt. 2. Pressesprecher - Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter (Tel.: Raum: 174) - Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer (Tel.: Raum: 431) - Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner (Vertreter, Tel.: Raum 477). Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung (Tel.: Raum 432).

18 Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift: Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder) - pressesprecher@lgff.brandenburg.de. II. Eröffnung der Ausstellung Balance von Hans-Dieter Peine am Dienstag, 8. März 2016, 14:00 Uhr, im Foyer des Land-/Amtsgerichts Frankfurt (Oder) Eine ganz besondere Ausstellung von Gemälden eines Frankfurter Richters mit dem Thema Balance gibt es in diesem Jahr im Gerichtsgebäude des Land- und Amtsgerichts in Frankfurt (Oder) zu sehen. Mit seinen Bildern lässt Hans-Dieter Peine - langjähriger Vorsitzender Richter einer Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) und seit drei Jahren im Ruhestand - die kühlen und strengen Flure des Gebäudes wie Fenster zu Frankfurts stillem Umland oder kreisenden Himmelskörpern unterbrechen. Hans-Dieter Peine ist nicht darauf aus, Gefühle beim Betrachter zu wecken, sondern ohne Kalkül sein Inneres durch die Malerei nach außen zu kehren. Seine Bilder beginnen nicht zu handeln. Sie strahlen eine ruhende Besinnlichkeit aus. Introvertiertheit, die sich umkehren will, treibt ihn an. Unabhängig von Regeln macht Hans-Dieter Peine seine ganz eigenen autodidaktischen Erfahrungen mit Material und Thema, mit Motiv und Bildkomposition. Er malt spontan, ohne Zensur im Kopf. Spontaneität lässt ihm keine Zeit für Details. Naturverherrlichung ist ihm fremd. Er versucht auch nicht mit dem Pinsel aufzuhalten, was nicht aufzuhalten ist. Nur die Farben möchte er im Moment des Erlebens bewahren. Deshalb entstehen die Bilder schnell. Dennoch muten seine Landschaften paradiesisch an: versonnen und trotzig, spannend und doch nicht von Industrie oder anderem menschlichen Zutun beeinflusst. Seine ersten Ausflüge in die Abstraktion hat er in 3 Werken eingebracht. Die freien Kurvenschwünge seiner Himmelskörper offenbaren durch gefühlte Verknüpfungen

19 von Form und Farbstimmung unter Einbeziehung des Zufalls ein nachvollziehbares Geheimnis. Die interessierten Besucher erhalten in dem öffentlichen Gebäude die Möglichkeit, die farblichen Assoziationen eines Richters nachzuvollziehen. So ist dieser Berufsstand, den viele Menschen mit Strenge, Regeltreue, gar Unnachgiebigkeit oder Phantasielosigkeit verbinden, einmal anders erlebbar. Nämlich, wie ein Amtsträger durch künstlerisches Schaffen nach eigener Balance sucht. Die Ausstellungseröffnung erfolgt im Beisein von Hans-Dieter Peine. Die Ausstellung ist zu sehen bis zum 8. Juni 2016, täglich von Montag bis Freitag zu den Geschäftszeiten des Land- und Amtsgerichts Frankfurt (Oder). Dr. Marco Krieglstein

20 Landgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 17. März 2016 Die Pressesprecherin Aktenzeichen: 1270 E 5 Terminvorschau über ausgewählte Termine am Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, April 2016 I. Verhandlungstermine 1. Termin am Freitag, 1. April 2016, 9:00 Saal 007 Az.: 23 Ns 11/15 Das Amtsgericht Bernau hat den heute 28 Jahre alten Angeklagten am 24. Juni 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte in der Nacht vom 9. auf den 10. August 2013 in einer Gruppe von mindestens 8-10 Personen unterwegs. Im Stadtpark von Bernau traf die Gruppe auf die später Geschädigten, die sie ohne Vorwarnung angriffen, in der Annahme, die Geschädigten hätten zuvor ihren Bekannten verletzt. Dabei schlugen jeweils mehrere Personen auf die Geschädigten ein, die teilweise nicht unerheblich verletzt wurden. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. Fortsetzungstermine: Mittwoch, 6. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 13. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007

21 2. Termin am Dienstag, 5. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Az. 22 Wi Kls 8/14 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) legt den heute 33, 52, 68, 69 und 71 Jahre alten Angeklagten Bankrott, Gläubigerbegünstigung, Untreue und das Vorenthalten von Arbeitsentgelt in der Zeit vom 2. März bis zum 1. September 2009 zur Last. Drei der Angeklagten sollen Gesellschafter der E. GmbH gewesen sein. Gegenstand des Unternehmens war unter anderem das Aufstellen und der Transport von Einrichtungsgegenständen. Die beiden weiteren Angeklagten sollen als Geschäftsführer beziehungsweise als Prokuristin für die E. GmbH tätig gewesen sei. Die E. GmbH war seit dem 24. August 2009 zahlungsunfähig. Der Eigeninsolvenzantrag wurde am 2. September 2009 gestellt. Den Angeklagten wird in unterschiedlicher Beteiligung - unter anderem vorgeworfen, zu Lasten der E. GmbH die Zahlung nicht fälliger Darlehensforderungen an die kreditgebende Bank in Höhe von ca ,00 veranlasst zu haben, um die Gesellschafter aus der Haftung für das Darlehen zu befreien. Im Hinblick auf den drohenden Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sollen die Betriebsgrundstücke der E. GmbH ferner zugunsten einer Gesellschafterin mit einer Gesamtgrundschuld in Höhe von ,00 belastet worden sein, um den Wert der Grundstücke zu mindern und deren Zwangsversteigerung zu verhindern. Weiter wird zwei Angeklagten vorgeworfen, in den Monaten Juni und Juli 2009 fällige Beiträge der Arbeitnehmer der E. GmbH in Höhe von ca ,00 nicht an die Sozialversicherungsträger gezahlt zu haben. Fortsetzungstermine: Donnerstag, 7. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 12. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 15. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 19. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 26. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 29. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 3. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 20. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007

22 Dienstag, 24. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 27. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 31. Mai 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Donnerstag, 2. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Montag, 6. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Dienstag, 7. Juni 2016, 09:00 Uhr, Saal Termin am Dienstag, 5. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207 Az 27 Ns 39/15 Das Amtsgericht Bernau hat den 28 Jahre alten Angeklagten wegen Beihilfe zum Diebstahl in Tateinheit mit Sachbeschädigung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts war der Angeklagte Alleininhaber einer im Jahr 2006 gegründeten und inzwischen insolventen Firma, die sich insbesondere mit Holzhandel beschäftigte. Im Mai 2012 soll der im Verlauf des Strafverfahrens verstorbene Vater des Angeklagten, einen Geschäftspartner veranlasst haben, eine Fläche von ca. 2 Hektar Wald abzuholzen, obwohl er wusste, dass es sich um fremde Flächen handelte, die nicht zum Eigentum des Angeklagten gehörten. Der Angeklagte der als Strohmann für seinen Vater tätig war, soll ihn hierbei unterstützt haben. Fortsetzungstermin: Dienstag, 12. April 2016, 9:00 Uhr, Saal Termin am Mittwoch, 6. April 2016, 10:00 Uhr, Saal 404 Az. 11 O 327/15 (Zivilprozess) Der Kläger, der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.v. begehrt mit seiner Klage die Verurteilung des beklagten Landes, die Aufstellung von Gottesdiensthinweisschildern nebst Zusatzschild PAZ-Gedächtniskirche hinter den Ortseingangsschildern der Stadt Templin zu dulden. Der Kläger ist der Auffassung, dass er als Religionsgemeinschaft einen Anspruch darauf habe, auf seine Gottesdienste und sonstigen religiösen Veranstaltungen hinzuweisen.

23 5. Termin am Freitag, 8. April 2016, Uhr, Saal 007 Az. 23 Kls 21/15 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 26 Jahre alten Angeklagten gemeinschaftliche gefährliche Körperverletzung und gemeinschaftlichen schweren Raub vor. Sie legt dem Angeklagten zur Last, er habe den Geschädigten zunächst mit der Faust ins Gesicht und dann solange weiter auf ihn eingeschlagen, bis dieser zu Boden gegangen sei. Sein unbekannt gebliebener Mittäter habe während dieser Zeit eine Zeugin davon abgehalten, dem Geschädigten zur Hilfe zu kommen. Sodann soll der Angeklagte eine Betonplatte ergriffen und diese mit beiden Händen über seinen Kopf gehoben haben. Nachdem der unbekannt gebliebene Dritte verbal interveniert habe, habe er die Platte zur Seite geworfen. Sodann soll er den Geschädigten unter Drohungen aufgefordert haben, ihm mitzuteilen, wo sich sein Smartphone befinde. Dieses bereits ältere Gerät im Wert von rund 20,00 soll der Angeklagte daraufhin an sich genommen haben. Die Kammer hat dieses Verfahren mit einem ebenfalls am Landgericht anhängigen Berufungsverfahren verbunden: Das Amtsgericht Strausberg hat den Angeklagten am 7. Oktober 2015 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Angeklagte, nachdem ihm seine Schwester bei einem Besuch im Krankenhaus am 10. April 2010 erzählt hatte, dass sie von ihrem Freund, einem Alex, so zugerichtet worden sei, beschlossen, diesem Alex eine Lektion zu erteilen. In der Annahme, dass es sich bei dem später Geschädigten um jenen Alex handelt, stieß er diesen zu Boden und schlug, bestärkt von seinen zwei Begleitern auf ihn ein. Erst als er seinen Irrtum bemerkte, ließ er von dem Geschädigten ab. Der Geschädigte erlitt eine erhebliche Schulterverletzung sowie eine Jochbeinfraktur, beide Verletzungen mussten operativ behandelt werden. Fortsetzungstermin: Freitag, 15. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007

24 6. Termin am Freitag, 8. April :00 Uhr, Saal 208 Az. 27 Ns 12/16 Das Amtsgericht Eberswalde hat den 35 Jahre alten Angeklagten am 22. September 2015 unter anderem wegen Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Das Amtsgericht hat es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte in der Nacht vom 18. zum 19. September 2014 seine Freundin im Verlauf eines Streits am Hals gefasst und so lange gewürgt hat, bis sie keine Luft mehr bekam. Dabei soll er indirekt mit der Frage Willst Du leben? gedroht haben, sie zu töten. Nachdem es der Zeugin gelungen war, sich loszureißen, versetzte er ihr noch drei Faustschläge gegen den Oberarm. Gegen dieses Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. 7. Termin am Montag, 18. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 207 Az. 23 Kls 2/16 Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29 Jahre alten Beschuldigten Kindesentziehung, Körperverletzung und Bedrohung vor. Der an paranoider Schizophrenie erkrankte und nicht schuldfähige Beschuldigte soll am 10. September 2015 in Panketal den Geschädigten, der seine zweijährige Tochter in einem Sportkinderwagen ausfuhr, zunächst bedroht haben. Später soll er das Kind aus dem Wagen genommen und mit ihm in Richtung Schönower Heide gelaufen sein. Dabei soll er geäußert haben, dass er sowohl Vater als auch Kind töten könne. Nach einem Gerangel mit dem Vater sei das Kind ins Gras gefallen. Trotz der Gegenwehr des Vaters soll der Beschuldigte sodann das Kind wieder aufgehoben haben und weitergelaufen sein, bis er von zwischenzeitlich alarmierten Polizeibeamten gestoppt werden konnte. 8. Termin am Donnerstag, 14. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Az. 22 Wi Kls 6/14 Am 13. Juni 2012 hat das Landgericht Potsdam den 68 Jahre alten Angeklagten wegen Betruges, Untreue sowie Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen der Wirtschaftsstrafkammer hatte der Angeklagte als Geschäftsführer mehrerer Fir-

25 men das Tourismusprojekt "Resort Schwielowsee" am Schwielowsee in Brandenburg initiiert und bei Beantragung von Fördermitteln die Investitionsbank für das Land Brandenburg (ILB) über die Höhe der subventionsfähigen Kosten getäuscht. Ausgehend von zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 34,6 Mio Euro hat die ILB das Projekt mit einer Summe von 9,2 Mio Euro gefördert. Das Landgericht Potsdam hat dies als Betrug angesehen und einen Schaden in Höhe der gesamten Fördersumme angenommen. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof den Strafausspruch hinsichtlich des Betruges gegenüber der ILB sowie die gebildete Gesamtstrafe aufgehoben und das Verfahren an die zuständige Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) zur neuen Verhandlung und Entscheidung verwiesen. Das Landgericht Potsdam habe den Schaden fehlerhaft berechnet. Maßgeblich sei nicht der gesamte ausbezahlte Förderbetrag, sondern lediglich der Anteil der Fördersumme, der von dem Subventionsgeber zu viel geleistet wurde. Bezüglich des Schuldspruchs sowie der weiteren Einzelstrafen wegen Untreue und Steuerhinterziehung hat er die Revision aber als unbegründet verworfen. Fortsetzungstermine: Donnerstag, 14. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 20. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 207 Donnerstag, 21. April 2016, 09:00 Uhr, Saal 007 Donnerstag, 28. April 2016, 09:00 Uhr, Saal Termin am Montag, 18. April 2016, 9:00 Uhr, Saal 208 Az. 25 Ns 86/14 Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree hat den 41 Jahre alten Angeklagten wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 50,00 verurteilt. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte, der am 9. Dezember 2012 seinen Polizeidienst im Wach- und Wechseldienst versah, den Geschädigten, der mit einem Fahrzeug ohne Kennzeichen unterwegs war, zunächst unter Einsatz des Stopzeichens, des Blaulichts und des Martinshorns verfolgt hat.

26 Der Geschädigte beachtete dies nicht und hielt erst an einem Garagengrundstück an. Dort zog der Angeklagte den Geschädigten aus dem Auto, drehte ihm den Arm auf den Rücken und stellte ihm ein Bein, sodass er hinfiel. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hätte der Angeklagte erkennen können, dass es sich bei dem Geschädigten nicht um einen schwer kriminellen, organisierten Autodieb handelte und es daher nicht erforderlich war, ihn zu Fall zu bringen. Allgemeine Informationen: Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt. Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt zuzuordnen: 22 Wi Kls 2. Strafkammer 23 KLs, 23 Ns 3. Strafkammer 25 Ns 5. Strafkammer 27 Ns 7. Strafkammer 11 O 1. Zivilkammer Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und Terminaufhebungen sind möglich. Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist. Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte.

27 Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen. Aktuelle Hinweise: 1. Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per unter: pressesprecher@lgff.brandenburg.de mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist. Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der Rubrik Terminvorschau mitgeteilt. 2. Pressesprecher - Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter (Tel.: Raum: 174) - Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer (Tel.: Raum: 431) - Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner (Vertreter, Tel.: Raum 477). Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung (Tel.: Raum 432). Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift: Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder) - pressesprecher@lgff.brandenburg.de.

28 Landgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 25. April 2016 Die Pressesprecherin Aktenzeichen: 1270 E 5 Terminvorschau über ausgewählte Termine am Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Mai Termin am Montag, 2. Mai 2016, 9.00 Saal 007 Az.: 22 Ks 1/16 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 27 Jahre alten Angeklagten unter anderem vor, im November 2015 in einer Asylunterkunft in Neuhardenberg versucht zu haben, den in seinem Zimmer zu Gast weilenden Geschädigten aus Verärgerung über einen vorausgegangen Streit aus dem Fenster in die Tiefe zu stürzen, wobei er ihn bereits über das Fensterbrett geschoben habe. Nur durch das sofortige Eingreifen der Security-Mitarbeiter habe ein höchstwahrscheinlich todeswürdiger Sturz des Geschädigten verhindert werden können. Fortsetzungstermine: Mittwoch, 4. Mai 2016, 9.00 Uhr, Saal 207, Dienstag, 10. Mai 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, Donnerstag, 12. Mai 2016, 9.00 Uhr, Saal 007.

29 2. Termin am Dienstag, 10. Mai 2016, 9.00 Uhr, Saal 207 Az. 27 Ns 92/15 Das Amtsgericht Fürstenwalde/Spree verurteilte den 53 Jahre alten Angeklagten im Juli 2015 wegen Bestechlichkeit in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden war. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Juni 2010 als Kommunalbeamter im gehobenen Dienst und Sachbearbeiter im Katastrophenschutzamt des Landkreises Oder / Spree in Beeskow mit einer dritten Person versucht habe, etwa anlässlich des Oderhochwassers im Jahre 2010 angeschaffte Faschinen gewinnbringend nach Polen zu verkaufen, um den daraus erzielten Gewinn privat zu vereinnahmen. Zu dem Geschäft sei es nicht gekommen, weil in Polen kein Bedarf bestanden habe. Zudem habe der Angeklagte in seiner Funktion im September 2010 einer dritten Person umfangreiche Auskünfte über Flurstücke und deren derzeitige Eigentümer aus dem elektronischen Grundbuch erteilt, ohne eine Zugriffsberechtigung hierauf zu haben. Die Berufung wurde sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Angeklagten eingelegt. Fortsetzungstermine: Freitag, 27. Mai 2016, Uhr, Saal 208, Dienstag, 7. Juni 2016, Uhr, Saal Termin am Freitag, 13. Mai 2016, Uhr, Saal 208 Az 27 Ns 22/16 Das Amtsgericht Bernau bei Berlin hat den 68 Jahre alten Angeklagten im Februar 2016 unter anderem wegen gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen Betruges in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts habe die vom Angeklagten gegründete, vollumfänglich geleitete und beherrschte Firma Internationale Verwaltungsgesellschaft Ltd. im Januar und März 2013 in Restaurants in Bernau und Zeitz Werbeverkaufsveranstaltungen durchgeführt, an welchen auf Einladung unter anderem der Zeuge

30 Georg Binsert (74 Jahre alt) sowie die damals 85-jährige Marianne Zippel teilgenommen hätten. Im Laufe der Veranstaltungen seien neben Sauerstoffgeräten unter anderem auch Reisen angeboten worden. Beide Zeugen hätten sich entschlossen, je eine achttägige Türkeireise mit Halbpension für vier Personen zum Preis von 299,00 Euro pro Person (insgesamt 1.196,00 Euro) zu buchen. Beide Zeugen hätten einige Tage später von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht. Gleichwohl habe die Firma des Angeklagten die jeweils bereits in voller Höhe abgebuchten Reisekosten nicht zurückerstattet. Gegen das Urteil hat der Angeklagte Berufung eingelegt. 4. Termin am Mittwoch, 18. Mai 2016, 9.00 Uhr, Saal 007 Az. 23 KLs 32/15 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem 30 Jahre alten Angeklagten vor, zwischen September 2013 und Juni 2014 in acht Fällen von einem Dritten insgesamt 6,5 kg Marihuana erworben zu haben, um es an verschiedene Abnehmer gewinnbringend zu veräußern. 5. Termin am Montag, 23. Mai 2016, 9.00 Uhr, Saal 007 Az. 22 Ks 2/16 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem 49 Jahre alten Angeklagten Totschlag vor. Er soll im November 2015 in Eberswalde seiner damaligen Lebensgefährtin im Streit zunächst einen metallenen Kerzenständer mit einer Gesamtlänge von circa 53 cm mehrfach kräftig gegen den Kopf, den Hals sowie den Oberkörper gestoßen und geschlagen haben. Nachdem die Geschädigte sich im Verlauf der gegen sie geführten Attacke schließlich rücklings liegend auf dem Sofa befunden habe, habe der Angeklagte ihr über einen längeren Zeitraum Mund und Nasenöffnungen bedeckt, bis sie erstickt sei. Fortsetzungstermine: Montag, 30. Mai 2016, Uhr, Saal 007, Mittwoch, 1. Juni 2016, Uhr, Saal 207, Montag, 13. Juni 2016, 9.00 Uhr, Saal 007.

31 6. Termin am Mittwoch, 25. Mai 2016, Uhr, Saal 007 Az. 23 Kls 3/16 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem heute 31 Jahre alten Angeklagten vor, im August 2015 in seiner Wohnung in Seelow 159,06 g Cannabis, 98,60 g Amphetaminpulver sowie 8 Tabletten und Tablettenreste, die den Wirkstoff MDMA enthalten hätten, aufbewahrt zu haben. Der Angeklagte habe diese Drogen gewinnbringend an Konsumenten weiterverkaufen wollen. 7. Termin am Mittwoch, 25. Mai Uhr, Saal 208 Az. 25 Ns 141/14 Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat den heute 51 Jahre alten Angeklagten im September 2014 wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung es zur Bewährung ausgesetzt hat. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in einer Dezembernacht des Jahres 2012 mit seiner Sattelzugmaschine Scania die Bundesautobahn 12 in Richtung Polen befahren habe. Hierbei sei er zwischen den Anschlussstellen Frankfurt (Oder) West und Frankfurt (Oder) Mitte infolge kurzzeitiger Unachtsamkeit von der benutzten rechten Fahrspur abgekommen und mit 87 km/h ungebremst auf den Seitenstreifen gefahren, wo ein Kleinbus mit sechs Insassen pannenbedingt mit eingeschaltetem Warnblinklicht gestanden habe. Der vom Angeklagten geführte Sattelzug sei mit dem Kleintransporter kollidiert. Drei Insassen des Kleintransporters seien noch am Unfallort ihren Verletzungen erlegen. Zwei weitere Personen seien schwer, eine weitere Person leicht verletzt worden. Der Angeklagte selber habe durch das Unfallgeschehen keine körperlichen Verletzungen erlitten. Allgemeine Informationen: Vorstehend handelt es sich um ausgewählte Verfahren. Weitere Termine in Prozessen, bei denen nach bisheriger Erfahrung von geringem öffentlichem Interesse auszugehen ist, werden auf Anfrage mitgeteilt.

32 Die bei den Terminierungen genannten Aktenzeichen sind den Kammern wie folgt zuzuordnen: 22 Ks 2. Strafkammer 23 KLs 3. Strafkammer 25 Ns 5. Strafkammer 27 Ns 7. Strafkammer Die Angaben in der Terminvorschau sind ohne Gewähr. Terminverlegungen und Terminaufhebungen sind möglich. Es wird empfohlen, vor dem Besuch der Hauptverhandlung telefonisch bei der jeweiligen Geschäftsstelle für Strafrecht zu erfragen, ob der Termin stattfindet und die Verhandlung öffentlich oder nichtöffentlich ist. Wir bitten zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Gerichtsverhandlungen frühzeitig um Mitteilung, wenn ein Pressevertreter an einer öffentlichen Sitzung des Landgerichts Frankfurt (Oder) persönlich teilnehmen möchte. Anträge auf Erteilung von Film- und Fotogenehmigungen werden erst nach Veröffentlichung eines Hauptverhandlungstermins entgegengenommen. Aktuelle Hinweise: 1. Foto- und Filmaufnahmen im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal können nur noch genehmigt werden, wenn bis spätestens 2 Werktage vor dem Verhandlungstermin ein schriftlicher Antrag per unter: pressesprecher@lgff.brandenburg.de mit vollständigen Absenderangaben beim Pressedezernat des Landgerichts eingegangen ist.

33 Kurzfristige Änderungen oder Ergänzungen des aktuellen Pressespiegels werden nach Möglichkeit auf der Homepage des Landgerichts Frankfurt (Oder) unter der Rubrik Terminvorschau mitgeteilt. 2. Pressesprecher - Frau Richterin am Landgericht Dr. Katja Winter (Tel.: Raum: 174) - Frau Richterin am Amtsgericht Susanne Cramer (Tel.: Raum: 431) - Herr Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Peter Körner (Vertreter, Tel.: Raum 477). Frau Bischof steht Ihnen für Rückfragen jederzeit zur Verfügung (Tel.: Raum 432). Die Presseabteilung des Landgerichts erreichen Sie unter folgender Anschrift: Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Frankfurt (Oder) - pressesprecher@lgff.brandenburg.de.

34 Landgericht Frankfurt (Oder) Frankfurt (Oder), 20. Mai 2016 Die Pressesprecherin Aktenzeichen: 1270 E 5 Terminvorschau über ausgewählte Termine am Landgericht Frankfurt (Oder), Müllroser Chaussee 55, Juni Nachtrag: Termin am Dienstag, 24. Mai 2016, 9.00 Saal 007 Az.: 22 Ks 4/16 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft dem 27 Jahre alten Angeklagten Körperverletzung mit Todesfolge vor. Der Angeklagte soll in der Nacht vom 27. auf den 28. November 2015 gemeinsam mit seinem Opfer Alkohol in erheblichem Umfang konsumiert haben. Als es zu einem Streit kam, soll er sein Opfer zunächst mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann den bereits am Boden liegenden mit beschuhten Füßen gegen Kopf, Bauch und Rücken getreten haben. Infolge der Gewalthandlungen soll das Opfer erhebliche Verletzungen erlitten haben und in den Morgenstunden des 28. November 2015 verstorben sein. Fortsetzungstermine: Donnerstag, 26. Mai 2016, 9.00 Uhr, Saal 207, Donnerstag, 2. Juni 2016, 9.00 Uhr, Saal 007, Montag, 6. Juni 2016, 9.00 Uhr, Saal 007.

35 2. Termin am Mittwoch, 1. Juni 2016, 9.00 Uhr, Saal 007 Az. 23 Kls 5/16 Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) wirft den fünf Angeklagten schweren Bandendiebstahl vor. Die Angeklagten sollen sich vor April 2014 zusammengeschlossen haben, um durch Begehung von Einbruchsdiebstählen in ganz Deutschland und dem anschließenden Verkauf der Beute ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In der Zeit bis Oktober 2015 sollen die Angeklagten in wechselnder Besetzung 34 Einbruchsdiebstähle begangen haben. Fortsetzungstermine: Freitag, 3. Juni 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 8. Juni 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 10. Juni 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 15. Juni 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 17. Juni 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 6. Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 8.Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 13. Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 15.Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 20. Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 22. Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Mittwoch, 27. Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal 007 Freitag, 29. Juli 2016, 9:00 Uhr, Saal Termin am Freitag, 3. Juni 2016, 9.00 Uhr, Saal 208 Az 27 Ns 97/14 Das Amtsgericht Fürstenwalde Spree hat den heute 42 Jahre alten Angeklagten im Juni 2014 unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt.

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