INSTANDSETZUNGSKONZEPT NR / 17

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1 FIB FISCHINGER INGENIEURE UND BAUSACHVERSTÄNDIGE Dr.-Ing. Ralf Fischinger Von der Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden Internationaler Bausachverständiger auf dem Fachgebiet Bewertung von Baumängeln und Bauschäden nach ISO/IEC 17024:2003 FIB Halskestraße Ratingen IHK Essen Herrn Ralf Daumeter Am Waldthausenpark Essen Ansprechpartner Dipl.-Ing. Georg Boden Durchwahl boden@f-ib.eu Per ralf.daumeter@essen-ihk.de INSTANDSETZUNGSKONZEPT NR / 17 Bauvorhaben / Objekt Bürogebäude IHK Essen Am Waldthausenpark Essen Antragsteller IHK Essen Am Waldthausenpark Essen Antrag vom Erstellt am 31. Juli November 2017 Inhalt des Antrags Instandsetzungskonzept zur Behebung der Chloridschäden der Stahlbetonbauteile der Tiefgaragen Untersuchungsmaterial -- Umfang 30 Blatt Instandsetzungskonzept Bearbeiter Dipl.-Ing. G. Boden / so -- Verteiler FIB Fischinger Tel USt-IdNr. DE Ingenieure und Bausachverständige Fax Deutsche Kreditbank Berlin Halskestraße 9 info@f-ib.eu IBAN DE Ratingen Internet BIC BYLADEM1001

2 Inhaltsübersicht Seite 1. Aufgabenstellung Grundlagen Ortstermine Erster Ortstermin Zweiter Ortstermin Dritter Ortstermin Unterlagen Regelwerke / Literatur Rahmensituation und Konstruktionsbeschreibung Örtliche Feststellungen Probenahme Erste Probeentnahme Zweite Probeentnahme Zusammenfassung der Beprobungen Rückschlüsse zu den Schadensursachen Bewehrungskorrosion infolge von Chlorideinwirkung Beurteilung der Standardsicherheitsrelevanz Instandsetzungsprinzipien Instandsetzungsprinzip Realkalisierung (R1-Cl bzw. R2-Cl) Allgemeine Beschreibung Betonabtrag Notabstützungen Bewehrung / Vorbehandlung Oberfläche Reprofilierung Bodenplatte Hinweis zu den Betongüten Seite 2

3 12. Schutz der Konstruktion vor weiterer Chloridaufnahme Stützen- / Wandsockel Erneuerung des Gussasphaltbelags Grundlagen Ausführung Instandsetzung der Regenwasserleitungen Weiteres Vorgehen Zusammenfassung Seite 3

4 1. Aufgabenstellung Die FIB wurden von der Industrie und Handelskammer Essen beauftragt, die Stahlbetonbauteile in der Tiefgarage auf Schäden zu untersuchen. Es fanden exemplarischen Erstuntersuchungen am 19. August 2017 statt. Mithilfe einer Reihenuntersuchung wurde der Schadensumfang der Chloridbelastung der Stahlbetonbauteile festgestellt, auf dessen Grundlage ein Instandsetzungskonzept erarbeitet wurde. Es wird auf den FIB-Prüfbericht Nr. 1484/17 vom 13. Oktober 2017 verwiesen. Der v. g. Prüfbericht und das Instandsetzungskonzept dienen als Basis für die weitere Planung und Ausschreibung. 2. Grundlagen 2.1 Ortstermine Erster Ortstermin Datum Tag: 19. August 2016 Uhrzeit: 9.30 bis ca Uhr Ort: Tiefgarage, Am Waldthausenpark 2 in Essen Anwesende Herr Daumeter - IHK Essen Herr Wirtz - IHK Essen, zeitweise Herr Jansen - Hausmeister IHK Essen Herr Meyer - betonconsult GmbH Herr Jakobs - FIB Tätigkeit Der Ortstermin diente der Entnahme von Bohrmehlproben zur Bestimmung des Chloridgehalts und der Durchführung von Bauteilprüfungen (Bauteilöffnung Bodenaufbau, Messung der Betonüberdeckung und Karbonatisierungstiefen). Seite 4

5 2.1.2 Zweiter Ortstermin Datum Tag: 12. September 2017 Ort: Tiefgarage, Am Waldthausenpark 2 in Essen Anwesende Frau Steinhauer betonconsult GmbH Tätigkeit Der Ortstermin diente der Reihenuntersuchung zur Feststellung des Schadensumfangs Dritter Ortstermin Datum Tag: 19. Oktober 2017 Uhrzeit: bis ca Uhr Ort: Tiefgarage, Am Waldthausenpark 2 in Essen Anwesende Herr Daumeter - IHK Essen Herr Wirtz - IHK Essen, Herr Boden - FIB Tätigkeit Das weitere Vorgehen in Bezug auf die auszuführenden Arbeiten wurde dargestellt und die Ausschreibung abgestimmt. 2.2 Unterlagen Es liegen statische Unterlagen in Form von Bestandsstatik und den zugehörigen Schal- und Bewehrungsplänen sowie die Genehmigungsplanung der Architektur vor. Seite 5

6 2.3 Regelwerke / Literatur Norm DIN 1045 Beton und Stahlbeton Bemessung und Ausführung Ausgabe Juli 1988 Norm DIN Tragwerke aus Beton, Stahlbeton und Spannbeton Teil 1: Bemessung und Konstruktion Ausgabe Juli 2001 / August 2008 Norm DIN EN Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau Ausgabe Januar 2011 Norm DIN EN /NA Nationaler Anhang National festgelegte Parameter, Eurocode 2: Bemessung und Konstruktion von Stahlbeton- und Spannbetontragwerken Teil 1-1: Allgemeine Bemessungsregeln und Regeln für den Hochbau Ausgabe April 2013 Norm DIN Bauwerksabdichtungen Teil 5: Abdichtungen gegen nicht drückendes Wasser auf Deckenflächen und in Nassräumen; Bemessung und Ausführung Ausgabe Dezember 2011 Norm DIN EN 1504 Teile 1-10 Produkte und Systeme für den Schutz und die Instandsetzung von Betontragwerken Ausgaben 2005 / 2006 DAfStB.-Richtlinie: Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen (Instandsetzungsrichtlinie) Teil 1-3 Ausgabe Oktober 2003 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. Inklusive Berichtigungen zu Teil 2 von 2006 Inklusive 3. Berichtigung vom September 2014 Seite 6

7 DAfStB.-Richtlinie: Herstellung und Verwendung von zementgebundenem Vergussbeton und Vergussmörtel Ausgabe November 2011 Deutscher Ausschuss für Stahlbeton e. V. DBV-Merkblatt: Parkhäuser und Tiefgaragen 2. überarbeitete Ausgabe September 2010 Deutscher Beton- und Bautechnik Verein e. V. Stahlbetonflächen schützen, erhalten, instand setzen Schriftenreihe der Zement- und Betonindustrie Verlag Bau + Technik GmbH 9. Auflage 2009 Raupach / Orlowsky: Erhaltung von Betonbauwerken Vieweg + Teubner Verlag 1. Auflage 2008 Sodeikat / Mayer: Instandsetzung von Tiefgaragen und Parkhäusern In: Betonkalender 2015 Teil 1: Bauen im Bestand, Brücken Herausgegeben von K. Bergemeister, F. Fingerloos und J.-D. Wörner Verlag Ernst & Sohn GmbH & Co. KG, 2015 Technische Information 46: Beläge für Parkhäuser, Tiefgaragen, Hofkellerdecken und Rampen bga Beratungsstelle für Gussasphaltanwendung e.v. Ausgabe Mai Rahmensituation und Konstruktionsbeschreibung Bei dem Gebäude, Am Waldthausenpark 2 in Essen handelt es sich um ein ca. im Jahr 1957 in massiver Bauweise errichtetes sechsgeschossiges Bürogebäude. Im Untergeschoss befindet sich eine eingeschossige Tiefgarage. Die Ein- und Ausfahrtsrampen sind seitlich außen liegend am Gebäude angeordnet. Die Tiefgarage besteht aus einer das Gebäude querenden Durchfahrt und einer Parkgasse, die sich zum Teil unter einem außen liegenden Parkdeck befindet. Die Konstruktion der Tiefgarage besteht in wesentlichen Teilen aus Stahlbeton. Einige Innenwände bestanden aus kleinformatigem Mauerwerk. Seite 7

8 4. Örtliche Feststellungen Die Tiefgarage wies einen ordnungsgemäßen, gepflegten Zustand mit nur moderatem Schadensbild auf. Die Ein- und Ausfahrtrampe waren gepflastert. An ihrem unteren Ende befanden sich Rinnen. An der Einfahrt gab es zwei hintereinanderliegende Tore. Die Seitenwände der Ein- und Ausfahrtrampe waren ohne erkennbare Schäden. Der Boden der Tiefgarage bestand aus Asphalt mit verschiedenen kleineren Schad- und Reparaturstellen. Bei Klopfproben klang der Asphalt hohl. Nach Angabe der Auftraggeber befindet sich unter dem Asphalt eine Abdichtung aus Bitumenbahnen. Hierzu wurden keine weiteren Untersuchungen angestellt. Die Parkgasse hatte ein merkliches Gefälle. Die Abläufe waren nicht an den Tiefpunkten angeordnet, sodass Pfützen auf dem Boden standen. Die Parkplatz- und Fahrbahnmarkierungen bestanden aus linienförmigen Markierungen (ca. 10 cm breit) aus weißer Fahrbahnfarbe. An der Ausfahrt war eine Kontaktschleife in den Asphalt integriert. An den Sockeln der Stahlbetonstützen und -wände waren auf einer Höhe von ca.15 cm dunkle Anstriche angebracht, die an den meisten Stellen keine sichtbaren Beschädigungen aufwiesen. Darüber schloss ein weißer Anstrich an. Bei den Sockelanstrichen handelte es sich um einen sehr dünnen, elastischen Anstrich (Schichtdicke ca. 0,1 bis 0,2 mm), der ohne Kratzspachtelung auf dem Beton aufgebracht wurde, sodass die Schalungsstruktur des Betons zu erkennen war. An einem großen Teil der Wände und Stützen waren Mörtelhohlkehlen nachträglich oberhalb des Asphalts angebracht worden. Zwischen den Hohlkehlen und aufgehenden Bauteilen gab es teilweise Spalten. An einigen Stahlbetonstützen und -wänden gab es auf einer Höhe von bis zu ca. 15 bis 20 cm partielle Ablösungen und Abplatzungen des Anstrichs. Der Anstrich haftete dort nicht mehr am Untergrund. Die Stahlbetonstützen hatten einen an den Enden abgerundeten Querschnitt von ca. 100 x 60 cm. In den Stützen befanden sich zum Teil integrierte Abwasserfallrohre. Seite 8

9 Neben der Achse 3 befand sich eine Gebäudedehnfuge. Mit sehr wenigen Ausnahmen war das Betongefüge fest und nicht von den Schädigungen betroffen. An der Innenseite der Wand der Parkgasse zur Ausfahrtsrampe gab es lokale Beschädigungen mit Abplatzungen, die auch die Betonstruktur betrafen. Der Beton mit hohem Feinkornanteil war oberflächlich schadhaft. Es hatte sich Material aus der Oberfläche gelöst. Das über der Parkgasse liegende Parkdeck ist vor ca. fünf Jahren instand gesetzt worden. Weder an der Unterseite des Parkdecks noch an den erdberührten Bauteilen gab es Anzeichen auf von außen eindringendes Wasser. Die Bauteile waren augenscheinlich dicht. 5. Probenahme 5.1 Erste Probenentnahme der betonconsult GmbH vom 19. August 2016 An insgesamt vier exemplarisch ausgewählten Stellen (Stützen- und Wandsockel, ca. 5 bis 10 cm über der Oberkante des Asphalts) wurden Bohrmehlproben zur Untersuchung des Chloridgehalts entnommen. Um ein Konzentrationsprofil zu erhalten, wurden die Proben getrennt aus den Bauteiltiefen 0 bis 2 cm, 2 bis 4 cm und 4 bis 6 cm ab Bauteiloberfläche entnommen. Die Untersuchungen erfolgten an folgenden Stellen: 1. Stützensockel Parkgasse 2. Sockel Außenwand Einfahrtsbereich 3. Stützensockel Einfahrtsbereich 4. Sockel Außenwand Parkgasse zu Ausfahrtrampe An den gleichen Bauteilen erfolgte die Überprüfung der Karbonatisierungstiefen und der Betonüberdeckung der Bewehrung, ferner an vier bzw. fünf weiteren Probestellen. Die Ergebnisse der ersten Untersuchungen werden nachfolgend kurz zusammengefasst: Seite 9

10 Die Chloridgehalte der beiden Stahlbetonstützen an der Parkgasse lagen bis 2 cm unter der Bauteiloberfläche deutlich über dem kritischen Chloridgehalt von 0,5 Masse-% und sind (in Anbetracht der geringen Betonüberdeckung der Bewehrung) als kritisch zu betrachten. Bei den Wänden überschritten die Chloridgehalte bis in eine Tiefe von 4 cm bzw. 6 cm ab Bauteiloberfläche den Grenzwert nach Instandsetzungsrichtlinie erheblich und sind ebenfalls als kritisch zu beurteilen. Die Karbonatisierungstiefen der Bauteile variierten zwischen 2 und 30 mm. Auffällig sind die (mit Ausnahme der auffälligen Stelle am Sockel der Stütze 3) überwiegend geringen Karbonatisierungstiefen an den Stützen. Demgegenüber wiesen die Wände relativ hohe Karbonatisierungstiefen von teils 20 bis 30 mm auf. Die Betondeckungen der Bauteile betrugen zwischen 6 und 94 mm. Maßgebend ist hier die umschnürende Bügelbewehrung der Stützen. 5.2 Zweite Probenentnahme der betonconsult GmbH vom 12. September 2017 Insgesamt wurden 109 Bohrmehlproben gezogen und die Lage der Proben jeweils in den Grundriss der Tiefgarage eingetragen. Es wurden Mischproben aus den Tiefen 0 bis 40 mm in Höhe von 30 cm und 50 cm entnommen. Die gewonnenen Bohrmehlproben wurden auf ihren Chloridgehalt hin getestet und in den Protokollen die Ergebnisse als Masseprozent in Bezug auf den Zementgehalt ausgewertet. An insgesamt 48 Proben von den Wänden in einer Höhe von 30 cm wurde eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes mit bis zu 1,78 Masse-% festgestellt und auf die Schädigung des Gesamtquerschnitts zurückgerechnet. An insgesamt 36 Proben von Stützenflanken zeigten sich ebenfalls unzulässige Werte mit bis zu 1,64 Masse-%. 5.3 Zusammenfassung der Beprobungen Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Stützen und Wände in der Tiefgarage Chloridgehalte über dem Grenzwert nach Instandsetzungsrichtlinie aufwiesen und die Betondeckung der Bauteile nach heutigen Maßstäben sehr gering war. Die Karbonatisierung und der Chlorideintrag hatten teilweise be- Seite 10

11 reits die Bewehrung erreicht, sodass der Korrosionsschutz der Bewehrung nicht mehr gegeben ist. Da lediglich 25 % der Proben an den Stützenflanken und 10 % der Wandsockel Chloridwerte unter dem Grenzwert der Instandsetzungsrichtlinie lagen, wird eine Schädigung in absehbare Zeit zu erwarten sein. Es wird deshalb empfohlen, alle Stützen und Wandsockel instand zu setzen. Haftzugmessungen auf der Asphaltoberfläche waren nicht möglich, da sich der Asphalt nicht reinigen ließ. 6. Rückschlüsse auf die Schadensursachen Es ist davon auszugehen, dass die Anreicherung des Chlorids in den Stützenund Wandsockeln von eindringendem Spritzwasser in den Sockelbereichen und über die ungeschützten Bauteiloberflächen erfolgte. Wenn sich unter dem Gussasphalt (wie angegeben) eine Abdichtungsschicht im Sinne der Norm DIN befindet, ist diese in der Fläche dicht, sodass die Bodenplatte allenfalls in den Randbereichen betroffen sein kann. Nach heutigen Regelwerken sind Stützen- und Wandsockel im Spritzwasserbereich von Park- und Fahrflächen mithilfe von geeigneten Beschichtungen vor Chloridaufnahme zu schützen, falls keine besonders resistenten Betonrezepturen verwendet und eine erhöhte Betondeckung von 5,5 cm angeordnet wurden. Schadenursächlich ist eine im Hinblick auf ihre Schutzfunktion ungeeignete Beschichtung der Stützen- und Wandsockel in Verbindung mit einer geringen Betonüberdeckung der Bewehrung. Die nachträglich angeordneten Hohlkehlen verhindern zwar eine Pfützenbildung unmittelbar an der Wand, sind als Schutzmaßnahme aber unzureichend. Anzeichen für Wassereintritte von außen durch die Bodenplatte, Kelleraußenwände oder das Parkdeck wurden nicht festgestellt. 7. Bewehrungskorrosion infolge von Chlorideinwirkung Der Korrosionsschutz der Bewehrung im Stahlbetonbau erfolgt aufgrund der Alkalität des Betons. Da sich der Bewehrungsstahl in einem stark alkalischen Seite 11

12 Milieu befindet, kann selbst Zutritt von Wasser nicht zu einer Korrosion des Stahls führen. Mit der Zeit nimmt der Beton aber CO 2 aus der Atmosphäre auf, wodurch er von der Oberfläche aus fortschreitend seine Alkalität verliert. An Stellen, an denen Wasser an den Stahl kommt und dieser nicht mehr vom hohen ph-wert geschützt ist, kommt es zur Bewehrungskorrosion. Der alkalische Korrosionsschutz ist an mehreren Stellen der Stützen bereits nicht mehr gegeben. Die Korrosion geht mit einer Volumenzunahme des Stahls einher, die zu Absprengungen des Betons führt. Etwas anders verhält es sich, wenn zusätzliche Chloride in die Konstruktion eingetragen werden. Bei einer Tiefgarage wird im Winter von den Fahrzeugen Schneematsch eingebracht. In dem Schnee gibt es Tausalze, mit denen Straßen gestreut werden. Chloride greifen ebenfalls die Bewehrung an. Der kritische Chloridgehalt wird in verschiedenen Veröffentlichungen unterschiedlich bewertet und hängt letztlich auch von Details der Betonzusammensetzung ab, die im vorliegenden Fall nicht bekannt sind. In nicht karbonatisiertem Beton geht man im Allgemeinen davon aus, dass Chloridgehalte von bis zu 0,5 Masse-% vom Beton chemisch als sogenanntes Friedelsches Salz gebunden werden können, ohne dass der Stahl angegriffen wird und es zur Bewehrungskorrosion kommt. Bei höheren Werten können die Chloride die Bewehrung angreifen. Gemäß der Richtlinie für den Schutz und die Instandsetzung von Betonbauteilen des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton und zahlreicher Literaturquellen (z. B Tagungsband der Aachener Bausachverständigentage 2002) sind Chloridgehalte ab ca. 0,5 Masse-%, bezogen auf den Zementgehalt, als kritisch zu betrachten. Es sind weitere Untersuchungen erforderlich und Instandsetzungsmaßnahmen zu treffen. Anders als bei der von der Karbonatisierung verursachten Korrosion kommt es bei der chloridbedingten Korrosion nicht zu einer Volumenzunahme des Stahls. Je nach chemischer und physikalischer Zusammensetzung der einzelnen Stellen im Bauteil kommt es zu Lochfraß, der mit hohen Korrosionsgeschwindigkeiten einhergehen kann. Aufgrund der fehlenden Abplatzungen bleiben auch erhebliche Korrosionsschäden lange unentdeckt. Die Korrosion infolge von Chlorideinwirkung ist Seite 12

13 daher weitaus gefährlicher einzustufen, da sie erst sehr spät zu erkennen ist, meist erst, wenn der Stahl depassiviert ist und eine karbonatisierungsbedingte Korrosion mit Volumenzunahme hinzukommt. 8. Beurteilung der Standsicherheitsrelevanz Die Chloridgehalte der Stützen- und Wandsockel sind als standsicherheitsrelevant einzustufen, da Chloride an zahlreichen Stellen bis zur tragenden Bewehrung vorgedrungen sind, die Alkalität des Betons teils bereits aufgehoben und somit Bewehrungskorrosion möglich ist. Das ehemalige Sicherheitsniveau gibt es nicht mehr; die Bewehrung ist nicht mehr ausreichend vor Korrosion geschützt. Da die Stützen nicht nur die Lasten aus der Tiefgarage abtragen, sondern wesentliche lastabtragende Elemente des aufgehenden Gebäudes sind, gefährdet die Bewehrungskorrosion der Stützen und Wände die Standsicherheit des gesamten Gebäudes. Die Bodenplatte ist gemäß den Bestandsunterlagen tragend, eine Schädigung würde ebenfalls die Standsicherheit beeinflussen. In der Fläche ist die Bestandsabdichtung augenscheinlich noch intakt, nur in den Fugenbereichen der Bodenplatte zu den aufstehenden Wänden und Stützen kann chloridbelastetes Wasser eindringen und die Bewehrung schädigen. Eine Ausbreitung der Chlorierung bis zu 20 cm um die Sockel herum ist erfahrungsgemäß anzusetzen. Auch diese Bereiche müssen instand gesetzt werden. 9. Instandsetzungsprinzipien Eine Instandsetzung muss einen dauerhaft tragfähigen und gebrauchstauglichen Zustand der geschädigten Bauteile sicherstellen. Ferner sind Maßnahmen zu ergreifen, die dauerhaft ein Eindringen weiterer Chloride, eine Korrosion des Bewehrungsstahls und Schädigungen des Gefüges verhindern. Damit Bewehrungskorrosion eintreten kann, müssen alle der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die elektrische Leitfähigkeit muss gegeben sein. Die anodische Eisenauflösung muss möglich sein. Dies ist z. B. bei Edelmetallen, Edelstählen oder aber auch bei normalen Stählen in Elekt- Seite 13

14 rolyten mit hohen ph-werten (z. B. Beton) infolge Ausbildung einer Passivschicht nicht möglich. Es muss ein Elektrolyt in Kontakt mit dem Metall sein. In trockenen Innenräumen oder bei Aufbringen von Korrosionsschutzanstrichen ist dies z. B. nicht der Fall. Es muss Potenzialdifferenzen geben. Es muss Sauerstoff im Elektrolyt vorhanden sein. Bauteile, die ständig tief unter Wasser sind, korrodieren wegen Sauerstoffmangels deshalb nur langsam bzw. gar nicht. Um Bewehrungskorrosion jedoch zu vermeiden, muss lediglich eine der Voraussetzungen ausgeschaltet werden. Darauf sind die folgenden Instandsetzungskonzepte ausgelegt. Hierzu unterscheidet die Instandsetzungsrichtlinie grundsätzlich vier Instandsetzungsprinzipien: Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus (Instandsetzungskonzept R) Korrosionsschutz durch Begrenzung des Wassergehaltes im Beton (Instandsetzungskonzept W) Korrosionsschutz durch Beschichtung der Bewehrung (Instandsetzungsprinzip C) kathodischer Korrosionsschutz (Instandsetzungsprinzip K) Die Instandsetzungsprinzipien (Abschnitte bis und 6.6. der Instandsetzungsrichtlinie) zur Vorbeugung chloridbedingter Bewehrungskorrosion werden nachfolgend kurz beschrieben: Korrosionsschutz durch Wiederherstellung des alkalischen Milieus durch Dickbeschichtung oder Ausbesserung mit alkalischem Beton bzw. Mörtel (Instandsetzungsprinzip R1-Cl bzw. R2-Cl) Hierbei ist der Beton bis über die Bewehrung hinaus bzw. in der Tiefe der Chlorideinwirkung abzutragen und mit alkalischem Beton bzw. Mörtel zu ersetzen. Dies kann mit verschiedenen Materialien und Systemen bzw. Herstellungsmethoden erfolgen. Seite 14

15 Korrosionsschutz durch Begrenzung des Wassergehaltes (Instandsetzungsprinzip W-Cl) Das Prinzip W-Cl basiert darauf, dass auch die chloridinduzierte Korrosion nur unter Einwirkung von Feuchtigkeit stattfindet. Die Instandsetzungsrichtlinie formuliert allgemein hierzu unter Punkt : Bei diesem Verfahren werden die Absenkung und Vergleichmäßigung des Wassergehaltes und damit verbunden die weitgehende Unterdrückung des elektrolytischen Teilprozesses bei der Korrosion der Bewehrung ausgenutzt. Gesicherte Grenzwerte eines kritischen Wassergehaltes im Beton können zwar derzeit nicht angegeben werden; aufgrund der praktischen Erfahrung darf jedoch angenommen werden, dass weitere Korrosionsschäden nicht auftreten, wenn die Wasseraufnahme des Betons über die Betonoberfläche durch geeignete Oberflächenschutzmaßnahmen weitgehend verhindert wird und eine Wasseraufnahme von anderen Quellen (z. B. aufsteigende Bodenfeuchte, Wasserdampfdiffusion aus Innenräumen) ausgeschlossen ist. Die Grundsatzlösung W ist im Bild 6.3 schematisch dargestellt. In Bezug auf chloridinduzierte Korrosion wird unter Punkt eingeschränkt: (1) Chloride im Beton erhöhen die elektrolytische Leitfähigkeit des Betons. Die Wirksamkeit von Oberflächenschutzmaßnahmen zur Absenkung und Vergleichmäßigung des Wassergehaltes muss deshalb größer sein als bei Korrosion durch Karbonatisierung. (2) Das Verfahren sollte nur angewandt werden, wenn durch Probeinstandsetzungen an Referenzflächen bzw. -bauteilen vor Ausführung der Instandsetzungsmaßnahme die Auswirkung der Maßnahme auf den Korrosionsfortschritt der Bewehrung, z. B. durch Einbau geeigneter Korrosionsstrommessvorrichtungen, von einem sachkundigen Planer überprüft worden ist. Korrosionsschutz durch Beschichtung der Bewehrung (Instandsetzungsprinzip C-Cl) Der Korrosionsschutz der Bewehrung durch Beschichtung kommt aufgrund des dann verminderten Verbunds zum Beton und der damit einhergehenden geringen Tragfähigkeit der Bauteile nicht in Betracht. Seite 15

16 Ferner müsste hierzu die gesamte Bewehrung prophylaktisch freigelegt werden, was praktisch unmöglich ist. Kathodischer Korrosionsschutz Die Beton-Instandsetzungsrichtlinie beschreibt unter Punkt 6.6. den kathodischen Korrosionsschutz. Wie bei einer Batterie wird eine Opferanode aus einem unedleren Metall (z. B. Zink) aufgebracht und leitfähig mit der zu schützenden Bewehrung (als Kathode) verbunden. Hierzu gibt es unterschiedliche Systeme mit Fremdstrominduktion oder ohne Fremdstrom. Die bautechnische Eignung und Dauerhaftigkeit der einzelnen Systeme sind über eine bauaufsichtliche Zulassung nachzuweisen. Zudem erfordern die Systeme eine umfassende Planung und Untersuchung der Bestandsituation (Widerstandsmessungen etc.). Abb. 1: Prinzipskizze kathodischer Korrosionsschutz (aus Beton-Instandsetzungsrichtlinie) Anwendung findet der kathodische Korrosionsschutz vor allem bei flächigen Bauteilen, in denen die Chloridgehalte bis zur bzw. bis hinter die Bewehrung kritische Werte angenommen haben und eine klassische Instandsetzung nach den übrigen Prinzipien nicht oder nur sehr aufwendig möglich ist. Seite 16

17 Maßnahmen zur Chloridextraktion Zusätzlich sind (nicht näher genannte) Maßnahmen zur Chloridextraktion genannt. Dies ist grundsätzlich als Sonderlösung zu betrachten, die weitergehende Untersuchungen und chemische Prozesse voraussetzt. Fazit Das Instandsetzungsprinzip C-CI und ein kathodischer Korrosionsschutz sind sehr aufwendig und kostenintensiv. Eine dauerhafte Reduzierung des Wassergehalts (Instandsetzungsprinzip W-CI) ist bei erdberührenden Bauteilen nicht erfolgversprechend. Es wird ein Vorgehen nach dem Instandsetzungsprinzip R1-CI bzw. R2-CI empfohlen. 10. Instandsetzungsprinzip Realkalisierung (R1-Cl bzw. R2-Cl) 10.1 Allgemeine Beschreibung Das Instandsetzungsprinzip R steht für Realkalisierung. Bei dem Verfahren R2-Cl wird die mittels Einwirkung des Chlorids neutralisierte korrosionsschützende Alkalität des Altbetons mittels eines lokalen Ersatzes des Betons erneuert. Der Korrosionsschutz der Bewehrung wird im Weiteren von der nachzuweisenden Alkalität des Instandsetzungsbetons sichergestellt. Die Untergrundvorbereitung beschränkt sich auf das Entfernen des Altbetons in geschädigten Bereichen bis hinter die Bewehrung. Zwischen Bewehrung und Abbruchkante muss ein ausreichend breiter Spalt verbleiben, damit die Bewehrung vom neuen Beton vollständig und hohlraumfrei eingebettet wird. Seite 17

18 Abb. 2: Prinzip R2-CL nach Betoninstandsetzungsrichtlinie (statt Karbonatisierungsgrenze muss es bei Chloridbelastungen Grenze mit korrosionsauslösendem Chloridgehalt heißen) Dies bedingt bei den Stützen und Wänden ein Abstemmen des chloridbelasteten Betons. Der Querschnitt ist durch das Beibetonieren mit geeignetem Beton-/Instandsetzungsmörtel, Vergussbeton oder Spritzbeton bzw. -mörtel wieder zu ergänzen. Das Material und das Verfahren sind entsprechend der Rahmenbedingungen und statischen Erfordernissen zu wählen. Auf den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ist zu achten. Abb. 3: Prinzipskizze Betonersatz an Stützen- bzw. Wandfüßen (Quelle: CBM, Prof. Gehlen) Seite 18

19 10.2 Betonabtrag Abtragshöhe Zur Sicherstellung einer ausreichenden Abtragshöhe ist der chloridhaltige Beton in der Regel bis zu einer Höhe von ca. 50 cm zu entfernen. Dies entspricht der nach dem DBV-Merkblatt anzusetzenden Höhe der Spitzwasserbelastung bzw. der Sockelabdichtung. Eine Reduktion auf 30 cm Höhe ist aufgrund der zahlreichen Überschreitungen der Grenzwerte von 0,5 Masse% nicht möglich. Abtragtiefe Die Tiefe der Entfernung richtet sich nach der Chloridkonzentration. Der Beton ist soweit abzutragen, bis der Chloridgehalt< 0,5 Masse-% bezogen auf die Zementmasse beträgt und 5 mm darüber hinaus. Im weitesten Falle jedoch bis 3 cm hinter die Längsbewehrung. Alternativ kann die Unschädlichkeit verbleibender Chloridgehalte nachgewiesen werden. Stützen Der Abtrag des Betons erfolgt im vorliegenden Fall in einer Schichtdicke von 7 cm. Somit ist ein Abstand von ca. 3 cm zu den Bewehrungsbügeln gegeben. Aufgrund der Abdichtung und der Beschichtung ist gewährleistet, dass kein weiteres Chlorid in den Beton eindringt. Mithilfe der Abtragstiefe von 7 cm ist sichergestellt, dass sämtliche Bewehrungsstäbe freigelegt werden. Um die Bewehrungsstäbe herum ist ebenfalls ein Abstand von 1 cm (Stäbe < 16 mm) bzw. 1,5 cm (Stäbe 16 bis 28 mm) einzuhalten. Für tiefer liegende Stäbe gilt in Anlehnung an Punkt der Instandsetzungsrichtlinie, dass Stäbe, die bis maximal zur Hälfte freigelegt sind, so belassen werden können und Stäbe, die mehr als zur Hälfte freigelegt wurden, mit den vorstehenden Abständen zum Altbeton freizulegen sind. Wände Damit die wirtschaftliche und vom Bauablauf her vorteilhafte Instandsetzung mit Vergussbeton möglich ist, wird die Abtragstiefe auf 6 cm gesetzt. Bei der planmäßigen Betondeckung von 3 cm ist ein Abstand zwischen Bewehrung (3 cm Betondeckung + 2 x 1 cm Bewehrungsstäbe = 5 cm) und Abtragsfront (6 cm) von 1 cm gewährleistet, sodass die Bewehrung (< 16 mm Durchmesser) mit Vergussbeton komplett ummantelt werden kann. Seite 19

20 Verfahren Der Betonabtrag sollte zur Vermeidung von Erschütterungen mit Höchstdruckwasserstrahlen erfolgen. Hierbei wird der Beton mithilfe eines Wasserdrucks abgetragen. Der Abtrag ist bei gefügedichtem Beton mit großer Genauigkeit profilgerecht herzustellen. Das anfallende Wasser muss schadfrei abgeleitet werden. Bei Arbeiten an Wänden zu hochwertig ausgebauten Nebenräumen sind hierfür besondere Maßnahmen zu ergreifen. Abb. 4: freigelegte Stützenbewehrung Abb.5: abschnittsweise freigelegte Wandbewehrung Seite 20

21 10.3 Notabstützungen Die Stützen sind während der Instandsetzung zu entlasten, dazu sind Notabstützungen anzuordnen. Als Grundlage für die Bemessung wurden von den FIB die Notabstützungslasten in Bezug auf die Tragfähigkeit der Restquerschnitts bestimmt. Die Lasten aus dem Bestand wurden jeweils aus der vorliegenden Bestandstatik entnommen. Je nach Abtragsbreite und der dadurch freiliegenden und im Bauzustand nicht mehr tragenden Bewehrungsstäbe ergeben sich für den Restquerschnitte eine geringere Tragfähigkeit der einzelnen Stützen. Diese werden dann den Bestandslasten gegenübergestellt. Dabei sind auch die Lasteinleitung am Kopfpunkt der Stützen und die Abtragung der Lasten in die Gründung zu untersuchen. Die Nachweise sind in der Regel von einem staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit kontrollieren zu lassen, der die Ungefährlichkeit der Baumaßnahme nach 65 bescheinigt Bewehrung / Vorbehandlung Oberfläche Die Bewehrung ist zu entrosten und zu reinigen. Die Oberfläche muss dem Oberflächenvorbereitungsgrad Sa 2 entsprechen. Dies erfolgt (wenn die Oberfläche der Stähle nicht ohnehin mithilfe des HDWS-Strahlens gereinigt ist, zweckmäßigerweise mithilfe Sandstrahlen. Die Entrostung mit dem HDWS- Verfahren gilt als gleichwertig, auch das optische Bild nicht den Vergleichsmustern für Sa 2 nach der ISO 8501 entspricht (siehe Instandsetzungsrichtlinie Teil 2, Punkt 3.2.2). Aufgrund des HDWS-Strahlens wird gleichzeitig eine raue Oberfläche des Betons erzielt, der eine gute Haftung des Neubetons gewährleistet. Die eventuell geschädigte Bewehrung ist zu ersetzen. Die Verbindung zur verbleibenden, unbeschädigten Bewehrung ist mithilfe von Schweißen herzustellen. Dabei sind das Arbeitsblatt des Instituts für Stahlbetonbewehrung und die Norm DIN 4099 zu beachten. Als zusätzliche (in Abhängigkeit vom Schädigungsgrad zu ergreifende) Maßnahme kann die Bewehrung mithilfe eines mineralischen Korrosionsschutzes, der das Verbundverhalten nicht stört, vor erneuter Korrosion geschützt werden (z. B. MC Zentrifix KMH). Organische Korrosionsschutzbeschichtungen sind aufgrund der mangelnden Anhaftung des Betons ungeeignet. Seite 21

22 10.5 Reprofilierung Nach erfolgtem Betonabtrag ist wieder ein tragfähiger Betonquerschnitt herzustellen. Der Einbau des Betonersatzes kann entweder mit Spritzbeton nach der Norm DIN 18551, mit selbstverdichtendem Beton nach SVB-Richtlinie o- der mit Vergussbeton erfolgen. Die Haftzugfestigkeit des Untergrunds muss nach Beton-Instandsetzungsrichtlinie min. 1,5 N/mm² (als Mittelwert) bzw. 1,0 N/mm² als kleinster Einzelwert betragen und ist zu überprüfen. Das Material und das Verfahren sind entsprechend der Rahmenbedingungen und statischen Erfordernissen zu wählen. Auf den bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweis ist zu achten. Die Expositionsklassen des Betons sind nach der Norm DIN EN festzulegen. Aufgrund der positiven Erfahrungen und den technischen, zeitlichen und wirtschaftlichen Vorteilen wird einen Ausführung mit einem Vergussbeton nach der Vergussbetonrichtlinie des DAfStB. konzeptioniert. Die Anforderungen an den Vergussbeton lauten: Festigkeitsklasse min. C30/37 (entsprechend dem Altbeton) Expositionsklasse XC3 XF1 XD3 WA Schwindklasse 0 hoher E-Modul schnelle Erhärtung Die Verwendbarkeit des Produkts ist mithilfe eines Übereinstimmungsnachweises mit den Anforderungen der Norm DIN EN :2005, der Norm DIN , der Norm DIN und der Instandsetzungsrichtlinie nachzuweisen. Als Fabrikat eignet sich z. B. Pagel-Vergussbeton V80 C45 mit 8 mm Größtkorn. Er darf in Untergusshöhen (Schichtdicken) zwischen 60 und 200 mm verwendet werden. Der Einbau des Vergussbetons hat nach Vergussbetonrichtlinie und Herstelleranweisung zu erfolgen. Die Festigkeitsklasse und die Eigenschaften sind von einer Eigen- und Fremdüberwachung nach den Regelungen der Vergussbetonrichtlinie und der Norm DIN (Überwachungsklasse 2) nachzuweisen. Seite 22

23 Die Oberfläche des Altbetons ist entsprechend den Herstellerangaben vorzubehandeln (Vornässen bis zur kapillaren Sättigung). Eine ausreichende Nachbehandlung (Folienabdeckung etc.) ist erforderlich. Die gemäß 3. Berichtigung zur Instandsetzungsrichtlinie geforderte Bewehrungsumschnürung ist mithilfe der Bügelbewehrung der Stützen gegeben. Abb.6 : Schalung für Vergussbeton mit Einfüllöffnung 10.6 Bodenplatten In den chloridbelasteten Bereichen der Bodenplatte ist prinzipiell gleich vorzugehen. Der (chloridhaltige) Beton ist in einer Breite von 20 cm und einer Tiefe von 7 cm zu entfernen und die Bereiche sind ggf. unter Berücksichtigung statischer Zusatzmaßnahmen beizubetonieren. 11. Hinweis zu den Betongüten Die Stahlbetonkonstruktion wurde in den 1950er Jahren nach den seinerzeitigen Regelwerken (Altausgaben der Norm DIN 1045) ausgeführt. Mit der Norm DIN : wurde ein neues Dauerhaftigkeitskonzept eingeführt. Betonrezepturen wurden nach ihren Umweltbedingungen in Expositionsklassen eingeteilt und festgelegt. Mit der Einstufung in die Expositionsklassen wurden im direkten Vergleich zur Vorgängernorm DIN 1045:1988 teilweise deutlich höhere Betonüberdeckungen der Bewehrungsstähle gefordert. Seite 23

24 Seit Einführung der Norm DIN : ist eine Ausführung direkt befahrener Parkdecks ohne Schutzmaßnahmen nicht mehr zulässig. Die im Vergleich zu der neueren Normausgabe weniger auf die Umweltbedingungen abgestimmten Betonzusammensetzungen und die geringeren Betondeckungen führen dazu, dass das Chlorid eher die Bewehrungslagen erreicht und somit früher zu Schäden führen kann. Dies gilt vor allem aufgrund der in Teilbereichen sehr geringen Bewehrungsüberdeckung der Stützen. Das DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen gilt insbesondere hinsichtlich der Betongüten und -überdeckungen zunächst für Neubauten. Diese Anforderungen erfüllt die Tiefgarage in diversen Punkten nicht. Daher sind der Schutz der Konstruktion und die regelmäßige Wartung noch wichtiger als bei nach heutigen Regelwerken ausgeführten Bauwerken. 12. Schutz der Konstruktion vor weiterer Chloridaufnahme Stützen- /Wandsockel Die Stützen- und Wandsockel sind nach der Instandsetzung vor der erneuten Aufnahme von Chloriden zu schützen. Da Pfützen und Spritzwasser nicht ausgeschlossen werden kann, müssen die aufgehenden Stahlbetonbauteile bis mind. 50 cm über der Oberkante des Gussasphalts vor Spritzwasser geschützt werden. Oberhalb der Abdichtungsaufkantung (min. 15 cm über Oberkante Belag) kann dies mithilfe des Aufbringens eines OS4-Systems (z. B. MC Betonflair) nach Instandsetzungsrichtlinie erfolgen. Hierbei handelt es sich vereinfacht ausgedrückt um einen gütegeprüften, dickschichtigen, wasserundurchlässigen Anstrich, der nach entsprechender Untergrundvorbehandlung und flächiger Kratzspachtelung aufgetragen wird. Die Abdichtung ist an den Rändern aufzukanten, gegen Hinterlaufen zu sichern und vor Beschädigungen zu schützen. Seite 24

25 Abb.7: Detail Wandanschluss Triflex AWS unter Gussasphalt (Quelle: Fa. Triflex) Die weiterführende OS 4 Beschichtung bis zu einer Höhe von 50 cm ist nicht darstellt Abb.8: Schichtaufbau Flüssigabdichtung Triflex AWS im Anschlussbereich (Quelle: Fa. Triflex) Sowohl für die Abdichtungsaufkantung als auch für das OS4-System können Farbtöne aus den Standardfarbkarten der Hersteller ausgewählt werden. 13. Erneuerung des Gussasphaltbelags 13.1 Grundlagen Die Stahlbetonbodenplatte des Parkhauses ist als befahrbare Fläche einem Angriff aufgrund von tausalzbelasteter Feuchtigkeit ausgesetzt. Zur Sicherstel- Seite 25

26 lung der Tragfähigkeit und Dauerhaftigkeit muss die in der Bodenplatte eingelegte Stahlbewehrung geschützt werden. Zu diesem Zweck wird ein Neuaufbau der bestehenden Gussasphaltfahrbahn geplant. Nach Norm DIN (neu Norm DIN und -2, dort Bauweise 1b) bzw. DBV-Merkblatt Parkhäuser und Tiefgaragen wird, analog zum Bestand, eine Abdichtung aus Gussasphalt in Verbindung mit einer Polymerbitumen- Schweißbahn als Schutz der befahrbaren Bodenplatte gegen Chlorideinwirkung angeordnet. Die Dicke wird nach Norm mit 35 mm festgelegt. Nach der Norm DIN Bauwerksabdichtungen und der Norm DIN , Punkt kann der Übergang der Bitumenbahn an Einbauteile (wie Rohre oder Bodeneinläufe) mit Klebeflanschen, Los-/ Festflanschkonstruktionen oder einer Abdichtungsschicht aus einem bitumen- hitzebeständigen Flüssigkunststoff nach TL-BEL-B3, ETAG 033 oder ETAG 005 erfolgen. Alternativ zur Ausführung mit einer Bitumenbahn bietet sich die Abdichtung mit einem vliesarmierten Flüssigabdichtungssystem unter dem Gussasphalt an (z. B. System Triflex AWS). Ihre Verwendung ist mithilfe eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses nachgewiesen (Triflex AWS: Nr. P-22- MPANRW , gültig bis zum ). Der Schichtaufbau der Flüssigabdichtung besteht aus: auf den Untergrund abgestimmte Grundierung Vliesarmierte Flüssigkunststoffabdichtungsschicht Schutzschicht aus Flüssigkunststoff Gussasphalt Vorteile der Flüssigkunststoffabdichtung gegenüber der Abdichtung mit Bitumenschweißbahn sind: geringe Aufbauhöhe einfache Anpassung an die Bauteilgeometrie keine vorstehenden Kanten von Abdichtungsabdeckungen Seite 26

27 kein Verlust von Parkplatzbreite geringerer Wartungsaufwand / -kosten Das Abdichtungssystem ist elastisch und rissüberbrückend und beständig gegen Hitzebeanspruchungen bis 250 C, wie sie beim Einbau des Gussasphaltes auftreten können. Die Schichtdicke der Flüssigkunststoffabdichtung beträgt mindestens 2 mm. Abb.9: Schichtaufbau Flüssigabdichtung Triflex AWS unter Gussasphalt (Quelle: Fa. Triflex) Das gleiche Prinzip ist auch an den Türanschlüssen zu den Treppenhäusern anzuwenden. Die Oberkante soll flächenbündig mit dem Belag der innenliegenden Räume ausgeführt werden. Abb.10: Regeldetail Instandsetzung (Quelle: FIB) Seite 27

28 13.2 Ausführung Nach dem Abbruch des Altgussasphalts und der Bitumenbahn wird die Betonoberfläche freigelegt. Eventuelle Fehlstellen sind mit einen mineralischen Mörtel zu egalisieren. Im Anschluss wird die Fläche mithilfe von Kugelstrahlen im Kreuzgang gereinigt und für die Aufnahme der neuen Abdichtung vorbereitet. Die Betonfläche ist mit einer Bitumengrundierung vorzustreichen (z. B. webertec 90). Danach wird eine Bitumenbahn im Heißklebeverfahren aufgebracht. Auf eine normgerechte Überlappung der einzelnen Bahnen ist zu achten. Als zweite Abdichtungsebene wird eine Schicht Gussasphalt und die oberste Nutzschicht, ebenfalls aus Gussasphalt aufgebracht. Die Fugen zu den aufgehenden Bauteilen und Durchdringungen sind mit einem Bitumenfugenverguss zu vergießen. 14. Instandsetzung der Regenwasserleitungen Im Zuge der Instandsetzungsmaßnahmen sollen auch die unter der Bodenplatte verlaufenden Regenwasserleitungen instand gesetzt werden. Da eine Neuverlegung erhebliche Eingriffe in den Bestand bedingt, soll ein INLINER- Verfahren zur Ausführung kommen. Hierzu wird am Beginn des Leitungsstrangs ein mit polymerharz getränkter Gewebeschlauch in das Bestandsrohr eingeführt und mittels Druckluft eingepresst. Dieser bläht sich in der Länge und Breite auf und umschließt den inneren Querschnitt. Nach der Erhärtung wird ein nahtloses inneres Rohrsystem im Bestand gebildet. Die Bodeneinläufe werden im Nachgang in das entstandene Rohr eingeschnitten und angedichtet. Aufgrund der sehr speziellen Verfahrenstechnik wird bereits im Vorfeld die Einbeziehung einer Fachfirma empfohlen, die neben der Ausführung auch die Detailplanung übernimmt. 15. Weiteres Vorgehen Vor der Ausführung der Instandsetzung sind folgende stichwortartig zusammengefasste Schritte erforderlich: detaillierte Planung Ermittlung der Resttragfähigkeit der Stützen im Bauzustand Seite 28

29 Berechnung der erforderlichen Notabstützungen (durch den Auftragnehmer) Klärung der Genehmigungs- oder Anzeigepflicht der Baumaßnahme mit dem Bauordnungsamt Abstimmung der Baumaßnahme mit der Feuerwehr, Versicherungen und dem Brandschutzsachverständigen Prüfung der statischen Nachweise und Bestätigung der Ungefährlichkeit der Baumaßnahme im Sinne von 65 der Landesbauordnung NRW durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit (Prüfingenieur) Erstellung eines Leistungsverzeichnisses Beantragung einer örtlichen Bauleitung und eines Sicherheits- und Gefahrenkoordinators ( SiGeKo") Nach Absprache mit dem Bauherrn werden vor Beginn der Instandsetzungsmaßnahmen die runden Abkofferungen an den Stützen, in denen die Regenfallrohre verkleidet sind, abgebrochen. 17. Zusammenfassung An der Tiefgarage des ca. im Jahr 1957 in massiver Bauweise mit Stahlbetonstützen, -wänden und -decken errichteten Bürogebäudes der IHK Essen sind moderate Schäden an den Sockelbereichen der Stahlbetonwände und -stützen aufgetreten. Im Zuge der Begutachtung erfolgten Untersuchungen der Chloridgehalte der verschiedenen Bauteile. Hierbei gab es an den Stahlbetonstützen und -wänden hohe Chloridgehalte, die teilweise deutlich oberhalb der Grenzwerte der Instandsetzungsrichtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton lagen und eine Bewehrungskorrosion und eine Gefährdung der Standsicherheit des Gebäudes erwarten lassen. Ferner fiel auf, dass die Betonüberdeckung der Bewehrungsstäbe in den Stützen und Wänden an vielen Stellen weniger als 10 mm betrug. Die Karbonatisierung und der Chlorideintrag haben teilweise die Bewehrung bereits erreicht, sodass hier mit Korrosionsbildung zu rechnen ist. Seite 29

30 Eine Instandsetzung muss den Schaden aus der Chloridbelastung beheben oder unschädlich machen und die Bauteile vor weiterer Chloridbeaufschlagung schützen. Grundsätzlich sieht die Instandsetzungsrichtlinie drei Prinzipien zur Instandsetzung von chloridinduzierter Bewehrungskorrosion vor. Der Austausch des chloridbelasteten Betons mithilfe von Abtragen und Neubetonage ist daher vor dem Hintergrund einer nachhaltigen und funktionssicheren Instandsetzung als Regelverfahren zu bewerten, da das Entfernen des Chlorids und die Realkalisierung des Betons einen dauerhaften Korrosionsschutz sicherstellt. Der Gussasphaltbelag wird komplett entfernt und mit einer Bitumenabdichtung und einem zweilagigen neuen Gussasphalt ersetzt. Des Weiteren sollen im Zuge der Baumaßnahmen die Regenwasserleitungen unter der Bodenplatte mit dem sogenannten INLINER-System saniert werden. Dipl.-Ing. Georg Boden Sachverständiger Seite 30

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