Allgemeine Geschäftsbedingungen
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- Meta Walter
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Allgemeines Für sämtliche Geschäfte zwischen den Kunden und der Agentur gelten ausschließlich diese Einheitlichen Geschäftsbedingungen. Jeder andere Vertrag oder Vereinbarung, welcher in schriftlicher Form vorliegen muss, versteht sich als zusätzlicher Vertrag zu diesen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsverbindungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Einheitlichen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Einheitlichen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen behalten auch bei Umfirmierung jeglicher Art des Geschäftspartners ihre Gültigkeit 2. Vertragsabschluss Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Gemäß 312d III BGB besteht ein Rücktrittsrecht bis zum Beginn der Installationsarbeiten am Webaccount des Kunden oder an einem Medienbüro, Benjamin Duzia zugemieteten Webspace. Weitere Bestimmungen über die Auslieferung, die Abwicklung sowie das Rücktrittsrecht zu unseren Waren und Dienstleistungen, gelten nach den aktuellen ECG-Bestimmungen, nachzulesen auf ECG-Infos (siehe unten). Mit der Zustimmung zu diesen AGB, stimmen Sie auch automatisch unseren ECG zu. 3. Leistung und Honorar Wenn nicht anders vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen der Agentur. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.b. für Botendienste, außergewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge der Agentur sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten, die von der Agentur schriftlich veranschlagten, um mehr als
2 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstige Alternativen bekannt gibt. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und dgl. sind unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Standardsoftwareprodukte werden dem Kunden, falls nicht anders vereinbart, per zugesendet. 4. Präsentationen Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält die Agentur nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum der Agentur; der Kunde ist nicht berechtigt, diese in welcher Form auch immer weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in der Agentur gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist die Agentur berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwendung ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur nicht zulässig. 5. Eigentumsrecht und Urheberschutz Alle Leistungen der Agentur einschließlich jener aus Präsentationen (z.b. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, Software, Quellcode, usw.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorares nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Agenturvereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung, bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgeltes. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages - unabhängig davon, ob diese Leistungen urheberrechtlich geschützt ist ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.
3 Dafür stehen der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Agenturvergütung, im Regelfall 15 %, zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach dem Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen. Der Auftraggeber ist ausdrücklich nicht dazu berechtigt auf den Quellcode bereit gestellter Software zuzugreifen oder diesen zu verändern. 6. Kennzeichnung Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. 7. Genehmigung Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche; vor allem die wettbewerbs- und kennzeichnungsrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. 8. Termine Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er der Agentur eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermines. 9. Zahlung Die Rechnungen der Agentur sind prompt, netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von mind. 12 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten
4 Schadensersatz von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Tritt der Kunde ohne dazu berechtigt zu sein vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 15 % des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen. Kunden die ihren Sitz nicht in Österreich haben, bezahlen ihre Rechnungen mit der ausgewiesenen Mehrwertsteuer. Es sei denn der Kunde gibt vor der Bestellung eine gültige UID an. Wenn ein Kunde die vereinbarte Vorauszahlung innerhalb von 7 Werktagen nicht leistet, so ist die Agentur dazu berechtigt die Arbeiten des Auftrages einzustellen und den geleisteten Aufwand, oder 15% des Projektbetrages in Rechnung zu stellen. Wenn ein Kunde offene Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zahlungsziel nicht beglichen hat, so ist die Agentur ebenfalls dazu berechtigt, alle laufenden Projekte ohne Verwarnung einzustellen und die Leistungen aller eingestellten Projekte oder 15 % der Projektbeträge dieser Projekte in Rechnung zu stellen. Dabei wird Schaden durch bereits erbrachte oder zusätzlich durch den Sachverhalt notwendige Dienstleistungen oder durch speziell für den Auftrag beschaffte Produkte oder sonstige Ausgaben mit Verzugszinsen von 12 % beim Kunden geltend gemacht. Werden Beträge per Bankeinzug, Lastschrift oder Kreditkarte wieder zurückgezogen, hat der Auftragnehmer unverzüglich das Recht alle Leistungen ohne Verwarnung einzustellen und ebenfalls sämtlich entstandenen Schaden beim Kunden geltend zu machen. Die Vertragsdauer bei Webspace-Accounts, Server, Domains, Mietshops und bei allen anderen laufend verrechneten Services und Produkten ist grundsätzlich ein Jahr, falls nicht anders vereinbart, unabhängig davon ob dabei monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich abgerechnet wird. Am Ende der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist, das ist ein Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit, zu kündigen. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr. Kündigungen werden ausschließlich schriftlich per Post oder Fax akzeptiert. Wechselt der Kunde mit einer Domain zu einem anderen Provider, so ist er dazu verpflichtet, eine schriftliche Kündigung Medienbüro, Benjamin Duzia unter Einhaltung der Kündigungsfrist abzusenden. Medienbüro, Benjamin Duzia nicht oder nicht rechtzeitig über den Domainwechsel informiert, trägt der Kunde sämtliche weiteren Kosten der Domain. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen für Webspace, Server, Domains oder Mietshops im Verzug, so ist die Agentur berechtigt, den Zugriff zum virtuellen Server bis zum Eingang des offenen Betrages zu sperren, oder den Vertrag fristlos zu kündigen und dem Kunden die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und einen evtl. Schadensersatz geltend zu machen. Wird die Miete bereits erbrachter oder teilweise erbrachter Dienstleistungen oder speziell für den Auftraggeber gekaufte Produkte aufgrund von Nichtzahlung abgebrochen, so hat der Auftraggeber unverzüglich 100% der vereinbarten Mietkosten inkl. Spesen bis zur Beendiung der vereinbarten Mindestvertragsdauer zu bezahlen. Der Auftraggeber erhält damit eine Rechnung über den gesamten Restbetrag, welche er unverzüglich zu überweisen hat. Überschreitet der Auftraggeber bei Ratenzahlung den vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt einer Rate, so verliert das vereinbarte Ratenmodell seine Gültigkeit, wodurch der Auftragnehmer dazu berechtigt ist den vollständig ausstehenden Gesamtbetrag auf einmal einzufordern, welchen der Auftraggeber fristlos zu bezahlen hat. Ist der Kunde mit etwaigen Zahlungen im Verzug, sind wir dazu berechtigt sämtliche bei
5 uns gehostete Domains des Kunden nicht für eine Übernahme durch einen anderen Provider freizugeben, sowie alle von uns entwickelten oder betreuten Webprojekte zu sperren, bis alle offenen Zahlungsbeträge beglichen sind. 10. Gewährleistung und Schadenersatz Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Sinne der 377 f HGB ist die Ware nach Ablieferung unverzüglich, längstens aber binnen sechs Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekanntzugeben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen drei Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Aufgrund der Möglichkeit von äusseren Einflüssen wie etwa Serverupgrades, Änderungen der Serverumgebung, clientseitige Änderungen und Upgrades, etc. besteht bei jeglichen Softwareprojekten ausdrücklich kein Anspruch auf Gewährleistung. Schadenslokalisierungen sowie deren Behebungen werden daher ausschliesslich entgeltlich durchgeführt. Es gilt dabei der aktuell festgelegte Stunden- oder Tagessatz Medienbüro, Benjamin Duzia. Wird zwischen Auftraggeber Medienbüro, Benjamin Duzia eine Abrechnung auf Zeitbasis vereinbart und die ausgelieferte oder teilausgelieferte Dienstleistung weist Mängel auf, so hat der Auftraggeber ausdrücklich kein Recht auf kostenlose Mängelbehebung. Die Dauer der Mängelbehebung wird dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart, zum selben Stunden- bzw. Tagessatz wie zur Projektumsetzung vereinbart wurden, in Rechnung gestellt. Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Vor Anschluss von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt die Agentur keinerlei Haftung. Verändert der Auftraggeber selbst die durch den Auftragnehmer ausgelieferten Dateien, wie z.b. Programmdateien, Skripte, Grafikdateien, usw., so erlischt automatisch jeder Anspruch auf Gewährleistung. Wird einer unserer Server durch den Webaccount eines Kunden aus beliebigen Gründen überdurchschnittlich ausgelastet, sind wir dazu berechtigt, den betreffenden Webaccount oder Mailaccount solange zu sperren, bis der Kunde das Problem beheben konnte, damit wir für die Stetigkeit des Serverbetriebes für andere Kunden sorgen können. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für dadurch entstandene Schäden.
6 11. Haftung Die Agentur wird die ihr übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von der Agentur vorgeschlagenen Werbemaßnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von der Agentur vorgeschlagene Werbemaßnahme (ein von der Agentur vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der Werbemaßnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für den Verlust von Daten von Webaccounts, Datenbanken, Servern, Backups oder ähnliches, egal wie der Datenverlust zustande kam. Der Kunde kümmert sich selbst um sämtliche Backups. Die in unseren Services angebotenen Backups dienen lediglich dazu um die Daten im Falle eines Hardwaredefektes wieder schnellstmöglich einspielen zu können; wir übernehmen aber auch hier ausdrücklich keine Haftung. Für das Sichern sämtlicher Daten ist in jedem Fall der Kunde verantwortlich. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahmen (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos: Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Dem Kunden ist auch bekannt dass ihm sämtliche Rechtsanwaltkosten, Medienbüro, Benjamin Duzia zum Schutz auf sich nehmen musste, in Rechnung gestellt werden. 12. Softwarefehler Dem Kunden ist bekannt, dass es mit dem heutigen Stand der Technik nicht möglich ist 100% fehlerfreie Software zu entwickeln. Tritt ein Medienbüro, Benjamin Duzia verschuldeter Softwarefehler auf, wird dieser Medienbüro, Benjamin Duzia kostenlos behoben. Stellt sich heraus, dass ein Fehler durch Fahrlässigkeit des Kunden oder durch Dritte verursacht wurde, sind wir berechtigt ein angemessenes Honorar für die Fehlersuche, sowie für dessen Behebung vom Kunden zu verlangen. 13. Softwarekompatibilität Vom Auftragnehmer entwickelte Applikationen sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Betriebssystemen lauffähig. Vom Auftraggeber sind alle Voraussetzungen für das eingesetzte Betriebssystem zu erfüllen. Mindestanforderungen bei Windows- Applikationen ist, sofern nicht anders vereinbart, Microsoft Windows ab Windows Applikationen werden so ausgeliefert, dass sie in dem zum Zeitpunkt der Implementierung
7 vorgesehenen Betriebssystem lauffähig sind. Eine Aufwärtskompatibilität zu neuen Betriebssystemen kann optional implementiert werden. Internetbrowser basierte Applikationen werden so ausgeliefert, dass sie in den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung aktuellen stable Release-Versionen der gängigen Internetbrowser Internet Explorer, Mozilla, Firefox und Opera auf einem Microsoft PC laufen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einige Browser zum Zeitpunkt der Auslieferung einige Funktionalitäten nicht oder noch nicht unterstützen, wie beispielsweise WYSIWYG- Funktionalitäten. Eine Aufwärtskompatibilität zu anderen Internetbrowsern oder neuen Versionen kann optional implementiert werden. 14. Spamming und Trafficüberschreitung Dem Kunden ist es untersagt über den Servern und/oder IP's des Auftragnehmers Massenmails zu versenden oder Handlungen durchzuführen die dem Auftragnehmer schaden. Dabei entstandener Schaden für Funktionsstörungen durch Blacklisteinträge, das Freikaufen aus Blacklists, der damit verbundene Zeitaufwand oder jeglicher andere Schaden der dadurch entsteht, wird dem Kunden geltend gemacht. Der Auftragnehmer hat das Recht die Leistungen des Kunden unverzüglich zu blockieren bis eine Lösung mit dem Kunden vereinbart wurde um weiteren Schaden zu vermeiden. Verbraucht der Kunde in einem Monat mehr Traffic als vereinbart, so bezahlt er je begonnem Gigabyte Mehrtraffic den im Paket vereinbarten Aufpreis, unabhängig davon ob er selbst oder Dritte den Mehrtraffic verursacht haben. 15. Problembehebungen Bei außergewöhnlichen Server- oder Trafficauslastungen durch den Kunden oder durch Dritte sowie bei Verdacht auf Hackangriffe, sind wir dazu berechtigt, den virtuellen oder physikalischen Server kommentarlos so lange zu deaktivieren, bis das Problem behoben wurde. Die Hosting- oder Housinggebühren laufen zu dieser Zeit gewöhnlich weiter. Der Kunde ist nicht berechtigt, Schadensersatz von uns geltend zu machen, vielmehr sind wir dazu berechtigt Schadensersatz beim Kunden geltend zu machen. Für die Problembehebung ist einzig und allein der Kunde verantwortlich. Auf Wunsch stehen unsere Experten während der Geschäftszeiten entgeltlich zur Problembehebung zur Verfügung. Bei Hardwaredefekten von Kauf- oder Mietservern, kann der Kunde entweder seinen Garantieanspruch beim Hersteller nutzen, wodurch die Problembehebung einige Tage verzögert wird, oder die defekten Teile werden auf Wunsch und falls lagernd, entgetlich sofort eingebaut, ohne den Garantieanspruch zu nutzen. Alle Serviceleistungen zur Problembehebung, insbesondere das Auswechseln von Hardware durch Garantieaustausch werden dem Kunden in Rechnung gestellt. 16. Anzuwendendes Recht Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. 17. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur und zwar Gaspoltshofen. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem
8 Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. 18. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so tritt an deren Stelle eine Regelung, die der unwirksamen am meisten entspricht, die übrigen vereinbarten Punkte bleiben dabei unberührt. Gaspoltshofen, im Jänner 2007 Erstellt auf Initiative der Fachgruppe Oberösterreich. ECG Informationen lt. ECommerce-Gesetz Auslieferung von Software Die Auslieferung der Software erfolgt, falls nicht anders vereinbart, als Direktinstallation am Webserver des Auftraggebers. Auslieferung von Hardware Die Auslieferung der Hardware erfolgt, falls nicht anders vereinbart, direkt in das vorgesehene Rechenzentrum. Rückgaberecht von Waren Besteller, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Tagen ab Erhalt der Lieferung der bestellten Ware von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Für Verbraucherkunden die nicht aus Österreich sind gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Im Falle des Rücktritts findet eine gänzliche oder teilweise Rückerstattung des Kaufpreises nur Zug um Zug gegen Zurückstellung der vom Besteller erhaltenen Waren statt. Die Kosten der Rücksendung sowie Stornargebühren zur Deckung der dem Auftragnehmer
9 entstandenen Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Ware muss in ungenütztem und als neu wiederverkaufsfähigem Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Artikeln, die durch Gebrauchsspuren beeinträchtigt sind oder deren Verpackung beschädigt sind, werden grundsätzlich nicht zurückgenommen, auch wenn der Schaden durch den Transport entstanden ist. Gleiches gilt, wenn bei Rückgabe der Ware Zubehör oder Teile fehlen. Für Waren rsp. Software, die als Direktinstallation oder per ausgeliefert wird, entfällt der Anspruch auf Rückgabe lt. ECG vollkommen. Rückgaberecht Dienstleistungen Kunden, die Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, können binnen einer Frist von 7 Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag (oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung) zurücktreten. Die Rücktrittsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses zu laufen. Für Verbraucherkunden die nicht aus Österreich sind gewähren wir ein gesetzliches Rückgaberecht von 14 Tagen ab Vertragsschluss. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist ohne Angabe von Gründen abgesendet wird. Das Rücktrittsrecht besteht jedoch nicht, wenn mit der Ausführung der Dienstleistung vereinbarungsgemäß bereits innerhalb der Rücktrittsfrist begonnen wird. Dies gilt für jegliche Dienstleistungen, sowohl für erbrachte Arbeitsleistungen sowie auch für die Bereitstellungen von Webspace, Domains, Mietsoftware, Miethardware, usw. Lastschriftverfahren und Kreditkartenbezahlung Wiederkehrende Produkte, das sind Waren die jährlich, monatlich, usw. angeboten werden, werden jeweils bei ihrer Fälligkeit per Lastschrift oder Kreditkarte eingezogen. Im Falle eines gescheiterten Einzugs per Lastschrift oder Kreditkarte, weil der Auftraggeber falsche Daten angegeben hat, weil das Konto nicht gedeckt ist oder die Karte abgelaufen ist, werden dem Auftraggeber alle damit verbundenen Spesen in Rechnung gestellt.
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