Landsberger. cho. Uwe Seeler Traditionself ist komplett! Amtsblatt der Stadt Landsberg. Hier steckt unsere Heimat drin. Inhaltsverzeichnis

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1 L E cho er Hier steckt unsere Heimat drin Jahrgang 21 Mittwoch, den 18. Mai 2011 Nummer 10 Uwe Seeler Traditionself ist komplett! bis Region mit Zukunft! Nach der Zusage der Uwe Seeler Traditionself, am Dienstag, dem um Uhr gegen unsere Fußballer der SSV 90 anzutreten, hat sich jetzt das Team auch komplettiert. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unter der Rubrik - Aktuell. Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen Seite 3 Bereitschaftsdienste Seite 12 Vereine + Verbände Seite 15 Aus den Ortschaften ab Seite 18 Anzeigenteil ab Seite 27 Amtsblatt der Stadt

2 - 2 - Nr. 10/2011

3 Nr. 10/ Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Hauptamt Hauptsatzung der Stadt Aufgrund des 7 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 in der Neufassung vom 10. August 2009, zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom (GVBI. LSA S. 648, 677) hat der Stadtrat der Stadt in seiner Sitzung vom (Beschlussnummer: 34/03/11) folgende Hauptsatzung beschlossen. I. Abschnitt Bennung und Hoheitszeichen 1 Name, Bezeichnung (1) Die Gemeinde führt den Namen. Sie besitzt Stadtrecht seit (2) Zu ihr gehören die Stadtteile Bageritz, Braschwitz, Eismannsdorf, Dammendorf, Gollma, Gütz, Hohenthurm, Klepzig, Kneipe, Kockwitz,, Lohnsdorf, Maschwitz, Niemberg, Oppin, Peißen, Plößnitz, Queis, Rabatz, Reinsdorf, Reußen, Schwerz, Sietzsch, Spickendorf, Stichelsdorf, Wiedersdorf, Petersdorf, Zöberitz und Zwebendorf. 2 Hoheitszeichen Die Stadt führt ein Dienstsiegel, das dem nachfolgenden Dienstsiegel entspricht. Die Umschrift lautet: Stadt. II. Abschnitt Organe 3 Vorsitzender im Stadtrat (1) Der Stadtrat wählt für die Dauer der Wahlperiode einen Vorsitzenden und bestellt einen Stellvertreter. (2) Der Vorsitzende führt die Bezeichnung Vorsitzender, der Stellvertreter führt die Bezeichnung Stellvertretender Vorsitzender. (3) Der Vorsitzende kann abgewählt werden, eine Neuwahl hat unverzüglich stattzufinden. Der Stellvertreter kann abberufen werden, eine Neubesetzung hat unverzüglich zu erfolgen. 4 Geschäftsordnung Das Verfahren im Stadtrat und in den Ausschüssen wird durch eine vom Stadtrat zu beschließende Geschäftsordnung geregelt. 5 Ausschüsse des Stadtrates (1) Der Stadtrat bildet zur Erfüllung seiner Aufgaben die folgenden ständigen Ausschüsse: a) Hauptausschuss b) Vergabeausschuss c) Bauausschuss d) Finanzausschuss e) Kultur- und Sportausschuss f) Umwelt- und Ordnungsausschuss (2) Beschließender Ausschuss im Sinne des 47 Abs. 1 GO LSA ist der Hauptausschuss und der Vergabeausschuss. Der Hauptausschuss besteht aus 9 Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Der Vergabeausschuss besteht aus 5 Stadträten und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. (3) Der Hauptausschuss entscheidet abschließend über: 1. Rechtsgeschäfte im Sinne des 44 Abs. 3 Ziffer 7, 10, 13 und 16 GO LSA, wenn der Vermögenswert im Einzelfall ,00 Euro übersteigt, jedoch ,00 Euro nicht übersteigt. 2. Die Ernennung, Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten, das Gleiche gilt für die nicht nur vorübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit bei einem Beschäftigten sowie die Festsetzung des Entgeltes, sofern kein Anspruch aufgrund eines Tarifvertrages besteht. (4) Der Vergabeausschuss entscheidet abschließend über: 1. Vergaben nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF), wenn die Bausumme im Einzelfall Euro nicht übersteigt. 2. Für die Vergaben, welche im Einzelfall eine Bausumme von Euro übersteigen, ist der Vergabeausschuss vorbereitend tätig und unterbreitet dem Stadtrat einen Vergabevorschlag. (5) Die Ausschüsse nach Absatz 1 Buchstabe c) bis f) sind beratende Ausschüsse nach 48 GO LSA. Sie bestehen aus jeweils 9 Stadträten. In die beratenden Ausschüsse werden jeweils 7 sachkundige Einwohner widerruflich berufen, sie haben beratende Stimme. In folgenden Ausschüssen übernimmt an Stelle des Bürgermeisters ein nach 54 Abs. 2 GO LSA aus der Mitte des jeweiligen Ausschusses zu bestimmender Stadtrat den Vorsitz: a) Bauausschuss b) Finanzausschuss c) Kultur- und Sportausschuss d) Umwelt- und Ordnungsausschuss (6) In den Fällen des 5 Abs. 3 Nr. 1 und des 5 Abs. 4 Nr. 1 entscheidet der Stadtrat, sofern die dort festgelegten Vermögenswerte überschritten werden. 6 Vorbereitung der Bürgermeisterwahl Der Stadtrat entscheidet über die Zulässigkeit der für die Wahl zum Bürgermeister eingegangenen Bewerbungen auf der Grundlage der geltenden Vorschriften der Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes. 7 Bürgermeister und Vertreter des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister der Stadt ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit und Leiter der Stadtverwaltung. (2) Der Stadtrat wählt jeweils einen Bediensteten der Stadt als 1. Vertreter des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall und einen 2. Vertreter des Bürgermeisters für den Verhinderungsfall des 1. Vertreters nach 64 GO LSA. (3) Die Verhinderungsvertreter können durch den Stadtrat auf Antrag abgewählt werden. Eine Nachwahl hat unverzüglich stattzufinden.

4 - 4 - Nr. 10/ Besondere Zuständigkeiten des Bürgermeisters (1) Der Bürgermeister entscheidet neben den durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben auch über: 1. Einzugehende über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, wenn der Vermögenswert im Einzelfall im Vermögenshaushalt ,00 Euro und sowie über- und außerplanmäßige Ausgaben, wenn im Verwaltungshaushalt der Wert im Einzelfall ,00 Euro nicht übersteigt. 2. Rechtsgeschäfte im Sinne von 44 Absatz 3 Ziffer 7, 10, 13 und 16 GO LSA. wenn der Vermögenswert je Einzelfall ,00 Euro nicht übersteigt. (2) Der Bürgermeister erledigt in eigener Verantwortung die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Hierzu gehören die regelmäßig wiederkehrenden Geschäfte, die nach bereits festgelegten Grundsätzen entschieden werden und keine wesentlichen Bedeutung haben oder im Einzelfall einen Vermögenswert von ,00 Euro nicht überschreiten. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. (3) Die vom Bürgermeister getroffenen Entscheidungen werden in der nächsten Sitzung des Hauptausschusses bekannt gegeben. (4) Der Bürgermeister entscheidet über das gemeindliche Einvernehmen nach 36 Baugesetzbuch bei Bauvorhaben, die ein Baukostenvolumen von Euro im Einzelfall nicht übersteigen. Dabei handelt es sich um keine Befreiung von Satzungsfestsetzungen. Der Bürgermeister nimmt zu eingereichten Planunterlagen für die Flächennutzungspläne bzw. Bebauungspläne von Nachbargemeinden Stellung, soweit Belange der Stadt durch die Planung nicht berührt werden. Der Bauausschuss wird dazu im Vorfeld angehört. 9 Gleichstellungsbeauftragte (1) Zur Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern bestellt der Hauptausschuss auf Vorschlag der Stadt eine Gleichstellungsbeauftragte für die Stadt. (2) Mit der Gleichstellungsbeauftragten ist eine in der Verwaltung hauptberuflich Tätige zu betrauen, sie wird zur Wahrnehmung dieser Aufgaben von ihren sonstigen Arbeitsaufgaben entsprechend entlastet. Die Gleichstellungsbeauftragte ist in der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig. Die Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten ergeben sich aus den 18a, 15 Absatz 2 bis 4 des Frauenfördergesetz des Landes Sachsen- Anhalt. (3) Die Gleichstellungsbeauftragte kann an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse teilnehmen. Ihr ist in Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches auf Wunsch das Wort zu erteilen. III. Abschnitt Ortschaftsverfassung 10 Ortschaftsverfassung und Ortschaftsrat (1) Die Stadtteile a) Gollma, Gütz, Reinsdorf und bilden die Ortschaft, b) Eismannsdorf und Niemberg werden zur Ortschaft Niemberg, c) Maschwitz und Oppin werden zur Ortschaft Oppin, d) Klepzig, Kockwitz, Queis und Wiedersdorf werden zur Ortschaft Queis, e) Reußen und Zwebendorf werden zur Ortschaft Reußen, f) Dammendorf, Kneipe und Schwerz werden zur Ortschaft Schwerz, g) Bageritz, Lohnsdorf und Sietzsch werden zur Ortschaft Sietzsch, h) Spickendorf und Petersdorf werden zur Ortschaft Spickendorf, i) Braschwitz und Plößnitz werden zur Ortschaft Braschwitz, j) Hohenthurm wird zur Ortschaft Hohenthurm, k) Peißen, Rabatz, Stichelsdorf und Zöberitz werden zur Ortschaft Peißen. (2) Die Mitglieder des Ortschaftsrates werden nach den für die Wahl der Gemeinderäte geltenden Vorschriften gewählt. Die Ortschaftsräte bestehen aus jeweils 9 Mitgliedern. (3) Bis zur Neuwahl der Ortschaftsräte nehmen die Gemeinderäte der aufgelösten Gemeinden Hohenthurm, Niemberg, Oppin, Peißen, Queis, Reußen, Schwerz, Sietzsch, Spickendorf und Braschwitz die Aufgaben des Ortschaftsrates wahr. Scheidet ein Ortschaftsrat vorzeitig aus, gilt 41 Absatz 3 GO LSA entsprechend. 11 Ortsbürgermeister (1) Der Ortsbürgermeister ist Vorsitzender des Ortschaftsrates und wird aus der Mitte des Ortschaftsrates von diesem gewählt. (2) Abweichend vom Absatz 1 werden bis zum Ende der jeweiligen Wahlzeit die bisherigen ehrenamtlichen Bürgermeister der aufgelösten Gemeinden Hohenthurm, Niemberg, Oppin, Peißen, Queis, Reußen, Schwerz, Sietzsch, Spickendorf und Braschwitz Ortsbürgermeister. (3) Die Ortsbürgermeister unterhalten keine örtliche Verwaltung. 12 Aufgaben der Ortschaftsräte (1) Den Ortschaftsräten werden die Erhaltung des Charakters und des örtlichen Brauchtums der jeweiligen Ortschaft zur Erledigung übertragen. (2) Dem Ortschaftsrat Niemberg werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung, die weitere Entwicklung der Wohnbebauung (soweit, sie nicht in ausschließliche Zuständigkeit der Stadt oder des Stadt-Umland-Verbandes hinsichtlich der Flächennutzungsplanung eingegriffen wird) und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtung. b) Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen. c) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Traditionen sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. d) Pflege vorhandener Partnerschaften. e) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Niemberg eingeworfen werden. f) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. g) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. h) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Niemberg entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. i) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. j) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist.

5 Nr. 10/ (3) Dem Ortschaftsrat Oppin werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung, die weitere Entwicklung der Wohnbebauung (soweit, sie nicht in ausschließliche Zuständigkeit der Stadt oder des Stadt-Umland-Verbandes hinsichtlich der Flächennutzungsplanung eingegriffen wird) und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtung. b) Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen. c) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Traditionen sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. d) Pflege vorhandener Partnerschaften. e) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Oppin eingeworben werden. f) Organisation bezüglich der Vorbereitung und Durchführung des jährlich stattfindenden Parkfestes. g) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. h) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. i) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Oppin entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen, j) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. k) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. (4) Dem Ortschaftsrat Queis werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen, Plätzen und Grünanlagen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht. b) Förderung der örtlichen Vereinigungen. c) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. d) Recht auf Anhörungen nach 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. e) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. f) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Kindertagesstätte Queis und Hort Klepzig - Sportanlagen Turnhalle Klepzig und Sportplatz Queis - Vereinshaus Klepzig - Jugendclub Klepzig - Friedhof g) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. h) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. (5) Dem Ortschaftsrat Reußen werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht. b) Förderung der örtlichen Vereinigungen. c) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. d) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. e) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Reußen eingeworben werden. f) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Reußen entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. g) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft gemäß 87 Absatz 1 GO LSA betreffen. Das Rechts des Ortsbürgermeisters nach 88 Absatz 4 GO LSA bleibt darüber hinaus unberührt. h) Recht auf Anhörungen nach 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. i) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Kindertagesstätte - Sportanlage - Jugendclub Reußen - Neues und altes Feuerwehrgebäude (6) Dem Ortschaftsrat Schwerz werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtung, die Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen und des örtlichen Brauchtums, die Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und kulturellen Traditionen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. b) Pflege vorhandener Partnerschaften. c) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Schwerz eingeworben werden. d) Jährliche Durchführung einer Seniorenweihnachtsfeier. e) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. f) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. g) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Schwerz entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. h) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. i) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist.

6 - 6 - Nr. 10/2011 j) Anhörung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Bauhof Schwerz - Gemeindebüro - Kindertagesstätte - Friedhof Dammendorf - Tischtennishalle - Park Dammendorf - Kinderspiel- und Sportplatz - Jugendclub Dammendorf - Freiwillige Feuerwehr Schwerz-Dammendorf - Öffentliche Grün- und Teichanlagen (7) Dem Ortschaftsrat Sietzsch werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht. b) Förderung der örtlichen Vereinigungen. c) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. d) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. e) Entscheidung über die Verteilung der errechneten und in der Haushaltssatzung veranschlagten Mittel für den auf die Ortschaft Sietzsch entfallenden Betrag zur Förderung der örtlichen Vereinigungen. f) Recht auf Anhörungen zu allen wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen gemäß 87 Absatz 1 Ziffer 1 GO LSA und Beratung des Stadtrates per Vorschlagsrecht. g) Recht auf Anhörungen nach 87 Absatz 1 Ziffer 4 GO LSA, sofern nicht die Zustimmung durch Gesetz oder Gebietsänderungsvereinbarung vereinbart ist. k) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der vorhandenen kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Bauhof Sietzsch - Kindertagesstätte Lohnsdorf - Friedhof Sietzsch - Abwasseranlage Sietzsch - Sportanlage Lohnsdorf - Freiwillige Feuerwehr (8) Dem Ortschaftsrat Spickendorf werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Erledigung der Aufgaben gemäß 87 Absatz 1 und 2 GO LSA. b) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. c) Zustimmung zur Änderung des Bestandes und Betriebs der kommunalen Einrichtungen nach Art, Ausstattung und Umfang: - Schloss mit Kindertagesstätte - Gemeindezentrum (Kegelbahn und Festplatz) - Kommunale Gebäude - Kinderspiel- und Sportplätze - Öffentliche Grünanlagen, Parks und Teiche - Freiwillige Feuerwehr d) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. (9) Dem Ortschaftsrat Braschwitz werden weiterhin folgende Aufgaben zur Erledigung übertragen: a) Ausgestaltung, Unterhaltung und Benutzung von öffentlichen Einrichtungen einschließlich Gemeindestraßen, die Festlegung der Reihenfolge zum Um- und Ausbau sowie Unterhaltung, die weitere Entwicklung der Wohnbebauung (soweit nicht in ausschließliche Zuständigkeiten der Stadt oder des Stadt-Umland-Verbandes hinsichtlich der Flächennutzungsplanung eingegriffen wird) und Instandsetzung von Straßen, Wegen und Plätzen, soweit deren Bedeutung nicht über den Bereich Ortschaft hinausgeht, einschließlich der Beleuchtungseinrichtungen. b) Die Pflege des Ortsbildes sowie die Teilnahme an Dorfverschönerungsmaßnahmen. c) Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege, des örtlichen Brauchtums und der kulturellen Traditionen sowie die Förderung der örtlichen Vereinigungen und die Entwicklung des kulturellen Lebens. d) Abschluss von Verträgen über die Nutzung von Grundstücken oder beweglichen Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro. Bei mehrjährigen Rechtsgeschäften gilt der Jahreswert. e) Veräußerung von beweglichem Vermögen bis zu einer Wertgrenze von Euro im Einzelfall. f) Pflege vorhandener Partnerschaften. g) Entscheidung über die Verwendung von Spenden, die zweckgebunden für den Einsatz in der Ortschaft Braschwitz eingeworben werden. (10) Die finanzielle Absicherung der Aufgaben erfolgt nach der Leistungskraft der Stadt. IV. Abschnitt Unterrichtung und Beteiligung der Einwohner 13 Unterrichtung der Einwohner und Bürger (1) Einwohnerversammlung ruft der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Stadtrat ein. Er setzt die Gesprächsgegenstände sowie Ort und Zeit der Veranstaltung fest. Die Einladung ist ortsüblich bekanntzumachen und soll in der Regel 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Einladungsfrist kann bei besonderer Dringlichkeit auf 3 Tage verkürzt werden. (2) Der Stadtrat ist über den Ablauf der Einwohnerversammlung und wesentlicher Ergebnisse in seiner nächsten Sitzung zu unterrichten. 14 Einwohnerfragestunde (1) Der Stadtrat hält nach Maßgabe des Bedarfs im Anschluss an ordentliche öffentliche Sitzungen eine Einwohnerfragestunde ab. Der Vorsitzende des Stadtrates kann in der Einladung zur Sitzung den Beginn der Fragestunde auf einen anderen Zeitpunkt legen. (2) Der Bürgermeister stellt den Beginn und das Ende der Fragestunde fest. Findet sich zu Beginn der Fragestunde kein Einwohner ein, kann sie geschlossen werden. Die Fragestunde soll auf höchstens 30 Minuten begrenzt sein. (3) Jeder Einwohner ist nach Angabe seines Namens und seiner Anschrift berechtigt, höchstens eine Frage und zwei Zusatzfragen zu stellen. Zugelassen werden nur Fragen von allgemeinem Interesse, die in die Zuständigkeit der Stadt fallen. Angelegenheiten der Tagesordnung können nicht Gegenstand der Einwohnerfragestunde sein. (4) Die Beantwortung der Fragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Eine Aussprache findet nicht statt. Ist die Beantwortung der Frage in der Sitzung nicht möglich, erhält der Einwohner eine schriftliche Antwort, die innerhalb von sechs Wochen - gegebenenfalls als Zwischenbescheid - erteilt werden muss. 15 Bürgerentscheid Ein Bürgerentscheid kommt ausschließlich für wichtige Angelegenheiten der Stadt im Sinne des 26 Absatz 2 Satz 1 GO LSA in Betracht.

7 Nr. 10/ V. Abschnitt Ehrenbürger 16 Ehrenbürger Die Verleihung oder Aberkennung des Ehrenbürgerrechts der Stadt bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder. 17 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Soweit nicht Rechtsvorschriften besondere Regelungen treffen, erfolgen die gesetzlich erforderlichen Bekanntmachungen, insbesondere kommunale Satzungen aller Art, im Amtsblatt der Stadt mit der Bezeichnung er Echo. Sind Pläne, Karten, Zeichnungen oder andere Anlagen Bestandteil einer Angelegenheit, welche nach gesetzlichen Vorschriften bekannt zu machen ist, so kann diese durch Auslegung in den Diensträumen der Stadt während der üblichen Dienstzeit ersetzt werden. Auf diese Auslegung (Ersatzbekanntmachung) wird unter genauer Angabe des Ortes und der Dauer der Auslegung im er Echo hingewiesen. Die Dauer der Auslegung beträgt zwei Wochen, soweit keine anderslautenden gesetzlichen Vorschriften für diese Veröffentlichungsform bestehen. (2) Die Bekanntmachung von Tagesordnungen, Zeit und Ort von öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und dessen Ausschüssen erfolgt auch bei abgekürzter Ladungsfrist in den Aushängen der Stadt. Diese befinden sich an folgenden Standorten: Markt 1 Köthener Straße 2 Ecke Tornaer Weg/ Robert-Schumann-Ring Otto-Quandt-Straße 13, Stadtteil Gütz Florian-Geyer-Straße 10, Stadtteil Gollma Lindenplatz 6, Stadtteil Reinsdorf Lindenweg 1, Stadtteil Queis, Stadtteil Queis, Stadtteil Queis, Stadtteil Queis, Stadtteil Wiedersdorf, Stadtteil Kockwitz, Stadtteil Klepzig, Stadtteil Sietzsch Platz des Friedens 14a Fliederweg 17a Geltestraße 17a Hans-Dietrich-Genscher- Straße 9a Am Lindenanger 11a Hufeisenring 2a Zwebendorfer Straße 9a Einmündungsbereich Sietzscher Ring, Hallesche Straße, Nähe Büro Sietzsch, Stadtteil Lohnsdorf er Straße (Taubenhaus), Stadtteil Bageritz Bageritzer Ring 4, Stadtteil Spickendorf Wilhelm-Külz-Straße/ Gützer Straße, Stadtteil Petersdorf Schlosshof 1, Stadtteil Reußen Hauptstraße 9, Stadtteil Zwebendorf Droyßiger Straße 23, Stadtteil Zwebendorf Platz der Jugend 18, Stadtteil Schwerz An den Linden, Stadtteil Dammendorf Ernst-Thälmann- Straße 20, Stadtteil Oppin Alte Hauptstraße (Kita), Stadtteil Maschwitz An der Schenke, Stadtteil Eismannsdorf Schulbreite 6, Stadtteil Niemberg Alte Zollstraße, Stadtteil Niemberg Plößnitzer Straße 10, Stadtteil Braschwitz Brunnenstraße 23, Stadtteil Plößnitz Ethel-Rosenberg- Straße 7, Stadtteil Plößnitz An der Kreisstraße, Stadtteil Hohenthurm Mölbitzer Weg 12a, Stadtteil Hohenthurm Kreuzungsbereich Bahn- hofstraße/franz-dietze- Straße/Straße des Friedens, Stadtteil Hohenthurm Kreuzungsbereich Berliner Straße/Niemberger Straße, Stadtteil Hohenthurm Kreuzungsbereich Bahnhofstraße/An den Teichen, Stadtteil Peißen Gewerbehof 1, Stadtteil Stichelsdorf gegenüber Grundstück Dorfstraße 23, Stadtteil Zöberitz Kurze Straße 8, Stadtteil Zöberitz Am Bahnhof, Stadtteil Rabatz Straße des Friedens 14 VI. Abschnitt Schlussvorschriften 18 Sprachliche Gleichstellung Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form. 19 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung. Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Stadt vom außer Kraft., den O. Heinrich Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vom Stadtrat der Stadt in der Stadtratssitzung vom (Beschluss-Nr.: 34/03/11) beschlossene Neufassung der Hauptsatzung der Stadt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vorstehende Hauptsatzung der Stadt wurde mit Bescheid des Landkreises Saalekreis, SG Kommunalaufsicht, vom , Aktenzeichen I/ /we, Unterschrift im Auftrag Weiß, Kreisamtmann, genehmigt., den O. Heinrich Bürgermeister Geschäftszeiten Verwaltungsgebäude: Nebenstelle Halle, Hansering 19, Halle (Saale) Telefon: 03 45/ oder Telefax: 03 45/ Bürgerbüro der Nebenstelle Halle/EG, Zi. 32 Montag: 8:00-12:00 Uhr/13:00-16:00 Uhr Dienstag: 8:00-12:00 Uhr/13:00-18:00 Uhr Landkreis Mittwoch: 8:00-12:00 Uhr/13:00-15:00 Uhr Donnerstag: 8:00-12:00 Uhr/13:00-16:00 Uhr Saalekreis Freitag: 8:00-12:00 Uhr

8 - 8 - Nr. 10/2011 SG Kommunalaufsicht/EG, Zi. 28 nach telefonischer Vereinbarung Tel: / oder 03 45/ Schulverwaltungsamt/EG, Zi. 27 Amt für Ausbildungsförderung/BAföG Dienstag: 9:00-12:00 Uhr/13:00-18:00 Uhr Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr/13:00-15:00 Uhr Sozialamt/EG, Zi. 41 C, 41 A, 10, 11 SG Betreuungsbehörde/Schuldnerberatung/Hilfe zur Pflege/ Wohngeld/Grundsicherung/Hilfen zum Lebensunterhalt Dienstag: 9:00-12:00 Uhr/15:00-18:00 Uhr Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr/13:30-15:30 Uhr Gesundheitsamt/EG, Zi, 20, 21 Amtsärztlicher Dienst/Sozialmedizinischer Dienst nach telefonischer Vereinbarung Tel: / Dienstag: 9:00-12:00 Uhr/13:00-17:00 Uhr Erwerb der Bescheinigung des Gesundheitsamtes (Gesundheitszeugnis) nach telefonischer Vereinbarung Tel: / Dienstag: 15:30-17:30 Uhr bitte im Zimmer 20 melden Aids- und Behindertenberatung / EG, Zi. 22 nach telefonischer Vereinbarung Tel: / oder 03 45/ Dienstag: 9:00-12:00 Uhr/13:00-18:00 Uhr SG Sozialpsychiatrischer Dienst/EG, Zi. 25, 26 Dienstag: 9:00-12:00 Uhr/13:00-17:00 Uhr Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr Jugendamt/2. OG Zi. 235, 236, 242, 215, 216 SG Allgemeiner Sozialer Dienst/SG Besonderer Sozialer Dienst/ SG Amtsvormundschaften Dienstag: 9:00-12:00 Uhr/13:00-18:00 Uhr Donnerstag: 9:00-12:00 Uhr/13:00-15:00 Uhr SG Unterhalt/2. OG Zi. 215 Dienstag: 17. Mai/21. Juni/19. Juli jeweils 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr Beantragung von Leistungen/bitte im Bürgerbüro melden Elterngeld, Übernahme Kita-/Hortgebühren und Unterhaltsvorschuss Straßenverkehrsamt/EG - bitte in der Anmeldung eine Nummer ziehen SG Verkehr/SG Kfz-Zulassung/SG Fahrerlaubniswesen Montag/Mittwoch/Freitag: 8:00-12:30 Uhr Dienstag: 8:00-18:00 Uhr Donnerstag: 8:00-15:00 Uhr Achtung!!! Ordnungsamt/Bürgerservice Am ist der Bürgerservice der Stadt geschlossen. Bei dringenden unabwendbaren Fällen können Sie sich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter 01 72/ melden. Mit freundlichen Grüßen Decker An alle Hundehalter und Hundebesitzer! Leinenpflicht!!!! Aufgrund wiederholter Vorkommnisse mit frei herumlaufenden Hunden möchten wir nochmals auf die Einhaltung der Gefahrenabwehrverordnung hinweisen. Hunde sind im Stadtgebiet grundsätzlich immer an der Leine zu führen!!! Auszug aus der Gefahrenabwehrverordnung 6 Haustiere und andere Tiere müssen so gehalten werden, dass die Allgemeinheit nicht gefährdet wird. Bissige Hunde müssen auf der Straße und an allen anderen öffentlich zugänglichen Orten zum Schutz von Mensch und Tier stets an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, der das Beißen sicher verhindert. Bei entsprechenden konkreten Hinweisen oder Anzeigen auf derartige Vorkommnisse müssen die Hundehalter der freilaufenden Hunde mit Bußgeldern bis zu 5.000,00 Euro rechnen. Hierzu werden nun verstärkt Kontrollen durch den Bürgerservice der Stadt sowie der Polizei erfolgen! Mit freundlichen Grüßen Decker Bürgerservice Stadt Fürs Hundehäufchen ist der Mensch zuständig! Es häufen sich die Beschwerden über Hundekot-Verunreinigungen in unserem Stadtgebiet. Gehwege, Grünflächen und selbst unsere Spielplätze bleiben nicht verschont. Sie sind teilweise so verschmutzt, dass Kinder diese gar nicht mehr benutzen können, ohne das sie in das braune Übel der Vierbeiner treten bzw. ist auf manchen Gehwegen für Fußgänger Slalomlaufen angesagt. Es gibt sicher angenehmere Arbeiten, aber wer Hundehalter ist, hat damit auch Pflichten übernommen. Und dazu gehört es auch, die Hinterlassenschaften seine(s)(r) Vierbeiner(s) zu beseitigen. Nicht der Hund kann für sein natürliches Bedürfnis belangt werden, sondern ausschließlich sein Besitzer! Es empfiehlt sich für Hundehalter daher, beim Ausgang mit dem vierbeinigen Liebling entsprechende Ausrüstung (Tüten und eventuell Schaufel) mitzunehmen, um die Hinterlassenschaften mitzunehmen. So können Sie Bestrafungen, d. h. Bußgeldern entgehen. Mit freundlichen Grüßen Decker Bürgerservice Stadt Leinenzwang auf Feld und Flur an dieser Stelle noch einmal auf die Bestimmungen des Feldund Forstordnungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom hingewiesen. Darin sind verbindliche Regelungen zum Verhalten in Feld, Wald und Wegen getroffen: Jede Person darf Feld und Wald zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten, soweit sich aus den Bestimmungen dieses Gesetzes nichts anderes ergibt. Der Einwilligung des Nutzungsberechtigten bedürfen in Feld und Wald a) das Betreten von Äckern in der Zeit zwischen Aussaat und Ernte b) das Zelten oder Aufstellen von Wohnwagen c) das Aufstellen von Bienenständen und -wagen Gemäß 8 o. g. Gesetzes gelten folgende Verbote a) In Wald, Feld und auf Wegen sind keine brennenden oder glimmenden Gegenstände wegzuwerfen b) Außerhalb von geschlossenen Räumen ist es im Wald verboten vom 15.Februar bis 15. Oktober zu rauchen oder offenes Feuer zu entzünden. Das gilt auch für einen Abstand von 30 m zum Wald. Nach 10 des genannten Gesetzes ist geregelt, dass es verboten ist Hunde und Hauskatzen in Feld und Wald einschließlich angrenzender öffentlicher Wege und Straßen unbeaufsichtigt laufen zu lassen oder sie dort aus- oder zurückzusetzen. Hunde sind in der Zeit zwischen dem 01. März und dem 15. Juli anzuleinen. Diese Pflicht gilt nicht für Jagd-, Blinden,- Polizei- oder sonstige Diensthunde während ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes. Mit freundlichen Grüßen Decker Bürgerservice der Stadt

9 Nr. 10/ Straßenreinigung Liebe Bürger, nachdem der letzte Winter außer Kälte auch viel Schnee und Glätte brachte, wurde auch entsprechend viel Streumaterial eingesetzt. Wir bitten alle Grundstücksbesitzer bzw. Mieter ihrer Straßenreinigungspflicht entsprechend den örtlichen Satzungen nachzukommen. Insbesondere die Regenabflussrinnen sollten einem Frühjahrsputz unterzogen werden. Der nächste Starkregen kommt bestimmt und jeder ist froh, wenn er von Überschwemmungen verschont bleibt. Dazu ist Ihre Mithilfe erforderlich! Mit freundlichen Grüßen Decker Bürgerservice Bauamt Ausfertigung Amtsgericht Halle (Saale) Halle, Geschäfts-Nr.: 55 K 42/09-6 Es wird gebeten, bei allen Eingaben die vorstehende Geschäftsnummer anzugeben Beschluss Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am , Uhr, im Saal des Amtsgerichts Halle (Saale), Thüringer Straße 16, Halle der im Wohnungseigentums-Grundbuch von Blatt 1625 eingetragene Grundbesitz Bestandsverzeichnis: lfd. Nr. 1, 176,47/ Miteigentumsanteil an dem Grundstück Gemarkung, Flur 9, Flurstück 21/31, Gebäude- und Freifläche, Otto-Quandt-Str., zu 6512 m 2 verbunden mit dem Sondereigentum an der im Haus 1 im Dachgeschoss gelegenen, im Aufteilungsplan mit Nr. 136 bezeichneten Wohnung. Zur Wohnung gehört der im Untergeschoss gelegene Abstellraum Nr Dem Miteigentumsanteil ist das Sondernutzungsrecht an dem mit Nr. 11 bezeichneten Tiefgaragenstellplatz zugeordnet. Das Miteigentum ist durch die Einräumung der zu den anderen Miteigentumsanteilen gehörenden Sondereigentums- und Sondernutzungsrechte (Blätter 1606 bis 1664 mit Ausnahme dieses Blattes) beschränkt. versteigert werden. Es handelt sich um eine 4-Raumwohnung mit Küche, Bad, Gäste-WC, Flur und Balkon (Wohnfläche ca. 76,05 m 2 ) in dem 1995/1996 errichteten zweigeschossigen Sechsfamilienwohnhaus Nr. 1 mit ausgebautem Dachgeschoss und Keller (postalische Anschrift; Vogelweide 1, OT Gütz). Zur Wohnung gehört ein Tiefgaragenstellplatz. Zur Wohnanlage gehören 59 Wohnungen. Die Einbauküche steht im Eigentum der Mieterin. Der Versteigerungsvermerk ist am in das Grundbuch eingetragen worden. Der Verkehrswert des Grundbesitzes nebst Zubehör ist auf ,00 Euro festgesetzt. Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungsvermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt. Es ist zweckmäßig, schon 2 Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs - getrennt nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben. Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes. In einem früheren Termin ist der Zuschlag aus den Gründen des 85a ZVG versagt worden. In dem nunmehr anberaumten Termin kann der Zuschlag auch auf ein Gebot erteilt werden, das weniger als die Hälfte des Grundstückswertes beträgt. Tullner Rechtspflegerin Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am um Uhr in der Berliner Str. 06, Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung TOP 3 - Einwendungen zur Niederschrift vom TOP 4 - Mitteilung der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Sitzung vom TOP 5 - Informationen, Anfragen Nichtöffentlicher Teil - Rechtsangelegenheiten - Stundungsangelegenheiten - Vergaben gez. Tetzlaff Vorsitzender der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Westliche Mulde Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde Die Verbandsversammlung des AZV Westliche Mulde findet am um Uhr im großen Beratungsraum, Berliner Str. 06, Bitterfeld- Wolfen statt. Tagesordnung Öffentlicher Teil TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit, Bestimmung des Protokollführers TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung TOP 3 - Einwendungen zur Niederschrift vom TOP 4 - Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung vom TOP 5 - Vorstellung des Jahresabschlusses 2010 und Beschlussfassungen TOP 6 - Beschlussfassung zur 12. Änderung der Gebührensatzung TOP 7 - Sonstiges Nichtöffentlicher Teil - Rechtsangelegenheiten - Stundungsangelegenheiten - Vergaben, Verträge gez. Tetzlaff Vorsitzender der Verbandsversammlung Abwasserzweckverband Westliche Mulde

10 Nr. 10/2011 Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2011 des Abwasserzweckverbandes Westliche Mulde Auf Grund der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt vom 05. Oktober 1993 (GVBl. S. 568) und dem Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG-LSA) vom (GVBl. S. 730) in der jeweils aktuellen Fassung i. V. mit dem Gesetz über ein Neues Kommunales Haushalts- und Rechnungswesen (GVBl. LSA Nr. 10/2006, S. 128 ff) hat der AZV Westliche Mulde in seiner Verbandsversammlung am folgenden Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2011 beschlossen: 1. Beschluss-Nr. 01/2011 Die Verbandsversammlung beschließt den beigefügten Wirtschaftsplan 2011 wie folgt: Erfolgsplan: Erträge ,5 TEUR Aufwendungen ,0 TEUR Betriebsergebnis 667,5 TEUR Vermögensplan: Einnahmen Ausgaben 6.811,3 TEUR 6.811,3 TEUR Kreditaufnahmen: Im Nachtragswirtschaftsplan ist eine Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von 932,3TEUR geplant. Verpflichtungsermächtigungen: Im Nachtragswirtschaftsplan sind Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 841,4 TEUR veranschlagt. Kassenkredit: Die Aufnahme von Kassenkrediten ist bis zu einer Höhe von 1.500,0 TEUR vorgesehen. Umlage: Der Umlagebetrag ergibt sich aus dem erforderlichen Liquiditätsausgleich. Die Verteilung der Umlage richtet sich nach 20 (3) der Verbandssatzung i. V. m. 5 (3) des Fusionsvertrages. Umlage insgesamt: ,00 EUR Finanzierungsplan: Dem beiliegenden Finanzierungsplan bis zum Jahr 2013 und der Stellenübersicht wird zugestimmt. 2. Genehmigung Die Genehmigung des Wirtschaftsplanes 2011 wurde durch das Kommunalaufsichtsamt des Landkreises Anhalt-Bitterfeld am 05. April 2011 unter dem Aktenzeichen 15/ /119/mü, erteilt. 3. Bekanntmachung Der vorstehende Beschluss 01/2010 zum Wirtschaftsplan 2011 und die Genehmigung werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Wirtschaftsplan 2011 liegt nach 16 Abs. 1 GKG LSA i. V. m. 94 Abs. (3) der Gemeindeordnung ab dem , an sieben aufeinander folgenden Werktagen, zur Einsichtnahme im Betriebssitz des AZV Westliche Mulde, OT Bitterfeld, Bitterfeld-Wolfen, Berliner Str. 06, im Sekretariat, in der Zeit von 8.00 Uhr bis Uhr (freitags bis Uhr, dienstags bis Uhr) öffentlich aus. gez. Koeckeritz Verbandsgeschäftsführerin AZV Westliche Mulde Die nächste Ausgabe erscheint am Mittwoch, dem 1. Juni 2011 Annahmeschluss für redaktionelle Beiträge und Anzeigen ist Mittwoch, der 18. Mai 2011 IMPRESSUM er Echo Das Amtsblatt der Stadt erscheint 2 x im Monat und wird an alle erreichbaren Haushalte kostenlos verteilt. - Herausgeber: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: ( ) , Telefax: ( ) , Fax Redaktion: ( ) Verantwortlich für den Bekanntmachungsteil: Der Bürgermeister der Stadt, Herr Olaf Heinrich Verantwortlich für Textbeiträge sind die Verfasser. - Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer Marco Müller - Anzeigenannahme/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Frau Zehrt, Funk: 0171/ , Telefon: ( ) , Fax: ( ) für Queis: Frau Friedrich, Funk: 01 71/ ; Tel.: / , Fax: / Einzelexemplare sind gegen Kostenerstattung über den Verlag zu beziehen. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur der Ersatz des Betrages für ein Einzel exemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, ins besondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKTE ZEITUNGEN A MTSBLÄTTER B EILAGE N BROSCHÜREN P ROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜRE N PROSPEKTE Z EITUNGEN AMTSBLÄTTER BEILAGEN BROSCHÜREN PROSPEKT E Fragen zur Werbung? Ihre Anzeigenfachberaterin Kerstin Zehrt berät Sie gern. Tel.: / Fax: / Funk: 01 71/ kerstin.zehrt@wittich-herzberg.de

11 Nr. 10/ Nichtamtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Stadt Bürgermeister,, Köthener Straße 2 Vorwahl / Herr Heinrich Bürgermeister Tel.: 24 90/ Frau Sorgenfrei Sekretariat Tel.: 24 90/ Rufnummern des Verwaltungsamtes Fachbereich Bürgerservice und Bauen Leiterin: Frau Möser Tel.: Stellv. Leiterin Frau Moron-Wernicke (zz. abwesend) Fax: info@stadt-landsberg.de Fachbereich innere Verwaltung Leiterin: Frau Heitmann Tel.: Stellv. Leiter: Herr Hoppe Team 1 Koordination, innere Verwaltung, Wahlen Herr Hoppe Tel.: SB Zentrale Dienste, Archiv, Inventur Frau Schwenke Tel.: SB Personalwesen Frau Brandt Tel.: Frau Zimmerling Tel.: SB Kita, Schulen und Jugendclub Frau Kusch Tel.: Frau E. Müller Tel.: SB Kultur, Zentrale Dienste, Archiv Frau Gollmisch Tel.: SB Personenstandswesen/Friedhofswesen Standesamt Sitz: Markt 1 Frau A. Müller (zz. abwesend) Tel.: Frau Schröter Tel.: Frau Brandt Tel.: Team 2 Koordination Finanzen SB Haushalt Frau Aulenbach Tel.: Fax: SB Steuern Frau Wendt Tel.: Zentrale Dienste, Buchung Frau Semmler Tel.: Kassenleiterin/Vollstreckungsinnendienst Frau Kreisel Tel.: Vollstreckungsinnen- und -außendienst Frau Wernicke Tel.: Frau Rauchmaul Tel.: Kasse Frau K. Müller Tel.: Frau Meyer Tel.: Frau M. Schulze Tel.: Öffnungszeiten des Verwaltungsamtes Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Standesamt - Rathaus Markt 1, Dienstag Uhr Uhr Donnerstag Uhr Uhr Außerhalb der Sprechzeiten nur nach Vereinbarung! Team 1 Koordination Bürgerservice Sitz: Köthener Straße 28 Einwohnermeldeamt, Gewerbe, Verkehrsangelegenheiten, Sondernutzung, Feuerwehr, Grünflächen, Öffentlichkeitsarbeiten, kommunale Wohnungsverwaltung, Kasse, Sport, Mieten und Pachten Herr Decker Tel.: Frau v. Gülich Tel.: Frau Grünemund Tel.: Frau Lucht Tel.: Frau Bär Tel.: Frau Herrmann Tel.: Frau Kleinert Tel.: Fax: Team 2 Koordination Bauen Sitz: Köthener Straße 2 SB Liegenschaften, Grundstücksangelegenheiten Frau Moron-Wernicke (zz. abwesend) Tel.: Frau Schönbrodt Tel.: SB Vorbereitung zur Einführung Neues Kassen-/Haushaltsrecht Frau Jung Tel.: Herr Peter Tel.: Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge Herr Kuschel Tel.: SB Fördermittel Frau Guhrenz Tel.: SB Rechnungswesen Frau Schiebel Tel.: Frau Rosche Tel.: SB allg. Bauverwaltung Frau Martin Tel.: SB Tief- und Straßenbau Herr Lehmann Tel.: Frau Riedel Tel.: Technischer Mitarbeiter/Wohnungsverwalter Herr Raue 01 73/ Öffnungszeiten Bürgerservice Montag von und von Dienstag/Donnerstag von und von Mittwoch/Freitag von 8.00 bis Uhr bis Uhr 8.00 bis Uhr bis Uhr 8.00 bis Uhr In Ausnahmefällen Termine zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr nach Vereinbarung möglich.

12 Nr. 10/2011 Zensus 2011 Erhebungsstelle Landberg PF Herr Zutz / Frau Moron / Herr Kunth / Frau Hensel / Fax-Nr.: / zensus2011@stadt-landsberg.de Rufnummern für Wochenende und Feiertage Bereitschaft 01 72/ Stadt Polizei-Notruf 110 Revierkommissariat Nördlicher Saalekreis 03 45/ (rund um die Uhr besetzt) Revierstation dienstags und donnerstags Uhr besetzt / Feuerwehr/Leitstelle 03 45/ oder 112 Einsatzzentrale und Tierrettungsdienst 03 45/ Elektroenergie ENVIA M Halle neue Ruf-Nr /21 60 o Gas GAS Leipzig für Saalekreis während der Dienstzeit 03 45/ außerhalb der Dienstzeit 01 80/ Abwasser für die Stadt / OT Spickendorf, Petersdorf, Schwerz, Dammendorf Betriebsführer MIDEWIA / Mo., Mi. u. Do Uhr Di Uhr Fr Uhr Havariefall außerhalb der Sprechzeiten / Entleerung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben - für Stadt : Ruwolt Entsorgungsgesellschaft mbh / für die Ortsteile Schwerz, Dammendorf, Spickendorf und Petersdorf der AZV Westliche Mulde. Für telefonische Anmeldung der Entsorgungstermine steht Ihnen die Firma ALBA GmbH unter der Tel.-Nr / wochentags in der Zeit von 7.00 Uhr bis Uhr zur Verfügung. Wasser - für die Stadt und die Ortsteile Spickendorf/Petersdorf/ Queis/Sietzsch/Schwerz die HWS 03 45/ Abwasser Störfall- und Havariedienst HWS 03 45/ / Abwasser Störfall- und Havariedienst für AZV Queis/Dölben Zwebendorf, Reußen, Queis, Klepzig, Kockwitz Betriebsführer MIDEWA GmbH / Abfallentsorgung Fa. Tönsmeier Entsorgungsdienste GmbH /25 90 Antennengemeinschaft, Service-Telefon: 01 75/ Hausschlachtung Herr TA Dieter Jäkel 03 45/ wohnhaft in Halle, Mohnweg 25 Aktuell 1050 Jahre Uwe Seeler Traditionself ist komplett - Magic of the Dance aus Irland, England und den USA Nach der Zusage der Uwe Seeler Traditionself, am Dienstag, den um Uhr gegen unsere Fußballer der SSV 90 anzutreten, hat sich jetzt das Team auch komplettiert. Neben den schon genannten Uwe Bein, Dariusz Wosz, Dixie Dörner, Matthias Herget und Frank Mill aus den Weltmeisterschaftsmannschaften wird unser Gastteam noch durch Guido Buchwald verstärkt. Die Delegationsleitung wird der legendäre Torhüter Sepp Meier übernehmen. Wir freuen uns hier auf ein unterhaltsames Fußballspiel, welches uns sicherlich lange in Erinnerung bleiben wird. Für unseren Festumzug fehlen uns noch ca. 60 Personen, die im Umzug in schon vorhandenen Kostümen mit laufen möchten. Interessenten melden sich bitte bei Familie Schellhardt unter oder Karin Kellner unter Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Ein weiteres Ereignis wird uns im Vorfeld der Festwoche tangieren. Am führt die MZ-Radpartie durch. Die ca erwarteten Radler werden hier Ihre Mittagspause verbringen und genügend Möglichkeit haben, näher kennen zu lernen. Am wird die Gartensparte Am Wasserwerk einen Tag der offenen Gartentür durchführen. Hier können wir uns alle von den verschiedensten Umgestaltungsformen überzeugen und näheres über die gesamte Anlage erfahren. Dazu aber später mehr. Noch ein Hinweis für die Veranstaltung Magic of the Dance : Für alle Bürger, die nicht nach Halle fahren wollen oder können oder online die Karten bestellen können, haben wir eine Möglichkeit bereitgestellt. Sie können ab sofort bei Mario Grönitz unter oder Gaststätte Goldener Löwe unter Karten bestellen, die dann für Sie besorgt werden. Die Weltmeister im Irish-Steptanz freuen sich auf Ihren Besuch am Fuße des beleuchteten Felsen in der Freilichtbühne und werden Sie mit einer fantastischen Show überraschen.

13 Nr. 10/ Weltweit haben diese Künstler bisher in über 2500 Shows in über 500 Städten wie Paris, London, Rio de Janeiro, Monte Carlo mehr als 3 Millionen Zuschauer begeistert. Die hohe tänzerische Qualität mit innovativen Choreografien des achtmaligen Weltmeister John Carey, eine spannende Geschichte, die von Hollywoodstar Christopher Lee erzählt wird, zauberhafte Musik und eine spektakuläre Pyrotechnik machen den Erfolg der besten Step-Tanzgruppe aus Irland aus. Frank Herzog Leiter Festkomitee 1050 Jahre Neue Richtburschen setzen Maibaum Niemberg. Am Sonntag, dem 8. Mai 2011 fand in Niemberg das traditionelle Maibaumsetzen des Vereins Alte Brennerei Niemberg e. V. statt. Zahlreiche Bürger säumten dabei die Straßen des kleinen Festumzuges, mit dem der 19 m hohe Baum an seinen Aufstellort am Wendenring geleitet wurde. Erstmals wohnten Herbert Kleinau und Lothar Haring der Zeremonie nur als Zuschauer bei, die die Aufgabe der Richtburschen seit dem ersten Maibaumsetzen des Vereins 2004 ausgeführt hatten. Mit Mike-Peter Esche, Andreas Kleinau, Frank Meinhardt und Danny Creutzmann (im Foto) fanden die beiden würdige Nachfolger, die in den letzten Jahren bereits als Helfer fungierten und das Werk routiniert vollbrachten. Der Festumzug beginnt in der Halleschen Straße, erklärte Heimatforscher Herbert Kleinau, und führe durch die neuen Niemberger Siedlungen bis in den Ortskern, wo er im alten Dorf gesetzt wird. Den festlichen Kranz bindet auch traditionell die Niemberger Gärtnerei Blumen Meinhardt. Für den Kranzschmuck sorgen die Vereinsfrauen um Edith Kleinau. Kurz vor dem Festumzug hatten die Richtburschen die Birkenkrone des Baumes geschlagen. Überhaupt hat sich der Verein Alte Brennerei Niemberg der Wiederbelebung und Pflege alter Traditionen verschrieben. So begeht man seit Vereinsbestehen nicht nur wieder das Maibaumsetzen, sondern lädt auch zur Kirmes und verschiedenen Dorffesten ein und betreibt eine Heimatstube. Ebenso hat man die Alte Brennerei als Konzerthaus und Dorfgemeinschaftshaus aufgebaut. Angesichts dieser ambitionierten Tätigkeiten freute sich Vereinschef Jens Prinzing über die rege Teilnahme von Niemberger Firmen am Festumzug und als Sponsoren. Denn der Maibaum sei auch eine wichtige Einnahmequelle des Vereins, zieren doch die Schilder der Sponsoren den grün-rot leuchtenden Stamm. Insgesamt 40 nutzten die Gelegenheit, sich in luftiger Höhe zu präsentieren. Spannung bis zur letzten Minute: Beim Fußball entschied das 9-Meter- Schießen im Finale zwischen den Alten Herren und Kapellenberg 04 vor historischer Kulisse. Foto: Henning Mertens Mit 15 Mannschaften war in der Sporthalle des er Gymnasiums ein großes Starterfeld zum traditionellen Volleyballturnier der Stadt angetreten. Schon in der Gruppenphase zeichnete sich mit knappen Partien und dem Kampf am Netz um jeden Ball das allgemein hohe Niveau ab. In der Zwischenrunde spielten noch einmal die Gruppenersten gegen die Gruppenzweiten um den Einzug in die Finalgruppe der besten Drei. Hier setzte sich am Ende Hugo s Team vor Gogelmosch und 0815 Volleyball durch. Traditionsreiches Duell der er Montagsvolleyballer und der Frechen Pinscher aus Niemberg beim Volleyballturnier. Foto: Henning Mertens Das traditionelle Maibaumsetzen ist ein Spektakel, das jährlich zahlreiche Besucher anzieht. Foto: Henning Mertens Vorjahressieger dominierten Maiturniere. Bei strahlendem Sonnenschein trafen sich am Sonntag, 1. Mai zahlreiche er zu den traditionellen Maiturnieren auf dem Sportplatz. In hart umkämpften Spielen mit sehenswertem Sport setzten sich sowohl im Fußball mit den Alten Herren als auch im Volleyball mit Hugo s Team knapp die Vorjahressieger gegen die Konkurrenz durch. Beim Fußball dominierten bei nur 7 angetretenen Mannschaften die knappen Ergebnisse. Am Ende vieler Begegnungen stand es 0 : 0, über das 1 : 0 ging es nur bei den packenden 9-Meter- Schießen der Hauptrunde hinaus, was stellvertretend für die hervorragende Abwehrleistung aller Mannschaften und ihrer Schlussleute steht. Auch im Finale setzten sich die Alten Herren erst nach dem Duell vom 9-Meter-Punkt mit 6 : 5 gegen die Mannschaft Kapellenberg 04 durch. Auffälligster Spieler der Alten Herren war Matthias Grauert, der unermüdlich ackerte und die meisten Tore für die SSV 90-Truppe mit einem Altersdurchschnitt von mehr als 43 Jahren schoss. Im Spiel um Platz 3 trafen die Handballer aufeinander: Die SG Queis entschied am Ende mit 1:0 die Partie gegen den er HV für sich. Möglich machen die Turniere in jedem Jahr die Aktiven der Sportvereine und ehrenamtlichen Helfer des Sport- und Kulturausschusses der Stadt sowie die Verantwortlichen der Sportstätten, die den Freizeitsport am 1. Mai zu einer Tradition entwickelt haben, die rundherum ein kleines Volksfest mit Musikkapelle, Preisdarts und Tombola entstehen ließ.

14 Nr. 10/2011 Glockengeläut wieder zweistimmig Peißen. 588 kg Bronze schweben am Montag, 2. Mai 2011 am Turm der Peißener Kirche St. Wenzel gen Himmel. Die neue Glocke soll das seit den Wirren der beiden Weltkriege einstimmige Geläut verstärken und findet nach der Bewältigung verschiedener Hürden und einem letzten Kraftakt nun ihren endgültigen Platz im Glockenstuhl. Am Pfingstsonntag (12. Juni 2011) wird sie erstmals die Peißener Gemeindemitglieder zum Pfingstgottesdienst rufen. Im Anschluss an den Gottesdienst gibt es ein Fest im Pfarrgarten. Doch der Glockenmontage gehen zuvor einige Wochen Arbeit voraus: So wird für den fast 1 m hohen Bronzekorpus das Schallfenster des Kirchturms erweitert, auch ein Gerüst muss für den Transport in 14 m schwindelnde Höhe her. Lange Zeit stehen die Kosten für den erheblichen Montageaufwand offen, nachdem die Kirchengemeinde bereits die Stifter für ihre Glocke gefunden hat. Die Gemeindekirchenratsvorsitzende Erika Hunold ist es, die mit Nils Frohne beim Tag des offenen Denkmals im September 2009 ins Gespräch kommt. Der Sohn leitet die Anfrage an den Vater Hans-Joachim Frohne weiter, dieser bespricht die Idee mit Bruder Eberhard, und die Familien erklären sich gern als Stifter bereit. Nun werden Glockensachverständige, wie Christoph Schulz und Johannes Remenz, herangezogen. Letzterer gehört zum ausführenden Unternehmen, der Kunstgießerei Lauchhammer. Exakt muss bestimmt werden, welchen Ton die neue Glocke erhalten soll, um mit der nun schon seit 1483 ihren Dienst verrichtenden letzten Peißener Glocke in Harmonie zu klingen. Maximal 2/16 darf der Ton abweichen, sonst muss noch einmal gefeilt und Material abgenommen werden. Zum Guss der Bronzeglocke entsendet die Kirchgemeinde Peißen dann im Oktober 2010, nachdem auch Gestaltung und Inschrift feststehen, eine kleine Delegation nach Lauchhammer, die dem erhabenen Moment beiwohnt. Kurz darauf tritt die Glocke ihren Weg nach Peißen an. Seit Anfang Dezember wartet sie in der Kirche auf die endgültige Montage an ihrem Wirkungsort hoch oben im Kirchturm. Allein zu deren Finanzierung fehlen wiederum die Mittel. Für die bauliche Fenstererweiterung findet sich mit dem er Bauunternehmer Detlef Bau ein Spender, beim Gerüst wird man beim I & S Dienstleistungsunternehmen von Falk Ebert fündig. Was bleibt, ist der Kostenvoranschlag der Glockenbauer für die Glockenmontage selbst. Wieder springt Hans-Joachim Frohne ein, diesmal um persönlich für Spenden zu werben. Unterstützung erhält er durch die er Stadtverwaltung und verschiedene Unternehmen rund um Peißen, die die notwendige Anschubfinanzierung ermöglichen. Dann ist er da, der große Tag - auf der Baustelle - natürlich Hans- Joachim Frohne. Irgendwie ist es zu seinem Projekt geworden, die Glocke wieder klingen zu lassen und er unterstützt die Handwerker sowohl mit Kaffee als auch mit handfestem Anpacken. Die Freude über das Erreichte ist ihm anzumerken. Doch noch liegen große Aufgaben vor den drei Männern - Thomas Scholz von der Glockengießerei Lauchhammer und Christian Garamvölgyi von der Firma Beck aus Kölleda, die auf Wunsch des Glockensachverständigen das alte Joch der Vorgängerglocke restauriert hat, müssen den schweren Korpus, der nun genau durch die Fensteröffnung passt, noch durch den engen Glockenstuhl bewegen. Mit drei Kettenzügen drehen und winden die Männer den schweren Korpus um das massive Gebälk. Dann ist es geschafft. Die Glocke ist bereit für das erste Geläut und wird am Pfingstsonntag von Gemeindepfarrer Stefan Domke geweiht. Gemeinsam mit ihrer um Jahrhunderte älteren Schwester wird sie nun regelmäßig weithin zu hören sein. Das Familienwappen der Stifter schwingt dann auf der Rückseite immer mit - die Vorderseite schmückt in lateinischen Lettern der Spruch Die Lebenden rufe ich, die Toten beklage ich, die Blitze breche ich. Noch ist die Finanzierung nicht vollständig gesichert. Die Kirchengemeinde Peißen freut sich deshalb weiterhin über Spenden: Spendenkonto (Saalesparkasse Halle) Kontoinhaber: Kreiskirchenamt Halle-Saalkreis BLZ: Kontonummer: Zahlungsgrund: RT 156 Glocke Peißen Bild links: Für die Ankunft der Glocke in schwindelnder Höhe wurde das Schallfenster des Glockenturms der Peißener Kirche St. Wenzel erweitert. Bild rechts: Thomas Scholz von der Kunstgießerei Lauchhammer, Christian Garamvölgyi vom Glockenund Turmuhrenspezialisten Beck aus Kölleda und Glockenstifter Hans-Joachim Frohne (v. l. n. r.) haben die Glocke an ihren Platz gebracht. Fotos: Henning Merten Mai-Gewinner im Auto-Aufkleber-Spiel gezogen. Beim Auto-Aufkleber-Spiel 1050 Jahre steht der nächste Monatsgewinner fest. Die Fahrerin bzw. der Fahrer des hier auf dem Bild im Ortsteil Gütz geparkten Autos kann sich ein Jahr lang über monatlich einen Kasten frei Haus geliefertes bestes er Bier freuen. Wer sein Fahrzeug erkannt hat, meldet sich bitte telefonisch bei Frank Herzog ( ) oder im er Bürgerservice, um nach dem Vergleich der Dokumente seinen Gewinn in Empfang zu nehmen. Als Gewinner im Monat April freuten sich Dirk Mertin aus Niemberg und Gerald Degwarth aus Sietzsch über den Besuch der 5. er Offroadtage mit Mitfahrt im Tatra Trial Taxi. Die nächste Auslosung findet im Juni statt. Dann gibt es einen Gutschein, mit dem Winter Tours Offroad-Team im er Offroadkessel einmal selbst Tatra Trial Truck zu fahren. Aus allen Fotos im Lostopf wird im Juli noch einmal ein Fahrzeug ermittelt, dessen Fahrer(in) sich über einen Hauptpreis freuen kann!

15 Nr. 10/ Die Spielregeln sind ganz einfach: Autoaufkleber in einem der Geschäfte rund um den er Marktplatz, im er Bürgerservice oder in der Niemberger Apotheke kaufen und gut sichtbar aufs Auto kleben. Mitarbeiter der Stadt sind unterwegs und fotografieren die Fahrzeuge, die sie im Gebiet der gesamten Stadt entdecken. Auf immer mehr Fahrzeugen ist der Festaufkleber zu entdecken. Machen Sie mit, es lohnt sich! Ihr Festkomitee 1050 Jahre Schulnachrichten Musikschultag/Tag der offenen Tür Termin: Uhr Uhr Ort. Regenbogenschule In Zusammenarbeit der Regenbogenschule und der Kreismusikschule Carl Löwe sowie durch die freundliche Unterstützung der Stiftung Saalekreissparkasse entstand ein Projekt zum Thema Musikalische Reise um die Erde. Einige musikalische Höhepunkte möchten wir präsentieren und laden dazu alle Interessierten recht herzlich ein. Der Förderverein der Schule kümmert sich gern um das leibliche Wohl unserer Gäste. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Team der Regenbogenschule Vereine und Verbände Förderverein Gützer Kirche e. V. Erinnerung: info@guetzerkirche.de Spendenkonto Saalesparkasse Konto - Nr.: BLZ: Verwendungszweck: Gützer Kirche 4. Familienausfahrt des Fördervereins Gützer Kirche e. V. am 28. Mai 2011 Abfahrt: 09.00Uhr in Gütz (vor der Kirche) Route Hinfahrt: Gütz - Spickendorf - Schwerz - Niemberg Ankunft in Niemberg ca Uhr, Führungen und Besichtigungen der Kirche St. Ursula mit Turmbesteigung, Skulpturenpark und Alte Brennerei Mittagspause. Rückfahrt ca Uhr Route Rückfahrt: Niemberg - Lutherweg nach Petersdorf - Gütz Das Streckenprofil und die Streckenlänge sind für jedermann geeignet. Rückblick: Am Samstag, dem 16. April, erfolgte der Frühjahrsputz. Hecken wurden verschnitten, der Baum- und Strauchschnitt weggeräumt. Der Baulagerplatz wurde um- und aufgeräumt. Weiterhin erfolgten Vorbereitungsarbeiten zur Neugestaltung des Eingangsbereiches zur Kirche. Bereits am Dienstag davor hatten die Frauen die Wege und Grabbereiche verschönert. Danke allen Helfern! Ausblick: Das diesjährige Straßenfest des Fördervereins, das nunmehr bereits 15. Straßenfest, findet am Samstag, dem 25. Juni 2011, statt. Mehr dazu demnächst. Eine Woche vor dem Straßenfest, Sa., , findet die aus organisatorischen Gründen verlegte Mitgliederversammlung statt. Beginn: Uhr in der Gützer Kirche. In der Gützer Kirche wird weiterhin immer dienstags gearbeitet. Die zukünftige Gützer Stube im Turm nimmt Gestalt an. Zum Straßenfest kann die Kirche wieder besichtigt werden! Für das Projekt Buntglasfenster wurde ein separates Spendenkonto eröffnet. Wer seine finanzielle Zuwendung direkt diesem Projekt widmet, zahlt bitte auf die Kontonummer , BLZ bei der Saalesparkasse mit dem Verwendungszweck Buntglasfenster. Informieren Sie sich auch im Schaukasten sowie auf der Internetseite des Fördervereins Gützer Kirche e. V. Sommerabendkonzert: Es tönen die Lieder... Im Jahr des 1050-jährigen Stadtjubiläums erwartet die Gäste der er Doppelkapelle Sanctae Crucis wieder ein bunter Strauß verschiedener Veranstaltungen. Eingeläutet wird das musikalische Festjahr mit dem schon traditionell gewordenen Sommerabendkonzert des er Frauenchores, am Samstag, dem 04. Juni 2011, um 19 Uhr. Unter dem Titel Es tönen die Lieder... lädt der Chor zu einer klangvollen Reise durch die Natur, vom Frühling bis in den Sommer, ein. In der romantischen Kulisse der Doppelkapelle erklingen Melodien von Mozart, Erdmann, Offenbach, Weismann, Naumilkat und anderen Komponisten. Durch die Verbindung des Gesanges mit verschiedenen Instrumenten, wie Flöten oder Gitarren, sowie mit thematisch passenden Gedichten, gelingt es dem Frauenchor immer wieder abwechslungsreiche Programme zusammenzustellen, durch welche das Publikum mit kleinen Ansagen geführt wird. Der Eintritt zum Konzert erfolgt auf Spendenbasis. Die Einnahmen kommen dem Frauenchor und der er Doppelkapelle zugute. Der er Frauenchor

16 Nr. 10/2011 Frauentagsparty 2011 es war wieder super! Am und fand wieder unsere ultimative Frauentagsparty im Gasthof Goldener Löwe statt. 440 begeisterte Frauen waren mit von der Partie. Die Show eröffnete die Frauen aller Frauen, Uschi Blum, diesmal mit Ihren russischen Bodyguard, die ganz schön zu tragen hatten. Die Musik vom DJ Collection-Team kam bei den Frauen super an und die Tanzfläche war immer voll. Nach der ersten Tanzrunde kamen die gestandenen Hausmänner und heizten das Publikum mit ihren ersten Tanz von Village People YMCA ein. Mit eine Runde Malle brachte Frank Peters die Frauen in Stimmung. Die Höhepunkte des Abends waren noch einmal die gestanden Hausmänner mit ihren zweiten Tanz, wo die Fetzen flogen und sie nur noch mit wenig Stoff am Körper auf der Tanzfläche standen. Eine Stripper-Show (Asterix und Obelix) beendete das gelungene Programm. Gegen 2:30 Uhr fand die Party ihr Ende. Es war eine Super-Superparty und es geht auch schon an die Planung für die Frauentagsparty Sonntag, , 10:00 Uhr Frühschoppen mit Blasmusik ab ca. 14 Uhr Tanz und Stimmung mit Stargast Andreas Martin Ich fang dir den Mond Spiel und Spaß für Jung und Alt Es wird ein Rummel aufgebaut. Außerdem findet in diesem Jahr wieder das beliebte Knobeln statt. Viele Preise gibt es zu gewinnen u. a. eine Übernachtung mit Candle-Light-Dinner im Schloss Meisdorf (Harz) für zwei Personen. Für das leibliche Wohl wird an allen Veranstaltungstagen reichlich gesorgt! Heinz-Walther Borgass Renate Wittich 20. Jahrhundert Dreimal Schweden in (Teil 2) Der er Spassverein e. V. und Handballverein sagen Dank an alle Mitwirkenden des Programms, an die Gothaer Versicherung Udo Schaaf, Gasthof Goldener Löwe, Nagel- und Kosmetiksalon Silke Härtel und an das Quality Hotel Country Park in Brehna. Natürlich ein großes Dankeschön an das begeisterte Publikum. Und Tschüss, bis zum nächsten Jahr sagen die gestandenen Hausmänner aus Benny, Thomas B., Robert, Rocco, Thomas L., Alex, Carsten und Momo! LSV helau und Sport frei! PS: Die neuen Termine für die Frauentagsparty 2012 sind am und am !!! Hallo Motorradfahrer aus, Reinsdorf, Gütz, Gollma, Niemberg, Eismannsdorf, Spickendorf, Petersdorf, Schwerz, Dammendorf, Sietzsch, Lohnsdorf, Bageritz, Queis, Klepzig, Kockwitz, Oppin, Braschwitz, Plößnitz, Peißen, Reußen, Zwebendorf!! Wer hat Lust bei entsprechendem Wetter am 22. Mai 2011 mit zu einer Ausfahrt zu starten? Ziel: Mal sehen! Streckenlänge ca. 250 km Start: Uhr bei schönem Wetter! Treffpunkt: Markt Anmeldung: Nicht nötig, kommt einfach rum! FFw 30. Parkfest der Freiwilligen Feuerwehr Gollma vom Programm: Freitag, , 20:00 Uhr Disco mit DJ Momo und Stargast Markus Becker Das rote Pferd Samstag, , 20:00 Uhr Tanzmusik mit Liveband und Höhenfeuerwerk 3. Ein Schwede sucht seine Vorfahren Im Herbst 1990 besuchte General Claes Tamm unsere Stadt, ebenfalls mit seiner Gattin 1991 und Zusammen mit dem Apotheker Heinz Walther Borgass und mit Unterstützung durch Frau Renate Wittig wurden die Kirchenbücher von Gollma und sowie alte Akten aus dem Stadtarchiv nach den Namen Thamm/Tamm durchforstet - mit Erfolg. Wir haben nur die Thamms erfasst, die in wohnten und einen Gasthof besaßen sowie ihre Tätigkeit im öffentlichen Leben erfasst, ohne die verwandtschaftlichen Beziehungen mitund untereinander zu erwähnen. Hans Thamm besaß 1579 den Gasthof an der Brücke, Flurbuchnummer 37. Zum Gasthof gehörte ein Teich, der mit dem Strengbach in Verbindung stand. Außerdem betrieb er eine Landwirtschaft, die sich in späteren Zeiten zu einem beträchtlichen Gut entwickelte. Als Bürgermeister wurde er außerdem 1579 genannt. Dieses Amt begleitete er bis ist Georg Thamm Gastwirt, 1659 bis 1662 auch als Bürgermeister genannt. Sebastian Thamm besaß den Gasthof 1648 bis 1665 und begleitete ebenfalls das Bürgermeisteramt. Der nächste Georg Thamm ist 1688 bis 1693 als Besitzer genannt. Er selbst wird um 1690 als Viertelsmeister erwähnt und um 1694 als Bürgermeister in wurde ein Privileg an Christoph Jentsch, Gasthof Zum Goldenen Löwen, Gottfried Thamm Zum Pelikan und Georg Thamm, Gasthof Zum Weißen Schwan verliehen. Der Erlaubnis zur Ausübung der Schankgerechtigkeit und zur Führung der oben genannten Namen ihrer Gasthöfe. Die Urkunde darüber befindet sich im Besitz des Heimatmuseums verstirbt der alte Gastwirt Georg Thamm, Besitzer des Gasthofs Zu den drei Schwänen, vormals Gasthof an der Brücke, später Gasthof Zum Weißen Schwan, genannt mit der Haus-Nr. 36. Er befand sich in Verbindung mit dem Gutshaus gegenüber der Schmiede Nr. 38, dem heutigen Wohnhaus der Familie Mertens in der Halleschen Landtrasse. Ein weiterer Gastwirt, Georg Thamm, gab 1736 den Gastwirtsberuf auf und verkaufte seinen Gasthof Zu den drei Schwänen an den Gutsbesitzer Johann Heinrich Winkler. Am frühen Morgen des 7. April 1772 brach im Gasthof Zu den 3 Schwänen, vormals Besitzer der Familie Thamm, Feuer aus.

17 Nr. 10/ Es verbrannten mehrere Scheunen, Schuppen und Ställe, u. a. auch der Schafstall. Dieser Brand dehnte sich auf umliegende Grundstücke auf dem Berge aus, z. B. die Wohnung des Schlosser-Meisters Schmidt, Haus-Nr. 45, heute Kreuzgasse 1 und die Apotheke des Apothekers Esaias Ernst Jentsch, ehemals Haus- Nr. 39, heute Matthias-Erzberger-Str ist als nächster Gasthof-Besitzer der Gutsbesitzer Johann Gottfried Andree genannt besitzt der Gutsbesitzer Johann Gottfried Zeising das Gut mit Gasthof besteht der ehemalige Thammsche Gasthof Zu den drei Schwänen nicht mehr. Der Name des Gasthofs wird fortgesetzt in der von Herrn Nickau betriebenen Gaststätte in der früheren Leipziger Str. 2. Gasthof Zum Pelikan, Haus-Nr. 106 Besitzer sind gewesen: 1628 Hans Thamm 1642 bis 1648 Christian Thamm 1687 Johann Thamm, dann Johann Gottfried Thamm 1693 erhält der Ratsmann Johann Gottfried Thamm das Privileg, die Schankgerechtigkeit ausüben zu dürfen und den Gasthof zu benennen. Ab 1713 führt die Witwe Anna Catharina Thamm den Gasthof weiter, 1720 Johann Samuel Thamm, 1737 bis 1739 Johann Gottfried Thamm (vormals Ratskellerwirt) verstirbt der letzte Pelikanwirt namens Johann Gottfried Thamm. Am 14. August 1629 wurde Vollrath Thamm, der Sohn von Sebastian Thamm, der auch das Bürgermeisteramt inne hatte, geboren. Er erlebte als Kind die Plünderungen, Brandschatzungen und Zerstörungen der Häuser während des Dreißigjährigen Krieges in. Ratskeller Haus-Nr. 9c 1587 besaß ein Martinus Thamm die Ratskeller-Gaststätte ist ein Christoph Thamm als Ratskellerwirt genannt verbrannte das Rathaus einschließlich des Ratskellers, der damals Christian Thamm gehörte. Wahrscheinlich verbrannte auch der danebenliegende Gasthof zum Pelikan, Haus-Nr. 106, dessen Besitzer Hans Thamm gewesen ist. Am 29. August 1683 brach im Weinkeller des Ratskellers Feuer aus, dem das Rathaus zum Opfer fiel erhielt der Ratskeller das Privileg, neben Bier auch Wein auszuschenken. Die Urkunde darüber befindet sich im Heimatmuseum. Als Besitzer ist ein Johann Gottfried Thamm erwähnt. Mit 17 Jahren verließ er und begann eine Kaufmannslehre in Lübeck. Als versierter Kaufmann übersiedelte er 1658 nach Schweden in die Stadt Götheborg. Er brachte es zu einem beträchtlichen Wohlstand und genoss ein großes Ansehen in seiner neuen Heimat, wo er zahlreiche gesellschaftliche Tätigkeiten ausübte. In Erinnerung an seinen Geburtsort stiftete er 1686 der Kirche St. Nicolai einen vergoldeten Abendmahls-Kelch, der heute noch in Benutzung ist und eine silberne Taufkanne wurde die Kirche durch einen Brand völlig zerstört. Für den Wiederaufbau stiftete Volrath Thamm 200 Rth. Vollrath Thamm verstarb am 23. Oktober 1700 in Götheborg. Er wurde als Stammvater aller nach ihm geborenen Thamms in Schweden genannt. Er wurde begraben auf dem Friedhof Möltorp, wo sich auch die Thamm`sche Kirche befindet bis 1736 besitzt wieder ein Johann Gottfried Thamm den Ratskeller. Anmerkung: Claes Thamm feierte am 25. April 2011, Ostern, seinen 80. Geburtstag. Sein Ur- Ur-Ur-Großvater war der Bürgermeister Sebastian Thamm um 1600.

18 Nr. 10/2011 Ortschaft Queis Norwegische Autorin Claudia Engebretsen liest aus ihrem Buch Märzwolken, in Wiedersdorf Bereits im vergangenen Jahr wurde zu der norwegischen Autorin Kontakt aufgenommen, mit dem Wunsch einer Lesung ihres Buches Märzwolken. Am 4. Mai konnten wir den Gast begrüßen, gemeinsam mit ihrem Gatten besuchten sie die Klepziger Kirche, fachkundige Erläuterungen erhielten sie durch Herrn Neubert, welcher maßgeblich an der Ausgestaltung beteiligt war. Ortschaft Reußen Vereine Heimatverein Zwebendorf e. V. Kinderfest am: Beginn: 14:00 Uhr auf dem Spielplatz in Zwebendorf, Droyßiger Straße wikiwiki mamokupina schnell, schnell auf die Insel! Spiel, Spaß, Geschicklichkeit und Basteln mit der EVH, Tombola, Hüpfburg u. v. m. SG Reußen informiert Teichfest in Reußen Dank der Bereitschaft der Familie Schönbrodt erlebten die Gäste und die Autorin 2 wunderschöne, spannende Stunden, in gemütlicher Runde. am , Uhr Osterfeuer in Spickendorf Auch am Ostersonnabend wurde bei uns wieder mit der Verbrennung der Winterhexe auf einem großen Scheiterhaufen die warme Jahreszeit begrüßt. Es gab reichlich wohlschmeckendes Essen vom Grill und aus der Pfanne und auch die dazugehörigen Getränke waren da. Das Interesse an dem Schicksal der Autorin, welche in ihrem Buch über die Probleme ihrer Ausbürgerung nach Norwegen schreibt, war groß. Die anschließende Diskussion und die Fragen, zeigten welche Probleme zu DDR-Zeiten entstanden, wenn die Liebe auf einen Partner aus dem falschen Land fiel. Die Autorin Claudia Engebretsen dankte den Familien Schönbrodt und Neubert für den gelungenen Abend. Der Dank wird uns Ansporn sein, Begonnenes weiter zu führen. Ursula Schönbrodt Regina Neubert Für gute Stimmung sorgte auch die flotte Musik. Es war wieder ein toller Abend, der, glaube ich, allen Gästen gefallen hat. Einen ganz herzlichen Dank den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr, die dieses ganze schöne Fest durchführten und es sicherlich genossen, mal ein Feuer anzuzünden statt zu löschen. Menzel

19 Nr. 10/ Vereine SG Aufbau Schwerz/Tischtennis Saisonabschluss, Aktuelle Informationen Pokal Mit den Landesmeisterschaften im Pokal fand das Spieljahr 2010/2011 einen würdigen Abschluss. Unsere Damen und Herren der 1. Mannschaften hatten sich fürs Finale der Verbandsmannschaften Sachsen-Anhalt qualifiziert. Die Herren konnten nach starker Leistung den Pokalsieg feiern und verwiesen Freyburg und Zerbst auf die Ränge. Damit vertreten sie Sachsen-Anhalt bei der Deutschen Meisterschaft in Brühl. Herzlichen Glückwunsch an Thomas Schumann, Maik Hoffmann und Yüksel Dogan. Oben: (v. links) Benny, Uwe, Joker Torsten, Franzi (Damen- Joker!), Frank, Jo, Toni Unten: Calle, Daniel, Jürgen und Thomas Liegend (aber nicht am Boden ) Coach Dietmar Tischtennis - Abschlusstabellen Die 1. Damen wurde am Ende 6. der Verbandsliga mit 16 : 20 Punkten und hätte durchaus auch mehr erreichen können. Aber damit wurde das Ziel Klassenerhalt erreicht und alle sind stolz darauf - mit Recht. Unsere 2. Damen konnte den 3. Platz erreichen und entkam nur knapp dem Aufstieg. Das ist durchaus eine positive Überraschung, denn nach der Zusammenlegung der Ligen ist das Niveau der Landesliga stark gestiegen. Deshalb herzlichen Glückwunsch an Alina Jendryschick, Linn Schubert, Yvonne Zöller, Simone Bommert, Joker Katrin Moscha und Ina Obst für diese gute Leistung. Die 1. Herrenmannschaft hatte erstmals den Sprung in die Verbandsliga geschafft. Mit vielen guten Resultaten konnten sie aufwarten, vergaben aber leider auch Chancen. Das Feld war sehr ausgeglichen und auf Glück zu hoffen war vergebens. Zu viele Spiele gingen statt 9 : 7 für uns an den Gegner und das reicht nun mal nicht, um in dieser Klasse zu bestehen. Nun gilt es in der Landesliga sich zu behaupten. Unsere Damen sind mit einem Sieg gegen Jessen gestartet, mussten aber im weiteren Verlauf die gute Leistung der Magdeburgerinnen anerkennen und belegten am Ende den 2. Platz. Auch hier gratulieren wir der Mannschaft mit Christin Rinke, Yvonne Zöller und Lea-Franziska Schubert für die gute Platzierung. Thomas Schumann Thomas Schumann ist nicht nur ein guter Kapitän, sondern auch ein engagierter Sportsmann. Schon eine Woche zuvor konnte er im Landesfinale des Einzelpokals für Verbandsspieler seine Saisonleistung mit dem Pokalsieg krönen und wird auch hier Sachsen-Anhalt im Bundesfinale vertreten. Herzlichen Glückwunsch Thomas! Freizeitsport - Schnelle Kelle Auch in diesem Jahr waren unsere ambitionierten Fußballer zum Vereinsturnier des SV Quetz als Mannschaft Schnelle Kelle eingeladen. Am ging es um Punkte und um die Ehre. Am Ende waren unsere All-Stars - verstärkt mit wenigen Jokern - mit einem 6. Platz im Mittelfeld recht gut platziert. Herzlichen Glückwunsch! In der Bezirksklasse konnte die 2. Herren einen guten 3. Platz belegen. Das war das Resultat einer geschlossenen Mannschaftsleistung, alle Achtung. Leider verlässt uns Michael Bloch am Ende der Saison. Er war nicht nur Stütze und Leistungsträger der Mannschaft sondern hat dem Verein von Anfang an die Treue gehalten. Micha wir danken Dir, Du wirst uns - nicht nur der Mannschaft - fehlen! Die 3. Herren mit H.-J. Jeschke, T. Pusch, H. Thurm, M. Richter, R. Finger, D. Richter, F. Thomas konnte den Kreismeistertitel erringen und ist Aufsteiger in die Bezirksklasse. Na dann herzlichen Glückwunsch und viel Glück im nächsten Jahr! Nach dem Abtauchen eines Spielers der 1. Mannschaft und der zwangsweisen Umstellung aller Mannschaften, waren Probleme vorprogrammiert. Schon die 4. Mannschaft hatte viele Spiele unglücklich verloren, konnte sich aber auf dem 8. Platz halten, worüber alle froh sind. Aber schon die 5. Mannschaft konnte die Umstellung nicht verkraften. Viele gute Spiele - aber keine Siege. Das reicht nicht für den Klassenerhalt.

20 Nr. 10/2011 Aber im kommenden Spieljahr geht es in der 2. Kreisklasse weiter auf Punktejagd. Die 6. Herren ist unsere Kaderschmiede. Hier kam der Aufstieg in die 2. Kreisklasse zu früh. Sie haben gute Erfahrungen sammeln können und werden gemeinsam mit unserer 7. Herrenmannschaft, die einen 6. Platz in der 3. Kreisklasse belegte, neu angreifen. Wir bedanken uns bei allen Kapitänen, Organisatoren und Schriftführern für ihre Arbeit, denn auch ihr Job ist nicht zu unterschätzen. Dank auch an die treuen Fans und Besucher, die immer für eine gute Kulisse und tolle Stimmung gesorgt haben. Auch wenn es nicht immer 1. Ränge waren, so sind wir insgesamt zufrieden. Sicher ist nicht jeder dieser Meinung, aber die Ergebnisse spiegeln nun mal den Leistungsstand wider. Mit Training kann da viel erreicht werden. Konrad Richter SG Aufbau Schwerz Ortschaft Niemberg Vereine Liebe Sportfreunde und Radbegeisterte! Auch in diesem Jahr planen wir wieder eine Radtour. Auf Wunsch einiger Freunde soll das Ziel Holzweißig sein. Wir sind die Strecke abgefahren und schätzen ein, dass wir dem Verlauf einige reizvolle Aussichten abgewinnen können, wobei das Beste mit dem Goitzschegebiet am Schluss kommt. Diesmal fahren wir direkt in Niemberg mit dem Rad los. Um die Streckenführung aufzuzeigen, muss man solche Orte nennen wie Petersdorf, Gütz,, Torna, Pohritzsch, Serbitz, Zaasch. Hier könnte eine Pause sein, da der Ort eine reizvolle romanische Kirche hat. Und es geht weiter über Rödgen zum Neuhäuser See. Den umfahren wir fast. Dann geht es zum Ludwigsee. Da ist es schon nicht mehr weit bis Holzweißig. Dort kann man im Ratskeller einkehren. Von da ist es nicht mehr weit bis Bitterfeld. Insgesamt sind das ungefähr 40 Kilometer. Geplant ist, dass wir mit dem Zug nach Hohenthurm fahren. Wir treffen uns am , 09:30 Uhr an der Kreuzung vor der Arztpraxis. Zurück sind wir entweder 16:00 oder 17:00 Uhr. Für Fragen steht die Familie Wittwer/Niemberg (Tel / ) zur Verfügung. Unkostenbeitrag für die Fahrt ca. 6,- EUR.. Bitte melden Sie sich für unsere Radpartie bis an! K. Wittwer

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