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1 Weinküfer/in Die Ausbildung im Überblick Bei diesem Beruf handelt es sich um einen ehemaligen Ausbildungsberuf, der zum außer Kraft trat. Er wurde durch den Beruf Weintechnologe/-technologin abgelöst. Weinküfer/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO). Diese bundesweit geregelte 3-jährige Ausbildung wird in Industrie und Handwerk angeboten. Ausbildungsinhalte Im 1. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden im Ausbildungsbetrieb beispielsweise: wie Trauben entrappt und gemahlen werden, wie der Zucker- und Säuregehalt bestimmt, Maische gepresst und Most vorgeklärt wird wie man Maische und Most mit Reinzuchthefe vergärt und den Gärbeginn feststellt was es bei der Trennung des Jungweins von Trübstoffen zu beachten gilt wie Flaschen gereinigt und sterilisiert, Flaschenverschlüsse für die Abfüllung vorbereitet werden und wie Wein steril abgefüllt wird wie man Weinflaschen versandfertig macht wie man Geräte und technische Einrichtungen bedient und wartet Während des 2. Ausbildungsjahres wird den Auszubildenden u.a. vermittelt: wie man die Beschaffenheit von Traubengut prüft und Mostgewicht und -qualität bestimmt welche Maßnahmen beim Anreichern und Entsäuern bzw. beim Schwefeln und Schönen von Maische und Most durchgeführt werden wie die Gärtemperatur bei der Maische- und Mostgärung kontrolliert wird was bei der Lagerung von Flaschenwein sowie Behandlungs- und Betriebsstoffen beachtet werden muss Im 3. Ausbildungsjahr lernen die Auszubildenden: wie Trauben und Maische zu Weiß- und Rotwein sowie Roséwein und Rotling verarbeitet werden wie man Süßreserve für Prädikatsweine bereitet wie man für die Gärung Reinzuchthefe ansetzt und den Gärverlauf überwacht wie Geruch und Geschmack des Jungweins geprüft werden welche Maßnahmen durchgeführt werden, um die Süßreservemenge festzustellen oder den Wein zu stabilisieren und konservieren Während der gesamten Ausbildung wird den Auszubildenden vermittelt: wie die Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz eingehalten werden wie Energie und Materialien rationell eingesetzt werden wie die Vorschriften zu den Hygienemaßnahmen ausgeführt werden Während des theoretischen Unterrichts in der Berufsschule erwirbt man grundlegende Kenntnisse z.b. auf folgenden Gebieten: Weinbau in der Welt Lese alkoholische Gärung, Klärung der Weine Weinmängel, -fehler, -krankheiten Berechnungen zur Lese und zur Traubenverarbeitung Seite 1 von 11

2 Biologie und Chemie Berechnung von physikalisch-technischen und wirtschaftlichen Größen Traubenverarbeitung, Mostbehandlung Berechnungen zur Qualitätsverbesserung Weinbeurteilung Abfüllung, Lagerung, Ausstattung und Versand Leistungs- und Bedarfsberechnungen Rechtsgrundlagen: Verordnung über die Berufsausbildung zum Weinküfer/zur Weinküferin (Weinküfer-Ausbildungsverordnung - WeinkAusbV) vom (BGBl. I S. 1656); tritt zum außer Kraft Internet: Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Weinküfer/in, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom Lernorte Weinküfer/innen werden im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule ausgebildet. Überwiegend absolvieren Auszubildende ihre Ausbildung in Weinbaubetrieben, Kellereien, Kelterbetrieben und Winzergenossenschaften. Meist sind sie in Kelterhäusern und Weinkellern tätig sowie in Abfüll- und Lagerhallen. In Laborräumen werden sie z.b. an Aufgaben der Qualitätskontrolle herangeführt. Der Berufsschulunterricht findet zum Teil in Blockform in Fachklassen statt. Länderübergreifende Fachklassen gibt es derzeit für die Länder Baden-Württemberg, Bremen und Sachsen in Heilbronn (Baden-Württemberg) Christiane-Herzog-Schule Längelterstraße Heilbronn D Internet: info@chs-hn.de für die Länder Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen in Bad Dürkheim (Rheinland-Pfalz) Berufsbildende Schule Bad Dürkheim Im Salzbrunnen Bad Dürkheim D Internet: sekretariat@bbs-duew.de Quelle: Übersicht länderübergreifender Fachklassen 2012 Internet: Darüber hinaus können im Einzelfall auch an anderen Schulen Fachklassen eingerichtet werden. Ausbildungsbedingungen Worauf man sich einstellen sollte Wer eine duale Ausbildung zum Weinküfer/zur Weinküferin absolviert, lernt überwiegend im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule. Ausbildungsbetriebe sind Handwerks- und Industriebetriebe der Kellerwirtschaft. Dort arbeiten die angehenden Weinküfer/innen bereits während der Ausbildung weitgehend selbstständig, entweder allein oder in einer Kleingruppe. Unter Anleitung ihres Ausbilders und erfahrener Kollegen müssen sie von Anfang an tüchtig mitarbeiten. Sie transportieren Trauben zu den Mühlen, in denen sie zerquetscht werden, oder betätigen die Keltermaschine. Bei der Weinherstellung riecht es oft recht intensiv; daran müssen sich die Auszubildenden Seite 2 von 11

3 ebenso gewöhnen wie an den Lärm, der beispielsweise an den Abfüllmaschinen herrscht. Dort tragen sie Gehörschutz. Von Anfang an wird von den zukünftigen Weinküfern und -küferinnen verantwortungsbewusstes Handeln erwartet, denn beim Umgang mit Lebensmitteln ist es besonders wichtig, sich immer genau an die Sicherheits- und Hygienevorschriften zu halten. Deshalb tragen die Auszubildenden oft den ganzen Tag Handschuhe, Schürze und oft auch Atemschutz und Schutzbrille. Die Auszubildenden führen einen Ausbildungsnachweis. Die Ausbildungsnachweise werden vom Ausbilder regelmäßig kontrolliert und sind Voraussetzung für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung. Der Unterricht in der Berufsschule findet ein- bis zweimal pro Woche statt. Erfolgt er in Blockform, wird der Unterrichtsstoff eines Jahres in Blöcken von beispielsweise drei oder vier Wochen vermittelt. Findet der Blockunterricht nicht am Wohnort statt, sind die Auszubildenden während dieser Zeit z.b. in einem Internat untergebracht und dadurch von Familie und Freunden getrennt. Leistungsnachweise und Prüfungen Während der gesamten Ausbildung müssen die zukünftigen Weinküfer/innen regelmäßig Leistungsnachweise erbringen und hierfür auch in ihrer Freizeit lernen. In der Berufsschule werden z.b. Klassenarbeiten oder Tests geschrieben. Auch für die Prüfungsvorbereitung auf die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung müssen die Auszubildenden Zeit einplanen. Ausbildungsvergütung Auszubildende, die eine duale Ausbildung durchlaufen, erhalten eine Ausbildungsvergütung. Sie richtet sich überwiegend nach tarifvertraglichen Vereinbarungen. Die Höhe der Ausbildungsvergütung ist abhängig vom Ausbildungsbereich (z.b. Industrie und Handel, Handwerk) und von der Branche, in der die Ausbildung stattfindet. Auch der räumliche Geltungsbereich des entsprechenden Tarifvertrages kann Einfluss auf die Höhe der Ausbildungsvergütung haben. Frei vereinbarte Ausbildungsvergütungen sind möglich, wenn z.b. der Ausbildungsbetrieb nicht tarifgebunden ist. Die folgenden Angaben sollen der Orientierung dienen. Ansprüche können aus ihnen nicht abgeleitet werden. Die Auszubildenden können monatlich z.b. folgende Ausbildungsvergütungen erhalten: 1. Ausbildungsjahr: 538 bis Ausbildungsjahr: 588 bis Ausbildungsjahr: 680 bis 685 Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Tarifauswertung - Tarifvertragliche Ausbildungsvergütungen - Stand: Januar 2013 Ausbildungskosten Die Ausbildung im Betrieb ist für die Auszubildenden kostenfrei. Allerdings können für den Berufsschulunterricht Lernmittelkosten (z.b. für Fachliteratur), Fahrtkosten und ggf. auch Kosten für auswärtige Unterbringung entstehen. Förderungsmöglichkeiten Unter bestimmten Bedingungen können Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Informationen hierzu erteilen die örtlichen Agenturen für Arbeit. Über Voraussetzungen und Höhe einer möglichen Beihilfe informieren das entsprechende Merkblatt sowie der BAB-Rechner der Bundesagentur für Arbeit: Berufsausbildungsbeihilfe-Rechner (BAB) Internet: Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Seite 3 von 11

4 Verkürzungen/Verlängerungen Verkürzung der Ausbildungszeit Die zuständige Stelle hat auf gemeinsamen Antrag von Auszubildenden und Ausbildenden die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Die Verkürzungsdauer ist unterschiedlich und hängt von der Vorbildung ab. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit beziehen (Teilzeitberufsausbildung). Die Landesregierungen können über die Anrechnung von Bildungsgängen berufsbildender Schulen oder einer Berufsausbildung in sonstigen Einrichtungen bestimmen. Voraussetzung ist ein gemeinsamer Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden an die zuständige Stelle. Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschluss-/Gesellenprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen. Die Verkürzungsdauer beträgt meist 6 Monate. Verlängerung der Ausbildungszeit In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle die Ausbildungszeit verlängern, wenn dies erforderlich ist. Ausbildungsform Beim Ausbildungsberuf Weinküfer/in handelt es sich um eine duale Ausbildung, die im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule stattfindet. Der Monoberuf wird ohne Spezialisierung nach Fachrichtungen oder Schwerpunkten in Industrie und Handwerk angeboten. Seite 4 von 11

5 Ausbildungsaufbau Auszug aus dem Ausbildungsrahmenplan und dem Rahmenlehrplan Ausbildung im Betrieb Im 1. und 2. Ausbildungsjahr Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen Annehmen, Verarbeiten und Behandeln von Trauben, Maische und Most Überwachen der Maische- und Mostvergärung Behandeln und Ausbauen von Jungwein und Wein Vorbereiten und Abfüllen des Weines Lagern von Flaschenwein, Behandlungs- und Betriebsstoffen Bereiten und Einlagern der Süßreserve Vorstellen und Bewerten von Wein Zwischenprüfung vor Ende des 2. Ausbildungsjahres Im 3. Ausbildungsjahr Vertiefen der Kenntnisse aus dem 1. und 2. Ausbildungsjahr Ausbildung in der Berufsschule in den Lerngebieten: Weinbau in der Welt Biologie der Rebe Traubenerzeugung Grundlagen der Chemie Unfallschutz, Betriebshygiene, Energieverwendung und Umweltschutz Lese Umgang mit Statistiken und Tabellen Berechnung von physikalisch-technischen und wirtschaftlichen Größen Traubenverarbeitung Most und seine Behandlung alkoholische Gärung biologischer Säureabbau und Essigsäuregärung Klärung der Weine Weinmängel, -fehler, -krankheiten Berechnungen zur Lese und Traubenverarbeitung Berechnungen zur Qualitätsverbesserung Weinanalytik und -beurteilung Füllfertigmachen der Weine Abfüllung der Weine Lagerung, Ausstattung und Versand weinwirtschaftliche Grundlagen weinähnliche Getränke und Destillate Fruchtsäfte, Weinessig und Obstdestillate Leistungs- und Bedarfsberechnungen Seite 5 von 11

6 Abschluss-/Gesellenprüfung nach dem 3. Ausbildungsjahr Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Abschlussprüfung (Industrie) bzw. die Gesellenprüfung (Handwerk) in diesem anerkannten Ausbildungsberuf wird auf folgender Grundlage durchgeführt: Verordnung über die Berufsausbildung zum Weinküfer/zur Weinküferin (Weinküfer-Ausbildungsverordnung - WeinkAusbV) vom (BGBl. I S. 1656); tritt zum außer Kraft Internet: Zulassung zur Prüfung Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschluss- bzw. Gesellenprüfung bei einer Berufsausbildung in Betrieb und Berufsschule sind schriftliche Ausbildungsnachweise sowie die Teilnahme an vorgeschriebenen Zwischenprüfungen. Zuzulassen ist auch, wer in einer berufsbildenden Schule oder sonstigen Berufsbildungseinrichtung ausgebildet worden ist. Dieser Bildungsgang muss allerdings der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entsprechen. wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Prüfungsinhalte Zwischenprüfung Vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres wird eine Zwischenprüfung durchgeführt, die aus einer praktischen und einer schriftlichen Prüfung besteht. Abschluss-/Gesellenprüfung Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung besteht aus einem praktischen und einem schriftlichen Teil. Die praktische Prüfung besteht aus 4 Arbeitsproben. Sie sollen in maximal 6 Stunden durchgeführt werden. Für die Arbeitsproben kommen insbesondere in Betracht: Vorbereiten und Durchführen von Weinproben mit Weinansprache Durchführen und Bewerten von Weinanalysen Einsetzen von Behandlungsstoffen Ermitteln der Süßreservemenge Vorbereiten der Sterilfüllung Ausstatten von Weinflaschen Die schriftliche Prüfung umfasst die Fächer Technologie, technische Mathematik sowie Wirtschafts- und Sozialkunde. Die maximale Prüfungsdauer beträgt 4 1/2 Stunden. Der schriftliche Prüfungsteil kann in einzelnen Bereichen durch eine mündliche Prüfung ergänzt werden, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Prüfungen können nach dem Berufsbildungsgesetz zweimal wiederholt werden. Prüfende Stelle Die Prüfung wird bei Ausbildung in Industrie und Handel bei der Industrie- und Handelskammer, bei Ausbildung im Handwerk bei der Handwerkskammer abgelegt. Seite 6 von 11

7 Abschluss-/Berufsbezeichnungen Aktuelle Abschluss-/Berufsbezeichnung Weinküfer/Weinküferin (Ausbildungsberuf seit 1982) Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Grundsätzlich wird - wie bei allen anerkannten, nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten Ausbildungsberufen - keine bestimmte schulische oder berufliche Vorbildung rechtlich vorgeschrieben. Die Betriebe stellen überwiegend angehende Weinküfer/innen mit mittlerem Bildungsabschluss ein. Schulische Vorbildung - rechtlich Nach dem Berufsbildungsgesetz ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Schulische Vorbildung - praktiziert Im Jahr 2011 begannen im Ausbildungsbereich Industrie und Handel 45, im Ausbildungsbereich Handwerk neun zukünftige Weinküfer/innen ihre Ausbildung. Im Ausbildungsbereich Industrie und Handel verfügten 46 Prozent der Ausbildungsanfänger/innen über einen mittleren Bildungsabschluss. Jeweils 27 Prozent besaßen den Hauptschulabschluss bzw. die Hochschulreife. Im Ausbildungsbereich Handwerk hatten sechs Ausbildungsanfänger/innen einen mittleren Bildungsabschluss, drei besaßen den Hauptschulabschluss. Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung: BIBB-Datenblätter Weitere Ausbildungsvoraussetzungen Jugendliche (Personen unter 18 Jahren), die in das Berufsleben eintreten, dürfen nach 32 des Jugendarbeitsschutzgesetzes nur dann beschäftigt werden, wenn sie dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen. Wichtige Schulfächer Schulkenntnisse Gute Voraussetzungen für eine erfolgreiche Ausbildung zum Weinküfer bzw. zur Weinküferin bilden vertiefte Kenntnisse in den nachfolgend genannten Schulfächern: Schulfach Begründung Biologie/Chemie Da angehende Weinküfer/innen Obst zu Wein, Sekt oder Fruchtsaftgetränken verarbeiten, brauchen sie ein Verständnis für die Gärprozesse und die Behandlung von Maische oder Most. Wer über Kenntnisse in Biologie und Chemie verfügt, ist im Vorteil. Mathematik Um die Reife der Trauben zu messen oder das Gewicht des Mostes zu bestimmen, sind die Grundrechenarten ein wichtiges Hilfsmittel. Seite 7 von 11

8 Werken/Technik Angehende Weinküfer/innen überwachen nicht nur den gesamten Gärprozess, sondern bedienen, warten und reinigen die Maschinen und technischen Einrichtungen. Handwerkliches Geschick und technisches Verständnis können dabei hilfreich sein. Ausbildung im Ausland und internationale Zusatzqualifikation Um Teile seiner Ausbildung im europäischen Ausland zu absolvieren oder internationale Zusatzqualifikationen zu erwerben, bieten sich zum Beispiel folgende Möglichkeiten: Teile der Ausbildung im Ausland Das Berufsbildungsgesetz eröffnet grundsätzlich die Möglichkeit, Teile der dualen Ausbildung im Ausland zu absolvieren. Die Auslandsaufenthalte werden im Ausbildungsvertrag vereinbart und können bis zu ein Viertel der Ausbildungsdauer betragen. Internationale Zusatzqualifikationen Verschiedene europäische Länder Die Zusatzqualifikation "Europaassistent/in im Handwerk" eröffnet die Möglichkeit, interkulturelle Kompetenzen aufzubauen, Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern und sich fachlich über die Erstausbildung hinaus zu bilden. Bestandteile der Zusatzqualifikation sind ein besonderer Unterricht an Berufskollegs (z.b. Europäisches Waren- und Wirtschaftsrecht) und ein mehrwöchiges Praktikum im Ausland. Weitere Informationen geben die Ausbildungsberatungen der LGH (Landesgewerbeförderungsstelle des Handwerks Nordrhein-Westfalen) und die Internetseite: letsgo-azubi.de - Der Treffpunkt für weltoffene Azubis im Handwerk Internet: Dokumentation beruflicher Auslandserfahrungen Im Ausland absolvierte Ausbildungs- und Lernabschnitte kann man im Europass dokumentieren lassen. Seine standardisierten und europaweit einheitlichen Dokumente machen Qualifikationen, Fähigkeiten und Kompetenzen transparent und vergleichbar. Nähere Informationen: Europass Internet: Weitere Informationen Die Auslandsvermittlung der Bundesagentur für Arbeit informiert umfassend, detailliert und länderspezifisch über berufliche Bildungs- und Arbeitsmöglichkeiten im Ausland: Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) Internet: Perspektiven nach der Ausbildung Die passende Beschäftigung finden Beschäftigung finden Weinküfer/innen vorwiegend in Weinbaubetrieben, Kellereien und Keltereien. Bei der Suche nach dem passenden Arbeitsplatz hilft die JOBBÖRSE der Bundesagentur für Arbeit Internet: Weitere Informationen bietet BERUFENET in der Rubrik "Stellen- und Bewerberbörsen". Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt können angehende Weinküfer/innen durch den Erwerb von Zusatzqualifikationen während ihrer Ausbildung verbessern. Zusatzqualifikationen werden von Betrieben, Berufsschulen und Kammern angeboten und umfassen allgemeine oder berufsbezogene Fertigkeiten und Seite 8 von 11

9 Kenntnisse. Sie werden i.d.r. durch ein Zertifikat bzw. ein Zeugnis bescheinigt. Einige Zusatzqualifikationen können sogar auf spätere Weiterbildungen angerechnet werden. Andere legen den Grundstein für den Einsatz in einem bestimmten Bereich bzw. eine Spezialisierung wie z.b. Management, Qualitätskontrolle oder Verkauf. Zudem besteht für Auszubildende mit mittlerem Bildungsabschluss an Berufsschulen ggf. die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erwerben. Überblick über Ausbildungsangebote mit Zusatzqualifikation und eventuelle Anrechnungsmöglichkeiten auf spätere Weiterbildungen: AusbildungPlus Internet: Zusatzqualifikationen können auch im Ausland erworben werden. Informationen hierzu bietet BERUFENET in der Rubrik "Internationales". Die Beschäftigungsfähigkeit sichern Um den Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, müssen Weinküfer/innen ihr Fachwissen stets aktuell halten und ihre Fachkenntnisse erweitern. Informationen zu möglichen Anpassungsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Auf der Karriereleiter nach oben Wer beruflich vorankommen will und eine leitende Position anstrebt, kann eine Aufstiegsweiterbildung ins Auge fassen. Dies kann eine Weiterbildung als Meister/in oder als Techniker/in sein. Darüber hinaus haben Personen mit einer Hochschulzugangsberechtigung die Möglichkeit, ein Studium in Betracht zu ziehen. Informationen zu konkreten Aufstiegsweiterbildungen bietet BERUFENET in der Rubrik "Weiterbildung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Sich selbstständig machen Auch der Schritt in die Selbstständigkeit ist möglich. Informationen hierzu bietet BERUFENET in der Rubrik "Existenzgründung" unter dem Navigationspunkt "Tätigkeit". Ausbildungsalternativen Folgende Berufe kommen beispielsweise als Ausbildungsalternativen für den Beruf Weinküfer/in infrage: Winzer/Winzerin Brauer und Mälzer/Brauerin und Mälzerin Destillateur/Destillateurin Brenner/Brennerin Beispiele für Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Einzelnen: Winzer/in Gemeinsamkeiten Tätigkeit: Als Winzer/in stellt man wie als Weinküfer/in Wein aus Früchten her. In beiden Berufen ist man praktisch tätig (z.b. Rohstoffe verarbeiten). Arbeitsgegenstand: Als Winzer/in arbeitet man wie als Weinküfer/in in erster Linie mit Trauben. Arbeitszeit: Für Winzer/innen gibt es ebenso wie für Weinküfer/innen saisonale Arbeitsspitzen im Herbst zur Weinlese. In dieser Zeit arbeiten Winzer/innen wie Weinküfer/innen häufig auch am Wochenende. Unterschiede Tätigkeit: Die Tätigkeit von Winzern und Winzerinnen umfasst im Vergleich zum Beruf Weinküfer/in ein größeres Spektrum an Aufgaben. Anders als Weinküfer/innen bauen Winzer/innen die Früchte, die sie verarbeiten, selbst an und ernten sie. Während man als Weinküfer/in in erster Linie prüfend tätig ist, stehen im Beruf Winzer/in die praktischen Aufgaben im Vordergrund (z.b. Weinstöcke beschneiden, Seite 9 von 11

10 Trauben ernten). Daneben übernimmt man auch verwaltende und kaufmännische Tätigkeiten (z.b. Kellerbuch führen, Weinverkostungen organisieren). Brauer/in und Mälzer/in Gemeinsamkeiten Tätigkeit: Als Brauer/in und Mälzer/in stellt man wie als Weinküfer/in alkoholische Getränke her. In beiden Berufen ist man vor allem prüfend tätig (z.b. Qualität der Zutaten überwachen). Daneben spielen auch praktische Tätigkeiten eine wichtige Rolle (z.b. Abfüllanlagen bedienen). Unterschiede Tätigkeit: Brauer/innen und Mälzer/innen stellen zunächst aus Getreide Malz her, aus dem sie dann zusammen mit Hopfen und Wasser die Würze für Bier gewinnen. Dabei arbeiten sie in erster Linie mit Produktionsmaschinen und -Anlagen, während im Beruf Weinküfer/in das Prüfen von Rohstoffen und Zwischenprodukten im Labor eine größere Rolle spielt. Arbeitsgegenstand: Als Brauer/in und Mälzer/in verarbeitet man in erster Linie Gerste, Weizen und Hopfen, während Weinküfer/innen Trauben, Äpfel und anderes Obst verwenden. Arbeitszeit: Brauer/innen und Mälzer/innen arbeiten anders als Weinküfer/innen häufig im Schichtbetrieb. Destillateur/in Gemeinsamkeiten Tätigkeit: Als Destillateur/in stellt man wie als Weinküfer/in alkoholische Getränke her. In beiden Berufen ist man vor allem prüfend tätig (z.b. Qualität der Zutaten überwachen). Daneben spielen auch praktische Tätigkeiten eine wichtige Rolle (z.b. Abfüllanlagen bedienen). Arbeitsgegenstand: In beiden Berufen verarbeitet man Früchte. Unterschiede Tätigkeit: Destillateure und Destillateurinnen verarbeiten Rohstoffe zu Maische und vergären diese, stellen jedoch auch aus Agraralkohol und verschiedenen Essenzen Liköre und essenzenhaltige Spirituosen her. Dabei setzen sie in erster Linie Produktionsmaschinen und -Anlagen ein, während im Beruf Weinküfer/in das Prüfen von Rohstoffen und Zwischenprodukten im Labor eine größere Rolle spielt. Arbeitsgegenstand: Als Destillateur/in verarbeitet man - anders als im Beruf Weinküfer/in - neben Früchten auch Kräuter und insbesondere Agraralkohol. Arbeitszeit: Destillateure und Destillateurinnen arbeiten anders als Weinküfer/innen häufig im Schichtbetrieb. Brenner/in Gemeinsamkeiten Tätigkeit: Als Brenner/in stellt man wie als Weinküfer/in alkoholische Getränke her. In beiden Berufen ist man vor allem prüfend tätig (z.b. Qualität der Zutaten überwachen). Daneben spielen auch praktische Tätigkeiten eine wichtige Rolle (z.b. Abfüllanlagen bedienen). Arbeitsgegenstand: In beiden Berufen verarbeitet man Früchte. Unterschiede Tätigkeit: Brenner/innen verarbeiten Früchte, Getreide oder Kartoffeln zu Maische und stellen daraus Rohspiritus und Trinkbranntwein her. Dabei setzen sie in erster Linie Produktionsmaschinen und Anlagen ein, während im Beruf Weinküfer/in das Prüfen von Rohstoffen und Zwischenprodukten im Labor eine größere Rolle spielt. Arbeitsgegenstand: Als Brenner/innen verarbeitet man - anders als im Beruf Weinküfer/in - neben Früchten auch Rohstoffe wie Getreide, Kartoffeln oder Melasse. Arbeitszeit: Anders als Weinküfer/innen arbeiten Brenner/innen häufig im Schichtbetrieb. Der Beruf Weinküfer/in und alle genannten Ausbildungsalternativen gehören dem Berufsfeld "Berufe mit Getränken" an. Weitere Berufe in diesem Berufsfeld findet man über die BERUFENET-Suche nach Berufsfeldern: Produktion, Fertigung Seite 10 von 11

11 Berufe, die speziell zu den persönlichen Stärken und den beruflichen Interessen passen, bietet das Selbsterkundungsprogramm von planet-beruf.de - MEIN START IN DIE AUSBILDUNG: BERUFE-Universum Internet: Seite 11 von 11

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