DEPARTEMENT FÜR ERZIEHUNG, KULTUR UND SPORT W E I S U N G E N

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1 DEPARTEMENT FÜR ERZIEHUNG, KULTUR UND SPORT W E I S U N G E N vom 18. Januar 2007 über die Aufnahme in die Mittelschulen Schuljahr 2007/2008 Alle Personen-, Status- oder Funktionsbezeichnungen dieser Weisungen gelten für beide Geschlechter. 1. AUFNAHME IN DIE MITTELSCHULEN 1.1 Voranmeldung Schüler, welche einen Studienweg auf der Sekundarstufe II einschlagen wollen, müssen sich bis spätestens am 16. März 2007 bei der entsprechenden Mittelschule anmelden. Die Aufnahmebedingungen sind unter Punkt 6 der vorliegenden Weisungen beschrieben. 1.2 Definitive Anmeldung Die definitive Anmeldung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass das Schuljahr bestanden wird. Sie wird nach Kontrolle des Schulzeugnisses verbindlich. Das Zeugnis muss bis spätestens am 30. Juni 2007 bei der entsprechenden Schuldirektion eingereicht werden. Spätere Anmeldungen können nur noch ausnahmsweise berücksichtigt werden und wenn aussergewöhnliche Umstände es rechtfertigen. 2. SCHULE FÜR BERUFSVORBEREITUNG (SfB), DIPLOMMITTELSCHULEN (HMS & FMS) 2.1 Voranmeldung Die Direktionen der Orientierungsschulen haben die von den Eltern unterschriebenen Einzelanmeldungen und die Listen, auf denen die angemeldeten Schüler aufzuführen sind, bis spätestens am 16. März 2007 an die entsprechende Direktion der Schule für Berufsvorbereitung bzw. der Diplommittelschule zu übermitteln.

2 Weisungen über die Aufnahme in die Mittelschulen 2007/2008 Seite 2 von Schule für Berufsvorbereitung (SfB) Der Besuch der Schule für Berufsvorbereitung ist möglich in: Brig: Sitten: St-Maurice: Aufnahmebedingungen Oberwalliser Mittelschule St. Ursula (OMS) Handelsmittelschule Sitten (ESC VS) Collège de la Tuilerie. - Schüler der 3. oder der 4. Orientierungsschulklasse Schüler, die eine 3. oder 4. Orientierungsschulklasse besucht haben, werden in die Schule für Berufsvorbereitung aufgenommen, wenn sie die Anforderungen der offiziellen Programme erfüllt und das Abschlussdiplom erhalten haben. Schüler, welche nicht diese Schulstufen absolviert haben, können aufgrund der Resultate einer Aufnahmeprüfung oder einer Gesamtbeurteilung in die Schule für Berufsvorbereitung aufgenommen werden. Die Kontrolle und die Durchführung obliegen dem Departement. 2.3 Diplommittelschulen (HMS und FMS) Der Besuch der Diplommittelschule (HMS und FMS) ist möglich in: Brig: Oberwalliser Mittelschule St. Ursula (OMS) Siders: Sitten: Martinach: Monthey: Kollegium Spiritus Sanctus (Handelsmittelschule für Sportler und Künstler) HMS oder FMS HMS oder FMS HMS für Sportler und Künstler oder FMS HMS oder FMS St-Joseph Handelsmittelschule für Sportler und Künstler (Schuldauer: 4 Jahre) Auskünfte über die sportlichen bzw. künstlerischen Aufnahmebedingungen sind erhältlich bei: - Kollegium Spiritus Sanctus, 3900 Brig-Glis, Tel. 027 / (deutschsprachige Klassen) - Ecole supérieure de commerce de Martigny, rue des Bonnes-Luites 8, 1920 Martigny, Tel. 027 / Schüler verschiedener Jahrgänge werden, wenn es die Bestände erfordern, in einer Klasse unterrichtet Diplomschule Siders: zweisprachige Klassen Auskünfte über die Aufnahmebedingungen sind erhältlich bei: - Handelsmittelschule von Siders, ch. Vieilles Cibles 6, 3960 Siders, Tel. 027 /

3 Weisungen über die Aufnahme in die Mittelschulen 2007/2008 Seite 3 von Aufnahmebedingungen für die Diplommittelschulen (HMS und FMS) Nach Abschluss des 3. oder 4. Jahres der Orientierungsschule (OS) können die Schüler unter den in Artikel 22 genannten Bedingungen des Gesetzes vom 13. Mai 1987 über die Orientierungsschule und die unter Punkt 6 der vorliegenden Weisungen aufgeführten Bedingungen in die Handels- oder die Fachmittelschule aufgenommen werden. Handels- und Fachmittelschulen stehen ebenfalls Schülern offen, die eine Klasse der offiziellen Schulen mit gleichwertiger Ausbildung bestanden haben (1. Klasse des Kollegiums). 3. KOLLEGIEN 3.1 Der Besuch des Kollegiums ist möglich in: Brig: Sitten: St-Maurice: Kollegium Spiritus Sanctus Kollegium La Planta Kollegium Les Creusets Kollegium der Abtei 3.2 Voranmeldung Die Direktionen der Orientierungsschulen müssen den Kollegien bis spätestens am 16. März 2007 auf eigens abgegebenem Formular das Verzeichnis ihrer Schüler der 2., 3. oder 4. OS-Klasse überweisen. Schüler, die in eine andere höhere Klasse einer Maturaabteilung einzutreten wünschen, müssen sich einzeln und in eigener Verantwortung auf das oben genannte Datum beim betreffenden Rektorat des Kollegiums anmelden. Die Aufnahmebedingungen werden individuell gemäss Punkt 6 der vorliegenden Weisungen festgelegt. 3.3 Anmeldungen für die Stadt Sitten Aus organisatorischen Gründen sind alle Anmeldungen für die Stadt Sitten an Herrn Benjamin Roduit, Rektor des Kollegiums Les Creusets, Rue St-Guérin 34, 1950 Sitten, zu richten (Tel. 027 / ). 4. SONDERFÄLLE Schüler, die eine Privatschule (oder einen gleichwertigen Ausbildungsgang) absolviert haben, werden zu den gleichen Bedingungen zugelassen, wie jene einer öffentlichen Schule, sofern sie die kantonalen Abschlussprüfungen ablegen. Es gelten die Bedingungen gemäss Punkt 6 der vorliegenden Weisungen. Die Gewichtung der Semesternoten und der Noten der Abschlussprüfungen entspricht jener der öffentlichen Schulen. Schüler, die in einer Privatschule einen anderen Ausbildungsgang abgelegt haben (z.b. private Sekretärinnenschule), müssen für ihre Zulassung die Abschlussprüfungen des Kantons Wallis bestanden haben.

4 Weisungen über die Aufnahme in die Mittelschulen 2007/2008 Seite 4 von 8 Schüler aus anderen Kantonen werden in die Walliser Mittelschulen aufgenommen, wenn sie die Aufnahmebedingungen für vergleichbare Ausbildungsgänge ihres Heimatkantons erfüllt haben. Alle übrigen Fälle und Schüler aus dem Ausland schicken ihre Anmeldung an die Direktion der Schule, die sie besuchen möchten. Diese prüft das Dossier, gibt ihre Vormeinung ab und übermittelt es bis spätestens am 30. Juni an das Departement zur Genehmigung. Schüler, die bei Swiss-Ski angemeldet und zugelassen sind und welche die Swiss Academy oder das Nationale Kompetenzzentrum für Schneesport der Handelsmittelschule für Sportler und Künstler (HSK) des Kollegiums Spiritus Sanctus in Brig besuchen möchten, jedoch die schulischen Aufnahmebedingungen nicht erfüllen, unterliegen dem nachfolgend beschriebenen Verfahren: 1. Gleichzeitig mit der sportlichen Aufnahmebestätigung stellt der Schüler dem Kollegium eine Kopie seiner Noten des laufenden und des vorangegangenen Schuljahres zu, sowie einen Bericht über seine schulischen oder beruflichen Pläne für das folgende Jahr. 2. Die Verantwortlichen des Kollegiums sammeln sämtliche Informationen, die für die schulische oder berufliche Orientierung des Jugendlichen nötig sind, und übermitteln diese an die Dienststelle für Unterrichtswesen. Diese fällt ihre Entscheide aufgrund folgender Kriterien: a) Ein Schüler, der die Bedingungen für die Aufnahme in die HSK am Ende des 1. Semester des laufenden Schuljahres nicht erfüllt, sollte in Richtung Berufslehre in der Region Brig orientiert werden. Diese Ausbildungsvariante muss es dem Jugendlichen erlauben, seine sportlich Ausbildung weiterzuführen. Je nach Plänen, Alter oder Muttersprache besteht auch die Möglichkeit, das 9. Schuljahr in der OS in Naters zu absolvieren. b) Ein Schüler, der die Bedingungen für die Aufnahme in die HSK am Ende des 1. Semester des laufenden Schuljahres erfüllt, das Schuljahr jedoch nicht besteht, sollte in Richtung einer Berufslehre in der Region Brig orientiert werden. Diese Ausbildungsvariante muss es dem Jugendlichen erlauben, seine sportliche Ausbildung weiterzuführen. Je nach Plänen, Alter oder Muttersprache besteht auch die Möglichkeit, das 9. Schuljahr in der OS in Naters zu besuchen. c) Für alle übrigen Spezialfälle kann beim DEKS, Dienststelle für Unterrichtswesen, ein Dossier eingereicht werden; die Dienststelle bestimmt anschliessend über die Möglichkeit zur Aufnahme in die gewünschte Mittelschulstruktur.

5 Weisungen über die Aufnahme in die Mittelschulen 2007/2008 Seite 5 von 8 5. ZUSATZPRÜFUNGEN Schüler, welche die Aufnahmebedingungen für einen Übertritt in die Maturitäts-, Handelsmittel- oder Fachmittelschulen gemäss Punkt 6 der vorliegenden Weisungen nicht erfüllen, können sich einer Aufnahmeprüfung stellen. Diese finden wie folgt statt: Freitag, 10. August 2007 für das Oberwallis, Montag, 13. August 2007 für das Unterwallis. Die Direktionen der Orientierungsschulen sind für die genaue Information ihrer Schüler sowie die Anmeldung zur Prüfung verantwortlich. Die deutschsprachigen Schulleitungen übermitteln die ausgefüllten Anmeldeformulare bis spätestens am 1. August 2007 an folgende Adresse: Schulinspektorat, René Salzmann, Postfach 416, 3904 Naters. 6. AUFNAHME, WECHSEL, BEFÖRDERUNG Aus Transparenzgründen und mit dem Ziel der Einheitlichkeit sind nachfolgend die Aufnahmebedingungen für Schüler der Orientierungsschulen genannt. 6.1 Aufnahme ins Kollegium a) Nach der 2. OS: direkte Aufnahme am Ende der 2. S nach bestandenem Jahr und keine ungenügende Note in der ersten 2. OS nach bestandenem Jahr mit drei Niveaus I und keine ungenügende Note in der ersten 2. OS nach bestandenem Jahr mit Note 4 in jedem Fach der zwei Niveaus I und der Note 5 im Fach mit Niveau II. b) Nach der 3. OS: direkte Aufnahme am Ende der 3. S nach bestandenem Jahr und keine ungenügende Note in der ersten 3. OS nach bestandenem Jahr mit drei Niveaus I und keine ungenügende Note in der ersten 3. OS nach bestandenem Jahr mit Note 4 in jedem Fach der zwei Niveaus I und der Note 5 im Fach mit Niveau II. c) Nach der 2. OS: Nachprüfung am Ende der 2. S nach bestandenem Jahr mit nur einer ungenügenden Note in der ersten 2. OS nach bestandenem Jahr mit drei Niveaus I mit nur einer ungenügenden Note in der ersten 2. OS nach bestandenem Jahr mit zwei Niveaus I und einem Niveau II mit nur einer ungenügenden im Niveau I oder im Niveau II die Note unter 5. d) Nach der 3. OS: Nachprüfung am Ende der 3. S nach bestandenem Jahr mit nur einer ungenügenden Note in der ersten 3. OS nach bestandenem Jahr mit drei Niveaus I mit nur einer ungenügenden Note in der ersten 3. OS nach bestandenem Jahr mit zwei Niveaus I und einem Niveau II mit nur einer ungenügenden Note im Niveau I oder im Niveau II die Note unter 5.

6 Weisungen über die Aufnahme in die Mittelschulen 2007/2008 Seite 6 von 8 e) Nach der 3 OS: Aufnahmeprüfung am Ende der 3. R nach bestandenem Jahr, in der ersten Gruppe ein Durchschnitt von 5 mit keiner ungenügenden Note und einem Gesamtdurchschnitt von OS nach bestandenem Jahr mit genügender Note in einem Niveau I und mindestens der Note 5 in beiden Niveaus II. 3. OS nach bestandenem Jahr mit der Note 5 in jedem der drei Niveaus II. f) Bemerkungen Die Nachprüfungen müssen im Fach, Jahr und Niveau gemacht werden, in welchem der Schüler die verlangte Note nicht erzielt hat. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Note 4 im Niveau I oder die Note 5 im Niveau II erreicht wird. Die Aufnahmeprüfung soll bestätigen, dass der Schüler das Anforderungsprofil für das Kollegium hat. Die Hauptfächer werden hierbei nicht geprüft, da der Schüler das verlangte Notenniveau bereits erlangt hat. Der Schüler, der die Aufnahmebedingung bereits nach der 2. OS erfüllt hat, kann, unanhängig von seinen Resultaten im 3. Jahr, nach der 3. OS direkt ins Kollegium eintreten. Falls der Schüler nach der 2. OS eine Nachprüfung machen müsste und er auf dieses Recht verzichtet, so wird eine eventuelle Aufnahme ins Kollegium aufgrund seiner erzielten Resultate im 3. Jahr beurteilt. 4. OS Im 4. OS-Jahr gelten die gleichen Aufnahmebedingungen wie in der 3. OS. Dies gilt auch für die Schüler, die einen Sprachaustausch absolvieren. Sprachaustausch Um die Schüler, welche ein 3. Jahr (resp. ein 4. Jahr) in einer anderen Sprachregion absolvieren, nicht zu benachteiligen, können diese, falls ihre Notenergebnisse eine direkte Aufnahme ins Kollegium nicht erlauben, eine Nachprüfung machen, welche sich auf die Resultate im 2. Jahr (bzw. im 3. Jahr) stützen. Die Prüfung bezieht sich auf das Jahresprogramm und auf die Sprachregion, in welcher die Prüfungsergebnisse erzielt wurden. Schüler im Sprachaustausch, welche in der 2. Landessprache die verlangten Resultate nicht erbrachten, können ihr Dossier dem DEKS, Dienststelle für Unterrichtswesen, unterbreiten; die Dienststelle bestimmt anschliessend über die Möglichkeit zur Aufnahme in die gewünschte Mittelschulstruktur Aufnahme in die Handels- und Fachmittelschulen a) Nach der 3. OS: Direkte Aufnahme nach Abschluss der 3. S nach bestandenem Jahr. 3. R nach bestandenem Jahr mit einem Durchschnitt von 5 in der ersten Gruppe und einem Gesamtdurchschnitt von OS nach bestandenem Jahr mit drei Niveaus I. 3. OS nach bestandenem Jahr mit zwei Niveaus I und einem Niveau II und mit einem Durchschnitt von 4 in den zwei Niveaus I und von 4.5 im Niveau II. 3. OS nach bestandenem Jahr mit einem Niveau I und zwei Niveaus II und mit einem Durchschnitt von 5 in den zwei Niveaus II und von 4 im Niveau I. 3. OS nach bestandenem Jahr mit drei Niveaus II und einem Durchschnitt von 5 in allen drei Niveaus II und keine ungenügende Note in der ersten

7 Weisungen über die Aufnahme in die Mittelschulen 2007/2008 Seite 7 von 8 b) Nach der 3. OS: Nachprüfung nach Abschluss der 3. R nach bestandenem Jahr mit einem Durchschnitt zwischen 4 und 5 in der ersten Gruppe und einem Gesamtdurchschnitt von 5: Prüfung in dem Fach oder den Fächern der ersten Gruppe, in welchen der Schüler nicht die Note 5 erreicht hat. 3. R nach bestandenem Jahr mit einem Gesamtdurchschnitt zwischen 4 und 5 : globale Prüfung (vgl. Aufnahmeprüfung für das Kollegium). 3. OS nach bestandenem Jahr ohne die unter a) aufgeführten Durchschnitte erreicht zu haben: Prüfung in dem Fach oder den Fächern, in welchem der Schüler die Note 4 für das Niveau I nicht erreicht hat und seine Leistungen im Niveau II zwischen 4 und 5 sind oder zwischen 4 und 4.5 bei nur einem Niveau II. c) Bemerkungen Die Nachprüfungen müssen im Fach, Jahr und Niveau gemacht werden, in welchem der Schüler nicht die verlangte Note erzielt hat. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Note 4 im Niveau I, 4.5 im Niveau II mit nur einem Fach oder 5 im Niveau II mit zwei oder drei Fächern erreicht wird. 4. OS Der Schüler, der die Aufnahme bereits nach der 3. OS erfüllt hat, kann, unabhängig von seinen Resultaten im 4. Jahr, nach der 4. OS direkt in die HMS oder FMS eintreten. Falls der Schüler nach der 3. OS eine Nachprüfung machen müsste und er auf dieses Recht verzichtet, so wird eine eventuelle Aufnahme in die HMS oder FMS aufgrund seiner erzielten Resultate im 4. Jahr beurteilt. Für die Schüler der 4. OS gelten die gleichen Aufnahmebedingungen wie für jene der 3. OS. Sprachaustausch Um die Schüler, die das 3. OS-Jahr in der anderen Sprachregion in einem System mit Abteilungen absolvieren haben, nicht zu benachteiligen, werden ihre Noten auf ein System mit Niveaus umgerechnet und die erzielten Noten in den Sprachen 1 und 2 werden in jedem Fall als Niveau I-Noten gewertet. Falls die Resultate eines Schülers im Sprachaustausch den direkten Zugang zur HSM oder FMS nicht erlauben, bezieht sich die Prüfung auf das Jahresprogramm und auf die Sprachregion, in welcher die Prüfungsergebnisse erzielt wurden. Um die Schüler, welche ein 4. OS-Jahr in der anderen Sprachregion absolvieren, nicht zu benachteiligen, können diese, falls ihre erreichten Noten eine direkte Aufnahme in die HMS oder FMS nicht erlauben, eine Nachprüfung ablegen, welche sich auf die Resultate im 3. Jahr stützt. Die Prüfung bezieht sich auf das Schulprogramm und die Sprachregion, in welcher die Resultate erzielt wurden. Für alle übrigen Spezialfälle kann beim DEKS, Dienststelle für Unterrichtswesen, ein Dossier eingereicht werden; die Dienststelle bestimmt anschliessend über die Möglichkeit zur Aufnahme in die gewünschte Mittelschulstruktur. Die Weisungen des Departements für Erziehung, Kultur und Sport betreffend die Aufnahme, den Wechsel und die Beförderung in den verschiedenen Bildungswegen der Walliser Mittelschulen regeln den Übertritt von diplomierten Handelsmittelschülern ins Gymnasium (Maturitätsschule).

8 Weisungen über die Aufnahme in die Mittelschulen 2007/2008 Seite 8 von 8 Vorbehalten bleiben eventuelle Beschlüsse des Staatsrates oder des Grossen Rates, welche die Organisation des Schuljahres 2007/2008 beeinflussen könnten. Weiter Informationen können bei der Dienststelle für Unterrichtswesen (Tel. 027 / ), der Studien- und Berufsberatungsstelle, Brig (Tel. 027 / ), sowie bei den Direktionen der betreffenden Schulen eingeholt werden. Der Vorsteher des Departements für Erziehung, Kultur und Sport Claude Roch, Staatsrat Sitten, 18. Januar 2007 JFL/RS/DT

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