Leistungsübersicht 2016

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1 Leistungsübersicht 2016

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3 Produktübersicht Grundversicherung Obligatorische rankenpflege versiche rung (OP) mit gesetzlicher oder wählbarer Franchise Arzt-, Medikamenten-, Spital- und andere osten. Spital: Allgemeine Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag, höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons. ostenübernahme nach Art. 41 VG. ein Höchsteintrittsalter für die Grundversicherung. Alternative Grundversicherungsmodelle PTwin.win Telemedizin Telemedizinische ärztliche Beratung. Prämienrabatt von mindestens 5 % bei kostenbewusstem Verhalten. PTwin.doc Hausarztmodell Freie Wahl eines Hausarztes, mit 15 % Prämienrabatt. PTwin.plus Gesundheitsnetz Optimale Behandlungsqualität in einem ausgewählten Gesundheitsnetz, mit 20 % Prämienrabatt. Spitalkostenversicherung (5 % Rabatt bei Online-Versicherung) Auf Wunsch mit 3 Jahresvertrag (6,7 % Treuerabatt) Allgemeine Abteilung Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungs auftrag und von PT anerkanntem Tarif/Vertrag in der Schweiz. Halbprivate Abteilung Spitalkosten in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und von PT anerkanntem Tarif/ Vertrag in der Schweiz. Freie Arztwahl. Private Abteilung Schweiz/Welt Spitalkosten in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem von PT Tarif/Vertrag in der Schweiz. Freie Arztwahl. Variante Privat Welt: alle Spitäler. Weitere Zusatzversicherungen (5 % Rabatt bei Online-Versicherung) Heilungskosten Geldleistungen Weitere Produkte/Dienstleistungen rankenpflege-plus- oder rankenpflege-comfort-versicherung osten für Medikamente, Brillen und ontaktlinsen, Gesundheitsförderung usw. Inkl. Reise und Ferienversicherung während max. 8 alenderwochen pro Jahr. Auf Wunsch mit 3 Jahresvertrag (6,7 % Treuerabatt). Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung. Natura-Versicherung osten für alternative Heilmethoden. Zahnbehandlungs-Versicherung osten von Zahnbehandlungen. Freiwillige rankenversicherung Ideale Versicherung für Personen mit Wohnsitz im Ausland. Versicherung bei rankheit oder rankheit und Unfall für Tod und Invalidität (TI/UTI) Auszahlung von apitalleistungen im Todes und Invaliditätsfall. Eintritt bis zum 55. Altersjahr. Unfallversicherung für Tod und Invalidität Auszahlung von apitalleistungen im Todes und Invaliditätsfall bei Unfall. Erwerbsausfall Schadenversicherung Taggeldauszahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des tatsächlichen Erwerbsausfalls. Eintritt ab 16. Altersjahr. Erwerbsausfall Summenversicherung Taggeldauszahlung bei Arbeitsunfähigkeit, ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls (z. B. für Selbstständigerwerbende, Hausfrauen und Hausmänner). Eintritt ab 16. Altersjahr. Spitaltaggeldversicherung Taggeldauszahlung bei Aufenthalt in einem Akutspital ohne Nachweis ungedeckter osten. Sicuranta Aufnahmegarantie-Versicherung Garantiert die spätere Aufnahme in die Spitalkostenversicherung halbprivate oder private Abteilung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Reise- und Ferienversicherung Deckung unvorhergesehener Ereignisse und Auslagen bei Ferien im Ausland. Internet-Rechtsschutz ostenlos für Online Versicherte. Verkehrs- und Privatrechtsschutz Ideale Ergänzung zum Gesundheits-rechtsschutz. Gesundheitsrechtsschutz ostenübernahme bei Rechtsstreit aufgrund Gesundheitsschädigung. VitaClic-Gesundheitsakte Alle Gesundheitsdaten inkl. Patientenverfügung, Organspendeausweis und Impfausweis online hinterlegt. Mit persönlichem Notfallausweis. PTbenefit-onto (Zusammenarbeit mit BEB) Vorzugszins auf Bankkonto und Gratis-ontoführung. PTnet: 24-h-Online-Zugang zum persönlichen Versicherungsdossier unter und via PTnet App. 24-h medizinische Gratis-Beratung und Notruf unter +41 (0) Bei fast allen PT Zusatzversicherungen ist der Eintritt bis zum 70. Altersjahr möglich.

4 Leistungen im Überblick Diese Übersicht stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen (inkl. VG/VVG) und die gültigen PT-Versicherungsbedingungen. Für die Be messung Ihres Leistungsanspruchs sind ausschliesslich die gesetzlichen Grundlagen und die PT-Versicherungsbedingungen massgebend. Mehr Informationen auf

5 Leistungen Spitalaufenthalte: Arzt-, Behandlungs- und Pensions kosten in anerkannten Spitälern. Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in anerkannten Heilbädern in der Schweiz, unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach einem Spitalaufenthalt. Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten und ärztlich geleiteten uranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach einem Spitalaufenthalt. Schulmedizin: Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen. Medikamente: Von einem eidg. dipl. Arzt verordnet. Mutterschaft: Geburtskosten. Unterbindung/Vasektomie/Sterilität Neugeborene: Beitrag für Geburt. Rooming-In: Aufenthalt von Begleitpersonen. Vorsorgeuntersuchungen Impfungen/Entwicklungskontrollen Brillen/ontaktlinsen: ostenbeitrag. Hauspflege/Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann. Haushalthilfe: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation oder nach einem Spitalaufenthalt. Hilfsmittel: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt. Zahnbehandlungen Psychotherapeuten/Psychologen Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital. Rettungskosten in der Schweiz. Gesundheitsförderung omplementärmedizin Gesundheitsrechtsschutz Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts.

6 Obligatorische rankenpflegeversicherung (OP) Gemäss rankenversicherungsgesetz (VG) Auch als alternatives Grundversicherungsmodell (PTwin.win, PTwin.doc, PTwin.plus) abschliessbar rankenpflege-plus-versicherung (AP, Leistungsklasse 1) (Inkl. 8 Wochen Reise- und Ferienversicherung) Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 VG). CHF 10. pro Tag während max. 21 Tagen pro alenderjahr und Deckung der ambulan ten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. Ambulante Behandlung: ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. Anerkannte Heilbäder nur im angrenzenden Ausland: CHF 20. pro Tag während max. 21 Tagen ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. ostendeckung gemäss VG für Medikamente nach Arzneimittelund Spezia litätenliste. Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 VG). ontrolluntersuchungen und Geburtskosten: ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100. pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der osten für 3 Stillberatungen. 90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate, inkl. solche der omplementärmedizin sowie Lifestyle- Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. CHF 150. pro Geburt an Geburtsvorbereitungs kurse. CHF 100. pro Geburt an Rückbildungskurse. arenzfrist: 270 Tage. 90 % der osten, max. CHF 300. (exkl. Sterilität). CHF 100. für jedes Neugeborene mit AP-Deckung, Leistungsklasse 1. Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre nach VG. Leistungen gemäss VG. Leistungen an Brillengläser/ontaktlinsen an krankheitsbedingte Spezialfälle CHF 180. (pro Seite), für inder bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 180. (pro Jahr), gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) Ziffer 25. Gesetzliche Leistungen. 90 %, max. CHF 200. pro alenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up). 90 % an gynäkologische Vorsorge untersuchung (sofern keine Pflichtleistung). 90 % der osten von Schutzimpfungen. CHF 200. arenzfrist: 365 Tage. Beitrag an Miete oder auf gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände- Liste). CHF 200. pro Hilfsmittelart (rankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate) und alenderjahr an Miete oder auf. Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungs pflicht besteht. 50 %, max. CHF %, max. CHF pro a lenderjahr. CHF innerhalb von 5 alenderjahren, max. CHF 50. pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeu tische Behandlung eines Leidens mit rankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychothera peutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie). CHF pro alenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten). CHF 400. pro alenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen. CHF pro alenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten). Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Traditionelle chinesische Medizin. Behandlung durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis. Behandlungskosten gemäss höchstens doppeltem Tarif des Wohnkantons (Listenspital). Im Spitalfall höchstens doppelte Pauschale des Listenspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons. EU/EFTA: Übernahme der osten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der europäischen rankenversicherungskarte. = Leistungen abzüglich ostenbeteiligung Juristische Unterstützung und ostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung (siehe «Gesundheitsrechtsschutz»). Heilungs-, Transport- und Rettungs kosten: Volle Deckung während max. 8 Wochen pro alenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienversicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten-, eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst. Siehe auch unter Reise- und Ferienversicherung.

7 rankenpflege-comfort-versicherung (AP, Leistungsklasse 2) (Inkl. 8 Wochen Reise- und Ferienversicherung) Spitalkostenversicherung (H) Allgemein In der ganzen Schweiz volle Dec kung in der allgemei nen Abteilung aller Listenspitäler mit Leis tungsauftrag und von PT anerkanntem Tarif/Vertrag. Anerkannte Heilbäder nur im angrenzenden Ausland: CHF 20. pro Tag während max. 21 Tagen CHF 20. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 20. pro Tag während max. 30 Tagen 90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic und 90 % der osten, maximal CHF 200. pro alenderjahr, an komplementärmedizinische Medikamente. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. CHF 150. pro Geburt an Geburtsvorbereitungskurse. CHF 100. pro Geburt an Rückbildungskurse. arenzfrist: 270 Tage. 90 % der osten, max. CHF 500. (inkl. Sterilität). CHF 100. für jedes Neugeborene mit AP-Deckung, Leistungsklasse %, max. CHF 200. pro alenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up). 90 % an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (sofern keine Pflichtleistung). 90 % der osten von Schutzimpfungen. CHF 200. arenzfrist: 365 Tage. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der allgemeinen Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungs auftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 100. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. CHF 10. pro Tag während maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen für Haushalthilfe und Hauspflege. Hauspflege-Leistungen werden auch dann erbracht, solange dadurch ein Spitalaufenthalt vermiedenwerden kann. Diese Leistungen können nicht mit urleistungen kumuliert werden. Hilfeleistung durch beruflich dafür ausgebildete Angehörige und bei Nachweis eines Erwerbsausfalls. Max. CHF 20. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. CHF 200. pro Hilfsmittelart (rankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate) und alenderjahr an Miete oder auf. CHF innerhalb von 5 alenderjahren, max. CHF 50. pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeutische Behandlung eines Leidens mit rankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychotherapeutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie). CHF pro alenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten). CHF 400. pro alenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen. CHF pro alenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten). Sofern kein Leistungsbezug im Vorjahr (Schadenfreiheit): CHF 200. pro alenderjahr an Saison- oder Jahresabonnemente für folgende Wellness- und Fitness-Aktivitäten: raft- und Ausdauertraining, Aqua-Fitness, Pilates, Power-Yoga und Walking-urs. 90 % der osten für ambulante komplementärmedizinische Behandlungen (ohne Medikamente), maximal pro alenderjahr: CHF für Behandlungen durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis. CHF für Behandlungen durch einen EMR-Therapeuten. Heilmassnahmen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR), ohne ärztliche Verordnung. Gesamtanspruch für komplementärmedizinische Behandlungen durch Ärzte und EMR-Therapeuten (ohne Medikamente) max. CHF Juristische Unterstützung und ostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit einer Gesundheitsschädigung (siehe «Gesundheitsrechtsschutz»). Heilungs-, Transport- und Rettungskosten: Volle Deckung während max. 8 Wochen pro alenderjahr aus integrierter Reise- und Ferienver sicherung, die zusätzliche Assistance-Leistungen, eine Annullierungskosten-, eine Reisegepäck- sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst. Volle ostendeckung. Bis CHF pro Ereignis. Im Akutspital max. CHF pro alender jahr. Transport- und Rettungskosten: CHF pro Ereignis. Siehe auch unter Reise- und Ferienversicherung.

8 Spitalkostenversicherung (H) Halbprivat Spitalkostenversicherung (H) Privat Spitalkostenversicherung (H) Privat Welt In der ganzen Schweiz volle Deckung in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und von PT anerkanntem Tarif/Vertrag. Freie Arztwahl. CHF 40. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 40. pro Tag während max. 30 Tagen In der ganzen Schweiz volle Deckung in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leis tungs auftrag und von PT anerkanntem Tarif/Vertrag. Freie Arztwahl. CHF 60. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 60. pro Tag während max. 30 Tagen Auf der ganzen Welt volle Deckung in der privaten Abteilung aller Spitäler. Freie Arztwahl. CHF 60. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 60. pro Tag während max. 30 Tagen In der ganzen Schweiz volle Deckung in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 200. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungs auftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 300. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. Auf der ganzen Welt volle Deckung in der privaten Abteilung aller Spitäler. In einem Geburtshaus: CHF 300. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. Max. CHF 30. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Max. CHF 50. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Max. CHF 50. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Volle ostendeckung. Volle ostendeckung. Volle ostendeckung. Bis CHF pro Ereignis. Bis CHF pro Ereignis. Bis CHF pro Ereignis. Im Akutspital in Europa, inkl. Mittelmeerrandstaaten, volle ostendeckung. In der restlichen Welt: max. CHF Transport- und Rettungs kosten: CHF pro Ereignis. Im Akutspital auf der ganzen Welt, exkl. USA und anada, volle ostendeckung. USA und anada: max. CHF pro alenderjahr. Transport- und Rettungs kosten: CHF pro Ereignis. Volle ostendeckung im Akutspital auf der ganzen Welt. Transport und Rettungskosten: CHF pro Ereignis

9 Sicuranta (GH) Aufnahmegarantie-Versicherung Garantiert die zukünftige Aufnahme in die halbprivate oder private Spitalkostenversicherung. Zur Auswahl stehen folgende Sicuranta- Vertragsdauern: 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Eine Gesundheitsprüfung wird bei Abschluss von Sicuranta vorgenommen. Nach Ablauf der Vertragsdauer erfolgt der Übertritt in die garantierte Spitalkostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Sicuranta kann auch in Ergänzung zur Spitalkostenversicherung allgemeine Abteilung abgeschlossen werden. Zahnbehandlungs-Versicherung (Z) Leistungsklasse 0 50 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen, max. CHF 300. Leistungsklasse 1 50 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen, max. CHF 500. Leistungsklasse 2 50 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen, max. CHF Leistungsklasse 3 75 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen, max. CHF Für inder: Leistungsklasse 6 75 % der osten von Zahnstellungskorrekturen, max. CHF Die Leistungsklasse 6 kann nur in ombination mit der rankenpflege-plus oder rankenpflege-comfort-versicherung abgeschlossen werden. Bis zum 5. Geburtstag kann jede Leistungsklasse ohne Vorlage eines zahnärztlichen Attests abgeschlossen werden. arenzfristen: 12 Versicherungsmonate für ieferorthopädie, Zahnprothetik und Zahnsanierungen wegen Amalgamunverträglichkeit; 6 Versicherungsmonate für die übrigen Zahnbehandlungen. Freiwillige rankenversicherung (F) Die ideale Grunddeckung für Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht der obligatorischen rankenpflegeversicherung unterstellt sind. Die Leistungen sind ähnlich wie die in der obligatorischen rankenpflegeversicherung (VG) und der rankenpflege Plus Versicherung (VVG). Nach Vollendung des 18. Altersjahrs gilt eine Mindestjahresfranchise von CHF Weitere Jahresfranchisen stehen zur Wahl: Erwachsene Prämienreduktion CHF % CHF % inder Prämienreduktion CHF % CHF % Die Versicherung kann durch eine Spital kostenversicherung ergänzt werden: Zur Auswahl stehen eine Privatdeckung WELT, eine Privat deckung SCHWEIZ mit unbeschränkten Leis tungen in allen Ländern ausserhalb der USA und anadas sowie eine Halb privatdeckung SCHWEIZ mit unbeschränkten Leis tungen in Europa und den Mittelmeerrand staaten. Natura-Versicherung (N) ostenübernahme für komplementärmedizinische Behandlungen/alternative Heilmethoden. Leistungsklasse 1 CHF Gesamtleistungen pro alenderjahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) für komplementär medizinische Behandlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder auf ärztliche Verordnung bei einem EMR-Thera peu ten. 90% der osten bis zur max. versicherten Summe. Leistungsklasse 2 CHF Gesamtleistungen pro alenderjahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) für komplementär medizinische Behandlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder bei einem EMR-Therapeu ten. 90% der osten bis zur max. versicherten Summe. Leistungsklasse 3 CHF Gesamtleistungen pro alenderjahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) mit Jahresfranchise CHF 200. für komplementärmedizinische Be handlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder bei einem EMR-Therapeuten. 90% der osten bis zur max. versicherten Summe. Gesundheitsrechtsschutz (GR) Automatisch eingeschlossen in der rankenpflege Plus und rankenpflege Comfort Versicherung. Rechtliche Hilfe und ostenübernahme in einem Rechtsstreit. Versichert sind vertragliche Streitigkeiten mit Medizinalpersonen. Zum Beispiel lage gegen ein Spital nach einer verpfuschten Operation. Die Leistungen werden auch für Haftpflichtund versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung erbracht. Nach einem Unfall mit örperverletzung sind beispielsweise Forderungen der Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher gedeckt. Oder bei rankheit ist die Streitigkeit mit der Versicherung wegen allfällig nicht bezahlten Taggeldern versichert. Verkehrs- und Privatrechtsschutz (VPR) Für umfassenden Rechtsschutz die ideale Ergänzung zum Gesundheitsrechtsschutz. Diese Versicherung kann in Ergänzung zur rankenpflege Plus oder rankenpflege Comfort-Versicherung abgeschlossen werden. Rechtliche Unterstützung und ostenübernahme in einem Rechtsstreit zum Beispiel aufgrund eines Autounfalls, mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, dem Nachbarn usw. Internet-Rechtsschutz (IR) Rechtliche Hilfe und finanzielle Unterstützung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, Cyber-Mobbing, Phishing und Hacking sowie Drohung, Nötigung und Erpressung. Ebenfalls versichert sind Rechtsstreitigkeiten, wenn die versicherte Person Opfer eines reditkartenmissbrauchs wird, der im Internet begangen worden ist sowie Fälle im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheber, Namens- und Markenrechten. In der Online Versicherung ist der Internet Rechtsschutz gratis eingeschlossen.

10 Reise- und Ferienversicherung (RF) Folgende Versicherungsbausteine können bei Auslandaufenthalt für 17, 31, 62, 92, 183 oder 365 Tage abgeschlossen werden. Heilungskosten/Assistance Deckung der Heilungskosten, ambulant und stationär, welche die Deckungslimite der obligatorischen rankenpflegeversicherung übersteigen. Assistance-Leistungen an: Rettung/Bergung, ranken- und Unfalltransporte, Repatriierung, Heimschaffung verstorbener Personen, Verlängerung des Hotel - aufenthalts des Versicherten bis CHF nach Hospitalisierung, Verlängerung des Hotelaufenthalts der mitreisenden Familienangehörigen bis CHF 1500., Rücktransport der mitreisenden Person bzw. von mitreisenden Familienangehörigen und anderes. Annullierungskosten Ma ximal CHF pro Reisearrangement. Reisegepäck Maximal CHF pro Person, CHF pro Familie. Rechtsschutz im Ausland Pro Fall bis CHF (z. B. Gerichtsund Betreibungskosten). Zusätzlich profitieren die Versicherten vom weltweiten PT-Notruf rund um die Uhr. In der rankenpflege Plus und rankenpflege Comfort Versicherung ist die Reiseund Ferienversicherung für 8 Wochen pro alen der jahr bereits eingeschlossen. Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen (U) ostenübernahme bei Unfall in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG 1, während maximal 5 Jahren ab Unfalltag. ostenübernahme für folgende ärztlich verordnete Leistungen: Spitalkosten auf der allgemeinen Abteilung Brillen, Hörapparate und Prothesen als Folge einer behandlungsbedürftigen örperschädigung Haushalthilfe bis max. CHF Hauspflege bis max. CHF Erholungskuren in einer ärztlich geleiteten uranstalt gemäss Verzeichnis santésuisse Badekuren in anerkannten Heilbädern in der Schweiz Bis max. CHF pro Unfall an Bergungs-, Rettungs- und Transportkosten (ohne Repatriierung) sowie an Leichentransporte 1 VG: rankenversicherungsgesetz UVG: Unfallversicherungsgesetz MVG: Militärversicherungsgesetz Erwerbsausfall (J) Schadenversicherung oder Summenversicherung Taggeld bei voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit aufgrund rankheit oder Unfall. Das Taggeld wird während 730 Tagen im Verlaufe von 900 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet. Wartefristen: 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tage. Der Anspruch auf Taggelder beginnt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Die Versicherung erlischt bei Ausschöpfung der Leistungen oder mit Erreichen des AHV-Alters. Varianten: Schadenversicherung Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum AHV Lohn vor der Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Summenversicherung Das versicherte Taggeld wird ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls bezahlt. Diese Variante eignet sich besonders für selbstständig Erwerbende, Hausfrauen und Hausmänner. Spitaltaggeldversicherung (HT) Taggeld bei Aufenthalt in einem Akutspital, ohne Nachweis ungedeckter osten. Es kann ein Spitaltaggeld von CHF 100., CHF 150., CHF 200., CHF 250. oder CHF 300. abgeschlossen werden für 30 oder 60 Tage Bei Mutterschaft besteht eine arenzfrist von 270 Tagen. Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts wird das Spitaltaggeld ausbezahlt. ein Spitaltaggeld wird ausbezahlt, wenn sich der Versicherte zur Behandlung ins Ausland begibt. Unfallversicherung für Tod und Invalidität () apitalauszahlung bei Unfalltod oder bei unfallbeding ter Invalidität. Versicherungskombinationen (in CHF): Tod Invalidität Erwachsene inder bis 18 Jahre Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % erhöht sich die Entschädigung progressiv und erreicht bei einer Invalidität von 100 % das Leis tungsmaximum von 350 % des versicherten apitals. Versicherung bei rankheit oder rankheit und Unfall für Tod und Invalidität (TI/UTI) apitalauszahlung bei Tod oder Invalidität. Versicherungskombinationen (in CHF): Tod Invalidität Ab dem 56. Lebensjahr reduziert sich die Leistung jährlich um 20 %. Die Versicherung erlischt mit dem 59. Lebensjahr. Im Invaliditätsfall erfolgt eine Auszahlung ab einem Invaliditätsgrad von 40 %. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 % und 70 % entspricht der ausbezahlte Anteil der vereinbarten Ver sicherungssumme prozentmässig genau dem Invaliditätsgrad. Ein Invaliditätsgrad von 70 % und mehr berechtigt zur Auszahlung von 100 % der Versicherungssumme.

11 Sparmöglichkeiten Obligatorische rankenpflegeversicherung VG 1 Franchise in der obligato rischen rankenpflegeversicherung* Die gesetzliche Jahresfranchise in der obligatorischen rankenpflegeversicherung beträgt CHF 300. (CHF 0. bei indern). Folgender maximaler Rabatt gilt für freiwillig höher gewählte Franchisen: Franchise Jährlicher Erwachsene Maximalrabatt CHF 500. CHF 140. CHF CHF 490. CHF CHF 840. CHF CHF inder CHF 200. CHF 140. CHF 400. CHF 280. CHF 600. CHF 420. Höchstrabatt rankenkassen dürfen höchstens einen Rabatt von 70 % der Differenz zwischen Wahlfranchise und gesetzlicher Franchise gewähren.rechnungsbeispiel auf Der Totalbetrag aller Prämienrabatte (Franchise, alternatives Grundversicherungsmodell und Unfallausschluss) darf maximal 50 % der Prämie der obligatorischen rankenpflegeversicherung (Standardmodell) betragen. Rabatt auf der Erwachsenenprämie für inder und Jugendliche inder (0 18 Jahre): 77 % Jugendliche (19 25 Jahre): 7,5 % Alternative Grundversicherungsmodelle PTwin.win Telemedizin Eignet sich für kostenbewusste Versicherte, die bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst das telemedizinische Beratungszentrum anrufen, bevor sie eine onsultation bei ihrem Hausarzt vereinbaren. Der Prämienrabatt auf der obligatorischen rankenpflegeversicherung beträgt mindestens 5 %. Weitere Informationen auf PTwin.doc Hausarztmodell Mit PTwin.doc wenden sich Versicherte bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an ihren Hausarzt. Er koordiniert den gesamten Behand lungsablauf und ist der persönliche Gesundheitsberater. Bei diesem Versicherungsmodell gewähren wir einen Rabatt von 15 % auf der obligatorischen rankenpflegeversicherung. Weitere Informationen auf PTwin.plus Gesundheitsnetz Mit der Wahl eines Gesundheitsnetzes, profitieren Versicherte von 20 % Prämienrabatt auf der obli ga to rischen rankenpflegeversicherung. Das regionale PTwin.plus-Angebot und weitere Informationen auf plus Sistierung der Unfalldeckung 5 % Prämienersparnis in der obligatorischen rankenpflegeversicherung bringt der Ausschluss der Unfalldeckung. Ein Aus schluss ist möglich bei einer Anstellung von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. In diesem Fall versichert der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden automatisch gegen Berufs- und Nichtberufs unfälle. Prämienverbilligung durch die antone Bei bescheidenen Einkommen besteht möglicher weise ein Anrecht auf einen staatlichen Bei trag an die Prämie der obligatorischen rankenpflegeversicherung. Die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder die kantonale Verwaltung geben dazu Auskunft. Zusatzversicherungen VVG 2 Familienrabatt Nach der Geburt des dritten und jedes weite ren indes erhält das älteste oder nächstälteste ind folgende Versicherung gratis: rankenpflege-plus- oder rankenpflege- Comfort. Spitalkostenversicherung allgemeine Abteilung. Voraussetzungen: Ein Elternteil hat bei der PT die obligatorische rankenpflege ver sicherung und eine der folgenden Zusatzversicherungen abgeschlossen: rankenpflege-plus. rankenpflege-comfort. Spitalkostenversicherung. Alle inder haben die gleiche Deckung. ostenbeteiligung im Spital Für die private oder halbprivate Abteilung wird ein Prämienrabatt gewährt, wenn freiwillig pro Jahr folgende Spitalkosten (Jahresfranchise) selber getragen werden: Jahresfranchise Prämienreduktion CHF % CHF % CHF % Ein Wechsel in eine tiefere ostenbeteiligung respektive deren Aufhebung entspricht einer Versicherungserhöhung und erfordert eine Gesundheitsprüfung. Treuerabatt 6,7 % Bei einer 3-jährigen Vertragsdauer der rankenpflege-plus-, rankenpflege-comfortoder der Spitalkostenversicherung wird auf diesen Zusatzversicherungen ein Treuerabatt von 6,7 % pro Jahr gewährt. «Payback» bei ambulanter Geburt Die «Payback»-Dienstleistung richtet sich an alle Frauen mit einer Spitalkostenversicherung für die private oder halbprivate Abteilung, die eine ambulante Geburt (im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause) vorziehen. Sie erhalten ohne ostennachweis eine Pauschale von CHF pro Geburt (eines oder mehrerer inder) bei Halbprivatversicherung oder eine Pauschale von CHF pro Geburt (eines oder mehrerer inder) bei Privatversicherung. Über die genauen onditionen der «Payback»- Dienstleistungen geben die PT-undenberaterinnen und berater Auskunft. «Payback» in der Spitalkostenversicherung Die «Payback»-Dienstleistung in der Spital - kos tenversicherung richtet sich an alle unden mit einer Spitalkostenversicherung für die private oder halbprivate Abteilung ohne Spita lfranchise. Wählt der Versicherte bei einem Spitalaufenthalt freiwillig die allgemeine Abteilung (anstelle der Privat- oder Halbprivatabteilung) und teilt er dies vor Spitaleintritt seiner undenberaterin oder seinem undenberater schriftlich mit, so erhält er folgende Gutschrift: Halbprivatversicherte: CHF 100. pro Tag, max. CHF Privatversicherte: CHF 125. pro Tag, ma x. CHF Erwerbsausfallversicherung Eine längere Wartefrist bei der Taggeldversicherung bringt eine Prämienersparnis. Verkehrs- und Privatrechtschutz (VPR) inder mit einer rankenpflege-plus- oder rankenpflege-comfort-versicherung sind bis zum 18. Altersjahr gratis und automatisch versichert. Ab zweitem erwachsenen Familienmitglied, das im gleichen Haushalt lebt, gewähren wir einen Rabatt von 50 % auf der Erwachsenenprämie. Zahnbehandlungs-Versicherung inder erhalten die Zahnbehandlungs- Versicherung Leistungsklasse 6 bis zum vollendeten 3. Altersjahr gratis. ollektivversicherung Firmen oder Verbände, die bei der PT einen Vertrag für ollektiv-heilungskosten-zusatz abschliessen, helfen ihren Mitarbeitenden oder Mitgliedern Prämien zu sparen. Online-Versicherung Prämienrabatt Online-Versicherte kommunizieren mit der PT vorwiegend online und verzichten auf Papierdokumente. Dafür erhalten sie einen Online- Rabatt von 5 % auf allen Zusatzversicherungen. Skonto Skonto für Jahres- und Halbjahreszahler Versicherte, die ihre Prämien fristgerecht jährlich zum Voraus bezahlen, profitieren von 1 % Skonto. Bei halbjährlicher Zahlung erhalten sie 0,5 % Skonto. Der Skontoabzug wird auf der Prämienrechnung ausgewiesen. 1 rankenversicherungsgesetz 2 Versicherungsvertragsgesetz

12 PT rankenkasse AG, PT Versicherungen AG und Genossenschaften PT/CPT 15 /d HJB

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