Leistungsübersicht 2015
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- Elsa Zimmermann
- vor 8 Jahren
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1 Leistungsübersicht 2015
2 PT einfach gut versichert. Online Prämien sparen Sie profitieren von mehr als 10 % Prämienrabatt auf Zusatzversicherungen. Sie können ganz bequem Änderungen an Ihrer Versicherungsdeckung vornehmen und verfügen über ein elektronisches Dokumentenarchiv. Auf Ihre Fragen erhalten Sie rasch präzise Antworten von Ihrer persönlichen undenberaterin oder Ihrem persönlichen undenberater. Online und einfach. Mehr als unden haben sich bereits für das Online-Angebot der PT entschieden. Zu Recht: Die Internetplattform ist die fortschrittlichste Online-Lösung in der Schweizer rankenversicherung. Auf erfahren Sie mehr. Sichere Plattform für Ihre Versicherungsdaten Sie erhalten direkten Zugriff zum umfassenden PTnet. In diesem geschützten Bereich verwalten Sie Ihre Versicherungsdaten einfach und sicher. So sicher wie beim E-Banking. Und Sie können sich im gesicherten Bereich jederzeit an Ihre persönliche undenberaterin, Ihren persönlichen undenberater wenden. 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. Online-Versicherte haben Vorteile Bis 11,7 % Prämienrabatt: Online-Bonus von 5 % auf allen Zusatzversicherungen und 6,7 % Treuerabatt auf den wichtigen Deckungen rankenpflege-plus, rankenpflege-comfort und Spitalkosten. Einfaches und sicheres Login für den raschen Zugriff auf Ihr Online-Versicherungsdossier. Eine persönliche Ansprechperson, die sich gerne Zeit für Sie nimmt. ostenloser Internet-Rechtsschutz, der Ihnen bei Online-Betrug oder Cyber-Mobbing zum Recht verhilft. Eine persönliche Online-Gesundheitsakte mit Notfallausweis auf VitaClic. Wir übernehmen für Sie die Monatsgebühr von CHF VitaClic die persönliche Gesundheitsakte online In der VitaClic-Gesundheitsakte verwalten Sie Ihre Gesundheitsdaten online. Sie können Daten hinterlegen, die für den medizinischen Notfall überlebenswichtig sind: Blutgruppe, rankheiten, Allergien usw. Ausgezeichnet mit dem GoodPriv@cy/ VDSZ-Datenschutzgütesiegel hütet VitaClic Ihre vertraulichen Gesundheitsdaten. Mehr Informationen erhalten Sie auf
3 Produktübersicht Grundversicherung Obligatorische rankenpflege versiche rung (OP) mit gesetzlicher oder wählbarer Franchise OP Arzt-, Medikamenten-, Spital- und andere osten. Spital: Allgemeine Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag, höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons. ostenübernahme nach Art. 41 VG. ein Höchsteintrittsalter für alle OP Versicherungen. OP als alternatives Grundversicherungsmodell PTwin.win Telemedizin Telemedizinische ärztliche Beratung. Prämienrabatt von mindestens 5 % bei kostenbewusstem Verhalten. PTwin.doc Hausarztmodell Freie Wahl eines Hausarztes, mit 15 % Prämienrabatt. PTwin.plus Gesundheitsnetz Optimale Behandlungsqualität in einem ausgewählten Gesundheitsnetz, mit 20 % Prämienrabatt. Spitalkostenversicherung (5 % Rabatt bei Online-Versicherung) Auf Wunsch mit 3 Jahresvertrag (6,7 % Treuerabatt) Allgemeine Abteilung Spitalkosten in der allgemeinen Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif in der Schweiz. Halbprivate Abteilung Spitalkosten in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif in der Schweiz. Private Abteilung Spitalkosten in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif in der Schweiz. Variante privat Welt wählbar. Weitere Zusatzversicherungen (5 % Rabatt bei Online-Versicherung) Heilungskosten Geldleistungen Weitere Produkte/Dienstleistungen rankenpflege-plus- oder rankenpflege-comfort-versicherung osten für Medikamente, Brillen, Gesundheitsförderung usw. Inkl. Reise und Ferienversicherung während max. 8 alenderwochen pro Jahr. Auf Wunsch mit 3 Jahresvertrag (6,7 % Treuerabatt). Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen Ungedeckte osten in Ergänzung zur Unfalldeckung. Natura-Versicherung osten für alternative Heilmethoden. Zahnbehandlungs-Versicherung osten von Zahnbehandlungen. Freiwillige rankenversicherung Ideale Versicherung für Personen mit Wohnsitz im Ausland. Versicherung bei rankheit oder rankheit und Unfall für Tod und Invalidität (TI/UTI) Auszahlung von apitalleistungen im Todes und Invaliditätsfall. Eintritt bis zum 55. Altersjahr. Unfallversicherung für Tod und Invalidität Auszahlung von apitalleistungen im Todes und Invaliditätsfall bei Unfall. Erwerbsausfall Schadenversicherung Taggeldauszahlung bei Arbeitsunfähigkeit im Rahmen des tatsächlichen Erwerbsausfalls. Eintritt ab 16. Altersjahr. Erwerbsausfall Summenversicherung Taggeldauszahlung bei Arbeitsunfähigkeit, ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls (z. B. für Selbstständigerwerbende, Hausfrauen und Hausmänner). Eintritt ab 16. Altersjahr. Spitaltaggeldversicherung Taggeldauszahlung bei Aufenthalt in einem Akutspital ohne Nachweis ungedeckter osten. Garanta Aufnahmegarantie-Versicherung Garantiert die spätere Aufnahme in die Spitalkostenversicherung halbprivate oder private Abteilung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Reise- und Ferienversicherung Deckung unvorhergesehener Ereignisse und Auslagen bei Ferien im Ausland. Internet-Rechtsschutz ostenlos für Online Versicherte. Verkehrs- und Privatrechtsschutz Ideale Ergänzung zum Gesundheitsrechtsschutz. Gesundheitsrechtsschutz ostenübernahme bei Rechtsstreit aufgrund Gesundheitsschädigung. Gesundheitsplattform VitaClic Informationen über Gesundheits wesen, abspeichern von Notfalldaten und eigenen Dokumenten im geschützten Bereich. PTbenefit-onto (Zusammenarbeit mit BEB) Vorzugszins auf Bankkonto und Gratis-ontoführung. PTnet: 24-h-Online-Zugang zum persönlichen undendossier unter 24-h medizinische Gratis-Beratung und Notruf unter +41 (0) Bei fast allen Zusatzversicherungsprodukten ist der Eintritt in die PT bis zum 70. Altersjahr möglich.
4 Leistungen im Überblick Diese Übersicht stützt sich auf die gesetzlichen Grundlagen (inkl. VG/VVG) und die gültigen PT-Versicherungsbedingungen. Für die Be messung Ihres Leistungsanspruchs sind ausschliesslich die gesetzlichen Grundlagen und die PT-Versicherungsbedingungen massgebend.
5 Leistungen Spitalaufenthalte: Arzt-, Behandlungs- und Pensions kosten in anerkannten Spitälern. Badekuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten ärztlich geleiteten uranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach einem Spitalaufenthalt. Erholungskuren: Medizinisch bedingt und von einem eidg. dipl. Arzt verordnet in einer anerkannten uranstalt unmittelbar nach einer intensiven ärztlichen Behandlung und/oder nach einem Spitalaufenthalt. Schulmedizin: Behandlung durch eidg. dipl. Ärzte, Chiropraktoren sowie Personen, die im Auftrag eines Arztes Leistungen erbringen. Medikamente: Von einem eidg. dipl. Arzt verordnet. Mutterschaft: Geburtskosten. Unterbindung/Vasektomie/Sterilität Neugeborene: Beitrag für Geburt. Rooming-In: Aufenthalt von Begleitpersonen. Vorsorgeuntersuchungen Impfungen/Entwicklungskontrollen Brillen/ontaktlinsen: ostenbeitrag. Hauspflege/Spitex: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation, einem Spitalaufenthalt oder wenn ein solcher vermieden werden kann. Haushalthilfe: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt nach einer ambulanten Operation oder nach einem Spitalaufenthalt. Hilfsmittel: Verordnet durch einen eidg. dipl. Arzt. Zahnbehandlungen Psychotherapeuten/Psychologen Transportkosten: Medizinisch notwendige Transporte zum nächsten Arzt oder zum nächstgelegenen Spital. Rettungskosten in der Schweiz. Gesundheitsförderung: Sofern kein Leistungsbezug aus der rankenpflege Comfort Versicherung im vorangehenden alenderjahr. omplementärmedizin Gesundheitsrechtsschutz Ausland: Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts.
6 Obligatorische rankenpflegeversicherung (OP) Gemäss rankenversicherungsgesetz (VG) Auch als alternatives Grundversicherungsmodell (PTwin.win, PTwin.doc, PTwin.plus) abschliessbar rankenpflege-plus-versicherung (AP, Leistungsklasse 1) (Inkl. 8 Wochen Reise- und Ferienversicherung) Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 VG). CHF 10. pro Tag während max. 21 Tagen pro alenderjahr und Deckung der ambulan ten Behandlungskosten gemäss anerkannten Tarifen. Ambulante Behandlung: ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. Im angrenzenden Ausland: CHF 20. pro Tag während max. 21 Tagen ostendeckung gemäss VG für Medikamente nach Arzneimittelund Spezia litätenliste. Im Wohnkanton volle Deckung in der allgemeinen Abteilung eines Listenspitals mit Leistungsauftrag. Im Standortkanton höchstens nach dem Tarif des Wohnkantons (Art. 41 VG). ontrolluntersuchungen und Geburtskosten: ostendeckung gemäss anerkannten Tarifen. CHF 100. pro Geburt an Geburtsvorbereitung. Übernahme der osten für 3 Stillberatungen. 90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate, inkl. solche der omplementärmedizin sowie Lifestyle- Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. CHF 150. pro Geburt an Geburtsvorbereitungs kurse. CHF 100. pro Geburt an Rückbildungskurse. arenzfrist: 270 Tage. 90 % der osten, max. CHF 300. (exkl. Sterilität). CHF 100. für jedes Neugeborene mit AP-Deckung, Leistungsklasse 1. Allgemeine und gynäkologische Vorsorgeuntersuchung alle 3 Jahre nach VG. Leistungen gemäss VG. Leistungen an Brillengläser/ontaktlinsen an krankheitsbedingte Spezialfälle CHF 180. (pro Seite), für inder bis zum vollendeten 18. Altersjahr CHF 180. (pro Jahr), gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände-Liste) Ziffer 25. Gesetzliche Leistungen. 90 %, max. CHF 200. pro alenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up). 90 % an gynäkologische Vorsorge untersuchung (sofern keine Pflichtleistung). 90 % der osten von Schutzimpfungen. CHF 200. arenzfrist: 365 Tage. Beitrag an Miete oder auf gemäss MiGeL (Mittel- und Gegenstände- Liste). CHF 200. pro Hilfsmittelart (rankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate) und alenderjahr an Miete oder auf. Leistungen gemäss Tarif, sofern für die Behandlung eine gesetzliche Leistungs pflicht besteht. 50 %, max. CHF %, max. CHF pro a lenderjahr. CHF innerhalb von 5 alenderjahren, max. CHF 50. pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeu tische Behandlung eines Leidens mit rankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychothera peutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie). CHF pro alenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten). CHF 400. pro alenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen. CHF pro alenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten). Akupunktur, Anthroposophische Medizin, Homöopathie, Phytotherapie, Traditionelle chinesische Medizin. Behandlung durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis. Behandlungskosten gemäss höchstens doppeltem Tarif des Wohnkantons (Listenspital). Im Spitalfall höchstens doppelte Pauschale des Listenspitals mit Leistungsauftrag des Wohnkantons. EU/EFTA: Übernahme der osten nach Staatsrecht und Sozialversicherungstarif des Aufenthaltslandes. Voraussetzung: Vorweisung der europäischen rankenversicherungskarte. = Leistungen abzüglich ostenbeteiligung Juristische Unterstützung und ostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung (siehe «Gesundheitsrechtsschutz»). Heilungs-, Transport- und Rettungs kosten: Volle Deckung während max. 8 Wochen pro alenderjahr aus integrierter Reise und Ferienversicherung, die zusätzliche Assistance Leistungen, eine Annullierungskosten, eine Reisegepäck sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst. Siehe auch unter Reise und Ferienversicherung.
7 rankenpflege-comfort-versicherung (AP, Leistungsklasse 2) (Inkl. 8 Wochen Reise- und Ferienversicherung) Spitalkostenversicherung (H) Allgemein In der ganzen Schweiz volle Dec kung in der allgemei nen Abteilung aller Listenspitäler mit Leis tungs auftrag und anerkanntem Tarif. Im angrenzenden Ausland: CHF 20. pro Tag während max. 21 Tagen CHF 20. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 20. pro Tag während max. 30 Tagen 90 % der Medikamentenkosten gemäss Registration und Indikation der Swissmedic und 90 % der osten, maximal CHF 200. pro alenderjahr, an komplementärmedizinische Medikamente. Ausgeschlossen sind alle in der «Liste der pharmazeutischen Präparate mit spezieller Verwendung (LPPV)» aufgeführten Medikamente und Präparate sowie Lifestyle-Präparate und Medikamente für den Drogenersatz. CHF 150. pro Geburt an Geburtsvorbereitungskurse. CHF 100. pro Geburt an Rückbildungskurse. arenzfrist: 270 Tage. 90 % der osten, max. CHF 500. (inkl. Sterilität). CHF 100. für jedes Neugeborene mit AP-Deckung, Leistungsklasse %, max. CHF 200. pro alenderjahr an allgemeine Vorsorge (Check-up). 90 % an gynäkologische Vorsorgeuntersuchung (sofern keine Pflichtleistung). 90 % der osten von Schutzimpfungen. CHF 200. arenzfrist: 365 Tage. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der allgemeinen Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungs auftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 100. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. CHF 10. pro Tag während maximal 60 aufeinanderfolgenden Tagen für Haushalthilfe und Hauspflege. Hauspflege Leistungen werden auch dann erbracht, solange dadurch ein Spitalaufenthalt vermieden werden kann. Diese Leistungen können nicht mit urleistungen kumuliert werden. Hilfeleistung durch beruflich dafür ausgebildete Angehörige und bei Nachweis eines Erwerbsausfalls. Max. CHF 20. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. CHF 200. pro Hilfsmittelart (rankenmobilien, Schuheinlagen, Hörapparate) und alenderjahr an Miete oder auf. CHF innerhalb von 5 alenderjahren, max. CHF 50. pro Sitzung, sofern eine ärztliche Verordnung für eine psychotherapeutische Behandlung eines Leidens mit rankheitswert vorliegt. Behandlung nur durch Therapeuten SPV (Schweizerischer Psychotherapeutenverband) oder FSP (Föderation Schweizer Psychologinnen und Psychologen) oder SBAP (Schweizerischer Berufsverband für Angewandte Psychologie). CHF pro alenderjahr (insgesamt für Transport- und Rettungskosten). CHF 400. pro alenderjahr an Reisekosten zu speziellen Serienbehandlungen. CHF pro alenderjahr (insgesamt für Rettungs- und Transportkosten). CHF 200. pro alenderjahr (bei Schadenfreiheit im Vorjahr) an Saison- oder Jahresabonnemente für folgende Wellness und Fitness Aktivitäten: raft und Ausdauertraining, Aqua Fitness, Pilates, Power Yoga und Walking urs. Volle ostendeckung. Bis CHF pro Ereignis. 90 % der osten für ambulante komplementärmedizinische Behandlungen (ohne Medikamente), maximal pro alenderjahr: CHF für Behandlungen durch einen eidg. dipl. Arzt mit Fachausweis. CHF für Behandlungen durch einen EMR-Therapeuten. Heilmassnahmen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR), ohne ärztliche Verordnung. Gesamtanspruch für komplementärmedizinische Behandlungen durch Ärzte und EMR-Therapeuten (ohne Medikamente) max. CHF Juristische Unterstützung und ostenbeteiligung bei einem Rechtsstreit im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung (siehe «Gesundheitsrechtsschutz»). Heilungs-, Transport- und Rettungskosten: Volle Deckung während max. 8 Wochen pro alenderjahr aus integrierter Reise und Ferienver sicherung, die zusätzliche Assistance Leistungen, eine Annullierungskosten, eine Reisegepäck sowie eine Rechtsschutzversicherung im Ausland umfasst. Siehe auch unter Reise und Ferienversicherung. Im Akutspital max. CHF pro alender jahr. Transport- und Rettungskosten: CHF pro Ereignis.
8 Spitalkostenversicherung (H) Halbprivat Spitalkostenversicherung (H) Privat SCHWEIZ/Privat WELT Unfallzusatzversicherung für Pflegeleistungen (U) In der ganzen Schweiz volle Deckung in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. Freie Arztwahl. CHF 40. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 40. pro Tag während max. 30 Tagen In der ganzen Schweiz volle Deckung in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leis tungs auftrag und anerkanntem Tarif. Freie Arztwahl. CHF 60. pro Tag während max. 42 Tagen innerhalb von 5 alenderjahren. CHF 60. pro Tag während max. 30 Tagen gemäss VG, UVG und MVG in der allgemeinen Abteilung. gemäss VG, UVG und MVG. gemäss VG, UVG und MVG. gemäss VG, UVG und MVG. gemäss VG, UVG und MVG. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der halbprivaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungsauftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 200. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. In der ganzen Schweiz volle Deckung in der privaten Abteilung aller Listenspitäler mit Leistungs auftrag und anerkanntem Tarif. In einem Geburtshaus: CHF 300. pro Tag, max. 5 Tage. arenzfrist: 270 Tage. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. CHF 50. pro Tag, während max. 14 Tagen. gemäss VG, UVG und MVG. Max. CHF 30. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Max. CHF 50. pro Tag während max. 60 aufeinanderfolgenden Tagen. Hauspflege bis CHF , wenn durch Angehörige nur bei Nachweis eines Erwerbsausfalls. Bis CHF 5000., wenn durch Angehörige nur bei Nachweis eines Erwerbsausfalls. gemäss VG, UVG und MVG (Brillen, Hörapparate und Prothesen). gemäss VG, UVG und MVG. Volle ostendeckung. Volle ostendeckung. Bis CHF pro Unfall. Bis CHF pro Ereignis. Bis CHF pro Ereignis. Bis CHF pro Unfall. Im Akutspital in Europa, inkl. Mittelmeerrandstaaten, unbeschränkte Deckung. In der restlichen Welt: max. CHF Transport- und Rettungs kosten: CHF pro Ereignis. Im Akutspital auf der ganzen Welt, exkl. USA und anada, volle ostendeckung. USA und anada: max. CHF pro alenderjahr. Transport- und Rettungs kosten: CHF pro Ereignis. Privat WELT: Volle ostendeckung auf der ganzen Welt. Leistungen wie in der Schweiz. Bei stationärer Behandlung: Leistungen in Ergänzung zur Unfalldeckung gemäss VG, UVG und MVG in der allgemeinen Abteilung.
9 Garanta (GH) Aufnahmegarantie-Versicherung Garantiert die zukünftige Aufnahme in die halbprivate oder private Spitalkostenversicherung. Zur Auswahl stehen folgende Garanta- Vertragsdauern: 5, 10, 15 oder 20 Jahre. Eine Gesundheitsprüfung wird bei Abschluss von Garanta vorgenommen. Nach Ablauf der Vertragsdauer erfolgt der Übertritt in die garantierte Spitalkostenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung. Garanta kann auch in Ergänzung zur Spitalkostenversicherung allgemeine Abteilung abgeschlossen werden. Erwerbsausfall (J) Schadenversicherung oder Summenversicherung Taggeld bei voller oder teilweiser Arbeitsunfähigkeit aufgrund rankheit oder Unfall. Das Taggeld wird während 730 Tagen im Ver laufe von 900 aufeinanderfolgenden Tagen ausgerichtet. Wartefristen: 2, 7, 14, 21, 30, 60, 90, 120, 150, 180, 270 oder 360 Tage. Der Anspruch auf Taggelder beginnt nach Ablauf der vereinbarten Wartefrist. Die Versicherung erlischt bei Ausschöpfung der Leistungen oder mit Erreichen des AHV-Alters. Varianten: Schadenversicherung Das versicherte Taggeld wird höchstens bis zum AHV Lohn vor der Arbeitsunfähigkeit bezahlt. Summenversicherung Das versicherte Taggeld wird ungeachtet des tatsächlichen Erwerbsausfalls bezahlt. Diese Variante eignet sich besonders für selbstständig Erwerbende, Hausfrauen und Hausmänner. Freiwillige rankenversicherung (F) Die ideale Grunddeckung für Per sonen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben und nicht der obligatorischen ranken pflege versicherung unterstellt sind. Die Leistungen sind ähnlich wie die in der obligatorischen ranken pflegeversicherung (VG) und der rankenpfle ge Plus-Versicherung (VVG). Nach Vollendung des 18. Altersjahrs gilt eine Mindestjahresfranchise von CHF Weitere Jahresfranchisen stehen zur Wahl: Erwachsene Prämienreduktion CHF % CHF % inder Prämienreduktion CHF % CHF % Die Versicherung kann durch eine Spital kostenversicherung ergänzt werden: Zur Auswahl stehen eine Privatdeckung WELT, eine Privatdeckung SCHWEIZ mit unbeschränkten Leis tungen in allen Ländern ausserhalb der USA und anadas sowie eine Halb privatdeckung SCHWEIZ mit unbeschränkten Leis tungen in Europa und den Mittelmeer rand staaten. Natura-Versicherung (N) ostenübernahme für komplementärmedizinische Behandlungen/alternative Heilmethoden. Leistungsklasse 1 CHF Gesamtleistungen pro alenderjahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) für komplementär medizinische Behandlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder auf ärztliche Verordnung bei einem EMR-Thera peu ten. 90% der osten bis zur max. versicherten Summe. Leistungsklasse 2 CHF Gesamtleistungen pro alenderjahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) für komplementär medizinische Behandlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder bei einem EMR-Therapeu ten. 90% der osten bis zur max. versicherten Summe. Leistungsklasse 3 CHF Gesamtleistungen pro alenderjahr (inkl. ärztlich verordnete Medikamente) mit Jahresfranchise CHF 200. für komplementärmedizinische Be handlungen gemäss erfahrungsmedizinischem Register (EMR) beim Arzt oder bei einem EMR-Therapeuten. 90% der osten bis zur max. versicherten Summe. Gesundheitsrechtsschutz (GR) Automatisch eingeschlossen in der rankenpflege Plus und rankenpflege Comfort Versicherung. Rechtliche Hilfe und ostenübernahme in einem Rechtsstreit. Versichert sind vertragliche Streitigkeiten mit Medizinalpersonen. Zum Beispiel lage gegen ein Spital nach einer verpfuschten Operation. Die Leistungen werden auch für Haftpflichtund versicherungsrechtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit irgendeiner Gesundheitsschädigung erbracht. Nach einem Unfall mit örperverletzung sind beispielsweise Forderungen der Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verursacher gedeckt. Oder bei rankheit ist die Streitigkeit mit der Versicherung wegen allfällig nicht bezahlten Taggeldern versichert. Verkehrs- und Privatrechtsschutz (VPR) Für umfassenden Rechtsschutz die ideale Ergänzung zum Gesundheitsrechtsschutz. Diese Versicherung kann in Ergänzung zur rankenpflege Plus oder rankenpflege Comfort-Versicherung abgeschlossen werden. Rechtliche Unterstützung und ostenübernahme in einem Rechtsstreit zum Beispiel aufgrund eines Autounfalls, mit dem Arbeitgeber, dem Vermieter, dem Nachbarn usw. Internet-Rechtsschutz (IR) Gratis Deckung für Online Versicherte. Rechtliche Hilfe und finanzielle Unterstützung bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verträgen, die über das Internet abgeschlossen werden, Cyber-Mobbing, Phishing und Hacking sowie Drohung, Nötigung und Erpressung. Ebenfalls versichert sind Rechtsstreitigkeiten, wenn der Versicherte Opfer eines reditkartenmissbrauchs wird, der im Internet begangen worden ist sowie Fälle im Zusammenhang mit der Verletzung von Urheber-, Namens- und Markenrechten.
10 Reise- und Ferienversicherung (RF) Folgende Versicherungsbausteine können bei Auslandaufenthalt für 17, 31, 62, 92, 183 oder 365 Tage abgeschlossen werden. Heilungskosten/Assistance Deckung der Heilungskosten, ambulant und stationär, welche die Deckungslimite der obligatorischen rankenpflegeversicherung übersteigen. Assistance-Leistungen an: Rettung/Bergung, ranken- und Unfalltransporte, Repatriierung, Heimschaffung verstorbener Personen, Verlängerung des Hotel - aufenthalts des Versicherten bis CHF nach Hospitalisierung, Verlängerung des Hotelaufenthalts der mitreisenden Familienangehörigen bis CHF 1500., Rücktransport der mitreisenden Person bzw. von mitreisenden Familienangehörigen und anderes. Annullierungskosten Ma ximal CHF pro Reisearrangement. Reisegepäck Maximal CHF pro Person, CHF pro Familie. Rechtsschutz im Ausland Pro Fall bis CHF (z. B. Gerichtsund Betreibungskosten). Zusätzlich profitieren die Versicherten vom weltweiten PT-Notruf rund um die Uhr. In der rankenpflege Plus und rankenpflege Comfort-Versicherung ist die Reise- und Ferienversicherung für 8 Wochen pro alen derjahr bereits eingeschlossen. Spitaltaggeldversicherung (HT) Taggeld bei Aufenthalt in einem Akutspital, ohne Nachweis ungedeckter osten. Es kann ein Spitaltaggeld von CHF 100., CHF 150., CHF 200., CHF 250. oder CHF 300. abgeschlossen werden für 30 oder 60 Tage Bei Mutterschaft besteht eine arenzfrist von 270 Tagen. Bei akuter Erkrankung oder Unfall während eines vorübergehenden Auslandaufenthalts wird das Spitaltaggeld ausbezahlt. ein Spitaltaggeld wird ausbezahlt, wenn sich der Versicherte zur Behandlung ins Ausland begibt. Zahnbehandlungs-Versich erung (Z) Leistungsklasse 0 50 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen max. CHF 300. Leistungsklasse 1 50 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen max. CHF 500. Leistungsklasse 2 50 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen max. CHF Leistungsklasse 3 75 % der osten von Zahnbehandlungen und Zahnstellungskorrekturen max. CHF Für inder: Leistungsklasse 6 75 % der osten von Zahnstellungskorrekturen, max. CHF Die Leistungsklasse 6 kann nur in ombination mit der rankenpflege-plus oder rankenpflege-comfort-versicherung abgeschlossen werden. Bis zum 5. Geburtstag kann jede Leistungsklasse ohne Vorlage eines zahnärztlichen Attests abgeschlossen werden. arenzfristen: 12 Versicherungsmonate für ieferorthopädie, Zahn prothetik und Zahnsanierungen wegen Amal gam unverträglichkeit; 6 Versicherungsmonate für die übrigen Zahnbehandlungen. Unfallversicherung für Tod und Invalidität () apitalauszahlung bei Unfalltod oder bei unfallbeding ter Invalidität. Versicherungskombinationen (in CHF): Tod Invalidität Erwachsene inder bis 18 Jahre Bei einem Invaliditätsgrad von mehr als 25 % erhöht sich die Entschädigung progressiv und erreicht bei einer Invalidität von 100 % das Leis tungsmaximum von 350 % des versicherten apitals. Versicherung bei rankheit oder rankheit und Unfall für Tod und Invalidität (TI/UTI) apitalauszahlung bei Tod oder Invalidität. Versicherungskombinationen (in CHF): Tod Invalidität Ab dem 56. Lebensjahr reduziert sich die Leistung jährlich um 20 %. Die Versicherung erlischt mit dem 59. Lebensjahr. Im Invaliditätsfall erfolgt eine Auszahlung ab einem Invaliditätsgrad von 40 %. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 % und 70 % entspricht der ausbezahlte Anteil der vereinbarten Ver sicherungssumme prozentmässig genau dem Invaliditätsgrad. Ein Invaliditätsgrad von 70 % und mehr berechtigt zur Auszahlung von 100 % der Versicherungssumme.
11 Sparmöglichkeiten Obligatorische rankenpflegeversicherung VG 1 Franchise in der obligato rischen rankenpflegeversicherung* Die gesetzliche Jahresfranchise in der obligatorischen rankenpflegeversicherung beträgt CHF 300. (CHF 0. bei indern). Folgender Rabatt gilt für freiwillig höher gewählte Franchisen: Franchise Prämien- max. Erwachsene reduktion pro Jahr CHF % CHF 140. CHF % CHF 490. CHF % CHF 840. CHF % CHF inder CHF % CHF 140. CHF % CHF 280. CHF % CHF 420. Rabatt auf der Erwachsenenprämie für inder und Jugendliche inder (0 18 Jahre): 77 % Jugendliche (19 25 Jahre): 7,5 % Alternative Grundversicherungsmodelle PTwin.win* Telemedizin Eignet sich für kostenbewusste Versicherte, die bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst das telemedizinische Beratungszentrum anrufen, bevor sie eine onsultation bei ihrem Hausarzt vereinbaren. Der Prämienrabatt auf der obligatorischen rankenpflegeversicherung beträgt mindestens 5 %. Weitere Informationen auf PTwin.doc* Hausarztmodell Mit PTwin.doc wenden sich Versicherte bei gesundheitlichen Problemen immer zuerst an ihren Hausarzt. Er koordiniert den gesamten Behand lungsablauf und ist der persönliche Gesundheitsberater. Bei diesem Versicherungsmodell gewähren wir einen Rabatt von 15 % auf der obligatorischen rankenpflegeversicherung. Weitere Informationen auf PTwin.plus* Gesundheitsnetz Mit der Wahl eines Gesundheitsnetzes, profitieren Versicherte von 20 % Rabatt auf der obli ga to rischen rankenpflegeversicherung. Das regionale PTwin.plus-Angebot und weitere Informationen auf * Die Summe aller Prämienrabatte (Franchise, alternatives Grundversicherungsmodell und Unfallausschluss) darf nicht mehr als 50 % der Prämie der obligatorischen rankenpflegeversicherung betragen. 1 rankenversicherungsgesetz 2 Versicherungsvertragsgesetz Sistierung der Unfalldeckung* 5 % Prämienersparnis in der obligatorischen rankenpflegeversicherung bringt der Ausschluss der Unfalldeckung. Ein Aus schluss ist möglich bei einer Anstellung von mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber. In diesem Fall versichert der Arbeitgeber seine Mitarbeitenden automatisch gegen Berufs- und Nichtberufs unfälle. Prämienverbilligung OP durch die antone Bei bescheidenen Einkommen besteht möglicher weise ein Anrecht auf einen staatlichen Bei trag an die rankenkassenprämie. Die AHV-Zweigstelle der Wohngemeinde oder die kantonale Verwaltung geben dazu Auskunft. Zusatzversicherungen VVG 2 Familienrabatt Nach der Geburt des dritten und jedes weite ren indes erhält das älteste oder nächstälteste ind folgende Versicherung gratis: rankenpflege-plus- oder rankenpflege- Comfort. Spitalkostenversicherung allgemeine Abteilung. Voraussetzungen: Ein Elternteil hat bei der PT die obligatorische rankenpflege ver sicherung und eine der folgenden Zusatzversicherungen abgeschlossen: rankenpflege-plus. rankenpflege-comfort. Spitalkostenversicherung. Alle inder haben die gleiche Deckung. ostenbeteiligung im Spital Für die private oder halbprivate Abteilung wird ein Prämienrabatt gewährt, wenn freiwillig pro Jahr folgende Spitalkosten (Jahresfranchise) selber getragen werden: Jahresfranchise Prämienreduktion CHF % CHF % CHF % Ein Wechsel in eine tiefere ostenbeteiligung respektive deren Aufhebung entspricht einer Versicherungserhöhung und erfordert eine Gesundheitsprüfung. Treuerabatt 6,7 % Bei einer 3-jährigen Vertragsdauer der rankenpflege-plus-, rankenpflege-comfortoder der Spitalkostenversicherung wird auf diesen Zusatzversicherungen ein Treuerabatt von 6,7 % pro Jahr gewährt. «Payback» bei ambulanter Geburt Die «Payback»-Dienstleistung richtet sich an alle Frauen mit einer Spitalkostenversicherung für die private oder halbprivate Abteilung, die eine ambulante Geburt (im Spital, im Geburtshaus oder zu Hause) vorziehen. Sie erhalten ohne ostennachweis eine Pauschale von CHF pro Geburt (eines oder mehrerer inder) bei Halbprivatversicherung oder eine Pauschale von CHF pro Geburt (eines oder mehrerer inder) bei Privatversicherung. Über die genauen onditionen der «Payback»- Dienstleistungen geben die PT-undenberaterinnen und berater Auskunft. «Payback» in der Spitalkostenversicherung Die «Payback»-Dienstleistung in der Spital - kos tenversicherung richtet sich an alle unden mit einer Spitalkostenversicherung für die private oder halbprivate Abteilung ohne Spita lfranchise. Wählt der Versicherte bei einem Spitalaufenthalt freiwillig die allgemeine Abteilung (anstelle der Privat- oder Halbprivatabteilung) und teilt er dies vor Spitaleintritt seiner undenberaterin oder seinem undenberater schriftlich mit, so erhält er folgende Gutschrift: Halbprivatversicherte: CHF 100. pro Tag, max. CHF Privatversicherte: CHF 125. pro Tag, ma x. CHF Erwerbsausfallversicherung Eine längere Wartefrist bei der Taggeldversicherung bringt eine Prämienersparnis. Verkehrs- und Privatrechtschutz (VPR) inder mit einer rankenpflege-plus- oder rankenpflege-comfort-versicherung sind bis zum 18. Altersjahr gratis und automatisch versichert. Ab zweitem erwachsenen Familienmitglied, das im gleichen Haushalt lebt, gewähren wir einen Rabatt von 50 % auf der Erwachsenenprämie. Zahnbehandlungs-Versicherung inder erhalten die Zahnbehandlungs- Versicherung Leistungsklasse 6 bis zum vollendeten 3. Altersjahr gratis. ollektivversicherung Firmen oder Verbände, die bei der PT einen Vertrag für ollektiv-heilungskosten-zusatz abschliessen, helfen ihren Mitarbeitenden oder Mitgliedern Prämien zu sparen. Online-Versicherung Wer online geht, spart Zeit und Prämie Online-Versicherte kommunizieren mit der PT vorwiegend online und verzichten auf Papierdokumente. Dafür erhalten sie einen Online- Rabatt von 5 % auf allen Zusatzversicherungen. Skonto Skonto für Jahres- und Halbjahreszahler Versicherte, die Ihre Prämien fristgerecht jährlich zum Voraus bezahlen, profitieren von 1 % Skonto. Bei halbjährlicher Zahlung erhalten sie 0,5 % Skonto. Der Skontoabzug wird auf der Prämienrechnung ausgewiesen.
12 PT rankenkasse AG, PT Versicherungen AG und Genossenschaften PT/CPT 15 /d HJB
Halbprivate Abteilung. Spitalkosten in der halbprivaten Abteilung aller. Heilungskosten Geldleistungen Weitere Produkte/Dienstleistungen
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