DAS RECHT DER PRIVATEN STIFTUNGEN IN BRASILIEN

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DAS RECHT DER PRIVATEN STIFTUNGEN IN BRASILIEN"

Transkript

1 1 DAS RECHT DER PRIVATEN STIFTUNGEN IN BRASILIEN Gustavo Saad Diniz Rechtsanwalt in Brasilien Master in Unternehmensrecht an der Staatlichen Universität von São Paulo (UNESP) Inhalt: 1. Eingrenzung des Themas 2. Begriff, Definition und wesentliche Elemente (Vermögen, Zweck, Bindung) 3. Institution und Konstitution 4. Die Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde ( Ministério Público ) 5. Ausübung wirtschaftlicher Aktivitäten von privaten Stiftungen im brasilianischen Recht 6. Steuerbefreiung 7. Schlussfolgerungen. 1. Eingrenzung des Themas Der Sektor der Stiftungen ist für die brasilianische Gesellschaft von grundlegender Bedeutung, und zwar als Folge der Abwesenheit des Staates in allen sozialen Bereichen, vor allem in denen, die als öffentliches subjektives Recht in Art. 6 der Verfassung von 1988 hervorgehoben sind. Auf diesem Feld handeln die privaten Stiftungen als aktive Teilnehmer des Dritten Sektors. Sie tun dies als soziale Akteure jenseits des Staates und ausserhalb des privatgewinnorientierten Sektors. Private Stiftungen sind ein wichtiger Faktor der Förderung staatsbürgerlichen Handelns und der persönlichen Würde, ein Mittel der sozialen Anpassung an die Krise des modernen Staates. Die Würde des Menschen in allen seinen Aspekten wird im Umfeld der Stiftungen betont und darin liegt die solide Basis, auf die sich die Nutzung dieser Einrichtungen stützt. Eine wesentliche Voraussetzung ist, dass die Aktivitäten des Dritten Sektors organisch mit der Wirtschaft verbunden sind, die fähig ist, die Stiftungen zu finanzieren. Diese Feststellung erklärt, warum Länder mit wirtschaftlicher Stabilität und finanzieller Kraft am meisten in philanthropische Aktivitäten und in soziale Belange investieren, wie dies in den USA und der EU der Fall ist. Brasilien gehört, bei allen Besonderheiten des Landes, auch zur Kategorie dieser Länder. Das Problem ist, dass die Realität der Einkommenskonzentration die Basis der beitragsbereiten Interessenten verringert, die an einer Förderung der sozialen Belange interessiert sind und diese Konzentration zugleich signifikant die Zahl der Personen erhöht, die um eine Hilfe des Dritten Sektors ersuchen. Eine Statistik des Brasilianischen Instituts für Geografie und Statistik (IBGE zum familiären monatlichen Durchschnittseinkommens im Jahre ausgenommen schon die Personen, die im informellen Sektor arbeiten und keine Steuern erklären - ergab, dass 22,9% der Bevölkerung bis zu 2 Mindestlöhnen bekommt (ca. 360 R$ oder 280 DM). Weitere 29,2% erhalten zwischen 2 und 5 Mindestlöhnen und 21% zwischen 5 und 10 Mindestlöhnen. An der Spitze von 10 bis 20 und mehr als 20 Mindestlöhnen befinden sich 12,5% bzw. 8,4% der Steuern zahlenden Bevölkerung. Diese statistischen Werte belegen die Einkommenskonzentration und unterstreichen die Bedeutung des Stiftungssektors für das Land. Die Ungleichheit ist einer der Ursachen, weswegen die brasilianische Bevölkerung zunehmend die Hilfe der Einrichtungen beansprucht, welche den Staat in seiner Aufgabe ersetzen, Grundlagen der partizipativen Staatsbürgerschaft,

2 2 der menschlichen Würde und des Gemeinwohles zu gewähren. Die sozioökonomischen Disparitäten des Landes schaffen Anomalien beim Wachstum des Dritten Sektors und verlangen differenzierte Verhaltensweisen gegenüber den öffentlich gestellten Forderungen. Nach den Untersuchungen des Instituts für religiöse Studien (Iser) und der nordamerikanischen Johns-Hopkins-Universität, sind die operationalen Kosten der Non- Profit-Organisationen in Brasilien wie folgt verteilt: Bildung und Forschung 34,59% Gesundheit 17,00% Soziales 16,30% Kultur und Erholung 15,70% Berufsorganisationen 9,37% Religion 6,05% Entwicklung und Verteidigung der Rechte 0,96% Anders als in Spanien, wo das Stiftungsrecht in Art der Verfassung von 1978 festgelegt ist, hat das brasilianische Stiftungssystem seine hauptsächlichen gesetzlichen Bestimmungen in den Art. 24 bis 30 des Zivilkodes von 1916 (CC/1916). Erst vor kurzem wurde der Entwurf Nr. 634-B des Neuen Zivilkodes (CC/2001) vom Kongress angenommen, ein Entwurf, der seit 25 Jahren im Gesetzgebungsverfahren schwebte. Allerdings ist hervorzuheben, dass es keine bedeutende Änderung bei der Regelung des Stiftungswesens gab. Der Gesetzgeber verpasste die Gelegenheit, die Gesetzgebung nach den neuesten Tendenzen des Sektors zu modernisieren, einschließlich der Regulierung der wirtschaftlichen Aktivitäten und der Institutionalisierung von Stiftungsunternehmen. 2. Begriff, Definition und wesentliche Elemente (Vermögen, Zweck und Bindung) Bei der Suche nach einer methodologischen Voraussetzung verstehen wir unter Stiftungen Organisationen mit einem Vermögen, das auf einen spezifischen, vom Stifter bestimmten Zweck ausgerichtet und,mit eine,r entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, juristischen Person ausgestattet ist. Die Errichtung einer Stiftung geht notwendigerweise von einem Vermögen aus, das einem Stifter gehört, der die vermögensmäßige, seinem Willen zugeordnete Zuwendung vornimmt. Die Gesamtheit der mittels des Gründeraktes inter vivos oder causa mortis zugewandten Güter figuriert nach dem Eintrag als Vermögen einer juristischen Person. Es ist eine normative Forderung des Art. 24 des Zivilkodex (CC/1916), dass diese Güterdotierung frei von jeder Belastung sein muss, welche die Ausübung des angestrebten Zwecks beeinträchtigen könnte. Es ist unverzichtbar, dass ein realisierbarer, legaler und streng bestimmter Zweck vorhanden ist, der nach seiner Fixierung durch den Stifter nicht mehr geändert werden kann. Im wesentlichen besteht die Funktion der Stiftung in ihrem sozialen Nutzen:diese Funktion begründet ihre Freistellung von Steuerzahlungen. Nach den zentralen Elementen Vermögen und Zweck bleibt noch die Herstellung einer Verbindung, welche in der Bildung der juristischen Person der

3 3 Stiftungen des Privatrechts hergestellt wird. Diese Bindung liegt im Willen des Stifters beschlossen, der durch die staatliche Aufsichtsbehörde ( Ministério Público ) geschützt wird. 3. Institution und Konstitution Die Stiftungen konstituieren sich in zwei Phasen: die eine ist die Institution und die andere ist die eigentliche Konstitution. Die Institution ist das Rechtsgeschäft, durch welches eine Person oder eine Gruppe von Personen die Stiftung des Vermögens vornimmt und diesem einen Zweck bestimmt (Art. 24 des Zivilkodex, CC/1916). Das Rechtsgeschäft der Institution verbindet Vermögen und Zweck durch die Willensbekundung des Stifters. Innerhalb des brasilianischen Justizsystems konkretisiert sich die Stiftung nur durch ihre Eintragung. Diese Eintragung ist konstitutiver Natur und gibt der geschaffenen Stiftung den Status einer juristischen Person (gemäss Art. 18 des Zivilkodes und auf Art. 119 des Gesetzes Nr von 1973 (Gesetz der Öffentlichen Eintragungen)). Dabei werden zuerst die Statuten der Stiftung von der zuständigen Behörde, der Aufsichtsbehörde genehmigt (Art bis 1204 der Zivilprozessordung). Nach der Genehmigung der Statuten werden diese dem Standesregister für Juristische Personen zur Eintragung vorgelegt (Art. 114 und folgende des Gesetzes Nr /73). 4. Die Funktionen der Aufsichtsbehörde ( Ministério Público ) Im brasilianischen Recht hat die Aufsichtsbehörde die verfassungsrechtliche Funktion, die gesetzliche und demokratische Ordnung, sowie die nichtdisponiblen sozialen und individuellen Interessen zu verteidigen (Art. 127 der Verfassung von 1988). Bei privaten Stiftungen ist es die Pflicht der Aufsichtsbehörde, sich um diese zu kümmern, die Statuten und deren Veränderung zu genehmigen, die Handlungen der Stiftungsverwaltung zu kontrollieren und die Aufhebung jener Handlungen zu veranlassen, welche die Nichtbeachtung gesetzlicher Normen, der Statuten und des Stifterwillens beinhalten. Die Funktionen der Aufsichtsbehörde können in vier Punkten zusammengefasst werden: (a) die konsultierende Funktion (b) die kontrollierende Funktion: (b1) die Aufsichtsbehörde verlangt Rechenschaft und achtet auf die Einhaltung des Zweckes ; (b2) die Aufsichtsbehörde kontrolliert den Umgang mit dem Vermögen (Beachtung der Integrität, Beachtung der Konformität des Stiftungshandelns mit den Statuten, Kontrolle der Verwaltung); (b3) die Aufsichtsbehörde soll den ursprünglichen Stifterwillen schützen; (c) die im Bedarfsfall eine Stiftungsverwaltung ersetzende Funktion: im Fall der Verhinderung ordnungsgemäßer Verwaltung und bei ggf. ungenügenden Verwaltungsorganen kann die Aufsichtsbehörde diese ersetzen; hierfür ist stets eine vorausgehende gerichtliche Anordnung erforderlich; (d) die Funktion der Intervention: diese Funktion zeigt sich bei der Annahme der Statuten, bei der Durchsetzung von Statutenänderungen und im Falle von Unregelmässigkeiten; in Gerichtsprozessen, in denen die Stiftungen Partei sind, darf die Aufsichtsbehörde nicht intervenieren.

4 4 5. Ausübung wirtschaftlicher Aktivitäten von privaten Stiftungen im brasilianischen Recht Die Regelung wirtschaftlicher Aktivitäten von privaten Stiftungen im brasilianischen Recht steht erst noch am Anfang und benötigt eine systematische Interpretation um verstanden zu werden. Eine privarechtliche Stiftung kann: a) an einer kommerziellen Gesellschaft in der Eigenschaft als Teilhaberin partizipieren, wobei sie Aktienbesitzerin sein oder Aktien zeichnen kann. Damit werden die vom Unternehmen erhaltenen Gewinne unter den Gesellschaftern verteilt, unter denen auch die Stiftung ist. Diese hat allerdings die Verpflichtung, die erhaltenen Gewinne zur Verwirklichung ihres Institutionenzieles zu verwenden, was nicht mit dem Ziel des Unternehmens zu verwechseln ist. Im Falle der Auflösung des kommerziellen Unternehmens besteht die Haftung der Stiftung innerhalb der Grenzen ihrer Aktien oder der gezeichneten Aktien. An Gesellschaften mit unbegrenzter Haftung dürfen sich Stiftungen nicht beteiligen, da diese dann Gefahr laufen würden, das gesamte Vermögen zu verlieren. b) Stiftungsunternehmen: von größerer Komplexität ist die Konzeption eines Stiftungsunternehmens. In diesem Falle wird die Stiftung als Unternehmen konstituiert, wobei das Ziel des Unternehmens die Verfolgung des Stiftungszieles ist und nicht der Erhalt von Gewinnen für die Gesellschafter (intuitu personae). Valero Agundez zählt zwei wesentliche Voraussetzungen auf: Direkte juristische Zeichnungsberechtigung der Stiftung gegenüber dem Unternehmen und institutionelle Verbindung zwischen beiden, ohne die jeweiligen Zwecke zu verwechseln. Konstruktionen dieser Komplexität, die durchaus gesetzeskonfonform sind, bringen Probleme normativer Hermeneutik mit sich, vor allem bei teleologischer Interpretation der Gesetzesordnung. Bei Stiftungsunternehmen gestaltet sich die Kontrolltätigkeit der Aufsichtsbehörde flexibler. 6. Steuerbefreiung Die Verfassung von 1988 verfügt in ihrem Art. 150,VI, c ausdrücklich, dass Bund, Bundesstaaten, Bundesdistrikt und Gemeinden keine Steuern erheben können, auf Vermögen, Einnahmen oder Dienste der politischen Parteien, einschließlich ihrer Stiftungen, auf gewerkschaftliche Einrichtungen der Arbeiter, sowie auf Bildungsinstitutionen und Sozialeinrichtungen ohne kommerzielle Ziele, nach Maßgabe der Gesetze. Diese Verfügung nahm den Inhalt von Zeile c des Abschnitts IV des Art. 9 des Nationalen Steuergesetzes auf und legte die Ausübung der Steuerfreistellung für jede Einrichtung fest, deren Ziel die Verteilung von Mitteln ist, die ausschließlich ihren sozialen Zwecken zugute kommen. Auch der Art. 14 des Nationalen Steuergesetzes regelt die Materie, indem er die Steuerbefreiung von drei kummulativen Voraussetzungen abhängig macht: I - keine privatnützige Aneigung irgendeines Teiles des Vermögens oder des Einkommens, unter keinen Umständen; II- integrale Anlage der Mittel im Land zum Erhalt der Zwecke der Institution; III- Führung exakter formaler Unterlagen über Ein- und Ausgaben der Institution in dazu vorgesehenen Büchern, die Genauigkeit gewährleisten. Der Grund für die Steuerbefreiung der privaten Stiftung wird in der integralen Zuordnung der Güter und Dienstleistungen zu den Kosten der wesentlich

5 5 sozialen Aktivitäten gesehen, die im Prinzip staatliche Aufgaben sind. Deshalb können sie nicht Steuern unterworfen werden, was ein bis in idem von Lasten für solch eine Einrichtung wäre, die soziale Funktionen erfüllt. 7. Schlussfolgerungen Innerhalb der Teleologie der sozialen Funktion ist die Stiftung eine Einrichtung, welche die egoistische und materialistische Individualität hinter sich lassen soll, um philanthropische und fortschrittliche Werte zu verfolgen, die staatliche oder exklusiv partikulare Funktionen ersetzen. So soll sich ein autonomer dritter Sektor konstituieren, um die Grundrechte des Menschen und sein staatsbürgerliches Bewusstsein zu fördern. Die privatrechtliche Stiftung ist ein Instrument der Modernität, die mit der Humanisierung verbunden ist. Bibliographie AGUNDEZ, Urbano Valero. La Fundacion como Forma de Empresa. Valladolid: Universidade de Valladolid, ALONSO, Antonia Nieto. Fundaciones: su capacidad. Especial consideración a la realización de actividades mercantiles e industriales. La Coruña: Venus, ATALIBA, Geraldo. Imunidade de Instituições de Educação e Assistência Social. Revista de Direito Tributário. 15(55) Jan/Março BRANDMÜLLER, Gerhard. Gewerbliche Stiftungen. Bielefeld: Erich Schmidt Verlag, CAETANO, Marcello. Das Fundações. Subsídios para interpretação e reforma da legislação portuguesa. Lisboa: Ática, DINIZ, Gustavo Saad. Direito das Fundações Privadas. Teoria Geral e Exercício de Atividades Econômicas. Porto Alegre: Síntese, ENNECERUS, Ludwig. KIPP, Theodor. WOLFF, Martin. Tratado de Derecho Civil. Tradução: Blas Pérez González y José Alguer. 1ª Edição. Barcelona: Bosch, EUROPEAN FOUNDATION CENTRE. European Foundation Fundamentals. A Portrait of the Independent Funding Community in Europe. Bruxelas: EFC, FERRARA, Francesco. Le Persone Giuridiche. Torino: Torinese, GARCIA, Rafael de Lorenzo. El Nuevo Derecho de Fundaciones. Madrid: Marcial Pons Ediciones Juridicas, GOMES, Orlando. Introdução ao Direito Civil. 11ª ed. Atualização e notas de Humberto Theodoro Júnior. Rio de Janeiro: Forense, 1995.

6 6 GRECO, Franco. Le Fundazioni non Riconosciute. Milano: Giuffrè Editore, HENTZ, Luiz Antônio Soares. Curso de Direito Empresarial. Franca: UNESP, LEHMANN, Heinrich. Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches. 7ª ed. Berlin: Walter de Gruyter & Co, NERY JÚNIOR, Nélson. NERY, Rosa Maria Andrade. Código de Processo Civil Comentado e legislação processual civil extravagante em vigor. 5ª ed. São Paulo: Revista dos Tribunais, RUGGIERO, Roberto de. Instituições de Direito Civil. Vol. I. Tradução: Ary dos Santos. São Paulo: Saraiva, SEIFART, Werner. Handbuch des Stiftungsrechts. 2ª ed. München: C.H.Beck sche Verlagsbuchhandlung, STRACHWITZ, Rupert Graf. Stiftungen - nutzen, führen und errichten: ein Handbuch. Frankfurt: Campus Verlag, 1994.

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974.

1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. Gemeinnützigkeit in Europa C.O.X. Schweden Vereine Rechtlicher Rahmen 1. Die Vereinigungsfreiheit ist gesetzlich anerkannt und zwar in Kapitel 2, Artikel 2 und 20 der Verfassung von 1974. 2. Definition

Mehr

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit?

Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Was meinen die Leute eigentlich mit: Grexit? Grexit sind eigentlich 2 Wörter. 1. Griechenland 2. Exit Exit ist ein englisches Wort. Es bedeutet: Ausgang. Aber was haben diese 2 Sachen mit-einander zu tun?

Mehr

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6

Inhalt. Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4. Wessen Daten werden geschützt? 5. Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Datenschutz ist... Inhalt Datenschutz ist Grundrechtsschutz 4 Wessen Daten werden geschützt? 5 Wer muss den Datenschutz beachten? 6 Welche Daten werden vom Datenschutzrecht erfasst? 7 Wann dürfen personenbezogene

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Die Post hat eine Umfrage gemacht

Die Post hat eine Umfrage gemacht Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.

Mehr

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte

Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen. Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung. Wir machen aus Zahlen Werte Welchen Weg nimmt Ihr Vermögen Unsere Leistung zu Ihrer Privaten Vermögensplanung Wir machen aus Zahlen Werte Ihre Fragen Ich schwimme irgendwie in meinen Finanzen, ich weiß nicht so genau wo ich stehe

Mehr

Verein Barmelweid. Statuten

Verein Barmelweid. Statuten Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.

Mehr

1. Weniger Steuern zahlen

1. Weniger Steuern zahlen 1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn

Mehr

Korrigenda Handbuch der Bewertung

Korrigenda Handbuch der Bewertung Korrigenda Handbuch der Bewertung Kapitel 3 Abschnitt 3.5 Seite(n) 104-109 Titel Der Terminvertrag: Ein Beispiel für den Einsatz von Future Values Änderungen In den Beispielen 21 und 22 ist der Halbjahressatz

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren

Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als

Mehr

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen

Alternative Stiftungs- Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Alternative Stiftungs- formen im Vergleich Vortrag 19.04.2012 Dipl.-Kfm. Dirk Bach, Wirtschaftsprüfer ATAX Treuhand GmbH, Neunkirchen Inhalt I. Stiftung (Grundform) II. III. IV. Steuerliche Abzugsmöglichkeiten

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln

Zeichen bei Zahlen entschlüsseln Zeichen bei Zahlen entschlüsseln In diesem Kapitel... Verwendung des Zahlenstrahls Absolut richtige Bestimmung von absoluten Werten Operationen bei Zahlen mit Vorzeichen: Addieren, Subtrahieren, Multiplizieren

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock

infach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um

Mehr

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office

Professionelle Seminare im Bereich MS-Office Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion

Mehr

SharePoint Demonstration

SharePoint Demonstration SharePoint Demonstration Was zeigt die Demonstration? Diese Demonstration soll den modernen Zugriff auf Daten und Informationen veranschaulichen und zeigen welche Vorteile sich dadurch in der Zusammenarbeit

Mehr

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7

Inhalt. Basiswissen Gesellschaftsrecht. I. Grundlagen 7 Inhalt Basiswissen Gesellschaftsrecht I. Grundlagen 7 II. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) 12 1. Allgemeines / Gründung der GbR 12 2. Das Innenverhältnis bei der GbR 13 3. Die Außenbeziehungen

Mehr

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme

Novell Client. Anleitung. zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme. Februar 2015. ZID Dezentrale Systeme Novell Client Anleitung zur Verfügung gestellt durch: ZID Dezentrale Systeme Februar 2015 Seite 2 von 8 Mit der Einführung von Windows 7 hat sich die Novell-Anmeldung sehr stark verändert. Der Novell Client

Mehr

Der Schutz von Patientendaten

Der Schutz von Patientendaten Der Schutz von Patientendaten bei (vernetzten) Software-Medizinprodukten aus Herstellersicht 18.09.2014 Gerald Spyra, LL.M. Kanzlei Spyra Vorstellung meiner Person Gerald Spyra, LL.M. Rechtsanwalt Spezialisiert

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks

Stellvertretenden Genehmiger verwalten. Tipps & Tricks Tipps & Tricks INHALT SEITE 1. Grundlegende Informationen 3 2.1 Aktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 4 2.2 Deaktivieren eines Stellvertretenden Genehmigers 11 2 1. Grundlegende Informationen

Mehr

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft.

Wichtig ist die Originalsatzung. Nur was in der Originalsatzung steht, gilt. Denn nur die Originalsatzung wurde vom Gericht geprüft. Das ist ein Text in leichter Sprache. Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für den Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter e. V.. Das hier ist die Übersetzung der Originalsatzung. Es wurden nur

Mehr

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen

«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen 18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen

Mehr

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500

An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Paris, den 8. August 2013 An die Inhaber von deutschen Anteilen des Fonds Commun de Placement EasyETF S&P 500 Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sind Inhaber von Anteilen des Fonds Commun de Placement

Mehr

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge

Letzte Krankenkassen streichen Zusatzbeiträge Zusatzbeiträge - Gesundheitsfonds Foto: D. Claus Einige n verlangten 2010 Zusatzbeiträge von ihren Versicherten. Die positive wirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2011 ermöglichte den n die Rücknahme der

Mehr

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache

Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,

Mehr

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014

Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 17.12.2014 Layout 2.jpg Es liegen bereits 3 Entscheidungen des BVerfG vor: 22.06.1995 07.11.2006 17.12.2014 Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts im Überblick Das BVerfG hält in seinem Urteil vom 17.12.2014

Mehr

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf.

Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. SPARKA SSEN- RIESTERRENTE Sparen mit der Sparkassen- RiesterRente. Da legt der Staat ordentlich was drauf. Staatlicher Zuschuss: Über 51% sind möglich!* * Die Höhe der staatlichen Förderung ist abhängig

Mehr

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP

Mehr

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit

Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit

Mehr

Forschen - Schreiben - Lehren

Forschen - Schreiben - Lehren Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich mgronich@uni-bielefeld.de Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in

Mehr

Steuern sind zum Sparen da. Immobilien

Steuern sind zum Sparen da. Immobilien Steuern sind zum Sparen da. Immobilien »Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.«helmut Schmidt, ehemaliger Bundeskanzler und Finanzminister STEUERN SPAREN. Unterm

Mehr

Anleitung über den Umgang mit Schildern

Anleitung über den Umgang mit Schildern Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder

Mehr

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung

International verständliche Titel für. die höhere Berufsbildung International verständliche Titel für die höhere Berufsbildung Abschlüsse der höheren Berufsbildung Die höhere Berufsbildung trägt wesentlich dazu bei, dass die Schweizer Wirtschaft ihre hohe Qualität

Mehr

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959

RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG. verabschiedet am 29. November 1959 RESOLUTION DER GENERALVERSAMMLUNG verabschiedet am 29. November 1959 1386 (XIV). Erklärung der Rechte des Kindes Präambel Da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die Grundrechte

Mehr

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis

Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem

Mehr

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)

.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...

Mehr

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)

Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Pflegedossier für die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder) Regionalbüros für Fachkräftesicherung - Fachkräftemonitoring - EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds Dieses Projekt wird durch das Ministerium

Mehr

Die Magna Charta der Universitäten Präambel Die unterzeichneten Universitätspräsidenten und -rektoren, die sich in Bologna anlässlich der neunten Jahrhundertfeier der ältesten europäischen Universität

Mehr

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor

Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Die Bundes-Zentrale für politische Bildung stellt sich vor Deutschland ist ein demokratisches Land. Das heißt: Die Menschen in Deutschland können

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

M a r k t r i s i k o

M a r k t r i s i k o Produkte, die schnell zu verstehen und transparent sind. Es gibt dennoch einige Dinge, die im Rahmen einer Risikoaufklärung für Investoren von Bedeutung sind und im weiteren Verlauf dieses Abschnitts eingehend

Mehr

Content Management System mit INTREXX 2002.

Content Management System mit INTREXX 2002. Content Management System mit INTREXX 2002. Welche Vorteile hat ein CM-System mit INTREXX? Sie haben bereits INTREXX im Einsatz? Dann liegt es auf der Hand, dass Sie ein CM-System zur Pflege Ihrer Webseite,

Mehr

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen

Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Kongress Kinder.Stiften.Zukunft Workshop Willst Du mit mir gehen? Die richtigen Partner finden, Ressourcen finden und zusammenführen Dr. Christof Eichert Unsere Ziele: Ein gemeinsames Verständnis für die

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Was ist Sozial-Raum-Orientierung?

Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Was ist Sozial-Raum-Orientierung? Dr. Wolfgang Hinte Universität Duisburg-Essen Institut für Stadt-Entwicklung und Sozial-Raum-Orientierte Arbeit Das ist eine Zusammen-Fassung des Vortrages: Sozialräume

Mehr

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können.

Jeder in Deutschland soll ab Mitte 2016 ein Konto eröffnen können. Manche Wörter in diesem Text sind schwer. Diese Wörter sind blau. Ganz am Ende vom Text: Sie können eine Erklärung über das Wort in Leichter Sprache lesen. Wenn Sie das Wort nicht kennen. Oder wenn Sie

Mehr

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel:

DOWNLOAD. Wortfeld Recht. Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden. Jens Eggert. Downloadauszug aus dem Originaltitel: DOWNLOAD Jens Eggert Wortfeld Recht Fachausdrücke des Alltags verstehen und anwenden auszug aus dem Originaltitel: m Gericht Die 8a besichtigt ein Gerichtsgebäude. Sie werden von Frau Schmidt in Empfang

Mehr

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete

Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete Verordnung über Investitionshilfe für Berggebiete (IHV) 901.11 vom 26. November 1997 (Stand am 1. Februar 2000) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 8 Absatz 3 und 21 Absatz 3 des Bundesgesetzes

Mehr

BERLINprogramm. Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt. Leichte Sprache

BERLINprogramm. Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt. Leichte Sprache BERLINprogramm 2011 2016 Gute Arbeit Wachsende Wirtschaft Gute Bildung Sozialer Zusammenhalt Leichte Sprache Klaus Wowereit und die SPD die Zukunft fest im Blick. spdim1013_broschuere_a6_12s_psouc_4ed.indd

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

INFORMATIONSBROSCHÜRE

INFORMATIONSBROSCHÜRE INFORMATIONSBROSCHÜRE Zur Geldanlage der Forexstarinvest Inc. AUSGABE 2015 FOREX STARINVEST INC. www.forexstarinvest.com Supporttelefon Deutschland: 089 3398 4062 Informationsbroschüre Forex Starinvest

Mehr

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds?

Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Leichte Sprache Informationen zum Europäischen Sozialfonds (ESF) Was ist der Europäische Sozialfonds? Der Europäische Sozialfonds ist ein Geldtopf der Europäischen Union für Ausgaben für Menschen. Die

Mehr

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen. Millennium SMS Service Schnellübersicht Seite 1 von 6 1. Tägliche Arbeiten mit der SMS Bestätigung Dieser Ablauf soll eine Hilfe für die tägliche Arbeit mit der SMS Bestätigung im Millennium darstellen.

Mehr

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop

e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop e-book Rechtsanwaltskanzlei Knoop Gewerblicher Rechtsschutz - Namensrecht Autor: Dr. jur. Götz Knoop Inhaltsverzeichnis: 1. WIE WEIT GEHT MEIN NAMENSRECHT? 3 2. WORIN LIEGT DER WESENTLICHE UNTERSCHIED

Mehr

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung

Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung Freie Waldorfschule Erfurt e.v. Vereinssatzung 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins 1. Der Verein trägt den Namen Freie Waldorfschule Erfurt e.v. 2. Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt und ist in

Mehr

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa

Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des

Mehr

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich

Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Kurzanleitung fu r Clubbeauftragte zur Pflege der Mitgliederdaten im Mitgliederbereich Mitgliederbereich (Version 1.0) Bitte loggen Sie sich in den Mitgliederbereich mit den Ihnen bekannten Zugangsdaten

Mehr

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten

Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Modul 2 Nur eine Unterschrift, nur ein Klick?! Verträge- Rechte und Pflichten Baustein: V14 Raten ohne Ende? Ziel: Sensibilisierung für die Folgen der Nichteinhaltung von Verträgen und die daraus entstehenden

Mehr

Die Invaliden-Versicherung ändert sich

Die Invaliden-Versicherung ändert sich Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem

Mehr

Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten

Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten Gemeinnützige Stiftungen Zahlen, Daten und Fakten August 2013 #1 Heidi Horten ist bekannt für ihr gemeinnütziges Engagement. Das Vermögen der viertreichsten Österreicherin befindet sich in Österreich,

Mehr

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst.

40-Tage-Wunder- Kurs. Umarme, was Du nicht ändern kannst. 40-Tage-Wunder- Kurs Umarme, was Du nicht ändern kannst. Das sagt Wikipedia: Als Wunder (griechisch thauma) gilt umgangssprachlich ein Ereignis, dessen Zustandekommen man sich nicht erklären kann, so dass

Mehr

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns.

HintergrÜnde. zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. HintergrÜnde zur Urheberrechtsabgabe. rechnen sie mit uns. Sehr geehrter Geschäftspartner, aufgrund vieler Anfragen und diverser Diskussionen im Markt über die neu erhobene Urheberrechtsabgabe auf Drucker

Mehr

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996)

Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) Satzung der Gesellschaft (Fassung vom 19. Juni 1996) 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen»Gesellschaft zur Förderung der wirtschaftswissenschaftlichen Forschung (Freunde des ifo

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN. CDU-Landtagsfraktion

INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN. CDU-Landtagsfraktion INNERE SICHERHEIT - ERHALT UND AUSBAU DER SICHERHEITSSTRUKTUR IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Sehr geehrte Damen und Herren, tagtäglich sind in Schleswig-Holstein Polizistinnen und Polizisten im Einsatz. Für die

Mehr

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn

STELLUNGNAHME. des. DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn STELLUNGNAHME des DVGW Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e. V. - Technisch-wissenschaftlicher Verein, Bonn anlässlich der Neufassung des Düngemittelgesetzes 15. Oktober 2007 Der DVGW begrüßt

Mehr

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG

Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Wir bestimmen mit! JAV-Wahlen nach BPersVG Was macht die JAV? Die JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung ist eure Interessenvertretung: Wir kümmern uns um die Belange von jungen Beschäftigten und Auszubildenden.

Mehr

Gönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt

Gönner der Junioren. Patenschaft für Tennistalente. im Freiamt Gönner der Junioren Patenschaft für Tennistalente im Freiamt GÖNNER DER JUNIOREN Lieben Sie den Tennissport? Möchten Sie etwas Gutes für die Jugend tun oder sind Sie begeisterter Fan vom Spitzensport?

Mehr

Die Gesellschaftsformen

Die Gesellschaftsformen Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen

Mehr

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft

3 Gemeinnützigkeit. 4 Mitgliedschaft Satzung 1 Name und Sitz 1. Der Name des Vereins lautet Christian-Peter-Beuth-Gesellschaft der Freunde und Förderer der Beuth Hochschule für Technik Berlin e.v." 2. Sitz des Vereins ist Berlin. 2 Zweck

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung

SATZUNG DER HERTZIG-STIFTUNG 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung SATZUNG DER "HERTZIG-STIFTUNG" 1 Name, Sitz und Rechtsform der Stiftung Die Stiftung führt den Namen "Hertzig-Stiftung". Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in

Mehr

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?

Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich NI Nr. 476 KREISSCHREIBEN DER VERWALTUNGSKOMMISSION DES OBERGERICHTES DES KANTONS ZUERICH an die Notariate über die Mehrwertsteuer vom 20. Dezember 1994 Am 1. Januar 1995

Mehr

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur:

LU - Mehrwertsteuer. Service zur Regelung der MwSt.-Prozedur: LU - Mehrwertsteuer Auf luxemburgischen Messen und Märkten teilnehmende Aussteller müssen auf dem Verkauf ihrer Waren die in Luxemburg geltenden Mehrwertsteuersätze anwenden. Die bei den Verkäufen eingenommene

Mehr

Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder

Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Die Wirtschaftskrise aus Sicht der Kinder Telefonische Befragung bei 151 Kindern im Alter von 8 bis 12 Jahren Präsentation der Ergebnisse Mai 2009 EYE research GmbH, Neuer Weg 14, 71111 Waldenbuch, Tel.

Mehr

Stiftung Villa YoYo St.Gallen

Stiftung Villa YoYo St.Gallen Stiftung Villa YoYo St.Gallen Statuten vom 18. Juni 2010 A. Name, Sitz, Zweck und Vermögen der Stiftung Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Stiftung Villa YoYo St. Gallen (nachfolgend Stiftung) besteht

Mehr

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v.

Satzung. der. Industriemeistervereinigung. Würzburg e.v. Satzung der Industriemeistervereinigung Würzburg e.v. 1 : NAME UND SITZ 1. Die Vereinigung führt den Namen: Industriemeistervereinigung ( IMV ) Würzburg e. V. 2. Die Vereinigung ist im Vereinsregister

Mehr

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum

Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes. für die Samtgemeinde Sottrum Erstellung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzeptes für die Samtgemeinde Sottrum Das Protokoll zur Auftaktveranstaltung am 06. Mai 2015 Tag, Zeit: Ort: 06.05.2015, 19:00 bis 21:00 Uhr Sitzungssaal

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Leichte-Sprache-Bilder

Leichte-Sprache-Bilder Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen

Mehr

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz.

Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht. Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. Dienstleistungen für Privatkunden rund ums Recht Europas Nr. 1 im Rechtsschutz. D.A.S. Rechtsschutz von Anfang an Wenn sich rechtliche Fragen ergeben oder sich ein Rechtsstreit anbahnt, bietet die D.A.S.

Mehr

VERERBEN IN ZWEI STUFEN

VERERBEN IN ZWEI STUFEN VERERBEN IN ZWEI STUFEN Bei sorgfältiger Planung eines Testamentes sollte nicht nur geklärt werden, wer Erbe wird, sondern auch der weitere Weg des vererbten Vermögens in die Überlegungen einbezogen werden:

Mehr

Sehr geehrte Fortbildungsteilnehmende!

Sehr geehrte Fortbildungsteilnehmende! Sehr geehrte Fortbildungsteilnehmende! Ab sofort ist die Anmeldung zu den Veranstaltungen des Kinderbildungs- und betreuungsreferates der A6 ausschließlich online durchführbar. Dazu ist ein eigenes Seminarverwaltungsprogramm

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Besser leben in Sachsen

Besser leben in Sachsen Besser leben in Sachsen Kurz-Wahl-Programm 2014 der Partei DIE LINKE in Leichter Sprache Seite 2 Das können Sie in diesem Heft lesen: Das will die Partei DIE LINKE für Sachsen machen... 2 Wir wollen mehr

Mehr

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an!

Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die. an! Triftstraße 28 33378 Rheda-Wiedenbrück Fon 05242 90 99 38 Fax 05242 90 99 53 128200@schule.nrw.de www.die-eichendorffschule.de Erstklässler 2010/11 aufgepasst! Dann meldet euch für die an! Das Wichtigste

Mehr

Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache

Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache Anmerkung: Das sind die wichtigsten Dinge aus dem Bundestags-Wahl-Programm in leichter Sprache. Aber nur das original Bundestags-Wahl-Programm ist wirklich gültig.

Mehr

Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache

Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache Kurz-Wahl-Programm in leichter Sprache Anmerkung: Das sind die wichtigsten Dinge aus dem Bundestags-Wahl-Programm in leichter Sprache. Aber nur das original Bundestags-Wahl-Programm ist wirklich gültig.

Mehr

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle:

Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle. Das ist die Monitoring-Stelle: Die neue Aufgabe von der Monitoring-Stelle Das ist die Monitoring-Stelle: Am Deutschen Institut für Menschen-Rechte in Berlin gibt es ein besonderes Büro. Dieses Büro heißt Monitoring-Stelle. Mo-ni-to-ring

Mehr

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v.

der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. der Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderer des Brandenburgischen Staatsorchesters Frankfurt e.v. Er hat seinen Sitz in Frankfurt

Mehr

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen.

Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Berufsunfähigkeit? Da bin ich finanziell im Trockenen. Unsere EinkommensSicherung schützt während des gesamten Berufslebens und passt sich an neue Lebenssituationen an. Meine Arbeitskraft für ein finanziell

Mehr