Finanzielle Unterstützung für (Allein-)Erziehende in der Region Hannover. Übersicht von Leistungen und Ansprechpersonen

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1 Finanzielle Unterstützung für (Allein-)Erziehen in r Übersicht von Leistungen und Ansprechpersonen

2 Vorwort Kinr sind in r Regel eine Bereicherung für das Familienleben aber Schwangerschaft, Geburt und Elternschaft und die damit verbunnen Veränrungen r persönlichen Lebenssituation erforrn ein hohes Maß an Verantwortung und stellen Eltern unter anrem vor große finanzielle Herausforrungen. Neben r klassischen Art s familiären Zusammenlebens, das heißt Eltern, die verheiratet sind, gemeinsame Kinr haben und mit ihnen in einem Haushalt bemerken wir seit einigen Jahrzehnten einen Anstieg von alternativen Familienformen. Mütter und Väter, die ihre Kinr allein erziehen, nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, Patchwork-Familien or Regenbogenfamilien bei nen Kinr bei zwei gleichgeschlechtlichen Partnern als eine Familie leben gehören zunehmend zum Alltag in unserer Gesellschaft. Die Familienform, die n meisten Zuwachs erfahren hat sind die Ein- Eltern- Familien. In Deutschland leben rund 1,6 Millionen Alleinerziehen mit 2,2 Millionen Kinrn zusammen. Das entspricht einem Fünftel aller Familien (vgl. Alleinerziehen unter Druck, Bertelsmann- Stiftung, 2014). Alleinerziehen sind keine homogene Gruppe und es besteht eine große Vielfalt und Unterschiedlichkeit in n individuellen Lebensverhältnissen und Problemlagen, aber allein erziehen Frauen sind einer erhöhten Belastungssituation, einem utlich höheren Armutsrisiko und einem damit einhergehenn höheren Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Um Alleinerziehen nachhaltig zu unterstützen, hat die am , im Rahmen s ESF-Bunsprogramms»Netzwerke wirksamer Hilfen für Alleinerziehen«s Bunsministeriums für Arbeit und Soziales, die Koordinierungsstelle Alleinerziehen eingerichtet und führt sie über n Projektzeitraum hinaus weiter fort mit m Ziel, die Lebenssituation von Alleinerziehenn in r nachhaltig zu verbessern. Die vorliegen Broschüre wur gemeinsam mit n Kooperationspartnern r Koordinierungsstelle Alleinerziehen erarbeitet und stellt eine alltagspraktische Erleichterung nicht nur für Alleinerziehen in r Region Hannover dar. Wann, wo und wie können Familien finanzielle Unterstützung in r erhalten? Diese Broschüre informiert über Hilfen, Rechtsgrundlagen und die verschienen Antragswege. Angesprochen wern unter anrem Mutterschaftsleistungen, Kinrgeld, Unterhaltsvorschuss, Kinrfreibeträge or Ausbildungsförrung. Bildquellen: coresince84, Fa.bian, C.D. und riskiers bei Photocase.com 2 3

3 Übersicht Leistung Schüler_innen SGB II- Bezug Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ( ) Seite 5 BAföG Seite 5 Geringverdienen Leistungsbeschreibung Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Seite 5 Befreiung von r Rundfunkgebühr Seite 6 Bildungs- und Teilhabepaket Seite 6 Elterngeld Seite 7 Kinrgeld Seite 7 Kinrgeldzuschlag Seite 8 Kostenübernahme s Elternbeitrag für Tagesbetreuung Seite 8 Betreuungsgeld Seite 8 Unterhaltsvorschuss Seite 9 Wohngeld/ Mietzuschuss Seite 9 Stiftungen Unter welchen Bedingungen Stiftungsmittel beantragt wern können muss individuell unter n angegebenen Kontaktdaten erfragt wern. Seite 10 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld (Hartz IV) Arbeitslosengeld II können erwerbsfähige Personen im Alter von 15 Jahren bis zur ge setzlich festgelegten Altersgrenze zwischen 65 und 67 Jahren erhalten. Personen die nicht erwerbsfähig sind, können Sozialgeld erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen Person zusammenleben. Arbeitslosengeld II und So zialgeld sind Leistungen, die eine Grundsicherung s Lebensunterhaltes gewährleisten sollen. Die Leistungen setzen sich zusammen aus m gesetzlich festgelegten Regelbedarf und n Kosten r Unterkunft. Unter gewissen Umstänn können Kosten für Mehrbedarfe erbracht wern, z. B. für Schwangere, Alleinerziehen or Menschen, die aus gesundheitlichen Grünn einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen. Das Arbeitslosengeld II wird nachrangig zu allen anren Leistungen gezahlt. Das beutet, dass vorher sämtliche eventuell vorhannen Ansprüche z. B. auf Arbeitslosengeld I, Kinrgeld usw. geltend gemacht wern müssen. Die Lei stungsgewährung erfolgt grundsätzlich zum 1. s Mo nats und kann auch noch für n Monat r Antragstellung im vollen Umfang gewährt wern. Der Antrag muss persön lich beim Jobcenter s Wohnorts gestellt wern. Und das ist wichtig: ohne Antrag gibt es kein Arbeitslosengeld II. www. > Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Arbeitslosengeld II Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Jobcenter vor Ort, welche Unterlagen Sie im Rahmen r Antragstellung einreichen müssen. BAföG Der Staat unterstützt auf Basis s 1971 erlassenen Bunsausbildungsförrungsgesetzes (BAföG) seit Jahrzehnten junge Menschen bei r Ausbildung. Vor allem für Stunten ist das Bafög die größte staatliche Förrung ihrer Ausbildung. Rund ein Viertel r Studierenn beziehen nach Angaben s Deutschen Stuntenwerks rzeit entsprechen Leistungen. für Schülerinnen und Schüler r > Leben in r > Bildung >Schulen > Ausbildungs- und Auslandsförrung > Schüler-BAföG in r für Stuntinnen und Stunten : Weiterführen Angaben zu n benötigten Unterlagen und zum Zuständigkeitsbereich entnehmen Sie bitte r angegebenen Internetadresse. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenn Bildungsmaßnahme einschließlich r Vorbereitung auf n nachträglichen Erwerb s Hauptschulabschlusses or eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubiln erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während r Berufsausbildung nicht bei n Eltern wohnen. Berufsausbildungsbeihilfe wird auf Antrag erbracht. Der Antrag ist bei r Agentur für Arbeit zu stellen, in ren Bezirk die or r Auszubiln ihren or seinen Wohnsitz or gewöhnlichen Aufenthalt hat. Wird Berufsausbildungsbeihilfe erst nach Beginn r Berufsausbildung or r berufsvorbereitenn Maßnahme beantragt, wird sie rückwirkend längstens vom Beginn s Monats an geleistet, in m die Leistungen beantragt worn sind. Im Internet steht r Antragsvordruck nicht zur Verfügung. Direkt vor Ort, von m/r Auszubilnn selbst zu beantragen. Personalausweis abgestempelter Ausbildungsvertrag Mietvertrag Nachweis über Geschwister (z. B. Geburtsurkun) Einkommensnachweis r Eltern 4 Leistungsbeschreibung 5

4 Befreiung von r Rundfunkgebühr Seit 1.Januar 2013 ist pro Wohnung ist ein Beitrag zu zahlen. Das heißt: Eine Person entrichtet n Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung unabhängig davon, wie viele Personen dort leben und wie viele Rundfunkgeräte vorhann sind. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, aus finanziellen or gesundheitlichen Grünn eine Befreiung von r Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung s Rundfunkbeitrags zu beantragen. Bitte schicken Sie nur die aufgeführten Nachweise. Bitte versenn Sie im Rahmen r Beantragung KEINE Unterlagen über Wohngeld, Arbeitslosengeld I, Pflegegeld nach n Pflegestufen I, II or III r gesetzlichen Krankenversicherung (SGB XI). Auch Einkommensnachweise, Kontoauszüge or r Mietvertrag wern nicht benötigt. Es gibt verschiene Möglichkeiten, das Vorliegen einer Befreiungs- or Ermäßigungsvoraussetzung nachzuweisen. Sie können: die Bescheinigung r leistungsgewährenn Behör (z. B. Bescheinigung zur Vorlage bei r Behör, Bescheinigung zur Vorlage beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ) über n Bezug r Sozialleistung or über die Zuerkennung s Merkzeichens RF im Original or einen aktuellen Bescheid über die Bewilligung r Sozialleistung in beglaubigter Kopie, alternativ im Original, or n Schwerbehinrtenausweis (Vorr- und Rückseite) in beglaubigter Kopie, alternativ im Original, or ein aktuelles fachärztliches Attest or eine amtliche Bescheinigung im Original über die Taubblindheit vorlegen. aktueller Bescheinigung über n Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII or BVG Bewilligungsbescheid über n Bezug von Sozialgeld or Arbeitslosengeld II aktueller BAföG-Bescheid/Bescheinigung r Behör über n Leistungsbezug aktueller Bescheinigung r Behör über n Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) Bildungs- und Teilhabepaket Seit m 1. April 2011 können bedürftige Familien für ihre Kinr Leistungen aus m so genannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Damit haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen für die Förrung Ihrer Kinr zu bekommen. Wenn Sie Arbeitslosengeld II or Sozialgeld beziehen, können Sie Ihre Anträge bei Ihrem zuständigen Jobcenter abgeben. Empfänger von Sozialhilfe wenn sich an das Sozialamt Ihrer Stadt or Gemein. Wenn Sie Wohngeld or Kinrzuschlag erhalten, können Sie Ihre Anträge zunächst bei r örtlichen Wohngeldstelle, Ihrer Stadt or Gemein or r Familienkasse abgeben. Geförrt wern können: Ausflüge und Fahrten von Kinrtageseinrichtungen und Schulen Persönlicher Schulbedarf Schülerbeförrung Lernförrung Mittagsverpflegung in Kinrtageseinrichtungen und Schulen Beiträge für Kurse, Vereine und Freizeiten Weitere Informationen erhalten Sie unter: BuT- Hilsheimer Straße 20 BuT@region-hannover. Telefon: > Leben in r > Soziales > Sozialleistungen & weitere Hilfen > Bildungs- und Teilhabepaket Aktuelle Bescheinigung über n Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII Aktuelle Bescheinigung über Wohngeld Aktuelle Bescheinigung über Kinrgeld Antragsbegrünn Unterlagen: Kontoauszüge Zahlungsaufforrungen Quittungen Schreiben r Schule or r Kita Elterngeld Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter unter folgenn Voraussetzungen: Sie betreuen or erziehen ihr Kind selbst nach r Geburt. Sie sind nicht mehr als 30 Stunn in r Woche erwerbstätig. Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt. Sie haben ihren Wohnsitz or ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland. > Themen > Familie > Elterngeld Von bein Elternteilen unterschriebener Antrag auf Elterngeld (Ausnahme, wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat) Geburtsurkun s Kins im Original Bescheinigung r Krankenkasse über Mutterschaftsgeldzahlung Bescheinigung s Arbeitgebers über Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach r Entbindung Einkommenserklärung bzw. Lohn- und Gehaltsbescheinigungen Kinrgeld Grundsätzlich besteht für alle Kinr ab r Geburt bis zur Vollendung s 18. Lebensjahres Anspruch auf Kinrgeld. Auch darüber hinaus kann unter bestimmten Bedingungen das Kinrgeld weiter gezahlt wern. Infolge s Steuervereinfachungsgesetzes 2011 haben sich jedoch für volljährige Kinr Änrungen ergeben, wie z. B. durch n Wegfall r Einkünfte- und Bezugsgrenze ab Kinrgeld seit 2010: 1. und 2. Kind: 184 Euro / Monat 3. Kind: 190 Euro / Monat 4. Kind und weitere Kinr: 215 Euro / Monat www. > Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Kinrgeld Verheiratet: Geburtsbescheinigung r Klinik Personalausweis Geburtsurkunn r Eltern Heiratsurkun or beglaubigte Abschrift aus m Familienbuch Ledig: Personalausweis Geburtsurkun Mutter Vaterschaftsanerkennung, falls vorhann 6 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung 7

5 Kinrgeldzuschlag Betreuungsgeld Unterhaltsvorschuss Wohngeld Alleinerziehen und Elternpaare haben Anspruch auf Kinrzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinr, die in ihrem Haushalt leben, wenn: für diese Kinr Kinrgeld bezogen wird die monatlichen Einnahmen r Eltern die Minsteinkommensgrenze erreichen das zu berücksichtigen Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und r Bedarf r Familie durch die Zahlung von Kinrzuschlag geckt ist und shalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II / Sozialgeld besteht Kinrzuschlag wird unter ähnlichen Anspruchsvoraussetzungen ermittelt wie Arbeitslosengeld II www. > Formulare > Formulare für Bürgerinnen & Bürger > Kinrzuschlag Kinrzuschlag wird unter ähnlichen Anspruchsvoraussetzungen ermittelt wie Arbeitslosengeld II. Sie benötigen folgen Nachweise: Mietvertrag / Nachweis über die Belastung für Wohneigentum, Nachweise über Zuschüsse zur Unterkunft (z. B. Miet- or Lastenzuschuss, in älteren Fällen Eigenheimzulage) Nachweise über Einkünfte aus versicherungspflichtiger / geringfügiger / selbstständiger Beschäftigung Nachweise über die Kosten für Versicherungen Nachweise über die Kosten für die Ausübung einer Beschäftigung (Werbungskosten) Kostenübernahme s Elternbeitrag für Tagesbetreuung Wenn die Kitagebühren or die Entgelte für die Tagespflege nicht von n Eltern bezahlt wern können, wern diese Gebühren or Beiträge von n Jugendhilfeträgern übernommen. Die Anträge zur Übernahme r Elternbeiträge sind in n jeweiligen Kinrtagesstätten erhältlich und müssen bei m zuständigen Familienservicebüro or m Jugendamt eingereicht wern. Bitte erkundigen Sie sich vor Ort, welche Unterlagen Sie im Rahmen r Antragstellung einreichen müssen. Das Betreuungsgeld wird für ab m 1. August 2012 geborene Kinr bezahlt. Das Betreuungsgeld soll diejenigen Eltern unterstützen, die eine Alternative zur Krippe or Tagespflege wünschen und shalb die Betreuung ihres ein- or zweijährigen Kins selbst übernehmen or familiär or im privaten Umfeld organisieren möchten. Anspruch auf Betreuungsgeld haben Mütter und Väter unter folgenn Voraussetzungen: Sie haben Ihren Wohnsitz or gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und leben mit Ihrem Kind in einem Haushalt. Für das Kind wird kein Platz in r öffentlich geförrten Kinrtagesbetreuung (Kinrtageseinrichtung or Kinrtagespflege) in Anspruch genommen. Der Betreuungsgeldbezug ent, wenn minstens eine Anspruchsvoraussetzung entfällt, insbesonre bei Inanspruchnahme einer öffentlich geförrten Kinrbetreuung. Wie hoch ist das Betreuungsgeld und wie lange wird es gezahlt? Das Betreuungsgeld beträgt ab 1. August 2013 zunächst 100 pro Monat, ab m 1. August 2014 dann für jes Kind 150 pro Monat. Das Betreuungsgeld kann grundsätzlich vom 15. Lebensmonat s Kins bis zum En s 36. Lebensmonats bezogen wern. Vor m 15. Lebensmonat s Kins kann Betreuungsgeld nur in n Ausnahmesituationen bezogen wern. Das Betreuungsgeld kann rückwirkend höchstens für die letzten drei Lebensmonate vor Beginn s Monats, in m r Antrag auf Betreuungsgeld eingegangen ist, gezahlt wern. Für jes Kind wird längstens für 22 Monate Betreuungsgeld gezahlt. Das Betreuungsgeld wird auf das Arbeitslosengeld II, die Sozialhilfe und n Kinrzuschlag angerechnet. Das Betreuungsgeld kann bei n Elterngeldkassen r Gemeinn beantragt wern. Anspruch auf Unterhaltsvorschuss hat ein Kind bis zum 12. Geburtstag, wenn es in Deutschland seinen Wohnsitz or gewöhnlichen Aufenthalt hat und hier bei einem allein erziehenn Elternteil lebt und von m anren Elternteil keinen or nur unzureichenn Unterhalt bekommt. Der Unterhaltsvorschuss beträgt zur Zeit für Kinr bis fünf Jahren 133 Euro und für Kinr von sechs bis elf Jahren 180 Euro monatlich. Er wird längstens für 72 Monate gewährt. Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt wern. Der Antrag für n Unterhaltsvorschuss muss über das zuständige Jugendamt bzw. n Fachdienst für Jugend gestellt wern. > Themen > Familie > Gesetzliche Regelungen > Unterhaltsvorschuss Geburtsurkun s Kins Außerm könnten in Ihrem Einzelfall eine or mehrere r nachfolgenn Unterlagen erforrlich sein. Bitte setzen Sie sich mit r für Ihren Wohnort zuständigen Unterhaltsvorschussstelle in Verbindung. Die Kontaktdaten finn Sie auf n Seiten 12 bis 19 in dieser Broschüre. Personalausweis or Reisepass bzw. Aufenthaltstitel Melbestätigung bzw. Melregisterauskunft Scheidungsurteil Schriftliche Bestätigung s Getrenntlebens durch einen Rechtanwalt ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkun or Urteil über die Vaterschaftsfeststellung ggf. amtliche Festlegung über die Höhe r Unterhaltsverpflichtung (Unterhaltstitel) Einkunftsnachweise wie z. B. Kinrgeld, Halbwaisenrente, Unterhaltszahlungen Aufgabe s Wohngels ist es, Haushalten, die ihren Lebensunterhalt aus geringen eigenen Einkünften bestreiten, bei r Finanzierung ihrer Wohnkosten zu unterstützen, um zu vermein, dass sie auf weitergehen sozialer Leistungen angewiesen sind. Stadt Hannover > Leben in r > Verwaltungen & Kommunen > Die Verwaltung r Lanshauptstadt Hannover > Dezernate und Fachbereiche r Lanshauptstadt > Jugend- und Sozialzernat > Fachbereich Soziales r Lanshauptstadt > Wohngeld Personalausweis / Reisepass / bei ausländischen Mitbürgern Pass mit gültiger Aufenthaltserlaubnis Melbescheinigung Vermieterbescheinigung / Mietvertrag / Mietänrungsschreiben / Nebenkostenabrechnung / Mietquittungen Einkünfte aus Kapitalvermögen (Zinsen etc.) sämtliche Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenr Personen Arbeitsvertrag / Ausbildungsvertrag / Lohnabrechungen / Verdienstbescheinigung BAföG-Bescheid Leistungsbescheid s Arbeitsamtes Rentenbeschei Nachweise über Krankengeld Nachweise über Übergangsgeld Unterhaltsnachweise Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung Schul- or Studienbescheinigung Schwerbehinrtenausweis, Feststellungsbescheid s Versorgungsamtes Pflegegeldnachweis bei geschienen das Scheidungsurteil soweit die beantragen Person über ein Sorgerecht verfügt 8 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung 9

6 Stiftungen Stiftung Familie in Not Die Stiftung förrt vorrangig kinrreiche Familien mit minstens drei kinrgeldberechtigten Kinrn, Alleinerziehen und schwangere Frauen, die ihren ersten Wohnsitz or gewöhnlichen Aufenthalt in Niersachsen haben. Wenn Sie sich hierzu bitte aber zunächst an eine Beratungsstelle r Freien Wohlfahrtspflege or an Ihr örtlich zuständiges Jugend-, Gesundheits- or Sozialamt. Diese Stellen wern Ihnen behilflich sein, Ihren Antrag unterstützen und an die Stiftung zur Bearbeitung weiterleiten. Postfach Hannover Telefon: FamilieinNot@ms.niersachsen. Stiftungsbüro Mutter und Kind Wenn Sie schwanger sind und finanzielle Hilfe benötigen, wenn Sie sich bitte rechtzeitig vor r Geburt an eine Schwangerschaftsberatungsstelle. Dann kann eine Unterstützung aus Gelrn r Bunsstiftung Mutter und Kind - Schutz s ungeborenen Lebens beantragt wern, die in Niersachsen zentral durch die Stiftung Familie in Not vergeben wern. Diese Hilfen sind z. B. für n Kauf von Umstandskleidung, einer Babyausstattung, zur Einrichtung eines Kinrzimmers or für einen Wohnungswechsel bestimmt. Der Antrag ist von n Beratungsstellen an das Stiftungsbüro zu richten: Stiftungsbüro Mutter und Kind Postfach Hannover Stiftungen von Kommunen Unterstützungen aus diesen Stiftungen, sind nur mit entsprechenm Wohnsitz zu beantragen. Stadt Hemmingen Nachbarn helfen Nachbarn Antrag bei: Barbara Kiene Telefon Karin Quentin Telefon info@nhn-hemmingen. Hemmingen Aktiv Pass Ein Pass für Ermäßigungen in n Bärn, bei r Musikschule, Angeboten r Jugendpflege, Bücherei, kulturellen Veranstaltungen und einzelnen Sportvereinen. Beantragung s Aktiv Passes: Stadt Hemmingen Sozialer Dienst Hemmingen Telefon Gemein Isernhagen Bürgerstiftung Isernhagen Sophienkamp Isernhagen Telefon: Telefax: info@buergerstiftung-isernhagen. Stadt Langenhagen Langenhagener helfen Langenhagenern Antrag beim: Fachdienst Sozialberatungsdienst Stadt Langenhagen 3-6 Fachdienst Sozialberatungsdienst Schützenstraße 2 Telefon: / / doris.lange@langenhagen &ModID=10&FID= Stadt Pattensen Nachbarn in Not Antrag bei: Allgemeiner Sozialer Dienst Pattensen Telefon: ilse@pattensen. Stadt Springe Heinrich-Peters-Stiftung Die Stiftung arbeitet eng mit Beratungsstellen zusammen. Anträge auf Unterstützung aus dieser Stiftung laufen über die Diakonie, das Deutsche Rote Kreuz, Sozialämter und anre Beratungsstellen, sprechen Sie diese Servicestellen auf die Stiftungen an. Erwinstraße Hannover Geschäftsführer Rudolf Klotzbücher Telefon: info@heinrich-peters-stiftung. Gemein Wemark Wemärker für Wemärker Antrag bei: Frau Kornelia Hoerner Frau Claudia Kaminski Rathaus, Raum E.27 Fritz-Sennheiser-Platz Wemark Telefon: / -238 Fax: kornelia.hoerner@wemark. claudia.kaminski@wemark. Fachdienst 51 Jugend und Familie Schulstaße Springe / Deister Telefon heiko.hobein@springe. 10 Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung 11

7 Jobcenter Elterngeld Kinrgeld Kinrgeldzuschlag Elternbeitrag Unterhaltsvorschuss Wohngeld Stadt Barsinghausen Jobcenter Barsinghausen Deisterplatz 2 Tel.: Fax.: Barsinghausen@ Stadt Barsinghausen Rathaus II, Deisterplatz 2 Frau Plackner Tel.: 05105/ Frau Döring Tel.: 05105/ Elterngeld@stadt-barsinghausen. Kinrgeldkasse Kinr- und Jugendbüro Barsinghausen Deisterplatz 2 Tel.: info@stadt-barsinghausen. Stadt Barsinghausen Rathaus II, Zimmer 221/ 222 Deisterplatz 2 Tel.: Fax: info@stadt-barsinghausen. Stadt Burgdorf Jobcenter Burgdorf Wundramweg 7 Tel.: Fax.: Burgdorf@ Stadt Burgdorf Rathaus I Marktstraße 55 Frau Brunkhorst Tel.: brunkhorst@burgdorf. Familienkasse Niersachsen-Bremen, Familienkasse-Celle@ Jugendamt Burgdorf Marktstraße 55 Tel.: jugendamt@burgdorf. jakobi@burgdorf. Stadt Burgdorf Rathaus I, Zimmer 17 Marktstraße 55 Tel.: Fax: prusseit@burgdorf. Stadt Burgdorf Ansprechpartner/ in 50 - Sozialabteilung Spittaplatz 4 Tel.: Fax: sozialamt@burgdorf. Stadt Burgwel Jobcenter Burgwel Rathausplatz Burgwel Tel.: Fax.: Burgwel@ Elterngeldstelle Fuhrberger Straße Burgwel Tel.: Fax.: s.skrzypski@burgwel. Familienkasse Niersachsen-Bremen, Familienkasse-Celle@ Familien- und Kinrservicebüro Burgwel Großburgwel Fuhrberger Straße Burgwel Tel.: t.marquardt@burgwel. Stadt Burgwel Fuhrberger Straße Burgwel Tel.: / -519 Fax: info@burgwel. Stadt Garbsen Jobcenter Garbsen Garbsen Tel.: Fax: Garbsen@ arge-sgb2. Stadt Garbsen Garbsen Tel.: (Frau Wallat) (Frau Fried) Fax.: claudia.wallat@garbsen. angelika.fried@garbsen. Kinrgeldkasse Kinr- und Familienservicebüro Garbsen Am Garbsen Tel.: karen.eger@garbsen. Team Fachdienste für Jugendhilfe Hilsheimer Straße 20 Tel.: Stadt Garbsen Rathaus Zimmer A Garbsen Tel.: / -288 / -248 / -295 Fax: Verena.Schwering@garbsen. Danielle.Reichl@garbsen. Anke.Bremer@garbsen. Stefanie.Rurt@garbsen. Stadt Gehrn Jobcenter Barsinghausen Deisterplatz 2 Tel.: Fax.: Barsinghausen@ Stadt Gehrn Kirchstraße Gehrn Sachbearbeiterin Frau Wieners Tel.: 05108/ Fax.: 05108/ wieners@gehrn. Kinrgeldkasse Familien- und Kinrservicebüro Gehrn Kirchstraße Gehrn Sachbearbeiterin Frau Wieners Tel.: 05108/ Fax.: 05108/ wieners@gehrn. Stadt Gehrn, Stadtverwaltung Rathaus, Zimmer 2.30 Kirchstraße Gehrn Tel.: Fax: info@gehrn. Lanshauptstadt Hannover HINWEIS: Eine Übersicht r Jobcenter für die Lanshauptstadt Hannover finn Sie auf Seite 18 im Anschluss an Diese Tabelle. Lanshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend u. Familie, Elterngeld Ihmeplatz Hannover Tel.: Fax.: @hannover-stadt. Kinrgeldkasse Familienservicebüro Hannover Kurt-Schumacher Straße Hannover Tel.: familienservicebuero@hannoverstadt. Lanshauptstadt Hannover Fachbereich Jugend und Familie - Unterhaltsvorschuss Ihmeplatz Hannover Tel.: Fax: _anmeldung@hannoverstadt. Lanshauptstadt Hannover Hamburger Allee Hannover Tel.: Fax: @hannover-stadt. * Für 3,9 Cent pro Minute aus m utschen Festnetzt, Mobilfunpreise können abweichen. **Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei. 12 Kontaktadressen Kontaktadressen 13

8 Jobcenter Elterngeld Kinrgeld Kinrgeldzuschlag Elternbeitrag Unterhaltsvorschuss Wohngeld Stadt Hemmingen Jobcenter Laatzen Senefelrstraße 15 Tel.: Fax.: Stadt Hemmingen Hemmingen Tel.: /-266 Fax: Kinrgeldkasse Familienservicebüro r Stadt Hemmingen Laubeichenfeld Hemmingen Tel.: volker.kolsch@stadthemmingen. birgit.schikora@stadthemmingen. Stadt Hemmingen Hemmingen Tel.: /-121 Fax: Nicole.Guelnpfennig@ StadtHemmingen. Gemein Isernhagen Jobcenter Burgwel Rathausplatz Burgwel Tel.: Fax.: Burgwel@ Gemein Isernhagen Bothfelr Straße Isernhagen Tel.: Tel.: Fax: Familienkasse Niersachsen-Bremen, Familienkasse-Celle@ Gemein Isernhagen Bothfelr Straße Isernhagen Tel.: christpoher.adolph@ isernhagen. Gemein Isernhagen Bothfelr Straße Isernhagen Tel.: Tel.: Fax: Stadt Laatzen Jobcenter Laatzen Senefelrstraße 15 Tel.: Fax.: Laatzen@ Stadt Laatzen Marktplatz 13 Tel.: Fax.: elterngeld@laatzen. Kinrgeldkasse Tel.: * Kinrgeldkasse Fax: Familienservicebüro r Stadt Laatzen Stadt Laatzen Marktplatz 2 Tel.: familienservicebuero@laatzen. Tel.: kinrtagesbetreuung@laatzen. Stadt Laatzen Kinr, Jugend,Familie, Senioren und Soziale Sicherung Marktplatz 13 Tel.: / unterhaltsvorschuss@laatzen. Stadt Laatzen Marktplatz 13 Tel.: TeamSozialeSicherung@laatzen. Stadt Langenhagen Jobcenter Langenhagen Straßburger Platz Tel.: Fax.: Langenhagen@ Stadt Langenhagen 3-2 Fachdienst Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss Schützenstraße 2 Tel.: (Frau Minnermann) Fax.: doris.minnermann@langenhagen. Kinrgeldkasse: Fachdienst Kinrtagesstätten Langenhagen Schützenstraße 2 Tel.: kai.bublitz@langenhagen. Stadt Langenhagen 3-2 Fachdienst Beistandschaften und Unterhaltsvorschuss Schützenstraße 2 Tel.: Fax: Herr Schwieger Tel.: Frau Wölke Tel.: unterhaltsvorschuss@ langenhagen. Stadt Langenhagen 3-5 Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld Marktplatz 1 Tel.: / / -9306/ wohngeld@langenhagen. Jobcenter Lehrte Burgdorfer Straße 10A Lehrte Tel.: / -451 Fax.: Lehrte@ Fachdienst Jugend u. Soziales GartenStraße 5 Tel.: Fax: marion.kalkowski@lehrte. Familienkasse Niersachsen-Bremen, Familienkasse-Celle@ für Kinrtagespflege Fachdienst Jugend u. Soziales Tel.: Fax: jan-alexanr.gusky@lehrte. für Kinrtagesstätten (Krippe, Kinrgarten und Hort) Fachdienst Jugend u. Soziales Gartenstraße 5 Tel.: /-225 Fax: KiTa-Verwaltung@lehrte. Fachdienst Jugend u. Soziales Gartenstraße 5 Tel.: Fax: astrid.schwarze@lehrte. Fachdienst Jugend u. Soziales Tel.: /-154/-288 Fax: markus.buchholz@lehrte. * Für 3,9 Cent pro Minute aus m utschen Festnetzt, Mobilfunpreise können abweichen. **Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei. 14 Kontaktadressen Kontaktadressen 15

9 Jobcenter Elterngeld Kinrgeld Kinrgeldzuschlag Elternbeitrag Unterhaltsvorschuss Wohngeld Stadt Neustadt a. Rübenberge Jobcenter Neustadt Ernst-Abbe-Ring Neustadt Tel.: Fax.: Stadt Neustadt a. Rbge. Theresenstraße Neustadt a. Rbge. Tel.: Fax.: Kinrgeldkasse: Familien Service Büro Neustadt Theresenstraße Neustadt a. Rbge. Tel.: uorthmann@neustadt-a-rbge. asperling@neustadt-a-rbge. Team Fachdienste für Jugendhilfe Hilsheimer Straße 20 Tel.: Stadt Neustadt a. Rbge. Theresenstraße Neustadt a. Rbge. Tel.: Fax.: Wohngeld@neustadt-a-rbge. Stadt Pattensen Jobcenter Laatzen Senefelrstraße 15 Tel.: Fax.: Laatzen@ Stadt Pattensen Walter-Bruch-Straße Pattensen Frau Grosser Tel.: Fax: grosser@pattensen. Kinrgeldkasse: Familienservicebüro r Stadt Pattensen Frau Kowalzik Tel.: Fax: kowalzik@pattensen. Stadt Pattensen Sozialamt Marienstraße Pattensen Frau Dettmer Tel.: Fax: Dettmer@pattensen. Frau Bittl Tel.: Fax Bittl@pattensen. rathaus@pattensen. Stadt Ronnenberg Jobcenter Calenberger Esplana Calenberger Esplana 1 Tel.: Fax: / -571 Calenberger-Esplana@ Stadt Ronnenberg Hansastraße Ronnenberg Tel.: / -248 Fax.: soziales@ronnenberg. Kinrgeldkasse: Stadt Ronnenberg Fachbereich 2, Bildung, Jugend und Soziales Team Kinrbetreuung Hansastraße Ronnenberg Telefon: stefanie.hoffmann@ronnenberg. Stadt Ronnenberg Hansastraße Ronnenberg Tel.: Tel.: Soziales@ronnenberg. Stadt Seelze Jobcenter Seelze Seelze Tel.: Fax.: Seelze@ Soziale Dienste Seelze Frau Rystock und Frau Ette Tel.: / -322 Fax.: buergerbuero@stadt-seelze. info@stadt-seelze. Kinrgeldkasse: Familienservicebüro Seelze Seelze Tel.: Frau Lilienthal Marita.Lilienthal@stadt-seelze. Stadt Seelze Bürgerbüro Seelze Tel.: / -325 / -326 Fax: buergerbuero@stadt-seelze. Stadt Sehn Jobcenter Lehrte Burgdorfer Straße 10A Lehrte Tel.: / -451 Fax.: Lehrte@ Stadt Sehn Nordstraße Sehn Tel.: Fax Corinna.Wedler@sehn. Familienkasse Niersachsen-Bremen, Familienkasse-Celle@ Familienservicebüro Sehn Nordstraße Sehn Tel.: iris.jungclaus@sehn. Stadt Sehn Rathaus Zimmer 102 Nordstraße Sehn Tel.: Fax: cornelia.beutelsbacher@sehn. * Für 3,9 Cent pro Minute aus m utschen Festnetzt, Mobilfunpreise können abweichen. **Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei. 16 Kontaktadressen Kontaktadressen 17

10 Jobcenter Elterngeld Kinrgeld Kinrgeldzuschlag Elternbeitrag Unterhaltsvorschuss Wohngeld Stadt Springe Jobcenter Springe Fünfhausenstraße Springe Tel.: Fax.: Springe@ Stadt Springe Auf m Burghof Springe Tel.: / -12 Fax.: erziehungsgeld@springe. Kinrgeldkasse: Familienbüro Springe Zum Nierntor Springe Tel.: familienbuero@springe. Stadt Spring Fachdienst 50 - Soziales Auf m Burghof Springe/ Deister Tel Gemein Uetze Jobcenter Burgdorf Wundramweg 7 Tel.: Fax.: Burgdorf@ Gemein Uetze Marktstraße Uetze Tel.: Fax.: erziehungsgeld@uetze. Familienkasse Niersachsen-Bremen, Familienkasse-Celle@ Familienbüro Gemein Uetze Marktstraße Uetze Tel.: 05173/ familienbuero@uetze. Frau Martina Herrlein Rathaus, Zimmer 025 Marktstraße Uetze Tel.: Wohnungsbaufoerrung@uetze. Frau Ilka Brennecke Rathaus, Zimmer 026 Marktstraße Uetze Tel.: wohngeld@uetze. Gemein Wemark Jobcenter Burgwel Rathausplatz Burgwel Tel.: Fax.: Burgwel@ Gemein Wemark Fritz-Sennheiser-Platz Wemark Tel.: Fax.: / -185 sandra.brueckner@wemark. monika.runne-poyda@wemark. Familienkasse Niersachsen-Bremen, Familienkasse-Celle@ Familien- und Kinrservicebüro Wemark Fritz-Sennheiser-Platz Wemark Tel.: kinrbetreuung@wemark. Gemein Wemark Fritz-Sennheiser-Platz Wemark Tel.: Fax: soziales@wemark. Gemein Wennigsen Jobcenter Barsinghausen Deisterplatz 2 Tel.: Fax.: Barsinghausen@ Gemein Wennigsen Hauptstraße Wennigsen Frau Sprey Tel.: n.sprey@wennigsen. Kinrgeldkasse: Kinr- und Familienservicebüro Wennigsen Hauptstraße Wennigsen Frau Spiwek Tel.: m.spiwek@wennigsen. Gemein Wennigsen (Deister) Hauptstraße Wennigsen (Deister) Frau Albrecht Tel.: albrecht@wennigsen. Stadt Wunstorf Jobcenter Wunsdorf In n Ellern Wunstorf Tel.: / Fax: / Wunstorf@ jobcenter-ge. Stadt Wunstorf Südstraße 1 Zimmer D224 / D Wunstorf Tel.: / -310 Fax.: Elterngeld@wunstorf. Kinrgeldkasse: Familienservicebüro Wunstorf Südstraße Wunstorf Tel.: Familienservicebuero@wunstorf. Stadt Wunstorf Rathaus Gebäu D Südstraße Wunstorf Tel.: / -425 / -455 Fax: wohngeld@wunstorf. Übersicht r Jobcenter für die Lanshauptstadt Hannover Lanshauptstadt Hannover Jobcenter Freundallee Freundallee Hannover Tel.: Fax: Freundallee@ Jobcenter Walter-Gieseking-Straße Walter-Gieseking Straße Hannover Tel.: Fax: Walter-Gieseking-Str@ Jobcenter Vahrenwalr Straße Vahrenwalr Straße Hannover Tel.: Fax: Vahrenwalr-Strasse@jobcenter-ge. Jobcenter Mengendamm Jobcenter Calenberger Esplana Jugend-Jobcenter U25 Mengendamm 12 b/c Calenberger Esplana 1 Escherstraße Hannover Hannover Tel.: Tel.: Tel.: Fax: Fax: Fax: Calenberger- Jugend-Jobcenter@jobcenter-ge. mengendamm@ Esplana@jobcenter-ge. * Für 3,9 Cent pro Minute aus m utschen Festnetzt, Mobilfunpreise können abweichen. **Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei. * Für 3,9 Cent pro Minute aus m utschen Festnetzt, Mobilfunpreise können abweichen. **Dieser Anruf ist für Sie kostenfrei. 18 Kontaktadressen Kontaktadressen 19

11 Impressum, Team Fachbereich Jugend Livia Taudien Hilsheimer Straße 18 Gestaltung und Druckproduktion creo-media GmbH ( Diese Broschüre ist Entstann mit freundlicher Unterstützung von: Pro AIdA Laatzen Netzwerk zur Unterstützung Alleinerziehenr Telefon 0511/3107- Produkthaftungsrecht 399 Protokollfragen 232 Prüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen - kaufmännisch 255, gewerblich 355 Prüfungen Fortbildung 283 Q Qualitätsmanagement 411 Quartiersmanagement 377 R Rationalisierung 279 Raumordnungsprogramme/-verfahren 276 Recycling 405 Recyclingbörse 321 Reisegewerbe 244, 378 RFID (Radiofrequenz-Intifikation) 377, 411 Rohstoffabbau 276 Rundfunkbeiträge 377 S Sachkunprüfungen - Finanzanlagenvermittler 378, freiverk. Arzneimittel Bewachungsgewerbe 363, Versicherungsfachmann/-frau 378 Sachverständigenbenennung 296, 303 Sachverständigenwesen 296 Schiedsgerichtswesen 338 Schule/Wirtschaft 507 Schutzrechte, gewerbliche 260, 411, 399 Seminare - allgemein 392, Außenwirtschaft/Zoll, Fremdsprachen Unternehmensgründung 271 Sicherheit im Unternehmen 272 Sonrabfall 405 Speditionen und Fuhrunternehmen 309 Stadtentwicklung, Stadtsanierung 276 Stadtmarketing 316, 377 Stadtverkehr 274 Statistik 306 Steuern 228, 230 Straßenplanungen 274 T Taxen- und Omnibusverkehr 309, 322 Technische Dokumentation 411 Technologieberatung 411 Technologiebörse 260 Technologietransfer 411 Telekommunikation 274 Tourismus 377 Transportlogistik 274 U Umweltberatung 405 Umweltrecht und -technik 405 Unbenklichkeitsprüfung THW/Bunswehr/Arbeitsgelegenheiten 320 Unlauterer Wettbewerb (Vermittlung) 399 Unternehmensbewertung 228, 230 Unternehmensbörse 336 Unternehmensgründung 271 Unternehmensnachfolge 228, 413 Unternehmenssicherung 271, 413 Telefon 0511/3107- Urheberrecht 399 Ursprungsfragen 428, 298 Ursprungszeugnisse 428, 324 V Venture Capital 316, 413 Verkehr, grenzüberschreitenr 309 Verkehrsinfrastruktur 274 Verkehrspolitik 274 Verkehrsrecht 309 Verkehrstelematik 274 Versicherungsvermittler 244, 378 Versteigerer 244 Volkswirtschaft 231, 306 Vollständigkeitserklärungen 405 W Waffenhanl, Fachkunprüfung 244 Wasserwirtschaft/Abwasser 274 Weiterbildung 204, 392 Weiterbildungs-Informations-System (WIS) 204 Werbegemeinschaften 377 Wettbewerbsangelegenheiten 399 Wirtschaftsförrung 316, 413 Wirtschaftsjunioren 353 Wirtschaftspolitik 231 Wirtschaftsrecht 399 Wirtschaftsstatistik 306 Wirtschaftsverkehr 274 Z Zoll- und Verfahrensfragen 298, 295, 512 Zuschüsse 271, 413 Industrie- und Hanlskammer Hannover Hannover, Schiffgraben 49 / Hannover, Postfach 3029 Telefon (0511) , Telefax (0511) Internet: Geschäftsstellen: Göttingen, Bürgerstr. 21, Telefon (0551) , Telefax (0551) , goettingen@hannover.ihk Hameln, HefeHof 25, Telefon (05151) , Telefax (05151) , hameln@hannover.ihk Hilsheim, Hinnburgplatz 20, Telefon (05121) 105-0, Telefax (05121) , hilsheim@hannover.ihk Nienburg, Marktplatz 1 A / Nienburg, Postfach 1408, Telefon (05021) , Telefax (05021) , nienburg@hannover.ihk Ostero, Königsplatz 5 / Ostero, Postfach 1370, Telefon (05522) , Fax (05522) ostero@hannover.ihk Stadthagen, Bahnhofstraße 31, Telefon (05721) , Telefax (05721) 72967, stadthagen@hannover.ihk Syke, Amtshof 3, Telefon (04242) , Telefax (04242) , syke@hannover.ihk. 11/12 (20.000) Industrie- und Hanlskammer Hannover Gut gewählt Stichwort- und Telefonverzeichnis

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