GenussrechtSolaranlage Rickelshausen II

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "GenussrechtSolaranlage Rickelshausen II"

Transkript

1 Jetzt zeichnen! Gerne beraten wir Sie unter: GenussrechtSolaranlage Rickelshausen II Eine Investition in unser Klima.

2 Inhalt Vorwort Allgemeine Informationen über Solarenergie Sonnenklar in die Zukunft Mit Solarkraft zur Energiewende Zusammenfassung Wichtiges über die Genussrechte im Überblick Risikofaktoren Worauf wir Sie gerne hinweisen möchten Informationen über die Genussrechte Sämtliche Details zum Investment und zur Solaranlage Die Geschäftsjahre 2007 und 2008 der GLS Energie AG Genussrechte Bedingungen Sie erwerben Genussrechte. Was passiert danach? Satzung der GLS Energie AG Das Unternehmen Verbraucherinformation für den Fernabsatz Was Sie vor dem Zeichnen wissen müssen So zeichnen Sie die Genussrechte Die GLS Bank Impressum Sehr geehrte Anlegerin, sehr geehrter Anleger, die Aussichten für Solarenergie sind sonnig. Das zeigt unter anderem das erste Jahr unseres Solarparks in Rickelshausen. Der 2007 ans Netz gegangene Park erzielte aufgrund des guten Standortes und der optimalen Sonneneinstrahlung überdurchschnittliche Ergebnisse. Nun ist die Erweiterung der Anlage geplant und wir freuen uns, Ihnen im vorliegenden Prospekt weitere Genussrechte am Solarpark im sonnenverwöhnten Landkreis Konstanz anbieten zu können. Die bisherige Leistung betrug rund 1 Mega Watt und wird nun aufgrund des Erfolgs und weiter steigenden Bedarfs an Solarstrom um 50 Prozent der derzeitigen Fläche und Leistung erweitert. Die Sonne ist eine unabhängige Energiequelle und im Gegensatz zu den fossilen Brennstoffen Öl, Gas und Kohle unerschöpflich. Dies ist einer der wichtigsten Vorteile, um auch in Zukunft der Energienachfrage gerecht zu werden. Kein anderer Energieträger hat, quer durch alle Bevölkerungsgruppen, einen so hohen Stellenwert wie die Solarenergie sie ist der alternative Energieträger schlechthin. Im aktuell novellierten Erneuerbare- Energien-Gesetz (EEG) wurden die Ziele bis 2020 nach oben korrigiert. Die Vergütung der Solarenergie wird auf hohem Niveau fortgesetzt. Legen Sie Ihr Geld in der Sonne an und finanzieren Sie den zukunftsorientierten Ausbau der Anlage mit der Zeichnung von Genussrechten. Privaten Anlegern bieten wir die Möglichkeit der Beteiligung ab einem Mindestbetrag von Mit der Zeichnung Ihres Anteils setzen Sie ein konkretes Zeichen für die klimaschonende Energiegewinnung in Deutschland. Gleichzeitig legen Sie Ihr Geld nachhaltig und sinnvoll an. In diesem Prospekt finden Sie alle wichtigen Informationen zum Solarpark Rickelshausen II. Sollten Sie dazu noch Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an. Sie erreichen Ihre Beraterinnen und Berater der GLS Bank unter der Telefonnummer Mit freundlichen Grüßen GLS Energie AG Hinweis gem. 2 Abs. (2) VermVerkProspV Für das Angebot von Genussrechten ist seit dem 1. Juli 2005 die Gestattung der Veröffentlichung eines Verkaufsprospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht notwendig. Die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die GLS Energie AG, Bochum, ist Emittentin des Prospektes und für dessen Inhalt verantwortlich. Sie erklärt, dass die in diesem Prospekt gemachten Angaben nach ihrem Wissen richtig sind und keine wesentlichen Umstände ausgelassen wurden. Thomas Jorberg Vorstand Uwe Greff Vorstand 3

3 Allgemeine Informationen über Solarenergie Allgemeine Informationen über Solarenergie Allgemeine Informationen über Solarenergie Sonnenklar in die Zukunft Mit Solarkraft zur Energiewende Schön erscheinst du im Horizont des Himmels, du lebendige Sonne, die das Leben bestimmt! Schön bist du, groß und strahlend, hoch über allem Land. So beginnt der große Sonnen-Hymnus des ägyptischen Pharaos Echnaton um 1345 v. Chr. Ein Zeugnis unter vielen für die tiefe Sonnenverehrung, die sich in vielen alten Kulturen rund um die Welt findet. Dem möchte man sich heute, als rationaler Mitteleuropäer, im dritten Jahrtausend und mitten in einer modernen Industrienation lebend, am liebsten anschließen. Schenkt uns doch die Sonne eine Zukunfts-Perspektive, die angesichts des wachsenden Energiehungers der Welt wertvoller denn je ist: Eine unerschöpfliche Ressource, die täglich mehr als mal so viel Energie zur Verfügung stellt, wie weltweit verbraucht wird während sich die Endlichkeit fossiler Energieträger derzeit dramatisch ins Bewusstsein der Menschen drängt. Ein Solar-Kraftwerk, das im Betrieb ohne umweltschädigende Emissionen und praktisch CO 2 -neutral funktioniert während der Klimawandel die Welt bewegt. Ein Strom- und Wärme-Lieferant, der für die laufende Energieversorgung keine Rechnung schickt während die Kosten für die klassischen Energien explodieren. Eine sichere und problemlose Technologie während die Risiken der Nuklear-Energie nach wie vor nicht gelöst sind. Mehr als genug gute Gründe also, sich für die Sonne zu begeistern. Dabei ist es noch gar nicht so lange her, dass wir in der Lage sind, die Sonnenenergie systematisch zu nutzen. Die uralte neue Energie Wasserkraft, Kohle, Erdöl das waren über Jahrhunderte die wichtigsten Energieträger. Der französische Physiker Alexandre Edmond Becquerel hatte zwar schon 1839 erstmals den photoelektrischen Effekt beobachtet, doch bis zur praktischen Nutzung dauerte es noch lange. Die Solarzelle aus Silizium wurde 1954 in den USA entwickelt, zehn Jahre später entstand bei Genua die erste Solarturm-Anlage der Welt. Den eigentlichen Entwicklungsschub gab jedoch Anfang der 70er-Jahre die erste Ölkrise, als sich der Ölpreis schlagartig vervielfachte und Energie- und Ressourcenfragen eine neue Brisanz erhielten, die auch die Politik zusehends unter Druck setzte. Das führte zwar zunächst vor allem zu einer Förderung der Kernkraftwerke. Doch die wachsende Öko-Bewegung und auch der Schock von Tschernobyl weckten ein zunehmendes Interesse an der Gewinnung gefahrloser, umweltgerechter und erneuerbarer Energien. In den letzten zwei Jahrzehnten hat die Forschung und Entwicklung rund um die Solartechnik enorme Fortschritte gemacht und wird mit hohen Anstrengungen und Investitionen weiter getrieben. Die Kostenreduktion, die Verbesserung des Wirkungsgrads und die Entwicklung von effizienteren, nachhaltigen Herstellungsverfahren stehen dabei vermehrt im Mittelpunkt. Sonne bringt Wachstum Im Zuge dieser Entwicklung entstand eine rege Solarindustrie, die inzwischen ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und Beschäftigungsmotor gerade in Deutschland geworden ist. Mit zweistelligen Zuwachsraten. Insbesondere in den östlichen Bundesländern, wo es die weltweit größte Ballung an Solarfabriken gibt. Ein Motor dieses Booms war unter anderem die Politik. Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 erstmals eine gesetzliche Regelung zur Förderung einer nachhaltigen Energieversorgung für Klima-, Natur- und Umweltschutz im Deutschen Bundestag verabschiedet. Das EEG wurde aktuell im Juni 2008 novelliert. Erstmals kam dabei auch ein Gesetz zur Förderung von Wärme aus Erneuerbaren Energien (EEWärmeG) hinzu. Erklärtes Ziel ist es, bis 2020 den Anteil regenerativer Energien an Strom und Heizwärme jeweils zu verdoppeln. Der Anteil von Strom aus Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse soll auf mindestens 30 Prozent erhöht und danach kontinuierlich gesteigert werden. Dazu wird die Förderung auf hohem Niveau fortgesetzt. Beide Gesetze werden nach Einschätzung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) in den nächsten Jahren den Ausbau der Solarenergie weiter vorantreiben und mittel- bis langfristig für sinkende Energiepreise sorgen. Sie werden aber auch dazu beitragen, Deutschlands internationale Spitzenposition auf dem wachsenden weltweiten Solarmarkt auszubauen. Denn Solartechnik ist vorwiegend Made in Germany. Die deutsche Solarwirtschaft ist führend im Weltmarkt. Im letzten Jahr erwirtschafteten in Deutschland rund Unternehmen, vorwiegend Mittelständler und Handwerksbetriebe, mit rund Mitarbeitern insgesamt 6,6 Milliarden Euro Umsatz, mehr als ein Drittel davon im Export. Die Wachstumsprognosen sagen eine Umsatzsteigerung bis 2010 auf rund das Doppelte, bei einer Exportquote von bis zu 50 Prozent voraus. Technologiekompetenz, die Qualität der Mitarbeiter, eine gute Infrastruktur und stabile politische Rahmenbedingungen sind die treibenden Kräfte dieser Entwicklung. Förderlich ist auch die breite Akzeptanz für erneuerbare Energien und Nachhaltigkeit hierzulande. Aussichten: sonnig Kein Zweifel: Die Nutzung der Sonnenenergie ist auf einem guten Weg in die Zukunft. Und viele aktuelle Ereignisse und globale Entwicklungen tragen ihren Teil dazu bei. So hat zum Beispiel der Friedensnobelpreis für Al Gore und den Weltklimarat dem Klimaschutz-Anliegen eine neue Popularität gebracht, die der Verbreitung nachhaltiger Energien zu Gute kommt. Die Ölkrise ist wieder auferstanden, in einer neuen Dimension, die alle wachrüttelt. Und angesichts der immer weiter steigenden Energiekosten wächst die Wahrnehmung für die Alternativen zu den fossilen Energieträgern. Es regen sich allerdings auch Stimmen, die solche Alternativen in der Kernenergie sehen und dabei gerne deren positive CO 2 -Bilanz hervorkehren. Weltweit erlebt die Kernkraftnutzung derzeit eine Renaissance. Obwohl der Atomausstieg in Deutschland eigentlich erklärtes Politik-Ziel ist, wird er von den Medien wieder in Frage gestellt. Politiker unterschiedlicher Couleur diskutieren in Talkshows heftig und sehr kontrovers darüber. Ausstieg oder nicht? Die Laufzeit bestehender Kernkraftwerke verlängern und dafür den Ausstieg ins Grundgesetz aufnehmen? Mitmachen, damit sich die deutsche Forschung und Wirtschaft nicht von einer wichtigen Technologie abkoppelt? Es gibt viele aktuelle Vorschläge. Es gibt aber auch aktuelle Störfälle, die immer wieder aufs Neue darauf hinweisen, dass die Kernkraftnutzung immense Gefahren mit sich bringt. So schreckte im Juni 2008 ein Störfall im slowenischen Kernkraftwerk Kr sko Europa auf. Im französischen Kernkraftwerk Tricastin gab es im Juli dieses Jahres gleich mehrere Pannen, bei denen Menschen radioaktiv kontaminiert wurden. Ganz abgesehen von der ungelösten Frage, was mit dem radioaktiven Abfall geschehen soll, der noch Jahrhunderte strahlen wird. Gefahrlose Strahlen und saubere Energie liefert uns dagegen die Sonne. Und damit gute Argumente gegen eine Technologie, deren Risiken der Mensch bis heute nicht beherrscht. Die Sonne wird uns noch gute fünf Milliarden Jahre ihre Wärme und ihr Licht zur Erde schicken. Wenn das keine sonnigen Aussichten sind... Sonnige Fakten: Anhaltend hohe Entwicklungsdynamik in der Solartechnologie. Spitzenstellung von Deutschlands Solarindustrie im Weltmarkt mit zweistelligen Wachstumsraten. Zunehmende Akzeptanz für erneuerbare Energien auf breiter Ebene in Wirtschaft, Politik und Gesellschaft. Politische Förderung durch das EEG und EEWärmeG auch künftig gesichert. Weiterer Wachstumsschub durch aktuelle Entwicklungen des Energiemarkts und weltweite Anstrengungen für den Klimaschutz. 4 5

4 Zusammenfassung Rückzahlung Die Rückzahlung erfolgt als Annuität mit einer anfänglichen Tilgung von 3,65 % des Genussrechtskapitals zuzüglich eingesparter Zinsen. Erstmals ab dem 30. Dezember 2009 erfolgt eine Tilgung halbjährlich jeweils zum 30. Juni und 30. Dezember eines jeden Jahres. Die Höhe des Gewinns oder des Verlustes der Emittentin hat keinen Einfluss auf die Höhe der Verzinsung. Ausgabekurs Die Ausgabe erfolgt zum Nennwert. Ein Agio wird nicht erhoben. Wichtiges über die Genussrechte im Überblick Bezugsrecht, Zeichnungsfrist Die Ausgabe der Wertpapiere erfolgt vom ersten Werktag nach Veröffentlichung des Prospektes bis zum 30. Dezember 2008 vorbehaltlich vorzeitiger Schließung bzw. Verlängerung. Wer steht als Emittentin hinter den Genussrechten, mit wie viel Zinsen dürfen Sie rechnen, wie lange ist die Laufzeit und wie erfolgt die Rückzahlung? Wichtige Fragen eines jeden Investors, die wir Ihnen deshalb als erstes beantworten möchten. Die Namensgenussrechte im Überblick Emittentin der Genussrechte GLS Energie AG, Christstraße 9, Bochum. Die Gesellschaft ist am 22. Oktober 2003 gegründet worden. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HR B 7795 eingetragen. Geschäftstätigkeit Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Gesellschaften, die Strom aus regenerativen Energiequellen herstellen. Die Gesellschaft kann auch Produktionsanlagen selbst betreiben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an diesen beteiligen. Das Genussrecht Vermögensanlage Namensgenussrechte Emissionsvolumen Euro, eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genussrechte im Nennbetrag von je Euro. Die Mindestzeichnungssumme beträgt Euro. Verwendung Das Namensgenussrechtskapital wird zweckgebunden für die Erweiterung einer Solaranlage auf der ehemaligen Mülldeponie Rickelshausen bei Radolfzell mit einer Nennleistung von 0,55 MW mit Modulen des Typs First Solar FS 265 und den Wechselrichtern des Typs Sunny Central 500 von SMA eingesetzt. Verzinsung, Ausschüttung, Kosten, Laufzeit Die Verzinsung beträgt für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2018 nominal 5 % pro Jahr. Ab dem 1. Juli 2018 bis zum Ende der Laufzeit am 30. Juni 2023 beträgt der Zins nominal 6,2% pro Jahr. Die Zinszahlungen erfolgen halbjährlich nachträglich am 30. Juni und 30. Dezember eines Jahres. Bei einer Übertragung der Genussrechte sind vom Anleger zur Deckung von Abwicklungs- und Transaktionskosten 1 % des Zeichnungsbetrages abzüglich bereits erfolgter Tilgung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als Übertragungsgebühren an die GLS Energie AG zu entrichten. Die Genussrechte haben eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni Haftung Die Haftung der Genussrechtsinhaber ist auf die Höhe der Einlage beschränkt. Gemäß den Genussrechtsbedingungen ist eine Nachrangigkeit hinter anderen Gläubigern, im Gleichrang mit anderen Genussrechtsinhabern und vor dem Aktienkapital vereinbart. Besondere Sicherheiten werden für dieses Genussrecht nicht vereinbart. Handelbarkeit und Übertragbarkeit Die Genussrechte können jeweils zum 30. Juni und 30. Dezember an Dritte verkauft und abgetreten werden. Die Veräußerung der Genussrechte ist der GLS Energie AG jedoch schriftlich anzuzeigen. Eine Übertragung von Genussrechten auf Dritte kann jedoch nur mit einem Mindestbetrag von Euro erfolgen und muss durch Euro ohne Rest teilbar sein. Die Genussrechte werden in das von der GLS Energie AG geführte Genussrechtsregister eingetragen. Für die Genussrechte besteht kein organisierter Zweitmarkt, wie zum Beispiel eine Wertpapierbörse. Die GLS Energie AG ist jedoch gerne bei der Suche nach einem Käufer behilflich. Risikoprofil Risikoklasse 3 auf einer Skala von 0 bis 5 gemäß der Wertpapiereinordnung der emissionsbegleitenden GLS Bank. Die Anlage in diesen Genussrechten ist geeignet für rendite-orientierte Anleger. Die Risiken der Vermögensanlage werden auf den nachfolgenden Seiten ausführlich dargestellt. 6

5 Risikofaktoren Risikofaktoren Worauf wir Sie gerne hinweisen möchten Der Gesetzgeber schreibt jedem Emittenten vor, auf die möglichen Risiken einer Kapitalanlage hinzuweisen. Das ist gut so und ganz in unserem Sinne. Denn Transparenz ist die Basis für Glaubwürdigkeit und Vertrauen. Angaben gemäß 2 Abs. (2) VermVerkProspV (Angaben zu den wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage einschließlich der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken) Nachfolgend sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Hinblick auf die Emittentin dargestellt. Die Realisierung einzelner oder aller Risiken kann dazu führen, dass die Emittentin die an den Anleger zu zahlenden Zinsen oder die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals nicht oder nur teilweise vornehmen kann, was zu einem Totalverlust der Einlage führen kann. Allgemeine Risiken einer Vermögensanlage Konjunkturrisiko Wird die Konjunkturentwicklung durch den Anleger bei seiner Anlageentscheidung nicht oder nicht zutreffend eingeschätzt, so kann es zu Nachteilen dadurch kommen, dass er die Anlage zu einem falschen Zeitpunkt tätigt oder die Papiere in einer ungünstigen Konjunkturphase hält. Inflationsrisiko Infolge von Geldentwertung kann Anlegern ein Vermögensschaden entstehen. Die Inflation beeinflusst sowohl den Realwert des vorhandenen Vermögens als auch den Ertrag, der mit dem Vermögen erwirtschaftet werden soll. Finanzierungsrisiko Es wird von der Fremdfinanzierung der Genussrechte durch den Anleger abgeraten, da sich dadurch das Risiko über die hier sonst dargestellten Risiken hinaus deutlich erhöht. Steuerliche Risiken Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch zukünftige gesetzliche Änderungen die steuerliche Bewertung und damit auch der Nettoertrag negativ beeinflusst wird. Handelbarkeit Laut Genussrechtsbedingungen können die Genussrechte frei veräußert werden. Es gibt für den Handel mit solchen nicht börsennotierten Vermögensanlagen keinen institutionalisierten Zweitmarkt. Somit besteht das Risiko, dass die Beteiligung nicht oder nur zu einem Verkaufspreis veräußerbar ist, der den Erwartungen des Zeichners nicht entspricht. Risiken dieser Vermögensanlage Wiederanlagerisiko Die Genussrechte werden ab 2009 als Annuität getilgt. Der Genussrechtsinhaber kann den jeweiligen gegebenenfalls zurückgezahlten Teilbetrag nur zu einem niedrigeren Zinssatz bei gleicher Risikostruktur wieder anlegen. Haftungsrisiko Die Haftung ist auf die Höhe der Einlage begrenzt. Im Insolvenzfall ist aufgrund der Nachrangigkeit nicht ausgeschlossen, dass das dann noch vorhandene Vermögen nicht ausreicht, um die Genussrechte ganz oder teilweise zurückzuzahlen und es zu einem Verlust des noch nicht zurückgezahlten Kapitals kommt. Ausschüttungsrisiko Die jährliche Verzinsung des Genussrechts ist insoweit an das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft gebunden, dass die Liquidität nicht ausreichen könnte, um die Verzinsung auszahlen zu können. In einem solchen Fall wäre diese dann nachzuzahlen. Im Insolvenzfall ist nicht ausgeschlossen, dass dann einzelne ausstehende Zinszahlungen überhaupt nicht mehr geleistet werden. Rückzahlungsrisiko Die Rückzahlung kann im schlechtesten Fall gänzlich ausfallen, so dass der Anleger sein eingesetztes Kapital verliert (Totalverlust). Bonitätsrisiko Es besteht für den Anleger im Hinblick auf den Rückzahlungsanspruch gegenüber der Emittentin das Risiko, dass diese wegen Zahlungsunfähigkeit oder Illiquidität zur Rückzahlung an den Anleger nicht in der Lage ist (sog. Bonitätsrisiko ). Bei der Emittentin handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, bei der die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist.darüber hinaus steht keine Haftungsmasse zur Verfügung. Sofern daher das Vermögen der Emittentin zur Rückzahlung nicht ausreicht, kann dieses bis zu einem Totalverlust der Einlage führen. Vermögensverlust Im Falle des endgültigen Verlustes der Genussrechte durch eine Insolvenz der GLS Energie AG stellt der Wegfall der Kapitalanlage einen steuerlich unbeachtlichen und somit nicht zu berücksichtigenden Vermögensverlust in der Vermögenssphäre des Anteilseigners dar. Eine steuerliche Geltendmachung des Verlustes durch den Anleger ist daher nicht möglich. Spezielle Risiken in Bezug auf das emittierende Unternehmen Einspeisevergütung Die wirtschaftliche Basis bildet das Erneuerbare- Energien-Gesetz, das für 20 Jahre plus Inbetriebnahmejahr eine gesetzlich geregelte Vergütung zu festgelegten Preisen vorsieht. Das Energieversorgungsunternehmen ist damit verpflichtet, den von der Gesellschaft produzierten Strom abzunehmen und zu vergüten. Das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (Erneuerbare- Energien-Gesetz EEG, Bundesgesetzblatt 2000, Teil 1, Nr. 13, S. 305) vom 29. März 2000 ist am 1. April 2000 in Kraft getreten und wurde letztmalig durch den Beschluss des Deutschen Bundesrates am 4. Juli 2008 modifiziert. Die Neufassung des EEG tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Fotovoltaikanlage in Rickelshausen ist für November 2008 geplant. Nach geltendem Recht (bis zum 31. Dezember 2008) beträgt die Einspeisevergütung gemäß geltendem EEG für das Jahr der Inbetriebnahme und die darauf folgenden 20 Jahre 35,49 Cent/kWh. Ab dem 1. Januar 2009 beträgt die Vergütung für solare Strahlungsenergie nach 32 EEG neue Fassung (n.f.) für Anlagen, die sich nicht an oder auf Gebäuden befinden, 31,94 Cent/kWh, unter den dort näher aufgeführten Voraussetzungen. Nach 20 Abs. (2) Nr. 8 EEG n. F. sinkt die Vergütung im Fall der späteren Inbetriebnahme im Jahr 2010 um 10 % und ab dem Jahr 2011 um 9 % p. a. Sollte die Erweiterung der Fotovoltaikanlage in Rickelshausen sich deshalb in das Jahr 2009 verschieben, würde die Einspeisevergütung von derzeit 35,49 Cent/kWh auf 31,94 Cent/kWh sinken und sich die Wirtschaftlichkeit der Erweiterung entsprechend verringern. Verzögerung der Inbetriebnahme Sollte es aufgrund witterungsbedingter oder anderer nicht planbarer Ereignisse zu Verzögerungen kommen, ist nicht ausgeschlossen, dass die PV-Anlage erst später als geplant in Betrieb gehen kann und damit auch negative Einflüsse auf die Ertragslage der Gesellschaft eintreten können. Energieertrag Für die Beurteilung der Ertragsseite sind Gutachten von entscheidender Bedeutung. Die Gesellschaft erwirbt jetzt eine Solaranlage und besitzt Anteile an Windparks. In allen Fällen liegen Windgutachten bzw. Solargutachten anerkannter Gutachter vor; gleichwohl ist nicht auszuschließen, dass aufgrund falscher Annahmen oder klimatischer Veränderungen Einflussfaktoren so wirken, dass die tatsächlichen Solar- und Winderträge unter den Erwartungen liegen. Auch ist nicht ausgeschlossen, dass die prognostizierten Erträge dauerhaft niedriger ausfallen. In dem 12 Monatszeitraum von Juni 2007 bis Juni 2008 hat die Solaranlage Rickelshausen I eine tatsächliche Produktionsleistung von kwh/kwp erbracht. 8 9

6 Risikofaktoren 10 Aus kaufmännischer Vorsicht wurde nun für die Erweiterung der Solaranlage eine Leistung von kwh/kwp kalkuliert. Einfluss auf das Ergebnis haben neben dem Gesamtwirkungsgrad (Performance Ration) auch klimatische Einwirkungen (Temperatur und Bedeckungsgrad mit Wolken). Sollten diese Faktoren in Zukunft gegenüber den bisherigen Durchschnittserfahrungen sich verändern, so kann sich der Energieertrag ebenfalls verändern und auch sinken. Zinsänderungsrisiken Da die Gesellschaft bisher nur mit Festzinskrediten finanziert ist, besteht kein Zinsänderungsrisiko. Zinsänderungsrisiken können dann eintreten, wenn die Kredite nicht bis zum Ablauf der Festzinsphase plangemäß getilgt werden können und eine Anschlussfinanzierung evtl. nur zu höheren Zinssätzen abgeschlossen werden kann. Auch besteht ein Risiko falls nicht alle Genussrechte bis zum gezeichnet sind und der dann noch fehlende Betrag nur zu höheren Konditionen kreditfinanziert werden könnte. Im Falle der nicht vollständigen Platzierung würde die Gesellschaft den Weg der Kreditfinanzierung gehen. Inflationsrisiken Da die Einspeisevergütung fixiert ist, könnten durch eine hohe Inflationsrate die Kosten der Betriebe stark steigen und damit einen wirtschaftlichen Betrieb gefährden. Pachtvertrag Es besteht das Risiko, dass bei Nichterfüllung der Pflichten aus dem Nutzungsvertrag mit dem Landkreis Konstanz, der Nutzungsvertrag gekündigt wird und die Anlage abgebaut werden muß. Das gleiche Risiko besteht, wenn die Anlage auf Grund baurechtlicher oder sonstiger öffentlich-rechtlicher oder technischer Vorschriften nicht mehr errichtet werden kann oder die Entfernung der Anlage auf Grund solcher Vorschriften oder behördlicher Verfügungen erforderlich ist oder wenn die Anlage dauerhaft nicht mehr funktionsfähig ist oder die Nutzung aufgegeben wurde. Technische Risiken Sowohl die Solaranlage als auch die Windkraftanlagen unterliegen in unterschiedlicher Intensität hohen und wechselnden mechanischen und elektrischen Belastungen. Insbesondere bei den Windkraftanlagen ist mit Materialschäden zu rechnen, die zu zusätzlichen Kosten für gestiegene Versicherungsprämien und/oder höheren Ausgaben für Wartung und Instandhaltung führen. Bei einem Windpark sind durch einen sogenannten Full- Service-Vertrag diese Risiken begrenzt, bei zwei weiteren Windparks besteht das Risiko, dass die geplante Instandhaltungsreserve nicht ausreicht. Bei der Solaranlage besteht das Risiko, dass wider Erwarten ein Full- Service-Vertrag für die Wechselrichter nicht abgeschlossen werden kann und die zukünftigen Kosten für Wartung und Instandhaltung der Solaranlage über dem Planansatz liegen könnten. Die Solaranlage wird auf einer ehemaligen Mülldeponie gebaut. Auch wenn die vorliegende Bodenuntersuchung keinen Hinweis auf eine mögliche Bodenabsenkung gibt, so ist nicht ausgeschlossen, auch angesichts der früheren Nutzung als Mülledeponie, dass in Bezug auf die neue Solaranlage in Rickelshausen zusätzliche Risiken bestehen. Infolge einer Bodenabsenkung könnte es zu Schäden an den Anlagen oder zu Verschattungseffekten kommen. Das dort entstehende Gas wird zum Betrieb von Blockheizkraftwerken genutzt. Es besteht das Risiko, dass durch unkontrollierten Gasaustritt Schäden an der Solaranlage oder durch Reparatur- und Wartungsarbeiten Beeinträchtigungen im Betrieb entstehen. Lebensdauer und Verfügbarkeit Bei Windkraftanlagen beträgt die angenommene wirtschaftliche Nutzungsdauer mindestens 20 Jahre und bei Fotovoltaik-Anlagen 25 Jahre. Die technischen Risiken bestehen darin, dass bei einem Anlagenausfall Großreparaturen erforderlich werden und insgesamt die Lebensdauer sich verkürzt bzw. die Leistungsfähigkeit der Anlage dauerhaft abnimmt. Weitere Risiken Maximales Risiko der Vermögensanlage Es ist nicht auszuschließen, dass einzelne oben dargestellte Risiken oder ein Zusammenwirken verschiedener Risiken eine Höhe erreichen, welche für den Anleger zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals führen kann. Totalverlust des eingesetzten Kapitals bedeutet, dass das durch den Zeichner eingezahlte Kapital von der Emittentin in voller Höhe nicht zurückgezahlt wird. Der Totalverlust stellt das maximale Risiko der Vermögensanlage dar. Bei einer teilweisen oder vollständigen Fremdfinanzierung der Einlage auf Seiten des Anlegers käme neben dem Totalverlust noch ein Zinsschaden hinzu. Zudem müsste das Darlehen zurückgezahlt werden. Außer den oben genannten Risiken bestehen keine weiteren wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Risiken. Foto Stanko Petek,

7 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Sämtliche Details zum Investment und zur Solaranlage Hier erhalten Sie genaue Informationen über die Genussscheine. Zum Beispiel auch über die steuerlichen Besonderheiten, die Emittentin und natürlich über die geplante Solaranlage selbst. Bitte lesen Sie sie deshalb aufmerksam durch. Angaben gem. 3 VermVerkProspV (Angaben über Personen oder Gesellschaften, die für den Inhalt des Verkaufsprospektes die Verantwortung übernehmen) Die GLS Energie AG, Christstraße 9, Bochum, (nachfolgend Emittentin/Anbieterin genannt) ist Herausgeberin des Prospektes und Emittentin/Anbieterin der angebotenen Genussrechte. Sitz der Gesellschaft ist Bochum. Die GLS Energie AG mit Sitz in Bochum übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospektes und erklärt, vertreten durch den unterzeichnenden Vorstand, dass ihres Wissens die Angaben im Verkaufsprospekt richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. Der Prospekt ist aufgestellt am 16. September Bochum, den 16. September 2008 Thomas Jorberg Uwe Greff Andreas Neukirch als Vorstand für die Anbieterin GLS Energie AG Angaben gem. 4 VermVerkProspV (Angaben über die Vermögensanlage) Gegenstand des Angebotes Gegenstand des vorliegenden Angebotes ist die Emission von auf den Namen lautenden Genussrechten im Gesamtnennbetrag von Euro. Die Genussrechte sind eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genussrechte im Nennbetrag von je Euro. Die Mindestzeichnung beläuft sich auf drei Genussrechte mit einem Nominalwert von insgesamt Euro. Die Verzinsung beträgt für den Zeitraum bis zum 30. Juni 2018 nominal 5 % pro Jahr. Ab dem 1. Juli 2018 bis zum Ende der Laufzeit des Genussrechts am 30. Juni 2023 beträgt der Zins nominal 6,2 % pro Jahr. Die Zinszahlung erfolgt halbjährlich am 30. Juni und 30. Dezember eines Jahres, erstmalig am 30. Juni Die Verzinsung der Genussrechte und die Forderungen aus den Genussrechten treten gegenüber allen Ansprüchen von Gläubigern der GLS Energie AG im Rang zurück. Der Anspruch auf Rückzahlung sowie auf Zahlung von Zinsen kann nicht geltend gemacht werden, solange und soweit dieser zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen würde. In der Haftungsreihenfolge steht das Aktienkapital aber hinter den Genussrechten. Die Genussrechte begründen keinen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös im Fall der Auflösung der Gesellschaft. Die Genussrechte gewähren deshalb auch keine Stimmrechte und keine Beteiligung am Vermögen oder an den stillen Reserven der GLS Energie AG. Die Genussrechte haben eine feste Laufzeit bis zum 30. Juni Eine ordentliche Kündigung ist nicht vorgesehen. Es besteht lediglich ein außerordentliches Kündigungsrecht bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Eine Tilgung erfolgt erstmals am 30. Dezember Die Rückzahlung erfolgt als Annuität mit einer anfänglichen Tilgung von 3,65 % des Genussrechtskapitals zuzüglich eingesparter Zinsen. Ab dem 30. Dezember 2009 erfolgt eine Tilgung halbjährlich jeweils zum 30. Juni und 30. Dezember eines Jahres. Die Höhe des Gewinnes oder des Verlustes der Emittentin hat keinen Einfluss auf die Höhe der Verzinsung. Das Angebot erfolgt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland. Im Ausland werden keinerlei Teilbeträge angeboten. Steuerliche Konzeption Im folgenden werden die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage vorgestellt. Die Einkünfte aus diesen Genussrechten unterliegen grundsätzlich den Steuergesetzen der Bundesrepublik Deutschland und stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gem. 20 Abs. (1) Nr. 7 EStG dar. Diese Einkünfte sind bei dem Empfänger in voller Höhe zu versteuern. Das Halbeinkünfteverfahren gem. 3 Nr. 40 a) EStG kommt hier nicht zur Anwendung. Die Einkünfte unterliegen bei dem Empfänger dem jeweiligen persönlichen Einkommensteuersatz. Die Ausschüttungen unterliegen bei der Emittentin für den Veranlagungszeitraum 2008 gem. 43 Abs. (1) Nr. 2 EStG einem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % des Ausschüttungsbetrages zuzüglich des Solidaritätszuschlages in Höhe von 5,5 % der Kapitalertragsteuer und ab dem Veranlagungszeitraum 2009 der Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % des Kapitalertrages zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag werden grundsätzlich von der GLS Energie AG an das zuständige Finanzamt abgeführt. Über die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag erhält der Anleger eine Bescheinigung, die der persönlichen Einkommensteuererklärung beizufügen ist. Die einbehaltene Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag können danach vollständig auf die persönliche Steuerschuld des Auszahlungsempfängers angerechnet werden. Die Abgeltungsteuer nebst Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer wird, wie schon bei der Zinsabschlagsteuer, vorab unmittelbar durch die GLS Energie AG an das Finanzamt abgeführt. Dies ist in den Prognosen berücksichtigt. Die den Genussrechtsinhabern zufließenden Erträge werden somit nicht gesondert der Besteuerung mit dem jeweils individuellen Steuersatz unterworfen, sondern es gilt die persönliche Einkommensteuer mit der Einbehaltung der Abgeltungsteuer als entrichtet. Sofern deshalb Genussrechtsinhaber einem höheren persönlichen Steuersatz unterliegen, stellt dies einen Vorteil für sie dar. Genussrechtsinhaber, die einem niedrigeren Steuersatz unterliegen, können aber nach 32 d) Abs. (4) und/oder Abs. (6) EStG im Rahmen einer Antragsveranlagung die Festsetsetzung einer niedrigeren Steuer gesondert beantragen, soweit ihr persönlicher Steuersatz unter 25 % liegt. Darüber hinaus übernimmt die Emittentin/Anbieterin keine Zahlung von Steuern für den Anleger. Sparerfreibetrag / Werbungskosten Die Verzinsung nebst etwaigem Gewinnanteil bleibt steuerfrei, soweit die Erträge zusammen mit sonstigen Kapitalerträgen des Genussrechtsinhabers für den Veranlagungszeitraum 2008 den Sparerfreibetrag gem. 20 Abs. (4) EStG a. F. in Höhe von Euro 750,00 zuzüglich Werbekostenpauschbetrag gem. 9 a) Nr. 2 EStG in Höhe von Euro 51,00 nicht übersteigen. Für die Veranlagungszeiträume ab 2009 wird im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein sog. Sparer- Pauschbetrag nach 20 Abs. (9) EStG n. F. in Höhe von 801,00 berücksicht. Für zusammenveranlagte Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge. Im Zusammenhang mit der Erzielung dieser Einkünfte anfallende Werbungskosten, wie z. B. Refinanzierungszinsen, Steuerberatungsgebühren oder Portokosten, sind bei den Einkünften aus Kapitalvermögen nur noch für den Veranlagungszeitraum 2008 abziehbar und mindern so die zu versteuernden Einkünfte aus Kapitalvermögen in Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 ist gemäß 20 Abs. (9) EStG der Abzug auch tatsächlich entstandener Werbungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgeschlossen. Von der Fremdfinanzierung der Genussrechte wird deshalb dringend abgeraten

8 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Besteuerung auf Ebene der Emittentin Die Zinszahlungen auf die Genussrechte sind auf Ebene der Emittentin im Rahmen der Gewinnermittlung gewinnmindernd abziehbar. Insbesondere greift das Abzugsverbot gem. 8 Abs. (3) S. 2 KStG nicht ein, da mit den Genussrechten keine Beteiligung am Liquidationserlös der Emittentin verbunden ist. Im Rahmen der Gewerbesteuer werden bei der Berechnung des Gewerbeertrages 1/4 der Entgelte von Zinsen oder Zinsanteilen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Entgegen der bisherigen Rechtslage werden somit ab dem Veranlagungszeitraum 2008 nicht nur die sog. Dauerschuldzinsen dem Gewerbeertrag hinzugerechnet. Außerdem mindert die Gewerbesteuer ebenfalls ab dem Veranlagungszeitraum 2008 gem. 4 Abs. (5) b) EStG nicht mehr den Gewinn der GLS Energie AG, weil sie keine Betriebsausgabe mehr darstellt. Veräußerungsgewinne und -verluste bei im Privatvermögen gehaltenen Genussrechten Bei der Veräußerung der Genussrechte noch in 2008 möglicherweise entstehende Gewinne sind im Rahmen des 23 Abs. (1) Nr. 2 EStG zu versteuern. Die Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der aus dem privaten Veräußerungsgeschäft erzielte Gesamtgewinn im Kalenderjahr weniger als Euro 600,00 betragen hat [ 23 Abs. (3) EStG]. Wird diese Freigrenze überschritten, ist allerdings der gesamte Veräußerungsgewinn zu versteuern. Verluste, die bei der Veräußerung von im Privatvermögen gehaltenen Genussrechten in 2008 entstehen, können steuerlich nur bis zur Höhe des Gewinns, den der Steuerpflichtige im gleichen Kalenderjahr aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat, ausgeglichen werden. Die Verluste mindern nach Maßgabe des 10 d) EStG die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in dem unmittelbar vorangegangenen Veranlagungszeitraum oder in den folgenden Veranlagungszeiträumen aus privaten Veräußerungsgeschäften erzielt hat oder erzielen wird. Soweit Genussrechte nach Ablauf des 31. Dezember 2008 veräußert werden, gelten ausschließlich die Regelungen des 20 Abs. (1) Nr. 7 i. V. m. Abs. (2) Nr. 7 EStG n. F. in Höhe des Gewinns aus der Veräußerung. Genussrechte im Betriebsvermögen, im Vermögen von gemeinnützigen Körperschaften und im Vermögen von Ausländern Wird das Genussrechtskapital im Betriebsvermögen gehalten, so sind die Vergütungen für die Überlassung des Genussrechtskapitals vom Genussrechtsinhaber erfolgswirksam zu vereinnahmen. Der Zeitpunkt der Ertragsrealisation im Sinne von 252 Abs. (1) Nr. 4 HGB hängt davon ab, wann dem Genussrechtsinhaber nach den Genussrechtsbedingungen ein hinreichend sicherer Anspruch auf die Vergütung zusteht bzw. bei Erstellung einer Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. (3) EStG vom Zeitpunkt der Vereinnahmung. Abwertungen des aktivierten Genussrechtskapitals oder vollständige Verluste sind abhängig vom Ausweis der Genussrechte in der Bilanz als Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens bzw. als sonstige betriebliche Aufwendungen auszuweisen und gewinnmindernd zu erfassen. Auf die Einzelheiten über die steuerliche Behandlung von Genussrechten im Betriebsvermögen soll an dieser Stelle nicht eingegangen werden, da dies den Rahmen des Prospektes sprengen würde. Das Gleiche gilt für den Fall, dass die Genussrechte im Vermögen einer gemeinnützigen Körperschaft oder im Vermögen von Ausländern gehalten werden. Es wird diesen Anlegern dringend geraten, sich steuerlichen Rat bezüglich dieser Vermögensanlage einzuholen. Nichtveranlagungsbescheinigung Von der Einbehaltung der Kapitalertragsteuer für den Veranlagungszeitraum 2008 kann abgesehen werden, wenn der Genussrechtsinhaber eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegt. Diese kann beim zuständigen Finanzamt beantragt werden und kann solchen Genussrechtsinhabern erteilt werden, von denen anzunehmen ist, dass sie für die Veranlagung zur Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gem. 44 Abs. (1) Nr. 2 EStG oder 3 KStG bzw. 5 KStG nicht in Betracht kommen, weil ihre Einkünfte insgesamt unterhalb der Grenze der Steuerpflicht liegen oder sie nicht körperschaftsteuerpflichtig sind. Für Veranlagungszeiträume ab 2009 kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung nicht erlangt werden, da mit der unmittelbaren Abführung der Abgeltungsteuer die Steuerschuld als entrichtet gilt (Fiktion). Die sich ggf. bei regulärer Veranlagung ergebende niedrigere Steuer kann im Wege der oben dargestellten Antragsveranlagung erlangt werden. Erbschaft- und Schenkungsteuer Erbschaft- und schenkungsteuerpflichtig sind unter anderem der Erwerb eines Genussrechtes durch Erbanfall gem. 1 Abs. (1) Nr. 1 i. V. m. 3 Abs. (1) Nr. 1 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) und die Schenkung des Genussrechtes unter Lebenden nach Maßgabe des 1 Abs. (1) Nr. 2 i. V. m. 7 Abs. (1) Nr. 1 ErbStG. Die Bewertung richtet sich gem. 12 ErbStG nach den Vorschriften des ersten Teils des Bewertungsgesetzes. Gem. 12 Abs. (1) Bewertungsgesetz sind Kapitalforderungen grundsätzlich mit dem Nennwert anzusetzen, wenn nicht besondere Umstände einen höheren oder geringeren Wert begründen. Besondere Umstände können sich insbesondere aus einer niedrigen oder hohen Verzinsung ergeben. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt eine niedrigverzinsliche Kapitalforderung dann vor, wenn die Verzinsung unter 3 % liegt und die Kündbarkeit am Veranlagungsstichtag für längere Zeit, d. h. für mindestens vier Jahre eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Eine hochverzinsliche Kapitalforderung soll vorliegen, wenn die Verzinsung über 9 % liegt [vgl. R 109 Abs. (2) Erbschaftsteuerrichtlinien]. Erbschaft- und schenkungsteuerrechtlich ist das Genussrecht daher mit seinem jeweils aktuellen Nennwert zu bewerten. Der Nennwert verringert sich durch die ab dem 30. Dezember 2009 zu leistenden Tilgungszahlungen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 7. November 2006, veröffentlicht am 31. Januar 2007 (Az.: 1 BVL 10/02, DStR 2007, S ), entschieden, dass die durch 19 Abs. (1) ErbStG angeordnete Erhebung der Erbschaftsteuer mit einheitlichen Steuersätzen auf den Wert des Erwerbs mit dem Grundgesetz unvereinbar ist. Aufgrund der Anknüpfung an Werte, deren Ermittlung bei wesentlichen Gruppen von Vermögensgegenständen den Anforderungen des Gleichheitssatzes nicht genügen, liege ein Verfassungsverstoß vor. Der Gesetzgeber war danach verpflichtet, bis spätestens zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen. Nachdem erst Anfang November 2007 die sogenannten Eckpunkte der Koch-Steinbrück-Arbeitsgruppe bekannt wurden, liegt nunmehr seit dem 11. Dezember 2007 der Regierungsentwurf des Erbschaftsteuerreformgesetzes (BT-Drs. 16/7918 vom 28. Januar 2008) vor, das die Grundlagen der neuen Bewertung allerdings noch weitestgehend unbenannt lässt. Die geplanten Neuregelungen des Bewertungsgesetzes verweisen in weiteren Teilen auf Rechtsverordnungen, deren endgültiger Inhalt noch nicht bekannt ist, da gegenwärtig nur Verordnungsentwürfe vorliegen. Das neue Recht soll erst mit Wirkung für die Zukunft (ab 2009) in Kraft treten, wird aber voraussichtlich erheblich höhere Freibeträge, insbesondere für Erwerbe der Steuerklasse I beinhalten. Derzeit wird aufgrund erheblicher Bedenken, insbesondere verschiedener Bundestagsfraktionen, mit dem Gesetzgebungsverfahren ggf. sogar erst zum letztmöglichen Termin gemäß Bundesverfassungsgericht, nämlich am 1. Januar 2009, zu rechnen sein. Nach geltendem Recht ist eine steuerfreie Übertragung von Vermögen auf den Ehegatten im erbschaft- und schenkungsteuerlichen Wert von bis zu Euro ,00 und auf Kinder im Wert von bis zu Euro ,00 (pro Elternteil) möglich, so dass für die Mehrzahl der beteiligten Genussrechtsinhaber eine steuerfreie Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge oder von Todes wegen schon wegen dieser persönlichen Freibeträge möglich sein dürfte. Wegen der individuellen Gestaltungsmöglichkeiten eines jeden Beteiligten sollte jedoch jeder Genussrechtsinhaber seinen steuerlichen Berater bei einer in Aussicht genommenen Übertragung des Genussrechts hinzuziehen. Vermögensübertragungen können nach geltendem Recht unter wiederholter Ausnutzung der dargestellten Freibetragsregelungen alle 10 Jahre vorgenommen werden. Für die Erbschaft- und Schenkungsteuer ist weiterhin zu berücksichtigen, dass für die Steuerbelastung insbesondere das Verwandtschaftsverhältnis, die daran anknüpfenden Steuerklassen und der Wert des steuerpflichtigen Vermögens maßgebend sind (vgl. 15 und 19 ErbStG). Die Steuersätze betragen derzeit zwischen 7 % in der 14 15

9 Informationen über die Genussrechte Steuerklasse I bei einem steuerpflichtigem Erwerb bis einschließlich Euro ,00 und steigen in Stufen bis zu einem Steuersatz von 50 % in der Steuerklasse III bei einem Erwerb von über Euro 25,565 Mio. an. Sonstige Steuern Der Erwerb und die Veräußerung von Genussrechten sind umsatzsteuerfrei. Ebenso wird derzeit keine Vermögenssteuer und keine Börsenumsatz- oder Gesellschaftssteuer sowie keine Stempelabgabe oder ähnliche Steuern auf den Erwerb oder die Übertragung von Genussrechten erhoben. Steuerlicher Vorbehalt Für die steuerliche Konzeption des Beteiligungsangebotes wurden die aktuelle Gesetzeslage, die Rechtsprechung der Finanzgerichte und die veröffentlichte Auffassung der Finanzverwaltung berücksichtigt. Die endgültige Anerkennung der prognostizierten steuerlichen Ergebnisse ist jedoch dem finanzamtlichen Steuerveranlagungsverfahren sowie einer etwaigen steuerlichen Außenprüfung vorbehalten. Auch kann es zu Änderungen der prognostizierten steuerlichen Ergebnisse kommen, wenn Steuergesetze künftig geändert werden oder sich Auffassungen in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung und/oder der Finanzverwaltung ändern. Die Beratung eines Anlegers durch seinen persönlichen steuerlichen Berater wird unbedingt empfohlen. Übertragbarkeit und Handelbarkeit Die Genussrechte können jeweils zu den Tilgungsterminen (30.6. und eines jeden Jahres) an Dritte verkauft und abgetreten werden [vgl. 6 Abs. (1) der Genussrechtsbedingungen]. Die Veräußerung der Genussrechte ist der GLS Energie AG jedoch schriftlich anzuzeigen. Eine Übertragung von Genussrechten auf Dritte kann jedoch nur mit einem Mindestbetrag von Euro 3.000,00 erfolgen und muss durch Euro 1.000,00 ohne Rest teilbar sein. Für die Genussrechte besteht kein organisierter Zweitmarkt, wie z.b. eine Wertpapierbörse. Die GLS Energie AG ist jedoch gerne bei der Suche nach einem Käufer behilflich. Die Zeichner der Genussrechte werden in das im Auftrag der Emittentin von der GLS Beteiligungs AG geführte Genussrechtsregister eingetragen. Die Genussrechte werden kontomäßig verbucht. Es wird keine gesonderte Urkunde erstellt. Sämtliche Zahlungen aus den Genussrechten erfolgen durch die GLS Energie AG, Christstraße 9, Bochum, als Zahlstelle. Die Zahlstelle GLS Energie AG führt bestimmungsgemäß Zahlungen an die Anleger aus. Die Zahlstelle GLS Gemeinschaftsbank eg hält den Verkaufsprospekt zur kostenlosen Ausgabe bereit Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Namens-, Adress- oder andere für die Verwaltung der Genussrechte relevanten Daten der GLS Beteiligungs AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Zeichner ist zur Zahlung innerhalb von zehn Tagen nach Zahlungsaufforderung auf das Bankkonto der GLS Energie AG verpflichtet. Das Konto der GLS Energie AG lautet: Konto-Nr BLZ Bei der GLS Gemeinschaftsbank eg. Zeichnungserklärungen werden von der GLS Energie AG, Christstraße 9, Bochum, entgegengenommen. Die unterschriebenen Zeichnungsscheine können zunächst an die GLS Gemeinschaftsbank eg, Christstr. 9, Bochum als Vermittler übersandt werden. Die GLS Gemeinschaftsbank eg leitet die Zeichnungsscheine an die Emittentin weiter. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Zeichnungsscheines durch die Emittentin zustande. Das öffentliche Angebot beginnt in Anlehnung an 9 Abs. (1) VerkProspG frühestmöglich einen Tag nach Veröffentlichung des Verkaufsprospektes und endet mit der Vollplatzierung, spätestens aber am 30. Dezember Die Möglichkeit, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu kürzen, besteht darüber hinaus nicht. Das Angebot erfolgt nur in der Bundesrepublik Deutschland, so dass in anderen Staaten keine Teilbeträge angeboten werden. Der Nennbetrag für ein Genussrecht beträgt Euro 1.000,00, wobei mindestens drei Genussrechte zu insgesamt Euro 3.000,00 (Erwerbspreis) zu erwerben sind. Ein Agio wird nicht erhoben. Bei einer Übertragung von Genussrechten sind vom Anleger zur Deckung von Abwicklungs- und Transaktionskosten Übertragungsgebühren in Höhe von 1 % des Zeichnungsbetrages abzüglich bereits erfolgter Tilgung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die GLS Energie AG zu zahlen. Darüber hinaus entstehen keine weiteren mit dem Erwerb, der Verwaltung und der Veräußerung der Vermögensanlagen verbundenen Kosten. Eine Haftung des Erwerbs über die einmalige Erbringung der vereinbarten Genussrechtseinlage hinaus besteht nicht. Eine Nachschußpflicht besteht nicht. Darüber hinaus gibt es keine Umstände, unter denen der Erwerber der Vermögensanlagen verpflichtet ist, weitere Leistungen zu erbringen und insbesondere weitere Zahlungen zu leisten. Die Tilgung eines Genussrechtes führt nicht zu einem Wiederaufleben der Haftung. Die GLS Gemeinschaftsbank eg erhält für den Vertrieb eine Provision in Höhe von 4 % des vermittelten Genussrechtskapitals zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei Vollplatzierung der angebotenen Genussrechte fällt damit eine Provision in einer Gesamthöhe von Euro ,00 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an. Weitere Provisionen im Sinne des 4 S. 1 Ziff. 12. VermVerkProspV fallen nicht an. Der Gesellschaftsvertrag der GLS Energie AG ist in diesem Prospekt auf S. 40 abgedruckt. Treuhandvermögen im Sinne von 8 f) Abs. (1) S. 1 VerkProspG liegt nicht vor. Angaben gem. 5 VermVerkProspV (Angaben über den Emittenten) Firma der Emittentin ist GLS Energie AG. Sitz der Gesellschaft ist Bochum. Die Geschäftsanschrift der Emittentin lautet: Christstraße 9, Bochum. Die Gesellschaft ist am 22. Oktober 2003 gegründet worden. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht befristet. Die für die Emittentin maßgebliche Rechtsordnung ist die deutsche Rechtsordnung. Die Emittentin wird in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft betrieben. Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Gesellschaften, die Strom aus regenerativen Energiequellen herstellen. Die Gesellschaft kann auch Produktionsanlagen selbst betreiben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an diesen beteiligen. Die Emittentin ist im Handelsregister des Amtsgerichts Bochum unter HR B 7795 eingetragen. Die Emittentin ist ein Konzernunternehmen. Die Emittentin wurde von der GLS Gemeinschaftsbank eg, Bochum, gegründet. Die GLS Gemeinschaftsbank eg ist seither Inhaberin sämtlicher ausgegebenen Aktien mit einem Nennwert von 2,0 Mio. Euro. (100 % des gezeichneten Kapitals). Die GLS Gemeinschaftsbank eg stellt als Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf. Die GLS Energie AG ist grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet. Die GLS Energie AG wird allerdings von dieser Verpflichtung dadurch befreit, dass die GLS Gemeinschaftsbank eg für den Konzern einen befreienden Konzernabschluss aufstellt. Zu dem Konzern gehört auch die GLS Beteiligungs AG, Bochum. Diese ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der GLS Gemeinschaftsbank eg, die das alleinige Stimmrecht ausübt. Auch die GLS Beteiligungs AG wird in den Konzernjahresabschluss miteinbezogen. Die GLS Beteiligungs AG ist an folgenden GmbH s zu jeweils 100 % beteiligt: GLS Windpark Warburg GmbH, GLS Windpark Zodel GmbH, GLS Windpark Schleiden GmbH, GLS Anlagen GmbH, Solarparc Nr. 18 GmbH, Windpark Ihlewitz Verwaltungs GmbH, Windpark Littdorf Verwaltungs GmbH, Windpark Rottelsdorf Verwaltungs GmbH, Windpark Beesenstedt Verwaltungs GmbH. Die Gesellschaften sind gem. 290 HGB Tochterunternehmen der GLS Beteiligungs AG. Auf eine Einbeziehung in den Konzernjahresabschluss wurde gem. 296 Abs. (2) HGB verzichtet, da dies für das tatsächliche Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von untergeordneter Bedeutung ist. Angaben gem. 6 VermVerkProspV (Angaben über das Kapital des Emittenten) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2,0 Mio. Euro und ist eingeteilt in Stückaktien (Aktien ohne Nennwert). Die Hauptmerkmale der Aktien sind: Die Anteile der Aktionäre am Gewinn bestimmen sich nach ihren Anteilen am Grundkapital. In der Hauptversammlung gewährt eine Aktie eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist. Die Einlagen auf das Grundkapital sind vollständig erbracht. Die Darstellung im Anhang zur Bilanz der GLS Energie AG für das Geschäftsjahr 2007, dort C. Abs. (4), ist insoweit fehlerhaft, als dort dargestellt ist, es handele sich um Aktien im Nennbetrag von je Euro 100,00. Daneben wurden mit Beschluss der Hauptversammlung im Jahre 2004 Genussrechte der Tranchen A, B und C im Gesamtvolumen von 2,2 Mio. Euro vom bis zum ausgegeben und eingezahlt. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Februar 2007 wurden Genussrechte in Höhe von 3,67 Mio. Euro vom bis ausgegeben und eingezahlt. Die Hauptversammlung hat am 24. Juli 2008 die Ausgabe der hier prospektierten Genussrechte beschlossen. Es existieren keine umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen

10 Informationen über die Genussrechte Angaben gem. 7 VermVerkProspV (Angaben über Gründungsgesellschafter der Emittentin) Alleinige Gründungsgesellschafterin der Emittentin ist die GLS Gemeinschaftsbank eg mit Sitz in Bochum und der Geschäftsanschrift Christstraße 9, Bochum. Die Firma der Gründungsgesellschafterin lautet GLS Gemeinschaftsbank eg. Die Gründungsgesellschafterin hat das gesamte Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von 2,0 Mio. Euro, welches eingeteilt ist in auf den Namen lautenden Stückaktien, übernommen und in voller Höhe von Euro 2,0 Mio. eingezahlt. Die Gründungsgesellschafterin GLS Gemeinschaftsbank eg ist mit dem Vertrieb der Genussrechte beauftragt und erhält dafür eine einmalige Provision in Höhe von 4 % auf das vermittelte Genussrechtskapital. Die Vertriebsprovision ist am Tag nach Ablauf der letzten Widerrufsfrist fällig. Es existieren weder unmittelbare noch mittelbare Beteiligungen der Gründungsgesellschafterin an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der emittierten Vermögensanlagen beauftragt sind. Die Gründungsgesellschafterin ist darüber hinaus zu 100 % an der GLS Beteiligungs AG beteiligt. Zwischen der Emittentin und der GLS Beteiligungs AG besteht ein Dienstleistungsvertrag, wonach die GLS Beteiligungs AG die kaufmännische Verwaltung und Konzeption sowie die Prospekterstellung übernommen hat und dafür ein Entgelt in Höhe von Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhält. Darüber hinaus bestehen keine unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen der Gründungsgesellschafterin an Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Die Gründungsgesellschafterin GLS Gemeinschaftsbank eg ist mit 0,1 % an der Triodos Bank N. V. mit Sitz in Zeist in den Niederlanden beteiligt, welche der Emittentin mit Datum vom 22. Dezember 2003 ein Darlehen gewährte. Darüber hinaus existieren keine Beteiligungen der Gründungsgesellschafterin an Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital zur Verfügung stellen. Darüber stehen der Gründungsgesellschafterin keine Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, oder sonstige Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art innerhalb und außerhalb des Gesellschaftsvertrages zu. Seit Gründung wurde noch keine Dividende gezahlt. Angaben gemäß 8 VermVerkProspV (Angaben über die Geschäftstätigkeit des Emittenten) Der wichtigste Tätigkeitsbereich der Emittentin ist die Beteiligung an Unternehmen, die Strom aus regenerativen Energien produzieren und der Betrieb von eigenen regenerativen Energiekraftwerken sowie der Verkauf der erzeugten Energie. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes notwendig oder zweckmäßig erscheinen. Die notwendigen Grundstücksnutzungen wurden durch langfristige Mietverträge bzw. bei den Tochtergesellschaften durch Grundstückserwerb gesichert. Hinsichtlich des Mietvertrages zu dem Grundstück, das für die Errichtung und den Betrieb der Solaranlage benötigt wird, wird verwiesen auf die Darstellungen zu den Angaben gem. 9 VermVerkProspV, dort Ziff. 2. (Untermietvertrag). Die Emittentin ist darüber hinaus nicht abhängig von Patenten, Lizenzen, Verträgen oder neuen Herstelungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die Geschäftsfähigkeit oder Ertragslage der Gesellschaft sind. Die Windenergieanlagen im Direktbesitz bzw. in den zwei Beteiligungsunternehmen wurden auf Grundlage von Baugenehmigungen bzw. Genehmigung nach dem Bundes- Immissionsschutzgesetz (BImSchG) errichtet. Die Erweiterung der Solaranlage wird auf Basis einer Baugenehmigung errichtet, die von der zuständigen Behörde bereits erteilt wurde. Bei den bisherigen zwei Beteiligungen ist das Risiko für die Gesellschaft auf die Kommanditeinlage bzw. die nicht durch Gewinne gedeckten Ausschüttungen begrenzt. Für die zwei Unternehmen liegen von Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erstellte Jahresabschlüsse und ein monatliches Finanzreporting vor. Mit der tatsächlichen Geschäftsführungstätigkeit ist die Emittentin nicht betraut. Es handelt sich nur um Finanzbeteiligungen im Bereich Windkraft. Mit der geplanten Solaranlage, die ab August gebaut wird, erfolgt die zweite Investition im Geschäftsbereich selbst unmittelbar betriebener Produktionsanlagen und zum zweitenmal eine Investition in die Produktion von solarer Strahlungsenergie. Nach dem Erneuerbare-Energien- Gesetz (EEG) ist der Netzbetreiber verpflichtet, sowohl bei den Windenergieanlagen als auch bei der Solaranlage den erzeugten Strom abzunehmen und mit festen Sätzen zu vergüten. Die Solaranlage erhält gemäß EEG bis zum 31. Dezember 2028 eine Einspeisevergütung in Höhe von 35,49 Cent/kWh. Neben eigenen Finanzmitteln der Gesellschaft wird das Vorhaben ausschließlich durch Genussrechte finanziert. Zur Zwischenfinanzierung besteht ein Darlehensvertrag mit der GLS Gemeinschaftsbank eg. Es existieren keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können. Dies gilt auch für die drei Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist. Die Tätigkeit der Emittentin ist zu keiner Zeit durch außergewöhnliche Ereignisse beeinflusst worden. Als laufende Investition ist der Bau der Solaranlage nebst Abschluss der nachfolgend zu den Angaben gem. 9 VermVerkProspV dargestellten Verträge vorhanden. Mit Abschluss des Generalunternehmervertrages am 27. August 2008 ist der Bauauftrag erteilt und die Bauarbeiten ausgelöst. Darüber hinaus bestehen keine laufenden Investitionen. Angaben gemäß 9 VermVerkProspV (Angaben über die Anlageziele und Anlagepolitik der Vermögensanlage) Die Nettoeinnahmen aus der Genussrechtsemission bzw. den zur Vorfinanzierung in Anspruch genommenen Krediten werden ausschließlich für die Errichtung und die Inbetriebnahme der Solaranlage mit einer Nennleistung von 0,55 mw mit Modulen des Typs First Solar FS 265 und mit Wechselrichtern des Typs Sunny Central 500 von SMA, zum Abschluss Grundstücksmietvertrages sowie den Kosten eingesetzt, die im Zusammenhang mit der Einwerbung dieses Genussrechtskapitals anfallen. Darüber hinaus werden die Nettoeinnahmen aus der Genussrechtsemission verwendet, die zur Vorfinanzierung in Anspruch genommenen Darlehen abzulösen. Der Standort befindet sich in einer der sonnenreichsten Gegenden der Bundesrepublik Deutschland in der Nähe des Bodensee im Landkreis Konstanz am Rande der Stadt Radolfzell. Es handelt sich dabei um die frühere Mülldeponie Rickelshausen. Die folgende Tabelle enthält die Stromproduktion der derzeitigen Anlage. Stromproduktion Rickelshausen I Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember Ist kwh kwh kwh kwh kwh kwh In der Summe ergab sich über die ersten 12 Betriebsmonate eine Produktionsleistung von kwh/kwp bei einer Prognose von 970 kwh/kwp. Alle relevanten Verträge wurden abgeschlossen. Die Solaranlage wird bis spätestens Ende November 2008 vollständig in Betrieb genommen und danach den Strom in das Netz des regionalen Stromversorgers einspeisen. Auf dem Gelände befindet sich bereits eine Solaranlage mit gleicher Technik. Das gesamte geplante Investitionsvolumen beträgt Euro. Die Nettoeinnahmen aus der Genussrechtsemission reichen für die Realisierung des Projektes nicht aus. Die Finanzierung erfolgt daher durch eigene Mittel der Gesellschaft in Höhe von Euro und Genussrechte in Höhe von Euro. Zur Vorfinanzierung der Genussrechte wurden Darlehen bei der GLS Gemeinschaftsbank eg in Höhe von Euro ,00 aufgenommen. Ist kwh kwh kwh kwh kwh kwh Summe kwh kwh 18 19

11 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Nach vollständiger Platzierung der Genussrechte werden die Darlehen vollständig zurückgezahlt. Für alle Kostenpositionen des Investitionsplanes bestehen feste Verträge, so dass eine Überschreitung des Investitionsplanes unwahrscheinlich ist. Der Investitions- und Finanzierungsplan ist Bestandteil dieses Verkaufsprospektes. Eine Verwendung der Nettoeinnahmen der Vermögensanlage für sonstige Zwecke über den Investitionsplan hinaus ist nicht vorgesehen. Die Personen, die nach 3 VermVerkProspV (Prospektverantwortliche), 7 VermVerkProspV (Gründungsgesellschafter) oder 12 VermVerkProspV (Vorstand und Aufsichtsrat der Emittentin) zu nennen sind, sind nicht und waren zu keiner Zeit Eigentümer des Anlageobjekts oder von dessen wesentlichen Teilen. Ihnen steht auch aus anderen Gründen keine dingliche Berechtigung daran zu. Eine dingliche Belastung des Anlageobjektes besteht derzeit nicht. In rechtlicher Hinsicht kann es zu keinen Beschränkungen kommen, es sei denn die Emittentin hält die Auflagen aus der Baugenehmigung für die Solaranlage nicht ein. Rechtliche und tatsächliche Beschränkungen in der Verwendungsmöglichkeit des Anlageobjektes, insbesondere im Hinblick auf das Anlageziel, sind der Emittentin derzeit nicht bekannt. Es existieren keine Bewertungsgutachten. Es liegen alle zur Erreichung des Anlagezieles erforderlichen behördlichen Genehmigungen vor. Zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung sind hinsichtlich der Errichtung der Solaranlage der Generalunternehmervertrag, der Grundstücksmietvertrag, der Projektierungsvertrag, der Vorfinanzierungsvertrag, die Vertriebsvereinbarung für das Genussrecht sowie die Dienstleistungsvereinbarung und der Vertrag über die technische Betriebsführung abgeschlossen. Hinsichtlich der einzelnen benannten Verträge wird auf die nachfolgende Darstellung verwiesen. Die Emittentin hat folgende Verträge über die Anschaffung bzw. Herstellung abgeschlossen: 1. Generalunternehmervertrag Zwischen der Emittentin und der Phönix Sonnenstrom AG wurde am 27. August 2008 ein Generalunternehmervertrag zur Errichtung einer Fotovoltaikanlage geschlossen. Gegenstand der Leistungen der Phönix Sonnenstrom AG ist die betriebsfertige Lieferung und Montage von Stück Dünnschichtmodulen des Herstellers First Solar, Typ FS 270, mit einer Nennleistung von jeweils 70 Wp (+/- 5 % Leistungstoleranz). Die Gesamtnennleistung der Fotovoltaikmodule beträgt somit 548,1 kwp (+/- 5 % Leistungstoleranz). Die Phönix Sonnenstrom AG hat die Verpflichtung übernommen, ihre Leistungen ohne schuldhaftes Zögern zu beginnen und fertig zu stellen. Wird der vereinbarte Termin zur Abnahme der Anlage aus Gründen nicht eingehalten, die von der Phönix Sonnenstrom AG zu vertreten sind, ist die Emittentin berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Die Phönix Sonnenstrom AG gewährleistet, dass die erstellten Leistungen vertragsgemäß, vollständig, fachgerecht und technisch einwandfrei sind, den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und die vereinbarte Beschaffenheit haben. Für die Höhe der erzielbaren Erträge übernimmt die Phönix Sonnenstrom AG allerdings keine Gewährleistung. Die Gewährleistungsfristen betragen für die Fotovoltaikmodule, die Wechselrichtereinheiten, die Verkabelung sowie sonstige elektronische und mechanische Geräte zwei Jahre und für alle übrigen Leistungen fünf Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme. Als Vergütung für die vollständige und mangelfreie Durchführung der von der Phönix Sonnenstrom AG zu erbringenden Leistungen wurde eine Vergütung in Höhe von Euro zuzüglich Umsatzsteuer vereinbart. 2. Untermietvertrag Bei dem Grundstück, auf dem die Solaranlage betrieben werden soll, handelt es sich um eine rekultivierte Mülldeponie in Singen-Rickelshausen. Diese Fläche wurde mit Mietvertrag vom 15. März 2005 nebst Ergänzungsvereinbarung vom 6. November 2006 von dem Landkreis Konstanz an die Solarkomplex GmbH vermietet. Die Solarkomplex GmbH wurde im Jahr 2007 im Wege der formwechselnden Umwandlung in eine Aktiengesellschaft (AG) umgewandelt. Soweit nachfolgend von Solarkomplex GmbH und Solarkomplex AG die Rede ist, handelt es sich um die nämliche Gesellschaft. Als Vertragslaufzeit ist ein Zeitraum von 20 Jahren ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Solaranlage vereinbart, längstens jedoch bis zum 31. Dezember Das Vertragsverhältnis zwischen dem Landkreis Konstanz und der Solarkomplex GmbH kann mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, wenn die Anlage aufgrund baurechtlicher oder sonstiger öffentlich-rechtlicher oder technischer Vorschriften nicht errichtet werden kann oder die Entfernung der Anlagen aufgrund baurechtlicher oder sonstiger öffentlich-rechtlicher oder technischer Vorschriften und/oder entsprechender behördlicher Verfügungen erforderlich ist. Aufgrund des Untermietvertrages vom 15. Februar 2007 untervermietet die Solarkomplex GmbH an die Emittentin einen Teil der vom Landkreis Konstanz gemieteten Flächen. Die Emittentin übernimmt danach gegenüber dem Vermieter vollumfänglich die anteiligen Verpflichtungen der Solarkomplex GmbH aus dem o.g. Mietvertrag. Eine darüber hinausgehende Haftung, insbesondere für die Beschaffenheit des Grundstückes zu dem vertraglich vorgesehenen Zweck ist für die Solarkomplex GmbH ausgeschlossen. Die GLS Energie AG entrichtet den vereinbarten Mietzins direkt an den Landkreis Konstanz und rechnet mit diesem direkt ab. Auch eine in dem Vertrag zwischen der Solarkomplex GmbH und dem Landkreis Konstanz vereinbarte Sicherheit für den Abbau der Anlage und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes in Höhe von Euro wird laut Untermietvertrag von der GLS Energie AG übernommen. Für den Fall der Beendigung des Hauptmietvertrages wurde der GLS Energie AG im Rahmen eines Vertrages zugunsten Dritter das Recht eingeräumt, unter Übernahme sämtlicher Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag in den Hauptmietvertrag einzutreten, soweit die von ihr betriebene Fotovoltaikanlage betroffen ist. Der Mietzins für die gesamte von der Solarkomplex GmbH gemietete Fläche beträgt jährlich mindestens Euro. Auf die an die GLS Energie AG untervermietete Teilfläche entfällt von dieser Mindestmiete ein Teilbetrag, welcher sich nach dem Verhältnis der installierten Nennleistung der eigenen Solaranlage zur Solaranlage der Solarkomplex GmbH & Co. KG Solarpark Rickelshausen I (weiterer Untermieter) auf diesem Grundstück richtet. Ab Inbetriebnahme der Anlage orientiert sich der Mietzins an der Höhe des Stromertrages. Es sind vierteljährlich Vorauszahlungen (zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November) zu entrichten. Spätestens zum 1. März des Folgejahres ist von der Emittentin eine Jahresabrechnung über die Einspeisevergütung vorzulegen, aus der sich die Endabrechnungssumme ergibt. Der Landkreis Konstanz hat in der Ergänzungsvereinbarung zum Mietvertrag seine Zustimmung zum Abschluss des Untermietvertrages mit der Emittentin erteilt. Der Untermietvertrag wurde durch die Ergänzung desselben vom 10. Juli 2008 auf die Ausbaufläche bezogen erweitert. Sämtliche o.g. Vereinbarungen gelten insoweit entsprechend. 3. Projektierungsvertrag In dem Projektentwicklungsvertrag vom 10. Juli 2008 verpflichtet sich die Solarkomplex AG, Projektentwicklungstätigkeiten zu übernehmen. Die Solarkomplex AG überträgt der GLS Energie AG insbesondere die Baugenehmigung vom 3. Juli 2008 über die Errichtung einer Solaranlage und verpflichtet sich zur Herausgabe aller notwendigen Informationen. Die Solarkomplex AG hat sich ferner dazu verpflichtet, sämtliche notwendigen Kabel- und Zuwegungsrechte an die Emittentin abzutreten und die Bauaufsicht gegenüber dem Generalunternehmer und weiteren an der Realisierung beteiligten Personen und Unternehmen durchzuführen. Als Vergütung erhält die Solarkomplex AG ,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist am 30. November 2008 fällig. 4. Vorfinanzierungsvertrag Am 12. August 2008 wurde ein Darlehensvertrag zwischen der Emittentin und der GLS Gemeinschaftsbank eg über Euro abgeschlossen. Das Darlehen ist mit 6,15 % p.a. zu verzinsen. Spätestens am ist der dann noch valutierende Darlehensbetrag vollständig zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt aus den Einlagen der Genussrechte. Besondere Sicherheiten sind nicht vereinbart

12 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Angaben gem. 10 VermVerkProspV (Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Emittenten) 5. Vertriebsvereinbarung In der Vertriebsvereinbarung vom 10. Juli 2008 gewährt die Emittentin der GLS Gemeinschaftsbank eg das exklusive Vertriebsrecht für die Einwerbung des Genussrechtskapitals in Höhe von ,00 Euro. Die Emittentin zahlt an die GLS Gemeinschaftsbank eg eine einmalige Provision in Höhe von 4 % des vermittelten Genussrechtskapitals zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vertrag wurde fest bis zum 31. Dezember 2008 geschlossen. Die Provision ist am Tag nach Ablauf der letzten Widerrufsfrist fällig. 6. Dienstleistungsvereinbarung Mit dem Dienstleistungsvertrag vom 24. Juli 2008 hat die GLS Energie AG die GLS Beteiligungs AG mit sämtlichen Leistungen beauftragt, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Genussrechtsemission stehen und nicht bereits Gegenstand eines gesonderten Dienstleistungsvertrages zwischen den Vertragsparteien über die sonstige Verwaltung der GLS Energie AG. Dazu gehören insbesondere die Konzeption, Gestaltung und Herstellung des Beteiligungsprospektes und die Konzeption und Gestaltung eines Folders und dessen Auslieferung an die Vertriebspartner nebst der Durchführung des Genehmigungsverfahrens bei der BaFin. Als Vergütung erhält die GLS Beteiligungs AG einmalig ,00 Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung ist bis zum 30. November 2008 fällig und beinhaltet ebenfalls die Erstellung von Beteiligungsprospekten, nicht jedoch die im Zusammenhang mit der Erstellung des Folders anfallenden Kosten. Der Vertrag endet mit Auslieferung des Prospektes, spätestens jedoch zum 30. Dezember 2008, wobei das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt bleibt. 7. Vertrag über die technische Betriebsführung mit der Solarcomplex AG Am 3. Juli 2007 wurde zwischen der Solarkomplex AG und der GLS Energie AG ein Vertrag über die technische Betriebsführung von Solarenergieanlagen für den Standort Rickelshausen über den von der GLS Energie AG betriebenen Teil dieses Solarparks abgeschlossen. In diesem Zusammenhang hat die Solarkomplex AG die messtechnische Überwachung des Solarparks, der Nebenanlagen und der Infrastruktur nach dem umfangreichen Leistungskatalog des Vertrages übernommen. Für diese Tätigkeit erhält Solarkomplex AG eine jährliche Vergütung in Höhe von ,00 Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Der Vertrag wurde bis zum 31. Dezember 2009 fest abgeschlossen und verlängert sich jeweils um zwei Jahre, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf von einer der Vertragsparteien schriftlich gekündigt wird. Dieser Vertrag wurde durch die Ergänzungs- vereinbarung zum technischen Betriebsführungsvertrag vom 10. Juli 2008 auf die Erweiterungsfläche einvernehmlich erweitert. Sämtliche Vereinbarungen des oben genannten Vertrages gelten entsprechend. Darüber hinaus ist geplant einen Vertrag über Wartung und Instandhaltung der Wechselrichter mit der SMA AG abzuschließen. Die Personen, die nach 3 VermVerkProspV (Prospektverantwortliche), 7 VermVerkProspV (Gründungsgesellschafter) oder 12 VermVerkProspV (Vorstand und Aufsichtsrat der Emittentin) zu nennen sind, erbringen keine Leistungen oder Lieferungen, die nicht nur geringfügig sind. Die voraussichtlichen Gesamtkosten sind dem Investitions- und Finanzierungsplan zu entnehmen: Investitionsplan in % PV-Anlage ,4 Projektrechte ,2 Vertrieb ,1 Konzeption, Prospekt ,4 Zinsen ,0 Summe ,0 Finanzierungsplan Eigenkapital ,4 Genussrechte ,6 Summe ,0 Vorfinanzierung Genussrechte Vorfinanzierung Umsatzsteuer Fremdkapital wird lediglich insoweit in Anspruch genommen, als dieses zur Vorfinanzierung der Genussrechte in Höhe von Euro ,00 erforderlich ist. Zu den auf diese Vorfinanzierung anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen sowie zur Fälligkeit des Darlehens, das aus den Einlagen der Genussrechte getilgt wird, wird verwiesen auf die Angaben zu 9 VermVerkProspV, dort Ziff. 4 (Seite 21). Über die Vorfinanzierung der Genussrechte hinaus wird kein Fremdkapital in Anspruch genommen. Bilanz zum 31. Dezember 2007 der GLS Energie AG und Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz zum 31. Dezember 2007 der GLS Energie AG, Bochum Aktiva A. Anlagevermögen I. Sachanlagen T 1. Technische Anlagen und Maschinen ,00 0,0 II. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen , ,0 2. Beteiligungen , , , ,5 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ,87 0,0 Sonstige Vermögensgegenstände ,67 9,2 II. Guthaben bei Kreditinstituten ,83 820, ,37 829, , ,0 Passiva T A. Eigenkapital I. Gezeichnetes Kapital , ,0 II. Kapitalrücklage ,00 0,0 III. Bilanzverlust ,10-487, , ,5 B. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen ,00 10,2 C. Verbindlichkeiten 1. Genussrechtskapital , ,0 2. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten , ,0 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ,50 0,0 4. Verbindlichkeiten ggü. verbundenen Unternehmen ,84 0,0 5. Sonstige Verbindlichkeiten ,61 11, , , , ,

13 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Anhang zur Bilanz der GLS Energie AG für das Geschäftsjahr 2007 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 der GLS Energie AG, Bochum T 1. Umsatzerlöse ,25 0,0 2. Sonstige betriebliche Erträge ,69 15,5 3. Gesamtleistung ,94 15,5 4. Abschreibungen a) Abschreibungen auf Sachanlagen ,65 0,0 5. Sonstige betriebliche Aufwendungen ,38-19,6 6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ,13 18,8 7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen ,88-164,3 8. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit ,84-149,6 9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 2,2 10. Jahresfehlbetrag ,84-147,4 11. Verlustvortrag ,26-340,1 12. Bilanzverlust ,10-487,5 A. Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2007 ist nach den Vorschriften der 264 ff. HGB unter Beachtung rechtsformspezifischer Ausweisvorschriften des Aktiengesetzes nach Ergebnisverwendung aufgestellt. Für die Gliederung der Bilanz wird 266 Abs. 2 und 3 HGB angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. 275 Abs. 2 HGB unter Berücksichtigung von 158 Abs. 1 AktG aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz wurde um die Posten A. I. 1. Technische Anlagen und Maschinen und B. I. 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und auf der Passivseite um den Posten C. 4. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erweitert. In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die Posten 1. Umsatzerlöse und 4. Abschreibungen auf Sachanlagen hinzugefügt. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine Aktiengesellschaft, die i. S. d. 267 Abs. 1 HGB die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft erfüllt. Der Anhang wurde unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gem. 274 a und 288 HGB unter Berücksichtigung des 286 HGB aufgestellt. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit Im Interesse der Klarheit und der Übersichtlichkeit sind die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke in den Anhang aufgenommen worden. B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Sachanlagen wurden mit den Herstellungskosten unter Berücksichtigung planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Nutzungsdauern betragen 20 Jahre. In den Herstellungskosten wurden die auf den Zeitraum der Herstellung entfallenden Zinsen für Fremdkapital einbezogen. Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt. Außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht erforderlich. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert angesetzt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind ausreichend bemessen und in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Die Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag passiviert. Aufwendungen und Erträge werden auf das Geschäftsjahr abgegrenzt. zwischen davon bis zu einem und von mehr besichert Gesamt einem Jahr fünf Jahren als fünf Jahren Betrag T T T T T Genussrechtskapital 5.886,5 158, , ,1 0,0 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 1.060,0 120,0 940,0 0,0 800,0 Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 95,3 95,3 0,0 0,0 0,0 Sonstige Verbindlichkeiten 34,3 34,3 0,0 0,0 0, ,3 423, , ,1 800,

14 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Bruttoanlagespiegel A. Anlagevermögen I. Sachanlagen Vortrag Stand Vortrag Stand Zugänge Abgänge Zuführungen Auflösungen Technische Anlagen 0, ,65 0, ,65 0, ,65 0, , ,00 0,00 und Maschinen II. Finanzanlagen Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Buchwerte Anteile an verbundenen Unternehmen ,00 0,00 0, ,00 0,00 0,00 0,00 0, , ,00 Beteiligungen ,00 634,87 0, ,87 0,00 0,00 0,00 0, , , , ,52 0, ,52 0, ,65 0, , , ,00 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit unter einem Jahr über einem Jahr Gesamt T T T Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 12,1 0,0 12,1 Sonstige Vermögensgegenstände 17,8 0,0 17,8 Aufstellung des Anteilsbesitzes 29,9 0,0 29,9 Ergebnis des letzten vorliegenden Name Sitz Anteil am Kapital Eigenkapital Geschäftsjahres in % in T in T GLS Windpark Altenheerse Bochum 100,00-63,7-172,0 GmbH & Co. KG Betriebs gesellschaft ( ) (2006) GLS Windpark Zodel GmbH & Co. KG Bochum 22, ,6-219,7 Betriebsgesellschaft ( ) (2006) Windpark Littdorf GmbH & Co. KG Bochum 41,82 582,3-686,7 ( ) (2006) C. Angaben und Erläuterung zur Bilanz (1) Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres 2007 ergeben sich aus dem vorseitig dargestellten Bruttoanlagenspiegel. (2) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (siehe dazu auch Seite 35 oben) (3) Guthaben bei Kreditinstituten In den Guthaben bei Kreditinstituten sind Guthaben gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von ,87 Euro (Vorjahr: ,63 Euro) enthalten. (4) Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital ist eingeteilt in Stückaktien im Nennbetrag von je 100 Euro. (5) Kapitalrücklage Die Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von Euro betrifft eine andere Zuzahlung der Gesellschafter gem. 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Form der Einbringung der Kommanditanteile an der Windpark Littdorf GmbH & Co. KG, Bochum. (6) Bilanzverlust Der Bilanzverlust enthält einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von ,26 Euro (Vorjahr: ,23 Euro). (7) Verbindlichkeiten In den sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten: Verbindlichkeiten aus Steuern: 34,3 TEUR (Vorjahr: 11,3 TEUR) Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen von Euro (Vorjahr: Euro). (8) Genussrechtskapital Die Mitglieder des Vorstandes sowie Aufsichtsrates haben auf ihrer gemeinsamen Sitzung vom 16. Dezember 2004 die Emission von Genussrechtskapital im Nennbetrag von insgesamt Euro beschlossen. Das Genussrechtskapital ist in drei Tranchen eingeteilt, die wie folgt ausgestattet sind: Tranche A: 30 Anteile je Euro nominal, Mindestlaufzeit bis , Grundverzinsung von 4,50 % p. a. zzgl. einer Zusatzverzinsung ab dem Jahr 2009 in Höhe von 5 % des etwaigen Jahresüberschusses (anteilige Verteilung auf alle Genussrechte), keine Teilnahme am Jahresfehlbetrag. Tranche B: 30 Anteile je Euro nominal, Mindestlaufzeit bis , Grundverzinsung von 4,90 % p. a. zzgl. einer Zusatzverzinsung ab dem Jahr 2009 in Höhe von 5 % des etwaigen Jahresüberschusses (anteilige Verteilung auf alle Genussrechte), keine Teilnahme am Jahresfehlbetrag. Tranche C: 160 Anteile je Euro nominal, Mindestlaufzeit bis , Grundverzinsung von 5,40 % p. a. zzgl. einer Zusatzverzinsung ab dem Jahr 2009 in Höhe von 5 % des etwaigen Jahresüberschusses (anteilige Verteilung auf alle Genussrechte), keine Teilnahme am Jahresfehlbetrag. Die Mindestbeteiligung je Genussrechtszeichnung beträgt 10 Anteile

15 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Die Rechte sind konvertibel im Rahmen der Mindestbeteiligung und lauten auf den Namen des Genussrechtsinhabers (Namenspapiere). Somit teilt sich das gezeichnete Genussrechtskapital per 31. Dezember 2006 wie folgt auf: Tranche A: Tranche B: Tranche C: Euro nominal Euro nominal Euro nominal Im Jahr 2007 wurde Genussrechtskapital im Nennbetrag von insgesamt EUR ,00 emittiert. Das Genussrechtskapital ist in gleichberechtigte Genussrechte im Nennbetrag von je EUR unterteilt. Gezeichnet und eingezahlt wurden davon im Geschäftsjahr 2007 insgesamt EUR ,00. Die Mindestzeichnungssumme beträgt EUR 5.000,00. Es besteht weiterhin eine Erhöhungsoption von weiteren Genussrechten in Höhe von EUR ,00 für eine weitere Solaranlage. Die Rechte sind konvertibel im Rahmen der Mindestbeteiligung und lauten auf den Namen des Genussrechtsinhabers (Namenspapiere). Die Verzinsung beträgt für den Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis zum 30. Juni 2017 nominal 5 % pro Jahr. Der Zinssatz erhöht sich auf nominal 5,8 % ab dem 1. Juli 2017 bis zum Ende der Laufzeit am 30. Juni Die Rückzahlung erfolgt ab dem 30. Dezember 2008 in 30 gleichhohen halbjährlichen Raten von 3,33 % bezogen auf den ursprünglichen Nennwert. D. Angaben und Erläuterungen zu Gewinnund Verlustrechnung Die sonstigen Zinsen und ähnliche Erträge enthalten Zinserträge von verbundenen Unternehmen in Höhe von ,71 Euro (Vorjahr: ,30 Euro). In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind ,38 Euro (Vorjahr: ,07 Euro) für Zinsaufwendungen an verbundene Unternehmen ausgewiesen. E. Sonstige Angaben (1) Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Nicht in der Bilanz ausgewiesene oder vermerkte finanzielle Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind, ergeben sich aus der Beteiligung an der Windpark Littdorf GmbH & Co. KG, Bochum, in Höhe von Euro. (2) Mutterunternehmen Die GLS Gemeinschaftsbank eg, Bochum, hält im Geschäftsjahr 2007 sämtliche Aktien der Gesellschaft. Die GLS Energie AG, Bochum, wird in den Konzernabschluss der GLS Gemeinschaftsbank eg Mutterunternehmen mit Sitz in Bochum aufgenommen. In dem für das Geschäftsjahr 2007 aufgestellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ist abschließend erklärt, dass die GLS Energie AG, Bochum, bei allen Rechtsgeschäften im Sinne des 312 AktG eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Es wurden weder Rechtsgeschäfte noch Maßnahmen im Interesse oder auf Veranlassung der GLS Gemeinschaftsbank eg, Bochum, bzw. des mit ihr verbundenen Unternehmens unterlassen. (3) Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Dem Vorstand gehören an: Thomas Jorberg, Bochum (Vorstand der GLS Gemeinschaftsbank eg ) Uwe Greff, Berlin (Prokurist der GLS Gemeinschaftsbank eg) Andreas Neukirch, Lippstadt (Vorstand der GLS Gemeinschaftsbank eg) Die Mitglieder des Vorstandes sind von den Beschränkungen des 88 AktG in Bezug auf die Geschäfte der GLS Beteiligungsaktiengesellschaft, Bochum, und deren Tochtergesellschaften befreit. Dem Aufsichtsrat gehören an: Herr Dr. Henner Ehringhaus, Berlin (Vorsitzender bis 11. Mai 2007, freiberuflicher Unternehmensberater und Berater für Nicht-Regierungsorganisationen) Herr Rolf Kerler (stellv. Vorsitzender, Geschäftsführer der Evidenzgesellschaft e. V.) Herr Paul Mackay, Dornach (Vorsitzender ab 11. Mai 2007, Vorstand der Allgemeinen Anthroposophischen Gesellschaft) Bochum, 23. Januar 2008 GLS Energie AG, Bochum Thomas Jorberg Uwe Greff Andreas Neukirch Vorstand Vorstand Vorstand Lagebericht der GLS Energie AG vom für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis 31. Dezember 2007 Ausgewählte Kennzahlen Veränderung Gewinn und Verlustrechnung T T Gesamtleistung % EBIT % Ergebnis vor Steuern % Ergebnis nach Steuern % nachrichtlich: Vorläufiges anteiliges Ergebnis der Beteiligungen % Bilanz T T Bilanzsumme % Buchwert der Finanzanlagen % Umlaufvermögen % Eigenkapital % nachrangige Verbindlichkeiten % Treuhandvermögen 0 0 0% Geschäftsvolumen % Ausgewählte Relationen Prozent Prozent Eigenkapitalquote 29% 47% -38% Eigenkapitalquote (ohne Treuhandvermögen) 29% 47% -38% Eigenkapitalrentabilität 0% 0% 0% EBIT-Marge 46% -26% 281% Anzahl Anzahl Beteiligungen 3 3 0% Mitarbeiter 0 0 0% Mit der Ausweitung der Nennleistung des Kraftwerksbestandes auf 16,6 MW und die Steigerung der Stromproduktion um 23 % auf 57,7 Mio. kwh hat sich das Geschäftsjahr 2007 erfreulich entwickelt. Erstmals konnte direkt in ein Solarkraftwerk investiert werden, so dass ein großer Schritt zum Aufbau eines Kraftwerksparks erfolgen konnte. Gleichzeitig konnte auch eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage erzielt werden. Der Jahresfehlbetrag wurde um 27 % auf 107 TEUR reduziert. Die Beteiligungsunternehmen haben auf Basis vorläufiger Bilanzen für 2007 einen anteiligen Jahresüberschuss von 174 TEUR erwirtschaftet, so dass bei kaufmännischer Betrachtung (nicht bilanziell) erstmals ein positives Ergebnis im Jahr 2007 erzielt werden konnte

16 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte I. Geschäft und Rahmenbedingungen Geschäftstätigkeit Die GLS Energie AG leistet einen Beitrag, regenerative Energieerzeugungsanlagen auszubauen und mehr Strom regenerativ zu erzeugen. Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien zu decken. In Zeiten knapper werdender, weltweiter Ressourcen, insbesondere zur Energieerzeugung, ist es notwendig, die Alternativen zu den herkömmlichen Energieträgern weiter auszubauen. In Deutschland kann hierzu auch im Hinblick auf die gesetzlichen Regelungen neben Solar-, Wasser- und Bioenergie insbesondere die Windenergie Der Kraftwerkspark gliedert sich in Es werden die Daten entsprechend dem prozentualen Eigenkapitalanteil der GLS Energie AG an den jeweiligen Anlagen ausgewiesen. Die GLS Energie AG arbeitet eng mit der GLS Gemeinschaftsbank eg und der GLS Beteiligungs AG zusammen. Die GLS Energie AG ist eine 100prozentige Tochter der GLS Gemeinschaftsbank eg (GLS Bank) und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Die Verwaltung der Gesellschaft ist, soweit gesetzlich erlaubt, über einen Dienstleistungsvertrag an die GLS Beteiligungs AG in Bochum delegiert, daher wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Satzungsgemäßer Gegenstand der Gesellschaft ist die Beteiligung an Gesellschaften, die Strom aus regenerativen Energiequellen herstellen. Die Gesellschaft kann auch Produktionsanlagen selbst betreiben. Die Gesellschaft wurde gesellschaftsvertraglich am 22. Oktober 2003 errichtet. Sie hat im November 2003 ihre Geschäfte aufgenommen und ist auf unbestimmte Zeit errichtet. genutzt werden. Vor diesem Hintergrund ist das Geschäftsfeld der Gesellschaft konzentriert auf die Nutzung Erneuerbarer Energien. Die Gesellschaft ist derzeit an drei Windpark-Betreibergesellschaften beteiligt und betreibt ein Kraftwerk, die Solaranlage Rickelshausen, direkt. Produktionsart Anzahl Kraftwerke Nennleistung Altenheerse Wind 14,0 8,4 MW Zodel Wind 1,8 2,7 MW Littdorf Wind 2,9 4,4 MW Rickelshausen Solar 1,0 1,1 MW Summe 19,7 16,6 MW Das Unternehmen hält Beteiligungen an folgenden Unternehmen: GLS Windpark Altenheerse GmbH & Co. KG 100,00 % GLS Windpark Zodel GmbH & Co. KG 22,58 % Windpark Littdorf GmbH & Co. KG 41,50 % II. Geschäftsverlauf 2007 a) Produktion von Strom Im Jahr 2007 konnte nach Inbetriebnahme der ersten Solaranlage erstmals Strom aus Sonnenenergie produziert werden. Die Windkraftwerke konnten erfreulicherweise ihre Produktion deutlich steigern: Windpark Zodel um 20 %, Windpark Altenheerse um 21 % und der Windpark Littdorf um 22 %. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Produktionsleistung aller Kraftwerke, wobei die Kraftwerke aus den Unternehmensbeteiligungen nur mit dem jeweiligen prozentualen Anteil am Eigenkapital berücksichtigt sind. Mio. kwh Solarstrom Rickelshausen 0,6 Windstrom Altenheerse 12,9 10,6 10,3 9,4 Littdorf 20,3 16,3 16,6 18,5 Zodel 23,7 19,7 20,8 22,4 Summe 57,5 46,6 47,7 50,3 b) Vermeidung von CO 2 Durch die Produktion des regenerativen Stroms konnten Tonnen an CO 2 gegenüber der Produktion in konventionellen Kraftwerken vermieden werden und über Haushalte versorgt werden. Anzahl Versorgte Durchschnittshaushalte Tonnen CO 2 -Vermeidung c) Unternehmensbeteiligungen Die Finanzanlagen sind gegenüber dem Vorjahr unverändert und setzen sich weiterhin aus drei Beteiligungen an Windparkkommanditgesellschaften zusammen. Die Finanzanlagen WP Zodel WP Altenheerse WP Littdorf TEUR Eigenkapital Das gute Windjahr 2007 hat sich bei den einzelnen Beteiligungsunternehmen nicht nur bei den Umsatzerlösen positiv ausgewirkt, sondern jeweils zu einem Jahresüberschuss geführt. Auf Basis vorläufiger Bilanzen für 2007 lässt sich sagen: Auf die GLS Energie AG entfallen dabei anteilig 174 TEUR gegenüber einem Jahresfehlbetrag in Die drei Gesellschaften haben ihre Bilanzstruktur insoweit auch verbessert, dass insgesamt TEUR an Darlehen getilgt werden konnten, was einem Anteil von TEUR für die GLS Energie AG entspricht. Nach heutiger Kenntnis gehen wir davon aus, dass der Windpark Littdorf für das Jahr 2007 eine Ausschüttung wird vornehmen können. Angesichts der positiven Entwicklungen sehen wir die Werthaltigkeit aller Beteiligungen weiterhin als gegeben an. d) Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf Es waren lediglich geschäftsübliche Aufwendungen zu verzeichnen. Insgesamt wird der Geschäftsverlauf des Unternehmens durch die Geschäftsführung als befriedigend und im wesentlichen den Planungen entsprechend beurteilt. Das Geschäftsjahr 2007 konnte entsprechend den Prognosen abschließen

17 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte III. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Das Jahresergebnis VI. Die Risikoberichterstattung a) Vermögens- und Finanzlage Investitionstätigkeit Investitionen erfolgten ausschließlich in die Solaranlage Rickelshausen, was zu einem Anstieg des Anlagevermögens um 78 % auf TEUR geführt hat. Neue Beteiligungen wurden nicht eingegangen. Liquiditätslage Die im Vorjahr vorhandene Stichtagsliquidität wurde im wesentlichen als Eigenanteil zur Finanzierung der Solaranlage Rickelshausen eingesetzt, so dass sich diese von 820 TEUR auf 40 TEUR verringert hat. Eigenkapital Durch die Aufnahme weiterer Genussrechte ist die Eigenkapitalquote von 48% auf 29 % gesunken. In Euro ist das Eigenkapital durch den Jahresfehlbetrag um 107 TEUR bzw. 3 % auf TEUR gesunken. Ausgehend von üblichen Eigenkapitalquoten von um die 20 % bei regenerativen Projektfinanzierungen ist die Gesellschaft zweckentsprechend mit Eigenkapital ausgestattet. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Zur Vorfinanzierung der Genussrechtsemission in 2007 wurden unterjährig Darlehen in Anspruch genommen, die zum Bilanzstichtag vollständig wieder zurückgezahlt sind. Die Verbindlichkeiten bei Kreditinstituten haben sich ansonsten durch Tilgungen um 100 TEUR auf TEUR reduziert. Die GLS Energie AG benutzt keine außerbilanziellen Finanzierungsinstrumente. Andere Verbindlichkeiten Die anderen Verbindlichkeiten bestehen im wesentlichen aus in zwei Emissionen ausgegebenen Genussrechten. Diese sind im Geschäftsjahr 2007 um TEUR bzw. 165 % auf TEUR angestiegen. Ab dem Jahr 2008 wird bereits mit der Tilgung der zuletzt emittierten Genussrechte begonnen. Die Bilanzsumme TEUR b) Ertragslage Jahresfehlbetrag Der Erfolg der eingeschlagenen Strategie, nicht nur auf Beteiligungen sondern vielmehr auf den direkten Betrieb von Kraftwerken zu setzen, zeigt sich in dem um 27 % auf 107 TEUR verringerten Jahresfehlbetrag. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse sind von 0 auf 239 TEUR angestiegen und sind in der Vergütung des eingespeisten Stroms der Solaranlage Rickelshausen begründet. Sonstige betriebliche Erträge Infolge einer einmaligen Ertragsausfallentschädigung im Rahmen des Baus der Solaranlage sind die sonstigen betrieblichen Erträge um 75 % gestiegen. Erträge aus Finanzanlagen Auch wenn die Beteiligungsunternehmen einen auf die GLS Energie AG entfallenden vorläufigen anteiligen Jahresüberschuss von insgesamt 174 TEUR erzielt haben, so hat dies keine direkte Auswirkung auf die GuV der GLS Energie AG, da die Jahresüberschüsse zuerst noch mit Verlustvorträgen in den einzelnen Gesellschaften verrechnet werden. Abschreibung Erstmals sind Abschreibungen auszuweisen, die sich aus der linearen Abschreibung der Solaranlage Rickelshausen über einen Zeitraum von 20 Jahren ergeben. Betriebsaufwand Gegenüber dem Vorjahr ist der Betriebsaufwand um 30 TEUR bzw. 155 % gestiegen. Im wesentlichen resultiert dieser Anstieg aus dem gestiegenen Aufwand für die Entwicklung weiterer Solarkraftwerken und den laufenden Betriebskosten der Solaranlage. Zinsergebnis Durch die gesunkene durchschnittliche Liquidität im Geschäftsjahr 2007 ist der Zinsertrag um 28% auf 13 TEUR gesunken. Die Aufnahme von Darlehen zur Vorfinanzierung von Genussrechten zur Finanzierung der Solaranlage und die Ausgabe von 3,67 Mio. Euro an Genussrechten hat zu einem Anstieg des Zinsaufwandes um 48 % auf 244 TEUR geführt IV. Rahmenbedingungen Entscheidender rechtlicher Einflussfaktor mit hoher wirtschaftlicher Bedeutung für die Tätigkeit der Gesellschaft ist das Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). Dieses regelt u.a. den vorrangigen Anschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien an die Netze für die allgemeine Versorgung mit Elektrizität, die vorrangige Abnahme des so erzeugten Stroms sowie die Übertragung und Vergütung dieses Stroms durch die Netzbetreiber und den bundesweiten Ausgleich des abgenommenen und vergüteten Stroms. Zweck dieses Gesetzes ist ferner, dazu beizutragen, den Anteil Erneuerbarere Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindesten 12,5 Prozent und bis zum Jahr 2020 auf mindesten 20 Prozent zu erhöhen. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Berichtsjahr 2007 waren durch weitere Energiepreissteigerungen geprägt. Angesichts des fortschreitenden Zubaus der begrenzt vorhandenen Windvorrangflächen sank die Summe aller neu errichteten Windenergieanlagen gegenüber dem Vorjahr. Aufgrund sinkender Nachfrage und Produktionsausweitungen haben die Preise für Solarmodule merklich nachgegeben; die Gesellschaft erwartet im Jahr 2008 Preise, die eine wirtschaftlich attraktive Realisierung von neuen Solarparks erlauben wird. V. Der Nachtragsbericht TEUR Zwischen dem Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Feststellung des Jahresabschlusses von Bedeutung sind. Die Gesellschaft hat für das Erkennen wesentlicher Risiken ein Kontroll- und Risikomanagement als Bestandteil der Unternehmensplanung implementiert. Die eingesetzten Steuerungs- und Überwachungsinstrumente werden regelmäßig überprüft und ggf. angepasst, um noch besser das Maß der Risiken bewerten und handhaben zu können. In der Gesamtbetrachtung der Risikosituation hat sich ergeben, dass die bestehenden, nachfolgend aufgezeigten Einzelrisiken begrenzt und überschaubar sind und auch eine Gesamtsumme der Risiken den Fortbestand des Unternehmens nicht gefährdet. Es sind aus heutiger Sicht auch keine Risiken erkennbar, die zukünftig eine Bestandsgefährdung darstellen können. Aufgrund der allgemein festgestellten gesamtwirtschaftlichen Belebung in Deutschland identifizieren wir für 2008 keine ausgeprägten Risiken aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung. Durch die Fokussierung der GLS Energie AG auf die Nutzung Regenerativer Energien ist die Gesellschaft von der allgemeinen Entwicklung der Preise und Verfügbarkeit der fossilen Energieträger nicht unmittelbar betroffen. Die allgemeine Entwicklung kann dabei insbesondere von Rahmenbedingungen abhängen, die von der Gesellschaft in der Regel nicht beeinflusst werden können. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz EEG ist unverändert gültig und bietet der Gesellschaft Planungssicherheit in Bezug auf die Einspeisevergütung für bereits realisierte Projekte. Entsprechend den Beschlüssen der Koalition ist die Novellierung des EEG in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Auswirkungen auf bestehende Kraftwerke ergeben sich nicht. Für die Gesellschaft besteht das Risiko, dass sich für zukünftige Projekte, die ab 2009 realisiert werden sollen, die Rahmenbedingungen verschlechtern können. Bei den drei Beteiligungen an Windparkbetreibergesellschaften liegen die Risiken jeweils im Windangebot und der technischen Leistungsfähigkeit der Maschinen. Beim Windpark Altenheerse wird die technische Leistung vollständig über einen Full-Service-Vertrag, bei dem gleichwohl ein Adressausfallrisiko in Bezug auf den Vertragspartner nicht ausgeschlossen werden kann, und bei den Windparks Zodel und Littdorf durch entsprechende Instandhaltungsrücklagen abgesichert. Auf das Risiko Wind hat die Gesellschaft keinen Einfluss. Wesentliche Risiken können dann eintreten, wenn sich die letzten schwachen Windjahre fortsetzen und die gutachterlich ermittelten langfristigen Ertragsprognosen dauerhaft nicht erreicht bzw. unterschritten werden

18 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Bei dem Solarpark Rickelshausen bestehen Risiken ebenfalls auf der technischen Seite, die durch Vollwartungsverträge mit dem Wechselrichterhersteller und Versicherungen ausreichend abgedeckt werden. Auch wenn hier die Abhängigkeit von der Solarstrahlung in Bezug auf den Energieertrag gegeben ist, so sollte das Risiko des Nichterreichens der Ertragserwartungen als gering einzustufen sein, insbesondere auch unter Berücksichtigung des in Fachkreisen nicht mehr abgestrittenen Klimawandels und dessen Folgen. Aufgrund unserer mittel- und langfristigen Finanzplanung sehen wir derzeit keine wesentlichen Zinsänderungsrisiken. Bedeutenden Währungsrisiken sieht sich die Gesellschaft ebenfalls nicht ausgesetzt. Alle uns bekannten Risiken sind nach derzeitigem Erkenntnisstand durch entsprechende Versicherungsverträge oder Rückstellungen in den einzelnen Teilprojekten der Gesellschaft ausreichend abgedeckt. Steuerliche Betriebsprüfungen könnten zusätzliche Risiken ergeben. VII. Die voraussichtliche Entwicklung a) Ausrichtung des Unternehmens in den nächsten zwei Geschäftsjahren Die bisherige Geschäftspolitik wird fortgesetzt. Das Unternehmen wird vor allem in Deutschland tätig sein. In Einzelfällen werden Beteiligungen an bestehenden Windparks gekauft. Investitionen in neue Windkraftanlagen sind nicht geplant. Schwerpunkt wird sein, den Anteil der Solarenergie an der gesamten Stromproduktion zu erhöhen. b) Erwartete Umsatz- und Ertragslage Aus dem ersten vollen Betriebsjahr der Solaranlage Rickelshausen ist eine deutliche Umsatzsteigerung zu erwarten. Ergänzend wird durch die Investition in weitere Solaranlagen beim Umsatz eine Steigerung von insgesamt mehr als 150 % erwartet. Wir gehen von einem nochmals deutlich reduzierten Jahresfehlbetrag aus. Bei den Beteiligungsunternehmen erwarten wir wieder Jahresüberschüsse. c) Erwartete Finanzlage Geplante Investitionen Das Angebot an schlüsselfertigen Solaranlagen in Deutschland hat deutlich zugenommen. In Verbindung mit den nennenswert gesunkenen Einkaufspreisen gehen wir davon aus, dass eine Investition in weitere Solaranlagen im Jahr 2008 als möglich erscheint. Prüfungen finden statt; bisher sind jedoch noch keine Investitionsentscheidungen getroffen worden. Angestrebt wird der Zukauf von mindestens einem Megawatt an Nennleistung in Für das Jahr 2009 sind angesichts der voraussichtlichen Absenkung der Einspeisevergütung nach dem EEG und der Unsicherheit in der Preisentwicklung von Solarmodulen noch keine Aussagen über mögliche Investitionen zu treffen. Geplante Finanzierungsmaßnahmen Die Finanzierung der geplanten Investitionen soll voraussichtlich wieder durch die Ausgabe von Genussrechten oder die Aufnahme von sonstigen nachrangigen Darlehen erfolgen. d) Mögliche weitere Entwicklungen Solarstrahlungs- und Windangebot Sowohl das Angebot an Solarstrahlung als auch an Wind hat direkten Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Angesichts der ersten Produktionsergebnisse der Solaranlage ist es wahrscheinlich, dass auch in 2008 wieder mit über der Prognose liegenden Ergebnissen zu rechnen ist. Bei den Windkraftwerken ist die Prognose ungleich schwieriger. Wenn sich die positive Entwicklung in 2007 auch in 2008 und 2009 fortsetzt, kann es zu deutlichen Ertragsverbesserungen der Gesellschaft kommen. Ausschüttungen Gute Windverhältnisse und Instandhaltungsaufwendungen im Rahmen der Budgets erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Ausschüttungen aus den Unternehmensbeteiligungen. Sinkende Preise für Solaranlagen Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch die Novellierung des EEG die Preise für Solaranlagen sich verändern, so dass zu wirtschaftlich attraktiveren Bedingungen Solaranlagen eingekauft werden können. Zinsniveau Sinkende Zinsen würden zu einer Verbesserung der Refinanzierung und damit zu sinkenden Aufwendungen führen. Bochum, den 14. Februar 2008 GLS Energie AG Der Vorstand Das Geschäftsjahr 2008 bis Juni Als wesentliche Veränderung im bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres 2008 ist die Anwachsung der Aktiva und Passiva der GLS Windpark Altenheerse GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft zum zu benennen. Die GLS Windpark Altenheerse GmbH & Co. KG war 100 % ige Tochter der GLS Energie, wie dies auch im Lagebericht dargestellt ist. Zur Realisierung von Kosteneffizienzen wurde im Mai von Vorstand und Aufsichtsrat der GLS Energie AG beschlossen, diese Tochtergesellschaft zu integrieren. Rechtlich erfolgte dies auf dem Wege, dass der Kommanditgesellschaftsvertrag mit der persönlich haftenden Gesellschafterin, der GLS Windpark Altenheerse GmbH, gekündigt wurde und damit das gesamte Unternehmen der KG mit sämtlichen Aktiva und Passiva Bilanzprognose in T Plan Sachanlagen Finanzanlagen Liquide Mittel Eigenkapital Genussrechte Verbindlichkeiten Bilanzvolumen EK-Quote 14 % 29 % 47 % 36 % 42 % Prognose der Gewinn- und Verlustrechnung in T Plan Erträge Betriebliche Erträge 1.700,0 240,0 18,8 0,1 0,1 Sonstige Erträge 270,0 40,5 15,4 0,0 0,0 Summe Erträge 1.970,0 267,0 34,2 0,1 0,1 Aufwendungen Betrieblicher Aufwand 1.947,0 337,3 164,2 186,9 139,9 Sonstige Aufwendungen 0,0 50,0 19,6 0,0 0,0 Steuern 0,0 0,0-2,1 der GLS Energie AG angewachsen sind. Aus diesem Vorgang erklärt sich der wesentliche Anstieg der Bilanzsumme, wie dies in der Prognose für das Jahr 2008 sichtbar wird. Auch der Anstieg der Umsatzerlöse resultiert im Wesentlichen aus diesem Vorgang. Darüber hinaus ist erfreulicherweise zu berichten, dass im ersten Halbjahr die Solaranlage und die Windkraftanlagen mehr Strom produziert haben als dies geplant war. Da gleichzeitig keine Kostensteigerungen z.b. durch Instandhaltungsmaßnahmen zu verzeichnen sind, stellt sich die wirtschaftliche Entwicklung der GLS Energie AG und der beiden verbleibenden Windparkbeteiligungen bisher positiv dar. Summe Aufwand 1.947,0 387,3 181,7 186,9 139,9 Jahresergebnis 23,0-107,3-147,5-186,8-139,

19 Informationen über die Genussrechte Informationen über die Genussrechte Eine Zwischenübersicht ist seit Aufstellung des Jahresabschlusses nicht veröffentlicht worden. Seit dem Stichtag des Jahresabschlusses haben sich über die Anwachsung der Aktiva und Passiva der GLS Windpark Altenheerse GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft zum 31. Mai 2008 bei der GLS Energie AG (vgl. Seite 35) hinaus keine wesentlichen Änderungen ergeben. Angaben gem. 11 VermVerkProspV (Angaben über die Prüfung des Jahresabschlusses des Emittenten) Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Wir haben den Jahresabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der GLS Energie AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2007 bis zum 31. Dezember 2007 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen in der Satzung liegen in der Verantwortung des Vorstandes der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Jahresabschluss überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstandes sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss und vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Münster, 14. Februar 2008 Kuhlmann Wirtschaftsprüfer RW Audit GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mecklenbecker Straße Münster ppa. Richard Wirtschaftsprüfer Angaben gem. 12 VermVerkProspV (Angaben über die Mitglieder der Geschäftsführung oder des Vorstandes, Aufsichtsgremien und Beiräte des Emittenten) Vorstand: Thomas Jorberg, Bochum Uwe Greff, Berlin Andreas Neukirch, Lippstadt Aufsichtsrat: Paul Mackay, Dornach (Schweiz), Aufsichtsratsvorsitzender Rolf Kerler, Arlesheim (Schweiz), stellv. Vorsitzender Die Geschäftsadresse sämtlicher Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates lautet: Christstraße 9, Bochum Ein Beirat ist nicht eingerichtet. Eine Funktionstrennung liegt weder im Hinblick auf die Mitglieder des Vorstandes der Emittentin, noch im Hinblick auf die Mitglieder des Aufsichtsrates der Emittentin vor. Den Vorständen und Aufsichtsräten wurden im Jahr 2007 keine Gesamtbezüge gewährt, insbesondere keine Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen und Nebenleistungen jeder Art. Die Vorstände und Aufsichtsräte der Emittentin sind in folgendem Umfang für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Genussrechte betraut sind: Herr Jorberg und Herr Neukirch sind gleichzeitig Vorstand der GLS Gemeinschaftsbank eg. Herr Greff ist gleichzeitig Prokurist bei der GLS Gemeinschaftsbank eg. Herr Kerler und Herr Mackay sind gleichzeitig Aufsichtsrat der GLS Gemeinschaftsbank eg. Die Vorstände und Aufsichtsräte der Emittentin sind in folgendem Umfang für Unternehmen tätig, die der Emittentin Fremdkapital geben: Herr Jorberg und Herr Neukirch sind gleichzeitig Vorstand der GLS Gemeinschaftsbank eg. Herr Greff ist gleichzeitig Prokurist bei der GLS Gemeinschaftsbank eg. Herr Kerler und Herr Mackay sind gleichzeitig Aufsichtsrat der GLS Gemeinschaftsbank eg Die Vorstände und Aufsichtsräte der Emittentin sind in folgender Weise für Unternehmen tätig, die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen: Herr Jorberg und Herr Neukirch sind Vorstände der GLS Beteiligungs AG. Herr Greff ist Prokurist bei der GLS Beteiligungs AG. Herr Mackay ist Aufsichtsrat bei der GLS Beteiligungs AG. Darüber hinaus sind Vorstände und Aufsichtsräte der Emittentin nicht für Unternehmen tätig, die mit dem Vertrieb der Genussrechte betraut sind, die der Emittentin Fremdkapital geben oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen. Angaben gem. 12 Abs. [3] VermVerkProspV [Angaben über Treuhänder] Ein Treuhänder und Treuhandvermögen existieren nicht. Angaben gem. 12 Abs. (4) VermVerkProspV (Angaben über sonstige Personen ) Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die aber gleichwohl die Herausgabe des Prospektes oder die Abgabe oder den Inhalt des Angebotes der Vermögensanlage wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht. Angaben gem. 13 VermVerkProspV (Angaben über den jüngsten Geschäftsgang und die Geschäftsaussichten des Emittenten) Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2007, auf das sich der letzte offengelegte Jahresabschluss der Emittentin bezieht, hat sich das Geschäftsjahr 2008 bis zur Prospektaufstellung erfreulich entwickelt. Als wesentliche Veränderung ist die Anwachsung der Aktiva und Passiva der GLS Windpark Altenheersee GmbH & Co. KG Betriebsgesellschaft zum zu benennen, die 100 %-ige Tochter der GLS Energie AG war. Die Integration in das Unternehmen der Emittentin wurde im Mai 2008 von Vorstand und Aufsichtsrat der Emittentin beschlossen, um Kosteneffizienzen zu realisieren. Nach Kündigung des mit der persönlich haftenden Gesellschafterin, der GLS Windpark Altenheersee GmbH, bestehenden Kommanditgesellschaftsvertrages ist das gesamte Unternehmen der KG mit allen Aktiva und Passiva der GLS Energie AG angewachsen. Dieser Vorgang wird zu einem wesentlichen Anstieg der Bilanzsumme für 2008 führen sowie zu einem Anstieg der Umsatzerlöse. Im ersten Halbjahr 2008 haben außerdem die betriebene Solaranlage wie auch die Windkraftanlagen mehr Strom geliefert, als den ursprünglichen Planungen zugrundegelegt. Es waren gleichzeitig keine Kostensteigerungen zu verzeichnen, so dass sich die wirtschaftliche Entwicklung der GLS Energie AG im laufenden Geschäftsjahr bislang positiv gestaltet. Die Emittentin erwartet für das Geschäftsjahr 2008 unter Berücksichtigung der Emission der hier prospektierten Genussrechte sowie der Inbetriebnahme der Solaranlage erstmalig ein positives Jahresergebnis. Angaben gem. 14 VermVerkProspV (gewährleistete Vermögensanlagen) Für die Verzinsung oder Rückzahlung der angebotenen Vermögensanlage hat keine juristische Person oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen. Bochum, den 16. September 2008 (Datum der Prospektaufstellung) GLS Energie AG, Bochum Der Vorstand Thomas Jorberg Uwe Greff Andreas Neukirch 36 37

20 Genussrechts-Bedingungen Genussrechte Bedingungen Sie erwerben Genussrechte. Was passiert danach? Erfahren Sie mehr über Ihre vertraglich verankerten Rechte und Pflichten als Zeichner von Genussrechten. 1 Begebung und Einteilung des Genussrechts- Kapitals (1) Die Gesellschaft gewährt gegen die Einzahlung von Genussrechts-Kapital mit einem Gesamtnennbetrag von Euro (in Worten: zweimillionensiebzigtausend Euro) Genussrechte zu den nachfolgenden Bedingungen. (2) Die Genussrechte lauten auf den Namen und sind eingeteilt in untereinander gleichberechtigte Genussrechte im Nennbetrag von je Euro. (3) Die Mindestzeichnungssumme beträgt Euro. Höhere Beteiligungen müssen durch Euro jeweils ohne Rest teilbar sein. (4) Die Zeichner der Genussrechte werden in das im Auftrag der GLS Energie AG von der GLS Beteiligungs AG geführten Genussrechtsregister eingetragen. Die Genussrechte werden kontomäßig verbucht. Das Recht auf Verbriefung und Lieferung von Einzelurkunden ist ausgeschlossen. (5) Die Genussrechtsinhaber sind verpflichtet, Änderungen des Namens, der Adresse oder anderer für die Verwaltung der Genussrechte relevanter Daten der GLS Beteiligungs AG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 2 Erwerb von Genussrechten (1) Die Genussrechte an der GLS Energie AG können durch Unterzeichnung eines entsprechenden Zeichnungsscheins und dessen Annahme durch die GLS Energie AG erworben werden. (2) Die Ausgabe der Genussrechte erfolgt zum Nennbetrag (100 %). Es wird kein Agio als Ausgabeaufschlag erhoben. (3) Die Zeichnungssumme muss innerhalb von 10 Tagen durch den Zeichner vollständig eingezahlt werden. (4) Jeder Zeichner wird nach Eingang der Zeichnungssumme in das Genussrechtsregister eingetragen. Er erhält eine Bestätigung über den Eingang der Zeichnungssumme. 3 Verzinsung (1) Die eingezahlten Genussrechte werden ab Wertstellung auf dem Konto der Gesellschaft des folgenden Monats verzinst. Die Verzinsung beträgt bis zum 30. Juni % p. a. Ab dem 1. Juli 2018 beträgt die Verzinsung 6,2 % p. a. (2) Die Zinszahlung erfolgt nachträglich jeweils zum 30. Juni und 30. Dezember eines jeden Jahres, erstmalig am 30. Juni Gewinn- und Verlustbeteiligung Darüber hinaus nimmt das Genussrechtskapital weder am Gewinn der Emittentin noch an einem Jahresfehlbetrag teil. 5 Laufzeit, Rückzahlung, Kündigung (1) Die Laufzeit der Genussrechte beginnt mit der Einzahlung des Genussrechtskapitals und endet am 30. Juni (2) Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt halbjährlich, erstmals zum 30. Dezember Die Tilgung erfolgt als Annuität mit einer anfänglichen Tilgung von 3,56 % des ursprünglichen Genussrechtskapitals zuzüglich eingesparter Zinsen. auf ein Genussrechtskapital in Höhe von Euro. (3) Die Genussrechte sind beiderseits nur aus wichtigem Grund kündbar. 6 Übertragbarkeit (1) Jeder Genussrechtsinhaber kann seine Genussrechte jeweils zu den Tilgungsterminen ( und ) an Dritte übertragen. Dieses ist der GLS Energie AG schriftlich anzuzeigen, damit das Genussrechtsregister geändert werden kann. (2) Eine Übertragung von Genussrechten auf Dritte kann jedoch nur mit einem Mindestbetrag von Euro erfolgen und muss durch Euro ohne Rest teilbar sein. 7 Nachrangigkeit, Liquidationserlös (1) Die Forderungen aus den Genussrechten der GLS Energie AG treten gegenüber allen anderen Ansprüchen von Gläubigern der GLS Energie AG im Rang zurück. In der Haftungsreihenfolge steht das Aktienkapital aber hinter den Genussrechten. Eine über die Nominaleinlage hinausgehende Nachschusspflicht besteht nicht. (2) Die Genussrechte begründen keinen Anspruch auf Teilnahme am Liquidationserlös im Fall der Auflösung der Gesellschaft. (3) Der Anspruch auf Rückzahlung sowie auf Zahlung von Zinsen kann nicht geltend gemacht werden, solange und soweit dieser zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens führen würde. 8 Emission weiterer Genussscheine (1) Die GLS Energie AG behält sich vor, weitere Genussrechte zu gleichen oder anderen Bedingungen zu gewähren. Ein Bezugsrecht der bisherigen Genussrechtsinhaber bei einer neuen Genussrechtsausgabe auf weitere Genussrechte ist ausgeschlossen. (2) Die Genussrechtsinhaber haben keinen Anspruch darauf, dass ihre Zinszahlungsansprüche im Rang den Zinszahlungs- und/oder Gewinnbeteiligungsansprüchen vorgehen oder gleichstehen, die auf weitere Genussrechte entfallen. 9 Bestandschutz, Unabänderlichkeit (1) Der Bestand der Genussrechte wird weder durch Verschmelzung noch Umwandlung oder Bestandsübertragung der GLS Energie AG berührt. (2) Nachträglich kann die Laufzeit nicht geändert und der Nachrang nicht beschränkt werden. 10 Abgrenzung zu Gesellschaftsrechten (1) Die Genussrechte gewähren ausschließlich Zinszahlungsansprüche und keine Mitgliedschaftsrechte, insbesondere keine Teilnahme-, Mitwirkungs- und Stimmrechte in der Hauptversammlung der GLS Energie AG. (2) Die Genussrechtsinhaber können ab 2008 den jeweils aktuellen geprüften Jahresabschluss unter der Internet-Adresse: abrufen. 11 Gebühren Bei einer Übertragung der Genussrechte sind vom Anleger zur Deckung von Abwicklungs- und Transaktionskosten 1 % des Zeichnungsbetrag abzüglich bereits erfolgter Tilgung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer als Übertragungsgebühren an die GLS Energie AG zu entrichten. 12 Schlussbestimmungen (1) Die Genussrechtsbedingungen sowie alle sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten bestimmen sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. (2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist soweit zulässig der Sitz der Gesellschaft. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Genussrechtsinhaber nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist. (3) Sollte eine Bestimmung dieser Genussrechtsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Vielmehr gilt in diesem Falle eine solche Bestimmung als vereinbart, durch die der mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigte Zweck rechtswirksam weitestgehend erreicht wird. Entsprechendes gilt, wenn bei Durchführung dieser Bedingungen eine regelungsbedürftige Lücke offenbar wird. (4) Die Genussrechtsbedingungen bedürfen im Rahmen einer etwaigen Änderung der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Nebenabreden sind und werden nicht getroffen

21 Satzung der GLS Energie AG Satzung der GLS Energie AG Das Unternehmen Gemäß Urkunde Nr. 391/2003 vom 22. Oktober 2003 des Notars Axel Janitzki in Bochum I. Allgemeine Bestimmungen 1 Firma und Sitz (1) Die Gesellschaft führt die Firma GLS Energie AG. (2) Sitz der Gesellschaft ist Bochum. (3) Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 2 Gegenstand des Unternehmens (1) Gegenstand des Unternehmens ist Beteiligung an Gesellschaften, die Strom aus regenerativen Energiequellen herstellen. Die Gesellschaft kann auch Produktionsanlagen selbst betreiben. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an diesen beteiligen. 3 Bekanntmachungen Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen ausschließlich im Bundesanzeiger. II. Grundkapital, Aktien 4 Höhe und Einteilung des Grundkapitals (1) Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt Euro (in Worten: zweimillionen Euro) und ist eingeteilt in Stückaktien (Aktien ohne Nennwert). (2) Die Aktien lauten auf den Namen. (3) Die Form der Aktienurkunden und der Gewinnanteilund Erneuerungsscheine bestimmt der Vorstand. Ein Anspruch auf Einzelverbriefung der Aktien besteht nicht. Jeder Aktionär hat lediglich einen Anspruch auf Ausstellung einer Mehrfachurkunde über alle von ihm gehaltenen Aktien. (4) Der Vorstand ist berechtigt, zur Finanzierung und zur Erreichung des Gesellschaftszweckes die erforderlichen Maßnahmen, Handlungen und Investitionen vorzunehmen und in beliebiger Höhe Genussrechtskapital auszugeben, Stille Gesellschafter aufzunehmen bzw. nachrangige Darlehen aufzunehmen. Die Bedingungen des Genussrechtskapitals, der stillen Gesellschaften bzw. der nachrangigen Darlehen können durch den Vorstand nach freiem Ermessen festgelegt werden. Die Interessen der sonstigen Kapitalgeber sind angemessen zu berücksichtigen. III. Vorstand 5 Zusammensetzung und Beschlussfassung (1) Der Aufsichtsrat bestimmt die Anzahl der Mitglieder des Vorstandes. Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. (2) Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes ernannt, so entscheidet bei Stimmengleichheit seine Stimme. 6 Geschäftsführung und Geschäftsordnung (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der Gesellschaft in eigener Verantwortung nach Maßgabe der Gesetze und der Satzung. (2) Der Vorstand gibt sich durch einstimmigen Beschluss eine Geschäftsordnung. Die Geschäftsordnung bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. 7 Vertretung der Gesellschaft (1) Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen rechtswirksam vertreten. (2) Der Aufsichtsrat kann einzelnen oder allen Vorstandsmitgliedern Einzelvertretungsbefugnis erteilen, einzelne oder alle Vorstandsmitglieder als Vertreter eines Dritten von den Beschränkungen des 181 BGB befreien. IV. Aufsichtsrat 8 Zusammensetzung, Amtsdauer (1) Der Aufsichtsrat besteht aus drei Mitgliedern. (2) Aufsichtsratsmitglieder werden für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung gewählt, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn ihrer Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. (3) Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf seiner Amtszeit aus dem Aufsichtsrat aus, ist für dieses Mitglied in der nächsten Hauptversammlung eine Neuwahl vorzunehmen. Die Amtsdauer des an die Stelle eintretenden Mitglieds gilt für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit des Ausgeschiedenen. (4) Jedes Mitglied des Aufsichtsrates kann sein Amt durch eine an den Vorsitzenden des Aufsichtsrates oder an den Vorstand zu richtende schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen unter Einhaltung einer Frist von einem Monat niederlegen. 9 Vorsitzender und Stellvertreter, Geschäftsordnung (1) Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter. (2) Scheidet der Aufsichtsratsvorsitzende oder sein Stellvertreter im Laufe einer Wahlperiode aus seinem Amt aus, hat der Aufsichtsrat unverzüglich eine Neuwahl für das Amt des Ausgeschiedenen vorzunehmen. (3) Willenserklärungen des Aufsichtsrates werden in dessen Namen von dem Vorsitzenden und, wenn dieser verhindert ist, von seinem Stellvertreter abgegeben. (4) Der Aufsichtsrat gibt sich eine Geschäftsordnung. 10 Aufgaben des Aufsichtsrats und Zustimmungserfordernisse (1) Der Aufsichtsrat überwacht die Geschäftsführung des Vorstands. (2) Insbesondere folgende Geschäftsführungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats, sofern sie einen Betrag (Wert) von Euro übersteigen: a) Anschaffung von Investitionsgütern und Beteiligung an anderen Unternehmen einschließlich Gewährung von Stillen Beteiligungen und Darlehen an diese; b) Kündigung von Beteiligungen an anderen Unternehmen oder Zustimmung zu Beschlüssen zur Liquidation von Unternehmen, an denen die Gesellschaft beteiligt ist; c) Aufnahme von Fremdmitteln zum Zwecke der Refinanzierung von Beteiligungen. Der Aufsichtsrat kann in einer insofern dem Vorstand gegebenen Geschäftsordnung auch andere Geschäfte von seiner Genehmigung abhängig machen und auch für die vorstehend unter a) bis c) bezeichneten Geschäftsführungsmaßnahmen ein Zustimmungserfordernis vorsehen, wenn ein Betrag (Wert) von Euro unterschritten wird. Einer Zustimmung des Aufsichtsrates bedürfen in keinem Falle Geschäftsführungsmaßnahmen, die einen Betrag (Wert) von Euro nicht überschreiten

22 Satzung der GLS Energie AG 11 Einberufung, Beschlussfassung und Niederschrift (1) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Sitzungen gefasst. Sitzungen des Aufsichtsrates finden in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. (2) Die Sitzungen des Aufsichtsrates werden von dem Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter einberufen. (3) Beschlüsse des Aufsichtsrats können auch durch schriftliche, elektronischschriftliche oder mittels Fernkopie durchgeführte Abstimmungen gefasst werden, wenn kein Aufsichtsratsmitglied innerhalb einer vom Aufsichtsratsvorsitzenden bestimmten angemessenen Frist widerspricht. (4) Der Aufsichtsrat beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit nicht gesetzlich eine andere Mehrheit zwingend vorgeschrieben ist. (5) Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Dies gilt auch für Wahlen. (6) Über die Sitzungen des Aufsichtsrats ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Sitzung zu unterzeichnen ist. In der Niederschrift sind Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Tagesordnung, der wesentliche Verlauf der Verhandlungen und die Beschlüsse des Aufsichtsrats anzugeben. Über Beschlüsse, die außerhalb einer Sitzung gefasst werden, ist vom Aufsichtsratsvorsitzenden oder seinem Stellvertreter eine Niederschrift anzufertigen, die die an der Abstimmung beteiligten Aufsichtsratsmitglieder, ihre Stimmenabgaben und die gefassten Beschlüsse dokumentiert. (7) Der Vorsitzende ist ermächtigt, im Namen der Aufsichtsrates die zur Durchführung der Beschlüsse erforderlichen Erklärungen abzugeben und an den Aufsichtsrat gerichtete Erklärungen in Empfang zu nehmen. 12 Vergütung (1) Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten eine Vergütung. Über die gesamte Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder entscheidet die Hauptversammlung. Über die Verteilung der Vergütung auf die einzelnen Mitglieder entscheidet der Aufsichtsrat. (2) Die Gesellschaft erstattet Aufsichtsratsmitgliedern die auf ihre Bezüge entfallende Umsatzsteuer, soweit die Mitglieder des Aufsichtsrates verpflichtet sind, Umsatzsteuer auf die Bezüge zu erheben. (3) Die Aufsichtsratsmitglieder haben Anspruch auf Erstattung der ihnen durch ihre Tätigkeit entstehenden Auslagen und Aufwendungen. V. Hauptversammlung 13 Ort und Einberufung (1) Die Hauptversammlung findet in der Regel am Sitz der Gesellschaft statt. (2) Sie wird durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat einberufen. (3) Eine Einberufung ist entbehrlich, wenn alle Aktionäre und Mitglieder des Aufsichtsrates in der Hauptversammlung erscheinen und kein Aktionär der Beschlussfassung widerspricht. 14 Vorsitz in der Hauptversammlung Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Wenn sowohl der Vorsitzende des Aufsichtsrates als auch sein Stellvertreter verhindert sind, wird der Vorsitzende durch die Hauptversammlung gewählt. 15 Beschlussfassung (1) In der Hauptversammlung gewährt eine Aktie eine Stimme. Das Stimmrecht beginnt, wenn auf die Aktien die gesetzliche Mindesteinlage geleistet ist. (2) Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden, soweit nicht zwingend gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen und sofern das Gesetz außer der Stimmenmehrheit eine Kapitalmehrheit vorschreibt mit der einfachen Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals gefasst. (3) Über die Verhandlung wird ein vom Vorsitzenden des Aufsichtsrates zu unterzeichnendes Protokoll aufgenommen. Werden Beschlüsse gefasst, für die das Gesetz eine 3/4 oder größere Mehrheit vorschreibt, ist über diese Beschlüsse ein notarielles Protokoll aufzunehmen. VI. Rechnungslegung und Gewinnverwendung 16 (1) Der Vorstand hat in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres den Jahresabschluss sowie den Lagebericht für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen und dem Aufsichtsrat vorzulegen. Dieser erteilt dem Abschlussprüfer unverzüglich den Prüfungsauftrag für den Jahresabschluss. Zugleich hat der Vorstand dem Aufsichtsrat den Vorschlag vorzulegen, den er in der Hauptversammlung für die Verwendung des Bilanzgewinns machen will. Nach Eingang des Prüfungsberichtes beim Aufsichtsrat sind der Jahresabschluss, der Lagebericht, der Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns sowie der Prüfungsbericht den anderen Aufsichtsratsmitgliedern zwecks Prüfung zur Kenntnis zu bringen. (2) Billigt der Aufsichtsrat den Jahresabschluss, so ist dieser festgestellt, sofern nicht Vorstand und Aufsichtsrat beschließen, die Feststellung des Jahresabschlusses der Hauptversammlung zu überlassen. (3) Nach Eingang des Berichts des Aufsichtsrates über das Ergebnis seiner Prüfung hat der Vorstand unverzüglich die ordentliche Hauptversammlung einzuberufen, die innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres stattzufinden hat. Sie beschließt über die Bestellung des Abschlussprüfers, die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates sowie über die Verwendung des Bilanzgewinns. VII. Schlussbestimmungen 18 Gründungsaufwand Die Gesellschaft trägt die mit dieser Gründung verbundenen Gerichts- und Notarkosten sowie die Veröffentlichungskosten bis zu einem Höchstbetrag von Euro. Bochum, den gez. Thomas Jorberg gez. Andreas Neukirch als gemeinschaftlich vertretungsberechtigte Vorstände der GLS Gemeinschaftsbank eg 43

23 Verbraucherinformation für den Fernabsatz Verbraucherinformation für den Fernabsatz Was Sie vor dem Zeichnen wissen müssen Besondere Informationen gemäß 312 c BGB i. V. m. 1 der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung-BGB-InfoV) I. Allgemeine Informationen für Fernabsatzverträge 1. Allgemeine Informationen zu dem Anbieter und anderen gegenüber den Anlegern auftretenden Personen (Identität und Anschriften) a) Anbieter/ Emittent GLS Energie AG, Christstraße 9, Bochum, Handelsregister des Amtsgerichts Bochum, HRB: 7795 Unternehmensgegenstand ist die Beteiligung an Gesellschaften, die Strom aus regenerativen Energiequellen herstellen. Die Gesellschaft kann auch Produktionsanlagen selbst betreiben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an diesen beteiligen. Die GLS Energie AG wurde von der GLS Gemeinschaftsbank eg, Bochum, am 22. Oktober 2003 gegründet. Diese ist seither Inhaberin sämtlicher ausgegebenen Aktien. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2,0 Mio. Euro und ist eingeteilt in Stückaktien (Aktien ohne Nennwert). Die Einlagen auf das Grundkapital sind vollständig erbracht. Durch Beschluss der Hauptversammlung im Jahre 2004 wurden Genussrechte der Tranchen A, B und C im Gesamtvolumen von 2,2 Mio. Euro ausgegeben. Im Jahr 2007 wurden weitere Genussrechte in Höhe von 3,67 Mio. Euro ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2007 wurden darauf insgesamt 3,65 Mio. Euro gezeichnet und eingezahlt. Es existieren keine umlaufenden Wertpapiere, die den Gläubigern Umtausch- oder Bezugsrechte auf Aktien einräumen. Die GLS Energie AG wird vertreten durch den Vorstand, die Herren Thomas Jorberg, Bochum, Uwe Greff, Berlin, und Andreas Neukirch, Lippstadt. Die Vorstände sind gemeinsam vertretungsberechtigt oder vertreten jeweils mit einem Prokuristen. Die Dauer der Gesellschaft ist nicht befristet. b)vermittler der angebotenen Genussrechte: GLS Gemeinschaftsbank eg Christstraße 9, Bochum Telefon: Telefax: info@gls.de Genossenschaftsregister: Amtsgericht Bochum GnR 224 Gesetzliche Vertreter: Herr Thomas Jorberg, Bochum, Herr Andreas Neukirch, Lippstadt, und Herr Reiner Scheiwe, Bad Nauheim, als Vorstände; zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten die Bank gemeinsam. Unternehmensgegenstand ist die Durchführung von banküblichen und ergänzenden Geschäften bzw. Dienstleistungen, insbesondere die Annahme von Spareinlagen und sonstigen Einlagen, die Gewährung von Krediten aller Art, die Vermittlung von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen sowie die Durchführung von Treuhandgeschäften, die Durchführung des Zahlungsverkehrs, die Durchführung des Auslandsgeschäftes einschließlich des An- und Verkaufs von Devisen und Sorten, die Vermögens- und Anlageberatung, Vermögensvermittlung und Vermögensverwaltung, der Erwerb und die Veräußerung sowie die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren und anderen Vermögenswerten, die Vermittlung oder der Verkauf von Bausparverträgen, Versicherungen und Reisen. Die GLS Gemeinschaftsbank eg unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) als zuständiger Zulassungs- und Aufsichtsbehörde, Graurheindorfer Str. 108, Bonn, Telefon: +49 (0) , Telefax: + 49 (0) , poststelle@bafin.de 2. Wesentliche Merkmale der angebotenen Beteiligung a) Der Anleger zeichnet unmittelbar Genussrechte der GLS Energie AG. Die GLS Energie AG gewährt Genussrechte gegen die Einzahlung von Genussrechts-Kapital mit einem Gesamtnennbetrag von 2,07 Mio. Euro. Der Anlagebetrag wird ausschließlich zur Investition in eine Solaranlage in Rickelshausen und für die Kosten der Genussrechtsemission verwendet. Die Rechte der Anleger ergeben sich aus den Genussrechtsbedingungen, auf die hier verwiesen wird. Die Mindestzeichnungssumme eines Anlegers beträgt Euro. Höhere Beteiligungen müssen durch Euro jeweils ohne Rest teilbar sein. b) Zur Wirksamkeit der Eingehung der Beteiligung haben die Anleger einen Zeichnungsschein zu unterzeichnen und diesen an den Anlagevermittler, die GLS Gemeinschaftsbank eg, zurück zu senden. Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Zeichnungsantrages durch die GLS Energie AG und Zugang dieser Erklärung bei dem Anleger zustande. Weitere Details sind dem Prospekt nebst Zeichnungsantrag zu entnehmen. c) Der Anleger hat seine Einlage gemäß Zeichnungsschein binnen 10 Tagen nach dem Erhalt der Annahmebestätigung durch die GLS Energie AG an diese auf ein mit der Bestätigung mitzuteilendes Konto zu zahlen. d) Die Verzinsung der eingegangenen Genussrechte beträgt ab der Wertstellung auf dem Konto der Gesellschaft bis zum 30. Juni % pro Jahr. Ab dem 1. Juli 2018 beträgt die Verzinsung 6,2 % pro Jahr. Zinszahlungen erfolgen halbjährlich nachträglich am 30. Juni und 30. Dezember eines jeden Jahres, erstmals am 30. Juni Darüber hinaus nimmt das Genussrechtskapital weder am Gewinn der Emittentin noch an einem Jahresfehlbetrag teil. e) Wegen der allgemeinen Risiken der Beteiligung wird auf die Darstellungen zu den Risikofaktoren auf den S.8 ff. dieses Prospektes verwiesen. 3. Mindestlaufzeit und Kündigungsbedingungen Die Laufzeit der Genussrechte ergibt sich aus 5 der Genussrechte-Bedingungen. Die Laufzeit der Genussrechte beginnt mit der Einzahlung des Genussrechtskapitals und endet am 30. Juni Die Rückzahlung der Genussrechte erfolgt halbjährlich, erstmals zum 30. Dezember Die Tilgung erfolgt als Annuität mit einer anfänglichen Tilgung von 3,56 % des ursprünglichen Genussrechtskapitals zuzüglich eingesparter Zinsen

24 Verbraucherinformation für den Fernabsatz Verbraucherinformation für den Fernabsatz Die Genussrechte sind beiderseits nur aus wichtigem Grund kündbar. Die Möglichkeiten einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ergibt sich für den Anleger aus 314 BGB. Ein wichtiger Grund liegt danach insbesondere dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Genussrechte können von ihrem Inhaber jeweils zu den Tilgungsterminen (30. Juni und 30. Dezember) an Dritte übertragen werden. Die Übertragung ist der GLS Energie AG zwecks Änderung des Genussrechtsregisters schriftlich anzuzeigen. Die Übertragung kann nur mit einem Mindestbetrag von Euro erfolgen und muss durch Euro ohne Rest teilbar sein. Bei einer Übertragung der Genussrechte sind vom Anleger Übertragungsgebühren zu zahlen (vgl. hierzu Ziffer 6.). 4. Leistungsvorbehalte Nach Annahme des Angebots auf Zeichnung der Genussrechte durch die GLS Energie AG gibt es keine Leistungsvorbehalte. 5. Preis der Beteiligung Der Anleger hat seine Einlage (Zeichnungsbetrag mindestens Euro) gemäß Zeichnungsschein zu leisten. 6. Zusätzliche für den Anleger anfallende Steuern und Kosten, zusätzliche Telekommunikationskosten Kosten, insbesondere für die Führung der Genussrechte im Genussrechtsregister, fallen nicht an. Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porto usw. hat der Anleger selbst zu tragen. Bei einer Übertragung der Genussrechte sind vom Anleger Übertragungsgebühren in Höhe von 1 % Zeichnungsbetrag abzüglich bereits erfolgter Tilgung zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer an die GLS Energie AG zu zahlen. 7. Zahlung und Erfüllung der Verträge, weitere Zahlungsbedingungen Der Zeichnungsbetrag ist in voller Höhe in bar innerhalb von 10 Tagen nach Zahlungsaufforderung durch die GLS Energie AG, die nach Annahme des Angebotes auf Zeichnung erfolgt, an die GLS Energie zu zahlen. Die Kontoverbindung der GLS Energie AG wird dem Anleger mit Übersendung der Zahlungsaufforderung mitgeteilt. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Beitrittserklärung sowie dem Prospekt. 8. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen Widerrufsrecht Dem Anleger steht ein gesetzliches Widerrufsrecht nach 355 BGB i. V. m. 312 d BGB zu. Der Widerruf ist innerhalb von 2 Wochen in Textform (z. B. Brief, Telefax, etc.) gegenüber der GLS Energie AG, Christstraße 9, Bochum, Telefax , info@gls.de zu erklären. Einer Begründung bedarf es nicht. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum der Absendung. Die Frist beginnt am Tag nach Abschluss des Vertrages zu laufen, nachdem dem Anleger zuvor die in diesem Abschnitt dargestellten Informationen über Finanzdienstleistungen bei Fernabsatzverträgen übergeben wurden. Der Vertragsschluss liegt vor bei Zugang der Annahmeerklärung der GLS Energie AG bei dem Anleger. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (beispielsweise Zinsen) herauszugeben. Kann der Anleger die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, hat der Anleger insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Die Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen besteht nur, wenn der Anleger ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Die Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz kann dazu führen, dass der Anleger die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Anleger mit Absenden des Widerrufs, für den Anbieter mit dem Zugang des Widerrufs des Anlegers. Besonderer Hinweis Das Widerrufsrecht des Anlegers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Anlegers vollständig erfüllt ist, bevor der Anleger sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. 9. Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln Zusätzliche Kosten für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln werden weder unmittelbar noch mittelbar durch den Anbieter oder durch den Vermittler dem Anleger in Rechnung gestellt. 10. Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Regelungen dieses Prospektes gelten bis zur Mitteilung von Änderungen. Preisanpassungen sind nicht vorgesehen. Die Annahme von Angeboten auf Zeichnung von Genussrechten durch Übersendung des unterzeichneten Zeichnungsscheines erfolgt bis II. Weitere besondere Informationen für Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen 1. Spezielle Risiken Auch wegen der speziellen Risiken dieser Beteiligung wird auf die Ausführungen in diesem Prospekt unter Risikofaktoren, S. 8 ff. verwiesen. 2. Zugrundegelegtes Recht für die Aufnahme von Beziehungen zum Anleger vor Abschluss des Fernabsatzvertrages Für die Aufnahme der Beziehungen des Anbieters zu dem Anleger vor Abschluss des Fernabsatzvertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auf den Fernabsatzvertrag anwendbares Recht und zuständiges Gericht Für die Zeichnung des Genussrechtes sowie alle übrigen gesetzlichen und/oder vertraglichen Beziehungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Sofern der Anleger Verbraucher im Sinne von 13 BGB ist, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Regelungen. Ansonsten ist als Gerichtsstand für den Gesellschaftsvertrag der Sitz des Emittenten vereinbart

25 Verbraucherinformation für den Fernabsatz Ihr Zeichnungsantrag. Einfach ausfüllen, abtrennen und zur Post bringen. Zeichnungsschein Bitte füllen Sie den Zeichnungsschein vollständig aus und senden Sie diesen im Original an die GLS Bank. GLS Energie AG / Zeichnungsschein Annahmeerklärung Eine mit der Annahmeerklärung versehene Kopie der Beteiligungserklärung geht Ihnen per Post zu. Überweisung Bitte überweisen Sie die gezeichnete Einlage innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Annahmebestätigung. (Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen) Ich, die/der Unterzeichnende, Name Vorname Beruf PLZ, Wohnort Straße Telefon/Telefax Zuständiges Finanzamt Steuer-Nr. Geburtsdatum Bankverbindung Konto-Nr. BLZ 4. Vertragssprache Die Vertragssprache ist Deutsch. Dieses gilt sowohl im Hinblick auf die Mitteilung der Vertragsbedingungen und die Vorabinformationen vor Vertragsschluss als auch hinsichtlich der Kommunikation während der Laufzeit des Vertragsverhältnisses. 5. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren Für die Beilegung von Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des BGB betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen besteht die Möglichkeit, ein außergerichtliches Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren einzuleiten. Fragen Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns an. Kundenberatung: Telefax: kundenberatung@gls.de Beschwerden sind schriftlich unter kurzer Schilderung des Sachverhalts unter Beifügung der zum Verständnis und zur Prüfung erforderlichen Unterlagen zu richten an: Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle Postfach Frankfurt am Main 6. Einlagensicherungen: Einlagensicherungen in Form eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen bestehen nicht. Ich, die/der Unterzeichnende zeichne und übernehme hiermit nachfolgend bezeichnete Summe am Genussrechts-Kapital zum Nennwert von je Euro der GLS Energie AG. Die Mindestzeichnungssumme beträgt Euro. Genussrecht(e) à Euro = Euro Meine Haftung ist auf die Höhe meiner Einlage beschränkt. Ich verpflichte mich, meine Einlage innerhalb von zehn Tagen nach Zahlungsaufforderung einzuzahlen. Die Zeichnung der Genussrechte bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Annahme durch die GLS Energie AG. Eine zusätzliche Beratung durch hat am stattgefunden. Ich bitte, mich für eine zusätzliche Beratung unter o. g. Telefonnummer anzurufen. Eine persönliche Beratung benötige ich nicht. Ort, Datum Unterschrift Die Zeichnung beruht auf der Grundlage des mir bekannten und ausgehändigten Prospektes einschließlich der Genussrechtsbedingungen (Stand: Juli 2008) und der dortigen Angabenvorbehalte und Risikohinweise. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Es steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach 355 BGB i. V. m. 312 d BGB zu. Der Widerruf ist innerhalb von 2 Wochen in Textform (z. B. Brief, Telefax, etc.) gegenüber der GLS Energie AG, Christstraße 9, Bochum, Telefax 0234/ , info@gls.de zu erklären. Einer Begründung bedarf es nicht. Maßgebend für die Fristwahrung ist das Datum der Absendung. Die Frist beginnt am Tag nach Abschluss des Vertrages zu laufen, nachdem Ihnen zuvor die mit diesem Prospekt übergebenen Informationen über Finanzdienstleistungen bei Fernabsatzverträgen und ihr Widerrufsrecht übergeben wurden. Der Vertragsschluss liegt vor, wenn Ihnen die Annahmeerklärung der GLS Energie AG zugeht. Widerrufsfolgen Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (beispielsweise Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, haben Sie insoweit ggf. Wertersatz zu leisten. Die Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz für erbrachte Dienstleistungen besteht nur, wenn Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Anbieter vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Die Verpflichtung zur Leistung von Wertersatz kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungspflichten für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit Absenden des Widerrufs, für den Anbieter mit dem Zugang Ihres Widerrufs. Besonderer Hinweis Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Die vorstehende Widerrufsbelehrung habe ich zur Kenntnis genommen: Ort, Datum Unterschrift 48 Ort, Datum Unterschrift Die vorstehende Zeichnung wird angenommen. Ort, Datum GLS Energie AG 49

26 Kurzportrait der GLS Bank Bitte einsenden an: GLS Gemeinschaftsbank eg Postfach D Bochum Die GLS Bank Die GLS Bank steht seit über 30 Jahren für eine sinnvolle und nachhaltige Bankarbeit. Wir möchten einen positiven gesellschaftlichen Beitrag leisten und investieren das Kapital unserer Kundinnen und Kunden nach strengen wirtschaftlichen, ethischen und ökologischen Kriterien. So gestaltet jeder Kunde Entwicklungen zum Beispiel in der Biobranche maßgeblich mit. Zurzeit finanzieren wir über zukunftsweisende Unternehmen, Projekte und Initiativen. In unserer Kundenzeitschrift Bankspiegel informieren wir regelmäßig über alle neu vergebenen Kredite. Gleichzeitig bieten wir alle Leistungen einer modernen Bank: Von vielfältigen Anlagemöglichkeiten über Stiftungen bis hin zu Beteiligungen. Auf diese Weise kann jeder Kunde durch seine persönliche Entscheidung für unsere Angebote einfach viel bewegen. Dafür arbeiten unter dem Dach der GLS Bank drei spezialisierte Partner Hand in Hand: Die GLS Gemeinschaftsbank eg, die GLS Treuhand e.v. und die GLS Beteiligungs AG. Die GLS Gemeinschaftsbank eg hat ihren Hauptsitz in Bochum. Filialen befinden sich in Berlin, Frankfurt, Freiburg, Hamburg, München und Stuttgart. Als Mitglied des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken Raiffeisenbanken offeriert sie alle banküblichen Dienstleistungen. Zum Beispiel flexible Girokonten mit der Möglichkeit, an rund Geldautomaten kostenlos Bargeld abzuheben sowie attraktive Anlage- und Vorsorgemöglichkeiten. Die GLS Beteiligungs AG ist eine Tochter der GLS Gemeinschaftsbank. Sie stellt Beteiligungskapital für Unternehmen zur Verfügung (beispielsweise Naturkosthandel). Außerdem entwickelt sie geschlossene Beteiligungsfonds und verwaltet diese schwerpunktmäßig im Bereich Regenerative Energien. Als Pionier auf diesem Sektor hat die GLS Bank 1991 den ersten Windkraftfonds aufgelegt. Weitere Fondsbereiche sind Soziales, Gesundheit und ökologische Landwirtschaft. Impressum Herausgeber: GLS Energie AG, Postfach , Bochum, Telefon , Telefax Gestaltung und Konzeption: <em> faktor, Stuttgart Bildquellen: S. 6, 14, 42: Kuhnle + Knödler Fotodesign GmbH S. 1: istockphoto.com/elyrae S. 2, 18: istockphoto.com/eva serrabassa, S. 48: istockphoto.com/viktor Kitaykin S. 47: pressmaster (S. 2, 19: traumfaengerin, S. 4: lixmedia, S. 7: Hendling, S. 8: Gerti G., S. 9: Naveros, S. 12: juliaw, S. 15: jolly01, S. 20: TheGRischun, S. 21: kartoffeldruck, S. 30: bitchwatcher, S. 38: ruebsy, S. 40: WalC1, S. 44: tschanga, S. 45: dergrafischer) 50 51

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS

BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS BEDINGUNGEN NACHRANGDARLEHEN GP SMALL STEPS 1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Für die Zwecke der Nachrangdarlehen GP Starter der Good Profits GmbH gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: a) Darlehensnehmerin bezeichnet

Mehr

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Ausstattung und Bedingungen der 50.000.000,-- auf den Inhaber lautende Genussrechte von 2002 / 12 mit Ausschüttungsberechtigung ab 25. April

Mehr

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart

Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Württembergische Hypothekenbank Aktiengesellschaft Stuttgart Bedingungen der 50.000.000,-- auf den Inhaber lautende Genussrechte von 2002 / 12 mit Ausschüttungsberechtigung ab 25. April 2002 - 2 - Genussrechtsbedingungen

Mehr

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13

Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 Inhaltsübersicht 1 Bedeutung und Wesen der stillen Gesellschaft 13 1.1 Allgemeines 13 1.2 Der stille Gesellschafter 15 1.3 Beteiligung am Handelsgewerbe eines anderen 16 1.4 V ermögenseinlage 19 1.5 Der

Mehr

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Wie nutzt man eine Nichtveranlagungsbescheinigung? Was ist ein Freistellungsauftrag ( 44a EStG)? Die Einkünfte aus Kapitalvermögen unterliegen nicht in voller Höhe der Einkommensteuer, sondern nur für den Betrag, der über dem sogenannten Sparerpauschbetrag

Mehr

Genussschein-Bedingungen. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA,

Genussschein-Bedingungen. GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Seite 1 von 5 Genussschein-Bedingungen der GUB Unternehmensbeteiligungen GmbH & Co. KGaA, Schwäbisch Hall ISIN: DE0003287181 WKN: 328 718 in der Fassung nach den Beschlussfassungen der 14. ordentlichen

Mehr

Hermes Beteiligungen GmbH Genussrechts- Beteiligungsvertrag mit Genussrechtsbedingungen

Hermes Beteiligungen GmbH Genussrechts- Beteiligungsvertrag mit Genussrechtsbedingungen Hermes Beteiligungen GmbH Genussrechts- Beteiligungsvertrag mit Genussrechtsbedingungen Zwischen der Hermes Beteiligungen GmbH Bösenberg 27 D-46514 Schermbeck und vertreten durch ihre Geschäftsführung

Mehr

Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz

Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz Freiland Photovoltaikanlage Fleisnitz Auf einer Fläche von 4,0 ha entsteht in der Gemeinde Stammbach eine Freiland Photovoltaikanlage mit einer Leistung von 2.100 kwp. Es können künftig zusätzlich 400

Mehr

Aareal Bank AG Wiesbaden. Genussscheinbedingungen

Aareal Bank AG Wiesbaden. Genussscheinbedingungen Aareal Bank AG Wiesbaden Genussscheinbedingungen über 60 000 000,- 6,125 % Inhaber-Genussscheine von 2003/2013 60 000 Genussscheine zu je 1 000,- - ISIN DE0001615805 - Genussscheinbedingungen 1 Form und

Mehr

Steuerliche Grundlagen MIG 14

Steuerliche Grundlagen MIG 14 Steuerliche Grundlagen MIG 14 für einen in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtigen Anleger (natürliche Person) Hinweis: Diese Unterlage dient lediglich einem Überblick über die steuerlichen Grundlagen

Mehr

SolarStrom Rhein-Neckar-Odenwald 1 GmbH & Co. KG

SolarStrom Rhein-Neckar-Odenwald 1 GmbH & Co. KG SolarStrom Rhein-Neckar-Odenwald 1 GmbH & Co. KG Genussrechts- Beteiligungsvertrag mit Genussrechtsbedingungen Zwischen und der SolarStrom Rhein-Neckar-Odenwald 1 GmbH & Co. KG, Lettenweg 65, D-69488 Birkenau

Mehr

Z e i c h n u n g s s c h e i n

Z e i c h n u n g s s c h e i n ABAKUS Xpansion 2013 G e n u s s r e c h t e Zeichnungsschein ABAKUS Xpansion 2013 Genussrechte ABAKUS Managementholding KG Gartenstrasse 40 88212 Ravensburg Telefon +49 (0) 751 977 197-0 Telefax +49 (0)

Mehr

Wunschbetrag und Laufzeit bitte ankreuzen, max möglich

Wunschbetrag und Laufzeit bitte ankreuzen, max möglich Vormerkung Wunschbetrag und Laufzeit bitte ankreuzen, max. 2.000 möglich Wunschbetrag 500 1.000 1.500 2.000 Name, Vorname 2 Jahre, 2,6% 4 Jahre, 2,8% Straße, Hausnummer PLZ, Ort Geburtsdatum Telefon Kundennummer

Mehr

Gesellschaftsvertrag einer Mitarbeiterbeteiligung. (1) Der Inhaber betreibt unter der Bezeichnung ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck ist.

Gesellschaftsvertrag einer Mitarbeiterbeteiligung. (1) Der Inhaber betreibt unter der Bezeichnung ein Unternehmen, dessen Geschäftszweck ist. Mustervertrag Die Unterzeichnenden 1. - nachfolgend als "Inhaber" bezeichnet - 2. - nachfolgend als "Beteiligter" bezeichnet - schließen mit Wirkung vom folgenden Gesellschaftsvertrag einer Mitarbeiterbeteiligung

Mehr

Unternehmensteuerreform 2008

Unternehmensteuerreform 2008 Unternehmensteuerreform 2008 - So können Sie bares Geld sparen! Seite 1 Steuerliche Unterschiede zwischen dem Einzelunternehmen und der GmbH Steuerarten Steuersätze Freibeträge Einzelunternehmen Einkommensteuer

Mehr

GENUSSRECHTSVEREINBARUNG TRANCHE 1

GENUSSRECHTSVEREINBARUNG TRANCHE 1 GENUSSRECHTSVEREINBARUNG TRANCHE 1 zwischen der ACI-Investors Recovery GmbH Schloßstraße 12 50374 Erftstadt-Lechenich - vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Dördelmann - und Name, Vorname:... Straße

Mehr

Solarelementvertrag. zwischen dem. Grüne Energie Bürgersolarpark Winsen UG (haftungsbeschränkt)

Solarelementvertrag. zwischen dem. Grüne Energie Bürgersolarpark Winsen UG (haftungsbeschränkt) Solarelementvertrag zwischen dem Grüne Energie Bürgersolarpark Winsen UG (haftungsbeschränkt) eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht Frankfurt, HRB 940086 und Name, Vorname Straße, Hausnummer

Mehr

Eckdaten der Inhaberschuldverschreibung zu Nr. 3 von 2010

Eckdaten der Inhaberschuldverschreibung zu Nr. 3 von 2010 Eckdaten der Inhaberschuldverschreibung zu Nr. 3 von 2010 Stand: August 2010 Informationen zum Emittenten Emittent Sitz und Geschäftsanschrift Landstraße 34, 9494 Schaan (Liechtenstein) Handelsregister/Öffentlichkeitsregister

Mehr

GENUSSRECHTSVEREINBARUNG TRANCHE 3

GENUSSRECHTSVEREINBARUNG TRANCHE 3 GENUSSRECHTSVEREINBARUNG TRANCHE 3 zwischen der ACI-Investors Recovery GmbH Schloßstraße 12 50374 Erftstadt-Lechenich - vertreten durch den Geschäftsführer Daniel Dördelmann - und Name, Vorname:... Straße

Mehr

NORDENDORF SOLARFONDS SOLARPARK VORSTELLUNG

NORDENDORF SOLARFONDS SOLARPARK VORSTELLUNG SOLARFONDS NORDENDORF SOLARPARK VORSTELLUNG hep kapital GmbH /// Neckargartacher Str. 9 /// 748 Heilbronn Germany Tel. +49 7131 797979-9 /// Fax +49 7131 797979-8 info@hep-capital.com /// www.hep-capital.com

Mehr

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene

Sparbrief. Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Sparbrief Analyse des IST-Zustands Realisierte Bürgerbeteiligungsmodelle auf Bundesebene Bürger Sparbriefsumme Zinsen Rückzahlung Bank Finanzierung Projektgesellschaft 1 Details rein schuldrechtliches

Mehr

Gewinnabführungsvertrag. zwischen der. euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main

Gewinnabführungsvertrag. zwischen der. euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main - nachfolgend "Organträgerin" - und der euromicron Deutschland GmbH mit

Mehr

Muster I. Steuerbescheinigung

Muster I. Steuerbescheinigung Muster (Bezeichnung der auszahlenden Stelle/des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und/oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne des 43a

Mehr

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS

DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BUSINESS + ADVENTURE GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Waldstraße 80 D 76661 Philippsburg DRINGENDER HANDLUNGSBEDARF FÜR UNTERNEHMER BIS 30.06.2016

Mehr

Hamburger Getreide-Lagerhaus AG

Hamburger Getreide-Lagerhaus AG Hamburger Getreide-Lagerhaus AG Halbjahresbericht zum 30. Juni 2007 Sehr geehrte Aktionäre, wir legen Ihnen heute verspätet den Halbjahresbericht zum 30.06.2007 vor, zu dessen Erstellung unsere Gesellschaft

Mehr

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen?

Fall 4. Wie ist der Sachverhalt einkommen- und körperschaftsteuerlich zu würdigen? Fall 4 A betreibt ein Bauunternehmen. Im Jahr 2010 erzielt er einen Gewinn von 1,5 Millionen EUR. Ermittelt hat er diesen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich. Um an lukrative Aufträge heranzukommen,

Mehr

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG)

B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. Einkünfte aus Kapitalvermögen ( 20 EStG) B. 20 EStG 17 I. Überblick 19 II. Besteuerungstatbestand 20 III. Besteuerungsumfang 81 IV. Besteuerungsverfahren 111 18 B. 20 EStG I. Überblick Erhebliche Änderungen

Mehr

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht)

(Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) Änderungen durch das StVergAbG (Gesetzesauszüge) Anlage (Die Änderungen durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz (StVergAbG) sind in diesem nichtamtlichen Fließtext kenntlich gemacht) 14 KStG Aktiengesellschaft

Mehr

Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB

Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB HanseYachts AG, Greifswald Ordentliche Hauptversammlung am 15. Dezember 2016 Bericht des Vorstands zu den Angaben nach 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB Angabepflichten gemäß 289 Abs. 4 HGB Das gezeichnete Kapital

Mehr

Muster I. Steuerbescheinigung

Muster I. Steuerbescheinigung '6/ Muster I... (Bezeichnung der auszahlenden Stelle / des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung Bescheinigung für alle Privatkonten und / oder -depots Verlustbescheinigung im Sinne

Mehr

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Horst Schade Steuerberater Vizepräsident Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN

GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN GENUSSSCHEINBEDINGUNGEN der 150.000.000,- 6,75 % auf den Inhaber lautenden Genussscheine 2002/2011 150.000 Genussscheine im Nennbetrag von jeweils 1.000,- ausschüttungsberechtigt vom 20. März 2002 an,

Mehr

Informationspflichten gemäß FinVermV

Informationspflichten gemäß FinVermV Informationspflichten gemäß FinVermV Als Internetplattform für Crowdinvesting ist die UNIC AG gesetzlich verpflichtet, Ihnen vor der ersten Anlagevermittlung die nachfolgenden statusbezogenen Informationen

Mehr

Eckdaten der Inhaberschuldverschreibung zu Nr. 2 von 2010

Eckdaten der Inhaberschuldverschreibung zu Nr. 2 von 2010 Eckdaten der Inhaberschuldverschreibung zu Nr. 2 von 2010 CARPEVIGO Renewable Energy AG Stand: Juli 2010 Informationen zum Emittenten Emittent Sitz und Geschäftsanschrift CARPEVIGO Renewable Energy AG

Mehr

Jahresabschluss. zum SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

Jahresabschluss. zum SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf Jahresabschluss zum 31.12.2011 SAP Zweite Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 16 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700437 Bilanz der SAP Zweite Beteiligungs-

Mehr

ChinaAMC Fund. Luxembourg

ChinaAMC Fund. Luxembourg ChinaAMC Fund Luxembourg (alle Angaben je 1 Anteil und in USD) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC Fund - China Opportunities Anteilklasse A USD Accumulation (ISIN:

Mehr

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h.

Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Raiffeisen Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. Wien Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. S. Nr. und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 6.2.204 bis 30..205 Ex-Tag der Ausschüttung: 5.03.206 Valuta: 5.03.206 Datum

Mehr

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2019 Ausgegeben am 25. Jänner 2019 Teil II

BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH. Jahrgang 2019 Ausgegeben am 25. Jänner 2019 Teil II 1 von 4 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH Jahrgang 2019 Ausgegeben am 25. Jänner 2019 Teil II 21. Verordnung: VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften 21. Verordnung des Bundesministers

Mehr

Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau. Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau

Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau. Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau Informationsveranstaltung der Stadt Lichtenau Mittwoch, 19. August 2015 im Technologiezentrum Lichtenau Veranstaltungsablauf 1. Begrüßung durch Vorstandsmitglied Catharina Hoff 2. Vorstellung der BürgerWIND

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

P R E S S E I N FO R M AT I O N Wien, 13. April 2017

P R E S S E I N FO R M AT I O N Wien, 13. April 2017 P R E S S E I N FO R M AT I O N Wien, 13. April 2017 Zwei neue Wohnbauanleihen der Bank Austria Wohnbaubank Die Bank Austria Wohnbaubank begibt für sicherheitsorientierte Anlegerinnen und Anleger zwei

Mehr

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Freistellungsauftrag 2007 Info-Blatt Freistellungsauftrag 2007 für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Vereinfachungsregelung für 2007 3. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 4. Besonderheit bei

Mehr

Name Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA

Name Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA Page 1 of 10 Bundesanzeiger Name Bereich Information V.-Datum Market Vectors ETF Trust New York / USA Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen für den Zeitraum vom 01.01.2011 bis 31.12.2011 Market Vectors ETF

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Bescheinigung vom 27.01.2014 Seite 1 von 4 KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 Ex-Tag

Mehr

B. Rückstellungen. 1. Steuerrückstellungen 5.265, ,01 2. Sonstige Rückstellungen 3.810, ,00 Summe Rückstellungen 9.075,73 16.

B. Rückstellungen. 1. Steuerrückstellungen 5.265, ,01 2. Sonstige Rückstellungen 3.810, ,00 Summe Rückstellungen 9.075,73 16. Bilanz zum 31. Oktober 2015 Aktiva 31.10.2015 30.4.2015 Passiva 31.10.2015 30.4.2015 A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00

Mehr

Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016

Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen Hannover, 22. Oktober 2016 Handwerkskammer Hannover Steuerberaterkammer Niedersachsen Einkommen- und erbschaftsteuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Heinz Hauschild Steuerberater Vorstand Steuerberaterkammer Niedersachsen

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S ZUM 31. DEZEMBER 2011 DER FIRMA BEATE UHSE NEW MEDIA GMBH A. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 1. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Handelsregistereintragung Die Beate Uhse new

Mehr

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen

redcellsnet eg Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen redcellsnet Die Genossenschaft Der unternehmerischen Kompetenzen Genossenschaft () und Gesellschaft mit beschränkter Haftung () 2 Mitglieder natürliche und juristische Personen natürliche und juristische

Mehr

Bilanz auf den 31. Dezember 2017

Bilanz auf den 31. Dezember 2017 Surikate Mittelstands AG Lünen Anlage 1 Bilanz auf den 31. Dezember 2017 Zum Zum Vergleich Vergleich 31.12.2016 31.12.2016 A K T I V A EUR EUR EUR T-EUR P A S S I V A EUR EUR EUR T-EUR A. Anlagevermögen

Mehr

Lloyd Fonds Energie Europa. Zahlen, Daten und Fakten

Lloyd Fonds Energie Europa. Zahlen, Daten und Fakten Lloyd Fonds Energie Europa Zahlen, Daten und Fakten Lloyd Fonds Energie Europa Investitions- und Finanzierungsrechnungen Investitions- und Finanzierungsrechnung der Emittentin PROGNOSE Investition in Euro

Mehr

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge

Info-Blatt Freistellungsauftrag 2006 für Kapitalerträge Info-Blatt für Kapitalerträge Inhalt 1. Überblick 2. Warum sich ein Freistellungsauftrag lohnt 3. Besonderheit bei Erträgen aus Beteiligungen 4. Meldung an Bundesamt für Finanzen 5. Hinweise zum Ausfüllen

Mehr

Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis!

Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis! Strom ist teuer? Sonne gibt s gratis! Die Sonne als Energielieferant ist praktisch unerschöpflich weltweit frei verfügbar und völlig KOSTENLOS. Nutzen Sie die Chance und verkaufen Sie Ihren produzierten

Mehr

Ihre Rendite: Jetzt mitmachen und proitieren!

Ihre Rendite: Jetzt mitmachen und proitieren! Ihre Rendite: p.a. % 0 8, 2 u z bis Jetzt mitmachen und proitieren! Auf in die nächste Runde! Nach der erfolgreichen ersten Bürgerbeteiligung gibt es für Bürgerinnen und Bürger aus Haßfurt und Region die

Mehr

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für. BMO Investments (Ireland) PLC (alle Angaben je 1 Anteil und in EUR) Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für BMO Investments (Ireland) PLC Pyrford Global Total Return (Euro) Fund Anteilklasse Class A Euro Acc

Mehr

China Asset Management (Hong Kong) Limited. Hong Kong

China Asset Management (Hong Kong) Limited. Hong Kong China Asset Management (Hong Kong) Limited Hong Kong Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 InvStG für ChinaAMC CSI 300 Index ETF (ISIN: HK0000110269) für den Zeitraum vom 11.06.2012 bis 31.12.2012

Mehr

Nachhaltiges Wachstum im Einklang mit der Umwelt.

Nachhaltiges Wachstum im Einklang mit der Umwelt. Ein Beteiligungsangebot von Referent Max Mustermann Hamburg xx.xx.xxxx Nachhaltiges Wachstum im Einklang mit der Umwelt. Der Initiator Aufstrebendes inhabergeführtes Emissionshaus mit innovativen Fondskonzepten

Mehr

Chancen & Risiken der Abgeltungsteuer

Chancen & Risiken der Abgeltungsteuer Ganzseitiges Bild auf Titelmaster einfügen bzw. Folie pp_dreba_design_ohne_bild_v2.pot wählen, wenn kein Bild gewünscht ist. Chancen & Risiken der Abgeltungsteuer Roy Pehle Individuelle Vermögensberatung

Mehr

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP

Welche Formulare braucht der Kapitalanleger für die Steuererklärung? Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Anlage KAP Wie wird die Einkommensteuer ermittelt? Bei der Einkommensteuer (EKSt) werden 7 Einkunftsarten unterschieden: Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Einkünfte aus selbstständige Arbeit Einkünfte aus

Mehr

Ordentliche Hauptversammlung der CLERE AG 9. November 2016, Berlin

Ordentliche Hauptversammlung der CLERE AG 9. November 2016, Berlin Ordentliche Hauptversammlung der CLERE AG 9. November 2016, Berlin Bericht des Vorstands Oliver Oechsle Eine kurze Rückblende: 3 Anfang 2015 erste Gespräche mit Heitkamp & Thumann (H&T) bzgl. möglichem

Mehr

Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung

Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Lehrstuhl für Unternehmensbesteuerung Univ.-Prof. Dr. Ute Schmiel Übung Teil 2 Grundzüge der Unternehmensbesteuerung 2 Aufgabe 10 Die A-GmbH (Alleingesellschafter

Mehr

Bilanz zum 30. September 2011

Bilanz zum 30. September 2011 Bilanz zum 30. September 2011 Angaben in EUR Geschäftsjahr A. Anlagevermögen I. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.317.000,00 B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Mehr

EURO GRUNDINVEST AG Genussrechte

EURO GRUNDINVEST AG Genussrechte EURO GRUNDINVEST AG Genussrechte Inflationsgeschützte Sachwerte 1 20 Jahre Erfolgsbilanz Setzen Sie auf Immobilien und somit auf inflationsgeschützte Sachwerte Der Immobilienmarkt boomt. Nie zuvor war

Mehr

AQUAMONDI AG, München. Aktiva Passiva

AQUAMONDI AG, München. Aktiva Passiva Bilanz zum 31. Oktober 2014 Aktiva 31.10.2014 30.4.2014 Passiva 31.10.2014 30.4.2014 A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 4. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Bescheinigung vom 27.01.2014 Seite 1 von 4 KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.11.2012 bis 31.10.2013 Ex-Tag

Mehr

solargeno Solar-Bürger-Genossenschaft

solargeno Solar-Bürger-Genossenschaft solargeno Solar-Bürger-Genossenschaft Darlehensvertrag zwischen der, im Folgenden Darlehensnehmerin genannt, und ihrem Mitglied, im Folgenden Darlehensgeber genannt. 1 Zweck Zweck des Darlehens ist die

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Bescheinigung vom 11.12.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis 30.09.2014 Ex-Tag der Ausschüttung: 15.12.2014 Valuta: 15.12.2014

Mehr

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010

Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Grundlagen des Vertragsrechts darauf kommt es an! Veranstaltung am 25. November 2010 Steuern zum Jahreswechsel wir packen sie an! Axel Seebach Wirtschaftsprüfer

Mehr

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH

Bescheinigung vom Seite 5 von 10. Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Bescheinigung vom 11.09.2015 Seite 5 von 10 Raiffeisen Salzburg Invest Kapitalanlage GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis 30.06.2015 Ex-Tag

Mehr

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session...

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?session.session... Page 1 of 6 Suchen Name Bereich Information V.-Datum LUX-SECTORS Luxembourg Kapitalmarkt Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 InvStG LUX-SECTORS LU0098929077 17.10.2016 LUX-SECTORS SICAV Luxembourg /

Mehr

Commerzbank Sponsoring GmbH. Frankfurt am Main. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013

Commerzbank Sponsoring GmbH. Frankfurt am Main. Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Commerzbank Sponsoring GmbH Frankfurt am Main Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2013 Commerzbank Sponsoring GmbH, Frankfurt am Main Bilanz zum 31. Dezember 2013 Aktiva

Mehr

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber,

Frankfurt, im Januar Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, Frankfurt, im Januar 2005 Jahresendauszüge und ausschüttungsgleiche Erträge 2004 Sehr geehrte Anteilsinhaberin, sehr geehrter Anteilsinhaber, anbei erhalten Sie Ihre Jahresendauszüge sowie eine Mitteilung

Mehr

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft):

Wien. An die Raiffeisen Immobilien Kapitalanlage-Gesellschaft m.b.h. (nachfolgend: die Gesellschaft): Name Bereich Information V.-Datum Relevanz Besteuerungsgrundlagen Raiffeisen Immobilien Raiffeisen-Immobilienfonds Tranche Kapitalanlagegesellschaft Kapitalmarkt Fondssparen thesaurierend (T);Raiffeisen-

Mehr

Checkliste Abgeltungssteuer

Checkliste Abgeltungssteuer Checkliste Abgeltungssteuer Die Beantwortung der nachfolgenden Fragen soll den Anwender durch die komplizierte Materie der Abgeltungsteuer führen und schließlich klären, ob die Kapitaleinkünfte wirklich

Mehr

IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht

IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht Skript zum Online-Training IntStR II unbeschränkte Steuerpflicht Rechtsstand: Januar 09 In Kooperation mit Inhalt Natürliche Personen.... Unbeschränkte Steuerpflicht.... Sonderformen..... Fiktive unbeschränkte

Mehr

WeitBlick entspannt. Wir freuen uns auf Sie. Deutschland: Telefon (kostenfrei) Fragen Sie Ihren Steuerberater

WeitBlick entspannt. Wir freuen uns auf Sie. Deutschland: Telefon (kostenfrei) Fragen Sie Ihren Steuerberater WeitBlick entspannt Fragen Sie Ihren Steuerberater Wir freuen uns auf Sie Deutschland: Telefon 0800 2214747 (kostenfrei) Wir sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 18.00 Uhr und freitags von 8.30 bis

Mehr

Fassung vom 28. Dezember 2015

Fassung vom 28. Dezember 2015 Wichtige Fragen und Antworten im Zusammenhang mit der am 18. Januar 2016 stattfindenden Anleihegläubigerversammlung zur SINGULUS-Anleihe 2012/2017 und der am 16. Februar 2016 stattfindenden außerordentlichen

Mehr

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N

Bayerisches Landesamt für Steuern 23 ESt-Kartei Datum: Karte 2.1 Az München: S St32M Az Nürnberg: S St33N Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften Verkauf von Wertpapieren innerhalb der Veräußerungsfrist des 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG Bei der Ermittlung der Einkünfte von sonstigen Einkünften aus privaten

Mehr

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Präambel. 1 Gewinnabführung. (1) Bezüglich der Gewinnabführung gelten die Bestimmungen des 301 AktG in seiner jeweils gültigen Fassung entsprechend. GEWINNABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen 1. der RHÖN-KLINIKUM Aktiengesellschaft, mit dem Sitz in Bad Neustadt a.d. Saale, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Schweinfurt unter HRB 1670 - im Folgenden

Mehr

MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 6 JAHRE

MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 6 JAHRE MORGAN STANLEY SCHATZBRIEF 6 JAHRE Die clevere Zinsanlage planen sie gerade ihre nächste festzinsanlage? Mehr Zinsen. Das gestiegene Zinsniveau der vergangenen Monate sorgt für attraktive Konditionen bei

Mehr

5. Verluste aus Kapitalanlagen

5. Verluste aus Kapitalanlagen 47 5. Verluste aus Kapitalanlagen Es ist nichts Neues, das mit Kapitalanlagen nicht nur Gewinne, sondern auch Verluste erzielt werden können. Die Verlustverrechnung ist daher für jeden Steuerpflichtigen

Mehr

1. Überblick; Vertragsparteien

1. Überblick; Vertragsparteien Gemeinsamer Bericht des Vorstands der INTERSEROH SE, Köln ( IS SE ), und der Geschäftsführung der INTERSEROH Management GmbH, Köln ( IS Management ), über den Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

Mehr

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung

Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen Kinderbetreuung, Tagegeld und Fahrzeugnutzung 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Unternehmen in den Bereichen

Mehr

J A H R E S A B S C H L U S S

J A H R E S A B S C H L U S S J A H R E S A B S C H L U S S ZUM 31. DEZEMBER 2013 DER FIRMA BEATE UHSE NEW MEDIA GMBH A. GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS 1. GESELLSCHAFTSRECHTLICHE GRUNDLAGEN Handelsregistereintragung Die Beate Uhse new

Mehr

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600

OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4. Rdvfg. vom S 2241 A 67 St 210 II/1600 OFD Frankfurt am Main 15 Fach 1 ESt-Kartei Karte 4 Rdvfg. vom 01.12.2006 S 2241 A 67 St 210 Verteiler FÄ: II/1600 Ertragsteuerrechtliche Beurteilung der Einkünfte von Venture Capital und Private Equity

Mehr

Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172)

Änderung des BMF-Schreibens vom 1. Oktober 2009 (BStBl I S. 1172) Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail: Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL FAX E-MAIL

Mehr

Ihr Renditeplan für einen sachwertorientierten Vermögensaufbau

Ihr Renditeplan für einen sachwertorientierten Vermögensaufbau Ihr Renditeplan für einen sachwertorientierten Vermögensaufbau Gestalten Sie mit dem EUSA Renditeplan Ihren Vermögensaufbau Mit einer Direktbeteiligung an der EUSA Europäische Sachwert AG erfüllen Sie

Mehr

Gemeinsame ergänzende Stellungnahme

Gemeinsame ergänzende Stellungnahme Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Gemeinsame ergänzende Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats

Mehr

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main

Ergänzung der Tagesordnung. Oil & Gas Invest AG mit Sitz in Frankfurt am Main Frankfurt am Main Ergänzung der Tagesordnung für die am Montag, den 4. Juli 2016, um 11.00 Uhr in den Räumlichkeiten des InterContinental Hotels, Budapester Straße 2, 10787 Berlin stattfindende außerordentliche

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH

Bescheinigung vom Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Ohne Gewähr. Allein verbindlich sind die Angaben aus den jeweiligen Bescheinigung vom 16.09.2015 Seite 1 von 5 Jahresberichten. HANSAINVEST Hanseatische Investment-GmbH Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs.

Mehr

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde

Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Freie und Hansestadt Hamburg Finanzbehörde Hamburg, im Januar 2006 Die Besteuerung von gesetzlichen Renten nach dem Alterseinkünftegesetz Zehn Antworten auf häufig gestellte Fragen 1. Was ist neu in der

Mehr

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr.

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG. zwischen. Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, Wiesbaden. und. Allgeier SE Wehrlestr. ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG zwischen Allgeier Experts SE Alwinenstr. 24, 65189 Wiesbaden und Allgeier SE Wehrlestr. 12, 81679 München Dieser Ergebnisabführungsvertrag (nachfolgend Vertrag ) wird zwischen

Mehr

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert:

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BMF-Schreiben vom 15. Dezember 2017 (BStBl 2018 I S. 13) wie folgt geändert: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich:

Mehr

Gemeinsamer Bericht des Vorstands der SÜSS MicroTec AG und der Geschäftsführung der SUSS MicroTec Reman GmbH

Gemeinsamer Bericht des Vorstands der SÜSS MicroTec AG und der Geschäftsführung der SUSS MicroTec Reman GmbH SOSS MicroTec Gemeinsamer Bericht des Vorstands der SÜSS MicroTec AG und der Geschäftsführung der SUSS MicroTec Reman GmbH Die SÜSS MicroTec AG, Garehing, (im Folgenden: "SMr') und die SUSS MicroTec Reman

Mehr

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf

JAHRESABSCHLUSS. zum SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH. Dietmar-Hopp-Allee Walldorf JAHRESABSCHLUSS zum 31.12.2013 SAP Erste Beteiligungs- und Vermögensverwaltungs GmbH Dietmar-Hopp-Allee 69190 Walldorf Handelsregister des Amtsgerichts Mannheim HRB 700451 Bilanz der SAP Erste Beteiligungs-

Mehr

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h

Bescheinigung vom Seite 1 von 3. KEPLER FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.h Bescheinigung vom 24.03.2014 Seite 1 von 3 Besteuerungsgrundlagen gemäß 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 InvStG Geschäftsjahr vom 01.12.2012 bis 30.11.2013 Ex-Tag der (Zwischen)Ausschüttung: 17.02.2014 Valuta:

Mehr

Erläuternder Bericht des Vorstands der Readcrest Capital AG zu den Angaben nach 289a Abs. 1 HGB

Erläuternder Bericht des Vorstands der Readcrest Capital AG zu den Angaben nach 289a Abs. 1 HGB Erläuternder Bericht des Vorstands der Readcrest Capital AG zu den Angaben nach 289a Abs. 1 HGB Der Lagebericht der Readcrest Capital AG ( Gesellschaft ) für das Geschäftsjahr der Gesellschaft vom 1. Januar

Mehr

Muster II. Steuerbescheinigung

Muster II. Steuerbescheinigung Muster (Bezeichnung des Schuldners der Kapitalerträge) Adressfeld Steuerbescheinigung einer leistenden Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse oder eines Personenunternehmens oder eines Spezial-nvestmentfonds

Mehr