AUSSCHREIBUNG für die 29. Holsteiner Frühjahrsauktion am Sonntag, den 29. März 2015 in Elmshorn

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1 AUSSCHREIBUNG für die 29. Holsteiner Frühjahrsauktion am Sonntag, den 29. März 2015 in Elmshorn Gemeldet werden können: 4-7jährige gut gerittene Stuten, Wallache und Reithengste, die im Besitz eines Abstammungsnachweises des Holsteiner Zuchtverbandes sind. Pferde, die bereits früher über eine Reitpferdeauktion des Holsteiner Verbandes verkauft wurden, sind nicht zugelassen. Die Aussteller müssen Mitglieder des Holsteiner Verbandes sein. Die Aussteller sind Eigentümer der zur Auktion vorgestellten Pferde. Bedingungen für die Aussteller: Die Pferde sollen sich in gutem Futterzustand befinden und rechtzeitig in Sportkondition gebracht werden, d.h. Stallhaltung und tägliches Training. Die Auswahl der Pferde erfolgt in der Zeit vom bis an sechs Standorten im erweiterten Zuchtgebiet und in der KW 4. an drei Standorten in Schleswig-Holstein (20.01., und 22.01). Die Eignung der Pferde für die Auktion wird unter dem Sattel, über mehrere Sprünge und im Freispringen geprüft. Darüber hinaus werden die Pferde gemustert und gemessen. Ein Zeitplan für die Vorstellungstermine geht den Ausstellern in Schleswig-Holstein Ende der 3. Kalenderwoche schriftlich zu. Alle für die Auktion in Frage kommenden Pferde werden voraussichtlich in der 6. Kalenderwoche in Elmshorn zusammengezogen, um für den Katalog fotografiert und tierärztlich untersucht zu werden. Eine schriftliche Einladung zu diesen Terminen wird Ihnen rechtzeitig mitgeteilt bzw. Sie werden telefonisch benachrichtigt. Falls bereits vorhanden bringen Sie bitte zum Auswahltermin eine CD der Röntgenbilder des zur Vorstellung angemeldeten Pferdes mit, diese Röntgenaufnahmen sollten nicht älter als 1 ½ Jahre sein. Um, wie allgemein üblich, Kaufinteressenten die Kollektion bereits vor der Versteigerung vorstellen zu können, müssen alle für die Auktion angenommenen Pferde voraussichtlich am Montag, den 02. März in Elmshorn angeliefert werden. Der genaue Anlieferungszeitpunkt wird Ihnen rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Sämtliche Pferde müssen eine abgeschlossene Grundimmunisierung gegen Pferdeinfluenza und Herpes vorweisen können, die nicht länger als sechs Monate zurückliegt, sowie eine zweimalige Impfung gegen Hautpilz mit Insol Dermatophyton innerhalb von 14 Tagen. Die letzte Impfung darf nicht später als zwei Wochen vor der Anlieferung erfolgen. Die Dokumentierung im Pferdepass ist zwingend erforderlich. Von allen zur Auktion angenommenen Pferden sind Röntgenbilder von guter Qualität an den Holsteiner Verband zu senden. Bitte beachten Sie folgende Anforderungen: Die Röntgenbilder sollten nicht vor dem 1. Januar 2015 erstellt worden sein. Es sind ausschließlich digitale Röntgenbilder zugelassen. Die Röntgenbilder für angenommene Pferde müssen spätestens am Montag, den 26. Januar 2015 in Elmshorn vorliegen. Erforderlich sind folgende Aufnahmen: vorne beiderseits Zehe 90 und Oxspring hinten beiderseits Zehe 90 und Sprunggelenk 45 und 115 Knie beiderseits 110 Diese Röntgenbilder werden im Auftrage des Ausstellers von den Auktionstierärzten begutachtet. Die Entscheidung darüber, ob das Pferd im Ergebnis der klinischen und röntgenologischen Untersuchung zur Auktion zugelassen werden kann, treffen die Auktionstierärzte. Diese werden gegenüber Dritten von ihrer Verschwiegenheitspflicht entbunden. Die Kosten werden dem Aussteller durch die Auktionstierärzte direkt in Rechnung gestellt. Die erste tierärztliche Untersuchung der zur Auktion in Frage kommenden Pferde erfolgt anlässlich des Fototermins in der 6. Kalenderwoche. Etwaige nach der 1. Untersuchung festgestellte Mängel schließen eine Teilnahme an der Auktion aus. Eine zweite gesundheitliche Überprüfung erfolgt bei Anlieferung in Elmshorn. Die dritte gesundheitliche Überprüfung erfolgt vor der Auktion und wird per Videoaufnahme dokumentiert. Etwaige nach dieser Untersuchung, oder bereits in der Trainingszeit festgestellte Mängel schließen eine 1

2 Teilnahme an der Auktion ebenfalls aus. In diesem Fall hat der Aussteller die tägliche Vorbereitungsgebühr von 20,-- + MwSt., sowie alle bereits angefallenen Kosten wie z. B. Aufnahme in den Katalog etc. zu zahlen. Der Aussteller erlaubt dem Veranstalter in unklaren Fällen die Auktionstierärzte in seinem Namen zu beauftragen zusätzliche Röntgenaufnahmen zu erstellen. Die Kosten für eventuell zusätzlich gefertigte Röntgenaufnahmen trägt der Aussteller. Der Veranstalter darf den Vertrauenstierärzten der Interessenten gestatten, in Anwesenheit des Auktionstierarztes die Pferde klinisch zu untersuchen. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kaufinteressent. Der Veranstalter kann im Bedarfsfall ohne vorherige Benachrichtigung des Ausstellers in dessen Namen einen Tierarzt mit der Behandlung des Pferdes beauftragen. Die anfallenden Kosten trägt der Aussteller. Sollte sich ein Pferd im Verlauf der Vorbereitung als nicht geeignet erweisen, verpflichtet sich der Aussteller, das Pferd zurückzunehmen. Risiko und Haftung: Jeder Aussteller trägt das Risiko und die Haftung für das Pferd auch über die Anlieferung bei dem Veranstalter hinaus. Für jedes Pferd muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Der Aussteller garantiert die Richtigkeit der von ihm mitgeteilten Beschaffenheitsmerkmale des Pferdes ( Alter, Geschlecht, Farbe, Größe, Abstammung, evtl. durchgeführte Operationen, das Auftreten von Sommerekzemen, Weben, Koppen, Informationen zur Eigenleistung, Verwandtschaftserfolge etc.). Im Übrigen haftet der Aussteller nach den bürgerlich rechtlichen Bestimmungen mit der Einschränkung, dass der Aussteller im Falle der Rücknahme des Pferdes lediglich die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland entstandenen Fracht- und Begleitkosten zu tragen hat. Bei Inanspruchnahme des Veranstalters wegen fehlerhafter Angaben oder mangelnder Qualität des Pferdes hat er als Kommissionär einen Regressanspruch gegen den Aussteller. Im Falle eines Rechtsstreites mit dem Käufer, kann der Veranstalter dem Aussteller den Streit verkünden und sich nach eigenem Ermessen mit dem Käufer vergleichen. Kosten: Die Kosten für die tierärztliche Untersuchung teilen sich wie folgt auf: - erste klinische Untersuchung 180,--( zzgl. 19% Mwst.) - zweite klinische Untersuchung (inkl. Video- 70,--( zzgl. 19% Mwst.) Dokumentation, unmittelbar vor der Auktion) - Tierärztliche Beratung der Interessenten 30,--(zzgl. 19% Mwst.) - Röntgenuntersuchung (soweit erforderlich) 220,--(zzgl. 19% Mwst.) - Begutachtung von Röntgenbildern, die nicht von den Auktionstierärzten angefertigt worden sind 50,--(zzgl. 19% Mwst.) - EVA Untersuchung, je notwendiger Blutproben- 50,--(zzgl. 19% Mwst.) entnahme Diese, sowie eventuell weitere während der Vorbereitungen anfallende Tierarztkosten werden den Ausstellern direkt vom Tierarzt in Rechnung gestellt. Lediglich die EVA Untersuchung wird direkt vom Veranstalter im Zuge der Abrechnung verrechnet. Der Veranstalter schließt für sämtliche zur Auktion angelieferten Pferde eine Versicherung bei der Vereinigten Tierversicherung (VTV) ab. Die Versicherungssumme beträgt ,--. Der Versicherungsschutz beinhaltet Verluste, die infolge von Krankheit oder Unfall zum Tod, zur Nottötung oder zur dauernden Unbrauchbarkeit als Reitpferd führen. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Anlieferung und endet mit dem Zuschlag. Die Entschädigung beträgt 80 % der Versicherungssumme abzüglich eines evtl. Verwertungserlöses. Die Versicherungsprämie beträgt 179,-- (inkl. Vers. St.) und wird zusammen mit den anderen Kosten bei der Abrechnung berücksichtig. Eine höhere Versicherungssumme ist auf Antrag des Ausstellers möglich. 2

3 Folgende Kosten sind vom Aussteller zu tragen: Aufnahme in den Katalog, Bilder, Werbung, Video 300, % MwSt. beim Verkauf zu liefernde Decke, sowie Bandagen und Halfter insgesamt 200, % MwSt. Vorbereitungszeit in Elmshorn pro Pferd und Tag 20, % MwSt. Versicherungsprämie ( Versicherungssumme) 179,-- (inkl. Versicherungssteuer) Evtl. Schmiedekosten sowie Kosten für Zahnbehandlung oder Wurmkur werden zusätzlich berechnet. Abrechnungspreis: Der Aussteller erhält beim Verkauf ausgezahlt:./. 8 % Kommissionsgebühr (bei einem bis ,--)./. 12,5 % Kommissionsgebühr (bei einem von ,-- bis ,--)./. 15% Kommissionsgebühr (bei einem ab ,--) Die Abrechnung erfolgt in der 18. Kalenderwoche 2015 ( 27. April 1. Mai 2015). Die Abrechnung der über die Auktion verkauften Reitpferde erfolgt durch den Veranstalter und wird unter Berücksichtigung folgender Einschränkung in der 18. Kalenderwoche abgewickelt: Im Falle eines Zahlungsverzuges des Käufers tritt der Veranstalter nicht in Vorlage. Ausgezahlt wird maximal ein versicherungsmäßig geschützter Betrag von ,00. Zur Absicherung gegen Gewährleistungsansprüche schließt der Veranstalter eine Versicherung bis zu einer Höchstsumme von ,00 ab. Sollte der diese Summe überschreiten, wird der Mehrbetrag zunächst nicht ausgezahlt, sondern bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist auf einem separaten Bankkonto verzinslich deponiert. Mit der Auswahl des Pferdes zur Auktion verpflichtet sich der Aussteller zu einer Bereitstellung des Pferdes für die Auktion. Im Falle eines vorzeitigen Verkaufs des Pferdes wird eine Konventionalstrafe von 5.000,-- erhoben, wobei dem Aussteller der Nachweis vorbehalten bleibt, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist und der Veranstalter seinerseits geltend machen kann, dass der Schaden höher ist. Um das Risiko für die Aussteller möglichst gering zu halten, ist jedem Aussteller Gelegenheit gegeben, sein Pferd selbst zurückzusteigern. - Ab einem von ,-- bis ,-- müssen dann außer den vorgenannten Vorbereitungskosten zusätzlich 6 % Kommissionsgebühr an den Holsteiner Verband gezahlt werden. 3

4 - Bei einem ab ,-- muss die gesamte Abrechnungssumme an den Holsteiner Verband gezahlt werden (Vorbereitungs- und Werbungskosten, Versicherungsprämie, 10 % Kommissionsgebühr, 6 % Aufgeld) Diese Kommission entfällt für den Aussteller, wenn der bei einem Rückkauf unter ,- bleibt. In diesem Fall sind nur die Werbungs- und Vorbereitungskosten, sowie die Versicherungsprämie zu zahlen. Beim vorzeitigen Ausfall des Pferdes sind nur Vorbereitungs- und Werbekosten zu zahlen. Durchführung und allgemeine Bedingungen der Auktion 1. Vor der eigentlichen Auktion werden die Pferde an der Hand, im Freispringen oder unter dem Reiter vorgestellt. 2. Das Ausbieten der Pferde erfolgt in. Es werden nur Gebote von mindestens 100,-- angenommen. 3. Die Versteigerung wird vom Holsteiner Verband in eigenem Namen für Rechnung des Ausstellers durchgeführt. Die Gefahr geht in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem das Pferd nach dem Zuschlag in der Box des Auktionsstalles zur Übernahme zur Verfügung steht. 4. Die Bezahlung ist in bar oder per Scheck mit dem Zuschlag fällig. Kosten des Einzugs trägt der Käufer. Abweichende Vereinbarungen des Veranstalters mit dem Käufer bedürfen der Schriftform. Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises und der Nebenkosten. 5. Jedes Pferd soll am Auktionstag abgenommen werden, andernfalls steht es auf Kosten des Käufers in Elmshorn. 6. Bei Streitigkeiten ist der Gerichtsort und Erfüllungsort auf jeden Fall Elmshorn. Im Falle eines Gewährleistungsprozesses kann der Veranstalter dem Aussteller den Streit verkünden, oder auch nach eigenem Ermessen erforderlichenfalls einen Vergleich abschließen. Im Falle der Nichtdurchführbarkeit der Auktion aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat (behördliches Verbot o.ä.), wird für daraus etwa entstehende Schäden gleich welcher Art, nicht gehaftet. Etwa bereits erbrachte Leistungen des Veranstalters sind zu bezahlen, bzw. werden nicht erstattet. Anmeldeschluss: für das erweiterte Zuchtgebiet Samstag, den 7. Januar 2015 für Schleswig Holstein Mittwoch, den 13. Januar 2015 Peter Glisic Elmshorn, im Dezember

5 ANMELDUNG zur 29. Holsteiner Frühjahrsauktionauktion am 29. März 2015 in Elmshorn Bitte senden Sie die vollständig ausgefüllte Anmeldung an den Verband der Züchter des Holsteiner Pferdes e.v., Westerstr , Elmshorn; per Fax: +49(0) oder per an nachdem Sie die Bedingungen der Ausschreibung auf unserer Internetseite oder aus dem von Ihnen angeforderten (Tel.: 0049 (0)4121 / ) schriftlichen Text zur Kenntnis genommen haben. Bitte fügen Sie der Anmeldung eine Kopie der Eigentumsurkunde bei! Eigentümer: Straße: Ort: Telefon: Mobil: Fax: Für die zur Anmeldung vorgesehenen Pferde muss ein vollständig geführter Pferdepass mit den eingetragenen Impfdaten vorhanden sein! Eignung: Springen Dressur Vielseitigkeit Lebens-Nr. des Pferdes: FN eingetragen nein, ja, Name: Geschlecht: Stute Wallach Hengst Geburtsjahr: Farbe: Stockmaß: cm Vater: Züchter: Muttervater: Stamm Nr.: Kurze Beschreibung des Pferdes mit Ausbildungsstand, Eignung, evtl. Turnier- oder Schauerfolge, evtl. Fohlen, wenn ja von welchem Hengst, Verwandtschaftsleistungen u. a.: Ist das oben genannte Pferd bereits Operationen unterzogen worden, wenn ja, welche? Hat das oben genannte Pferd schon einmal an einem Sommerekzem gelitten, gewebt, gekoppt oder sonstige Untugenden aufgewiesen? Nein Ja, Standort des Pferdes: Bevorzugter Auswahltermin: Bei Überlastung von Auswahlterminen behalten wir uns vor Ihnen einen anderen Termin als Ihren Wunschtermin zuzuordnen. Einteilung der Auswahltermine nach zeitlichem Eingang der Anmeldung. Im erweiterten Zuchtgebiet müssen pro Auswahlplatz mindestens 10 Anmeldungen vorliegen. TERMINE IM ERWEITERTEN ZUCHTGEBIET Di Metelen, Birgit Becker Mi Ober-Ramstadt, vormittags, H. K. Heleine Mi Ellwangen, nachmittags, Nikolaus Eichert Do Schärding (Passau), Michael Pobitzer Fr Lunzenau (Chemnitz), vormittags, M. Meinig Fr Reitsportpark Dallgow, nachmittags Anmeldeschluss für das erweiterte Zuchtgebiet ist am Mittwoch, den Bitte beachten! TERMINE IN SCHLESWIG-HOLSTEIN Di Reithalle Behrendorf Mi Gestüt Grönwohldhof, v. Allwörden Do HV, Elmshorn Anmeldeschluss für Schleswig-Holstein ist am Dienstag, den Bitte beachten! Hiermit stimme ich den Bedingungen der mir vollständig bekannten Ausschreibung der 29. Holsteiner Frühjahrsauktion zu und melde das hier vorstehend beschriebene Pferd verbindlich zur Teilnahme an. Datum: Unterschrift: 5

Eigentümer: Straße: Ort: Telefon: Mobil: Fax: Geschlecht: Stute Wallach Hengst Geburtsjahr: Farbe: Stockmaß: cm

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