Qualitätsmanagementkonzept der Humanwissenschaftlichen Fakultät

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1 Qualitätsmanagementkonzept der Humanwissenschaftlichen Fakultät Die Humanwissenschaftliche Fakultät hat das Ziel ein Konzept des Qualitätsmanagements zu entwickeln und umzusetzen, das einer kontinuierlichen Überprüfung und Optimierung der Qualität aller fakultätsspezifischen Aufgaben dient. Als zentrale Handlungsfelder betrachtet die Humanwissenschaftliche Fakultät dabei nicht nur den Bereich Lehre und Studium, sondern auch die Entwicklung ihres spezifischen Forschungsprofils im Rahmen ihrer Forschungsschwerpunkte einschließlich der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie eine Optimierung und Standardisierung im Bereich der unterstützenden Prozesse an der Fakultät. Neben einer Sicherung der Abläufe in diesen Handlungsfeldern, dient das Qualitätsmanagement auch dazu, die Matrixstruktur der Humanwissenschaftlichen Fakultät hinsichtlich ihrer Lehr- und Forschungsbereiche (Departments, Forschungscluster) kontinuierlich zu überprüfen und neuen Entwicklungen im Bereich der Studiengänge und Forschungsschwerpunkte anzupassen. Die horizontalen Handlungsfelder der Internationalisierung und perspektivisch der Chancengleichheit werden als integrale Bestandteile des Qualitätsmanagements verankert. Mithilfe des Konzepts werden in den zentralen Handlungsfeldern Schwerpunkte des Qualitätsmanagements an der Humanwissenschaftlichen Fakultät gesetzt. Als übergreifende Aufgabe wird das Qualitätsmanagement der Fakultät von der Geschäftsstelle Planung, Entwicklung und Qualitätsmanagement des Dekanats gesteuert und koordiniert. Abbildung 1: Handlungsfelder des Qualitätsmanagements an der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Eigene Darstellung z. T. in Anlehnung an Nickel 2007: 44 und QM-Handbuch der Universität Potsdam 2010: 16f. 1 1 Vgl. Nickel, S. (2007): Institutionelle QM-Systeme in Universitäten und Fachhochschulen. Konzepte - Instrumente Umsetzung. CHE-Arbeitspapier Nr. 94, September 2007, (abgerufen: ); 1

2 1. Lehre und Studium Das Qualitätsmanagement im Handlungsfeld Lehre und Studium orientiert sich insbesondere an den Handlungsfeldern der auf Lehre und Studium bezogenen Qualitätssicherung der Universität Potsdam sowie an der Evaluationssatzung der Universität Potsdam vom 20. Juli Qualitätssicherung und Verankerung einer dialogorientierten Qualitätskultur Auf Grundlage der Evaluationssatzung der Universität Potsdam werden die Verfahren bei der Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen, Studiengang- und Modulevaluationen nachfolgend bestimmt. Diese Festlegungen ersetzen die Verordnung der Dekanin zur Durchführung von Evaluationen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam vom 14. Januar Jährlicher Überblick zur Studiensituation In einem jährlichen Überblick über die Studiensituation an der Humanwissenschaftlichen Fakultät werden im Ressort für Planung, Entwicklung und Qualitätsmanagement relevante Kennzahlen aus der Statistik der Universität Potsdam zusammengestellt. Diese umfassen insb. die Absolventenentwicklung, Absolventenrelationen, Fachstudiendauer der Absolventinnen und der Absolventen, Quote der Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher sowie die Auslastung und Ausschöpfung von Studienprogrammen und Lehreinheiten. Weiterhin werden Kapazitätsanalysen zur Aufdeckung von Engpässen im Lehrangebot berücksichtigt. Der Bericht wird den Departmentsprecherinnen und/oder Departmentsprechern, den Studienkommissionen, der LSK sowie der Studiendekanin und/oder dem Studiendekan zur Verfügung gestellt. Mit diesen Beteiligten werden in einer gemeinsamen Veranstaltung die Ergebnisse diskutiert und ggf. zukünftige Maßnahmen entwickelt Dokumentation und Entwicklung von Prozessen und Verantwortlichkeiten Auf der Ebene der Fakultät werden die zentralen qualitätssichernden Prozesse und Verantwortlichkeiten - zunächst für den Bereich Lehre und Studium - mit dem Ziel erhöhter Transparenz und Optimierung mithilfe eines Funktionsdiagramms dokumentiert und veröffentlicht. Die Prozesse orientieren sich nach Möglichkeit an den Prozessbeschreibungen der Universität für Lehre und Studium, um die Umsetzung zentraler Prozesse auf Fakultätsebene zu gewährleisten. Anregungen zur Anpassung der Prozesse und Verantwortlichkeiten auf Fakultätsebene können an die Geschäftsstelle Planung, Entwicklung und Qualitätsmanagement der Fakultät gerichtet werden, sodass eine kontinuierliche Verbesserung ermöglicht wird. vgl. Qualitätsmanagementhandbuch für den Bereich Lehre und Studium, Selbstdokumentation der Universität Potsdam, (abgerufen: ). 2 Vgl. QM-Handbuch der Universität Potsdam 2010: 54, Evaluationssatzung der Universität Potsdam: (abgerufen: ). 3 Für die Verordnung der Dekanin zur Durchführung von Evaluationen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät der Universität Potsdam vom 14. Januar 2010: (abgerufen: ). 2

3 1.1.3 Qualitätssicherung und -entwicklung von Lehrveranstaltungen, Studiengängen und Modulen Lehrveranstaltungsevaluation Jede und jeder hauptamtlich Lehrende der Humanwissenschaftlichen Fakultät ist verpflichtet, in jedem akademischen Jahr 25% seiner Lehrveranstaltungen der Lehrveranstaltungsevaluation, mind. jedoch eine Lehrveranstaltung, unter Verwendung des fakultätsübergreifenden Bogens des universitären Zentrums für Qualitätsentwicklung in Lehre und Studium (ZfQ) plus eventueller Ergänzungen durch veranstaltungsbezogene Fragen zu unterziehen. Spezifische, individuelle Modelle der Lehrveranstaltungsevaluation sind ebenfalls erwünscht. Die Verteilung der evaluierten Lehrveranstaltungen soll so erfolgen, dass Veranstaltungen aller Module und aller Studiensemester der Studiengänge eines Departments in die Evaluierung einbezogen werden. Die Information über die Durchführung der Evaluation soll von der und dem Lehrenden so früh an die Studierenden der betreffenden Lehrveranstaltungen gegeben werden, dass eine Diskussion der Ergebnisse mit den Studierenden im gleichen Semester möglich ist. Die Auswertung der Befragungsergebnisse erfolgt über das ZfQ. Diese werden sowohl den Lehrenden, die über die Ergebnisse mit den Studierenden in einen Dialog treten, als auch in pseudonymisierter Form der Dekanin oder dem Dekan, der Studiendekanin und/oder dem Studiendekan und der Geschäftsstelle Planung, Entwicklung und Qualitätsmanagement zur Verfügung gestellt. Wesentliche Ergebnisse werden durch die Dekanin oder den Dekan den Fakultätsangehörigen zugänglich gemacht. Die Lehrenden treten mit den Studierenden in ihren jeweiligen Lehrveranstaltungen über die Ergebnisse in einen Dialog und leiten Konsequenzen ab, indem sie die Ergebnisse bei der Weiterentwicklung des Lehrangebots berücksichtigen. Entanonymisierte Evaluationsergebnisse werden ausschließlich der Dekanin oder dem Dekan zur Verfügung gestellt. Diese oder dieser prüft in regelmäßigen Abständen, ob die Lehrenden die geforderten 25% ihrer Lehrveranstaltungen der Lehrevaluation unterziehen. Lehrende, die dieser Verpflichtung in einem Studienjahr nicht nachkommen, werden von der Dekanin oder dem Dekan schriftlich zur Einhaltung ihrer Evaluationsverpflichtung aufgefordert. Lehrende, deren Evaluationsergebnisse in Hinblick auf die Lehrqualität innerhalb eines Turnus von zwei Studienjahren weit unter dem Durchschnitt der Lehreinheit liegen, werden von der Dekanin oder dem Dekan zu einem Gespräch über die Qualität der Lehre eingeladen. Dabei werden die Lehrenden auch auf Möglichkeiten der Weiterqualifikation im Rahmen der Angebote der Hochschuldidaktik hingewiesen. Den Studierenden soll es möglich sein, Kritik an Lehrveranstaltungen an die Fakultät heranzutragen, nicht nur über den Dialog mit der oder dem Lehrenden. Ansprechpartner für die Studierenden im Sinne eines Ombudsmanns sind - neben den Fachschaften - die jeweiligen Studiengangverantwortlichen. Sie treten auf Wunsch der Studierenden mit den Lehrenden in Kontakt und vermitteln bei Problemen. Sollte die oder der Studiengangverantwortliche zugleich die oder der Lehrende sein, können sich Studierende an die Studiendekanin und/oder den Studiendekan wenden Studiengang- und Modulevaluation Als zentrales Mittel für die Bewertung von Studiengängen sind die Studiengangevaluation und die Modulevaluation vorgesehen. Die Studiengang- und Modulevaluation soll einmal innerhalb des Laufes einer Regelstudienzeit pro Studiengang durchgeführt werden. Sie umfasst die Befragung von Studierenden und Absolventeninnen und Absolventen. Ergänzend zu den universitätsweiten 3

4 Befragungen des ZfQ können an der Humanwissenschaftlichen Fakultät zusätzliche Informationsquellen und Erhebungsinstrumente für die Studiengang- und Modulevaluation herangezogen werden. Diese richten sich nach gewählten Schwerpunkten der Studiengang- und Modulevaluation, welche sich aus den Daten des ZfQ sowie einem Austausch mit Personen, die mit dem jeweiligen Studiengang und den Modulen besonders vertraut sind, ergeben. Aus Gründen der Ökonomie werden Studiengang- und Modulevaluationen an der Humanwissenschaftlichen Fakultät innerhalb einer Evaluation durchgeführt. Für die Planung dieser Evaluation sind der Fakultätsrat, die Kommission für Lehre und Studium und die Studienkommission der entsprechenden Studiengänge einzubeziehen, der ein Studiengang zugeordnet ist, und die Studiengang- und Modulverantwortlichen. Die Studiengang- und Modulevaluation wird mit Unterstützung des ZfQ durchgeführt. Als dialogorientierte Komponente werden dabei in der Humanwissenschaftlichen Fakultät nicht nur die Studierenden der Studiengänge befragt, sondern auch die mit den Abläufen in Lehre und Studium innerhalb eines Studiengangs besonders vertrauten Personen wie Prüfungsausschussvorsitzende und Studienberaterinnen und Studienberater einbezogen. Der jährliche Überblick zur Lehr- und Studiensituation (s.o.) dient auch zur Entscheidung über eine außerhalb des regulären Turnus durchzuführende Evaluation von Studiengängen, die in ihren Kennzahlen unterdurchschnittliche Werte aufweisen. Diese Entscheidung wird vom Fakultätsrat nach Beratung durch die LSK und dem Department, vertreten durch die Studiengangverantwortliche oder den Studiengangverantwortlichen, getroffen. Die Studiengang- und Modulevaluation soll neben der Studierbarkeit von Curricula sicherstellen, ein konkurrenzfähiges, ausgelastetes und kapazitativ abgesichertes Studienangebot an der Humanwissenschaftlichen Fakultät sicherzustellen. Die Ergebnisse der Studiengang- und Modulevaluation dienen der Qualitätssicherung innerhalb der Fakultät und werden den Modulverantwortlichen, den entsprechenden Studienkommissionen, der Studiendekanin und/oder dem Studiendekan sowie der Geschäftsstelle Planung, Entwicklung und Qualitätsmanagement und der Dekanin oder dem Dekan zur Verfügung gestellt. Über die Studienkommission werden die Studierenden an der Auswertung der Ergebnisse beteiligt. Die Modulverantwortlichen und die Studienkommissionen sind verantwortlich für die Initiierung von Konsequenzen für die Module und die Studiengänge, die sich aus der Studiengang- und Modulevaluation ergeben (z. B. Änderungen von Satzungen, Änderungen der Modulstruktur und von Modulinhalten, Maßnahmen zum Studierendenmarketing). Diese werden der Studiendekanin und/oder dem Studiendekan und der Dekanin oder dem Dekan in einem Bericht innerhalb von sechs Monaten nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Evaluation bekannt gegeben. Die oder der Vorsitzende der Studienkommission berichtet im Fakultätsrat über die wesentlichen Ergebnisse der Studiengang- und Modulevaluation und den daraus resultierenden Maßnahmen. Dieser Bericht wird durch die Dekanin oder den Dekan fakultätsöffentlich gemacht. 1.2 Kompetenzorientierung von Lehre und Studium, Studierbarkeit der Curricula und strukturiertes Studium Der Kompetenzerwerb wird durch entsprechende Fragen in der Lehrveranstaltungs-, Studiengangund Modulevaluation (insb. durch die Absolventenbefragung) rückgemeldet. Gleiches gilt für die Studierbarkeit der Curricula durch Rückmeldung zur Angemessenheit des Workloads innerhalb der Evaluationen. 4

5 Ein strukturiertes Studium wird insbesondere durch Studienverlaufspläne in allen Studiengängen der Fakultät gewährleistet. In allen drei Bereichen können erforderliche Anpassungen - die sich aus den Ergebnissen der Studiengang- und Modulevaluation oder weiteren Rückmeldungen von Studierenden ergeben - in der Studienkommission mit den Studierenden diskutiert und in den Studienordnungen und Modulhandbüchern vorgenommen werden. 1.3 Internationalisierung von Lehre und Studium Die Humanwissenschaftliche Fakultät ist insbesondere um eine Internationalisierung von Lehre und Studium bemüht. Entsprechende Ziele und Maßnahmen werden daher im Internationalisierungskonzept der Fakultät festgelegt und durch die Fakultät unterstützt. 1.4 Forschungsbasierung von Lehre und Studium Die Entwicklung und Einrichtung von neuen nicht lehramtsbezogenen Masterstudiengängen und strukturierten Doktorandenprogrammen orientiert sich entlang der Forschungsschwerpunkte der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Zur Gewährleistung einer forschungsnahen Ausbildung in der zweiten Qualifikationsstufe des Studiums wird die Einrichtung neuer Masterstudiengänge und Doktorandenprogramme von der Fakultät nur unterstützt, wenn diese Programme an einen in der Humanwissenschaftlichen Fakultät existierenden Forschungsschwerpunkt angebunden und von Lehrenden des entsprechenden Clusters getragen werden. Bei der Einrichtung neuer Master- und Doktorandenprogramme ist daher neben der LSK auch die FNK in die Beratungen über die Einrichtung der Programme einzubeziehen. 1.5 Lehrprofessionalisierung Die Lehrprofessionalisierung wird durch die Diskussion von Evaluationsergebnissen zwischen den Lehrenden und Studierenden, in den Lehrveranstaltungen und Studienkommissionen, gefördert. Die Diskussion und Integration neuer Lehr-/Lernformen wie z. B. E-Learning tragen ebenfalls zu einer Professionalisierung der Lehre bei. Seit 2010 vergibt die Fakultät alle zwei Jahre einen Preis für die beste Lehr- und Studieninnovation an der Humanwissenschaftlichen Fakultät. Darüber hinaus werden Lehrende der Fakultät zukünftig über die Angebote der Hochschuldidaktik des Netzwerks Studienqualität Brandenburg (sqb) sowie Angebote der Potsdam Graduate School, der AG elearning, des Zessko, des Career Service sowie der ZEIK regelmäßig informiert. Promovierende der Fakultät werden auf die Angebote der Potsdam Graduate School hingewiesen. 2. Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses 2.1 Evaluierung der Forschungsstruktur der Fakultät Um eine stärkere strukturelle Verankerung und Sichtbarkeit der Forschung an der Humanwissenschaftlichen Fakultät zu erreichen, hat die Fakultät mit ihrer Strukturreform im Jahre 2008 die Etablierung von Forschungsclustern beschlossen. Derzeit hat die Fakultät vier Forschungscluster innerhalb des Strukturbereichs Kognitionswissenschaften (Sprache; Handeln und Verhalten; Gesundheit; Breiten- und Spitzensport) sowie zwei Forschungscluster im Strukturbereich Bildungswissenschaften (Schule und Unterricht; Lernen über die Lebensspanne). Die Forschungscluster dienen der interdisziplinären Vernetzung von Forscherinnen und Forschern innerhalb der Fakultät, der Bildung größerer, konkurrenzfähiger Forschungsverbünde und der Schaffung einer evaluierbaren Forschungsstruktur in der Fakultät. Eine Zuordnung von Professoreninnen und Professoren und anderen zur eigenständigen Forschung qualifizierten 5

6 Fakultätsangehörigen (Postdocs) erfolgt auf der Grundlage von Publikationsleistungen (6 Publikationen über einen Zeitraum von drei Jahren) und Drittmitteleinwerbungen (mind Euro über einen Zeitraum von drei Jahren) durch die FNK der Fakultät. Die Zuordnung wird jährlich anhand der Angaben aus den Anträgen zur leistungsbezogenen Mittelzuweisung überprüft. Die inhaltliche Zuordnung erfolgt auf der Grundlage der durch Publikationen belegten Forschungsschwerpunkte. Die Mehrfachzugehörigkeit zu Forschungsclustern ist möglich und wird zur Förderung der innerfakultären Vernetzung angestrebt. Der Anteil der einem Forschungscluster zugeordneten Angehörigen der Fakultät dient derzeit als allgemeine Kennzahl der Forschungsaktivitäten an der Fakultät. Die Forschungsschwerpunkte der Fakultät unterliegen dynamischen Prozessen, die durch verschiedene Faktoren wie u.a. Neu- und Wegberufungen, die Etablierung neuer Forschungsrichtungen innerhalb von Fächern und über Fächergrenzen hinweg sowie neue Vernetzungen bedingt sein können. Eine regelmäßige Evaluierung der Forschungscluster dient dementsprechend der Anpassung der Forschungsstruktur innerhalb der Fakultät an die Forschungsentwicklung, aber auch zur Identifizierung von starken Forschungsbereichen innerhalb der Fakultät, die eine Grundlage für ihre weitere Entwicklung bildet auch im Zusammenhang mit der Positionierung innerhalb der Fakultät im Hochschulentwicklungsplan sowie den Ziel- und Leistungsvereinbarungen (LZV) mit dem Präsidium. Eine Evaluation der Forschungscluster wird in regelmäßigen Abständen (zum Zeitpunkt der Zwischenevaluation der LVZ zwischen Fakultät und Präsidium) durchgeführt. Sie umfasst folgende Bereiche: Publikationen (peer reviewed Zeitschriften) und Drittmitteleinwerbung (DFG, BMBF, EU) der Mitglieder Etablierung vernetzter Forschung innerhalb des Clusters (gemeinsame Drittmittelanträge und gemeinsame Publikationen von Clustermitgliedern) Internationalisierung eines Clusters (gemeinsame Drittmittelanträge und gemeinsame Publikationen von Clustermitgliedern mit internationalen, nicht hauptamtlich in Deutschland tätigen Forscherinnen und Forschern) Leistungen in der Nachwuchsförderung (Anzahl der erfolgreich abgeschlossenen Promotionen unter Erstbetreuung eines Clustermitglieds im Forschungsbereich des Clusters) Einbindung von Stipendiatinnen und Stipendiaten aus der Postdoc-Förderung (z.b. Marie- Curie, Humboldt-Stiftung etc.) Die Evaluation erfolgt durch die FNK, die entsprechende Erhebungsinstrumente und Erhebungsverfahren entwickelt. Dies umfasst auch die Erarbeitung von Vorschlägen für die aus den Ergebnissen der Evaluierung abzuleitenden Maßnahmen. 2.2 Förderung der Forschungsaktivitäten Um die Forschungsaktivitäten und -vorhaben innerhalb der Fakultät zu vernetzen und Synergien für neue Forschungsschwerpunkte und -verbünde zu schaffen, finden auf Einladung des Dekanats regelmäßig Gespräche der Angehörigen der Forschungscluster und Professoreninnen und Professoren der Humanwissenschaftlichen Fakultät (in den jeweiligen Strukturbereichen) statt. 6

7 2.3 Internationalisierung der Forschung Die Qualität der Fakultät bestimmt sich auch durch die internationale Vernetzung der Forschung und des wissenschaftlichen Nachwuchses. Entsprechende Ziele und Maßnahmen werden daher im Internationalisierungskonzept der Fakultät festgelegt und durch die Fakultät unterstützt. 3. Unterstützende Prozesse 3.1 Abläufe in Dekanat und Fakultät dokumentieren und optimieren Um die Qualität der Abläufe des Dekanats und der Fakultät zu sichern und zu entwickeln, werden zentrale Abläufe dokumentiert und die relevanten Abläufe den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Fakultät transparent gemacht. Deren Vorschläge zur Aktualisierung sowie Anregungen zur Optimierung werden im Rahmen einer jährlichen Veranstaltung aufgegriffen. Darüber hinaus findet eine kontinuierliche Aktualisierung der Abläufe durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Dekanats statt. 3.2 Informationsflüsse optimieren Für Informationen zur Fakultät ist die Internetseite die erste und zentrale Anlaufstelle. Die Übersichtlichkeit der Fakultätsinformationen ist sowohl für Angehörige der Universität Potsdam sowie für Außenstehende entscheidend, um an die gewünschten Informationen zu gelangen. Ziel ist es, einen möglichst optimalen Informationsfluss sicherzustellen. Zu diesem Zweck soll die Aufbereitung der Fakultätsinformationen auf der Homepage evaluiert werden, um anschließend Anpassungen vornehmen zu können. Ebenfalls zur Sicherung und Verbesserung des Informationsflusses sollen Informationen gezielter an die relevanten Gruppen verteilt werden. Zentrale Informationen werden daher über das Dekanat in der Fakultät weitergeleitet - auch um Redundanzen zu vermeiden. Dazu werden Listen mit relevanten Personengruppen (wie bspw. Professoreninnen und Professoren, Prüfungsausschussvorsitzende, Departmentsprecherinnen und/oder Departmentsprecher) und die entsprechenden Verteiler laufend durch das Dekanat aktualisiert. 3.3 Internationalisierung des Personals und unterstützender Strukturen Die Internationalisierungsbemühungen der Fakultät schließen die unterstützenden Strukturen sowie das Personal der Fakultät ein. Entsprechende Ziele und Maßnahmen werden daher im Internationalisierungskonzept der Fakultät festgelegt und durch die Fakultät unterstützt. 7

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