Anwaltportal startet zur Buchmesse

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1 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite Jahrgang Nr. 2 Das Informations-Magazin für alle juris Kunden Seite 8 Anwaltportal startet zur Buchmesse Weitere Top-Themen in dieser Ausgabe: DAV zieht positive Bilanz juris baut E-Government aus GesetzesTexte erweitern Printangebot Gewinnspiel: 1 Jahr juris gratis Seite 2 Seite 4 Seite 8 Seite 12

2 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 3 Aus dem Unternehmen DAV zieht positive Bilanz RA Svend-Gunnar Kirmes, Präsident des Landesverbandes Sachsen im DAV Vor etwas über einem Jahr haben juris und der Deutsche Anwaltverein (DAV) eine Kooperation mit dem Ziel geschlossen, die Marktposition kleiner und mittlerer Kanzleien zu stärken. Voraussetzung dafür ist der Zugriff auf umfassende und aktuelle Rechtsinformationen. Darüber hinaus wurde ein spezielles Paket mit Sonderkonditionen für DAV- Mitglieder geschnürt. Wir sprachen mit Svend-Gunnar Kirmes, Rechtsanwalt und Präsident des Landesverbandes Sachsen im DAV. juris: Über ein Jahr ist seit der Kooperationsvereinbarung vergangen. Wie sieht die Zwischenbilanz aus? Kirmes: Ich glaube, dass wir unseren Vereinsmitgliedern ein gutes Angebot mit der Rahmenvereinbarung unterbreitet haben. Bereits seit langem arbeiten die Gerichte mit juris. Mit unserer Rahmenvereinbarung haben nun unsere Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit, ebenso schnell und zuverlässig und vor allem zu einem günstigen Preis die aktuelle Rechtsprechung auf ihrem Arbeitsplatz griffbereit zu haben. Ich denke, dass beide Vertragsseiten eine positive Bilanz ziehen können. Die Nutzerzahlen seit Bestehen der Rahmenvereinbarung zeigen bereits jetzt, dass ein entsprechendes Angebot zu attraktiven Preisen gewünscht war und so auch angenommen wird. juris: Was waren die Motive des DAV diese Kooperation gerade mit juris einzugehen? Kirmes: Natürlich haben die Landesverbände im Vorfeld der Vertragsverhandlungen diverse Rechtsprechungs- und Rechercheportale unter die Lupe genommen. Das Angebot von juris schien dabei in seinem Umfang und in seiner Vielfalt sowohl für die Spezialisten als auch für den Allgemeinanwalt ausgesprochen praktikabel zu sein. juris: Worin sehen Sie die Vorteile der Kooperation für die DAV-Mitglieder? Kirmes: Die Flut von Rechtsprechung ist heute kaum noch durch das Studium der Fachzeitschriften zu bewältigen. Datenbanken auf CD-ROM, die nur halbjährlich oder gar nur jährlich aktualisiert werden, können nicht die notwendige Aktualität bringen, die vom Anwalt erwartet wird. Tagfrische Informationen sind für die Anwaltschaft von großer Bedeutung. Durch die über Schlagworte leicht auffindbare aktuelle Rechtsprechung, nicht zuletzt aber auch der Rückgriff auf einen sehr umfangreichen Fundus älterer Rechtsprechung, wird nicht nur die Arbeit der Kollegen erleichtert, sie führt auch zu präziseren Ergebnissen. Kostenaufwand und Nutzen müssen dabei aber in einer vernünftigen Relation stehen. Mit der Rahmenvereinbarung zwischen dem DAV und juris wurde ein solches Angebot geschaffen. juris: Gibt es ein Feedback der Mitglieder auf das spezielle Angebot? Kirmes: Ich glaube, dass die aussagefähigste Rückkopplung darin zu sehen ist, dass innerhalb dieses Jahres bereits eine so große Anzahl das Angebot nutzt. Unsere Kooperationsvereinbarung reicht aber noch weiter. Über das eigens konzipierte DAV-Produkt hinaus erhalten unsere Mitglieder auch die übrigen Inhalte zu Sonderkonditionen. Sie bekommen 10 % Nachlass auf alle juris-produkte. Somit ist das Flatrate-Angebot von juris für die wesentlichsten Rechtsgebiete ausbaubar. Etwa mit Aufsätzen, Literatur und Kommentaren oder Handbüchern. juris: Wie sehen Sie die künftige Zusammenarbeit? Kirmes: Die Landesverbände im DAV und natürlich die Ortsvereine werden die Vereinbarung zwischen DAV und juris unter ihren Kolleginnen und Kollegen weiter bekannt machen. Dabei scheint es sinnvoll zu sein, die Möglichkeiten, die das juris-programm bietet, praktisch vorzuführen. Denkbar wäre also, dass z.b. im Rahmen von ausgewählten Fortbildungsveranstaltungen eine Live- Recherche zum Vortragsinhalt präsentiert wird. Ich glaube, dass eine solch praktische Anwendung deutlicher überzeugt als jede allgemeine Programmpräsentation. Neuer Teamleiter verstärkt das Marketing Seit dem 1. Juli gibt es mit Manfred Borchardt erstmals einen Teamleiter Direktmarketing bei juris. Der Werbefachwirt war zuvor im Direktmarketing verschiedener Unternehmen tätig, unter anderem im Versandhandel, im Seminar- und im Telekommunikationsbereich. Innerhalb des Direktmarketings steuert Manfred Borchardt das Call-Center und baut dessen Service- Tätigkeiten aus. Auch die Gestaltung, der Druck und der Versand schriftlicher Informationen zu Neuerscheinungen, besonderen Angeboten oder Umstellungen innerhalb des Produktportfolios erfolgt im Team Direktmarketing. Das Credo des Teamleiters: Aktualität und Serviceorientierung unseren Kunden gegenüber sind Markenzeichen von juris, und dies gilt auch für die Mitarbeiter unseres Call-Centers und unser Informationsangebot. Manfred Borchardt ist außerdem Ansprechpartner für die Buchhändler und Vertriebspartner. Auch dieser Bereich wird künftig noch stärker ausgebaut, um die Betreuung und Zusammenarbeit zu optimieren. Manfred Borchardt, Teamleiter Direktmarketing Seite 2

3 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 4 Aus dem Unternehmen Chefsache Dokumentationsstellen erhalten moderne Technologie Geschäftsführer Samuel van Oostrom Die Frankfurter Buchmesse steht vor der Tür. Wie in jedem Jahr, werden wir auch dieses Mal eine Reihe neuer Produkte zur Messe präsentieren. Einige davon haben wir mit Kooperationspartnern entwickelt. Dabei ist zunächst das Deutsche Anwaltportal hervorzuheben. Gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverlag und der Hans Soldan GmbH haben wir ein Informationsangebot geschaffen, das die Highlights aus dem Angebot der beteiligten Kooperationspartner zusammenführt. Damit können wir gerade jüngeren Anwälten und kleineren Kanzleien maßgeschneidert genau die Rechtsinformationen zur Verfügung stellen, die für die tägliche Arbeit in der Kanzlei gebraucht werden. juris stellt seine erfolgreich eingeführte Internettechnologie mit neuer Rechercheoberfläche nun auch den Dokumentationsstellen zur Verfügung. Diese profitieren dadurch vor allem bei der Recherche und der Dokumentausgabe. Die Dokumentationsstellen beim Bundesverfassungsgericht und bei den fünf obersten Gerichten des Bundes sowie die Dokumentationsstelle des Bundesministeriums der Justiz und weitere Institutionen gewährleisten die kontinuierlich hohe Qualität der Rechtsinformationen bei juris. In einem gemeinsamen Workshop Anfang des Jahres wurden die spezifischen Anforderungen der Dokumentationsstellen ermittelt, und juris erstellte ein Konzept zu deren Abbildung. Die definierten Anforderungen werden zurzeit von der Systementwicklung umgesetzt und im September getestet. Die Abnahme ist für Dezember dieses Jahres geplant. Die Spezialanwendung sieht unter anderem eine so genannte Universalzeile für die um zusätzliche Suchaspekte erweiterten Suchmasken vor. Diese erlaubt z.b. eine vertiefte Recherche, welche für die Arbeit der Dokumentationsstellen unerlässlich ist. Zugleich kann damit eine Suchwortliste aufgebaut werden, die als Suchhistorie dauerhaft abgespeichert und jederzeit wieder aufgerufen werden kann. Als weiteres Feature wird ein Druckmanager bereitgestellt. Damit können unterschiedliche Ausgabeformate wie HTML-, RTF- und PDF-Format zusammengestellt werden. Schließlich können recherchierte Dokumente in einem vereinfachten Verfahren an die juris Dokumentverwaltung abgegeben werden. Dort werden sie den konkreten Erfordernissen entsprechend von den Dokumentaren weiter bearbeitet. Umfangreiche technische Voraussetzungen waren notwendig, um ein möglichst leistungsfähiges und stabiles System zu gewährleisten. Einige Funktionalitäten sollen künftig auch dem Breitenmarkt zur Verfügung gestellt werden. Großereignisse werfen ihre Schatten voraus Das Flaggschiff der juris BookLine, der juris PraxisKommentar BGB, wird pünktlich zur Frankfurter Buchmesse in seiner 3. Auflage online sein. Die entsprechenden Druckwerke werden innerhalb der nächsten Monate Band für Band folgen. Mit den juris GesetzesTexten werden wir das bewährte Konzept der Kombination von Print und Online weiter verfolgen: In acht Bänden bieten wir unseren Kunden Gesetze auf dem neuesten Stand. Schließlich stellen wir zum Steuerberatertag Ende Oktober erhebliche Erweiterungen unseres Fachportals Steuerrecht vor: Das Portal wird dann auch Kommentare und Handausgaben des Stollfuß Verlages enthalten. So können wir insbesondere Steuerberatern ein Informationsangebot bieten, das seinesgleichen sucht. Der kontinuierliche Ausbau unseres Produktportfolios sichert unseren Kunden bestmögliche Informationen und gibt uns die Gewissheit, am Puls der Zeit zu sein. Samuel van Oostrom Der EDV-Gerichtstag steht unmittelbar bevor und im Oktober folgt die Buchmesse. Am Vorabend des EDV-Gerichtstages, dem 13. September, findet bei juris das schon traditionelle Get-Together statt. Auch in diesem Jahr werden wieder Hunderte von Gästen erwartet, die sich in lockerer Atmosphäre bei musikalischer Untermalung informieren und Erfahrungen austauschen können. Präsentationen vor Ort geben einen Überblick über die neuesten Entwicklungen bei juris. Dieses Mal stehen auf Produktseite die Fachportale Steuerrecht und Öffentliche Verwaltung, die neuen Fachmodule sowie die neuen Praxiskommentare aus der juris BookLine zum UWG und zum SGB IV im Mittelpunkt. Auf der Anwendungsseite wird es insbesondere um die Features der neuen Rechercheoberfläche gehen. Ein Großteil der ehemaligen juris-web-kunden nutzt bereits die neue Oberfläche mit verbesserten Suchmöglichkeiten, Relevanzsortierung und intuitiver Bedienbarkeit. An den beiden darauf folgenden Tagen präsentiert juris sich dann mit eigenem Messestand auf dem Gelände der Universität des Saarlandes. Knapp zwei Wochen später wird der Messestand in Frankfurt aufgebaut. Auf der Buchmesse, die in diesem Jahr vom 4. bis 8. Oktober stattfindet, fällt der Startschuss für das Anwaltportal, das in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverlag entwickelt wurde und sich insbesondere an Einzelanwälte und kleinere Kanzleien richtet (s. Bericht Seite 8). Weitere Neuerungen, die im Rahmen der Buchmesse vorgestellt werden, sind die juris GesetzesTexte, die in acht Bänden erscheinen werden, und die 3. Auflage des juris PraxisKommentars BGB. Foto Frankfurter Buchmesse Seite 3

4 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 5 Aus dem Unternehmen juris baut E-Government Dienstleistungen aus Bürgerservices sollen verbessert werden, Abläufe verschlankt, Rechtsinformationen dem Bürger kostenfrei zur Verfügung stehen. Justiz und Verwaltung des Bundes und der Länder nutzen schon seit Jahren die elektronischen Rechtsinformationen von juris. Seit einiger Zeit ist juris auch Dienstleister im öffentlichen Sektor bei der Umsetzung von E-Government-Projekten. E-Government ( Electronic Government ) steht für die Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information und Kommunikation innerhalb und zwischen Stellen der Öffentlichen Verwaltung sowie zwischen diesen und dem Bürger durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien. Das Bundesministerium der Justiz und die Bundesgerichte waren die Ersten, die in Zusammenarbeit mit juris die bundesrechtlichen Vorschriften und Entscheidungen auch für den Bürger im Internet zugänglich gemacht haben. Auch die Länder nutzen zunehmend das Internet als Informationsplattform für den Bürger. So wurden die in Kooperation mit dem Freistaat Bayern und den Ländern Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt aufbereiteten landesrechtlichen Vorschriften als kostenlose Bürgerservices von juris in den Internetauftritt der Länder integriert. Darüber hinaus haben bisher das Saarland und Hamburg in ihrem Internetauftritt auch die Entscheidungen der Ländergerichte als Bürgerservice mit juris realisiert. Die Entscheidungen der Gerichte Schleswig-Holsteins und Baden-Württembergs werden ab August und November 2006 bereitgestellt. Mit weiteren Ländern führt juris zurzeit Abstimmungsgespräche. Daneben rückt im Zuge der Verschlankung und Modernisierung öffentlicher Verwaltung auch die elektronische Aufbereitung von Verwaltungsvorschriften zunehmend in den Blickpunkt. Auch diese für die Praxis wichtigen Vorschriften bereitet juris als Dienstleister für die öffentliche Hand elektronisch auf und stellt sie, verlinkt mit Gesetzen und Rechtsverordnungen, für die Recherche zur Verfügung. Mit dem Aufbau der Datenbank Verwaltungsvorschriften des Bundes (VwV Bund), der Datenbank BAYERN-RECHT und der bereits heute zur Verfügung stehenden Datenbank Verwaltungsvorschriften des Landes Schleswig-Holstein setzt das Unternehmen Maßstäbe. Die Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz werden derzeit im Auftrag des Landes aufgebaut, so dass diese noch im 4. Quartal 2006 zur Verfügung stehen werden. Auch weitere Länder haben Interesse signalisiert, ihre Verwaltungsvorschriften zusammen mit juris aufzubereiten. Gemeinsam mit juris leisten Bund und Länder damit einen wirksamen Beitrag, Entscheidungsprozesse in der Verwaltung effizient zu gestalten und dem Anspruch an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden. Kurzmeldungen: Hessen: Seit dem 1. Juli 2006 können neben der bereits komplett ausgestatteten Justiz nun auch alle Mitarbeiter der Ministerien und Behörden des Landes (ohne Steuerverwaltung) unbeschränkt auf die juris-datenbanken zugreifen. Saarland: Im Rahmen eines landesweiten Vertrages stehen jetzt allen Gerichten und der Landesverwaltung ausgewählte Werke des Fachportals Öffentliche Verwaltung (in Kooperation mit der Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm) mit Zugriff auf personal- und baurechtliche Informationen zur Verfügung, darunter bekannte Werke wie der Kommentar zum TVöD von Sponer/Steinherr oder der Kommentar zum Bundespersonalvertretungsgesetz von Lorenzen/Etzel, die mit juris-datenbeständen verlinkt sind. Seite 4

5 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 6 Aus der Praxis Jürgen Maruhn Persönlich Unter dieser Rubrik stellen wir einem juris- Kunden persönliche Fragen. Diesmal: Jürgen Maruhn, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main; Vorsitz im 16. Zivilsenat Geb. am 9. Januar 1948 in Frankfurt am Main; Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt; verheiratet Schneller als die Feuerwehr Schnell die Lage erfassen, die Ruhe bewahren und handeln. Das sind Eigenschaften, die Holger Wagner sowohl bei seinen Einsätzen bei der freiwilligen Feuerwehr als auch in seinem Job gut gebrauchen kann. Mehr als 30 Jahre ist der Familienvater schon Mitglied der freiwilligen Feuerwehr und seit 1989 in der technischen Kundenbetreuung von juris, neudeutsch Customer Support genannt. 50 Mitarbeiter beschäftigte juris damals. In den Anfängen meiner Tätigkeit, als es noch kein Internet gab, wurden die Anschlüsse der Kunden noch über DATEX-P abgewickelt, erzählt er. Ich habe sie dann beraten, ob sie unsere Informationen am besten über Akkustikkoppler, Modem oder Standleitung nutzen. Damals wurde bei den Kunden eine Software mit dem Namen juris Control quasi per Telefon installiert. Auch wenn heute die meisten Kunden über Internet zugreifen an der telefonischen Betreuung und Insgesamt vier sind es, die sich dann beratschlagen. Trotzdem gibt es manchmal Fälle, wo auch sie passen müssen, etwa wenn Kompatibilitätsprobleme mit dem Browser auftreten. Da sind selbst den Experten die Hände gebunden. Die größte Herausforderung für den 43-Jährigen bleibt es, die Kunden mit immer neuen Techniken zu betreuen. Im Laufe der letzten beiden Jahrzehnte hat der technologische Fortschritt eine so rasante Entwicklung genommen, dass es für Außenstehende nicht leicht ist, damit Schritt zu halten. Er selbst hält sich mit Fachbüchern, -literatur und mit Schulungen auf dem Laufenden. Unabdingbar in seinem Job. Genauso wie eine gute Produktkenntnis und die Fähigkeit, auch komplexe Sachverhalte verständlich ausdrücken zu können. Aber Holger Wagner löst nicht nur Kundenprobleme: Er betreut gemeinsam mit seinem Kollegen Kindheitstraum? Als Pilot eine der großen Maschinen fliegen, die über unser Haus hinweggedonnert sind. Rückzugsgebiet? In meinem Arbeitszimmer am Computer eine Runde fliegen. Luxus? Mit meiner Frau auf einer schönen Terrasse am Meer sitzen bei einem guten Glas Wein. Lieblingsfilm? Am ersten Montag im Oktober mit Walter Matthau und Jill Clayburgh. Perfekter Tag? Mit der Morgenröte aufstehen, durch die Rocky Mountains nach Westen fahren und den Abend mit einem saftigen Steak beschließen. Schönste Erinnerung? als meine Frau endlich ja sagte. Musik? Alles, was mir gefällt. Größte Herausforderung? Die Rolle eines alleinerziehenden Vaters zu übernehmen. Inspiration? Mein akademischer Lehrer und meine Frau. Holger Wagner an seinem Arbeitsplatz Beratung der Kunden hat sich nichts geändert. Der ausgebildete Datenverarbeitungskaufmann und Betriebswirt versucht bei jedem technischen Problem einen kühlen Kopf zu bewahren und die richtige Lösung zu finden. Dazu wird in einer speziell entwickelten Testumgebung ein Testszenario 1:1 aufgebaut, das die Situation des Anwenders genau nachstellt. Und wenn der technische Kundenbetreuer tatsächlich einmal nicht weiter weiß, schaltet er seine Kollegen ein. Patrick Selzer die Technik für die Messen, bei denen juris ausstellt. Acht bis zehn mal im Jahr heißt es daher für die beiden: Koffer packen und nach Berlin, Hannover oder Frankfurt fahren oder fliegen, damit die Kollegen vor Ort auch das nötige Equipment haben. Zu brenzligen Situationen wie bei der Feuerwehr ist es dabei zum Glück noch nicht gekommen. Wer fast zwei Jahrzehnte technische Erfahrung hat, ist auch nicht so leicht aus der Ruhe zu bringen. Seite 5

6 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 7 Aus der Praxis Tipps und Tricks Erfolgreiche Suche ohne Register In der juristischen Fachliteratur sind bibliografische Angaben wie Fundstellen oder Aktenzeichen, häufig nicht korrekt oder nicht vollständig angegeben. Die Aktenzeichenordnung des BGH schreibt beispielsweise vor, dass die Notation des erkennenden Senats mit römischen Ziffern zu erfolgen hat. So wäre die Eingabe von ZR 331/00 anstatt XI ZR 331/00 nicht korrekt. Mit der Registerfunktion unter juris Web konnte die korrekte Fundstelle oder das korrekte Aktenzeichen nur in einem Verzeichnis gesucht werden. Unter der neuen Rechercheoberfläche juris.de gibt es die Registerfunktion nicht mehr. Die Suche nach einer Fundstelle oder einem Aktenzeichen funktioniert nun anders. Man sucht nicht mehr die korrekte Angabe in einem Verzeichnis, sondern direkt über die Suchmaske durch Trunkierung, so wie bei einer Internetsuchmaschine. Trunkierung bedeutet, dass durch die Eingabe eines * eine beliebige Anzahl von Zeichen ersetzt werden kann. Das? ersetzt dagegen ein einziges ausgelassenes Zeichen. Beispiele: 1. Sie suchen nach einer Entscheidung des BGH, die in der Sammlung Lindenmaier-Möhring abgedruckt war. Die in der Literatur angegebene Fundstelle kann dabei z.b. LM Nr. 26 zu 588 BGB oder LM 588 BGB Nr. 26 lauten. Unter juris.de suchen Sie nach der Fundstelle über die erweiterte Suchmaske der Rechtsprechung. Durch Eingabe von LM*588 BGB im Suchfeld Fundstelle werden alle Dokumente ermittelt, die in der Sammlung Lindenmaier-Möhring veröffentlicht sind und mit 588 BGB zu tun haben. Um die Treffermenge jetzt noch zu verdichten, empfiehlt es sich, einen Begriff z.b. aus dem Leitsatz in das Feld Kurztext einzutragen und auf den Button Suche verfeinern zu klicken. 2. Kennen Sie die genaue Notation eines Aktenzeichens nicht oder finden Sie ein Rechtsprechungsdokument nach vermeintlich korrekter Eingabe nicht, kann ebenfalls vorne, in der Mitte oder am Ende des Aktenzeichens trunkiert werden, z.b. genügt die Eingabe von ZR 331/00, um u.a. die Entscheidung des XI. Zivilsenates mit dem vollständigen Aktenzeichen XI ZR 331/00 angezeigt zu bekommen. Zudem können Sie auf diese Weise, ohne zu wissen, ob sich ein Verfasser namens Maier mit ai oder ay schreibt, durch die Eingabe von Ma?er nach beiden Nachnamen suchen. Mit dieser neuen Suchstrategie erzielen Sie beste Ergebnisse: starre Register, in deren Einträgen man oftmals nur durch Ausprobieren zum Ziel kam, gehören der Vergangenheit an. Kleine Scheiben werden groß Im Zuge der Modernisierung und Erweiterung des Informationsangebotes werden ab dem kommenden Jahr die meisten CDs auf DVDs umgestellt. Für das umfangreiche Informationsangebot sind CD-ROMs als Datenträger nicht mehr geeignet. Die bisherige CD-Recherchemaske wird der Rechercheoberfläche unter juris.de angepasst. So ist ein einheitlicher Auftritt von Online- und Offline-Medium gewährleistet. Die neuen DVDs bieten neben der größeren Speicherkapazität eine leichtere und komfortablere Anwendung. So kann zum Beispiel mit Hilfe der Crossrecherche über verschiedene Datenbestände gesucht werden. Der Vorteil: Es ist sofort sichtbar, wie viele relevante Informationen zu einer Suchanfrage insgesamt vorhanden sind und wie sich diese verteilen. Über die intelligente Schnellsuche können Anfragen ähnlich der Google-Suche mit beliebigen Begriffen gestartet werden. Das System erkennt automatisch, wonach recherchiert wird (z.b. Urteil, Norm, Fundstelle etc.) und zeigt die Trefferanzahl an. Die erweiterte Suche ermöglicht die Eingabe weiterer Suchkriterien, so dass gezielt nach Gericht, Autor, Titel, Aktenzeichen etc. recherchiert werden kann. Seite 6

7 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 8 Aus der Praxis Neue Funktionalitäten erhöhen Bedienerfreundlichkeit Navigation auf der Homepage Immer mehr Produkte, immer mehr Rubriken, wie soll der Anwender sich da noch zurechtfinden? Er möchte in möglichst kurzer Zeit das Produkt finden, das genau auf seine Bedürfnisse zugeschnitten ist. Um das bei wachsendem Produktangebot auch weiterhin zu gewährleisten, wird es bei juris zukünftig eine neue Produktübersicht auf der Homepage geben. Die neue Navigation soll einerseits die Produktvielfalt übersichtlicher gestalten und andererseits den Kunden bei der Zusammenstellung des für ihn optimalen Angebotes unterstützen. So ist beispielsweise eine zusätzliche Auswahl nach Rechtsgebieten möglich. Alle verfügbaren Produkte sind den jeweiligen Rechtsgebieten zugeordnet. Der Kunde erhält auf diese Weise direkt einen Überblick über die für ihn interessanten Produkte. Innerhalb der Rechtsgebiete gibt es dann außerdem eine Gruppierung nach Dokumenttyp, d.h. es ist sofort ersichtlich, was an Entscheidungen, Kommentaren, Zeitschriften usw. vorhanden ist. Zusätzlich kann der Anwender wählen, wie er die Inhalte beziehen möchte: Ob zum Festpreis, zum Einzeldokumentpreis oder in einer Kombination es gibt für jeden Recherchebedarf das passende Angebot. Ein Beispiel: Der juris Praxis- Kommentar BGB kann entweder einzeln zum Festpreis bestellt werden mit der Wahl zwischen dem Einzelbezug der Druckausgabe mit zwölf- monatigem Online-Zugriff oder dem Monatsabonnement. Für den gelegentlichen Nutzer des Werkes, der mehr als den Kommentar möchte, ist wiederum der Bezug zum Einzeldokumentpreis von Interesse, d.h. er zahlt nur die Dokumente, die er abruft. In diesem Fall stehen die Varianten juris Select und juris Standard plus zur Auswahl. Diese Produkte eröffnen den Zugriff nicht nur auf den juris PraxisKommen-tar BGB, sondern auf die gesamte Bandbreite an Rechtsinformationen. Online bestellen sofort recherchieren Bei juris kann an 365 Tagen im Jahr 24 Stunden pro Tag bestellt werden. Jeder Kunde erhält umgehend seine Kennung und kann sofort recherchieren. Es funktioniert ganz einfach: Der Kunde informiert sich ganz bequem online, welches Produkt am besten seinen Bedürfnissen entspricht. Dazu findet er umfassende Produktinformationen, teilweise mit Online-Rezensionen oder Leseproben. Das gewünschte Produkt kann nach Anzahl der Nutzer/ Berufsträger, Plus-Option usw. individuell angepasst werden und der Shop berechnet automatisch den zu zahlenden Tarif. Die gemachten Angaben können an jeder Stelle im Shop korrigiert werden. Farbliche Markierungen erleichtern die Orientierung. Wer bereits eine Kennung hat, kann sich jetzt einloggen und bestehende Kennungen erweitern. Anderenfalls wird von juris eine neue Kennung mit frei wählbarem Benutzernamen angelegt. Zur Sicherheit werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zum E-Commerce am Ende des Bestellvorganges noch einmal alle Eingaben zusammengefasst. Nach dem Klick auf Bestellung absenden erhält der Kunde binnen Minuten eine mit seiner neuen Kennung bzw. eine vorhandene Kennung wird für das neue Produkt frei geschaltet. Die enthält außerdem alle wichtigen Daten inklusive der gemachten Angaben. Beim ersten Login erfolgt die Aufforderung, das von juris vergebene und in der enthaltene Passwort zu ändern. Gegebenenfalls, etwa bei Institutionen oder größeren Kanzleien, wird dann noch ein so genanntes Adminpasswort per Post zugesandt. Auch die Gratistests, die zu fast allen juris-produkten angeboten werden, erfolgen nach diesem Procedere. juris räumt bei der Online-Bestellung ein 14-tägiges Rücktrittsrecht ein. Für Fragen im Zusammenhang mit einer Bestellung oder einer Probekennung, steht die Hotline unter 0681 / zur Verfügung. Seite 7

8 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 9 Neue Produkte Deutsches Anwaltportal Start zur Frankfurter Buchmesse hier aktuelle und rechtssichere Fachinformationen gefunden werden. Auch Referendare, Kanzleimitarbeiter und Angehörige anderer Berufsgruppen sollen von den Informationsangeboten des Deutschen Anwaltportals profitieren. Digitale Kommentare, Formularbücher, Tabellenwerke und weitere Arbeitshilfen werden inhaltlich miteinander verknüpft zur Verfügung gestellt und jeweils um umfangreiche Primärquellen (Rechtsprechung und Gesetze) ergänzt. Hinzu kommen umfassende Online-Datenbanken und Zusatzangebote (z.b. Wirtschaftsinformationen). Benutzeroberfläche des Deutschen Anwaltportals Recherche in Rechtsquellen, Kommentaren und Fachaufsätzen sowie deren Auswertung belasten zunehmend das knappe Zeitbudget gerade von Einzelanwälten, kleinen oder mittleren Kanzleien, die nicht über die Infrastruktur großer Sozietäten verfügen. Zur Frankfurter Buchmesse stellen juris und der Deutsche Anwaltverlag ein Fachportal vor, das für diese Zielgruppe maßgeschneidert ist. Das Deutsche Anwaltportal erfüllt über die reine Recherche hinaus mit seinen teilweise kostenlosen Inhalten die Anforderungen der anwaltlichen Praxis. Zu den kostenfreien Angeboten gehören mehrere tausend Links zu ausgewählten Internetseiten. Darüber hinaus findet der Anwender kostenlose Informationen rund um den Kanzleialltag, etwa zu den Themen Marketing, Personalmanagement, Gründungsmanagement, Zeitmanagement, EDV oder Stellenangebote. Ein Teil in diesem Bereich wurde gemeinsam mit dem DAV-Forum Junge Anwaltschaft für jüngere Anwälte konzipiert. Der Recherchebereich ist registrierten Nutzern vorbehalten. Mit nur wenigen Mausklicks können Das Portal startet zur Frankfurter Buchmesse am 4. Oktober mit Angeboten zu Themen der anwaltlichen Praxis, insbesondere Zivil- und Verkehrsrecht sowie Gebühren- und anwaltliches Berufsrecht. Zudem wird im kommenden Jahr das Portal kontinuierlich ausgebaut, z.b. in den Bereichen Arbeitsrecht, Strafrecht sowie Familien-und Erbrecht. Auch die kostenlosen Inhalte werden 2007 weiter gepflegt und ausgebaut. Der Deutsche Anwaltverlag, Bonn, zählt zu den renommierten juristischen Fachverlagen in Deutschland. Für die tägliche Arbeit in der Kanzlei führt er über 300 lieferbare Titel im Programm, darunter zahlreiche Kommentare, wie den Anwaltkommentar BGB sowie die bekannten AnwaltFormulare. Außerdem verlegt der Deutsche Anwaltverlag insgesamt elf Fachzeitschriften vom Arbeitsrecht über das Medizinrecht bis hin zum Verkehrsrecht. GesetzesTexte erweitern Printangebot Zur Buchmesse 2006 startet juris mit den juris GesetzesTexten eine eigene Reihe von gedruckten Gesetzesausgaben. Die acht Bände umfassende Reihe löst die juristexte ab. Die neue Reihe juris GesetzesTexte umfasst folgende Rechtsgebiete: Arbeitsrecht Familienrecht Gewerblicher Rechtsschutz mit Wettbewerbsund Urheberrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Strafrecht Straßenverkehrs- und Versicherungsrecht Verwaltungsrecht Zivil- und Zivilprozessrecht Die Inhalte wurden von namhaften Herausgebern, die alle erfahrene Praktiker in den jeweiligen Rechtsgebieten sind, ausgewählt. Neben bundesrechtlichen Gesetzen und Vorschriften sind EU-Vorschriften sowie weitere Regelungen mit Normcharakter enthalten. Die Berücksichtigung von materiellem und formellem Recht sichert den hohen Gebrauchswert jedes Bandes. Jeder Band der juris GesetzesTexte besteht aus drei Komponenten: Zunächst erhält der Leser das handliche Buch, das die für das jeweilige Rechtsgebiet wichtigen Gesetzen und Verordnungen abbildet. Zusätzlich ist jedes Buch inklusive Aktualisierung online verfügbar. Außerdem informiert der Pushdienst-Service die Kunden regelmäßig über die eingetretenen gesetzlichen Änderungen. Obwohl die Bände als praktische Taschenbuchausgaben daherkommen, entsprechen sie vom Umfang her großen Textausgaben, was durch die Verwendung von hochwertigem Dünndruckpapier möglich wird. Großer Wert wird auch auf die Aktualität der Inhalte gelegt. Durch die Kombination von Buch, Online-Information und Pushdienst gelangen Kunden rasch an die Änderungen zu den gedruckten Gesetzen das Nachsortieren von Aktualisierungslieferungen entfällt. Bis zum Ende des Jahres werden alle acht Bände gedruckt vorliegen. Seite 8

9 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 10 Neue Produkte Verwaltungsvorschriften des Bundes demnächst auch für die Länder juris baut Informationssystem Datenbank VwV Bund aus Das Bundeskabinett hat am 31. Mai 2006 den Ausbau der Datenbank für Verwaltungsvorschriften des Bundes (DB VwV Bund) beschlossen. Damit soll überflüssige Bürokratie abgebaut und eine bessere Rechtsetzung unterstützt werden. In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern hatte juris im Jahr 2000 das Konzept für eine entsprechende Datenbank entwickelt und betreut seitdem den Auf- und Ausbau technisch und dokumentarisch. Dazu gehört auch die weitere Pflege des Datenbestandes. Zur einfachen und aktuellen Aufbereitung der Verwaltungsvorschriften wurde ein browserbasiertes Redaktionswerkzeug (Metadatentool) entwickelt, das in den Bundesministerien zum Einsatz kommen soll und die Aufbereitung der Vorschriften für das Informationssystem unterstützen wird. Das neue Informationssystem mit derzeit ca Verwaltungsvorschriften ist ein zentrales Instrument für die weitere Bereinigung und den Abbau von Verwaltungsvorschriften und trägt damit zu einer größeren Effizienz der Verwaltung bei. Nach einer erfolgreichen Pilotphase wurde im Februar 2005 mit dem Aufbau der Datenbank VwV Bund begonnen. Zunächst wurden die Verwaltungsvorschriften des Bundesministeriums des Innern aufgenommen, derzeit wird das Informationssystem schrittweise um Vorschriften der weiteren Bundesministerien erweitert, bis der Gesamtbestand integriert ist. Zum 1. Oktober 2006 wird den Beschäftigten der Bundesverwaltung mit der Datenbank VwV Bund noch unter juris Web ein vollständig bereinigtes, elektronisches Bestands- und Gültigkeitsverzeichnis für Verwaltungsvorschriften des Bundes zur Verfügung stehen. juris modernisiert und entwickelt seine Anwendungen und Verfahren ständig weiter. So wird die Datenbank VwV Bund der Bundesverwaltung zu Beginn des Jahres 2007 unter der neuen Rechercheoberfläche juris.de zur Verfügung stehen. In einem weiteren Schritt soll ab Anfang 2007 auch den Ländern der Zugang zum Datenbestand VwV Bund ermöglicht werden. Zudem wird bis Mitte des kommenden Jahres für die Öffentlichkeit ein Bürgerservice im Internet eingerichtet. Zeitschriftenangebot wird ausgebaut Seit August bietet juris nun auch eine Auswahl renommierter Fachzeitschriften des Verlages Sellier. European Law Publishers online an. Künftig können Kunden in den Zeitschriften IHR Internationales Handelsrecht, GPR Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht sowie RRa ReiseRecht aktuell recherchieren. Die IHR informiert als Zeitschrift für das Recht des internationalen Warenkaufs und -vertriebs über die aktuellen Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis des internationalen Handelsrechts. Besondere Berücksichtigung findet dabei das UN-Kaufrecht (CISG). Neben der aktuellen Berichterstattung enthält die IHR Aufsätze renommierter Autoren aus Wissenschaft und Praxis zu relevanten Themen, z.b. zum Gerichtsstand des Erfüllungsortes oder zu AGB in UN-Kaufverträgen. Internationale Beiträge vermitteln darüber hinaus einen Überblick zu praxisrelevanten Aspekten des internationalen Handelsrechts der wichtigsten Industrienationen. Die Zeitschrift GPR berichtet über die neuesten Entwicklungen in Brüssel. Die erste praxisorientierte Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Gemeinschaft stellt die Grundlagen des Gemeinschaftsprivatrechts dar. Der große Serviceteil der GPR behandelt die aktuellen Fragestellungen des Gemeinschaftsprivatrechts. Die RRa vermittelt als Zeitschrift für Tourismusrecht schnell und zuverlässig Kenntnis über die wissenswerten Entwicklungen zum gesamten Spektrum des Reiserechts, von A wie All-inclusive- Anlage" bis Z wie Zwischenlandung". Herausgeber im Auftrag der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht sind die ausgewiesenen Experten im Reise- und Tourismusrecht RA Professor Dr. Ronald Schmid, Professor Dr. Ansgar Staudinger und Professor Dr. Klaus Tonner. Ebenfalls seit August kann auch auf die ZGR Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht online zugegriffen werden. Das neue Angebot entstand in Kooperation mit der De Gruyter Rechtswissenschaften Verlags-GmbH. Die ZGR begründet 1972 setzt als Zeitschrift für Wissenschaft und Rechtspraxis des Unternehmensrechts ihre traditionellen Schwerpunkte im Unternehmens-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Für Grundfragen auf diesen Gebieten ebenso wie für ausgewählte Einzelfragen bietet die ZGR ein Forum für Rat und neue Lösungswege; zu Wort kommen Universitätslehrer, Rechtsanwälte, Richter, Unternehmens- und Verbandssyndici und alle anderen, die in der Unternehmenspraxis Rechtsrat erteilen. Seite 9

10 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 11 Neue Produkte Schulterschluss für neues Gesetzesportal Der Bundesanzeiger Verlag und die juris GmbH betreiben ab Anfang 2007 ein gemeinsames Online-Gesetzesportal, in dem Gesetze und Verordnungen des Bundes vom Entwurf bis zur konsolidierten Fassung dokumentiert werden. Im Juli dieses Jahres wurde ein entsprechender Kooperationsvertrag unterzeichnet. Das Gesetzesportal wird Gesetze und Rechtsverordnungen mit allen im parlamentarischen Verlauf dazu generierten Dokumenten zentral über eine einheitliche elektronische Plattform zugänglich machen. So soll unter dem Gesichtspunkt höchster Aktualität zu jedem Gesetz eine Gesamtsicht seines Werdegangs und seiner gültigen Fassung zur Verfügung stehen. Das kostenpflichtige Angebot verbindet die Inhalte des Bundesanzeiger Verlages (Bundesgesetzblätter I und II, parlamentarische Drucksachen) mit Inhalten von juris (konsolidierte Gesetzestexte). Neben der Möglichkeit zur Recherche in den Inhalten, sollen personalisierbare Pushservices realisiert werden, über die Nutzer des Produkts fort- laufend mit Informationen aus den verwendeten Quellen versorgt werden. Mit dem neuen Produkt so Rainer Diesem, Sprecher der Geschäftsführung des Bundesanzeiger Verlages, ergänzend bieten wir den Interessierten einen noch leichteren und umfassenderen Zugang zu allen Rechtsvorschriften und deren Hintergründen. Weiterentwicklung des Online-Auftrittes Bei den Rechtsinformationen kann unter juris.de mittlerweile auf mehr als drei Millionen Dokumente zugegriffen werden. Mehr Datenbestände In den vergangenen Monaten sind weitere Datenbestände aufbereitet worden: So konnte Die Bayerische Rechtsprechung mit ca Dokumenten in das neue System integriert werden. Auch das Landesrecht Brandenburg, die Verwaltungsvorschriften Schleswig- Holstein sowie die ASYLIS-Rechtsprechung sind jetzt unter juris.de recherchierbar. Außerdem bietet juris seinen Kunden künftig auch wichtige Informationen zum Miet- und zum Arbeitsrecht unter der komfortablen neuen Oberfläche an: das Mieterlexikon, das in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund aufgenommen wurde, sowie die allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Das bisherige Zeitschriftenangebot konnte um weitere renommierte Fachzeitschriften ergänzt werden: Neben den sechs neuen Zeitschriften des Erich Schmidt Verlages PersV, SGb, die BG, ZESAR, Die BP, sis sowie Die Krankenversicherung ergänzen drei weitere Zeitschriften des neuen Kooperationspartners Sellier. European Law Publishers das Angebot. So werden dessen Zeitschriften IHR, GPR und RRa nun auch online angeboten. Die Zeitschrift ZGR des De Gruyter Rechtswissenschaften Verlages komplettiert das Angebot in diesem Bereich. Neue Funktionalitäten Wer innerhalb der Rechtsprechung eine Suchanfrage startet, stand in der Vergangenheit vor dem Problem, welche Entscheidung die wichtigste sein könnte. Seit neuestem kann nach Relevanz sortiert werden, d.h. die bei den Rechtsprechungsdokumenten angezeigte Trefferliste kann nach Bedeutung geordnet werden. So kann sich der Nutzer die einzelnen Entscheidungen übersichtlich anzeigen lassen. Eine Gewichtung für die Relevanzsortierung wird dadurch erreicht, dass folgende Informationen berücksichtigt und nach einem speziellen Algorithmus zueinander in Bezug gesetzt werden: Gericht (Typ des erkennenden Gerichts) Aktualität (Alter des Dokuments) Fundstellen (Anzahl der das Dokument veröffentlichenden Fundstellen) Passivzitierungen (Anzahl der das Dokument zitierenden Dokumente) Kurztext/Langtext (vorhanden/nicht vorhanden) Aufgabe bei Aktivzitierungen Weiterhin können die Suchmaske und die Trefferliste mit einem Klick maximiert werden, so dass die Anzeige der Navigation wegfällt und der Blick direkt auf das Wesentliche fällt. Weitere Neuerungen gibt es im Bereich der Wirtschaftsinformationen: Die Recherchesuchmaske der Wirtschaftsinformationen ist an die Suchmaske der Rechtsinformationen angepasst worden. Nun kann man direkt von den Wirtschaftsinformationen zu den Rechtsinformationen wechseln und umgekehrt, ohne dass es einer gesonderten Auswahl bedarf. Dies erlaubt eine einheitliche und noch schnellere Recherche als bisher. Seite 10

11 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 12 Neue Produkte Entscheidungssicherheit für Spezialisten Seit Anfang Juli bietet juris mit den neuen juris FachModulen die ideale Arbeitshilfe für spezielle Rechtsgebiete. Aktuell und zum Festpreis sind beliebig viele Online-Zugriffe möglich, um alle fachspezifischen Rechtsfragen schnell und sicher zu klären. Die Fachmodule sind Nachfolger der bekannten Fachdatenbanken, die im Zuge der neuen Rechercheoberfläche modernisiert und umbenannt wurden. In den juris FachModulen werden fachbezogen Rechtsprechung, Gesetze, Literaturnachweise und die juris PraxisReporte zusammengeführt. Durch eine optimale Verlinkung sind genau die Informationen schnell und komfortabel zu finden, die zur Lösung eines rechtlichen Problems benötigt werden. Aus einem Urteil kann direkt auf zitierende und zitierte Entscheidungen, relevante Vorschriften und Literaturnachweise zugegriffen werden. Zunächst werden Fachmodule in diesen Rechtsgebieten angeboten: Arbeitsrecht Familien- und Erbrecht Insolvenzrecht IT- und Medienrecht Miet- und Wohnungseigentumsrecht Sozialrecht Steuerrecht Verwaltungsrecht Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht Die einfachen und bedienungsfreundlichen Suchfunktionen machen das Arbeiten besonders effizient: Das Durcharbeiten klassischer Nachschlagewerke ist damit obsolet. Ein weiterer Vorteil: Die Flatrate erlaubt beliebig viele Dokumentaufrufe zum Festpreis. juris FachModule plus Zu jedem Fachmodul gibt es außerdem eine zusätzliche pay-per-doc-option. Damit kann auf alle verfügbaren Inhalte in juris.de zum Einzeldokumentpreis zugegriffen werden z.b. auf Reichsgerichtsentscheidungen, Landesrechte, Zeitschriften, Kommentare, Handbücher, Lexika, Tarifverträge, Arbeitshilfen oder Wirtschaftsinformationen. Außerdem kann in Rechtsprechung, Gesetzen, Literaturnachweisen und PraxisReporten aus allen anderen Rechtsgebieten recherchiert werden. Die Abonnement-Umstellung von den Fachdatenbanken auf die Fachmodule ist ab sofort möglich. Neue Berechnungsprogramme erleichtern die Arbeit Zur Frankfurter Buchmesse präsentiert juris die 3. Auflage des juris PraxisKommentars BGB. Er ist erweitert und nochmals verbessert worden. Ganz neu im BGB-Kommentar sind Online-Berechnungsprogramme. Die Online-Programme unterstützen den Anwender bei der Berechnung verschiedener Kosten, Gebühren und Fristen. Folgende Berechnungsprogramme sind in der 3. Auflage enthalten: 1. Anrechnung von Kindergeld auf Kindesunterhalt gemäß 1612 b Abs. 5 BGB mit Zahlungsplan. 6. Pfändungsfreibetrag: Berechnung des Pfändungsfreibetrags nach 850 c ZPO inkl. Mindestfreibetrag. 7. Programm zur Berechnung des Empfängniszeitpunktes. 8. Programm zur Berechnung der Minderung des Kaufpreises. Die im Oktober erscheinende Neuauflage enthält unter anderem auch kommentierte Nebengesetze zum Familienrecht. Der juris PraxisKommentar BGB eine Kombination aus Druckwerk und ständig aktualisiertem Online-Kommentar wurde bereits in der 2. Auflage zahlreich positiv rezensiert. 2. Berechnung Erbausschlagungsfrist. 3. Prozesskostenrisikorechner mit Gerichts- und Rechtsanwaltskosten, Berufungsinstanz, Auslagen, Vergleich. 4. RVG-Rechner 1. Instanz mit Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Anrechnung der Geschäftsgebühr. 5. RVG-Rechner Scheidungsfolgenvereinbarung/ Einigungsmehrwert mit Verfahrens- und Terminsgebühren, Gebührenkürzungen nach 15 Abs. 3 RVG, Einigungsmehrwertproblematik. Seite 11

12 jurisbrief End#DE :37 Uhr Seite 1 Die letzte Seite Gewinnspiel Machen Sie mit beim großen juris-gewinnspiel! Schicken Sie uns die Antwort auf die untenstehende Frage. Entweder den ausgeschnittenen Coupon per Post an juris GmbH, Redaktion juris Brief, Postfach , Saarbrücken schicken oder per an: onlineredaktion@juris.de Einsendeschluss ist Freitag, der Die Gewinner werden unter allen Teilnehmern ausgelost und schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Und hier die Gewinnfrage: Welches Gericht hat das Urteil Mahnung in Versform im Jahr 1982 erlassen? juris weiter auf Erfolgskurs juris hat das Geschäftsjahr 2005 wieder mit einem Umsatzplus abgeschlossen. Das wirtschaftliche Ergebnis konnte gegenüber dem Vorjahr erneut verbessert werden. juris erzielte im Geschäftsjahr 2005 mit einem Gesamtumsatz von 27,1 Millionen Euro ein Plus von 8,3 % gegenüber dem Vorjahr. Das Jahresergebnis 2005 liegt somit 11 % über dem Vorjahresergebnis. Zu den wichtigsten Faktoren für den Erfolg des vergangenen Geschäftsjahres gehören die Entwicklung der neuen Rechercheoberfläche, die juris im März 2005 eingeführt hat, sowie die erfolgreiche Einführung von attraktiven Flatrate- Angeboten. So wurde beispielsweise das Festpreis- Herzlichen Glückwunsch Das neue Gewinnspiel in der letzten Ausgabe des juris Briefes fand rege Teilnahme. Wir gratulieren den glücklichen Gewinnern, die schriftlich benachrichtigt wurden. Über den Hauptgewinn freute sich Dr. Henning Kahlert aus Karlsruhe. Die richtige Lösung des Gewinnspieles der Ausgabe 1/2006 lautete: Malzbier ist besser als Schäksbier. Angebot für Mitglieder des Deutschen Anwaltvereines, mit dem juris seit 2004 kooperiert, so positiv von den Rechtsanwälten aufgenommen, dass in den ersten zehn Monaten ein Neukundenzuwachs im vierstelligen Bereich erzielt werden konnte. Die Bildung strategischer Allianzen mit Verlagspartnern mit dem Ziel, Fachportale mit hochwertigem Content aufzubauen, wurde 2005 weiter verfolgt und wird auch in Zukunft tragender Bestandteil der Weiterentwicklung von juris sein. Die innovative juris BookLine, die zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2004 mit dem ersten Produkt, dem PraxisKommentar BGB startete, konnte 2005 um weitere Titel ergänzt werden. Auch zur Fußball-Weltmeisterschaft konnten unsere Kunden ihr Glück versuchen. Unter wurden die erfolgreichsten Tipper ermittelt. Neben attraktiven Sachpreisen verloste juris ein Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard. Der erfolgreichste Tipp kam von Uta Kuckelkorn aus Aachen. 1. Preis: 1 Jahr kostenlose Recherche mit juris Standard* Preis : je 1 Praxis-Report nach Wahl, 1 Jahr lang kostenlos* * gültig für einen Nutzer Antwort: Kanzlei / Firma Ingmar Böffel, Justiziar der juris GmbH, und Sabine Koerth, Leiterin Werbung und Kommunikation, bei der Ziehung der Gewinner des juris Brief-Gewinnspieles. Adresse Impressum Name Telefon Herausgeber: juris GmbH, Gutenbergstraße 23, Saarbrücken, Telefon: , Telefax: , Internet: onlineredaktion@juris.de Copyright: juris GmbH Redaktion: RA in Antje Gebauer, Sabine Koerth, RA Dr. Thomas Theißen Satz und Produktion: Thomas Portugall, Dipl.-Betriebswirt Seite 12

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