Beschluss. In dem Verwaltungsverfahren

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1 4. Beschlussabteilung B Fa-51/11 FUSIONSKONTROLLVERFAHREN VERFÜGUNG GEMÄß 40 ABS. 2 GWB Für die Veröffentlichung bestimmt Beschluss In dem Verwaltungsverfahren 1. Haspa Finanzholding Adolphsplatz Hamburg - Beteiligte zu Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg Am Markt Ratzeburg - Beteiligte zu Kreis Herzogtum Lauenburg - vertreten durch den Landrat - Barlachstraße Ratzeburg - Beteiligte zu 3. Verfahrensbevollmächtigte zu : Hengeler Mueller Benrather Straße Düsseldorf Telefax-Nr.: 0211/

2 - 2 - wegen Prüfung eines Zusammenschlussvorhabens nach 39 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hat die 4. Beschlussabteilung des Bundeskartellamtes am 28. Februar 2012 beschlossen: I. Das mit Schreiben vom 14. Juni 2011 angemeldete Zusammenschlussvorhaben, der Erwerb von 25,1% am Stammkapital der Beteiligten zu 2. durch die Beteiligte zu 1. sowie der Beteiligungsvertrag in der Fassung vom 29. Juli 2011 und der Kooperationsvertrag in der Fassung vom 24. Februar 2012, wird untersagt. II. Die Gebühr für diese Entscheidung wird unter Anrechnung der gesondert festzusetzenden Gebühr für die Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens in Höhe von [...] auf insgesamt [...] Euro (in Worten: [...] Euro) festgesetzt und den Beteiligten zu 1 bis 3 als Gesamtschuldnern auferlegt.

3 - 3 - I. DIE BETEILIGTEN UND DAS VORHABEN 1. Die Haspa Finanzholding, die Kreissparkasse Lauenburg und der Kreis Herzogtum Lauenburg haben mit Schreiben vom 14. Juni 2011, beim Bundeskartellamt eingegangen am 16. Juni 2011, das Vorhaben des Erwerbs einer Beteiligung der Haspa Finanzholding ( Haspa, Hamburg) an der Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg ( KSK, Ratzeburg) in Höhe von 25,1% sowie des damit verbundenen Abschlusses eines Beteiligungs- sowie eines Kooperationsvertrages zwischen den Beteiligten angemeldet. A. Die beteiligten Unternehmen 2. Die Haspa ist eine juristische Person alten hamburgischen Rechts. Sie steuert die Unternehmen der Haspa-Gruppe, zu der insbesondere die Hamburger Sparkasse gehört, die in Hamburg und angrenzenden Gebieten Bankdienstleistungen anbietet. Als freie Sparkasse hat sie im Gegensatz zu den kommunalen Sparkassen keinen Träger. Organe der Haspa sind das Kuratorium, der Verwaltungsrat und der Vorstand. Das Kuratorium umfasst Mitglieder und ergänzt sich durch Wahl aus dem Kreis der Kunden der Haspa selbst. Das Kuratorium wählt die Mitglieder des Verwaltungsrates. 1 Der Verwaltungsrat überwacht die Geschäftsführung. Er entscheidet auf Vorschlag des Vorstandes über die Einstellung des Jahresüberschusses in die Sicherheitsrücklage. 2 Über die Verwendung des verbleibenden Bilanzgewinns entscheidet das Kuratorium, auf Vorschlag des Verwaltungsrates kann er gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden. 3 Falls das Kuratorium von diesem Recht keinen Gebrauch macht, wird auch der Bilanzgewinn in die Sicherheitsrücklage eingestellt. 4 Einer auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Aufsicht des Landes unterliegt die Haspa mangels eines Sparkassengesetzes in Hamburg nicht. In ihrer Satzung hat sie sich aber der Rechtsaufsicht des Abs. 1 der Satzung der Haspa. 20 Abs. 2 der Satzung der Haspa. 20 Abs. 3 der Satzung der Haspa.

4 - 4 - Senats der Freien und Hansestadt Hamburg unterworfen. 5 Kernelemente der Satzung (Name, Sitz, Unternehmensgegenstand, Organe und Verwendung des Vermögens bei Auflösung) dürfen nur mit Zustimmung des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg geändert werden Die NRS Norddeutsche Retail-Service AG ( NRS, Hamburg) steht im Mehrheitsbesitz der Haspa. Sie dient der zentralen Erbringung von Dienstleistungen, die von Kreditinstituten im Rahmen der Bearbeitung von Geschäftsvorfällen im Girokonto-/Zahlungsverkehrsbereich und bei der Kreditsachbearbeitung benötigt werden. Kunden sind insbesondere Sparkassen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen. Ihr Leistungsportfolio umfasst die Bereiche Kreditservice (Abwicklung von Privat- und Gewerbekrediten, Analyse der im Zusammenhang mit der Kreditvergabe relevanten Unterlagen (z.b. Jahresabschluss) von Gewerbekunden über deren wirtschaftliche Situation), Finanzen und Controlling (Ermittlung der für die Bewertung der Rentabilität des jeweiligen Kreditinstituts wesentlichen Kennzahlen, Controlling der sich aus der Tätigkeit des Instituts ergebenden Risiken, insbesondere aus dem Kreditgeschäft), Marktservice (Abwicklung der mit der Kontoführung und der Abwicklung des Zahlungsverkehrs zusammenhängenden Vorgänge), Produktionsservices (Dokumentenmanagement), Zahlungsverkehr (Abwicklung des beleghaften Zahlungsverkehrs) und Consulting (Beratung bei der Optimierung von Geschäftsprozessen) Bereits derzeit unterhält die Haspa kapitalunterlegte Kooperationen d.h. Beteiligung am Stammkapital verbunden mit vertraglich vereinbarten Kooperationen, insbesondere durch Zugang zu Leistungen der Haspa an der Bordesholmer Sparkasse, der Spar- und Leihkasse zu Bredstedt, der Sparkasse zu Lübeck und der Sparkasse Mittelholstein. Die Haspa nimmt auf die Geschäftspolitik dieser Institute auch durch Zurverfügungstellung von Eigenmitteln Einfluss, z.b. bei der Spar- und Leihkasse zu Bredstedt durch Überschreitung der Großkrediteinzelobergrenzen war es in 2010 in einigen Fällen zur Unterschreitung der Mindest-Eigenkapitalquote von 8% gekommen, Abs. 3 der Satzung der Haspa. 23 der Satzung der Haspa. 23 Abs. 2 der Satzung der Haspa.

5 - 5 - die Haspa unterstützte die Spar- und Leihkasse daraufhin durch Übernahme von Konsortialanteilen und [...] mit der Bereitstellung einer stillen Einlage [...]. 8 Darüber hinaus hält die Haspa eine Reihe weiterer Beteiligungen, etwa an der LBS Bausparkasse Schleswig-Holstein-Hamburg AG (42,5%) Die KSK erbringt als Anstalt öffentlichen Rechts in ihrem Geschäftsgebiet geldund kreditwirtschaftliche Leistungen. Träger ist der Kreis Herzogtum Lauenburg. 10 Organe sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. In den Verwaltungsrat entsenden der Kreis Herzogtum Lauenburg sieben und die Beschäftigten vier Vertreter. Vorsitzender ist der Landrat bzw. die Landrätin des Kreises. 11 Nach dem Erwerb der Beteiligung würde die Haspa 2 Vertreter in den dann insgesamt 15 Mitglieder umfassenden Verwaltungsrat entsenden Der Kreis Herzogtum Lauenburg ist eine Gebietskörperschaft in Schleswig- Holstein, der auch unternehmerisch tätig ist und insbesondere Träger der KSK ist. B. Das Zusammenschlussvorhaben 7. Die Zusammenschlussbeteiligten streben eine sogenannte kapitalunterlegte Kooperation an. Diese besteht aus dem Erwerb einer Beteiligung der Haspa in Höhe von 25,1% der Anteile an dem von der KSK zu bildenden Stammkapital, verschiedener Vertretungsrechte der Haspa in den Gremien der KSK, Mitspracherechte der Haspa hinsichtlich bestimmter Struktur- und Grundlagenentscheidungen sowie Konsultationsrechten bei Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung. Umgekehrt erhält die KSK Zugang zu allen Kooperationsleistungen, die die jeweiligen Unternehmen der Haspa-Gruppe auch gegenüber anderen Sparkassen erbringen, an denen die Haspa beteiligt ist. Die Einzelheiten der kapitalunterlegten Kooperation werden in einem Beteiligungsvertrag (Stand 29. Juli 2011) und einem Kooperationsvertrag Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 5 des Auskunftsersuchens vom 30. August Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 1c des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011 [...]. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 1c vom 30. Juni der Satzung der KSK, 8, 9 Sparkassengesetz für das Land Schleswig-Holstein ( SpG SH ). 21 der Satzung der KSK (derzeit geltende Fassung).

6 - 6 - (Stand 24. Februar 2012) geregelt. Eine angestrebte gesonderte Vereinbarung mit der Hamburger Sparkasse AG wurde noch nicht vorgelegt, der Rahmenvertrag soll den bestehenden Verträgen mit den vier freien Sparkassen entsprechen, an denen die Haspa beteiligt ist 13. II. DAS VERFAHREN 8. Den Beteiligten ist mit Schreiben vom 6. Juli die Einleitung des Hauptprüfverfahrens mitgeteilt worden. Die Frist ist mit Zustimmung der Beteiligten zunächst bis zum 30. November 2011 ( 40 Abs. 2 Satz 4 Nr. 1 GWB), 15 dann bis zum 29. Februar 2012 verlängert worden. 16 Mit Schreiben vom 28. Oktober ( Abmahnung ) sind die Beteiligten über die Einschätzung der Beschlussabteilung, das Vorhaben erfülle die Voraussetzungen des 36 Abs. 1 GWB und die wesentlichen Gründe hierfür unterrichtet worden, gleichzeitig ist ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden. Mit Schreiben vom gleichen Tag sind dem Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein und der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg als oberste Landesbehörden ( 48 Abs. 1 GWB) Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden ( 40 Abs. 4 GWB). Die Freie und Hansestadt Hamburg hat mit Schreiben vom 3. November 2011 erklärt, von einer Stellungnahme abzusehen. Die Beteiligten haben am 2. Februar 2012 ein Schreiben der Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg vom 31. Januar 2012 übermittelt, in dem das Vorhaben begrüßt wird. Das Land Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 16. Januar 2012 Stellung genommen, in dem allgemeine Erwägungen zur Eigenmittelstärkung der Sparkassen in Schleswig-Holstein angestellt werden und die wettbewerbliche Beurteilung in der Abmahnung kritisch gewürdigt wird. Den Beteiligten ist durch Übersendung von Kopien mit Nr. 4 der Satzung der KSK (Die weiteren Mitglieder sind der Landrat / die Landrätin, 7 vom Landkreis entsandte sachkundige Mitglieder und 5 Vertreter der Beschäftigten) vom 30. Januar Bl. 94 ff. d.a. Bl d.a. Bl d.a. Bl d.a.

7 - 7 - Schreiben vom 2. und 7. November 2011 Akteneinsicht gewährt worden; am 27. Januar 2012 und 21. Februar 2012 ist durch Übersendung von Kopien ergänzende Akteneinsicht gewährt worden. Über die Ermittlungsergebnisse im Hinblick auf Marktanteile und volumina sind die Beteiligten über den in zur Akte genommenen und mit Schreiben im Rahmen der Akteneinsicht vom 2. November 2011 übersandten Auswertungsvermerk hinaus mit Schreiben vom 4. Januar 2012 (Mitteilung der Kreditvolumina Geschäftskunden der im Rahmen der räumlichen Marktabgrenzung betrachteten Postleitzahlengebiete), mit Schreiben vom 18. Januar 2012 (Berechnung von Marktanteilen für die Geschäftskunden-Kreditmärkte Lübeck und Lauenburg) und mit Schreiben vom 15. Februar 2012 (Berechnung von Marktanteilen auf den Geschäftskunden- Kreditmärkten unter Berücksichtigung der Angaben der Beteiligten und ihrer Wettbewerber zu Prolongationsanteilen und Anteilen von Privatkrediten) unterrichtet worden. 9. Die Beteiligten haben in einer Reihe von Schreiben Stellung zum Schreiben des Bundeskartellamtes vom 28. Oktober 2011 genommen: Schreiben vom 9. Januar 2012 (Berechnung der Kreditvolumina der Geschäftskunden), Schreiben vom 18. Januar 2012 (Rolle der Autobanken), Schreiben vom 18. Januar 2012 (Eigenkapitalentwicklung der KSK), Schreiben vom 18. Januar 2012 (Interpretation interner Unterlagen), Schreiben vom 27. Januar 2012 (private Baufinanzierung), Undatiertes Schreiben von Charles River Associates zur räumlichen Marktabgrenzung, Schreiben vom 31. Januar 2012 (wettbewerbliche Einheit), Schreiben vom 31. Januar 2012 (Privatkundenmärkte), Schreiben vom 2. Februar 2012 (Gewerbekundenmärkte, räumliche Marktabgrenzung), Schreiben vom 6. Februar 2012 (Zusammenfassung), Schreiben vom 14. Februar 2012 (Vorlage eines Gutachtens zur Situation der Sparkasse in Schleswig-Holstein), Schreiben vom 24. Februar 2012 (wettbewerbliche Einheit und weitere Stellungnahme).

8 Darüber hinaus ist das Vorhaben mit den Beteiligten mehrfach mündlich erörtert worden (15. Dezember 2011, 20. Januar 2012, 17. Februar 2012). 11. Mit Schreiben vom 10. Februar 2012 und dem bereits erwähnten Schreiben vom 24. Februar 2012 sind Änderungen des Kooperationsvertrages und Erklärungen der Beteiligten zu ihrem künftigen Verhalten nach Eingehung der kapitalunterlegten Kooperation in Aussicht gestellt worden. 12. Die Beschlussabteilung hat von den Beteiligten mehrfach Auskunft über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Herausgabe von Unterlagen verlangt. Mit Schreiben vom 30. Juni 2011 sind die Beteiligten unter anderem zu den strategischen Hintergründen des Zusammenschlussvorhabens, ihren Produkten, Geschäftsvolumina befragt und zur Herausgabe von Marktstudien aufgefordert worden. Diese Studien haben die Beteiligten zunächst nicht vorgelegt, mit dem Hinweis für das gemeinsame Kerngebiet (Kreis Herzogtum Lauenburg und Stadt Hamburg) bzw. die Gemeinde Wentorf und die Stadt Geesthacht, in der sowohl die Hamburger Sparkasse AG als auch die KSK Herzogtum Lauenburg Filialen betreiben bzw. für das definierte gemeinsame Kerngebiet lägen solche Studien nicht vor. Aus den vorgelegten internen Unterlagen der Haspa zur Due Diligence ergaben sich indessen Einschätzungen zur Marktstellung der KSK mit der Darstellung von Marktanteilen. Mit Schreiben vom 11. Juli 2011 sind deshalb neben weiteren Angaben zu Geschäftsvolumina, insbesondere einer Zuordnung von Kunden und Produkten zu fünfstelligen Postleitzahlen, erneut die im Besitz der Beteiligten befindlichen Marktstudien angefordert worden, die die Beteiligten mit Schreiben vom 14. Juli 2011 dann vorgelegt haben. Mit Schreiben vom 18. Juli 2011 sind die Beteiligten zur Benennung von jeweils 50 ihrer Gewerbekunden aufgefordert worden. Der am 4. August 2011 telefonisch angeforderte Entwurf des Kooperationsvertrages und des Beteiligungsvertrages, der der Anmeldung nicht beigefügt war, wurde am folgenden Tag übermittelt. Mit Schreiben vom 24. August 2011 sind die Beteiligten aufgefordert worden, ihre Zins- und Provisionserträge aus der Girokontoverbindung darzustellen. Mit Schreiben vom 30. August 2011 ist die Haspa um nähere Angaben zur Ausgestaltung des Vorhabens als kapitalunterlegte Kooperation und die Darstellung der Tätigkeit der NRS gebeten worden. Mit Schreiben vom 5. September 2011 sind die Beteiligten aufgefordert worden, auf Grundlage ihrer internen Kosten- und

9 - 9 - Erlösrechnung die Zinskonditionsbeiträge aus den Sichteinlagen auf Girokonten darzustellen. Mit Schreiben vom 7. September 2011 wurde die Haspa gebeten, für Postleitzahlengebiete, die zum Gebiet mehrerer Gebietskörperschaften gehören, eine entsprechende Aufteilung der Geschäftsvolumina vorzunehmen. Mit Schreiben vom 4. Oktober 2011 ist die Haspa aufgefordert worden, die Diskussionen der vergangenen fünf Jahre über eine Zusammenarbeit mit den Sparkassen in Schleswig-Holstein darzustellen und in diesem Zusammenhang angefertigte Dokumente vorzulegen. Mit Schreiben vom 8. November 2011 sind die Beteiligten um Angaben zu ihrem Baufinanzierungsgeschäft gebeten worden, mit Schreiben vom 9. November 2011 ist die KSK zur Plausibilisierung ihrer Angaben zu den Krediten für den Wohnungsbau Privater aufgefordert worden. Mit Schreiben vom 27. Januar 2012 und 3. Februar 2012 sind ergänzende Fragen der Beschlussabteilung insbesondere zu Leasing und Factoring gestellt worden. 13. Ausgehend von den durch die Beteiligten benannten Wettbewerbern sind 89 Kreditinstitute mit Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011 zu ihren Produkten, ihren Geschäftsvolumina und weiteren für die Prüfung relevanten Punkten befragt worden. Eine Reihe der befragten Kreditinstitute, insbesondere kleinere Kreditgenossenschaften, hatten zunächst nicht wie vorgesehen die Geschäftsvolumina nach Postleitzahlengebieten aufgeschlüsselt. Deshalb sind die Kreditinstitute, deren detailliertere Angaben für die wettbewerbliche Würdigung erforderlich waren, mit Schreiben vom 15. August 2011 erneut zur Beantwortung des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011 aufgefordert worden. Mit Auskunftsbeschluss vom 5. September 2011 sind die Hauptwettbewerber der Beteiligten zu ihren Zinskonditionsbeiträgen aus Sichteinlagen auf Girokonten und zu Zins- und Provisionserträgen aus der Girokontoverbindung auf Grundlage der RechKredV befragt worden. Mit Auskunftsbeschluss vom 25. Juli 2011 sind jeweils 50 Gewerbekunden der Haspa bzw. der KSK zur Inanspruchnahme von Bankdienstleistungen, insbesondere Krediten, befragt worden. Im Hinblick auf den in der Abmahnung in der Bewertung zunächst offen gebliebenen Markt für Wohnungsbaufinanzierungen Privater sind weitere Ermittlungen geführt worden, insbesondere durch die Auskunftsbeschlüsse vom 9., 16. und 21. Dezember Im Hinblick auf die Rolle von Leasing und Factoring hat die Beschlussabteilung weitere Informationen vom Bundes-

10 verband Deutscher Leasingunternehmen, vom Deutschen Factoring-Verband und in der Form von Telefoninterviews von Leasing- und Factoring- Anbietern erhalten. III. FORMELLE UNTERSAGUNGSVORAUSSETZUNGEN A. Umsätze 14. Die Haspa erzielte in 2010 Umsatzerlöse in Höhe von 1,915 Mrd. EUR, die KSK in Höhe von 149 Mio. EUR. Die Vorschriften über die Zusammenschlusskontrolle finden aufgrund der Umsätze der beteiligten Unternehmen gemäß 35 Abs. 1 GWB Anwendung. Die Europäische Kommission ist nicht zuständig ( 35 Abs. 3 GWB, Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen). B. Zusammenschlusstatbestand 15. Durch den Erwerb von 25,1% der Anteile am Stammkapital der KSK durch die Haspa im Rahmen der Eingehung einer kapitalunterlegten Kooperation sind die Zusammenschlusstatbestände der Minderheitsbeteiligung ( 37 Abs. 1 Nr. 3 b) GWB) sowie der Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens ( 37 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 GWB) erfüllt. Das Zusammenschlussvorhaben der kapitalunterlegten Kooperation ist ein einheitliches, zusammenhängendes Vorhaben. Beteiligungsvertrag und Kooperationsvertrag sind inhaltlich aufeinander bezogen und bilden einen einheitlichen Lebenssachverhalt. Die wesentlichen Inhalte des Vorhabens sind im Kooperationsvertrag geregelt, während der Beteiligungsvertrag im Wesentlichen nur die gesetzlich zwingenden Elemente enthält. 18 Insbesondere die Bindung struktureller Entscheidungen [...] an die Zustimmung der Haspa beruht auf dem Kooperationsvertrag. 19 Ziel dieser Regelungen im Kooperationsvertrag ist es, Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, [...]. Ziff. 2.3, des Kooperationsvertrages.

11 der Haspa eine Stellung zu verschaffen, die jedenfalls der des Inhabers einer Sperrminorität bei Kapitalgesellschaften entspricht. 20 Auch die Besetzung der Organe der KSK ist nur im Hinblick auf die Vertretung der Haspa im Verwaltungsrat im Beteiligungsvertrag 21 parallel auch im Kooperationsvertrag 22 - geregelt, während die Vertretung der Haspa in weiteren Gremien wie insbesondere im Prüfungs-, Personal- und Risikoausschuss des Verwaltungsrates sich nur aus dem Kooperationsvertrag ergibt. 23 IV. MATERIELLE UNTERSAGUNGSVORAUSSETZUNGEN 16. Das Zusammenschlussvorhaben ist gemäß 36 GWB zu untersagen, weil es zur Verstärkung oder jedenfalls zur Entstehung der marktbeherrschenden Stellung der KSK auf dem Markt für Girokonten für Privatkunden sowie zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung der KSK auf dem Markt für Kredite für Geschäftskunden jeweils auf dem räumlichen Markt Kreis Herzogtum Lauenburg führt. A. Sachlich relevante Märkte 17. Grundlage der wettbewerblichen Beurteilung eines Zusammenschlusses bildet der relevante Markt (marktbezogene Betrachtung), der in sachlicher und räumlicher Hinsicht abzugrenzen ist. Ausgangspunkt der Marktabgrenzung ist das Bedarfsmarktkonzept. Danach bilden sämtliche Erzeugnisse, die sich nach ihren Eigenschaften, ihrem wirtschaftlichen Verwendungszweck und ihrer Preislage so nahe stehen, dass der verständige Verbraucher sie für die Deckung eines bestimmten Bedarfs geeignet, in berechtigter Weise abwägend miteinander vergleicht und als gegeneinander austauschbar ansieht, einen Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 2 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, [...]. Ziff. 4 des Beteiligungsvertrages; 7 Abs. 3 SpG SH. Ziff. 2.2 des Kooperationsvertrages. Ziff. 2.3 des Kooperationsvertrages.

12 einheitlichen sachlichen Markt. 24 Maßgebend ist die tatsächliche Handhabung durch die Abnehmer, wobei auf den verständigen Durchschnittsnachfrager abzustellen ist. 25 Eine nur von wenigen Nachfragern angenommene Austauschbarkeit reicht nicht Sachliche Marktabgrenzung nach Ansicht der Beteiligten 18. Die Beteiligten legen ihrer Anmeldung getrennte Märkte für Privat- und Gewerbekunden zu Grunde. Eine weitere Differenzierung der Gewerbekundenmärkte nehmen sie nicht vor. Als Produktmärkte betrachten sie jeweils Girokonten, Einlagen und Kredite, z. T. mit weiteren Unterteilungen. 2. Privatkunden und Gewerbekunden 19. Auf Seiten der Nachfrager ist zunächst eine Differenzierung zwischen dem Privatkundengeschäft sowie dem Gewerbekundengeschäft vorzunehmen, da sich das Nachfrageverhalten dieser beiden Gruppen signifikant unterscheidet. 27 Zwar haben viele der von beiden Kundengruppen nachgefragten Produkte grundsätzlich dieselbe Funktionsweise. Es bestehen jedoch erhebliche Unterschiede beim Umfang der Leistung, der konkreten Ausgestaltung des Produktes und den Konditionen. So ist der über Privatgirokonten abgewickelte Zahlungsverkehr im Vergleich zu Girokonten für Gewerbekunden vergleichsweise gering und vielfach wird Privatkunden die Abwicklung aller Buchungen zu einem Pauschalpreis oder gebührenfrei angeboten 28, während Gewerbekunden häufig Zahlungsverkehrsleistungen in größerem Umfang in Anspruch nehmen Ständige Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2004, KVR 14/03, WRP 2004, 1502, 1504 Staubsaugerbeutelmarkt; BGH, Urteil vom 19. März 1996, KZR 1/95, WuW/E BGH 3058, 3062 Pay-TV- Durchleitung. BGH, Beschluss vom 22. September 1987, KVR 5/86, WuW/E BGH 2433, 2436 Gruner+Jahr / Zeit; KG, Beschluss vom 14. April 1978, Kart 8/78, WuW/E OLG 1983, 1984 m.w.n. Rama-Mädchen; Paschke in Frankfurter Kommentar, Kartellrecht, IV 1-23 GWB, 19 Rz. 74. Paschke in Frankfurter Kommentar, aao., 19 Rz. 75; KG, Beschluss vom 19. März 1975, Kart 26/74, WuW/E OLG 1599, 1602 Vitamin B 12; KG, Beschluss vom 5. Januar 1976, Kart 41/74, WuW/E OLG 1645, 1649 Valium. Vgl. Fallbericht zur Freigabe der Großfusionen im Bankensektor, Rz. 4-6; Europäische Kommission, Entscheidung vom 3. Oktober 2007, COMP/M.4844 Fortis / ABN Amro Assets, Rz. 12, 33; Entscheidung vom 8. November 2001, COMP/M.2567 Nordbanken / Postgirot.

13 und bestimmte Abwicklungsformen wie die Einreichung von Lastschriftdateien zur Abwicklung im Rahmen des beleglosen Zahlungsverkehrs für Privatkunden von vornherein nicht in Betracht kommen. 20. Auch aus Anbietersicht werden Privatkunden von Gewerbekunden getrennt betrachtet. Insbesondere die Kreditwürdigkeitsprüfung im Vorfeld der Kreditvergabe unterscheidet sich deutlich. So spielt etwa bei Gewerbekunden die Prüfung der Jahresabschlüsse und sonstiger Unterlagen zur Feststellung der Ertrags- und Liquiditätslage des vom Kreditnehmer betriebenen Geschäfts eine bedeutende Rolle, während bei Privatkunden Einkommensnachweise wie Steuerbescheide zur Prüfung der Kreditwürdigkeit herangezogen werden. Bei der Kreditvergabe an gewerbliche Kunden sind auch die Einschätzung lokaler oder regionaler Marktgegebenheiten oder besondere Branchenkenntnisse von Bedeutung. Auch im Hinblick auf die Besicherung ergeben sich wesentliche Unterschiede sowohl bei der Bestellung als auch bei der Verwertung von Sicherheiten. Bei Gewerbekunden kommen etwa Sicherungsabtretungen (z.b. der Forderungen des Kreditnehmers an seine Abnehmer) und Sicherungsübereignungen (z.b. eines Warenlagers) als Sicherungsmittel in Betracht. Bei Privatkunden können Lohn- und Gehaltsforderungen zur Sicherheit abgetreten werden, sie unterliegen aber Vollstreckungsbeschränkungen (vgl. 850ff. ZPO). Auf Grund dieser sehr unterschiedlichen Anforderungen trennen die Beteiligten und ihre Wettbewerber das Privatkundengeschäft vom Gewerbekundengeschäft und betreiben separate Betreuungs- und Beratungsstrukturen, soweit sie sich nicht wie die Sparda-Bank, die ING Diba und andere auf den Privatkundenbereich beschränken. 3. Privatkundenmärkte 21. Bei den Produktmärkten für Privatkunden lassen sich Standard-Produkte unterscheiden, die grundsätzlich von allen wahrgenommen werden, wie Führung von Girokonten, und die individuelle, maßgeschneiderte Vermögensund Anlageberatung, die nur vermögenden Privatkunden angeboten wird. Von 28 Vgl. das Angebot der Haspa im Privatkundenbereich (HaspaJoker) einerseits alle Buchungsposten sind inbegriffen und je nach Modell weitere Zusatzleistungen und im Gewerbekundenbereich andererseits

14 den Beteiligten ist nur die Haspa in diesem Bereich tätig. 29 Typischerweise wird diese Form der Vermögens- und Anlageberatung nicht von Sparkassen ausgeübt, sondern von spezialisierten Anbietern. 30 Großbanken trennen regelmäßig die Vermögens- und Anlageberatung für vermögende Kunden organisatorisch von dem Standard-Privatkundengeschäft. Von den öffentlichrechtlichen Kreditinstituten bieten Landesbanken diese Dienstleistungen an. 31 Soweit die Anbieter bei Standardprodukten weitere Unterteilungen der Privatkunden vornehmen, handelt es sich um unternehmensindividuelle Organisationsentscheidungen, die nicht auf ein grundsätzlich unterschiedliches Nachfragerverhalten zurückzuführen sind. 32 a) Keine Abgrenzung nach Vertriebswegen bzw. Produktnutzungs- und Zugangsmöglichkeiten 22. Stationäre über Filialen vertriebene Produkte und Produkte, die über Telefon oder Internet vertrieben werden, insbesondere Girokonten, sind einem einheitlichen Markt zuzurechnen. Die von Direktbanken ausschließlich über das Internet vertriebenen Produkte sind aus Sicht des Verbrauchers Alternativprodukte zu Angeboten der Filialbanken, die sich in einzelnen Ausstattungsmerkmalen von den Angeboten der Filialbanken unterscheiden, jedoch in ihren Kernfunktionen (Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Debit- und Kreditkarten zur bargeldlosen Zahlung, Bargeldversorgung über Geldautomaten) dem Angebot der Filialbanken entsprechen. Bei Produkten für gewerbliche Kunden, insbesondere bei Kreditprodukten, spielt der Internet- Vertrieb keine Rolle Es gibt Anzeichen, dass das filialgebundene Geschäft zu Gunsten von Internet- und Telefonvertrieb an Bedeutung verliert. Der Anteil des Internets am Monatspauschale und Buchungsgebühren. Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 33 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni Vgl. die Einschätzung der Haspa zum wettbewerblichen Umfeld in der Antwort auf Frage 33 des Auskunftsersuchen vom 30. Juni 2011, Antwort der Berenberg Bank auf Auskunftsersuchen vom 30. Juni 2011, Antwort der Marcard, Stein & Co. auf das Auskunftsersuchen vom 30. Juni Vgl. Antwort der Nord/LB auf Frage 6 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli Vgl. z.b. die Unterteilung der KSK in Einkommenskunden ab einem Einkommen von EUR und übrige Kunden, Marktanalyse Privatkunden 2009 Einkommenskunden, Anlage zur Antwort der KSK auf Frage 13 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011.

15 Neugeschäft nimmt stetig zu. Auch ist die Anzahl der Bankfilialen in den letzten Jahren rückläufig. 34 Hinzu kommt, dass in den nächsten Jahren immer mehr Personen Dienstleistungen zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs nachfragen werden, die mit der Nutzung des Internets aufgewachsen sind und aus diesem Grund gegenüber dem Vertriebskanal Internet aufgeschlossener sein dürften. Der Fernabsatz von Bankdienstleistungen hat in den letzten Jahren zugenommen, mit einem deutlichen Zuwachs insbesondere beim Internetvertrieb. 35 Insgesamt macht allerdings der reine Internetvertrieb von Girokonten d.h. der Abschluss des Kontovertrages außerhalb einer Filiale nur einen relativ geringen Anteil des Neugeschäfts aus. 36 Insgesamt überwiegt beim Vertrieb von Bankdienstleistungen an Privatkunden deshalb nach wie vor das Filialgeschäft. 37 Für die überwiegende Anzahl der Bankkunden stellt der nichtstationäre Vertrieb von Bankdienstleistungen keine oder nur für bestimmte Leistungen wie die Geldanlage, nicht aber für Girokonten, eine Bezugsalternative dar. Schnelle Veränderungen beim Verhalten der Privatkunden sind nicht zu erwarten, da Bankdienstleistungen ein eher langfristiges, vertragsgebundenes Geschäft mit hoher Vertrauenskomponente darstellen und gerade im Bereich Zahlungsverkehrsabwicklung eine geringe Wechselbereitschaft besteht. 38 Den weitaus größten Anteil des Internet-/Telefon-Vertriebs stellen derzeit die weniger komplexen Bankdienstleistungen mit eher geringem Beratungsbedarf dar. Insbesondere die Filialbanken bieten hauptsächlich den Abschluss einfacher Sparprodukte wie Tagesgeld und Verbraucherkredite im Die DKB, die im Privatkundenbereich im Wesentlichen als Direktbank agiert, vertreibt die Produkte für ihre gewerblichen Kunden über Zweigstellen, vgl. Antwort der DKB auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli Laut Statistik der Deutschen Bundesbank sank die Zahl der Zweigstellen von Banken und Sparkassen zwischen 1998 und 2009 von auf Nach einer Studie von GfK, Google und Deutsche Bank Research, deren Ergebnisse am 1. September 2010 veröffentlich wurden, ( Clickstream-Analyse ) beträgt der Anteil des Vertriebs von Bankdienstleistungen über Internet und Telefon etwa 17,4% (Stand: 2009). Demnach ist der Online-Anteil am Neugeschäft von 7,2% im Jahr 2004 auf 11,4% gestiegen. Allerdings scheint dabei auch eine Substitution von Telefonabschlüssen durch Online-Abschlüsse stattgefunden zu haben. Der gemeinsame Anteil lag nämlich bereits im Jahr 2004 bei ca. 17,6% und damit insgesamt auf ähnlichem Niveau wie im Jahr Nach dem Ergebnis der Clickstream-Analyse lag der Internetanteil im Jahr 2009 insgesamt (d.h. ohne Differenzierung nach einzelnen Bankdienstleistungen) bei ca. 11,4%, zusätzlich wurden ca. 6% der Neugeschäfte schriftlich oder telefonisch geschlossen. Mit über 80% nahm damit das Filialgeschäft eine überragende Stellung ein. Bei Girokonten lagen die Internetabschlüsse mit ca. 12,4% nur leicht über dem Durchschnitt. Fabel/Pratz/Warschun, Apple versus Filialbank, in: Die Bank, Heft 9/2010, S. 38 (41): Kundenumfragen zeigen, dass die Filialdichte und die Erreichbarkeit entscheidend für die Neukundengewinnung in Basisprodukten sind.

16 Internet oder telefonisch an; die auf den Fernabsatz spezialisierten Direktbanken dagegen auch Produkte wie Kredite für den Wohnungsbau. Auch in diesen Fällen handelt es sich aber um vergleichsweise einfache Produkte wie Annuitätendarlehen, keine komplexeren Produkte wie Darlehen mit Tilgungsaussetzungen bei späterem Abschluss eines Bauspar- oder Lebensversicherungsvertrages zur Tilgung bei Fälligkeit des Erstvertrages Dem Umstand, dass Kreditinstitute den Zugang zu ihren Produkten bzw. die Nutzung ihrer Produkte über Online-Banking ermöglichen, insbesondere im Rahmen einer Girokontoverbindung, führt ebenfalls nicht zu einer weiteren Differenzierung im Rahmen der sachlichen Marktabgrenzung. Der Anteil der Privatkunden, der das Internet für Online-Banking (z.b. Überweisungen) nutzt, liegt deutlich höher als der Anteil der Kunden, der auch bei Eröffnung der Geschäftsbeziehung und bei der Kontonutzung vollständig auf eine Filialpräsenz verzichtet. 40 Bei der Internetnutzung (z.b. zur Zahlungsverkehrsabwicklung) werden häufig geringere Transaktionspreise erhoben und der Grundpreis (Kontoführungsgebühr) bei einem Girokonto, das ausschließlich online genutzt wird, kann teilweise ganz entfallen. Aus Sicht der Nachfrager handelt es sich hierbei im Wesentlichen aber um die Bereitstellung einer erweiterten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeit ein und desselben Produkts. Preisunterschiede spiegeln lediglich verschiedene Leistungsmodalitäten mit entsprechenden Kostenunterschieden (z.b. geringere Verarbeitungskosten) bzw. unterschiedliche Vermarktungsstrategien wider. Neben dem Kanal (nur online oder online und Filiale), über den der Kunde Aufträge an sein Kreditinstitut erteilt, sind insbesondere Merkmale wie Untergrenzen für monatliche Gehaltseingänge für die Festlegung von Gebührenmodellen ausschlaggebend. Der Nutzung von Bankdienstleistungen per Internet oder Telefon kommt vornehmlich eine komplementäre Funktion zu. Online-Banking gehört heutzutage zum Standardangebot der meisten Kreditinstitute Zu diesem Ergebnis kommt auch die Europäische Kommission in ihrer Sektoruntersuchung zum Retail Banking, Interim Report II, Current Accounts and Related Services, 17. Juli 2006, S. 22. Vgl. Gesprächsvermerk ING Diba vom 9. November Nach Angaben des Statistikamtes Eurostat der Europäischen Kommission betrug im Jahr 2009 die Anzahl der Nutzer von Online-Banking in Deutschland ca. 41%; vgl Eurostat Tables, Graphs and Maps Interface (TGM) table:

17 Von den Beteiligten vermittelt die Haspa im Verbraucherkreditgeschäft ein ausschließlich über das Internet vertriebenes Produkt, den Haspa Online Kredit. 41 Darüber hinaus werden andere Produkte auch über das Internet vertrieben, wie etwa das Cashkonto, ein Tagesgeldkonto, aber nur, sofern bereits eine Kundenbeziehung zur Haspa besteht und der Kunde PIN und TAN zur Erteilung von Aufträgen an die Haspa erhalten hat. 42 Bei der Mehrzahl der Standardprodukte, insbesondere bei Girokonten, überwiegt aber der Abschluss in der Bankfiliale. 43 Die KSK bietet auch die Eröffnung des Girokontos über ihre Website an, bislang wird dieses Angebot aber nicht wahrgenommen. Darüber hinaus werden Verbraucherkredite ( Sparkassen Privatkredit ) und Tagesgeldkonten ( S-Kapital ) über das Internet vertrieben, die Abschlusszahlen sind im Vergleich zum stationären Geschäft aber gering [kleiner 1%] für den Sparkassen Privatkredit, [5-10%] für S-Kapital, beides im Jahr 2010). 44 Der Anteil von Anbietern ohne Filialen mit ausschließlichem Vertrieb über Internet oder Telefon ist nach wie vor gering. Der Anteil der DKB, ING Diba und comdirect als den drei größten Anbietern von Girokonten über das Internet im Geschäftsgebiet der KSK, lag beim Kontobestand 2010 bei ca. 3%, bei den Neueröffnungen bei 11%. Bei Baufinanzierungsprodukten ein Bereich in dem z.b. die ING Diba über vergleichsweise hohe Marktanteile verfügt nutzen auch Direktbanken Formen des stationären Vertriebs wie etwa die Vermittler der Interhyp. Die ING Diba vertreibt lediglich 20% ihrer Baufinanzierungen über Internet oder Telefon, 80% über Vermittler. 45 Ein ähnliches Bild bietet sich bei den mit Filialen im Gebiet vertretenen Wettbewerbern. Für die kleineren Kreditgenossenschaften im Geschäftsgebiet der Beteiligten haben Internet oder Telefon als Vertriebskanal nur marginale Bedeutung. 46 Die Sparda-Bank Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 9 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2011, Produktbeschreibung als Anlage zur Antwort auf Frage 8 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 9 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni 2011, Produktbeschreibung als Anlage zur Antwort auf Frage 8 des Auskunftsbeschlusses vom 30. Juni Der Vorteil bei der Kontoeröffnung in der Filiale liegt auch darin, dass dann unmittelbar die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung vorgenommen werden kann. Vgl. Antwort der KSK auf Frage 7 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni Vgl. Gesprächsvermerk vom 9. November Vgl. Antworten auf Frage 7 des Auskunftsbeschluss vom 11. Juli 2011 der Volksbank Stormarn, der Raiffeisenbank Hagenow, der Raiffeisenbank Lauenburg, der Raiffeisenbank Südstormarn Mölln, der Raiffeisenbank Ratzeburg. Soweit Produkte wie von der Hamburger Volksbank überhaupt über Internet vertrieben werden, beschränkt sich dieser Vertrieb auf Tages- und Termingelder bzw. Verbraucherkredite. Vgl. auch die Antwort der Sparkasse zu Lübeck auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011

18 Hamburg bietet demgegenüber verstärkt Produkte auch über das Internet an, im Schwerpunkt wird dieser Vertriebskanal aber für Tages- und Festgelder bzw. Verbraucherkredite genutzt, nicht für Girokonten und Baufinanzierungsprodukte. Großbanken mit filialgestütztem Geschäft nutzen ebenfalls ergänzend das Internet für standardisierte Produkte im Einlagen- und Verbraucherkreditbereich, für Girokonten und Baufinanzierungen ist dieser Vertriebskanal bedeutungslos. 47 b) Die Privatkundenmärkte im Einzelnen 26. Vom Zusammenschluss betroffen sind im Bereich der Privatkunden die Märkte für Girokonten, Einlagen, Kredite für den Wohnungsbau und sonstige Kredite. (1) Girokonten 27. Kreditinstitute wickeln den Zahlungsverkehr für Privatkunden im Rahmen von Girokontenverbindungen ab. Über das Girokonto werden Zahlungseingänge und -ausgänge gebucht, Überweisungsaufträge und Lastschriften ausgeführt. Girokonten werden regelmäßig abgeschlossen (z.b. einmal im Quartal), der Kontoinhaber kann sich aber regelmäßig durch Kontoauszüge über den Kontostand und die Buchungen informieren. 28. In rechtlicher Hinsicht liegen Girokonten Zahlungsdiensterahmenverträge i.s. von 675f Abs. 2 BGB zugrunde. 48 Typischerweise erbringt das Kreditinstitut im Rahmen eines solchen Vertrages verschiedene Arten von (beleghaften und beleglosen) Transaktionsdienstleistungen wie Überweisungen, Daueraufträge oder Lastschriften (sog. Zahlungsaufträge) und stellt eine Debitkarte (z.b. die girocard) für bargeldlose Zahlungen sowie für die Beschaffung von Bargeld an (Kein fallabschließender Produktverkauf über Internet / Telefon, sondern nur Antrag auf Produktabschluss für bestimmte Produkte; Antragsvolumen unter 1% des Gesamtantragsvolumens. Vgl. Antwort auf Frage 7 des Auskunftsbeschlusses vom 11. Juli 2011 der Postbank, der Commerzbank, der UniCreditBank. Früherer Girovertrag des 675f BGB a.f. wurde ersetzt im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (kurz: Zahlungsdiensterichtlinie ), ABl. L 319/1 vom 5. Dezember 2007, durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht vom 29. Juli 2009, BGBl. Teil I Nr. 49 vom 3. August Die Änderung ist am 31. Oktober 2009 in Kraft getreten.

19 Geldausgabeautomaten zur Verfügung. Als Zusatzleistung, für die teilweise - wie etwa von den Beteiligten - eine separate Gebühr verlangt wird, werden auch Kreditkarten angeboten, die dem Inhaber innerhalb eines Verfügungsrahmens bargeldlose Zahlungen ermöglichen. 29. Trotz der gleichen Abwicklungsformen können Girokonten für Privatkunden und Girokonten für Gewerbekunden nicht einem einheitlichen Girokontenmarkt zugeordnet werden. Denn typischerweise nutzen Gewerbekunden ihr Girokonto sehr viel intensiver als Privatkunden; manche Formen des Zahlungsverkehrs wie die Einreichug von Lastschriften zum Einzug werden im Wesentlichen nur von Gewerbekunden praktiziert. Die Gebührenmodelle für beide Kundengruppen unterscheiden sich; während bei Privatkunden Pauschalpreismodelle üblich sind, werden Gewerbekunden um aus Sicht der Anbieter eine angemessene Bepreisung der Leistungen des Kreditinstituts zu erreichen oft Postengebühren berechnet. Auch die Anbieter für beide Leistungen sind nicht identisch; einige Institute wie die Sparda Bank, die Badische Beamtenbank oder Direktbanken wie comdirect bieten die Führung von Girokonten für Gewerbekunden nicht an. (a) Einbeziehung der Dispositionskredite 30. Girokonto und Dispositionskredit bilden ein einheitliches Produkt, das einem einheitlichen Markt zuzuordnen ist. Die Beteiligten vertreten die Ansicht 49, Dispositionskredite seien ungeachtet ihrer Unselbständigkeit einem eigenen sachlich relevanten Markt oder aber mit anderen Kreditformen einem Kreditmarkt zuzuordnen. Jedenfalls sei ein separater Markt für Konten ohne Dispositionskredite abzugrenzen, denn diese deckten einen anderen Bedarf ab als solche mit Dispositionskredit. So müssten sich Kunden aktiv für die Einräumung eines Dispositionskredites entscheiden und entsprechende Einkommensnachweise vorlegen. Die Bonität werde wie bei Verbraucherkrediten ständig überprüft. Es sei auch zu vermuten, dass verstärkt Girokonten eröffnet würden, nur um Dispositionskredite in Anspruch zu nehmen, die eigentliche Nutzung des Girokontos zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs trete damit in den Hintergrund.

20 Die Führung eines Girokontos ist bei entsprechender Bonität verknüpft mit der Einräumung einer Kreditlinie, meist als Dispositionskredit bezeichnet. Innerhalb des eingeräumten Limits können Kontoinhaber frei verfügen, auch Umfang und Zeitpunkt der Rückführung des Kredits sind flexibel. Darüber hinaus dulden Kreditinstitute auch Überziehungen, soweit entweder überhaupt kein Dispositionsrahmen eingeräumt oder dieser bereits ausgeschöpft wurde. Der Dispositionskredit in Verbindung mit dem Girokonto ist aus Verbrauchersicht nicht austauschbar mit anderen Kreditformen, auch nicht mit solchen, die einen vergleichbaren Finanzierungsbedarf abdecken und eine höhere Flexibilität im Hinblick auf Inanspruchnahme und Tilgung als die typischen Abzahlungsdarlehen mit festgelegten Tilgungsraten bieten. Denn im Unterschied zu sonstigen Verbraucherkrediten wird bei einem bestehenden Girokonto der Dispositionskredit teilweise standardmäßig eingeräumt oder die Einrichtung ist jedenfalls für den Verbraucher mit keinem größeren Aufwand verbunden. 50 [...]. 51 Dies spiegelt sich auch in unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen an die Verbraucherinformation wider: Während für die Privatkunden unabhängig von einem Girokonto gewährten Kredite der Vertragsinhalt in 492 BGB weitgehend gesetzlich normiert ist (z.b. Darstellung des Gesamtbetrags der vom Kreditnehmer zu leistenden Tilgungen, Zinsen und Gebühren, des effektiven Zinssatzes, etc.) fehlen solche zwingenden gesetzlichen Vorgaben für den Dispositionskredit ( 493 BGB). In der Höhe ist der Dispositionskredit begrenzt, er orientiert sich an den regelmäßigen monatlichen Eingängen, üblich ist wie z.b. bei der Haspa das [...] des regelmäßigen Monatseingangs. 52 Der Zinssatz für Dispositionskredite ist relativ hoch, Haspa und KSK verlangen beide 12,55% bzw. 12,26% 53, die Inanspruchnahme von Dispositionskrediten ist deshalb grundsätzlich wirtschaftlich nur zur Deckung eines sehr kurzfristigen Kapitalbedarfs im Rahmen des über das Konto abgewickelten Zahlungsverkehrs sinnvoll. Bei nicht genehmigten Überziehungen liegt der Zinssatz noch höher. Mit der Einräumung des Dispositionskredits werden aus Sicht des Stellungnahme vom 31. Januar Vgl. z.b. die auf der Internetseite der KSK angebotene Möglichkeit, die Einrichtung eines Dispositionskredits auf einem bestehenden Girokonto bzw. dessen Erhöhung zu beantragen. [...] Vgl. Antwort der Haspa auf Frage 8 des Auskunftsersuchens vom 30. Juni 2011, [...]. Konditionen veröffentlicht auf der Website, bzw. (Stand 16. Februar 2012).

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