TNT EXPRESS TRANSPORTBEDINGUNGEN KURZFASSUNG (09-07)

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1 TNT EXPRESS TRANSPORTBEDINGUNGEN KURZFASSUNG (09-07) Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind eine verkürzte Fassung unserer vollständigen Geschäftsbedingungen, die für alle von uns ausgeführten Transporte gelten. Eine Kopie der ausführlichen Version ist auf Wunsch von unserem nächsten Büro und/oder über unsere Internet-Site erhältlich. 1. BEGRIFFSBESTIMMUNGEN Die folgenden Begriffe beziehen sich auf die nachstehend aufgeführten Bedingungen, die für den Transportvertrag zwischen Ihnen und uns maßgebend sind. «wir», «uns» und «unser» bezieht sich auf TNT Express Holdings B.V., XP International B.V., TNT Holdings (Deutschland) GmbH,TNT Holdings (UK) Ltd,TNT Australia Pty Ltd,TNT China Holdings Co Ltd («TNT») und liierte Unternehmen sowie deren jeweilige Angestellte, Agenten und Auftragnehmer; «Sie» und «Ihr» bezieht sich auf den Absender, Versender oder Empfänger der Sendung, den Inhaber einer Consignment Note (Versandschein), den Empfänger und Eigentümer des Inhalts der Sendung oder jede andere Partei, die ein gesetzliches Interesse am Inhalt der Sendung hat «Transport» bezieht sich auf alle betrieblichen Vorgänge und sämtliche Dienstleistungen, die wir im Zusammenhang mit der Sendung erbringen; «Sendung» bezieht sich auf Frachtgüter oder Dokumente jeder Art (ob lose oder in einer oder mehreren Verpackungen), deren Transport von einem Ort zum anderen wir im Rahmen unseres Frachtbriefs oder nicht angenommen haben; «Verbotene Gegenstände» bezieht sich auf sämtliche Güter oder Materialien, deren Transport in einem der Länder oder über eines der Länder, durch die die Sendung befördert wird, aufgrund eines Gesetzes, einer Regel oder ordnungspolitischen Massnahmen verboten ist. 2. IHRE VERTRAGSPARTEI Sie schliessen den Vertrag mit dem Unternehmen TNT oder mit einer Tochter- oder Schwestergesellschaft von TNT ab, das oder die Ihre Transportsendung annimmt. Sie sind damit einverstanden, dass wir den Transport ganz oder teilweise und zu den von uns festgesetzten Bedingungen an einen Subunternehmer vergeben. 3. IHR EINVERSTÄNDNIS MIT UNSEREN BEDINGUNGEN Indem Sie uns Ihre Sendung anvertrauen, akzeptieren Sie die in diesem Transportvertrag dargelegten Bedingungen im eigenen Namen sowie im Namen jedes anderen, der ein Interesse an der Sendung hat, unabhängig davon, ob Sie die Vorderseite unserer Consignment Note unterzeichnet haben oder nicht. Unsere Bedingungen erstrecken sich auch auf diejenigen und diese können sich auch darauf berufen, die wir zum Abholen, Befördern oder Zustellen Ihrer Sendung einstellen, sowie auf unsere Mitarbeitenden, Direktoren und Vertreter. Nur von uns ermächtigte Handlungsbevollmächtigte können die vorliegenden Bedingungen schriftlich ändern.wenn Sie uns bei Übergabe der Sendung mündlich oder schriftlich Anweisungen erteilen, die mit unseren Bedingungen im Widerspruch stehen, sind wir durch diese Anweisungen nicht gebunden Übersetzung aus dem Englischen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Originalfassung Seite 1

2 4. VERTRAGSUMFANG a) Unabhängig davon, ob zwischen Ihnen und uns ein separater Transportvertrag abgeschlossen wurde oder ob der Transport der Sendung Teil eines anderen Vertrags zwischen Ihnen und uns bildet, gelten die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen für den zwischen Ihnen und uns bezüglich jedes vertraglich vereinbarten Transports von Frachtgütern abgeschlossenen Vertrags. b) Durch den Abschluss eines Vertrags mit uns akzeptieren Sie, dass: - der Vertrag einen Vertrag für den Transport von Warengütern auf dem Strassenweg bildet, sofern der Warentransport tatsächlich über die Strasse erfolgt; - der Vertrag einen Vertrag für den Transport von Warengütern auf dem Luftweg bildet, sofern der Warentransport tatsächlich in der Luft erfolgt. 5. GEFAHRGUT / SICHERHEIT 5.1 Gefahrgut a) Mit Ausnahme der unten in Artikel 5.1 (b) beschriebenen Umstände transportieren wir kein Gefahrgut, das unserer eigenen Meinung nach gefährlich ist, einschliesslich, aber nicht begrenzt auf Gefahrgut, das in folgenden Dokumenten spezifiziert wird: International Civil Aviation Organisation (ICAO), technische Anleitungen; International Air Transport Association (IATA), Verordnungen über Gefahrgut; International Maritime Dangerous Goods (IMDG) Code, Europäischer Vertrag für den internationalen Transport von Gefahrgut auf dem Straßenweg (ADR),Verordnungen, oder Gefahrgut, für das irgendwelche andere Bestimmungen für die Beförderung von Gefahrgut gelten. b) Wenn Sie bei TNT den Status eines «approved customer» haben, können wir nach eigenem Ermessen bestimmtes Gefahrgut zur Beförderung in einigen Ländern übernehmen.wir benötigen in diesem Fall eine schriftliche Erklärung, bevor wir die Sendung annehmen können.wir übernehmen Ihr Gefahrgut nur, wenn es den dafür geltenden Vorschriften (siehe Artikel 5.1 a) und unseren Anforderungen entspricht. Genauere Angaben über unsere Anforderungen sowie darüber, wie Sie den Status eines «approved customer» beantragen können, erhalten Sie bei unseren Geschäftsstellen. Wir stellen Ihnen einen Gefahrgut-Zuschlag in Rechnung, sobald wir Ihre Sendung annehmen. 5.2 Sicherheitsmaßnahmen für Luftfracht a) Sie haben darauf zu achten und bestätigen hiermit, indem Sie unsere Consignment Note ausfüllen oder uns eine Sendung anbieten, dass Ihre Sendung keine verbotenen Gegenstände enthält, wie sie im ICAO,Anhang 17, oder in anderen nationalen und internationalen Verordnungen, die die Sicherheit im Flugverkehr regeln, spezifiziert sind. Sie sorgen für eine vollständige Beschreibung des Sendungsinhalts auf unserem Frachtbrief und sind Ihrer Haftung und Verantwortlichkeit nicht entbunden, auch wenn Sie uns diese Information liefern. Wir unterziehen von uns transportierte Sendungen möglicherweise einer Sicherheitsprüfung, worunter auch die Verwendung von Röntgengeräten zu verstehen ist. Sie sind damit einverstanden, dass Ihre Sendung geöffnet und der Inhalt im Transitverkehr aus Sicherheitsgründen überprüft werden kann. b) Sie erklären hiermit, dass Sie die Sendung in sicheren Räumlichkeiten versandfertig gemacht haben, wobei Sie von verlässlichem und bei Ihnen eingestelltem Personal unterstützt wurden, und dass die Sendung während der Vorbereitungen, der Lagerung und Beförderung unmittelbar bevor Sie uns diese übergeben haben, vor unerlaubten Eingriffen geschützt wurde. 5.3 Verbotene Gegenstände Wir nehmen keine Sendungen entgegen, die verbotene Gegenstände enthalten. 8. ZOLLABFERTIGUNG 8.1 Sie ernennen uns hiermit ausschliesslich für Clearing- und Verzollungszwecke der Sendung zu Ihrem Agenten und bestätigen hiermit, dass wir, falls wir einen Subunternehmer mit dieser Arbeit beauftragen, für den Zweck der Benennung eines Zollmaklers für die Verzollung und die Beschaffung von Zolleinfuhrscheinen der Empfänger sind. Sollte eine Zollbehörde zusätzliche Dokumente zur Bestätigung unseres Zollstatus verlangen, sind Sie auf Ihre Kosten für die Vorlage der verlangten Dokumente verantwortlich. Übersetzung aus dem Englischen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Originalfassung Seite 2

3 8.2 Sie bestätigen, dass alle Erklärungen und Informationen, die Sie in Bezug auf den Export und Import der Sendung geben bzw. abgeben, wahrheitsgetreu und korrekt sind. Sie anerkennen, dass Sie für den Fall, dass Sie unwahre oder betrügerische Angaben über die Sendung oder ihren Inhalt machen, das Risiko einer Zivilklage und/oder strafrechtlichen Verfolgung eingehen, was zur Folge haben kann, dass Ihre Sendung verfällt oder verkauft wird. So weit wir Ihnen eventuell freiwillig bei den erforderlichen Zoll- oder anderweitigen Formalitäten behilflich sind, erbringen wir solche Hilfeleistungen auf Ihr alleiniges Risiko. Sie verpflichten sich, uns für bzw. von sämtliche/n Ansprüche/n zu entschädigen bzw. schadlos zu halten, die aufgrund der Informationen, die Sie uns gegeben haben, eventuell geltend gemacht werden, sowie alle damit verbundenen Kosten zu übernehmen und sämtliche Verwaltungsgebühren zu bezahlen, die wir Ihnen für eine solche Hilfestellung eventuell in Rechnung stellen. 8.3 Alle Zollgebühren, Abgaben, Bussen, Lagergebühren oder anderen Kosten, die uns infolge der Massnahmen von Zoll- oder anderen staatlichen Behörden entstehen, oder die Tatsache, dass Sie und/oder der Empfänger es verabsäumen, die entsprechenden Dokumente vorzulegen und/oder die erforderliche Lizenz oder Genehmigung zu beschaffen, gehen zu Ihren Lasten oder zu Lasten des Sendungsempfängers. Falls wir beschliessen, die angefallenen Gebühren dem Empfänger zu verrechnen und dieser sich weigert, diese zu bezahlen, verpflichten Sie sich, uns diese Gebühren gemeinsam mit unseren Kosten für den zusätzlich entstandenen Verwaltungsaufwand sowie eventuell damit verbundene Extraauslagen zu bezahlen. Sie liefern uns auf erstes Verlangen eine angemessene Garantie für alle Zollgebühren, Abgaben, Bussen, Lagergebühren oder anderen in diesem Artikel aufgeführten Auslagen. 8.4 Wir sind bestrebt, alle Zollabfertigungsformalitäten für Ihre Sendung zu beschleunigen, haften jedoch nicht für Verzögerungen, Verluste oder Schäden, die durch das Eingreifen von Zoll- oder anderen Regierungsbehörden entstehen. 12. HAFTUNGSUMFANG Vorbehaltlich Artikel 13 unten, beschränken wir unsere Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung Ihrer Sendung oder jedes Teils davon folgendermaßen: a) Lufttransport Falls die Beförderung Ihrer Sendung ausschliesslich oder teilweise auf dem Luftweg erfolgt und einen Endbestimmungsort oder eine Unterbrechung in einem anderen Land als dem Ausgangsland umfasst, ist die Warschauer Konvention (in der vom Haager Protokoll 1955 ergänzten Version) und/oder das Protokoll von Montreal Nr. 4 (1975) oder die Konvention von Montreal des Jahres 1999 je nach zwingender Anwendbarkeit geltend. In diesen internationalen Verträgen ist unsere Haftung für Verlust, Beschädigung oder Verzögerung Ihrer Sendung auf 17 SDR je Kilogramm (etwa 20 Euro je Kilogramm, bei schwankendem Wechselkurs) festgelegt. b) Strassentransport Falls wir Ihre Sendung in ein oder aus einem Land, das dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Internationalen Strassengüterverkehr 1956 (CMR) beigetreten ist, ausschliesslich auf der Strasse befördern, wird unsere Haftung für Verlust oder Beschädigung Ihrer Sendung oder den betroffenen Teil vom CMR geregelt und beschränkt sich daher auf 8,33 Sonderziehungsrechte pro Kilo (ca. 10 Euro pro Kilo, wobei der Wechselkurs jedoch variabel ist). Im Falle einer Verzögerung, die für Sie nachweislich zu einem Verlust geführt hat, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückzahlung der Summe, die Sie uns für den Transport dieser Sendung oder des von der Verzögerung betroffenen Teiles davon gezahlt haben. c) Wenn wir aus irgendeinem Grund einschliesslich Vertragsbruch, Fahrlässigkeit, bewusster Handlung oder Nichterfüllung Ihnen gegenüber haften, und a) keines der oben unter Artikel 12 a) oder b) aufgeführten Übereinkommen zwingend anwendbar ist, oder b) eine solche Haftung nicht durch eines der oben erwähnten Übereinkommen gemäss Artikel 12a) oder b) oder ein anderes zwingend anwendbares Gesetz oder Übereinkommen geregelt ist, oder c) es sich um Dienstleistungen handelt, die nicht auf der Strasse oder auf dem Luftweg erfolgen, beschränkt sich unsere Haftung Ihnen gegenüber auf die Rückerstattung der Kosten, die Ihnen für die Beschaffung oder Reparatur der Sendung oder des betroffenen Teils tatsächlich angefallen sind, Übersetzung aus dem Englischen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Originalfassung Seite 3

4 wobei in jedem Fall eine Obergrenze anzuwenden ist, die 17 Euro pro Kilo sowie den Höchstbetrag von Euro nicht überschreitet. Im Falle von Verzögerungen, aus denen Ihnen nachweislich ein Verlust entstanden ist, beschränkt sich unsere Haftung auf die Rückerstattung der Kosten, die Sie uns für den Transport der verzögerten Sendung oder des betroffenen Teils bezahlt haben. 13. AUSNAHMEN 13.1 Wir haften nicht für irgendwelche Verluste von Einkommen, Gewinn, Märkten,Ansehen, Kunden, Nutzung, Chancen oder für indirekte, zufällige, spezielle Schäden oder Folgeschäden oder Verluste, die sich auf irgendeine Art einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Verlust, Beschädigung,Verzögerung, falscher oder unterbliebener Lieferung Ihrer Sendung ergeben, und zwar auch dann nicht, wenn uns bekannt war, dass solche Schäden oder Verluste eventuell entstehen würden Wir haften nicht, wenn Ihre Sendung oder ein Teil derselben verloren geht, beschädigt wird, sich verzögert oder falsch oder überhaupt nicht zugestellt wird oder wenn wir die Verpflichtungen Ihnen gegenüber nicht erfüllen infolge von: a) Umständen außerhalb unseres Einflussbereiches wie z.b. (jedoch ohne sich hierauf zu beschränken): - Naturereignisse, einschließlich Erdbeben, Wirbelstürme, Stürme, Überschwemmungen, Feuer, Krankheit, Nebel, Schnee oder Frost; - höhere Gewalt, einschließlich (aber nicht beschränkt auf) Krieg, Unfälle, staatsfeindliche Handlungen, Streiks, Embargos, Gefahr aus der Luft, lokale Kontroversen oder Aufruhr; - nationale oder lokale Unterbrechungen der Flugverkehrs- oder Bodentransportnetze, mechanische Probleme an Transportmitteln oder Anlagen; - verborgene Schäden oder innere Fehler des Sendungsinhalts. b) von Ihnen oder Dritten ausgeübte Handlungen oder Unterlassungen wie etwa: - Sie sind Ihren Verpflichtungen aufgrund dieses Vertrags und insbesondere hinsichtlich der in Artikel 11 der Langen Fassung genannten Garantien nicht nachgekommen oder eine andere Partei, die ein Interesse an der Sendung hat, veranlasste Sie dazu, Ihren Verpflichtungen nicht nachzukommen; - die Handlung oder Unterlassung eines amtlichen Vertreters des Zolls, einer Fluggesellschaft, des Flughafens oder der Behörden. c) die Tatsache, dass die Sendung einen verbotenen Gegenstand enthält, auch wenn wir die Sendung irrtümlich angenommen haben Wir sind keine Common Carrier (öffentliche Transportgesellschaft) und übernehmen Ihnen gegenüber auch nicht die Haftung einer solchen. Unter normalen Umständen nehmen wir keine Sendungen von oder für Privatanschriften an. 16. ERHÖHTE HAFTUNGSGRENZEN FÜR INTERNATIONALE SENDUNGEN 16.1 Sie haben die Möglichkeit, bei uns den vollen Wert Ihrer Sendung versichern zu lassen, indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtbrief ausfüllen und die angegebene Gebühr bezahlen, um alle Verlust- und Beschädigungsrisiken, die während des Transports entstehen können, bis zu einer Höchstgrenze von Euro pro Sendung abzudecken. Die Versicherung ist jedoch nicht erhältlich für Edelsteine, Edelmetalle, Laptop-Computer, Plasma-Bildschirme, Schmuck, Geld, Glas, Porzellan, Kunstgegenstände, Antiquitäten, Dokumente oder Filme,Tonbänder, CDs, Speicherkarten oder andere Daten- oder Bildträger. Sollten Sie solche Waren verschicken wollen, empfehlen wir Ihnen, diese selbst zu versichern Sie können bei uns eine Versicherung abschliessen für die Kosten für den Wiederaufbau, die Wiederherstellung, die Neuausgabe oder den Neudruck (einschliesslich der Materialkosten (z.b. für Papier) plus angemessene Arbeitskosten) Ihrer Dokumentensendung, indem Sie das entsprechende Feld auf dem Frachtschein ankreuzen und die angegebene Gebühr bezahlen, um Sie gegen alle Risiken von Verlust oder Beschädigung während des Transportes bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro pro Sendung zu versichern. Diese Versicherung ist nur für Dokumente erhältlich, die auf der Website der Tochtergesellschaft, Schwestergesellschaft oder Niederlassung von TNT, die Ihre Sendung für den Transport akzeptiert, aufgeführt sind. Übersetzung aus dem Englischen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Originalfassung Seite 4

5 16.3 Die hierunter aufgeführten Versicherungsmöglichkeiten (16.1 und 16.2) (i) decken keine Verluste, die durch Folgeschäden (siehe Artikel 13.1 oben) oder Transportverzögerungen entstanden sind oder Verluste, die darauf zurückzuführen sind, dass Sie Ihren Verpflichtungen aufgrund dieser Transportbedingungen nicht nachgekommen sind, und (ii) sind für eine bestimmte Anzahl Länder nicht verfügbar. Für eine Liste dieser Länder und/oder weitere Informationen über die Versicherungsbedingungen und -deckung wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst oder besuchen Sie die Website der Tochtergesellschaft, Schwestergesellschaft oder Niederlassung von TNT, die Ihre Sendung für den Transport akzeptiert. 17. VON DRITTEN GELTEND GEMACHTE ANSPRÜCHE Sie verpflichten sich uns gegenüber, es nicht zuzulassen, dass Dritte, die ein Interesse an der Sendung haben, gegen uns einen Antrag oder eine Klage auf der Grundlage des Transports einbringen, und zwar auch dann, wenn wir fahrlässig gehandelt haben, oder in Verzug geraten sind. Wenn ein Antrag oder eine Klage eingebracht wird, haben Sie uns für die Folgen derselben und für die Kosten und Ausgaben zu entschädigen, die uns im Zuge unserer diesbezüglichen Verteidigung anfallen. 18. VERFAHRENSWEISE BEI SCHADENERSATZANSPRÜCHEN Falls Sie beabsichtigen, einen Anspruch in Bezug auf verloren gegangene, beschädigte oder verzögerte Sendungen geltend zu machen, haben Sie sich an das anwendbare Übereinkommen oder, falls kein solches anwendbar ist, an das nachstehend beschriebene Verfahren zu halten, widrigenfalls behalten wir uns das Recht vor, Ihren Anspruch zurückzuweisen: a) Sie haben uns innerhalb von 21 Tagen nach Zustellung der Sendung oder innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum, an dem die verlorene Sendung hätte eintreffen sollen, schriftlich von dem Verlust zu verständigen; danach haben Sie Ihren Anspruch innerhalb der nächsten 21 Tage zu dokumentieren, indem Sie uns alle relevanten Informationen über die Sendung und den erlittenen Verlust, den Schaden oder die Verzögerung zusenden. Wir sind nicht verpflichtet, in Bezug auf irgendeinen Anspruch tätig zu werden, solange unsere Frachtgebühren nicht bezahlt sind, und Sie sind nicht berechtigt, den von Ihnen beanspruchten Betrag von unseren Frachtgebühren abzuziehen. b) Wir gehen davon aus, dass die Sendung in gutem Zustand zugestellt wurde, ausser der Empfänger hat bei Annahme der Sendung auf unserem Lieferschein irgendwelche Schäden vermerkt. Damit wir einen Schadensanspruch berücksichtigen können, müssen uns der Inhalt Ihrer Sendung und die Originalverpackung zur Inspektion zur Verfügung gestellt werden. c) Vorbehaltlich anderer Bestimmungen in einem anwendbaren Übereinkommen und/oder Gesetz erlischt Ihr Recht, einen Schadensersatz gegen uns geltend zu machen, wenn nicht innerhalb von 1 Jahr nach dem Zustellungsdatum der Sendung oder ab dem Datum, an dem die Sendung hätte zugestellt werden sollen, oder ab dem Datum, an dem die Beförderung beendet wurde, eine gerichtliche Klage eingereicht wird. 19. TARIFE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN 19.1 Sie verpflichten sich, unsere Gebühren für die Beförderung der Sendung zwischen den auf dem Frachtbrief/Transportvertrag angegebenen Orten zuzüglich sämtlicher auf die Fracht anwendbaren Mehrwertsteuern innerhalb von 7 Tagen nach dem Datum unserer Rechnung zu bezahlen. Falls Sie unsere Rechnung nicht innerhalb von 7 Tagen ab Datum der Ausstellung anfechten, verlieren Sie jedes Recht auf Bestreitung. Die Transportkosten werden anhand der für Ihre Sendung geltenden Tarife berechnet, die Sie der aktuellen Tariftabelle entnehmen können. Wir sind berechtigt, das Gewicht und/oder die Menge Ihrer Sendung zu überprüfen und Sie erklären sich einverstanden, dass wir, falls wir eine Abweichung zwischen dem von Ihnen deklarierten Gewicht und/oder der von Ihnen deklarierten Menge feststellen, das von uns bestimmte Gewicht und/oder die von uns bestimmte Menge für den Zweck unserer Berechnung verwenden. Üblicherweise begleicht der Empfänger bei Zustellung der Sendung sämtliche Importzölle, Mehrwertsteuern für Waren sowie alle anderen Gebühren, mit denen die Sendung im Bestimmungsland belastet wird; sollte der Empfänger die Zahlung ablehnen, verpflichten Sie sich, uns binnen 7 Tagen nachdem wir Ihnen mitgeteilt haben, dass der Empfänger nicht zahlt, diese Beträge restlos zu vergüten. Sie erklären sich damit Übersetzung aus dem Englischen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Originalfassung Seite 5

6 einverstanden, dass wir auf alle nicht innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlten Rechnungen Zinsen in der Höhe von 6% über der Grundrate der Europäischen Zentralbank erheben. Sie verpflichten sich darüber hinaus, die angemessenen und ordentlichen Kosten für die Eintreibung von nicht innerhalb von sieben Tagen ab Rechnungsdatum bezahlten Rechnungen zu begleichen. 21. ANWENDBARES RECHT UND STANDORT DES GERICHTS 21.1 Im Falle eine der hier genannten Bedingungen für ungültig oder nicht vollstreckbar erklärt wird, hat eine solche Entscheidung keine Auswirkung auf die anderen Bestimmungen dieses Transportvertrags, die insgesamt in Kraft bleiben Streitigkeiten, die sich aus diesem Transportvertrag ergeben oder in Zusammenhang mit diesem entstehen, unterliegen den Gesetzen und Gerichten des Landes, in dem die Tochtergesellschaft, die Schwestergesellschaft oder die Niederlassung von TNT, die Ihre Sendung für den Transport akzeptiert, ihren Sitz hat. Übersetzung aus dem Englischen. Rechtsverbindlich ist ausschließlich die englische Originalfassung Seite 6

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