Stadt Haiger Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe Stand: 27. März 2013
|
|
- Mina Feld
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Stadt Haiger Bedarfs- und Entwicklungsplan für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe Stand: 27. März Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
2 Seite Inhaltsverzeichnis 2 Abkürzungsverzeichnis 4 Einleitung 7 1. Gesetzliche Grundlagen 7 2. Kurzbeschreibung der Stadt Haiger 8 3. Ist-Überprüfung der vorhandenen Feuerwehren Kurzbeschreibung der Feuerwehren Aufgliederung der Mitglieder auf die Stadtteilwehren / Schutzbereiche Ausbildungsstand der Feuerwehren Bestand der Einsatzfahrzeuge Sonstige Einsatzgeräte und Materialien Feuerwehrhäuser Schutzbereiche / Einhaltung der Hilfsfrist Schutzbereiche (Bestand) Hilfsfristerfüllung Ausrückstärke Ausrückzeit Erreichbarkeit der Feuerwehrhäuser von Arbeitsstelle und Wohnort Tagesalarmsicherheit Entfernung Bedarfsermittlung der Schutzbereiche Risikoanalyse und Einstufung der Schutzbereiche Beschreibung der Schutzbereiche Fläche, Einwohner, Siedlungsverhalten, Pendler Bebauungspläne Flächennutzungspläne Straßen, Schiene, Wasserflächen Waldflächen, Geländestrukturen Objekte besonderer Art und Nutzung Löschwasserversorgung Besondere Gefahren und Unfallschwerpunkte Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
3 5.1.9 Gefahrstoffe Radioaktive Stoffe Biogefährdung und Labore Störfallbetriebe Werkfeuerwehren Gebäudehöhen, Festlegungen B-Plan Geschossigkeit Besondere zukünftige Entwicklungen im Schutzbereich Sicherheitsmängel in den Schutzbereichen und Bereiche sowie Objekte, die nicht in der Regelhilfsfrist versorgt werden Einstufung der Schutzbereiche nach FwOVO Zusätzliche Einsatzgeräte aus der Risikoanalyse Übernahme überörtlicher Aufgaben, Ausstattung, Ausrüstung Personalbedarf Funktionsstellenbedarf, Mindestausbildungen, Qualifikation der Funktionsträger Alarmierung Warnung der Bevölkerung Nachwuchsgewinnung, Personalgewinnung, Jugendfeuerwehren Brandschutzerziehung und Selbstschutz der Bevölkerung Besondere bauliche und technische Einrichtungen der Feuerwehr 120 (Atemschutz-, Schlauchwerkstatt, Prüfgeräte u.s.w.) 10. Beurteilung des Soll-/Ist-Vergleiches Gebäude, Ausstattung, Gerät, Personal Zukunftsplanungen / Umsetzungsverfahren / Investitionsplanungen Abstimmungsverfahren mit dem Lahn-Dill-Kreis Inkrafttreten Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
4 Abkürzungsverzeichnis ABC 1 bis ABC 3 Gefahrenart "Chemische, Biologische, Gentechnische, Radioaktive Stoffe mit Risikokategorie ASGT Atemschutzgeräteträger B 1 bis B 4 Gefahrenart "Brand" mit Risikokategorie BA Bauabschnitt BauNVO Baunutzungsverordnung BM/BM in Brandmeister/Brandmeisterin BMA Brandmeldeanlage B-Plan Bebauungsplan CSA Chemikalienschutzanzug DIN Deutsches Institut für Normung e.v. DL/DLK Drehleiter/Drehleiter mit Korb ELW Einsatzleitwagen EN Europanorm EZ Erstzulassung FAE Funkalarmempfänger FFr Feuerwehrfrau FFrA Feuerwehrfrau-Anwärterin F-Plan Flächennutzungsplan FSK Führerscheinklasse FuG Funkgerät FM Feuerwehrmann FMA Feuerwehrmann-Anwärter FwA Feuerwehr-Anhänger FwA-G Feuerwehr-Anhänger mit Gefahrgutbeladung FwDV Feuerwehr-Dienstvorschrift FwOVO Verordnung über die Organisation, Stärke und Ausrüstung der öffentlichen Feuerwehren vom 01. Januar 2009 G Gewerbliche Baufläche ( 1 BauNVO) GE Gewerbegebiet ( 8 BauNVO) G 26 III Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G 26 III (Atemschutzgeräteträger) GFZ Geschossflächenzahl GI Industriegebiet ( 9 BauNVO) GrFü Gruppenführer/in GW-G Gerätewagen-Gefahrgut GW-L Gerätewagen-Logistik GW-N Gerätewagen-Nachschub h Stunde H... Haupt- (bei Dienstgraden) ha Hektar HBKG Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz vom (GVBl. I S. 530) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2010 HLF Hilfeleistungslöschfahrzeug HW Hauptwohnung k. A. keine Angabe Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
5 KBI LM LM`ìn LF LZ M MZE MD MI MK MTF MTW NA NW O... OVO PA RA RP RTB RW S SBI SO SO-EzH SO-FH SO-Hotel SO-W SO-Zelt Stv. SW 2000 T 1 bis T 4 TH-Bau TH-VU TLF TP TrFr TrFü TrM TS TSF TSF-W UVV vfdb VRW VU W W 1 bis W 3 Kreisbrandinspektor/in Löschmeister Löschmeisterin Löschgruppenfahrzeug Löschzug Gemischte Baufläche ( 1 BauNVO) Maschinelle Zugeinrichtung Dorfgebiet ( 5 BauNVO) Mischgebiet ( 6 BauNVO) Kerngebiet ( 7 BauNVO) Mannschaftstransportfahrzeug Mannschaftstransportwagen Nutzungsart Nebenwohnung Ober- (bei Dienstgraden) Organisationsverordnung Pressluftatmer (Atemschutzgerät) Rundgewinde-Anschluss Regierungspräsidium Rettungsboot Rüstwagen Sonderbaufläche ( 1 BauNVO) Stadtbrandinspektor/in Sondergebiet ( 10, 11 BauNVO) Sondergebiet - großflächiger Einzelhandel ( 11 BauNVO) Sondergebiet - Ferienhausgebiet ( 10 BauNVO) Sondergebiet - Hotelfläche ( 11 BauNVO) Sondergebiet - Wochenendhausgebiet ( 10 BauNVO) Sondergebiet - Zelthäuser ( 10 BauNVO) Stellvertretende/r Schlauchwagen mit m B-Schlauch Gefahrenart "Allgemeine Hilfe" mit Risikokategorie Technische Hilfeleistung Bauunfälle Technische Hilfeleistung - Verkehrsunfälle Tanklöschfahrzeug Tauchpumpe Truppfrau Truppführer/in Truppmann Tragkraftspritze Tragkraftspritzenfahrzeug Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (500 bis 750 l Wassertank) Unfallverhütungsvorschrift Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.v. Vorausrüstwagen Verkehrsunfall Wohnbauflächen ( 1 BauNVO) Gefahrenart "Wassernotfälle" mit Risikokategorie Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
6 W 405 WA WB WR WS ZSNeuOG Technische Regeln Arbeitsblatt W 405 Wasserversorgung Rohrnetz / Löschwasser Allgemeines Wohngebiet ( 4 BauNVO) Besonderes Wohngebiet ( 4 a BauNVO) Reines Wohngebiet ( 3 BauNVO) Kleinsiedlungsgebiet ( 2 BauNVO) Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (Zivilschutzneuordnungsgesetz) Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
7 Einleitung Dieser Bedarfs- und Entwicklungsplan mit kreisweit einheitlich vorgegebenen Titeln kennzeichnet den Stand des Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe in der Stadt Haiger. Er dient dazu, den jetzigen Stand und den zukünftigen Bedarf festzustellen, Entwicklungen aufzuzeigen und die notwendigen Standorte der Feuerwehren und deren Ausstattung festzulegen. 1. Gesetzliche Grundlagen 1.1 Grundlage für die Erstellung des Bedarfs- und Entwicklungsplanes ist das Hessische Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (HBKG) vom , zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember Hier ist der Bedarfs- und Entwicklungsplan vorgeschrieben: 3 Aufgaben der Gemeinden (1) Die Gemeinden haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe 1. in Abstimmung mit den Landkreisen und der jeweils unmittelbar zuständigen Aufsichtsbehörde eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung zu erarbeiten, fortzuschreiben und daran orientiert eine den örtlichen Erfordernissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, diese mit den notwendigen baulichen Anlagen und Einrichtungen sowie technischer Ausrüstung auszustatten und zu unterhalten. 2. für die Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehrangehörigen zu sorgen, 3. Alarmpläne und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe aufzustellen, fortzuschreiben und, soweit dies erforderlich ist, untereinander abzustimmen, 4. für eine den örtlichen Verhältnissen angemessene Löschwasserversorgung zu sorgen, 5. Notrufmöglichkeiten und Brandmeldeanlagen einzurichten, an die zuständige Zentrale Leitstelle anzuschließen, Funkanlagen zu beschaffen und zu unterhalten sowie die Warnung der Bevölkerung sicherzustellen, 6. für den Selbstschutz der Bevölkerung sowie für die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu sorgen. (2) Die Gemeindefeuerwehr ist so aufzustellen, dass sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung wirksame Hilfe einleiten kann. (3) Für die kreisfreien Städte gilt darüber hinaus 4 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 6 entsprechend. 1.2 Für die Mindeststärke und Mindestausrüstung der Feuerwehren gilt seit dem 01. Januar 2009 die Feuerwehr Organisationsverordnung. Diese Verordnung findet in der Bedarfs- und Entwicklungsplanung Berücksichtigung Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
8 2. Kurzbeschreibung der Stadt Haiger Einwohner: (Stand: ) Fläche: Ausdehnung: 106,68 km² Nord-Süd: 17,4 km West-Ost: 12,3 km Höhenlage: von: 240 bis: 606 m ü. NN Stadtteile: Arbeitsplätze: Haiger (Kernstadt) Sechshelden Langenaubach Flammersbach Allendorf Seelbach Steinbach Rodenbach Fellerdilln Dillbrecht Offdilln Weidelbach Oberroßbach Niederroßbach Insgesamt 7.612,5 Beschäftigte, davon Einheimische und 4.499,5 Pendler (Stand: ) Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
9 3. Ist-Überprüfung der vorhandenen Feuerwehren 3.1 Kurzbeschreibung der Feuerwehren (Stand: ) Die Städtische Feuerwehr besteht aus 12 Stadtteilfeuerwehren. Gesamtstärke der Einsatzabteilung: 305 Davon männlich: 284 Davon weiblich: 21 Jugendfeuerwehr: 135 Davon männlich: 101 Davon weiblich: 34 Alters- und Ehrenabteilung: Aufgliederung der Mitglieder auf die Stadtteilwehren: Stadtteil Haiger (Kernstadt) Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Allendorf Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Dillbrecht Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Fellerdilln Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Langenaubach Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
10 Stadtteil Offdilln Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Rodenbach Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Roßbachtal Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Sechshelden Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Seelbach Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Steinbach Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Stadtteil Weidelbach Ist Einsatzabteilung M W Jugendfeuerwehr M Alters- und Ehrenabteilung W Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
11 Mitgliederentwicklung der Feuerwehr Gesamt: Ist Einsatzabteilungen Jugendfeuerwehren Alters- und Ehrenabteilungen Mitgliederentwicklung Einsatzabteilungen -Gesamt Ist Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
12 Altersstruktur der Feuerwehren (Einsatzabteilung) Stadt / Ortsteil bis Haiger Allendorf Dillbrecht Fellerdilln Langenaubach Offdilln Rodenbach Roßbachtal Sechshelden Seelbach Steinbach Weidelbach Gesamt Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
13 Altersstruktur der Jugendfeuerwehren Stadt / Ortsteil > 18 Haiger Allendorf Dillbrecht Fellerdilln Langenaubach Offdilln Rodenbach Roßbachtal Sechshelden Seelbach Steinbach Weidelbach Übernahmen von Angehörigen der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilungen (n.b. = nicht bekannt) Stadt / Ortsteil Haiger Allendorf Dillbrecht Fellerdilln Langenaubach Offdilln Rodenbach Roßbachtal Sechshelden Seelbach Steinbach Weidelbach Gesamt Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
14 3.1.2 Ausbildungsstand innerhalb der Feuerwehren: Stadtteil Lehrgang Haiger Allendorf Dillbrecht Grundlehrgang Sprechfunklehrgang Atemschutzgeräteträger I mit jährlicher Wiederholung und gültiger G 26.3 Maschinist für Löschfahrzeuge Truppführer Gruppenführer Zugführer Leiter einer Feuerwehr Verbandsführer Technische Hilfe VU Technische Hilfe Bau Gefahrgut I Gefahrgut II GABC Einsatz GABC Führen Strahlenschutz I Strahlenschutz II Atemschutzgeräteträger II Gerätewart Atemschutzgerätewart I Atemschutzgerätewart II Führerschein B Führerschein BE Führerschein C Führerschein C1E Führerschein C Führerschein CE Bootsführerschein Schiedsrichter Kreisausbilder Kartenkunde Gewässerschutz Bahn Erden Bahn 1 ( Bahnunfälle ) Kettensäge Grundlehrgang Fahrsicherheitstraining Fellerdilln Langenaubach Offdilln Rodenbach Roßbachtal Sechshelden Seelbach Steinbach Weidelbach Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
15 3.1.3 Bestand der Einsatzfahrzeuge: Stadtteil Fahrzeug Haiger Allendorf Dillbrecht AB-Gefahrgut (ohne Ausbau) 1 Einsatzleitwagen (ELW 1) 1 Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) Kommandowagen (KdoW) 1 1 Tanklöschfahrzeug (TLF 16/25) 1 Tanklöschfahrzeug (TLF 24/50) 1 Löschfahrzeug mit Wassertank (LF 8/6) Löschfahrzeug mit Wassertank 1 (LF 10/6 Katastrophenschutz) Löschfahrzeug (LF 16/12) 1 Hilfeleistungs-Löschfahrzeug 1 (HLF 20/16) Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank (TSF W) Drehleiter mit Korb (DLK 1 23/12) Vorausrüstwagen (VRW) 1 Gerätewagen Gefahrgut 1 Gerätewagen Nachschub 1 (GW L) GW (Sonstige) 1 WLF 26 to zgg 1 Flurförderfahrzeug 1 Fellerdilln Langenaubach Offdilln Rodenbach Roßbachtal Sechshelden Seelbach Steinbach Weidelbach Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
16 Schutzbereich I Haiger - Kernstadt Fahrzeugbestand 1 KDOW 1 ELW 1 1 MTW 1 HLF 20/16 MZE 1 TLF 16/25 1 TLF 24/50 1 DLA (K) 23/12 1 LF 16/12 1 VRW 1 GWG-II 1 WLF 1 GW-N 1 GW - Mehrzweck 1 Flurföderfahrzeug Kommandowagen Florian Haiger-01 Einsatzleitwagen Florian Haiger Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Hilfeleistungslöschfahrzeug Florian Haiger Tanklöschfahrzeug Florian Haiger Typ Baujahr 2007 Aufbau Sonderbeladung Typ Skoda Octavia Scout Holzapfel VW T4 Baujahr 2002 Aufbau Sonderbeladung Typ Schmitz VW T5 Baujahr 2006 Aufbau Sonderbeladung Typ Baujahr 2005 Aufbau Sonderbeladung Typ Baujahr 1997 Aufbau Sonderbeladung TDS - Invents Absicherungstafel MAN LE zuschaltbarer Allradantrieb Rosenbauer 2h- Atemschutzgeräte Mercedes 1224 zuschaltbarer Allradantrieb Schlingmann Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
17 Tanklöschfahrzeug Florian Haiger Typ Baujahr 1991 Mercedes 1729 zuschaltbarer Allradantrieb Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Drehleiter mit Korb Florian Haiger Typ MAN TGM Baujahr 2008 Aufbau Metz Sonderbeladung 2h- Atemschutzgeräte Löschgruppenfahrzeug Florian Haiger Typ Baujahr 1994 Aufbau Mercedes 1224 zuschaltbarer Allradantrieb Schlingmann Sonderbeladung Vorausrüstwagen Typ Nissan; Allradantrieb Florian Haiger Baujahr 1998 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Gerätewagen- Umweltschutz Florian Haiger Trägerfahrzeug Wechsellader Florian Haiger Gerätewagen- Nachschub Florian Haiger Typ Mercedes Baujahr 1985 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Typ Scania Baujahr 2012 Aufbau Scania Sonderbeladung Typ Mercedes 812D Baujahr 1998 Aufbau Friedrich Sonderbeladung Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
18 Gerätewagen- Mehrzweck Florian Haiger Flurförderfahrzeug Florian Haiger Typ VW T4 Baujahr 1997 Aufbau Eigen Sonderbeladung Typ H 25 D - 02 Baujahr 1996 Aufbau Linde Sonderbeladung Schutzbereich I Allendorf Fahrzeugbestand 1 MTF 1 LF 10/6 Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Löschgruppenfahrzeug Florian Haiger Typ VW T5 Baujahr 2009 Aufbau Holzapfel Sonderbeladung Typ Mercedes 814 F Baujahr 1995 Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Schutzbereich II Dillbrecht Fahrzeugbestand 1 MTF 1 TSF-W Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Florian Haiger Typ Mercedes Sprinter Baujahr 1996 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Typ Fiat Iveco Baujahr 2000 Aufbau Metz-FGL Sonderbeladung 2h- Atemschutzgeräte Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
19 Schutzbereich II Fellerdilln Fahrzeugbestand 1 MTF 1 LF 10/6 Katastrophenschutz Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Löschgruppenfahrzeug Florian Haiger Typ VW T5 Baujahr 2011 Aufbau Holzapfel Sonderbeladung Typ Mercedes 922 Baujahr 2011 Aufbau Empl Sonderbeladung 2h Atemschutzgeräte Schutzbereich V Langenaubach Fahrzeugbestand 1 MTF 1 LF 8/6 1 TSF Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Typ VW T5 Baujahr 2009 Aufbau Holzapfel Sonderbeladung Löschgruppenfahrzeug Florian Haiger Tragkraftspritzenfahrzeug Florian Haiger Typ Mercedes Baujahr 1991 Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Typ VW-LT Baujahr 1982 Aufbau Metz Sonderbeladung Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
20 Schutzbereich II Offdilln Fahrzeugbestand 1 MTF 1 TSF Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Tragkraftspritzenfahrzeug Florian Haiger Typ Mercedes 210 Baujahr 1995 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Typ Mercedes 310 Baujahr 1987 Aufbau Metz Sonderbeladung Schutzbereich III Rodenbach Fahrzeugbestand 1 MTF 1 TSF-W Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Florian Haiger Typ Mercedes 210 Baujahr 1994 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Typ VW LT50 Baujahr 1993 Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Schutzbereich III Roßbachtal Fahrzeugbestand 1 MTF 1 TSF-W Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Typ Mercedes 210 Baujahr 1995 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
21 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Florian Haiger Typ Fiat Iveco Baujahr 1996 Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Schutzbereich VI Sechshelden Fahrzeugbestand 1 MTF 1 LF 8/6 1 TSF 1 KdoW Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Löschgruppenfahrzeug Florian Haiger Kommandowagen Florian Haiger Tragkraftspritzen- Fahrzeug Florian Haiger Typ VW T5 Baujahr 2006 Aufbau TDS Invents Sonderbeladung Typ Mercedes 814D Baujahr 1992 Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Typ Mercedes Baujahr 1989 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Typ Ford Baujahr 1979 Aufbau Metz Sonderbeladung Schutzbereich IV Seelbach Fahrzeugbestand 1 MTF 1 TSF-W Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Typ Mercedes 210 Baujahr 1995 Aufbau Eigenausbau Sonderbeladung Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
22 Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Florian Haiger Typ VW LT50 Baujahr 1992 Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Schutzbereich IV Steinbach Fahrzeugbestand 1 MTF 1 TSF-W Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Florian Haiger Typ VW T5 Baujahr 2009 Aufbau Holzapfel Sonderbeladung Typ VW LT 50 Baujahr 1995 Aufbau Schlingmann Sonderbeladung Schutzbereich III Weidelbach Fahrzeugbestand 1 MTF 1 TSF-W Mannschaftstransportfahrzeug Florian Haiger Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser Florian Haiger Typ Mercedes 210 Baujahr 1994 Aufbau Sonderbeladung Typ Eigenausbau Fiat Iveco Baujahr 2001 Aufbau Sonderbeladung Magirus Hydr. Kombi- Rettungsgerät Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
23 3.1.4 Sonstige Einsatzgeräte und Materialien: Stadtteil Einsatzgerät Haiger Allendorf Dillbrecht Fellerdilln Offdilln Langenaubach Rodenbach Roßbachtal Sechshelden Seelbach Steinbach Weidelbach CSA Vollschutz Stück 4 Atemschutzgeräte Stück Atemfilter Stück 10 Hochleistungslüfter / Stück Belüftungsgerät Ölbindemittel Sack Ölsperren - Schwimmbarriere Meter 25 Auffangbehälter Liter 5000 Löschwasserbehälter Liter Sprungretter Stück 1 Hydr. Rettungsgerät Stück 3 1 1* Rettungsschere Rettungsspreizer Stück Rettungszylinder Stück Wassersauger Stück PG 50 Stück 1 Mehrbereichsschaummittel Liter AFFF Schaummittel Liter 60 Sandsäcke gefüllt / ungefüllt Stück 50/ 1000 Schnelleinsatzzelt Stück 1 Beleuchtungssatz Stück Funkgeräte 4 m Stück Funkgeräte 2 m Stück Funkmeldeempfänger Stück Mobiltelefone Stück Sirenen inkl. Sirenensteuerung Stück ** Gaswarngeräte Stück 2 Spür- und Prüfkoffer für Stück 1 Gefahrstoffe Wärmebildkamera Stück 1 Sonderlöschgeräte Stück Heuwehrsonde Stück Angaben inkl. der auf den Fahrzeugen verlasteten Mengen. *Hydraulisches Rettungsgerät ist ein Kombigerät (Hydraulisches Schneidgerät/Hydraulisches Spreizgerät in einem) **Sirene zurzeit defekt, Standort wird verändert. Im Stützpunkt gelagertes Reservegerät bzw. material: Einsatzgerät ME Anzahl Ölsperre Stück 15 Atemschutzgeräte Stück 20 Mehrbereichsschaummittel Liter 800 Ölbindemittel Sack 60 (à 20kg) Tragkraftspritzen Stück 3 Stromerzeuger Stück 2 x 5 KVA Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
24 3.1.5 Feuerwehrhäuser Im Jahre 2009 erfolgte eine Prüfung aller Feuerwehrhäuser durch den Technischen Prüfdienst des Landes Hessen. Die dort festgestellten baulichen Mängel werden nachfolgend aufgeführt. Darüber hinaus werden weitere notwendige Sanierungsmaßnahmen beschrieben. Standort Allendorf Örtlichkeit: Wachenbergstraße 47, Haiger - Allendorf Baujahr: Neubau aus dem Jahre 1992 Gebäudezustand: Gut Unterhaltungszustand: Normal Umkleidemöglichkeiten für weibliches Personal fehlen gänzlich. Für den Umkleideraum wird die Installation einer Be- und Bemerkungen: Entlüftungsanlage empfohlen. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
25 Standort Dillbrecht Örtlichkeit: Zum Daal 4, Haiger - Dillbrecht Baujahr: Renovierung und Anbau in 1998 Gebäudezustand: Gut (Gebäudekonstruktion) Unterhaltungszustand: Normal Das Feuerwehrhaus entspricht hinsichtlich der Stellplatzgröße für beide Fahrzeuge nicht den Anforderungen der DIN sowie der Informationsschrift der Unfallkassen -Sicherheit im Feuerwehrhaus- (GUV-I 8554). Die Unterbringung der Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle entspricht nicht den Anforderungen nach DIN und der Informationsschrift - Sicherheit im Feuerwehrhaus - (GUV-I 8554). Die Wendeltreppe zum Aufenthaltsraum sowie deren Brüstungshöhe Bemerkungen: entspricht nicht den Vorschriften. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG. Um hier Abhilfe zu schaffen, müssen im Bestand des jetzigen Gebäudes Veränderungen vorgenommen werden. Ein akuter Handlungsbedarf ist klar erkennbar und erforderlich. Sobald ein Eingriff im Gebäude durchgeführt wird, ist bei Umbaumaßnahmen die DIN (Feuerwehrhäuser) zu beachten Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
26 Standort Fellerdilln Örtlichkeit: Zur Niederstruth 18, Haiger - Fellerdilln Baujahr: Renovierung und Anbau im Jahre 2003 Gebäudezustand: Gut Unterhaltungszustand: Normal Die Beleuchtung der Fahrzeugabstellplätze entspricht nicht den Anforderungen nach DIN (Abs.5.5.4) und der Informationsschrift der Unfallkassen -Sicherheit im Feuerwehrhaus- Bemerkungen: (GUV-I 8554). Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG. Für den Umkleideraum wird die Installation einer Be- und Entlüftungsanlage empfohlen Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
27 Standort Haiger Örtlichkeit: Kreuzgasse 18, Haiger Baujahr: Anbau aus 1989 und 2011 Gebäudezustand: Gut Unterhaltungszustand: Normal Die Atemschutzwerkstatt entspricht nicht den Vorschriften nach DIN incl. einer fehlenden schwarz/weiß Trennung. Durch den Umbau einer vorhandenen Garage konnte hier nur eine provisorische Entspannung der Situation herbeigeführt werden. Die Größe der Elektrowerkstatt und des CSA Pflegeraumes entsprechen nicht den Anforderungen der DIN und der Informationsschrift der Unfallkassen -Sicherheit im Feuerwehrhaus- (GUV-I 8554). Am Prüfstand der Schlauchpflegeanlage fehlen die Sicherheitseinrichtungen nach DIN Bemerkungen: Die Form der Schlauchpflege, wie sie derzeit durchgeführt wird, bedarf eines erheblichen Wasser- und Energiebedarfes und ist als äußerst umweltunfreundlich einzustufen. Die Fahrzeug- und Gerätepflege kann aus Platzgründen nur unzureichend durchgeführt werden, eine Reinigung ist nur im Freien möglich und in den Wintermonaten fast gänzlich ausgeschlossen. Der Bauabschnitt I - Neubau von 8 Stellplätzen aus dem Konjunkturprogramm - ist abgeschlossen. Ein weiterer Handlungsbedarf besteht im Bereich des Altbaus aus den 70er-Jahren. Bei einem Eingriff in das bestehende Gebäude, ist die DIN (Feuerwehrhäuser) zu beachten Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
28 Standort Langenaubach Örtlichkeit: Läbachstraße 2, Haiger - Langenaubach Baujahr: Altgebäude, Innenrenovierung und neue Fenster im Jahre 2003 Gebäudezustand: Gut Unterhaltungszustand: Normal Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht Bemerkungen: den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
29 Standort Offdilln Örtlichkeit: Schlehenweg 1, Haiger - Offdilln Baujahr: Neubau aus dem Jahr 1994 Gebäudezustand: Sehr Gut Unterhaltungszustand: Normal Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht Bemerkungen: den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
30 Standort Rodenbach Örtlichkeit: Am Dillngarten 2, Haiger Rodenbach Baujahr: Renovierung und Aufstockung in 1991 Gebäudezustand: Gut Unterhaltungszustand: Normal Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG. Bemerkungen: Die Feuerwehrausfahrt ist für Verkehrsteilnehmer schlecht einsehbar und deshalb zu kennzeichnen Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
31 Standort Roßbachtal Örtlichkeit: Baujahr: Altgebäude aus 1965 Gebäudezustand: Grundstraße 85, Haiger Niederroßbach Befriedigend Unterhaltungszustand: Normal Die Unterbringung der Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle entspricht nicht den Anforderungen nach DIN und der Informationsschrift der Unfallkassen -Sicherheit im Feuerwehrhaus- (GUV-I 8554). Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Bemerkungen: Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG. Das Gebäude hat durch von außen eintretende Feuchtigkeit diverse bauliche Mängel, die in den nächsten Jahren eine Sanierung erforderlich machen Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
32 Standort Sechshelden Örtlichkeit: Baujahr: Gebäudezustand: Dillstraße 47 b, Haiger Sechshelden Mehrfach renoviertes Altgebäude Gut Unterhaltungszustand: Normal Durch die im Feuerwehrhaus hintereinander abgestellten Fahrzeuge KdoW (Kommandowagen) und TSF (Tragkraftspritzenfahrzeug) werden die erforderlichen Sicherheitsabstände (GUV-I 8651) nicht eingehalten Bemerkungen: und die notwendigen Verkehrswege fehlen. Die Informationsschrift der Unfallkassen -Sicherheit im Feuerwehrhaus- (GUV-I 8554) ist zu beachten. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
33 Standort Seelbach Örtlichkeit: Tränkestraße 20, Haiger Seelbach Baujahr: Komplettsanierung und Renovierung mit Anbau in 1997 Gebäudezustand: Gut Unterhaltungszustand: Normal Durch das im Feuerwehrhaus abgestellte MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) und den dahinter abgestellten Anhänger, werden die erforderlichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten (GUV-I 8651) und die notwendigen Verkehrswege fehlen. Die Informationsschrift der Bemerkungen: Unfallkassen -Sicherheit im Feuerwehrhaus- (GUV-I 8554) ist zu beachten. Für den Umkleideraum wird die Installation einer Be- und Entlüftungsanlage empfohlen. Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
34 Standort Steinbach Örtlichkeit: Zechenweg 7, Haiger Steinbach Baujahr: Renovierung und Anbau in 2000 Gebäudezustand: Gut Unterhaltungszustand: Normal Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht Bemerkungen: den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
35 Standort Weidelbach Örtlichkeit: Baujahr: Altgebäude aus 1970 Gebäudezustand: Weidelbacher Straße 5, Haiger Weidelbach Befriedigend Unterhaltungszustand: Normal Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten und Gasen entspricht nicht den Vorschriften nach VbF, TRbF und TRG. Die Unterbringung der Einsatzkleidung in der Fahrzeughalle entspricht nicht den Bemerkungen: Anforderungen nach DIN und der Informationsschrift der Unfallkassen -Sicherheit im Feuerwehrhaus- (GUV-I 8554). Es sind Umkleideräume für weibliche Einsatzkräfte erforderlich Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
36 3.2 Schutzbereiche / Hilfsfristerfüllung Schutzbereiche Bestand Anmerkung: Der Stadtteil Flammersbach hat keine eigene Feuerwehr; der Brandschutz wird hier von der Feuerwehr Haiger (Kernstadt) und teilweise durch die Feuerwehr Langenaubach übernommen. Der Brandschutz in den Stadtteilen Nieder- und Oberroßbach wird durch die Feuerwehr Roßbachtal abgedeckt Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
37 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
38 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
39 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
40 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
41 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
42 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
43 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
44 3.2.2 Hilfsfristerfüllung ( 3 Abs. 2 HBKG) Aufgrund der bisherigen Standorte und Einsätze wurden die Hilfsfristen überprüft. Hierbei wurden mindestens die Einsätze des letzten Jahres (2012) untersucht. Waren keine hilfsfristrelevanten Einsätze zu verzeichnen, wurde ein weiteres Jahr rückwirkend betrachtet. Die Markierung der Hilfsfrist (=10 Minuten) erfolgt durch mindestens ein Löschfahrzeug (Mannschaft und Gerät). Stadtteil : Haiger (Kernstadt) Hilfsfristrelevante Einsätze: 66 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Eintreffen nach 11 Minuten: - Verkehrsunfall Bundestraße 54 Richtung Wilnsdorf Eintreffen nach 12 Minuten: - Brandmeldeanlage Altenheim Ströhmann - Brandmeldeanlage Firma Hailo Flammersbach - Brandmeldeanlage Firma Giersbach Flammersbach Eintreffen nach >= 15 Minuten: - LKW Brand Bundesautobahn 45 Fahrtrichtung Norden - Verkehrsunfall Bundesautobahn 45 Fahrtrichtung Norden - Verkehrsunfall Bundesautobahn 45 Fahrtrichtung Norden Sonstige Einsätze: 102 Stück Stadtteil : Allendorf Hilfsfristrelevante Einsätze: 8 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Eintreffen nach 12 Minuten - Brandmeldeanlage Kalteiche Firma Vetter (Anfahrt bei Starkregen) Sonstige Einsätze: 8 Stück Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
45 Stadtteil : Dillbrecht Hilfsfristrelevante Einsätze: 3 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl 2 1 Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 2 Stück Stadtteil : Fellerdilln Hilfsfristrelevante Einsätze: 6 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Eintreffen nach 14 Minuten - Brennende Heuballen unklare Einsatzstelle (außerhalb des Ortes) Eintreffen nach 15 Minuten - Holzschuppenbrand, ersten eintreffenden Einsatzkräften fehlt Zugang zum Feuerwehrhaus Sonstige Einsätze: 3 Stück Stadtteil : Langenaubach Hilfsfristrelevante Einsätze: 6 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Eintreffen nach 12 Minuten - PKW Brand Unklare Einsatzstelle (außerhalb des Ortes) Sonstige Einsätze: 5 Stück Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
46 Stadtteil : Offdilln Hilfsfristrelevante Einsätze: 3 Stück (2011) Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl 3 Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 0 Stück Stadtteil : Rodenbach Hilfsfristrelevante Einsätze: 6 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 7 Stück Stadtteile: Nieder- und Oberroßbach (Roßbachtal) Hilfsfristrelevante Einsätze: 2 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl 1 1 Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 5 Stück Stadtteil : Weidelbach Hilfsfristrelevante Einsätze: 1 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl 1 Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 4 Stück Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
47 Stadtteil : Seelbach Hilfsfristrelevante Einsätze: 4 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: Anzahl <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 11 Stück Stadtteil : Steinbach Hilfsfristrelevante Einsätze: 3 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl 2 1 Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 11 Stück Stadtteil : Sechshelden Hilfsfristrelevante Einsätze: 4 Stück Eintreffzeit erstes Löschfahrzeug bei Anzahl Einsätzen: <= 7 min 8 min 9 min 10 min 11 min 12 min 13 min 14 min >= 15 min Anzahl 4 Darstellung der Einsatzstellen außerhalb der Hilfsfrist: Sonstige Einsätze: 17 Stück Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
48 3.2.3 Ausrückstärke Auswertung der durchschnittlichen Ausrückstärke für Kleineinsätze (F 1, H 1, usw.) und bei Normaleinsätzen mit erhöhter Priorität (F 2, H 2, F 2 Y, Standardalarmierung). Stadtteilwehr / Schutzbereich Werktags 06:00 18:00 Uhr Sa, So, Feiertage und Nachts von 18:00 06:00 Uhr Durchschnittliche Durchschnittliche Durchschnittliche Durchschnittliche Ausrückstärke Ausrückstärke Ausrückstärke Ausrückstärke Kleineinsätze Standardalarmierung Kleineinsätze Standardalarmierung I-Haiger (Kernstadt) I - Allendorf II - Fellerdilln II - Dillbrecht II - Offdilln III - Rodenbach III - Roßbachtal III - Weidelbach IV - Seelbach IV - Steinbach V - Langenaubach VI - Sechshelden Abkürzungen- Einsatzart F1 H1 F2 H2 F2 Y Erläuterung Brand PKW, Mülltonne, Gerümpel im Freien, Grasfläche oder ähnliche Meldebilder sowie ein gelöschtes Feuer Kleintier in Not / Unfall mit Kleintier, Ölspur, Gegenstand auf Fahrbahn, Sicherung Fenster, kleine Mengen Betriebsstoffe aufnehmen, Wasserrohrbruch, Wasser im Keller, Türöffnung / -sicherung, großer Baum auf Straße oder ähnliche Meldebilder Brand Wohnungsbrand, Dachstuhlbrand, Kellerbrand, Zimmerbrand, Kaminbrand, Brand von landwirtschaftlichem Gerät oder Rauchentwicklung, oder ähnliche Meldebilder Fahrzeug umgestürzt, Bauunfall, Gerüsteinsturz, Kran droht zu stürzen oder ähnliche Meldebilder Brand in Wohngebäuden mit Menschenleben in Gefahr Ausrückzeit Die Ausrückzeit ist der Zeitabschnitt zwischen der Alarmierung (Auslösung von Sirene oder Funkmeldeempfänger) und dem ersten Ausrücken einer taktischen Einheit. Um auch wirksame Hilfe leisten zu können, ist als taktische Einheit mindestens die Staffel (6 Personen) anzusetzen. Stadtteilwehr / Schutzbereich Werktags 06:00 18:00 Uhr Sa, So, Feiertage und Nachts von 18:00 06:00 Uhr Durchschnittliche Durchschnittliche Durchschnittliche Durchschnittliche Ausrückzeit (Min) Ausrückzeit (Min) Ausrückzeit (Min) Ausrückzeit (Min) Kleineinsätze Standardalarmierung Kleineinsätze Standardalarmierung I- Haiger (Kernstadt) I - Allendorf II - Fellerdilln II - Dillbrecht II - Offdilln III - Rodenbach III - Roßbachtal III - Weidelbach IV - Seelbach IV - Steinbach V - Langenaubach VI - Sechshelden Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
49 3.2.5 Erreichbarkeit der Feuerwehrhäuser von Arbeitsstelle und Wohnort Kartographische Darstellung der Wohnorte der Mitglieder der Einsatzabteilung Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
50 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
51 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
52 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
53 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
54 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
55 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
56 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
57 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
58 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
59 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
60 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
61 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
62 Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses durch die Einsatzkräfte in Minuten vom Wohnort: Stadtteil 1 min 2 min 3 min 4 min 5 min 6 min 7 min 8 min 9 min Haiger Allendorf Fellerdilln Dillbrecht Offdilln Rodenbach Roßbachtal Weidelbach Seelbach Steinbach Langenaubach Sechshelden Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
63 Kartographische Darstellung der Arbeitsstellen der Mitglieder der Einsatzabteilung innerhalb der Stadt Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
64 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
65 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
66 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
67 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
68 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
69 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
70 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
71 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
72 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
73 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
74 Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
75 Erreichbarkeit des Feuerwehrhauses durch die Einsatzkräfte in Minuten von der Arbeitsstelle: Stadtteil <3 min <5 min <10 min <15 min <20 min <25 min >25 min Nicht verfügbare Feuerwehrangehörige Haiger Allendorf Fellerdilln Dillbrecht Offdilln Rodenbach Roßbachtal Weidelbach Seelbach Steinbach Langenaubach Sechshelden Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
76 3.2.6 Tagesalarmsicherheit Alarmsicherheit (Erfahrungswerte) für freiwillige und dienstfreie hauptamtliche Kräfte zum ungünstigsten Tageszeitraum: Stadtteil: Haiger Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteil: Allendorf Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteil: Dillbrecht Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
77 Stadtteil: Fellerdilln Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteil: Langenaubach Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteil: Offdilln Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
78 Stadtteil: Rodenbach Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteile: Nieder- /Oberroßbach Roßbachtal Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteil: Sechshelden Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
79 Stadtteil: Seelbach Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteil: Steinbach Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Stadtteil: Weidelbach Verfügbarkeit nach Ausbildungsstand (Anzahl eintragen) Truppmannfunktion Führerschein C Führerschein C1 Führerschein B Maschinist Gruppenführer Zugführer Führer von Führungsgruppen und Verbänden Atemschutzgerätträger Träger von CSA Drehleitermaschinist Bootsführer < 5 min < 10 min < 15 min < 20 min Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
80 3.2.7 Entfernung Für die Ermittlung der möglichen Fahrstrecken, die von den Löschfahrzeugen zurückgelegt werden können, wurde ein Durchschnittswert von 5 Minuten zu Grunde gelegt. Bei einer Durchschnittsgeschwindigkeit von 40 km/h kann die in der Tabelle aufgeführte Distanz zurück gelegt werden. (Ergänzend ist in der Tabelle die Entfernung in Metern pro Minute für kürzere und längere Fahrten zum Einsatzort dargestellt.) Durchschnittsgeschwindigkeit m/minute Entfernung in Meter in Minuten km / h 666,7 2000,1 2666,8 3333,5 4000,2 4666,9 60 km / h Bedarfs- und Entwicklungsplan Feuerwehren der Stadt Haiger
Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1)
Kostenverzeichnis zur Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Schwäbisch Gmünd (Anlage 1) Beschluss des Gemeinderats vom 25.02.2015 Für Leistungen der Feuerwehr werden folgende
MehrVom 13. März 2000 Geändert durch Satzungen vom 31. März 2010 und 7. Mai 2013
2.1.2 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Schwandorf (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Stadt Schwandorf FwKS) 1 Vom 13. März 2000 Geändert
MehrGemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil
Gemeinde Deißlingen Landkreis Rottweil Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Deißlingen vom 09.04.2014 - Feuerwehrkostenersatz-Satzung (FwKS) Aufgrund von 4
Mehrüber die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin
32.7 S A T Z U N G über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin Beschlossen: 11.05.2016 Bekannt gemacht: 08.06.2016 in Kraft getreten:
MehrFreiwillige Feuerwehren der Gemeinde Ammersbek (Gemeindewehr)
Freiwillige Feuerwehren der Gemeinde Ammersbek (Gemeindewehr) Für die Bürger in Ammersbek sorgen zwei Freiwillige Feuerwehren, die unter dem Dach der Gemeindewehr zusammen arbeiten, für den Brandschutz
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Einsätze der Feuerwehr Wuppertal und Hilfe leistender Feuerwehren vom 16.12.2008 Aufgrund der 7, 41 und 77 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001
Gemeinde 71287 Weissach Landkreis Böblingen Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Weissach Fassung vom 29.10.2001 Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen
Mehr1 Gebührenpflichtige Leistungen
Satzung über die Heranziehung zum Kostenersatz für gesetzliche Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schiffweiler in der Fassung der 1. Änderungssatzung Aufgrund des 12 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes
MehrBrandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007
2.3 Löschzug 3 2.3.1 LG Bad Münstereifel Löschgruppe Bad Münstereifel TLF 16/25 (Tanklöschfahrzeug) LF 16-TS (Löschgruppenfahrzeug) GW-L (Gerätewagen-Logistik) MTF (Mannschaftstransportfahrzeug) Feuerwehrgerätehaus:
Mehr1 Leistungen der Feuerwehr
Satzung über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Kierspe bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 12.05.2010 Der Rat der Stadt Kierspe hat auf Grund
MehrLehrgangsplan 3. Änderung
1 Lehrgangsplan 3. Änderung der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2015 Alle Änderungen sind farblich markiert! 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und
MehrSatzung. 1 Begriffsbestimmungen
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes und zur Gebührenerhebung für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Radeberg ( Kostensatzung ) Der Stadtrat der Stadt Radeberg hat am 29.03.2006 auf Grund von 1.
MehrInhalt. 1. Grundsätze. FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1. Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften. 1.
FwDV 2/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 2/1 Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren Rahmenvorschriften Inhalt 1. Grundsätze 2. Funktionen in Einheiten 2.1 Truppmann 2.2 Truppführer 2.3 Gruppenführer 2.4 Zugführer
MehrKostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen
Kostenverzeichnis für Pflichtleistungen und freiwillige Leistungen FeuerwehrkostenersatzS Die Kosten setzen sich aus den Personalkosten und den Sachaufwendungen zusammen. Die Kosten werden vom Zeitpunkt
MehrBrandschutzbedarfsplan der Stadt Bad Münstereifel Stand 06/2007
2. Einzelbetrachtung der Löschgruppen und züge 2.1 Löschzug 1 2.1.1 LG Arloff Löschgruppe Arloff TLF 16/25 MTF RW 1 (Tanklöschfahrzeug) (Mannschaftstrans- (Rüstwagen) portfahrzeug) Feuerwehrgerätehaus:
MehrSATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN GEMEINDLICHER FEUERWEHREN
SATZUNG ÜBER AUFWENDUNGS- UND KOSTENERSATZ FÜR EINSÄTZE UND ANDERE LEISTUNGEN Der erlässt aufgrund des Art. 28 BayFwG folgende Satzung 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde erhebt im Rahmen
Mehr-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrSTADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN
STADT BIETIGHEIM-BISSINGEN 1. FORTSCHREIBUNG STÄDTEBAULICHE KONZEPTION FÜR FREMDWERBEANLAGEN FÜR STRASSEN ÜBER 4.500 KFZ / TAG STADTENTWICKLUNGSAMT JANUAR 2015 . . "# $ %&"$%'() % *+,( - (. /0 1(22/3 415(67
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.
1 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Geroldsgrün vom 01.01.2015 Die Gemeinde Geroldsgrün erlässt auf Grund des Art.
MehrVoraussetzungen für die Teilnahme an Lehrgängen bzw. Seminaren an der Hessischen Landesfeuerwehrschule
oraussetzungen für die Teilnahme an Lehrgängen bzw. Seminaren an der Hessischen Landesfeuerwehrschule Zu allen Lehrgangsarten für die Feuerwehr sind nur Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu melden, die eine
MehrINFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche
MehrNewsletter der FF Stockelsdorf 01-2014
Sehr geehrte Damen und Herren, heute erhalten Sie als Fördermitglied der Freiwilligen Feuerwehr Stockelsdorf den 1. Newsletter 2014. Ihre Feuerwehr möchte hiermit über die aktuellsten Themen informieren.
MehrNutzungskonzept Ersatzneubau Epplerhaus
Nutzungskonzept Ersatzneubau Epplerhaus Freiwillige Feuerwehr Walldorf/ Werra www.ffw-walldorf-werra.de Walldorf, den 09. Februar 2008 Seite 1 von 11 1 Inhaltsverzeichnis 1 INHALTSVERZEICHNIS 2 2 MOMENTANER
MehrGebührenverzeichnis 9,00 9,00 2,25 2,25 28,00 7,00
Gebührenverzeichnis für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz
MehrR I C H T L I N I E. über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010
R I C H T L I N I E über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Eberbach vom 28.10.2010 Aufgrund von 2 i. V. m. 34 Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg (FwG) in der Fassung vom 02.03.2010
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen
AZ 130.51 Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ditzingen Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i. V. m. - 36 des Feuerwehrgesetzes
Mehr1. Was macht die Feuerwehr?
1. Was macht die Feuerwehr? Feuerwehr Auf dem Bild siehst du, wie vielfältig die Aufgaben der Feuerwehr sind. Schreibe mindestens drei Dinge auf, die die Feuerwehr erledigt. 2. Was passiert in der Leitstelle?
MehrSatzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung)
Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Feuerwehr Ludwigsburg (Feuerwehrkostenersatzsatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit 36 des Feuerwehrgesetzes
MehrKostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden
Kostenverzeichnis der Feuerwehr Baden-Baden Stand: 30.Juni 2004 Für die Leistungen der Feuerwehr Baden-Baden werden auf Grundlage der Richtlinie für die Inanspruchnahme der Feuerwehr der Stadt Baden-Baden
MehrTeilnehmerheft Truppmann Teil 1 Grundausbildung. 1. Lehrgangseinführung / Lehrgangsbeginn
Seite 2 1. Lehrgangseinführung / Lehrgangsbeginn Die Truppmannausbildung Teil 1 ist ein Teil der Truppausbildung Die Truppausbildung gliedert sich in die Truppmannausbildung, bestehend aus Truppmann Teil
MehrS a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.
S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.
MehrArbeitsgemeinschaft. Viernheimer Hilfsorganisationen. Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version
Arbeitsgemeinschaft Viernheimer Hilfsorganisationen Erweiterter Alarmplan Viernheim (EAV) Leitstellen-Version Verteiler: Feuerwehr Viernheim THW Viernheim JUH Viernheim MHD Viernheim DRK Viernheim DLRG
MehrVerzeichnis der Pauschalsätze
Anlage zur Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Haßfurt vom 09.01.2016 Verzeichnis der Pauschalsätze Aufwendungsersatz
MehrLehrgangsplan. der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2016
1 Lehrgangsplan der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz für das Jahr 2016 1. Zulassung Zu den Lehrgängen an der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz sind die Mitglieder der öffentlichen
MehrSatzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen
Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES) Aufgrund 4 der GemO für Baden-Württemberg i.d.f.
Mehr2m Band der Freiwilligen. Feuerwehren im. Lkr. Rottal-Inn
Funkrufnamenkonzept im 2m Band der Freiwilligen Feuerwehren im Lkr. Rottal-Inn Ersteller: Team TKS: Ortmaier Andreas, Kommandant FF Tann Eichinger Martin, Kommandant FF Kirchdorf am Inn Pilger Markus,
MehrSatzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr
Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr Aufgrund des 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), des 38 Abs. 1 und 3 des Thüringer Gesetzes über
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08.
Lindau (B) Nr.III/15/2. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Lindau (B) vom 08. Dezember 1999 * Geändert durch: Erste Änderungssatzung
MehrBayerische Jugendfeuerwehrmitglieder im aktiven Einsatzdienst. Rahmenbedingungen, Grenzen, Chancen
Bayerische Jugendfeuerwehrmitglieder im aktiven Einsatzdienst Rahmenbedingungen, Grenzen, Chancen 1 Übersicht 1. Begrüßung, Einstieg und kurze Vorstellung 2. rechtliche Rahmenbedingungen 3. Grenzen 4.
Mehr1 Allgemeines. 2 Gebührenpflichtige Einsätze und Leistungen der Feuerwehr. (1) Nach 29 Abs. 2 und 5 NBrandSchG werden Gebühren erhoben für
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Ilsede außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben Aufgrund
Mehrdie Angaben benötigt. Aktive Feuerwehrangehörige
Allegmeine Abfrage Meldende Person E-Mailadresse Landkreis / kreisfreie Stadt Gemeinde (Nur für Landkreise) wird automatisch ausgefüllt wird automatisch ausgefüllt Auswahlliste Auswahlliste Organisation
MehrFrauen in der Berufsfeuerwehr
Frauen in der Berufsfeuerwehr Zur Person Oberbrandrätin Dipl.- Ing. Susanne Klatt Wachabteilungsleiterin der A-Tour bei der Berufsfeuerwehr Essen Seit 17 Jahren Mitglied der freiwilligen Feuerwehr Meppen
MehrBrandschutz an Windenergieanlagen
Brandschutz an Großräschen, 16. April 2013 Heinz Rudolph Dezernent Ausbildung Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz Abwehrender Brandschutz an Mögliche Einsätze in/an
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Kostenpflichtige Leistungen. 3 Kostenschuldner. 4 Berechnung des Kostenersatzes
Gemeinde Zaberfeld Landkreis Heilbronn Kostenerstattungsordnung für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Zaberfeld Aufgrund der 27 und 36 des Feuerwehrgesetzes (FWG) Baden-Württemberg hat der
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm
7/11 Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Neu-Ulm Die Stadt Neu-Ulm erlässt aufgrund des Art. 28 Abs.4 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dillenburg Nr. Gebühr je 15 Minuten 1 Personalgebühren 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrRdErl. des MI vom 21.6.2011 26.11-04011
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung (Zuwendungsrichtlinie Brandschutz ZuwendR BS)) RdErl. des MI vom 21.6.2011 26.11-04011 Fundstelle:
MehrAusbildung im Dienstbezirk 3 2015
12. Der Atemschutzeinsatz Zeit: 28.11.2015 von 09:00 ca. 14:15 Uhr am Gerätehaus der FF Feucht Ziel der Ausbildung: An unserem Modultag 12 haben wir die Themen rund um den Atemschutz gestaltet. Dabei wollen
MehrBaunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke
Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung- BauNVO) Bund Baunutzungsverordnung 1968 Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung-
MehrSatzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) Die Stadt Zeil a. Main erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 des Bayerischen
MehrGebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt
Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Groß-Umstadt Aufgrund der 5, 51 Nr 6 und 93 Abs 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i d F vom 01052005 (GVBl 2005 l S 142), zuletzt
Mehr1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines
Allgemeines 5 1 Allgemeines Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7»Atemschutz«soll eine einheitliche, sorgfältige
MehrSatzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr
Satzung der Gemeinde Schönbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung
MehrLernziele und Lehrgangsvoraussetzungen
Truppausbildung Lehrgang Truppführer Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Führen eines Trupps nach Auftrag innerhalb einer Gruppe oder Staffel. Führungsausbildung Lehrgang "Gruppenführer" Ziel der
MehrDie Werkfeuerwehr im KIT
Die Werkfeuerwehr im KIT Notfallmanagement für alle Bereiche Einsatzleiter im Auftrag des Präsidiums und des Sicherheitsbeauftragten KIT Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum
MehrSatzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue und Erhebung von Kostenersatz
1 Satzung über die Einrichtung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Elsteraue und Erhebung von Kostenersatz Auf Grund der 8 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA))
MehrGebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren
Gebührenverzeichnis zur Gebührensatzung für den Einsatz der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Haiger Nr. 1. Personalgebühren (Gebühr je 15 Minuten) 1.1 Brand und allgemeine Hilfeleistungseinsätze je Einsatzkraft
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrZuständig: 37 / Stabsstelle Feuerwehr / Feuerwehr - Gefahrenabwehr und -vorbeugung Ansprechpartner: Thomas Busch, Telefon 02133/257139
37.01a Kostentarif zur Satzung über die Erhebung von Entgelten und Kostenersatz für die Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dormagen (Feuerwehrsatzung) vom 29.04.1999 Ziffer 1 nsätze Personal...
MehrAufgaben und Leistungen des LFV Bayern
Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern Alfons Weinzierl, Vorsitzender Uwe Peetz, Geschäftsführer Stand 12.06.2012 Aufgaben und Leistungen des LFV Bayern A. Weinzierl & U. Peetz 1 Aufbau des LFV Bayern
Mehrsind für die Einsatzleitung besonders ausgerüstete Fahrzeuge, ausgestattet mit zusätzlichen Nachrichtengeräten.
Jugendfeuerwehr der FFW Herbstein-Rixfeld Thema: Fahrzeugkunde Feuerwehrfahrzeuge sind für den Einsatz der Feuerwehr besonders gestaltete Kraftfahrzeuge, welche entsprechend dem vorgesehenen Verwendungszweck
MehrSprechfunkübung im TMO-Betrieb
Basis 14.5 Arbeitsblatt 1 Die nachfolgenden Fahrzeugbezeichnungen müssen durch Funkrufnamen der teilnehmenden Fahrzeuge ersetzt werden. Die Übung ist an die Anzahl der teilnehmenden Fahrzeuge anzupassen.
MehrAmt für Feuerschutz des Kanton St. Gallen
1 von 6 Kdt 3.13 Reglement über Betriebsfeuerwehren vom 15. September 1992 1 Das kantonale Amt für Feuerschutz erlässt in Ausführung von Art. 56b der Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz
MehrL e s e f a s s u n g
L e s e f a s s u n g Gebührensatzung der Freiwilligen Feuerwehr Trittau Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, und der 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein(KAG)
MehrKurzinformation. Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers
Kurzinformation Betriebssicherheitsverordnung und Arbeitsschutzgesetz Pflichten des Betreibers Jeder Unternehmer / Arbeitgeber unterliegt Grundpflichten, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz seiner
MehrMassenanfall von verletzen Personen (ManV) Großübung der Hilfsorganisationen im Landkreis Harburg Übungsbeschreibung / Hintergrundinformationen
DRK Kreisverband Harburg-Land e.v. Kreisbereitschaftsleitung Massenanfall von verletzen Personen (ManV) Großübung der Hilfsorganisationen im Landkreis Harburg Einleitung Liebe Kameradinnen und Kameraden,
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrVorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins. Förderverein Löschzug Kalkar
Vorstandsvorschlag neue Satzung: Satzung des eingetragenen Vereins Förderverein Löschzug Kalkar 1. Name und Sitz Der Verein führt den Namen Förderverein Löschzug Kalkar mit dem Zusatz e.v. nach seiner
MehrKennzeichnung von Einsatz- und Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen
Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften 6 Dietmar Wichmann Leiter der Feuerwehr 01.01.2011 Kennzeichnung von Einsatz- Führungskräften der Freiwilligen Feuerwehr Mettmann / Dienstgrade / Funktionen 1.
MehrPrüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor
BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift
MehrSatzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010
Stadt Willebadessen Satzung über den Kostenersatz und Entgelte und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Willebadessen vom 17.12.2010 Der Rat der Stadt Willebadessen hat aufgrund der 7 und 41
MehrAusbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der Landesbereitschaftsleitung am 27.03.
Ausbildung der Führungskräfte in den BRK-Bereitschaften auf der Basis des Beschlusses der am 27.03.2010 in Karlstadt Verwirrung Folie 2 Historie Bis in die 80er Jahre: Unterführer, Führer I, Führer II
MehrINDEX. Öffentliche Ordner erstellen Seite 2. Offline verfügbar einrichten Seite 3. Berechtigungen setzen Seite 7. Öffentliche Ordner Offline
Öffentliche Ordner Offline INDEX Öffentliche Ordner erstellen Seite 2 Offline verfügbar einrichten Seite 3 Berechtigungen setzen Seite 7 Erstelldatum 12.08.05 Version 1.1 Öffentliche Ordner Im Microsoft
MehrOrdner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten
Ordner Berechtigung vergeben Zugriffsrechte unter Windows einrichten Was sind Berechtigungen? Unter Berechtigungen werden ganz allgemein die Zugriffsrechte auf Dateien und Verzeichnisse (Ordner) verstanden.
MehrDie Invaliden-Versicherung ändert sich
Die Invaliden-Versicherung ändert sich 1 Erklärung Die Invaliden-Versicherung ist für invalide Personen. Invalid bedeutet: Eine Person kann einige Sachen nicht machen. Wegen einer Krankheit. Wegen einem
MehrQualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung
Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer
MehrFORUM HANDREICHUNG (STAND: AUGUST 2013)
FORUM HANDREICHUNG (STAND: AUGUST 2013) Seite 2, Forum Inhalt Ein Forum anlegen... 3 Forumstypen... 4 Beiträge im Forum schreiben... 5 Beiträge im Forum beantworten... 6 Besondere Rechte der Leitung...
MehrErgänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009
Ergänzungs- bzw. Änderungsantrag zu Beschlussvorlage 20150009 Die Beschlussvorlage 20150009 wird wie folgt ergänzt bzw geändert: Der Rat bestätigt den Beschluss der Gesellschafterversammlung der SBO vom
MehrMerkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten
Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,
MehrRheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport Mainz, Schillerplatz 3-5
Rheinland-Pfalz Gültig ab 2005 Ministerium des Innern und für Sport 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 Mainz, 18. Juli 2005 Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung) bei Beschaffung von Fahrzeugen (vgl.
MehrSeite 1 von 5. Z u w e n d u n g s f ä h i g e K o s t e n (einschl. MWSt.) Gesamtsumme (Sp. 3 und 4)
Seite 1 von 5 Rheinland-Pfalz Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur 55116 Mainz, Schillerplatz 3-5 Az. 30 181/351 Gültig ab 1. Sept. 2015 Mainz, 21. Juli 2015 Höhe der Zuwendung (Festbetragsfinanzierung)
MehrSprechfunk /FMS mit der ILS
Sprechfunk /FMS mit der ILS Sprechfunk /FMS mit der ILS Alarm, wie melden wir uns? Alarmfax Funksprüche mit der Leitstelle Traunstein FMS (Funkmeldesystem) Regeln im Umgang Alarm wie melden wir uns? Alarmfax
MehrTechnische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004
Technische Anschlussbedingungen Gas der evo Energie-Netz GmbH (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 Vorblatt.doc Technische Anschlussbedingungen Gas (TAB Gas) Ausgabe Mai 2004 INHALTSVERZEICHNIS Seite 0. Vorwort...
MehrTEILEGUTACHTEN. Nr.374-0019-00
ULT Seite: 1/4 TEILEGUTACHTEN Nr.374-0019-00 über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für das Teil / den Änderungsumfang
MehrAUSBILDUNG TRUPPMANN. Erzgebirgskreis. Teilnehmerunterlagen. (Stand 01/2013 Standort Marienberg) Kreisausbildung Truppmann Marienberg Seite 1
AUSBILDUNG TRUPPMANN Erzgebirgskreis Teilnehmerunterlagen (Stand 01/2013 Standort Marienberg) Kreisausbildung Truppmann Marienberg Seite 1 Inhaltsverzeichnis Thema Seite Rechtsgrundlagen 3 Brennen & Löschen
MehrErfahrung mit der Kennzeichen Abfrage Integrierte Leitstelle Nürnberg
Feuerwehr Erfahrung mit der Kennzeichen Abfrage Integrierte Leitstelle Nürnberg Dipl. Ing. Marc Gistrichovsky Brandoberrat Abteilungsleiter Integrierte Leitstelle Nürnberg Grunddaten ILS Nürnberg 3 Großstädte
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrBrandschutz Januar 2011. für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds
Brandschutz Januar 011 Richtlinie für die Festsetzung der Beiträge an freiwillige Massnahmen für die Verbesserung der Brandsicherheit aus dem Feuerfonds vom 6. Dezember 010 (Stand 1. Januar 011) Bleichemattstrasse
Mehre LEARNING Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis 1. Wiki erstellen
Kurz-Anleitung zum Erstellen eines Wikis Die Aktivität Wiki verschafft Ihnen die Möglichkeit, Wissen zu sammeln und zu strukturieren. Dabei können Sie die Teilnehmer Ihres Kurses an der Erstellung des
MehrTOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten
TOP 9 der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 27. April 2010 Standortfrage Vergnügungsstätten Sehr viele Anfragen zur Errichtung einer Spielhalle in letzter Zeit: - Einrichtung einer Spielhalle im Sudhaus
MehrErläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016
Erläuterungen zum vorstehenden Investitionsprogramm 2012 bis 2016 Kostenstelle 01 00 010 Büromöbel und sonstige Ausstattung In den vergangenen Jahren sind jeweils 20.000,00 für Büromöbel eingestellt worden
MehrGebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) 1 Aufgaben der Feuerwehr
Anlage zum TOP 3 Gebührensatzung der Gemeinde Harrislee über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehren (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in
MehrSatzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin (Kostenersatzsatzung)
Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin (Kostenersatzsatzung) Auf Grund des 3 Abs. 1 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember
MehrKreisrecht des Landkreises Mayen-Koblenz Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag
Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Betreuung in Kindertagespflege und Heranziehung zu einem Kostenbeitrag im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Mayen-Koblenz vom 22.11.2012 Inhaltsverzeichnis
MehrUAFKDT Fortbildung 2013 Führungsverfahren und Befehlsgebung
UAFKDT Fortbildung 2013 Führungsverfahren und Befehlsgebung 18. / 19.02.2013 Ablauf Begrüßung, Einführung in die Thematik Theoretische Grundlagen (1 AE) Befehls- und Meldewege Führungsverfahren, Regelkreis
MehrS A T Z U N G. der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren
1 S A T Z U N G der Gemeinde Quarnbek über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Quarnbek Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und
MehrKostenersatzpflicht. (1) Für die in 2 FwG genannten Leistungen der Feuerwehr wird Kostenersatz erhoben.
K o s t e n r e g e l u n g für die Inanspruchnahme von Leistungen, Fahrzeugen und Geräten der Freiwilligen Feuerwehr Wertheim (Feuerwehrgebührensatzung) Aufgrund von 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg
Mehr