PALACKÝ-UNIVERSITÄT IN OLOMOUC PÄDAGOGISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für deutsche Sprache. Bachelorarbeit. Veronika Nečasová

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1 PALACKÝ-UNIVERSITÄT IN OLOMOUC PÄDAGOGISCHE FAKULTÄT Lehrstuhl für deutsche Sprache Bachelorarbeit Veronika Nečasová Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland Olomouc 2012 Betreuerin: PhDr. Ivona Dömischová, Ph.D.

2 Ehrenerklärung: Ich versichere, dass ich meine Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Alle Stellen der Arbeit, die dem Wortlaut oder dem Sinn nach anderen Werken entnommen sind, habe ich in jedem einzelnen Fall unter Angabe der Quellen als Entlehnungen kenntlich gemacht. Olmütz, den 22. Juni Veronika Nečasová

3 Danksagung: Ich bedanke mich herzlich bei PhDr. Ivona Dömischová, Ph.D. für die Begleitung meiner Bachelorarbeit. Ich möchte mich auch bei allen bedanken, die mich beim Schreiben der Bachelorarbeit unterstützt haben, vor allem meinem Vater.

4 Inhalt Einleitung... 7 I. Theoretischer Teil Einleitung in die Migration Aufklärung der Grundbegriffe Entwicklung der Migration Wissenschaften Entstehung der Migrationstendenz Wanderungsgründe Geschichte der Migrationspolitik Deutschlands Bedeutsame Zeitpunkte der Einwanderungspolitik Deutschlands Gastarbeiter Bedeutsame Zeitabschnitte der Auswanderungsgeschichte Deutschlands Zuwanderergruppen nach Bundesrepublik EU-Binnenmigrationen von Unionsbürgern (Spät-)Aussiedler Ausländische Studierende Werkvertrags- und Saisonarbeiter Werkvertragsarbeitnehmer Saisonarbeiter Andere Formen der Arbeitsmigration Kranken- und Altenpflegepersonal Haushalthilfen Au-Pair-Beschäftigte Zugang von jüdischen Zuwanderern aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion Asylbewerben Konventionsflüchtlinge, De-facto-Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und heimatlose Ausländer Konventionsflüchtlinge De-facto-Flüchtlinge Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und heimatlose Ausländer Illegale Migranten Ehegatten und Familiennachzug... 23

5 4.11 Hochqualifizierte ( Green Card, EU Blue Card ) Abwanderung aus Deutschland Abwanderung von Ausländern Abwanderung von Deutschen Assimilation und Integration Assimilation Integration Sozialintegration Integrationsvermittlungen Sprachkurse Integration durch Freizeit- und Sportangebote Neue Zuwanderungs- und Integrationspolitik Deutschlands II. Praktischer Teil Zuwanderung in Deutschland Unionbürgern Spätaussiedler Ausländische Studierende Ausländer an den Hochschulen Ausländer in Sprachkurse und Schulbesuch Aus- und Weiterbildungen Werkvertragsarbeitnehmer und Saisonarbeitnehmer Werkvertragsarbeitnehmer Saisonarbeitnehmer Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion Asylzuwanderung Ehegatten und Familiennachzug Visastatistik Ausländerzentralregister Hochqualifizierte Illegale Migranten Abwanderung aus Deutschland Abwanderung von Ausländern und Deutschen Vergleich der Zu- und Fortzüge Zusammenfassung... 50

6 Resümee Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis Internetquellen Die Graphsübersicht Die Abbildungsübersicht Annotation der Bachelorarbeit... 58

7 Einleitung Deutschland zeichnete sich jederzeit für seine reiche Migrationsgeschichte aus. In meiner Bachelorarbeit bemühe ich mich die einzelnen Faktoren wiederzugeben, die die Bevölkerungsstruktur so formten, wie wir sie heute kennen. Das Ziel meiner Arbeit ist also, einen Überblick zur Migrationspolitik der Bundesrepublik Deutschland zu schaffen. Als Austauschstudentin wurde ich im Rahmen des Erasmusprograms auch für eine kurze Zeit zum Gegenstand meines Themas, denn Studenten bilden eine Gruppe von Zuwanderer als solche und weil ich in der Zukunft aus Tschechien nach Deutschland auswandern möchte, ist für mich diese Problematik noch interessanter. Zuerst werden die für meine Arbeit kennzeichnenden Grundbegriffe wie Immigrant, Emigrant, Flüchtling usw. (und so weiter) erklärt. Das nächste Kapitel behandelt die Geschichte der Ein- und Auswanderung, denn einige Ereignisse beeinflussten die Migration in Deutschland soweit, dass ihre Folgen bis heute spürbar sind. Größerenteils wird die Aufmerksamkeit der Immigrationspolitik gewidmet, da sie sowohl in der Vergangenheit, als auch in der Gegenwart auf dem deutschen Gebiet dominiert. Der nächste Teil befasst sich kurz mit Wanderungsgründen. Des weiteren wird das Thema Zuwanderungsgruppen mit dem Zweck besprochen, die Vielfalt der Bevölkerung Deutschlands zu enthüllen. Daneben wird die Lage der deutschen und auch der ausländischen Auswanderer schattiert. Als nächster Punkt meiner Forschung werden die Begriffe Integration und Assimilation festgelegt, weil sie mit der Migration eng zusammenhängen. Was Quellen angeht, habe ich dank meinem Studium im Ausland einen leichten Zugriff zu den für mich nötigen Publikationen in örtlichen Bibliotheken. Auf meinen Antrag um relevante Unterlagen wurde mir außerdem Migrationsbericht 2009 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gesendet. Der erwähnte Bericht wird auch im praktischen Teil der Bachelorarbeit mit seinen Statistiken ausgenutzt. 7

8 I. Theoretischer Teil 1 Einleitung in die Migration Dieses Kapitel beschäftigt sich mit Migration im Allgemeinen. Dazu gehört die Entwicklung der Migration, die Wissenschaften, die sich mit der Migration befassen und Faktoren der Wanderungen. Wichtig ist auch die Aufklärung der Grundbegriffe, die weiter benutzen werden. 1.1 Aufklärung der Grundbegriffe Der Begriff Migration hat in Duden zwei Definitionen, als dauerhafte Abwanderung oder dauerhafte Einwanderung einzelner Tiere oder einer Population in eine andere Population der gleichen Art. Und zweite Definition ist Wanderung, Bewegung von Individuen oder Gruppen im geographischen oder sozialen Raum, die mit einem Wechsel des Wohnsitzes verbunden ist. 1 Integration Duden definiert als Einbeziehung, Eingliederung in ein größeres Ganzes und auch als Zustand, in dem sich etwas befindet, nach dem es integriert worden ist. 2 Assimilation bedeutet Angleichung eines Einzelnen oder einer Gruppe an die Eigenart einer anderen Gruppe, eines anderen Volkes. 3 Emigrant ist Auswanderer, jemand, der (aus politischen, wirtschaftlichen oder religiösen Gründen) sein Heimatland verlässt und Immigrant ist Einwanderer (aus einem anderen Staat). 4 Wie Asyl bezeichnet man Aufnahme und Schutz für Verfolgte und Asyl bedeutet auch 1 DUDEN - Das große Fremdwörterbuch: Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 3. vyd. Mannheim: Dudenverlag, S DUDEN - Das große Fremdwörterbuch: Herkunft und Bededutung der Fremdwörter. 3. vyd. Mannheim: Dudenverlag, S DUDEN - Das große Fremdwörterbuch: Herkunft und Bededutung der Fremdwörter. 3. vyd. Mannheim: Dudenverlag, S DUDEN - Das große Fremdwörterbuch: Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 3. vyd. Mannheim: Dudenverlag, S

9 Zufluchtsort. Asylant ist jemand, der um Asyl nachsucht. 5 Unter Gastarbeiter versteht man Arbeiter, der in einem für ihn fremden Land arbeitet. 6 Flüchtling ist jemand, der vor jemandem oder etwas flieht oder geflohen ist Entwicklung der Migration Die Möglichkeit zu verändern, ist eine von den primären menschlichen Grundlagen der Freiheit. Die Menschen migrieren schon seit jeher. In der Uhrzeit wanderten sich die Gruppen von Homo sapiens mit den Tieren, die sie jagten. Die Stämme machten die Verschiebung für bessere Ernährung, sicherere Umgebung oder für größeres Gebiet, damit sie ihr Stamm erweitern. Im Mittelalter begannen sich die Menschen in den Städten wegen den Handwerksarbeiten, den Handlungen und auch wegen der Freiheit zu verlagern. In der Neuzeit, wenn die industriele Revolution war, die Menschen siedelten sich aus den Dörfer in die Städte. Der Anlass war meistens die Arbeit. In dieser Zeit migrieren die Leute aus den ökonomischen, sozialen, politischen und ökologischen Gründen Wissenschaften Die Migration ist eine von den Demographischen Quellen. Die Demographie verzeichnet Wanderungsumsatz und der Wanderungssaldo. Wanderungsumsatz ist die Summe der Zu- und Abwanderungen aus bestimmter Raumeinheit für bestimmten Zeitraum. Gegenteil Wanderungssaldo ist die Differenz zwischen Zuzügen und Fortzügen. Sie kann ein positives oder negatives Vorzeichen aufweisen. Mit der Migration sich beschäftigt auch die Soziologie und kulturelle und soziale Anthropologie. Diese Wissenschaften orientieren sich an die 5 DUDEN - Das große Fremdwörterbuch: Herkunft und Bedeutung der Fremdwörter. 3. vyd. Mannheim: Dudenverlag, S DUDEN: Das Bedeutungswörterbuch. 2. vyd. Mannheim: Bibliogr. Inst., S DUDEN: Das Bedeutungswörterbuch. 2. vyd. Mannheim: Bibliogr. Inst., S Vgl. Background report, Komise pro udržitelný rozvoj (CSD) Migrace. [online] Erreichbar unter: S. 2. [Stand ]. 9

10 Auswirkungen auf die Migranten, auf die Kultur (wie die Migranten wirken auf heimische Kultur) und auf die Lebensstiländerung. Für die Statistiken der Übersiedlung werden vor allem zwei Instrumenten benutzt, und zwar die Untersuchung der Bevölkerungsbewegung der ausgewählten Raumeinheit und die Untersuchung der Wanderungsströme zwischen zweien Regionen Entstehung der Migrationstendenz Wanderung der Bevölkerung ist das Resultat der Push und Pull Faktoren. Push Faktoren sind die Faktoren, die die Leuten aus ihrer Heime zum Umziehen zwingen. Das sind z.b. (zum Beispiel) der Mangel der Arbeitsgelegenheiten, unzulängliche Sicherheit, hohe Kriminalität, die Hungersnot, die Überschwemmungen oder der Krieg. Das Gegenteil dazu sind die Pull Faktoren, das sind die Umständen, die in bestimmte Regionen ein Umziehen nötig machen. Zu ihnen gehört z.b. das Arbeitsangebot, höhere Lebensstandard, niedrige Kriminalität, die Lebensmittelverfügbarkeit, das Klima und fruchtbare Erde, die Beschäftigung oder politische Stabilität Vgl. Background report, Komise pro udržitelný rozvoj (CSD) Migrace. [online] Erreichbar unter: S. 3. [Stand ]. 10 Vgl. Background report, Komise pro udržitelný rozvoj (CSD) Migrace. [online] Erreichbar unter: S. 2. [Stand ]. 10

11 2 Wanderungsgründe Dieses Kapitel weist auf einzelne Faktoren der Migration, warum Leute migrieren, hin. Ökonomische Gründe (Bessere Arbeits- und Lebensbedingungen) Der Mensch wandert für die Vision, dass dort für ihn bessere Bedingungen herrschen. Entweder kann man keine oder schlecht bezahlte Arbeit im Heimatland finden, oder er ist unzufrieden in seiner Arbeit. Er kann auch gutes oder besseres Arbeitsangebot bekommen. Man ändert den Ort auch im Fall einer schlimmen ökonomischen Situation, oder einer schlechten Sicherheit im Heimatland. Politische Gründe Für politische Gründe zur Migration wird die Situation gehalten, wann die Leute die Bedrohung vom politischen Regime, wegen ihrer Ansichten, ihrer Religionsangehörigkeit, ihres Geschlechtes, einer politischen Partei usw. fühlen. Ökologische Gründe Die Menschen müssen wandern wegen einiger Naturkatastrophe oder ökologischer Katastrophe. Soziale Gründen Zum Beispiel wegen der Familie, der Liebe, den Freunden oder auch wenn der Mensch in diesem Staat einfach leben will. Krieg, Bürgerkrieg, Hungernot Vgl. jedensvetnaskolach.cz. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 11

12 3 Geschichte der Migrationspolitik Deutschlands Dieses Kapitel wird an wichtige Zeitpunkte in der Geschichte der Migrationspolitik Deutschlands gerichtet. Im Mittelpunkt steht, was sich die Immigration betrifft, der Zeitraum ungefähr zwischen Bei der Emigration geht es um die Jahre des Zweiten Weltkrieges. 3.1 Bedeutsame Zeitpunkte der Einwanderungspolitik Deutschlands Nach dem Andrew Geddese fand die Immigration nach Deutschland in vierten Phasen statt: 1. Phase in Jahren Die Immigration betraf sich der Rückkehr überwiegend ausgesiedelter Deutsche. Das waren die Deutschen hauptsächlich aus den Ländern des Mitteleuropas und Osteuropas (Aussiedler). In dieser Zeit kamen nach Deutschland insgesamt 12 Millionen Einwohner. 2. Phase nach dem Jahr 1955 Die Deutschen brauchten die Arbeitskräfte für die Landwirtschaft und die Industrie, sog. (so genannt) Gastarbeiter. Im Jahr 1955 wurde schon die Regierungsvereinbarung unterschrieben, die sich das Anwerben der Arbeiter aus Italien betraf und dann auch aus Spanien, aus Griechenland (1960) und aus der Türkei (1961). In den 60er Jahren kam unkontrollierbare Expansion vor. Der Höhepunkt war das Jahr 1966, wann diese Gastarbeiter 1,3 Millionen Personen in Deutschland darstellte. Im Jahr 1965 wurde das Ausländergesetz erlassen, dorthin dem Staat das Recht beherrschen und regulieren den Eingang der Personen ins Land und organisieren der Ausweisung zugestanden wurde. 3. Phase in 70er Jahren In dieser Zeit kam es zum Anhalten der Arbeitsmigration im ganzen Europa und darum beendeten auch die Anwerben der Gastarbeiter. Die Einwanderungspolitik hat sich verwandelt, sie war gegen die Ausländer vorsichtiger und hatte eine Lösung, und diese war Deutschland ist kein Einwanderungsland. Diese Formulierung und auch diese Art und Weise geformte Politik sollte eine Botschaft sein, dass es nötig ist, die Ungleichheiten zwischen den Bürgern (Deutschen) und den Einwanderern zu einzuhalten. Trotzdem wuchs die Migration weiter an. In 12

13 der BRD (Bundesrepublik Deutschland) waren im Jahr ,6 Millionen Gastarbeiter und gesamt 4 Millionen Ausländer, im Jahr 1980 zwar nur 2,1 Millionen Gastarbeiter, aber die Gesamtzahl der Ausländer war 4,5 Millionen. Die sozialen Rechte wurden den Einwanderern durch Grundgesetz garantiert. Phase Jahre Diese Phase begann in 70er Jahren und den Höhenpunkt erreichtet am Anfang der 90. Jahren. Es handelte sich vor allem um Asyl. Auf Grund des zweiten Weltkrieges und des Holocausts entwickelte Deutschland Asyl- und Flüchtlingspolitik. Es gab immer mehrere Asylbewerber und darum musste Asylgesetz verschärft werden. Mehr als 95 % von allen Anträgen waren abgelehnt. Im Jahr 1991 trat ein neues Ausländergesetz in Kraft. Am Ende der 90. Jahren entstand Manifest der 60: Deutschland und die Einwanderung, zur Unterstützung der Immigrationspolitik nach humanitären Verpflichtungen und Wirtschaftsinteressen. In dieser Zeit begann neue Unterstützung der hoch qualifizierten Arbeitsmigration (vor allem IT Arbeiter) durch de Green Card. Das war die Abwendung von restriktiver Migrationspolitik in 80er und 90er Jahren. 12 Im Artikel der Bundeszentrale für politische Bildung steht Migrationspolitik, bevor das Zuwanderungsgesetz Anfang 2005 eine gänzliche Neuordnung des Ausländerrechts in Kraft trat, in sechs Phasen: Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte Anwerbestopp und Konsolidierung der Ausländerbeschäftigung Konkurrierende Integrationskonzepte Wende in der Ausländerpolitik Dementi und praktische Akzeptanz der Einwanderungssituation 12 Vgl. BADE, Klaus J. Evropa v pohybu: Evropská migrace dvou století. 1. vyd. Praha: Lidové noviny, S

14 Deutschland, Einwanderungsland? Staatsagehörigkeit und Zuwanderungsdebatte 13 Und in der Statistik, die Bundesministerium des Innern angibt, stehen diese Phasen: Zwischen 1955 und 1973 Anwerbung der sog. Gastarbeiter Danach bis etwa 1985 war die Zuwanderung vor allem durch den Familiennachzug zu Ausländern, die schon in Deutschland lebten. Ende der 80er Jahre gab es zwei verschiedene Arten der Zuwanderung: - Asylbewerber - Aussiedler (Spätaussiedler) Gastarbeiter Im Dezember 1955 wurde das erste Anwerbeabkommen zwischen Deutschland und Italien unterzeichnet. In Zeiten des Wirtschaftsbooms kamen viele italienische Arbeiter nach Deutschland. Im ganzen Land gibt es einen Mangel an Arbeitskräften. Die Anwerbung ausländischer Arbeitnehmer wurde für landwirtschaftlichen Sektor und Industriezweige gezielt. Sie wurden als Gastarbeiter bezeichnet, weil ihr Aufenthalt nur zeitweilig sein sollte. Sie sollten nach Ablauf der Aufenthaltsfrist in ihre Heimatländer zurückehren, aber viele Unternehmen wollten ihre Arbeiter weiter beschäftigen, wodurch sich ihr Aufenthalt verlängerte. Anwerbeverträge wurden zunächst mit Spanien und Griechenland (1969) und auch mit der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal, Tunesien und Jugoslawien geschlossen. Der Ausländerteil an der Wohnbevölkerung in Deutschland wuchs enorm an. Im Jahre 1973 gab es die Ölkrise die deutsche Regierung beschloss einen Anwerbestopp, der die Arbeitsmigration beendete und den Ausländerzuzug stoppte. Familiennachzug (Ehegatten 13 Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 14 Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 14

15 und Kindern) waren die einzig noch zugelassene Form von Zuwanderung. Beim Anwerbestopp waren etwa 2,6 Millionen ausländische Arbeitnehmer in der Bundesrepublik beschäftigt. 15 Die Bundeszentrale für politische Bildung führt die Daten der Anwerbeverträge für Arbeitskräfte auf diese Weise: mit Italien (1955), Spanien und Griechenland (1960), Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und mit Jugoslawien (1968) an Bedeutsame Zeitabschnitte der Auswanderungsgeschichte Deutschlands Vor dem zweiten Weltkrieg mussten sich deutsche Juden, die ab 1941 durch einen gelben Stern gekennzeichnet wurden, um von deutschen Christen zu unterscheiden, schnell zur Auswanderung entschließen. Bis 1937 betraf es sich etwa Juden und eine ähnliche Anzahl gab es nach der Reichspogromnacht Daneben organisierte das Reich eine Massenabschiebung von Ostjuden nach Polen. Nach dem Weltkrieg ab Mitte 1947 sollte die International Refugee Organization (Internationale Flüchtlingsorganisation) mit einem resettlement program (Neuansiedlungsprogramm) den jüdischen Überlebenden durch Auswanderung neue Perspektiven geben. Dieses humanitäre Ziel wurde wegen der Arbeitsmarktinteressen der Aufnahmeländer, wie die USA, Kanada, Australien, Südafrika und einige südamerikanische Länder, abgeschoben. Sie nahmen nur gesunde, arbeitsfähige Männer und Frauen auf und verweigerten oft auch Partnern und Kindern die Einreise. Die Deutschen wollten nach dem Krieg auch in die USA und nach Kanada auswandern. Aber das war sehr schwierig, weil die Deutsche bis 1948 unter der Zuweisung kollektiver Verantwortung für Nationalsozialismus, Krieg und Vernichtungslager nicht auswandern durften. Und die deutsche Nachkriegspolitik verpflichtete zum kollektiven Wiederaufbau Schicksalsgemeinschaft Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 16 Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 17 Vgl. HOERDER, Dirk. Geschichte der deutschen Migration: vom Mittelalter bis heute. München: Beck, S

16 4 Zuwanderergruppen nach Bundesrepublik In diesem Kapitel wird das Migrationsgeschehen in Deutschland nach den einzelnen Formen der Zuwanderung differenziert. In einzelnen Unterkapiteln wurden einzelne Formen beschrieben. Arten der Zuwanderung sind: EU (Europäische Union)-Binnenmigration von Unionsbürgern Spätaussiedlerzuwanderung Zuwanderung zum Zweck des Studiums und der Ausbildung Werkvertrags- und Saisonarbeitnehmer Asylbewerbern Konventionsflüchtlinge, De-facto-Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und heimatlose Ausländer Jüdische Zuwanderer aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion Familien- und Ehegattennachzug Zuwanderung aus sonstigen Gründen Hochqualifizierter Illegale Migranten 4.1 EU-Binnenmigrationen von Unionsbürgern Unter EU-Binnenmigration versteht man die Zu- und Abwanderung von Unionbürgern in die bzw. aus den einzelnen Staaten der Europäischen Union. Unionbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt. Entscheidend ist also die Staatsangehörigkeit (Unionbürgerschaft) und nicht das Herkunfts- oder Zielland des Migranten Migrationsbericht S

17 4.2 (Spät-)Aussiedler Spätaussiedler sind deutsche Auswanderer, die im 18. und 19. Jahrhundert lebten außerhalb der alten Reichsgrenzen, im Osten Europas, in der Sowjetunion, Rumänien, Polen und der Tschechoslowakei. Diese Deutschen werden als deutsche Volkszugehörige bezeichnet. Sie erhalten die deutsche Staatsbürgerschaft. Familienangehörige können auf der Basis des Antrags gemeinsam mit dem Spätaussiedlerbewerber nach Deutschland aussiedeln. Sie müssen dafür Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Aus dem Gesetz haben Spätaussiedler und ihre Angehörige Anspruch auf die kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs Ausländische Studierende Ausländische Studierende benötigen vor der Einreise ein Visum der zuständigen deutschen Auslandsvertretung. Kein Visum benötigen Studierende aus den Staaten der Europäischen Union, Island, Norwegen, der Schweiz und Liechtenstein, Monaco, San Marino, Andorra, Honduras, Australien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, Neuseeland und den USA ( 41 Aufenthaltsverordnung) sowie aufgrund bilateraler Vereinbarungen Studierende aus Brasilien und El Salvador. 20 Die Aufenthaltserlaubnis ist erteilt, wenn der Ausländer den Zulassungsbescheid vorlegt. Er muss auch sog. allgemeine Erteilungsvoraussetzungen erfüllen, wie die Nachweisung von ausreichenden Mitteln zur Sicherung des Lebensunterhalts und das Vorlegen eines ordnungsgemäßen Studiums. Die Sprachkenntnisse müssen mindestens der Stufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens entsprechen. Ein Nachweis von Kenntnissen wird nicht gefordert, wenn entsprechende Sprachkenntnisse schon bei der Zulassung durch die Hochschule berücksichtigt wurden oder durch studienvorbereitende Maßregeln erworben werden sollen. Die Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreicher Beendigung des Studiums kann bis zu ein Jahr zur Suche eines Arbeitsplatzes verlängert werden. Der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums umfasst auch Sprachkursen, der nicht der Studienvorbereitung dient sowie in Ausnahmefällen für den Schulbesuch. Mit dem neuen 19 Vgl. [online]. Erreichbar utnter: [Stand ] [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 17

18 Zuwanderungsgesetz (2005) wurden mit der neuen Regelung die Möglichkeiten einer beruflichen Aus- und Weiterbildung für Ausländer aus Drittstaaten erweitert. Studenten wollen ihre Sprachkenntnisse verbessern oder sie haben die Sehnsucht im Ausland zu studieren. Dazu dienen auch viele verschiedenen Austauschprogrammen. Meistens sind in Deutschland die Bildungsausländer aus China, Frankreich, Spanien, Vereinigte Staaten, Russische Föderation, Polen, Italien, Österreich, Türkei, Indien usw Werkvertrags- und Saisonarbeiter Beide diesen Gruppen gehören zum Arbeitsmigration, Zuwanderung zum Zweck der Arbeit Werkvertragsarbeitnehmer Werkvertragsarbeitnehmer sind Angestellte von Firmen, die ihren Sitz im Ausland haben. Sie dürfen auf Basis eines Werkvertrages in Deutschland arbeiten. Arbeitnehmer aus den Vertragsstaaten dürfen bis zu zwei, in Ausnahmefällen bis zu drei Jahre in Deutschland arbeiten, die Ausnahme ist bei den Arbeitnehmern in leitender Position oder Verwaltungspersonal (z.b. Techniker, Bauleiter), ihnen kann die Zustimmung zum Aufenthaltstitel bis zu einer Höchstdauer von vier Jahren erteilt werden Saisonarbeiter Durch die Änderung der Beschäftigungsverordnung dürfen seit 1. Januar 2009 dürfen Saisonarbeiter auf 6 Monate im Kalenderjahr eine Arbeitserlaubnis bekommen. Saisonarbeitnehmer erhalten eine Arbeitserlaubnis-EU (Staatsangehörige aus EU Staaten) bzw. die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung (Drittstaatsangehörige). Sie arbeiten meistens in den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, im Hotel und Gaststättengewerbe, in der Obst- und Gemüseverarbeitung. Die meisten Saisonarbeiter kommen aus Polen, weiter dann aus Rumänien, Kroatien, Slowakei, Bulgarien, Tschechischen 21 Vgl. Migrationsbericht S Vgl. Migrationsbericht S

19 Republik und Slowenien. 23 Für den einzelnen Betrieb ist die Zulassung ausländischer Saisonarbeitnehmer in Höhe von 80 % der Zulassungen des Jahres 2005 ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender gestattet. Weitere Zulassungen werden nur bewilligt, soweit für die Tätigkeiten keine inländischen Arbeitskräfte vermittelt werden können. Durch die weitere Zulassung darf die Zahl der in einem Betrieb insgesamt beschäftigten ausländischen Saisonarbeitnehmer 90 % der Zulassungen des Jahres 2005 nicht überschreiten. Kräftebedarf von zehn Prozent soll durch mehr Vermittlungen vom inländischen Arbeitsmarkt gedeckt werden ( 80:10:10-Regelung ) Andere Formen der Arbeitsmigration Kranken- und Altenpflegepersonal Zur Ausübung einer Beschäftigung braucht man die Voraussetzungen, entsprechende berufliche Qualifikation und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sowie eine Absprache der Bundesagentur für Arbeit mit der Arbeitsverwaltung der Bundesagentur Haushalthilfen Zulassung von Haushaltshilfen zur Beschäftigung in Haushalten mit Pflegebedürftigen ist möglich, wenn eine Vermittlungsabsprache der Bundesagentur für Arbeit mit den Arbeitsverwaltungen der entsprechenden Herkunftsländer getroffen wurde. Danach können ausländische Haushalthilfen für ein bis zwei Jahre in private Haushalte mit Pflegebedürftigen vermittelt werden Au-Pair-Beschäftigte Die Zustimmung der Beschäftigung mit dem Zweck als Au-Pair arbeiten zu können, muss 23 Vgl. Migrationsbericht S Migrationsbericht S

20 man die Grundkenntnisse der deutschen Sprache haben und muss unter 25 Jahre alt sein. In einer Gastfamilie muss Deutsch als Muttersprache gesprochen werden. Die Zulassung zu einer Aufenthaltserlaubnis kann bis zu einer Geltungsdauer von einem Jahr erteilt werden Zugang von jüdischen Zuwanderern aus den Gebieten der ehemaligen Sowjetunion Seit 1990 werden jüdische Zuwanderer und ihre Familienangehörigen aus der Sowjetunion bzw. (beziehungsweise) ihren Nachfolgestaaten wegen der dortigen Pogrome und antisemitischen Übergriffe aufgenommen. Seit 1991 ist die Aufnahme geregelt. 26 Aufnahmevoraussetzungen in Deutschland sind Staatsangehörige eines Nachfolgestaates der ehemaligen Sowjetunion oder staatenlose Personen, die mindestens seit 1. Januar 2005 dort wohnen, Jüdische Herkunft, Deutschkenntnisse, die mindestens der Niveaustufe A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechen. Das alles muss nachgewiesen werden. Dies gilt auch für Familienangehörige, Ausnahmen gelten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Weiter muss die Aufnahme in eine jüdische Gemeinde möglich sein, den Nachweis holt sich BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge). Und auch die Antragsteller müssen eine positive Integrationsprognose nachweisen (Sprachkenntnisse, Qualifikation, Berufserfahrung und Alter der Zuwanderer). 27 Die in Deutschland aufgenommenen jüdischen Zuwanderer erhalten eine Niederlassungserlaubnis. Mit in den Aufnahmebescheid können Ehegatten und minderjährige ledige Kinder, die nicht selbst antragsberechtigt sind, aufgenommen werden. Nicht selbst Antragsberechtigte Familienangehörige erhalten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis Vgl. Migrationsbericht S Vgl. Migrationsbericht S Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 28 Migrationsbericht S

21 4.7 Asylbewerben Asylbewerber bittet in einem fremden Land um Schutz, vor politischer oder sonstiger Verfolgung. Ein Asylant ist ein Mensch, dem Asyl gewährt wurde. Nach Artikel 16a des GG (Grundgesetzes) der Bundesrepublik Deutschland genießen politisch verfolgte Ausländer das Grundrecht auf Asyl. Politisch Verfolgte sind die Personen, die in Anknüpfung an ihre politische Überzeugung, ihre Religiöse Grundentscheidung oder an die Merkmale anknüpfende staatliche Verfolgung erlitten haben. Zum Begriff der politischen Verfolgung gehören die Merkmale der GFK (Genfer Flüchtlingskonvention), die für die Asylgewährung entscheidend sind. Grundsätzlich ist, ob eine Person wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung an Leben oder Freiheit bedroht ist. In Anlehnung an die Genfer Flüchtlingskonvention bekommen Ausländer Abschiebeschutz - sog. kleine Asyl. Asylanten erhalten hiernach eine Aufenthaltserlaubnis mit dreijähriger Frist. Zuständig für die Prüfung der Asylanträge ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die meisten Asyltragsteller kamen aus Irak, Afghanistan, Türkei, Kosovo, Iran, Vietnam, Russische Föderation, Syrien, Nigeria, Indien usw. Eine Berufung auf das Asylgrundrecht bei einer Einreise über einen sicheren Drittstaat ist ausgeschlossen. 29 Sichere Drittstaaten sind alle EU-Staaten und per Gesetz festgelegte Staaten, in denen die Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention sichergestellt ist Konventionsflüchtlinge, De-facto-Flüchtlinge, Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und heimatlose Ausländer Konventionsflüchtlinge Konventionsflüchtlinge sind Zugewanderte, die in ihrem Heimatstaat auf Grund ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe gehören, aber nicht nach dem Grundgesetz asylberechtig sind. 29 Vgl. Migrationsbericht S Migrationsbericht S

22 4.8.2 De-facto-Flüchtlinge De-facto-Flüchtlinge sind die Leute, die kein Asylverfahren nach dem Grundgesetz betrieben. Ihr Asylantrag wurde abgelehnt, gleichzeitig konnte aber die Abschiebung ins Herkunftsland nicht durchgeführt werden. Als Abschiebungshindernisse gelten z.b. humanitäre, völkerrechtliche Gründe oder auch keine Einreisezulassung der Flüchtlinge vom Herkunftsland. Meistens diese Personen erhielten nur eine kurzfristige Duldung. Seit Ende 2006 kann statt Duldung unter engen Voraussetzungen ein dauerhaftes Bleiberecht für sich und ihre Familienangehörigen beantragen werden Bürgerkriegsflüchtlinge, Kontingentflüchtlinge und heimatlose Ausländer Diese Gruppe wird aufgrund von Kriegen, Bürgerkriegen oder humanitären Aktionen unterschieden. Die Flüchtlinge der Kriege in der ehemaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien wurden vorübergehend aufgenommen und hiergegen Kontingentflüchtlinge, die wegen humanitärer Hilfsaktionen auf der Grundlage eines besonderen Gesetzes aufgenommen werden, erhalten dauerhaftes Bleiberecht Illegale Migranten Illegale Migranten sind die Personen, die ohne Aufenthaltsstatus sind auch sog. Papierlosen, das bedeutet ohne behördliche Meldung und ohne die Möglichkeit eines geregelten Verfahrens. Meistens sind in Deutschland Illegale Zuwanderer, die unerlaubt eine deutsche Grenze überstreiten, ihre Visum überziehen, oder sich durch Untertauchen einer drohenden Ausreisepflicht (Abschiebung) vermeiden. Illegale Migranten sind auch Menschen, die unangemeldet oder aufgrund gefälschten Papiers registriert sind. Sehr oft gibt es noch sog. illegale Arbeitsmigranten, die ihren Lebensmittelpunkt im Ausland haben aber für kurze Zeit in Deutschland wohnen und hin und her pendeln. Man schätzt sich die Zahl der illegalen Inlandsaufenthalte (ohne Aufenthaltsrecht) auf bis 1 Millionen Menschen in der Bundesrepublik. Aufgrund zunehmend offener 31 Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 22

23 Grenzen innerhalb der EU wird es immer schwieriger gegen illegale Migration zu kämpfen Ehegatten und Familiennachzug Die Einreise und der Aufenthalt ausländischer Ehegatten und Kinder von in Deutschland lebenden Personen ist seit dem 1. Januar 2005 in den des Aufenthaltsgesetztes geregelt. Die Regelungen des Aufenthaltsgesetzes zum Familiennachzug finden Anwendung auf Ausländer, die weder Unionsbürgern noch Familienangehörige von Unionsbürgern sind. Sie gelten ferner für den Nachzug von Drittstaatsangehörigen zu Deutschen. Die Nachzugsberechtig sind im wesentlichen Kinder und Ehegatten von in Deutschland lebenden Deutschen und Ausländern. Grundsätzlich wird zwischen dem Nachzug zu Deutschen und Ausländern unterscheiden. Zusätzliche Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an den Ehegatten eines drittstaatsangehörigen Ausländers sind, dass beide Ehegatten das 18. Lebensjahr vollendet haben und der der nachziehende Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann. Diese Bedingungen gelten auch für den Ehegatten eines Deutschen 33. Es gibt auch Ausnahmen vom Mindestalter und Sprachnachweis. Die Sprachkenntnisse müssen auf der Stufe A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen erfüllen werden. Voraussetzung für den Familiennachzug ist, dass der bereits hier lebende Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und ausreichender Wohnraum zur Verfügung hat. Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen können auch Ausländer erhalten, die sich im Inland heiraten, obwohl sie zu einem anderen Zweck nach Deutschland einreisten. Diese Fälle gehen nicht in die Statistik des Auswärtigen Amtes ein. Eine wichtige Grundlage für die Erfassung dieser Zuwanderungsgruppe ist die Visastatistik des Auswärtigen Amtes, die die Fälle der Erteilung eines Visums aufweist. Die Regel für die Einreise mit Visum gilt gleich als bei der Zuwanderung für das Studium oder die Ausbildung Hochqualifizierte ( Green Card, EU Blue Card ) Zwischen 2000 und 2004 gab es eine sog. deutsche Green Card für Fachkräfte aus der Informationstechnologiebranche (IT-Hochqualifizierter). Damals kamen aufgrund 32 Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 33 Migrationsbericht S Vgl. Migrationsbericht S

24 Sofortprogramm zur Deckung des IT-Fachkräftebedarfs rund Experten aus Nicht-EU- Staaten nach Deutschland. Sie mussten einen entsprechenden Hochschulabschluss oder einer vergleichbaren Qualifikation besitzen. Bis zum Ende 2004 wurden über der sog. Green Cards erteilt. Im Jahr 2005 trat in Kraft das neue Zuwanderungsgesetz. Im Mai 2009 führte die Europäische Union die Blue Card ein, die den Hochqualifizierten aus EU-Drittstaaten arbeiten in der EU zu ermöglichen. Anfang November 2011 die Bundesregierung, eine sog. Blue Card einführte. Sie erleichtert den Zuzug der hochqualifizierten Ausländer nach Deutschland. Als Voraussetzung für Zuwanderung der Spitzenkräfte, die in der Wirtschaft beschäftigt werden, gilt eine Gehaltsgrenze. Das war im Jahr jährlich und dann die Einkommensschwelle sank auf Euro pro Jahr. Den Fachkräften, die ein Jahreseinkommen über haben, soll die unbefristete Niederlassungserlaubnis nach zwei Jahren erteil werden Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. Vgl. [online]. Erreichbar unter: c921694bodytext5. [Stand ]. 24

25 5 Abwanderung aus Deutschland Legaldefinitionen des Begriffs Auswanderer bzw. Abwanderer existieren für Deutschland nicht. Wohnungswechsel wird statistisch als Fortzug erfasst. Als Fortzug gilt jemand, der sich von einer Gemeinde im Bundesgebiet bei der Meldebehörde abmeldete und keine weitere Wohnung in Deutschland anmeldete. Dauer des Aufenthalts im Ausland wird nicht berücksichtigt. Es ist bedeutungslos, ob jemand nur kurzfristig oder dauerhaft Deutschland verlässt. Anderer Fall ist, wenn jemand den Aufenthalt in Deutschland begrenzt hat und nach dem Ablauf der Aufenthaltsfrist das Land verlassen muss. Sie haben eine Ausreisepflicht Abwanderung von Ausländern Häufig für Fortzug der Ausländer sind temporäre Aufenthalte. Diese Migranten sind vor allem die Arbeitsmigranten, die eher kurzfristige Aufenthalte zum Zwecke der Beschäftigung mit anschließender Rückkehr in das Herkunftsland charakterisieren. Seit Anfang der 1990er Jahren entwickelt sich die Pendelmigration, bei der Arbeitnehmer mehrmals im Jahr zuziehen und fortziehen. Einen großen Anteil bei Fortzug bilden auch EU-Binnenmigranten, rückkehrende Studenten und ablehnte Asylbewerber und weitere ausreisepflichtige Personen. Im Jahr 2009 zogen etwa gegen 45 % des Staatsangehörigen aus den ehemaligen Anwerbestaaten Griechenland, Kroatien und der Türkei nach einer Aufenthaltsdauer von 30 Jahren aus Deutschland fort Abwanderung von Deutschen Nicht nur Ausländer, auch deutsche Staatsangehörige verlassen Deutschland. Der Fortzug der Deutschen entspricht einem Anteil von 0,2 % an der deutschen Bevölkerung. Die häufigste Zielländer der Deutschen sind Schweiz, Vereinigte Staaten, Polen, Österreich, Vereinigtes Königreich, Spanien, Frankreich, Türkei, Kanada, Niederlande u.a. (und andere) Vgl. Migrationsbericht S Vgl. Migrationsbericht S Vgl. Migrationsbericht S

26 6 Assimilation und Integration Mit der Migrationspolitik hängt eng auch Assimilation und Integration der Migranten. Wenn man neu in der Gesellschaft ist, ist es wichtig sich einzugliedern. Integration ist nicht möglich ohne Assimilation. Dieses Kapitel erklärt diese Begriffen und ihre Aufgliederung. Oft werden beide Begriffe gleich gesetzt. 6.1 Assimilation Unter Assimilation wird die Angleichung der verschiedenen Gruppen in bestimmten Eigenschaften verstanden. Kann man auch sagen, dass sie die Individualisierung der Eigenschaften und Merkmale und die Auflösung kollektiver Grenzen ist. Assimilation wird als: die kulturelle Assimilation (die Angleichung im Wissen, Fertigkeiten, in der Sprache), die strukturelle Assimilation (die Besetzung im Bildungsbereich, auf dem Arbeitsmarkt, Verwendung bestimmter Rechte), die soziale Assimilation (die Angleichung in der sozialen Aufnahme, in den Beziehungsmustern), die emotionale (identifikative) Assimilation (die Angleichung in der gefühlmäßigen Identifikation mit der Aufnahmegesellschaft) eingeteilt Integration Üblicherweise werden mit dem Begriff der Integration von Migranten und ethnischen Minderheiten nämlich zwei sehr verschiedene Vorstellungen angesprochen: erstens der Zusammenhalt und das relativ gleichgewichtige Funktionieren eines ganze gesellschaftlichen Verbandes, wobei zunächst gleichgültig ist, ob es sich um einen ethnisch homogenen oder ethnisch heterogenen Verband handelt; und zweitens die Eingliederung der individuellen 39 Vgl. ESSER, Hartmut. Integration und ethnische Schichtung. Mannheim: Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, S [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 26

27 Mitglieder der ethnischen Gruppen in die verschiedenen Sphären der Aufnahmegesellschaft, sei es in der Form der Gewährung von Rechten und der Einnahme von Positionen, sei es als Aufnahme interethnischer Kontakte und Beziehungen oder die emotionale Identifikation mit dem Aufnahmeland. 40 Die erste Vorstellung entspricht dem Konzept der Systemintegration der gesamten Gesellschaft und der ethnischen Gruppen, die zweite hängt mit der Sozialintegration zusammen. Die Systemintegration löst Integration des Systems einer Gesellschaft als Ganzheit. Die Sozialintegration klärt dagegen die Integration der Akteure, der von ihnen gebildeten Gruppen Sozialintegration Meistens, wenn man die Integration von Migranten und fremdethnischen Gruppen sagt, meint man Sozialintegration. Die Sozialintegration in der Aufnahmegesellschaft kann ohne Assimilation nichts werden, eigentlich ist es nur in der Form der Assimilation möglich. Konkrete Bedingungen der Sozialintegration in das Aufnahmeland bilden die Bedingungen in Form der Gewährung von Rechten, des Erwerbs von Sprachkenntnissen, der Beteiligung am Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt. Dazu gehört auch die Offenheit des Aufnahmelandes, d. h. (das heißt) das Ausmaß der Toleranz und der Abwesenheit von sozialen Distanzen gegen Fremde ESSER, Hartmut. Integration und ethnische Schichtung. Mannheim: Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, S [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 41 Vgl. ESSER, Hartmut. Integration und ethnische Schichtung. Mannheim: Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, S. 3. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 42 Vgl. ESSER, Hartmut. Integration und ethnische Schichtung. Mannheim: Mannheimer Zentrum für Europäische Sozialforschung, S [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 27

28 7 Integrationsvermittlungen Dieses Kapitel zeigt Integrationspolitik aus praktischem Gesichtspunkt. Wie das im Leben funktioniert. 7.1 Sprachkurse Wenn jemand in Deutschland leben möchte, sollte er Deutsch lernen. Das ist wichtig, wenn er Arbeit sucht, Anträge ausfüllen muss oder auch neue Menschen kennen lernen möchte. Außerdem sollte er einige Dinge über Deutschland wissen. Das bieten die Integrationskursen an. Jeder Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs und einem Orientierungskurs. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, wie Einkaufen, Wohnen, Gesundheit, menschliche Körper, Arbeit und Beruf, Ausbildung usw. Außerdem lernt man auch Briefe und s zu schreiben, Formulare auszufüllen oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Im Orientierungskurs spricht man z.b. über deutsche Rechtsordnung, Geschichte und Kultur, Rechte und Pflichten in Deutschland, Formen des Zusammenlebens in der Gesellschaft, Werte, die in Deutschland wichtig sind usw. Beide Kurse sind am Ende durch die Abschlussprüfung abgeschlossen. 7.2 Integration durch Freizeit- und Sportangebote Beim Sport und bei anderen Freizeitaktivitäten kann man neue Menschen kennenlernen. Im Sport gelten einheitliche, definierte Regeln und soziale Normen, die vermitteln Verhaltens- und Orientierungsmuster. Das trägt zur Integration in die Gesellschaft bei. Es sind Sportvereine Orte, der Deutsche Olympische Sportbund hat das Programm Integration durch Sport, Ziel des Programms ist es, Zugewanderte dauerhaft am Leben der unterschiedlichen Vereine sowie am Trainings- und Wettkampfbetrieb teilhaben zu lassen Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 28

29 8 Neue Zuwanderungs- und Integrationspolitik Deutschlands Migration über nationalstaatliche Grenzen ist eines der großen gesellschaftspolitischen Themen unserer Zeit. In der Migrationspolitik wurden mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrechts (2000) und dem Zuwanderungsgesetzes (2005) von der damaligen rot-grüne Bundesregierung grundlegende Schwäche gestellt. Insbesondere wurde eine Übereinstimmung der Meinungen erzielt, dass Deutschland de facto zu einem Einwanderungsland geworden ist. Entstanden neue Entwicklungen in vier zentralen migrationspolitischen Handlungsfeldern der Bundesregierung. 1. Ämter und Vorhaben der Koalition Nach dem Regierungswechseln (November 2005) begann neue migrations- und integrationspolitische Betonung zu setzen. In dem Koalitionsvertrag wurde einen Schwerpunkt auf die Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten und die Stärkere Steuerung weiterer Zuwanderung gesetzt. 2. Neue Integrationsdebatten und Integrationspolitik Das wichtigste Handlungsfeld der Migrationspolitik in der Großen Koalition ist die Gestaltung von Integration mit Motto Fördern und Fordern. Mit dem Trat des Zuwanderungsgesetzes ist die Förderung der Integration als eine Aufgabe der Bundes gesetzlich geworden. Integrationskurse zur Vermittlung der deutschen Sprache und Gesellschaftskenntnisse sind ihr zentraler Bestandteil. Die neue Integrationspolitik hatte zwei Schwerpunkte. Der erste war der Integrationsgipfel, den Bundesregierung im Juni 2006 initiierte, es ging darum, den Dialog insbesondere mit Migrantinnen und Migranten zu Integrationsfragen zu suchen. Folgend wurde gemeinsam mit gesellschaftlichen Akteuren und Migrantenorganisationen Nationaler Integrationsplan entwickelt. Im zweiten Schwerpunkt ging um den Dialog mit Muslimen. Im Sommer 2006 initiierte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble einen ersten Islamgipfel. 3. Novelle des Zuwanderungsgesetzes 2007 Migrationspolitischen Vorgaben der Europäischen Union haben durch den Erlass zahlreicher neuer Richtlinien in den letzten Jahren ausgeweitet und verändert, deshalb wurde die Umsetzung dieser Vorgaben in deutsches Recht eine Novellierung des Zuwanderungsgesetzes notwendig. 29

30 4. Rückblick: Kernpunkte des Zuwanderungsgesetzes 2005 Das Zuwanderungsgesetz markierte einen Höhepunkt der veränderten Migrationspolitik in Deutschland durch geregelten Gesetz umfassend alle Bereiche der Migrationspolitik, von der arbeitsmarktorientierten über die humanitär gegründete Zuwanderung bis hin zu einer Integrationspolitik durch den Bund. Ein Rückblick widmet sich den Schwerpunkten des Gesetzes im Bereich des Aufenthaltsrechts, der humanitären Zuwanderung und der Inneren Sicherheit Vgl. [online]. Erreichbar unter: [Stand ]. 30

31 II. Praktischer Teil Der Praktische Teil beschäftigt sich mit Immigration und Emigration Deutschlands in konkreten Zahlen, und zwar mit einzelnen Zuwanderergruppen und mit dem Abwandern von Ausländer und Deutschen. Die Statistiken weisen einen Stand vom Jahr 2009 auf. 9 Zuwanderung in Deutschland 9.1 Unionbürgern Die Europäische Union hat ab Jahr Mitgliedstaaten einschließlich Deutschland. In diesen Statistiken wird in Zwei Teilen geteilt, alte EU-Staaten und neue EU-Staaten. Die alten EU-Staaten (EU-14) bilden vierzehn Mitgliedstaaten, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Österreich, Griechenland, Spanien, Schweden und Vereinigtes Königreich. Im Jahr 2004 wurden zehn Länder und im Jahr 2007 zwei Lände aufgenommen. Sie gestalten zweite Gruppe, neue EU-Staaten (EU-12). Das sind Slowenien, Estland, Zypern, Malta, Polen, Litauen, Lettland, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Bulgarien und Rumänien. Im Jahr 2009 wurde Zuzüge aus den alten EU-Staaten (EU-14) und Zuzüge von Unionsbürgern aus den zwölf neuen EU-Staaten (EU-12) nach Deutschland registriert. Die Zuzüge von Staatsangehörigen aus den EU-14 Staaten entsprachen damit einem Anteil von 13,7% an der Gesamtzuwanderung und Zuzüge aus EU-12 entsprachen damit einem Anteil von 34,7 % an der Gesamtzuwanderung des Jahres Die größten Gruppen innerhalb der EU-14 bildeten Staatsangehörige aus Italien mit 22,5 %, Frankreich mit 13,0 %, Österreich mit 10,1 % und den Niederlanden mit 9,6 % Zuzüge. Die größte Gruppe der EU-12 entfiel mit 44,8 % Zuzüge der Polen. Die zweitgrößte Gruppe bildeten rumänische Staatsangehörige mit 22,9 % Zuzüge Vgl. Migrationsbericht S

32 Graph Nr. 1: Zuzüge von Unionsbürgen (EU-14) nach Deutschland im Jahr 2009 Quelle: Statistisches Bundesamt Graph Nr. 2: Zuzüge von Unionbürgern aus den neuen EU-Staaten (EU-12) im Jahr Quelle: Statistisches Bundesamt

33 9.2 Spätaussiedler Es ist nicht genau bekannt, wie viele (Spät-)Aussiedler mit ihren Familienangehörigen derzeit in Deutschland leben, da hierzu keine Bestandstatistik existiert. Sie sind in der Regel als Deutsche in der Bevölkerungsstatistik registriert. 46 Graph Nr. 3: Zuzug von (Spät-)Aussiedlern und ihren Familienangehörigen nach Herkunftsgebieten im Jahr 2009 Quelle: Bundesverwaltungsamt 46 Vgl. Migrationsbericht S

34 9.3 Ausländische Studierende Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Zweck Ausbildung umfasst Studium an der Hochschule, Teilnahme an einem Sprachkurs, Schulbesuch und auch betriebliche Aus- und Weiterbildung Ausländer an den Hochschulen Die größte Gruppe der Ausländer, die im Jahr 2009 ihr Studium an einer deutschen Hochschule begannen, bildeten Studierende mit chinesischer Staatsangehörigkeit 9,2 %. Die zweitstärkste Gruppe waren Bildungsausländer aus Frankreich 6,0 % und weitere Hauptherkunftsländer stellten die Vereinigten Staaten, Spanien, die Russische Föderation und Polen dar. Graph Nr. 4: Studienanfänger (Bildungsausländer) im Jahr 2009 nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten Quelle: Statistisches Bundesamt 34

35 9.3.2 Ausländer in Sprachkurse und Schulbesuch Im Jahr 2009 wurden Ausländer zum Zweck der Absolvierung eines Sprachkurses bzw. zum Schulbesuch in Deutschland gezählt. Die Hauptherkunftsländer waren die Vereinigten Staaten, Brasilien, Mexiko, Kolumbien und China. Graph Nr. 5: Einreisen zum Zweck der Teilnahme an einem Sprachkurs sowie des Schulbesuchs im Jahr 2009 nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister (AZR) 35

36 9.3.3 Aus- und Weiterbildungen Im Jahr 2009 sind Drittstaatsangehörige zu betrieblichen Aus- und Weiterbildungen nach Deutschland eingereist, wobei die Hauptherkunftsländer waren China, die Russische Föderation und die Vereinigten Staaten. 47 Graph Nr. 6: Zu sonstigen Ausbildungszwecken im Jahr 2009 eingereiste Ausländer nach den zehn häufigsten Staatsangehörigkeiten Quelle: Ausländerzentralregister (AZR) 47 Vgl. Migrationsbericht S

37 9.4 Werkvertragsarbeitnehmer und Saisonarbeitnehmer Die Statistische Registrierung leitet die Bundesagentur für Arbeit. Es wird nur jeweilige Stand der beschäftigten Werkvertragsarbeitnehmer und Saisonarbeitnehmer pro Monat erfasst, aus dem ein jährlicher Durchschnittswert errechnet wird Werkvertragsarbeitnehmer Im Jahr 2009 stellte es Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland dar. Staatsangehörige aus Polen stellen im Jahr, wie jedes Jahr, die größte Gruppe der Werkvertragsarbeitnehmer. Weiterer Hauptherkunftsländer ausländische Arbeitnehmer waren Kroatien, Rumänien, Bosnien-Herzegowina und Ungarn. Graph Nr. 7: Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland von 1991 bis 2009 im Jahresdurchschnitt Quelle: Bundesagentur für Arbeit 37

38 Abbildung Nr. 1: Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland nach Herkunftsländern im Jahr 2009 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 38

39 9.4.2 Saisonarbeitnehmer Im Jahr 2009 war die Vermittlung der Saisonarbeitnehmer auf verzeichnet. Das ist im Vergleich mit dem Vorjahr der Anstieg um 3,4 %. Hauptherkunftsland ist wesentlich Polen und dann Rumänien. 48 Graph Nr. 8: Vermittlungen von Saisonarbeitnehmern von 1994 bis 2009 Quelle: Bundesagentur für Arbeit 48 Vgl. Migrationsbericht S

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