Zentrale Beratungsstelle Braunschweig

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1 Zentrale Beratungsstelle Braunschweig Fachtagsdokumentation - WohnungsLos September 2009 Niedersachsen Gifhorn Peine Wolfenbüttel Helmstedt ZBS Braunschweig Goslar Kreisfreie Städte 1 Braunschweig 2 Salzgitter 3 Wolfsburg Northeim Göttingen Osterode am Harz ZBS Braunschweig Frauke Ohlemann, Sylke Dreetz Klostergang Braunschweig zbs@diakonie-braunschweig.de fon / 241 fax

2 Inhalt der Tagungsdokumentation Programm des Fachtages WohnungsLos Schicksal? Chance? Gewinn? Beratungs- und Präventionsmodell Stadt Northeim Heinz Braukmüller, Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh Unterbringung und Prävention im Bereich der Wohnungslosenhilfe der Stadt Goslar Susanne Scherb, Michael Trapp, Stadt Goslar Jeanne Tiedge, Eckart Beutnagel, Manuela Krügner, Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh Möglichkeiten und Grenzen von Prävention in Landkreisen Jürgen Evers, GISS; Bremen Vorrausetzungen für eine erfolgversprechende Prävention Prof. Dr. Susanne Gerull, Alice-Salomon-Hochschule, Berlin Resümee Teilnehmendenliste Veranstalter Fachtag WohnungsLos

3 Programm des Fachtages Wohnungs Los Schicksal? Chance? Gewinn? am 22. September 2009 In ihrer vielschichtigen Arbeit sieht sich die Wohnungslosenhilfe konfrontiert mit den Folgen der Sozialrechtsreform. Doch nach wie vor existieren die Problemlagen der Menschen und zugleich ist die gesellschaftliche Entwicklung nicht einfacher, sondern komplexer geworden. So befindet sich das Hilfefeld heute in einem ständigen Spagat zwischen niedrig schwelliger Katastrophenhilfe, qualifizierten Eingliederungshilfen und einer nachhaltigen präventiven Arbeit und dies unter Bedingungen mächtiger wirtschaftlicher, gesellschaftlicher, sozialer und globaler Einflüsse. Für die Wohnungslosenhilfe mit dem Schwerpunkt Hilfe für Menschen ohne Wohnung offenbart sich hier eine Chance zur Fortentwicklung. Nämlich zu verhindern, dass Menschen entweder ihre Wohnung verlieren oder gegen ihren Willen in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben müssen. Damit dieses nicht zum unabwendbaren Schicksalslos für den Einzelnen wird, sind Präventionsstrategien zu entwickeln. Das heißt aber auch, neue Wege zu beschreiten, ohne die Menschen mit besonderem Hilfebedarf zu vernachlässigen. Unser Fachtag möchte Sie einladen, mit Beispielen aus der Praxis mehr zu erfahren und verschiedene Modelle einer wirksamen Prävention in Stadt und Land kennenzulernen. Hierzu werden Sie Vorträge hören mit dem Angebot zur Diskussion und Gelegenheit zum Austausch haben. Fachtag WohnungsLos

4 Tagesablauf der Veranstaltung 9:30 Anmeldung / Begrüßungskaffee 10:00 Begrüßung Dr. Lothar Stempin Direktor des Diakonischen Werkes der Ev.-luth. Landeskirche in Braunschweig e.v. und Landespfarrer für Diakonie 10:15 Beratungs- und Präventionsmodell Stadt Northeim Heinz Braukmüller, Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh 10:45 Unterbringung und Prävention im Bereich der Wohnungslosenhilfe der Stadt Goslar Susanne Scherb, Michael Trapp, Stadt Goslar Jeanne Tiedge, Eckart Beutnagel, Manuela Krügner, Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh 11:15 Pause 11:45 Möglichkeiten und Grenzen von Prävention in Landkreisen Jürgen Evers, GISS; Bremen 12:30 Pause mit Imbiss 13:30 Vorrausetzungen für eine erfolgversprechende Prävention Prof. Dr. Susanne Gerull, Alice-Salomon-Hochschule, Berlin 14:30 Diskussion und Zusammenfassung des Fachtages Moderation: Ulrike Lindner 15:00 Ende des Fachtages Fachtag WohnungsLos

5 Beratungs- und Präventionsmodell - Stadt Northeim Heinz Brauckmüller Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh Fachtag WohnungsLos

6 50 Kreistagsabgeordnete SPD und FDP haben eine Gruppe gebildet. Partei Prozent Sitze SPD 45,60 23 CDU 37,97 19 FDP 9,00 4 GRÜNE 5,17 3 LINKE 2,26 1 Landkreis Northeim - acht Städte und vier Gemeinden Insgesamt Einwohner, verteilen sich auf eine Fläche von km², 116 Menschen auf einem km² Damit zählt der Kreis Northeim zu den dünn besiedelten Gebieten Deutschlands Landkreis ist allein zuständig für SGB XII keine Delegation an die Städte/Gemeinden 4 Sozialagenturen in Northeim, Einbeck, Uslar, Bad Gandersheim zuständig für SGB II Stadt Northeim Einwohner mit Hauptwohnsitz (Stand 6/2008) Arbeitslosenquote (7,8 %) (Stand 01/2009) Hoch verschuldet, freiwillige Leistungen müssen abgebaut werden» Keine Gruppen, keine Mehrheiten Hilfeangebote Alle Wohlfahrtsverbände vertreten Lukaswerk für Suchthilfe und Ambulante Betreuung Betreuungsverein für gesetzliche und ambulante Betreuungen Schuldnerberatung über AWO und DW Werkstattschule und diverse andere Anbieter für Arbeit und Ausbildung 3 Wohnungsbaugesellschaften 1

7 Entwicklung der Wohnungslosenarbeit in Northeim seit 1985 Ambulante Hilfe seit 06/1987 Heinz Braukmüller seit 12/1996 Tagestreff Oase 5/1999 Beschlussvorlage der Stadt Northeim vorbildlich- Abriss der Obdachlosenbaracke (06/2000) Integration der Obdachlosen durch Unterbringung in normale Wohnungen durchsetzen Für Durchreisende wurde eine Wohnung angemietet Daraufhin Unterbringungen (1 Mitarbeiter im Ordnungsamt war u.a. dafür zuständig) nur noch in angemieteten Wohnraum (über 40 Wohnungen) Kein zusätzliches Personal, kein Hausmeister, keine Haushaltsmittel, keine Betreuung Zustand der Wohnungen wurde schlechter bis unbewohnbar, Renovierungen bzw. Abgabe der Wohnungen nicht möglich Ab 2005 Konzentration von 13 Wohnungen in einem Haus, chaotische Zustände 2007 Ordnungsamt sah Integration in Wohnungen als gescheitert und als hoffnungslos an und wollte großes Obdach am Waldrand ohne Alternativen Februar 2008 Konzeptentwurf von Ambulante Hilfe an Bürgermeister März 2008 in Zusammenarbeit mit Ambulanter Hilfe mit Umsetzung begonnen Kündigung, Instandsetzung und Abgabe der nicht geeigneten Wohnungen Übernahme der Mietverträge durch eingewiesene Personen Vermittlung von eingewiesenen Personen in eigene Wohnungen Renovierung/Wiederherstellung der 13 Wohnungen in einem Mietshaus (Sammelunterkunft) 11/2008 Ordnungsamt bringt Beschlussvorlagen in die Stadtgremien (Vorlage Ergänzungen) 02/2009 Stadtratsbeschluss Das Obdachlosenwesen der Stadt Northeim wird im Rahmen eines integrierten Konzeptes zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit mit folgenden Elementen Prävention (Vermeidung von Obdachlosigkeit) Gefahrenabwehr (Abwendung von Obdachlosigkeit) Nachsorge (Dauerhafte Überwindung von Obdachlosigkeit) von der Stadt Northeim in Kooperation mit dem örtliche Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger und der diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten gestaltet. Zur Umsetzung dieses integrierten Konzeptes schließt die Stadt Northeim eine Vereinbarung mit der diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten zum Errichtung einer städtischen Unterkunft (Grundsatzbeschluss) Zur sofortigen Überwindung von akuter Wohnungslosigkeit Ca. 10 Appartements, Kernstadt Northeims (damit ein annähernd normales Wohnumfeld gegeben ist, das zur Resozialisierung beiträgt) Hausmeister Büro mit modernen Kommunikationsmedien Projektplanung noch nicht begonnen 2

8 Vereinbarung über die Beratung und Begleitung von Obdachlosen und Prävention im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe der Stadt Northeim Leistungen 0,5 Stelle Sozialarbeit nach KGSt plus Sach- und Gemeinkostenpauschale 1 Vollzeitstelle Hausmeister Gesamtkosten Ziel der Leistung Die Leistung hat das Ziel, den Leistungsempfängern Hilfen zu gewähren, akute Obdachlosigkeit durch Prävention zu verhindern und entstandene Obdachlosigkeit durch Vermittlung in eigenen Wohnraum zu beseitigen. Personenkreis Beraten und begleitet werden Personen, die in der Stadt Northeim ihren Lebensmittelpunkt haben bzw. für deren Unterbringung die Stadt Northeim zuständig ist und die von Obdachlosigkeit bedroht sind akut wohnungslos sind bereits in Obdachlosenunterkünfte eingewiesen worden sind und bei denen eine Verfestigung der Obdachlosigkeit droht Unbürokratische Soforthilfe Keine Antragstellung Keine Betreuungsverpflichtung Anerkennung als Pflichtaufgabe und nicht als freiwillige Leistung Auszüge Beschlussvorlage 113 Es handelt sich hier um ein eigenes Aufgabenfeld, eine klassische Aufgabe der Sozialarbeit, die in ihrer Aufgabenwahrnehmung dazu führen wird, dass die Kosten im Pflichtaufgabenbereich Obdachlosenunterbringung" spürbar reduziert werden können. Davon ausgehend, dass durch eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Ambulanten Hilfe sowohl die Verweildauer Obdachloser in einer Unterkunft als auch die Anzahl der Obdachlosen deutlich reduziert werden kann, dürften sich die Kosten im Bereich der Obdachlosenunterbringung von rund Euro vergangener Jahre drastisch reduzieren Die jährlichen Gesamtkosten in Höhe von Euro werden, gemessen an den vielfältigen Leistungen zur Vermeidung und dauerhaften Überwindung von Obdachlosigkeit als vergleichsweise günstig eingestuft. Mit dem Einsatz der Ambulanten Hilfe und eines vollzeitbeschäftigten Hausmeisters werden die bisherigen Kosten für die Unterbringung und zur Schadensbeseitigung der Vergangenheit überkompensiert. Positive Entwicklung der Unterbringungsverpflichtung der Stadt Northeim , Personen Wohnungen Kosten in Zwangsräumungen In den Kosten 2008 sind für Abgaberenovierungen enthalten Zwangsräumungen 4 vom Stand

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10 Unterbringung und Prävention im Bereich der Wohnungslosenhilfe der Stadt Goslar Susanne Scherb, Michael Trapp Stadt Goslar Jeanne Tiedge, Eckart Beutnagel, Manuela Krügner Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh Fachtag WohnungsLos

11 Unterbringung und Prävention im Bereich der Wohnungslosenhilfe in der Stadt Goslar Ein Kooperationsprojekt der Stadt Goslar und der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh Anzahl der obdachlosen Personen im Stadtgebiet Goslar

12 Die ehemalige städtische Obdachlosenunterkunft Am Müllerkamp 1990 Nach der Sanierung

13 Die Obdachlosenunterkunft in der Grauhöfer Landwehr

14 Unterbringung nach SOG (Sicherheits- und Ordnungsgesetz) Zur Sicherstellung der Unterbringung: Abschluss eines privatrechtlichen Vertrags mit einer örtlichen Pension Pauschale Finanzierung von drei Plätzen 1 Einzelzimmer, 1 Doppelzimmer

15 Wann wird die Ambulante Hilfe benachrichtigt? Bei Räumungsklagen, die beim Amtsgericht Goslar eingehen Im Regelfall bei Mietschulden In Ausnahmefällen bei mietwidrigem Verhalten und Eigenbedarf Bei Zwangsräumungen Wenn Personen unterzubringen sind Benachrichtigung nur bei Alleinstehenden und kinderlosen Paaren

16 Statistik Im Zeitraum von bis : 27 Räumungsklagen bzw. Zwangsräumungen Kein Kontakt: bei 9 Personen Beratungskontakt: bei 18 Personen davon: kein Hilfebedarf vorhanden bei 6 Mietern Hilfebedarf vorhanden bei 12 Mietern Rechtlicher Ablauf und Hilfeansatz 1. Schritt Mahnung 2. Schritt Fristlose Kündigung 3. Schritt Einreichen d. Räumungsklage 4. Schritt Mündl. Gerichtsverhandlung 5. Schritt Vollstreckb. Räumungsurteil Hilfeansatz Hilfeansatz 6. Schritt Bekanntgabe d. Räumung 7. Schritt Zwangsräumung Hilfeansatz

17 Benachrichtigung durch die Stadt Goslar 1. Anschreiben (angekündigter Hausbesuch) 1. Hausbesuch Abklärung Hilfebedarf ja Mieter angetroffen? nein 2. Anschreiben Hilfebedarf vorhanden? ja Einleiten notwendiger Schritte nein 3. Anschreiben Letztmaliges Anschreiben Sicherung von Wohnraum Fall abgeschlossen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

18 Stadt Goslar FD Sicherheit und Ordnung Susanne Scherb Michael Trapp Vortrag zur Fachtagung der Zentralen Beratungsstelle für die Wohnungslosenhilfe in der Region Braunschweig: Unterbringung und Prävention im Bereich der Wohnungslosenhilfe in der Stadt Goslar (Teil I Stadt Goslar) 1. Historie Die städtische Obdachlosenunterkunft Am Müllerkamp ist 1954 auf Beschluss des Rates der Stadt Goslar für schwer Unterzubringende erstellt worden. Es handelte sich um drei Unterkunftsblöcke, aufgeteilt in Ein- und Zweizimmereinheiten mit Gemeinschaftsdusche, Kohleöfen und Einfachverglasung. Eine weitere Unterkunft ist im Bauernholz später angemietet worden. Anfang der neunziger Jahre entwickelten sich Überlegungen zur Erneuerung der Obdachlosenunterkünfte in Goslar. Zu diesem Zeitpunkt waren durchschnittlich 100 bis 125 Personen in den Unterkünften Am Müllerkamp (56 Wohneinheiten) und im Bauernholz (18 Wohneinheiten) untergebracht. Unser Ziel war die Sanierung und Modernisierung der Unterkünfte, sowie die Umwandlung in Mietwohnraum, um die Bewohner aus der Dauerobdachlosigkeit 15 % lebten länger als 10 Jahre mit einer Einweisungsverfügung in den Unterkünften zu führen. Ein Teil der zur Modernisierung erforderlichen Mittel ist aus einem durch das Land Niedersachsen aufgelegten Programm zur Gewährung von Zuwendungen für die Modernisierung von Wohnungen in Problemgebieten bewilligt worden. Die Sanierungskosten beliefen sich auf 2,2 Mio. DM. Im Januar 1996 bezogen die ersten Mieter ausschließlich Bewohner der ehemaligen Obdachlosenunterkunft die modernisierten Wohnungen. Die Unterkunft Bauernholz ist abgerissen worden. 2. Grauhöfer Landwehr Zur gesetzlich vorgeschriebenen Vorhaltung von Unterkünften zur Unterbringung von Obdachlosen ist ein Teil der ehem. Französischen Kaserne in der Grauhöfer Landwehr zu einer Obdachlosenunterkunft umgestaltet worden. Die Obdachlosenunterkunft Grauhöfer Landwehr 3 A verfügte über 21 Unterkunftsplätze und eine 3 Zimmer-Wohnung. Die Zahl der obdachlos untergebrachten Personen konnte bis 2007 auf jährlich durchschnittlich 9 Einzelpersonen reduziert werden. Die Vorhaltung der Unterkunft Grauhöfer Landwehr stand in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu deren Nutzung. Fachtag WohnungsLos

19 3. Entwicklung eines zielgerichteten und effektiven Gesamthilfesystems zur Vermeidung von Obdachlosigkeit Die Reduzierung der Obdachlosenzahlen war eine positive Auswirkung des seit einigen Jahren aufgebauten regionalen Netzwerkes für Problemgruppen. Hierzu zählt die Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die enge Zusammenarbeit mit dem Landkreis Goslar, der Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung und anderer auf dem Gebiet der Wohnungslosenhilfe tätigen Verbände. Wie bereits Anfang der neunziger Jahre haben wir die Obdachlosenunterbringung selbstkritisch analysiert. Die Obdachlosenunterkunft Grauhöfer Landwehr hielt ein Platzangebot vor, dass die tatsächliche Nutzung um ein Vielfaches überstiegt. In der Bewohnerstruktur zeigte sich eine deutliche Ausprägung von sogenannten Dauerverweilern, die auf den ersten Blick die bekannten Problemlagen einer verfestigten Armutsklientel mit Suchterfahrungen und deren Sekundärerscheinungen zeigten. Wir haben deshalb mit der Diakonischen Gesellschaft (damals noch Stiftung Wohnen und Beraten) -die auch in Goslar den Tagesaufenthalt Zille und die Ambulante Hilfe betreuen- seit Mitte 2007 ehemalige Bewohner der Grauhöfer Landwehr aus dieser Obdachlosenunterkunft herausgeführt und in eigenen Wohnraum vermittelt. Gleichzeitig ist in dieser Zusammenarbeit bei neuen Wohnungsnotfällen durch präventive Maßnahmen Obdachlosigkeit verhindert worden. Eine solche präventive, soziale Arbeit am Einzelfall trägt in seinem Ergebnis dazu bei, die Kosten für die Obdachlosenunterbringung zu verringern. So gehen mehrere Studien davon aus, dass verhinderte Obdachlosigkeit bis zu sieben mal preiswerter ist, als die Behebung eingetretener Obdachlosigkeit, die mit allen Rand- und Folgeerscheinungen auch für die Betroffenen nicht menschenwürdig ist. Die Diakonische Gesellschaft verpflichtet sich, sowohl Notunterbringung und qualifizierte (Rück)-vermittelung in Normalwohnraum zu regeln. Hilfeangebote (Beratungs- und Betreuungshilfen), Not- bzw. Obdachlosenunterbringung sind unmittelbar miteinander verbunden. Das Hilfekonzept soll nach Möglichkeit Wohnraumverlust vermeiden. Zur vorübergehenden Unterbringung werden zwei Unterkunftsplätze in einer Pension angemietet. Kontakt: Stadt Goslar FD Sicherheit und Ordnung Charley-Jacob-Str Goslar Susanne Scherb Michael Trapp 05321/ / susanne.scherb@goslar.de michael.trapp@goslar.de Fachtag WohnungsLos

20 Zuhause ist da, wo man dich wieder aufnimmt, auch wenn du mal etwas falsch gemacht hast. Christian Morgenstern Seit dem besteht zwischen der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh als Leistungsträger und der Stadt Goslar als Kostenträger eine Leistungs- und Prüfungsvereinbarung, vorerst für ein Jahr befristet. Finanziert werden 0,38 Stellen. Unterbringung nach SOG Beginnend mit dieser Vereinbarung wurde auch im Rahmen der Obdachlosenunterbringung gemäß dem nds. Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG) eine Variante gewählt, die für Goslar ebenfalls ein Novum darstellt. Die Fallzahlen tatsächlich obdachlos werdender Bürger von Goslar sind in den vergangenen Jahren geringer geworden. Deshalb ist mit einer örtlichen Pension in Goslar- Oker ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen worden. Somit ist die Unterbringung von akut obdachlosen Menschen sichergestellt. In der genannten Pension werden pauschal finanziert drei Plätze dauernd vorgehalten. Es handelt sich um 1 Einzelzimmer von ca. 15qm und ein Doppelzimmer von ca. 23qm. Dabei sorgt die pauschale Finanzierung dafür, dass der Pensionsbetreiber nicht versucht, die Klientel möglichst lange in der Pension zu halten Durch die durch entsprechende Einweisungsverfügung der Stadt Goslar oder Einweisung durch die Polizei, können diese belegt werden. Seit der Vereinbarung wird die Ambulante Hilfe von der Stadt benachrichtigt, wenn ein potenzieller Vermieter Räumungsklagen wegen Mietschulden - beim Amtsgericht Goslar einreicht. Wenn es sich um mietwidriges Verhalten bzw. Eigenbedarf handelt, werden wir erst benachrichtigt, wenn der Gerichtsvollzieher die Stadt wegen der Unterbringungspflicht nach SOG informiert, wenn also der Zwangsräumungstermin feststeht. Beim mietwidrigen Verhalten werden als Streitwert immer 12 Monatskaltmieten zugrunde gelegt. Hier kann es passieren, dass dies als Mietschulden gesehen wird und wir schon beim Einreichen der Räumungsklage informiert werden. Wenn es zu einer Zwangsräumung kommt und der Obergerichtsvollzieher bekannt gibt, dass eine bzw. mehrere Personen unterzubringen ist bzw. sind, fahren wir und die Stadt separat zu diesem Termin. So können wir als Ambulante Hilfe individuell unsere Hilfe und Unterstützung anbieten, ohne als Mitarbeiter der Stadt gesehen zu werden. Bei den von uns begleiteten Hilfesuchenden handelt es sich um Alleinstehende und kinderlose Paare. Bei Familien mit Kindern wird der Landkreis informiert, der dann auch tätig wird. In eintretenden Wohnungsnotfällen und damit verbunden in unserer Präventionsarbeit besteht sehr kurzfristig ein komplexer Hilfebedarf, um die Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Fachtag WohnungsLos

21 Um Ihnen diese Komplexität näher zu bringen, werden wir den Verlauf der Arbeit, zum einen anhand der Statistik erläutern und ihnen des weiteren ein Fallbeispiel darstellen. Statistik Die statistischen Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom In dieser Zeit gab es von der Stadt 27 gemeldete Räumungsklagen bzw. Zwangsräumungen. Zu 9 Personen konnte, trotz vier angemeldeten und bis zu vier unangemeldeten Hausbesuchen, kein Kontakt hergestellt werden. Gründe hierfür waren, dass unter anderem die Personen unsere Hilfe und Unterstützung nicht mehr benötigten, da sie schon ausgezogen waren oder der Wohnungserhalt gesichert werden konnte. Natürlich gab es auch Mieter, die unsere Hilfe einfach nicht in Anspruch nehmen wollten. Dies bedeutet aber auch gleichzeitig, dass niemand von ihnen nach dem SOG untergebracht werden musste, auch wenn es in zwei Fällen zu einer Zwangsräumung kam. Bei 18 Personen entstand ein Beratungskontakt. a) Es wurde bei sechs Mietern entweder beim 1. Hausbesuch oder telefonisch geäußert, dass kein Hilfebedarf besteht. Die Mieter hatten schon einen neuen Wohnraum. In einem Fall hatte der Mieter schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. b) Weitergehende Hilfe und Unterstützung wurde bei 12 Mietern angezeigt. Wie konnten wir denen, die unsere Hilfe in Anspruch nahmen, helfen. Zwangsräumung mit anschließender Obdachlosigkeit ist oft verbunden mit gravierenden psychischen, familiären und sozialen Auswirkungen. Oft sind Mieter so resigniert, dass sie die Zwangsräumung auf sich zu kommen lassen, ohne wenigstens vorher ihre persönlichen Unterlagen, wichtige persönliche Gegenstände wie Fotoalben, Bekleidung und so weiter aus der Wohnung zu holen. Auch wenn sie die persönlichen Unterlagen bis zu zwei Monate nach der Räumung beim Gerichtsvollzieher abholen können, machen sie dies nicht. Aber bis es zu einer Zwangsräumung kommt, muss das Rechtsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter eines Wohnraumes verschiedene Stadien durchlaufen haben, ohne dass sich an der Höhe der Mietschuld Entscheidendes ändert. Diese sind: 1. Mahnung 2. Wenn der Mieter mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten im Rückstand ist, kann der Vermieter fristlos kündigen. 3. Wird der Mietrückstand innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 2-4 Wochen nach Eingang der Kündigung) nicht gezahlt, reicht der Vermieter beim Amtsgericht die Räumungsklage ein. 4. Wurden die Mietschulden auch nach Zustellung der Räumungsklage nicht beglichen, setzt das Amtsgericht eine mündliche Verhandlung an. Fachtag WohnungsLos

22 5. Kommt das Gericht zu der Auffassung, dass der Räumungsanspruch des Vermieters berechtigt ist, erlässt es ein vollstreckbares Räumungsurteil. 6. Das Urteil berechtigt den Vermieter, einen Gerichtsvollzieher mit der Wohnungsräumung zu beauftragen. Der Gerichtsvollzieher teilt dem Mieter per Post den Termin der Zwangsräumung mit. 7. Durchführen der Zwangsräumung In jedem dieser Stadien gibt es rechtliche und/ oder andere tatsächliche Möglichkeiten des Mieters, vor allem durch Verhandlungen, den Entwicklungsprozess, der letztlich zur Räumung führt, aufzuhalten. Durch unsere Hilfe und Unterstützung konnte der Prozess wie folgt unterbrochen werden. Räumungsklage: 1. In einem Fall konnten wir intervenieren und bei der Beschaffung von neuem Wohnraum unterstützen, bevor es zur Verhandlung kam. Hier konnte eine Ratenzahlung vereinbart werden. In einem anderen Fall konnten wir den Mieter dazu ermutigen den Termin bei der ABf (anderorts ARGE) wahrzunehmen. Hier hat die ABf die Mietschulden als Darlehen übernommen. Der Mieter kann in der Wohnung bleiben und der Vermieter hat die Klage fallen lassen. 2. In einem weitern Fall kam es zwar zur Verhandlung und zu einem Anerkenntnisurteil. Da sich aber der Vermieter auf eine Ratenzahlung einließ, konnte der Mieter in der Wohnung bleiben. 3. In weiteren fünf Fällen kam es zwar zur Verhandlung aber nicht zur Zwangsräumung, da die Mieter mit unserer Unterstützung neuen Wohnraum beschaffen konnten. 4. In vier Fällen sind wir noch in der Präventionsarbeit. Jedoch kann oder wird keiner der Mieter in der Wohnung bleiben können bzw. wollen und wir sind auf Wohnungssuche. Ablauf Präventionsfall Ein Mitarbeiter vom Ordnungsamt der Stadt Goslar ruft in der Beratungsstelle an. Von der Stadt werden folgende Daten weitergegeben: Name und Adresse Am gleichen Tag verschicken wir ein Anschreiben, mit einem Termin für einen Hausbesuch an den Mieter mit etwa drei Tagen Vorlaufzeit. Wir versuchen, den Mieter schnellstmöglich zu erreichen, da die Fristwahrung der Versäumnisfrist eingehalten werden muss. Diese Frist beträgt 14 Tage nach Zustellung der Klage. Wird die Frist versäumt, besteht die Gefahr, dass jegliche Verteidigung abgeschnitten ist. Der Prozess kann also allein wegen einer Fristversäumung verloren gehen auch für eine Partei, die an sich im Recht ist. Beim 1. Hausbesuch konnte Frau Sommer (Name geändert) nicht erreichen. So hinterließen wir ein erneutes Anschreiben in dem überfüllten Postkasten. Anstelle der Mieterin konnten wir zwei Nachbarn antreffen, die berichteten, dass sich Frau Sommer seit ca. 7 Wochen nicht mehr in der Wohnung aufhält. Von Ihnen haben wir auch erfahren, wer der Vermieter ist. Fachtag WohnungsLos

23 Am selben Tag nahmen wir noch Kontakt mit dem Vermieter auf. Dieser informierte uns darüber, dass die Mieterin mit zwei Monatsmieten im Rückstand liegt. Es folgten drei weitere angemeldete Hausbesuche, bei denen niemand angetroffen werden konnte. Jedes mal hinterließen wir ein Schreiben mit der Bitte, sich bei uns zu melden. Während dessen war die 14tägige Frist einer Stellungnahme, also der Verteidigungsschrift abgelaufen. Beim vierten angemeldeten Hausbesuch versuchten zwei Mitarbeiter des Ordnungsamtes, die Mieterin aufzusuchen. Diese erfuhren von den Nachbarn, wo Frau Sommer arbeitet. Daraufhin fuhren wir gemeinsam mit den beiden Mitarbeiter zur Arbeitsstelle. Nach Aussage einer Mitarbeiterin sei die Mieterin im Urlaub. Dies konnten wir anhand der Befragung durch das Ordnungsamt erfahren. Die Vorgehensweise hatte für uns den Vorteil, im Hintergrund zu bleiben und die Mieterin nicht in Verlegenheit zu bringen. Ein paar Tage später erhielten wir einen Anruf von dem Vermieter. Frau Sommer war bei ihm. Der Vermieter hat Frau Sommer zu uns in die Beratungsstelle geschickt und sich kam dann auch. In der Beratungsstelle konnten wir mit Frau Sommer eine Fallanalyse durchführen. Zudem bat sie um unsere Begleitung zur Gerichtsverhandlung, weil sie sich allein nicht traute. Bei der Gerichtsverhandlung ist ein Anerkenntnisurteil ergangen. Nach der Verhandlung führten wir ein gemeinsames Gespräch mit dem Vermieter, mit dem Ergebnis, dass Frau Sommer in der Wohnung verbleiben kann. Die offenen Mietrückstände muss sie in einer Rate von 100 Euro im Monat abzahlen. Hiermit erklärte sich Frau Sommer einverstanden. Hiermit ist der Präventionsfall abgeschlossen. Wenn es notwendig ist, bieten wir den Mietern jedoch weiterhin unsere Hilfe und Unterstützung an. Zwei Wochen später meldete sich Frau Sommer bei uns um uns mitzuteilen, dass sie die vereinbarte Ratenzahlung so nicht einhalten kann. In einem gemeinsamen Gespräch mit dem Vermieter konnten wir uns auf 2-50 Euro Zahlungen im Monat einigen. Die Mietschulden sind mittlerweile abbezahlt und die laufende Miete geht ebenfalls beim Vermieter ein. Dieses Beispiel ist positiv verlaufen und natürlich gibt es auch Präventionsfälle die nicht so verlaufen und einen ganz anderen Hilfezusammenhang haben. Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit! Diakonische Gesellschaft Wohnen und Beraten mbh Ambulante Hilfe Goslar Mauerstrasse Goslar Tel.: 05321/ Fax.: 05321/ Fachtag WohnungsLos

24 Möglichkeiten und Grenzen von Prävention in Landkreisen Jürgen Evers GISS, Bremen Fachtag WohnungsLos

25 Möglichkeiten und Grenzen von Prävention in Landkreisen Aktuelle Herausforderungen bei der Verhinderung von Wohnungsverlusten im ländlichen l Raum WohnungsLos Schicksal? Chance? Gewinn? Fachtagung der Zentralen Beratungsstelle für f r die Wohnungslosenhilfe in der Region Braunschweig am im Diakonischen Werk Braunschweig GISS Jürgen Evers, Gesellschaft für f r innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v., Bremen Themen Veränderte Rahmenbedingungen durch SGB II und SGB XII Anforderungen an die Organisation präventiver Hilfen Grenzen und Möglichkeiten der Organisation von Prävention in Landkreisen 1

26 Veränderte Rahmenbedingungen nach Einführung von SGB II und SGB XII Erhöhtes htes Wohnungsnotfallrisiko Deutlich höhere Einkommensminderung bei Eintritt von Leistungsbezug nach SGB II im Vergleich zur alten Arbeitslosenhilfe durch Absenkung auf Sozialhilfeniveau und verschärfte Anrechnung von Partnereinkommen Übernahme nur noch von angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung Große Unterschiede bei den Angemessenheitsgrenzen Ebenfalls große Unterschiede beim Umgang mit Überschreitungen, zum Teil sehr rigider Umgang 2

27 Erhöhtes htes Wohnungsnotfallrisiko Vermutlich tragen viele Haushalte/Bedarfsgemeinschaften den zu teuren Teil als Eigenanteil selbst: erhöhtes Risiko mit der Gefahr, dass Mietschulden dann nicht übernommen werden (theoretisch zwar möglich, aber auch in der Praxis angewendet?) Sanktionen bergen generell erhöhtes Mietschuldenrisiko in sich; und: verschärfte Sanktionen im SGB II seit 1/2007: deutlich häufiger können auch Unterkunftskosten betroffen sein Erhöhtes Mietschuldenrisiko u. a. auch durch Einbehaltung der Regelleistung: Rückzahlung von Darlehen z. B. für unabweisbare Sonderbedarfe, Mietkautionen (obwohl rechtswidrig), Mietschuldenübernahmen etc. Für r die Organisation der Prävention relevante rechtliche (problematische) Regelungen Seit der letzten Neufassung von 7 Abs. 4 SGB II gelten Haftanstalten als stationäre Einrichtungen. Dadurch erhebliche organisatorische Probleme bei vorübergehender Wohnungssicherung bei (kürzeren) Haftaufenthalten: Informationsfluss, Zuständigkeitsklärung, insgesamt kompliziertes und aufwendiges Verfahren: in der Regel Neuantrag auf Sozialhilfe nötig mit allen formalen Anforderungen 3

28 Für r die Organisation der Prävention relevante rechtliche (problematische) Regelungen Zwei parallele Regelungen für die Übernahme von Mietschuldenübernahmen: Im SGB II ( 22 Abs. 5 und 6) für Haushalte mit laufenden Leistungen nach SGB II: Soll-Regelung für die Übernahme als Darlehen als Regelfall, Ausnahmen jedoch möglich) Im SGB XII ( 34 SGB XII) für Mietschuldnerhaushalte ohne laufenden Leistungsbezug nach SGB II (Leistungsbezug nach SGB XII und/oder anderes Einkommen): SGB XII sieht auch Beihilfen vor Verteilte Zuständigkeiten für die Mietschuldenübernahmen auf SGB II und SGB XII können eine (einheitliche) Präventionsarbeit / Organisation der Prävention erheblich erschweren (insbes. auch in Landkreisen), müssen es aber nicht Anforderungen an eine problemadäquate Organisation präventiver Hilfen 4

29 Anforderungen Schneller und vollständiger Informationsfluss über (alle) bedrohten Wohnverhältnisse Sicherstellung einer vorrangigen, schnellen und reibungslosen Bearbeitung Offensive Kriseninterventionsstrategie (aufsuchende Hilfen, Hausbesuche, keine reine Komm-Struktur) Anforderungen Vermeidung von Zuständigkeitskonflikten und Reibungsverlusten bei der Fallbearbeitung: (Möglichst) durchgängige Fallverantwortung und -bearbeitung bis zu abschließender Lösung (auch für notwendige Notunterbringungen und anschließende Reintegration in die Normalwohnraumversorgung) Klare und geregelte (notwendige) Kompetenzen für die Fallbearbeitung Kooperation mit Wohnungsunternehmen und privaten Vermieterinnen und Vermietern Vernetzung mit weitergehenden Hilfen (insbesondere Schuldnerberatung, aber z. B. auch Suchthilfen, psychische Hilfen und Hilfen nach 67 SGB XII); lokal haben sich hier AGs nach 18 SGB II oder 4 Abs. 2 SGB XII bewährt 5

30 Organisation der Prävention Nach wie vor sinnvollste Lösung/Regelung (Kommunale/Integrierte) Fachstelle, die möglichst mit allen notwendigen Kompetenzen ausgestattet ist, und dabei: Keine Übertragung der Kompetenzen nach 22 Abs. 5 auf die ARGEN oder entsprechende Rückübertragung von der ARGE auf die Fachstelle (Praxis bei den meisten mir bekannten Fachstellen) Sofern Kompetenzen bei der ARGE bleiben: Fallbearbeitung in externer Fachstelle, entscheidungsreife Vorbereitung durch Fachstelle und lediglich formaler Vollzug durch die ARGE / schriftliche Regelung dieses Verfahrens anzustreben / bei diesem Modell können auch gut freie Träger eingebunden werden Organisation der Prävention Wenn auch eine Kooperation nicht möglich ist, bei der die Mietschuldenübernahme durch die ARGE nur noch formal vollzogen wird: Wohnungsnotfallprofis bzw. zentrale, mit Kompetenzen ausgestattete Ansprechpartner bei der ARGE, Nachteil dabei: Beibehaltung paralleler Strukturen (SGB II, SGB XII) und: nicht immer einfach in die Strukturen der ARGEn zu implementieren Fachlich nicht sinnvoll und rechtlich ausgeschlossen: Zentrale Fachstelle bei der ARGE Schlechteste aller Lösungen: Fallbearbeitung im Rahmen des Regelbetriebs der ARGEn durch Persönliche Ansprechpartner (PAP) oder Fallmanagement etc. 6

31 Organisation der Prävention Auch bei Organisation der Prävention (ganz) außerhalb der ARGEn sind enge und geregelte Kooperationen mit ihnen erforderlich, weil sie entscheiden über Angemessenheit der Wohnkosten Leistungen/Hilfen bei der Wohnungsbeschaffung Sanktionen Absprachen / geregelte Verfahren insbesondere erforderlich über: einheitliche, klare Informationswege Aufklärung über (absehbare) Wohnungsnotfallrisiken Einbeziehung der Fachstelle in Sanktionsentscheidungen Hilfeplanung für Wohnungsnotfälle Grenzen und Möglichkeiten M der Organisation der Prävention in Landkreisen 7

32 Erkenntnisstand Keine bis wenig wissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse über Umfang der Wohnungsnotfallproblematik im ländlichen Raum / in Landkreisen Ausbau, Struktur und Wirkung von Wohnungsnotfallhilfen in Landkreisen Nur Erfahrungen aus Projekten in einigen Kreisen; danach scheint nicht untypisch: ausgebaute präventive Hilfen nur in größeren kreisangehörigen Städten (zumeist freiwillige Leistungen) kaum kreisweite Ansätze zur Organisation der Prävention / Kreise sehen das oft auch nicht als ihre (vorrangigen) Aufgaben Grundproblematik in Landkreisen / Thesen Strukturelle Voraussetzungen für die Organisation der Wohnungsnotfallhilfen nicht nur prinzipiell schwieriger, sondern auch Große Unterschiede zwischen den Kreisen und innerhalb der Kreise Zumeist fehlender Überblick bei Umfang und Struktur der Wohnungsnotfallproblematik: Nur selten kreisweite statistische Erfassung (insbesondere von Präventionsfällen) / Daten wenn überhaupt zumeist nur aus einigen (größeren) kreisangehörigen Gemeinden Unterschiedlicher Problemdruck in verschiedenen Teilen des Kreises und unterschiedliche Problemsichten bei den Akteuren 8

33 Grundproblematik in Landkreisen / Thesen Schwierigkeiten bei der problemadäquaten Organisation der Hilfen Verteilung der Bearbeitungsmöglichkeiten auf verschiedene Kostenträger: Städte/Gemeinden, Kreis, SGB-II-Träger und im Bereich der Wohnungslosenhilfe zumeist auch das Land besonders hinderlich: die Trennung von sozialen Hilfen (in der Regel in Zuständigkeit des Kreises und/oder des SGB-II-Trägers im Auftrag des Kreises) und den ordnungsrechtlichen und weiteren Zuständigkeiten der Städte und Gemeinden (z. B. im Bereich der Wohnraumversorgung) Grundproblematik in Landkreisen / Thesen Hindernisse bei der Entwicklung eines (notwendigen) effektiven Frühwarnsystems: Kreis und ARGE Adressaten der Mitteilungen der Amtsgerichte, Städte und Gemeinden nur Adressaten der Gerichtsvollziehermitteilungen (wenn nicht herangezogen) Das bedeutet i. d. R. keine einheitliche Zuständigkeit für das Informationssystem und die Bearbeitung eingehender Informationen; Folge/Gefahr: jeder fühlt sich nur für seine eigene Klientel zuständig: ARGE nur für Fälle im Leistungsbezug nach SGB II Kreissozialämter (nur) für Fälle im Leistungsbezug nach SGB XII die Städte/Gemeinden (nur) für die angesetzten Zwangsräumungen (sofern nicht herangezogen) 9

34 Grundproblematik in Landkreisen / Thesen Unter solchen Regelzuständigkeiten dürften nicht nur viele durchfallen, sondern es bleiben i. d. R. wichtige Fragen unbeantwortet, wie z. B.: Klärung und Koordinierung der Zuständigkeiten zwischen SGB II und SGB XII beim Infoeingang Umgang mit unklaren Zuständigkeiten Umgang mit Präventionsfällen ohne Leistungsbezug nach SGB II und SGB XII Ansprechpartner für die Wohnungswirtschaft im Vorfeld von Räumungsklagen Grundproblematik in Landkreisen / Thesen Weitere Schwierigkeiten aufgrund von/bei Unterschiedlichen räumlichen Zuständigkeiten und Standorten zwischen SGB-II- und SGB-XII-Trägern Koordination des Instrumenteneinsatzes zur Wohnungssicherung Koordination von flankierenden sozialen Hilfen (Schuldnerberatung, Suchthilfen, Jugendhilfe etc., aber auch Hilfen nach 67 SGB XII) Kooperation mit Wohnungsunternehmen Kooperation mit freien Trägern Fehlen einer regionalen Wohnungshilfeplanung 10

35 Grundproblematik in Landkreisen / Thesen Auch in Landkreisen schwieriger zu realisieren: Kooperationen bei / Einfluss auf Mietobergrenzen Optionen/Ausnahmen bei unangemessener Miete Einbeziehung von Präventionsstellen bei Sanktionen insb. im Hinblick auf die Produktion von Wohnungslosigkeit infolge von Sanktionen Beratung von Wohnungsnotfällen ist ein wichtiges Instrument; weiteres in Landkreisen bedeutsames Problem: die mit der Prävention verbundenen Beratungsleistungen sind im SGB II nicht geregelt und nur mit Schwierigkeiten unter (Arbeitsmarktintegration) flankierende kommunale Eingliederungsleistungen nach 16a subsumierbar Zwischenfazit zur Situation in Landkreisen Zur effektiven Organisation der Prävention für einen (gesamten) Landkreis ist eine erhebliche und verbindliche Koordinationsleistung zwischen sehr vielen verschiedenen Stellen und einer Vielzahl von unterschiedlichen (hoheitlichen) Trägern erforderlich, die diese Koordination auch wollen und/oder zulassen Generell viel Überzeugungsarbeit auf den unterschiedlichen und vielfältigen Kooperationsebenen notwendig 11

36 Voraussetzungen / LösungsansL sungsansätze Überzeugung der Kreise zur Übernahme von Verantwortung und der Nutzung ihrer Gestaltungsmöglichkeiten: Sind Träger von Leistungen nach SGB II (kommunaler Teil), SGB XII, (oft auch) SGB VII etc. Haben wichtige Gestaltungs- und Koordinationsfunktionen bei präventiven und sozialen Hilfen: z. B. Erlass von Leitfäden zur Prävention, Richtlinien zur Übernahme von Mietschulden, flankierende soziale Hilfen / in Optionskreisen generell noch einfacher für die Kreise, Einfluss zu nehmen Voraussetzungen / LösungsansL sungsansätze Haben entscheidenden Einfluss auf die Angemessenheit von Wohnkosten Da Kreise auch die Folgen unterlassener Prävention (höherer Hilfebedarf und verstärkte Kosten bei sozialen Hilfen, insbesondere bei stationären Versorgungen) mit tragen, sollten sie sich aktiv an der Finanzierung von präventiven Beratungsleistungen (auch durch freie Träger) beteiligen 12

37 Voraussetzungen / LösungsansL sungsansätze Offenheit bei ARGEn (und Kreisen) u. a. für folgende Punkte: Möglichst die Wohnungsnotfallproblematik außerhalb des Regelbetriebes der ARGEN durch zentral dafür zuständige Stellen in kommunaler und/oder freier Trägerschaft bearbeiten zu lassen Bei für die Prävention notwendigen Abläufen und Verfahrensweisen problemadäquate Kooperations- und Koordinierungsfunktionen zu realisieren / vorzugeben Ggf. offensiv die Möglichkeiten nach 16a SGB II zur Finanzierung von Beratungs- und Unterstützungsleistungen in der Wohnungsnotfallhilfe zu nutzen Voraussetzungen / LösungsansL sungsansätze Bei Städten und Gemeinden (insb. bei denen ohne eine entsprechende Problemsicht und Problemdruck): Werben für eine umfassendere Problemsicht (Wohnungsnotfall) / Verdeutlichung der Vorteile einer effektiven Prävention / Angebot von Dienstleistungen Wohnungsunternehmen wichtige Kooperationspartner: Problemdruck ausnutzen / Dienstleistungen anbieten / Möglichkeiten von Finanzierungsbeteiligung prüfen und nutzen 13

38 Voraussetzungen / LösungsansL sungsansätze Freie Träger im Bereich der Wohnungslosenhilfe (wird z. B. von der DWB Braunschweig z. T. bereits realisiert): Aktive Beteiligung an der Verdeutlichung der Notwendigkeit flächendeckender präventiver Hilfen und Schaffung von entsprechendem Problembewusstsein Angebot an Kreise, Gemeinden und Wohnungsunternehmen zur Übernahme präventiver Hilfen und der dabei erforderlichen Koordinierung im Einzelfall Entwicklung von Konzepten zur Sicherstellung flächendeckender ortsnaher Hilfen z. B. auch durch Zusammenarbeit / Vernetzung mit Angeboten aus benachbarten Hilfefeldern zur Nutzung der gegenseitigen Angebote und Stärken sowie von Beratungsangeboten und Räumlichkeiten insbesondere in ländlich geprägten Regionen Organisationsmöglichkeiten glichkeiten Modell einer umfassend zuständigen und mit allen notwendigen Kompetenzen ausgestatteten Fachstelle ( Integrierte Fachstelle ) zwar theoretisch (modellhaft) denkbar, in der Praxis (kreisweit oder für größere Teilbereiche) aber realistisch nicht umsetzbar Umsetzung Fachstellenmodell in größeren kreisfreien Städten (auch mit Einbeziehung und Beauftragung freier Träger) nach wie vor möglich und an verschiedenen Orten auch erfolgreich praktiziert Für das gesamte Kreisgebiet bieten sich im Prinzip drei unterschiedliche Varianten an, die auch miteinander kombiniert werden können 14

39 Modell Fachstellen in größ ößeren kreisangehörigen rigen Städten mit Versorgungsauftrag auch von Umlandgemeinden Fachstelle Fachstelle Fachstelle Modell Koordinierung durch den Kreis / Wetteraukreis kreisweite kommunale AG (Kreis und Städte/Gemeinden) Koordinierungs- und Beratungsstelle beim Kreis mit Außensprechstunden 1 Wohnhilfebeauftragte bei den Gemeinden

40 Modell Kreisweit zuständiger Spezialdienst mit Außenstelle(n enstelle(n) (und in freier Trägerschaft) gerschaft) Außenstelle Außenstelle Spezieller Fachdienst Außenstelle Fazit Effektive Organisation der Prävention für das gesamte Kreisgebiet insgesamt ein schwieriges Unterfangen, aber möglich Für kreisweiten Ausbau koordiniertes Vorgehen vieler Beteiligter (Kreis, Gemeinden, freie Träger, ARGEn, Wohnungsunternehmen) erforderlich und organisatorische Absicherung der Kooperationen anzustreben Voraussetzungen in den Kreisen zu unterschiedlich, um generelle Empfehlung zu Organisation und Vorgehen zu geben 16

41 Fazit Für die Organisation der Prävention unterschiedliche Grundvarianten denkbar, die auch miteinander kombiniert werden können Vielerorts ggf. zunächst nur Teillösungen oder erste Ansätze erreichbar Kreise spielen bei der Gestaltung der Voraussetzungen, der Koordinierung und Steuerung der Hilfen sowie bei deren Finanzierung eine zentrale Rolle Gerade in Landkreisen bietet sich eine Einbeziehung freier Träger (aus dem Bereich der Wohnungslosenhilfe) in eine präventive Gesamtstrategie an Danke für f r Ihre Aufmerksamkeit! 17

42 Kontakt Jürgen Evers Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung e.v. (GISS) Kohlhökerstraße Bremen Fon: +49-(0) Fax: +49-(0) Internet: 18

43 Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Prävention Prof. Dr. Susanne Gerull Alice-Salomon-Hochschule, Berlin Fachtag WohnungsLos

44 Voraussetzungen für eine erfolgversprechende Prävention 22. September 2009 Susanne Gerull Fragestellung Welche sozialarbeiterischen Interventionen und strukturellen Rahmenbedingungen tragen zu einer gelingenden Prävention vor Wohnungsverlusten bei? Gesetzliche Grundlagen Sollvorschrift Die gesetzlichen Grundlagen (z. B. Mietrecht, ZPO, SGB II und XII) bieten umfassende und flexible Möglichkeiten zur Verhinderung von Wohnungsverlusten! Die Sollvorschrift in 22 (5) SGB II und 34 SGB XII bedeutet die Übernahme von Mietschulden als Regelfall Prävention rechnet sich! Vermieter beteiligen: Best practice Der Erhalt einer Wohnung ist billiger als die Unterbringung der Betroffenen (Koch u. a. 1987) Die Räumung einer Wohnung kostet den Vermieter für eine 1-Zimmer-Wohnung à 360 Euro mindestens Euro 3-Zimmer-Wohnung à 515 Euro mindestens Euro Mehrere Wohnungsbaugesellschaften finanzieren die erste Phase der ambulanten Unterstützung von Mietschuldhaushalten Vermieterservice Mietschuldnerberatung für private Hausverwaltungen und Vermieter/-nnen 1

45 Wohnungserhalt = Erfolg? Frühe und aufsuchende Hilfen (Gerull 2003) Erfolg kann nur individuell definiert werden Im Einzelfall kann die Vermittlung einer preiswerteren Wohnung oder eine Unterbringung nach 67 SGB XII mittelfristig erfolgreicher sein Was bei der einen Hilfe Erfolg ist, ist bei der anderen Misserfolg Studie zum Erfolg in der Hilfe nach 67 ff. SGB XII (Gerull u. a. 2009) Interventionen sind erfolgreicher, je früher im Mietschuldverfahren sie einsetzen Aufsuchende Hilfen können den Kontakt zu Menschen herstellen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, sich aktiv Hilfe zu holen Aufsuchende Hilfen führen auch im Wiederholungsfall nicht zu einer Immobilisierung der Betroffenen Wiederholungsfälle Nachgehende Hilfen Ein erheblicher Teil der Präventionsfälle sind Wiederholungsfälle: z. B. Forschungsverbund 2005: 37 % (Busch-Geertsema u. a. 2005) Aktuelle Berechnung der Stadt Karlsruhe: Aus den Kosten für die Wiederholungsfälle eines Jahres könnten 2 Sozialarbeiter/-innen finanziert werden Forschungsverbund 2005: (Busch-Geertsema u. a. 2005) 2/3 aller Mietschuldhaushalte haben weitergehenden Bedarf Knapp 20 % haben besondere soziale Schwierigkeiten Ambulante Hilfen in eigenem Wohnraum ( 67 SGB XII) können den Wohnungserhalt nachhaltig sichern Geschlechtssensible Beratung Alleinstehende Männer sind unter Mietschuldhaushalten überproportional vertreten (Busch-Geertsema u. a. 2005, Gerull 2003) Interkulturelle Öffnung der Hilfen Ziel: gleichberechtigte Inanspruchnahme der Hilfen von Migrant/-innen und Menschen mit Migrationshintergrund Frauen haben meist höhere Versorgungskompetenzen und konstruktivere Bewältigungsstrategien als Männer (Busch-Geertsema u. a. 2005, Gerull 2003) Sensibilisierung der Mitarbeitenden für spezifische Problemlagen und Ressourcen ihrer Klient/-innen mit Migrationshintergrund Erkennen von Zugangsbarrieren und Ausgrenzungsmechanismen sowie die Arbeit an deren Abbau 2

46 Vernetzung, Vernetzung, Vernetzung! Ziel: Entwicklung einer gemeinsamen Strategie aller Akteur/-innen zur Vermeidung von Wohnungsverlusten durch Mietschulden Vernetzung innerhalb der Wohnungslosenhilfe Vernetzung zwischen freien Trägern/Sozialen Wohnhilfen/Fachstellen ist nicht immer optimal Vorurteile und Klischeevorstellungen der unterschiedlichen Akteursgruppen gegenüber der jeweils anderen Seite Best practice: Arbeitskreis Wohnungsnot in Berlin (seit 1988) ( Monatliche Plena Stellungnahmen Fachtagungen Öffentlichkeitsaktionen Vernetzung mit den angrenzenden Hilfesystemen Eingliederungshilfe Jugendhilfe Betreuungsbehörden / Betreuer/-innen Richter/-innen / Gerichtsvollzieher/-innen JobCenter Verbindliche Kooperationsvereinbarungen Institutionelle Netzwerke (Mitglieder als Trägervertreter/ -innen) Bildung von AGs und AKs informelle Netzwerke (Alltagskommunikation) Vernetzung und Kooperation gemeinsame Fachtagungen unverbindlicher fachlicher Austausch gemeinsame Fortbildungen Der Klassiker Erfolgskontrollen installieren! (Stockmann 2000) Fachstellen zur Hilfe in Wohnungsnotfällen Erkenntnis Kontrolle Bündelung aller Kompetenzen und Ressourcen der Verwaltung für die Aufgabenfelder Wohnungssicherung und -beschaffung unter einer Leitungsverantwortung Entwicklung Evaluation Legitimation 3

47 Fazit Positive Strategien und Rahmenbedingungen nutzen negative bzw. erfolglose verändern! Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Oder auch: Säge schärfen! Kontakt: 4

48 Resümee Der Fachtag WohnungsLos Schicksal? Chance? Gewinn? hat aufgezeigt, dass es erfolgreiche Modelle zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit gibt. Grundlage ist dabei immer eine gute und verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure. 56 Fachleute aus der Wohnungslosenhilfe und Behörden konnte der Direktor des Diakonischen Werkes, Dr. Lothar Stempin, im Namen der Zentralen Beratungsstelle zum diesjährigen Fachtag begrüßen. Das Schicksal mischt die Karten, aber wir spielen. Arthur Schopenhauer S c h i c k s a l Aufgrund vielfältiger und individuell ausgeprägter Lebens- und Problemlagen, wie Überschuldung, Arbeitslosigkeit, Trennungskrisen, Suchtkrankheiten oder auch von Gewalt geprägten Lebensumständen und oft damit verbundener sozialer Isolation können Menschen von Wohnungslosigkeit bedroht sein bzw. wohnungslos werden. Wohnungslosigkeit ist nicht nur ein individuelles, sondern auch ein gesellschaftliches Problem. Die aktuelle Wirtschafts- und damit Arbeitsmarktkrise macht das Leben für viele Menschen unsicherer und teurer, damit auch den Wohnraum. Aber auch die Mobilisierung der Gesellschaft lässt für viele Menschen ihr soziales Netz weg brechen, Familienstrukturen tragen nicht mehr. Doch bevor finanzielle Einbrüche, Schulden, Mietrückstände, psychosoziale Krisen oder Konflikte zum Wohnungsverlust führen, gibt es Möglichkeiten zu handeln. Der Verlust einer Wohnung ist im Regelfall der Endpunkt eines Prozesses, der in den meisten Fällen nicht von heute auf morgen abläuft. Den Dingen nicht ihren Lauf lassen in der Hoffnung, dass sich alles schon von selbst zum Guten wenden wird, sondern beizeiten aktiv werden ist eine Chance, Wohnungsverlust zu verhindern. C h a n c e Die Chance, Wohnungsverlust mit all seinen Folgeerscheinungen zu vermeiden, besteht darin, durch präventive Arbeit Betroffenen zu helfen. Dabei ist in erster Linie zu beachten, dass frühe und aufsuchende Hilfen und Interventionen erfolgreicher sind, je früher sie (im Mietschuldverfahren) einsetzen. Aufsuchende Hilfen können den Kontakt zu Menschen herstellen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, sich aktiv Hilfe zu holen. Aber aufsuchende Hilfen führen auch im Wiederholungsfall nicht immer zu einer Immobilisierung der Betroffenen (S. Gerull). Um eine optimale Hilfe zu gewähren ist die Vernetzung der kommunalen Hilfen mit den Angeboten der Freien Träger der Wohlfahrtspflege wichtig. Dies gilt besonders für die Entwicklung trägerübergreifender Gesamthilfesysteme. Diese Hilfeangebote können sich ergänzen und bewirken, indem jeder seine spezifischen Kompetenzen einbringt, dass in der Fachtag WohnungsLos

49 Konsequenz ein effektives und aufeinander abgestimmtes Vorgehen aller beteiligten Stellen erfolgt. Die Stadt Northeim hat dazu ein Integriertes Obdachlosenkonzept entwickelt, dessen Ziel es ist, durch Vernetzung (Zusammenarbeit, gemeinsame Besprechungen, Kooperationen, Absprachen, Vereinbarungen) aller relevanten Akteure (ambulante Hilfe, LK Northeim, Sozialagentur, Wohnungswirtschaft, Stadtwerke u.a.) Obdachlosigkeit zu verhindern, Unterbringung vermeiden, Menschen in eigene Wohnungen vermitteln und eine Wohnung dauerhaft sichern. Dieses wird von der Stadt Northeim in Kooperation mit dem örtlichen Sozialhilfe- und Jugendhilfeträger und der Diakonischen Gesellschaft Wohnen und Beraten gestaltet (H. Braukmüller). Besonders für die Arbeit in Landkreisen wird eine offensive Kriseninterventionsstrategie (aufsuchende Hilfen, Hausbesuche, keine reine Komm-Struktur) bei bedrohten Wohnverhältnisse empfohlen. Dabei werden verschiedene Modelle (Fachstelle, Wohnhilfebeauftragte in Gemeinden, spezieller Fachdienst) angedacht, um einen schnellen und vollständigen Informationsfluss und die Vernetzung mit weitergehenden Hilfen zu erreichen (J. Evers). Für die Wohnungslosenhilfe ist es neben ihrer Arbeit im klassischen Hilfefeld hier eine Chance, sich neuen Aufgaben zu stellen. G e w i n n Gelungene Präventionsarbeit scheint nach den Erfahrungen der Referenten für alle Beteiligten möglich zu sein. Der Erfolg der Arbeit ist dabei für jeden messbar. Für den Träger Prävention rechnet sich! Der Erhalt einer Wohnung ist billiger als die Unterbringung der Betroffenen (S. Gerull). Präventive, soziale Arbeit am Einzelfall trägt in seinem Ergebnis dazu bei, die Kosten für die Obdachlosenunterbringung zu verringern. So gehen mehrere Studien davon aus, dass verhinderte Obdachlosigkeit bis zu siebenmal preiswerter ist, als die Behebung eingetretener Obdachlosigkeit (S. Scherb). Für den Betroffenen Eingetretene Obdachlosigkeit ist mit allen Rand- und Folgeerscheinungen für die Betroffenen nicht menschenwürdig (S. Scherb). Daher ist der Nutzen einer gelungenen präventiven Arbeit, wenn durch individuelle, vernetzte Hilfen, Wohnungslosigkeit gar nicht erst eintritt und die Lebenssituation der Menschen im gewohnten Umfeld stabil bleibt. Für die Wohnungslosenhilfe Der besondere Beitrag der Freien Wohlfahrtspflege in der Hilfelandschaft ist ihre Beratungskompetenz und ihr Zugang zu den betroffenen Haushalten. Die Hilfeangebote sind oft seit Jahrzehnten etabliert und die Mitarbeiter genießen das Vertrauen der Menschen vor Ort. Durch eine enge Zusammenarbeit der relevanten Akteure auf der regionalen Ebene können notwendige Informationen direkt und zeitnah ausgetauscht werden. Die Fachtag WohnungsLos

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