B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Kredit für die Schulraumplanung der Stadt Brugg

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1 EINWOHNERRAT BRUGG B e r i c h t und A n t r a g des Stadtrates an den Einwohnerrat betreffend Kredit für die Schulraumplanung der Stadt Brugg 1. Ausgangslage 1.1 Bisherige Schulraumplanungen, räumliche Ausgangslage und Zentrumsfunktion Brugg Die Stadt Brugg hat 1994 / 1999 eine Schulraumplanung durchgeführt. Daraus resultierten die folgenden Schulbauvorhaben: Langmatt als Realschulhaus (1995), Freudenstein mit Umnutzung und Erweiterung als Sekundarschulhaus (2006) und Bodenacker als Primarschulhaus (2005). Brugg ist eine Gemeinde mit einer grossen Längenausdehnung, daher sind die Primarschulhäuser Au und Erle, Stapfer sowie Bodenacker typische Quartierschulhäuser mit kurzen Schulwegen. Die Oberstufe belegt mit dem Langmatt in der Schulanlage Au-Langmatt und im Zentrum mit dem Hallwyler und Freudenstein zwei Standorte. Neu kam durch den Zusammenschluss mit Umiken (2010) das Primarschulhaus im Ortsteil Umiken dazu. Alle sechs Kindergärten (davon vier Doppelkindergärten) sind quartierbezogen gestellt. Als Zentrumsgemeinde hat Brugg die Aufgabe, die Oberstufenabteilungen für die Bözberg-Gemeinden und für Riniken, Rüfenach, Remigen, Villigen und Mönthal zu führen. Mit Riniken, Rüfenach, Remigen, Villigen und Mönthal wurden nach der Auflösung der Oberstufe Rüfenach entsprechende Schulverträge abgeschlossen. 1.2 Bildungsartikel in der Bundesverfassung und daraus folgende Änderungen im Kanton Aargau Am 21. Mai 2006 wurden die revidierten Bildungsartikel in der Bundesverfassung durch das Schweizer Stimmvolk angenommen. Seither sind die Bildungsverantwortlichen (die Kantone und je nach Bildungsstufe Bund und Kantone zusammen) per Verfassung verpflichtet, wichtige Eckwerte im Bildungsbereich (Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und

2 2 Ziele der Bildungsstufen und deren Übergänge, Anerkennung von Abschlüssen) national einheitlich zu regeln. In Bezug auf die obligatorische Schule kommen die Kantone ihren Verpflichtungen gemäss Bundesverfassung mit der "Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule" (HarmoS-Konkordat) nach. Das Konkordat, welches von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erarbeitet und von dieser am 14. Juni 2007 einstimmig verabschiedet wurde, befindet sich zur Zeit in den kantonalen Beitrittsverfahren. Mit dem Beitritt von bisher 15 Kantonen ist das Konkordat am 1. August 2009 in Kraft getreten. Die aargauische Antwort auf die Umsetzung von HarmoS war das Bildungskleeblatt. Dieses umfasste die vier Reformvorhaben "Eingangsstufe", "Strukturharmonisierung", "Tagesstrukturen" und "Lektionenzuteilung mit Sozialindex". Die Schule Aargau sollte damit nach Absicht der Regierung den heutigen Anforderungen angepasst und die Attraktivität des Standorts Aargau für junge Familien und die Wirtschaft erhöht werden. Am 17. Mai 2009 hat der Souverän alle vier Vorlagen abgelehnt. Im Oktober 2009 hat der Regierungsrat einige Grundsatzentscheide zur Stärkung der Volksschule Aargau gefällt, die im Dezember 2010 in eine Botschaft an den Grossen Rat mündeten. Im Wesentlichen sind folgende Reformen geplant: Zweijähriges Kindergartenobligatorium Systemwechsel 5/4 auf 6/3 (6 Jahre Primarschule / 3 Jahre Sekundarstufe I) Zusatzlektionen für sozial belastete Schulen Erhöhung der Attraktivität des Lehrerberufs Einführung von Tagesstrukturen (separate Vorlage "Familienergänzende Tagesstrukturen", Federführung im Gesundheits- und Sozialdepartement) Damit werden einzelne Elemente von HarmoS wieder aufgegriffen. Ein Beitritt zum Konkordat steht aber momentan nicht zur Diskussion. Der wohl grösste strukturelle Einfluss dürfte der Systemwechsel von 5/4 auf 6/3 haben, da dadurch die Infrastruktur sowohl der Primarschulen als auch der Sekundarstufe I betroffen sein wird. Die Einführung dieses Systemwechsels ist voraussichtlich auf das Schuljahr 2014/15 geplant.

3 3 Der Grosse Rat hat das Geschäft am 6. Dezember 2011 ohne Gegenstimme verabschiedet. Ein Referendum ist nicht zu erwarten. Bezüglich der zusammenhängenden Änderung der Kantonsverfassung, welche jedoch nur die Kostenbeteiligung der Gemeinden und des Kantons an der Volksschule betrifft, wird am 11. März 2012 eine obligatorische Volksabstimmung stattfinden. Deshalb stehen die Anträge unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Beschlüsse des Grossen Rates. Die Umstellung auf 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarstufe I hat für viele Gemeinden Anpassungsbedarf betreffend die Schulräume zur Folge. Verschiedene grössere und kleine Gemeinden im Aargau haben die Schulraumplanung in diesem Zusammenhang bereits in Angriff genommen. Auch für die Stadt Brugg ist der Planungsbedarf unumgänglich. Die Primarschulhäuser sind auf 5 Jahre Primarschule ausgelegt, zudem stellt sich die Standortfrage der sanierungsbedürftigen Kindergärten. Der Bau eines Schulzimmers kostet rund CHF als Richtgrösse, eine sorgfältige und langfristige Planung ermöglicht eine möglichst ökonomische, aber auch pädagogisch sinnvolle Schulraumplanung. 2. Projektvorgehen 2.1 Einsetzung Arbeitsgruppe und Submissionsverfahren Schulraumplanung Der Stadtrat hat am 18. Mai 2011 die Einsetzung einer Arbeitsgruppe Schulraumplanung sowie die Beauftragung eines externen Planungsbüros für die Schulraumplanung beschlossen. Die Schulraumplanung kann nicht mit den bestehenden Ressourcen verwaltungsintern ausgearbeitet werden. Unter der Leitung von Andrea Metzler, Stadträtin mit dem Ressort Schule, hat ein aus 7 Mitgliedern bestehendes Projektteam die Initiierung der Schulraumplanung SRP in Angriff genommen. Um ein mit Schulraumplanungen vertrautes Planungsbüro zu finden, wurde eine entsprechende Planersubmission durchgeführt. Die im Team erarbeiteten Submissionsunterlagen wurden Ende September 2011 an 4 einschlägig bekannte Planungsbüros versandt. Bis am 4. November 2011 gingen 3 Offerten ein, welche im Anschluss bewertet wurden. Unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien wurde mit Beschluss des Stadtrates vom 7. Dezember 2011 Basler & Hofmann AG, Ingenieure, Planer und Berater aus Zürich, mit der Schulraumplanung für die Stadt Brugg bestimmt.

4 4 2.2 Aufgabe des zu beauftragenden Planungsbüros: Die Aufgabe ist in verschiedene Module gegliedert und es wird in drei Phasen vorgegangen. In einer ersten Phase werden die Module 1. Projektorganisation (Gesamtorganisation, Zuständigkeiten, Terminplanung) 2. Grundlagenerarbeitung (Daten, Statistiken, Gebäudeunterlagen, Best. Raumprogramm) 3. Bestandesaufnahme (Aufnahmen Räume und Aussenanlagen, Begehungen, Interviews) 4. Analyse (Prognose Schülerzahlen, Gegenüberstellung Raumbestand/Raumbedarf) bearbeitet. In einer zweiten Phase wird das 5. Modul, die Standortstrategie, erarbeitet. Sobald die Standortfragen geklärt sind oder allenfalls verschiedene Szenarien festgelegt wurden, folgt die dritte Phase mit den Modulen: 6. Machbarkeitsstudie (Belegungskonzept, Aussenraumkonzept und Ausbaupotenzial) 7. Wirtschaftlichkeit (Grobe Investitionskosten, Etappierungsplan, Provisorien) Abschliessend wird ein Gesamtkonzept mit Kostenschätzung und Terminplan erarbeitet und der Umsetzungsprozess festgelegt. Der Einbezug der Nutzenden (Partizipation im Planungsprozess) ist eine zwingende Vorgabe. Mit dieser Projektvorgabe wird gewährleistet, dass die Brugg spezifischen Standards und pädagogischen Ansprüche durch die hiesigen Fachpersonen einfliessen werden. Dazu ist von der Schule eine Projektdefinition erstellt worden (siehe Unterlagen), welcher sowohl vom Stadtrat wie auch von der Schulpflege und der Schulleitungskonferenz zugestimmt wird. 3. Projektziel Nach Abschluss der strategischen Schulraumplanung und der Machbarkeitsüberprüfung verfügt die Stadt Brugg über eine Grundlage, anhand derer die politischen Instanzen in der

5 5 Lage sind, die Entscheide zum weiteren Vorgehen zu fällen und die Umsetzung des Systemwechsels vorzubereiten. Im Besonderen soll so rasch wie möglich die Standortfrage der Kindergärten konzeptionell geklärt werden. Ebenso sind die Massnahmen für eine zukunftsfähige Schulinfrastruktur, inklusive Tagesstrukturen gemäss revidiertem SPG (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz), aufzuzeigen. Bis diese Fragen geklärt sind, hat der Stadtrat die Weiterplanung der Sanierung/Erneuerung des Kindergartens Bilander sistiert, welche der Einwohnerrat an seiner Sitzung vom 4. März 2011 beschlossen hat. Der Stadtrat hat den Einwohnerrat darüber mit einem Schreiben bereits informiert. 4. Terminplan Mit der Kreditbewilligung durch den Einwohnerrat anlässlich seiner Sitzung im Januar 2012, kann dem evaluierten Planungsbüro unmittelbar danach der Auftrag erteilt werden. Mit dem Studienbeginn kann ab April 2012 gerechnet werden. Bei einer Bearbeitungszeit von 10 bis 12 Monaten wird der Schlussbericht Anfang 2013 vorliegen. Erste Planungsrespektive Baukreditanträge sind frühestens Ende 2013 zu erwarten. Der Beschluss des Einwohnerrates steht unter dem Vorbehalt der rechtskräftigen Beschlüsse des Grossen Rates im Zusammenhang mit der Umstellung der Volksschule auf 2 Jahre Kindergarten obligatorisch, 6 Jahre Primarschule und 3 Jahre Sekundarstufe I. 5. Kosten Gemäss der Honorarofferte von Basler & Hofmann AG belaufen sich die Bearbeitungskosten für die Analysen und die strategische Planung auf je CHF Daraus ergibt sich folgender Kreditbedarf: Planung CHF Nebenkosten 4.0% CHF Mehrwertsteuer 8.0% CHF Unvorhergesehenes, Öffentlichkeitsarbeit 5% CHF Sitzungsgeld CHF Total Kreditbedarf CHF

6 6 Demgemäss der A n t r a g : Sie wollen vorbehältlich der Rechtskraft der Beschlüsse des Grossen Rates vom 6. Dezember 2011 betreffend Stärkung der Volksschule Aargau - für die Schulraumplanung der Stadt Brugg einen Brutto-Planungskredit von CHF bewilligen. Brugg, 14. Dezember 2011 NAMENS DES STADTRATES Der Stadtammann: Der Stadtschreiber: Das Projektdossier, die Projektdefinition und die Submissionsunterlagen sind beim Stadtbauamt zu den Bürozeiten und teilweise auf der Homepage einsehbar.

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