3. Internationaler Chorwettbewerb Malta Festival kirchlicher und weltlicher Musik 29. Oktober - 2. November 2009

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1 3. Internationaler Chorwettbewerb Malta Festival kirchlicher und weltlicher Musik 29. Oktober - 2. November 2009 Veranstalter Förderverein INTERKULTUR e.v. Pohlheim (Deutschland) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Tourismus und Kultur, Malta Präsident Günter Titsch Künstlerisches Komitee Christian Ljunggren (Schweden), Leiter Prof. Dr. Ralf Eisenbeiß (Deutschland) Gábor Hollerung (Ungarn) Rev. John Galea (Malta) Nationales Organisationsbüro Rev. John Galea, Leiter Internationales Organisationsbüro Piroska Horváth (Deutschland / Ungarn), Leiterin

2 Die Ziele Begegnung von Sängerinnen und Sängern unterschiedlicher Konfessionen, Glaubensrichtungen, Religionen und Kulturen der Wettbewerb sakraler und säkularer Musik soll die Qualität der Chorauftritte erhöhen Gemeinsames Singen für den Frieden das Erlebnis von gemeinsamen Gottesdiensten in den Kirchen Maltas Kennen lernen der großen Vielfalt und der Großartigkeit der Chormusik verschiedener Jahrhunderte aus verschiedenen musikalischen Traditionen und verschiedenen Teilen der Welt I. Teilnahme als Festivalchor ohne Wettbewerbsbeteiligung Chöre sind eingeladen, am Festival teilzunehmen, ohne sich dem Wettbewerb zu stellen. Diese Chöre erhalten die Möglichkeit, im Rahmen der Konzerte und Zeremonien aufzutreten, an der Mitgestaltung von Gottesdiensten und Freundschaftskonzerten und an den Workshops teilzunehmen (siehe unten). II. Workshops Inhalt Es wird drei parallele Workshops an drei Tagen geben. In diesen Workshops werden Sie das Singen von Chormusik unter der Leitung von weltbekannten Dirigenten genießen. Ein Stück aus jedem Workshop wird während einer Konzertveranstaltung mit dieser bestimmten Gruppe von Chören aufgeführt werden. Die Noten für die Workshops werden den Chören vor Beginn des Festivals zugesendet. Die offizielle Sprache der Workshops ist Englisch. Eingeschränkte Teilnahme Das künstlerische Komitee wird entscheiden, welche Chöre an welchem Workshop teilnehmen können unter Berücksichtigung der Teilnahme an den Wettbewerben und dem allgemeinen Zeitplan der Veranstaltung. Für Chöre ohne Wettbewerbsbeteiligung gibt es keine Teilnahmebeschränkung. III. Wettbewerbe Chöre sind eingeladen, an den Wettbewerben gemäß den untenstehenden Regeln teilzunehmen. Die Chöre werden von einer internationalen Jury anhand des MUSICA MUNDI-Bewertungssystems bewertet und erhalten goldene, silberne sowie bronzene Diplome (genauere Informationen: siehe unten). Programm Ganztägig Donnerstag 29. Okt 09 Anmeldung Proben Freitag 30. Okt 09 Anmeldung Proben Wettbewerbe Freundschaftskonzerte an unterschiedlichen Orten Samstag 31. Okt 09 Anmeldung Proben Wettbewerbe Freundschaftskonzerte an unterschiedlichen Orten Nachmittags Workshops Workshops Workshops Abends Weitere Aktivitäten Eröffnungsveranstaltung Große Zeremonie in der St. John s Co-Cathedral Gemeinsames Singen für den Frieden Grand Concert mit dem Orkestra Nazzjonali und teilnehmenden Chören Möglichkeit für touristische Ausflüge in Abstimmung mit dem individuellen Wettbewerbsprogramm Sonntag 1. Nov 09 Morgens Gottesdienste in verschiedenen Kirchen Maltas Preisverleihung, Preisträgerkonzert und Abschlusszeremonie Montag 2. Nov 09 Abreise ES BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT, DEN AUFENTHALT IN MALTA VOR ODER NACH DER VERANSTALTUNG ZU VERLÄNGERN 2

3 IV. Wettbewerb 1. Kategorien Kategorie S: Geistliche Vokalpolyphonie a cappella S1 S2 S3 für gemischte Chöre SATB für Männerchöre TTBB für Frauenchöre SSAA Die Kategorien sind für Erwachsenenchöre gedacht. In dieser Kategorie stehen die christlich-sakrale Vokalpolyphonie und die darauf aufbauenden musikalischen Traditionen im Mittelpunkt. 1. ein Werk eines Komponisten, der vor 1566 geboren ist 2. ein Werk eines Komponisten, der zwischen 1796 und 1875 geboren ist S 3. ein Werk eines zur Zeit der Anmeldung lebenden Komponisten 4. ein vom Chor frei gewähltes Stück Kategorie SO: Geistliche Musik offene Kategorie Diese Kategorie wird für alle Chöre empfohlen, denen die Anforderungen der Kategorien S1-S3 gerecht werden. Liturgische Gesänge und andere Musik aus Gottesdiensten der verschiedenen Religionen bzw. Kirchen sind willkommen, ausgenommen Gospel und Spiritual (siehe unten Kategorie GS). vom Chor frei gewählte Stücke SO Kategorie GS: Gospel und Spiritual GS vom Chor frei gewählte Stücke Instrumentalbegleitungen einschließlich elektrischer oder elektronischer Instrumente mit eigener Verstärkung sind zulässig. Die Verstärkung der Stimmen und der Instrumente ist erlaubt. Angemessenes Equipment wird am Wettbewerbsort zur Verfügung gestellt. Jegliche Art von Playback ist erlaubt. Kategorien G1-G3: Kategorien für Kinder- und Jugendchöre G1 für Kinderchöre S(S)A(A) Sängerinnen und Sänger (Oberstimmen) bis 16 Jahre G2 für gleichstimmige Jugendchöre Mädchenchöre bis 19 Jahre (SSAA) Männerchöre bis 25 Jahre (TTBB) G3 für gemischtstimmige Jugendchöre Sängerinnen und Sänger bis 25 Jahre (SATB) G vom Chor frei gewählte Stücke max. zwei Stücke mit Originalbegleitung (Originalbesetzung mit Klavier oder anderen Instrumenten) Kategorie MP: Musica Profana Diese Kategorie ist offen für Chöre aller Art. Die Stücke sollten Chorwerke unterschiedlichen Charakters und unterschiedlicher Zeitepochen darstellen. Popmusik und Volksmusik, wie sie in den Kategorien F und P definiert ist, ist ausgeschlossen. MP 4 vom Chor frei gewählte Stücke weltlicher Musik max. ein Stück mit Originalbegleitung (Originalbesetzung mit Klavier oder anderen Instrumenten) 3

4 Kategorie F: Folklore Das Programm sollte sich auf Volksmusik oder eine bestimmte Gesangstradition des Herkunftslandes des Chores stützen. Chöre, die auf eine bestimmte Singtradition eines anderen Kulturkreises spezialisiert sind, können ein Programm in dieser darbieten. F vom Chor frei gewählte Stücke Instrumente: Traditionelle Volksinstrumente typisch für die jeweilige Gesangstradition sind ebenso erlaubt wie szenische Darstellung und landestypische Tracht. Der vokale Part muss jedoch im Vordergrund der Darbietung stehen. Kategorie P: Populäre Chormusik In dieser Kategorie sollen Titel der Pop-, Rock- und Unterhaltungsmusik zu Gehör kommen, die aktuelle musikalische Strömungen sowie populäre Musikrichtungen des 20. und 21. Jahrhunderts repräsentieren und die sich inhaltlich in den Folklorekategorien wiederfinden. P vom Chor frei gewählte Stücke Instrumentalbegleitungen einschließlich elektrischer oder elektronischer Instrumente mit eigener Verstärkung sind zulässig. Die Verstärkung der Stimmen und der Instrumente ist erlaubt. Eine den örtlichen Bedingungen entsprechende Anlage befindet sich am Aufführungsort. Teile der Instrumentalbegleitung können Playback erfolgen. 2. Anzahl der Sänger, Programmdauer, Begleitung Anzahl der Titel Anzahl der Sänger Reine Singezeit (Maximum) Stücke mit Begleitung S 1-3 SO GS G MP F P max. 2 Originalbegl. max. 1 Originalbegl. 3. Prädikate und Auszeichnungen Aufgrund der Jurywertung können folgende Preise, Diplome und Auszeichnungen vergeben werden: 1. Diplome Je nach Punktzahl werden bronzene, silberne und goldene Diplome vergeben. Wird kein Diplom zuerkannt, so erhält der Chor eine Teilnahmeurkunde. 2. Kategoriesieger Die nach Punkten erstplatzierten Chöre der jeweiligen Kategorie mit goldenem Diplom sind Kategoriesieger. 3. Sonderpreise Die Jury kann Sonderpreise für hervorragende Leistungen und besondere Präsentationen vergeben. 4. Dirigentenpreise Die Jury kann an hervorragende Chorleiter Dirigentenpreise in Form von Zertifikaten vergeben. 4

5 4. Künstlerische Regelungen 1. Teilnahme: Teilnahmeberechtigt sind Laienchöre jeglicher Art mit der für die jeweilige Kategorie angegebenen Personenzahl, Besetzung und den entsprechenden Altersbegrenzungen. Die Chormitglieder müssen mit Ausnahme der Dirigenten Amateure sein, das heißt, sie dürfen ihren Lebensunterhalt mit berufsmäßigem Gesang verdienen. Ein Chor kann sich mit mehreren Dirigenten präsentieren. 2. Teilnahme an mehreren Wettbewerbskategorien: Ein Chor kann entweder an einer Kategorie teilnehmen, oder an zwei Kategorien in den folgenden Kombinationen: Chöre, die an einer der Kategorien S1 S3, SO, GS oder G teilnehmen, können auch in Kategorie MP oder F oder P teilnehmen. Chöre, die in einer der Kategorien S1-S3, SO, GS und G teilnehmen, können auch zwei der Kategorien MP, F oder P kombinieren (MP&F oder MP&P oder F&P). 3. Altersbegrenzung: In Kategorien, in denen Altersbegrenzungen vorgeschrieben sind, dürfen maximal 10 % der Teilnehmer die Altersgrenze unter- bzw. überschreiten. Die Organisatoren haben das Recht, das Alter der Sänger zu kontrollieren. 4. Wettbewerbsprogramm: Die Wettbewerbsprogramme dürfen nach der Prüfung durch das künstlerische Komitee mehr verändert werden. 5. Reine Singezeit: Die reine Singezeit ist die Gesamtdauer der vorgetragenen Stücke ohne Applaus und Auf- bzw. Abgang des Chores. 6. Reihenfolge der Chorauftritte: Die Reihenfolge der Chorauftritte innerhalb jeder Kategorie wird mit Ausnahme organisatorischer Notwendigkeiten (Mehrfachauftritte) zufällig. 7. Tonartänderungen: Über Tonartänderungen gegenüber den gedruckten Notenausgaben ist die Jury schriftlich vor Wettbewerbsbeginn zu informieren. 8. Partituren: Von jedem vorzutragenden Chorwerk sind fünf Partituren einzureichen. Eine Partitur verbleibt nach dem Wettbewerb beim Veranstalter. Es wird darauf hingewiesen, dass Chorwerke, sofern sie bereits veröffentlicht sind, nur aus Originalen oder von den Verlagen autorisierten Kopien gesungen werden dürfen. Das Benutzen von unautorisierten Kopien oder Abschriften ist erlaubt. Die Partituren können nach der Preisverleihung bei dem Veranstalter abgeholt werden. Nicht abgeholte Partituren werden nachgeschickt. 9. Instrumentalbegleitung: Für Kategorien, in denen Begleitung erlaubt ist, stehen Orgel und Klavier zur Verfügung. Es sind nur Originalbegleitungen erlaubt. Damit sind jegliche Orchesterreduktionen oder vom Komponisten vorgesehene Transkriptionen anderer Instrumente vom Wettbewerb ausgeschlossen. 10. Preisverleihung: Jeder Chor sollte darauf vorbereitet sein, im Falle eines Kategoriesieges ein Stück vorzutragen. 5

6 5. Jury und Wertungssystem 1. Die Jury besteht aus international anerkannten Experten für Chormusik. 2. Das Urteil der Jury ist anfechtbar. 3. Wie bei allen Festivals der MUSICA MUNDIA-Veranstaltungsreihe üblich, erfolgt die Bewertung auf Grundlage des MUSICA MUNDI-Bewertungssystems. 4. Die Jury bewertet die Chöre nach den folgenden Kriterien: a) Intonation b) Chorklang c) Notentreue (Authentizität in Kategorie Folklore) d) Künstlerischer Gesamteindruck 5. In Kategorien, in denen die Anzahl der Stücke ist, bewertet die Jury in den Punkten a) Intonation und c) Notentreue bzw. Interpretationspraxis jedes einzelne Stück, in den Punkten b) Chorklang und d) Künstlerischer Gesamteindruck den Gesamtvortrag. Beispiel für einen Bewertungsbogen: a) b) c) d) 1 Titel Titel Titel Titel Kriterien a) + c) = Durchschnitt aus 1-4 Kriterien b) + d) = Punktezahl des Gesamtvortrages 25, ,25 24 Gesamtpunktzahl: 24,88 In Kategorien, in denen die Anzahl der Stücke ist, bewertet die Jury jeweils nur den Gesamtvortrag nach den obengenannten Kriterien. a) b) c) d) 1 Titel 1 2 Titel 2 3 Titel 3 4 Etc Gesamtpunktzahl: Die Jury entscheidet, ob ein Chor für ein Diplom qualifiziert ist oder. Chöre, die kein Diplom erreicht haben, erhalten eine Teilnahmeurkunde. Alle anderen Chöre erhalten eine Wertung zwischen 1 und 30 Punkten. 7. Das Endergebnis ergibt sich aus dem Durchschnitt der erreichten Punkte beziehungsweise dem Durchschnitt der Zwischenwertung. Entsprechend der erreichten Punktzahl werden bronzene, silberne und goldene Diplome in den Stufen I bis X vergeben. 6

7 8. MUSICA MUNDI Bewertungssystem: BRONZE SILVER GOLDEN DIPLOM DIPLOM DIPLOM Stufe Punkte Stufe Punkte Stufe Punkte X 9,5 10,49 X 19,5 20,49 X 29,5 30,00 IX 8,5 9,49 IX 18,5 19,49 IX 28,5 29,49 VIII 7,5 8,49 VIII 17,5 18,49 VIII 27,5 28,49 VII 6,5 7,49 VII 16,5 17,49 VII 26,5 27,49 VI 5,5 6,49 VI 15,5 16,49 VI 25,5 26,49 V 4,5 5,49 V 14,5 15,49 V 24,5 25,49 IV 3,5 4,49 IV 13,5 14,49 IV 23,5 24,49 III 2,5 3,49 III 12,5 13,49 III 22,5 23,49 II 1,5 2,49 II 11,5 12,49 II 21,5 22,49 I 0,5 1,49 I 10,5 11,49 I 20,5 21,49 9. Kategoriesieger ist der Chor, der die höchste Punktzahl über 20,50 Punkte erreicht hat. Bei Punktgleichheit oder bei einem geringeren Unterschied als 0,1 Punkte entscheidet die Jury durch Abstimmen über den Kategoriesieger. Für den Fall, dass kein Chor die 20,50 Punktgrenze (Gold I) erreicht, gibt es in dieser Kategorie keinen Kategoriesieger. 10. Bei Überschreitung der vorgegebenen reinen Singezeit wird eine Wertungsminderung vorgenommen. 11. Jeder Chor erhält seine Bewertung schriftlich ausgehändigt. 7

8 ALLGEMEINE TEILNAHMEBEDINGUNGEN 1. Anmeldung Anmeldeschluss zur verbindlichen Teilnahme ist der 05. Juni 2009 (Eingangsstempel). Bei vorzeitiger Anmeldung bis zum 05. Mai 2009 (Überweisung der Anmeldegebühr und Zusendung aller unten aufgelisteter Dokumente) wird eine einmalige Ermäßigung auf die Anmeldegebühr in Höhe von 50 pro Chor gewährt. Alle Chöre, ob aus Malta oder anderen Ländern, bitten wir, bis zum Anmeldeschluss am 05. Juni 2009 die folgenden Dokumente einzureichen: a) Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular (4 Seiten). Alle Angaben in der Anmeldung sind ausschließlich in lateinischen Buchstaben auszufüllen. b) Ein Nachweis über die Zahlung der Anmeldegebühr. Der Betrag kann auch von Ihrer Visa- oder Mastercard abgebucht werden (siehe Anmeldeformular). c) Eine authentische Tonträgeraufnahme (Internetlinks, Musikdateien, z.b. MP3, WAV, WMA oder CD) des gemeldeten Chores mit beliebigem Programm, die älter als zwei Jahre ist. (Bitte das Datum der Aufzeichnung mit angeben!) d) Eine Kurzbiografie des Chores. e) Ein reprofähiges Foto des Chores (im Querformat, mindestens 12 x 7,5 cm, bevorzugt als Bilddatei mit mindestens 300 dpi), älter als zwei Jahre. f) Für jede Kategorie, an der ein Chor teilnehmen möchte, ist ein separates Anmeldeformular Seite 3 auszufüllen! Dazu bitten wir, Kopien anzufertigen. g) Partituren der gewählten Chorwerke für den Wettbewerb in 5-facher Ausfertigung. 2. Kosten 2.1. Anmeldegebühr Für die Teilnahme am Wettbewerb ist eine Anmeldegebühr in Höhe von 200 pro Chor (Ensemble) und pro gewählte Kategorie zu entrichten. Für die Teilnahme an den Workshops ist eine Teilnahmegebühr in Höhe von 100 pro Chor (Ensemble) fällig. Die Gebühr ist sofort mit der jeweiligen Anmeldung fällig und ohne Abzüge an den Förderverein INTERKULTUR e.v. zu begleichen. Jegliche Bankspesen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wird die Teilnahme an der Veranstaltung vom Chor storniert, wird die Anmeldegebühr erstattet. Die Bankverbindung für die Anmeldegebühr lautet wie folgt: Kontoinhaber: INTERKULTUR Name der Bank: Deutsche Bank Bankleitzahl: Kontonummer: SWIFT-Code (BIC) DEUTDE DB 513 IBAN für EU-Länder: DE Verwendungszweck: M Name des Chores (unbedingt vollständig angeben) 2.2. Veranstaltungspaket Aus organisatorischen Gründen kann eine Teilnahme am Internationalen Chorwettbewerb Malta Festival sakraler und säkularer Musik nur gestattet werden, wenn das Veranstaltungspaket inkl. der Unterkunft über die vom Veranstalter autorisierten Agenturen der MUSICA MUNDI Veranstaltungsreihe gebucht wird. Dies ist eine ausschließliche Bedingung und somit Bestandteil dieser Teilnahmebedingungen. Maltesische Chöre wenden sich bezüglich der Teilnahmeregelung an Herrn Rev. John Galea, Katholisches Institut, Floriana Leistungen Das Veranstaltungspaket beinhaltet folgende Leistungen: Teilnahme am Internationalen Chorwettbewerb Malta Festival sakraler und säkularer Musik; anteilige subventionierte Organisationskosten; mehrsprachige Betreuung im Organisationsbüro; Veranstaltungsbroschüre (jede 10. Person erhält ein Exemplar); Teilnahme an Freundschaftskonzerten, sofern gewünscht; Stellproben; weitere Probemöglichkeiten; Proben und gemeinsames Singen zu Ehren von St. Paul mit anerkannten Experten der Chormusik; Open-Air-Auftritt in der singenden Stadt Mdina; alle anfallenden Eintrittsgebühren der Festivalveranstaltungen mit Ausnahme einiger Sonderkonzerte; Transfers zu allen erforderlichen Auftrittsorten im Rahmen der Veranstaltung (ausgenommen touristische Ausflüge etc.); Übernachtungen in der von Ihnen gewünschten Kategorie Aufenthaltsdauer / Unterkunft Um eine reibungslose Teilnahme am Wettbewerb seitens der Veranstalter garantieren zu können, wird eine Mindestaufenthaltsdauer von vier Übernachtungen zugrunde gelegt. Veranstaltungspakete können in folgenden Kategorien bereitgestellt werden: 8

9 Economy Class: Unterbringung in 3*-Hotels (landestypisch), 3-4-Bett-Zimmer, Doppel- und Einzelzimmer je nach Hotel. Standard Class: 4*-Hotels, direkt am Meer gelegen, mit Einzel- oder Doppelzimmern Für die Unterkunftsbuchungen gilt der jeweilige im individuellen Angebot angegebene Optionstermin von den autorisierten Agenturen. Sollte Ihre verbindliche Unterkunftsbuchung zu einem späteren Zeitpunkt eingehen, können nur die noch zur Verfügung stehenden Unterkunftskategorien vermittelt werden. Die Anmeldung zu der Veranstaltung ist für den Anmelder auch bezüglich der Teilnahme an der Veranstaltung sowie der Reiseleistungen gegenüber den autorisierten Agenturen verbindlich. Mit der Bestätigung (Anzahlungsrechnung) durch die autorisierten Agenturen kommt ein Reisevertrag im Sinne von 651a BGB zustande. Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) der autorisierten Agenturen, die jedem Angebot beiliegen. Bitte lesen Sie diese Bedingungen genau durch. Unkenntnis dieser ARBs befreit von deren rechtlicher Wirksamkeit. Die an die autorisierten Agenturen zu entrichtenden Kosten des Veranstaltungspaketes werden auf Rechnung zu den angegebenen Zahlungsterminen fällig. Die hierfür gültige Bankverbindung wird in der Rechnung gesondert angegeben. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme an der Veranstaltung nur möglich ist, wenn die fälligen Kosten vollständig und ohne Abzug rechtzeitig vor Reisebeginn beglichen sind. Andernfalls sind die Organisatoren gezwungen, die Zulassung zu der Veranstaltung zu verweigern. Eventuell hierdurch entstehende Stornokosten gehen zu Lasten der Teilnehmer Reisekosten Die Reise nach MALTA ist von den teilnehmenden Chören (deren Mitgliedern bzw. Begleitpersonen) selbst zu organisieren. Die Reisekosten gehen zu Lasten der teilnehmenden Chöre. 3. Korrespondenzsprache Die veranstaltungsrelevanten Unterlagen wie Ausschreibung, Rechnungen, Reiseunterlagen etc. sind nur auf deutsch und englisch rechtsverbindlich. Mündliche Auskunft kann zusätzlich in den nachfolgend aufgeführten Sprachen erfolgen: Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Ungarisch. 4. Bild- und Tonträgeraufnahmen Alle Rechte bezüglich Bild- und Tonträgeraufnahmen die im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Veranstaltung gemacht werden und deren Nutzung und Verwertung stehen ausschließlich dem Veranstalter, Förderverein INTERKULTUR zu. Der Chor/die Gruppe/der Künstler überträgt INTERKULTUR das exklusive und weiterübertragbare Recht, seine Darbietungen mittels der hergestellten Ton- und/oder Bildtonaufnahmen unbeschränkt zu nutzen und zu verwerten. INTERKULTUR ist danach insbesondere, aber abschließend, berechtigt, die Aufnahmen durch jedes digitale oder analoge System auf Tonträgern, Bildtonträgern sowie sonstigen Datenträgern zu vervielfältigen und zu verbreiten, in sämtlichen analogen und digitalen Verbreitungsarten im Hör- und Fernsehfunk zu senden sowie über elektronische Medien wie Datenbanken oder Netzwerke (Internet) abrufbar zu machen und auszuwerten. 5. Eigene Konzerte und Vorstellungen Während des Aufenthaltes dürfen die teilnehmenden Chöre ohne vorhergehende Genehmigung des Veranstalters keine weiteren Konzerte oder Vorstellungen geben. 6. Veranstalterhaftung Der Förderverein INTERKULTUR e.v. fördert als eingetragener Verein als Veranstalter den Wettbewerb und ist in dieser Funktion verantwortlich für die künstlerische und musikalische Gestaltung und Ausrichtung der Veranstaltungen. Er haftet ausschließlich für den organisatorischen Ablauf der Konzerte und Sonderveranstaltungen. Eine darüber hinausgehende Veranstalterhaftung wird ausgeschlossen. Diese obliegt den autorisierten Agenturen und / oder den jeweiligen Kongress- u. Konzerthallenbetreibern, Beherbergungsbetrieben und Transportunternehmen. Die autorisierten Agenturen haften als Reiseveranstalter im Sinne des 651a nach deutschem Reiserecht und auf Grundlage der Allgemeinen Reisebedingungen (ARB). Mit Unterzeichnung der Anmeldung zum Internationalen Chorwettbewerb Malta Festival sakraler und säkularer Musik erkennt der Unterzeichner die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) und die Veranstalterhaftung für sich selbst und alle mit angemeldeten Personen an. 9

10 7. Adresse des Veranstalters Für die Organisation und für die Anmeldung aller Chöre ist die folgende Adresse zuständig. Rückfragen, Telefonate, Faxe und Schriftverkehr bitten wir, ausschließlich dorthin zu richten: INTERKULTUR Internationaler Chorwettbewerb Malta Am Weingarten 3 D Pohlheim Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) mail@musica-mundi.com Internet: Diese Ausschreibung in gedruckter Form können Sie beim Veranstalter anfordern. Sie ist im Internet unter in den folgenden Sprachen erhältlich: Deutsch, Englisch, Italienisch und Russisch. Im Zweifelsfalle ist die gedruckte deutsche Version authentisch und rechtsverbindlich. 10

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